Berichtsvorlage Vpl/027/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 12.05.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Ausbau Ladeinfrastruktur
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.10.2021, 25.01.2022 und 09.02.2022
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 25.10.2021
Anlagen: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.10.2021 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.01.2022 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.02.2022 Antrag der CSU-Stadtratsfration vom 25.10.2021 Ausführlicher Sachverhalt
Bericht:
Die Frage, wie Elektromobilität in Zukunft mit Strom versorgt wird, ist nicht abschließend gelöst.
Elektrisches Laden erfolgt grundsätzlich auf drei Leistungsniveaus: 1. wall Boxen als Ladestationen für den eigenen Stellplatz mit Leistungen von 3,6 – 11 kW, im Einzelfall 22 kW. 2. Ladestationen im öffentlichen Raum mit Leistungen von meist 22 kW. 3. Schnellladestationen mit Leistungen von 100-350 kW („Modell Tankstelle)
Unterscheiden wird dabei AC und DC: AC-Ladesäulen werden als Normalladestationen bezeichnet und geben Wechselstrom ab. Hier kann mit einer Ladeleistung bis 22 kW geladen werden. DC-Ladesäulen sind Schnellladesäulen und geben Gleichstrom mit Leistungen ab 100 kW ab.
Bei Ladeleistungen von 11 kW ist ein typischer PKW nach etwa 6 Stunden, bei 22 kW nach drei Stunden und bei 300 kW nach wenigen Minuten ausreichend geladen. Je nach individueller Anforderung werden unterschiedliche Anlagen genutzt, eine klare Tendenz, welches System sich am Markt durchsetzt, ist heute nicht erkennbar.
Gemeinsam mit der N-ERGIE hat die Stadt Nürnberg ein Konzept für den Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erstellt. Demnach werden entsprechend eines Rahmenvertrags Ladesäulen auf öffentlichem Verkehrsgrund derzeit ausschließlich durch die N-ERGIE und nur bei Vorliegen öffentlicher Bedarfe errichtet. Bevorzugt beplante Flächen sind Park & Ride-Parkplätze, besucherstarke Innenstadtbereiche, Stadtteilzentren sowie Freizeitstätten mit großen öffentlichen Einrichtungen. Auf öffentlichen Verkehrsgrund bestehen in der momentanen Ausbaustufe 86 Ladesäulen, an denen je zwei Kfz parallel laden können. Hinzu kommen etwa 60 weitere Ladestellen im Stadtgebiet, so dass aktuell in etwa 300 Ladeplätze in Nürnberg zu Verfügung stehen. Das Ausbaugeschehen ist sehr dynamisch.
Mit dem Antrag vom 19. Oktober 2021 bittet die SPD- und mit Antrag vom 25. Oktober 2021 die CSU-Stadtratsfraktion um einen Bericht zur Problematik privater Lademöglichkeiten, deren Lösungsmöglichkeiten und zum Vorgehen anderer Kommunen mit dieser Problematik. Mit den Anträgen vom 25. Januar 2022 und 09. Februar 2022 bittet die SPD-Stadtratsfraktion außerdem um die Prüfung, ob gemeinsam mit der N-ERGIE ein Netz von Schnellladestationen in Kooperation mit Supermärkten, Einzelhandel und Tankstellen aufgebaut werden kann und
ob zur Errichtung von E-Ladestationen Grundstücke des Freistaats Bayern zur Verfügung stehen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: