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← Sitzung des Sozialausschusses (05.05.2022)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Sozialausschusses

05.05.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 4 TOP Ö 1 Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine – aktueller Bericht 4 Bericht SHA/005/2022 4 Gefluechtete_Ukraine_ausführlicher Bericht SHA/005/2022 8 TOP Ö 2 Housing First in Nürnberg - Modellprojekt von Lilith e.V., Straßenkreuzer e.V., 14 Hängematte e.V. und mudra e.V. Bericht SHA/009/2022 14 Housing First_ausführlicher Bericht SHA/009/2022 17 TOP Ö 3 Jahresbericht Pflegestützpunkt 2021 20 Bericht SHA/006/2022 20 Jahresbericht PSP 2021_Sachbericht SHA/006/2022 23 TOP Ö 4 Ethikkonferenz 27 Bericht SHA/007/2022 27 Antrag_SPD_Ethikkonferenz_v. 15.06.2020 SHA/007/2022 30

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Sozialausschusses

Sitzungszeit

Donnerstag, 05.05.2022, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine – aktueller Bericht Bericht

Ries, Elisabeth

2. Housing First in Nürnberg - Modellprojekt von Lilith e.V., Bericht

Straßenkreuzer e.V., Hängematte e.V. und mudra e.V. SHA/009/2022

Ries, Elisabeth

3. Jahresbericht Pflegestützpunkt 2021 Bericht

Ries, Elisabeth

4. Ethikkonferenz Bericht

Mündlicher Bericht zur Veranstaltung “Praxis trifft Wissenschaft SHA/007/2022

und Politik: Ethik in der Pflege in Pandemiezeiten“ am 2. Mai 2022

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2020

Ries, Elisabeth mündlicher Bericht

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.02.2022,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 05.05.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine – aktueller Bericht

Anlagen: Gefluechtete_Ukraine_ausführlicher Bericht

Bericht:

Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine wurde nach Einschätzung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR das größte Fluchtgeschehen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Zahlreiche ukrainische Bürgerinnen und Bürger suchten auch in Nürnberg Schutz.

Der beiliegende Sachstandsbericht soll einen kurzen Überblick über die Aktivitäten in den Bereichen Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten (Asylbewerberleistungsgesetz) geben. Weiterhin sollen erste Informationen zu Haushaltsstruktur, Alter und Geschlecht der in Nürnberg angekommenen Geflüchteten gegeben werden.

Zusätzlich werden aktuelle Auswertungen zur Sitzung des Sozialausschusses vorgelegt.

Die Vorlage ist vor dem Hintergrund des Orientierungsrahmens für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik in Nürnberg (besonders Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen) zu sehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Aufwendungen für die Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine und für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden derzeit in voller Höhe vom Freistaat Bayern erstattet. Evtl. verbleiben aber bei der Stadt Nürnberg ungedeckte Kosten.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leistungen nach dem AsylbLG sind geeignet, Benachteiligungen unterschiedlicher Gruppen auszugleichen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage: zur Sitzung des Sozialausschusses am 05.05.2022

Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine – aktueller Bericht

1. Ukrainische Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg (2020)

Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine wurde nach Einschätzung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR das größte Fluchtgeschehen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg ausgelöst. Zahlreiche ukrainische Bürgerinnen und Bürger suchten auch in Deutschland Schutz. Die Flucht nach Deutschland, und besonders in die deutschen Großstädte, dürfte auch auf die dort vergleichsweise starken ukrainischen Communities zurückzuführen sein.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat hierzu im März 2022 den Bericht „Regionalstruktur ukrainischer Communities in Deutschland“ veröffentlicht ( https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/ADuI_ukrainische_Communities.pdf ). Hier wird auch die herausgehobene Stellung der Stadt Nürnberg sichtbar:

Tabelle A1: Anzahl der ukrainischen Staatsangehörigen, 2020

(Landkreise/kreisfreie Städte mit den höchsten Werten)

Abbildung 1

Ein anderes Bild ergibt sich, wenn der Anteil der ukrainischen Staatsangehörigen an der Gesamtbevölkerung in Relation gesetzt wird. Am höchsten ist der relative Anteil in der Stadt Baden-Baden (0,9 Prozent) gefolgt von der Stadt Nürnberg (0,8 Prozent).

Tabelle A3: Anteil der ukrainischen Staatsangehörigen an der Wohnbevölkerung, 2020 (in Prozent, dargestellt sind die Landkreise/kreisfreie Städte mit den höchsten Werten)

Abbildung 2

Die Stadt Nürnberg dürfte deshalb verstärkt Ziel von Geflüchteten sein, die bei Verwandten und Bekannten Zuflucht finden können. Aber auch die besonders verkehrsgünstige Lage Nürnbergs (Autobahn/Eisenbahnknoten) führt zu einem starken Zustrom von Schutzsuchenden.

