Haushaltssperre

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Schreiben der Polizei vom 07.04.2022

Anlage · 12.05.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Verkehr & Mobilität Soziales & Gesundheit Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

Abbildung 2

Polizeipräsidium Mittelfranken

SachgebietE 4

nr l Polizeipräsidium Mittelfranken - SG E 4 * Postfach * 90017 Nürnberg u ee! Y

Abbildung 1

per E-Mail

| 7 BAAR

97 ÄPR. 20% |

Stadt Nürnberg nn _

Verkehrsplanungsamt

La 7 UR

Herrn Jülich

= | PAIR

| |

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Sachbearbeitung durch: Telefon / Fax: Datum: 04.04.2022 Hummel, EPHK 0911/2112 - 1422 / - 1405 07.04.2022 Unser Zeichen: E-Mail: 5014-1732 PP-mfr.sg-e4@polizei.bayern.de

Nachtabschaltung von Ampeln, Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Jülich,

zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der im CSU-Antrag genannten „Klassifizierung der

Ampelanlagen der Polizei“ nicht um Festlegungen der Polizei handelt, sondern um eine

einvernehmlich mit allen tangierten Behörden erarbeitete und ständig angepasste

„Verkehrsregelungsliste“, wo bei Ausfall einer LSA die erforderlichen Maßnahmen festgelegt

sind.

Die Polizei führt Verkehrsregelungsmaßnahmen in der Regel nur am Tag von 06.00 - 20.00

Uhr durch. Während der Nachtzeit sind bei größeren LSA in der Regel Sondermaßnahmen

erforderlich, weshalb die LSA-Verkehrsregelungsliste nicht als alleiniger Gradmesser für

Nachtabschaltungen herangezogen werden kann.

Beim Ausfall einer LSA im Stadtgebiet Nürnberg wird mit Verantwortlichen der Polizei, der Stadt

Nürnberg und der VAG dieser Einzelfall intensiv geprüft und im Idealfall vor Ort besprochen.

Dies wäre auch bei der Prüfung von Nachtabschaltungen dringend erforderlich! Erst dann

könnte man beurteilen, ob und in welcher Zeit ein Ausschalten der LSA nachts zu verantworten

ist. Insbesondere muss dabei auf die Bedürfnisse der vulnerablen Verkehrsteilnehmer geachtet

s

r werden!

s s s

r r Insgesamt ist zu beobachten, dass je mehr LSA nachts abgeschaltet werden, die

S

r Geschwindigkeit der Kfz zunimmt und damit das Risiko für Fußgänger und Radfahrer steigt. So

r

S T ist es vor allem auch Seniorinnen und Senioren nicht möglich, ohne Lichtsignalanlage an

S T Hauptverkehrsstraßen die Fahrbahn gefahrlos zu queren. Insbesondere trifft dies auf

S S S T S S Dienstgebäude: Haltestelle: Telefon: 0911/2112-0 S F T 9 R 0 i 4 c 4 h 3 a rd N ü W r a n g b n e e r r g

B U a -B h a n h h n o : f U O 2 p , e r U n 2 h 1 a , us U 3 T E e l M e ai f l a : x : 0 Pp 9 - 1 m 1 f / r 2 . 1 s 1 g 2 - e 1 4 4 @ 0 p 5 o lizei.bayern.de T Internet: http://www.polizei.bayern.de/mittelfranken I

Abbildung 3

mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger zu, die z. B. aufgrund ihres Alters

Abbildung 4

oder ihrer körperlichen Verfassung nicht sehr schnell gehen können und auf die Unterstützung

eines Rollators angewiesen sind.

Durch das Abschalten von LSA an Hauptverkehrsstraßen würde die vorgeschriebene

Geschwindigkeit vermutlich nicht eingehalten, zudem wären möglicherweise bei Dunkelheit

einige Verkehrsteilnehmer überfordert und es könnte dadurch zu einer Erhöhung der

Unfallzahlen, bzw. zu mehr Unfallschäden kommen.

Beispielhaft ist ein Verkehrsunfall vom 03.03.2022 zu erwähnen, der sich gegen 23.30 Uhr an

der ausgefallenen LSA 822 (Sigmund-/Leyher Straße) ereignet hat:

Der Unfallverursacher befuhr die Leyher Straße in allgemein östlicher Fahrtrichtung. Zeitgleich

befuhr der Geschädigte die Sigmundstraße in allgemein südwestlicher Fahrtrichtung. Da die

LSA an der Kreuzung Leyher-/Sigmundstraße außer Betrieb war, galt die

Verkehrszeichenregelung. Der Verursacher missachtete das für ihn gültige Z. 205. Der

Geschädigte war bei Z. 306 vorfahrtsberechtigt. Im Kreuzungsbereich kam es zum

Zusammenstoß, beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit. Beide beteiligten Personen

wurden glücklicherweise nur leicht verletzt. Es entstand jedoch Gesamtschaden in Höhe von

ca. 16.500 Euro.

Der Schutz der „Verkehrssicherheit‘ und die damit einhergehende Unversehrtheit aller

Verkehrsteilnehmer muss aus Sicht der Polizei oberste Priorität haben!

Nach Prüfung all dieser Kriterien könnte eine LSA nachts abgeschaltet werden, um dem

Umweltgedanken gerecht zu werden. Dies ist bereits bei ca. einem Drittel aller „Ampeln“ im Stadtgebiet Nürnberg der Fall.

Weitere Nachtabschaltungen von LSA können aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht

generell festgelegt werden, sondern sollten weiterhin im Einzelfall in unserem bewährten

abgestimmten Verfahren im Rahmen der Verkehrsbesprechung diskutiert und entschieden

werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Hummel

EPHK

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