Haushaltssperre

← Sitzung des Umweltausschusses (04.05.2022)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 04.05.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Südstadt Dutzendteich Altstadt Stadtplanungsausschuss Schweinau Gebersdorf Schule & Bildung Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen St. Leonhard Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage Umweltausschuss 04.05.2022

Sachstandsbericht

Entscheidungsvorlage

Anlass

Der Masterplan Freiraum hat das Ziel, die Grün- und Freiraumversorgung in Nürnberg nachhaltig zu verbessern. Mit seinem „Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ und seinem integrierten Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ bildet er das konzeptionelle Grundgerüst für den weiteren Ausbau der Grünen Infrastruktur in der Stadt.

Die Umsetzung des Masterplans Freiraum ist eine Dauer- und Gemeinschaftsaufgabe, bei der alle beteiligten Geschäftsbereiche an einem Strang ziehen. Das Gesamtprojekt ist als Prozess zu verstehen, in dem Strategien, Programmatiken, Konzepte und auch konkrete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Sein Leitbild ist Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung, er wirkt als Motor für die Freiraumentwicklung und ergänzt somit die zahlreichen weiteren Grünaktivitäten im Stadtgebiet.

Entsprechend wird der Masterplan Freiraum jährlich fortgeschrieben und weiterentwickelt. Hierbei werden einzelne Maßnahmenplanungen mit weiteren wichtigen Grundlagen der Stadtentwicklungsplanung, z.B. den Sanierungszielen der Stadterneuerung oder dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, abgestimmt und die zuständigen Dienststellen einbezogen.

Im Jahre 2014 erfolgte in den jeweiligen Fachausschüssen (UmwA 12.03.2014 und AfS 27.03.2014) ein Grundsatzbeschluss zur Verankerung des Masterplans Freiraum als planerische Grundlage in der Freiraum- und Stadtplanung. Über den Sachstand wird seitdem in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Ausschussbehandlungen berichtet. Auf die entsprechenden Behandlungen der letzten Jahre im Umweltausschuss, im Werkausschuss SÖR, im Stadtplanungsausschuss und in den Stadtratssitzungen wird verwiesen. Der letzte Sachstandsbericht wurde am 28.04.2021 im Umweltausschuss und am 19.05.2021 im Stadtrat vorgestellt und der Beschluss gefasst die benötigten Finanzmittel zur Umsetzung des Masterplans Freiraum im Rahmen der MIP- Fortschreibung zu beantragen.

Aktionsplan

Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ listet alle bereits fertiggestellten und begonnenen Masterplan Freiraum Projekte sowie Projekte, die angeschoben werden sollen, auf. Sie sind räumlich auf das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden, abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen, kurz-, mittel- bzw. langfristig seit 2015 schrittweise umgesetzt. Der Aktionsplan enthält sowohl konzeptionelle als auch konkrete Umsetzungsprojekte, die auch eine Strahlkraft bzw. Vorbildfunktion für andere Maßnahmen besitzen. Anlage 1 enthält – nach neun Handlungsfeldern geordnet – eine Übersichtsliste der Projekte aus dem Aktionsplan und gibt deren derzeitigen Projektstatus an. Anlage 2 stellt den Aktionsplan kartographisch dar und in Anlage 3 werden drei ausgewählte Projekte im Detail in Modell-Steckbriefen vorgestellt. Der Aktionsplan wird stetig fortgeschrieben, um neue Projekte ergänzt und gegebenenfalls an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme neuer Masterplan Freiraum Projekte in den Aktionsplan werden verwaltungsinterne Kriterien herangezogen.

Einige im Aktionsplan enthaltene Projekte liegen in Stadterneuerungsgebieten. Sie entsprechen im Wesentlichen den im Rahmen der jeweiligen Vorbereitenden Untersuchungen identifizierten Sanierungszielen und den Zielsetzungen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK). Zum einen werden die Projekte aus dem Aktionsplan meist in das Handlungsprogramm der Sanierungsgebiete übernommen und zum anderen werden auch wichtige freiraumplanerische Sanierungsziele in den Aktionsplan nach vorhergehender Prüfung anhand des beschlossenen

Kriterienkatalogs übertragen. So können Synergieeffekte in der Planung und auch Finanzierung genutzt und die Umsetzung durch Zuschüsse aus der Bund-Länder-Städtebauförderung vorangetrieben werden. Der Großteil der Projekte aus dem Aktionsplan ist in dem Masterplan Freiraum zugeordneten MIP- Ansatz (Nr. 714, siehe Anlage 4) aufgenommen. Für die hier aufgeführten Projekte sind bis 2025 finanzielle Mittel für die Planung und Umsetzung hinterlegt. Nicht alle Projekte aus dem Aktionsplan sind jedoch bislang durch den MIP Ansatz Nr. 714 abgedeckt.

