Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 2 Tagesordnung -öffentlich- 2 Vorlagendokumente 3 TOP Ö 1 Rock im Park: Sexismus-Problem? 3 Bericht OA/003/2022 3 Sachbericht (Ordnungsamt) OA/003/2022 7 Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.08.2019 10 OA/003/2022 TOP Ö 2 Rock-im-Park: weniger Müll, mehr Nachhaltigkeit 12 Bericht OA/002/2022 12 Sachbericht des Ordnungsamtes OA/002/2022 16 Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.06.2019 21 OA/002/2022 Leitbild des Referates III „Green Events Nürnberg“ OA/002/2022 23 * TOP Ö 2.1 OM7 - Business Innovation Center 27 Bericht WiF/007/2022 27 Sachverhalt WiF/007/2022 30 TOP Ö 3 Freiwillige Feuerwehren Nürnbergs; 32 Sitzungsvorlage FW/001/2022 32 Anmeldung_2SBI_2022_Anlage FW/001/2022 35 TOP Ö 4 Regional Einkaufen - Hofläden und Direktvermarkter unterstützen 36 Bericht WiF/006/2022 36 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2021 WiF/006/2022 40 Sachverhalt WiF/006/2022 41
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
Sitzungszeit
Mittwoch, 11.05.2022, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Rock im Park: Sexismus-Problem? Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OA/003/2022
vom 06.08.2019
Sachverständige: Frau Carolin Hilzinger, ARGO Konzerte GmbH,
Würzburg
König, Marcus
2. Rock-im-Park: weniger Müll, mehr Nachhaltigkeit Bericht
hier: Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN OA/002/2022
vom 06.06.2019
Sachverständige: Frau Carolin Hilzinger, ARGO Konzerte GmbH,
Würzburg
König, Marcus
3. Freiwillige Feuerwehren Nürnbergs, Ernennung des 2. Beschluss
Stadtbrandinspektors FW/001/2022
Vogel, Christian
4. Regional Einkaufen - Hofläden und Direktvermarkter unterstützen Bericht
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2021 WiF/006/2022
Fraas, Michael, Dr.
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.04.2022,
öffentlicher Teil
OA/003/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 11.05.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Rock im Park: Sexismus-Problem?
Sachverständige: Frau Carolin Hilzinger, ARGO Konzerte GmbH, Würzburg
Anlagen: Sachbericht (Ordnungsamt) Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.08.2019
Bericht:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte einen Bericht der Verwaltung, welche Möglichkeiten für sie bestehen, „Sicheres Feiern“ bei Rock im Park zu ermöglichen. Die Verwaltung legt dar, welche Möglichkeiten sie hat, beispielsweise über entsprechende Auflagen bei Vermietung des Geländes, entsprechenden Einfluss zu nehmen.
Die Entwicklung und die Erfahrungen bei Rock im Park 2019 wurden mit der Frauenbeauftragten, dem Jugendamt, der Polizei und dem Veranstalter im Oktober 2019 besprochen. Man war sich einig, dass Sexismus kein alleiniges oder spezifisches Thema von Rock im Park ist, sondern ein gesellschaftliches Problem, das sich bei Festivals wie Rock im Park durch veranstaltungsspezifische Verhaltensweisen äußert, denen entgegengewirkt werden muss. Der Veranstalter hat dies aufgenommen und für Rock im Park 2022 Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Betroffenenschutz und Evaluierung vorgestellt, mit denen Belästigungen und Diskriminierungen entgegengewirkt werden soll.
Der Veranstalter hat sich zwischenzeitlich an einer von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderten Umfrage der Universität Köln beteiligt, bei der Besucher und Besucherinnen von Festivals gefragt wurden, welche Formen von Diskriminierungen, Benachteiligungen und Grenzüberschreitungen sie auf den Veranstaltungen erlebt haben. Die Umfrage lief bis 28.02.2022.
Nachdem RiP zwei Jahre ausfallen musste, sollen zunächst die erweiterten Maßnahmen des Veranstalters umgesetzt und bewertet, im Bewusstsein der Besucher und Besucherinnen verankert und mit der Bearbeitung von Meldungen und Vorfällen durch andere Beteiligte (Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Polizei) verbunden werden, bevor zusätzlich zu den umfangreichen Beratungs- und Hilfsangeboten weitere Projekte finanziert werden. Es besteht aber die Möglichkeit, dass auch andere Organisationen am Beratungspunkt des Jugendamtes präsent sind.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
J
Frauenbeauftragte
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 11.05.2022
Rock im Park: Sexismusproblem
Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.08.2019
Nachdem Rock im Park (RiP) 2020 und 2021 wegen der Corona-Beschränkungen für Veranstaltungen ausfallen musste, hat der Veranstalter, die Firma ARGO Konzerte GmbH, für 2022 ein Awareness-Konzept gegen Diskriminierungen und Belästigungen erstellt. Nachfolgend wird dieses Konzept von ARGO vorgestellt und zu den Antragspunkten Stellung genommen.
- Die Verwaltung legt dar, welche Möglichkeiten sie hat, beispielsweise über entsprechende Auflagen bei Vermietung des Geländes, Einfluss zu nehmen.
Das Jugendamt ist seit 1997 bei RiP vor Ort präsent und versucht seitdem, das Angebot auf beobachtete Trends oder Entwicklungen auszurichten. Neben den Auflagen zum Kinder- und Jugendschutz hat das Jugendamt ab 2009 auf den bedenklichen Alkoholkonsum reagiert, die seitdem ein fester Bestandteil auf RiP sind. In den vergangenen Jahren konnten verschiedenste Entwicklungen, Niveaus und Ausprägungen von Sexualisierung beobachtet werden. In früheren Jahren wurden z.B. an Zelten Aushänge mit sexuellen Inhalten („Anmachsprüche“) beobachtet. Zuletzt fielen vermehrt Besucher mit T-Shirts inkl. anzüglichen provokanten Aufdruck oder aufblasbare Geschlechtsteile auf. Insgesamt schätzt das Jugendamt dieses Problem trotz sich wandelnder Erscheinungsformen als quantitativ gleichbleibend ein.
ARGO hat sich an der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geförderten Umfrage „act-aware“ der Universität Köln beteiligt. Hier wurden Besucher/-innen von Festivals nach konkreten Formen von Diskriminierungen, Benachteiligungen und Grenzüberschreitungen gefragt, die sie auf den Veranstaltungen erlebt haben. Ziel des Projektes ist es, „Wissen zu bündeln, Leitlinien zu entwickeln, einen positiven Einfluss auf ein besseres Miteinander bei Events zu nehmen und damit über den Veranstaltungskontext hinaus einen gesellschaftlichen Transformationsprozess anzustoßen.“ Die Umfrage lief bis 28.02.2022. Laut ARGO zeigen erste Ergebnisse, dass RiP insgesamt kein gesteigertes Antidiskriminierungsproblem zu haben scheint, allerdings grenzüberschreitende Vorkommnisse eindeutig auch auf dem Nürnberger Festival vorkommen. Bei Betrachtung der Art der Vorkommnisse zeigt sich, dass diese nahezu vollständig im Bereich der sexuellen Diskriminierung, jedoch nicht in den Bereichen Homophobie, Rassismus oder Drogenkonsum angesiedelt waren.