2. Ankommen, Beraten, erste Hilfen

Die in Nürnberg ankommenden Geflüchteten haben einen hohen Informationsbedarf zu den Themen Aufenthalt, Unterbringung, Sicherung des Lebensunterhalts, medizinische Versorgung und benötigen dringend entsprechende Beratung und Unterstützung. Ab 02.03.2022 wurde deshalb

eine Service-Hotline und eine zentrale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine (Heilig-Geist- Saal/Hans-Sachs-Platz 2) eingerichtet. Hier stehen für die Beratung und Unterstützung sowie zur Koordination von Hilfsangeboten das Personal von freien Wohlfahrtsverbänden, von Hilfsorganisationen, von städtischen Dienststellen aber auch zahlreiche Ehrenamtliche zur Verfügung.

Weiterhin wurde in der direkten Nähe des Hauptbahnhofs (Nelson-Mandela-Platz) ein Transitbereich für maximal 2.000 ankommende Personen geschaffen. So kann die Erstversorgung und Verteilung von größeren Personengruppen (Sonderzüge) über einen Bustransfer sichergestellt werden. Das Konzept beinhaltet temporäre Zeltbauten auf dem Nelson- Mandela-Platz, im Südstadtpark, Räumlichkeiten im Karl-Bröger-Haus, Räumlichkeiten im Bahnhofsgebäude und eine kurzfristige Erweiterungsmöglichkeit auf der Grünfläche des Nelson-Mandela-Platzes durch weitere Zelte, die als Schnelleinsatzzelte kurzfristig aufgebaut werden können.

Ukrainische Staatsangehörige können grundsätzlich visumfrei einreisen und sich 90 Tage in Deutschland aufhalten. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine können nach der EU- Massenzustromrichtlinie einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG erhalten und sich so zunächst in Deutschland aufhalten. Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Asylantrag muss nicht gestellt werden, die Geflüchteten müssen nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.

3. Unterbringung in Nürnberg

Ein erheblicher Teil der Geflüchteten konnte in Nürnberg bei Verwandten und Freunden unterkommen. Aber trotzdem benötigen noch zahlreiche Geflüchtete eine Unterkunft. Grundsätzlich ist für die Erstunterbringung die staatliche Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ANKER) in Zirndorf zuständig. Aufgrund des gerade zu Beginn erheblichen Ankunftsgeschehens hat die Stadt Nürnberg für die kurzfristige Unterbringung schnell zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen und zwei Notunterkünfte in Schulturnhallen in Betrieb genommen. Am 23.03.2022 wurde dann eine weitere große Notunterkunft in der Messehalle 3c der Nürnberg Messe GmbH eingerichtet und belegt. Ergänzend wurde eine Quarantäne-Notunterkunft in der Alten Feuerwache 1 aufgebaut. Insgesamt standen am 31.03.2022 rund 900 Plätze in den Notunterkünften zur Verfügung.

Der Verbleib in den Notunterkünften soll grundsätzlich so kurz wie möglich gestaltet werden, um den Geflüchteten – überwiegend Frauen und Kinder – die entsprechende Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Mit Zustimmung der Regierung von Mittelfranken wurden vom Sozialamt zeitnah die freien Plätze in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften belegt und zusätzliche Gemeinschaftsunterkünfte angemietet. So konnten bis 31.03.2022 nochmals Unterkunftskapazitäten für rund 600 Personen geschaffen werden, die umgehend aus den Notunterkünften belegt wurden.

Abbildung 3

Insgesamt hielten sich in am 31.03.2022 nach den beim Sozialamt vorliegenden Informationen (Quelle: PROSOZ/Belegung der Not-GU‘s) 4.917 Geflüchtete aus der Ukraine in Nürnberg auf, die viertgrößte Community an ukrainischen Bürgern in Deutschland hat sich somit mehr als verdoppelt.

Die in Deutschland ankommenden Geflüchteten sollten grundsätzlich nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer und in Bayern auch auf die Kommunen verteilt werden. So würden auf die Stadt Nürnberg 3,9 Prozent der in Bayern bzw. 29,2 Prozent der in Mittelfranken ankommenden Geflüchteten entfallen. Informationen zur tatsächlichen Verteilung und Unterbringung der Geflüchteten in Deutschland, Bayern und Mittelfranken lagen bei der Erstellung der Vorlage noch nicht vor.

4. Geflüchtete – Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn ein entsprechender Bedarf besteht und ein Schutzgesuch geäußert oder ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt wurde. Die Leistungen umfassen u. a. Kosten der Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung. Die Aufwendungen nach dem AsylbLG werden in voller Höhe durch den Freistaat Bayern erstattet.

