Bedarfsplan
Bauvorhaben Opernhaus Nürnberg
Plausibilisierung der Bedarfsplanung
Evaluationsbericht
Mai 2022
Stand: 11. Mai 2022
Erstellt von C4C | Achatzi Dahms Schriner Part mbB im Auftrag der Stadt Nürnberg
INHALT
A | EINLEITUNG UND GRUNDLAGEN 3
B | ERLÄUTERUNGEN ZU DEN KAPITELN DES BEDARFSPLANS 8
1 ANLASS UND ZIEL 8 2 GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN 8 2.1 Projektdaten 8 2.2 Bedarfsauslösende Gründe 9 2.3 Projektziele 10 3 BEDARFSERMITTLUNG 10 4 NUTZERBEDARF 11 4.1 Flächenbedarf und Organisationsplanung 11 4.2 Übergeordnete Anforderungen 16 4.3 Anforderungen FG 1 – Bühnen- und Probenbetrieb Opernhaus 18 4.4 Anforderungen FG 2 – Besucher*innenbereiche 24 4.5 Anforderungen FG 3 – Ausstattung und Fundi 25 4.6 Anforderungen FG 4 – Interne Bereiche | Büros und zugehörige Serviceflächen 25 4.7 Anforderungen FG 5 – Interne Bereiche | Facility Management 25 4.8 Anforderungen FG 6 – Cultural Hub 26 4.9 Anforderungen FG 7 – Übergeordnete Infrastruktur 26 5 ERLÄUTERUNG ZU KAPITEL „BEDARFSDECKUNG“ 28 5.1 Standort 28 5.2 Zielkonflikte 28
C | WEITERES VORGEHEN 31
6 PROJEKTENTWICKLUNG 31 7 HINWEISE FÜR DIE REALISIERUNGSPHASE 32
D | ZUSAMMENFASSENDE EINSCHÄTZUNG 34
A | Einleitung und Grundlagen
Der vorliegende Evaluationsbericht dient als begleitendes Dokument zum fortgeschriebenen Bedarfsplan – im Folgenden kurz BPOH genannt. Er benennt und begründet die Anpassungen – insbesondere des quantitativen Flächenbedarfes – in der Genese gegenüber dem im Juni 2021 vorgelegten Nutzerbedarfsprogramm (NBP 2021) inkl. Anlagen des Staatstheaters Nürnberg. Der Bedarfsplan sowie der Evaluationsbericht sind das Ergebnis einer vertieften Prüfung und Plausibilisierung des formulierten Nutzerbedarfs und stellen die Grundlage für die Beschlussfassungen des Stadtrats zur weiterführenden Bearbeitung des Projektes dar. Im Nutzerbedarfsprogramm (NBP 2021) des Staatstheaters ist der Bedarf des Staatstheaters zur Schaffung eines zukunftsfähigen Theaterbetriebs am Richard-Wagner-Platz beschrieben und zur weiteren Befassung und baulichen Umsetzung an die Stadt Nürnberg übermittelt worden. Der dort formulierte Raum- und Flächenbedarf, die Funktions- und Flächenbeziehungen sowie quantitative und qualitative Anforderungen wurden im Rahmen qualitativer Interviews mit allen Abteilungen des Staatstheaters ermittelt sowie von externen Fachplaner*innen geprüft und plausibilisiert. Die vertiefende Bedarfsprüfung erfolgte auf Basis der vorgelegten Dokumente zum NBP 2021 des Staatstheaters. Dieses besteht aus den folgenden vier Dokumenten:
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Betriebsbeschreibung
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Raumprogramm
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Funktionsschema
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Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen
Der Bedarfsplan (BPOH) für das Bauvorhaben Opernhaus nach Maßgabe der DIN 18205 „Bedarfsplanung“ ist das zentrale Dokument für alle weiteren Beschlussfassungen und Projektschritte bis hin zur baulichen Umsetzung durch die potenziell zukünftige Bauherrin Stadt Nürnberg. Das NBP 2021 wurde daher im Auftrag der Stadt Nürnberg einer vertieften Prüfung mit dem Ziel der weitergehenden Plausibilisierung und Überprüfung der Angemessenheit des Bedarfes sowie hinsichtlich der Konsistenz der Unterlagen unterzogen. Nachdem die bedarfsauslösenden Gründe erfasst und präzisiert wurden, sind in einem zweiten Schritt die qualitativen in engem Zusammenhang mit den quantitativen Bedarfen anhand der vorgelegten Raumprogrammtabelle, dem Funktionsschema und der Betriebsbeschreibung erneut überprüft worden. Grundlage der Flächenermittlung waren die einschlägigen Regelwerke sowie die übergebenen Bestandspläne des Opernhauses – eine grundsätzliche Machbarkeit der verschiedenen Bedarfe innerhalb der Grenzen des baulichen Bestandes wurde in Teilaspekten mitbetrachtet. Änderungen gegenüber dem NBP 2021, welche sich aus den Erkenntnissen des Prüfprozesses ergeben, sind im Bedarfsplan erfasst und werden in den Anlagendokumenten des NBP 2021 – sofern sie auch Anlage des BPOH werden – fortgeschrieben (z.B. „Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen“, Raum- und Funktionsprogramm, Funktionsschema). Neu erstellt wurden folgende Dokumente:
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Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung
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Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung
Ausgangspunkt der Evaluation des NBP 2021 und seiner Weiterentwicklung zum Bedarfsplan sind Eckpunkte, die in der ersten Sitzung der Opernhauskommission am 7. Mai 2021 als Ergebnisse mehrjährig vorlaufender Grundlagenermittlungen formuliert und bestätigt wurden.
(1) Errichtung einer Seitenbühne Unter Wahrung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit soll zur Sicherstellung eines zeitgemäßen Opernspielbetriebs eine Seitenbühne errichtet werden, welche zusammen mit den Magazinflächen und der Hinterbühne eine sog. Revolverbühne bildet.
(2) Optimierungen im Saal Die Planungen im Saal sind darauf auszurichten, dass über die zwingend notwendige Einhaltung gültiger Baunormen (Barrierefreiheit, Brandschutz, Standsicherheit etc.) hinaus auch die Anforderungen an zeitgemäßen Komfort (Sitze, Klimatisierung etc.) und Betrieb (Akustik, Sichtlinien etc.) erfüllt werden können. Ein geeignetes Verfahren, ggf. mit öffentlichem Diskurs, zur Haltung der Stadt Nürnberg im Hinblick auf den Umgang mit dem Denkmal und dessen Rolle und Bedeutung in der NS-Zeit muss gefunden werden.
(3) Vergrößerung des Orchestergrabens Der Orchestergraben soll auf die Besetzung der Staatsphilharmonie (A-Orchester) ausgerichtet werden und ist unter Maßgabe gültiger Vorschriften zu vergrößern. Damit verbunden sind Veränderungen in Richtung Bühne, Publikumsbereich und/oder Proszenium. Dadurch verändern sich die Parameter der Akustik im Saal und in Richtung Bühne.
(4) Errichtung aller erforderlichen Probenbühnen im Nahfeld des Opernhauses Grundsätzlich denkbar ist es, den Probenbetrieb (teilweise) an andere Standorte auszulagern. So könnte das Bausoll am Richard-Wagner-Platz reduziert und an anderer Stelle womöglich kostengünstiger erfüllt werden. Damit verbunden wären aber dauerhaft erhöhte Betriebskosten, die deutlich über allen Einsparungspotenzialen liegen, welche im Bau realisiert werden könnten. In der Planung anzustreben ist daher eine Verortung aller Probebühnen im Nahfeld des Opernhauses (Richard-Wagner-Platz, Karl-Pschigode-Platz). Von Vorteil ist hier, dass die Grundstücke schon in Stadtbesitz sind und somit jederzeit über sie verfügt werden kann.
(5) Anmietung/Erwerb des Sigmund-Schuckert-Hauses Den Richard-Wagner-Platz begrenzt östlich das Sigmund-Schuckert-Haus. Dort könnten Funktionsbereiche untergebracht werden, die nicht zwingend bühnennah verortet sein müssen; das Bausoll ließe sich dadurch erheblich verringern. Eine Anmietung des Gebäudes wird dringend empfohlen.
(6) Abbruch des Zwischengebäudes und der Tiefgarage Der Gebäudeteil zwischen Opern- und Schauspielhaus hat das Ende seines Lebenszyklus‘ erreicht. Substanzielle Defizite bei Flächen und Funktionen sprechen gegen eine Sanierung. Die Tiefgarage unter dem Richard-Wagner-Platz ist sanierungsbedürftig und seit Jahren teilweise gesperrt. Ausreichende Stellplatzkapazitäten sind in fußläufiger Entfernung vorhanden (Parkhaus Sterntor Grasersgasse, CPC Parkhaus Sandstraße). Von der U-Bahn besteht ein direkter Zugang in das Opernhaus. Zwischengebäude und Tiefgarage stehen außerdem praktisch allen sinnvollen Optionen einer Neukonzeption vor Ort (Seitenbühne, Probenbühnen, stadträumliche Neuordnung etc.) im Weg.
(7) Optimierung der Anlieferungssituation Die Anlieferung insbesondere von Großformaten (die Werkstätten des Staatstheaters Nürnberg befinden sich im Nordostpark an der Äußeren Bayreuther Straße) ist im Bestand schwierig und
muss optimiert werden. Dadurch kann sich die Notwendigkeit von Veränderungen in der Verkehrsführung der Lessingstraße ergeben; sie werden ggf. in enger Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt geplant.
(8) Weiterführung städtebaulich relevanter Überlegungen Der Karl-Pschigode-Platz ist unter Berücksichtigung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs (Anbindung Südstadt) stadträumlich neu zu ordnen. Dies beinhaltet die Verkehrsführung der Sandstraße sowie die Zufahrt zu den Tiefgaragen der Agentur für Arbeit. Die südliche Raumkante zur Bahnlinie soll unter Einbeziehung der Kreuzung Tafelfeldtunnel/Lessingstraße/Sandstraße sowie privater und städtischer Grundstücke überplant und neu definiert werden. Hierdurch werden ggf. größere Baumassen möglich.
Vorgehensweise bei der Prüfung des NBP 2021 Nach erster Prüfung der Unterlagen des NBP 2021 im Quartal IV 2021 wurden die entstandenen Fragestellungen in Themenkomplexe mit spezifischen Schwerpunkten gegliedert (Vorderhaus – Hinterhaus, Bühne – Zuschauerraum - Foyers, Akustik und Sicht, Statik und Haustechnik) und entsprechende Workshops mit den themenspezifisch relevanten Teilnehmenden durchgeführt. Deren Ergebnisse und Erkenntnisse, insbesondere hinsichtlich der technischen, logistischen und funktionalen Anforderungen und Abhängigkeiten, wurden mit den im NBP 2021 benannten Bedarfen abgeglichen, differenziert beschrieben und, wo nötig, ergänzt und fortgeschrieben und sind in den jeweiligen Protokollen zu den Workshops dezidiert erfasst.
Im Rahmen der folgenden Erstellung des Bedarfsplans wurde eine Neustrukturierung des NBP 2021 vorgenommen: Es wurden die bedarfsauslösenden Gründe von den Rahmenbedingungen und den Projektzielen unterschieden, geschärft und die quantitativen Anforderungen von den qualitativen Anforderungen unterschieden. Nachdem die bedarfsauslösenden Gründe erfasst und präzisiert wurden, sind in einem zweiten Schritt die qualitativen Bedarfe in engem Zusammenhang mit den quantitativen Bedarfen anhand der vorgelegten Raumprogrammtabelle, des Funktionsschemas und der Betriebsbeschreibung erneut überprüft worden. Grundlage der Flächenermittlung waren die einschlägigen Regelwerke sowie die übergebenen Bestandspläne des Opernhauses – eine grundsätzliche Machbarkeit der verschiedenen Bedarfe innerhalb der Grenzen des baulichen Bestandes wurde in Teilaspekten mitbetrachtet, ggf. sich daraus ergebende Änderungen sind quantitativ im Raumprogramm erfasst und werden hier erläutert.
Neben den „Zielen und Anforderungen der akustischen Planungen“ wurden auch die „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“ und die „Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung“ als qualitative Anforderungen in eigenständige Anlagen zum fortgeschriebenen Bedarfsplan ausgegliedert.