Die Entwicklung und die Erfahrungen bei RiP 2019 wurden mit der Frauenbeauftragten dem Jugendamt, der Polizei und dem Veranstalter im Oktober 2019 besprochen. Die Polizei verzeichnete sechs Sexualdelikte im Vergehensbereich, insgesamt aber mehr sexuelle Übergriffe als 2018. Man war sich einig, dass Sexismus bzw. sexuelle Belästigung kein alleiniges oder spezifisches Thema bei RiP ist, sondern ein gesellschaftliches und alltägliches Problem, das sich bei Festivals durch veranstaltungsspezifische Verhaltensweisen in Verbindung mit enthemmender Wirkung von gesteigertem Alkoholkonsum äußert. Der damit verbundenen Diffamierung von Frauen als bloße Objekte ist daher entschieden entgegenzutreten und vor allem auch sichtbar zu machen. Insbesondere müssen die Besucher/-innen und der Ordnungsdienst über verschiedene Informationskanäle für das Thema deutlich sensibilisiert werden.
Der Veranstalter hat dies aufgenommen und für RiP 2022 Maßnahmen vorgestellt, mit denen Belästigungen und Diskriminierungen entgegengewirkt werden soll:
-
Prävention
-
Sensibilisierung und Schulung aller auf dem Festival Tätigen mit einem Online-Training mit
Testfragen, in der Festivalfibel für das Ordnungspersonal und Dienstleister/-innen sowie im Umhängeregister für das Ordnungspersonal.
- Haltung beziehen durch Kommunikationskampagne zur Sensibilisierung der Festivalbesu-
cher/-innen vor und auf dem Festival durch geschulte Personen (Guardian Angels).
- Bildung von Awareness-Teams mit Besucher/-innen über unterschiedliche Kommunikations-
wege.
- Intervention und Betroffenenschutz durch Einrichtung von zwei zentral gelegenen Awareness-
Stützpunkten als Informationsstellen und Schutzräume für Betroffene mit 33 Fachkräften.
- Evaluierung der Präventions- und Interventionsarbeit mit Dokumentation, Debriefing des Awa-
renessteams und der Frauenbeauftragten der Stadt Nürnberg und einer daraus abgeleiteten Handlungsempfehlung für 2023.
Bei den Botschaften der Guardian Angels und dem Inhalt der Onlineschulung und der Arbeitsmaterialien des Ordnungsdienstes soll die städtische Frauenbeauftragte eingebunden werden. Einzelheiten hierfür werden noch abgestimmt.
Das Konzept zeigt, dass sich ARGO dem Thema sehr umfassend angenommen hat und die Zusammenarbeit mit den städtischen Fachstellen sucht. Die Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen wird beobachtet und mit ARGO besprochen. Zusätzliche Auflagen bei erforderlichen Genehmigungen sind nicht erforderlich.
Konzepte anderer Veranstaltungen
Konzepte und Maßnahmen anderer Veranstaltungen sind aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten (Veranstaltungsart, Publikumsstruktur, Dauer, Örtlichkeit) nicht in derselben Art und Weise auf Rock im Park übertragbar. Die städtische Frauenbeauftragte hält es aber bei der Überlegung, einen Security-Point bei Rock im Park einzurichten, für sinnvoll, vorher die Akzeptanz und die Inanspruchnahme solcher Angebote bei anderen Veranstaltungen zu berücksichtigen. Sie hat dazu Informationen zu den Konzepten beim Münchner Oktoberfest und der Erlanger Bergkirchweih eingeholt.
Das Konzept „Sichere Wiesn“ für das Münchner Oktoberfest ist breit aufgestellt und befasst sich nicht nur mit (sexualisierter) Gewalt, sondern auch mit anderen Problemlagen weiblicher Besucherinnen (verlorene Schlüssel, Nachhauseweg-Begleitung, saubere Kleidung, Lebenskrisen). Eine vorläufige Bilanz für 2019 zeigt, dass deutlich mehr Mädchen und Frauen als im Jahr zuvor Hilfe am Security Point suchten. Insgesamt 299 Besucherinnen nahmen das Angebot der Anlaufstelle in den 16 Wiesn-Tagen wahr. Im Jahr zuvor erhielten insgesamt 234 Frauen Hilfe und Unterstützung. Dies bedeutet einen Anstieg um 28 Prozent. Der Anstieg sei zum einen durch die erweiterten Öffnungszeiten zu erklären. Aber auch der Sanitätsdienst, die verschiedenen Security Dienste und die Polizei verwiesen vermehrt Besucherinnen in Notlagen an den Security Point. Zudem wandten sich deutlich mehr Besucherinnen selbstständig an die Anlaufstelle. Der Anstieg in den verschiedenen Bereichen sei nicht nur auf die intensive Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld der Wiesn zurückzuführen, sondern auch auf die gelungenen Kooperationen mit den verschiedenen Organisationen vor Ort. (Daten aus: Bilanz der Aktion "Sichere Wiesn" - Newsletter #7).
Die „Rettungsinsel“ bei der Erlanger Berkirchweih konzentriert sich auf Hilfsangebote bei sexualisierter Gewalt. Sie wurde 2019 weniger oft in Anspruch genommen als im Jahr zuvor. Der Frauennotruf in Erlangen vermutet, dass dies u. a. daran liegen könnte, dass der Ort der Rettungsinsel Mitte nicht so gut sichtbar und weniger bekannt war wie im Vorjahr. Zugleich sei aber eine Zunahme zu erkennen bei der Zahl der Frauen, die direkt von den Sicherheitskräften Hilfe bekamen und nicht mehr zur Rettungsinsel gelangen. Teilweise wandten sich die Frauen direkt an das Sicherheitspersonal vor Ort, teilweise sprachen die Sicherheitskräfte die betroffenen Frauen an. Hier greift das Schulungskonzept: in einer zweistündigen Abendschulung sensibilisiert der Frauennotruf Erlangen Sicherheitspersonal, Rettungsdienste und Kellerwirte.
- Die Stadt unterstützt die Vereine (Frauenberatung o.a.) finanziell, um mit entsprechenden Ansprechpartner*innen vor Ort zu sein.
Das Jugendamt ist seit 1997 bei RiP mit einem umfangreichen Beratungs- und Hilfsangebot präsent; ARGO stellt hierfür Strom, Wasser und Arbeitskarten zur Verfügung:
- Die Mitarbeitenden in der mobilen alkoholfreien Coctailbar greifen Alkohol und andere Themen
der jungen Menschen auf. Die Streetworkerinnen geben Mädchen und jungen Frauen bei Bedarf Hinweise, wie sie sich schützen können.
- Der Bus der mobilen Jugendarbeit steht als Rückzugsort für die jungen Menschen und für ver-
tiefende Gespräche zur Verfügung.
- Das Jugendamt verteilt „Katertüten“ mit Gehör- und Regenschutz, Pflastern, Kondomen und
Aufklärungsmaterial zu Risiken (z.B. K.O.-Tropfen) und Beratungsstellen.