Innerhalb kürzester Zeit wurde durch das Sozialamt eine große Zahl von Leistungsanträgen der hilfesuchenden Geflüchteten entgegengenommen. Eine vorherige Meldung bei der Ausländerbehörde oder Meldebehörde ist für eine entsprechende Antragstellung nicht notwendig. Nach einigen Tagen bis wenigen Wochen erhalten die Geflüchteten dann bei einem Termin die Scheckauszahlung der Leistung. Als Nachweis für die Berechtigung ist dabei jede Form eines ukrainischen Passes ausreichend. Wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind, können auch andere Papiere, zum Beispiel Geburtsurkunden, herangezogen werden. Soweit erforderlich wird der Zeitraum bis zur Bearbeitung des Antrags und der ersten Auszahlung mit Sachleistungen überbrückt. Die medizinische Versorgung wird bei Bedarf über die Ausgabe von Krankenscheinen sichergestellt. Die Entwicklung der Antragstellungen stellt sich bis 31.03. wie folgt dar:

Abbildung 4

Im Rahmen einer Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. April 2022 wurde u. a. beschlossen, dass hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine ab 01.06.2022 wie anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt werden und Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten sollen. Der Bund unterstützt hierbei die Länder und Kommunen und sagt zu, in diesem Jahr eine Regelung

zur Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen zu finden. Entsprechende gesetzliche Regelungen stehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.

5. AsylbLG – Leistungsberechtigte im März 2022

Aufgrund der hohen Zahl der Antragstellungen und der weiterhin großen Dynamik können Auswertungen zum AsylbLG derzeit nur eine Momentaufnahme wiedergeben. Zahlreiche Leistungen waren zum Berichtszeitpunkt zwar schon beantragt, aber noch nicht bearbeitet und zur Zahlung freigegeben.

Die folgenden Auswertungen zu den Personen mit Bezug von Leistungen (Zahlungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden auf Basis des Datenstands zum Auswertungszeitpunkt erstellt. An diesem Tag waren für 4.258 Geflüchtete aus der Ukraine Zahlungen nach dem AsylbLG berechnet. Eine Auswertung nach der Haushaltsstruktur der Geflüchteten aus der Ukraine zeigt, dass neben den alleinstehenden Personen (Ein-Personen-Haushalt) sehr häufig Alleinerziehende in Nürnberg Zuflucht gesucht haben. Mehr-Personen-Haushalte (zwei Erwachsene) sind vergleichsweise selten.

Abbildung 5

Ein Blick auf das Alter der Geflüchteten zeigt, dass es sich hier sehr häufig um Kinder handelt. Rund 37 Prozent der Geflüchteten sind Kinder im Alter von unter 18 Jahren. Senioren im Alter von 65 Jahren und älter nehmen dagegen nur einen Anteil von 9 Prozent ein.

Abbildung 6

In der Ukraine gilt derzeit für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren ein Ausreiseverbot. Der sehr hohe Anteil von Frauen – besonders im Alter von 18 bis 54 Jahren – dürfte auf dieses Ausreiseverbot zurückzuführen sein. Aber auch bei den Senioren (65 J. und älter) ist noch immer ein hoher Anteil von Frauen zu verzeichnen.

Abbildung 7

Ergänzend hier noch eine Grafik zur Entwicklung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG. In einer Zeitreihe ab Januar 2014 wird der starke Zustrom in 2015, der leichte aber stetige Rückgang seit Sommer 2017 und die aktuelle Entwicklung im März 2022 sichtbar.

Abbildung 8

6. Fazit und Ausblick

Die in dieser Vorlage vorgestellten Daten und Entwicklungen können nur den Zwischenstand zum 31.03.2022 abbilden und sind am Tag der Sitzung sicherlich von den aktuellen Entwicklungen überholt worden. Im Rahmen der Sitzung werden die Informationen aus dieser Vorlage daher durch aktuelle Informationen und Auswertungen der vorhandenen Daten ergänzt. Ziel ist es hierdurch einen möglichst aktuellen Überblick zur Situation der Geflüchteten aus der Ukraine und der Unterbringung in Nürnberg zu gewährleisten. Ein Ausblick oder gar eine Prognose ist aufgrund der sich ständig verändernden Lage derzeit nicht möglich.

Angesichts der großen Zahl an Leistungsberechtigten in Nürnberg wird jedoch deutlich, dass die Überführung der Anträge und Auszahlungen aus dem System des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Leistungsabteilungen des Jobcenters bzw. der Grundsicherung im Alter einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten werden und, dass dafür der Zeitraum ab einer rechtlichen Klärung bis zum 1.6.2022 äußerst knapp bemessen ist.

April 2022 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 05.05.2022 öffentlich Bericht

Betreff: Housing First in Nürnberg - Modellprojekt von Lilith e.V., Straßenkreuzer e.V., Hängematte e.V. und mudra e.V.