Beteiligte In Vertretung der Stadt Nürnberg leiteten die Projektbauherren zusammen mit der Projektbaudienststelle die vertiefte Prüfung und Fortschreibung des NBP 2021 des Staatstheaters zum Bedarfsplan für das Bauvorhaben Opernhaus. Eng in die Plausibilisierung seiner Bedarfe einbezogen war das Staatstheater Nürnberg, vertreten durch den Stiftungsvorstand und die künstlerische Direktion, auf der administrativen Ebene jederzeit unterstützt durch das Projektteam der technischen Direktion und entsprechend den thematischen Schwerpunkten ergänzt um die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter aus den Sparten und Abteilungen. Die fachplanerische Expertise zur Klärung der Machbarkeit und angemessenen Konzeption der Bedarfe wurde durch die Bühnenplanung Walter Kottke Ing. GmbH (BWKI), Bayreuth, für die Bühnenplanung, die PfeiferINTERPLAN – ProfessorPfeiferundPartner PartGmbB, Darmstadt, für das Tragwerk, die Weber & Partner Ingenieurgesellschaft für technische Gesamtplanung mbH, Nürnberg, für die Haustechnik, Kahle Acoustics, Brüssel, für alle raumakustischen Belange und Sebastian Gulden, Nürnberg, zur Erfassung und bauhistorischen Einordnung der denkmalpflegerischen Belange in das Verfahren eingespeist. In der letzten Phase der Erstellung des Bedarfsplans hat das Büro Stein und Partner Projektmanagement Beratende Ingenieure PartGmbB (SPPM), Berlin/ München, die Unterlagen im Rahmen seiner Beauftragung durch die Stadt Nürnberg für die Leistungen der Projektsteuerung geprüft und mit projektspezifischen Prüfkommentaren zur Vervollständigung beigetragen.
Vertiefungsphase
Aufgabenstellung zur Vertiefung und Plausibilisierung der Bedarfsplanung | Prüfung auf Vollständigkeit und Konsistenz | Kritische Hinterfragung der Einzelziele und Anforderungen | Ermittlung von Konflikten in den Anforderungen | Prüfung der grundsätzlichen Umsetzbarkeit der Ziele und Anforderungen | Vertiefung einzelner kritischer Bereiche | Erfassung und Bewertung von Risiken
Nutzer
Vertiefungs-Workshops
Stadt Nürnberg Konsens-Prozess (Gremien) Stadt Nürnberg PBH/PBD Fortschreibung Nutzerbedarfsprogramm Stiftungsrat Fachplaner und ergänzende Dokumente
Bedarfsplan
Struktur des vorliegenden Evaluationsberichts Zur besseren Lesbarkeit ist der vorliegende Bericht gemäß dem fortgeschriebenen Bedarfsplan strukturiert. Die strukturellen Anpassungen des NBP 2021 sind je Kapitel und ggf. Unterkapitel benannt. Die ursprüngliche Struktur des NBP 2021 wurde aufgebrochen und die Inhalte wurden an anderen Stellen eingebettet. Die inhaltlichen Anpassungen und die Herleitung sind, insbesondere in den Kapiteln zur Beschreibung der Funktionsgruppen, je Unterkapitel erläutert. Grundsätzlich sind die Kapitel 1 bis 4 des NBP 2021 in den neuen Kapiteln 1 bis 3 des Bedarfsplans aufgegangen. Die Kapitel zu den Funktionsgruppen (Kap. 5 NBP 2021 <> Kap. 4.3 BPOH) sind weitgehend ähnlich im Aufbau, soweit nicht eine Neuzuordnung einzelner Nutzungsbereiche in eine andere oder in eine eigene Funktionsgruppe vorgenommen wurde. Im BPOH wurde die ortsunabhängige Bedarfsdarstellung fokussiert (was durch Bindung an den Standort jedoch nicht immer zu 100% trennungsscharf vollzogen werden konnte). Neu ergänzt bzw. von der ortsunabhängigen Bedarfsermittlung differenziert, wurde die Erörterung der Bedarfsdeckung am Standort (vgl. Kapitel 5 des BPOH).
B | Erläuterungen zu den Kapiteln des Bedarfsplans
1 ANLASS UND ZIEL Dem fortgeschriebenen Bedarfsplan wurde ein kurzes Kapitel vorangestellt, um Anlass und Ziel der vertieften Prüfung des Nutzerbedarfsplans zu erläutern und den bisherigen Werdegang der Bedarfsplanung zusammenzufassen. Die Inhalte des im NBP 2021 einleitenden Kapitels „Ausgangslage und Vision“ wurden hier und in weitere Kapitel eingebettet.
2 GRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN Das Kapitel wurde im Rahmen der Neustrukturierung des Bedarfsplans neu eingeführt.
2.1 PROJEKTDATEN
2.1.1 Die Nutzerin – Staatstheater Nürnberg Die Beschreibung des Staatstheaters Nürnberg ist separiert in die folgenden Unterkapitel:
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Aufgaben und Tätigkeiten
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Struktur und Organisation, Finanzierung
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Bisher genutzte Flächen
Þ Zur Begründung des Betriebskonzeptes (vgl. BPOH, Kapitel „Aufgaben und Tätigkeiten“, dort „Betriebskonzept“) Das Betriebskonzept des Staatstheaters als Mehrspartenhaus mit Repertoirebetrieb wurde im Prüfprozess vertieft mit der Nutzerin diskutiert und bestätigt. Wie in den deutschsprachigen Ländern üblich, wird auch das Staatstheater Nürnberg im Repertoiresystem betrieben, was sich u. a. durch feste künstlerische Ensembles, die Kombination mehrerer Sparten an einem Haus und – daher der Name – die Etablierung eines Repertoires an verschiedenen Produktionen auszeichnet. Dadurch wird eine hohe Aufführungsfrequenz und Varianz des Angebotes erreicht.1 Eine Umstellung auf einen En-suite-Betrieb oder einen Semi-Stagione-Betrieb hätte erhebliche Auswirkungen (funktional, wirtschaftlich, räumlich, logistisch, kulturell), die in diesem Bericht maximal „angerissen“ werden können. Unter anderem würde eine solche Umstellung grundlegende Auswirkungen auf das im nationalen Vergleich sehr erfolgreiche Abo-System des Staatstheaters haben, das auf langfristiger Kundenbindung beruht und dem Theaterbetrieb Planungssicherheit und Liquidität verschafft. Auch die Beschäftigungsverhältnisse der bisher festangestellten Ensembles würden stark reduziert oder aufgelöst werden müssen. Eine Weiterbeschäftigung des Personals wäre nicht möglich. Auch die hohe Produktivität und Vielseitigkeit des Spielplanangebots und die hohe künstlerische Qualität des kontinuierlich aufeinander eingespielten Ensembles und Theaterbetriebs wären beeinträchtigt. Der Flächenbedarf und die Betriebskosten würden vermutlich reduziert, jedoch kann zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aussage dazu getroffen werden, welche Bedarfe davon tatsächlich betroffen wären. Dem folgend wird nicht empfohlen, den Spielbetrieb umzustellen, da dies erhebliche negative Auswirkungen auf alle Aspekte des Musik- und Tanztheaters hätte und etablierte betriebliche und künstlerische Strukturen des Staatstheaters Nürnberg nachhaltig auflösen würde. Die Weiterführung dieser Betriebsform wurde in den verschiedenen Dokumenten durch das Staatstheater begründet und ist Grundlage aller weiteren Erhebungen zum Flächenbedarf.
1 Für mehr Information siehe „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort“, Oktober 2020
Þ Hinweis zur Einsparmöglichkeit am Zentrallager an der Frankenstraße (vgl. BPOH, Kapitel „Bisher genutzte Flächen“, dort „Zentrallager, Frankenstraße“) Mit dem Ziel, die Zahl der im Opernhaus vorzuhaltenden Produktionen zu erhöhen, werden diese Flächen deutlich entlastet sowie der logistische Aufwand reduziert. Ggf. können hier später derzeit angemietete Flächen aufgegeben werden.
2.1.2 Rahmenbedingungen der Liegenschaft am Richard-Wagner-Platz In diesem Kapitel wird gezielt auf die Liegenschaften am Richard-Wagner-Platz, deren Denkmalbelange, städtebaulichen Rahmenbedingungen, verkehrliche Erschließung sowie die technischen Rahmenbedingungen eingegangen. Die Gebäude des Staatstheaters sind dabei jeweils in Lage, Struktur und Kubatur sowie bezüglich ihrer wesentlichen baugeschichtlichen Meilensteine beschrieben. Das Kapitel wurde neu eingeführt. In ihm wurden einige Textteile aus dem NBP 2021 integriert.
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Das Opernhaus
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Magazingebäude und Zwischenbau
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Das Schauspielhaus
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Vorhandene Bebauung in der Nachbarschaft
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Denkmalschutz
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Platzgestaltung
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Städtebauliche Rahmenbedingungen, Planungsrecht
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Verkehrliche Erschließung
-
Weitere Rahmenbedingungen des Grundstücks: Boden, Grundwasser
2.1.3 Zeitplan des Projekts Basierend auf den Abhängigkeiten, die sich auch aus der auslaufenden Betriebserlaubnis ergeben, wurde ein Zeitplan erarbeitet.
2.2 BEDARFSAUSLÖSENDE GRÜNDE
Ein wesentlicher Teil der vertiefenden Prüfung des vorgelegten Nutzerbedarfs war zunächst die Plausibilisierung und, wo nötig, die Schärfung und Präzisierung der bedarfsauslösenden Gründe in Kooperation mit der Nutzerin und der Bauherrin. Schon im NBP 2021 sind die bedarfsauslösenden Gründe innerhalb der jeweiligen Zielformulierungen an den verschiedenen Stellen benannt, werden hier (in der Struktur eines Bedarfsplans gemäß DIN) jedoch noch einmal zusammengefasst und in ihrer Bedeutung für den Betrieb und den Erhalt des Opernhauses eingeordnet.
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Betriebserlaubnis endet wegen Mängeln spätestens mit Ablauf des Jahres 2025
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Erfüllung des Stiftungszwecks
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Bühnenbetrieb und -technik unzeitgemäß
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Eingeschränkte Kooperationsfähigkeit mit nationalen/internationalen Produktionen
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Defizite bei Akustik und Sicht im Zuschauersaal
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Mängel an Büroarbeitsplätzen und weiteren Arbeitsbereichen, eingeschränkte Funktionali-
tät
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Schadhafte Gebäudesubstanz
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Veraltete Haus- und Anlagentechnik
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Dezentrale Standorte: hoher Logistikaufwand und erhöhtes Schadensrisiko
2.3 PROJEKTZIELE
Die bereits im NBP 2021 benannten Ziele des Projekts wurden zusammengefasst und in einem iterativen Prozess fortgeschrieben und geschärft. Diese formulierten Ziele bestimmen in der Folge den tatsächlichen – quantitativen wie qualitativen – Bedarf des Staatstheaters. Das Kapitel gliedert sich wie folgt:
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Transition des Theaters in die Zukunft
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Sicherung der Fortführung des Spielbetriebs
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Behebung der sicherheitstechnischen und baulichen Mängel
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Steigerung des Theatererlebnisses
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Optimierung der Betriebsabläufe und Steigerung der Spiel- und Probenfrequenz
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Schaffung moderner Arbeitswelten
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Digitalisierung
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Zugänglichkeit (inkl. Barrierefreiheit)
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Soziale Nachhaltigkeit: Öffnung zur diversen (Stadt-) Gesellschaft
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Ökologische Nachhaltigkeit: Umwelt- und Klimafreundlichkeit
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Ökonomische Nachhaltigkeit: Optimierung der Wirtschaftlichkeit
Aufgrund der Belegung des Begriffs „Theater der Zukunft“ durch verschiedenste Formate und Diskussionsforen innerhalb der Theaterszene, u.a. auch den Beteiligungs- und Planungsprozess der Rheinoper in Düsseldorf, wird dieser im Bedarfsplan BPOH durch „Transition des Theaters in die Zukunft“ ersetzt. Im Zuge der Plausibilisierung der Bedarfsplanung zeigt sich, dass die Umsetzung der Kernziele, die sich aus den unter 2.2 genannten bedarfsauslösenden Gründen ergeben, weitreichende bauliche Eingriffe in das Opernhaus und das gesamte Areal am Richard-Wagner-Platz zur Folge haben wird. Ergänzend dazu werden weitere Ziele formuliert, die über die reine Bedarfserfüllung hinaus gehen und gleichzeitig genauso plausibel sind. Für viele Erläuterungen zu den Zielen dienten entsprechende Texte aus dem NBP 2021, die als Grundlage übernommen und redaktionell sowie inhaltlich bei Bedarf fortgeschrieben wurden. Einige Kapitel, wie z. B. „Schaffung moderner Arbeitswelten“, in denen auch das „aktivitätsbasierte Bürokonzept“ beschrieben wird, wurden als Erkenntnis aus den durchgeführten Workshops neu aufgenommen.
3 BEDARFSERMITTLUNG Im Kapitel „Bedarfsermittlung“ des Bedarfsplans wird kurz die Historie der Bedarfsermittlung zusammengefasst sowie die Vorgehensweise beschrieben, mit der die vertiefte Prüfung durchgeführt wurde. Auch die am Verfahren Beteiligten werden genannt.
4 NUTZERBEDARF
4.1 FLÄCHENBEDARF UND ORGANISATIONSPLANUNG
4.1.1 Raum und Flächenbedarfsplan Der Bedarfsplan wird ergänzt durch folgende Dokumente:
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Flächen- und Funktionsprogramm
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Funktionsdiagramm
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Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen
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Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung
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Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung
Das Flächen- und Funktionsprogramm listet den Bedarf der Nutzungsflächen (NUF gem. DIN 277) detailliert auf, während das Funktionsdiagramm die funktionalen Beziehungen der Räume zueinander grafisch illustriert. Anmerkungen zu den Dokumenten der Ziele und Anforderungen für die Fachplanungen sind im Kapitel 4.2 „Übergeordnete Anforderungen“ enthalten. Mit Stadtratsbeschluss vom 15. Dezember 2021 ist der dauerhafte Erhalt der Sparten Musiktheater und Ballett des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard- Wagner-Platz festgelegt worden. Somit erfolgte die Prüfung des vorgelegten Nutzerbedarfes objekt- und standortbezogen. Dies bedeutet, dass neben der grundsätzlichen Prüfung der Plausibilität, Angemessenheit und Vollständigkeit ein weiterer Schwerpunkt darin lag, zu prüfen, ob die angemeldeten Quantitäten und Qualitäten innerhalb der gegebenen baulichen Rahmenbedingungen des Standortes realisierbar sind. Hier waren insbesondere das bestehende statische System, das Gebäudevolumen und die baulichen Abmessungen des Opernhauses maßgeblich zu beachten. Diese Prüfung betraf vor allem die Flächenbedarfe der zentralen Bühnen- und Besucher*innenbereiche, da sich deren Bedarfe teils stark erhöht haben, ohne in der Anordnung im Haus besonders flexibel zu sein (bspw. Hauptbühne und Nebenbühnen zzgl. zwingend bühnennaher Nebenflächen wie Technik und Requisite). Diese Bereiche sind also stark an die Möglichkeiten und Grenzen des baulichen Bestandes geknüpft. Maßgabe war hier die Erarbeitung eines plausibilisierten Bedarfs, der mit angemessenen Maßnahmen am Ort realisierbar ist. Dabei erfolgte die Prüfung nicht als ganzheitliche Machbarkeitsstudie, sondern fokussierte nur ausgewählte Einzelaspekte zur Bewertung der jeweiligen Machbarkeit des Bedarfes am Standort. In einem Hinweis (2) wird angemerkt, dass sich im Zuge der Planung und Realisierung der Bedarfsdeckung innerhalb des denkmalgeschützten Gebäudebestandes aller Voraussicht nach noch Modifikationen, Mehrungen und/oder Minderungen von Nutzungsflächen ergeben, um eine optimale Nutzung zu gewährleisten. Zudem ist zu beachten, dass aktuell nur die Angemessenheit und Plausibilität der Nutzungsflächen geprüft wird. Nur, wo sie direkt mit Anforderungen durch die Nutzung determiniert werden, sind Verkehrsflächen qualitativ mitbetrachtet worden (bspw. Foyers, Erschließung von Magazinflächen, Wegeverbindungen zwischen Bühnen). Ebenso gilt dies für die notwendigen Technikflächen. Die Besonderheiten zur Herstellung der Autarkie des Schauspielhauses während der Projektrealisierung werden in einem weiteren Hinweis (3) erörtert. Im Kapitel 8 dieses Evaluationsberichts werden für die geplante Weiternutzung des Schauspielhauses während der Realisierungsphase des BOH besondere Hinweise gegeben.
Flächen- und Funktionsprogramm (“Raumprogramm”) Der Flächenbedarf wurde eingehend geprüft. Das Ergebnis ist ein neues, konsolidiertes Raumprogramm, welches als Anlage dem finalen Bedarfsplan beiliegt. Berechnungsgrundlage für die Flächenprüfung waren im Wesentlichen die Planungshilfen der aktuellen „Neufert-Bauentwurfslehre: Grundlagen, Normen, Vorschriften“. Die umfassende Prüfung des NBP 2021, auch in Zusammenhang und in Abgleich aller schon vorangegangenen Projektstufen und Erkenntnisse aus den verschiedensten Gutachten, offenbarte einige zu vertiefende Aspekte verschiedener Teilbereiche, die in Interviews, Workshops und in direkter Zusammenarbeit mit den Fachplaner*innen und Vertreter*innen der Nutzerin weiter plausibilisiert, geklärt und dokumentiert wurden (siehe auch Protokolle der Workshops). In den folgenden Kapiteln werden die Ergebnisse der Vertiefung zusammenfassend dargestellt. Die Ergebnisse werden hier vor allem qualitativ beschrieben und bewertet sowie, wo nötig, um die Gegenüberstellung der Flächenwerte des geprüften Bedarfs und der ursprünglichen Bedarfsanmeldung des NBP 2021 ergänzt.
Funktionsgruppen Die fünf Funktionsgruppen (FG) des NBP 2021 wurden nun in sieben FG gegliedert, insbesondere um die alte FG 4 „Interne Bereiche“ stärker zu differenzieren. Die Umverteilung der Flächenzuordnung lässt sich grob wie folgt beschreiben:
FG 1 Bühnen- und Probenbetrieb Entspricht im Wesentlichen der FG 1, NBP 2021. Teile der FG 1, NBP 2021 wurden der FG 6 & FG 7 zugeordnet. FG 2 Besucher*innenbereiche grundsätzlich unverändert FG 3 Ausstattung und Fundi grundsätzlich unverändert FG 4 Büros und Serviceflächen entspricht einem Teilbereich der FG 4, NBP 2021 FG 5 Facility Management entspricht einem Teilbereich der FG 4, NBP 2021 FG 6 Cultural Hub entspricht der FG 5, NBP 2021 sowie Teilen der FG 1, NBP 2021 FG 7 Übergeordnete Infrastruktur entspricht einem Teilbereich der FG 4 und Teilen der FG 1, NBP 2021
Aus der Neuzuordnung der Bereiche und Funktionsgruppen ergeben sich zudem Änderungen in der Ausweisung der Flächenbedarfe und der vorhandenen Bestandsflächen gegenüber dem NBP 2021. Diese stellen sich wie folgt dar: NBP 2021 Nutzerbedarfsprogramm 2021 Funktionsgruppe NUF NUF NUF Bestand Bedarf Zuwachs ggü. Bestand FG 1 Bühnen- und Probenbetrieb 9.608 m² 15.225 m² +5.617 m² FG 2 Besucher*innenbereiche 3.111 m² 4.592 m² +1.481 m² FG 3 Ausstattung und Fundi 2.406 m² 3.349 m² +943 m² FG 4 Büros und Serviceflächen 2.726 m² 3.797 m² +1.071 m² FG 5 Facility Management (neue FG) - - - FG 6 Cultural Hub 0 m² 531 m² +531 m² FG 7 Übergeordnete Infrastruktur (neue FG) - - - GESAMT 17.851 m² 27.494 m² +9.643 m² Tabelle 1: Vergleich der Angaben zu Nutzungsflächen von NBP 2021 und BPOH (Werte gerundet)
NUF
Bedarf
Neuzuordnung
14.171 m²
4.103 m²
3.348 m²
2.458 m²
738 m²
857 m²
1.917 m²
27.591 m²
* Abweichungen der Summen ergeben sich aus der Neuzuweisung von vormals als Nutzungsflächen erfassten Flächen zu Verkehrsoder Technikflächen gem. DIN 277. Dies betrifft sowohl die Bestandsflächen als auch die Bedarfe (vgl. Kapitel Flächenbedarf unten)
BPOH Bedarfsplan Opernhaus Funktionsgruppe NUF NUF Bestand Zuwachs ggü. Bestand FG 1 Bühnen- und Probenbetrieb 8.665 m² + 5.249 m² FG 2 Besucher*innenbereiche 3.273 m² + 655 m² FG 3 Ausstattung und Fundi 2.387 m² + 957 m² FG 4 Büros und Serviceflächen 1.674 m² + 379 m² FG 5 Facility Management 528 m² + 176 m² FG 6 Cultural Hub 0 m² + 857 m² FG 7 Übergeordnete Infrastruktur 1.004 m² + 620 m² GESAMT 17.531 m² + 8.893 m² Tabelle 2: Vergleich der Angaben zu Nutzungsflächen von NBP 2021 und BPOH (Werte gerundet)
NUF
Bedarf
13.914 m²
3.928 m²
3.344 m²
2.053 m²
704 m²
857 m²
1.624 m²
26.424 m²
Flächenbedarf u Die angemeldeten Flächenbedarfe sind in Summe insgesamt sowohl in ihrer Größe als auch in der Anzahl grundsätzlich plausibel, angemessen und vollständig. In Teilbereichen, insbesondere bei Lager- und Magazinflächen und Bürogrößen, ergab sich eine Flächenreduktion. In anderen Nutzungsbereichen gab es Mehrungen, da Flächen entweder nicht erfasst oder zu klein für die vorgesehene Nutzung (z. B. Probebühnen) angemeldet waren. Hinzu kommt eine insgesamte „Mehrung“ der Nutzungsflächen (auch in den Angaben des NBP 2021), da in den alten Projektständen z. B. bühnentechnische Flächen nicht als Nutzungsflächen (NUF), sondern als Technikflächen (TF) gezählt wurden. Insofern erhöht sich der Bedarf nicht, sondern wird nur einer anderen Flächenart zugeordnet. Flächen ohne Änderung werden im vorliegenden Evaluationsbericht nicht weiter beschrieben, sondern sind im fortgeschriebenen Raumprogramm erfasst. Ausführliche Informationen und Erläuterungen der Korrekturen sind in den nachstehenden Kapiteln nachzulesen.
Vergleich Nutzungsflächen im Status Quo und zukünftiger Bedarf Funktionsgruppen Opernhaus NUF Zuwachs ggü. Bestand FG 1 Bühnen- und Probenbetrieb + 5.249 m2 FG 2 Besucher*innenbereiche + 655 m2 FG 3 Ausstattung und Fundi + 957 m2 FG 4 Büros und Serviceflächen + 379 m2 FG 5 Facility Management + 176 m2 FG 6 Cultural Hub + 857 m2 FG 7 Übergeordnete Infrastruktur + 620 m2 SUMME NUF Opernhaus + 8.893 m2
| NUF | NUF | |
|---|---|---|
| Bestand | Bedarf | |
| 8.665 m2 | î 14.171 m2 | 13.914 m2 |
| 3.273 m2 | î 4.103 m2 | 3.928 m2 |
| è 3.348 m2 | ||
| 2.387 m2 | 3.344 m2 | |
| 1.674 m2 | î 2.458 m2 | 2.053 m2 |
| 528 m2 | î 738 m2 | 704 m2 |
| è 857 m2 | ||
| 0 m2 | 857 m2 | |
| 1.624 m2 | ||
| 26.424 m2 |
è FG 0 Schauspielhaus* 13.684 m2 13.684 m2 13.684 m2 0 m2 Tabelle 3: Vergleich Nutzungsflächen im Status Quo und zukünftiger Bedarfe (Werte gerundet)
* Die dem Testentwurf des NBP 2021 zugrundeliegende Abrisskante wurde hier außer Acht gelassen, da jede durch Umbaumaßnahmen betroffene Fläche des Schauspielhauses gleichwertig zu ersetzen sein wird. Ein Mehrbedarf an Fläche entsteht daraus nicht.
** Abweichungen der Summen ergeben sich aus der Neuzuweisung von vormals als Nutzungsflächen erfassten Flächen zu Verkehrsoder Technikflächen gem. DIN 277. Dies betrifft sowohl die Bestandsflächen als auch die Bedarfe.
Weitere Flächen des Staatstheaters Folgende externe Standorte werden zukünftig aufgegeben. Die Flächenbedarfe dieser Funktionen wurden im Raum- und Funktionsprogramm für den Standort des BOH am Richard-Wagner- Platz integriert.
-
Abo-Büro im Parkhaus Sterntor 189 m2 NUF wird 0 m2
-
Probebühne 01, Fürther Straße 698 m2 NUF wird 0 m2
Folgende externe Standorte werden auch zukünftig weitergenutzt:
-
Theaterwerkstätten, Nordostpark Flächenbedarf gleichbleibend
-
Zentrallager, Frankenstraße Flächenbedarf gleichbleibend, ggf. Reduktion
möglich (vgl. Kapitel 2.1.1)
Funktionsdiagramm Das Funktionsdiagramm bildet die funktionalen Beziehungen der Räume zueinander grafisch richtig ab und ist eine gute Grundlage für die weiteren Planungsprozesse. In einer empfohlenen Fortschreibung des Funktionsdiagramms sind die im Raumprogramm genannten Wege- und Funktionsbeziehungen mit dem Diagramm abzugleichen und ggf. zu ergänzen. Ferner sind die Flächenbezeichnungen zu harmonisieren und noch vereinzelt fehlende Flächen zu ergänzen.