Seit Beginn des Masterplan Freiraum wurden bislang insgesamt sechs Umsetzungsprojekte aus dem Aktionsplan durch SÖR fertiggestellt. Dies sind der Quellepark (2.5, vgl. Aktionsplan), der Pocketpark Nonnengasse (4.2), die Umgestaltung der Freiflächen an der Christuskirche (4.3), die Sanierung des Cramer-Klett-Parks (5.1), des Marie-Juchacz-Parks (5.5) und der Rechenberganlage / Bauabschnitte 1-3 (5.6). Zudem wurden die beiden konzeptionellen Projekte Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal (1.1) und die Konzeptstudie Grüner Weg zum Faberwald (7.7) von UwA erstellt. Im Frühsommer 2022 werden zudem die Arbeiten zum „Weg am Village“ (3.4.1), zur Grünanlage am Aischweg (8.7) und zum Freiraumkonzept Nürnberger Süden (9.1) fertiggestellt.

Neu aufgenommen in den Aktionsplan wurde die neu konzipierte Grünanlage Keßlerpark (2.12). Auf dieser im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als Grünfläche dargestellten Fläche soll ein neuer Nachbarschaftspark errichtet werden. Das Potential dafür ist auf der aktuell als Parkplatz genutzten 4.500 m² großen Fläche vorhanden (vgl. auch AfS-UmwA-Vorlage zum Thema Brachflächen/Entsiegelung vom 07. April 2022). Als Weiteres neu aufgenommen wurde die aus dem Freiraumkonzept Nürnberg Süden neu konzipierte Quartiersparkanlage Hiroshimapark (2.11), sowie die Sanierungen der beiden Grünanlagen Annapark (5.7) und Melanchthonplatz (5.8) in der Südstadt.

Projektstand ausgewählter Maßnahmen

Im Folgenden werden die Fortschritte einiger ausgewählter Projekte aus dem Aktionsplan erläutert, die aktuell schwerpunktmäßig bearbeitet bzw. vorangetrieben werden.

Das „Grüne Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld (3.4) fasst eine Vielzahl von verschiedenen Freiräumen im Nürnberger Westen zusammen, die in einem nutzungsstrukturellen und gestalterischen Kontext stehen und zu einem Gesamtraum verknüpft werden sollen. Hauptaugenmerk besteht auf der Verknüpfung des Westparks mit dem geplanten Züricher Park und dem geplanten Landschaftspark Tiefes Feld. Die Planungen für den neuen Züricher Park (2.3) im südwestlichen Stadtgebiet schreiten zügig voran. Im Dezember 2021 wurde der Objektplan für das ca. 5,5 Mio. € teure Projekt genehmigt. Das Vorhaben wurde im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen und wird mit einem Anteil von 4,5 Mio. € gefördert. Es entsteht eine neue urbane Parkanlage mit vielfältigen Funktionen, die die Bedürfnisse von Erholung, Freizeit und Spielen sowie die Belange von Artenschutz, ökologischem Ausgleich und Klimaanpassung vereint. Der Landschaftspark Tiefes Feld (2.6) wird aktuell im Rahmen der Bauleitplanung in die komplexen Nutzungs- und Infrastrukturen der gesamten Gebietsentwicklung integriert. Die Arbeiten befinden sich in der Vorplanung. Der Grünzug Weg am Village (3.4.1) wird, nach der Bürgerbeteiligung im November 2020 und dem Abschluss der Sanierungsarbeiten im Herbst 2021, im Frühjahr 2022 eröffnet. Die ehemalige Erschließungsstraße des Militär-Krankenhauses wurde als attraktiver, nutzbarer und erlebbarer Natur-, Aufenthalts- und Bewegungsraum aufgewertet und stellt als Freiraumverbindung eine weitere Verknüpfung zwischen Westpark und Züricher Park her. Der Regenwasserkanal wurde verschlossen, die Asphaltdecke zu einer wassergebundenen Wegedecke zurückgebaut und ein alter Brunnen wieder in Betrieb genommen. Durch die großflächige Entsiegelung und entsprechende Planung wird zukünftig alles anfallende Wasser über Rigolen den alten und neu nachgepflanzten Bäumen der, die Anlage prägenden, Allee zugeführt.