Anlagen: Housing First_ausführlicher Bericht

Bericht:

Die sozialen Träger Straßenkreuzer e.V., Lilith e.V., Hängematte e.V. und mudra e.V., deren Zielgruppen viele wohnungslose bzw. obdachlose Menschen mit besonders schwerwiegenden Problemlagen aufweisen, starten mit Unterstützung des Sozialamts ein Projekt zur Erprobung des Housing First-Konzepts. Zielsetzung von Housing First ist es den Teilnehmenden durch die unmittelbare Anmietung und die dauerhafte Erhaltung einer eigenen Wohnung eine Beendigung der Wohnungslosigkeit bzw. Obdachlosigkeit zu ermöglichen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 6.500 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 6.500 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das in der Vorlage dargestellten Projekt für obdachlose Menschen sichert die Versorgung und Unterbringung der betreffenden Personengruppe.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage: Sitzung des Sozialausschusses am 05.05.2022

Housing First in Nürnberg - Modellprojekt von Lilith e.V., Straßenkreuzer e.V., Hängematte e.V. und mudra e.V.

Begriff Housing First

Anfang der 90er Jahre in den USA entwickelt, wird Housing First inzwischen in zahlreichen Ländern erfolgreich zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit eingesetzt.

Grundgedanke ist ein „Recht auf Wohnen“ ohne Vorbedingungen. Im Gegensatz zu herkömmlichen betreuten Wohnformen setzt Housing First für das Beziehen der eigenen Wohnung keine Bewährung in stufenweise vorangehenden Hilfemaßnahmen und auch keine Bereitschaft zu Abstinenz, Therapie, beruflicher Eingliederung oder anderen vereinbarten Hilfezielen voraus. Menschen aus der Zielgruppe erhalten eine Wohnung mit eigenem Mietvertrag. Parallel dazu werden auf freiwilliger Basis Angebote zur individuellen Unterstützung und zur Anbindung an andere verfügbare Unterstützungssysteme bereitgestellt.

Mittlerweile sind die positiven Wirkungen des Ansatzes in zahlreichen Evaluationen nachgewiesen. In umfangreichen Untersuchungen konnte bei 80 bis über 90 % aller Fälle das Hauptziel des dauerhaften Wohnungserhalts erreicht werden (Projekte in Amsterdam, Glasgow, Kopenhagen und Lissabon), dazu zeigten sich in den meisten Fällen positive Entwicklungen bei psychischen Erkrankungen sowie Drogenmissbrauch und eine deutliche Verbesserung der persönlichen Lebensqualität1. Der „Housing First Guide Europe“ konstatierte 2016 ähnlich hohe Quoten der dauerhaften Beendigung von Wohnungslosigkeit z. B. für Projekte in Norwegen (93 %), Schweden (84 %) und Österreich (98,3 %)2.

Das Sozialamt der Stadt Nürnberg hat mit seinem Modell der „Sozialimmobilie“ bereits 1997 einen Schritt in Richtung Housing First getan. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Sozialimmobilien haben eigene Mietverträge mit den Vermieterinnen und Vermietern abgeschlossen und sind somit per Definition nicht mehr obdachlos. Die Sozialimmobilien unterscheiden sich jedoch von „normalen“ Mietwohnungen durch die Tatsache, dass es sich in der Regel um geförderten Wohnraum mit zusätzlichen Leistungen des Sozialamtes wie Mietausfallgarantie und Renovierungspauschale handelt.

Der nächste Schritt im Sinne des „Rechts auf Wohnen“ ohne Vorbedingungen wäre nun selbstbestimmtes Wohnen in einer (Privat-)Wohnung ohne Garantien. Dazu haben sich mehrere Träger zusammengeschlossen und möchten in Kooperation mit dem Sozialamt den nächsten Schritt gehen – Housing First: endlich wieder richtig wohnen.

1 Busch-Geertsema, Volker (2017): Housing First - Innovativer Ansatz, gängige Praxis oder schöne Illusion; in Wohnungslos, 1/2017 2 Pleace, Nicholas (2016): Housing First Guide Europe (York)

Housing First als Modellprojekt in Nürnberg

Die gemeinsame Projektträgerschaft besteht aus Straßenkreuzer e.V., Lilith e.V., Hängematte e.V. und mudra e.V. – Träger, deren Zielgruppen viele wohnungslose Menschen mit besonders schwerwiegenden Problemlagen aufweisen, starten in Nürnberg ein Projekt zur Erprobung des Housing First-Konzepts. Die Verantwortlichkeiten und Strukturen dieser Projektpartnerschaft werden in einer verbindlichen Vereinbarung geregelt. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Stadt Nürnberg, aber auch anderen Akteuren der Wohnungslosenhilfe ist dabei unerlässlich.

