Polizeipräsidium Mittelfranken
SachgebietE 4
nr l Polizeipräsidium Mittelfranken - SG E 4 * Postfach * 90017 Nürnberg u ee! Y
per E-Mail
| 7 BAAR
97 ÄPR. 20% |
Stadt Nürnberg nn _
Verkehrsplanungsamt
La 7 UR
Herrn Jülich
= | PAIR
| |
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Sachbearbeitung durch: Telefon / Fax: Datum: 04.04.2022 Hummel, EPHK 0911/2112 - 1422 / - 1405 07.04.2022 Unser Zeichen: E-Mail: 5014-1732 PP-mfr.sg-e4@polizei.bayern.de
Nachtabschaltung von Ampeln, Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Jülich,
zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der im CSU-Antrag genannten „Klassifizierung der
Ampelanlagen der Polizei“ nicht um Festlegungen der Polizei handelt, sondern um eine
einvernehmlich mit allen tangierten Behörden erarbeitete und ständig angepasste
„Verkehrsregelungsliste“, wo bei Ausfall einer LSA die erforderlichen Maßnahmen festgelegt
sind.
Die Polizei führt Verkehrsregelungsmaßnahmen in der Regel nur am Tag von 06.00 - 20.00
Uhr durch. Während der Nachtzeit sind bei größeren LSA in der Regel Sondermaßnahmen
erforderlich, weshalb die LSA-Verkehrsregelungsliste nicht als alleiniger Gradmesser für
Nachtabschaltungen herangezogen werden kann.
Beim Ausfall einer LSA im Stadtgebiet Nürnberg wird mit Verantwortlichen der Polizei, der Stadt
Nürnberg und der VAG dieser Einzelfall intensiv geprüft und im Idealfall vor Ort besprochen.
Dies wäre auch bei der Prüfung von Nachtabschaltungen dringend erforderlich! Erst dann
könnte man beurteilen, ob und in welcher Zeit ein Ausschalten der LSA nachts zu verantworten
ist. Insbesondere muss dabei auf die Bedürfnisse der vulnerablen Verkehrsteilnehmer geachtet
s
r werden!
s s s
r r Insgesamt ist zu beobachten, dass je mehr LSA nachts abgeschaltet werden, die
S
r Geschwindigkeit der Kfz zunimmt und damit das Risiko für Fußgänger und Radfahrer steigt. So
r
S T ist es vor allem auch Seniorinnen und Senioren nicht möglich, ohne Lichtsignalanlage an
S T Hauptverkehrsstraßen die Fahrbahn gefahrlos zu queren. Insbesondere trifft dies auf
S S S T S S Dienstgebäude: Haltestelle: Telefon: 0911/2112-0 S F T 9 R 0 i 4 c 4 h 3 a rd N ü W r a n g b n e e r r g
- Platz 1
B U a -B h a n h h n o : f U O 2 p , e r U n 2 h 1 a , us U 3 T E e l M e ai f l a : x : 0 Pp 9 - 1 m 1 f / r 2 . 1 s 1 g 2 - e 1 4 4 @ 0 p 5 o lizei.bayern.de T Internet: http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken I
mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger zu, die z. B. aufgrund ihres Alters
oder ihrer körperlichen Verfassung nicht sehr schnell gehen können und auf die Unterstützung
eines Rollators angewiesen sind.
Durch das Abschalten von LSA an Hauptverkehrsstraßen würde die vorgeschriebene
Geschwindigkeit vermutlich nicht eingehalten, zudem wären möglicherweise bei Dunkelheit
einige Verkehrsteilnehmer überfordert und es könnte dadurch zu einer Erhöhung der
Unfallzahlen, bzw. zu mehr Unfallschäden kommen.
Beispielhaft ist ein Verkehrsunfall vom 03.03.2022 zu erwähnen, der sich gegen 23.30 Uhr an
der ausgefallenen LSA 822 (Sigmund-/Leyher Straße) ereignet hat:
Der Unfallverursacher befuhr die Leyher Straße in allgemein östlicher Fahrtrichtung. Zeitgleich
befuhr der Geschädigte die Sigmundstraße in allgemein südwestlicher Fahrtrichtung. Da die
LSA an der Kreuzung Leyher-/Sigmundstraße außer Betrieb war, galt die
Verkehrszeichenregelung. Der Verursacher missachtete das für ihn gültige Z. 205. Der
Geschädigte war bei Z. 306 vorfahrtsberechtigt. Im Kreuzungsbereich kam es zum
Zusammenstoß, beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Beide beteiligten Personen
wurden glücklicherweise nur leicht verletzt. Es entstand jedoch Gesamtschaden in Höhe von
ca. 16.500 Euro.
Der Schutz der „Verkehrssicherheit‘ und die damit einhergehende Unversehrtheit aller
Verkehrsteilnehmer muss aus Sicht der Polizei oberste Priorität haben!
Nach Prüfung all dieser Kriterien könnte eine LSA nachts abgeschaltet werden, um dem
Umweltgedanken gerecht zu werden. Dies ist bereits bei ca. einem Drittel aller „Ampeln“ im Stadtgebiet Nürnberg der Fall.
Weitere Nachtabschaltungen von LSA können aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht
generell festgelegt werden, sondern sollten weiterhin im Einzelfall in unserem bewährten
abgestimmten Verfahren im Rahmen der Verkehrsbesprechung diskutiert und entschieden
werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.