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← Sitzung des Sozialausschusses (05.05.2022)

Präsentation SozA 05052022 Geflüchtete aus der Ukraine

Anlage · 05.05.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Sozialausschuss Wirtschaft & Arbeit Haushalt & Finanzen Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

SHA/D-CP Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Aktuelle Daten zur Sitzung des Sozialausschusses am 05.05.2022

Vorbemerkung

Aktualisierung zur Sitzung  Die enormen Entwicklungen werden durch die Aktualisierung der in der Sozialausschussvorlage genannten Grafiken sichtbar. In den folgenden Folien werden den Daten vom 31.03.2022 (Stand der Vorlage) aktuelle Daten vom 28.04.2022 gegenübergestellt. Unbearbeitete Anträge  Am 28.04.2022 lagen in der Leistungsabteilung des Sozialamts rund 500 unbearbeitete Leistungsanträge vor. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt derzeit bei rund fünf Arbeitstagen. Übergang SGB II/XII  Geflüchtete aus der Ukraine können bei Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis (§ 24 Absatz 1 AufenthG) oder einer Fiktionsbescheinigung ab 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB II/XII erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Der Übergang in die SGB-Leistungsbereiche wird aber bereits in Abstimmung mit dem Jobcenter Nürnberg-Stadt und dem Bezirk Mittelfranken vorbereitet.

Unterbringung der Geflüchteten

Abbildung 1

Die Personen aus den Not-GU‘s (Turnhallen/Messe) konnten überwiegend in  Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Nürnberg untergebracht werden. Die Stadt Nürnberg hat 17 Unterkünfte mit 663 Betten zusätzlich in Betrieb  genommen. Die Anmietung weiterer 6 Unterkünfte mit 547 Betten ist geplant.

AsylbLG-Anträge von Geflüchteten

(unabhängig von Zahlungen nach dem AsylbLG)

Abbildung 2

SHA hat bis 28.04.2022 insgesamt 7.684 Anträge auf Leistungen nach dem  AsylbLG (einschl. nur Krankenhilfe) von Geflüchteten bearbeitet. Der Anstieg ist in den letzten Tagen leicht abgeflacht. 

Haushaltsstruktur

(Personen mit Zahlungen nach dem AsylbLG)

Abbildung 3

Am 28.04. waren 3.738 Fälle im Leistungsbezug, im Vergleich zum 31.03. ein  Anstieg um 65 Prozent. Haushalte mit Kindern bilden die größte Gruppe (46 %). 

Altersgruppen

(Personen mit Zahlungen nach dem AsylbLG)

Abbildung 4

Am 28.04.2022 haben insgesamt 6.851 Geflüchtete Zahlungen nach dem  AsylbLG erhalten, im Vergleich zum 31.03. ein Anstieg um 61 Prozent. Insgesamt 2.463 im Kinder unter 18 Jahren (36 % der Geflüchteten) befinden  sich im Leistungsbezug. 3.092 Geflüchtete haben bereits einen Nürnberg-Pass erhalten. 

Anteil weiblicher Geflüchteter

(Personen mit Zahlungen nach dem AsylbLG)

Abbildung 5

Die Anteile haben sich in den einzelnen Altersgruppen kaum verändert.  Weiterhin sehr hoher Anteil von Frauen in den Altersgruppen 18 bis 34 Jahren  und 35 bis 54 Jahren.

Asylbewerberleistungsgesetz

(Personen mit Zahlungen nach dem AsylbLG)

Abbildung 6

Zwischenzeitlich wurde der höchste Stand an Leistungsberechtigten in den  Jahren 2015/16 deutlich überschritten. Durch den Übergang der Geflüchteten ins SGB II/XII wird die Zahl der  Leistungsberechtigten wieder auf das Niveau vom Feb. 2022 sinken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Amt für Existenzsicherung und Volker Wolfrum soziale Integration – Sozialamt Dietzstr. 4 +49 (0)9 11 / 2 31-23 25 90443 Nürnberg volker.wolfrum@stadt.nuernberg.de

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