Organisatorischer Rahmen

 eine zweijährige Modellphase.  Entwicklung und Erprobung eines fundierten Auswahlverfahrens (sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen und Erfolgsaussichten) sowie einer niedrigschwelligen Kooperationsvereinbarung.  direkte Unterbringung im Rahmen eines normalen Mietverhältnisses (Finanzierung der Mietkosten über die individuellen Transferleistungsansprüche oder Arbeitseinkommen).  Wohnungsakquise durch das Projekt, das hierfür mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet sein muss.  hoch flexible, vorrangig aufsuchende Betreuung durch ein professionelles Team.  Nach Möglichkeit Mitarbeit von Menschen, die ehemals selbst von Wohnungslosigkeit betroffen waren (Pateninnen und Paten).  enge Anbindung an vorhandene Unterstützungsressourcen und Hilfesysteme aller Art (ggf. auch eine Vermittlung in andere ambulante Hilfeformen bei Erhalt des Mietverhältnisses).  direkte Zusammenarbeit mit beteiligten Hausverwaltungen und Vermieter/innen (schnelle Intervention und zuverlässige Problemlösung).  eine Frauenquote von mindestens 25% wird angestrebt. Die Klientinnen und Klienten der Trägervereine werden paritätisch berücksichtigt.

Der Schwerpunkt liegt bei der Vermittlung von Personen, die nicht von Regelangeboten erreicht werden (z.B. Aufenthalt auf der Straße) oder ordnungsrechtlich untergebracht sind (z.B. Obdachlosenpensionen und Notschlafstellen).

Ziele

Grundlegende Zielsetzung auf Ebene der Betroffenen ist es, den Teilnehmenden durch die unmittelbare Anmietung und die dauerhafte Erhaltung einer eigenen Wohnung eine Beendigung der Wohnungslosigkeit zu ermöglichen, sie auf dieser Grundlage dabei zu unterstützen, ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben zu führen und ihre persönlichen Ressourcen und Kompetenzen zu mobilisieren.

Institutionellen und privaten Vermieterinnen und Vermietern soll es durch die angebotene Unterstützung seitens des Projekts und entsprechender Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht werden, Vorurteile gegenüber der Zielgruppe abzubauen und damit die Akquise von geeignetem Wohnraum zu unterstützen

Die intensive Betreuung der Zielgruppe, die in bestehende Angebote der Wohnungslosenhilfe nur schwer integriert werden können, sorgt für die Entlastung dieser Einrichtungen und Institutionen

Ordnungsrechtliche Unterbringung wird entlastet und mit dauerhaften Mietverhältnissen Obdachlosigkeit beendet

Housing First – Job Second

Für interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können bei Eignung Arbeitsplätze und Beschäftigungsangebote bereitgestellt werden. Im Rahmen der Projektpartnerschaft sind verschiedene Angebote existent, die von niedrigschwelligen Zuverdienstmöglichkeiten (z.B. Magazinverkauf beim Straßenkreuzer oder Tagesjobs bei mudra) über diverse, auch genderspezifische Maßnahmen wie bei Lilith bis zu längerfristigen Anstellungen reichen, selbstverständlich auf freiwilliger Basis und bei Beendigung ohne Auswirkung auf die anderen Bereiche der Housing First-Betreuung.

Personalaufwand und Kosten

Für Akquise und Vermittlung von Wohnungen, zur Anmietung, Akquise und Aufnahme der Teilnehmenden, Anbahnung der Mietverhältnisse, Gewährleistung des begleitenden Unterstützungsangebotes und Informationsaustausch mit den Vermieterinnen und Vermietern ist eine Projektkoordination mit 0,5 VK zuständig. Die Betreuung der Projektteilnehmenden übernimmt eine sozialpädagogische Fachkraft mit 0,75 VK.

Die Anstellung erfolgt über den Straßenkreuzer e.V. – dieser ist somit Zuwendungsempfänger.

Für die Übernahme der Personalkosten ist eine Landesförderung beantragt. Eine Anschubfinanzierung in Höhe von € 6.500,- wird durch das Sozialamt der Stadt Nürnberg gewährt.

Das Projekt wird während der Modellphase evaluiert und bei erfolgreicher Zielumsetzung ist eine Fortführung bzw. Etablierung auf Grundlage kommunaler Finanzierung geplant.

April 2022 Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 05.05.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Jahresbericht Pflegestützpunkt 2021

Anlagen: Jahresbericht PSP 2021_Sachbericht

Bericht:

Im Jahr 2021 beging der Pflegestützpunkt sein 10-jähriges Bestehen. Der Jahresbericht gibt Auskunft über die Kernaspekte seiner organisatorischen Entwicklung, seiner Beratungstätigkeit sowie verschiedener konzeptioneller Neuerungen.

Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 6 - Eine alternde Stadtgesellschaft gestalten

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Pflegestützpunkt ist für alle Hilfesuchende offen und bietet Beratung für Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, Herkunft und sozialer Lage.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beilage x.1

zur Sitzung des Sozialausschusses am 05.05.2022

Jahresbericht Pflegestützpunkt 2021

1. Vorbemerkungen

Der vorliegende Jahresbericht 2021 dient dem Nachweis der Tätigkeit des Pflegestützpunktes. Er ist unter https://pflegestuetzpunkt.nuernberg.de/wp-content/uploads/2022/03/2021_Jahresbericht-PSP.pdf verfügbar. Im Jahr 2021 beging der Pflegestützpunkt Nürnberg bereits sein 10-jähriges Bestehen. Im Vergleich zu den Anfängen zeigt sich eine enorme Entwicklung: Die Umstellung auf das sog. „Angestelltenmodell“ ist vollzogen, somit wird der Pflegestützpunkt vollständig von städtischem Personal betrieben. Im Berichtsjahr ist insbesondere der Personalzuwachs hervorzuheben: Ende 2021 bestand das Team aus insgesamt acht Personen. Damit verbunden war auch ein erheblicher organisatorischer Aufwand (bezogen auf räumliche und technische Ausstattung). Der Pflegestützpunkt Nürnberg ist nun mit Abstand der größte Pflegestützpunkt in ganz Bayern. Auch konzeptionell sind Meilensteine gesetzt worden: so die dezentrale Beratung (erste Außenstelle in der Südstadt), der Einstieg in die fremdsprachige Beratung (russischsprachig), die standardmäßige Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der § 7a-Beratung und einiges mehr.

2. Ausgewählte Aspekte aus dem Jahresbericht

2.1 Case-Management

a) Anzahl Klientenkontakte: Mit insgesamt 6.881 Kontakten gab es in 2021 etwas weniger als in 2020, dafür waren diese aber häufig intensiver (auch infolge der Pandemie). Wohl spielt auch die neue Pflegeplatzbörse (s.u.) dabei eine Rolle, dadurch reduzierte sich z.B. die Anzahl der Kontakte mit Sozialdiensten der Krankenhäuser. Beim zeitlichen Verlauf der Kontakte ist interessant, dass bis Mai 2021 die Anzahl der Kontakte deutlich unter den Vorjahresniveaus blieb, in den Folgemonaten aber z.T. deutlich darüber. Unter die Kontakte fallen insbesondere auch die Beratungen nach § 7a SGB XI: Ihre Zahl sank von 94 in 2020 auf 77 in 2021. b) Klientengruppen: Nach wie vor kontaktieren am häufigsten Angehörige den Pflegestützpunkt (60 %). Es zeichnet sich aber (erfreulicherweise) der Trend ab, dass der Anteil der Betroffenen selbst, die mit dem Pflegestützpunkt Kontakt aufnehmen und sich auch präventiv beraten lassen, steigt (25 % in 2021). c) Beratungsthemen: Den ersten Platz nimmt der Bereich „Häusliche Pflege“ ein, danach folgt das Thema „Pflegebedürftigkeit allgemein/Pflegegrade“. Der drittgrößte Bereich ist diesmal „Sonstiges“, wobei hier v.a. die Themen Notfallmappe und Impfungen subsumiert sind. d) Zugangswege zur Beratung: Hier ist ein deutlicher Anstieg über die Gruppe „Profis/Pflegeanbieter“ zu verzeichnen (924 in 2021 gegenüber 633 in 2020); dies dürfte auch als steigende Bekanntheit und Wertschätzung des Pflegestützpunkts zu werten sein. Auch erfolgt der Zugang immer häufiger auf digitalem Weg (Internetportal). e) Beschwerden: Im Berichtsjahr 2021 gingen etwas mehr Beschwerden ein als im Vorjahr (61 gegenüber 41); diese wurden zu 80% von Angehörigen geäußert. Bei den Beschwerdethemen nahm der Bereich „Abrechnung“ deutlich zu (12 Beschwerden), dahinter folgt „Kommunikation“

(12 Beschwerden) und „pflegerische Defizite“ (8 Beschwerden). Zum Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen und Gewalt“ gab es 5 Beschwerden. Die Beschwerdebearbeitung erfolgt in der Weise, dass den Ratsuchenden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden und die Klientinnen und Klienten sich dann selbst für eine geeignete Handlungsstrategie entscheiden. f) KOWAB: Die Anzahl der Wohnungsanpassungsberatungen bewegte sich in 2021 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (76), Vorträge gab es fast gar nicht. Bei den Beratungsthemen steht wiederum der Bereich „Bad“ an erster Stelle; dahinter folgen „Wohnung gesamt“ und „Haus gesamt“. Interessant ist dabei, dass vermehrt Jüngere um Beratung nachfragen, was auf größeren Weitblick der Klienten schließen lässt.

2.2 Care-Management

Neben dem individuellen Case-Management ist das Care-Management die zweite Säule der Tätigkeit des Pflegestützpunktes. Damit sind alle Aktivitäten gemeint, die zum gesundheitsund sozialpflegerischen Hilfesystem in einer Stadt bzw. einer Region gehören bzw. zu dessen Weiterentwicklung beitragen. Im Jahresbericht wird insbesondere auf die Bereiche Marktbeobachtung, Informationsarbeit und Vernetzung eingegangen. a) Marktbeobachtung: Registriert werden v.a. verfügbare Platzkapazitäten in der stationären Pflege (inkl. beschützender Plätze), der Kurzzeitpflege, im ambulanten Bereich, der teilstationären Versorgung sowie Wohnformen für bestimme Bedarfsgruppen.  In der vollstationären Pflege gab es im Jahresdurchschnitt etwa 130 freie Plätze pro Monat, das sind erheblich mehr als im Vorjahr (knapp 30). Ursächlich hierfür waren v.a. Coronazeiten, in denen Pflegebedürftige keinesfalls ins Heim wollten; mittlerweile spielt die Personalproblematik (eigene Erkrankung bzw. Kinderbetreuung, dadurch weniger freie Plätze) eine Rolle. Auch im beschützenden Bereich waren in 2021 mehr Plätze frei als in 2020.  In der Kurzzeitpflege dagegen bewegte sich die Nachfrage auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr. Nicht zu allen Zeiten konnten jedoch Kurzzeitpflegeplätze problemlos vermittelt werden; genauere Untersuchungen über den Bedarf an Kurzzeitpflege werden im Rahmen der Pflegebedarfsplanung Thema sein (vgl. Sozialausschuss vom 28.10.2021).  In der ambulanten Versorgung ist Nürnberg mit etwa 100 Pflegediensten quantitativ gut aufgestellt. 2021 haben vier neue Dienste eröffnet, andererseits haben auch vier ihr Angebot eingestellt. Ferner konnten zeitgleich immer mehrere Pflegedienste coronapositive Patientinnen und Patienten aus dem SGB XI- und SGB X-Bereich aufnehmen. Ein Mangel zeigt sich allerdings nach wie vor bei Angeboten für Personen, die ausschließlich hauswirtschaftliche Unterstützung ohne Pflegeleistungen suchen.  Tagespflege: Besonders für pflegende Angehörige ist die Tagespflege eine bedeutsame Entlastungsmöglichkeit. Ende 2021 gab es in Nürnberg 18 solitäre Tagespflegeeinrichtungen sowie zwei Einrichtungen mit eingestreuten Tagespflegeplätzen. Insgesamt stieg die Zahl der verfügbaren Plätze gegenüber dem Vorjahr leicht an (auf etwa 185).  Betreutes Wohnen: Im Berichtsjahr bestanden 42 Anlagen des Betreuten Wohnens, darüber hinaus 34 Wohnanlagen für Senioreninnen und Senioren mit geringem Einkommen (diese nur teilweise mit Betreuungs- oder Serviceangeboten). b) Informationsarbeit: In 2021 wurden alle Eigenpublikationen des Pflegestützpunkts mit dem neuen (bayernweit einheitlichen) Logo des Pflegestützpunkts neu aufgelegt. Besonders beliebt waren v.a. Verzeichnisse zu Wohnen im Alter, zu Hilfen im häuslichen Bereich und den Leistungen der Pflegekassen. Auch die Notfallmappe wurde sehr gut nachgefragt (557 Haushalte, 1.490 Mappen an professionelle Stellen). Durch die neue Pflegeplatzbörse (s.u.) steht nun auch ein digitales Informationsangebot im Internet zur Verfügung. c) Vernetzung: Insgesamt ist die Netzwerkarbeit nach wie vor ein wichtiger Grundpfeiler der Tätigkeit des Pflegestützpunktes. Insofern wurden die schon im Jahresbericht 2020 beschriebenen Vernetzungen (Beteiligung an Austauschgremien, z.B. der Pflegeleiter FÜGK etc.) unvermindert fortgesetzt, pandemiebedingt deutlich häufiger in digitaler Form. Auch durch den

Aufbau der dezentralen Beratung (s.u.) wird der Pflegestützunkt zunehmend selbst zum wichtigen Netzwerkpartner in der sozialräumlichen Altenhilfe, die mittels der Seniorennetzwerke von der Stadt gefördert und (mit)koordiniert wird.

