Haushaltssperre

← Sitzung der Opernhaus-Kommission (13.05.2022)

02 BPOH 0 Bedarfsplan Opernhaus

Anlage · 13.05.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Südstadt Marcus König Hauptbahnhof Altstadt Fürther Straße Wohnen & Bauen Stadtentwicklung & Planung Galgenhof Steinbühl Soziales & Gesundheit Kultur, Sport & Freizeit Umwelt & Klima Digitalisierung & Verwaltung Rad- und Fußverkehr Sicherheit & Ordnung Haushalt & Finanzen Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 1

BEDARFSPLAN FÜR DAS

BAUVORHABEN OPERNHAUS

Stand: 12. Mai 2022

INHALT

1 ANLASS UND ZIEL .................................................................................................................. 1

2 GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN ...................................................................... 2 2.1 Projektdaten ............................................................................................................................ 2 2.1.1 Die Nutzerin – Staatstheater Nürnberg .......................................................................................... 2 2.1.2 Rahmenbedingungen der Liegenschaft am Richard-Wagner-Platz .............................................. 7 2.1.3 Zeitplan des Projekts ....................................................................................................................... 15

2.2 Bedarfsauslösende Gründe .................................................................................................. 16 2.2.1 Betriebserlaubnis endet wegen Mängeln ...................................................................................... 16 2.2.2 Erfüllung des Stiftungszwecks sichern .......................................................................................... 18 2.2.3 Bühnenbetrieb und -technik unzeitgemäß ..................................................................................... 18 2.2.4 Eingeschränkte Kooperationsfähigkeit mit nationalen/internationalen Produktionen ............... 19 2.2.5 Defizite bei Akustik und Sicht im Zuschauer*innensaal ................................................................ 20 2.2.6 Mangel an Büroarbeitsplätzen und weiteren Arbeitsbereichen, eingeschränkte Funktionalität 20 2.2.7 Schadhafte Gebäudesubstanz ......................................................................................................... 21 2.2.8 Veraltete Haus- und Anlagentechnik ............................................................................................. 21 2.2.9 Dezentrale Standorte: hoher Logistikaufwand und erhöhtes Schadensrisiko ............................. 22

2.3 Projektziele ........................................................................................................................... 23 2.3.1 Sicherung der Fortführung des Spielbetriebs, Behebung der sicherheitstechnischen und baulichen Mängel ............................................................................................................................ 24 2.3.2 Steigerung des Theatererlebnisses ................................................................................................ 24 2.3.3 Optimierung der Betriebsabläufe und Steigerung der Spiel- und Probenfrequenz .................... 24 2.3.4 Schaffung moderner Arbeitswelten ................................................................................................ 25 2.3.5 Digitalisierung ................................................................................................................................. 25 2.3.6 Soziale Nachhaltigkeit: Öffnung zur diversen (Stadt-) Gesellschaft ............................................. 25 2.3.7 Ökologische Nachhaltigkeit: Umwelt- und Klimafreundlichkeit .................................................. 28 2.3.8 Ökonomische Nachhaltigkeit: Optimierung der Wirtschaftlichkeit .............................................. 28

3 BEDARFSERMITTLUNG ........................................................................................................ 30

4 NUTZERBEDARF ................................................................................................................... 32 4.1 Flächenbedarf und Organisationsplanung ............................................................................ 32 4.1.1 Raum- und Flächenbedarfsplan ..................................................................................................... 33 4.1.2 Betriebsorganisatorische Rahmenbedingungen ........................................................................... 36

4.2 Übergeordnete Anforderungen ............................................................................................. 39 4.2.1 Anforderungen an Architektur und Gebäudegestaltung ............................................................... 39 4.2.2 Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung .................................................... 39 4.2.3 Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen ............................................................. 40 4.2.4 Besondere Anforderungen zum Umgang mit dem Bestandsgebäude ......................................... 41 4.2.5 Barrierefreiheit ................................................................................................................................ 43 4.2.6 Nachhaltigkeit ................................................................................................................................. 43

4.3 Anforderungen FG 1 – Bühnen- und Probenbetrieb Opernhaus .......................................... 45 4.3.1 BÜ | Hauptbühne ............................................................................................................................. 45 4.3.2 BT | Bühnentechnik Hauptbühne ................................................................................................... 48

4.3.3 NB | Hinterbühne, Seitenbühne, Unterbühnen .............................................................................. 50 4.3.4 OR | Orchestergraben, Tageslager Instrumente ........................................................................... 53 4.3.5 RQ | Hauptbühne – Bühnenrequisite .............................................................................................. 54 4.3.6 VT | Veranstaltungstechnik Bühnenbetrieb ................................................................................... 54 4.3.7 BL | Magazin, Kulissenlager ........................................................................................................... 55 4.3.8 AG | Abendgarderoben .................................................................................................................... 56 4.3.9 GMZ | Generalmusikzentrum .......................................................................................................... 57 4.3.10 OPZ | Opernzentrum & BAZ | Ballettzentrum ............................................................................... 60 4.3.11 BW | Präsenzwerkstätten Bühne und Rüstmeister ....................................................................... 62 4.3.12 VT | Veranstaltungstechnik ............................................................................................................. 63

4.4 Anforderungen FG 2 – Besucher*innenbereiche .................................................................. 64 4.4.1 SO | Großer Saal Opernhaus ........................................................................................................... 64 4.4.2 FO | Foyer Opernhaus ..................................................................................................................... 66 4.4.3 FN | Foyer – Nebenflächen ............................................................................................................. 67 4.4.4 FS | Foyer – Besucher*innenservice .............................................................................................. 67 4.4.5 FG | Foyergastronomie .................................................................................................................... 68 4.4.6 VG | Veranstaltungsbetrieb Glucksaal ............................................................................................ 70

4.5 Anforderungen FG 3 – Ausstattung und Fundi ..................................................................... 71 4.5.1 RQ | Requisite .................................................................................................................................. 71 4.5.2 MA | Maske (Werkstätten) ............................................................................................................... 71 4.5.3 KO | Kostümabteilung ..................................................................................................................... 72

4.6 Anforderungen FG 4 – Interne Bereiche | Büros und zugehörige Serviceflächen ................ 74 4.7 Anforderungen FG 5 – Interne Bereiche | Facility Management .......................................... 79 4.8 Anforderungen FG 6 – Cultural Hub ..................................................................................... 80 4.8.1 KS | Kulturareal Stadtgesellschaft ................................................................................................. 80 4.8.2 IA | Integrative Aktionsfläche .......................................................................................................... 81

4.9 Anforderungen FG 7 – Übergeordnete Infrastruktur ............................................................ 82 4.9.1 KA | Kantine ..................................................................................................................................... 82 4.9.2 GA | Fertigungsküche ...................................................................................................................... 82 4.9.3 PF | Pforte, Bühneneingang ............................................................................................................ 83 4.9.4 LL | Zentrale Logistik ...................................................................................................................... 84 4.9.5 SA | Sanitäre Anlagen ...................................................................................................................... 85

5 BEDARFSDECKUNG .............................................................................................................. 86 5.1 Standort ................................................................................................................................ 86 5.2 Zielkonflikte .......................................................................................................................... 87 5.3 Hinweise für die Realisierungsphase ................................................................................... 93

6 ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................................... 95

7 GLOSSAR ............................................................................................................................. 106

8 ANLAGEN ............................................................................................................................ 110

9 IMPRESSUM ........................................................................................................................ 110

1 Anlass und Ziel

Das Opernhaus des Staatstheaters Nürnberg ist mit seinen Sparten Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert das größte Mehrspartenhaus Bayerns. Aufgrund baulicher und technischer Mängel, die im laufenden Betrieb nicht zu beheben sind, wird das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz spätestens mit Ablauf des Jahres 2025 nach mehr als 120 Jahren seine Betriebserlaubnis verlieren.

Eine bauliche und in Teilen strukturelle Sanierung des Gebäudes von 1905, seiner angegliederten Flächen und Räume aus den 50er bzw. 60er Jahren des 20. Jahrhunderts, eine Erneuerung der technischen Infrastruktur und eine Optimierung der organisatorischen Infrastruktur von der Gebäudetechnik über die Bühnentechnik bis zur Erschließung der Gebäudeteile ist zwingend erforderlich.

In Vorbereitung der baulichen Maßnahme wurden zahlreiche notwendige technische Gutachten erstellt, Untersuchungen vorgenommen und der Nutzerbedarf dezidiert in einem ersten Nutzerbedarfsprogramm bis Juni 2021 zusammengetragen. Der vorliegende Bedarfsplan ist das Ergebnis einer vertieften Prüfung der ursprünglichen Dokumente, basiert maßgeblich auf ihnen und den in ihnen festgehaltenen Erkenntnissen und wurde von September 2021 bis April 2022 erarbeitet.

Mit dem Beschluss vom 15. Dezember 2021 hat der Stadtrat festgelegt, „die Sparten Musiktheater Sprechtheater, Ballett und Konzert des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz dauerhaft zu erhalten“.

Das vorliegende Dokument ist damit keine standortunabhängige Betrachtung, die zur Erfüllung des Nutzerbedarfs verschiedene Lösungen erarbeitet. Es ist vielmehr eine ergänzende Prüfung der Realisierbarkeit einzelner Bedarfe innerhalb der bestehenden örtlichen Rahmenbedingungen

schaffen, um Strategien zur Lösung zu entwickeln.

Das Bauvorhaben zur Sanierung und Erweiterung des Opernhauses Nürnberg ist eines der aktuellen Bau- und Kulturprojekte Nürnbergs. Es wird gesellschaftlich und kulturell große Auswirkungen haben und es besitzt das Potenzial, auch das städtebauliche Gefüge Nürnbergs positiv zu beeinflussen. Der Weg zur Realisierung wird alle Beteiligten der Stadt Nürnberg, des Staatstheaters und die Stadtgesellschaft vor große finanzielle, logistische und technische Herausforderungen stellen. Gleichzeitig bietet das Projekt die Chance, eine der bedeutendsten Institutionen des Nürnberger Kulturbetriebs dauerhaft auf höchstem Niveau zu halten und die stadträumliche Qualität im gesamten Areal nachhaltig zu verbessern.

Ziel des Bedarfsplans ist es, dem Haus alle Möglichkeiten zu geben, sich in ein Theater der Zukunft zu transformieren und flexibel auf zukünftige, noch nicht absehbare Entwicklungen reagieren zu können. Neben der Schaffung dringend benötigter Bühnen-, Bühnenneben- und Bühnenlagerflächen und der Erneuerung der Anlagen- und Bühnentechnik liegt in der räumlichen und organisatorischen Neustrukturierung des Hauses die grundlegende Chance, einen zukunftsweisenden, nachhaltigen und modernen Spielbetrieb im Opernhaus zu ermöglichen.

2 Grundlagen und Rahmenbedingungen

2.1 Projektdaten

2.1.1 Die Nutzerin – Staatstheater Nürnberg

Aufgaben und Tätigkeiten Die Stiftung Staatstheater Nürnberg, paritätisch getragen von der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern, ist mit über 730 Veranstaltungen der Sparten Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert pro Spielzeit das größte Mehrspartenhaus Bayerns und erreicht in jeder Spielzeit über 290.000 Besuche.

Die Sparten Musiktheater und Ballett erzielten in der Spielzeit 2017/2018 laut Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins eine durchschnittliche Auslastung von 86%. Die Sparten liegen damit deutlich über dem bundesweiten Auslastungsdurchschnitt von 78%. Beide Sparten erreichen mit insgesamt 150.000 Besuchen über die Hälfte aller Besuche des Mehrspartenhauses. Die künstlerische Exzellenz in allen Sparten wird von der Medienberichterstattung national sowie international honoriert.

Das Staatstheater Nürnberg hat mit insgesamt mehr als 600 festangestellten Mitarbeiter*innen einen hochqualifizierten Personalstamm. Darin enthalten sind die fünf festangestellten Ensembles (Orchester, Opernensemble, Opernchor, Ballettensemble, Schauspielensemble). Unter Berücksichtigung weiterer Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften Staatstheater Nürnberg Service GmbH (STNS) und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (STNG) sowie der Gäste und Aushilfen sind pro Spielzeit rund 1.000 Mitarbeiter*innen am Haus tätig. Neben diesen Mitarbeiter*innen nutzen die ca. 60 Musiker*innen der “Junge Staatsphilharmonie” und die Darsteller*innen der theaterpädagogischen Abteilung “PLUS” die Räume des Staatstheaters Nürnberg.

Gemäß § 2 der Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg besteht der Stiftungszweck in der Förderung der darstellenden Kunst durch den Betrieb als Mehrspartenhaus mit Musiktheater, Schauspiel, Ballett und Philharmonischem Orchester. Der Spielplan des Staatstheaters soll Werke aus den verschiedenen Epochen enthalten und auch zeitgenössische Werke angemessen berücksichtigen sowie die Aufführungen möglichst vielen Interessent*innen zugänglich machen. Dies begründet die künstlerische Vielfalt, die durch den Repertoire-Betrieb für die diverse (Stadt-) Gesellschaft und generationsübergreifend angeboten wird. u Theater ist Emotion, Diskurs und Unterhaltung

Die Aufgaben des Theaters bestehen zum einen in der Pflege, Neubewertung und Fortschreibung des klassischen Kanons, der Umsetzung des Bildungsauftrags und der Ermöglichung zeitgenössischer Diskurse.

Zum anderen – und zukünftig noch wichtiger – ist das Theater lebendiger Begegnungs-Ort, Kunst- Ort und Debatten-Ort mit hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

Dies stellt den kulturpolitischen Auftrag des Staatstheaters Nürnberg dar, der unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen und Megatrends sowie der Zukunftsfähigkeit des Theaterbetriebs weiterentwickelt wird.

Betriebskonzept Der Theaterbetrieb des Staatstheaters Nürnberg ist, wie der Betrieb aller großen Mehrspartenhäuser in Deutschland, im Repertoiresystem organisiert. Dieses etablierte Betriebskonzept soll

auch zukünftig im Staatstheater Nürnberg beibehalten werden. Das Repertoiresystem ist die in den deutschsprachigen Ländern übliche Betriebsform, die sich u.a. durch feste künstlerische Ensembles, die Kombination mehrerer Sparten an einem Haus und die Etablierung eines festen Bestandes an Produktionen auszeichnet. Der Repertoire-Betrieb bietet eine hohe Produktivität und Vielseitigkeit des Angebots und die hohe künstlerische Qualität des kontinuierlich aufeinander eingespielten Ensembles. Neben ca. zehn Neuproduktionen des Musiktheaters und des Balletts kommen pro Spielzeit ca. sechs Wiederaufnahmen aus dem Repertoire auf die Bühne des Hauptsaals. Außerdem finden dort Sonderveranstaltungen, wie z.B. die Verleihung des Nürnberger Menschenrechtspreises, Gala-Formate oder (Jahreshaupt-) Versammlungen statt. Daneben wird das Opernhaus an externe Konzertveranstalter oder auch z.B. den Kirchtag vermietet.

Durch die in diesem Bedarfsplan erfassten Bedarfe wird ein fortlaufender Spielbetrieb aller Sparten wie im Status Quo an sieben Tagen pro Woche und an 325 Tagen im Jahr ermöglicht (mit Ausnahme der spielfreien sog. Theaterferien).

Der Repertoire-Betrieb ermöglicht die Etablierung eines Abonnentensystems. Das Staatstheater bindet rund 12.000 Abonnent*innen pro Spielzeit, die in rund 30 verschiedenen Abonnements eine große Auswahl attraktiver Angebote finden. Auch zukünftig ist die langfristige Bindung loyaler Besucher*innen ein vom Staatstheater priorisiertes strategisches Ziel.

Das Staatstheater Nürnberg verfolgt mit der sog. Schulplatzmiete ein bereits seit 70 Jahren etabliertes Modell für die Ansprache von Schüler*innen und verwirklicht auch so den kulturpolitischen Auftrag. Jährlich zählt das Staatstheater rund 56.000 Besuche von Schüler*innen. Der Anteil der Schüler*innen und Abonnent*innen an den Gesamtbesuchen betrug in der Spielzeit 2017/2018 rund 48%.

Struktur und Organisation Die Stiftung Staatstheater Nürnberg wird durch den paritätisch besetzten Stiftungsrat kontrolliert. Die strategische Steuerung des Theaterbetriebs erfolgt durch den Stiftungsvorstand, bestehend aus Intendanz und Geschäftsführender Direktion. Ihnen untergeordnet sind insgesamt 16 Abteilungen, denen jeweils eine Direktion mit Stellvertretung vorsteht. Den Direktionen untergeordnet bestehen weitere Bereiche, die personell unterschiedlich stark besetzt sind.

Stiftungsrat Marcus König, Harald Riedel, Prof. Dr. Julia Lehner (Stadt Nürnberg) Bernd Sibler, Karl Freller, Dr. Tobias Haumer (Freistaat Bayern)

Stiftungsvorstand Jens-Daniel Herzog (Staatsintendant) Christian Ruppert (Geschäftsf. Direktor)

Stiftung Staatstheater Nürnberg

Spielzeit 2021/22 Stiftungsk uratorium

GF StNS GmbH Christian Ruppert Prokur.: Ilona Bülow Op. BL: Anne Klein Lohn- u Finanz buchhalt u n - n d g O P p C r . G o B h F k r L u i S s : r t . S t i : N a i I m n l G o o R n G n a u e m p B p K b ü e o l H r o p t w ka
Audience Development Ltg.: Ilona Bülow
Besucherservice Vertrieb
Abonnement
Kasse + Hotline

Intendanz Geschäftsf. Direktion

Jens-Daniel Herzog Christian Ruppert Stv.: Hans-Peter Frings Stv.: Mike Wittich

likumsonomie

tinenonomie

Personalrat orsitz: Stephanie schel-Unterbäumer Orchestervorstan W NS Mooic la rf o gr n t l ai i et n zn SagM pRPö u heiheßl l e se lr se r , ,, r , Michael Wolkober d Ensemblesprech Schauspiel JP Naani u cno liinn la egs KK D äaju shr tnn een err ,t, , Adeline Schebesch er Ensemblesprecher Ballett AKnO ads rye c n aF r Me Arenlo san qns udo iet , az ,
endvertretung Reinhard Böhm Chorvorstand SP Feh rbil a iap ns z Ctiisaa knr a m K K iöc e hcrha niegl Ensemblesprech Oper SebJauslitaia Gnr Hütäeur,p ler er Werkstattsprecher JAaynlain SLcahnigebeer,l

V Grö

Jug

Schulplatzmiete

perndirektion ns-D. Herzog tv.: Hans-Peter Frings Generalmusik- direktion Joana Mallwitz (kSütnvs.:t l.L)u, tEzl ldeen VDeeegre r (orga.) Ballettdirektion Goyo Montero Stv.: J. Hurtado J Schauspiel- direktion an-Philipp Gloger Stv.: B. Ostermann Theater- pädagogik + Anja Sparberg Künstlerische Betriebs- direktion Susann Kalauka
Dramaturgie O, K, B Ltg.. Dr. Georg Holzer Orchester- direktion Ltg.: Ellen Deger LGtgD e.s: K r cBa lha rä mi u gfstits a tfM e. t i u DO ss r rsab gtema ire cam h tau Snrgn:, KBB Ltg.: Fabian Holthus
Opernensemble Chordirektion Tarmo Vaask Chor Bibliothek Orchester- warte Staats- philharmonie Schauspiel- ensemble Bühnenmusik Schauspiel Regieass. / Abendspielleit.
Maskenbild Ltg.: Helke Hadlich Stv.: Dirk Hirsch Kostümdirekt. Ltg.: Eva Weber StPvr.:o Mduakrtioionn sOltegl:s cAhnlänege l Cierpka
Herren- schneiderei
Damen- schneiderei Fundus Wäscherei
Marketing & Kommunikation tg.: Anna Ermann Development Ltg.: Christian Langmann Projekt 360° Franziska Weber, Lisa Hrubesch
Marketing Ltg.: Anja Himmelreich
IT Te Ltg: Oliver P Zimmermann Stv. Stv. Michael Schlenska S chn. Direktion eter Gormanns P : M. Pockrandt, F. teinmann (s.u.) Personal & ersonalentwicklun Ltg.: N.N. Stv. Ltg.: S. Gruß g Ltg.: V R iv e ie c n h t Vuzic Stv.: Sabine Kreiser Finanzwesen Ltg.: Mike Wittich BleSrtsvc.:h B, M. Z. eKitlez,i nKle. in (s.u.)
Bühnenbetr. O Ltg. Markus Pockrandt
Bühnenbetr. S Ltg.: Florian Steinmann Bauprojekmana g O em pe e r n n t h –a u B s V Ltg: Katharina Müller mTeacnhang.e Gmeebn.t-/

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Kommunikation Ltg.: Anna Ermann Gleichstellungs-, BEM-Beauftr. Marion Graeber

Schwerbeh.vertreterin Marion Graeber Ab R e e n g d ie sp a i s e s l . le / it. S K t a u p d e ie ll n m le e i i t s u t n e g r Inspiz ienz Modi sten D F b O a a e k c t a e t h a u n y k f s t r A r c a a l h a f g t u t t a f e t ü l z i r r - Ltg HB .: S S aa G t d i uu l v ek is . u e e : o bn n r A Lg et s . u e t Lt L d rr ei a a h w e n n a Ib igg g ls t u /- nd E L in M tg k a . B : a r t L u e in a f d r / K i Z a s l s r e e f a n i e n t l W r e a i a n le l l I S ns o p u i f z fl i a e g n e z Lt K S g o c . r h r B * r n i e e n e n p n i j d e a e e m t n r it i o n - Souff lage A M r -

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Abbildung 1: Organigramm Stiftung Staatstheater Nürnberg Spielzeit 2021/2022

Finanzierung Das „Gesetz zur Errichtung der Stiftung Staatstheater Nürnberg“ schafft in Art. 3 Abs. 4 die Grundlage für die Ausgestaltung des Finanzierungskonzepts:

„Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung vom Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltspläne gleich hohe Zuschüsse; Art. 13 Abs. 3 bleibt unberührt. Diese Zuschüsse dienen dazu, die mit dem Betrieb des Staatstheaters Nürnberg verbundenen, durch Betriebserträge, Erträge des Stiftungsvermögens oder sonstige Zuwendungen nicht gedeckten Sach- und Personalaufwendungen einschließlich des Bauunterhalts und kleinerer Baumaßnahmen abzudecken. Darüberhinausgehende bauliche Investitionen trägt die Stadt Nürnberg als Eigentümerin der Immobilien. Sie erhält für betrieblich notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Generalsanierungsmaßnahmen (große Baumaßnahmen) eine Förderung nach Maßgabe von Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes“.1

Bisher genutzte Flächen Zu den Immobilien des Staatstheaters Nürnberg gehören am Richard-Wagner-Platz das Opernhaus sowie das Schauspielhaus mit dem verbindenden und gemeinsam genutzten Zwischenbau. Außerdem hat das Staatstheater Büroflächen im Parkhaus Sterntor sowie die dezentral verorteten Theaterwerkstätten im Nordostpark, das Zentrallager in der Frankenstraße und die Probebühne 01 in der Fürther Straße angemietet. Im Folgenden werden die Standorte kurz beschrieben und dargestellt.

Abbildung 2

Abbildung 2: Lageplan der genutzten Immobilien des Staatstheaters Nürnberg

1 Aus dem Gesetz zur Errichtung der "Stiftung Staatstheater Nürnberg" vom 27. Dezember 2004 (GVBl. S. 533, BayRS 282- 2-13-WK), das zuletzt durch § 1 Abs. 284 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist.

Opernhaus und Schauspielhaus am Richard-Wagner-Platz 2 Das Gebäudeensemble des Staatstheaters Nürnberg am Richard-Wagner-Platz setzt sich zusammen aus dem stadtbildprägenden historischen Opernhaus am Frauentorgraben und dem Schauspielhaus am Karl-Pschigode-Platz sowie einem beide Gebäude koppelnden Zwischenbau mit ergänzenden Funktionen.

Im Opernhaus erleben die Besucher*innen Musiktheater, Ballett, Konzerte und Sonderveranstaltungen, wie z.B. (Gala-) Formate oder (Jahreshaupt-) Versammlungen, aber auch Vermittlungsformate wie Einführungen oder Führungen hinter die Kulissen. Daneben finden im Rahmen von Vermietungen auch Veranstaltungen externer (Konzert-) Veranstalter statt.

Im Zwischenbau befinden sich aktuell u.a. alle organisatorischen Abteilungen, der Stiftungsvorstand und die Geschäftsführung des Staatstheaters, die Anlieferung und Verteilung sowie die Magazine der Kulissen für das Schauspiel- und das Opernhaus.

Eine detaillierte Beschreibung der Flächen des Opernhauses und des Zwischenbaus folgt in Kapitel 2.1.2.

Das Schauspielhaus besteht seit 1959 und hat sich aus einem Kino für die Angehörigen der US- Truppen mit angeschlossener Bühne entwickelt. Große Sanierungsmaßnahmen erfolgten 1976 und 2008 bis 2010.

Das Schauspielhaus besitzt drei Bühnenflächen (Großes Haus, Kammerspiele, „3. Etage“), die im Zweischichtbetrieb von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr betrieben werden. Im Großen Haus und in den Kammerspielen finden vornehmlich Sprechtheateraufführungen statt. Die „3. Etage“ wiederum ergänzt das Angebot des Schauspielhauses um andere Formate, die von Musikvorführungen bis zu Diskussionsveranstaltungen reichen.

Abbildung 3

Abbildung 3: Luftbild Oper und Schauspielhaus am Richard-Wagner-Platz

Abbildung 4

Abo-Büro, Parkhaus Sterntor In den angemieteten Flächen im Parkhaus Sterntor befindet sich die Abonnent*innenbetreuung, die in der Tochtergesellschaft STNS GmbH organisiert ist. Ausstattung und Organisation der Flächen, ebenso wie die räumliche Trennung vom Hauptsitz, entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Abbildung 4: Luftbild Parkhaus Am Sterntor

Abbildung 5

Theaterwerkstätten, Nordostpark In den Theaterwerkstätten im Nordostpark werden Kulissen, Großrequisiten und Bühnenbilder erstellt, vormontiert und für den Transport vorbereitet. Der Transport der Kulissen zum Opernhaus, zum Schauspielhaus oder zum Zentrallager in der Frankenstraße wird von der Logistikabteilung des Staatstheaters durchgeführt. Abbildung 5: Luftbild Theaterwerkstätten

Abbildung 6

Zentrallager, Frankenstraße Im Zentrallager an der Frankenstraße befindet sich der Fundus und werden die Großrequisiten zwischengelagert, die aufgrund des Platzmangels nicht vor Ort am Richard-Wagner-Platz vorgehalten werden können. Auch in Zukunft werden diese Flächen weiter genutzt. Mit dem Ziel, die Zahl der im Opernhaus vorzuhaltenden Produktionen zu erhöhen, werden diese Flächen deutlich entlastet sowie der logistische Aufwand reduziert. Ggf. können hier später Abbildung 6: Luftbild Zentrallager derzeit angemietete Flächen aufgegeben werden.

Abbildung 7

Probebühne 01, Fürther Straße Im Status Quo können nicht alle Probeflächen am Richard-Wagner-Platz untergebracht werden. Daher wird in der Fürther Straße eine externe Probebühne betrieben. Durch die geplante Konzentrierung aller Probeflächen am Standort des Opernhauses wird dieser Standort aufgegeben, Mietkosten, Transportfahren und Rüstzeiten für Personal entfallen. Abbildung 7: Luftbild Probebühne 01

2.1.2 Rahmenbedingungen der Liegenschaft am Richard-Wagner-Platz Mit dem Beschluss des Stadtrats vom 15. Dezember 2021 ist der dauerhafte Erhalt der Sparten Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard- Wagner-Platz festgelegt worden.

Spätestens seit diesem Zeitpunkt steht fest, dass die Bestandsgebäude Opernhaus, Schauspielhaus und Zwischenbau (mit Magazingebäude) mit ihren Potentialen und Restriktionen grundlegende Rahmenbedingung bilden, die Einfluss auf die Bedarfsplanung hinsichtlich Plausibilisierung und Machbarkeit sowie ggf. Anpassung/Adaption haben.

Zur Bedarfsdeckung sind die am Richard-Wagner-Platz vorhandenen flächenpotenziale (Tiefgarage, Sigmund-Schuckert-Haus) zu erschließen.

Hinweis: Die nachstehenden Gebäudebeschreibungen sind unter Verwendung von Texten aus „Das Nürnberger Opernhaus“, Band 1, Bau- und Nutzungsgeschichte, von Sebastian Gulden, dem Gutachten „Staatstheater Nürnberg – Sanierung des Opernhauses" 2014 von Gerling + Arendt sowie dem Wikipediaeintrag zum „Staatstheater Nürnberg“, abgerufen am 9.4.2022 unter https://de.wikipedia.org/wiki/Staatstheater_Nürnberg#Baugeschichte_der_Spielstätten_des_Staatstheaters erstellt worden. Die Texte wurden redaktionell überarbeitet, jedoch in ihrem Duktus teils nur geringfügig geändert und/oder gekürzt, und entsprechend einer Kurzbeschreibung neu zusammengestellt. Sie werden als Zitate nicht noch einmal gesondert gekennzeichnet.

Das Opernhaus Das Gebäude des Opernhauses ist südlich des Frauentorgrabens und der Altstadt zwischen Plärrer und Hauptbahnhof gelegen. Es befindet sich genau genommen zwischen Richard-Wagner- Platz und Lessingstraße und grenzt unmittelbar an die nördlich gelegene Straße Frauentorgraben.

Abbildung 8

Abbildung 8: Luftbildaufnahme von 1927 mit Opernhaus, Magazingebäude und Hercules-Velodrom (südlich an der damaligen Treustraße gelegen, dem heutigen Standort des Schauspielhauses). Gut erkennbar ist die ursprüngliche Aufweitung des Platzes vor dem Haupteingang mit Anbindung an die Grasersgasse und die Altstadt über den Frauentorgraben hinweg.

Der Gebäudekörper orientiert sich mit seiner Längsachse parallel zum Frauentorgraben und ist, sakral anmutend, in Form eines Doppelkreuzes ausgebildet. Die Treppenhausschächte zu beiden Seiten des Hauptportals und die Nebenarme des Bühnenhauses bilden die Querhäuser, der Eingangsbereich mit Vorfahrtshalle, Vestibül und Haupttreppenhäusern, das Zuschauer*innenhaus mit U-förmigem Auditorium und Foyer sowie das Bühnenhaus mit Haupt- und Hinterbühne sind aufeinander folgend entlang der Längsachse angeordnet.

An der südwestlichen Ecke angrenzend befindet sich der historische Magazinbau und, diesem vorgelagert, der neuere sog. „Zwischenbau“ aus den 1960er Jahren.

Die Fassade des monumentalen Opernhauses besteht aus Sandstein-Quadern der Nürnberger Umgebung, der Sockel ist aus unterfränkischem Muschelkalkstein gefertigt und die Dächer sind teils noch mit den ursprünglichen, grün lasierten Falzziegeln gedeckt. Die Ansicht und Gestaltung der Eingangsseite ist wesentlich geprägt von den gewaltigen Dachgiebeln, den großen Fensterfronten der Umgänge des Zuschauer*innenhauses und dem hoch aufragenden Bühnenhausturm mit Kuppelhaube und Laterne. Aufgrund seiner Lage und Ausrichtung im Stadtraum sind auch die anderen Fassaden aufwändig gestaltet, eine Rückseite existiert quasi nicht.

Im Innern bestand das Zuschauer*innenhaus ursprünglich aus Parkett, drei Rängen, Galerie, Logen und Vorlogen. Der erste Rang war bis vor kurzem noch durch Handläufe in Logen unterteilt; aus Brandschutzgründen wurde die Logenstruktur aufgegeben. Die beiden Proszeniumslogen haben und die ehemalige Mittelloge hatte eine Vorloge bzw. einen vorgelagerten ovalen Salon. Zwei repräsentative Treppen im Umgang des Parketts führen zum ersten Rang, weitere vier, separat geführte Treppenaufgänge führen zu den anderen Rängen. Ebenfalls an der Ostseite befindet sich, in Höhe des ersten Ranges, ein Balkon, der über den damaligen „Erfrischungsraum“, dem heutigen Glucksaal, betreten werden kann. Der Glucksaal liegt quer zur Längsachse des Theaters, ist mit einem Spiegelgewölbe überwölbt und öffnet sich mit fünf Rundbogenarkaden zu den Foyers der Rangebenen.

Baugeschichtliche Meilensteine des Hauses 1898 wurde der Berliner Theaterarchitekt Heinrich Seeling mit der Planung für ein neues Theater beauftragt. Eröffnet wurde das Opernhaus, damals noch als „Neues Stadttheater am Ring“, am 1. September 1905 und galt seinerzeit als einer der modernsten Theaterbauten Europas, insbesondere hinsichtlich der Ausstattung mit Elektrizität, Heizungsanlagen und Bühnentechnik.

1930 wurde das Neue Stadttheater in „Opernhaus“ umbenannt und, nach Machtergreifung der Nationalsozialisten, wurde Adolf Hitler regelmäßiger Gast der Aufführungen von Richard Wagners Opernwerken, insbesondere den „Meistersingern von Nürnberg“. Auf Veranlassung durch Adolf Hitler wurde 1935 der Architekt Paul Schultze-Naumburg mit dem Umbau der Innenräume und der Entfernung insbesondere der prägenden Jugendstilelemente beauftragt. In einer nur sechsmonatigen Bauzeit wurden vor allem die sogenannte „Führerloge“ eingebaut, die oberen Logen sowie die Säulen und Brüstungen der Ränge im Zuschauer*innensaal sowie das Foyer und der Glucksaal in vereinfachter, klassizistisch orientierten Formensprache umgestaltet. Fast die gesamte bauzeitliche Ausstattung der öffentlichen Bereiche des Opernhauses fiel dem Umbau zum Opfer. Die vormals gelobte Akustik des Zuschauer*innenhauses hatte sich deutlich und nachhaltig verschlechtert.

Nach schweren, aber reparablen Beschädigungen des Hauses im 2. Weltkrieg, vor allem der Nordwestecke des Bühnenhauses und an Teilen des Daches, wurde das äußere Erscheinungsbild weitestgehend rekonstruiert und wieder aufgebaut, die Innenraumgestaltung jedoch nur in schlichter Form wiederhergestellt. Einige Jahre wurde das Opernhaus dann durch US-Truppen vorwiegend als Club und Lichtspielhaus betrieben, bevor es 1951 an die Stadt Nürnberg zurückgegeben und wieder als Opernhaus genutzt werden konnte. Das zerstörte Magazingebäude wurde zu diesem Zweck ebenfalls 1951 vereinfacht wieder aufgebaut.

In einer Reihe von Sanierungsmaßnahmen zwischen 1989 und 1998 wurden die meisten sichtbaren Bauteile und Oberflächen sowie die Fassaden des Opernhauses umfassend überarbeitet, ohne jedoch die dem Bauwerk immanenten betrieblichen und und bautechnischen Defizite durch die dazu notwendigen baulichen Veränderungen zu beseitigen.

Weitreichende Folgen der 1898 gewählten Gebäudeorientierung Die Orientierung des Haupteingangs nach Osten anstatt in Richtung des Altstadtkerns erweist sich aus heutiger Sicht als problematische städtebauliche Entscheidung. Sowohl die Sichtbarkeit des Hauses im städtischen Gefüge als auch der konkrete Theaterbetrieb sind von den Folgen dieser Entscheidung beeinträchtigt:

gerichtig architektonisch annähernd ebenso repräsentativ wie die Vorderseite gestaltet. Es ergibt sich daraus zwar eine rundum historisch wertvolle, jedoch sehr starre Gebäudehülle und Kubatur, deren Entwicklungspotential über die historischen Gebäudegrenzen hinaus kaum vorhanden ist. Es fehlt eine zweckmäßige Rückseite, die einen Betriebshof und eine flexible Erweiterbarkeit nach hinten zumindest grundsätzlich ermöglichen würde.

ckert-Haus und Agentur für Arbeit östlich des Richard-Wagner-Platzes begrenzen die Erweiterbarkeit des Ensembles bzw. brachten eine Erweiterung des Gebäudekomplexes schon früh an seine natürlichen Grenzen.

Wagner-Platzes hin zu einem „Taschenplatz“, der seiner Funktion als Vorplatz und „roter Teppich“ mit einladender Geste zur Stadt hin kaum gerecht wird.

seitlich entlang der Lessingstraße statt rückwärtig angeordnet werden mussten.

Magazingebäude und Zwischenbau Die beiden Bestandsgebäude Opern- und Schauspielhaus werden durch einen Zwischenbau aus drei verschiedenen Bauphasen verbunden. Nach seiner Teilzerstörung wurde der Magazinflügel von 1905, zum Teil als vereinfachte Rekonstruktion, im Jahre 1951 wieder aufgebaut. Ebenso wie das Opernhaus ist er dreigeschossig, mit zwei Untergeschossen, und in Massivbauweise erbaut.

Mit Erbauung des Zwischenbaus Anfang der 1960er Jahre wird der Block zur Lessingstraße endgültig stadträumlich geschlossen: Schauspielhaus und Opernhaus werden baulich und funktional miteinander verbunden. Die nach dem Krieg errichtete „Schreinerbaracke“ (im Bild unten im Vordergrund erkennbar) und die zunächst wiederaufgebauten Werkstattgebäude im Hof wurden abgebrochen und deren Funktionen im Zwischenbau untergebracht. 1964-66 schließlich wurde, dem Zwischenbau vorgelagert, der heute am Platz sichtbare Verwaltungsbau mit Probebühne und Ballettsaal realisiert. Die Werkstätten (ca. 5.000 m²) wurden 2014 als PPP-Projekt in Kooperation mit den Firmen KIB Projekt GmbH und Drei C Invest KG im Nordostpark errichtet und zogen komplett vom Richard- Wagner-Platz weg.

Abbildung 9

Abbildung 9: Opernhaus, Magazingebäude und Schreinerbaracke, im Mai 1956 von der Lessingstraße aus gesehen

Das Schauspielhaus Das Schauspielhaus bildet ein architektonisches und betriebliches Ensemble mit dem Opernhaus und ist 1951 ursprünglich als Veranstaltungssaal für amerikanische Soldaten neben dem Opernhaus errichtet worden. Mitte der 1950er Jahre erfolgte der Umbau zum Schauspielhaus mit Eröffnung am 09.09.1959. Erst 1961 wurde der Zwischenbau errichtet und damit die bauliche Verbindung zum Opernhaus geschaffen, 1962 wurde das Schauspielhaus im Untergeschoss um die Kammerspiele ergänzt. 1984 erfolgte eine erstmalige umfassende bühnentechnische Überarbeitung mit komplexeren statischen und baulichen Eingriffen.

Abbildung 10

Abbildung 10: Das Schauspielhaus im September 1959

Vorhandene Bebauung in der Nachbarschaft Außer dem oben beschriebenen Komplex aus Opernhaus, Zwischenbau und Schauspielhaus befinden sich am Richard-Wagner-Platz gegenüberliegend die Gebäude der Agentur für Arbeit und das in den späten 1930er Jahren erbaute und ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Sigmund- Schuckert-Haus.

Unter dem heutigen Platz befindet sich eine in den 1970er Jahren erbaute Tiefgarage, die seinerzeit zur Entlastung des Platzes vom zunehmenden Pkw-Verkehr gebaut wurde. Bis heute verursacht diese Tiefgarage die Anhebung des Platzniveaus. Derzeit ist sie stark sanierungsbedürftig und wegen Mängeln am Tragwerk nur noch eingeschränkt nutzbar.

Hinter dem Gebäudekomplex des Staatstheaters Nürnberg an der Lessingstraße befinden sich das DB-Museum und das Museum für Kommunikation, beide im selben Gebäude an der Kreuzung Lessingstraße/Sandstraße.

Nach Süden hin wird der Karl-Pschigode-Platz von den Gleisanlagen der Deutschen Bahn mit dem Tafelfeld-Tunnel und einem derzeit ungenutzten, im Privateigentum befindlichen, Gewerbeobjekt begrenzt.

Nördlich befindet sich zwischen Frauentormauer, Grasersgasse, Kartäusergasse und Kornmarkt der zum Stadtraum hin abgeriegelte Komplex des Germanischen Nationalmuseums.

Die Besucher*innen und Mitarbeiter*innen der umliegenden Gebäude tragen zur Frequentierung des Areals bei. Laut eines externen Gutachtens wird der Außenbereich aktuell trotz seiner eklatanten städtebaulichen Mängel täglich von über 10.000 Menschen passiert.

Denkmalschutz Das Opernhaus von 1905 ist mit der Nummer D-5-64-000-1649 als Baudenkmal in der Bayerischen Denkmalliste wie folgt eingetragen: „Monumentaler, meist dreigeschossiger Sandsteinqua-

derbau, Hauptfassade mit Mosaikbild in Rundbogenfeld, Volutengiebel und vorgelagertem Portikus, Eckrisalite mit Mansarddach und geschweiften Giebeln, erhöhter Bühnenraum mit Kuppel und Laterne, in zum Jugendstil abgewandelten Neubarockformen, Inneres Neubarock, von Heinrich Seeling, bez. 1901-05, nach 1945 wiederaufgebaut; mit Ausstattung; Bronzefiguren an Hauptfassade und rückseitigem Volutengiebel, von Leonhard Hasenstab und Philipp Kittler, 1905, nach Kriegszerstörung 1994-96 und 2002 von Leopold Bernhard rekonstruiert.”

Auch das Sigmund-Schuckert-Haus am Richard-Wagner-Platz 1 ist als Denkmal mit der Nummer D-5-64-000-1648 qualifiziert: „Viergeschossiges Verwaltungsgebäude über Z-förmigem Grundriss mit Walmdach und Dachgauben, Sandsteinquaderbau mit zweigeschossigem Chörlein und skulpturalem Dekor, in reduziert historistischen Formen, wohl von Hans Hertlein, 1937-1940.“

Darüber hinaus ist unter dem Richard-Wagner-Platz (Nähe Frauentorgraben) mit Bodendenkmälern zu rechnen.

Erläuterung zum Denkmal Opernhaus Das Bayrische Landesamt für Denkmalpflege beschreibt das Denkmal Opernhaus in einem Schreiben vom Juni 2021 wie folgt:

„Das Nürnberger Opernhaus entstand in den Jahren 1901-1905 in barockisierend-historistischer, zugleich aber vom Jugendstil geprägter Formensprache nach Plänen des Berliner Architekten Heinrich Seeling. Der Vergleich mit historischen Plänen zeigt, dass sich die Bausubstanz aus dieser Zeit weitgehend bis heute erhalten hat. Das betrifft beim aktuellen Kenntnisstand nicht nur die Gebäudehülle und die primären Tragwerksstrukturen (auch die Dachkonstruktion aus Holz und Stahl), sondern auch die Kernsubstanz des Zuschauer*innenraums (Logen und Ränge mit Säulen und Brüstungen), Teile des Proszeniums sowie Treppenhäuser, außerdem in weiten Teilen die Binnenstrukturen (auch der untergeordneten Räume).

Erhebliche Veränderungen erfuhr das Gebäude in der Zeit des Nationalsozialismus. In der Propaganda dieser Zeit kam dem Nürnberger Opernhaus besondere Bedeutung zu. Die Aufführung der ‚Meistersinger von Nürnberg‘ war Bestandteil der in Nürnberg abgehaltenen Reichsparteitage, offiziell nannte sich das Theater in dieser Zeit ‚Festspieltheater der Reichsparteitage‘. Hitler persönlich nahm an der in diesem Zusammenhang 1935 durchgeführten Umbaumaßnahme des Opernhauses erheblichen Anteil. Diese Maßnahme betraf vor allem die repräsentativen Innenräume und äußerte sich in einer radikalen Vereinfachung: Die überbordende Formensprache der wilhelminischen Epoche entsprach nicht den Vorstellungen der Nationalsozialisten von der ‚deutschen Kunst‘. ‚Künstlerische Oberleitung‘ dieser Maßnahme hatte der Architekt Paul Schultze-Naumburg, der allerdings im Verlauf in Ungnade fiel und in der Folgezeit keine Aufträge mehr von Hitler erhielt. Der Auftrag zur Fertigstellung der Maßnahme am Opernhaus ging an Gerdy Troost und Leonhard Gall, die nach dem Tod von Paul Ludwig Troost 1934 dessen Büro übernommen hatten. Hitler selbst nahm wiederholt Einfluss auf die Gestaltung. Bereits 1936 wurden auf sein Geheiß erneut Veränderungen vorgenommen, die das unliebsame kühle Erscheinungsbild Schultze-Naumburgs mildern sollten – u.a. wärmerer Anstrich im Zuschauer*innenraum, Stuckaturen im Proszenium, Vergoldungen. Von den damals eingebrachten floralen Wandbespannungen sind noch Reste erhalten. Für die Baumaßnahmen selbst blieben gerade einmal 6 Monate Zeit.

Die Bauphase des Nationalsozialismus prägt das Erscheinungsbild des Baudenkmals auch heute noch deutlich, insbesondere durch die radikale Vereinfachung. Vor allem in den repräsentativen Räumen (Zuschauer*innenraum, Foyers und Kassenhalle) ging die überbordende bauzeitliche Dekoration nahezu völlig verloren, lediglich die Grundstrukturen blieben erhalten. Neue Ausstattungselemente

(Treppengeländer, Skulpturen) waren betont einfach und zurückhaltend. Den Schmuck an den erhaltenen Emporen- und Logenbrüstungen ersetzten einfache Profilrahmungen mit vergoldeten Flachreliefs. Auch die Kuppel über dem Zuschauer*innenraum wurde vereinfacht, ihr Ansatz wurde durch ein massiges Gebälk betont.

Die auffälligste gestalterische Veränderung der 1930er Jahre im Zuschauerraum ist noch heute im Bereich des Proszeniums zu erkennen: Der ausladende und prächtig geschmückte Korbbogen von 1905 wurde durch einen niedrigeren horizontalen Abschluss ersetzt, der das Bühnenportal kastenartig erscheinen lässt, bekrönt durch ein figürliches Relief ohne jede Rahmung auf glatter Fläche.

Auch im Bereich des heutigen Glucksaals erfolgten erhebliche Veränderungen.

Als weitere Zeitschichten prägen der Umbau nach 1945 sowie die Sanierung der 1990er Jahre das heutige Erscheinungsbild des Baudenkmals.

Aus denkmalpflegerischer Sicht werden den Räumen unterschiedliche Wertigkeiten zugemessen. Zu unterscheiden ist zwischen untergeordneten, nicht repräsentativen und nie künstlerisch besonders ausgestatteten Bereichen (Funktionsräume) und repräsentativen Räumen (Foyers, Zuschauerraum mit Proszenium und Bühnenportal, Treppenhäuser).“

Auf die, aus diesen Erkenntnissen resultierende, Einschätzung zu Erhalt und mögliche bauliche Veränderungen und Überformungen des denkmalgeschützten Bestands durch künftige Maßnahmen wird im Kapitel 4.2.4 „Besondere Anforderungen zum Umgang mit dem Bestandsgebäude“ eingegangen.

Platzgestaltung Seit der, mit Errichtung der Tiefgarage 1975/76 entstandenen, komplexen Höhenentwicklung des Richard-Wagner- und des Karl-Pschigode-Platzes, handelt es sich bei der dabei entstandenen Fläche um einen „freudlosen Ort ohne den seiner Bedeutung entsprechenden Charakter. Hier findet man weder Aufenthaltsqualitäten noch Raumwirkung, die diesem wichtigen innerstädtischen Standort gerecht werden.“2 In den inzwischen 13 Jahren seit Entscheidung über den Wettbewerb hat sich die Situation trotz einer Platzaufwertung durch Pflanzmaßnahmen im Jahr 2018 weder nachhaltig noch entscheidend verbessert. Temporäre Installationen und Veranstaltungen (Kulturhauptstädtla 2019, Installationen zur Blauen Nacht 2019) haben gezeigt, dass es möglich ist, den Platz zu beleben. Die Auseinandersetzung mit der Platzgestaltung, die neben dem Wettbewerb 2008/2009 auch in einer Studie von 2019 erfolgte, erreicht mit den Planungen um die Bewerbung für die Urbane Gartenschau 2030, die im April 2022 vom Stadtrat entschieden wird, ganz aktuelle Bedeutung.

Die Außenflächen sind im Status Quo stark versiegelt und auch deswegen kein beliebter Aufenthaltsort für die Bürger*innen und Besucher*innen Nürnbergs. Eine Aufwertung der Fläche, u.a. durch Entsiegelung und Begrünung, entspricht den Zielstellungen des Masterplans Freiraum des Umweltamts der Stadt Nürnberg von 2014 und trägt zur Vernetzung der Frei- und Grünräume des Nürnberger Südens am Übergang der Altstadt zur erweiterten Innenstadt bei.

Flächenbedarfe, die für den zeitgemäßen Betrieb eines Opernhauses notwendig werden, sollen maßgeblich in einem Ergänzungsbau auf dem Richard-Wagner-Platz realisiert werden. Dieser Baukörper tritt daher in Flächenkonkurrenz zu dem für die Allgemeinheit nutzbaren Frei- und Grünraum.

2 Zitat Auslobung zum Städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb Umgestaltung Richard-Wagner-Platz am Staatstheater Nürnberg, 2008/2009

Städtebauliche Rahmenbedingungen, Planungsrecht Als Teil des Sanierungsgebietes Galgenhof /Steinbühl ist der Richard-Wagner-Platz Teil einer laufenden Stadterneuerungsmaßnahme mit dem Ziel entlang der Bahntrasse eine verbesserte Wegeverbindung zwischen Altstadt und Südstadt zu erreichen und attraktive, grüne Aufenthaltsflächen zu schaffen.

Die Stadt Nürnberg als Eigentümerin der öffentlichen Flächen ist mit ihren Fachdienststellen Stadtplanungsamt und Verkehrsplanungsamt in die weiteren Projektphasen einzubinden, so dass die weiteren Rahmenbedingungen, welche sich aus dem Nutzerbedarfsplan und den übergeordnet formulierten, städtebaulichen Zielen ableiten, entwickelt und in die weiteren Projektphasen eingebracht werden können.

Abbildung 11

Verkehrliche Erschließung MIV Das Areal ist optimal für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Nördlich entlang des Gebiets verläuft die, in beide Fahrtrichtungen mit je zwei Spuren, ausgebaute Straße „Frauentorgraben“. Von Norden aus der Altstadt auf das Sigmund-Schuckert-Haus zulaufend erstreckt sich die Grasersgasse. Westlich entlang der Außenkanten des Opernhauses und des Schauspielhauses verläuft die Lessingstraße, über die auch die Anlieferung der Kulissen und Ausstattungen aus Zentrallager und Werkstatt erfolgt. Als Verlängerung der Lessingstraße verbindet der Tafelfeldtunnel Süd- und Altstadt. Südlich entlang des Areals verläuft die Sandstraße. Östlich entlang des Gebäudes der Agentur für Arbeit verläuft die Tafelhofstraße.

Gleichzeitig führt die MIV-zentrierte Verkehrsführung zu einer isolierten Insellage des Areals. Zukünftig zieht sich das Auto, gemäß der Megatrends Mobilität, Urbanisierung und Neo-Ökologie, aus den zentralen städtischen Räumen zurück. Diese Entwicklungen gilt es im Rahmen des Bauvorhabens zu berücksichtigen.

ÖPNV Das Staatstheater Nürnberg verfügt mit einem eigene U-Bahn-Anschluss (U2, U3) und der Nähe zum Hauptbahnhof über eine sehr gute Schienen-Verkehrsanbindung.

Am Hauptbahnhof, in nur 400 m Entfernung verkehren regionale und überregionale Züge, eine weitere U-Bahnlinie (U1), drei Tramlinien (5, 7, 8) sowie die Busse der innerstädtischen Buslinien (43, 44).

Radverkehr Radverkehrswege führen aus allen Himmelsrichtungen entlang der Hauptverkehrsstraßen auf das Gelände zu. Am Frauentorgraben wird der Zweirichtungsradweg allerdings nur einseitig, nördlich entlang der Straße geführt, was z.T. zu gefährlichen Situationen (besonders an den Fußgängerampeln) führt.

Weitere Rahmenbedingungen des Grundstücks Boden, Grundwasser Die Kellerfundamente gründen auf mitteldicht bis dicht gelagerten Sanden. Die Fundamentsohlen im Bereich des zweiten Untergeschosses gründen auf einer ca. 3 m mächtigen Sandschicht, darunter steht Keuper-Sandstein an, dessen Horizont von Norden nach Süden leicht abfällt. Grundwasser steht in etwa auf Höhe des Felshorizontes an, der Grundwasserspiegel kann in Folge von Starkregenereignissen stark schwanken. Im Jahre 2007 durchgeführte Untersuchungen des Grundwassers ergaben, dass dieses nicht betonangreifend ist.3

Technische Medien Am Haus liegen alle relevanten technischen Medien an.

2.1.3 Zeitplan des Projekts Die bautechnische Betriebserlaubnis des Opernhauses und für Teile des Zwischenbaus läuft spätestens zum Ende des Jahres 2025 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt soll eine Ausweichspielstätte an der Kongresshalle geschaffen werden, um in den nachfolgenden Jahren bis 2035 die Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen durchführen zu können.

Folgender Projektablauf zur Bedarfsdeckung ist geplant:

3 Aus Gutachten Gerling + Arendt, 2014. Seiten 2-52

2.2 Bedarfsauslösende Gründe

2.2.1 Betriebserlaubnis endet wegen Mängeln

Mängel in der Betriebs- und Arbeitssicherheit Die Betriebserlaubnis des Opernhauses erlischt aufgrund gravierender Mängel beim Brandschutz und in der Betriebs- und Arbeitssicherheit des Hauses spätestens zum Ende des Jahres 2025. Zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen, die für einen Weiterbetrieb des Opernhauses zwingend notwendig sind, stehen weitreichende bauliche Eingriffe an.

Im gesamten Opernhaus inkl. des Zwischenbaus können grundlegende Sicherheitsstandards, vor allem in den Bereichen Anlagentechnik sowie Arbeits- und Personenschutz, nicht mehr erfüllt werden. Die nachfolgende (nicht abschließende) Auflistung nennt die bedeutendsten gesetzlichen Vorgaben, deren Anforderungen im Status Quo nicht erfüllt werden können:

heblicher Mängel in der Anlagentechnik nicht mehr gewährleistet.

in Tragwerk und Bausubstanz nicht dauerhaft gegeben.

ständig frei.

völlig unzureichendem Maß vorhanden: dies führt dazu, dass Rettungswege nicht ständig in ausreichendem Maße freigehalten werden können.

platzflächen im Orchestergraben unterschreiten die durch die DGUV-Vorschriften und -Regeln vorgegebenen Mindestmaße an bereitzuhaltenden Flächen sowie die Grenzwerte des Arbeitnehmer-Lärmschutzes.

tung vieler ständiger Arbeitsplätze entsprechen nicht den geltenden Regelwerken.

Diese substanziellen Mängel betreffen nahezu alle Bereiche des Theaterbetriebes, d.h. den Probe- und Spielbetrieb, Lager und Logistik, Büro- und Verwaltungsarbeit – weshalb umfassende bauliche Maßnahmen in allen Bereichen des Hauses notwendig sind, um hier den Fortbestand des Opernhausbetriebes grundsätzlich zu sichern. Nachfolgend werden die jeweiligen Bereiche im Einzelnen kurz beschrieben. Auf weiterführende Gutachten und Dokumente des Nutzerbedarfsprogramms wird, soweit vorhanden, verwiesen.

Die schematische Darstellung zeigt einen Auszug zwingend erforderlicher Eingriffe, die allein den Zuschauer*innenraum des Opernhauses betreffen und die zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere in den Bereichen Brandschutz, Flucht- und Rettungswege, Statik, Arbeitssicherheit, Barrierefreiheit, Raumklima und Akustik, erforderlich sind.

Abbildung 12

Abbildung 11: schematische Darstellung zwingend erforderlicher Eingriffe im Zuschauer*innenraum (Quelle Ref.VI/PBD, Stadt Nürnberg)

Brandschutzmängel Ein weiterer Grund für den drohenden Verlust der Nutzungserlaubnis sind brandschutztechnische Mängel, u.a. die nicht (mehr) hinreichend gesicherte Anlagen- und Haustechnik. Das Haus ist technisch überaltert. Bis heute konnte der Sanierungsstau trotz zahlreicher Umbauten, Renovierungen und Sanierungen nicht behoben werden.

Eine „Brandschutztechnische Stellungnahme“ zur Personensicherheit im Opernhaus (und Zwischenbau) aus dem Jahr 2020 kommt zu dem Ergebnis, dass weder der anlagentechnische Brandschutz noch der konstruktive und bauliche Brandschutz den heutigen Anforderungen an das gesetzlich definierte Sicherheitsniveau entsprechen. Im Brandfall kann ein Totalverlust des Gebäudes aktuell nicht ausgeschlossen werden. Dies kann auch nicht mehr durch Kompensationslösungen behoben werden, ohne „für den Theaterbetrieb notwendige Funktionen wesentlich einzuschränken“.4 u Die zwingend notwendige Umsetzung einer brandschutztechnischen Gesamtkonzeption ist zwangsläufig mit umfassenden baulichen Maßnahmen wie der Ertüchtigung von tragenden Bauteilen (bspw. Decke und Stahlstützen im Zuschauer*innensaal) und Schottung von Schächten und Leitungsführungen in Zwischen-/Hohlräumen von Decken und Wänden verbunden.

4 Siehe „Brandschutztechnische Stellungnahme 10LU-064-SN01“, HHP Süd, Oktober 2020

2.2.2 Erfüllung des Stiftungszwecks sichern Gemäß §2 der Satzung der Stiftung Staatstheater Nürnberg besteht der Stiftungszweck in der Förderung der darstellenden Kunst durch den Betrieb als Mehrspartenhaus mit Musiktheater, Schauspiel, Ballett und Philharmonischem Orchester. Zudem soll der Spielplan des Staatstheaters Werke aus den verschiedenen Epochen enthalten und auch zeitgenössische Werke angemessen berücksichtigen. Die Aufführungen sind einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen. Bei Versagung der Betriebserlaubnis würde letztlich die Existenz des Staatstheaters als Mehrspartenhaus in Frage gestellt: Der Stiftungszweck könnte nicht mehr erfüllt werden.

Um auch in Zukunft den kulturpolitischen Auftrag des Staatstheaters erfüllen zu können und zugleich die nächsten Generationen als anspruchsvolles Publikum für alle Formen des Theaters zu begeistern, werden weitreichende Maßnahmen notwendig. Erst eine bedarfsgerechte Infrastruktur und eine moderne technische Ausrüstung eröffnen die Möglichkeit, herausragende zeitgemäße und innovative Formen der Darstellung und des Theatererlebnisses zu schaffen, somit das aufgebaute künstlerische Renommeé fortzuführen und auch in Zukunft ein attraktiver Anziehungsort für Besucher*innen, Künstler*innen und Mitarbeiter*innen gleichermaßen zu sein.

Aus diesen Gründen hat das Staatstheater Entwicklungsziele definiert, die im Kapitel Projektziele wiedergegeben werden.

2.2.3 Bühnenbetrieb und -technik unzeitgemäß Im Status Quo gibt es keine Seitenbühne im Staatstheater Nürnberg. Die Grundstruktur der Bühne entspricht nach wie vor der einer sog. Gassenbühne des 19. Jahrhunderts ohne die für den modernen szenischen Betrieb notwendige Seiten- und ohne ausreichend dimensionierte Hinterbühne:

„Der Wandlungsprozess von der Kulisse zum plastischen Bühnenbild erweist sich im Opernhaus als äußerst schwierig, da es keine Seitenbühne und nur eine kleine rückwärtige Bühnenerweiterung gibt. Diese eignet sich aufgrund ihrer geringen Tiefe weder zu einem schnellen Szenenwechsel noch zur Vorbereitung des Dekorationsaufbaus. Ein Verschieben der Dekorationsaufbauten nach links und rechts, wie in Häusern dieser Größenordnung üblich und für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendig, ist nicht möglich. Der technische Betrieb auf der Opernbühne ist daher nur mit großem personellem Aufwand möglich und verhindert eine dringend notwendige Erhöhung der Spielfrequenz. Große Opernproduktionen mit entsprechender Ausstattung sind so gut wie ausgeschlossen.“ 5

Im Status Quo schränkt zudem die signifikante Flächenunterdeckung insbesondere im Bereich der Bühne, der Anlieferung und der Magazine die Betriebsabläufe stark ein. Dekorationen müssen deshalb im Magazin und auf der Hinterbühne gelagert und auf der Hinterbühne und Szenenfläche montiert werden. Somit müssen Montage- und Einrichtungszeiten von der Disposition eingeplant werden. Anlieferung, Hauslogistik und Montagefläche zwängen sich in eine dafür nicht vorgesehene Gebäudestruktur.

„Die räumliche Situation eignet sich praktisch nicht zum raschen Szenenwechsel oder der Vormontage von räumlichen Bühnendekorationen.“ (...) „Das heutig übliche plastische Bühnenbild erweist sich im Opernhaus aus den eingangs genannten gebäudehistorischen Gründen als problematisch (...).“6

5 aus Bericht „Opernhaus Nürnberg – Definition Strukturelle Planungsgrundlagen als Grundlage für die Erarbeitung einer Projekt-Profil-Definition“, reform ImobilienMangement GmbH, Dezember 2012 6 Vgl. Seite 30, „Gutachten Staatstheater Nürnberg – Sanierung des Opernhauses“, Gerling + Arendt, 2014

Auch der Bayerische Oberste Rechnungshof erklärte bereits im Jahre 2014 in seiner Prüfungsmitteilung:

„Das Opernhaus verfügt zwar über eine Hauptbühne mit einer Raumbreite von 18,5 m und einer Tiefe von 16,5 m, allerdings fehlen die bei vielen anderen Theatern vorhandenen Seitenbühnen. Da zudem die Hinterbühne vergleichsweise klein ist, wirkt sich dies äußerst nachteilig auf den Spielbetrieb aus, da schnelle Szenenwechsel nicht möglich sind.“7

Dies reduziert folglich die Anzahl verfügbarer Proben- und Vorstellungszeiten auf der Szenenfläche. Zusätzlich ist eine Vielzahl von Transportfahrten in das Zentrallager an der Frankenstraße nötig, da maximal vier Produktionen vor Ort teilzerlegt gelagert werden können.

Die vorhandene Situation lässt keine Erhöhung der Spielfrequenz zu und wird vom Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH) kritisiert: „Aus Sicht des ORH ist die Spielfrequenz im Opernhaus angesichts des hohen Zuschussbedarfs unbefriedigend.“ 8

Die gesamte Bühnenmaschinerie stammt in ihrer Grundkonstruktion noch aus dem Jahr 1905, das betrifft sowohl die Anlagen der Ober- als auch der Untermaschinerie.9 Zwingend notwendige Instandsetzungen und auch einige Modernisierungen wurden zwar vorgenommen (so wurde die Obermaschinerie teilsaniert), jedoch erfolgte auch aufgrund der fehlenden Nebenbühnen keine bedeutende Ausweitung der technischen Möglichkeiten der Opernbühne.

Der Bayrische Oberste Rechnungshof vermerkt dazu:

„Hinzu kommt, dass die bühnentechnische Ausstattung des Opernhauses veraltet ist und nicht mehr den heutigen Ansprüchen genügt. […] Selbst Stadttheater haben zwischenzeitlich modernere Spielstätten.“ 10

„[Es] stehen neben der geschilderten Personal- und Finanzsituation vor allem bauliche Gegebenheiten sowie eine veraltete und nicht mehr zeitgemäße Bühnentechnik im Opernhaus der gewünschten weiteren Leistungssteigerung entgegen.“ 11

Notwendige Baumaßnahmen im Bühnenbereich betreffen also neben Anlagen und Infrastruktur für Licht und Ton sowohl die gesamte Bühnenmaschinerie mit Podienanlagen, Schnürboden mit Obermaschinerie etc. als auch die Schaffung der Flächen für die dringend benötigten Nebenbühnen.12

2.2.4 Eingeschränkte Kooperationsfähigkeit mit nationalen/internationalen Produktionen Im Dokument „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“ wird eine defizitäre Situation beschrieben: Derzeit sind Kooperationen mit anderen Opernhäusern nur sehr eingeschränkt möglich. Nur kleinere und technisch relativ schlecht ausgerüstete Häuser sind mit der Oper Nürnberg kompatibel, sie sind aber als künstlerische Partner meist wenig interessant.13

7 Vgl. Kapitel 2.8, Seite 21 „Ergebnisse der Untersuchungen bei der Stiftung Staatstheater Nürnberg“, Prüfbericht X – 900 – 13 -25 – 3; Bayrischer Oberster Rechnungshof, München 17.03.2014 8 Vgl. Kapitel 3.1, Seite 24 „Ergebnisse der Untersuchungen bei der Stiftung Staatstheater Nürnberg“, Prüfbericht X – 900 – 13 -25 – 3; Bayrischer Oberster Rechnungshof, München 17.03.2014 9 Vgl. Kapitel 4, „Gutachten Staatstheater Nürnberg – Sanierung des Opernhauses“, Gerling + Arendt, 2014 10 Vgl. Kapitel 2.8, Seite 22 „Ergebnisse der Untersuchungen bei der Stiftung Staatstheater Nürnberg“, Prüfbericht X – 900

11 Vgl. Kapitel 4, Seite 26 „Ergebnisse der Untersuchungen bei der Stiftung Staatstheater Nürnberg“, Prüfbericht X – 900 – 13 -25 – 3; Bayrischer Oberster Rechnungshof, München 17.03.2014 12 Vgl. Kapitel 4, „Gutachten Staatstheater Nürnberg – Sanierung des Opernhauses“, Gerling + Arendt, 2014 13 Vgl. Bericht „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“, Staatstheater Nürnberg, Seite 5.

2.2.5 Defizite bei Akustik und Sicht im Zuschauer*innensaal Im Rahmen der in den Jahren 1995-1998 durchgeführten Sanierung des Hauses wurden überwiegend optische Verbesserungen in den Zuschauer*innenbereichen sowie einzelne technische Maßnahmen wie etwa der Einbau einer Quelllüftung im Zuschauer*innensaal durchgeführt; ein Umbau mit dem Ziel, die in der Fachexpertise genannten Mängel z.B. der Akustik zu beheben, erfolgte nicht. In Summe erfüllt der Zuschauer*innensaal die heute für öffentliche Gebäude geltenden Vorschriften (Barrierefreiheit, Brandschutz, Standsicherheit, Gesundheitsschutz) nicht oder nur sehr eingeschränkt.

Akustik Trotz der Verbesserung von Licht- und Tonanlagen im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen zwischen 1989 und 1998 ist das Raumvolumen des Saals schlicht zu gering, um die erforderlichen Nachhallzeiten für einen qualitativ hochwertigen, angemessenen Klang des Musiktheaters für die Zuhörenden erzeugen zu können. Durch Hörtests und Messungen im Dezember 2020 wurde zudem festgestellt, dass der Saal viel zu laut ist, insbesondere für große Orchesterbesetzungen mit über 100 Musikern, aber auch für kleinere Bestzungen wie zum Beispiel für eine Mozartoper.

Ein weiteres Problem stellt die zu geringe Fläche des Orchestergrabens dar, welche – bedingt durch die räumliche Enge – zu einer hohen Lärmbelastung der Musiker*innen untereinander und zu einer Behinderung der Sänger*innen auf der Bühne führt, die umso lauter singen müssen, je lauter die Musik im Orchestergraben ist. Die bauzeitlich hervorragende Akustik wurde durch die baulichen Änderungen (insbesondere die Geometrie und Lage der Decke) von 1935 zerstört.

Bühnensichtbarkeit Aufgrund der Ausrichtung der oberen Ränge zur Bühne und bedingt durch die 1935 nachträglich eingebauten Stützen im Saal ist ein verhältnismäßig großer Anteil der Sitzplätze in ihrer Sicht auf die Bühne deutlich eingeschränkt. Neben der Anpassung des technischen Equipments des Saales wird auch die Verbesserung der Sicht der Besucher*innen auf die Bühne von möglichst allen Sitzplätzen angestrebt.

2.2.6 Mangel an Büroarbeitsplätzen und weiteren Arbeitsbereichen, eingeschränkte Funktionalität Es besteht insgesamt ein Mangel an Büroarbeitsflächen und entsprechend an Büroarbeitsplätzen in allen Sparten und Abteilungen – von der Direktion bis hin zu den Werkstattbereichen.14 Teilweise sind die Räume schon mit einer Doppelnutzung versehen – der Schreibtisch mit Büroarbeitsplatz in der Werkstatt, die Teeküche im Büro etc. Bedingt durch die Flächenknappheit sind zudem Arbeitsplätze in Räumen untergebracht, die hinsichtlich Belichtung, Belüftung und Entfluchtung nicht den Anforderungen der ASR entsprechen.

Eine Unterdeckung besteht zudem bei Besprechungs-, Pausen- und Sozialräumen sowie bei Lager-, Neben- und Putzmittelräumen. Neben der Erweiterung der Flächen ist eine Neuanordnung vieler Flächen erforderlich.

Bei den Werkstätten besteht insbesondere in den Kostümwerkstätten ein Flächenmangel mit daraus resultierenden ungünstigen Arbeitsverhältnissen.

14 Siehe „Gutachten Staatstheater Nürnberg – Sanierung des Opernhauses“, Gerling + Arendt, 2014

2.2.7 Schadhafte Gebäudesubstanz In zahlreichen Gutachten sind seit 1967 Mängel und Schäden an der Gebäudesubstanz und in der Funktionalität des Theaterbetriebes dokumentiert. In verschiedenen Einzelmaßnahmen wurden die verschiedenen Mängel immer wieder zu beheben versucht – unter anderem in den mehrjährigen Sanierungsmaßnahmen von 1989 bis 1998.15

Vielerorts sind in den Bestandgebäuden jedoch weiterhin erhebliche Mängel vorhanden oder über die Standzeit entstanden. In Teilbereichen wurden Provisorien errichtet, um Stand- und Verkehrssicherheit bis zur Außerbetriebnahme zu gewährleisten. Vor allem das historische Dach und die teils bauzeitlichen Decken über Zuschauer*innensaal und Glucksaal bedürfen einer grundlegenden Sanierung, um das Haus mindestens vor weiteren Schäden wie eintretendem Wasser, Korrosion, Rissbildungen sowie weiteren Ermüdungserscheinungen in Dachtragwerk, Decken und Wänden, zu schützen.

Der Zwischenbau entlang der Lessingstraße weist starke Baumängel hinsichtlich des Brandschutzes, der Funktionalität, der Energiebilanz sowie der Statik auf. Er ist auch sonst in einem allgemein schlechten Zustand. So sind z.B. die Fenster zum Richard-Wagner-Platz so verschlissen, dass eine Instandsetzung kaum möglich ist.

Abbildung 13

Abbildung 14

Abbildung 15

Abbildung 16

Deformationen eines Wasser-/Korrosionsschäden im Eingebrochene Decke über Korrosionsschäden, Zugbandes im Dachtragwerk Hauptdach am Bühnenturm Ballettsaal zum Regenwasserleitung und Wände Frauentorgraben über Glucksaal

Abbildung 12: Beispiele substanzieller Mängel der Gebäudesubstanz

2.2.8 Veraltete Haus- und Anlagentechnik Die haustechnischen Anlagen, bis auf die Kältezentrale im Schauspielhaus, entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik; die normativen Vorgaben zu Luftwechselraten und zum hygienischen Betrieb sind umzusetzen. Insbesondere die Klima- und Lüftungszentralen, aber auch die Beleuchtungsanlagen sind zu modernisieren bzw. im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu dezentralisieren. Die vorhandenen Anlagen werden schon jetzt unter Volllast betrieben, da sie jeweils Schauspielhaus und Opernhaus gemeinsam bedienen und über keine Reserven mehr verfügen. Dies gilt sowohl für die Sprinkler- und Kältezentrale (im Schauspielhaus), als auch für die Heizung und Trinkwarmwasserbereitung (im Opernhaus).16 Eine zeitgemäße Kühlung und hygieni-

15 Siehe „Gutachten Staatstheater Nürnberg – Sanierung des Opernhauses“, Gerling + Arendt, 2014 oder auch „Gutachten über den technischen Betrieb der städtischen Bühnen Nürnberg – Fürth“, Adolf Zotzmann, 1967 16 Siehe „Machbarkeitsstudie Technische Gebäudeausrüstung“, team für technik, Januar 2016

sche (Frisch-) Luftzufuhr im Zuschauer*innensaal des Opernhauses sind jedoch dringend notwendig. Zur Veranschaulichung: Bei Vollbesetzung des Saals heizt die Wärmelast des Parketts den 3. Rang trotz voll ausgelasteter Temperaturregulierung auf bis zu 30° C auf.

Darüber hinaus entsprechen die Anlagen nicht den aktuellen Vorgaben zur Energieeinsparung, geschweige denn der Energierückgewinnung. Teils fehlt jeglicher Brandschutz (z.B. 6. OG, Lüftungsanlagen). Eine gesamtheitliche Konzeption zu Erweiterung, Ersatz und Modernisierung der Anlagen ist notwendig.

2.2.9 Dezentrale Standorte: hoher Logistikaufwand und erhöhtes Schadensrisiko Neben der Hauptadresse am Richard-Wagner-Platz gibt es vier weitere Standorte, an denen ausgelagerte Werkstätten, eine externe Probebühne und ein Zentrallager untergebracht sind.

Die Auslagerung der Flächen wurde notwendig, da die vorhandenen Flächen vor Ort für die verschiedenen Funktionen des Opernbetriebs nicht mehr ausreichten oder sinnvoll zu nutzen waren. Dies bedeutet im Alltagsbetrieb jedoch einen hohen logistischen Aufwand sowie die Vorhaltung teils redundanter Strukturen, da bspw. Kulissen und Bühnenbilder in den zentralen Theaterwerkstätten gefertigt, nach Fertigstellung demontiert, geliefert und vor Ort wieder aufgebaut werden müssen. Ist der Platz zur Vorhaltung eines Stückes im Haus zu knapp und/oder soll am nächsten Tag ein anderes Stück gespielt werden, wird wieder demontiert, abgeliefert und im Zentrallager eingelagert – die damit verbundenen, teils langen Um- und Aufbauzeiten verhindern einen schnellen und effektiven Wechsel von Probe- und Spielbetrieb im Haus. Dies bedeutet neben dem logistischen und personellen Mehraufwand auch eine erhebliche wirtschaftliche Mehrbelastung durch zusätzliche Miet- und Transportkosten.

2.3 Projektziele

Es bietet sich mit diesem Bauvorhaben die Chance, im Rahmen einer grundlegenden Neuordnung des Staatstheaters die Voraussetzungen für einen zukunftsweisenden, nachhaltigen und modernen Spielbetrieb im Opernhaus zu schaffen.

Transition des Theaters in die Zukunft. Die Zukunft des Theaters entscheidet sich in der Verknüpfung von Gesellschaft und Publikum auf den drei Ebenen

die nicht voneinander zu trennen sind und sich gegenseitig beeinflussen.

Das Bauvorhaben schafft die geeigneten infrastrukturellen und (städte-) baulichen Rahmenbedingungen für die Transition des Theaters in die Zukunft.

Das Bauvorhaben schreibt die über 100-jährige Geschichte des ursprünglich für eine Klassengesellschaft errichteten Theaters fort, um den Bedürfnissen der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden.

Zudem berücksichtigt das Bauvorhaben Megatrends (u.a. Konnektivität, Digitalisierung, Neo-Ökologie, Silver Society, Mobilität und Urbanität) und übernimmt kultur- und bildungspolitische Verantwortung für die (Stadt-) Gesellschaft und die Europäische Metropolregion Nürnberg.

Durch die Schaffung eines erlebbaren Kulturareals entstehen Freiheit und Gestaltungsräume für Vielfalt, Kunst, Unterhaltung, Diskurs, Emotion und soziale Begegnung.

Mit der Realisierung des Bauvorhabens und der Sicherung der Zukunftsfähigkeit steht das Staatstheater im Zentrum einer aktiv partizipierenden Gesellschaft und verschiedener Creative Communities.

Dabei werden folgende übergeordnete Zielstellungen formuliert, die in die Planung der Maßnahme eingebettet werden sollen und Einfluss im Nutzerbedarfsprogramm gefunden haben:

Im Folgenden werden diese Ziele genauer beschrieben.

2.3.1 Sicherung der Fortführung des Spielbetriebs, Behebung der sicherheitstechnischen und baulichen Mängel Die Behebung der bestehenden sicherheitstechnischen und baulichen Mängel ist eine der Grundvoraussetzungen zum Betrieb als Veranstaltungs- und Arbeitsstätte und selbstverständliches Entwicklungsziel. Ohne umfassende bauliche Eingriffe können gesetzliche Auflagen, die einen Weiterbetrieb des Opernhauses ermöglichen würden, nicht erfüllt werden.

Daneben sind die (bühnen-) technischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen den Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Die Zukunftsfähigkeit des Betriebs ist sicherzustellen.

2.3.2 Steigerung des Theatererlebnisses Der Besuch einer Oper, eines Musicals, eines Konzerts oder eines Balletts lebt davon, eintauchen zu können in perfekt inszenierte Illusionen, von den Emotionen der Künstler*innen berührt und mitgerissen zu werden von Bildern und Klängen. Dies alles geschieht live und setzt das optimale Zusammenspiel von Künstler*innen und Technik voraus.

Erforderlich sind daher (gebäude-) infrastrukturelle und technische Rahmenbedingungen, die einen zeitgemäßen künstlerischen Betrieb ermöglichen. Nur so kann das Staatstheater Nürnberg seinen kulturpolitischen Auftrag erfüllen, den gesellschaftlichen Erwartungen gerecht werden, für Spitzenkünstler*innen und Mitarbeiter*innen attraktiver Arbeitgeber sein und das aufgebaute künstlerische Renommée mit seiner Strahlkraft weit über die Europäische Metropolregion Nürnberg hinaus fortführen.

Neben den (gebäude-) infrastrukturellen und technischen Erneuerungen gilt es deshalb insbesondere, die Sichtbeziehungen und die Akustik im Hauptsaal des Opernhauses zu optimieren.

Untersuchungen der Staatstheater Service GmbH ergaben, dass im Status Quo nur die Hälfte aller Plätze über eine uneingeschränkte Sicht auf die Szenenfläche verfügt. Unter Berücksichtigung sowohl der veränderten Erwartungen des Publikums als auch der erheblichen Einschränkungen durch die hufeisenförmige Sitzplatzanordnung im Saal müssen die Sichtbeziehungen verbessert werden (vgl. Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen).

Wesentliche akustische Maßnahmen sind insbesondere die Erweiterung des Gesamtraumvolumens des Hauptsaals auf ca. 8 m³ pro Platz mit einer für den modernen Repertoirebetrieb erforderlichen variablen Raumakustik, die Erweiterung der Portalbreite, die auch aus Arbeitsschutzgründen erforderliche Vergrößerung des Orchestergrabens, die Reduzierung der Überdeckung des Orchestergrabens und die Optimierung der Akustik auf der Szenenfläche und im Orchestergraben durch variable Akustikelemente sowie der Einsatz einer Konzertmuschel (vgl. Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen).

2.3.3 Optimierung der Betriebsabläufe und Steigerung der Spiel- und Probenfrequenz Die Arbeitsbedingungen und Betriebsabläufe im Spiel- und Probenbetrieb des Opernhauses werden durch die Schaffung eines zusammenhängenden Logistik-Systems zwischen der Szenenfläche, einer neu zu errichtenden Seitenbühne, dem zu erweiternden Magazin und der Hinterbühne verbessert.

Hierzu zählen auch die Optimierung aller Durchgangsmaße vom Magazin bis zur Bühne sowie die Optimierung der Logistik und Anlieferung. Hierdurch werden insbesondere die manuelle Verschiebbarkeit von Dekorationen und die Reduzierung von Transportwegen in das Zentrallager in

der Frankenstraße ermöglicht. Die körperliche Belastung von Mitarbeiter*innen wird dadurch reduziert. Sechs Neuproduktionen pro Spielzeit sind die minimale Anforderung, um einen abwechslungsreichen und wirtschaftlichen Repertoire-Betrieb zu ermöglichen. Im Vergleich zum Status Quo, in dem je nach Größe der Produktionen die Ausstattung von maximal vier Produktionen gleichzeitig vorgehalten werden können, muss künftig die Ausstattung von mindestens sechs Produktionen vor Ort vorgehalten werden können, um den für den Repertoirebetrieb erforderlichen täglichen, flexiblen Wechsel von Stücken zu ermöglichen. Die Einlagerung erfolgt teilweise teilzerlegt im Magazin (bis zu fünf Produktionen) und auf den Nebenbühnen (z.B. Seitenbühne), wo eine für die Abendvorstellung aufgebaute Kulisse vorgehalten werden kann.

Insgesamt ist es das Ziel, eine Optimierung aller hausinternen Transportwege zu erreichen.

Zusammen mit der Verortung aller Probebühnen am Richard-Wagner-Platz kann die Spiel- und Probenfrequenz gesteigert werden.

Durch die Schaffung einer Integrativen Aktionsfläche und einer Außenspielfläche (Open-Air- Bühne) kann zudem das Angebot zielgruppenspezifisch ausdifferenziert und erweitert werden. Somit entstehen die erforderlichen Rahmenbedingungen, um Vernetzung und Zugänglichkeit zu ermöglichen.

2.3.4 Schaffung moderner Arbeitswelten Gemäß dem Konzeptpapier der Stadt Nürnberg zum „aktivitätsbasierten Bürokonzept“ aus dem Jahr 2021 werden sich auch die Büroarbeitsplätze sowie die funktionalen Gruppenräume des Staatstheaters anpassen, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen der Arbeitswelten Rechnung zu tragen.

2.3.5 Digitalisierung Die digitale (R-) Evolution erfasst alle Bereiche und somit auch das öffentliche Leben, öffentliche Gebäude und Kulturinstitutionen. Sie betrifft sowohl theaterinterne Bereiche wie z.B. Arbeitsplätze, Technik und Bühnenausstattung, Logistik, Lagerhaltung und Gebäudeautomatisation, als auch externe Bereiche, wie z.B. Besucher*innenservice, Ticketing und Kommunikation. Neue digitale Technologien müssen in allen Bereichen angewandt werden können. Für das Staatstheater stellt die Digitalisierung des Theaterbetriebes ein zentrales Entwicklungsfeld dar. Das Bauvorhaben muss dafür zukunftsweisende Rahmenbedingungen schaffen.

Die Digitalisierung bietet die Chance, den Theaterraum um zusätzliche (künstlerische) Dimensionen zu erweitern und damit sowohl inhaltlich ein ergänzendes Angebot zu bieten als auch (neue) internetaffine Zielgruppen zu erreichen und auf veränderte Rezeptionsverhalten und Besucher*innenerwartungen zu reagieren. Die Digitalisierung kann die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von Kultur verbessern und neue Formen der Interaktion und Teilhabe ermöglichen.

2.3.6 Soziale Nachhaltigkeit: Öffnung zur diversen (Stadt-) Gesellschaft Der grundsätzliche Bedarf der Sanierung und Aufwertung der an das Opernhaus angrenzenden Außenflächen sowie die Auflassung der Tiefgarage bieten die Chance einer übergeordneten Integration der Planungen in den gesamtstädtischen Kontext.

Das Areal, bestehend aus Richard-Wagner-Platz, Karl-Pschigode-Platz und den Flächen der derzeitigen Tiefgarage, hat aufgrund seiner Lage zwischen Altstadt und Südstadt das Potenzial als „Trittstein“ und Kulturareal neu interpretiert zu werden.

Abbildung 17

Abbildung 13: Gehl Making Cities for People, Umfeldanalyse zur kulturellen Vernetzung des Staatstheaters mit der Stadt

Durch die bewusste Schaffung geeigneter infrastruktureller und (städte-) baulicher Rahmenbedingungen können der transkulturelle Austausch und die Interaktion der diversen (Stadt-) Gesellschaft gefördert werden. Das Kulturareal soll für die diverse (Stadt-) Gesellschaft ein Ort der Begegnung, der Kommunikation und des Erlebnisses sein, der nicht zu privatem Wohnraum, Arbeitsplatz oder dem Internet als Plattform digitaler Räume zählt. Lebensqualität ist für Städte ein wichtiger Faktor, um im Wettkampf um Kreative, Familien und Arbeitskräfte zu bestehen. Dafür braucht es neben attraktiven Stadtquartieren und Arbeitsbedingungen Orte mit umfangreichem Freizeit-, Erholungs- und Bildungsangebot.

Anknüpfend an die Megatrends Konnektivität, Mobilität und Neo-Ökologie soll das Kulturareal zudem die analoge und digitale Kommunikation von Menschen untereinander sowie über den Ort und den dort entstehenden Content anregen. Austausch, Dialog, soziale Zusammenkunft und barrierefreie Zugänglichkeit müssen ermöglicht werden. Das Kulturareal soll von der Gesellschaft als Sharing Community belebt werden, insbesondere durch die Möglichkeit, diesen Freiraum selbst mit kreativem Content zu gestalten. Auch Menschen, Institutionen oder Vereine, die kein primär künstlerisches Anliegen haben, sollen angesprochen und eingebunden werden. Die Verbindung des Kulturareals mit den umliegenden Museen bietet großes Potential und kann als weitere Option entwickelt werden.

Das Kulturareal soll durch eine nachhaltige, klimafreundliche, architektonische Gesamtkonzeption als Einheit wahrgenommen und mit seiner Sogwirkung zu einem zentralen, identitätsstiftenden Landmark der Stadt Nürnberg werden und damit auch die Werte der Marke Staatstheater Nürnberg erlebbar machen.

Im Wandel der Urbanität nimmt die Gestaltung des öffentlichen Raums als Lebensort der Stadtbevölkerung eine zunehmend wichtige Rolle ein. Das Kulturareal soll Menschen zum Erkunden, Zuschauen oder Mitwirken an kreativen Produktionen einladen. Es soll Menschen ganzjährig und unabhängig von den Öffnungszeiten des Staatstheaters zusammenbringen und Möglichkeiten schaffen, sich zu erholen, zu arbeiten, zu kommunizieren oder zu diskutieren.

Durch elementare Veränderungen der städtebaulichen Gestaltung soll ein inspirierender Kommunikations- und Anziehungsort für die gesamte Gesellschaft (Besucher*innen und Nicht-Besucher*innen) entstehen. Die Steigerung der Frequentierung durch Besucher*innen und Passant*innen auf dem Gebiet, die Erzeugung einer hohen Aufenthaltsqualität und Verweildauer, die Aktivierung und Belebung von Erdgeschosszonen auch von Nachbarbebauungen, die Ermöglichung von Partizipation, Interaktion und Inspiration sind zentrale Leitgedanken.

Jenseits der Belange einer verkehrstechnischen Ertüchtigung für den Fußgängerverkehr, Fahrradverkehr und den ruhenden MIV zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Areal hat das Staatstheater selbst ein Programm zur Bespielung der Flächen entwickelt17, das insbesondere die Aufwertung der Platzqualitäten sowie die Bespielung der Flächen durch Open-Air-Veranstaltungen und Gastronomie-Angebote des Theaters als wesentliche Ziele formuliert.

Jede Maßnahme wird eingebettet sein in die städtischen Zielstellungen des Klimaschutzfahrplans 2020-2030 mit seinem „Masterplan Verkehr“18 und dem „Masterplan Freiraum“19.

Zugänglichkeit/Barrierefreiheit: Die Spielstätten des Staatstheaters sind die Orte des Theatererlebnisses, wo die Kunst auf die Gesellschaft trifft. Zugänglichkeit und Möglichkeit der Teilhabe für alle Menschen ist ein weiteres zentrales Projektziel des Bauvorhabens und wesentliches Entwicklungsfeld des Theaters der Zukunft.

Anders als die ursprüngliche Architektur des Opernhauses von 1905, welche die Ständegesellschaft des 19. Jahrhunderts z.B. durch getrennte Zuschauer*innenbereiche abbildete, müssen das Opernhaus und die Erweiterungsbauten die Bedürfnisse der Gesellschaft des 21. Jahrhunderts widerspiegeln und eine barrierefreie Zugänglichkeit für möglichst alle schaffen.

Zu den Spielstätten des Staatstheaters zählen der Hauptsaal des Opernhauses, das große Haus, die Kammerspiele und die „3. Etage“ des Schauspielhauses sowie zukünftig die Außenspielstätte (Open-Air-Bühne) und die Integrative Aktionsfläche. Erst die Verfügbarkeit dieser verschiedenen, teilweise neu zu errichtenden Spielstätten ermöglicht eine insbesondere auf demografische Entwicklungen sowie auf die Veränderungen des Rezeptionsverhaltens angepasste Zielgruppenansprache und die gezielte Erweiterung des künstlerischen Portfolios des Mehrspartenhauses.

Das Bauvorhaben muss alle Vorschriften und gültigen rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Diese Grundvoraussetzung ist insbesondere mit Blick auf die Teilhabe am kulturellen Leben und den sozialen Austausch in allen Besucher*innenbereichen und für alle Men-

17 Siehe Anlage 04 „Interviewauswertung zur Entwicklung eines Kulturareals“ vom 27.01.2022 18 Siehe https://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/masterplan.html 19 Siehe https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/masterplanfreiraum.html

schen mit ihren individuellen und verschiedenen Bedürfnissen sicherzustellen. Zudem ist die Arbeitsstätte Staatstheater Nürnberg auch für Mitarbeiter*innen grundsätzlich barrierefrei zu realisieren. Alle Geschosse sind durch Aufzugsanlagen zu erschließen und für alle Menschen zugänglich zu machen.

2.3.7 Ökologische Nachhaltigkeit: Umwelt- und Klimafreundlichkeit Die globale Entwicklung von Umwelt und Klima ist die zentrale Herausforderung unserer Zeit. Der Stadtrat hat 2019 „Klimaschutz als zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg“ definiert und strebt bis zum Jahr 2035 die KIimaneutralität des gesamten städtischen Gebäudebestandes an. Die Stadt Nürnberg hat im Jahr 2019 einen fortgeschrieben Klimaschutzfahrplan für die Jahre 2020-2030 und 2020-2050 aufgestellt. Die Erfüllung der dort formulierten städtischen Ziele ist eines der grundlegenden Projektziele bei der Umsetzung der Maßnahmen des Bauvorhabens. Mit der Modernisierung der haus- und theatertechnischen Anlagen ist das Gebäude im Vergleich zum Status Quo ökologisch wie energetisch deutlich zu optimieren.

Das Staatstheater Nürnberg ist sich seiner Vorbildfunktion für die Gesellschaft und seiner Verantwortung für die Umwelt und das Klima bewusst und strebt umfassende Anpassungen des Theaterbetriebes an. Das Staatstheater erreicht mit seinem Programm ein generationsübergreifendes Publikum, spiegelt den gesellschaftlichen Wandel und will die generationsübergreifende Aufgabe des Klima- und Umweltschutzes aktiv im Bauvorhaben aufgreifen.

Das Bauvorhaben bietet die Chance, auf die Umwelt- und Klimaentwicklungen zu reagieren und sowohl für das Bestandsgebäude des Opernhauses als auch für die Erweiterungsbauten Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen nachhaltigen, ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Kulturbetrieb ermöglichen.

Das Bauvorhaben bietet zudem die Chance einer ganzheitlichen Betrachtung sowie einer umweltund klimafreundlichen Gestaltung des umgebenden Stadtraums. Aus Sicht des Staatstheaters sind vor allem die Neugestaltung des Richard-Wagner-Platzes, des Karl-Pschigode-Platzes, des Übergangs zwischen Süd- und Altstadt sowie eine verbesserte Verkehrsführung zielführende Maßnahmen.

Die klima- und umweltfreundliche Planung und Umsetzung des Bauvorhabens und die Einbeziehung des umgebenden Stadtraums können in hohem Maße zur Legitimation und Strahlkraft des Bauvorhabens und zur Steigerung der Lebensqualität in der Stadt Nürnberg beitragen.

2.3.8 Ökonomische Nachhaltigkeit: Optimierung der Wirtschaftlichkeit Das Staatstheater ist getragen von den Zuwendungen des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg, welche das im Betrieb entstehende finanzielle Defizit der Stiftung ausgleichen. Daher strebt das Staatstheater eine dauerhafte Stabilisierung des eigenen wirtschaftlichen Beitrags an, so dass sich die Zuschüsse verringern. Durch die Baumaßnahme, hier insbesondere durch die vorgeschlagene Neuordnung der Bühnen- und Lagerflächen, wird die Spiel- und Probenfrequenz gesteigert, es können neue Formate und Angebote geschaffen und somit die Wirtschaftlichkeit des Theaterbetriebes insgesamt optimiert werden. Durch die Konsolidierung von Standorten und die damit verbundene Verringerung von Transportfahrten werden Betriebskosten ebenso reduziert wie etwa durch die Erneuerung technischer Anlagen. Daneben sollen Mehreinnahmen generiert werden, z.B. durch die Ausweitung des gastronomischen Angebots und eine Anpassung der Preisstrukturen in Folge der Optimierung der Sitzplätze, Sichtbeziehungen und Saalakustik, aber auch durch Flächen, die neben der eigenen Nutzung zusätzlich für weitere Gruppen der Stadtgesellschaft zugänglich und nutzbar werden.

Im Sinne einer gesamtheitlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind die zur Erzielung der theaterseits angestrebten Verbesserungen erforderlichen Investitionskosten, Abschreibungen und Lebenszykluskosten ins Verhältnis zu der daraus resultierenden Entlastung der öffentlichen Haushalte von Stadt und Freistaat zu setzen.

3 Bedarfsermittlung

Eine Baumaßnahme dieser Dimension ist langfristig vorzubereiten und in allen Schritten sorgfältig zu planen, um den Anforderungen aller Betroffenen und Beteiligten über die gesamte Dauer der Maßnahmen gerecht zu werden.

Der Prozess der Bedarfsermittlung für das Staatstheater erstreckt sich bereits über mehr als zehn Jahre und hat das Wissen und die Erfahrung mehrerer beteiligter Fachplaner*innen abgerufen. Eine umfassende Untersuchung erfolgte durch das inzwischen nicht mehr aktive Büro Gerling + Arendt im Jahr 2014. Die Ergebnisse sind in einem Gutachten auf über 200 Seiten detailliert erfasst. Die in dem Gutachten ermittelten Bedarfe und Werte haben größtenteils bis heute Bestand.

Die quantitativen und qualitativen Anforderungen wurden im Rahmen von Interviews mit allen Abteilungen des Staatstheaters ermittelt, von externen Fachplanern geprüft und plausibilisiert und mit den Projektbauherren der Stadt Nürnberg abgestimmt. Bis Juni 2021 hat das Staatstheater Nürnberg auf diese Weise in enger Zusammenarbeit mit Fachplanungsbüros und unterstützt durch den Projektentwickler DU Diederichs ein Nutzerbedarfsprogramm erarbeitet. Es besteht aus vier Kerndokumenten: Der Betriebsbeschreibung (Stand Juni 2021), einem Raumprogramm (Index 07), einem Funktionsschema (Index 06) sowie den Zielen und Anforderungen für die akustischen Planungen (Stand Juni 2021). Ergänzend dazu hat der Berater DU Diederich einen Erläuterungsbericht zum Nutzerbedarfsprogramm und einen Testentwurf, der die grundsätzliche Umsetzbarkeit der baulichen Bedarfe am Richard-Wagner-Platz überprüft hat, vorgelegt.

In einem weiteren Schritt beauftragte die Stadt Nürnberg, vertreten durch die Projektbauherren, im Sommer 2021 die Verfasserin (C4C) mit einer vertieften Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit, Angemessenheit und Plausibilität sowie mit der Fortschreibung der Unterlagen zum Bedarfsplan des Projekts. Unter dieser Prämisse erfolgte

Dazu wurden nach erster Prüfung der Unterlagen die Fragestellungen in Themenkomplexe mit spezifischen Schwerpunkten gegliedert und entsprechende Workshops mit themenspezifisch relevanten Teilnehmenden durchgeführt:

Glucksaal, Statik VH)

theater Nürnberg)

Die Ergebnisse und Erkenntnisse der Workshops, insbesondere hinsichtlich der technischen, logistischen und funktionalen Anforderungen und Abhängigkeiten, wurden mit den im Nutzerbedarfsprogramm benannten Bedarfen abgeglichen, differenziert beschrieben und, wo nötig, ergänzt und fortgeschrieben.

Die so gesammelten vertieften Erkenntnisse wurden in den vorliegenden fortgeschriebenen Bedarfsplan als Grundlage für die weitere Planung überführt.

Für die speziellen Zielsetzungen und funktionalen wie qualitativen Anforderungen hinsichtlich Raumakustik, Bühnenplanung und -technik wurde das gesonderte Dokument „Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen“ überprüft und ein weiteres Dokument „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“ erstellt. Beide Dokumente sind Teil des Bedarfsplans, siehe dazu auch Kapitel 4.2 Übergeordnete Anforderungen.

Auf die in dieser Projektentwicklungsphase erkannten Konflikte durch z.B. konkurrierende Flächenanforderungen, die sich vor allem bezüglich der geplanten Umsetzung am Standort und/oder innerhalb des historischen Opernhauses ergaben und die im weiteren Planungsprozess aufzulösen sind, wird im Kapitel 5.2 eingegangen.

Beteiligte In Vertretung der Stadt Nürnberg leiteten die Projektbauherren zusammen mit der Projektbaudienststelle die vertiefte Prüfung und Fortschreibung des NBP 2021 des Staatstheaters zum Bedarfsplan für das Bauvorhaben Opernhaus. Eng in die Plausibilisierung seiner Bedarfe einbezogen war das Staatstheater Nürnberg, vertreten durch den Stiftungsvorstand und die künstlerische Direktion, auf der administrativen Ebene jederzeit unterstützt durch das Projektteam der technischen Direktion und entsprechend den thematischen Schwerpunkten ergänzt um die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter aus den Sparten und Abteilungen.

Die fachplanerische Expertise zur Klärung der Machbarkeit und angemessenen Konzeption der Bedarfe wurde durch die Bühnenplanung Walter Kottke Ing. GmbH (BWKI), Bayreuth, für die Bühnenplanung, die PfeiferINTERPLAN – ProfessorPfeiferundPartner PartGmbB, Darmstadt, für das Tragwerk, die Weber & Partner Ingenieurgesellschaft für technische Gesamtplanung mbH, Nürnberg, für die Haustechnik, Kahle Acoustics, Brüssel, für alle raumakustischen Belange und Sebastian Gulden, Nürnberg, zur Erfassung und bauhistorischen Einordnung der denkmalpflegerischen Belange in das Verfahren eingespeist. In der letzten Phase der Erstellung des Bedarfsplans hat das Büro Stein und Partner Projektmanagement Beratende Ingenieure PartGmbB (SPPM), Berlin/ München, die Unterlagen im Rahmen seiner Beauftragung durch die Stadt Nürnberg für die Leistungen der Projektsteuerung geprüft und mit projektspezifischen Prüfkommentaren zur Vervollständigung beigetragen.

4 Nutzerbedarf

4.1 Flächenbedarf und Organisationsplanung

Der vorliegende Bedarfsplan benennt die quantitativen und qualitativen Flächenanforderungen des Staatstheaters Nürnberg als Nutzerin zur Erreichung der formulierten Projektziele und bildet die Projektgrundlage, um im weiteren Prozess die Bedarfe hinsichtlich ihrer Flächengröße, aber auch in Bezug auf Funktionalität und Gestaltung optimal zu decken.

Der vorliegende Bedarfsplan wird ergänzt durch folgende Dokumente:

Das Flächen- und Funktionsprogramm listet den Bedarf der Nutzungsflächen (NUF gem. DIN 277) detailliert auf, während das Funktionsdiagramm die funktionalen Beziehungen der Räume zueinander grafisch illustriert.

Die besonderen Zielsetzungen sowie funktionale und qualitative Anforderungen hinsichtlich Raumakustik, Bühnenplanung und -technik werden in oben genannten Dokumenten fokussiert zusammengefasst und sind Teil des Bedarfsplans; siehe dazu auch Kapitel 4.2 Übergeordnete Anforderungen.

Hinweis 1: Mit Stadtratsbeschluss vom 15. Dezember 2021 ist der dauerhafte Erhalt der Sparten Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard- Wagner-Platz festgelegt worden. Somit ist der vorgelegte Bedarfsplan objekt- und standortbezogen erstellt worden. Dabei sind insbesondere das bestehende statische System und das Gebäudevolumen bzw. die baulichen Abmessungen des Opernhauses maßgeblich.

Hinweis 2: Um eine optimale Nutzung zu gewährleisten, werden sich im Zuge der Planung und Realisierung der Bedarfsdeckung innerhalb des denkmalgeschützten Gebäudebestandes aller Voraussicht nach noch Modifikationen, Mehrungen und/oder Minderungen von Flächen ergeben.

Hinweis 3: Das bereits sanierte Schauspielhaus besitzt im Projekt eine gewisse Autarkie. Es soll nicht nur im Wesentlichen unverändert erhalten bleiben, sondern auch während der Umbauzeit des Opernhauses weiterbetrieben werden, wenn die Bedingungen im Nahbereich der Baustelle einen Spiel- und Probenbetrieb zulassen. Dazu wurde im Vorfeld eine „Abbruchkante“ durch den Verbindungsbau nahe dem Schauspielhaus definiert, die festlegt, welche Bereiche erhalten und welche Gebäudeteile rückgebaut werden können/sollen.

Flächenbedarfe des Schauspielhauses (zum Beispiel mischgenutzte Bereiche wie bestimmte Bürobereiche oder die Kantine), die innerhalb des Baugebiets liegen, sind im Flächen- und Funktionsprogramm (Raumprogramm) berücksichtigt. Flächen jenseits der festgelegten „Abbruchkante“ bleiben als Flächen des Schauspielhauses unverändert erhalten und sind im Raumprogramm nur nachrichtlich mit der Angabe der dort vorhanden Gesamtnutzungsfläche (NUF) erfasst.

Abhängig der Entwurfsplanung muss die final resultierende „Abbruchkante“ geprüft und ggf. neu definiert werden. Sofern dann Räume des Schauspielhauses zusätzlich von einem Rückbau/Umbau betroffen sein werden, sind diese selbstverständlich in Funktion und Umfang zu ersetzen. Die Baumaßnahme wird um diese Flächen also zu ergänzen sein.

4.1.1 Raum- und Flächenbedarfsplan Im Raum- und Flächenbedarfsplan wurden die folgenden Anforderungen definiert:

Transportwege)

beitsschutz, Standsicherheit, Gebrauchsfähigkeit, Sicherstellung der Betriebserlaubnis)

Flächen- und Funktionsprogramm („Raumprogramm“) Das Flächen- und Funktionsprogramm bildet den Nutzungsflächenbedarf (NUF) für die Sparten Ballett und Oper des Staatstheaters Nürnberg gem. DIN 277 in einer Excel-Tabelle (ergänzt um eine Datenbank) ab.

Das Flächen- und Funktionsprogramm weist den Flächenbedarf der Nutzungsflächen in Quadratmetern aus. Zusätzlich sind im Sinne eines Raumbuchs die für diesen Projektstand zu berücksichtigenden spezifischen Anforderungen zu Raumgeometrie, lichten Höhen, Tageslicht, technischer Ausstattung und weiteren Anforderungen (Kühlung, Klimatisierung, besondere Flächenbzw. Raumanforderung z.B. Akustik, Böden, besonderer Schutz-/ Sicherungsbedarf) enthalten. Außerdem sind den Räumen die darin befindliche Anzahl an dauerhaften Arbeitsplätzen und Nutzer*innen zugeordnet. Dabei handelt es sich um die durchschnittliche Anzahl der Nutzer*innen.

Das Raumprogramm des BPOH ermittelt für das Opernhaus einen anzustrebenden Wert von 26.424 m² Nutzungsfläche (NUF), also einen erforderlichen Zuwachs von 8.893 m2 NUF. Hinzu kommen ggf. weitere 852 m2 NUF des Schauspielhauses für Flächen, die wegen der vordefinierten Abrisskante Teil des Ersatzneubaus werden.

Das komplette Flächen- und Funktionsprogramm ist der Anlage 01 zu entnehmen. Die dort aufgeführten Flächen betreffen die erforderlichen Nutzungsflächen (NUF 1-6, DIN 277). Die Höhe der sonstigen Nutzungen (NUF 7) mit technischen Funktionsräumen, Sanitärräumen und bestimmten Abstellräumen hängt von der jeweiligen Flächenorganisation und der Struktur des Gebäudes bzw. vom Entwurf ab und kann entsprechend variieren. Für das Raumprogramm wurden für einzelne Nutzungsflächen daher Zielgrößen festgelegt, die sich aber in ihrer realisierten Größe entwurfsabhängig ändern werden (z.B. durch die Nutzung vorhandener Gebäudegeometrien). Hinzu zu planende Flächen der Flucht- und Verkehrswege (VF) 20 und die Konstruktionsgrundflächen (KG)21 sind ebenfalls stark entwurfsabhängig.

Unter dem Reiter „Legende“ sind die Funktions- und Farbcodes der Räume, Raumgruppen und Funktionsbereiche zu finden.

20 nicht Teil der Raumprogrammtabelle 21 nicht Teil der Raumprogrammtabelle

Für einzelne Flächentypen des Raumprogramms wurden, wenn sinnvoll, standardisierte Möblierungs- und Funktionsmodule mit konkreten Maßen und Beispielplanungen sowie Nutzungsqualitäten erarbeitet, die in den jeweiligen Funktionsgruppen (Kapitel 4.3 bis 4.9) und auch für ausgewählte Flächen in ergänzenden Modulbeschreibungen zum Flächen- und Funktionsprogramm vorgestellt werden.

Die angegebenen Maße stellen bei Arbeitsplätzen i.d.R. zu erfüllende Mindestforderungen dar, denen die deutschen Normen und die in Workshops und Interviews ermittelten, individuellen Bedürfnisse zu Grunde liegen. Abweichungen von den Raumgrößen sind möglich, wenn die Funktion des Moduls gewährleistet bleibt, rechtliche Standards eingehalten werden und die Flächennutzung wirtschaftlich ist.

Die Modulgrößen bemessen den Flächenverbrauch als reine Netto-Grundfläche (in Tabelle Einzel- Flächenangabe kursiv und in Klammern), sofern diese nicht explizit als Räume mit bereits integrierten rauminternen Erschließungsflächen benannt sind. Verkehrswege, die die beschriebenen Module verbinden, sind gebäude- bzw. entwurfsabhängig und gemäß den Regelwerken zu ergänzen, ebenso Technikflächen und Konstruktionsgrundflächen.

Funktionsgruppen (FG) Im Zuge der Erstellung des Nutzerbedarfsprogramms im Jahr 2021 wurden zur besseren Gliederung und Strukturierung der verschiedenen Bereiche des Theaters fünf sogenannte Funktionsgruppen (FG) eingeführt, die im vorliegenden Bedarfsplan weiterentwickelt und entsprechend ihren Funktionen im Betrieb des Staatstheaters zu insgesamt sieben Funktionsgruppen weiter ausdifferenziert wurden. Diese sind nun wie folgt:

(nachfolgend auch kurz: FG 1 – Bühnen- und Probenbetrieb)

(in den folgenden Tabellen auch kurz: FG 2 – Besucher*innenbereiche)

(nachfolgend auch kurz: : FG 4 – Büros und Serviceflächen)

(nachfolgend auch kurz: FG 5 – Büros und Serviceflächen)

Die Flächen der Funktionsgruppe 1 beinhalten sämtliche Räume, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Bühnenbetrieb stehen, wie z.B. die Hauptbühne mit Szenenfläche und Orchestergraben, Hinter-, Seiten- und Unterbühnen, die wesentlichen Lager- und Magazinflächen, Anlieferung- und Logistikflächen, Teile der Bühnenrequisite, erforderliche spezifische Technikflächen (Bühnen- und Veranstaltungstechnik), Abendgarderoben, das Generalmusikzentrum sowie das Opern- und Ballettzentrum mit ihren jeweiligen Probebühnen.

Die Flächen der Funktionsgruppe 2 umfassen hauptsächlich die den Besucher*innen zugänglichen Flächen, den Zuschauer*innenraum Hauptsaal sowie die Besucher*innenbereiche mit Foyerflächen, Foyergastronomie, Glucksaal und Opernbar sowie deren erforderliche Nebenräume.

In der Funktionsgruppe 3 sind die ausstattenden Gewerke Requisite, Maske und die Kostümabteilung sowie Teile der Fundusflächen dieser Abteilungen und deren notwendige Werkstätten erfasst.

Die Flächen der Funktionsgruppe 4 beinhalten die internen Bereiche aller Abteilungen mit bürobasierten Tätigkeiten und die zugehörigen Serviceflächen.

In der Funktionsgruppe 5 finden sich die Räume des Facility Managements, insbesondere die Werkstattbereiche der Gebäudetechnik und die notwendigen Lagerbereiche des Hausbetriebsservice.

Die Funktionsgruppe 6 erfasst wesentliche Flächen des Kulturareals, welche durch ihr spezifisches Programmangebot die Öffnung zur diversen (Stadt-) Gesellschaft fördern sollen. Hierzu zählen unter anderem das Restaurant und das Stadtraumcafé sowie die Integrative Aktionsfläche und die Open-Air-Bühne.

In der Funktionsgruppe 7 sind die Funktionsbereiche erfasst, die allen anderen Bereichen übergeordnet bzw. mit ihnen funktional verknüpft sind. Insbesondere sind dies die Kantine und die Fertigungsküche sowie die Pforte und die zentrale Logistik.

Vergleich Nutzungsflächen im Status Quo und zukünftiger Bedarf

NUF Bedarf

13.914 m2

3.928 m2

3.344 m2

2.053 m2

704 m2

857 m2

1.624 m2

26.424 m2

Funktionsgruppen Opernhaus NUF heute NUF Zuwachs FG 1 – Bühnen- und Probenbetrieb 8.665 m2 + 5.249 m2 FG 2 – Besucher*innenbereiche 3.273 m2 + 655 m2 FG 3 – Ausstattung und Fundi 2.387 m2 + 957 m2 FG 4 – Büros und Serviceflächen 1.674 m2 + 379 m2 FG 5 – Facility Management 528 m2 + 176 m2 FG 6 – Cultural Hub 0 m2 + 857 m2 FG 7 – Übergeordnete Infrastruktur 1.004 m2 + 620 m2 SUMME NUF Opernhaus 17.532 m2 + 8.893 m2 FG 0 Schauspielhaus (AK Zwischenbau*) 852 m2 0 m2 FG 0 Schauspielhaus (Erhalt) 12.832 m2 0 m2 Tabelle 1: Vergleich Nutzungsflächen im Status Quo mit den Bedarfen (Werte gerundet) * durch die zugrundeliegende Abrisskante ggf. Teil des Ersatzneubaus

852 m2

12.832 m2

Funktionsdiagramm Ein Funktionsdiagramm (zuvor „Funktionsschema“ benannt) gliedert die im Raumprogramm aufgeführten Raumbedarfe in zusammenhängende Funktionseinheiten und bildet sie mit ihren Beziehungen innerhalb des Bauvorhabens ab. Es zeigt so, in welcher funktionalen Beziehung die Raumnutzungen stehen und hilft, die betrieblichen Abläufe zu verstehen, um bei der Planung Wegebeziehungen zu optimieren. So werden Anforderungen an räumliche Nähe, schnelle Erreichbarkeit, Barrierefreiheit für Transporte und Laufwege illustriert. Ergänzt werden die Angaben im Diagramm durch die Benennungen und Beschreibung der Anforderungen im Raumprogramm und die Beschreibungen in Kapitel 4.3 bis 4.9 zu den Anforderungen in den Funktionsbereichen.

Abbildung 18

Abbildung 13: Schematische Darstellung der Funktionszusammenhänge

4.1.2 Betriebsorganisatorische Rahmenbedingungen

Personalstruktur und -entwicklung Das Staatstheater Nürnberg beschäftigt in allen vier Sparten über 487 festangestellte Mitarbeiter*innen. Unter Berücksichtigung weiterer Mitarbeiter*innen der Tochtergesellschaften Staatstheater Nürnberg Service GmbH (STNS) und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (STNG) sowie der Gäste und Aushilfen sind pro Spielzeit rund 1.000 Mitarbeiter*innen am Haus tätig.

Funktions- gruppe Zuordnung Abteilung Festangestellte
FG01 GMZ Generalusikzentrum 192
FG01 GMD Generalmusikdirektion 5
FG01 BA Ballett 31
FG01 VT AV Audio Video 6
FG01 VT BLT Beleuchtung 13
FG01 VT BT BT 54
FG03 RQ Requisite 4
FG03 MA Maske 20
FG03 KO Kostüm 57
FG04 GT Gebäudetechnik 11
FG04 HS FM Hausbetriebsservice 3
FG04 TD Techniche Direktion 2
FG04 TD BV Techniche Direktion 4
FG04 TD AU Techniche Direktion 8
FG04 DKM MK Marketing 6
FG04 DKM DE Development 3
FG04 DKM KN Kommunikation 3
FG04 VA EK Einkauf 4
FG04 VA IT IT 4
FG04 VA FC Finance Controlling 6
FG04 VA PR Personalrat 5
FG04 VA PW Personalwirtschaft 6
FG04 IA TP Theaterpädagogik 3
FG04 IA 360 360° 1
FG04 IN Allgem. Infrastruktur 5
FG04 KB KBB 5
FG04 STL STZ Staatsintendanz/Opernintendanz 4
FG04 STL GFD Geschäftsf. Direktion 3
FG04 OP OPD Opernsparte 11
FG04 SP SPD Schauspielsparte 8
Mitarbeiter*innen Staatstheater1 487
FG02 FG04 Mitarbeiter*innen STNS GmbH und STNG GmbH 134
SUMMEN 621

Tabelle 2: Übersicht festangestellte Mitarbeiter*innen des Staatstheaters Nürnberg sowie der STNS GmbH und der STNG GmbH im Jahre 2020 (Stellen gem. Personalliste 2020 unter Berücksichtigung von Teilzeitmodellen, Zuordnung FG entsprechend NBP 2021) 1inkl. Mitarbeiter*innen der Schauspielsparte, die räumlich im BOH verortet werden müssen. Personalentwicklung Die Anforderungen an den Kulturbetrieb wandeln sich und bilden gesellschaftliche Veränderungen und Erwartungen ab. Damit muss sich auch das Leistungsprofil des Staatstheaters anpassen können. Zukünftig werden einige Arbeitsfelder personell verstärkt (z.B. Vermittlung, digitale Berufe) und der Personalstamm des Staatstheaters in diesen Bereichen wird potenziell weiterwachsen müssen. Gleichzeitig können Entwicklungen insbesondere im Bereich der Digitalisierung zu Entlastungen führen. Optimierungen in der Logistik und der Organisation führen ggf. zu Reduzierungen des Personalstamms an dortiger Stelle, während andere Bereiche wachsen und sich somit insgesamt ausgleichen. Für den geplanten Ausbau des Gastronomie-Bereichs und des Cultural Hubs wird dies im weiteren Projektverlauf zu berücksichtigen sein.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Flächenbedarf aller Arbeits- und Personalbereiche auf das absehbar, notwendige Personal bemessen. Während möglichen Personalstammänderungen in vielen Funktionsbereichen durch betriebsorganisatorische Maßnahmen begegnet werden kann, ist dies bei Arbeitsbereichen mit Büroflächen nur eingeschränkt möglich.

Bürobereiche Eine, über den konkreten Bedarf hinausgehende, pauschale Hochrechnung der Büroflächen ist im aktuellen Raumprogramm nicht enthalten. Für die sich möglicherweise ändernden Bedarfe wurden in angemessenem Rahmen Entwicklungsflächen eingeplant – so soll in diesem Zusammenhang zukünftig auf die Creative Coworking Spaces zurückgegriffen werden können.

Die besonderen Anforderungen der unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse (temporär bzw. dauerhaft angestellt) und die damit verbundenen zeitlichen Schwankungen der Bedarfe an Arbeitsplätzen und Kommunikationsstrukturen müssen bei der Planung der Büroflächen berücksichtigt werden.

Spiel- und Nutzungszeiten Die Gebäudenutzung des Opernhauses erfolgt ganzjährig. Die Theater-Spielzeit beginnt im September und endet im darauffolgenden Jahr Ende Juli – analog zu den Bayerischen Schulferien. In der Schließzeit, den sogenannten Theaterferien zwischen Ende Juli und Anfang September, finden im Status Quo keine Vorstellungen und Proben statt. Auch der Großteil aller festangestellter Mitarbeiter*innen befindet sich in dieser Zeit im Urlaub. Die Theaterferien werden insbesondere dazu genutzt, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie bei Bedarf Umbau- und Sanierungsmaßnahen durchzuführen.

Die einzelnen Nutzungszeiten für das Opernhaus und das Schauspielhaus während Spielzeit im Status Quo sind wie folgt:

für Besucher*innen (Vor-/ Nachbewirtung und Pausenbewirtung) teilw. bis 2:30 Uhr

17:00 – 24:00 Uhr

Die Gebäudereinigung erfolgt morgens ab 6:00 Uhr, vor und nach den Proben, bei Bedarf nach dem Aufbau für die Abendveranstaltungen sowie nach Vorstellungsende.

Die Anlieferung muss täglich 24 Stunden für alle Bereiche (Schauspielhaus, Opernhaus, Gastronomie und Kantine, Bürobedarf, Facility Management) nutzbar sein (vgl. Kapitel 4.9.4. LL | Zentrale Logistik).

Die Öffnungszeiten sollen für die zukünftigen Angebote sinnvoll verlängert werden können. Dies gilt insbesondere für den Spielbetrieb auf der Außenspielfläche, für Angebote (von Externen) auf der Integrativen Aktionsfläche und für die Gastronomie. Die neu vorgesehenen Angebote der Gastronomie mit Café, Restaurant und Bar sollen unter Berücksichtigung der Sperrstundenregelung der Stadt Nürnberg sowie der Veranstaltungszeiten in den Spielstätten eine ganztägige, vom Spielbetrieb unabhängige und während der Theaterferien fortgesetzte Bewirtung ermöglichen. Die Außenflächen (Open-Air-Bühne) sollen in den Sommermonaten und auch in den Theaterferien bespielt werden. Die Integrative Aktionsfläche soll ganzjährig bespielbar sein.

4.2 Übergeordnete Anforderungen

4.2.1 Anforderungen an Architektur und Gebäudegestaltung Durch einen geeigneten architektonischen Entwurf soll die Öffnung zur (Stadt-) Gesellschaft realisiert werden. Der Gesamtentwurf muss das Opernhaus, das Schauspielhaus, den Zwischenbau und die Integrative Aktionsfläche, aber auch die Nutzungen, die im Sigmund-Schuckert-Haus verortet werden, zusammenführen, den Inselcharakter aufbrechen und das Kulturareal städtebaulich in das Umfeld eingliedern.

Die funktionale Einheit von Opern- und Schauspielhaus sowie Sigmund-Schuckert-Haus, einschließlich der neu zu errichtenden Gebäudeteile, soll als gestaltgebende Bedingung für den Gesamtentwurf für das Kulturareal gelten. Die Anordnung der Räume soll anhand der funktionalen Bezüge der einzelnen Bereiche klar strukturiert werden. Auf dem gesamten Kulturareal soll die Marke „Staatstheater Nürnberg“ durch eine Corporate Architecture deutlich erkennbar werden. Die Corporate Architecture des Gesamtentwurfs bildet die Markensprache des Staatstheaters und insbesondere die Kernwerte Erlebbarkeit, Austausch und Zugänglichkeit ab. Für die denkmalgeschützten Bereiche ist dabei eine sensibel austarierte Lösung zu finden.

Durch die Gebäudegestaltung soll neben der Förderung der internen Kommunikation auch die Kommunikation mit dem Publikum und den Besucher*innen verbessert werden. Das Theater ist ein kommunikativer Ort. Sowohl das Produzieren und Aufführen als auch das Besuchen und Teilnehmen sind kommunikative Vorgänge. Die Gebäude sind Kommunikationsorte und sollen Austausch, Begegnung, Zugang und Teilhabe ermöglichen. Die Architektur des Gesamtentwurfs soll zur Kommunikation anregen und auch Nicht-Besucher*innen ansprechen. Die Strahlkraft der Objekte und des Kulturareals soll sowohl analoge als auch digitale Kommunikation anstoßen.

4.2.2 Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung Zur Erreichung der formulierten künstlerischen Ziele sind die Bühnenkonzeption und die Bühnentechnik von entscheidender Bedeutung. Daher wurden für dieses wichtige Thema die „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“ in einem gleichnamigen Dokument zusammengefasst, welches den Bedarfsplan ergänzt. Erläutert werden in diesem Dokument u.a.

u.a. mit der anzustrebenden Bühnenanordnung als Revolverbühne und den Anforderungen an eine funktionierende Bühnenlogistik sowie die Zusammenhänge sowie

u.a. mit Bühnenmaschinerie, Drehscheibenwagen, Beleuchtungs- und Tonanlagen.

Hohe Anforderungen an das Bühnentechnische Konzept Für einen modernen Spielbetrieb sind als gängige Einrichtungen in fast jedem europäischen Theaterhaus eine oder zwei Seitenbühnen in Form einer Revolver- oder Kreuzbühne an der Hauptbühne angeordnet. In den verschiedenen Gutachten der vergangenen Jahre bis hin zu einer Stellungnahme des Bayerischen Landesrechnungshofes im Rahmen einer Betriebsprüfung 2014 wurde immer wieder die mangelhafte Funktionalität des Bühnenbetriebs im Opernhaus kritisiert.

Aufgrund der Begrenzungen des Bestandsgebäudes ist auch in Zukunft keine Kreuzbühne möglich, daher werden im Bedarfsplan sowohl die Formulierung der Bedarfe als auch das bühnentechnische Konzept auf die Schaffung einer Revolverbühne abgestellt.

Wichtigste bühnentechnische Zielstellung ist die Einrichtung eines effizienten Logistik-Systems zwischen Szenenfläche, Seitenbühne, Großes Magazin und Hinterbühne.

Abbildung 19

Abbildung 14: Logistik-System für das Bauvorhaben Opernhaus Nürnberg, vgl. Anlage „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“

Das dargestellte Logistiksystem verbindet die vier Flächen der Szenenfläche und Seitenbühne, des großen Magazins und der Hinterbühne so miteinander, dass Bühnenbilder, Kulissen und Dekorationen von den Bühnentechniker*innen durch eine niveaugleiche Erschließung von einem Bereich in den nebenliegenden verschoben werden können. Dadurch sind schnelle Szenenwechsel und die Vorbereitung der Kulissen für unterschiedliche Stücke in kurzer Zeit möglich.

Die Anlieferung soll später beide Häuser, Schauspielhaus und Opernhaus, andienen. Die Anforderung der niveaugleichen Erschließung bezieht sich zunächst auf die Logistik zwischen Anlieferung und Opernhaus, da die Bühnen von Schauspielhaus und Opernhaus einen Höhenunterschied von ca. einem Meter aufweisen. Dieser kann baulich nicht mehr nivelliert werden. Die Transportwege auch zum Schauspielhaus sind dennoch möglichst schwellenlos herzustellen, um die Höhenunterschiede auszugleichen.

4.2.3 Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen Übergeordnetes Ziel ist eine herausragende Qualität des Hörens und Sehens zu erreichen, sowohl für die Besucher*innen als auch für die Künstler*innen. Die Raumakustik aller künstlerisch genutzten Räume (sowohl des Saals, des Orchestergrabens und der Bühne auch als aller sonstigen Probe- und Übungsräume) muss dabei höchsten Anforderungen gerecht werden.

Die akustischen Ziele und Anforderungen an alle künstlerisch genutzten Räume werden in dem gesonderten themenfokussierten Dokument „Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen“ formuliert. Das Dokument wurde vom dem als beratendes Gremium eingesetzten Arbeitskreis Akustik und Kernfunktionen erarbeitet. Es ergänzt den Bedarfsplan mit diesem speziellen Fokus.

Die im Dokument dargestellte Variante B zur Verortung der neu anzuordnenden künstlerisch genutzten Räume und Raumgruppen entspricht dem Funktionsdiagramm.

Hohe Anforderungen an die Raumakustik Die Vielfalt der Formate führt zu hohen Anforderungen an die Raumakustik und ihre Variabilität. Insbesondere Aufführungen der Hauptformate Oper, Musical und Konzert müssen künftig unter akustisch erstklassigen Bedingungen möglich sein. Es sind optimale Sicht- und Hörbeziehungen für das Publikum wie auch für die Musiker*innen untereinander zu schaffen.

Für Szenenfläche, Orchestergraben und Zuschauer*innenraum gilt daher ein gemeinsames akustisches Ziel: Eine herausragende Akustik, die eine moderne, ausdifferenzierte Klanggestaltung und Klangkultur ermöglicht, um den Besucher*innen ein beeindruckendes und vielfältiges Theater- und Konzerterlebnis zu bieten. Gleichzeitig verbessert die Optimierung der akustischen Rahmenbedingungen die Arbeitsbedingungen der Künstler*innen. Das Raumvolumen des Zuschauer*innenraums soll auf ca. 8 m³ pro Person und somit auf insgesamt ca. 8.000 m³ angehoben werden. Die spezifischen Anforderungen und Erläuterungen sind im Kapitel 4.4.1 SO | Großer Saal Opernhaus zusammengefasst.

Für die Szenenfläche sollen daher variabel einsetzbare Akustikelemente sowie eine Konzertmuschel zum Einsatz kommen (vgl. „Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen“).

Der Orchestergraben ist aus Gründen des Arbeitsschutzes zu vergrößern und akustisch zu optimieren, die speziellen Anforderungen dazu werden im Kapitel 4.3.4. Orchestergraben erläutert.

Zur Verbesserung der Akustik (wie auch der Sichtbeziehungen) soll die Portalbreite des Schmuckportals (architektonisches Portal) so weit wie möglich vergößert werden. Das dahinterliegende technische Portal soll in Breite und Höhe variabel ausgeführt sein und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Anforderungen dazu sind im Kapitel 4.3.1 Hauptbühne beschrieben.

4.2.4 Besondere Anforderungen zum Umgang mit dem Bestandsgebäude

Denkmalschutz Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude ist seit seiner Errichtung prägend für das Stadtbild und ist seit Langem eines der Wahrzeichen der Stadt. Neben seiner baukulturellen Bedeutung als eines der wenigen erhaltenen Opernhäuser der vorletzten Jahrhundertwende ist es auch aufgrund seiner Bedeutung als bevorzugter Spielort während der Reichsparteitage eng mit der Geschichte der Stadt verknüpft und hat eine große zeitgeschichtliche Bedeutung. Die Beschreibung des Bauwerks mit denkmalpflegerischem Fokus ist in Kapitel 2.1.2 enthalten.

Bei der Planung zur Umsetzung der formulierten räumlichen und funktionalen Bedarfe kommt daher der Beachtung der denkmalpflegerischen Belange eine besondere Bedeutung zu. Einige der Maßnahmen zur Bedarfsumsetzung insbesondere im Zuschauer*innensaal (z.B. Sichtoptimierung mit möglichen baulichen Veränderungen in den Rängen, Optimierung der Akustik durch Änderung der Decken über Proszenium und Zuschauer*innenraum, Verbreiterung des architektonischen Portals) stehen in Konflikt mit den denkmalpflegerischen Zielen. Der weitere Planungsprozess muss hier vermittelnde und überzeugende Lösungen schaffen. Siehe dazu auch Kapitel 5.2 Zielkonflikte.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege formuliert zum Umgang mit dem Denkmal Opernhaus in einem Schreiben vom Juni 2021:

„Dass die Stadt Nürnberg mit der Sanierung des Opernhauses das Staatstheater zukunftsfähig machen will und sich dabei an den höchsten internationalen Standards orientiert, ist ein berechtigtes Anliegen, das auch von der Denkmalpflege respektiert wird. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz sieht vor (Art. 5): ´Baudenkmäler sollen möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt

werden.´ Somit ist es auch im Sinne der Denkmalpflege, dass das Theater als solches in die Zukunft geführt wird. Selbstverständlich muss auch den Belangen von Arbeitsschutz, Barrierefreiheit und Brandschutz dabei Rechnung getragen werden.