4.1.2 Betriebsorganisatorische Rahmenbedingungen
Personalstruktur und -entwicklung Grundlage der Bedarfsplanung ist die Angabe durch das Staatstheater Nürnberg, dass auch in Zukunft der Personalstamm des STN erhalten werden soll und kein Stellenzuwachs geplant ist. Die im BPOH gezeigte Stellenübersicht von 2020 weist 487 festangestellte Mitarbeiter*innen für das Staatstheater aus. Inklusive der Tochterfirmen Staatstheater Nürnberg Service GmbH (STNS) und Staatstheater Nürnberg Gastronomie GmbH (STNG) waren dort 2020 621 Personen beschäftigt. Hinzu kommt ein gewisser Anteil der Beschäftigten, die in der Theatersaison nur temporär im Hause tätig sind. Insgesamt sind pro Spielzeit bis zu 1.000 Personen im Haus tätig. Das Staatstheater selbst plant für die Zukunft keinen weiteren Stellenausbau. Die Stellenzuwächse aufgrund des geplanten Ausbaus des Gastronomie-Bereichs der STNG und des Bereichs Integrative Arbeit sind hier ausgenommen und wurden in der Flächenermittlung der Personalbereiche berücksichtigt. Grundsätzlich führen Optimierungen in der Logistik und der Organisation ggf. zu Reduzierungen des Personalstamms an einer Stelle, während andere Bereiche wachsen werden. Für Dynamiken im Stellenplan der Verwaltung ist im Funktionsbereich der Büros eine Kompensation durch die flexibel nutzbaren Co-Working-Spaces, die auch extern vermietet werden können, im Flächen- und Funktionsprogramm vorgesehen.
Geschlechterverteilung In den letzten Jahren bestand eine starke Dynamik, z. B. wurden im Bereich Bühnentechnik immer mehr Kolleginnen beschäftigt. Die Sozialbereiche (insbesondere die Sanitärflächen) sind entsprechend flexibel zu planen: dezentrale, kleinere Einheiten, um so auf Dynamiken in der Personalstruktur reagieren zu können.
Spiel- und Nutzungszeiten Unverändert übernommen aus dem NBP 2021.
4.2 ÜBERGEORDNETE ANFORDERUNGEN
4.2.1 Anforderungen an Architektur und Gebäudegestaltung Im Bedarfsplan werden die grundsätzlichen Anforderungen zur Gestaltung benannt. Im Wesentlichen betreffen diese städtebauliche Zielsetzungen, es wird jedoch auch ein Fokus auf Funktionalität und eine eigene, starke, architektonische Identität der Neubauten gelenkt.
4.2.2 Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung Zur Erreichung der formulierten künstlerischen Ziele sind die Bühnenkonzeption und die Bühnentechnik von entscheidender Bedeutung. Daher wurden für dieses wichtige Thema die „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“ in einem gleichnamigen Dokument zusammengefasst, welches den Bedarfsplan ergänzt. Vorbild war das Begleitdokument zum NBP 2021 zur Akustik. Ziel der Ausgliederung der thematischen Anforderungen ist es, für die einzelnen Fachplanungsdisziplinen spezifische und zusammenfassende Anforderungsdokumente für den weiteren Planungsprozess zu formulieren.
4.2.3 Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen Das Dokument war schon im NPB 2021 Teil der Unterlage. Die benannten Ziele und Anforderungen wurden in Workshops diskutiert und bestätigt. Auf der Basis der weiteren Planungs- und Projektentwicklung sind die folgenden Prozessschritte mit dem Arbeitskreis Akustik abzustimmen und ggf. im Verlauf notwendige Präzisierungen im Dokument „Ziele und Anforderung für die akustischen Planungen“ (kurz: „Akustik-Papier“) vorzunehmen. So könnten präzise Zielvorgaben z. B. zur gewünschten Nachhallzeit ergänzt werden. Ferner wird empfohlen, den AK Akustik sowohl bei der Formulierung der konkreten Planungsaufgabe als auch bei der Beurteilung von vorgeschlagenen Lösungen mit einzubeziehen.
4.2.4 Besondere Anforderungen zum Umgang mit dem Bestandsgebäude
Denkmalschutz Zu den Belangen des Denkmalschutzes wurden im Vorfeld bereits Aussagen getroffen, die bei der vertieften Prüfung Berücksichtigung fanden. Da zu erwarten ist, dass einige der Maßnahmen zur Bedarfsumsetzung im deutlichen Konflikt mit den denkmalpflegerischen Zielen stehen, wurde die Thematik intensiv in den Workshops behandelt. Zunächst wurden dazu die Baualterspläne durch Sebastian Gulden (Denkmalpflegerischer Gutachter, Bau- & Kunsthistoriker) präzisiert. Durch die Projektleitung wurde eine Strategie zur Erfassung und Definition der Maßnahmen und Schutzzonen entwickelt, die die Belange des Denkmalschutzes an diesem geschichtsträchtigen Ort gezielt und bauteilbezogen erfasst. Ziel ist es, eine objektive Datenbasis zu erarbeiten, auf deren Grundlage die Belange des Denkmalschutzes und die Anforderungen und Bedarfe der Opernsanierung miteinander in Abwägung gebracht werden können. Wie im BPOH beschrieben, wird eine denkmalfachliche Begleitung des Projektes durch entsprechende Fachexpertise seitens der Denkmalbehörden empfohlen. Zielsetzung in denkmalfachlicher Hinsicht ist der Erhalt des Gebäudes in seiner ursprünglichen Zweckbestimmung (Art. 5 BayDSchG). Insgesamt sind alle Maßnahmen zur Lösung der wesentlichen Fragen zu einem überzeugenden Gesamtkonzept zusammenzuführen.
Tragfähigkeit und Statik Die beschriebenen Erkenntnisse zu Eingriffen in das Bestandsgebäude mit den zu erwartenden Auswirkungen auf die baukonstruktiven Aufwände sind Ergebnis der Vertiefungsworkshops. Die Erarbeitung von Lösungen ist Aufgabe des weiteren Planungsprozesses. Die Anforderungen für Neubauten betreffen die Tragfähigkeit von Decken und die Dimensionierung von Verkehrswegen für den Einsatz kleiner Gabelstapler im Betrieb.
4.2.5 Barrierefreiheit Die bereits formulierten Ziele aus dem NBP 2021 wurden in diesem Kapitel zusammengefasst und ergänzt.
4.2.6 Nachhaltigkeit Die Bedeutung und Relevanz eines in jeder Hinsicht vorbildhaft-nachhaltigen Projektes wurde in allen Workshops noch einmal betont. Die Forderungen stimmen angesichts kommender Herausforderungen mit den allgemeinen gesellschaftlichen Zielen überein und sind auch Anforderung an jegliche aktuelle oder zukünftige Baumaßnahme.
4.2.7 Anforderungen an die technische Gebäudeausrüstung Als Flächen für technische Anlagen, sog. Technikflächen nach DIN 277, lassen sich die Bedarfe für die gebäudetechnischen Anlagen nicht gemeinsam mit den nutzungsbezogenen Flächen im Bedarfsplan abbilden; sie sind jedoch wesentlicher Bestandteil im reibungslosen Opern- und Theaterbetrieb. Art, Ort und Lage der notwendigen Flächen für alle technischen Anlagen des Gebäudes sind stark planungsabhängig, weshalb zumindest die qualitativen Anforderungen, analog dem Akustik- oder Bühnenkonzept, in einer eigenständigen Anlage zu beschreiben waren. Die beschriebenen Qualitäten wurden großteils aus Kap. 4.3 NBP 2021 übernommen und geprüft; sie sind ggf. im weiteren Planungsprozess weiter zu spezifizieren. Auf Basis von Erfahrungswerten zur benötigten Leistung wurde eine vorläufige Variantenuntersuchung zur sinnvollen Unterbringung der notwendigen Haustechnikanlagen insbesondere für die Zuluft, Abluft und Fortluft erstellt. Diese ergab, dass neben der Unterbringung auf dem Dach theoretisch auch eine unterirdische Unterbringung eines Teils der Anlage möglich ist.
4.3 ANFORDERUNGEN FG 1 – BÜHNEN- UND PROBENBETRIEB OPERNHAUS
Für die zentralen Flächen des Opernhausbetriebes wurden die Bedarfe für Bühnen- und Probenflächen sowie deren direkt angegliederte und somit funktional zuzurechnende Nebenflächen erneut gründlich untersucht. Wesentlicher Aspekt war hier sowohl der Ausgleich des vorhandenen baulichen Flächenmangels als auch die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Musiktheaters durch die Bereitstellung aller notwendigen Flächen für modernes und innovatives Theater. Somit sind sowohl die funktionalen als auch die künstlerischen Anforderungen wesentlich in die Prüfung einbezogen worden. Im Ergebnis konnte die Plausibilität und die Angemessenheit einiger Anforderungen konkretisiert werden; andere Bedarfe befinden sich noch im Klärungsprozess. Alle Anforderungen an die Bühnentechnik und -ausstattung sind eng mit der im weiteren Planungsprozess festzulegenden Bühnenplanung verbunden. Alle bisher erarbeiteten Erkenntnisse und qualitativen Anforderungen sind zentral in der Anlage „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“ beschrieben. Im BPOH wird dieses Papier ergänzt um die Angaben der quantitativen Flächenbedarfe sowie die Beschreibung der funktionalen Abhängigkeiten. Die vorhandenen Texte aus der Betriebsbeschreibung wurden hier um zusätzliche Angaben und Detaillierungen ergänzt. Zur besseren Lesbarkeit wurden die Inhalte neu strukturiert. In der tieferen Erarbeitung des Themenkomplexes wurde die Einführung einer Nomenklatur notwendig, um eine Eindeutigkeit der Anforderungen zu erreichen (vgl. Kapitel 7 Glossar, Bedarfsplan).
4.3.1 BÜ | Hauptbühne
Bühnenraum Die Bühnengrundfläche bleibt grundsätzlich unverändert, jedoch wurde eine Unterscheidung von Bühnengrundfläche und Bühnenraum vorgenommen, wobei der Bühnenraum weitere Flächen aufnehmen muss – bspw. Umgang/rauminterne Bewegungsfläche hinter Schals und Suffiten, das technische Portal, den Inspizienten-Raum und die Vorbühne. In der Summe ergibt sich daraus wieder die Bestandsfläche des Bühnenraums.
Bühnenportal Die vertiefte Prüfung der Anforderungen an das Bühnenportal ergab, dass sowohl zur Bestandssituation als auch zu den Bedarfen, die im NBP 2021 formuliert sind, an verschiedenen Stellen unterschiedliche Angaben gemacht wurden. Unabhängig von der im Detail noch zu bestimmenden Öffnungsgröße des architektonischen Portals (Status Quo: ca. 8 m Höhe x 11,50 m Breite) wird eine Verbreiterung sowohl zur Optimierung der Sichtlinien als auch zur Optimierung der Akustik (Verminderung der Lautheit) angestrebt. Die statische Prüfung ergab, dass eine Vergrößerung der Portalöffnung grundsätzlich machbar ist. Eine Verbeiterung über das architektonische Portal des Umbaus aus den 1930er Jahren hinaus erfordert ggf. weitere statische Maßnahmen zur sicheren Lastabtragung im Portalbereich, die erst nach Untersuchung des Tragwerks detaillierter bewertet werden können. Der bauliche Aufwand für den Eingriff in das Tragwerk und die möglichen Vorteile durch die Verbreiterung des Portals erreichen voraussichtlich bei ca. 12,50 m Öffnungsbreite ihr Optimum. Davon unabhängig wurden verschiedene Maße von Verbreiterungen diskutiert. Letztlich verändert jede Verbreiterung die Größe der aus dem Zuschauerraum einsehbaren Spielfläche auf der Bühne und hat somit direkte Konsequenzen auf die Größe der Podienanlagen, die Größe des Drehscheibenwagens, notwendige Öffnungsbreiten, die gesamte Breite der Obermaschinerie etc.
Vorbühne
- Die Flächenausweisung im Raumprogramm ist neu eingeführt. Bisher war die Vorbühne
nicht als separate Fläche ausgewiesen.
- Ggf. ist die Fläche später in Kombination mit dem, durch Podien schließbaren Orchester-
graben erweiterbar.
- Die Größe der Vorbühne ist planungsabhängig festzulegen.
Drehscheibenwagen
- Die Größe des Drehscheibenwagens von 14 x 14 m wurde mit folgendem Ergebnis über-
prüft: Eine zu starke Reduktion der Größe ist aus wirtschaftlicher Sicht nachteilig, da zugekaufte Produktionen oft massiv umgebaut werden müssten, um auf einen kleineren Wagen zu passen oder Gastspiele und Kooperationen nicht oder nur eingeschränkt möglich wären.
- Alternative Lösungen wie auf Rollen gebaute Ausstattungen, Requisiten und Ausschmü-
ckungen für einen schnellen und einfachen Szenenwechsel wurden ebenfalls erörtert. Im Ergebnis ersetzen sogenannte „Stage Swivel“ oder kleinteiligere Roboterbetriebene Verfahrmöglichkeiten keine Drehscheibe hinsichtlich der Verwandlungsmöglichkeiten auf der Hauptbühne (v. a. unter dem Aspekt, dass nur eine Seitenbühne möglich ist) und sind zudem aufwändig in Betrieb und Wartung.
4.3.2 BT | Bühnentechnik Hauptbühne
- Die EUV-Räume erscheinen sehr groß und werden entwurfsabhängig, je nach final geplan-
ter Technik, zu verkleinern sein. Die Fläche für Bühnenbeleuchtung wurde ebenfalls auf 30 m2 reduziert und als Technikfläche gem. DIN 277 erfasst.
- Die Flächen der Antriebstechnik wurden zusammengefasst und umbenannt (ehemals „Hyd-
raulikraum“), da sie lösungsoffen (Hydraulik, Elektrik etc.) zu planen sind.
- Obermaschinerie: Es wurde lediglich die Zusammenführung der Anforderungen in einem
eigenen Unterkapitel vorgenommen und um eine differenzierte Beschreibung von Funktion und Anforderungen ergänzt. Flächenänderungen haben sich daraus nicht ergeben.
- Arbeitsbühnen: Es wurde lediglich eine differenzierte Beschreibung von Funktion und An-
forderungen ergänzt. Flächenänderungen haben sich daraus nicht ergeben.
- Podienanlage und Untermaschinerie: Keine Änderungen oder Ergänzungen zum NBP
2021 (oder anderen Gutachten).
4.3.3 NB | Hinterbühne, Seitenbühne, Unterbühnen
- Hinterbühne: Es wurde eine Präzisierung der benötigten Fläche und der technischen An-
forderungen sowie die Beschreibung der ortspezifischen Funktionalitäten und Abhängigkeiten vorgenommen.
- Seitenbühne: Es wurde eine Präzisierung der benötigten Fläche und der technischen An-
forderungen sowie die Beschreibung der ortspezifischen Funktionalitäten und Abhängigkeiten vorgenommen. Insbesondere die tatsächlich notwendigen Mindestöffnungsgrößen zur (neuen) Seitenbühne sind aus den bühnentechnischen Anforderungen heraus zu definieren und in Abgleich mit den Möglichkeiten des baulichen Bestandes zu bringen. Ggf. werden statische Kompensationsmaßnahmen, wie bspw. Überbrückungskonstruktionen zur Lastumleitung erforderlich werden.
Þ Auswirkungen auf Baukonstruktion und Denkmalschutz Die Schaffung einer Seitenbühne ist in jedem Fall ein erheblicher Eingriff in das Bestandsgebäude – mit direkten Auswirkungen auf Statik und Denkmalbelange. Sie bedeutet mindestens den Verlust der historischen Bausubstanz in der erforderlichen Öffnungsgröße des betreffenden Bereichs auf der Südseite des Bühnenturms (hier: Breite min. 11 m, Höhe 9 m) und hat zudem, durch die große Öffnung in der Wand des Bühnenturms, erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Statik des Bühnenturms, die durch bauliche Maßnahmen zu kompensieren sein werden. Bei einer Öffnungsbreite von mehr als 11 m ist zusätzlich das historische Treppenhaus im angrenzenden Flur zurückzubauen. Sowohl die Belange der Denkmalpflege als solche der Statik (Aussteifung der Turmwand) und des Nutzerbedarfs (notwendige vertikale Erschließung) werden dadurch anderweitig zu kompensieren sein. u Für den Spielbetrieb des Opernhauses ist die Schaffung einer Seitenbühne essenziell, lange überfällig2 und zwingend mit den anstehenden Baumaßnahmen vorzusehen. Gleichwohl ist festzuhalten, dass die erforderlichen Eingriffe zur Anbindung der Seitenbühne zu großen, ggf. risikobehafteten Eingriffen am Bühnenturm mit hohem denkmalpflegerischen Abstimmungsbedarf führen werden.
Untere Seitenbühne
- Durch Doppelung mit den kleinen Magazinflächen (Möbellager, Lager Standardmaterial)
entfällt diese Fläche und ist als Lagerfläche nun in der Magazinfläche erfasst.
Unterbühne (Hauptbühne)
- Es wurde eine Präzisierung der benötigten Fläche und der technischen Anforderungen so-
wie die Beschreibung der ortspezifischen Funktionalitäten und Abhängigkeiten vorgenommen.
- Es ergab sich eine Flächenreduktion der 1. Ebene von 475 m2 auf 220 m2, da die Fläche der
Podienanlage selbst hier abgezogen werden muss. Relevant ist nur die Fläche des Umgangs um die Doppelstockpodien zur Erschließung derselben.
Untere Hinterbühne
- Es wurde eine Präzisierung der benötigten Fläche und der technischen Anforderungen so-
wie die Beschreibung der ortspezifischen Funktionalitäten und Abhängigkeiten vorgenommen. Þ Variantenuntersuchung zur notwendigen Höhe der unteren Hinterbühne Im Rahmen der vertieften Prüfung wurde auch die Option einer unteren Hinterbühne in voller Höhe einer vollständig aufgebauten Kulisse mit dem Ergebnis erörtert, dass die bauliche Umsetzung einen erheblichen Eingriff in das statische System sowie in den Baugrund des Opernhauses zur Folge hätte. Hier wären aufwändige Maßnahmen zur Unterfangung der Fassade an der Lessingstraße notwendig, da sich in diesem Bereich bisher nur ein „normales“ Untergeschoss befindet und für das gewünschte Volumen dieser Unterbühne dort bis weit unter die Fundamenttiefe der Außenwand abgegraben werden müsste. Dieser Aufwand scheint nach bisheriger Einschätzung gegenüber dem Nutzen sehr hoch. Als akzeptable Alternative wurde hier die Schaffung einer Parkposition/-tasche zur Zwischenlagerung der Drehscheibe mit teilaufgebauter Kulisse entwickelt. Die erforderliche Höhe beträgt
2 aus Gutachten Adolf Zotzmann, 1967: „Die Bühne des Opernhauses hat keinen Nebenraum. Sie braucht ihn dringend aus künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Gründen. Es ist mir unverständlich, wie die verantwortlichen Planer der Stadt an den legitimen Platz der Seitenbühne, anstatt dieser, eine Probebühne einbauten. […] der Seitenbühnenraum ist das wichtigste Bindeglied überhaupt zwischen künstlerischer Anforderung und einwandfreier technischer Abwicklung. […]“
in diesem Fall mindestens 3,50 m, was den Eingriff in das Tragwerk und in den Baugrund deutlich reduziert. u Abschließende Lösungen sind im weiteren Planungsprozess zu erarbeiten, dies gilt auch für die Querungsmöglichkeiten zur Erschließung der Gebäudeflügel nördlich und südlich der Bühne im Untergeschoss.
Prospektregal
- Das Kapitel wurde neu eingeführt und das Prospektregal neu beschrieben; insbesondere
seine Anforderungen sind jetzt lösungsoffen formuliert.
- Es wurde eine differenzierte Beschreibung von Funktion und Anforderungen ergänzt sowie
die Präzisierung der benötigten Fläche vorgenommen.
4.3.4 OR | Orchestergraben, Tageslager
Orchestergraben Die vertiefende Prüfung ergab, dass über die im NBP 2021 genannte Pro-Kopf-Fläche hinaus weitere Festlegungen zu treffen sind: 1,5 m2 je Musiker*in (inkl. Instrumentenaufstellfläche) ergibt für 99 Musiker*innen der Staatsphilharmonie Nürnberg eine erforderliche Fläche von rund 150 m2 (gegenüber 93 m2 im Bestand). Þ Prüfung der Machbarkeit im Bestand Der Orchestergraben sollte vornehmlich in die Breite ausgedehnt werden. Zum einen, um die Distanz von Bühne und Zuschauerraum nicht noch weiter zu erhöhen, zum anderen, um möglichst keine der ersten Sitzreihen aufgeben zu müssen. Zur Erläuterung: je tiefer der Orchestergraben vorgesehen wird, desto mehr ragt er in den Zuschauerraum hinein. Wie im BPOH beschrieben, wird es dennoch notwendig sein, einen Teil des Orchestergrabens unterhalb der Bühne anzuordnen. Aus raumakustischer Sicht dürfen hier maximal 1/3 der Musiker*innen unter der Überdeckung sitzen bzw. stehen. Anhand der Grundrisspläne wurde insbesondere die Dimensionierung des Orchestergrabens in der Tiefe eingehend geprüft: Die Ausdehnung in Richtung Unterbühne ist nur in geringem Maße möglich: Die Untermaschinerie plus Eiserner Vorhang und Brandwand begrenzen die Ausdehnungsmöglichkeiten des Orchestergrabens unterhalb der Bühne. Eine Erweiterung in den Zuschauerraum hinein wird dazu führen, dass die Sitzplätze der ersten und evtl. zweiten Reihe – also Sitzplätze der besten Sicht und höchsten Kategorie – ersatzlos entfallen. Eine Kompensation an anderer Stelle im Saal ist nicht möglich, da sich neue Sitzplätze nur in Bereichen mit geringerem Sichtkomfort schaffen lassen. Die ohnehin große Distanz der Bühnenfläche zu den vordersten Plätzen würde weiter vergrößert.
4.3.5 VT | Veranstaltungstechnik Bühnenbetrieb
- Hier wurden alle Tageslager der Gewerke Beleuchtungstechnik, Audio- und Videotechnik
und Bühnentechnik mit Anforderung einer bühnennahen Anordnung zusammengefasst.
- Das Tageslager BT – Schrauben wurde ebenfalls hierher verschoben, Bühnennähe ist je-
doch nicht unbedingt erforderlich.
4.3.6 BL | Magazin, Kulissenlager Aufgrund des vergleichsweise hohen Flächenanteils der Magazin- und Logistikflächen am Gesamtflächenbedarf und der hohen Flächenkonkurrenzen am Standort werden die Anforderungen sowohl an die Magazinierung als auch an die Logistik- und Rangierflächen erneut überprüft.
Großes Magazin (Kulissen vertikal), Kleines Magazin (Kulissen horizontal)
- Die Prüfung ergab die Präzisierung der benötigten Fläche: Die Netto-Lagerfläche (170 m2
Vertikal-/50 m2 Horizontallager) wurde um die notwendige rauminterne Erschließungsfläche ergänzt. Die Annahme beträgt 40 m2 für das Vertikal- und 10 m2 für das Horizontallager. In Summe bleibt der Netto-Nutzungsflächenbedarf unverändert. Die tatsächliche Größe ist entwurfsabhängig.
- Daraus folgte die Reduktion der einzulagernden Produktionen im Magazin von ursprünglich
sechs auf nun fünf Produktionen. Insgesamt werden dennoch sechs Produktionen des laufenden Repertoires vorgehalten, da sich immer eine Produktion auf Bühne befinden wird.
- Außerdem wurde die Ergänzung der baulichen Anforderungen vorgenommen.
Montagefläche Nach Prüfung der Montagefläche wurde hier eine Reduzierung des Bedarfes vorgenommen: Eine Montagefläche mit direkter Verbindung zur Anlieferung – sowie mit direktem und niveaugleichem Zugang zu Seitenbühne und Magazinen – ist erforderlich, jedoch nicht in einer Größe von 400 m2. Diese Fläche wäre deutlich größer als jede Bühnenfläche. Entsprechend wurde die Reduktion auf eine mit der Seiten- bzw. Hinterbühne vergleichbare Größe vorgenommen, hier 15 x 15 m.
4.3.7 AG | Abendgarderoben In der organisatorischen Zuordnung wurde eine Neuordnung entsprechend der Belegung vorgenommen. Ergänzt wurde der Hinweis auf die Trennung von Jugend- und Erwachsenengarderoben (m/w/d) sowie die Präzisierung der Flächenbedarfe für die verschiedenen Tätigkeiten und Personenzahlen im Abendbetrieb (Um-/Ankleiden für Solisten und Ensemble, Maske, Garderobieren etc.). Nach Prüfung der Flächengrundlagen anhand der aktuellen Ensemble-Besetzungen ergaben sich an unterschiedlichen Stellen für einzelne Raumgruppen Flächenmehrungen und/oder Flächenkürzungen. In der Regel waren Sanitär- und Nebenräume höher zu veranschlagen, teils wegen hoher Gleichzeitigkeitsfaktoren in der Nutzung, wohingegen Garderobenflächen v.a. in den Bereichen der Gruppenumkleiden teilweise reduziert werden konnten. Im Rahmen der Prüfung der Machbarkeit anhand der Grundrisspläne wurde deutlich, dass durch die Schaffung der Seitenbühne in ihren Idealmaßen 16,5 m x 16,5 m die bisher auf Bühnenniveau südseitig angeordneten Solo-Garderoben nicht mehr nutzbar sein werden. Die Bedenken bezüglich einer über mehrere Etagen verteilten Neuanordnung der Garderoben wurden jedoch als nachrangig gegenüber der Schaffung der neuen Seitenbühne zurückgestellt.
