Beschlussvorlage Vpl/028/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 12.05.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Verkehrsberuhigung Wilderstraße
hier: gemeinsamer Antrag der ödp, der Linken Liste und von die Guten vom 26.05.2021
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.08.2021
Anlagen: Antrag von Stadträten der ödp, der Linken Liste und von Die Guten vom 26.05.2021 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.08.2021 Entscheidungsvorlage Straßenplan 2.2321.5.1
Sachverhalt (kurz):
Mit Antrag vom 26.05.2021 beantragen Stadträte der ödp, der Linken Liste und von Die Guten die Prüfung eines Lkw-Fahrverbotes, eine Einbahnregelung sowie die Herstellung einer Verbindung von der Georg-Eberlein-Straße zur Rollnerstraße. Darüber hinaus sind bei der Verwaltung Beschwerden über zugeparkte Gehwege in der Wilderstraße eingegangen.
Aufgrund der halb auf dem Gehsteig parkenden Kfz auf beiden Seiten bleibt nicht ausreichend Platz für Zufußgehende, insbesondere mit Kinderwagen oder Gehhilfen. Im Umfeld eines Seniorenheims und einer Kindertagestätte ist dies kritisch zu bewerten.
Bei einem Termin vor Ort am 5.4.2022 mit dem Vorstadtverein Nürnberg-Nord e.V., dem Stadtteilarbeitskreis Nordstadt und Anwohnerinnen und Anwohnern wurde über die Möglichkeiten informiert und diese diskutiert.
Zur Verbesserung der Situation in der Wilderstraße wurde ein Markierungsplan für eine Anordnung der Stellplätze am Fahrbahnrand erarbeitet, der auch die Belange der Feuerwehr berücksichtigt. Um möglichst viele Stellplätze erhalten zu können, wird trotz der damit verbundenen Nachteile eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Osten vorgeschlagen.
Die Durchbindung der Georg-Eberlein-Straße zur Rollnerstraße ist weder baulich möglich noch verkehrlich sinnvoll. Für die Beschilderung eines Lkw-Fahrverbotes in der Wilderstraße gibt es keine rechtliche Grundlage.
Die Ergebnisse der Debatte sind in der Entscheidungsvorlage ausführlich erläutert. Die Umsetzung könnte zeitnah erfolgen und kann von Vpl - bei einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates - verkehrsrechtlich angeordnet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Umsetzung ohne bauliche Maßnahmen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Fußgängerinnen und Fußgänger profitieren insbesondere davon, dass die Gehwege nicht mehr durch Kfz eingeschränkt werden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Markierungsplan Nr. 2.2321.5.1 vom 15.11.2019 mit letzter Änderung vom 01.07.2021 für die Wilderstraße umzusetzen und gleichzeitig eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Osten einzurichten.