(…) Grundsätzlich ist aus denkmalpflegerischer Sicht historische Substanz zu erhalten. Das Alter der jeweiligen Wände ist der vorliegenden bauhistorischen Untersuchung von Sebastian Gulden bzw. der aktuell noch in Arbeit befindlichen, ergänzenden restauratorischen Untersuchung von Herrn Wolf zu entnehmen. In den vorangegangenen Gesprächen wurde bereits signalisiert, dass in den untergeordneten Bereichen grundsätzlich Kompromissbereitschaft gegenüber nutzungsbedingt notwendigen Eingriffen besteht. Dennoch sollten relevante bauzeitliche Elemente wie historische Sicherheitstore erhalten werden – idealerweise in situ, ggf. durch Versetzen. Im Fokus der Denkmalpflege stehen die repräsentativen Räume (Foyers, Zuschauer*innenraum mit Proszenium und Bühnenportal, Glucksaal, Treppenhäuser).

Gerade weil die bauzeitliche Dekoration großteils dezimiert ist, muss auf den Erhalt der Relikte der Bauzeit besonderer Wert gelegt werden. Zumindest in den repräsentativen Räumen ist die Bauphase 1901/05 aus Sicht der Denkmalpflege deshalb zwingend zu erhalten. Dazu gehören beispielsweise auch die bauzeitlichen Treppenhäuser.

Die Bauphase des Nationalsozialismus ist zwar aus rein künstlerisch-gestalterischer Perspektive in diesem Fall von untergeordneter Bedeutung, erhält allerdings durch den Kontext als Theater der Reichsparteitage ihre historische Relevanz.

Grundsätzlich ist auch aus Sicht der Denkmalpflege nachvollziehbar, dass mit dem nun anstehenden Umbau bestehende Mängel behoben werden sollen. Vor allem ist hier im Bereich der nationalsozialistischen Veränderungen Korrekturbedarf, genügte doch hinsichtlich der Funktionalität der Umbau bereits damals nicht den Ansprüchen an ein Theater dieser Größenordnung. Schon zeitgenössische Experten bemängelten eine erhebliche Verschlechterung der Akustik nach dem Umbau. Außerdem wurde und wird die sehr schlechte Sicht von einigen Plätzen aus kritisiert. Darüber hinaus wird heute bemängelt, dass die Räumlichkeiten nicht den Ansprüchen eines Staatstheaters entsprechen. Kernkritikpunkte sind, dass der Raum für ein Theater der vorhandenen Größe zu ‚laut‘ sei, außerdem sei das Bühnenportal zu klein für zeitgemäße Inszenierungen.“ u Zielsetzung in denkmalfachlicher Hinsicht ist der Erhalt des Gebäudes in seiner ursprünglichen Zweckbestimmung (Art. 5 BayDSchG). Insgesamt sind alle Maßnahmen zur Lösung dieser wesentlichen Fragen zu einem überzeugenden Gesamtkonzept zusammenzuführen. u Eine denkmalfachliche Begleitung des Projektes durch entsprechende Fachexpertise wird seitens der Denkmalbehörden empfohlen.

Tragfähigkeit und Statik Eingriffe in das Bestandsgebäude Grundsätzlich erscheint die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen zur Deckung der räumlichen Bedarfe und Anforderungen baukonstruktiv lösbar. Im weiteren Projektverlauf müssen auf Basis des zu erstellenden Vorentwurfs bei den betreffenden Traggliedern die verbleibenden Tragfähigkeiten unter Berücksichtigung von Alterungserscheinungen, Schäden, ggf. auch Konstruktionsmängeln und nicht zuletzt der brandschutztechnischen Einstufung, eingehend untersucht und bewertet werden.

Zum Beispiel werden zur optimalen Anbindung der Seiten- und Hinterbühne maximal großformatige Öffnungen erforderlich, die in den massiven Wänden des Bühnenturms zu schaffen sein werden. Insbesondere die tatsächlich möglichen, sinnvollen Öffnungsgrößen zur (neuen) Seiten- und

Hinterbühne sind anhand einer konkreten Planung zu definieren und in Abgleich mit den Möglichkeiten des baulichen Bestandes zu bringen. Ggf. werden statische Kompensationsmaßnahmen, wie bspw. Überbrückungskonstruktionen zur Lastumleitung, erforderlich (siehe hierzu auch die Ausführungen zu Kapitel 4.3.3 NB | Hinterbühne, Seitenbühne, Unterbühnen). Auch in der Konzeption der Ober- und Untermaschinerie sind das Tragsystem und die Tragfähigkeit des bestehenden Bühnenturms zwingend zu berücksichtigen.

Anforderungen für Neubauten Für die neu zu erstellenden Bauteile gelten die Werte gem. DIN EN 1991-1-1. Abweichend davon sollen die Bühnenflächen für eine Last von 7,5 kN/m2 ausgelegt werden. Alle Bereiche, die der Anlieferung und Lagerung von Dekorationen dienen, sowie die Montagefläche und alle Transportwege dazwischen sollen für eine Befahrbarkeit mit kleinen Gabelstaplern dimensioniert werden. Dies betrifft sowohl die Deckenbelastbarkeit (12,5 qk[kN/m2]) als auch die Breite der Verkehrswege (Schleppkurven).

4.2.5 Barrierefreiheit Eine breite gesellschaftliche Teilhabe an der Arbeit und den Angeboten des Staatstheaters ist ein wichtiges Ziel des Bauvorhabens. Dementsprechend ist eine einfache und umfassend barrierefreie Zugänglichkeit und Erschließbarkeit des gesamten Gebäudes in allen seinen Bereichen und mit allen seinen Angeboten und Möglichkeiten anzustreben.

Aus baulicher Sicht bedeutet dies zunächst eine gute und klare Orientierung und eine einladende Gestaltung. Dabei muss das Bauvorhaben alle Vorschriften und gültigen rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit einhalten und umsetzen.

Auch die wichtigsten Verbindungen des Bühnenbetriebs müssen barrierefrei ausgebildet werden.

Zudem sind mind. 50% der Arbeitsflächen barrierefrei auszubilden und barrierefreie Sanitäreinrichtungen in ausreichender Anzahl und in gut geplanter Verortung vorzusehen.

Dabei sind die einschlägigen Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung sowie im Besonderen die Anforderungen des Art. 48 BayBO (Barrierefreies Bauen) und der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen 01 – Öffentlich zugängliche Gebäude) zu erfüllen und der DIN 18040-3 (Barrierefreies Bauen – 03 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum), der DIN 32984 (Bodenindikatoren im Öffentlichen Raum), der DIN 32985 (Fahrzeuggebundene Rampen) sowie die ASR V3a.2 (Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten) vollumfänglich, mindestens jedoch soweit sie als Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) und arbeitsrechtlich verbindlich eingeführt wurden, umzusetzen.

4.2.6 Nachhaltigkeit Entsprechend der im Kapitel 2.3 formulierten Projektziele ist die Nachhaltigkeit für das Bauvorhaben von zentraler Bedeutung.

Soziale Nachhaltigkeit Zusätzlich zu der in Punkt 4.2.5 beschriebenen Barrierefreiheit beinhaltet ein sozial nachhaltiges Konzept auch die Senkung weiterer Barrieren und schafft damit die Voraussetzung für einen intensiven und für alle Beteiligten bereichernden Austausch über die Grenzen des Einkommens und sozialen Status, der Herkunft, des Geschlechts und der Geschlechterrollen, der sexuellen Orientierung und Identität, des Glaubens und der politischen Überzeugungen hinweg. Umfassende und ganzheitliche Inklusion ermöglicht nicht nur den Zugang zu traditionell als elitär wahrgenommenen kulturellen Einrichtungen, sondern fördert den Dialog und ermöglicht die Beteiligung aller Gewillten und Interessierten einer diversen (Stadt-) Gesellschaft. Neben einer programmatischen,

inhaltlichen Offenheit und einer Haltung und Politik der offenen Türen und Ohren wird sich dies bestenfalls auch in der künftigen baulichen und organisatorischen Struktur spiegeln.

Ökologische Nachhaltigkeit Das Streben nach in höchstem Maße umweltverträglichen, baulichen Eingriffen spiegelt sich neben der Auswahl und Festlegung auf entsprechend umweltverträgliche und ressourcenschonende Techniken, Baustoffe und Materialien auch in der Demontierbarkeit von Konstruktionen z.B. durch trennbare Verbindungen, eine möglichst rückstandsfreie Reversibilität von Bauteilen und eine damit verbundene Flexibilität der Räume. Die Anpassungsfähigkeit der Räume an zukünftige und heute noch nicht absehbare Wandlungen in der klassischen und der kreativen Arbeitswelt ermöglicht es dem Haus damit dauerhaft nachhaltig zu funktionieren.

Zusätzlich soll beim Einsatz der notwendigen Hilfsmittel und Materialien für den künstlerischen Spielbetrieb, den Verwaltungsbetrieb und die Gastronomie sowie die Logistik auf Umwelt- und Klimafreundlichkeit geachtet werden.

Ökonomische Nachhaltigkeit In die wirtschaftliche Betrachtung jeder Baumaßnahme zum Erhalt des historischen Bauwerks sind die Lebenszykluskosten des Gebäudes einzubeziehen. Die zu erwartenden Betriebs-, Erhaltungs- und Instandsetzungskosten, der Energiebedarf, der Frischwasserbedarf, die Menge an produziertem Grau- und Abwasser und der gebaute Beitrag zur Beeinflussung dieser Faktoren hin zu einer positiven Bilanz des Gebäudes, tragen maßgeblich zur Amortisierung des Projekts und zu einem dauerhaften Werterhalt bei. Heute getätigte Investitionen im Sinne der sechs Ziele der EU- Taxonomie zur Erreichung der angestrebten Klimaneutralität bis 2050 machen sich auf Dauer bezahlt. Der Einsatz von Low-Tech-Lösungen, die eine geringere Anfangsinvestition erfordern, steht dabei genauso im Fokus wie die Berücksichtigung des Einsatzes sinnvoller High-Tech-Low-Maintenance-Anwendungen beispielsweise zur zentralen Steuerung und Automatisierung des Gebäudeklimas.

4.3 Anforderungen FG 1 – Bühnen- und Probenbetrieb Opernhaus

Für das gesamte Kapitel gilt der Verweis auf die Dokumente „Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen“ und „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“, vgl auch Kapitel 4.2 Übergeordnete Anforderungen.

Auf der Szenenfläche im Opernhaus finden verschiedenste Veranstaltungsformate der Sparten Musiktheater, Ballett, Konzert und Sonderformate sowie Veranstaltungen im Rahmen von Vermietungen statt. Dazu zählen insbesondere Opern, Kammeropern, Operetten, Musicals, Ballettstücke mit oder ohne Orchesterbegleitung, (Orchester-) Konzerte, Filmmusikkonzerte, (Jahreshaupt-) Versammlungen und Veranstaltungen (Jazz, Rock, Pop, Weltmusik) im Rahmen der Vermietung an externe Veranstalter.

Das Orchester spielt, je nach Genre, im Orchestergraben und/oder auf oder auch hinter der Szenenfläche. Auch der Chor singt stückabhängig auf der Szenenfläche, den seitlichen Umgängen oder auf der Hinterbühne.

Neben Vorstellungen finden auf der Szenenfläche im Opernhaus die Endproben der Sparten Musiktheater, Ballett und Konzert (Generalproben, Klavierhauptproben oder Orchesterhauptproben sowie technische Einrichtungen) statt. Weitere Proben finden auf den Probebühnen, in den beiden Orchesterprobensälen, dem Chorprobensaal, in den Stimm- und Übungszimmern, Einzelübungsräumen und Repetitionsräumen statt.

4.3.1 BÜ | Hauptbühne

Bühnenraum Funktion, Lage Die Hauptbühne ist zentraler Spielort des Opernbetriebs. Sie bestimmt den Bewegungs- und Spielraum der Stücke für Musiktheater und Ballett, weshalb an ihrer Größe jede Probebühne und deren Nebenflächen sowie die gesamte Bühnentechnik bemessen wird. Für den effizienten und reibungslosen Szenenwechsel muss sie optimal in das Logistiksystem von Magazinen, Hinter-, Unter- und Seitenbühnen angeschlossen sein. Ihre technische Ausstattung bestimmt maßgeblich die Möglichkeiten der Wandlungsfähigkeit des Bühnenbildes während der Vorstellung und damit die Qualität und Ausstattung einer Vorstellung.

Abbildung 20

Abbildung 15: Blick in den Rohbau des Bühnenturms bei Errichtung 1904. Deutlich sichtbar ist das Mauerwerk des Bühnenturms sowie die Trägerkonstruktionen über Portal und Hinterbühne

Größe, Bauliche Ausstattung Die im Opernhaus im Status Quo bestehende Grundfläche der Hauptbühne beträgt 488 m² und besteht aus der eigentlichen Szenenfläche, dem zugehörigen Umgang und den Bedienflächen des technischen Portals. Aufgrund ihrer baulichen Begrenzung durch die Wände des Bühnenturms wird diese Fläche auch in Zukunft in ihrer jetzigen Dimensionierung erhalten bleiben.

Die Gesamthöhe des Bühnenturms beträgt rund 41,5 m, gemessen von der dritten Unterbühne bis zur Oberkante des Schnürbodens. Bezogen auf die Bühnenebene liegt die Oberkante Fußboden der dritten Unterbühne auf einer Höhe von ca. -7,75 m und die Unterkante Schnürboden bei ca. +33,5 m über Bühnenniveau. Der Bühnenturm ist massiv gemauert, um die enormen Lasten der Bühnenmaschinerie und der Kuppel in dem hohen Luftraum aufnehmen zu können.

Technische Ausstattung Die Nutzlast der Szenenfläche sowie der Seiten- und Hinterbühne soll gemäß DIN-EN 1991 jeweils min. 7,5 kN/m² betragen. Die Seiten- und Hinterbühnen werden durch Dekorationen und Verfahrwagen sowohl flächig als auch mit hohen Punktlasten beansprucht. Eine Befahrbarkeit mit Gabelstaplern ist nicht erforderlich. Zum Aufbau von Dekorationen und für Wartungs- und Montagearbeiten muss eine fahrbare Hubbühne mit Punktlasten von 350 kg eingesetzt werden können.

Bühnenportal Funktion, Lage Das Bühnenportal ist die bauliche Schnittstelle zwischen Bühne und Publikum. Es bildet optisch den vorderen Abschluss der Bühne in Richtung Zuschauer*innenraum und begrenzt bzw. rahmt die Sicht der Zuschauer*innen auf die Bühne nach oben und zu den Bühnenseiten. Bestimmt durch die baulichen Öffnungsmaße im Bühnenturm wird es auch das „architektonische Portal“ genannt und unterscheidet sich vom sogenannten „technischen Portal“, das hinter der Portalöffnung liegt und aus einer Portalbrücke und den Portaltürmen besteht. Brücke und Türme sollen verdeckte Hängemöglichkeiten für Scheinwerfer, Lautsprecher und Vorhänge enthalten und sind

höhen- bzw. seitenverstellbar. In die Portalebene ist auch der Eiserne Vorhang integriert, der die Brandabschottung von Zuschauer*innenraum und Bühnenraum sicherstellt.

Größe, technische Ausstattung Die Öffnungsbreite des Bühnenportals im Status Quo beträgt ca. 11,50 m, seine Höhe liegt bei ca. 8 m, was im Vergleich mit anderen Opernhäusern klein ist. Neben der Sicht der Zuschauer*innen auf die Bühne schränkt die geringe Öffnungsgröße die Ausbreitung des Gesangs der Sänger*innen v.a. in Richtung Publikum ein, was umso problematischer wird, je größer (und lauter) das begleitende Orchester ist.

Im Zuge des Umbaus soll die Portalöffnung maximal verbreitert werden, die Zielgröße wird mit ca. 12,50 m angegeben. Die Möglichkeit einer baulichen Verbreiterung wurde in einer ersten Einschätzung durch den Fachplaner grundsätzlich bestätigt. Die tatsächliche Größe der Öffnung ist abhängig vom der Berechnung des gesamten statischen System und als Teil des bühnentechnischen Konzepts im Zuge des kommenden Planungsprozesses festzulegen.

Zudem sind der Eiserne Vorhang, die Bühnenaushänge und der Hauptvorhang zu erneuern.

Vorbühne Funktion, Lage, Größe Die Vorbühne ist mit rund 1,20 m Tiefe sehr schmal und soll idealerweise vergrößert werden. Sie dient bei geschlossenem Vorhang u.a. der Anmoderation von Vorstellungen. Aufgrund der geringen Tiefe ist die Vorbühne aktuell nur sehr eingeschränkt künstlerisch nutzbar. Allerdings bieten die engen Rahmenbedingungen insbesondere in der kurzen Längsachse des Hauses auch nur geringe Möglichkeiten einer baulichen Ausdehnung in die Tiefe.

Technische Ausstattung Aus diesem Grund sollen mindestens technische Lösungen geprüft werden, die es ermöglichen die Vorbühne wenigstens temporär durch Schließung des Orchestergrabens mit Orchesterpodien zu vergrößern.

Drehscheibenwagen Funktion, Lage Eine Drehscheibe bietet eine sehr einfache Möglichkeit, ein Bühnenbild während der Vorstellung zu drehen und damit szenische Verwandlungen herzustellen. Sie gehört zur Standardausstattung moderner Theater – vom Schauspiel bis zur Oper. Die Drehscheibe ist in einem Wagen integriert, um sie auf die Hinterbühne zu schieben und die Hauptbühne für andere Verwandlungsformen (z.B. vertikal über Podien) freizugeben. Drehscheiben sind individuelle Anfertigungen und auf die Dimensionen der jeweiligen Bühne abgestimmt.

Größe, technische Ausstattung Aktuell wird von einer Gesamtgröße des Wagens von rd. 14 x 14 m ausgegangen, wobei der Drehscheibendurchmesser ca. 13 m beträgt. Eine Entscheidung über die tatsächliche Größe der Drehscheibe und ihres Wagens sowie über dessen Verfahr- und Versenkbarkeit muss eine ganze Reihe technischer und statischer Rahmenbedingungen berücksichtigen. Diese sind ihrerseits abhängig von weiteren Entscheidungen und baulichen Notwendigkeiten, etwa im Zusammenhang mit der Schaffung einer Seitenbühne oder mit Blick auf die Öffnungsgröße zur Hinterbühne. Festlegungen zu Drehscheibe und Drehscheibenwagen können daher nur im Rahmen eines integralen Bühnenkonzepts erfolgen, in dem sämtliche Anforderungen und die dadurch ausgelösten Maßnahmen eng aufeinander bezogen und ganzheitlich gedacht und geplant werden.

Das oben benannte Maß leitet sich ab aus der maximal verfügbaren Breite und Tiefe der Hinterbühne, die wiederum vom lichten Maß zwischen der östlichen Wand des Bühnenturms und der Außenwand des Gebäudes an der Lessingstraße bestimmt werden. Damit hat der geplante Drehscheibenwagen für die Oper Nürnberg ein kleines, aber in Anbetracht der limitierenden Faktoren des Bestandsgebäudes gebrauchstaugliches Maß.

Die technische Anlage soll mit der vorhandenen Ausstattung im Schauspielhaus kompatibel sein, um Optimierungspotentiale zu nutzen, Synergieeffekte im technischen Unterhalt und Betrieb zu erzeugen und dadurch eine möglichst hohe Wirtschaftlichkeit zu erzielen.

Bauliche Anforderungen Darüber hinaus wird für den Drehscheibenwagen eine „Parktasche“ unterhalb der Hinterbühne und/oder eine Parkposition auf einer ebenfalls neu zu schaffenden hinteren Unterbühne benötigt, um sämtliche Bühnen bei Nichtbedarf des Wagens für andere Produktionen freizuhalten bzw. dessen Oberflächen und Mechanik zu entlasten (siehe auch Kapitel 4.3.3 Hinterbühne und Hintere Unterbühne).

4.3.2 BT | Bühnentechnik Hauptbühne Insgesamt wird für diesen Bereich ein Flächenbedarf von 1.331 m2 ausgewiesen, wobei die größten Flächenanteile auf den Schnürboden mit rund 475 m2 und die Arbeitsbühnen mit 460 m2 entfallen.

Obermaschinerie Funktion, Lage, technische Ausstattung Die Obermaschinerie liegt ca. 26 m über dem Bühnenniveau und fasst die Bereiche oberhalb der Bühnenfläche zusammen, in denen Beleuchterbrücken, Deckensegel und die Züge für die Bühnenprospekte montiert sind. Als Teil der Oberbühne ist sie vom Zuschauer*innenraum nicht einsehbar und dient dem Tragen und Bewegen von Lasten, Dekorationen, Kulissen und Beleuchtung. Hier finden sich auch der Schnür- und Rollenboden, ein Dimmerraum für die Bühnenbeleuchtung, eine Luftbefeuchtungsanlage sowie andere technische Verteilerräume auf den verschiedenen Ebenen des Bühnenturms.

Die Obermaschinerie des Bühnenhauses wurde 2012/2013 saniert, wobei eine neue Anlage mit elektromechanischen Prospektzügen und rechnergestützter, moderner Steuerungsanlage eingebaut wurde.

Während der Bauzeit soll die Obermaschinerie ausgebaut und in der Ausweichspielstätte genutzt werden. Eine Rückführung und ein Wiedereinbau ist sowohl konstruktiv als auch bauablaufbedingt kritisch und wird nicht gefordert; überdies wäre die Technik zum Zeitpunkt ihrer Rückkehr bereits rund 25 Jahre alt.

Die finale Dimensionierung und Anordnung der Züge der Obermaschinerie ist im Übrigen abhängig von den Podiengrößen – beide Einbauten (Podien und Züge) sind im Zusammenhang mit dem finalen Bühnenkonzept zu planen.

Weitere Angaben zur notwendigen technischen Ausstattung der Obermaschinerie sind der Anlage „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“ zu entnehmen.

Darüber hinaus sind alle Beleuchtungsanlagen sowie die Audio- und Videoanlagen insbesondere auch für Video- und Tonaufnahmen sowie (Live-) Streamings zu erneuern und auf den dann neuesten Stand der Technik (beachte: Fertigstellung ab 2030) zu bringen.

Arbeitsbühnen Funktion, Lage, Größe Die Arbeitsbühnen befinden sich auf mindestens vier Galerieebenen an den Seiten des Bühnenturms, um die Obermaschinerie bedienen zu können. In der Regel müssen hier bis zu 10 Personen Platz finden, Sicherheitsmaße und Arbeitsschutz sind maßgeblich zur Bemessung der Arbeitsbühnen. Die alten Arbeitsbühnen sind noch auf Handzüge ausgelegt und daher für die heutige Technik zu breit. Zudem bestehen die Böden noch aus Holz und sind vollständig zu ersetzen. Entwurfsabhängig sind die Arbeitsbühnen mit ca. 90 -100 m2 je Galerieebene in die Bedarfsplanung aufgenommen (insgesamt rund 400 m2). Zusätzlich sind am Portalturm je drei Arbeitspodeste mit ca. 10 m2 zu jeder Seite des Portals auf drei Ebenen vorzusehen – insgesamt rund 60 m2.

Podienanlage und Untermaschinerie Funktion, Lage Die Untermaschinerie bedient die Bühnenpodien und befindet sich unterhalb der Hauptbühnenfläche. Ihre ältesten Bauteile stammen aus der Errichtungszeit von 1905, die Hydraulik wurde 1989 eingebaut und ist insbesondere für moderne Kulissen und deren technische Anforderungen nicht mehr geeignet.

Größe, technische Ausstattung Die alten Versenkungsschieber und Hubtische sind vorzugsweise durch eine moderne Doppelstock-Podien-Anlage mit integrierter Tischversenkung, Neigegedeck und Klappen zu ersetzen. Die Doppelstockpodien entsprechen der Breite der Szenenfläche mit rd. 14 m und sollen alle auf dieselbe Höhe ausgefahren und geneigt werden können. Zusätzlich zu den Doppelstockpodien wird ein einfaches Transportpodium benötigt. Dieses befindet sich in Richtung der Hinterbühne hinter den Doppelstockpodien und dient der einfachen Andienung der Unterbühnen, sofern die Bühnenpodien belegt sind.

Funktional eng mit den technischen Anforderungen an die Unterbühne der Hauptbühne verknüpft, sind im nachstehenden Kapitel 4.3.3 Unterbühne (Hauptbühne) weitere Anforderungen benannt.

4.3.3 NB | Hinterbühne, Seitenbühne, Unterbühnen

Hinterbühne Lage, Funktion Eine Hinterbühne ist, ebenso wie die weiter unten beschriebene Seitenbühne, im modernen Theater- und Opernbetrieb zwingend notwendig. Sie schließt an die Rückseite der Hauptbühne an und dient dem Umbau, dem Szenenwechsel und als Lagerfläche für weitere aufgebaute Produktionen sowie als temporäre Stellfläche für den Drehscheibenwagen.

Größe, bauliche Ausstattung Die Fläche der Hinterbühne soll größtmöglich angelegt werden und mit etwa 15 x 15 m mindestens zur Unterbringung des Drehscheibenwagens geeignet sein. Der Drehscheibenwagen soll vollständig auf die Hinterbühne fahren, dort versenkt und auf Bühnenbodenniveau aufbewahrt werden können. Um hier die notwendige Raumtiefe von 15 m zu erreichen, müssen die vorhandenen Wände innerhalb der benötigten Fläche über alle betroffenen Ebenen bis zur Außenwand an der Lessingstraße rückgebaut werden. Entsprechend der notwendigerweise ebenfalls herzustellenden Bühnenhöhe von 9 m wird zu prüfen sein, bis in welche Ebene dies auch Räume und Decken in der zweiten und dritten Rangebene betrifft.

Anbindung, interne Logistik Aus sicherheitstechnischen Gründen ist es notwendig, die Hinterbühne von der Hauptbühne in Zukunft räumlich zu trennen (z.B. Rolltor). Diese Öffnungsbreite ist so zu dimensionieren, dass der Drehscheibenwagen auf die Hinterbühne einfahren kann.

Entwurfsabhängig ist im Bereich zwischen Hinterbühne und Hauptbühne (ohne Beeinträchtigung durch den Drehscheibenwagen o.ä.) eine Querungsmöglichkeit auf Bühnenebene zum schnellen Bühnenseitenwechsel für die Darsteller*innen und Mitarbeitenden v.a. während einer Vorstellung freizuhalten.

Die Hinterbühne soll außerdem über eine niveaugleiche Anbindung an das Magazin zum Transport von Kulissen, Dekorationen etc. verfügen. Zu diesem Zweck wird die bestehende, bislang einzige Öffnung in Kulissenhöhe auf das maximal mögliche Maß zu verbreitern sein (siehe auch Logistikschema, Abbildung 15, Kapitel 4.2.2). Nach aktueller Einschätzung kann die Verbindung zum Magazin auf eine Breite von ca. 4 m vergrößert werden, sofern die in dieser Achse enthaltenen Einbauten (Schächte, Eisentreppe) ohne Weiteres entfernt werden können.

Technische Ausstattung Zur Absenkung des Drehscheibenwagens auf Bühnenniveau sind auf der Hinterbühne Ausgleichpodien (Hubpodien) vorzusehen.

Seitenbühne Größe, Lage, Funktion Wesentliche Erneuerung für einen zeitgemäßen und wirtschaftlichen Bühnenbetrieb ist die neu zu errichtende Seitenbühne, deren Fläche der Podien- bzw. Szenenfläche zzgl. notwendiger umlaufender Bewegungsfläche (Umgang) entspricht, um aufgebaute Bühnenbilder vollständig von der Szenenfläche auf die Seitenbühne verschieben zu können.

Seitenbühnen sind seit den frühen 1930er Jahren gängiger Bestandteil von Theaterbauten, dienen der Vorbereitung und dem Aufbau, der Lagerung und dem schnellen Wechsel aufgebauter Dekorationen und verbinden die Szenenfläche mit dem Großen Magazin, den Lagerflächen und der Anlieferung. Schnellere, auch manuelle Umbauten und Verwandlungen innerhalb des Proben- und

Vorstellungsbetriebes werden ermöglicht, entlasten dadurch die Mitarbeiter*innen und reduzieren den Maschineneinsatz. Zusätzlich werden dadurch die Dekorationen geschont und Nachbesserungsarbeiten eingespart. u Für den Spielbetrieb des Opernhauses ist die Schaffung einer Seitenbühne essenziell, lange überfällig22 und zwingend mit den anstehenden Baumaßnahmen vorzusehen. Ein Entfall dieser Maßnahme würde den Sinn des gesamten Bauvorhabens in Frage stellen.

Bauliche und technische Ausstattung Die Größe der Seitenbühne beträgt idealerweise 16,5 x 16,5 m und entspricht der Hauptspielfläche zzgl. Nebenflächen. Sie soll über fünf Prospektzüge à 500 kg Traglast verfügen.

In Abwägung der baulichen Gegebenheiten vor Ort soll nach aktuellem Stand die Öffnung von der Seitenbühne zur Szenenfläche eine lichte Breite von min. 11 m aufweisen und nach Möglichkeit auf die statisch maximal herstellbare Breite angelegt werden.

Abhängig von der tatsächlichen Anordnung im Entwurf und von den bestehenden baulichen Rahmenbedingungen kann es sein, dass eine Seitenlänge der Seitenbühne nicht in der gewünschten Größe herzustellen sein wird. Für den dann notwendigen erhöhten Rangieraufwand auf der Seitenbühne sind dann zusätzliche Flächen erforderlich, so dass die im Raumprogramm genannte Flächengröße eine Mindestgröße darstellt, die sich noch deutlich erhöhen kann.

Der Durchgang von der Seitenbühne zum Magazin ist unter Berücksichtigung der statisch maximal möglichen Breite auszuführen.

Unterbühne (Hauptbühne) Größe, Lage, Funktion Die Unterbühne der Hauptbühne besteht aus zwei Ebenen, wobei die erste Ebene als Umgang um die Bühnenpodien der Erschließung derselben dient. Hier warten Künstler*innen, Techniker*innen und werden Dekorationen während der Aufführung zwischengelagert. Im zweiten Untergeschoss finden sich die Unterfahrt und die technischen Antriebe der Podien sowie die zugehörigen Schalträume.

Von der ersten Galerie-/Arbeitsebene der Unterbühne sind direkte Zugänge zu den Lagerflächen unterhalb der Seitenbühne und der hinteren Unterbühne sowie zum Umgang zu den angrenzenden Verkehrsflächen (Anschluss an Bestandshöhen) zu gewährleisten.

Bauliche und technische Ausstattung Insbesondere für die Unterfahrt der Doppelstockpodien wird eine Tieferlegung der Sohle im mittleren Bereich des Bühnenturmbodens notwendig sein; die notwendigen Ausschachtungen werden deutlich unter die bestehende Fundamentsohle reichen. Auch die Stempel der aktuellen Versenkungsschieber und Hubtische reichen mehrere Meter tief ins Erdreich, zusätzlich wurden bereits erste Fundament- und Bodenuntersuchungen veranlasst, so dass aktuell davon ausgegangen werden kann, dass dies grundsätzlich mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Zur präzisen Abschätzung des Aufwandes sind jedoch weitere Untersuchungen erforderlich, zudem wird die tatsächliche Podientechnik in Abhängigkeit der Ergebnisse dieser Untersuchungen und in Zusammenhang mit den zukünftigen Planungen und dem finalen Bühnenkonzept festzulegen sein.

22 aus Gutachten Adolf Zotzmann, 1967: „Die Bühne des Opernhauses hat keinen Nebenraum. Sie braucht ihn dringend aus künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Gründen. Es ist mir unverständlich, wie die verantwortlichen Planer der Stadt an den legitimen Platz der Seitenbühne, anstatt dieser, eine Probebühne einbauten. […] der Seitenbühnenraum ist das wichtigste Bindeglied überhaupt zwischen künstlerischer Anforderung und einwandfreier technischer Abwicklung. […]“

Zur Erläuterung: Doppelstockpodien benötigen die doppelte Tiefe ihrer eigenen Konstruktionshöhe zzgl. der Aufbauten für die Antriebstechnik, um auch die Unterbühne(n) vollständig anfahren zu können. Um diese Tiefe im Opernhaus zu schaffen, werden Abgrabungen bis weit unterhalb der existierenden Fundamentsohle notwendig, deren Konsequenzen statisch wie baulich ohne vertiefende Untersuchungen derzeit nicht fundiert eingeschätzt werden können.

Eine seriöse Beurteilung, inwiefern alternative bühnentechnische Lösungen sinnvoll genutzt werden können, ist erst mit weiteren Untersuchungen der Bestandsstatik und den notwendigen Variantenbetrachtungen in den kommenden Planungsphasen möglich. Ein Vergleich der jeweils damit verbundenen baulichen Maßnahmen und deren Kosten sollte im Rahmen der finalen Festlegung des bühnentechnischen Konzeptes erfolgen.

Über die Podienanlage und den anschließenden Umgang muss schließlich auch die Drehscheibe inkl. Dekorationsaufbau vom Bühnenniveau über das Obergedeck und Transportpodium zur Lagerposition auf der unteren Hinterbühne transportiert werden können. Das lichte Mindestöffnungsmaß zwischen Unterbühne und unterer Hinterbühne ist entsprechend stützenfrei herzustellen.

Hintere Unterbühne Größe, Lage, Funktion Eine hintere Unterbühne hat für den Bühnenbetrieb große Vorteile, da sie die einzige Kulissenlagerfläche ist, die ohne Einschränkungen durch die Bühnenpodien angedient werden kann. Das bedeutet, dass hier über die versenkbaren Podien der Hauptbühne komplett montierte Produktionen in kürzester Zeit in das Untergeschoss verbracht, zwischengelagert und bei Bedarf ebenso schnell wieder zur Aufführung gebracht werden können.

Idealerweise kann der Raum für die Unterbühne in Höhe einer vollständig aufgebauten Kulisse mitsamt Drehscheibenwagen geschaffen werden. Für die Nutzerin akzeptabel ist aber auch die Unterbringung einer teilaufgebauten Kulisse auf dem Drehscheibenwagen oder die Unterbringung von teilaufgebauten Kulissen auf sog. Stage Swivels (Rollen).

Bauliche Ausstattung Die lichte Höhe der Unterbühne soll mindestens 3,50 m betragen, um den fest montierten Kulissenaufbau bei Bedarf auf dem Drehscheibenwagen belassen zu können, der hier eine Parkposition findet. Entsprechend bietet auch die hintere Unterbühne mindestens Platz für den Drehscheibenwagen mit 14 x 14 m, zuzüglich beidseitigem Umlauf von 0,80 m.

Die bauliche Umsetzung der hinteren Unterbühne bedeutet einen erheblichen Eingriff in das statische System des Opernhauses.

Prospektregal

Abbildung 21

Abbildung 16: Ausgefahrenes Prospekthubregal im Status Quo

Funktional den Magazinflächen zugeordnet (und dort im Raumprogramm auch ausgewiesen), ist ein im Haus neu zu verortendes Prospekthubregal mit Transportwannen erforderlich. Zur Lagerung von gemalten und gerollten Prospekten (dekorative Stoffhänger mit Breite der Zugstangen), Stoffschals, Soffitten, Flugwerken, Folien etc. wird dieses Regalsystem, das zum technischen Standard heutiger Theaterbauten gehört, zur rampenparallelen Lagerung benötigt.

Idealerweise ist hierzu ein in den Boden versenkbares brandgeschütztes Regalsystem zu schaffen, welches händisch auf Bühnenniveau beschickt wird und viele übereinanderliegende Fächer besitzt. Die Länge des benötigten Prospekthubregals ist abhängig von der Zugstangenlänge der Hauptbühne.

Alternativ zur versenkten Anordnung als Hubregal im Untergeschoss ist die Aufstellung eines Paternosterregals möglich. Das geeignete System ist abhängig von Gesamtentwurf und im Rahmen des Planungsprozess festzulegen.

In den bisherigen Untersuchungen zu einer möglichen Platzierung wurde eine räumliche Anordnung angrenzend und parallel zur Seitenbühne favorisiert.

4.3.4 OR | Orchestergraben, Tageslager Instrumente

Orchestergraben Größe, Lage, Funktion Die Staatsphilharmonie Nürnberg ist ein TVK-A-Orchester. Die Besetzung des Orchesters beträgt in Abhängigkeit vom aufgeführten Werk 68 bis zu 108 Musiker*innen. Die Größe des Orchestergrabens im Status Quo beträgt 93 m², was entsprechend den Arbeitsstättenrichtlinien, Schallschutzvorgaben etc. eine Besetzung mit maximal 60 bis 70 Musiker*innen erlaubt. Der bestehende Orchestergraben ist daher dringend auf den geltenden, durchschnittlichen Mindestwert von 1,3 m2 pro Musiker*in zzgl. Instrumentenaufstellfläche23 zu vergrößern und an die Anzahl der Musiker*innen im Orchester anzupassen. Dies ergibt für die Regelbesetzung der Staatsphilharmonie Nürnberg mit 99 Musiker*innen eine erforderliche Fläche von rund 140 m2 bis 150 m2, in Ausnahmefällen finden so auch bis zu 108 Musiker*innen hier Platz.

Bauliche Anforderungen Die akustischen Verhältnisse müssen nicht nur im Zuschauer*innenraum, sondern auch auf der Bühne und im Orchestergraben verbessert werden. Ziele für den Orchestergraben sind die Steigerung der akustischen Qualität und die Optimierung des gegenseitigen Hörens sowie der musikalischen Kommunikation unter den Musiker*innen; verbessert werden müssen auch die Möglichkeiten einer Interaktion mit dem Geschehen auf der Bühne. Besonders wichtiges Ziel ist die Einhaltung der Arbeitssicherheit durch Reduzierung von Schalllast und Schalldruck auf die Musiker*innen. Der Orchestergraben kann deshalb nur in Teilbereichen vom Bühnenboden oder von Logen überragt werden (maximal 1/3 der Musiker*innen auf ca. 50 m2).

Bezüglich der räumlichen und baulichen Möglichkeiten zur Schaffung der erforderlichen Fläche im Bestand wurden bereits einige Rahmenbedingungen identifiziert, die eine Vergrößerung des Orchestergrabens auf das notwendige Minimum begrenzen:

Um die Distanz von Bühne und Zuschauer*innenraum möglichst gering zu halten, soll der Orchestergraben zunächst vornehmlich in die Breite ausgedehnt werden. Unter der Voraussetzung, dass die Flächen unterhalb der vorhandenen Proszeniumslogen zur Erweiterung des Grabens

23 Siehe DGUV Vorschriften 17 und 18, DGUV Regel 115-002, §13

herangezogen werden können, kann er auf eine Breite von bis zu 20 m erweitert werden. Daraus ergibt sich eine notwendige Tiefe des Raums von mindestens 7 m. Unter Beachtung der o.g. Anforderungen kann ein Teil des Orchestergrabens ggf. auch unterhalb der Bühne angeordnet werden – die notwendige lichte Höhe und die zwischen Bühnenhaus und Zuschauerraum erforderliche Trennwand in Bauart einer Brandwand sind bei der Planung entsprechend zu berücksichtigen.

Technische Ausstattung Mit verfahrbaren Hubpodesten soll der Orchestergraben bei Bedarf auch künftig stufenlos bis auf Bühnenniveau angehoben werden können.

Anbindung, funktionale Anforderungen Der Zugang zum Orchestergraben soll von beiden Seiten möglich sein, damit die Instrumente auf möglichst kurzem Weg von den Proberäumen und (Tages-) Lagerflächen in den Graben gelangen können. Einer der beiden seitlichen Zugänge in den Orchestergraben soll gemäß der Definition für hausinterne Transportwege eine direkte Anbindung zum Generalmusikzentrum haben. Die Türen zum Orchestergraben sind für den Transport großformatiger Instrumente (Konzertflügel, Marimbaphon) mit mindestens 2,2 m x 2,0 m (H x B) zu bemessen.

Für den schnellen Auftritt (bspw. Schlussapplaus) ist vom Dirigentenpult aus ein direkter Zugang auf die Bühne einzuplanen.

Tageslager Für die Instrumente und deren Transportverpackungen sind ein Instrumentenlager, eine Flügelkammer und ein Lager für sonstiges Equipment mit einer Gesamtfläche von 150 m2 in unmittelbarer Nähe des Orchestergrabens vorzusehen. Instrumentenlager wie auch die Flügelkammer benötigen eine Klimatisierung zum Schutz der Instrumente.

4.3.5 RQ | Hauptbühne – Bühnenrequisite Die Bühnenrequisite mit 60 m2 Fläche beinhaltet zwei Tageslager für Equipment sowie eine Küche mit Vollausstattung für maximal vier Mitarbeiter*innen. In dieser Küche werden während der Vorstellung Requisiten wie z.B. Kunstblut vorbereitet. Die Räume sind bühnennah und ebenengleich angeordnet und dienen der direkten Bestückung der Aufführung im Vorstellungs- und Probebetrieb. Funktional gehören sie zur Requisitenabteilung, die in Kapitel 4.5.1 RQ | Requisite weiter beschrieben ist.

4.3.6 VT | Veranstaltungstechnik Bühnenbetrieb Neben den Regiebereichen für Ton und Licht wird eine Projektionsloge betrieben. Ein Teil der Flächen der Tonregie befindet sich mit Mischpult offen im Zuschauer*innensaal , die verbleibenden Flächen sind in direkter Nähe zum Saal anzuordnen. Die Lichtregie ist zwingend in direkter Nähe zur Bühne vorzusehen.

Darüber hinaus werden Tageslagerflächen unterschiedlicher Größe für den Foyer- und Bühnenbetrieb (Audio- und Videotechnik, Bühnenbeleuchtung, Schnürerlager, Schrauben, Farblager, Bühnenaushänge) benötigt. Sämtliche Tageslagerflächen sind idealerweise in der Nähe der Bühne bzw. Seitenbühne zu verorten. Die Flächen umfassen insgesamt 220 m2 für fünf Mitarbeiter*innen.

4.3.7 BL | Magazin, Kulissenlager

Großes Magazin (Kulissen vertikal), Kleines Magazin (Kulissen horizontal) Wie schon bei den Flächen für die Nebenbühnen wird dem Opernhaus in den verschiedenen Gutachten deutlich zu wenig Magazinfläche für einen funktional effizienten Repertoirebetrieb attestiert. Verglichen mit anderen, ähnlich großen Häusern verfügt das Opernhaus im Status Quo mit rd. 600 m2 über deutlich weniger bühnennah verfügbare Kulissen-/Magazinflächen (vgl. beispielsweise Staatsoper Berlin ca. 1.590m2, Oper Oslo 980 m2, Staatsoper Stuttgart rd. 2.000m2).24 Daher ist insbesondere bei den Kulissenlagerflächen des Opernhauses eine deutliche Erhöhung der zur Verfügung stehenden Flächen notwendig, um in Zukunft möglichst kurze Umbau- und Rüstzeiten zu ermöglichen.