Am Standort des früheren Peststadels am Egidienplatz wird die Neuanlage des Pocketparks Tetzelgasse (4.8) vorangetrieben. Das Areal liegt im Stadterneuerungsgebiet Nördliche Altstadt, wodurch Städtebaufördermittel durch Stpl akquiriert werden können. Nördlich grenzen das Scharrer Gymnasium und östlich das Pellerhaus an, die konzeptionell in die Planungen miteinbezogen werden. Die Fläche stellt eine kleine grüne Oase mit intaktem und erhaltenswerten Baumbestand in der dicht bebauten Altstadt dar. Über zehn Jahre wurde sie als Baustelleneinrichtung und Parkplatz genutzt und war der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Fläche soll ab 2022 als öffentlich nutzbare Grünanlage/Pocketpark neugestaltet werden. Integriert werden auch Bereiche der südlich angrenzenden Dr.-Erich-Mulzer-Straße.

Ein weiterer Pocketpark in der Altstadt entsteht durch die Sanierung des Marientorzwingers (4.7) und seiner nördlich angrenzenden Freiflächen. Im Zuge der Sanierung der Graben- und Wehrmauern und des Teilwiederaufbaus des im 2. Weltkrieg beschädigten Stadtmauerturms „Blaues G“, wird die Freifläche im Zwinger als öffentlich nutzbare Grünfläche umgestaltet und in eine ruhige Oase in der historischen Wehrmauer verwandelt. Der Altstadtzugang in der nördlich angrenzenden Katharinengasse wird durch den Rückbau einer Fahrspur, der Verlegung des Gehweges und durch Pflasterstreifen im Bodenbelag, die den historischen Verlauf der Stadtmauer wieder sichtbar werden lassen, städtebaulich aufgewertet. Die Stadtmauer soll in ihrem gesamten Aufbau vom Marientorzwinger über die Katharinengasse bis zu den Stadtmauerfragmenten in der Tiefgarage des Rosa-Luxemburg-Platzes wieder erlebbar werden. Die angrenzenden Freiflächen nördlich der Katharinengasse werden ebenfalls saniert. Die Maßnahme wird aus dem bayerischen Sonderfond „Innenstädte beleben“ gefördert.

In Schweinau soll eine städtische Fläche, die im FNP als Grünfläche dargestellt ist, an der Nopitschstraße (4.11) als langfristiges Ziel zum Quartierspark entwickelt werden. Derzeit dient die Fläche einem benachbarten Unternehmen als Stellplatznachweis, solange steht sie für eine Umwandlung als Grünfläche nicht zur Verfügung. Im Norden wurden zurzeit und temporär von der VAG Parkplätze angemietet, hier könnten anschließend bei geeigneten Rahmenbedingungen erste Begrünungsmaßnahmen als Pocketpark durchgeführt werden.

Für die Sanierung und zukunftsfähige Gestaltung des Stadtparks (5.3) wurde in 2020 mit der Planung begonnen. Momentan läuft die Vorentwurfsplanung für den gesamten Stadtpark inkl. des benachbarten Berliner Platzes. Im Zeitraum von Juni bis Juli 2021 wurden Nutzerbeteiligungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt. An zwei Aktionstagen im Juli wurden vor Ort Parkbesucher befragt und im September und Oktober 2021 fand zudem eine Onlinebeteiligung mit einem ergänzenden Bürgerspaziergang statt. Nach Auswertung der Anregungen soll im Frühjahr 2022 die Vorentwurfsplanung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Vertiefende Informationen zur Umgestaltung des Stadtparks sind im Projektsteckbrief (Anlage 3.1) zu finden.

