Verkehrssituation Wilderstraße
hier: Antrag von Stadträten der ödp, der Linken Liste und von Die Guten vom 26.05.2021
Entscheidungsvorlage
Anlass
Mit Schreiben vom 26.05.2021 beantragen Stadträte der ödp, der Linken Liste und von Die Guten die Prüfung eines Lkw-Fahrverbotes, einer Einbahnregelung sowie die Herstellung einer Verbindung von der Georg-Eberlein-Straße zur Rollnerstraße. Darüber hinaus sind bei der Verwaltung mehrere Beschwerden über zugeparkte Gehwege in der Wilderstraße eingegangen. Aufgrund der halb auf dem Gehsteig parkenden Kfz bleibt nicht ausreichend Platz für Zufußgehende, insbesondere mit Kinderwagen oder Gehhilfen. Betroffen sind vor allem Familien auf dem Weg zum Kindergarten in der Wilderstraße und Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheimes, die alleine oder in Begleitung das Heim verlassen.
Parkanordnung
Durch die halbseitig auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge bleibt je nach Größe des Kfz und Inanspruchnahme der Gehwegfläche abschnittsweise weniger als ein Meter für Fußgängerinnen und Fußgänger übrig. Da die Fahrbahn in der Wilderstraße nicht breit genug ist, um beidseitig das Parken auf der Fahrbahn anordnen zu können, wurde ein Markierungsplan erarbeitet, der aufzeigt, wie das Parken neu geordnet werden müsste, um ausreichend breite Gehwege gewährleisten zu können. In der Planung sind auch die Belange der Feuerwehr für An- und Abfahrten sowie für das Anleitern berücksichtigt. Wenn die Kfz auf der Fahrbahn geparkt werden, müssen zusätzlich Flächen für die von der Feuerwehr benötigten Kurvenradien im Bereich der beiden Feuerwehrzufahrten des Seniorenheimes freigehalten werden. Darüber hinaus fordert die Feuerwehr die Zufahrtsmöglichkeit von beiden Seiten der Wilderstraße unabhängig davon, ob eine Zweibahnregelung oder eine Einbahnregelung gilt. Ebenso werden die Anforderungen der Müllabfuhr zur besseren Anfahrt des Seniorenheims zur Müllentsorgung beachtet.
Unter Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr entsteht eine Parkanordnung mit Stellplätzen abwechselnd auf der Süd- und Nordseite der Wilderstraße, die auch der Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit zur Unterstützung von Tempo 30 unterstützt. Derzeit gibt es maximal 70 Parkplätze in der Wilderstraße. Die Verwaltung hat zu unterschiedlichen Zeiten die Belegung der Parkplätze untersucht (zwischen 31 und 46 Parkplätzen waren zu unterschiedlichen Zeiten belegt).
In der Summe entfallen 40 Stellplätze gegenüber der Bestandssituation (siehe Markierungsplan in Anlage). 27 öffentliche Stellplätze sowie die drei privaten Stellplätze vor dem Kindergarten können erhalten bleiben. Heute sind in der Wilderstraße elf Parkplätze als Bewohnerstellplätze beschildert. Um die Situation für die Bewohnerinnen und Bewohner abzumildern, könnte ein größerer Anteil der verbleibenden Stellplätze als Bewohnerstellplätze ausgewiesen werden.
Einbahnregelung
Wenn die Zweibahnregelung erhalten bleiben soll, müssten ca. drei weitere Stellplätze entfallen. Mit der Einführung einer Einbahnregelung in Richtung Osten, könnten diese drei Stellplätze bestehen bleiben. Allerdings hätte die Einbahnregelung den Nachteil, dass sich die Erreichbarkeit etwas verschlechtern wird, weil nur noch über die Kreulstraße zugefahren und in Richtung Rollnerstraße abgefahren werden kann und weil es aufgrund der Umwegefahrten zu Verkehrsverlagerungen in die östliche Grolandstraße kommen wird, an die ebenfalls Wohnbebauung angrenzt. Außerdem wird grundsätzlich in Einbahnstraßen in der Regel mit höheren Geschwindigkeiten gefahren, weil auf keinen Gegenverkehr mehr Rücksicht genommen werden muss. Dies ist ein Aspekt, der im Hinblick auf den Kindergarten und das Seniorenheim in der Wilderstraße abzuwägen ist.