- 2019 hat das Jugendamt erstmals das Konzept „XtraClass – Gentleman Club“ erprobt. Das An-
gebot soll vor allem junge Männer auf Sexismus aufmerksam machen. Im Rahmen eines lockeren Gesprächs wird mit einem Quiz auf die Problematik eingegangen. Ziel ist es, Grenzen im Umgang miteinander zu erkennen, zu wahren und für diese einzutreten. Sexistischen und abwertenden Sprüchen und Verhalten sollen die Mitglieder des „XtraClass – Gentleman Club“ eine Absage erteilen. Alle Mitglieder erhielten ein auffälliges Geschenk (z.B. Sonnenbrille, Turnbeutel) als Erkennungszeichen, um damit auf das Thema aufmerksam zu machen.
Es besteht die Möglichkeit, auch andere Organisationen an diesem Beratungspunkt hinzu zu ziehen. In den vergangenen Jahren boten dort auch die frauenBeratung nürnberg (2015, 2016, 2017) und die AIDS-Beratung der Stadtmission (2018, 2019) Informationen, Beratungen und Hilfen an.
Nachdem RiP zwei Jahre ausfallen musste, erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, zunächst die erweiterten Maßnahmen des Veranstalters umzusetzen und im Anschluss zu bewerten, im Bewusstsein der Besucher/-innen zu verankern und mit der Bearbeitung von Meldungen und Vorfällen durch andere Beteiligte (Ordnungsdienst, Sanitätsdienst, Polizei) zu verbinden, bevor zu den bereits vorhandenen Beratungs- und Hilfsangeboten weitere Projekte finanziert werden.
Nürnberg, 19.04.2022 Ordnungsamt i.V. Pollack (5330)
BÜNDNIS 90
DIE GRÜNEN
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly RathauspLatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg
90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 0 B E R B U R 6 E R bl EIS T E R gruene@stadt.nuernberg.de
0 6. AÜG. 2019 Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 6. August 2019
„Rock im Park
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
... hat ein Sexismus-Problem!“ titelten die Medien und sprechen damit ein Thema an, das bei Großveranstaltungen immer wieder aufkommt. Rock im Park ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und solche Schlagzeilen werfen nicht nur auf die Veranstaltung selbst, sondern auch auf die Stadt Nürnberg ein schlechtes Licht.
Einige Organisationen machen mit ihrem offenen beiliegenden Brief „Sicheres Feiern für alle“ auf das Problem aufmerksam und schildern, welche Ausmaße die einschlägigen Äußerungen erreichen, aber auch welche unerträglichen Situationen die Frauen teilweise erleben und welche Auswirkungen dies auf ihr Leben hat.
Es ist deshalb wichtig, mit Prävention und Intervention die Problematik anzugehen. Einige Großveranstaltungen machen es vor: Antisexistische Awareness ist dort mittlerweile fester Bestandteil. Die Forderung der Unterzeichnerinnen des o.g. offenen Briefes fordern: Antisexistische Awareness und Strukturen, die ein sicheres Feiern für alle ermöglichen, sollen auch bei Rock im Park umgesetzt werden. Prävention und die Krisenversorgung von Betroffenen stehen hierbei im Mittelpunkt. Dieser Forderung schließen wir uns an!
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
- Die Verwaltung legt dar, welche Möglichkeiten sie hat, beispielsweise über entsprechende
Auflagen bei Vermietung des Geländes, Einfluss zu nehmen.
- Die Stadt unterstützt die Vereine (Frauenberatung o. a.) finanziell, um mit entsprechenden
Ansprechpartner*innen vor Ort zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Leo Stadträtin
www.gruene.rathaus.nuernberg.de
OA/002/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 11.05.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Rock-im-Park: weniger Müll, mehr Nachhaltigkeit
Sachverständige: Frau Carolin Hilzinger, ARGO Konzerte GmbH, Würzburg
Anlagen: Sachbericht des Ordnungsamtes Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.06.2019 Leitbild des Referates III „Green Events Nürnberg„
Bericht:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte einen Bericht bzgl. der Nachhaltigkeit der Veranstaltung Rock im Park. Nachdem "Rock im Park" 2020 und 2021 wegen der Corona- Beschränkungen für Veranstaltungen ausfallen musste, hat der Veranstalter, die Firma ARGO Konzerte GmbH, ein erheblich erweitertes Nachhaltigkeits- und Reinigungskonzept für 2022 erstellt. Dieses enthält erhebliche Verbesserungen zu allen im städtischen Leitbild "Green Events Nürnberg" enthaltenen Kriterien (Abfallvermeidung, -trennung, -entsorgung, Energieverbrauch und Klimaschutz, Mobilität, Catering, Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen, soziale Aspekte, Kommunikation). Einige Maßnahmen sind dabei nur in geringem Maße von der Akzeptanz und Mitwirkung der Besucherinnen und Besucher abhängig und könnten somit schnell zu mehr Nachhaltigkeit führen. Andere Maßnahmen benötigen dagegen die aktive Unterstützung der Besucherinnen und Besucher, die zu einer entsprechenden Verhaltensänderung führt. Der vom Veranstalter beabsichtigten verstärkten Kommunikation von Nachhaltigkeitsaspekten kommt daher eine besondere Bedeutung zu, insbesondere auch nach zwei Jahren Festival- Pause. Die Umsetzung und Wirkung der Maßnahmens sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Besucherinnen und Besucher wird im Hinblick darauf, dass nach 2023 ein neuer Rahmenvertrag abgeschlossen werden muss, dieses Jahr besonders aufmerksam beobachtet werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III/ASN
SÖR
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 11.05.2022
Rock im Park: weniger Müll, mehr Nachhaltigkeit
Antrag der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.06.2019
Nachdem „Rock im Park“ (RiP) 2020 und 2021 wegen der Corona-Beschränkungen für Veranstaltungen ausfallen musste, hat der Veranstalter, die Firma ARGO Konzerte GmbH, ein erheblich erweitertes Nachhaltigkeits- und Reinigungskonzept für 2022 erstellt. Nachfolgend wird zu den Antragspunkten Stellung genommen und das Nachhaltigkeits- und Reinigungskonzept für RiP 2022 vorgestellt.
- Die Verwaltung stellt die Anforderungen in puncto Nachhaltigkeit dar, die an die Veranstalter von Rock im Park gestellt werden.
Zur Umsetzung von mehr Nachhaltigkeit bei Veranstaltungen hat das Referat für Umwelt und Gesundheit ein Leitbild „Green Events Nürnberg“ (siehe Anlage) erstellt, das im Stadtrat am 30.09.2020 vorgestellt und insofern auch die Anforderungen an RiP präzisiert.
Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sollen demnach folgende Nachhaltigkeitskriterien beachtet werden:
-
Abfallvermeidung, -trennung, -entsorgung
-
Energieverbrauch und Klimaschutz
-
Mobilität
-
Catering (Lebensmittel bio – regional – saisonal – fair)
-
Beschaffung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen
-
Soziale Aspekte
-
Kommunikation
Im Leitbild sind einzelne Maßnahmen zu den Nachhaltigkeitskriterien weiter beschrieben. Insbesondere sollen die Teilnehmenden bei An- und Abreise zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgefordert werden und entsprechende Informationen über Haltestellen, Fahrpläne etc. erhalten.