4.3.8 GMZ | Generalmusikzentrum
- Zum Teil waren die Beschreibungen von Funktionen und Anforderungen der jeweiligen Nut-
zungseinheiten zu ergänzen.
- Die Büro- und Büronebenflächen waren gem. der Vorgaben der Technischen Regeln für Ar-
beitsstätten (ASR) neu zu berechnen. Hier ergab sich nach Anpassung für alle Bereiche eine Flächenminderung von 4 m2 je Arbeitsplatz (AP).
- Durch Neuberechnung ergab sich für die Repetitionsräume (Chor) eine Flächenmehrung
von rd. 5-10m2 je Übungsraum.
Orchesterprobe
- Durch Neuberechnung ergab sich für die Stimmzimmer und Einzelübungsräume (Orches-
ter) eine Flächenminderung. Grundlage ist die jeweilige Personenzahl gem. „Akustik-Papier“ sowie die Annahme des maßgeblichen Raumvolumens von 7m3 je Person zzgl. Basisfläche in Abhängigkeit der Instrumentenklasse (groß/klein; Schlagwerk/Posaune oder Streichinstrument).
- Durch Neuberechnung ergab sich für den Orchesterprobensaal 02 (klein) eine Flächenmin-
derung um 36 m2. Grundlage ist die jeweilige Personenzahl gem. „Akustik- Papier“.
4.3.9 OPZ | Opernzentrum & BAZ | Ballettzentrum
- Zum Teil waren die Beschreibungen von Funktionen und Anforderungen der jeweiligen Nut-
zungseinheiten zu ergänzen.
- Durch Neuberechnung ergab sich für die der Büro- und Büronebenflächen eine Flächen-
minderung gem. Vorgaben der ASR. Hier ergab sich nach Anpassung für alle Bereiche eine Flächenminderung von 4 m2 je AP.
- Durch Neuberechnung anhand der Personenzahlen ergab sich für die Sanitärflächen (Um-
kleiden, WC/Dusche) eine Flächenmehrung.
Probebühnen
- In Rahmen der Vertiefung wurden die im NBP 2021 in Kapitel 5.1.9. S. 45ff beschriebenen
Probebühnen hinsichtlich ihrer Dimensionierung weiter präzisiert: Es ergab sich eine Flächenmehrung von je 18 m2 bei den Probebühnen (01,02 und 08) durch Neuberechnung auf Basis der Hauptbühnenfläche zzgl. notwendiger Nebenflächen.
- Im Rahmen der vertieften Prüfung der Anforderungen an die Probebühnen wurde die Not-
wendigkeit diskutiert auf allen Probebühnen mit Originalkulissen proben zu können. Dies bedingt in der Folge die Notwendigkeit alle Probebühnen mit 9 m lichter Raumhöhe auszustatten, was einen enormen statischen Aufwand bedeutet und einen großen Anteil an der neu zu errichtenden Baumasse ausmacht.
- Fraglich erscheint unter diesem Aspekt auch die Möglichkeit der Anbindung an das hausin-
terne Logistiknetz: Sofern nicht alle Probebühnen niveaugleich angeordnet werden können, sind Proben mit Originalkulissen nur mit De- und Wiedermontage und Transporten über den Kulissenaufzug möglich, was die Schaffung weiterer Transportwege mit hohen Anforderungen an Deckenlasten und Tragkonstruktionen im Haus bedeutet.
- Grundsätzlich denkbar ist es, den Probenbetrieb (teilweise) an andere Standorte auszula-
gern. Damit könnte das Bausoll am Richard-Wagner-Platz reduziert und an anderer Stelle womöglich kostengünstiger erfüllt werden. Damit verbunden wären aber dauerhaft erhöhte Betriebskosten, die deutlich über allen Einsparungspotenzialen liegen, welche im Bau realisiert werden könnten. In der Planung anzustreben ist daher eine Verortung aller Probebühnen im Nahfeld des Opernhauses auf den städtischen Grundstücken am Richard-Wagner-Platz und Karl-Pschigode-Platz und, als Kompromiss, z. B. eine Reduktion der Volumina der Probebühnen.
4.3.10 VT | Veranstaltungstechnik
- Durch Neuberechnung auf Basis der ausgewiesenen Arbeitsplätze ergab sich für die Büros
und Personalräume eine Flächenminderung. Details siehe oben (Büros) und Raumprogramm.
4.4 ANFORDERUNGEN FG 2 – BESUCHER*INNENBEREICHE
- Die Bedarfe und Anforderungen des NBP 2021 wurden geprüft und werden grundsätzlich
bestätigt. Es ergab sich eine geringfügige Flächenminderung von 175 m2.
4.4.1 SO | Großer Saal Opernhaus
- Durch die Neuberechnung auf Basis im Workshop erarbeiteter Festlegungen von Sitzplatz-
breite (0,55 m) und Sitzreihenabstand (Parkett/Rang 0,90 m/0,95 m) ergab sich eine geringfügige Flächenminderung in der Raumprogrammtabelle. Sie ist jedoch unerheblich, da der Zuschauersaal in seinen historischen Begrenzungen möglichst erhalten werden soll.
- Entscheidend für die Maßnahmen im Zuschauersaal ist die Anzahl der Sitzplätze und deren
Anordnung im Saal (hinsichtlich Qualität in Sicht und Akustik), nicht der Flächenbedarf. Planungsabhängig werden zusätzlich als Fluchtwege dimensionierte Erschließungsgänge im Saal vorzusehen sein. Sie sind den benötigten Zuschauerplatzflächen hinzuzurechnen und innerhalb des Bestandssaals in Parkett und Ränge zu integrieren.
Akustik
- Der im NBP 2021 beschriebene Bedarf wird grundsätzlich bestätigt. Hinsichtlich der Reali-
sierung des benötigten Volumens siehe insb. Kapitel 5.2 Zielkonflikte BPOH.
Sicht
- Eine vertiefende Sitzplatzanalyse wird aktuell durch einen externen Dienstleister erstellt
und detailliert geprüft. Aus den Ergebnissen wird eine sinnvolle und sichtoptimierende Schüsselung des Parketts in seinen Mindestvorgaben erarbeitet werden.
4.4.2 FO | Foyer Opernhaus
- Die im NBP formulierten Bedarfe wurden geprüft und werden grundsätzlich bestätigt.
4.4.3 FN | Foyer – Nebenflächen
- Bei den Publikumsgarderoben ergibt sich eine Flächenmehrung aufgrund einer Neube-
rechnung.
- Die im NBP formulierten Bedarfe für Sanitärbereiche und sonstige Nebenflächen wurden
geprüft und werden grundsätzlich bestätigt (lediglich der Erste-Hilfe-Raum wird auf 15 m2 reduziert).
4.4.4 FS | Foyer – Besucher*innenservice
- Aufgrund der Neuberechnung von Büros und Personalräumen auf Basis der ausgewiese-
nen Arbeitsplätze für Kasse und Shop, Vertrieb und Besucher*innenservice (STNS) ergibt sich eine Flächenminderung.
4.4.5 FG | Foyergastronomie
-
Die im NBP formulierten Bedarfe wurden geprüft und werden grundsätzlich bestätigt.
-
Geringfügige Korrekturen ergeben sich im Betriebsbereich Foyergastronomie: Reduktion
der Spülküche auf 10 m2 sowie Neuberechnung der WC-Fläche 02 auf Basis des Personalschlüssels und des aktuellen Stellenplans.
4.4.6 VG | Veranstaltungsbetrieb Glucksaal
- Die im NBP formulierten Bedarfe wurden geprüft und werden grundsätzlich bestätigt. Ggf.
sind Flächenreduktionen bei Publikumsgarderoben und WC-Anlagen möglich, sofern Teilbereiche der Hauptanlagen genutzt werden können.
- Geringfügige Korrekturen ergeben sich beim Gastronomiebereich des Glucksaals: Die se-
parate Ausweisung des Barbereichs entfällt, da die Bars als Teilflächen der Veranstaltungs- bzw. Bestandsfläche des Glucksaals dort schon erfasst sind.
- Die Spülküche wurde auf 10 m2 und die Fläche für die Vorbereitung Catering auf ein prakti-
kables Mindestmaß reduziert, da die sonstige gastronomische Versorgung über die Fertigungsküche erfolgen wird.
4.5 ANFORDERUNGEN FG 3 – AUSSTATTUNG UND FUNDI
- Die im NBP 2021 beschriebenen Bedarfe und Anforderungen für Requisite, Maske und die
Kostümschneiderei wurden geprüft und werden grundsätzlich bestätigt.
- Die Verortung der Bedarfsdeckung im Bereich der Fundi ist im weiteren Planungsverlauf zu
klären (ggf. ist eine Auslagerung gut katalogisierter Requisitenfundi in frei werdenden Flächen des Zentrallagers möglich).
4.6 ANFORDERUNGEN FG 4 – INTERNE BEREICHE | BÜROS UND ZUGEHÖRIGE SER- VICEFLÄCHEN
Interne Bereiche | Büros
- Die im NBP 2021, Kapitel 5.4, S. 54ff beschriebenen Bedarfe und Anforderungen wurden
geprüft und werden grundsätzlich bestätigt.
- Die Prüfung der Büroflächen und der zugehörigen Nebenflächen ergab durchgängig ge-
ringe Differenzen je Raum zum vorgelegten Flächenbedarf. Im fortgeschriebenen Raumprogramm sind die Flächen entsprechend der geltenden ASR-Vorgaben aktualisiert worden.
- Im Arbeitswelten-Workshop vom 31.01.20223 wurde ergänzend zu den im NBP 2021 be-
schriebenen Konzepten zur Arbeitsplatzorganisation das Konzept des „aktivitätsbasierten Büros“ der Stadt Nürnberg vorgestellt, das als Vorgabe für alle zukünftigen Neu- und Umbaumaßnahmen der Verwaltung Anwendung finden soll. Dies gilt auch für städtisch finanzierte Maßnahmen und findet sich entsprechend in den Projektzielen des BPOH wieder (vgl. a.a.O Kap. 2.3 BPOH). Entsprechend ist ein Prozess zur Evaluierung flächenrelevanter Auswirkungen auf den Nutzerbedarf (Shared-Desk-Modell, Think Tanks etc.) im weiteren Verlauf der Planung zu etablieren.
- Die Änderung des Bürokonzepts soll dabei ohne Flächenmehrungen realisiert werden, viel-
mehr werden durch synergetisch genutzte Flächen Potenziale für weitere Nutzungsangebote frei. Für eine erfolgreiche Umsetzung des aktivitätsbasierten Büros ist neben betriebsorganisatorische Maßnahmen die Planung entsprechender Raumkonfigurationen für Büros, Kommunikations- und Serviceflächen wesentlicher Baustein. In einem ersten Schritt wurden noch fehlende Kommunikationsflächen (Daily Standup, Besprechungsräume in verschiedenen Größen, Pausenräume, Teeküchen etc.) im Raumprogramm auf Basis des Personalschlüssels und entsprechend dem Stellenplan ergänzt.
4.7 ANFORDERUNGEN FG 5 – INTERNE BEREICHE | FACILITY MANAGEMENT
Die im NBP 2021 beschriebenen Bedarfe und Anforderungen für den Hausbetriebsservice (Kap. 4.3. S. 23ff.) wurden geprüft und werden bis auf geringfügige Korrekturen bestätigt.
3 vgl. Protokoll des Workshops Arbeitswelten
4.8 ANFORDERUNGEN FG 6 – CULTURAL HUB
Zur Belebung des Kulturareals und Erweiterung des Theatererlebnisses ist neben der neu zu schaffenden Integrativen Aktionsfläche (IA) und der Open-Air-Bühne ein attraktives gastronomisches Angebot mit Restaurant und Stadtraumcafé in Innen- und Außenbereichen notwendig. Die unter „Kulturareal“, Kap. 5.5. NBP 2021 formulierten Bedarfe entsprechen der Zielsetzung eines Opernhauses der Zukunft und sind grundsätzlich nachvollziehbar.