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Georg-Eberlein-Straße
Die Georg-Eberlein-Straße, die nördlich parallel zur Wilderstraße verläuft, ist eine Sackgasse, die nur für den Fuß- und Radverkehr eine Verbindung zur Rollnerstraße besitzt. Der Gehweg ist etwa 2,80 m breit und damit zu schmal für die Herstellung einer Fahrbahn für den allgemeinen Kfz- Verkehr und einen ausreichend breiten Gehweg.
Unabhängig davon würde eine Durchbindung der Straße zur Rollnerstraße nicht grundlegend die Situation in der Wilderstraße verändern, sondern lediglich zu einer Verlagerung von Verkehr auf eine zweite Verbindung mit angrenzender Wohnbebauung führen.
Lkw-Fahrverbot
Der Anteil an Kfz über 2,8 t ist in der Wilderstraße bei einer Gesamtverkehrsmenge von rd. 1.300 Kfz/24h mit etwa 1,5% sehr gering. Für ein Lkw-Fahrverbot besteht keine rechtliche Grundlage. Das zeitlich begrenzte Lkw-Fahrverbot während der Baumaßnahmen auf dem ehemaligen Nordbahnhofgelände konnte mit dem höheren Anteil an Baustellenverkehren gerechtfertigt werden. Eine rechtlich haltbare Begründung liegt nach Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vor.
Bürgerinformation
Am 05.04.2021 hat auf Einladung der Verwaltung eine Information über die Planung vor Ort in der Wilderstraße stattgefunden. Neben dem Vorstadtverein Nürnberg-Nord e.V. und dem Stadtteilarbeitskreis Nordstadt haben vier Stadträtinnen und Stadträte und 26 Bürgerinnen und Bürger am Termin teilgenommen. Die Anwesenden begrüßten die Verbesserungen für die Zufußgehenden, kritisierten aber den damit erforderlichen Wegfall von Stellplätzen. Die Verwaltung hat zugesichert, dass nach der Umsetzung der Planung weitere Bewohnerstellplätze in der Wilderstraße und den benachbarten Straßen beschildert werden. Darüber hinaus wurde über die Fahrtrichtung der geplanten Einbahnregelung diskutiert, da die Anwesenden das Linksabbiegen in die Rollnerstraße als problematisch wahrnehmen. Hier wurde bereits wegen der möglichen Störung der Sichtbeziehung, zwischen den aus der Wilderstraße herausfahrenden Fahrzeugen an der Ostseite der Rollnerstraße nördlich der Wilderstraße, ein Motorradparkplatz eingerichtet. Damit können hier nur niedrige Fahrzeuge abgestellt werden, die die Sichtbeziehung nicht unterbrechen. Da die Einbahnregelung in Fahrtrichtung Westen mehr Durchgangsverkehr anziehen würde und die Unfallsituation am Knoten Wilderstraße/ Rollnerstraße bislang unauffällig ist, empfiehlt die Verwaltung, die Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten einzurichten. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden die Markierungen an der Einmündung erneuert.
Zeitplan/Umsetzung
Nach einem positiven Beschluss des Stadtrates kann der Markierungsplan verkehrsrechtlich angeordnet werden. Ein Umbau ist damit nicht verbunden, so dass die Umsetzung zeitnah erfolgen kann. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden vorab über den Zeitpunkt der Umsetzung informiert.
Fazit
In Abwägung aller Vor- und Nachteile und unter Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr wird die Umsetzung des Markierungsplans zur Verbesserung der Situation der Zufußgehenden und die Einführung einer Einbahnregelung in Richtung Osten vorgeschlagen. Der Radverkehr wird gegen die Einbahnstraße freigegeben. Es können zusätzliche Bewohnerstellplätze beschildert werden, um ihre Anzahl gegenüber dem Bestand etwas zu erhöhen.