Das Leitbild wird allen Genehmigungen für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund als Informationsbroschüre beigelegt. Im Laufe der Jahre 2020/2021 war ursprünglich ein Monitoring über den Erfolg der Umsetzung der im Leitbild geforderten Kriterien geplant. Denn das Referat für Umwelt und Gesundheit hatte sich im Falle einer weitgehenden Nichtbeachtung der geforderten Kriterien den Erlass einer Satzung mit entsprechenden Ge- und Verboten vorbehalten. Aufgrund des Corona-bedingten Ausfalls von Veranstaltungen in 2020 und 2021 konnte aber (noch) keine entsprechende Evaluierung durchgeführt werden.
Für die Durchsetzbarkeit der Anforderungen durch Versagung von oder Auflagen in den erforderlichen Erlaubnissen (Sondernutzungserlaubnis für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung der Verkehrs- und Grünflächen und sicherheitsrechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung einer Vergnügung) bestehen dagegen rechtliche Grenzen. Anforderungen, die über bestehende gesetzliche Anforderungen und Voraussetzungen für die erforderlichen Erlaubnisse hinausgehen, können nur durchgesetzt werden, wenn es hierfür eine gesetzliche Ermächtigung gibt. So bestehen zum Beispiel zur Abfallvermeidung und -ltrennung sehr weitgehende gesetzliche Anforderungen, zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsmittel für die Anfahrt gibt es aber keine gesetzlichen Vorgaben; eine Anfahrtsquote für öffentliche Verkehrsmittel kann deshalb nicht vorgegeben werden.
- Sie stellt Maßnahmen dar, die getroffen werden können, um das Festival nachhaltiger zu gestalten (z.B. Pfandsysteme für Müll und Getränke, Müllvermeidung durch weniger Einweg, bessere Mülltrennung und Recycling, Sensibilisierung der Besucher*innen, nachhaltige Beschaffung).
RiP ist mit bis zu 78.000 zugelassenen Besuchern eines der größten Open-Air-Rock-Festivals in Deutschland. Es findet drei Tage mitten in der Stadt statt und ist damit auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nürnberg mindestens drei Tage sicht- und hörbar. Die Mehrzahl der Besucherinnen und Besucher übernachtet in Zelten, Wohnwägen oder Wohnmobilen auf dem Gelände. Viele Besucherinnen und Besucher reisen bereits am Donnerstag an. Es fallen daher auch entsprechende Abfallmengen an; beim letzten RiP 2019 waren es 186 Tonnen Müll. Die Abfallmenge sinkt seit 2015. Allerdings hängt das Gewicht des hinterlassenen Abfalls auch davon ab, ob der Müll durch das Wetter trocken geblieben oder nass geworden ist. Neben der bloßen Abfallmenge sorgen aber immer wieder Bilder von vermüllten Veranstaltungsflächen in der Öffentlichkeit für Kopfschütteln und Kritik. Sehr viel Abfall, von der Serviette bis hin zu Grills, Zelten und Sofas, wird von Besucherinnen und Besucher trotz ausreichender Abfallcontainer einfach liegen- und stehengelassen. Diese Form der Vermüllung ist auch bei anderen Rock-Open-Air-Festivals zu beobachten.
Abfallentsorgung und Reinigung werden jedes Jahr in einem gesonderten Konzept dargestellt. Alle Flächen müssen vom Veranstalter gereinigt übergeben werden. Hierzu erfolgt eine Abnahme. Die durch RiP genutzten Flächen sind, bis auf wenige Ausnahmen, unmittelbar nach Veranstaltungsende bzw. spätestens ab Abreise der Besucherinnen und Besucher am Montagmittag für die Bevölkerung frei zugänglich. Die Reinigung hat zu diesem Zeitpunkt zwar bereits begonnen, ist jedoch bei Weitem nicht fertig gestellt, so dass die Bevölkerung mit dem hinterlassenen Müll im Freizeitareal Dutzendteich direkt konfrontiert ist und hierfür kaum Verständnis aufbringen kann.
Bereits in der Vergangenheit hat ARGO daher verstärkte Maßnahmen zur Müllvermeidung ergriffen, u.a.
-
Pfand auf Becher, Teller und Besteck bei Verkauf von Getränken und Essen
-
keine Ausgabe von Strohhalmen
-
Verleihung des Umwelt-Rocky für die saubersten Zeltplätze
-
Ausweitung der Green-Camping-Flächen
Das Angebot von Müllsäcken mit Chip gegen eine Gebühr von 5 EUR hat sich laut ARGO nicht bewährt, da die Müllsäcke selber zusätzlich 12 Tonnen Abfall darstellen und häufig zweckentfremdet genutzt werden (z.B. als Regenschutz).
Nachhaltigkeits- und Reinigungskonzept Rock-im-Park 2022
ARGO hat auf die Kritik und Forderungen nach mehr Nachhaltigkeit reagiert und ein erweitertes Nachhaltigkeitskonzept erstellt. Der Veranstalter verfolgt damit das Ziel, bis zum Jahr 2035 ein klimaneutrales RiP zu erreichen und arbeitet dabei mit der „Green Music Initiative“ zusammen. Diese versteht sich als Plattform zur Förderung einer klimaverträglichen Musik- und Entertainmentbran-
che und will in Kooperation mit wissenschaftlichen Instituten, Stakeholdern und Künstlern Redukti-
onsstrategien beispielhaft umsetzen.
Dazu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Abfallvermeidung
-
Reduzierung des Müllaufkommens um 5% pro Jahr.
-
Umsetzung von Müllvermeidungs- und Recyclingprozessen mit Lieferant/-innen und Besucher/-
innen.
-
Besucher/-innen sollen stärker eingebunden und in die Verantwortung genommen werden.
-
Kein Verkauf/keine Abgabe von Einwegplastikverpackungen und Tetrapaks einschließlich Ge-
tränke- und Essenverkauf (auch bei „Shots“).
- Angebot von Mehrwegflaschen zur Wasserbefüllung (kostenlose Flaschen, Pfandflaschen oder
anderes Angebot wird noch geprüft).
-
Zapfstellen für kostenloses Trinkwasser.
-
Verkauf von nachhaltigeren Produkten (auch im Lidl-Zelt); ARGO möchte zudem in Kontakt mit
den umliegenden Einzelhandelsgeschäften treten.
- Erhöhung der Green-Camping-Flächen auf 8.900 Tickets (dort Verbot von Wegwerfen von Ab-
fall, Verpflichtung zur Mitnahme des gesamten Mobiliars, mehr Abfallsammelbehältnisse, Nachtruhe von 1 bis 7 Uhr). - Abfallentsorgung
- Strikte Abfalltrennung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (auch außerhalb der Publi-
kumsbereiche im Backstage, im Produktionsbüro, bei allen Cateringbetrieben und im Mediacenter) sowie Gebot des geringen Papierverbrauchs.
- An den Haupteingängen werden 10 Selbstpresscontainer mit bis zu 50 m³ platziert. Die Pressen
werden auf Abruf entleert und wieder bereitgestellt.
- An den geplanten Servicepunkten werden 44 Abrollcontainer (7 m x 3 m) mit einem Fassungs-
vermögen von je 36 m³ bereitgestellt. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von ca. 1.600 m³. Durch den Einsatz von Großcontainern werden Zwischenleerungen und damit Fahrten vermieden oder reduziert.