Insgesamt sollen in Zukunft pro Spielzeit mindestens sechs (teil-) zerlegte Produktionen im Haus vorgehalten werden. Für bis zu fünf Produktionen erfolgt die Einlagerung teilzerlegt im Magazin, zusätzlich kann auf der Seitenbühne eine für die Abendvorstellung aufgebaute Kulisse vorgehalten werden.

Größe, Lage, Funktionsbeziehung Zur Berechnung des Flächenbedarfes wurde hier für die horizontale und die vertikale Lagerung ein Mittelwert je Produktion angesetzt. Diese Werte basieren auf Erfahrungswerten des Staatstheaters, plausibilisiert durch die Fachexpertise der beratenden Bühnenplanung. Sie betragen für die vertikale Lagerung teilmontierter Dekorationen jeweils ca. 210 m2 und ca. 60 m2 für die horizontale Lagerung. Die Werte setzen sich zusammen aus der durchschnittlichen Nettostellfläche zzgl. der notwendigen rauminternen Bewegungs- und Rangierfläche. Entscheidend ist die Bereitstellung der Nettostellflächen mit ca. 170 m² (Horizontallager) bzw. ca. 50 m² (Vertikallager) je Produktion. Die rauminterne Erschließung dient der Erreichbarkeit und der Bewegungsfreiheit beim Rangieren der teils sehr großen Kulissenteile.

Bauliche Ausstattung Die Flächen des vertikalen und des horizontalen Kulissenlagers sind möglichst zusammenhängend und stützenfrei zu planen, um eine flexible Anordnung und Nutzung der Lagerflächen entsprechend der jeweiligen Produktionen zu gewährleisten. Die resultierenden Bewegungsflächen sind stark von den Proportionen des Raumes und damit vom konkreten Entwurf abhängig und können auch noch variieren. Das Vertikallager benötigt eine lichte Raumhöhe von 9 m (Bühnenbzw. volle Kulissenhöhe), das Horizontallager eine lichte Raumhöhe von mindestens 3,50 m.

Zwischen den Magazinflächen und der Hauptbühne ist Niveaugleichheit zwingend erforderlich. Die Magazine befinden sich im Bereich zwischen Anlieferung und Bühne und sind direkt an deren Erschließung angebunden. Alle dem Kulissentransport dienenden Erschließungen der Bühne benötigen ebenfalls eine lichte Höhe von 9 m. Sofern sich die Probebühnen nicht auf Bühnenniveau befinden, sind diese über einen entsprechend dimensionierten Kulissenaufzug anfahrbar.

Der Durchgang vom Magazin auf die Hinterbühne ist, soweit statisch möglich, mindestens 4 m breit und mit einer lichten Höhe von mindestens 8,5 m herzustellen. Er soll möglichst nahe an der Szenenfläche angeordnet werden, damit die volle Tiefe der Hinterbühne optimal genutzt werden kann.

24 Siehe Benchmarking Theatervergleich, DU Diedrichs und BWKI, Juni 2021

Kleines Magazin (Standardmaterial), Kleines Magazin (Möbellager) Zusätzlich werden weitere Lagerflächen mit insgesamt 350m2 sowohl für das sog. Standardmaterial als auch für die Bühnenmöbel benötigt. Die lichte Raumhöhe hier beträgt 3,50 m.

Montagefläche Größe, Lage, Funktion Eine Montagefläche in einer Größe von ca. 15 m x 15 m (gesamt 225 m2) mit direkter Verbindung zur Anlieferung und den Magazinen – sowie mit direktem und ebenengleichem Zugang zur Seitenund Hinterbühne – ist erforderlich. Ihre Maße entsprechen der Szenenfläche der Bühne, um hier Kulissen und Dekorationen in Originalgröße auf- bzw. abbauen zu können. Von hier aus werden demontierte Kulissen in die Kulissenlager verbracht oder die vormontierten Produktionen auf die Bühnen im Haus geschafft. Je nachdem, ob die Produktion aus dem Zentrallager oder den Magazinen vor Ort kommt, wird die direkte Anbindung sowohl an die Anlieferung als auch an die Magazinflächen und die zentrale Erschließung von und zu den Bühnen benötigt.

Bauliche Ausstattung Die Wegeverbindungen zu Magazinen und Nebenbühnen sind jeweils 9 m hoch (maximale Kulissenhöhe) und möglichst breit auszuführen.

Der Zugang zur Hinterbühne, der im Status Quo bisher die einzige Einbringöffnung für Kulissen in den Bühnenbereich ist, muss die baulichen Rahmenbedingungen des Bestands beachten. In den Workshops mit dem Fachplaner für Tragwerksplanung konnte das Potenzial für eine Zugangsmöglichkeit mit einer Öffnungsbreite von ca. 4 m identifiziert werden (siehe auch oben, Kapitel „Hinterbühne“). Das gleiche gilt für die Öffnungen zur zukünftigen Seitenbühne zu beachten.

4.3.8 AG | Abendgarderoben Lage, Funktion In Bühnennähe sind geschlechtergetrennte Abendgarderoben (m/w/d) und Räume für die Abendmaske vorzusehen. Sie sind so zu gestalten, dass sie bedarfsgerecht umgewidmet werden können. Zu beachten ist außerdem die Trennung von Jugend- und Erwachsenengarderoben (m/w/d). Das erlaubt eine hohe Flexibilität in der Nutzung entsprechend der jeweiligen Aufführung und Besetzung.

Entscheidend für die Größe der Garderoben ist die Nutzung als Solo- oder Ensemblegarderobe. Während die Solo-Garderoben jeweils für bis zu vier Künstler*innen vorgesehen sind, sind die Garderoben für Chor, Ballett, Orchester und Statisterie als Sammelgarderoben unterteilt in sinnvollen Größeneinheiten für ca. 10-12 Nutzer*innen zu planen.

Es werden Garderoben für die folgenden Sparten und deren Anzahl an Nutzer*innen benötigt:

Durch die Schaffung der Seitenbühne werden die bisher auf Bühnenniveau südseitig angeordneten Solo-Garderoben nicht mehr nutzbar sein. Die Bedenken bezüglich einer über mehrere Etagen verteilten Neuanordnung der Garderoben wurden als nachrangig zurückgestellt. Die Anordnung der Abendgarderoben ist im weiteren Planungsprozess entwurfsabhängig festzulegen.

Größe, bauliche Ausstattung In jedem Garderobenraum sind, von der Personenanzahl abhängig, ausreichend Spinde und Handwaschbecken vorzusehen. Für den Auftritt vorbereitet und geschminkt werden alle Künstler*innen durch die Maskenbildner*innen in den separaten Räumen der Abendmaske. Diese sind den jeweiligen Sparten räumlich zugeordnet und jeweils mit Schminktischen, Spiegeln und Waschbecken ausgestattet. Hier können jeweils bis zu zehn Personen zeitgleich vorbereitet werden.

Flur- und Türbreiten müssen groß genug sein, um diese auch mit ausladenden Kostümen passieren zu können. Eine automatische Türöffnung ist vorzusehen.

Sanitäranlagen Duschen, Waschräume und WCs sind in ausreichender Anzahl als Gemeinschaftsräume und für eine hohe Gleichzeitigkeit entsprechend den gültigen technischen Regeln (ASR, DIN etc.) in der Nähe der jeweiligen Garderoben vorgesehen.

Die Sanitärräume und Garderoben sind mit Flächenheizung in Form einer Fußbodenheizung auszustatten.

Arbeitsräume Gardrobieren Die Gardrobier*innen sind für die Kostüme der Künstler*innen zuständig. Sie bereiten die Kostüme vor, helfen beim an- und ausziehen und reinigen und bügeln die Kostüme nach Gebrauch. Bei Beschädigung bessern sie Kostüme auch spontan aus. Dafür benötigen sie für die Zeit während der Vorstellungen zwei Arbeitsräume mit je 12 m2 in Bühnennähe bzw. in der Nähe der Abendgarderoben.

Einsingzimmer Zur Vorbereitung unmittelbar vor der Vorstellung sind sowohl für die Solist*innen als auch für den Chor Einsingzimmer erforderlich. Während der Chor in einem gemeinsamen Raum probt, benötigen die Solist*innen fünf Räume für jeweils bis zu sechs Personen.

Die Anforderungen an die Raumakustik und Ausstattung sind in der Anlage „Anforderungen für die akustischen Planungen“ formuliert.

4.3.9 GMZ | Generalmusikzentrum Für das gesamte Kapitel gilt der Verweis auf das Dokument „Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen“, insbesondere die Anforderungen aller Sonderräume sind dort detailliert beschrieben.

Im Generalmusikzentrum finden vor allem die Planung und Organisation aller musikalischen und künstlerischen Aktivitäten sowie der tägliche Probenbetrieb der Staatsphilharmonie Nürnberg und des Chorensembles statt.

Für eine effektive Nutzung des Generalmusikzentrums sollen die Räume für den Orchesterbetrieb, den Chor sowie für übergeordnete Funktionen und die entsprechende Infrastruktur möglichst zusammenhängend und kompakt angeordnet werden. Für die Anordnung der Räume, die zwingend bühnennah oder mit unmittelbarer Anbindung an den Orchestergraben zu verorten sind, siehe Anlage „Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen“.

Alle Räume, in denen musiziert und gesungen wird, haben besondere akustische Anforderungen. Die Raumvolumina und -höhen sind entsprechend der akustischen Erfordernisse zu ermitteln und entsprechend der geltenden Vorschriften herzustellen.

Die Räume, in denen Instrumente genutzt oder gelagert werden, haben hohe Ansprüche an die klimatischen Bedingungen und sind entsprechend der Vorgaben zu klimatisieren, tlw. ist auch die Luftfeuchte zu steuern.

Die Wegeführung für regulär bis zu 99 Musiker*innen und für den Transport von Instrumenten innerhalb des Generalmusikzentrums sowie zum Orchestergraben und zur Hauptbühne ist gemäß der Definition für hausinterne Transportwege möglichst direkt auszugestalten.

Büros im Generalmusikzentrum Die Büros der Hausleitungen der Sparten Chor und Orchester sind in räumlicher Nähe zum täglichen Probenbetrieb der Musiker*innen in den Probesälen und -räumen anzuordnen und ermöglichen so einen engen Austausch mit und Kontakt zu den Musiker*innen.

Der Ermittlung der Büroflächen liegt die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) in ihrer aktuellen Fassung zugrunde. Wo nötig (bspw. für das Präsenzbüro der Generalmusikdirektion oder der Korepetitor*in) wurde zusätzlich die Fläche für einen Konzertflügel addiert. Wie alle anderen Büros sind diese mit Computerarbeitsplätzen sowie Besprechungsmöglichkeiten für Gäste auszustatten. Die jeweiligen Personenzahlen sind im Raumprogramm hinterlegt. Ein Besprechungsraum für acht Personen vervollständigt das Raumangebot und dient der kreativen Zusammenarbeit im Generalmusikzentrum.

Im Generalmusikzentrum befinden sich darüber hinaus das Präsenzbüro der Generalmusikdirektion (mit Konzertflügel), die Büros der Konzertdramaturg*in, der Studienleitung, der Repetitor*innen und Korrepetitor*innen (mit Opernstudio) sowie die Büros der Bibliotheksleitung und der Bibliothekar*in sowie des Chorvorstandes, der Chorleitung, der Orchesterwarte, des/ der 1. Kapellmeister*in und 2. Kapellmeister*in und das Präsenzbüro der Orchesterdirektion sowie des Orchestervorstandes.

Bibliothek im Generalmusikzentrum In der Bibliothek des Generalmusikzentrums lagern die Partituren und Notenblätter des Staatstheaters. Sie befindet sich in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den Büroräumen der Generalmusikdirektion und der Bibliotheksleitung.

Zur Recherche und Zusammenstellung der Stücke durch die Musiker*innen wird ein separater Kopierraum mit Ablagemöglichkeit und Notenregal benötigt, der auch dem Rest der Büroeinheit zur Nutzung zur Verfügung steht.

Chorproben Der Chorprobensaal wird für die großen Proben des Chores mit bis zu 121 Nutzer*innen (inkl. Gastchor) genutzt und soll mit vier festen Stufen für 50, max. 121 Chorist*innen, realisiert werden. Der Saal ist u.a mit Bestuhlung und Notenregalen ausgestattet.

Die Möglichkeit der natürlichen Belüftung sowie Tageslicht sind vorzusehen. Der Raum soll akustisch optimiert und von Störgeräuschen von außen geschützt werden (z.B. Verkehrslärm, Geräusche von anderen Probebühnen oder Übungsräumen), so dass auch leises Singen ohne Beeinträchtigung möglich ist.

Der Chorprobensaal ist mit einem Konzertflügel auszustatten, dessen Transportwege gemäß der Definition für hausinterne Transportwege erschlossen und mit einer entsprechenden Breite geplant werden sollen (vgl. Anlage „Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen“).

Repetitionsräume (Übungsraum) Die fünf Repetitionsräume des Chorensembles sind als ständige Arbeitsplätze zu betrachten und benötigen sowohl Tageslicht als auch Verdunkelungsmöglichkeiten. Größe, Akustik, Beleuchtung und Ausstattung der Repetitionsräume sind so zu bemessen, dass dort jeweils mindestens im Trio geübt werden kann, ein Raum ist für zehn Personen vorzusehen (vgl. Anlage „Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen“).

Orchesterprobe Orchesterprobensaal 01

cher*innen inkl. Musiker*innen)

Funktion und Anbindung Der Orchesterprobensaal 01 soll vorrangig intern für Orchesterproben von Orchestermusiker*innen und Chorist*innen, Aufnahmen und Auditions sowie für öffentliche Formate, wie z.B. Kammermusikkonzerte, Education-Formate und Probenbesuche für max. 250 Personen, davon max. 199 Besucher*innen, genutzt werden. Lage und Verortung des Orchesterprobensaals ist entwurfsabhängig, gewünscht wird ein öffentlicher Zugang für Besucher*innen über das Hauptfoyer des Opern- oder Schauspielhauses oder über die Pforte. In diesen Bereichen können Sanitäranlagen und Garderoben genutzt werden. Er soll mit einer Besucher*innengalerie für min. 25 Personen ausgestattet werden.

Akustik Die Raumakustik soll nicht nur hervorragende Probenmöglichkeiten bieten, sondern auch die Durchführung von Kammerkonzerten ermöglichen. Dazu sind entsprechende Akustikeinbauten an Wänden und Decken vorzusehen. Zudem ist der Orchesterprobensaal von Störgeräuschen von außen abzuschirmen (z.B. Verkehrslärm, Geräusche von anderen Probebühnen oder Übungsräumen), so dass auch leises Musizieren und Aufnahmen ohne Beeinträchtigung möglich sind. Die akustische Abkoppelung ist als Raum-im-Raum-Konstruktion vorgesehen.

Der Orchesterprobensaal 01 soll mit einer fest verbauten, mechanisch betriebenen Podesterie ausgestattet werden, die flexibel in Höhe und Breite verstellbar ist, um optimale Übungsbedingungen zu ermöglichen. Der Orchesterprobensaal 01 soll über Tageslicht verfügen und über entsprechende Beleuchtung eine flexible Raumnutzung und das Spielen ohne Pultbeleuchtung ermöglichen (weitere Details vgl. „Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen“).

Orchesterprobensaal 02

Zusätzlich zum Orchesterprobensaal 01 ist für Proben in kleineren Ensembles und Stimmgruppen der Orchesterprobensaal 02 vorgesehen. Für ihn gelten ebenfalls die oben beschriebenen Anforderungen, für weitere Details vgl. „Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen“.

Audio- und Videotechnik (Generalmusikzentrum) Zukünftig werden Audio- und Video-Aufzeichnungen sowie (Live-) Übertragungen (Streaming) von Aufführungen auf der Hauptbühne, Proben oder Behind-the-Scenes noch relevanter und erweitern damit das digitale Portfolio des Staatstheaters. Diese Aufzeichnungen werden bevorzugt im großen Orchesterprobensaal 01 stattfinden, dem daher zukünftig eine Studiofläche der Tonabteilung mit Regieraum angegliedert ist. Das Studio verfügt über mindestens 35 m² Fläche und ist mit PC-Arbeitsplätzen und modernster Übertragungstechnik auszustatten. Ebenfalls zwingend ist am Saal eine Aufnahmekabine für den/die Sprecher*in vorzusehen. Die Büro- und Schnittplätze zur Nachbearbeitung sind mindestens in räumlicher Nähe zum Probensaal zu verorten.

Die Raumakustik, technische Ausstattung und Einrichtung, insbesondere des Regieraums, sind entsprechend der „Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen“ auszuführen.

Stimm- und Übungszimmer Die Stimm- und Übungsräume sowie Einzelübungsräume und Repetitionsräume sind als ständige Arbeitsplätze zu betrachten und daher grundsätzlich mit Tageslicht belichtet. Für den Übungsbetrieb werden zusätzlich Verdunkelungsmöglichkeiten benötigt. Größe, Akustik, Beleuchtung und Ausstattung der Stimm- und Übungsräume sind so zu bemessen, dass dort jeweils mindestens im Trio geübt werden kann. Die Anforderungen für die unterschiedlichen Instrumente (von Violinen bis zum Schlagwerk) sind in den „Zielen und Anforderungen für die akustischen Planungen“ detailliert erfasst.

Aufenthalt Orchester Für Warte- und Pausenzeiten bei Aufführung und Proben sind eine oder mehrere Aufenthaltsmöglichkeiten für die Musiker*innen des Orchesters für insgesamt 50 Personen mit mindestens einer Teeküche vorzusehen; ein Teil der Aufenthaltsfläche ist bühnennah gelegen.

4.3.10 OPZ | Opernzentrum & BAZ | Ballettzentrum

Bürobereiche Die Bürobereiche des Opern- und Ballettzentrums sind räumlich und funktional der zukünftigen Büro- und Verwaltungseinheit FG 4 – Interne Bereiche zugeordnet und entsprechend dort im Raumprogramm bzw. im Bedarfsplan erfasst und beschrieben.

Büros des Ballettzentrums Um während des täglichen Probenbetriebs oder in den Phasen der Entwicklung einer Produktion jederzeit den direkten Kontakt zu den Tänzer*innen zu gewährleisten, werden davon abweichend mindestens die Büros der Ballettdirektion, der Repetitor*innen, der Ballettmeister*innen sowie des/ der Gastchoreograph*in im Ballettzentrum vor Ort benötigt. Sofern sich auch die sonstigen Büroeinheiten in räumlicher Nähe des Ballettzentrums befinden, sind sie möglichst zusammenhängend anzuordnen.

Alle Büroflächen wurden gem. Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) in ihrer aktuellen Fassung berechnet, für das Büro des/ der Repetitor*in wurde zusätzlich die Fläche für einen Konzertflügel addiert. Alle Büros sind mit Computerarbeitsplätzen sowie je zwei Besprechungsmöglichkeiten für Gäste auszustatten.

Probezentren Musiktheater und Ballett Die Probezentren Musiktheater, Ballett und auch Schauspiel sind der kreative Arbeitsplatz der Künstler*innen und Ort der Entstehung aller Produktionen.

Im Status Quo sind nicht alle Probebühnen am Richard-Wagner-Platz verortet. Zudem ist insgesamt eine hohe Unterdeckung der Probeflächen zu konstatieren, so dass die bestehen Flächen nicht ausreichen, um alle Bedarfe eines zeitgemäßen Spiel- und Probenbetriebes zu decken. Um die Probefrequenz in Zukunft zu erhöhen, müssen die fehlenden Probenflächen ergänzt werden.

Der Probebetrieb aller Sparten soll zukünftig am Richard-Wagner-Platz zusammengefasst werden, um Synergie-Effekte optimal zu nutzen und somit die Effizienz des Ressourcen-Einsatzes (z.B. Personal, Logistik) zu verbessern. Für den Probebetrieb von Musiktheater und Ballett werden insgesamt drei Probebühnen in Hauptbühnengröße (Szenenfläche 16 x 16 m plus Umgang plus Flächen für Flügel, Regie und Besucher*innen mit einer Raumhöhe von 9 m) benötigt – zwei Bühnen für den Musiktheaterbetrieb, eine für die Ballettproben. Zusätzlich werden drei weitere Proberäume vorgesehen, um in kleineren Besetzungen gezielt Teile der Aufführungen proben zu können, auch hier zwei Proberäume für Musiktheater, ein Proberaum für das Ballett.

Sparte Raum Anzahl Nutzer*innen Fläche Höhe
Oper / Musiktheater Probebühne 01 100 Personen 442 m2 9 m
Oper / Musiktheater Probebühne 02 100 Personen 442 m2 9 m
Oper / Musiktheater Proberaum 03 25 Personen 200 m2 6 m
Oper / Musiktheater Proberaum 04 25 Personen 200 m2 6 m
Ballett Probebühne 08 100 Personen 442 m2 9 m
Ballett Ballettstudio / Proberaum 09 40 Personen 200 m2 6 m

Die Probebühnen und Proberäume beider Sparten sollen jederzeit (während des Auf-, Um- und Abbaus und während der künstlerischen Probenarbeit) parallel betrieben werden können und sind deshalb zwingend akustisch voneinander zu entkoppeln.

Alle Probebühnen müssen logistisch gut mit der Anlieferung und den Bühnenflächen verbunden sein, so dass teilzerlegte Originalbühnendekorationen auf Transportpodesten und über Aufzüge verschoben werden können, da auf den Probebühnen zum Teil mit Originalbühnendekoration geprobt werden muss. Für die Probebühnen des Musiktheaters ist daher jeweils eine Zuganlage mit jeweils fünf bis zu 500 kg belastbaren Zügen vorzusehen.

Die Probebühnen in Bühnengröße benötigen kein Tageslicht, die Proberäume sind natürlich zu belichten, benötigen jedoch entsprechende Verdunklungsmöglichkeiten.

Sowohl Probebühne als auch Proberaum des Ballettzentrums sind außerdem mit Ballettstangen (Wand- oder Bodenmontage), mindestens 3,0 m hohen Spiegeln mit Vorhanganlagen und mit einem Schwingboden mit Tanzteppich auszustatten. Die Probebühne 08 soll, wenn möglich, mit einer Besucher*innengalerie für mindestens 25 Personen z.B. für einen Besuch durch Schulklassen, ausgestattet werden.

Alle Probebühnen verfügen über Audio- und Videoanlagen und sind mit der entsprechenden Bühnen- und Beleuchtungstechnik (Ton und Video) ausgestattet. Die dafür nötige Logistik ist herzustellen.

Akustikmaßnahmen und ggf. Raum-im-Raum-Konstruktionen stellen die notwendigen akustischen Verhältnisse sicher. Spiegel dürfen nicht durch optische Effekte gestört werden (z.B. Moiré- Effekt).

Lagerflächen Jeder Probebühne und jedem Probenraum sind die entsprechenden (Medien-) Lagerräume für die nötige tägliche Bühnentechnik und sonstige Ausstattung anzugliedern.

Das Ballettzentrum benötigt einen separaten Raum für die verschiedenen Schuhe der Tänzer*innen, der in unmittelbarer Nähe der Umkleide-/Duschräume für die Balletttänzer*innen zu verorten ist.

Physiotherapie, Fitnessstudio Zusätzlich zu einem Raum für die Physiotherapie des Ballettzentrums soll in Zukunft ein kleines Fitnessstudio für ca. zehn Personen in erster Linie den Tänzer*innen vor oder nach dem Training zur Verfügung stehen. Für die Zukunft ist es auch denkbar, hier Arbeitgeberangebote für die gesamte Belegschaft anzubieten.

Aufenthalt und Konversationsraum Für Warte- und Pausenzeiten bei Aufführungen und Proben sind eine oder mehrere Aufenthaltsmöglichkeiten für die Künstler*innen des Opern- und Ballettzentrums für insgesamt 60 Personen mit mindestens einer Teeküche vorzusehen; ein Teil der Aufenthaltsfläche ist bühnennah gelegen.

Umkleiden Für den täglichen Probenbetrieb sind je Sparte geschlechtergetrennte Sammelumkleiden (m/w/d) in sinnvollen Größenordnungen vorzusehen. Sie sind so zu gestalten, dass sie bedarfsgerecht umgewidmet werden können. Jede*r Künstler*in benötigt hier einen Spind.

Die Umkleiden sind in räumlicher Nähe zu den Proberäumen zu planen.

Sanitärräume Duschen, Waschräume und WCs sind in ausreichender Anzahl als Gemeinschaftsräume und für eine mäßige Gleichzeitigkeit entsprechend den gültigen technischen Regeln (ASR, DIN etc.) in der Nähe der Umkleideräume vorzusehen.

Die Sanitärräume und Umkleiden sind mit Flächenheizung in Form einer Fußbodenheizung auszustatten.

4.3.11 BW | Präsenzwerkstätten Bühne und Rüstmeister Die Präsenzwerkstätten sind gemeinsame Werkstätten des Schauspiel- und des Opernhauses und umfassen die Schlosser- und Schreinerwerkstatt. Hier finden Montage- und Änderungsarbeiten an Kulissen und Dekorationen vor Ort statt. Kulissenteile für alle Bühnen des Staatstheaters können hier geändert, angepasst und repariert werden. Für die Bearbeitung von Holz und Metall sind Maschinen mit vergleichbaren Dimensionen wie im Status Quo (bspw. Schlosserei: Stangenware mit 6,0 m Länge, Lagerung horizontal) anzunehmen. Die Präsenzwerkstätten sind keine permanenten Arbeitsplätze, sondern werden nur bei Bedarf in Anspruch genommen. Tageslicht ist nicht zwingend vorzusehen.

Die Präsenzwerkstätten haben eine Synergiefunktion, weshalb sie zwischen den beiden Hauptbühnen des Opern- und Schauspielhauses mit einer guten logistischen Anbindung an diese Bühnen, die Anlieferzone und an die Montagefläche angeordnet werden müssen. Die Zuwegung ist über Doppeltüren mit einem lichten Maß von mindestens 2,7 m x 3,5 m (B x H) einzurichten.

Für die Werkstätten sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich oder es ist eine entsprechende Lage im Gebäudeensemble vorzusehen, um Störungen des Probebetriebs auszuschließen.

Schlosserwerkstatt Die Schlosserwerkstatt ist mit einer Schweißgasabsaugung auszustatten. Das Material der Fußböden der Schlosserei soll aus Industrieestrich bestehen.

Schreinerei In der Schreinerei sind Maschinen für die Holzbearbeitung (Bankraum) mit einer Absauganlage vorzusehen. Die Schreinerei ist mit Holzfußboden auszustatten. Maschinen- und Dekorationsgrößen sind zu berücksichtigen.

Rüstkammer Die Rüstkammer und der Arbeitsplatz des/ der Rüstmeister*in ist der Requisitenabteilung zugeordnet, kann aber auch in der Nähe der Präsenzwerkstätten angeordnet werden. In der Rüstkammer werden Maschinen, Werkbänke und Werkstatteinrichtungen für Metall-, Blech-, Holz- und Kunststoffbearbeitung sowie für Elektrotechnik, Lackierarbeiten und Pyrotechnik benötigt. Eine entsprechende Lüftungsanlage ist notwendig. Zudem sind Sicherheitsschränke für pyrotechnische Ausstattung sowie für Waffen notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Durch das Gewicht der Maschinen, Werkbänke und insbesondere der Sicherheitsschränke bestehen hohe Anforderungen an die Tragfähigkeit der Böden und an die Einrichtung der Werkstatt des /der Rüstmeister*in und der Waffenkammer. Zur Programmierung der pyrotechnischen Abläufe ist ein permanenter PC-Arbeitsplatz vorzusehen.

4.3.12 VT | Veranstaltungstechnik Die Veranstaltungstechnik im Staatstheater Nürnberg umfasst die Abteilungen Audio/Video, Beleuchtung und Bühnentechnik, deren bühnennahe Arbeitsbereiche unter 4.3.6 beschrieben sind. Dieser Abschnitt fokussiert die organisatorischen und nicht zwingend bühnennah anzuordnenden Flächenbedarfe.

Büros, Personal- und Aufenthalt Für die Leitungsfunktionen der Veranstaltungstechnik sind Büros mit PC-Arbeitsplatz im Bereich der jeweiligen Abteilung vorzusehen. Alle anderen Mitarbeiter*innen benötigen keinen eigenen Büroarbeitsplatz, sondern nutzen die Bereitschafts- oder Aufenthaltsräume. Diese dienen dem Aufenthalt der Mitarbeiter*innen während längerer vorstellungsbedingter Pausen und sollen daher eine gute Ausstattung, wie eine Teeküche mit Kühlschrank, Mikrowelle, Spüle und Kochgelegenheit, Spinde etc. bieten.

Werkstätten und Materiallager Beide Abteilungen benötigen je eine Werkstatt zuzüglich entsprechender Lagerflächen für Ersatzteile, Equipment und Ausstattungsmaterialien sowie den Fundus.

4.4 Anforderungen FG 2 – Besucher*innenbereiche

Die Besucher*innenbereiche umfassen maßgeblich die öffentlichen Publikumsbereiche, also Eingangsbereich, Foyerflächen, den Zuschauer*innensaal und den Glucksaal sowie sonstige (teil-) öffentliche Bereiche und notwendige Nebenflächen.

Insbesondere für den Zuschauer*innensaal und den Glucksaal gilt der Verweis auf die Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen.

4.4.1 SO | Großer Saal Opernhaus Der Zuschauer*innenraum im Hauptsaal, der bei seiner Eröffnung 1905 Platz für 1.400 Gäste bot, ist grundlegend zu sanieren, um die Sichtbeziehungen zu verbessern und eine hervorragende Akustik zu schaffen (vgl. Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen).

Stehplätze als weiteres Angebot für neue Zielgruppen und Formate sollen nach Möglichkeit geschaffen werden. Anzahl und Verortung der Stehplätze in den Rängen sind entwurfsabhängig und müssen eruiert werden.

Um von möglichst vielen Plätzen in allen Bereichen eine freie und gute Sicht auf die Bühne bieten zu können, besteht der Wunsch, die bestehende Logenstruktur aufzubrechen. Stattdessen sollen flexibel abtrennbare Bereiche geplant werden, die dann für Menschen mit ihren verschiedenen Bedürfnissen (z.B. Begleithunden, Sauerstoffgeräten o. ä.) genutzt oder auch für besondere Veranstaltungen (z.B. Sponsorenevents) bereitgestellt werden können.

Abbildung 22

Abbildung 23

Abbildung 24

Abbildung 17: von links nach rechts: der Zuschauer*innensaal im Originalzustand 1905, nach dem Umbau 1935 und nach der Generalsanierung der 1990er Jahre. Das Ausmaß der baulichen Veränderungen bedarf einer intensiven Abwägung von Aufwand und Nutzen – vor allem im Spannungsfeld zwischen der zu erzielenden Optimierung für Besucher*innen in Bezug auf Sicht und Akustik und den Risiken, insbesondere hinsichtlich ggf. notwendiger, statischer Kompensationsmaßnahmen sowie in Hinblick auf die Belange des Denkmalschutzes.

Sitzplätze Anzahl und Komfort Für den Saal ist eine Gesamtkapazität von ca. 1.000 Sitzplätzen (im Status Quo werden max. 1.019 Plätze angeboten) vorzusehen. Der vierte Rang soll dabei wieder für das Publikum nutzbar gemacht werden. Komfort und Funktionalität der einzelnen Plätze sind insbesondere durch verbesserte Sichtbeziehungen auf die Bühne, größere Beinfreiheit und eine Schüsselung der Bestuhlung im Parkett zu erhöhen. Zudem soll ein Teil der Sitze ausbaubar sein, womit die Variabilität der Nutzung sowie die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit verbessert werden. Sobald Stühle temporär ausgebaut werden, sind diese im zugehörigen Stuhllager unterzubringen. Entsprechend der Gesamtkapazität sind ausreichend barrierefreie Sitzplätze und flexibel nach Bedarf auch Stellplätze für Rollstühle (auf Anfrage bei Ticketbestellung) sowie Sitze für Menschen mit besonderen Bedürfnissen vorzusehen.

Die Zugänglichkeit zu möglichst allen Zuschauer*innenbereichen (zu den Foyers, in die Ränge und auf das Parkett) im Saal ist barrierefrei herzustellen. Der Saal ist mit einer, dem neuesten Stand der Technik entsprechenden, Anlage zur Unterstützung von Menschen mit Hör- und Sehbeeinträchtigung sowie einer zeitgemäßen Lösung für Übertitel auszustatten.

Konsequenzen einer durchgehend barrierefreien Erschließung hinsichtlich der Sitzreihenabstände, Verbindungswege sowie auf die Anforderungen der Entfluchtung und auf die tatsächlich realisierbare Sitzplatzanzahl bei Erhalt der bestehenden Saalwände sind im Planungsprozess zu prüfen.

Akustik Das Raumvolumen des Zuschauer*innenraums soll mit ca. 8 m³ pro Person auf das Niveau zeitgenössischer Opernhäuser und damit, bei einer angestrebten Anzahl von ca. 1.000 Plätzen, auf insgesamt ca. 8.000 m³ angehoben werden. Für die Optimierung der Akustik, insbesondere zur Reduzierung der Lautheit des Saals und zur Verlängerung der Nachhallzeit, ist das Raumvolumen gegenüber dem Bestandsvolumen also deutlich zu erhöhen.

Bisher untersuchte Varianten, die für eine echte akustische Verbesserung geeignet sind, greifen massiv in die bestehende Kubatur und Bausubstanz des Saales ein. Bisheriger Stand der Bewertung ist, dass eine ausreichende Vergrößerung des Saalvolumens nur

der Saalaußenwände mind. auf Höhe des vierten Ranges in die Foyers hinein, oder

Dachraum (sog. „T-Shirt-Variante“), jedoch mit Erhalt der Saalwände

erreicht werden kann.

Aufgrund der o.g. engen Rahmenbedingungen sind auch technischen Lösungen, wie bspw. der Einbau einer Nachhallanlage, in die konzeptionellen Fragestellungen zur Verbesserung der Akustik einzubeziehen. Diese können ggf. auch zur Realisierung weiterer Musikformate (Konzerte u.ä.) oder zur Erzielung spezieller künstlerischer Effekte genutzt werden.

Sicht Da die Sicht auf die Bühnen maßgeblich durch teils bauzeitliche Einbauten im Saal (Säulen, aber auch Brüstungen und Geländer) eingeschränkt wird, muss hier eine Abwägung mit den Belangen der Denkmalpflege gefunden werden.

Tragwerk Alle bisher vorgeschlagenen und diskutierten Maßnahmen der Saalvarianten sind grundsätzlich umsetzbar – die technische Machbarkeit ist demnach gegeben. Allerdings erzeugen sie sehr unterschiedliche Auswirkungen auf die Baukosten und damit auf die Wirtschaftlichkeit. Der Nutzen ist also gegenüber den zu erwartenden Kosten zu bewerten.

Derzeit kann das statische System des Hauses nicht vollständig erfasst werden und ist daher durch weitere umfassende Untersuchungen zu rekonstruieren und in seinen Abhängigkeiten zu erfassen. Bestätigt ist, dass die historische Konstruktion in Teilbereichen nicht mehr der heutigen Normung entspricht. Alle Eingriffe müssen detailliert nach Ingenieurmethoden eingeschätzt und kompensiert werden.

u Umfangreiche Bauteiluntersuchungen im Bestand (bspw. zum Zustand der verkleideten und nicht revisionierbaren Tragglieder, die Tragfunktion der Rangstützen, die Prüfung der vorliegenden Verbindungen an den Stützenköpfen, die Untersuchung der Verbindungen und Nachberechnung der Binder im Dachtragwerk) sind notwendig, um Kosten- und Terminrisiken in der Ausführung jeglicher Maßnahme zu begrenzen.

4.4.2 FO | Foyer Opernhaus

Zugänglichkeit und Orientierung Ziel ist eine Reduzierung der Zugangskontrollen auf möglichst wenige Punkte innerhalb des Hauses. So sollen Besucher*innen unabhängig vom Veranstaltungsort im Haus möglichst an nur einer Stelle kontrolliert werden. Die Zugänglichkeit zu der jeweiligen Destination im Haus (Hauptsaal, Orchesterprobensaal, Glucksaal) soll über eine klar gestaltete Wegeführung möglichst intuitiv gestaltet sein und bestenfalls kein bzw. wenig zusätzliches Personal in Anspruch nehmen. Eine Abteilbarkeit der Bereiche durch temporäre Absperrungen soll möglich sein. Ein Konzept bzw. ein Übersichtsschema der Zugänglichkeiten für den weiteren Planungsprozess ist zu erarbeiten.

Zukünftig ist die Zonierung des Hauses für die nachstehenden Bereiche wie folgt zu schaffen:

Während der Öffnungszeiten und unbeschränkt von außen zugänglich sind die Bereiche des Cultural Hub mit Restaurant, Café und Open-Air-Bühne, außerdem der Ticket- und Bookshop sowie die Bereiche der Integrativen Arbeit (in Abhängigkeit der jeweiligen Öffnungszeiten und Veranstaltungen) sowie öffentliche Toiletten.

Während der Öffnungszeiten des Opernhauses und ohne Ticket innerhalb des Hauses zugänglich sind die Flächen der Foyergastronomie und die Opernbar sowie der öffentliche Kantinenbereich.

Bei Veranstaltungen und ausschließlich offen für Ticketinhaber*innen sind die Publikumsbereiche der Foyers, des Glucksaals und der Zuschauer*innenraum Hauptsaal.

Zusätzlich soll es für ausgewählte Probenflächen des Generalmusikzentrums die Möglichkeit der Zugänglichkeit für Publikum geben, damit Proben miterlebt werden können, ohne den Ablauf zu stören.

Kassenhalle und Pausenfoyer Die Foyerflächen sind zentraler Kommunikationsraum für und mit dem Publikum und dienen insbesondere für Einlass, Verkauf von Gastrotickets, Pausenbewirtung und als Verkehrswege – auch zu den gut auffindbaren und durchgängig barrierefrei erreichbaren Garderoben und Sanitäranlagen.

Die Ausgestaltung der Flächen muss die Besucher*innenansprache und weitere Besucher*innenservices ermöglichen und im Vergleich zum Status Quo vor allem deutlich besucher*innenorientierter und zugänglicher ausgestaltet werden.

Kassenhalle Die Kassenhalle ist Ankunfts- und Durchgangsort und unterliegt der Maßgabe den Eintreffenden eine einfache, schnelle und eindeutige Orientierung zu bieten, um so einen schnellen Durchgang in die angrenzenden Räume zu ermöglichen. Abhängig vom Entwurf kann der Bedarf für Foyerflächen aufgrund der Intensivierung der Nutzung und des Ausbaus des Angebots (insbesondere der Gastronomie) steigen. Die Integration der Kassenhalle in das Foyerflächensystem ist grundsätzlich denkbar – vorausgesetzt die Funktionen und Flächen werden beispielsweise in einem neu zu bauenden zentralen Eingangsgebäude untergebracht.

Pausenfoyers Die Foyers bieten in Zukunft sowohl introvertierte Flächen mit Rückzugsmöglichkeiten für (Klein-) Gruppen (Schüler*innen etc.) als auch extrovertierte Flächen für die Kommunikation in größeren Gruppen.

Die Foyerflächen stellen darüber hinaus die funktionale Verbindung verschiedener Bereiche dar: Sie sind sowohl zentraler Verkehrsweg für die bis zu 1.000 Besucher*innen des Opernhauses als auch für das Personal, und sie verbinden den jeweiligen Veranstaltungsort mit den notwendigen Nebenflächen wie Sanitärräumen, Garderoben, Gastronomie, Treppenhäusern, Aufzügen etc. Sie sind daher in allen Rängen zwingend barrierefrei zu gestalten.

An den Zugängen von den Foyers in den Hauptsaal ist eine akustische und visuelle Abschirmung nötig. Nur so kann ein störungsreduzierter Zugang zum Hauptsaal (Toilettengang, Verspätung) ermöglicht werden.

4.4.3 FN | Foyer – Nebenflächen

Publikumsgarderobe Die Publikumsgarderobe mitsamt einer Fläche für Mobilitätshilfen und Kinderwägen ist für bis zu 1.000 Nutzer*innen ausgelegt und umfasst entwurfsabhängig einen zentralen oder mehrere Tresen mit einer Länge von insgesamt 40 m. Zusätzlich werden 250 Schließfächer (50 lfd. m) angeboten, je nach Entwurf zentral oder dezentral.

Sanitärbereiche Auf jeder Geschossebene werden für die verschiedenen Geschlechter (m,w,d) getrennte Sanitärbereiche angeboten, die je Anlage auch ein barrierefreies WC (ggf. auch mit Wickelmöglichkeit) umfassen.

Sonstige Nebenflächen Die sonstigen Nebenflächen umfassen neben dem Erste-Hilfe-Raum verschiedene Lagerflächen und je ein Tisch- und Stuhllager für das Publikumsfoyer und den Saal.

4.4.4 FS | Foyer – Besucher*innenservice

Kasse und Shop Besucher*innenorientiertes Arbeiten entspricht dem Selbstverständnis und der Ausrichtung des Staatstheaters Nürnberg. Der Kommunikation mit Besucher*innen und Interessierten durch den Besucher*innenservice kommt auch zukünftig eine besondere Bedeutung zu. Der Besucher*innenservice ist daher zentral und öffentlich zugänglich, bevorzugt in oder an der Aktionsfläche angeordnet (vgl. Kapitel 4.8.2. IA | Integrative Aktionsfläche).

Er sieht in einem öffentlich zugänglichen Bereich neben der Beratung am Infopoint und dem Verkauf von Tickets im Front-Office weitere Flächen für Telefon-Services und Key-Account-Management des Vertriebsmarketings im Back-Office vor.

Angeschlossen an die öffentlichen Bereiche soll auch ein Bereich für Merchandising (Merch- & Bookshop) sein. Der Besucher*innenservice soll möglichst so verortet werden, dass hier ein weiterer ebenerdiger Eingang zum Restaurant und zum öffentlichen Bereich der Kantine möglich ist.

Vertrieb und Besucher*innenservice (STNS) Für die im Haus untergebrachten Abteilungen der Staatstheater Nürnberg Service GmbH Besucher*innenservice und Ticketing, die beide Besucher*innenkontakt haben, bedarf es jeweils Büroflächen für die Leitungen sowie Büroarbeitsplätze für das Ticketing, das Abonnentenbüro, und die Organisation und den Betrieb der Schulplatzmiete für insgesamt 13 Mitarbeiter*innen. Bis auf das Ticketing-Büro benötigen die Flächen zusätzlich Besprechungsmöglichkeiten.

