Künstlerhaus – Generalsanierung 3. Bauabschnitt / Sachstandsbericht
Es wurde vereinbart, in regelmäßiger Abfolge über den Stand der Baumaßnahme „Künstlerhaus – Generalsanierung 3. Bauabschnitt“ (im folgenden kba_3) zu berichten.
Seit Gründung des KunstKulturQuartiers 2008 und Aufnahme der Planungen erfolgte dies in den Kulturausschüssen am 25.2.2011 („3. Bauabschnitt Künstlerhaus“), am 13.7.2012 (u.a. Drogenproblematik Künstlerhaus und weitere Planungen), am 21.10.2016 (Wiederaufnahme der Planungen), am 7.10.2017 (u.a. Baumbestand Kulturgarten und weitere Planungen), am 6.7. 2018 (u.a. Baubeginn und Interimsnutzungen), am 19.3.2021 (u.a. Verortung Holzwerkstatt und „Halbzeitbericht“) sowie in Bau- und Vergabeausschüssen, im Ältestenrat und Finanzausschuss und im Stadtrat.
Die konkreten Baumaßnahmen biegen nun langsam in die Zielgerade ein. Die
Bedarfsermittlung wurde 2009 begonnen, der erste Spatenstich erfolgte im Frühjahr 2019 – das derzeit angenommene Ende der Baumaßnahmen ist für „Ende November 2022“ avisiert, mit der Wiedereröffnung ist im März 2023 zu rechnen.
Parallel zum Bauen geht der Betrieb im Bereich des 1. und 2. Bauabschnittes des Hauses, also im sogenannten Kopfbau (2. Bauabschnitt) und Mittelbau mit dem Kunsthaus Nürnberg und dem kommunalen Filmhaus Nürnberg (1. Bauabschnitt) sowie in den Interimsstätten u.a. für die Offenen Werkstätten und den Werkbund e.V. im Gebäude Peuntgasse 5-7 und für die Clubbetreiber Musikverein e.V. und Café Kaya in der ehemaligen Kantine, Bauhof 2, weiter.
Nach aktuellstem Stand der Baumaßnahmen werden die festgeschriebenen
Ziele, bauliche wie konzeptionelle, erreicht. Im Beschlusstext des
Kulturausschusses vom 25.02.2011 heißt es unter 1): „Der 3. Bauabschnitt genießt für die kulturelle Infrastruktur unserer Stadt eine hohe Bedeutung“.
Mit einer Abweichung werden die Ziele, die bereits in den Bedarfsermittlungen 2011 gesteckt wurden, nach heutigem Stand erreicht. Im Kulturausschuss vom 25.02.2011 wurde festgehalten:
„- Alle Nutzer sollen im Areal des Künstlerhauses bleiben.
- Die Veranstaltungs- und Ausstellungsflächen des Areals sollen in ihrer Größe im
Wesentlichen beibehalten, aber in ihrer Gestaltung, Ausstattung und Anbindung so verbessert werden, dass sie flexiblen Mehrfachnutzungen offenstehen.
- Schaffung eines zentralen Eingangs mit Zentralinformation und –kasse und
Präsentationsmöglichkeit für die Nutzer, sowie Leitsystem.
- Übersichtliche Wegeführung, gute Anbindung und angemessene Vorzonen für die
öffentlichen Bereiche.
-
Einbau eines Lastenaufzugs, in erster Linie zur Andienung des Festsaals.
-
Bessere Nebenflächen für Festsaal (Künstlerbereich, Probenraum, Lager, Technik,
Lüftung etc.)
- Festsaal- und Kinonutzung soll von den Veranstaltungen der alternativen
Musikszene akustisch entkoppelt werden.
- Bildung einer Clubzone (Musikverein/ Cafe Kaja und Kulturkellerei) mit
gemeinsamer Nutzung der Nebenbereiche.
-
Vergrößerung der WC- Kapazitäten und Verbesserung des Standards.
-
Verlagerung der Gastronomie in die Nähe des Kulturgartens. Zentrale Gastronomie.
-
Keine Erweiterung der Werkstattflächen, aber Beibehaltung des vorhandenen
Spektrums (Ausnahme Steinmetzwerkstatt).