- An den Straßen und Wegen im Veranstaltungsgelände sollen 163 1,1 m³ Rollcontainer aufge-
stellt werden, die bei Bedarf leichter umgesetzt werden können. Sie sollen stets geöffnet sein, um die Akzeptanz der Besucher/-innen zu erhöhen. Dies hat ASN bereits im Nachgang zu RiP 2019 gefordert.
- Bei jedem Gastrobetrieb sollen zur Abfalltrennung drei einzelne Abfallbehälter für Altpapier,
Restmüll und Speisereste aufgestellt werden.
- Für Speisereste der Gastrobetriebe sollen 40 Speiserestetonnen zu je 240 l und 73 Tonnen zu
je 120 l bereitgestellt werden. Der Speiseabfall wird vom beauftragten Entsorgungsunternehmen in eine Biogasanlage gebracht.
- Das beauftragte Entsorgungsunternehmen verwertet alle Abfälle gemäß den Vorgaben zur Ab-
fallbeseitigung der Stadt Nürnberg in einer betriebseigenen Aufbereitungsanlage stofflich getrennt. Die sortierten Abfälle aus dem Gemisch wie Verpackungsabfälle, Kunststoffe, Glasflaschen, Papier, Kartonagen, Metalle und Lebensmittelabfälle werden damit im Großgemenge erfasst, getrennt und weiter vermarktet. Die verbleibenden Abfallreste werden anschließend der energetischen Nutzung zugeführt (z. B. Stützfeuerung von Asphaltmischwerken, Gewinnung von Wärmeenergie in der Müllverbrennungsanlage des ASN).
Reinigung
-
Erhöhung von bislang 3 auf 6 Reinigungsunternehmen.
-
Kontinuierliche Zwischenreinigungen.
-
Endreinigung innerhalb 48 Stunden.
Wassereinsparung und Gewässerschutz
- Einsatz von chemiefreien Toiletten (Einsparung von über 115.000 l chemischer Reinigungsmit-
tel).
-
Einsatz von wenig störungsanfälligen Toiletten.
-
Verwendung von wassersparenden Hochdruckreinigern.
-
Erweiterung von wassersparenden Urinalrinnen.
Kraftstoffeinsparung und Abgasreduzierung
- Bereitstellung gesicherter Fahrradparkplätze und Aufruf, das Festival mit dem Fahrrad anzufah-
ren.
- Geplante Kooperation mit VGN (Veranstaltungsticket incl. VAG-Nutzung; kann für 2022 nicht
mehr umgesetzt werden, da die meisten Tickets aus 2020 und 2021 stammen.)
-
30% E-Roller für Personalfahrten.
-
30% Elektrifizierung des Fuhrpark- und Shuttle-Verkehrs.
-
Hervorhebung umweltverträgliche Mobilitätsangebote auf der Website & Social Media.
Energieeinsparung
-
Einsatz energieeffizienter LED-Bühnenbeleuchtung.
-
Einsatz von Photovoltaik-Beleuchtung bei Toiletten und Müllstationen.
-
Strombezug ausschließlich durch Ökostrom der N-Ergie (ausgenommen Notstrom).
-
Kein Einsatz von Generatoren (ausgenommen Notstrom) und kein Einbringen von Generatoren
durch die Besucher/-innen.
Kommunikation
- Verstärkung des Themas Nachhaltigkeit gegenüber Besucher/-innen, Lieferant/-innen, Aufklä-
rung und Einbindung der Besucher/-innen bei Mülltrennung und Kreislaufwirtschaftsansätzen.
- Umfassende Kommunikationsstrategie in Zusammenarbeit mit der Universität Köln, Fachbe-
reich Kommunikationsanalyse, auch zu Themen wie Abfallvermeidung und Umweltschutz.
-
Kommunikation des Themas „Wasserreinheit“ über Awareness-Teams.
-
Einbindung der Besucher/-innen und Künstler/-innen in die Aktivierung zum Thema Naturschutz
mit Awareness-Teams, Trash-Heroes und Love-Your-Tent-Kampagne.
- Transport des Zieles Nachhaltigkeit über alle RiP-Kommunikationskanäle (u.a. Website, Pres-
searbeit, Social Media, Newsletter, Medienpartner/-innen).
- Pressekonferenz zur Nachhaltigkeit vor Ort mit Partner/-innen /Künstler/-innen, Green Music Ini-
tiative, Stadt Nürnberg.
- Produktion Übergabe Grüner Staffelstab an Kirchentag 2023.
Bewertung
Im Konzept sind alle der im Leitbild „Green Events Nürnberg“ enthaltenen Kriterien aufgenommen mit Ausnahme der sozialen Aspekte (barrierefreier Zugang für Menschen mit Rollstuhl, rollstuhlgerechte WC-Anlagen, Personen mit anderen Einschränkungen soll die Teilnahme ermöglicht werden, geschlechtergerechte Formulierungen). Letztere werden seit jeher im Rahmen der Möglichkeiten eines unbefestigten Open-Air-Geländes umgesetzt.
ASN sieht in dem vorgelegten Konzept viele Verbesserungen zur Abfallvermeidung und Abfallentsorgung. So ist im Gegensatz zu 2019, vorgesehen, komplett auf Mehrweggeschirr und -becher umzusteigen (auch für „Shots“). Auch das Ziel der Abfallreduzierung durch die beteiligten Caterer und Discounter wird erfolgversprechend angegangen. Ob sich das Warenangebot hinsichtlich der Verpackungen auf dem Veranstaltungsgelände, insbesondere im Lidl-Zelt als größten Verkaufsbereich, dann tatsächlich vom regulären Warenangebot unterscheidet, bleibt abzuwarten. Bei von den Besucher/-innen mitgebrachten Waren ist ein Verbot von Einwegverpackungen rechtlich nicht durchsetzbar, sondern nur über deren Einsicht und Eigenverantwortung zu erreichen.
Die Abfalltrennung im Bereich der Gastrobetriebe kann noch durch folgende Angebote verbessert werden:
-
Gelbe Tonnen für Verpackungsabfälle bei jedem Gastrobetrieb bzw. in der Gastromeile.
-
Abfallbehälter für die Besucherinnen und Besucher unmittelbar vor/bei jedem Gastrobetrieb.
-
Getrennte Erfassung von Bioabfällen (vor dem Kochen), Speiseresten (nach dem Kochen) so-
wie Speisefetten bei Gastrobetrieben.
Eine Nutzung des Veranstaltungstickets als VGN-Ticket gab es bereits in der Vergangenheit, wurde aber wegen der Kosten und der laut ARGO geringen Inanspruchnahme aufgegeben. Gespräche über eine Wiedereinführung verliefen in den Vorjahren erfolglos, derzeit laufen nach Wissen der Stadtverwaltung aber Gespräche mit der DB AG, über die ggf. noch mündlich berichtet wird.