Die Sanierung der Rechenberganlage (5.6) befindet sich planmäßig in der Umsetzung. Der 1. Bauabschnitt „Ballspielfläche an der Welserstraße“ wurde im April 2021 fertiggestellt. Der 2. und 3. Bauabschnitt „Kinderspielbereich auf dem Plateau“ und der Bereich am Kenotaphen wurden im Dezember 2021 eröffnet. Die Planungen für den 4. Bauabschnitt starten noch in 2022. Die Umgestaltung der Parkanlage wurde durch eine umfangreiche Bürger- und Kinderbeteiligung begleitet. Die Anregungen wurden vielfach in die Planungen integriert.

Die Planungen zum Quartiersplatz St. Leonhard (6.7) an der Marie-Beeg-Straße sind abgeschlossen. Sie sehen vor, den Platz großflächig zu entsiegeln und in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. Mehrere schattenspendende Bäumen sowie ein kleines, niederschwelliges Spielangebot für jüngere Kinder sollen neu hinzukommen. Das Projekt wurde, wie der Züricher Park, in das Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen, wodurch in hohem Anteil Fördergelder möglich werden könnten. Da hierzu die Bewerbungsverfahren noch laufen und eine Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erst im Frühjahr 2022 zu erwarten ist, kann erst im Herbst 2022 mit dem Bau begonnen werden.

Auch die klimaangepasste und grüne Umgestaltung der Nürnberger Stadtplätze in der Altstadt soll in den nächsten Jahren mit dem Masterplan Freiraum weiter vorangebracht werden. Dabei stehen

die Themen Begrünung, kommunikativer und konsumfreier Aufenthalt im Vordergrund. Zudem wird die vielseitige Verwendung von Wasser für einzelne Plätze geprüft. Mit der Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt wurde auch beschlossen, an verschiedenen Straßen und Plätzen Verkehrsberuhigungs- und Gestaltungsmaßnahmen umzusetzen. Damit entsteht vielerorts die Möglichkeit, bislang vorwiegend als Stellplätze genutzte Räume zu entsiegeln und in grüne Stadtplätze mit hoher Aufenthaltsqualität umzugestalten, was z.B. auf den Egidienplatz/Theresienplatz (6.3) und auch den Bauhof (6.2) zutrifft, für den erste Planungen seitens des Stadtplanungsamts vorliegen. Auch der Andreij-Sacharow-Platz (6.6) in der Sebalder Altstadt soll aufgewertet werden, erste Baumpflanzungen werden im Zuge des Umbaus des Herrenschießhauses realisiert.

Die Konzeptstudie zum Grünen Weg zum Faberwald (7.7) wurde fertiggestellt und im Umweltausschuss im Juli 2021 vorgestellt. Sie dient als Blaupause für die Entwicklung weiterer Grüner Wege aus dem Aktionsplan. Die vorgestellten Maßnahmenvorschläge sollen nun Schritt für Schritt in die Umsetzung gehen. Bereits fertiggestellt ist die Anlage von mehreren Blühflächen und Blumenzwiebelpflanzungen durch SÖR entlang der Wegeverbindung sowie die Pflanzung zusätzlicher Straßenbäume in der Turnerheimstraße. Als eine der größten Einzelmaßnahmen wurde im Frühjahr 2022 mit den Planungen zum Grünzug Ambergerstraße (2.10) begonnen. Hier soll ein Großteil der Straße entsiegelt und eine neue öffentliche Grünfläche geschaffen werden. Vertiefende Informationen dazu sind im Projektsteckbrief (Anlage 3.2) zu finden. Die Grünflächenneuschaffung wird durch die Ablöse aus dem Bebauungsplan Nr. 3748 Lochnerstraße kofinanziert. Die Planungen für die Sanierung des Schweinauer Bucks (3.2.1), als weitere große Einzelmaßnahme aus der Konzeptstudie, kann umgesetzt werden, wenn bei SÖR mehr personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.

Beim Nägeleinsplatz (8.1) wurde der geplante Baubeginn von 2021 aufgrund der Corona bedingten Haushaltslage um ein Jahr auf 2022 verschoben. Im Februar 2022 wurde die Vergabe des ersten (Hallertörchen bis zum Wehr) von drei Bauabschnitten genehmigt. Mit dem Bau soll im Mai begonnen werden. Ab 2023 und 2024 sind die Arbeiten im zweiten und dritten Bauabschnitt geplant. Das Sanierungsprojekt wird aus Fördermitteln der Städtebauförderung unterstützt.