- Keine Erweiterung der Unterrichtsflächen des Werkbundes möglich; nach
Möglichkeit Verbesserung der Nebenräume und Zentrierung der Unterrichtsangebote.
- Lagersituation des Hauses verbessern, insbesondere zentrales Getränkelager,
Lager Festsaal. Zusätzliche Lagerflächen für Nutzer, soweit möglich.
-
Müllraum erforderlich.
-
Bedürfnisse der einzelnen Nutzer im Hinblick auf Arbeitssituation und Infrastruktur
prüfen und im möglichen Umfang befriedigen, auch unter Einbeziehung der Mehrzweckflächen.
- Barrierefreiheit herstellen
Die erwähnte Abweichung bezieht sich auf den Punkt: „Alle Nutzer sollen im Areal des Künstlerhauses bleiben“ und betrifft die Holzwerkstatt, die sowohl Teil des Konzeptes „Offene Werkstätten“, als auch wesentlicher Teil des Angebotes des Werkbundes e.V. ist. Mit der äußerst zielführenden Moderation durch Ref I/II und dem produktiven Zusammenwirken von Ref. VI und 2. BM wurde ein Lösungsstrang erarbeitet, der die Interessen und Bedarfe aller Beteiligten berücksichtigt. Durch Beschluss vom 19.03.2021 konnte auch dieser Umstand bereinigt werden. Die Holzwerkstatt (sowie weitere kulturelle Nutzung) wird im Gebäude Peuntgasse 5-7 verortet werden können.
„Künstlerhaus – Generalsanierung 3. Bauabschnitt“ umfasst den nördlichen, bisher nicht sanierten Teil des denkmalgeschützten Künstlerhauses am Eingang zu Nürnbergs Altstadt. Dabei sollen funktionale, sicherheitsrelevante und baurechtliche Mängel behoben und die Nutzung in weiten Teilen optimiert werden. Wesentliche Aspekte sind dabei die Entkoppelung der Veranstaltungsräume, die Verbesserung der Transportwege und der gesamten Ablauflogistik, die Neuordnung von Nutzungen da, wo sie wegen veränderter Rahmenbedingungen oder technischer Vorschriften nicht mehr funktionstüchtig waren, sowie die Neuordnung des Eingangsbereiches.
Seit vertieftem Planungsbeginn Anfang 2016 stehen außerdem ein respektvoller Umgang mit der Historie des Hauses für zeitgenössische und künftige kulturelle Entwicklungen im Mittelpunkt. Die erforderlichen Eingriffe werden so zurückhaltend vorgenommen, dass die Geschichte des Hauses auch weiterhin spürbar und damit sein Charme erhalten bleibt. Zum heutigen Stand des Baufortschrittes kann davon ausgegangen werden, dass auch diese Vorgaben eingehalten werden.
Auf Grundlage des aktuellen Bauzeitenplanes ist von folgendem Szenario auszugehen. (Auszug aus Vermerk von H/K vom 04.04.2022: „Florian Nagler Architekten haben nun mit den beteiligten Ingenieurbüros einen realistischen Fertigstellungs- Bauzeitenplan (Stand 14.03.2022) entwickelt, der als verbindlich festgehalten wurde und folgende Termine beinhaltet:
Baufertigstellung: Ende November 2022
Übergabe / Einzüge / Inbetriebnahme sind wie folgt eingetaktet:
Bauübergabe gem. BRL: Anfang Dezember 2022 Umzüge/Probeläufe: ab Anfang Dezember 2022
Inbetriebnahme Werkstätten / Wiedereröffnung gesamt: Januar bis März 2023…
Daraus ergibt sich, dass die Räumlichkeiten, die von den ausgelagerten Nutzungsbereichen belegt sind, noch weiterhin zur Verfügung stehen müssen. Eine Neunutzung insbesondere der Flächen Johannisgasse und Bauhof2/ehem. Bauhofkantine wird somit erst ab Januar bzw. März 2023 möglich sein...“
Das KunstKulturQuartier in Gänze und die neue Leitung des Künstlerhauses im
speziellen nehmen nunmehr die konkreten Wiedereinzugsplanungen vor und
gehen von einem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen Künstlerhaus bis
März 2023 aus.
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