Die Stadtverwaltung verhandelt und bearbeitet unter der Überschrift „Nachhaltigkeit“ neben den oben angesprochenen Punkten auch die Frage der Verbesserung des Gewässerschutzes (Großer und Kleiner Dutzendteich, Silbersee) sowie die Erhaltung, Regeneration bzw. Wiederinstandsetzung und nachhaltige Werterhaltung der Grünflächen, da letztere durch die mehrtägige Campingnutzung und das Beparken mit Kfz (Straßenbegleitgrün) intensiv beansprucht werden. Gerade
das Parken und auch Camping in dafür nicht vorgesehenen Bereichen zeigt, dass das Gelände bzw. die darin enthaltene Infrastruktur die Grenzen der Kapazität aufzeigt – zum Schutz der Nachhaltigkeit der Nutzung und der Veranstaltung selbst. Durch entfallende Parkflächen im Umfeld z.B. auf Grund verschiedener Stadtteilentwicklungsmaßnahmen verschärft sich die Parkplatzplatzproblematik zunehmend, so dass vereinzelt Absperrmaßnahmen durch den Veranstalter getragen werden.
Gerade das Campen außerhalb der vorgesehenen Campingflächen sorgt regelmäßig für Beschwerden aus den benachbarten Stadtteilen, da hierfür naturgemäß kein Reinigungs- oder Ordnerkonzept gilt. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsproblem dar und unterläuft die Nachhaltigkeitsbemühungen auf dem Veranstaltungsgelände. Ein Campen außerhalb der offiziellen Campingflächen wird daher auch 2022 erneut durch eine Allgemeinverfügung verboten werden und von ADN und Polizei kontrolliert.
Ähnliches gilt für die Schallbelastung durch RiP. Die gesetzlich einzuhaltenden Schallimmissionspegel sind zwar im Erlaubnisbescheid enthalten und werden durchgehend von einem Lärm-Sachverständigen gemessen, der im Überschreitungsfalle konsequent auf den Veranstalter zugeht. Nichtsdestotrotz erzeugt dieser Punkt die häufigsten Beschwerden am Beschwerdetelefon des Ordnungsamtes.
Insgesamt enthält das Nachhaltigkeitskonzept erhebliche Verbesserungen gegenüber den Vorjahren. Einige Maßnahmen sind dabei nur in geringem Maße von der Akzeptanz und Mitwirkung der Besucher/-innen abhängig (z.B. Energie- und Wassereinsparung, Reinigung) und können somit schnell zu mehr Nachhaltigkeit führen. Andere Maßnahmen hingegen benötigen die Akzeptanz und Verhaltensänderung der Besucher/-innen (z.B. Abfallvermeidung und -entsorgung, kein wildes Urinieren, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Anreise). Unverständlich und allein verhaltensbedingt ist zum Beispiel, dass die Flächen schon kurz nach Öffnung vermüllt sind oder vor allem Männer wild urinieren, obwohl zu diesem Zeitpunkt Müllsammelbehälter und Toiletten leer und sauber sind. Auffallend ist dabei der große Unterschied zwischen normalen Campingflächen und Green-Camping-Flächen.
Die von ARGO beabsichtigte verstärkte Kommunikation von Nachhaltigkeitsaspekten ist daher besonders wichtig, insbesondere nach zwei Jahren Veranstaltungspause. Die Umsetzung und Wirkung der vorgelegten Maßnahmen und die Mitwirkungsbereitschaft der Besucher/-innen wird im Hinblick darauf, dass nach 2023 ein neuer Rahmenvertrag abgeschlossen werden muss, dieses Jahr besonders aufmerksam beobachtet werden.
Nürnberg, 19.04.2022 Ordnungsamt i.V. Pollack (5330)
FRAKTION«mm GRÜNEN RATHAUSflAf/2 90403»AJRNBf Rü BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stadtratsfraktion Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 90405 Nürnberg
Tel. (0911) 231 5091 Fax (0911) 231 2930 griiene@stadt nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46. 47 (Rathaus) U-Bahn: Lime 1 (Lorenzkirche)
htf
Nürnberg, 6. Juni 2019
Rock im Park: weniger Müll, mehr Nachhaltigkeit
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Festival Rock im Park in Nürnberg begeistert jedes Jahr bis zu 70.000 Zuschauerinnen und ist fester Bestandteil des europäischen Festivalkalenders
In und um das Festivalgelände bleiben jedoch jedes Jahr nach der Veranstaltung große Abfallmengen zurück. Die Müllberge sorgen zu Recht regelmäßig für Verärgerung in der Bürgerschaft: Denn die Umgebung rund um den Dutzendteich ein wichtiges Naherholungsgebiet und zugleich Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen, unter anderem in den Schilfgürteln am Ufer des Dutzendteichs.
Die Müllmenge insgesamt und insbesondere die Menge an großem Müll, wie Zelt- und Möbelreste, ist dabei in den letzten Jahren angestiegen. Diesen Trend umzukehren ist nicht nur aus umweltpolitischen Gründen geboten, sondern würde sich dies letztendlich auch positiv auf die Akzeptanz des Festivals in der Stadt auswirken.
Viele europäische Festivals sind mit ähnlichen Trends konfrontiert und versuchen, nachhaltiger zu arbeiten. So hat etwa das dänische Roskilde-Festival eine Nachhaltigkeitsstrategie aufgesetzt (https://www.rosküde-festival.dk/en/about/sustainabilitv). bemüht sich unter anderem um nachhaltige Beschaffung, sammelt und spendet systematisch unter anderem übriggebliebene Lebensmittel. Weiterhin haben sich zum Beispiel viele Festivalveranstalter in Großbritannien kürzlich entschlossen, keine Einwegzelte mehr zuzulassen,
vwi/w.gruene.rathaus.nuernberg de
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:
-
Oie Verwaltung stellt die Anforderungen in puncto Nachhaltigkeit dar, die an die Veranstalter von Rock im Park gestellt werden
-
Sie stellt Maßnahmen dar, die getroffen werden können, um das Festival nachhaltiger zu gestalten (z.B. Pfandsysteme für Müll und Getränke, Müllvermeidung durch weniger Einweg, bessere Mülltrennung und Recycling, Sensibilisierung der Besucher'innen, nachhaltige Beschaffung).
Mit freundlichen Grüßen
/
Britta Watthelm Andrea Friedet stv. Fraktionsvorsitzende Stadträtin
www gruene rathaus nuernberg de
ÖÖ 22..11
WiF/007/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 11.05.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff: OM7 - Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen der
Kreativwirtschaft
Sachverständige: Frau Inci Strauß, Geschäftsführerin der Nürnberger Initiative für die Kommunikationswirtschaft NIK e. V.
Bericht:
In der Obermaierstraße 7 im Nürnberger Norden entsteht das Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen der Kreativwirtschaft (kurz OM7), betrieben von der Nürnberger Initiative für die Kommunikationswirtschaft NIK e.V. und finanziert über einen städtischen Zuschuss. Die NIK baut derzeit ein umfassendes Angebotspaket für Gründungswillige und junge Unternehmen aus der Kreativwirtschaft aus. Hierfür stehen 1.000 m² Arbeits- , Kreativ- und Coworkingräume zur Verfügung.