Nachdem die Personenschifffahrt und der Betrieb der Anlegestelle Gebersdorf eingestellt wurde, lag die baumbestandene Fläche am Aischweg (8.7) brach und wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit abgesperrt. Im Werkausschuss SÖR wurde im Dezember 2018 beschlossen, diese Fläche in den Unterhalt zu übernehmen und als naturnahe, biodiverse Grünanlage mit attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser auszubauen. Mit den Baumaßnahmen wurde im Herbst 2021 begonnen. Dem ging ein Informationsabend voraus, bei dem BürgerInnen ihre Anregungen und Ideen einbrachten. Die Eröffnung ist für das Frühjahr 2022 vorgesehen.

Im Mai 2017 wurde die Erstellung eines integrierten Freiraumkonzepts für den Nürnberger Süden (9.1) im Umweltausschuss, Stadtplanungsausschuss und Werkausschuss SÖR beschlossen. Die Ergebnisse des Freiraumkonzepts liegen nun vor und werden voraussichtlich im Juni 2022 im Umweltausschuss vorgestellt. Der rund 800 Hektar große Raum mit ca. 93.000 Bewohnern grenzt direkt südlich an den Stadtgraben an und umschließt große Bereiche in der Süd- und Südweststadt innerhalb der Ringstraße. Das Freiraumkonzept thematisiert kreative Ansätze und neue Lösungsstrategien, um die Grün- und Freiraumsituation in diesem dicht besiedelten Raum zu verbessern. Auf dieser Grundlage wurden konkrete Maßnahmen entwickelt. Das räumliche und konzeptionelle Leitbild des Freiraumkonzepts besteht aus verschiedenen Ebenen, wie z.B. den Blau-Grünen Meilen, die als übergeordnete Grünverbindungen durch die Stadtquartiere verlaufen und die innere Stadt mit den äußeren Landschaften oder großen Parkanlagen verknüpfen. Ein Beispiel dafür ist die konzipierte „Südstadt.Klima.Meile“ vom Stadtgraben bis zum Dutzendteich. Gerade in den weniger privilegierten Stadtteilen sind neue Umsetzungsstrategien gefragt, zumal hier der Versiegelungsgrad und somit auch das Grünflächendefizit sowie die bioklimatische Belastung extrem hoch sind. Um die Straßenzüge in den dicht bebauten Bereichen stärker zu begrünen, wurde das Projekt „Straßenbaumoffensive Nürnberger Süden“ bereits während der Konzepterstellung gestartet. Als kurzfristige Vorabmaßnahmen wurden an ausgewählten Standorten im Herbst vergangenen

Jahres ca. 1.200 m² Blumenzwiebeln durch SÖR gesteckt. Hierbei kamen bienenfreundliche Mischungen zum Einsatz. Zudem wurden mehrere Blühflächen zur Förderung der Biodiversität geschaffen. Mit den aktuell zur Verfügung stehenden Ressourcen ist in einem ersten Schritt geplant, zehn prioritäre Maßnahmen bis 2030 anzuschieben, diese in den Aktionsplan und MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum zu integrieren und in den Umsetzungsprozess zu bringen. Synergieeffekte mit bereits vorhandenen Planungen werden dabei berücksichtigt. Um möglichst viele wirksame Maßnahmen bis 2030 zu realisieren, sind eine Anschubfinanzierung von ca. 25 Mio. € im MIP-Ansatz 714 Masterplan Freiraum und zusätzliche Personalkapazitäten bei den planenden und umsetzenden Dienststellen erforderlich.