4.4.5 FG | Foyergastronomie Der Theaterbesuch stellt heute ein Gesamterlebnis dar, bei dem das Kernprodukt des Vorstellungsbesuchs durch essenzielle, einrahmende Services vervollständigt wird. Die Foyergastronomie ist wesentlicher Bestandteil dieses Besucherservices und ein zentrales Element des Theaterbesuchs. Das gastronomische Angebot der Vor-, Pausen- und Nachbewirtung spielt dabei eine bedeutende Rolle.

Für die zukünftige Planung gilt es, die Flächen für Gastronomie ausreichend zu dimensionieren und die Ausstattung entsprechend anzupassen. Dies wirkt sich unmittelbar positiv auf das Theatererlebnis, die Zuschauer*innenzufriedenheit, die Attraktivität sowie die Öffnung zur diversen (Stadt-) Gesellschaft aus. Sämtliche Gastronomie-Bereiche, auch die zukünftigen, sollen durch die STNG GmbH betrieben werden.

Die in diesem Bedarfsplan zugrundeliegende Kalkulation der Flächenbedarfe geht von einer Publikumsanzahl von 1.000 Personen im Opernhaus aus. Die final zu schaffenden Flächen sind dem tatsächlich realisierten Platzangebot an Publikumsplätzen ggf. anzupassen.

Foyergastronomie allgemein Die Besucher*innengastronomie ist an den Veranstaltungsbetrieb gebunden und versorgt die Besucher*innen vor, während und nach den Veranstaltungen mit Speisen, Snacks und Getränken.

Hierzu sind auch die Abstell- und Ablagemöglichkeiten für Speisen und Getränke sowie bspw. für Programmhefte im Vergleich zum Status Quo deutlich auszuweiten.

Es werden sowohl barrierefreie, zum Teil möblierte Flächen zum Verweilen der Gäste, als auch Flächen für den Ausschank und für den Verkauf von Speisen und Getränken auf allen Ebenen benötigt. Ergänzend zum zentralen Gastronomie-Angebot im Glucksaal soll es in den oberen Foyers weitere dezentrale Bars geben, die die Gäste der Ränge bedienen – Ziel ist eine Entzerrung der Besucher*innenströme während der Pausen und das Erreichen eines Konzepts der kurzen Wege.

Opernbar Angrenzend an das Foyer der Kassenhalle und mit eigenem Zugang soll eine Opernbar mit Nebenräumen errichtet werden (konkrete Positionierung entwurfsabhängig, vom STNG wird die Nordostecke des Eingangsbereichs des historischen Gebäudes favorisiert). Sie dient der Vor- und Pausenbewirtung im Erdgeschoss und soll deshalb zum Kassenfoyer geöffnet werden können. Zudem soll die Opernbar über einen eigenen Zugang verfügen und somit auch außerhalb der Öffnungszeiten des Opernhauses betrieben werden können. Ausgehend von dem Defizit der Nachbewirtungsmöglichkeiten soll die Bar ein zusätzliches Angebot außerhalb der Öffnungszeiten des Theaterbetriebes schaffen und das Kulturareal beleben.

Alle Spielstätten müssen unabhängig voneinander durch eine schnelle, leistungsfähige Infrastruktur sowie eine sinnvolle Anordnung der Räume und Einbauten versorgt werden können.

Betriebsbereich Foyergastronomie Räume für die Vor- und Nachbereitung der Bewirtung und ausreichend Lagerkapazität für Geschirr, Gläser und Leergut sind vorzusehen.

Der Betrieb der Besucher*innengastronomie benötigt gemäß der Definition hausinterner Transportwege eine gute logistische Anbindung an die Fertigungsküche und die Lagerhaltung, damit insbesondere die Vor- und Nachbereitung ohne Störung des Publikums durchgeführt werden können und Synergieeffekte mit den anderen Bereichen des gesamten Besucher*innenservices (Vertrieb, Einlass, Garderobe, Besucher*innenbetreuung) möglich werden.

Umkleiden und Sanitärräume Für das Küchenpersonal werden eigene separate Umkleiden und Sanitärräume benötigt.

4.4.6 VG | Veranstaltungsbetrieb Glucksaal Der Glucksaal mit derzeit zwei Bartresen wird primär als zentraler und repräsentativer Raum für die Vor-, Pausen- und Nachbewirtung und für gastronomisch-künstlerische Sonderformate genutzt.

Zudem soll der Glucksaal auch zukünftig flexibel für verschiedene Veranstaltungsformate nutzbar sein. Dazu zählen insbesondere künstlerische Formate in kleiner Besetzung, klavierbegleitete Liederabende, Kinderkonzerte, Talkreihen, Lesungen sowie Einführungen vor jeder Vorstellung für bis zu 199 Personen.

Regelmäßig werden die Veranstaltungen moderiert und dabei eine mobil einsetzbare Verstärkung (PA) genutzt. Einführungen sollen zukünftig auch mit Bild und Ton in die Foyers übertragbar sein. Der Glucksaal benötigt eine entsprechende festeingebaute, veranstaltungstechnische Infrastruktur (Regie) und eine variabel einsetzbare Bühne. Der Raumklang soll im Vergleich zum Status Quo im Hinblick auf Sprachverständlichkeit und Reduzierung der Lautheit optimiert werden (vgl. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen).

Die Veranstaltungen im Hauptsaal dürfen durch den Betrieb des Glucksaals organisatorisch und akustisch nicht beeinträchtigt werden. Glucksaal und Hauptsaal sind deshalb so zu gestalten, dass Veranstaltungen, Proben, Einrichtungen oder gastronomische Vorbereitungen und Bewirtungen parallel ohne akustische Beeinträchtigungen des Hauptsaals stattfinden können.

Im Bereich eines der Tresen verfügt der Glucksaal zudem über eine Spülküche sowie einen Vorbereitungsraum für das Catering, um auch unabhängig vom Betrieb der Veranstaltungen im Hauptsaal betrieben werden zu können.

Das WC-Anlage Glucksaal kann entfallen, wenn eine separate Erschließung der Haupanlage vom Glucksaal aus möglich ist. Die Garderoben sind als Teilflächen der Hauptgarderobe im 1. Obergeschoss vorzusehen.

Abbildung 25

Abbildung 26

Abbildung 27

Die Transportwege des Konzertflügels vom Glucksaal in andere Bereiche, z.B. auf die Szenenfläche im Hauptsaal oder in den Orchesterprobensaal 01 müssen gemäß der Definition für hausinterne Transportwege erschlossen und mit einer entsprechenden Breite und Tragfähigkeit geplant werden. Alternativ kann ein Flügel angeschafft werden, der dann im Glucksaal verbleibt.

Ausreichend dimensionierte Aufzüge zu Lagerkapazitäten in den Untergeschossen, insbesondere für Bühnenelemente, Dekoration, Tische, Sitzgelegenheiten und Bestuhlung, sind einzuplanen. Die Fenster müssen ggf. ertüchtigt/erneuert werden, um den notwendigen Schallschutz zu bieten.

4.5 Anforderungen FG 3 – Ausstattung und Fundi

Die ausstattenden Gewerke sind für alle Bühnen sowohl im Opern- als auch im Schauspielhaus zuständig, gestalten die Kostüme und die Maske der Darsteller*innen und stellen die Requisiten der Produktionen her. Sie liefern damit einen wichtigen Baustein für die Präsentation auf der Bühne und schaffen eindrucksvolle Bilder und Erlebnisse. Zur Herstellung der Ausstattung sind spezialisierte Werkstätten wie Schneiderei, Kostümbearbeitung, Färberaum, Gips- und Spritzraum, Requisiten-Küche, Rüstmeisterwerkstätte und Fundus erforderlich.

Für den Transport der Ausstattung, Requisiten und der Kostüme werden Rollwagen und Kleiderständer verwendet. Diese müssen innerhalb von Geschossen niveaugleich und zwischen den verschiedenen Räumlichkeiten und den Bühnen gemäß der Definition hausinterner Transportwege bewegt werden können. Die drei Abteilungen Requisite, Maske und Kostüm sind möglichst im räumlichen Zusammenhang zu planen, um Synergien bei der Nutzung von Gemeinschafts- und Sanitärräumen nutzen zu können.

Die Wäscherei ist eine eigenständige Funktionseinheit und sollte zentral zwischen Schauspielhaus und Opernhaus angeordnet werden.

4.5.1 RQ | Requisite

Requisitenfundus Die Requisitenabteilung stattet alle Produktionen im Schauspiel- und Opernhaus mit den benötigten Utensilien aus. Es handelt sich dabei um verschiedenste bewegliche Gegenstände, von kleinen Dingen, wie z.B. Flaschen und Gläsern bis hin zu großen Gegenständen, wie z.B. Kinderwägen oder Rollstühlen. Die Requisite benötigt verschiedene Repertoirelager bzw. Fundi, unter anderem auch für Waffen und Pyrotechnik. Die Requisitenabteilung ist auch für verschiedene Spezialeffekte, z.B. Pyrotechnik zuständig und stellt entsprechende Ausstattungsgegenstände her.

Requisitenwerkstätten In der Requisitenwerkstatt werden unterschiedliche Materialien (Holz, Papier, Kunststoff, Textilien, Gips u.a.) verarbeitet. Eine weitere Werkstatt der Abteilung Requisite ist die Präsenzwerkstatt des Rüstmeisters, die jedoch aufgrund ihrer notwendigen Bühnennähe in Kapitel 4.3.11 BW | „Präsenzwerkstätten“ erfasst und beschrieben ist.

Die ebenfalls zur Abteilung gehörende Requisitenküche an der Hauptbühne ist ebenfalls dort beschrieben (vgl. Kapitel 4.3.5 RQ | Bühnenrequisite)

Im Bereich der Requisitenwerkstatt sind Spinde für die sechs Mitarbeiter*innen der Requisite vorzusehen.

4.5.2 MA | Maske (Werkstätten) Die Maskenabteilung fertigt Masken, Perücken, Haarteile und Glatzen sowie Körper- und Gesichtsteile für alle Produktionen im Schauspiel- und Opernhaus. Die Leitung benötigt einen Büroarbeitsplatz mit Werkstatteinrichtung.

Um das benötigte Equipment herzustellen und instand zu halten, arbeiten die Mitarbeiter*innen der Maskenabteilung in der Maskenwerkstatt sowie im Gips- und Spritzraum. Die Räume sollen mit Pantryküchen und Geräten wie Kühlschränken für Kosmetika und Mikrowellen für das Herstellen von z.B. Gelatine ausgestattet sein. Es kommen Kalt- und Heißschaumverfahren zum Einsatz, wie auch Arbeiten mit Chemikalien und Material wie Gips, Glatzan, Gelatine, Aceton oder Waschbenzin. Der Gips- und Spritzraum soll zudem mit einer Abluftanlage ausgestattet sein. Für

die benötigten Materialien sowie den Masken- und Gipskopffundus werden ausreichend Lagerfläche benötigt. Spezialschränke für die Aufbewahrung von Chemikalien sind notwendig.

Die Räume der Maskenabteilung im Schauspielhaus bleiben erhalten, im Bedarfsplan sind nur die Räume des Musiktheaters erfasst. Sinnvollerweise sind diese in der zukünftigen Planung zumindest in räumlicher Nähe auf dem gleichen Geschoss anzuordnen.

Neben der Herstellung der Ausstattung sind die Mitarbeiter*innen der Maske für das Schminken und Styling der Künstler*innen vor, während und nach den Vorstellungen zuständig. Dies wird in den Abendgarderoben durchgeführt (vgl. Kapitel 4.3.8 AG | Abendgarderoben).

4.5.3 KO | Kostümabteilung Die Kostümabteilung fertigt und ändert die Kostüme für alle Produktionen im Schauspiel- und Opernhaus sowie die Kostüme für Koproduktionen und Sonderprojekte.

Büros der Kostümabteilung In allen Büroräumen der Kostümabteilung sind PC-Arbeitsplätze vorzusehen. Zusätzlich sind je ein Zuschnitt- und Nähplatz in jedem Büro notwendig.

Werkstätten Schneiderei, Hut- und Schuhmacherei Die Werkstätten sollen, wie auch im Status Quo, getrennt nach Damen- und Herrenschneiderei angelegt werden.

Es werden je zwei Räume zur Anprobe der Kostüme benötigt, die jeweils an den Herren- und Damenschneidereien angeordnet sind. Trennwände sollen die flexible Nutzbarkeit ermöglichen. So können die Kostüme von Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu sieben Personen mit ausreichend Abstand begutachtet werden.

Neben den festen Arbeitsplätzen in der Schneiderei gibt es sowohl in der Herren- als auch in der Damenabteilung flexible Arbeitsplätze für zusätzliche Mitarbeiter*innen. In den Schneidereien befinden sich Zuschneidetische, Nähmaschinen und Kleiderstangen.

Die notwendigen Bügelanlagen für alle Werkstätten der Schneiderei sind in einem separaten Raum verortet. Aufgrund der hohen Luftfeuchtigkeit, die durch den Arbeitsprozess entsteht, ist eine Lüftungsanlage notwendig.

Die Schneiderei soll zudem mit einem räumlich abgetrennten Färbe- und Spritzraum ausgestattet werden.

In der Werkstatt der Modist*innen ist eine Entlüftung zum Absaugen von Fasern und Chemikaliendämpfen, die beim Produktionsprozess entstehen, vorzusehen.

Stoff- und Kurzwarenlager werden, getrennt nach Damen und Herren, in ausreichender Größe benötigt. Für die Zukunftsfähigkeit des Staatstheaters Nürnberg ist die Digitalisierung des Fundus insbesondere durch die Einrichtung eines Systems zur elektronischen Erfassung, Ordnung, Verwahrung, Verwaltung und Vernetzung von Kostümen und Kostümteilen vorgesehen.

Neben der Herstellung und Pflege der Kostüme sind die Mitarbeiter*innen der Kostümabteilung für das Ankleiden und Ausstatten der Künstler*innen vor, während und nach den Vorstellungen zuständig. Diese Tätigkeiten sind im Arbeitsraum der Garderobieren in unmittelbarer Nähe zu den Abendgarderoben durchzuführen (vgl. Kapitel 4.3.8 AG | Abendgarderoben).

Umkleiden und Sanitärräume Die Umkleiden für Mitarbeiter*innen, die Sozialräume und die Besprechungsräume werden gemeinsam mit der Maskenabteilung genutzt und sind entsprechend dimensioniert. Dies trägt auch den unterschiedlichen Arbeitszeiten der beiden Gewerke Rechnung.

Kostümfundus Die effiziente Lagerung von Kostümen im Fundus ist für den Repertoire-Betrieb eine Grundvoraussetzung. Der Rückgriff auf bereits gefertigte Kostüme erfolgt insbesondere aus Nachhaltigkeits- und Kostengründen. Die Fundus-Flächen müssen die schonende Lagerung und den Erhalt der Kostüme ermöglichen und die hierfür erforderliche Raumluft und Luftfeuchtigkeit bieten.

Verschiedene Fundus-Flächen werden für die rollengerechte Sortierung nach Damen-, Herrenund Kinderkostümen benötigt. Außerdem werden die Flächen nach verschiedenen Bekleidungen wie Hüte, Wäsche (Unterwäsche) und Schuhen, hier separat für die Sparte Ballett, sortiert.

Wäscherei Die Wäscherei, die hauptsächlich die eigenen Kostüme und weitere Wäsche aus dem Staatstheater wäscht, verfügt über Waschmaschinen, Trockner, Ozonschrank und Bügelanlage. Ein fester Arbeitsplatz mit Tageslichtbedarf ist für die Wäscherei vorzusehen. Die Reinigung von spezieller Berufsbekleidung wird, wie im Status Quo, voraussichtlich auch zukünftig an eine externe Firma vergeben.

4.6 Anforderungen FG 4 – Interne Bereiche | Büros und zugehörige Ser-

viceflächen

Die funktionalen Anforderungen an die Flächenmodule sind standardisiert, sie sollen aber – den Bedürfnissen der Nutzer*innen entsprechend – in ihren Funktionen flexibel und mit geringem baulichem Aufwand angepasst werden können.

Benachbarte Module sind funktional zu arrangieren, wobei negative Beeinträchtigungen durch Nachbarschaften (z.B. „Laut-Leise“-Kombinationen) zu vermeiden sind.

Die bauliche Ausstattung ist funktional und von angemessener Qualität, Behaglichkeit (Temperatur, Licht, Luft, Akustik, Atmosphäre) ist ein wesentliches Kriterium. Dem Bedürfnis der Angestellten nach Privatheit ist – auch bei Anordnung der Arbeitsplätze in größeren Gruppen – Rechnung zu tragen.

Die Festlegungen der Stadt Nürnberg zum „aktivitiätsbasierten Bürokonzept“ sind so weit wie möglich zu berücksichtigen und umzusetzen.

Unter Berücksichtigung der verschiedenen Arbeitsverhältnisse sowie der Veränderungen in der Arbeitswelt (z.B. durch New Work, Teilzeitarbeit, Familienverträglichkeit, Shared Offices, Remote Offices) sollen die Büroflächen möglichst flexibel nutzbar sein. Damit sind ausdrücklich keine Großraumbüros gemeint, vielmehr soll die Zusammenlegung von Einzel- zu Gruppenbüros möglich sein. Teile der Büroflächen und Arbeitsplätze sollen durch verschiedene Mitarbeiter*innen im Wechsel genutzt werden können (Shared Desks). Die Angaben im Raumprogramm berücksichtigen bereits die Zusammenlegung von Teilzeitarbeitsplätzen an Shared Desks. Pro zusätzlicher Nutzer*in wurden dem Flächenansatz bei geteilten Arbeitsplätzen im Raumprogramm 2,0 m² hinzugefügt, um dem zusätzlichen Bedarf an Ablagen, persönlichen Spinden etc. gerecht zu werden. Das Raumprogramm beschreibt somit bereits den Bedarf an gleichzeitigen Arbeitsplätzen.

Die interne Kommunikation, Workflows und kreative Arbeitsprozesse sollen durch sinnvolle Anordnung sowie Vernetzung der Büro- und Probenflächen komplett neu gedacht und nachhaltig verbessert werden. Transparente Wände oder innenliegende Fenster ermöglichen Einblicke in die verschiedenen Arbeitsbereiche der Abteilungen, Gewerke und Sparten und sollen so die Identifikation der Mitarbeiter*innen mit dem Staatstheater und den Kolleg*innen stärken und positiv auf die Motivation und Inspiration aller wirken. Aus den Einblicken in die Proben- und Arbeitswelten des Theaters können sich auch wertvolle Perspektiven und Angebote für das Publikum ergeben (Blick hinter die Kulissen).

Die Öffnung von Kommunikations- und Entwicklungsprozessen, die Ermöglichung von Kollaborationen sowie die Steigerung der Innovationskraft soll auch durch Coworking Spaces und den engen Austausch mit externen Künstler*innen und Freischaffenden aus der Kultur- und Kreativwirtschaft ermöglicht werden. Die Coworking Spaces sollen offen, durchlässig und so modular gestaltet werden, dass Raumgrößen temporär definiert und bedarfsgerecht variiert werden können. Optimalerweise gehen sie in die Büroeinheiten der festangestellten Mitarbeiter*innen über, um den Austausch zu fördern.

Grundsätzlich sind alle Büroarbeitsplätze als Bildschirmarbeitsplätze auszustatten.

Durch eine transparente Raumgestaltung sollen neue Blickbeziehungen innerhalb des Hauses ermöglicht werden und die Wahrnehmbarkeit der einzelnen Abteilungen untereinander verbessert werden. Nach Möglichkeit sind die Abtrennungen zwischen den Büros als nicht tragende Innenwände ohne innenliegenden Leitungsverzug zu gestalten.

Für Bürofunktionen, in denen insbesondere datenschutzrelevante Inhalte bearbeitet werden, sind geschlossene und geschützte Bereiche vorzusehen. Dazu zählen die Abteilungen Staatsintendanz, Geschäftsführende Direktion, Finance Controlling, IT, Personalrat und Personalwesen sowie Bereich Vertrieb/ Ticketing.

STL | Staatstheaterleitung Büroflächen Auf den Flächen der Staatsintendanz und der Geschäftsführenden Direktion erfolgen neben der Management-Tätigkeit als Verwaltungsspitze des Hauses auch übergeordnete künstlerisch-inhaltliche Tätigkeiten als primus inter pares der Spartendirektionen des Hauses. Die Büros der Staatsintendanz und der Geschäftsführenden Direktion verfügen entsprechend jeweils über große Besprechungsmöglichkeiten für bis zu neun Personen. Beiden Bereichen zugeordnet sind jeweils ein Sekretariat mit einer Besprechungsmöglichkeit für bis zu drei Personen sowie ein Referent*innen-Büro mit einer Besprechungsmöglichkeit für bis zu sechs Personen.

Den Büroflächen der Staatsintendanz und der Geschäftsführenden Direktion vorgeschaltet, nimmt ein Empfangs- und Wartebereich die Besuchenden auf.

OPD | Operndirektion Büroflächen Die übergeordnete Leitung Dramaturgie Musiktheater erhält eine Büroarbeitsfläche mit einer zusätzlichen Besprechungsfläche für bis zu zwei Personen.

Je eine gleichwertige Büroarbeitsfläche erhalten die Dramaturgie Oper, Dramaturgie Musiktheater 01, Dramaturgie Musiktheater 02, Spielleitung Musiktheater und Gastproduktionen Musiktheater.

Ergänzt wird der Bedarf durch eine Büroarbeitsfläche für bis zu sechs Mitarbeitende der Regieassistenz, Inspizienz, Soufflage und für die Übertitel.

SPD | Schauspieldirektion Büroflächen Die Schauspieldirektion trägt die künstlerische Verantwortung für die Sparte Schauspiel und vermittelt zwischen den Regisseur*innen und der Intendanz. Neben dem Direktionsbüro mit eigenem Sekretariat gliedern sich hier Büroflächen für die musikalische und die dramaturgische Leitung der Sparte sowie für drei Dramaturg*innen, eine Assistenz, eine*n Referent*in und für eine Gastproduktion an. Außerdem wird eine gemeinsame Bürofläche für die Regieassistenz, Inspizienz und Soufflage benötigt.

BAD | Ballettdirektion Büroflächen Für die Sparte Ballett sind Büroarbeitsflächen für die Direktion (mit einer Besprechungsmöglichkeit für bis zu sechs Personen) sowie für die stellvertretende Leitung, den/die Referent*in, die Assistenz sowie die Produktionsleitung vorzusehen. Die stellvertretende Leitung und der/die Referent*in erhalten jeweils zwei Besprechungsmöglichkeiten je Büro.

GMD | Generalmusikdirektion Büroflächen Die Generalmusikdirektion wird von der/ dem Generalmusikdirektor*in geleitet. Sie/er hat die künstlerische Leitung der Staatsphilharmonie Nürnberg inne und steht der Intendanz bei der künstlerischen Arbeit zur Seite.

Der/die Orchesterdirektor*in kümmert sich um die personelle und organisatorische Leitung des Orchesters, die Steuerung der Produktionen, die künstlerische Planung in Zusammenarbeit mit dem/der Generalmusikdirektor*in, den Kontakt zu Solist*innen, Dirigent*innen, Künstleragenturen und Veranstaltern, das Marketing sowie die Zusammenarbeit mit betrieblichen Gremien.

Beiden Aufgabenbereichen stehen jeweils eigene Büroarbeitsflächen zur Verfügung und jeweils ein/e Referent*in sowie eine Assistenz oder ein/e Werkstudent*in mit eigener Arbeitsfläche.

KB | Künstlerische Betriebsdirektion Büroflächen Die künstlerische Betriebsdirektion ist verantwortlich für die Koordination aller finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Theaterbetriebs. Ihr sind die Disponenten der Sparten Schauspiel, Musiktheater und Sonderprojekte mit je eigener Bürofläche zugeordnet. Der/die Betriebsdirektor*in benötigt ein Büro mit einer Besprechungsmöglichkeit für bis zu sechs Personen und eine Büroarbeitsfläche für den/die Assistent*in.

TD | Technische Direktion Büroflächen Die Technische Direktion ist neben der Organisation der bühnentechnischen Dienste auch für die Verwaltung der Ausstattung, den Bauunterhalt und das Bauvorhaben Opernhaus verantwortlich. Neben dem Direktionsbüro mit einer Besprechungsoption für bis zu sechs Personen ist dem/der Technischen Direktor*in eine Assistenz zugeordnet.

Die Leitung des Bereichs Ausstattung verfügt neben der eigenen Büroarbeitsfläche über weitere Flächen für acht Mitarbeitende.

Die Leitung von Bauunterhalt und Gebäudetechnik verfügt über Büroarbeitsflächen für zwei Personen, ergänzt um einen dritten Arbeitsplatz für die Assistenz des Bauunterhalts.

Nach Abschluss des Bauvorhabens Opernhaus wird der Bedarf für zwei Büroarbeitsplätze entfallen.

Arbeits- und Lagerflächen mit Funktionsbezug zu den Büroflächen Der Technischen Direktion zugeordnet ist eine Modellbauwerkstatt mit eigenen Lagerflächen in räumlicher Nähe zu den Büroflächen.

Ein Materialprobenlager für den Bereich Bauunterhalt kann räumlich unabhängig von den Büroflächen angeordnet werden.

VA | Administration, Verwaltung Büroflächen Für die Abteilungen Personalverwaltung, EDV und IT, Finanzen, Controlling und Buchhaltung, Kaufmännisches Facility Management (Einkauf) und für die Vertretung der Mitarbeitenden stehen Einzelbüros (ein bis drei Bildschirmarbeitsplätze) sowie eine große, flexibel nutzbare Arbeitsfläche zur Verfügung: Ein Coworking-Space, der entwurfsabhängig Team-, Projekt- und auch Einzelarbeit in unterschiedlichen Konfigurationen ermöglicht. Die Flächen dienen sowohl als Besprechungsräume als auch als Teamarbeitsräume und stehen allen Abteilungen zur Verfügung. Entwurfsabhängig und je nach Möglichkeit sollen fünf Räume von unterschiedlicher Größe in räumlichem Bezug zueinander verortet werden. Weitere drei Creative Hubs sollen dezentral angeordnet werden. Die Creative Hubs und Ideenlabore sollen verschiedenen kreativen Entwicklungs- und Produktionsmethoden in interdisziplinären Teams Raum geben. Die Räume sollen unterschiedliche Themenschwerpunkte haben und durch ihre Ausstattung und Architektur kreative Impulse für

die Mitarbeiter*innen bieten. Die Ideenlabore sollen z. B. mit beschreibbaren und magnetischen sowie digitalen Wänden sowie modernen Medien und PC-Infrastruktur ausgestattet sein. Entsprechende Raumkonzepte sind zusammen mit den Mitarbeiter*innen und Innenarchitekt*innen zu entwickeln

Dem Kaufmännischen Facility Management obliegt die Budgetverantwortung. Es umfasst die Abteilung Einkauf, die für Ausschreibungen und Vergaben im gesamten Facility Management und im Bauunterhalt zuständig ist.

Arbeits- und Lagerflächen mit Funktionsbezug zu den Büroflächen Für die Verwaltungsbereiche übergreifend werden (entwurfsabhängig) ein oder zwei Flächen für das Zentralarchiv benötigt. Davon räumlich getrennt und zugangsbeschränkt befindet sich das Archiv der Personalverwaltung.

Insbesondere für den Bereich EDV & IT werden zugangsbeschränkte Serverräume (inklusive Backup Server) sowie zwei EDV-Lager benötigt. Letztere können entwurfsabhängig zusammenhängend oder getrennt voneinander sein, müssen aber in jedem Fall räumlich nahe zu den ebenfalls einzurichtenden Werkstattflächen liegen. Dezentral auf jeder Etage sind Flächen für die Telefonanlage und für Server vorzusehen.

IA | Integrative Arbeit, Theaterpädagogik Büroflächen Der Bereich widmet sich der Aufgabe, die Zugänglichkeit zum Theater für alle Menschen jeden Alters zu fördern und mithilfe von innovativen Projekten und Maßnahmen Theater niedrigschwellig zu vermitteln.

Neben einem Leitungsbüro sind hier ein Einzelbüro und zwei Büroarbeitsflächen für bis zu zwei Personen vorgesehen.

Arbeits- und Lagerflächen mit Funktionsbezug zu den Büroflächen Auf einer gemeinsamen Fundusfläche werden verschiedene Arbeitsmaterialien und Utensilien in zwei bis drei flexibel zuzuordnenden Räumen aufbewahrt.

DKM | Development, Kommunikation, Marketing Büroflächen Die Abteilungen Development, Kommunikation und Marketing kümmern sich um die Vermarktung und wirtschaftliche Weiterentwicklung des Hauses. Jeder Bereich hat jeweils Büroarbeitsflächen für die Leitung und für das Team. Die Abteilung Marketing verfügt zusätzlich über eine Fläche für das Grafikbüro.

Alle Abteilungen teilen sich eine Büroassistenz.

Arbeits- und Lagerflächen mit Funktionsbezug zu den Büroflächen Neben einem zugangsbeschränkten Archiv sind der Abteilung ein Zentrallager und ein Kopierund Druckerbereich zugeordnet.

SE | STNS GmbH Büroflächen Die Staatstheater Nürnberg Service GmbH unterstützt die Stiftung Staatstheater Nürnberg in den Bereichen Ticketing, Besucher*innenservice und Gastronomie. Für den administrativen Teil der STNS GmbH werden ein Leitungsbüro, ein Assistenzbüro und ein Buchhaltungsbüro benötigt.

Arbeitsplatznahe Serviceflächen Ergänzend zu den Büroarbeitsflächen, die einzelnen Abteilungen zugeordnet sind, entstehen verschiedene Kommunikationsflächen wie Daily-Standup-Flächen für kurze Besprechungen im Stehen, Besprechungs- oder Meetingräume verschiedener Größen (für bis zu vier, sechs oder 15 Personen) sowie informelle Begegnungsräume wie Teeküchen und Mitarbeiterküchen.

Für stilles, konzentriertes Arbeiten sind Mikro-Formate der oben erwähnten Besprechungsräume vorgesehen (für eine bis zwei Personen) oder Räume mit Bibliothekscharakter.

Daneben gibt es Pausenräume und Ruheräume gem. Arbeitsstättenverordnung.

Arbeits- und Lagerflächen mit Funktionsbezug zu den Büroflächen Eine zentrale Archiv- und Lagerfläche wird der STNS GmbH zugeordnet.

4.7 Anforderungen FG 5 – Interne Bereiche | Facility Management

Hausmeister, Hausbetriebsservice Hausmeister Die Mitarbeiter*innen der Hausmeisterei benötigen eine Werkstatt für die gängigen Arbeiten und Reparaturen im täglichen Betrieb des gesamten Hauses sowie ein Werkstattlager für Werkzeug, Geräte, Material und sonstiges Equipment.

Reinigung und Lager Die Lager- und Putzmittelräume der Gebäudereinigung sollen sowohl zentral als auch dezentral angelegt werden. Es werden ein Zentrallager sowie ein Putzmittelraum in Bühnennähe zur Bühnenreinigung benötigt. Alle anderen Flächen sind planungsabhängig sinnvoll im Haus zu verteilen. Sie verfügen über einen Schrank zur Aufbewahrung der Reinigungsmittel und Geräte sowie mindestens einen Kaltwasseranschluss. Umkleiden und Sanitärräume der Mitarbeiter*innen der externen Reinigungsfirmen sind in Nähe des Zentrallagers vorzusehen.

Technisches Gebäudemanagement Das Technische Gebäudemanagement im Facility Management ist zuständig für Überwachung, Kontrolle, Wartung und Instandsetzung aller gebäudetechnischen und maschinentechnischen Anlagen.

Die Mitarbeiter*innen des Technischen Gebäudemanagements arbeiten im Zweischichtbetrieb, um alle gebäude- und maschinentechnischen Prozesse und Vorgänge zu begleiten und bei Bedarf einzugreifen. Sie sind bei den regelmäßig anfallenden Prüfungen anwesend, die von externen Gutachtern durchgeführt werden und verantwortlich für die Beseitigung beanstandeter Mängel.

Lager und Werkstätten Die Mitarbeiter*innen im Facility Management verfügen über einen Lager- und Werkstattraum je Abteilung (HLSK; ELT; MTA). Diese werden ergänzt um einen Tageslagerraum je Abteilung. Daneben bestehen das Zentrallager und das Technikarchiv der Abteilung Gebäudetechnik.

In einer angegliederten Werkstatt für Elektro- und Maschinentechnik sollen Reparaturen möglich sein; dort ist auch der Leitstand zur Bedienung und Programmierung der Gebäudetechnischen Anlagen untergebracht.

Büroräume Der/ die Oberwerkmeister*in benötigt einen eigenen Bildschirmarbeitsplatz mit einer Besprechungsfläche für zwei Personen. Die Gebäudetechnikleitstelle sowie die Leitung Hausinspektion & Hausmeister erhalten je ein Büro mit drei Arbeitsplätzen. Das Facility Management verfügt des Weiteren über einen Bereitschaftsraum für bis zu zwei Nutzer*innen, und die Gebäudetechnik über einen großen Bereitschaftsraum für bis zu zehn Nutzer*innen mit Küche.

Umkleiden Aktuell steht nur ein Umkleideraum für alle Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Künftig sind mindestens zwei Umkleideräume und zwei Sanitärbereiche erforderlich, um der sich verändernden Zusammensetzung der Geschlechter in der Belegschaft Rechnung zu tragen. Zusätzlich ist ein Umkleideraum für die Brandwachen der Feuerwehr erforderlich.

4.8 Anforderungen FG 6 – Cultural Hub

4.8.1 KS | Kulturareal Stadtgesellschaft Zur Belebung des Kulturareals und Erweiterung des Theatererlebnisses ist neben der neu zu schaffenden Integrativen Aktionsfläche (IA) und der Open-Air-Bühne ein attraktives gastronomisches Angebot mit Restaurant und Stadtraumcafé in Innen- und Außenbereichen notwendig. Mit dem neuen Angebot sollen Besucher*innen und Passant*innen auch unabhängig vom Vorstellungsbesuch bewirtet werden können.

Restaurant Größe, Lage, Funktion Das Restaurant soll als „Á-la-carte-Restaurant“ mit Innen- und Außenbereich betrieben werden und für die gleichzeitige Bewirtung von ca. 100 Personen ausgelegt sein. Der Gastraum soll trotz seiner Größe auf Einzelbesucher*innen, Paare und Kleingruppen eine attraktive Ausstrahlung haben und einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Neben Sitznischen, Einzel- und Gruppentischen soll er auch über einen Ausschanktresen verfügen. Innen- und Außenbereich sollen dabei flexibel abtrennbar und zu bedienen sein.

Für die Andienung des Restaurantbetriebes ist eine direkte Anbindung an die Fertigungsküche (vgl. Kapitel 4.9.2 GA | Fertigungsküche) nötig.

Stadtraumcafé Das gastronomische Angebot soll sich durch Sitzgelegenheiten und einen Straßenverkauf auch in den Außenbereich verlängern (Stadtraumcafé). Die Erdgeschosszonen der Gebäude sollen geöffnet und belebt werden.

Open-Air-Bühne Die Anforderungen an die Open-Air-Bühne sind im Dokument „Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen“ definiert, die bühnentechnischen Bedarfe sind im Dokument „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“ festgelegt. Eine Verortung dieser Außenspielstätte ist sowohl vom baulichen Entwurf dieser Außenspielstätte abhängig als auch von Entwurf und baulicher Gestalt des Bereichs, der den heutigen Zwischenbau ersetzen wird und in dem u.a. die Probebühnen und das Generalmusikzentrum untergebracht werden sollen.

Zukünftig soll eine dauerhaft eingerichtete Außenspielfläche Open-Air-Veranstaltungen vor allem während der Sommermonate (einschließlich der Theaterferien) ermöglichen. Auf dieser Bühne sollen insbesondere elektrisch verstärkte Konzerte, Theaterproduktionen, Performances, Lesungen und Gespräche sowie Filmvorführungen oder Liveübertragungen aus den Hauptspielstätten stattfinden. Die Außenspielfläche soll im Wechsel durch Eigenproduktionen des Staatstheaters und Veranstaltungen externer Veranstalter bespielt werden. Die Außenspielfläche soll über eine dauerhafte, (teil-) überdachte Bühnenfläche von min. 75 m² verfügen, die durch temporäre Bühnenmodule veranstaltungsbezogen erweitert werden kann. Eine entsprechende Grundausstattung an Veranstaltungstechnik (Ton- und Lichttechnik) soll dauerhaft eingerichtet werden. Die Außenspielfläche soll mit einer festen Tribüne für 199 Besucher*innen und Möglichkeiten für eine temporäre Beschattung ausgestattet sein, die, soweit möglich, durch temporäre Zuschauer*innentribünen modular erweiterbar sein soll.

Für die Durchführung von Veranstaltungen auf der Außenspielfläche sowie zur Steigerung der Verweilattraktivität auf dem Kulturareal ist eine Reduzierung des Verkehrslärms durch geschickte Planung der Außenanlagen und Neubauten zwingend erforderlich.

4.8.2 IA | Integrative Aktionsfläche Die Integrative Aktionsfläche steht insbesondere für Partizipation und Interaktion und dient der Vernetzung des Staatstheaters in der Stadt. Sie ist eine neu zu planende, multifunktionale, mit Veranstaltungstechnik auszustattende Fläche mit einer lichten Raumhöhe von min. 4,5 m, die durch flexible Raumtrennung die Nutzung als Klassen- oder Tagungsräume sowie als Veranstaltungsraum ermöglicht. Sechs Multifunktionsmodule mit je 30 m2 sind flexibel miteinander kombinierbar – einzeln, aber auch als ein großer Veranstaltungsraum nutzbar – und stehen insbesondere für partizipative Formate, neuartige Vermittlungsformate für Schüler*innen sowie Erwachsene, Sponsoring-Veranstaltungen, Seminare, Mitarbeiterschulungen oder die Vermietung an externe Veranstalter zur Verfügung. Die Räume sollen von der Fertigungsküche bewirtet werden können und über Tageslicht, Lager für Stühle, Tische und Veranstaltungstechnik sowie einen Regieraum verfügen. Ein direkter Zugang zu den Außenbereichen erhöht die Qualität und Variabilität der Nutzung.

4.9 Anforderungen FG 7 – Übergeordnete Infrastruktur

Vorbemerkung Gastronomie Das Staatstheater verfügt mit der Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (STNG) über eine Tochtergesellschaft, die die komplette gastronomische Versorgung über eine Fertigungsküche bereitstellt und die Kantine sowie die Foyergastronomie beliefert (vgl. 4.4.5 Foyergastronomie). Die STNG wird auch zukünftig für die gesamte Gastronomie zuständig sein.

4.9.1 KA | Kantine

Gastraum Die Kantine soll in einen internen und einen öffentlichen Gastraum getrennt werden. So wird den Mitarbeiter*innen einerseits ein geschützter Raum angeboten und gleichzeitig wird eine Begegnung der Gäste mit den Künstler*innen ermöglicht. Beiden Gastraumbereichen müssen eigene Sanitärräume angegliedert werden.

Der interne Gastraum mit 150 Sitzplätzen ist als Sozialraum für Mitarbeiter*innen ohne festen Arbeitsplatz vorgesehen. Er soll gemäß ASR 4.2. „Pausen- und Bereitschaftsräume“, Kapitel 4.1.13 einerseits mobiles Arbeiten ermöglichen und andererseits als Pausenraum funktionieren. Der öffentliche Gastraum soll für 50 Sitzplätze ausgelegt sein.

Eine Anbindung an den Außenbereich ist vorgesehen.

Essenausgabe Die Ausgabe mit Selbstbedienungsbereich und Front Cooking soll für Mitarbeiter*innen und externe Besucher*innen zugänglich sein. . Hier ist ein kontrollierbarer Mitnahme- und Kassenbereich vorzusehen. Die Pfandrückgabe ist hier verortet. Ausreichend Platz für Getränkeautomaten muss eingeplant werden. Zwischen der Küche und dem Tresenbereich soll eine Durchreiche vorhanden sein.

4.9.2 GA | Fertigungsküche Die Fertigungsküche (Gastronomie) wird alle gastronomischen Bereiche – Kantine, Foyergastronomie, Opernbar, Restaurant und Stadtraumcafé – versorgen. Außerdem wird sie das Catering für Großveranstaltungen in den Spielstätten und auf dem Kulturareal, wie z.B. bei Tagungen oder Vermietungen zubereiten und liefern. Sie muss entsprechend ausgestattet und logistisch gut an alle Bereiche angebunden sein und ist deshalb zwingend zentral anzuordnen.

Dimensionierung und Ausstattung haben so zu erfolgen, dass über den Tag verteilt 500 Mitarbeiter*innen versorgt werden können. Die Speisenzubereitung für das Tagesgeschäft des Cafés und das Abendgeschäft des Restaurants ist für jeweils 100 Gäste auszulegen (vgl. Kapitel 5.5.1. Kulturareal). Café und Restaurant sollen über den Tag verteilt mehrfach belegt werden können. Für die Versorgung der Besucher*innen von Veranstaltungen in den Spielstätten des Schauspiel- und Opernhauses durch die Besucher*innengastronomie wird in Spitzenzeiten von bis zu 2.000 Besucher*innen ausgegangen. Regelmäßig finden Veranstaltungen auf allen drei Bühnen im Schauspielhaus sowie im Opernhaus parallel statt, so dass die Vor-, Pausen- und Nachbewirtung überlappend und gleichzeitig stattfinden muss. Daneben müssen die Voraussetzungen für die Vor- und Zubereitung des Caterings für Sonderveranstaltungen, Vermietungen oder Tagungen in der Integrativen Aktionsfläche für bis zu 199 Personen gegeben sein. Es kommt zu einer hohen Gleichzeitigkeit der Nutzung der Besucher*innengastronomie.

Für die Lagerung der Lebensmittel sind verschiedene Kategorien an Lagern getrennt voneinander küchennah anzuordnen (u.a. für Trockenprodukte, ungekühlte Lager für NonFood-Produkte, Getränke und Obst und Gemüse, Kühllager für Fleisch, Obst und Gemüse und Molkereiprodukte und das Tiefkühllager).

Für die Zubereitung werden verschiedene, dem Arbeitsablauf entsprechend sinnvoll zueinander angeordnete Flächen benötigt: Vorfertigung, Kalt-, Warm-, Spülküche sowie der Fettabscheider.

Neben der Versorgung ist die Entsorgung einzuplanen: in der Nähe zur Anlieferung sind Lagerräume für das Leergut der Kantine, die gekühlte Lebensmittelentsorgung (Nassmüll) und den Restmüll erforderlich. Technikflächen, wie z.B. den Fettabscheider und die dazugehörige Pumpe sind gesonderte zu planen.

Um den vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden, sind die verschiedenen externen und internen Wegebeziehungen und Logistikachsen sorgfältig zu planen. Die Ware muss von der Anlieferung über die Kühl- und Lagerräume in die Fertigungsküche gebracht werden, die dort zubereiteten Speisen müssen zu den Gästen gelangen und die bei der Zubereitung sowie bei Rückgabe des Geschirrs anfallenden Reste müssen auf kurzem Weg entsorgt werden können.

Außerdem sind die Personalbereiche (ein gemeinschaftlicher Pausenraum und je zwei nach Geschlechtern getrennte Umkleiden mit Sanitärräumen) entsprechend logistisch anzubinden.

Organisatorische Flächen sind ebenso zu berücksichtigen: Büroarbeitsflächen für die Leitung der Publikumsgastronomie und die Leitung der Kantine, die beide nicht zwingend in der Nähe der Küche angeordnet werden müssen; außerdem ein Hauswirtschaftsraum, der die Nähe zur Küche erfordert.

4.9.3 PF | Pforte, Bühneneingang Die Pforte erfüllt als zentrale Kommunikationsstelle die Funktionen Bühneneingang (zentraler Eingang für Mitarbeiter*innen in alle Gebäudeteile), Empfang und Poststelle.

Der Empfang ist grundsätzlich von 6:00 bis 24:00 Uhr, in Ausnahmefällen bis 1:00 Uhr, besetzt und sieht drei permanente Arbeitsplätze mit Tageslicht vor. Hier erfolgen die Anmeldung und Akkreditierung von Gästen und Mitarbeiter*innen externer Firmen. Neben technischen Steuerungssystemen für den Sicherheitsleitstand und den ersten Feuerwehrangriffspunkt mit Bildschirmen zur Überwachung von Zugängen befindet sich hier die Telefonzentrale sowie die Sprachalarmierungsanlage.

Der barrierefreie Zutritt muss sichergestellt werden. Eine angrenzende Fläche für Kinderwagen oder Mobilitätshilfen ist zu integrieren. Der Eingangsbereich muss insbesondere in den Stoßzeiten vor Proben- und Vorstellungsbeginn sowie bei Beginn und Ende der Büroarbeitszeiten das zügige Passieren der akkreditierten Mitarbeiter*innen ermöglichen (hohe Gleichzeitigkeit). Hierfür sind vor der Vereinzelungsanlage, die interne von den allgemein zugänglichen Bereichen trennt, entsprechend ausgestaltete Windfänge, Empfangstresen, Wartebereiche und Verkehrsflächen vorzusehen.

Displays dienen der Imagekommunikation und kommunizieren Markenclaims, Imagetrailer, Produktionsvideos sowie die Vision des Staatstheaters und dienen der Identifikation der Mitarbeiter*innen mit dem Staatstheater einerseits und der Außenkommunikation andererseits.

Hinter der Vereinzelungsanlage warten in den internen Bereichen Gäste auf die Abholung zu Terminen oder Mitarbeiter*innen auf Kolleg*innen. Displays kommunizieren z. B. Raumbelegungsübersichten, Probenzeiten oder das Kantinenmenü.

Ein gut sichtbares Wegleitsystem, das digital ebenso wie analog funktionieren muss, führt Personen zielgerichtet in die internen sowie durch die allgemein zugänglichen Bereiche.

Der dritte Funktionsbereich der Pforte ist die Poststelle, die für die Annahme, Sortierung und Verteilung der Brief- und Paketpost sowie der postalischen Warenlieferungen zuständig ist. Hierfür ist eine automatisierte Paketannahme in Form einer außenzugänglichen 24/7-Packstation vorzusehen (vgl. DHL-Station). Da Güter mit erheblichem Wert angenommen, sortiert und weiterverarbeitet werden, bestehen hohe Schutzanforderungen, wie z. B. abschließbare Lagerflächen und Gitterboxen mit digitalem Entnahmesystem inklusive Videoüberwachung. Die Be- und Entladezone ist zu überdachen. Zugangstore müssen mindestens 1,60 m breit sein (doppelte Breite einer Europalette). Im Gebäude müssen mindestens zwei abschließbaren Gitterboxen für die Aufnahme von jeweils zwei Europaletten zur Verfügung stehen.

Es muss eine sinnvolle logistische Verbindung zwischen Pforte und Zentraler Logistik (siehe Kapitel 4.9.4) hergestellt werden.

4.9.4 LL | Zentrale Logistik

Allgemeine Anlieferung Das Staatstheater wird über eine zentrale oder mehrere dezentrale Anlieferzonen bedient. Hier werden Transportgüter zu verschiedenen Zwecken (Bühnen Opernhaus, Schauspielhaus, „3. Etage“, Gastronomie, Einkauf, Facility Management) und mit unterschiedlichen Fahrzeugen angeliefert.

Ver- und Entsorgung In den verschiedenen Abteilungen des Staatstheaters Nürnberg fallen neben den regulären Büroabfällen (Papier, Restmüll, Verpackungsmüll) auch besondere Abfälle an. In der Gastronomie fallen Lebensmittelreste und organische Abfälle, in den handwerklich arbeitenden Gewerken fällt Sondermüll wie Farben, Lacke und andere Chemikalien sowie Holz- und Metallabfälle an. Diese werden im Außenbereich, eingehaust und ggf. überdacht, gelagert. Der Bereich muss von der Müllabfuhr anfahrbar sein, eine entsprechende Rangierfläche ist zu berücksichtigen.

Anlieferung und Logistik Bühne Es werden mehrere Entladestellen benötigt. Die Entladung von Lastkraftwagen bis 40 t für die Bühnenanlieferung muss rückwärts sowie auf Höhe der LKW-Ladekante möglich sein. Die Entladezone ist witterungs- und schallgeschützt anzulegen. Schauspiel- und Opernhaus können entwurfsabhängig getrennt oder in einer Zone gemeinsam und gleichzeitig von min. zwei LKWs beliefert werden.

Der Brandschutz und die Abgasentwicklung sind bei zum Teil in das Gebäude integrierten Lösungen (mit oberem und seitlichem Witterungsschutz) zu berücksichtigen.

Kulissenteile werden auch künftig aus den Werkstätten im Nordostpark sowie aus den Lagerflächen in der Frankenstraße per LKW angeliefert. Ausgehend von den Laderampen sind alle Funktionsbereiche, die an den Bereich der Anlieferung angrenzen, niveaugleich zu erschließen.

Die Anlieferung der Kostüme für die Abendgarderobe benötigt ein Transferlager.

Stellplätze Es sind Stellplätze für gleichzeitig bis zu drei Rundfunkübertragungswagen mit entsprechenden Kabelanschlüssen für Übertragungen aus Opernhaus und Schauspielhaus vorzusehen. Die Stellplätze sollen max. 50 m von den Gebäudeanschlüssen entfernt sein und über Schächte für die Übertragungsleitungen mit den Spielstätten verbunden werden.

Außerdem sind sechs Stellplätze für Fahrzeuge des Staatstheaters (mind. 3 PKW, 3 Sprinter) vorzusehen.

Fahrradstellplätze für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen sind dezentral (möglichst nicht zu Lasten der Flächen auf dem Richard-Wagner-Platz), im besten Fall überdacht und videoüberwacht, in ausreichender Zahl vorzuhalten. (vgl. Kapitel 4.4. Städtebauliche Einbindung).

4.9.5 SA | Sanitäre Anlagen Der Bedarf an dezentralen WC-Anlagen soll den Funktionsgruppen sinnvoll zugeordnet werden. Die Verortung ist daher entwurfsabhängig. Öffentlich zugängliche barrierefreie Sanitäranlagen und Wickelmöglichkeiten sind notwendig.

5 Bedarfsdeckung

5.1 Standort

Mit Stadtratsbeschluss vom 15. Dezember 2021 ist der dauerhafte Erhalt der Sparten Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard-Wagner-Platz festgelegt worden.

Folgende Gebäude sind daher bei der Bedarfsdeckung zu berücksichtigen:

Die beiden Bestandsgebäude Opern- und Schauspielhaus sind derzeit durch einen Zwischenbau aus drei verschiedenen Bauphasen miteinander verbunden. Der älteste Teil des Zwischenbaus ist das Magazingebäude, welches direkt südlich an das Opernhaus angrenzt. Die beiden anderen Gebäudeteile wurden in den 1950er bzw. 1960er Jahren entlang der Lessingstraße errichtet. Diese beiden Gebäudeteile weisen starke Baumängel hinsichtlich des Brandschutzes, der Funktionalität, ihrer Energiebilanz und der Statik sowie allgemeine bautechnische Mängel auf. In der Gesamtschau erscheint ein Rückbau und Ersatzneubau mit grundlegender Neuorganisation zielführender als eine kleinteilige Sanierung, zumal dabei die synergetische Nutzung von Funktionsbereichen und gemeinsamen Abteilungen von Opernhaus und Schauspielhaus maximal berücksichtigt werden kann.

Das Flächenpotential des Sigmund-Schuckert-Hauses, welches sich gegenwärtig nicht im Eigentum der Stadt Nürnberg oder der Stiftung Staatstheaters befindet, ist für das Projekt zwingend zu erschließen, da damit eine deutliche Verringerung des auf dem Richard-Wagner-Platz zur Bedarfsdeckung neu zu errichtenden Bauvolumens erzielt werden kann. Es bietet sich damit die Chance, die städtebaulichen Ziele des Bauvorhabens besser umzusetzen und den öffentlichen Platz als Teil eines erlebbaren und lebendigen Kulturareals zu aktivieren.

Die bestehende Tiefgarage ist stark sanierungsbedürftig und aufgrund der Baumängel bereits in zwei Etagen gesperrt. Die Ertüchtigung des Brandschutzes ist nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar, da Komponenten der Anlage nicht mehr erhältlich oder erneuerbar sind. Das unter dem Richard-Wagner-Platz befindliche Bauvolumen muss zur Deckung des Flächenmehrbedarfs herangezogen werden, um eine Reduktion des oberirdisch am Richard-Wagner-Platz zu errichtenden Bauvolumens zu erreichen.

5.2 Zielkonflikte

Die oben genannten Bedarfe sind im Rahmen eines aufwändigen Validierungsverfahrens als plausibel und angemessen bestätigt worden. Jedoch entstehen aufgrund der beengten Platzverhältnisse Zielkonflikte hinsichtlich der notwendig zu errichtenden Flächen am Standort Richard-Wagner-Platz. Erste Untersuchungen haben zwar die grundsätzliche Machbarkeit nachgewiesen, dennoch sind im Detail Konfliktpotentiale insbesondere durch Flächenkonkurrenzen oder widerstrebende Ziele erkannt worden. Diese konkurrierenden Anforderungen, vor allem bezüglich der geplanten Umsetzung am Standort Richard-Wagner-Platz und im historischen Opernhaus, müssen im laufenden Prozess in einen Konsens überführt werden. Ziel ist es, Lösungen zu erarbeiten, die möglichst geringe Einschränkungen der Funktionalität bedeuten.

Insofern Kriterien den Zielkonflikt bestimmen, die nicht rein wirtschaftlich bedingt sind, werden grundsätzlich zwei Lösungsstrategien erkannt:

Lösungsempfehlungen durch Fachexperten als Vorgabe für den weiteren Planungsprozess erarbeitet. Die Experten überprüfen dazu ob und wie die Bedarfsdeckung technisch und wirtschaftliche darstellbar ist. Dies betrifft etwa die Bühnentechnische Konzeption.

Lösungsfindung im weiteren Planungsprozess auf Basis einer entsprechen formulierten Aufgabenstellung mit „Leitplanken“ zur (ggf. auch als Kriterium im Prozess der) Planervergabe. Dies betrifft u.a. die städtebauliche Ausformulierung, aber auch die Gesamtkonzeption der Zuschauer*innenbereiche.

Wirtschaftliche Zielkonflikte (Kosten/Nutzen-Betrachtung) sollten durch entsprechende Grundsatzentscheidungen aufgelöst werden.

Im Folgenden erfolgt eine Auflistung und Erläuterung der bisher erkannten möglichen Konflikte und eine Einschätzung zur jeweiligen Lösungsstrategie.

Städtebau: Bausoll vs. Gestaltung Richard-Wagner-Platz Die oberirdisch unbebauten Flächen des Richard-Wagner-Platzes betragen heute ca. 7.400 m2. Das zu erwartende Bauvolumen wird die heute wahrnehmbare Fassung des Stadtraumes am Richard-Wagner-Platz insbesondere im Bereich zwischen Opernhaus und Schauspielhaus verändern. Durch die Neubaumaßnahmen werden vermutlich große Flächen des bisher öffentlichen und frei nutzbaren Platzes verloren gehen. In der Machbarkeitsstudie wurden ca. 1.600 m2 im Bereich zwischen den Theatergebäuden überbaut.

Haben die Flächen bislang eine nur geringe Aufenthaltsqualität, so versprechen die angestrebten Angebote im Stadtraum und die Gestaltung der neuen Freiflächen dennoch eine qualitative Kompensation der Flächenreduzierung.

Die verbleibende, gerichtete und wenig tiefe Platzfläche (unter 30 m Breite) kann aber ggf. die formulierten Entwicklungsziele und Nutzungsintentionen des Staatstheaters als Cultural Hub nicht erfüllen. So wäre eine Außenspielfläche nur mit einer maximalen Breite von 20 m möglich, um noch ein Mindestmaß an Erschließung zu gewähren. Im folgenden Planungsprozess muss überprüft werden, wie die formulierten Qualitäten erreicht werden können und ob alle angestrebten Nutzungen des Staattheaters im engen Freiraum gut realisierbar sind. Þ Klärung im weiteren Planungsprozess

Größe Baufenster vs. Logistikachse für alle Funktionen Das erdgeschossige Bausoll entspricht nach den Nutzungsanforderungen ca. 3.000 m2 NUF (Magazin, Montagefläche, drei Probebühnen, Seitenbühne, Pforte sowie Logistik). Eine daraus resultierende BGF von ca. 4.400 m2 steht zu erwarten. Auch wenn bisher kein Baufenster und keine Baugrenzen definiert sind, kann angenommen werden, dass dieser Flächenbedarf gleichzeitig das realisierbare Flächenmaximum in einem erweiterten Zwischenbau darstellt.

Eine großzügige Logistikachse zur Andienung aller o.g. Funktionsbereiche würde jedoch zusätzliche Flächen erfordern. Eine Anordnung von Nutzungsbereichen – z. B. einer Probebühne – auf einer anderen Geschossebene wäre eine mögliche Lösung, sie widerspricht aber dem Ziel, mit der Logistikachse ohne Aufzugstechnik alle o. a. Nutzungsbereiche ohne Demontage von Kulissen erdgeschossig zu erschließen. Þ Klärung im weiteren Planungsprozess

Seitenbühne inkl. Öffnung vs. Denkmalschutz und vs. Kosten für Baukonstruktion Die Maßnahme zur Umsetzung der durch die Nutzerin formulierten Bedarfe zur Errichtung einer Seitenbühne mit der dafür notwendigen Rückbaumaßnahme hat folgenschwere Auswirkungen auf das Tragwerk des Gebäudes und steht zudem in Konflikt mit denkmalpflegerischen Zielen.

Die Schaffung einer Seitenbühne (ebenso wie Hinterbühne, hintere Unterbühne!) ist in jedem Fall ein erheblicher Eingriff in das Bestandsgebäude – mit direkten Auswirkungen auf Statik und Denkmalbelange. Sie bedeutet mindestens den Verlust historischer Bausubstanz (betrifft Bauteile: Decken, Wände Fassade) in der erforderlichen Öffnungsgröße des betreffenden Bereichs auf der Südseite des Bühnenturms (hier: Höhe mind. 9 m und Breite mind. 11 m). Die große Öffnung in der Wand des Bühnenturms hat zudem erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Statik des Gebäudes (Veränderungen der Lastverteilung im Bauwerk, eventuell mit Überbelastungen tragender Bestandsbauteile); aufwändige bauliche Maßnahmen werden zu ihrer Kompensation erforderlich. Abhängig von der Art der Umsetzung handelt es sich hier um Eingriffe mit hohem Risikopotential.

Je nach Öffnungsbreite des Durchgangs zur Seitenbühne sind unterschiedlich aufwändige Lösungen zum Abfangen/Umleiten der Lasten notwendig. Eine deutliche Verbesserung der Bestandssituation ist ab einer Durchgangsbreite von 6 m erreicht; die damit realisierte Verbesserung bedeutet aber weiterhin eine starke Einschränkung der Nutzbarkeit, weil auch weiterhin keine „echte“ Seitenbühne vorhanden ist.

Bei einer Öffnungsbreite von mehr als 12 m müsste auch das historische Treppenhaus im Gebäudewesten zurückgebaut werden. Sowohl die Belange der Denkmalpflege als auch die der Statik (Aussteifung der Turmwand) werden dadurch beeinträchtigt.

Andererseits ist bei Erhalt des Treppenhauses die Seitenbühnenflächen ggf. nicht in der betrieblich erforderlichen Geometrie realisierbar, wodurch – wie oben im Kapitel Seitenbühne beschrieben – für dann notwendige Rangierflächen ein Flächenmehrbedarf erforderlich wird.

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die Maßnahmen zur Anbindung einer Seitenbühne zu großen, auch risikobehafteten Eingriffen am Bühnenturm und zu hohem denkmalpflegerischem Abstimmungsbedarf führen werden. Þ Festlegung im Grundsatz (Treppenhaus) >> danach weitere Klärung im Planungsprozess

Probebühnen vs. Wirtschaftlichkeit Grundsätzlich ist es denkbar, den Probenbetrieb (teilweise) an andere Standorte auszulagern, um so das Bausoll am Richard-Wagner-Platz zu reduzieren und an anderer Stelle ggf. kostengünstiger zu erfüllen.

Damit verbunden wären aber dauerhaft erhöhte Betriebskosten, die deutlich über allen Einsparungspotenzialen liegen, welche im Bau realisiert werden könnten. Zudem widerspricht es dem Ziel, alle Funktionen (außer Lager und Werkstätten) zentral an einem Ort zu bündeln und somit Synergieeffekte zu nutzen.

In der Planung anzustreben ist daher eine Verortung aller Probebühnen im Nahfeld des Opernhauses (Richard-Wagner-Platz, Karl-Pschigode-Platz). Þ Festlegung im Grundsatz

Höhe Probebühnen vs. Wirtschaftlichkeit Die Raumhöhen der drei Probebühnen mit jeweils einer lichten Höhe von 9 m sind in der Anforderung begründet, künftig Proben in Original-Kulissen durchführen zu können. Diese künstlerisch nachvollziehbare Anforderung wirkt sich auf das zu realisierende Bauvolumen aus und liegt über der Anforderung aus früheren Gutachten. Der gestalterische Umgang mit den Baumassen hinsichtlich der Positionierung im Stadtraum wird Aufgabe im weiteren Planungsprozess. In jedem Fall ist die Anforderung, alle drei Probebühnen in dieser Höhe auszuführen, kostenrelevant. Þ Festlegung im Grundsatz >> danach weitere Klärung im Planungsprozess

Verbesserung der Akustik im Saal vs. Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit Eines der Kernziele des Nutzerbedarfs ist die Verbesserung der Akustik im Saal für das Publikum, im Orchestergraben für die Musiker*innen und für die Akteur*innen auf der Bühne. Die in verschiedenen Varianten untersuchten Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik haben alle starke bis massive Eingriffe in die Bausubstanz des Saales zur Folge.

Sie reichen bis hin zur möglichen Aufgabe des gesamten Innenausbaus und stehen daher im harten Kontrast zu den Zielen des Denkmalschutzes.

Nach bisherigem Erkenntnisstand kann eine Vergrößerung des Saalvolumens u.a. durch folgende Maßnahmen (einzeln oder in Kombination) erreicht werden:

halb des heutigen Niveaus,

Foyers hinein.

Aufgrund der engen Rahmenbedingungen sind auch technischen Lösungen, wie bspw. der Einbau einer Nachhallanlage, in die konzeptionellen Fragestellungen zur Verbesserung der Akustik einzubeziehen. Diese können ggf. auch zur Realisierung weiterer Musikformate (Konzerte u.ä.) oder zur Erzielung spezieller künstlerischer Effekte genutzt werden.

In Kapitel 4.2.4 Besondere Anforderungen zum Umgang mit dem Bestandsgebäude werden die Positionen des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und die Nutzerbedarfe dargelegt. Eine denkmalfachliche Begleitung des Projektes durch entsprechende Fachexpertise wird seitens der Denkmalbehörden empfohlen. Zielsetzung in denkmalfachlicher Hinsicht ist der Erhalt des Gebäudes in seiner ursprünglichen Zweckbestimmung (Art. 5 BayDSchG). Insgesamt sind alle wesentlichen Fragen zu einem überzeugenden Gesamtkonzept zusammenzuführen.

Þ Klärung im weiteren Planungsprozess durch kommentierte Lösungsempfehlung und auf Basis einer entsprechen formulierten Aufgabenstellung mit „Leitplanken“

Saalvergrößerung vs. Foyerflächen vs. Gastro-Nutzung vs. Garderoben Neben den weiter unten beschriebenen internen Konflikten bezüglich Flächen in Bühnennähe besteht ein grundsätzlicher Flächenkonflikt durch den nachvollziehbaren und plausiblen Nutzerbedarf an mehr Flächen für die meisten der Funktionsgruppen. Durch die Verortung in einem historischen Gebäude mit gesetzten Außenmauern und einer festen Raumgeometrie entstehen dabei im Umgriff des Saals sich widersprechende Forderungen nach Flächenzuwächsen, die realistisch nicht im Bestandsbau abgebildet werden können. So besteht im Saal ein Mehrbedarf an Flächen von gut 300 m2, während im Foyer gleichzeitig zusätzliche 680 m2 entstehen sollen und die Notwendigkeit weiterer 150 m2 für Garderoben beschrieben wird. Durch das veränderte Gastronomieangebot entsteht noch einmal ein Bedarf von weiteren 677 m2. Þ Klärung im Planungsprozess auf Basis einer entsprechen formulierten Aufgabenstellung mit „Leitplanken“

Schüsselung Parkett vs. Höhe erster Rang Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen im Parkett wird eine Höherlegung der hinteren Sitzreihen empfohlen, die durch eine Schlüsselung der gesamten Parkettebene erreicht werden kann. Eine Anhebung ist wegen der geringen Geschosshöhe unterhalb des erstens Ranges nur in sehr geringem Maße möglich. Þ Klärung im Planungsprozess auf Basis einer entsprechen formulierten Aufgabenstellung mit „Leitplanken“

Sichtoptimierung im Zuschauer*innensaal vs. Denkmalschutz Im Status Quo sind zu viele Sitzplätze im Parkett und in den Rängen durch die Stützen der darüberliegenden Ränge in ihrer Sicht auf die Bühne eingeschränkt. In den Rängen mindert zudem der Brüstungsverlauf die Sicht auf die Bühne, selbst von, objektiv betrachtet, guten Plätzen. Die mäßige Steilheit aller Ränge und die Erschließung im dritten Rang (viele Zugänge und Wege – dadurch weniger Sitzplätze) schränken die Bühnensichtbarkeit für die Zuschauer*innen zusätzlich ein.

Der Rückbau einiger Stützen ist nach derzeitigem Kenntnisstand statisch machbar, löst allerdings Bedenken aus, da die Stützen aus denkmalpflegerischer Sicht Teil des repräsentativen Zuschauer*innenraums sind und dadurch eine höhere Wertigkeit erhalten.

Eine Änderung des Brüstungsverlaufs der Ränge wird seitens der Denkmalpflege bislang ausgeschlossen mit Verweis auf die Notwendigkeit des Erhalts der wenigen, noch nachvollziehbar bauzeitlichen Elemente des Saals.

Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Sicht auf die Bühne ist die Verbreiterung des Portals. Auch das Portal wird in seiner bestehenden Dimensionierung bislang als Teil des repräsentativen Raums betrachtet.

Eine steilere Anordnung der Sitzreihen hingegen wird als vorstellbar eingeordnet. Þ Klärung im Planungsprozess auf Basis einer entsprechen formulierten Aufgabenstellung mit „Leitplanken“

Zu erwartende bühnennahe Flächen vs. Flächenforderung Abendgarderoben, Stimm- und Einspielzimmer, Bühnentechniker Viele Nutzungen rund um den Bühnenbetrieb erfordern eine bühnennahe Anordnung der Flächen. Durch die Vergrößerung der Hinterbühne und die Schaffung einer Seitenbühne müssen viele Räume, die derzeit in Bühnennähe vorhanden sind, aufgegeben werden. Auf Bühnenniveau verbleiben nur wenige bühnennahe Flächen: lediglich 86 m2 in fünf Räumen entlang der Fassade zum Frauentorgraben. Weitere Flächen befinden sich in den Geschossen darüber. Allein für Abendgarderoben werden ca. 760 m2 Nutzungsfläche mit Tageslicht gefordert. Für Bühnenlager sollen 635 m2 geschaffen werden. Hinzu kommen Requisitenküche, Beleuchtungs- und Bühnentechnik, Audio-/Videotechnik und weitere Nutzungen.

Somit wird deutlich, dass aufgrund des Konflikts mit den räumlichen Rahmenbedingungen nicht für alle Nutzungsflächen die Anforderung hinsichtlich Bühnennähe vollumfänglich erfüllt werden kann. Þ Klärung im Planungsprozess

Flächenkonkurrenz: Nebenflächen im Vorderhaus vs. bühnennahe Flächen im Hinterhaus Durch die Modernisierung und den Ausbau des Angebots (Gastronomie, Service) im Vorderhaus entsteht dort ein Bedarf an zusätzlichen, nicht repräsentativen Nebenflächen (Lager, Sanitärflächen auf jeder Etage). Gleichzeitig bedarf es weiterer Flächen in Bühnennähe in dem sich direkt anschließendem Hinterhaus, die funktional von entscheidender Bedeutung sind, die aber möglichst außerhalb der Wahrnehmung der Besuchenden sein sollen. Die Verortung von Nebenflächen des Vorderhauses im räumlichen Umgriff von bühnennahen Nebenflächen führt dabei zu einer internen Flächenkonkurrenz, die entwurfsabhängig zu lösen ist. Þ Klärung im Planungsprozess

Flächenkonkurrenz Saal, Orchestergraben und Bühne in der Längsachse des Opernhauses Entlang der Längsachse des Opernhauses drängen sich die Flächenanforderungen von Hinterbühne, Bühne (inkl. Bühnentechnik), Vorderbühne, Orchestergraben und Zuschauer*innenbereich mit neuem Sitzabstand zwischen den baulichen Parametern: der Außenwand an der Lessingstraße, dem Bühnenportal sowie der Rückwand des Zuschauer*innensaals.

Die vorhandene Hinterbühne ist entlang der Längsachse des Theaters mit aktuell 13 m zu kurz, um den geplanten Drehscheibenwagen (14 x 14 m) mit den erforderlichen Seitenabständen von 1,00-1,50 m dort zu parken. Daher wird voraussichtlich eine Teilfläche des Hauptbühnenraums der Hinterbühne zugeschlagen werden müssen und entsprechend ein Trenntor anzuordnen sein. Ein „Flächendruck“ wirkt somit in Richtung Orchestergraben.

Die Vergrößerung des Orchestergrabens ist eine Hauptanforderung, um ihn mit mehr als 60 Musiker*innen besetzen zu können und so die arbeitsrechtlichen Mindestvorgaben zu erfüllen, die sich aus der Anzahl der Musiker*innen eines A-Orchesters ergeben.

Die Ausdehnung des Orchestergrabens zu den Seiten kann selbst bei einer Verschiebung der Proszeniumsbereiche die geforderten Flächen nicht erzeugen. Die Erweiterung in Richtung Unterbühne ist nur in geringem Maße möglich: Die Untermaschinerie plus Eisernem Vorhang begrenzen die Ausdehnungsmöglichkeiten des Orchestergrabens unterhalb der Bühne. Eine Erweiterung in entgegengesetzter Richtung, also in den Zuschauer*innenraum hinein, würde dazu führen, dass

24 Sitzplätze mindestens der ersten Reihe – also die Sitzplätze der besten Sicht und höchsten Kategorie – ersatzlos entfielen. Eine Kompensation an anderer Stelle im Saal ist nicht möglich, da sich neue Sitzplätze nur in Bereichen mit geringerem Sichtkomfort schaffen lassen. Die ohnehin große Distanz der Bühnenfläche zu den vordersten Plätzen würde weiter vergrößert.

Die als Bedarf formulierte und in ihrer Größenordnung an den Ist-Stand angelehnte Sitzplatzanzahl kann nur erreicht werden, wenn diesem keine anderen Bedarfe (Orchestergrabengröße, Sitzreihenabstände, Sitzplatzabstände, Barrierefreiheit etc.) entgegenstehen. Þ Klärung im Planungsprozess

Vergrößerung Hinterbühne vs. Querung auf der Hauptbühne Wie oben bereits beschrieben, soll ein Teil der Hauptbühne der Hinterbühne zugeschlagen werden. Eine Querungsmöglichkeit zwischen den Bühnenseiten hinter dem letzten Zug wäre dann im Hauptbühnenraum nicht mehr gegeben. Þ Klärung im Planungsprozess

Hintere Unterbühne vs. baukonstruktiver Aufwand (Wirtschaftlichkeit) Die bauliche Umsetzung der hinteren Unterbühne bedeutet einen erheblichen Eingriff in das statische System des Opernhauses.

Zur Herstellung der benötigten Raumhöhe wird unterhalb des Bodens des bestehenden Untergeschosses abgegraben werden müssen. Je nach Festlegung zur Höhenlage der Parkposition des Drehscheibenwagens werden in der Folge auch Maßnahmen zur Unterfangung der Fassade an der Lessingstraße notwendig,

Darüber hinaus werden im Untergeschoss weitere Maßnahmen erforderlich, um u.a. die Einbringöffnung in der Breite des Drehscheibenwagens von Unterbühne (Hauptbühne) zur unteren Hinterbühne herzustellen. Alle bestehenden Räume unterhalb der heutigen Hinterbühne sind rückzubauen, um auch dort den notwendigen Raum für die Untere Hinterbühne zur Verfügung stellen zu können. Auch die an dieser Stelle notwendige, jedoch entfallende Querungsmöglichkeit zur Erschließung beider Flügel des Hauses im Untergeschoss wird zwingend zu ersetzen sein.

Obgleich technisch grundsätzlich machbar, stellt sich angesichts des hohen baukonstruktiven Aufwands die Frage nach der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der Maßnahme. Þ Klärung im Planungsprozess, ggf. Festlegung vorab im Grundsatz (Wirtschaftlichkeit)

5.3 Hinweise für die Realisierungsphase

Schadstoffe Rechtzeitig vor Baubeginn müssen weitere Schadstoffuntersuchungen differenziert durchgeführt werden. Als Grundlage kann die Erkundung aus dem Jahr 2014 dienen, die eine Gefahr für Mitarbeiter*innen durch vorhandene Schadstoffe ausschließt.

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass bei Abbruch von Gebäudeteilen Schadstoffe (Asbest in Klebern, Flachdichtungen, etc. sowie PCB/PAK in Anstrichen und Fugendichtungen gefunden werden. Diese werden fachgerecht zu behandeln und zu entsorgen sein.

Statische Vorkehrungen zur Sicherung bestehender Gebäude Beim Rückbau von Gebäudeteilen und bei der Herstellung neuer Bauteile sind die Bestandsgebäude umfassend zu sichern, damit keine vermeidbaren Schäden insbesondere durch Setzungen oder Erschütterung entstehen.

Weiterbetrieb Schauspielhaus während Interimszeit Der Spielbetrieb der Schauspielsparte soll im Schauspielhaus möglichst während der gesamten Bauphasen fortgesetzt werden. Die Auswirkungen dieser Vorgabe und ihre Konsequenzen sind nicht Teil dieser Beschreibung und müssen gesondert geprüft werden. Ein Konzept zu Nutzungszeiten und Einschränkungen muss frühzeitig erstellt werden. Eine möglicherweise erforderliche temporäre Schließung und Unterbrechung des Spielbetriebs im Schauspielhaus ist so kurz wie möglich zu halten, um Mehrbedarfe an Flächen und zusätzliche Kosten zu minimieren. Die wirtschaftlichen Aspekte der Fortführung des Spielbetriebs des Schauspielhauses sind unbedingt mit in die Betrachtungen einzubeziehen.

Lärmkritische Zeiten sind für die Einrichtung der Baustelle und die Durchführung von Bauarbeiten möglichst zu berücksichtigen und mit dem Staatstheater abzustimmen.

Für die Fortführung des Spielbetriebs der Schauspielsparte während der Bauzeiten ist zu beachten, dass der statisch mängelbehaftete und den funktionalen Anforderungen nicht mehr entsprechende Zwischenbau rückgebaut werden und Platz für Neues schaffen soll. Durch den (teilweisen) Rückbau des Zwischenbaus müssen die im Status Quo synergetisch genutzten Funktionsbereiche aufgelöst werden. Dazu zählen insbesondere die Flächen für die Anlieferung, Facility Management, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Präsenzwerkstätten sowie die Andienung der Besucher*innengastronomie aus der Kantine. Zudem müssen die Zuwegungen für Besucher*innen des Schauspielhauses sowie Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten trotz Baustelleneinrichtung und betrieb ermöglicht werden.

Folgende Provisorien sind während der gesamten Bauphasen für die Fortführung des Spielbetriebs insbesondere einzurichten: die Hauptstromversorgung, die Heizungs- und Lüftungsanlagen, die Brandmeldeanlage, die Sicherheitsbeleuchtung, die Leitzentrale für die Überwachung der technischen Anlagen, die Umschaltung des Daten- und Telefonnetzes über den Karl-Pschigode- Platz sowie die Anlieferung.

Unter Berücksichtigung der Lage der Abbruchkante ist im Einzelnen zu planen, wie insbesondere folgende Bereiche während der Bauzeit kompensiert werden können bzw. wie die Fortführung des Spielbetriebs gesichert werden kann:

trieb von Präsenzwerkstätten wesentlich.

tärräumen in ausreichendem Maß möglich sein.

nötigt.

Vorderhauspersonal müssen eingeplant werden.

Richard-Wagner-Platzes oder sogar Verlegung des Publikumseingangs).

2010 nicht berücksichtigt wurde, muss hergestellt werden. Die Anbindung an das Opernhaus wird nicht mehr möglich sein.

rale mit Fernwärmeversorgung und Dampfumformer der N-Ergie befindet sich jedoch in zentraler Lage im Opernhaus und kann während der Bauphase voraussichtlich nur bedingt weiter betrieben werden. Die Anlagentechnik ist zudem stark sanierungsbedürftig. Eine Ersatzanlage für das Schauspielhaus auf dem Karl-Pschigode-Platz ist ab dem Abbruchzeitraum unumgänglich, um das Schauspielhaus unabhängig versorgen.

sich im Schauspielhaus. Die Anbindung an eine neu zu errichtende Brandmeldezentrale ist zu gewährleisten.

schenbau und muss daher neu angeordnet werden (idealerweise an der zu erweiternden Technikzentrale auf dem Dach des Schauspielhauses).

6 Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung bietet – ähnlich einem Abstract einer wissenschaftlichen Arbeit – einen zusammenfassenden Überblick über die Inhalte, die in den Kapiteln 1 bis 5 des vorliegenden Dokuments ausführlich dargestellt sind.

Bedarfsauslösende Gründe Betriebserlaubnis endet wegen Mängeln Die Betriebserlaubnis des Opernhauses läuft aufgrund gravierender substanzieller Mängel beim Brandschutz und in der Betriebs- und Arbeitssicherheit in nahezu allen Bereichen des Theaterbetriebes zum Ende des Jahres 2025 aus. Zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen, die für einen Weiterbetrieb des Opernhauses zwingend notwendig ist, stehen weitreichende bauliche Eingriffe an. Darüber hinaus sind die Gebäude energetisch zu optimieren.

Erfüllung des Stiftungszwecks sichern Zur Sicherstellung der Erfüllung des kulturpolitischen Auftrags des Staatstheaters auch für die nächsten Generationen sind eine bedarfsgerechte Infrastruktur und eine moderne technische Ausstattung notwendig, um zeitgemäße und innovative Formen der Darstellung und des Theatererlebnisses zu schaffen.

Bühnenbetrieb und -technik unzeitgemäß Die Grundstruktur der Bühne (sog. Gassenbühne) stammt aus dem 19. Jahrhundert. Durch die signifikante Flächenunterdeckung insbesondere in den Bereichen Bühne, Anlieferung, Hauslogistik, Magazine und Montagefläche schränkt diese Struktur die Betriebsabläufe stark ein: Die für den modernen szenischen Betrieb notwendige Seitenbühne fehlt und die Hinterbühne sowie Verbindungswege sind nicht ausreichend dimensioniert. Die gesamte Bühnenmaschinerie mit Podienanlagen und Schnürboden stammt in ihrer Grundkonstruktion noch aus dem Baujahr 1905. Die technische Infrastruktur für Licht und Ton ist nicht mehr zeitgemäß und zudem undurchschaubar, da die in verschiedenen Jahrzehnten erfolgten Updates nicht konsequent dokumentiert wurden.

Eingeschränkte Kooperationsfähigkeit mit anderen Häusern Aufgrund der eingeschränkten räumlichen und technischen Rahmenbedingungen sind Kooperationen mit anderen Opernhäusern bislang nur sehr eingeschränkt möglich. Nur kleinere und technisch relativ schlecht ausgerüstete Häuser sind mit der Oper Nürnberg kompatibel, sie sind als künstlerische Partner aber meist wenig interessant

Defizite bei Akustik und Sicht im Zuschauer*innensaal Das Raumvolumen des Saals ist zu gering, um die erforderlichen Nachhallzeiten für einen qualitativ hochwertigen, angemessenen Klang für Publikum, Orchestermusiker*innen und Sänger*innen bieten zu können. Ein großer Anteil der Sitzplätze ist in seiner Sicht auf die Bühne deutlich eingeschränkt und weder barrierefrei noch komfortabel.

Mangel an Büroarbeitsplätzen und anderen Arbeitsbereichen, eingeschränkte Funktionalität Es besteht insgesamt ein Flächendefizit bei Büroarbeitsplätzen in allen Sparten und Abteilungen. Eine Unterdeckung besteht zudem bei Besprechungs-, Pausen- und Sozialräumen, Lager-, Neben- und Putzmittelräumen sowie bei Werkstattflächen insbesondere in den Kostümwerkstätten.

Schadhafte Gebäudesubstanz Vor allem das historische Dach und die teils bauzeitlichen Decken über Zuschauer*innensaal und Glucksaal bedürfen einer grundlegenden Sanierung, um das Haus vor weiteren Schäden zu schützen. Die Kellergeschosse sind feucht, der Zwischenbau weist starke Baumängel (Brandschutz,

Funktionalität, Energiebilanz, Statik) auf und ist insgesamt in einem schlechten Zustand. Der Zwischenbau soll daher rückgebaut werden.

Veraltete Haus- und Anlagentechnik Die meisten haustechnischen Anlagen, insbesondere die Klima- und Lüftungszentralen, aber auch die Beleuchtungsanlagen, entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den aktuellen Vorgaben zur Energieeinsparung.

Dezentrale Standorte: hoher Logistikaufwand Neben der Hauptadresse am Richard-Wagner-Platz gibt es vier weitere Standorte, an denen ausgelagerte die Theater-Werkstätten, eine externe Probebühne, das Abobüro (STNS) und ein Zentrallager untergebracht sind, was eine wirtschaftliche Mehrbelastung bei Personal, Logistik und Miete bedeutet.

Projektziele Sicherung der Fortführung des Spielbetriebs, Behebung der sicherheitstechnischen und baulichen Mängel Die Behebung der bestehenden sicherheitstechnischen und baulichen Mängel ist eine der Grundvoraussetzungen zum Betrieb als Veranstaltungs- und Arbeitsstätte und selbstverständliches Entwicklungsziel. Daneben sind die (bühnen-) technischen Rahmenbedingungen den heutigen Anforderungen anzupassen.

Steigerung des Theatererlebnisses Es sind (gebäude-) infrastrukturelle und technische Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen zeitgemäßen künstlerischen Betrieb ermöglichen. Nur so kann das Staatstheater Nürnberg seinen kulturpolitischen Auftrag erfüllen und den gesellschaftlichen Erwartungen gerecht werden. Verbesserungen der Sichtbeziehungen und der Akustik im Saal sind dabei zentrale Anforderungen, um das Theatererlebnis für die Besucher*innen zu steigern.

Optimierung der Betriebsabläufe und Steigerung der Spiel- und Probenfrequenz Arbeitsbedingungen und Betriebsabläufe im Spiel- und Probenbetrieb des Opernhauses werden durch die Schaffung eines zusammenhängenden Logistik-Systems zwischen der Szenenfläche, einer neu zu errichtenden Seitenbühne, dem zu erweiternden Magazin und der Hinterbühne verbessert. Zusammen mit der Verortung aller Probebühnen am Richard-Wagner-Platz kann so die Spiel- und Probenfrequenz gesteigert werden.

Schaffung moderner Arbeitswelten Büroarbeitsplätze und Gruppenräume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatstheaters werden nach Maßgabe des „aktivitätsbasierten Bürokonzepts“ der Stadt Nürnberg (2021) konzipiert und bieten damit optimale Voraussetzungen für die Arbeitswelten der Zukunft.

Digitalisierung Für das Staatstheater stellt die Digitalisierung des Theaterbetriebes ein zentrales Entwicklungsfeld dar, für welches im Rahmen des Bauvorhabens zukunftsweisende Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen.

Soziale Nachhaltigkeit: Öffnung zur diversen (Stadt-) Gesellschaft Opernhaus, Schauspielhaus, Zwischenbau und Integrative Aktionsfläche sollen zusammengeführt, der Inselcharakter aufgebrochen und das Kulturareal städtebaulich in das Umfeld eingliedert werden. Ziel ist ein barrierefreier, inspirierender Partizipations-, Interaktions-, Kommunikationsund Anziehungsort für die gesamte Gesellschaft (Besucher*innen und Nicht-Besucher*innen).

Ökologische Nachhaltigkeit: Umwelt- und Klimafreundlichkeit Das Staatstheater Nürnberg ist sich seiner Vorbildfunktion für die Gesellschaft und seiner Verantwortung für die Umwelt und das Klima bewusst. Es strebt an, Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen nachhaltigen, ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Kulturbetrieb ermöglichen.

Ökonomische Nachhaltigkeit: Optimierung der Wirtschaftlichkeit Zuwendungen des Freistaat Bayern und der Stadt Nürnberg gleichen das betriebliche Defizit des Staatstheaters aus. Das Staatstheater strebt daher eine dauerhafte Stabilisierung des eigenen wirtschaftlichen Beitrags an, indem es die Spiel- und Probenfrequenz steigert, neue Formate und Angebote schafft und so die Wirtschaftlichkeit des Theaterbetriebes insgesamt erhöht.