In der Sitzung stellt Frau Inci Strauß, Geschäftsführerin der Nürnberger Initiative für die Kommunikationswirtschaft NIK e.V., den aktuellen Stand zum OM7 dar.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja In der Umsetzung des OM7 wird im Sinne der nachhaltigen Entwicklung Diversity gefördert. Zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) zählt u.a. die Gleichstellung der Geschlechter.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
ÖÖ 22..11
OM7 - Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen
der Kreativwirtschaft
Sachverhalt:
In Nürnberg entsteht in der Obermaierstraße 7 das OM7 - Business Innovation Center für Existenzgründungen und junge Unternehmen der Kreativwirtschaft. Gründungswilligen und jungen Unternehmen stehen im OM7 auf knapp 1.000 m² Arbeits-, Kreativ- und Coworkingräume zur Verfügung. Die Stadt Nürnberg fördert die Maßnahme mit 2,2 Mio. Euro bis zum Jahr 2026.
Betreiber des OM7 ist die Nürnberger Initiative für die Kommunikationswirtschaft NIK e.V. Der Verein verwaltet die Mittel (Zuschussausreichung über die Wirtschaftsförderung Nürnberg), bindet die Kooperationspartner mit ein, übernimmt die Gesamtkoordination der OM7 Aktivitäten und den Geschäftsmodellaufbau der drei Programmlinien. NIK e.V. betreibt das OM7 als eigenständiges Projekt, zieht zudem im Juli mit seiner Geschäftsstelle und weiteren Projekten in das Gebäude in der Obermaierstraße ein. Zu diesen Projekten zählt der XR Hub Nürnberg, gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales.
Im RWA am 22.09.2021 wurde ausführlich über die Ziele und geplanten Aktivitäten des OM7 berichtet.
Zum 01.12.2021 wurde der Mietvertrag zwischen der Stadt Nürnberg und dem Vermieter des Gebäudes in der Obermaierstraße geschlossen. Seitdem wird geplant, umgebaut und eingerichtet. Seit 01.04.2022 unterstützt ein Office Manager beim Aufbau der Programmlinien und dem Betrieb. Die weiteren Stellen (Programmmanager, Leitung) sind ausgeschrieben.
Im Fokus der Aktivitäten des OM7 stehen drei Programmlinien. In der KREATIV Garage können Gründende der Kreativwirtschaft an einem einjährigen Begleitprogramm teilnehmen und werden beim Aufbau ihres Geschäftsmodells unterstützt. Vor Ort stehen dazu auch Arbeitsplätze zur Verfügung. Im KREATIV Punkt werden verschiedene Workshops, Events und Seminare angeboten. Das KREATIV Labor möchte gezielt Unternehmen aus der Region mit kreativen Köpfen zusammenbringen, um neue Ideen, Innovationen und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Hier entsteht ein Experimentierfeld für Neues.
Aktivitäten zur Programmlinie KREATIV Punkt
Als erste Programmlinie startet der KREATIV Punkt. Damit gelingt es, Aufmerksamkeit auf das OM7 zu lenken und so Gründungsinteressierten und jungen Unternehmen, aber auch etablierten Unternehmen das neue Angebot bekannt zu machen.
So wird das OM7 im Juli Veranstaltungsort der Lokalrundfunktage. Möglich wird diese Kooperation durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Neue Welle Rundfunk- Verwaltungsgesellschaft (aus der Unternehmensgruppe Müller Medien). Falk Zimmermann, Vorstandsvorsitzender des NIK e.V. und CDO der Neue Welle Rundfunk- Verwaltungsgesellschaft, hat diese Kooperation initiert. Dies markiert gleichzeitig den Start einer geplanten langfristigen Kooperation zwischen der Unternehmensgruppe und dem OM7 und ist Modell für Partnerschaften, wie sie NIK auch mit anderen Mitgliedern plant.
Bereits am 12.05.2022 wird das NIK Mitgliedertreffen im OM7 stattfinden. Hier lernen die knapp 70 NIK-Mitglieder die Räume und Angebote des OM7 kennen. Daraus sollen weitere Partnerschaften generiert werden.
Für September 2022 ist die offizielle Eröffnung des OM7 in der Obermaierstraße 7 geplant. Zu diesem Zeitpunkt sollte das OM7-Team vollständig, die Einrichtung (Möblierung, Technikausstattung) abgeschlossen und die drei Programmlinien final ausgearbeitet sein.
Aktivitäten KREATIV Labor
Das Veranstaltungsformat KREATIV Labor startet zum Nürnberg Digital Festival 2022 (04.- 14.07.2022). Am 07.07.2022 findet der XR DAY in den Räumlichkeiten in der Obermaierstraße 7 statt. XR steht für Extended Reality. Dies ist ein Oberbegriff für Technologien, die computergenerierte Umgebungen bzw. Objekte erstellen. Immersive Technologien, wie Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR), aber auch Mixed Reality (MR), stellen die Realität entweder komplett virtuell dar oder ergänzen diese mit exklusiven virtuellen Informationen. Auf dem XR DAY Nürnberg präsentiert der XR HUB Nürnberg, was das besondere Erlebnis hinter den Technologien ausmacht, gibt einen Ausblick darauf, wohin die Potenziale von XR in naher und ferner Zukunft gehen, und zeigt, welche Unternehmen aus der Metropolregion Nürnberg das Innovationsgeschehen rund um XR aktiv mitgestalten. Hier entsteht eine gute Möglichkeit, Akteure der Kreativwirtschaft mit Unternehmen anderer Wirtschaftsbranchen zu vernetzen.
Aktivitäten KREATIV Garage
Die Aktivitäten der KREATIV Garage starten in 2023.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz In der Umsetzung des OM7 wird im Sinne der nachhaltigen Entwicklung Diversity gefördert. Zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) zählt u.a. die Gleichstellung der Geschlechter. Aktuell werden in Zusammenarbeit mit an Gründungen interessierten Unternehmerinnen und weiteren Stakeholderinnen Ansätze zur Förderung von Gründungen durch Frauen erarbeitet. Diese werden auch im Rahmen des OM7 berücksichtigt.
Referat VII
Beschlussvorlage FW/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 11.05.2022 öffentlich Beschluss
Arbeit
Betreff:
Freiwillige Feuerwehren Nürnbergs, Ernennung des 2. Stadtbrandinspektors
Anlagen: Anmeldung_2SBI_2022_Anlage
Sachverhalt (kurz): In der Dienstversammlung vom 24.03.2022 wurde Herr Udo Fertig zum 2. Stadtbrandinspektor gewählt und ist in dieser Funktion zu ernennen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/001/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Möglichkeit zur Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr und folglich auch die Möglichkeit zur Wahl zur/m Stadtbrandinspektor/in richtet sich grds. an alle geeigneten Bürger/innen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage FW/001/2022
Beschlussvorschlag:
Herr Udo Fertig, wh. Am Schloßpark 9, in 90475 Nürnberg, wird zum 2. Stadtbrandinspektor ernannt.
Anlage zur Anmeldung vom 31.03.2022 zur Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirt-
schaft und Arbeit (Sitzungsdatum 11.05.2022)
Betreff: Freiwillige Feuerwehren Nürnbergs hier: Ernennung des 2. Stadtbrandinspektors
Sachverhalt:
Der 2. Stadtbrandinspektor, Herr Udo Fertig, wurde zuletzt am 10.03.2016 auf sechs Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endete daher mit dem 09.03.2022. Coronabedingt konnte die Neuwahl nicht zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt werden. In einer Dienstversammlung am 24.03.2022 wurde Herr Udo FERTIG erneut zum 2. Stadtbrandinspektor gewählt. Seine sechsjährige Wahlperiode läuft ab dem 24.03.2022. Der Gewählte hat die Wahl angenommen und ist somit in die Funktion des 2. Stadtbrandinspektors zu ernennen. Der Gewählte ist nach Auffassung von FW aufgrund seiner sonstigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Persönlichkeit zur Wahrnehmung der ihm durch Wahl verliehenen Funktion geeignet. Insbesondere, da es sich um eine Wiederwahl handelt und Herr Fertig auch Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Fischbach ist.