Open-Air-Bühne Der Bedarf einer Außenspielstätte wird im NBP an verschiedenen Stellen erwähnt und die Anforderungen im Dokument „Ziele und Anforderungen für die akustischen Planungen“ definiert. Die bühnentechnischen Bedarfe sind im Dokument „Ziele und Anforderungen Bühnentechnik und Bühnenplanung“ definiert. Der bisher bekannte Bedarf erscheint plausibel und angemessen, um das formulierte Ziel „Steigerung der Spielfrequenz“ zu erreichen.
4.8.1 KS | Kulturareal Stadtgesellschaft Dieses Kapitel des BPOH umfasst die Angebote des Opernhauses, die zur urbanen und kulturellen Belebung des Stadtraums beitragen sollen. Die Flächen umfassen ein Restaurant, ein Stadtraumcafé und eine Open-Air-Bühne. Der formulierte Bedarf ist plausibel und angemessen. Insgesamt ergaben sich nach Neuberechnung auf Basis der angegebenen Gästezahlen Korrekturen insbesondere für die Nutzungsflächen der Gasträume und somit insgesamt ein Flächenzuwachs in Höhe von 44 m2 für diesen Bereich.
4.8.2 IA | Integrative Aktionsfläche Im Raumprogramm erfolgten Anpassungen hinsichtlich des angemeldeten Bedarfes. Korrekturen betrafen Nebenflächen wie die WC-Anlage. Insgesamt ergab sich eine Flächenreduktion um 43 m2.
4.9 ANFORDERUNGEN FG 7 – ÜBERGEORDNETE INFRASTRUKTUR
Diese Funktionsgruppe wurde neu eingeführt und enthält Funktionsbereiche, die im NBP 2021 der Funktionsgruppe 4 „Interne Bereiche“ zugeordnet waren.
4.9.1 KA | Kantine
- Die im NBP 2021 beschriebenen Bedarfe und Anforderungen für Kantine und Fertigungskü-
che (Kap. 5.4.3. S. 57ff) wurden geprüft und werden bestätigt.
- Aufgrund hoher anzunehmender Gleichzeitigkeitsfaktoren werden insbesondere die Sitz-
platzberechnungen hier bestätigt. Die Gastraumflächen wurden entsprechend den Sitzplatzanzahlen neu berechnet. Dabei sind nur die Sitzbereiche als NUF erfasst; die Raumgrößen sind entwurfsabhängig.
4.9.2 GA | Fertigungsküche
-
Die im NBP 2021 formulierten Bedarfe wurden geprüft und werden grundsätzlich bestätigt.
-
Neuberechnung der Büro- und Büronebenflächen gem. Vorgaben der ASR. Es ergab sich
eine Flächenminderung von 4 m2 je Arbeitsplatz (AP).
- Die Umkleiden wurden mit standardisierten Modulgrößen neu berechnet. Es ergab sich
eine Flächenminderung um 8 m2.
- Die Lager für Obst und Gemüse wurden ergänzt und neu berechnet. Hier ergibt sich ein
Flächenzuwachs von 16 m2.
- Darüber hinaus wurden weitere kleinere Flächenkorrekturen vorgenommen.
4.9.3 PF | Pforte, Bühneneingang
-
Die im NBP 2021 formulierten Bedarfe wurden geprüft und werden grundsätzlich bestätigt.
-
Es wurden untergeordnete Flächen wie ein Wartebereich, Stellflächen etc. ergänzt. Es
ergibt sich ein Flächenzuwachs um 15m2.
4.9.4 LL | Zentrale Logistik
- Das Leergutlager Foyergastro für das Schauspielhaus mit 10 m2 war doppelt berechnet. Es
ergibt sich eine Flächenminderung um 10 m2.
- Die Rangierflächen (vorher Verkehrsfläche) waren als Nutzungsfläche zu erfassen; es
ergibt sich ein Flächenzuwachs um 120 m2.
- Aufgrund einer Neuberechnung sind Loading Dock und Rangierfläche gegenüber dem NBP
2021 deutlich reduziert. Hier ergibt sich eine Flächenminderung um 220 m2.
- Die Stellplätze für Ü-Wagen, Handwerker und Fuhrpark wurden als Außenstellplätze aus
der NUF herausgenommen; es ergibt sich eine Flächenminderung um 220 m2.
- Die überdachten Fahrradstellplätze bleiben Teil der NUF, da diese tendenziell auch als
Fahrradgarage im Gebäude realisiert werden können. Der Stellplatzflächenbedarf des STN ist gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung projektbegleitend fortzuschreiben. Der Stellplatzflächenbedarf der Arbeitsagentur muss aufgenommen und in zukünftige Planungen einbezogen werden.
4.9.5 SA | Sanitäre Anlagen Neben Sanitäranlagen, die bestimmten Nutzungen zugeordnet sind (z.B. exklusiv dem Ballettprobenzentrum zugeordnet oder z.B. den Umkleiden der Gebäudetechnik), sollen weitere Sanitärflächen entwurfsabhängig sinnvoll in den Gebäuden verteilt werden. Insofern sind die im Flächen- und Funktionsprogramm benannten 200 m2 eine Orientierungsgröße, die im weiteren Planungsverlauf anzupassen ist. Grundsätzlich lagen bei der Ermittlung der Bedarfe aller Sanitärflächen die einschlägigen Regelwerke (ASR und VStättV) zugrunde. Es wurden jedoch für die Sanitärbereiche der Damen durchgängig höhere Werte angesetzt als in den Regelwerken bislang empfohlen, um den zurzeit bestehenden Defiziten in den Regelungen und in der Praxis (z. B. durchgängig weniger Bedürfnisplätze bei Frauen) zu begegnen.
5 ERLÄUTERUNG ZU KAPITEL „BEDARFSDECKUNG“
5.1 STANDORT
Mit Stadtratsbeschluss vom 15. Dezember 2021 ist der dauerhafte Erhalt der Sparten Musiktheater, Sprechtheater, Ballett und Konzert des Staatstheaters Nürnberg am Standort Richard- Wagner-Platz festgelegt worden. Eine Variantenuntersuchung weiterer Bedarfsdeckungsalternativen an anderen Standorten in der Stadt kann daher im Rahmen der Erstellung des Bedarfsplans entfallen. Zur Realisierung der Flächenbedarfe werden alle umliegenden Gebäude in die Betrachtung einbezogen und eine kurze Einschätzung ihrer Nutzbarkeit gegeben. Daher werden im Kapitel „Standort“ alle zu berücksichtigende Bestandsgebäude der Umgebung benannt, hinsichtlich ihrer Bausubstanz kurz beschrieben und eine Einschätzung zu Erhalt und/oder Abriss gegeben. Insbesondere wird die Notwendigkeit der Einbeziehung des Sigmund-Schuckert-Hauses und die Nutzung des unterirdischen Bauvolumens der Tiefgarage hervorgehoben.
5.2 ZIELKONFLIKTE
Durch die vertiefende Prüfung wurden mehrere Aspekte herausgearbeitet, die im weiteren Projektverlauf zu klären sind. Diese werden hier im Evaluationsbericht nach Themen sortiert aufgeführt und nur zusammenfassend beschrieben (vgl. BPOH mit Auflistung und Erläuterung der Zielkonflikte im Einzelnen). Zusätzlich werden die Aufgaben zur notwendigen Klärung der jeweiligen Aspekte sowie deren Adressaten hier ergänzt. Einige der aufgeführten Einzelmaßnahme stehen komplex im Konflikt mit mehreren Themen oder beziehen sich aufeinander. Die folgende Zusammenstellung und Kommentierung ist daher nicht losgelöst von den Ausführungen des Bedarfsplans zu lesen. Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist es erforderlich, für jeden Zielkonflikt die jeweiligen Chancen und Risiken auf allen Ebenen sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Denkmalschutz Einige der Maßnahmen zur Umsetzung der durch die Nutzerin formulierten Bedarfe im historischen Opernhaus stehen in Konflikt mit den denkmalpflegerischen Zielen:
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Die Vergrößerung des Saalvolumens für die Verbesserung der Akustik.
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Die Sichtoptimierung im Zuschauersaal (Entfernung von Stützen, Lage der Ränge).
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Die Verbreiterung des architektonischen Portals.
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Die Schaffung einer Seitenbühne.
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Die Maximierung der Öffnung zur Seitenbühne mit Verlust des Treppenhauses an der Süd-
west-Ecke des Bühnenturms. Wie oben bereits beschrieben, wird eine denkmalfachliche Begleitung des Projektes durch entsprechende Fachexpertise empfohlen. Die Stadt Nürnberg muss zudem eine "Haltung" zum Umgang mit dem Denkmal entwickeln.
Baukonstruktion Die bauliche Umsetzung des Vorhabens bedeutet einen erheblichen Eingriff in das statische System des Opernhauses. Grundsätzlich erscheint die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen zur Deckung der räumlichen Bedarfe und Anforderungen baukonstruktiv lösbar. Auf Basis des Vorentwurfs muss im weiteren Verlauf die Tragfähigkeit der Tragglieder untersucht und bewertet werden. Dabei sind Alterungserscheinungen und Konstruktionsmängel zu beachten und ist eine brandschutztechnische Einschätzung vorzunehmen. In jedem Fall muss eine Entscheidungsmatrix auch den Aspekt der Wirtschaftlichkeit (Kosten/ Nutzen) beinhalten. Dies betrifft im Besonderen:
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Die Schaffung einer Seitenbühne.
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Die Vergrößerung der Hinterbühne.
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Die Schaffung einer hinteren Unterbühne.
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Die Maximierung der Öffnung zur Seitenbühne mit Verlust des Treppenhauses an der Süd-
west-Ecke des Bühnenturms.
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Die Vergrößerung des Saalvolumens für die Verbesserung der Akustik.
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Die Verbreiterung des architektonischen Portals (wenn breiter als 12,5 m).
Je nach Öffnungsbreite des Durchgangs zur Seitenbühne werden unterschiedlich aufwändige Lösungen zum Abfangen und/oder Umleiten der Lasten notwendig. Eine Öffnung von mehr als 11 m Breite mit dem dadurch notwendigen Rückbau des bauzeitlichen Treppenhauses an der Südwest-Ecke, verursacht schon bei der Abfangung und Aussteifung des Bühnenturms einen so hohen Aufwand, dass eine Öffnungsbreite von mehr als 11 m sowohl technisch als auch wirtschaftlich fragwürdig erscheint. Die erforderlichen Verbesserungen im Zuschauersaal führen u.U. zu erheblichen Eingriffen in die vorhandene Bausubstanz bis hin zur möglichen Aufgabe des gesamten Innenausbaus. Die Vorteile durch eine Verbreiterung des architektonischen Portals (Verbesserung der Bühnensichtbarkeit und akustische Optimierung) über die derzeit angestrebten 12,5 m hinaus, müssen gegenüber dem baulichen Aufwand/Risiko abgewogen werden. Alle Zielkonflikte mit baukonstruktiven Fragestellungen müssen im weiteren Planungsprozess gelöst werden; ggf. sollten (soweit möglich) mit Grundsatzentscheidungen bestimmte „Leitplanken“ (insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit) definiert werden.
Flächenkonkurrenzen Ein großer Teil der Zielkonflikte wird durch Flächenkonkurrenzen hervorgerufen. Mehrere Bedarfe drängen auf dieselben Flächen, die durch ihre baulichen Rahmenbedingungen jedoch limitiert sind:
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Städtebau: Bausoll vs. Gestaltung Richard-Wagner-Platz.
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Größe Baufenster vs. Logistikachse für alle Funktionen.
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Saalvergrößerung vs. Foyerflächen vs. Gastro-Nutzung vs. Garderoben.
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zwingend bühnennahe Flächen vs. Flächenforderung für Abendgarderoben, Stimm- und
Einspielzimmer, Bühnentechniker etc.
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Nebenflächen im Vorderhaus vs. bühnennahe Flächen im Hinterhaus.
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Saal, Orchestergraben und Bühne in der Längsachse des Opernhauses.
Die als Bedarf formulierte und in ihrer Größenordnung anerkannte Sitzplatzanzahl kann nur erreicht werden, wenn keine anderen Bedarfe (Orchestergrabengröße, Sitzreihenabstände, Sitzplatzabstände, Barrierefreiheit etc.) dem entgegenstehen.