Der Hiroshimapark (2.11) wurde aus dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden entwickelt und in den Aktionsplan sowie MIP-Ansatz des Masterplan Freiraum als neue Grünanlage in der Südstadt aufgenommen. Das Ziel ist es auf dem bislang teils temporär als Parkplatz genutzten Hiroshimaplatz sowie der benachbarten Gleisschleife (insg. ca. 3,5 ha groß) langfristig einen Quartierspark zu entwickeln. Zunächst wird die Fläche ab 2024 als Baustelleneinrichtung für den Rückbau des Straßenbahntunnels und der Gleisschleife im Zuge der Tramverlängerung nach Lichtenreuth fungieren. Anschließend soll mit der Freiflächenplanung begonnen werden und insbesondere Sport und Bewegungsangebote, ggf. unter Berücksichtigung von Schulbedarfen, etabliert werden. Der geplante Hiroshimapark ist zudem Bestandteil der o.g. konzipierten Südstadt.Klima.Meile. Bis zur Herstellung könnte die frei verfügbaren Flächen mit temporären Maßnahmen begrünt und teilweise für niedrigschwellige Nutzungen erschlossen werden. Das Umsetzungsprogramm des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden nimmt ebenfalls die Sanierungen des Annaparks (5.7) und des Melanchthonplatzes (5.8) sowie die Umgestaltung des Platzes an der Gustav-Adolf-Gedächtniskirche (6.4) auf. Für letzteren Platz wurden erste Planungsprinzipien entwickelt. Dabei wurden auch die angrenzende Annastraße und die kleine Grünfläche an der Wirtstraße integriert. Ziel ist eine klimaangepasste und grüne Umgestaltung des Raumes im Sinne des Schwammstadtprinzips. Vertiefende Informationen dazu sind dem Projektsteckbrief (Anlage 3.3) zu entnehmen.

Sonstige Planungen

Urbane Gartenschau im Rahmen einer Bayerischen Landesgartenschau Die Interessensbekundung Nürnbergs zur Ausrichtung einer Urbanen Gartenschau (UGS) in 2030 und die im Folgenden konzipierte Bewerbung betrifft mehrere Projekte aus dem Masterplan Freiraum. In erster Linie trifft dies auf den Stadtgraben zu, der als Kernbestandteil der Gartenschaubewerbung und als zentrale Ausstellungsfläche ausgewählt wurde. Der Stadtgraben (5.4) wurde im Jahr 2020 in den Masterplan Freiraum und seinem MIP-Ansatz aufgenommen. Er soll als innerstädtische Grünanlage mit vielfältigen Funktionen und eingebetteten Nutzungen gestärkt und unter ökologischen, sozialen und nachhaltigen Aspekten saniert werden. Die planerischen Überlegungen gingen in das Konzept und die Bewerbung zur UGS ein. Die im Rahmen der UGS zusätzlich geplanten Aufwertungen ausgewählter Plätze und Straßenräume in der Altstadt stimmen mit den Zielsetzungen des Masterplans Freiraum überein. Die UGS bietet hier die Chance, als Impulsgeber bzw. Prozessverstärker zu fungieren und die Umgestaltung des öffentlichen Raums im Sinne der Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität und Biodiversität voranzutreiben.

Brachflächenanalyse und Entsiegelungsmaßnahmen / verschiedene Anträge In verschiedenen Stadtratsanträgen (u.a. „Brachliegende Grundstücke in Parks umwandeln“, Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2018; „Entsiegelung Marie-Beeg-Platz“, Bündnis 90/Die Grünen /Die Guten/ÖDP vom 11.06.21) begehrten die Antragsteller Aussagen zur Versiegelung, Grün- und Freiraumausstattung sowie zu Maßnahmen der Entsiegelung im Stadtgebiet. Es sollten Vorschläge zur Verbesserung der Grün- und Freiraumversorgung und zu Aufwertung geeigneter stadteigener Grundstücke als öffentliche Grünflächen gemacht werden. Zusätzlich sollten erhaltungs- oder änderungswürdige private Flächen identifiziert werden, um diese zu erwerben und als öffentliche Grünflächen aufzuwerten. Der Fokus liegt auf den Stadtteilen innerhalb der Ringstraße.