FW schlägt daher vor, Herrn Udo FERTIG erneut zum 2. Stadtbrandinspektor zu ernennen.
WiF/006/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und 11.05.2022 öffentlich Bericht
Arbeit
Betreff:
Regional Einkaufen - Hofläden und Direktvermarkter unterstützen
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2021
Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.06.2021 Sachverhalt
Bericht:
Die Herkunft von Produkten spielt für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine immer wichtigere Rolle beim Einkauf. Gleichzeitig sichert regionaler Konsum bzw. der Aufbau regionaler Wertschöpfungskreisläufe Arbeitsplätze und trägt durch kurze Transportwege zu mehr Nachhaltigkeit bei.
In Nürnberg gibt es viele Möglichkeiten, lokale und regionale Erzeugnisse zu erstehen, hierzu zählen auch die Hofläden im Knoblauchsland. Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat auf ihrer Webseite unter wirtschaft.nuernberg.de die Informationen rund um das Thema 'Regional Einkaufen' gebündelt und für eine größere Sichtbarkeit zusammengefasst. Von der gesamtstädtischen Seite nuernberg.de wird darauf verlinkt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Diversity-Relevanz erkennbar.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
KoM
Ref. III
CSU
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König Oberbürgermeister! 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 Telefon: 0911 231-2907
2 2. JüNl 2021
90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051
h .Nr. E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de
i X Zur Stellungnahme Zur www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de Kts. Antwort vor Absendung verlegen 1L Ä Antwort zur Unter 21.06.2021 schrift vedeoen Henning
Hofläden und Direktvermarkter unterstützen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Kauf regionaler Produkte, im Idealfall direkt beim Erzeuger, hat bei vielen Nürnbergerinnen und Nürnbergern eine große Bedeutung. Auch einige große Lebensmittelunternehmen werben mit diesem Qualitätsmerkmal.
Gleichzeitig gibt es jedoch auch im gesamten Stadtgebiet verteilt landwirtschaftliche Voll- oder Nebenerwerbs betriebe, die ihre eigenen Produkte direkt vermarkten und somit unmittelbare Frische für die Kundinnen und Kunden ermöglichen.
Viele Menschen bevorzugen diese Orte für ihren Lebensmitteleinkauf. Jedoch ist es nicht nur für Neu-Nürnbergerinnen und -Nürnberger manchmal schwierig, diese auf Anhieb zu finden. Daher fordern wir die Verwaltung auf, in ihrem neuen und bürgernahen Internetauftritt auf die Möglichkeiten und das Angebot von Direktvermarktern im Stadtgebiet hinzuweisen.
(Beispielhaft hierfür ist die Umsetzung der Stadt Mainz, die dies schon auf ihrer Internetseite seit einiger Zeit eingepflegt hat. https://www.mainz.de/freizeit-und-sport/einkaufen-und-maerkte/hoflaeden.php)
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit dem Bay. Bauernverband die Möglichkeiten und wird beauf tragt, im Internetauftritt der Stadt Nürnberg auf die im Stadtgebiet vorhandenen Hofläden und Direkt vermarkter hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
tntireäS'ICrifegTste^n ^
Fraktionsvorsitzender
A21061400 Hofläden.doex
Regional Einkaufen – Hofläden und Direktvermarktung unterstützen
Sachverhaltsdarstellung:
Die Erhöhung der Sichtbarkeit für Selbsterzeugerinnen und Selbsterzeuger bzw. lokalen
Produzentinnen und Produzenten trägt zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe bei.
Damit wird Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Nürnberg geschaffen. Einerseits spielt die
Herkunft von Produkten für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine immer wichtigere
Rolle beim Einkauf. Andererseits fördert regionaler Konsum eine nachhaltige Lebensweise
und abwechslungsreiche Kulturlandschaften, sichert Arbeitsplätze vor Ort, spart
Transportwege und schafft wirtschaftliche Stabilität.
Die Wirtschaftsförderung Nürnberg hat deshalb in Abstimmung mit dem Amt für
Kommunikation und Stadtmarketing die Möglichkeiten zur Erhöhung der Sichtbarkeit für
Hofläden und Direktvermarktung geprüft. Im Ergebnis hat man sich dafür entschieden, im
Internetauftritt der Wirtschaftsförderung Nürnberg eine neue Webseite zum Thema „Regional
Einkaufen“ zu erstellen, auf die von der gesamtstädtischen Internetseite verwiesen wird. Die
Seite bündelt diverse Angebote für Verbraucherinnen und Verbraucher und gibt Tipps, wie
Unternehmen sich auf geeigneten Plattformen eintragen können.
Die Seite ist unter folgendem Link http://go.nuernberg.de/f1a69c4b zu finden. Für eine
größere Sichtbarkeit für Bürgerinnen und Bürger wird auf dieses neue Angebot über die
diversen Kanäle der Stadt hingewiesen, zum Beispiel mit einem aktuellen Beitrag im
Wirtschaftsblog, im Newsletter der Stadt Nürnberg sowie über Social Media.
Hintergrund:
Es gibt bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten für Unternehmen sich auf Plattformen oft
kostenfrei einzutragen. Dies reicht von Angeboten des Freistaates, wie zum Beispiel
www.regionales-bayern.de mit umfangreichen Suchfunktionen, über regionale Plattformen
bis zu kostenfreien Eintragungen bei internationalen Kartendiensten. Angebote müssen
entsprechend vermarktet werden, damit Kundinnen und Kunden diese finden. Gleichzeitig
muss sichergestellt werden, dass das Angebot gepflegt werden kann. Die Pflege muss, um
Aktualität sicherstellen zu können, bei den Anbieterinnen und Anbietern liegen.
Die Entwicklung einer eigenen Plattform bzw. eines eigenen Angebots, das seitens der Stadt
gepflegt wird, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Grund dafür ist, dass es bereits
viele Angebote gibt, die auch mit entsprechender Intensität vermarket werden bzw. bei
potenziellen Kundinnen und Kunden bekannt sind.
Mit der Bündelung der Angebote auf einer Seite ist es für die Kundinnen und Kunden
möglich, die diversen Angebote zu finden. Gleichzeitig werden regionalen Unternehmen
Tipps für mehr Sichtbarkeit zur Verfügung gestellt.
Anmerkung zur Diversity-Relevanz Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass diese Maßnahme bestimmte Personengruppen, beispielsweise unterschiedlichen Geschlechts, verschiedener ethnischer Herkunft, mit Behinderungen, unterschiedlichen Alters, sozialer Lage bevorteilt oder benachteiligt. Das Vorhaben ist damit nicht Diversity-relevant. Die Maßnahme hat weder diskriminierende Auswirkungen noch erschließt sie Potenziale für Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung und Chancengleichheit.
Referat VII