Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 05.05.2022
Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine – aktueller Bericht
1. Ukrainische Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg (2020)
Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine wurde nach Einschätzung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR das größte Fluchtgeschehen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Zahlreiche ukrainische Bürgerinnen und Bürger suchten auch in Deutschland Schutz. Die Flucht nach Deutschland, und besonders in die deutschen Großstädte, dürfte auch auf die dort vergleichsweise starken ukrainischen Communities zurückzuführen sein.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat hierzu im März 2022 den Bericht „Regionalstruktur ukrainischer Communities in Deutschland“ veröffentlicht ( https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/ADuI_ukrainische_Communities.pdf ). Hier wird auch die herausgehobene Stellung der Stadt Nürnberg sichtbar:
Tabelle A1: Anzahl der ukrainischen Staatsangehörigen, 2020
(Landkreise/kreisfreie Städte mit den höchsten Werten)
Ein anderes Bild ergibt sich, wenn der Anteil der ukrainischen Staatsangehörigen an der Gesamtbevölkerung in Relation gesetzt wird. Am höchsten ist der relative Anteil in der Stadt Baden-Baden (0,9 Prozent) gefolgt von der Stadt Nürnberg (0,8 Prozent).
Tabelle A3: Anteil der ukrainischen Staatsangehörigen an der Wohnbevölkerung, 2020 (in Prozent, dargestellt sind die Landkreise/kreisfreie Städte mit den höchsten Werten)
Die Stadt Nürnberg dürfte deshalb verstärkt Ziel von Geflüchteten sein, die bei Verwandten und Bekannten Zuflucht finden können. Aber auch die besonders verkehrsgünstige Lage Nürnbergs (Autobahn/Eisenbahnknoten) führt zu einem starken Zustrom von Schutzsuchenden.
2. Ankommen, Beraten, erste Hilfen
Die in Nürnberg ankommenden Geflüchteten haben einen hohen Informationsbedarf zu den Themen Aufenthalt, Unterbringung, Sicherung des Lebensunterhalts, medizinische Versorgung und benötigen dringend entsprechende Beratung und Unterstützung. Ab 02.03.2022 wurde deshalb
eine Service-Hotline und eine zentrale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine (Heilig-Geist- Saal/Hans-Sachs-Platz 2) eingerichtet. Hier stehen für die Beratung und Unterstützung sowie zur Koordination von Hilfsangeboten das Personal von freien Wohlfahrtsverbänden, von Hilfsorganisationen, von städtischen Dienststellen aber auch zahlreiche Ehrenamtliche zur Verfügung.
Weiterhin wurde in der direkten Nähe des Hauptbahnhofs (Nelson-Mandela-Platz) ein Transitbereich für maximal 2.000 ankommende Personen geschaffen. So kann die Erstversorgung und Verteilung von größeren Personengruppen (Sonderzüge) über einen Bustransfer sichergestellt werden. Das Konzept beinhaltet temporäre Zeltbauten auf dem Nelson- Mandela-Platz, im Südstadtpark, Räumlichkeiten im Karl-Bröger-Haus, Räumlichkeiten im Bahnhofsgebäude und eine kurzfristige Erweiterungsmöglichkeit auf der Grünfläche des Nelson-Mandela-Platzes durch weitere Zelte, die als Schnelleinsatzzelte kurzfristig aufgebaut werden können.
Ukrainische Staatsangehörige können grundsätzlich visumfrei einreisen und sich 90 Tage in Deutschland aufhalten. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können nach der EU- Massenzustromrichtlinie einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erhalten und sich so zunächst in Deutschland aufhalten. Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Asylantrag muss nicht gestellt werden, die Geflüchteten müssen nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.
3. Unterbringung in Nürnberg
Ein erheblicher Teil der Geflüchteten konnte in Nürnberg bei Verwandten und Freunden unterkommen. Aber trotzdem benötigen noch zahlreiche Geflüchtete eine Unterkunft. Grundsätzlich ist für die Erstunterbringung die staatliche Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ANKER) in Zirndorf zuständig. Aufgrund des gerade zu Beginn erheblichen Ankunftsgeschehens hat die Stadt Nürnberg für die kurzfristige Unterbringung schnell zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen und zwei Notunterkünfte in Schulturnhallen in Betrieb genommen. Am 23.03.2022 wurde dann eine weitere große Notunterkunft in der Messehalle 3c der Nürnberg Messe GmbH eingerichtet und belegt. Ergänzend wurde eine Quarantäne-Notunterkunft in der Alten Feuerwache 1 aufgebaut. Insgesamt standen am 31.03.2022 rund 900 Plätze in den Notunterkünften zur Verfügung.
Der Verbleib in den Notunterkünften soll grundsätzlich so kurz wie möglich gestaltet werden, um den Geflüchteten – überwiegend Frauen und Kinder – die entsprechende Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Mit Zustimmung der Regierung von Mittelfranken wurden vom Sozialamt zeitnah die freien Plätze in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften belegt und zusätzliche Gemeinschaftsunterkünfte angemietet. So konnten bis 31.03.2022 nochmals Unterkunftskapazitäten für rund 600 Personen geschaffen werden, die umgehend aus den Notunterkünften belegt wurden.
Insgesamt hielten sich in am 31.03.2022 nach den beim Sozialamt vorliegenden Informationen (Quelle: PROSOZ/Belegung der Not-GU‘s) 4.917 Geflüchtete aus der Ukraine in Nürnberg auf, die viertgrößte Community an ukrainischen Bürgern in Deutschland hat sich somit mehr als verdoppelt.
