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Sitzungsvorlage

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SPD-Stadtratsfraktion Wetzendorf Verkehrsausschuss Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Rad- und Fußverkehr Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Vpl/032/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 12.05.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer im Bienweg

hier: Antrag der SPD- Stadtratsfraktion vom 16.4.2019

Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.04.2019 Skizze Bienweg Unterbrechung Plan Verkehrsberuhigung Bienweg

Sachverhalt (kurz):

Die SPD-Stadtratsfraktion hat Maßnahmen beantragt, mit denen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Bienweg zwischen Lemgoer und Bielefelder Straße verbessert werden soll. Auch hatten sich Bewohnerinnen und Bewohner des Bienwegs an die Verwaltung gewandt und auf die schwierige Situation für den Fußgänger- und Radverkehr hingewiesen.

Im Bienweg gibt es zwischen der Lemgoer Straße und Bielefelder Straße keine Gehwege. Die Straße verläuft in einer Kurve, auf deren Innenseite eine Böschung die Sicht auf den Straßenverlauf einschränkt. In diesem Bereich sind viele Menschen zu Fuß und mit dem Rad unterwegs. Besonders für Kinder ist die Situation trotz der Tempo 30-Zone schwierig.

Die Verkehrsmenge ist niedrig. Bei einer Stichprobe am 24.07.2019 wurden in einer halben Stunde 50 Kfz (07.30 – 8.00 Uhr) bzw. 35 Kfz (16.30 – 17.00 Uhr) ermittelt. Hochgerechnet wird dieser Abschnitt von maximal 100 Kfz pro Stunde in beide Richtungen befahren. Durch die geringe Verkehrsmenge findet nur selten Gegenverkehr statt, dementsprechend wird häufig mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren. Eine Durchgangsverkehrszählung hat ergeben, dass je nach Uhrzeit zwischen 50% und 76% des Kfz-Verkehrs im genannten Abschnitt nicht dem Anliegerverkehr der Lemgoer Straße bzw. des nördlichen Bienwegs zuzurechnen sind. Bei den Durchfahrern handelt es sich zum einen um Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes Delsenbachweg und südlicher Bienweg, zum anderen um gebietsfremden Verkehr zwischen Schnieglinger Straße und Wetzendorf.

Die Fahrbahnbreite liegt durchschnittlich zwischen 5,00 und 5,50 Metern, nur unmittelbar nördlich der Lemgoer Straße weitet sie sich auf rund 7,00 Meter auf. Die Anlage eines einseitigen Gehwegs würde die Einführung einer Einbahnregelung erfordern, was den Verkehrsfluss beschleunigen würde und insbesondere für den Radverkehr aufgrund der noch engeren Fahrbahn nachteilig wäre.

Die Verwaltung schlägt stattdessen vor, den Abschnitt zwischen der Lemgoer Straße und der Stichstraße zu den Anwesen Bienweg 64-82 für den Kfz-Verkehr komplett zu sperren. Dies würde die Situation für den Fußgänger- und Radverkehr erheblich verbessern. Durch die Aufstellung von Feuerwehrpfosten wäre die Durchfahrt bei Rettungseinsätzen und zum Zweck der Straßenreinigung gewährleistet. Um die Sperrstelle nicht ausschließlich mit Pfosten erkenntlich zu machen und diese optisch aufzuwerten, sollen zudem zwei mobile Bäume aufgestellt werden.

Für die wenigen Fahrten des Anliegerverkehrs, der dann nicht mehr über diesen Abschnitt des Bienwegs zu- und abfahren kann, steht als Umfahrung für die Sperrstelle der östliche Delsenbachweg zur Verfügung, der die zusätzliche Verkehrsmenge problemlos aufnehmen kann. Für die meisten Anlieger des Gebietes würde sich dadurch entweder kein oder nur ein sehr geringer Umweg ergeben. Der Durchgangsverkehr ohne Ziel und Ausgangspunkt im angrenzenden Gebiet muss auf das Hauptverkehrsstraßennetz ausweichen. Die Verwaltung wird beobachten, wie sich die Sperrung am Bienweg auf den Delsenbachweg auswirkt. Erforderlichenfalls werden ergänzende Maßnahmen geprüft. Zum Wenden vor der Sperrstelle stehen Wendekehren in der Lemgoer Straße sowie in der Stichstraße Bienweg 64-82 zur Verfügung.

Die Unterbrechung des Bienwegs soll zunächst zur Probe für ca. ein Jahr erfolgen. Wenn sich die Verkehrsführung bewährt, wird die Sraßenverkehrsfläche überplant, die Fläche neu aufgeteilt und der Straßenplan dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorgelegt. Zusätzlich ist eine Abstufung des Straßenabschnitts zum beschränkt öffentllichen Weg vorgesehen.

Die geschätzen Kosten für die mobilen Bäume belaufen sich auf ca. 7.600 Euro. Zusätzlich fallen Kosten für die erforderliche Verkehrssicherung in Höhe von ca. 3.000 Euro an.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 11.000 € Folgekosten 200 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Finanzierung über das Budget für mobile Bäume/ Testphase

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Maßnahme dient der Sicherheit der Zufußgehenden und Radfahrenden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

VB

SÖR

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, den Bienweg im Abschnitt zwischen Lemgoer Straße und der Stichstraße Bienweg 64-82 gem. beiliegender Planskizze (geplante Standorte mobile Bäume) für den Kfz-Verkehr zu unterbrechen. Die Durchfahrt für den Radverkehr und für Rettungsdienste wird gewährleistet. Die Maßnahme soll zunächst für ca. ein Jahr zur Probe erfolgen. Wenn sich die Verkehrsführung bewährt, soll der Abschnitt zu einem beschränkt öffentlichen Weg umgewidmet werden.

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