2.3 Konzeptionelle Neuerungen

Neben seiner „Alltagstätigkeit“ ist der Pflegestützpunkt beständig bestrebt, auch konzeptionell neue Schwerpunkte zu setzen, sein Informations- und Unterstützungsangebot kontinuierlich auszubauen und bedarfsgerecht zu differenzieren. a) Pflegeplatzbörse: Im Sommer 2021 hat der Pflegestützpunkt seine digitale Pflegeplatzbörse gestartet, mit der nun auch alle Internetuser schnell einen Überblick über freie Kapazitäten und spezifische Merkmale von Einrichtungen der vollstationären Pflege, der Kurzzeitpflege und der Tagespflege erhalten können. Darüber hinaus ist Ende 2021 auch das Modul Ambulante Pflege entwickelt worden. Die Rückmeldungen hierzu sind durchweg positiv. b) Dezentrale Beratung: In der städtischen Begegnungsstätte Bleiweiß ist im November 2021 die erste Außenstelle des Pflegestützpunktes eingerichtet worden (Sprechstunde immer donnerstags, 10-17 Uhr; auch Vorträge). Die Kenntnis vom neuen Beratungsangebot verbreitet sich Stück für Stück in der Bevölkerung. Mit der Umsetzung der Dezentralität wird sukzessive der Anspruch einer wohnortnahen Beratung umgesetzt. c) Beratung für spezielle Zielgruppen: Durch die Beratungsarbeit zeigt sich im Lauf der Zeit, dass besondere lebensweltliche Problemlagen auch in der Pflegeberatung eine Spezialisierung erfordern. So ermöglichen einige neue Mitarbeitende des Pflegestützpunktes aufgrund ihrer Vorkenntnisse bzw. laufender Fortbildungen neue Schwerpunkte bei der Beratung: etwa in der fremdsprachigen Beratung (russischsprachig) oder bei der Beratung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass nun auch Informationsmaterialien in mehreren Sprachen vorliegen (arabisch, griechisch, türkisch, polnisch, russisch). Zwar konnte das Schwerpunktthema „Pflegeberatung für Menschen mit Migrationsgeschichte“ nicht wie erhofft systematisch forciert werden, da z.B. aufgrund der Pandemie keine Besuche in den jeweiligen Communities möglich waren, doch sind für die kommende Zeit nachholende und verstärkte Aktivitäten in diesem Handlungsfeld geplant. d) Online-Beratung: Die zunehmende Digitalisierung, welche die gesamte Stadtverwaltung vor Herausforderungen stellt, macht auch vor dem Pflegestützpunkt nicht halt. So ist ein städtisches Projekt zur Online-Beratung (gemeinsam mit Sozialreferat, Jugendamt, Sozialamt) auf dem Weg, mit dem in Zukunft auch der digitale Zugang zur Beratung per Internet ausgebaut werden soll. Damit wird nicht nur die Beratungsarbeit „modernisiert“, sondern es können auch bestimmte Beratungssettings für spezielle Zielgruppen (z.B. Menschen, die zu pflegende Angehörige kaum alleine lassen können) stärker akzentuiert werden. e) Präventive Hausbesuche: Ein weiterer Meilenstein der Arbeit in 2021 bestand in der Konzeptionierung präventiver Hausbesuche. Wichtig ist dabei, dass es sich um ein niedrigschwelliges Angebot im vorpflegerischen Bereich handelt und nicht um Hausbesuche im Rahmen der § 7a-Beratung. Damit sollen insbesondere Bürgernähe verwirklicht und die Teilhabe älterer Menschen (präventiv) gestärkt werden. Erste Hausbesuche dieser Art sind im Bleiweißviertel angelaufen.

3. Fazit, Ausblick

Auch im zweiten Pandemiejahr hat der Pflegestützpunkt – trotz zeitweise starker Beanspruchung mit coronabedingten Sonderaufgaben – bemerkenswerte Akzente gesetzt, hat sich personell deutlich vergrößert und beständig aktiv neue Themen aufgegriffen, auch unter erschwerten Umständen. Es ist also nicht untertrieben zu sagen: der Nürnberger Pflegestützpunkt blüht und gedeiht!

So konnte in 2021 erstmals standardmäßig § 7a-Beratung im Rahmen von Hausbesuchen realisiert werden; die dezentrale Beratung, der „Vorstoß in die Fläche“ wurde durch das neue Beratungsangebot im Seniorentreff Bleiweiß in Angriff genommen; auf dem Weg in die Digitalisierung sind wichtige Etappenziele erreicht worden. Für 2022 sind weitere Schritte geplant. So wird das maximal mögliche (refinanzierbare) Stellenkontingent angestrebt, der Ausbau der dezentralen Beratung in weitere Stadtteile steht ebenso auf der Agenda wie der Aufbau bzw. die Erweiterung fremdsprachiger und digitaler Beratungsformate. Auch die Qualitätssicherung der Beratungskonzepte wird ein (Dauer-) Thema sein, z.B. in Form einer geplanten wissenschaftlichen Begleitung der präventiven Hausbesuche. Last but not least wird sich der Pflegestützpunkt auch im Rahmen der (hochschulischen) generalistischen Pflegeausbildung engagieren, als „Lernort“ im Rahmen eines curricularen Ausbildungmoduls. In Zeiten, in denen viel von „Zeitenwende“ (leider auch im negativen Sinne) die Rede ist, bleibt der Pflegestützpunkt Garant für eine neutrale, kostenlose, bedarfsgerechte und qualitätvolle Pflegeberatung, ein wichtiges Element kommunaler Daseinsvorsorge (nicht nur) für ältere Menschen überhaupt.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Sozialausschuss 05.05.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Ethikkonferenz

Mündlicher Bericht zur Veranstaltung „Praxis trifft Wissenschaft und Politik: Ethik in der

Pflege in Pandemiezeiten“ am 2. Mai 2022

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2020

Anlagen: Antrag_SPD_Ethikkonferenz_v. 15.06.2020

Bericht:

mündlicher Bericht

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ethische Fragestellungen in der Pflege nehmen die Situation besonders vulnerabler Gruppen in den Blick und betrachten heterogene Lebenslagen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

ÖÖ

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