Wirtschaftliche Grundsatzentscheidungen Für die Lösungsalternativen der hinteren Unterbühne (insbesondere für die Realisierung einer Parkposition der Drehscheibe) sind im weiteren Projektverlauf Grundsatzentscheidungen zur Umsetzung zu treffen. Der formulierte Bedarf ist angemessen und plausibel. Gleichwohl ist der Aufwand der technischen Umsetzbarkeit bei der Entscheidung zu bedenken. Eine weitere Grundsatzentscheidung betrifft die Probebühnen – insbesondere die Fragestellung, ob alle drei Probebühnen 9 m hoch realisiert werden sollen. Auch hier ist der Bedarf plausibel, erfordert aber eine grundsätzliche Entscheidung zur Umsetzung in Abwägung von Aufwand und Nutzen. Hier sind Zielkonflikte im Hinblick auf den Anschluss der Probebühnenflächen an die hausinterne Logistik und die Baumassenverteilung im Stadtraum in die Entscheidung einzubeziehen und in der Folge im Planungsprozess aufzulösen. So sind neben einer Ausdehnung in den Platzraum auch die Stapelung und/oder unterirdische Lösungsalternativen, ggf. vorab, grundsätzlich zu bewerten. In Abhängigkeit der Bewertung müssen die lichten Höhen der Opernund/oder Ballettprobebühnen am Standort in Abstimmung mit dem Probenkonzept weiter optimiert werden.
C | Weiteres Vorgehen
6 PROJEKTENTWICKLUNG Mit der Finalisierung des vorliegenden Bedarfsplans für das Opernhaus ist die Definitionsphase der Projektentwicklung abgeschlossen. In der sich nun anschließenden sog. „Ideenphase“ mit Konzept- bzw. Entwurfsentwicklung ist die Bedarfsdeckung am Standort im Planungsprozess weiter vertieft zu untersuchen. Zur Einbindung des Hauses und seiner künftigen baulichen Entwicklung im Kontext der übergeordneten stadträumlichen Entwicklung wird empfohlen, die Workshop-Reihe mit den jeweiligen Beteiligten fortzuführen. Insbesondere die Themenblöcke Städtebauliches Umfeld und Arbeitswelten bzw. aktivitätsbasiertes Büro-Konzept sollten vorab oder innerhalb des anstehenden Vorplanungsprozesses vertieft und ausgearbeitet werden. Auch die Entscheidung über einige Zielkonflikte kann bereits im Rahmen der Planer*innenvergabe in einem mehrstufigem Vergabeverfahren bestens integriert werden. Im Sinne der Förderung der Baukultur und der Nachhaltigkeit bietet bspw. der Realisierungswettbewerb ein sehr geeignetes Instrument, um weitere Themen und Aspekte in verschiedenen Entwurfsvarianten zu überprüfen und um in einem integrativen Prozess mit allen Projektbeteiligten anhand der eingereichten Entwürfe gemeinsam notwendige Grundsatzentscheidungen zu treffen. Zur Klärung aller denkmalfachlichen Fragen und einer fundierten Abstimmung notwendiger Maßnahmen mit den Denkmalbehörden wird, wie oben bereits beschrieben, eine denkmalfachliche Begleitung des Projektes durch entsprechende Fachexpertise empfohlen. Durch die Stadt Nürnberg ist ein Diskussions- und Entwicklungsprozess zum Umgang mit dem Denkmal zu initiieren, um eine konsensfähige Haltung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu entwickeln.
Opernhauskommission Stiftungsrat 2025 Stadtrat
Begutachtung, Diskussion und Beschlussfassung
Gutachten Bestandsanalysen Nutzerbedarfs- Verfahren zur Bedarfsprogramm des Vertiefung Findung des Planung Realisierung plan Staatstheaters Objektplaners Arbeitspakete Testentwurf
Findung, Planung, Realisierung Ausweichspielstätte „Restlaufzeit“ des Opernhauses aufgrund vorhandener Mängel
7 HINWEISE FÜR DIE REALISIERUNGSPHASE
Statische Vorkehrungen zur Sicherung bestehender Gebäude Beim Rückbau von Gebäudeteilen und bei der Herstellung neuer Bauteile sind die Bestandsgebäude umfassend zu sichern, damit keine vermeidbaren Schäden insbesondere durch Setzungen oder Erschütterung entstehen.
Hinweis Weiterbetrieb Schauspielhaus während Interimszeit Der Spielbetrieb der Schauspielsparte soll im Schauspielhaus möglichst während der gesamten Bauphasen fortgesetzt werden. Die Fortführung des Spielbetriebs des Schauspielhauses und seine Folgen sind nicht Teil dieser Beschreibung und müssen gesondert geprüft werden. Ein Konzept zu Nutzungszeiten und Einschränkungen muss frühzeitig erstellt werden. Eine möglicherweise erforderliche temporäre Schließung und Unterbrechung des Spielbetriebs im Schauspielhaus sind so kurz wie möglich zu halten, um Mehrbedarfe an Flächen und zusätzliche Kosten zu minimieren. Die wirtschaftlichen Aspekte der Fortführung des Spielbetriebs des Schauspielhauses sind unbedingt mit in die Betrachtungen einzubeziehen. Lärmkritische Zeiten sind für die Einrichtung der Baustelle und die Durchführung von Bauarbeiten, wenn möglich, zu berücksichtigen und mit dem Staatstheater abzustimmen. Für die Fortführung des Spielbetriebs der Schauspielsparte während der Bauzeiten ist zu beachten, dass der statisch mängelbehaftete und den funktionalen Anforderungen nicht mehr entsprechende Zwischenbau rückgebaut werden und Platz für Neues schaffen soll. Durch den (teilweisen) Rückbau des Zwischenbaus müssen die im Status Quo synergetisch genutzten Funktionsbereiche aufgelöst werden. Dazu zählen insbesondere die Flächen für die Anlieferung, Facility Management, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Präsenzwerkstätten sowie die Andienung der Besucher*innengastronomie aus der Kantine. Zudem müssen die Zuwegungen für Besucher*innen des Schauspielhauses sowie Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten trotz Baustelleneinrichtung und -betrieb ermöglicht werden. Folgende Provisorien sind während der gesamten Bauphasen für die Fortführung des Spielbetriebs insbesondere einzurichten: die Hauptstromversorgung, die Heizungs- und Lüftungsanlagen, die Brandmeldeanlage, die Sicherheitsbeleuchtung, der Potentialausgleich, die Leitzentrale für die Überwachung der technischen Anlagen, die Umschaltung des Daten- und Telefonnetzes über den Karl-Pschigode-Platz sowie die Anlieferung. Unter Berücksichtigung der Lage der Abbruchkante ist im Einzelnen zu planen, wie insbesondere folgende Bereiche während der Bauzeit kompensiert werden bzw. wie die Fortführung des Spielbetriebs gesichert werden kann:
- Für den Vorstellungsbetrieb sind eine funktionierende Logistik und Anlieferung sowie der
Betrieb von Präsenzwerkstätten wesentlich.
- Für die Mitarbeiter*innen muss eine Nutzung von Aufenthaltsräumen, Umkleiden und Sani-
tärräumen in ausreichendem Maß möglich sein.
-
Es muss eine Alternative für die Kantine gefunden werden.
-
Darüber hinaus werden für die technischen Abteilungen Büro- und Lagerflächen sowie
Werkstatträume benötigt.
- Räume der Abteilungen Requisite und Kostüm, wie auch Umkleiden für die Gastronomie
und das Vorderhauspersonal, müssen eingeplant werden.
- Die Eingangssituation in das Foyer des Schauspielhauses ist zu berücksichtigen (Niveau
des Richard-Wagner-Platzes oder sogar Verlegung des Publikumseingangs).
- Der für das Schauspielhaus notwendige elektrische Potentialausgleich, der in der Sanie-
rung 2010 nicht berücksichtigt wurde, muss hergestellt werden. Die Anbindung an das Opernhaus wird nicht mehr möglich sein.
- Die Kälte- und Lüftungstechnik ist bereits am Schauspielhaus angeordnet. Die Heizungs-
zentrale mit Fernwärmeversorgung sowie Dampfumformer der N-Ergie befindet sich in zentraler Lage im Opernhaus. Diese kann während der Bauphase voraussichtlich nur bedingt weiter betrieben werden. Die Anlagentechnik ist zudem stark sanierungsbedürftig. Eine Ersatzanlage für das Schauspielhaus auf dem Karl-Pschigode-Platz ist ab dem Abbruchzeitraum unumgänglich und muss das Schauspielhaus entsprechend unabhängig versorgen.
- Die zentrale Trinkwasserversorgung sowie Sprinkler- und Sprühwasseranlage befindet sich
im Schauspielhaus. Die Anbindung an eine neu zu errichtende Brandmeldezentrale ist zu gewährleisten.
- Die Gebäudetechnikleitstelle befindet sich im Status Quo in der Elektrowerkstatt im Zwi-
schenbau und muss daher neu angeordnet werden (idealerweise an der zu erweiternden Technikzentrale auf dem Dach des Schauspielhauses).
Schadstoffe Rechtzeitig vor Baubeginn müssen weitere Schadstoffuntersuchungen differenziert durchgeführt werden. Als Grundlage kann die Erkundung aus dem Jahr 2014 dienen, die eine Gefahr für Mitarbeiter*innen durch vorhandene Schadstoffe ausschließt. Bei Abbruch von Gebäudeteilen werden aller Voraussicht nach, anfallende Schadstoffe jedoch fachgerecht zu behandeln und zu entsorgen sein.
D | Zusammenfassende Einschätzung
u Die im NBP 2021 erfassten Bedarfe wurden durch die Verfasserin vertieft geprüft und gegenüber den vorherigen Dokumentenständen zum Bedarfsplan (BPOH) fortgeschrieben. Die formulierten Ziele und Anforderungen sind nach Einschätzung der Verfasserin angemessen, plausibel und vollständig. u Die Ergebnisse des NBP 2021 werden im Wesentlichen bestätigt. Der Flächenbedarf von ca. 26.450 m2 Nutzungsfläche ist angemessen. u In der Prüfung des NBP 2021 und des Testentwurfes wurden Potentiale für Reduzierungen der Nutzungsflächen identifiziert. Die vorgenommenen Veränderungen der Nutzungsflächen bewirken in Summe eine Minderung von rund 1.150 m2 gegenüber dem NBP 2021. u Die Erfüllung des Flächenbedarfs und Auflösung unzulässiger Nutzungsüberlagerungen ist eine der Kernaufgaben der Baumaßnahme. Sie ist nicht durch betriebsorganisatorische Maßnahmen zu erreichen und macht die Schaffung zusätzlicher Flächen erforderlich. u Unter Ausnutzung aller verfügbaren räumlichen Kapazitäten am Standort (inklusive Sigmund- Schuckert-Haus und Tiefgarage) ist der Flächenbedarf am Richard-Wagner-Platz realisierbar. Auslagerungspotentiale zur Reduktion des Flächenbedarfs am Richard-Wagner-Platz bestehen nicht oder sind unter dem Ziel der Konsolidierung des Standorts nicht sinnvoll. Die Schaffung der notwendigen Flächen vor Ort, und damit eine Konsolidierung des Standortes Opernhaus, ist eine der zentralen Maßnahmen der anstehenden Baumaßnahme. u Die im Rahmen der Bedarfsplanung formulierten Eckpunkte werden hinsichtlich ihrer Relevanz für die Umsetzung der Projektziele bestätigt. u Zur Realisierung der Maßnahme werden grundlegende Zielkonflikte zu entscheiden sein: Die (wirtschaftlichen) Grundsatzentscheidungen bei den beschriebenen Zielkonflikten sind vor dem Planungsprozess zu treffen. Verbleibende Zielkonflikte werden im weiteren Planungsverlauf durch Lösungsempfehlungen von Fachexperten und/oder Aufgabenstellungen mit „Leitplanken“ aufgelöst. Diese sind durch die Beteiligten in der für die jeweiligen Projektschritte erforderlichen Tiefe festzulegen. Dies betrifft vor allem die Abwägung des Gestaltungs- und Eingriffsumfangs bei der Bausubstanz in den öffentlich sichtbaren Besucher*innenbereichen mit den Belangen des Denkmalschutzes. u Eine denkmalfachliche Begleitung des Projektes durch entsprechende Fachexpertise wird seitens der Denkmalbehörden empfohlen. Zielsetzung in denkmalfachlicher Hinsicht ist der Erhalt des Gebäudes in seiner ursprünglichen Zweckbestimmung (Art. 5 BayDSchG). Insgesamt sind alle wesentlichen Fragen zu einem überzeugenden Gesamtkonzept zusammenzuführen. Von der Stadt Nürnberg ist zum Umgang mit dem Denkmal eine Haltung zu entwickeln. u Insgesamt bedarf es eines überzeugenden Gesamtkonzepts für die Lösung der hochkomplexen Bau- und Planungsaufgabe. Daher sollte ein mehrstufiges bzw. mehrphasiges Verfahren zur Planer*innenauswahl auf Basis vorgelegter Lösungsvorschläge (empfohlen wird ein offener 2-phasiger Planungswettbewerb) angestrengt werden. Dabei sollten Planungsbereiche, deren Zielkonflikte von späteren Entscheidungen zum Umgang mit dem Denkmal und der Erinnerungskultur am Standort abhängen, als Ideenteil in das Verfahren zur Planer*innenauswahl integriert werden.