In mehreren Analysen wurden diesbezüglich verschiedene Flächen geprüft. Dabei handelte es sich um Flächen, die aktuell brachliegen oder mindergenutzt werden, deren zukünftige Nutzung noch nicht abschließend geklärt ist, die temporär ebenerdig als großflächige Parkplätze genutzt werden oder deren aktuelle Nutzung ggf. nicht mehr zeitgemäß ist. Parkplätze stellen dahingegen zwar keine Brachflächen dar, jedoch erweiterte Potentialflächen zur Grün- und Freiraumentwicklung in den verdichteten Stadtteilen, insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses für Nürnberg und des Klimafahrplans. Die Ergebnisse der vom Umweltamt untersuchten Flächen wurden im AfS vom 07. April 2022 vorgestellt. Es wurden je drei exemplarische stadteigene und private Flächen identifiziert, die zur weitergehenden Prüfung für eine Grünflächenentwicklung prioritär vorgeschlagen werden. Zusätzlich zu diesen Flächen werden drei zentrale Stadtplätze in der Altstadt für Aufwertungs- und Begrünungsmaßnahmen vorgeschlagen.

Öffnung Sportflächen Im Sinne einer nachhaltigen Sportstättenentwicklungsplanung ist sicherzustellen, dass allen Bevölkerungsteilen ausreichend öffentliche Bewegungsflächen zur Verfügung stehen. Hier ist aktuell ein je nach Stadtgebiet unterschiedlich stark ausgeprägtes Defizit an öffentlich zugänglichen Flächen für Sport und Bewegung zu konstatieren. Neben Brachflächen und weiteren Flächen (z.B. Stadtplätze, Vorplätze, Straßenräume, Haltestellen des ÖPNV, Parks und Grünflachen, Spiel- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche) können auch Sport(vereins)flächen einen neuen Ansatz zur Optimierung der Sportflächenversorgung der Bevölkerung bieten. In Zusammenarbeit mit Ref. IV/SportService entstand vor diesem Hintergrund die Idee, geeignete Vereinssportflächen stärker für eine öffentliche Nutzung zugänglich zu machen und diesbezüglich ein Pilotprojekt mit einem Nürnberger Sportverein anzustoßen. Die Vereinsfläche des SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V., Bertha-von-Suttner-Straße 30, die im Westen an den Westpark und die ehemalige Gärtnerei angrenzt und sich im Umgriff des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden sowie im Stadterneuerungsgebiet St. Leonhard/Schweinau befindet, wird für das Pilotprojekt vorgeschlagen. Hier bieten die Randflächen des Sportareals ein Potential für eine öffentliche Nutzung. Der Verein steht dem Thema grundsätzlich offen gegenüber, allerdings steht eine finale Abstimmung ebenso wie eine potentielle Synchronisation des Pilotprojekts mit den ebenfalls das Vereinsgelände betreffenden Maßnahmen der Schulraumentwicklung noch aus. Entscheidend für den Erfolg eines Pilotprojekts wird auch sein, dem Partnerverein zufriedenstellende Antworten bezüglich der Themen Haftung und erhöhter Unterhaltsaufwand geben zu können.

Finanzen / Ressourcen

Für die Maßnahmen aus dem Aktionsplan des Masterplan Freiraum wurden 2016 Mittel in Höhe von 25 Mio. € im MIP Nr. 714 zur Verfügung gestellt. Projekte unter einem Kostenansatz von 500.000 € werden direkt im MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum dargestellt, kostenintensivere, BIC-pflichtige Maßnahmen über 500.000 € werden aus Transparenzgründen als Einzelmaßnahme veranschaulicht. Der MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum (MIP Nr. 714) wird um die dafür benötigten städtischen Mittel reduziert.

Im letztjährigen 6. Sachstandsbericht zum Masterplan Freiraum wurde deutlich gemacht, dass höhere Mittelansätze in den Folgejahren notwendig sind, um die angestoßenen Maßnahmen zu realisieren. Bei den Haushaltsberatungen im November 2021 wurde für den Haushalt 2022 eine erhebliche Erhöhung um 39,22 Mio.€ beschlossen. Dadurch konnte die Unterfinanzierung im MIP Masterplan Freiraum behoben werden und die bisher geplanten Projekte können fortgeschrieben werden.

Im MIP-Ansatz Masterplan Freiraum, Auftragsnummer E 5510071400U, stehen aktuell noch 52,3 Mio. € zur Verfügung, folgendermaßen verteilt auf die Jahre: HHR (Haushaltsrest) 2021: 1.500T €, 2022: 1.004T €, 2023: 4.305 T €, 2024: 8.419 T €; 2025: 9.100T €, Plan spätere Jahre 28.000T €.

Die beiliegende MIP-Liste in Anlage 4 stellt die Projekte des Aktionsplans vor, deren konkrete

Bearbeitung im MIP-Zeitraum 2022 bis 2025 und darüber hinaus anstehen. Sie bildet den aktuellen Stand der einzelnen Maßnahmen-Finanzierung ab und gibt eine Einschätzung über die zukünftige Fortschreibung der Projekte. In der Spalte „Gesamt“ sind Gesamtkosten in Höhe von 79,5 Mio. € für diese Maßnahmen kalkuliert. Neben investiven und konsumtiven städtischen Mitteln werden die Möglichkeiten zur Kofinanzierung aus Bund-Länder-Förderprogrammen, wie beispielsweise der Städtebauförderung in Stadterneuerungsgebieten oder aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ genutzt. Abzüglich der Fremdfinanzierungen (ca.13,9 Mio. €) ergeben sich für den MIP 714 Masterplan Freiraum für den städtischen Haushalt insgesamt Kosten in Höhe von 65,6 Mio. €. Der Mittelbedarf abzüglich der MIP Einzelmaßnahmen und der bereits freigegebenen Mittel für das aktuelle Maßnahmenprogramm beträgt 54,4 Mio. €. Durch die Erhöhung des MIP-Ansatzes 714 sind hiermit die aktuell in der MIP-Liste dargestellten Maßnahmen (mit Ausnahme von Neuaufnahmen wie bspw. dem Hiroshimapark) abgedeckt.

Für konsumtive Maßnahmen, die nicht über MIP 714 finanziert werden können, wie beispielsweise Baumpflanzungen, Blumenzwiebelpflanzungen, Ansaat von Blühwiesen oder die Anlage von Parklets, stehen im SÖR Unterhalt zukünftig jährlich 100.000 € konsumtive Mittel bereit.

Die fehlenden personellen Kapazitäten bei den an der Planung und Umsetzung beteiligten Dienststellen führen seit längerem zu Engpässen bei der Umsetzung bzw. zu Verschiebungen bereits beschlossener Masterplan Freiraum Projekte. Insbesondere bei der SÖR-Grünplanung fehlen Personalressourcen, weshalb in den nächsten Jahren ohne Personalaufstockung keine weiteren Masterplan Freiraum Projekte begonnen werden können. Auch das umfangreiche Planungs- und Bauprogramm außerhalb des Masterplan Freiraum führt immer wieder zu Projektverschiebungen. Daher ist es für die Fortführung des Umsetzungsprogramms des Masterplan Freiraum dringend erforderlich, die personellen Kapazitäten bei der SÖR-Grünplanung aufzustocken. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014 wurde mit der Etablierung des Masterplans Freiraum u.a. beschlossen, dass die notwendigen Personalressourcen durch die Verwaltung anzumelden sind. Für die SÖR- Grünplanung wurden daraufhin vier Stellen angemeldet, von diesen konnten bisher jedoch lediglich 2,25 Stellen geschaffen und besetzt werden. Um die noch fehlenden 1,75 Stellen zu decken, werden von SÖR zwei Stellen beantragt.

AG Masterplan Freiraum

Die seit Beginn eingerichtete referatsübergreifende Arbeitsgruppe „AG Masterplan Freiraum“ arbeitet weiterhin unter der Federführung des Umweltamts erfolgreich zusammen. Zwischen Ref. III, UwA, BgA/SE, Stpl, Vpl, SÖR, J, LA, SpS, Ref. VI, Ref. VII existiert eine intensive Zusammenarbeit. So können Synergien zwischen den Zielsetzungen des Masterplans Freiraum, weiteren Stadtentwicklungskonzepten, Verkehrsplanungen, den Arbeitsprogrammen bei SÖR, den Sanierungszielen der Stadterneuerungsgebiete, dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ und den einschlägigen Förderprogrammen etc. sinnvoll genutzt werden.

Anlagen

  1. Projektliste Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ 2. Aktionsplan Karte 3. Modell Projektsteckbriefe: 3.1 Stadtpark 3.2 Grünzug Ambergerstraße 3.3 Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 4. MIP-Projektliste, Fortschreibung 2022-2025ff

Download ↓