Nutzerbedarf Der vorliegende Bedarfsplan benennt die quantitativen und qualitativen Flächenanforderungen des Staatstheaters Nürnberg und wird ergänzt durch:

bedarf (NUF) für die Sparten Ballett und Oper des Staatstheaters Nürnberg in einer Tabelle ab.

ten Raumbedarfe in zusammenhängende Funktionseinheiten und mit ihren Beziehungen innerhalb des Bauvorhabens.

rungen der relevanten Räume zusammen.

der Bühnenkonzeption und für die Bühnentechnik zusammen. Die Bedarfsplanung ermittelt für das Opernhaus einen anzustrebenden Wert von 26.424 m² Nutzungsfläche (NUF). Hinzu kommen ggf. 852 m2 NUF des Schauspielhauses für Flächen, die durch den Abriss des Zwischenbaus neu errichtet werden müssen.

Ein Teil der formulierten Flächenbedarfe sind entwurfsabhängige Flächengrößen – insbesondere bei Serviceflächen sind im Planungsprozess Veränderungen zu erwarten. Zudem werden durch die Struktur des Gebäudes u. U. Abweichungen von den Zielgrößen hervorrufen.

Übergeordnete Anforderungen Anforderungen an Architektur und Gebäudegestaltung Die zukünftigen Gebäude und Gestaltungen müssen das Opernhaus, das Schauspielhaus, den Zwischenbau und die Integrative Aktionsfläche, aber auch die Nutzungen, die im Sigmund-Schuckert-Haus verortet werden, zusammenführen und das Kulturareal städtebaulich in das Umfeld eingliedern. Durch die Gebäudegestaltung soll neben der Förderung der internen Kommunikation auch die Kommunikation mit dem Publikum und den Besucher*innen verbessert werden. Auf dem gesamten Kulturareal soll die Marke „Staatstheater Nürnberg“ durch eine Corporate Architecture deutlich erkennbar werden.

Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung Zum Erreichen der formulierten künstlerischen und gesellschaftlichen Ziele sind die Bühnenkonzeption und die Bühnentechnik von entscheidender Bedeutung. Daher wurden für dieses wichtige Thema die „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“ in einem gleichnamigen Dokument zusammengefasst, welches den Bedarfsplan ergänzt. Erläutert werden in diesem Dokument u.a. die künstlerische Zielstellung, die Anforderungen an die Bühnenflächen u.a. mit der anzustrebende Bühnenanordnung als Revolverbühne und den Anforderungen an eine

funktionierende Bühnenlogistik, sowie die Anforderungen an die Bühnentechnik u.a. mit Bühnenmaschinerie, Drehscheibenwagen, Beleuchtungs- und Tonanlagen.

Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung herausragender Qualitäten für Hören und Sehen, sowohl für Besucher*innen wie auch für die optimale Hörsamkeit der Künstler untereinander. Die Akustik muss dabei höchsten Anforderungen für Publikum und Musiker / Künstler gerecht werden. Für alle künstlerisch genutzten Raumbereiche sind hervorragende akustische und funktionale Verhältnisse, einschließlich Sichtbeziehungen, herzustellen.

Die akustischen Ziele und Anforderungen an alle künstlerisch genutzten Räume werden in dem gesonderten themenfokussierten Dokument „Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen“ formuliert. Das Dokument ist mit dem „Arbeitskreis Akustik und Kernfunktionen" erarbeitet. Es ergänzt den Bedarfsplan mit diesem speziellen Fokus.

Besondere Anforderungen zum Umgang mit dem Bestandsgebäude Denkmalschutz Bei der Planung zur Umsetzung der räumlichen und funktionalen Bedarfe kommt der Beachtung der denkmalpflegerischen Belange eine besondere Bedeutung zu. Einige der Maßnahmen zur Bedarfsumsetzung im Zuschauer*innensaal (z.B. Sichtoptimierung mit möglichen baulichen Veränderungen in den Rängen, Optimierung der Akustik durch Änderung der Decken über Proszenium und Zuschauer*innenraum, Verbreiterung des architektonischen Portals) stehen in Konflikt mit den denkmalpflegerischen Zielen. Der weitere Planungsprozess muss hier vermittelnde Lösungen schaffen.

Zielsetzung in denkmalfachlicher Hinsicht ist der Erhalt des Gebäudes in seiner ursprünglichen Zweckbestimmung (Art. 5 BayDSchG). Insgesamt sind alle wesentlichen Fragen zu einem überzeugenden Gesamtkonzept zusammenzuführen.

Eine denkmalfachliche Begleitung des Projektes durch entsprechende Fachexpertise wird seitens der Denkmalbehörden empfohlen.

Tragfähigkeit und Statik Grundsätzlich erscheint die Umsetzung der Maßnahmen zur Deckung der räumlichen Bedarfe und Anforderungen baukonstruktiv lösbar. Im weiteren Projektverlauf muss auf Basis des zu erstellenden Vorentwurfs bei den betreffenden Traggliedern die verbleibende Tragfähigkeit eingehend untersucht und bewertet werden. Dabei sind Alterungserscheinungen, Schäden, ggf. auch Konstruktionsmängel, und nicht zuletzt brandschutztechnische Einschätzungen, sorgfältig einzubeziehen.

Barrierefreiheit Um eine breite gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, soll die einfache Zugänglichkeit und Erschließbarkeit des Hauses in allen Bereichen und Facetten ermöglicht werden. Aus baulicher Sicht bedeutet das, dass neben einer einladenden Gestaltung und einer guten und klaren Orientierung das Bauvorhaben alle Vorschriften und gültigen rechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen muss.

Nachhaltigkeit Die Projektziele zur Nachhaltigkeit sind umfassend umzusetzen.

Durch Auswahl und Festlegung auf ökologische und ressourcenschonende Techniken, Baustoffe und Materialien soll eine bestmögliche Umweltverträglichkeit der Baumaßnahme erreicht werden. Im Sinne des zirkulären Bauens unterstützt auch die Planung demontierbarer Konstruktionen die Wiederverwertung von Bauteilen und Baustoffen nach Ablauf der Standzeit.

FG 1 – Bühnen- und Probenbetrieb Opernhaus BÜ | Hauptbühne Die alten Versenkungsschieber und Hubtische sind vorzugsweise durch eine moderne Doppelstock-Podien-Anlage mit integrierter Tischversenkung, Neigegedeck und Klappen zu ersetzen. Die Doppelstockpodien entsprechen der Breite der Szenenfläche mit rd. 14 m und sollen alle auf dieselbe maximale Höhe ausgefahren und geneigt werden können. Zusätzlich zu den Doppelstockpodien wird ein einfaches Transportpodium benötigt. Dieses befindet sich in Richtung der Hinterbühnen hinter den Doppelstockpodien und dient der einfachen Andienung der Unterbühnen, sofern die Bühnenpodien belegt sind.

Bühnenportal Im Zuge des Umbaus soll die Portalöffnung verbreitert werden, die Zielgröße wird mit ca. 12,50 m angegeben. Zudem sind der Eiserne Vorhang, die Bühnenaushänge und der Hauptvorhang zu erneuern.

Vorbühne Die Vorbühne ist im Status Quo nicht tief genug und dadurch nur sehr eingeschränkt künstlerisch nutzbar. Aus diesem Grund sollen mindestens technische Lösungen geprüft werden, bspw. indem die Vorbühne temporär durch Schließung des Orchestergrabens mit Orchesterpodien vergrößert werden kann.

Drehscheibenwagen Das Opernhaus soll zukünftig mit einem Drehscheibenwagen ausgestattet werden. Aktuell wird von einer Gesamtgröße des Wagens von rd. 14 x 14 m ausgegangen, wobei der Drehscheibendurchmesser ca. 13 m beträgt.

Eine Entscheidung über die tatsächliche Größe der Drehscheibe und ihres Wagens sowie über dessen Verfahr- und Versenkbarkeit muss eine ganze Reihe technischer und statischer Rahmenbedingungen berücksichtigen. Diese sind ihrerseits abhängig von weiteren Entscheidungen und baulichen Notwendigkeiten, etwa im Zusammenhang mit der Schaffung einer Seitenbühne oder mit Blick auf die Öffnungsgröße zur Hinterbühne. Festlegungen zu Drehscheibe und Drehscheibenwagen können daher nur im Rahmen eines integralen Bühnenkonzepts erfolgen, in dem sämtliche Anforderungen und die dadurch ausgelösten Maßnahmen eng aufeinander bezogen und ganzheitlich gedacht und geplant werden.

Eine wichtige Anforderung an den Drehscheibenwagen – genau wie an andere technische Einrichtungen und Ausstattungen – ist die Kompatibilität mit der im Schauspielhaus eingesetzten Technik, um Optimierungspotentiale zu nutzen, Synergieeffekte im technischen Unterhalt und Betrieb zu erzeugen und dadurch eine möglichst hohe Wirtschaftlichkeit zu erzielen.

BT | Bühnentechnik Hauptbühne Die gesamte vorhandene Obermaschinerie wird vor Beginn der Bauzeit ausgebaut und im Interim verwendet; sie verbleibt dort. Die finale Dimensionierung und Anordnung der Züge der Obermaschinerie nach Sanierung ist abhängig von den Podiengrößen und der Bühnendimensionierung – beide Einbauten (Podien und Züge) sind im Zusammenhang mit dem finalen Bühnenkonzept zu planen und bei Änderung der Größen gegenüber dem jetzigen Stand ggf. neu anzuschaffen, mindestens jedoch zu ertüchtigen und technisch zu modernisieren. Die Dimensionierung und Planung

der zur Bedienung der Obermaschinerie notwendigen Arbeitsbühnen und Arbeitspodeste sind ebenso abhängig von dem finalen Bühnenkonzept.

Darüber hinaus sind alle Beleuchtungsanlagen sowie die Audio- und Videoanlagen, insbesondere auch für Video- und Tonaufnahmen sowie (Live-) Streamings, zu erneuern und auf den dann neuesten Stand der Technik (Fertigstellung ab 2030) zu bringen.

Podienanlagen und Untermaschinerie Die alten Versenkungsschieber und Hubtische sind vorzugsweise durch eine moderne Doppelstock-Podien-Anlage mit integrierter Tischversenkung, Neigegedeck und Klappen zu ersetzen. Die Ausführungen dazu sind im Bühnentechnikkonzept definiert.

NB | Hinterbühne, Seitenbühne, Unterbühnen Die Fläche der Hinterbühne soll mindestens zur Unterbringung des Drehscheibenwagens geeignet sein und dieser dort mittels Hubpodien versenkt und auf Bühnenbodenniveau aufbewahrt werden können. Um hier die notwendige Raumtiefe von etwa 15 m zu erreichen, werden die vorhandenen Wände über alle betroffenen Ebenen (9 m – also zweite und dritte Rangebene) bis zur Außenwand an der Lessingstraße rückgebaut werden müssen. Die Hinterbühne soll zudem beispielsweise durch ein Rolltor von der Hauptbühne abgetrennt werden können.

Im Bestand verfügt das Haus über keine Seitenbühne, ein Mangel, der zwingend mit der Ertüchtigung des Hauses zu beheben ist. Die Dimensionierung der Seitenbühne beträgt 16,5 m x 16,5 m und entspricht der Hauptspielfläche zzgl. Nebenflächen. Sie soll über fünf Prospektzüge à 500 kg Traglast verfügen. Eine Verbindung zur Hauptbühne soll mindestens eine lichte Breite von 11 m haben und je nach Entwurf und Maßnahmenaufwand zum Erhalt der Standfestigkeit des Bühnenturms auf die statisch maximal herstellbare Breite vergrößert werden.

Unterbühne (Hauptbühne) Die Räume unter der Hauptbühne sind maßgeblich durch Podienanlagen und Untermaschinerie bestimmt. Hier warten Künstler*innen und Techniker und werden Dekorationen während der Aufführung zwischengelagert. Um die Tiefe zu schaffen, die sich aus dem formulierten Nutzerbedarf ergibt, werden Abgrabungen bis weit unterhalb der existierenden Fundamenttiefe notwendig, deren Konsequenzen statisch wie baulich aktuell nicht fundiert eingeschätzt werden können.

Hintere Unterbühne Die lichte Höhe der Unterbühne soll mindestens 3,50 m betragen, um fest montierte Kulissen bei Bedarf auf dem Drehscheibenwagen belassen zu können, der hier seine Parkposition hat. Entsprechend bietet auch die hintere Unterbühne mindestens Platz für den Drehscheibenwagen mit 14 x 14 m zuzüglich eines beidseitigen Umlaufs von 0,80 m. Zur Herstellung der benötigten Raumhöhe wird auch hier unterhalb des Bodens des bestehenden Untergeschosses abgegraben werden müssen. Ggf. werden in der Folge auch Maßnahmen zur Unterfangung der Fassade an der Lessingstraße notwendig, je nach Anordnung der Parkposition. Konkrete Lösungen sind im weiteren Planungsprozess zu erarbeiten, dies gilt auch für die Querungsmöglichkeiten zur Erschließung beider Flügel des Hauses im Untergeschoss.

Prospektregal Funktional den Magazinflächen zugeordnet (und auch dort im Raumprogramm ausgewiesen) ist ein im Haus neu zu verortendes Prospektregal mit Transportwannen erforderlich; es gehört zum technischen Standard heutiger Theater. Idealerweise ist hierzu ein in den Boden versenkbares, brandgeschütztes Regalsystem zu schaffen. Die Länge des benötigten Raumes / der Hubregalanordnung ist abhängig von der Zugstangenlänge der Hauptbühne. Alternativ zur versenkten Anordnung als Hubregal im Untergeschoss ist die Aufstellung eines Paternosterregals möglich.

OR | Orchestergraben, Tageslager Instrumente Orchestergraben Die Staatsphilharmonie Nürnberg ist ein TVK-A-Orchester mit einer Besetzung im Orchestergraben von 68 bis 108 Musiker*innen. Die Größe des Orchestergrabens im Status Quo beträgt 93 m², was entsprechend den Arbeitsstättenrichtlinien, Schallschutzvorgaben etc. eine Besetzung mit maximal 60 bis 70 Musiker*innen erlaubt. Der bestehende Orchestergraben ist daher dringend auf den geltenden, durchschnittlichen Mindestwert von 1,30 m2 pro Musiker*in zzgl. Instrumentenaufstellfläche zu vergrößern: Für 99 Musiker*innen ergibt dies eine Fläche von rund 140 m2 bis 150 m2. Gleichzeitig ist die Akustik für die dort arbeitenden Musiker*innen zu verbessern. Eine zu tiefe Ausdehnung des Grabens in den Zuschauer*innenraum ist zu vermeiden, da sonst die Entfernung zwischen Publikum und Bühne vergrößert würde. Daneben ist durch den Einbau von Hubpodien (auch in Hinblick auf die Vorbühne) sowie eine Optimierung der Zugänge (Dirigentenpult, Transport großformatiger Instrumente, Entfluchtung) eine technische Modernisierung erforderlich.

Tageslager Für die Instrumente und deren Transportverpackungen sind ein klimatisiertes Instrumentenlager, eine Flügelkammer und ein Lager für sonstiges Equipment mit einer Gesamtfläche von 150 m2 in unmittelbarer Nähe des Orchestergrabens vorzusehen.

RQ | Hauptbühne – Bühnenrequisite Die bühnennahen Flächen mit 60 m2 beinhalten zwei Tageslager für Equipment sowie eine Küche mit Vollausstattung für maximal vier Mitarbeiter*innen. In dieser Küche werden simultan zum Vorstellungsbetrieb Requisiten, wie z.B. Kunstblut, vorbereitet.

VT | Veranstaltungstechnik Bühnenbetrieb Die bühnennahen Flächen mit 220 m2 umfassen Regiebereiche für Ton (davon einer mit Mischpult im Zuschauer*innensaal) und Licht und werden ergänzt von Tageslagerflächen.

BL | Magazin, Kulissenlager Durch die Erhöhung der Anzahl der vorzuhaltenden Produktionen vor Ort, werden mehr Flächen für die horizontale und vertikale Lagerung von (teil-) zerlegten Kulissen benötigt. Daneben sind im Zusammenhang mit der Anlieferung und der inneren Logistik die Rangierflächen zu optimieren und vorbereitend für einen schnellen Kulissenauf-, um- und -abbau ausreichende Montageflächen vorzusehen.

AG | Abendgarderoben Ausreichend Flächen für die Solist*innen, den Chor, die Statisterie, das Ballett, das Orchester und ggf. weitere Ensembles (Extrachor, Kinderensemble etc.) sind für den zukünftigen Betrieb des Staatstheaters erforderlich.

GMZ | Generalmusikzentrum Im Generalmusikzentrum finden vor allem die Planung und Organisation aller musikalischen und künstlerischen Aktivitäten sowie der tägliche Probenbetrieb der Staatsphilharmonie Nürnberg und des Chorensembles statt. Für eine effektive Nutzung des Generalmusikzentrums sollen die Räume für den Orchesterbetrieb, für den Chor sowie übergeordnete Funktionen und die entsprechende Infrastruktur möglichst zusammenhängend und kompakt angeordnet werden. Für die Anordnung der Räume, die zwingend bühnennah oder mit unmittelbarer Anbindung an den Orchestergraben zu verorten sind, siehe Anlage „Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen“.

Auch hier sind für die administrative Arbeit Büroflächen notwendig. Zur Lagerung der Noten ist eine zeitgemäße Bibliothek (Digitalisierung) erforderlich.

Für die Qualität der künstlerischen Arbeit sind darüber hinaus die Flächen für die Chorprobe, mit eigenem Saal und Repetitionsräumen, und für die Orchesterprobe, mit zwei eigenen Sälen, Stimm- und Übungszimmer, Aufenthaltsräumen und einem Studio für Audio- und Videoaufzeichnungen und -übertragungen, unabdingbar.

OPZ | Opernzentrum & BAZ | Ballettzentrum Neben den Büroflächen für die organisatorische Arbeit beider Sparten werden die Flächen der Probezentren für eine maßgebliche Verbesserung des Probebetriebs und die Qualität der künstlerischen Arbeit benötigt. Sie werden entwurfsabhängig sinnvoll an den Bestandsbau angegliedert werden müssen. Neben drei 200 m2 großen und 6 m hohen Proberäumen sollen drei Probebühnen (2 x Oper, 1 x Ballett) in der Größe von 442 m2 und mit einer Höhe von jeweils 9 m zum Proben auf Szeneflächengröße und in Originalkulissen geschaffen werden.

Ergänzt werden die Bedarfe von Lagerflächen, Umkleiden und Sanitärräumen, Räumen für Physiotherapie und ein Fitnessstudio sowie Flächen für Sozialräume.

BW | Präsenzwerkstätten Bühne Die Präsenzwerkstätten (Schlosserei, Schreinerei) sollen nahe beieinanderliegen und idealerweise zwischen den beiden Hauptbühnen des Opern- und Schauspielhauses (mit einer guten logistischen Anbindung an die Anlieferzone und an die Montagefläche) angeordnet werden. Wegen der teilweise räumlich großen Arbeiten müssen sie entsprechend ausgestattet sein (Doppeltüren mit einem lichten Maß von 2,7 m x 3,5 m).

VT | Veranstaltungstechnik Bei diesen, nicht zwingend bühnennah anzuordnenden Flächen handelt es sich um die organisatorischen Flächen der unter „VT| Veranstaltungstechnik Bühnenbetrieb“ beschriebenen Bedarfe. Sie umfassen neben Büroräumen, Personal- und Aufenthaltsflächen auch Werkstätten und Materiallager.

Anforderungen FG 2 - Besucher*innenbereiche SO | Großer Saal Opernhaus Für den Großen Saal werden Optimierungen angestrebt, die den Komfort der Sitzplätze und deren möglichst umfassend barrierefreie Erreichbarkeit gewährleisten, ohne die Kapazität zu verringern. Gleichzeitig sollen Sicht und Akustik verbessert werden, auch um die gesellschaftliche Partizipation zu erhöhen (alle Plätze sind gute Plätze). Die Maßnahmen zur Umsetzung aller Bedarfe stehen in einem engen Wechselspiel untereinander und unterliegen zusätzlich den Grenzen des statischen Systems (Tragwerk) des historischen Bestandsbaus und den denkmalpflegerischen Ansprüchen.

FO | Foyer Opernhaus, FN | Foyer – Nebenflächen, FS | Foyer – Besucher*innenservice, FG | Foyergastronomie, VG | Veranstaltungsbetrieb Glucksaal Eine Neuaufstellung und -qualifizierung sämtlicher Foyerflächen, die man als zusammenhängendes und sich gegenseitig beeinflussendes System verstehen muss, ergibt sich aus der Erweiterung des gastronomischen Angebots einerseits (Barflächen auf jeder Etage, Opernbar, Fokus auf Service) und der direkten räumliche Nähe zu den Veranstaltungsräumen (Großer Saal und Glucksaal) andererseits. Dabei stellt die Gleichzeitigkeit unterschiedlicher Bedarfe (Gastronomie und ihre Vorbereitung; Durchführung von Einführungsveranstaltungen; Einlass von verspäteten Gästen usw.) eine Herausforderung dar und macht insbesondere raumakustische Maßnahmen erforderlich. Aus der Unterbringung von Sanitärbereichen, Garderoben, Neben- (Lager, Erste-

Hilfe-Raum) und Serviceflächen (Kasse und Shop) erwächst zudem ein Bedarf nach Flächen und Flächenoptimierung sowie das Erfordernis einer leichten und eindeutigen Orientierung.

Anforderungen FG 3 – Ausstattung und Fundi Für die Abteilungen der ausstattenden Gewerke RQ | Requisite, MA | Maske (Werkstätten) und KO | Kostümabteilung werden vor allem Lagerflächen und Werkstätten benötigt, die sinnvoll angeordnet, auf dem Stand der Technik und so dimensioniert bzw. räumlich derart optimiert sind, dass ein belastungsarmes und professionelles Arbeiten ermöglicht wird. Daneben sind für die administrativen Aufgaben Büroflächen, außerdem Umkleiden und Sanitärflächen in ausreichender Größe, vorzusehen. Die Wäscherei bildet eine eigenständige Funktionseinheit und sollte zentral zwischen Schauspielhaus und Opernhaus angeordnet werden.

Anforderungen FG 4 - Interne Bereiche | Büros und zugehörige Serviceflächen Die STL | Staatstheaterleitung und die Direktionen der Sparten (OPD | Operndirektion, SPD | Schauspieldirektion, BAD | Direktion Ballettsparte, GMD | Generalmusikdirektion, KB | Künstlerische Betriebsdirektion, TD | Technische Direktion) und selbstverständlich die VA | Administration, Verwaltung leiden im Bestand unter deutlichen Flächendefiziten und benötigen mehr und besser strukturierte Büros sowie ausreichend dimensionierte, arbeitsplatznahe Service- und Lagerflächen. Gleiches gilt für die Abteilungen IA | Integrative Arbeit, Theaterpädagogik, DKM | Development, Kommunikation, Marketing sowie die Tochtergesellschaft SE | STNS GmbH.

Anforderungen FG 5 - Interne Bereiche | Facility Management Hausmeisterei, Hausbetriebsservice und Technisches Gebäudemanagement sind für Instandhaltung und Sicherstellung des Betriebs des Hauses und der gebäudetechnischen Anlagen zuständig. Sie benötigen zusätzliche Lagerflächen, Werkstätten und Büroarbeitsflächen sowie Umkleide- und Sanitärbereiche.

Anforderungen FG 6 - Cultural Hub KS | Kulturareal Stadtgesellschaft Das Staatstheater Nürnberg verfolgt mit der Idee eines Kulturareals eine Vision, die über das eigene Haus hinausblickt und durch vielfältige Angebote die Menschen in der näheren und weiteren Umgebung ansprechen und erreichen will. Neben einem Restaurant, einem Stadtraumcafé und einer Open-Air-Bühne soll auch eine IA | Integrative Aktionsfläche zu einem attraktiven, flexiblen und niedrigschwelligen Angebot beitragen, das allen Interessierten ohne Zugangshürden offensteht.

Anforderungen FG 7 – Übergeordnete Infrastruktur KA | Kantine und GA | Fertigungsküche Gegenüber dem Bestand sollen Kantine und Fertigungsküche ausgebaut werden. Die Kantine soll außerdem einen internen sowie einen öffentlichen Bereich erhalten, um Begegnungen zwischen Publikum und Künstler*innen zu ermöglichen.

PF | Pforte, Bühneneingang Die Pforte mit ihren drei zentralen organisatorischen Funktionen (Bühneneingang, Empfang, Poststelle) hat große Potentiale einer Optimierung. Neben einer Vergrößerung und einem Update (Digitalisierung) ist die Barrierefreiheit zu gewährleisten, die Sicherheit durch eine moderne Zugangskontrolle zu erhöhen und gleichzeitig eine offene Willkommens-Atmosphäre zu schaffen.

LL | Zentrale Logistik Eine Neuordnung und Optimierung der Logistikbereiche und -flächen (inklusive der Rangierflächen) ist erforderlich. In Teilbereichen sind Synergien mit der Pforte denkbar und sinnvoll. Neben der allgemeinen Anlieferung und der Ver- und Entsorgung der Gastronomie ist insbesondere die

Anlieferung und Logistik für die Bühnen zu optimieren. Stellplätze für hauseigene Fahrzeuge und für Externe (Übertragungswagen, Handwerker etc.) sind zu verorten.

SA | Sanitäre Anlagen Der Bedarf an dezentralen WC-Anlagen soll den Funktionsgruppen sinnvoll zugeordnet werden. Die Verortung ist daher entwurfsabhängig.

Architektur und Städtebau Weiterführung städtebaulich relevanter Überlegungen Der Karl-Pschigode-Platz ist unter Berücksichtigung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs (Anbindung Südstadt) stadträumlich neu zu ordnen. Dies beinhaltet die Verkehrsführung der Sandstraße sowie die Zufahrt zu den Tiefgaragen der Agentur für Arbeit. Die südliche Raumkante zur Bahnlinie soll unter Einbeziehung der Kreuzung Tafelfeldtunnel/ Lessingstraße/ Sandstraße sowie privater und städtischer Grundstücke überplant und neu definiert werden. Hierdurch werden ggf. größere Baumassen, etwa für die Verortung von Probebühnen, möglich.

Bedarfsdeckung Nach der Festlegung des Standorts am Richard-Wagner-Platz durch den Stadtrat erfolgte keine Betrachtung von Bedarfsdeckungsalternativen (Neubau an gleicher oder anderer Stelle, Kauf/Miete einer geeigneten Bestandsimmobilie oder einer Immobilie, die baulich angepasst werden kann). Alle Nutzerbedarfe sind in den Bestandsgebäuden und ggf. im nahen Umfeld zu decken.

Bedingungen für die Realisierung am Standort Richard-Wagner-Platz Abbruch des Verbindungsgebäudes und der Tiefgarage Der Gebäudeteil zwischen Opern- und Schauspielhaus hat das Ende seines Lebenszyklus erreicht. Substanzielle Defizite bei Flächen und Funktionen sprechen gegen eine Sanierung. Die Tiefgarage unter dem Richard-Wagner-Platz ist sanierungsbedürftig und seit Jahren teilweise gesperrt. Ausreichende Stellplatzkapazitäten sind in fußläufiger Entfernung vorhanden (Parkhaus Sterntor Grasersgasse, CPC Parkhaus Sandstraße). Von der U-Bahn besteht ein direkter Zugang in das Opernhaus. Zwischenbau und Tiefgarage stehen außerdem praktisch allen sinnvollen Optionen einer Neukonzeption vor Ort (Seitenbühne, Probenbühnen, stadträumliche Neuordnung etc.) im Weg.

Zusammenstellung der bestehenden Zielkonflikte Die in diesem Dokument beschriebenen Bedarfe sind plausibel und angemessen. Dennoch entstehen aufgrund der beengten Platzverhältnisse zahlreiche Zielkonflikte. Diese konkurrierenden Anforderungen müssen im laufenden Prozess in einen Konsens überführt werden. Ziel ist es, Lösungen zu erarbeiten, die möglichst geringe Einschränkungen der Funktionalität bedeuten. Insofern Kriterien den Zielkonflikt bestimmen, die nicht rein wirtschaftlich bedingt sind, werden grundsätzlich zwei Lösungsstrategien erkannt:

Lösungsempfehlungen (Musterplanung) durch Fachexperten als Vorgabe für den weiteren Planungsprozess erarbeitet.

Lösungsfindung im weiteren Planungsprozess auf Basis einer entsprechen formulierten Aufgabenstellung mit „Leitplanken“ zur (ggf. auch als Kriterium im Prozess der) Planervergabe.

Wirtschaftliche Zielkonflikte (Kosten/Nutzen-Betrachtung) sollten durch Grundsatzentscheidungen aufgelöst werden.

Im Folgenden erfolgt eine Auflistung der in Kapitel 5.2 erläuterten Konflikte und eine Einschätzung zur jeweiligen Lösungsstrategie.

Städtebau: Bausoll vs. Gestaltung Richard-Wagner-Platz Þ Klärung im weiteren Planungsprozess

Größe Baufenster vs. Logistikachse für alle Funktionen Þ Klärung im weiteren Planungsprozess

Seitenbühne inkl. Öffnung vs. Denkmalschutz vs. Kosten für Baukonstruktion Þ Festlegung im Grundsatz >> danach weitere Klärung im Planungsprozess

Probebühnen vs. Wirtschaftlichkeit Þ Festlegung im Grundsatz

Höhe Probebühnen vs. Wirtschaftlichkeit Þ Festlegung im Grundsatz >> danach weitere Klärung im Planungsprozess

Vergrößerung Saalvolumen für Akustik vs. Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit Þ Klärung im Planungsprozess

Saalvergrößerung vs. Foyerflächen vs. Gastro-Nutzung vs. Garderoben Þ Klärung im Planungsprozess

Schüsselung Parkett vs. Höhe erster Rang Þ Klärung im Planungsprozess

Sichtoptimierung im Zuschauer*innensaal vs. Denkmalschutz Þ Klärung im Planungsprozess

Zu erwartende bühnennahe Flächen vs. Flächenforderung Abendgarderoben, Stimm- und Einspielzimmer, Bühnentechniker Þ Klärung im Planungsprozess

Flächenkonkurrenz: Nebenflächen im Vorderhaus vs. bühnennahe Flächen im Hinterhaus Þ Klärung im Planungsprozess

Flächenkonkurrenz Saal, Orchestergraben und Bühne in der Längsachse des Opernhauses Þ Klärung im Planungsprozess

Vergrößerung Hinterbühne vs. Querung auf der Hauptbühne Þ Klärung im Planungsprozess

Hintere Unterbühne vs. baukonstruktiver Aufwand (Wirtschaftlichkeit) Þ Festlegung im Grundsatz (Wirtschaftlichkeit) >> danach weitere Klärung im Planungsprozess

7 Glossar

Architektonisches Portal oder Schmuckportal

Beim Architektonischen Portal handelt es sich um das, vom Zuschauer*innensaal aus, sichtbare Portal – es liegt vor dem >Technischen Portal.

Bühnenfläche

Setzt sich zusammen aus der >Szenenfläche/Spielfläche und den Umgängen. In den Umgängen befinden sich die Regiepulte sowie die Zugänge zur Szenenfläche.

Bühnennähe

Die >Szenenfläche/Spielfläche ist das Zentrum des Opernbetriebs. Hier finden Vorstellungen und Endproben statt. Um einen reibungslosen und effizienten Vorstellungs- und Probenablauf sicherzustellen, müssen bestimmte Flächen und Räume in unmittelbarer Nähe zur Szenenfläche liegen oder auf direktem Weg verbunden sein – etwa Flächen, auf denen Bühnenbilder aufgebaut und zwischengelagert werden können, oder die Abendgarderoben der Künstler*innen, die sich bis unmittelbar vor ihrem Auftritt einsingen, einkleiden und konzentriert vorbereiten können müssen.

Creative Coworking Spaces

Büroräume oder Flächen, die von Gästen oder externen Unternehmen als Mitwirkende bei Produktionen des Theaters oder von Freischaffenden aus der Kultur- und Kreativwirtschaft für eigene Projekte genutzt werden können. Sie können in ihrer Raumgröße bedarfsorientiert variiert und temporär angemietet werden. Sie dienen kreativen Schaffensprozessen, sind entsprechend offen, kommunikativ und flexibel ausgestattet und sollen die Vernetzung zwischen Nutzer*innen der Creative Coworking Spaces und den Mitarbeiter*innen des Staatstheaters fördern.

Creative Hub (Ideenlabor)

Räume, welche die Belebung von internen und externen Innovationspotentialen und die Transformation von Arbeits- und Produktionsprozessen ermöglichen und in denen interdisziplinäre Teams an zukunftsfähigen Formaten, Strukturen oder Projekten arbeiten. Die räumlichen Gegebenheiten und die Raumausstattung fördern kreative Prozesse und Kommunikation außerhalb eingeübter Denkmuster und stärken somit die Innovationskraft und Entwicklungsdynamik des Staatstheaters. Die Räume sollen farbliche Kontraste zu allgemeinen Büroflächen bilden und auch durch die Raumausstattung kreative Impulse auf Mitarbeiter*innen aussenden.

Cultural Hub

Ort der Vernetzung und des Austausches, ein gestaltbarer Freiraum für die diverse (Stadt-) Gesellschaft. Verknüpfung verschiedenster kultureller Formate und Räume mit zusätzlichen Angeboten sowie von Gastronomie und Erholung an einem öffentlichen Ort.

Diverse (Stadt-) Gesellschaft

Die Bevölkerung Nürnbergs und der Europäischen Metropolregion Nürnberg wird immer diverser. Das Staatstheater versteht sich als Ort der Vielfalt und des Austauschs, es möchte mit seinen Programmen möglichst alle Menschen aus der (Stadt-) Gesellschaft ansprechen und sie über die Kunst miteinander ins Gespräch bringen.

Drehscheibenwagen

Mobiles Element, das ein Drehen der Kulissen auf der Szenenfläche ermöglicht. Der Drehscheibenwagen kann auf die Seiten- oder Hinterbühne verschoben werden und ermöglicht dadurch schnelle Szenenwechsel.

Eiserner Vorhang

Der Eiserne Vorhang ist eine bauliche Brandschutzeinrichtung in Theatergebäuden, die das Bühnenhaus als Brandabschnitt vom Zuschauer*innenraum in Form eines Feuerschutzabschlusses trennt. Er gewährleistet eine sichere Entfluchtung des Zuschauer*innensaals und verhindert ein Übergreifen von Feuer und Rauch auf andere Gebäudeteile.

Gassenbühne

Die Gassenbühne (oder Kulissenbühne) wurde in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts entwickelt und ist das vorherrschende Bühnensystem während der Barockzeit. Sie löst die Winkelrahmenbühne der Renaissance ab. Die Kulissenbühne ist in sog. Gassen eingeteilt, die von versetzt hintereinander angeordneten, meist bemalten Kulissen gebildet werden. Sie ermöglichen Auftritte von den Seiten und verbergen die Beleuchtungstechnik. Vor der Bühnenhinterwand hängt ein bemalter Rückprospekt. Illusion und räumliche Tiefe werden durch zweidimensionale Bühnenmalerei hergestellt.

Hauptbühnenfläche

Mit der Hauptbühnenfläche ist die Gesamtfläche der Hauptbühne im Bühnenturm gemeint, unabhängig von der Sichtbarkeit durch die Zuschauenden oder andere ggf. begrenzende Parameter (Bühnentechnik.)

Hausinterne Transportwege

Die hausinternen Transportwege sind in der Horizontalerschließung (innerhalb der jeweiligen Geschossebenen) niveaugleich auszuführen. Eine Vertikalerschließung zwischen den Ebenen kann über geeignete Rampen oder Lastenaufzüge erfolgen, notwendige Schwellen sind bodengleich oder gut überrollbar auszuführen. Auf die konsistente Einhaltung erforderlicher lichter Höhen und Breiten ist zu achten (Anlieferung, Aufzüge, zusammenhängendes Bühnenlogistik-System etc.).

Hinterbühne

Die Hinterbühne ist der Hauptbühne angeschlossen und dient dem Umbau, der Vorbereitung und Beschleunigung der Szenenwechsel und als Lagerfläche für weitere aufgebaute Produktionen. Hier ist sie außerdem designierte Stellfläche für den >Drehscheibenwagen.

Konnektivität

Basiert auf menschlicher Kommunikation und beschreibt die Verflechtung von Online- und Offline-Kommunikation. Vernetzte Kommunikation führt zu einer partizipatorischen Kultur. Das Staatstheater als Kommunikationsort berücksichtigt deshalb Entwicklungen im Bereich Konnektivität.

Kulturareal

Ort, der durch prägnantes, architektonisches Gesamtkonzept sichtbar städtebaulich eingebunden und durch vielfältige, ganzjährige und von den Betriebszeiten des Theaters losgelöste Angebote belebt wird.

Landmark

Ort, der durch herausragende Architektur und einzigartige Programmvielfalt hohe Strahlkraft und Sichtbarkeit erzeugt und so das kulturelle Profil und das Stadtbild prägt.

Magazin

Das Magazin ist die Lager- und Montagefläche für die großen Kulissen und Kulissenbauteile. Hier müssen die teilweise ausgesprochen hohen, breiten und massiven Bühnenbilder unfallfrei aufbewahrt und schnell und einfach bewegt werden können.

Neigegedeck

Angetrieben durch die Untermaschinerie, ermöglicht es das Neigegedeck, einen Teilbereich der >Szenenfläche/Spielfläche um bis zu 10° schräg zu stellen. Hierdurch ergeben sich neue Raumwirkungen und Spielebenen für das Bühnenbild und die Darsteller*innen.

Obermaschinerie

Die Obermaschinerie ist die Gesamtheit der im Bühnenturm verorteten technischen Einrichtungen, um Dekorationen und Bühnenelemente oder auch Darsteller*innen mithilfe von Drahtseilen über verschiedene Züge positionsgenau hoch- und runterzufahren.

Podien

Podien sind vertikal bewegliche Bühnenelemente, die einzeln in die Höhe gefahren oder in die Tiefe versenkt werden können. Hierdurch ergeben sich neue Raumwirkungen und Spielebenen für das Bühnenbild und die Darsteller*innen.

Podienfläche

Die Podienfläche ist Teil der >Szenenfläche/Spielfläche und misst im Nürnberger Opernhaus 14,0 m x 14,0 m. In diese Fläche sind die Hubpodien (Doppelstock- und Ausgleichspodien) integriert, hier kann der Drehscheibenwagen stehen und versenkt werden.

Schmuckportal

Das Schmuckportal ist die aus dem Saal sichtbare Öffnung zur Bühnenfläche. Der Begriff lässt erkennen, dass die Umrahmung der, vom Saal aus, sichtbaren Öffnung meist in besonderer Weise schmuckvoll ausgeführt ist.

Seitenbühne

Die Seitenbühne ist seit den frühen 1930er Jahren essenzieller Bestandteil von Theaterbauten. Sie dient zur Aufbewahrung, Vorbereitung und zum schnellen Szenenwechsel der Dekoration und ist für einen wirtschaftlichen Theaterbetrieb unerlässlich.

Spielfläche (vorher Szenenfläche)

Der vom Zuschauer*innenraum einsehbare Teil der Bühnenfläche, auf der die künstlerischen und musikalischen Darstellungen erfolgen. Sie wird seitlich begrenzt durch die Außenpanoramen, rückwärtig durch den letzten Zug und nach vorne durch die Orchestergrabenöffnung. Daraus ergibt sich im Nürnberger Opernhaus eine Fläche von 17,0 m x 19,0 m (B x T).

Statisches Portal

Das statische Portal ist die statisch wirksame Begrenzung der maximal möglichen Portalöffnung im Bühnenturm, also die baustatisch größtmögliche Öffnung zwischen Bühnenturm und Saal.

Technisches Portal

Das Technische Portal liegt hinter dem >Schmuckportal und nimmt Bühnentechnik wie Beleuchtung und Tonanlagen auf.

Transition des Theaters in die Zukunft

Das Theater der Zukunft berücksichtigt Megatrends und gesellschaftliche Entwicklungen, um Erwartungen an den modernen Theaterbetrieb zu entsprechen und die diverse (Stadt-) Gesellschaft zu erreichen.

Unterbühne

Die Unterbühnen sind die Räume unter den eigentlichen Bühnenflächen. Im Fall der Hauptbühne werden sie genutzt, um vorbereitete Bühnenbauten oder dort wartende Akteur*innen über

>Hubpodien auf der Hauptbühne erscheinen zu lassen. Im Falle der >Seitenbühne und der >Hinterbühne sind die Unterbühnen Lagerflächen für Kulissen und/oder Möblierungen, die für Proben benötigt werden und so schnell und aufwandsarm eingesetzt werden können.

Untermaschinerie

Die Untermaschinerie ist eine unter dem Bühnenboden verortete technische Einrichtung, mit der Podien und damit Dekorationen und Bühnenelemente oder auch Darsteller*innen über mehrere Geschosse unter oder über das Bühnenniveau in vertikaler Richtung gefahren werden können.

8 Anlagen

Die nachfolgenden Unterlagen finden sich auf der gemeinsam genutzten Datenplattform MyDrive:

Anlage 01. Flächen- und Funktionsprogramm („Raumprogramm“)

Anlage 02. Funktionsdiagramm

Anlage 03. Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung

Anlage 04. Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen

Anlage 05. Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung

9 Impressum

Verfasser: C4C Achatzi Dahms Schriner Part mbB

In Zusammenarbeit mit dem Staatstheater Nürnberg, der Projektbaudienststelle der Stadt Nürnberg sowie dem Projektsteuerer SPPM.

Stand: 25.04.2022

Die vorliegende Unterlage beruht auf dem Nutzerbedarfsprogramm des Staatstheaters Nürnberg vom Juni 2021, den verschiedenen Gutachten ab dem Jahr 1967 sowie der aktuellen Plausibilisierungen durch die fachplanerische Expertise der Büros Bühnenplanung Walter Kottke Ing. GmbH (BWKI), Bayreuth für die Bühnenplanung, PfeiferINTERPLAN – ProfessorPfeiferundPartner Part- GmbB, Darmstadt, für das Tragwerk, Weber & Partner Ingenieurgesellschaft für technische Gesamtplanung mbH, Nürnberg, für die Haustechnik, Kahle Acoustics, Brüssel, für alle raumakustischen Belange und Sebastian Gulden, Nürnberg, zur Erfassung und bauhistorischen Einordnung der denkmalpflegerischen Belange. In der letzten Phase der Erstellung des Bedarfsplans hat das Büro Stein und Partner Projektmanagement Beratende Ingenieure PartGmbB (SPPM), Berlin/ München, die Unterlagen im Rahmen seiner Beauftragung durch die Stadt Nürnberg für die Leistungen der Projektsteuerung geprüft und mit projektspezifischen Prüfkommentaren zur Vervollständigung beigetragen

Foto Deckblatt: David Klumpp

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