Die in Deutschland ankommenden Geflüchteten sollten grundsätzlich nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer und in Bayern auch auf die Kommunen verteilt werden. So würden auf die Stadt Nürnberg 3,9 Prozent der in Bayern bzw. 29,2 Prozent der in Mittelfranken ankommenden Geflüchteten entfallen. Informationen zur tatsächlichen Verteilung und Unterbringung der Geflüchteten in Deutschland, Bayern und Mittelfranken lagen bei der Erstellung der Vorlage noch nicht vor.
4. Geflüchtete – Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn ein entsprechender Bedarf besteht und ein Schutzgesuch geäußert oder ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt wurde. Die Leistungen umfassen u. a. Kosten der Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung. Die Aufwendungen nach dem AsylbLG werden in voller Höhe durch den Freistaat Bayern erstattet.
Innerhalb kürzester Zeit wurde durch das Sozialamt eine große Zahl von Leistungsanträgen der hilfesuchenden Geflüchteten entgegengenommen. Eine vorherige Meldung bei der Ausländerbehörde oder Meldebehörde ist für eine entsprechende Antragstellung nicht notwendig. Nach einigen Tagen bis wenigen Wochen erhalten die Geflüchteten dann bei einem Termin die Scheckauszahlung der Leistung. Als Nachweis für die Berechtigung ist dabei jede Form eines ukrainischen Passes ausreichend. Wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch andere Papiere, zum Beispiel Geburtsurkunden, herangezogen werden. Soweit erforderlich wird der Zeitraum bis zur Bearbeitung des Antrags und der ersten Auszahlung mit Sachleistungen überbrückt. Die medizinische Versorgung wird bei Bedarf über die Ausgabe von Krankenscheinen sichergestellt. Die Entwicklung der Antragstellungen stellt sich bis 31.03. wie folgt dar:
Im Rahmen einer Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. April 2022 wurde u. a. beschlossen, dass hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine ab 01.06.2022 wie anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt werden und Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten sollen. Der Bund unterstützt hierbei die Länder und Kommunen und sagt zu, in diesem Jahr eine Regelung
zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen zu finden. Entsprechende gesetzliche Regelungen stehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.
5. AsylbLG – Leistungsberechtigte im März 2022
Aufgrund der hohen Zahl der Antragstellungen und der weiterhin großen Dynamik können Auswertungen zum AsylbLG derzeit nur eine Momentaufnahme wiedergeben. Zahlreiche Leistungen waren zum Berichtszeitpunkt zwar schon beantragt, aber noch nicht bearbeitet und zur Zahlung freigegeben.
Die folgenden Auswertungen zu den Personen mit Bezug von Leistungen (Zahlungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden auf Basis des Datenstands zum Auswertungszeitpunkt erstellt. An diesem Tag waren für 4.258 Geflüchtete aus der Ukraine Zahlungen nach dem AsylbLG berechnet. Eine Auswertung nach der Haushaltsstruktur der Geflüchteten aus der Ukraine zeigt, dass neben den alleinstehenden Personen (Ein-Personen-Haushalt) sehr häufig Alleinerziehende in Nürnberg Zuflucht gesucht haben. Mehr-Personen-Haushalte (zwei Erwachsene) sind vergleichsweise selten.
Ein Blick auf das Alter der Geflüchteten zeigt, dass es sich hier sehr häufig um Kinder handelt. Rund 37 Prozent der Geflüchteten sind Kinder im Alter von unter 18 Jahren. Senioren im Alter von 65 Jahren und älter nehmen dagegen nur einen Anteil von 9 Prozent ein.
In der Ukraine gilt derzeit für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren ein Ausreiseverbot. Der sehr hohe Anteil von Frauen – besonders im Alter von 18 bis 54 Jahren – dürfte auf dieses Ausreiseverbot zurückzuführen sein. Aber auch bei den Senioren (65 J. und älter) ist noch immer ein hoher Anteil von Frauen zu verzeichnen.
Ergänzend hier noch eine Grafik zur Entwicklung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG. In einer Zeitreihe ab Januar 2014 wird der starke Zustrom in 2015, der leichte aber stetige Rückgang seit Sommer 2017 und die aktuelle Entwicklung im März 2022 sichtbar.
6. Fazit und Ausblick
Die in dieser Vorlage vorgestellten Daten und Entwicklungen können nur den Zwischenstand zum 31.03.2022 abbilden und sind am Tag der Sitzung sicherlich von den aktuellen Entwicklungen überholt worden. Im Rahmen der Sitzung werden die Informationen aus dieser Vorlage daher durch aktuelle Informationen und Auswertungen der vorhandenen Daten ergänzt. Ziel ist es hierdurch einen möglichst aktuellen Überblick zur Situation der Geflüchteten aus der Ukraine und der Unterbringung in Nürnberg zu gewährleisten. Ein Ausblick oder gar eine Prognose ist aufgrund der sich ständig verändernden Lage derzeit nicht möglich.
Angesichts der großen Zahl an Leistungsberechtigten in Nürnberg wird jedoch deutlich, dass die Überführung der Anträge und Auszahlungen aus dem System des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Leistungsabteilungen des Jobcenters bzw. der Grundsicherung im Alter einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten werden und, dass dafür der Zeitraum ab einer rechtlichen Klärung bis zum 1.6.2022 äußerst knapp bemessen ist.
April 2022 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt