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Sitzung gesamt öffentlich

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

Sitzung des Umweltausschusses

- direkt im Anschluss an den WerkA

(ASN) -

04.05.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Naturschutzgebiet (NSG) Pegnitztal Ost/Vorstellung des Pflege- und 5 Entwicklungsplans (PEPL) Bericht UwA/003/2022 5 TOP Ö 2 7. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum 9 Sitzungsvorlage UwA/004/2022 9 Entscheidungsvorlage UwA/004/2022 13 Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" UwA/004/2022 20 Aktionsplan Karte UwA/004/2022 22 Projektsteckbrief Stadtpark UwA/004/2022 23 Projektsteckbrief Ambergerstraße UwA/004/2022 25 Projektsteckbrief Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche UwA/004/2022 27 MIP-Projektliste, Fortschreibung 2022-2025 ff UwA/004/2022 29 TOP Ö 3 "Der geschenkte Baum" - ein Förderprogramm von Baumpflanzungen auf 31 Privatgrundstücken im Stadtgebiet Nürnberg Bericht UwA/005/2022 31 Förderrichtlinie mit Anlagen UwA/005/2022 34 Informations-Beiblatt UwA/005/2022 41 Flyer UwA/005/2022 43 * TOP Ö 4 Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth/Bericht und Perspektive 49 bis 12/2026 - Beilagen werden nachgereicht - Bericht Ref.III/006/2022 49 Bericht der Oeko-Modellregion Ref.III/006/2022 52 TOP Ö 5 Verpackungssteuer nach Tübinger Modell 57 Bericht ASN/006/2022 57 Gemeinsame Stellungnahme KaSt und ASN ASN/006/2022 60 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.01.2022 ASN/006/2022 64 TOP Ö 6 Gestiegener Dauerlärm in der Rangierbahnhof-Siedlung und deren Umgebung 66 Bericht UwA/006/2022 66 Sachverhalt UwA/006/2022 70 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.11.2021 UwA/006/2022 71 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.03.2022 UwA/006/2022 72

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Umweltausschusses

Sitzungszeit

Mittwoch, 04.05.2022, 15:30 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Naturschutzgebiet (NSG) Pegnitztal Ost/Vorstellung des Pflege- Bericht

und Entwicklungsplans (PEPL) UwA/003/2022

Walthelm, Britta

2. 7. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum Beschluss

Walthelm, Britta

3. "Der geschenkte Baum" - ein Förderprogramm von Bericht

Baumpflanzungen auf Privatgrundstücken im Stadtgebiet UwA/005/2022

Nürnberg

Walthelm, Britta

4. Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth/Bericht und Bericht

Perspektive bis 12/2026 - Beilagen werden nachgereicht - Ref.III/006/2022

Walthelm, Britta

5. Verpackungssteuer nach Tübinger Modell Bericht

ASN/006/2022

6. Gestiegener Dauerlärm in der Rangierbahnhof-Siedlung und deren Bericht

Umgebung UwA/006/2022

Walthelm, Britta

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 09.02.2022,

öffentlicher Teil

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 04.05.2022 öffentlich Bericht

Betreff: Naturschutzgebiet (NSG) Pegnitztal Ost/Vorstellung des Pflege- und Entwicklungsplans

(PEPL)

Bericht:

Die zuständige Regierung von Mittelfranken hat zusammen mit dem Umweltamt einen Pflegeund Entwicklungsplan (PEPL) für das Naturschutzgebiet Pegnitztal Ost in Auftrag gegeben, welcher nunmehr vorliegt und in dieser Sitzung von der Höheren Naturschutzbehörde (Herrn Claus Rammler) vorgestellt wird.

Die Naturschutzverbände sind große Kompromisse bei der Entwicklung des Wege- /Zonenkonzeptes eingegangen unter der Voraussetzung, dass die Erhaltungs- und Entwicklungsziele für das NSG in einem PEPL konkretisiert und umgesetzt werden. Bei der Erstellung des PEPL wurden fachkundige Gebietskenner, Nutzer und Eigentümer intensiv mit einbezogen, da die Akzeptanz der Schutzziele und Maßnahmen unverzichtbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung sind.

Am 16.03.2022 hat die Regierung von Mittelfranken den PEPL dem Bund Naturschutz und dem Landesbund für Vogelschutz vorgestellt. Diese erhalten den PEPL nach der Vorstellung im Umweltausschuss. Außerdem ist eine Information im Rahmen der Interessensgemeinschaft Pegitztal Ost (JGPO) und eine Veröffentlichung auf der Homepage des Umweltamtes vorgesehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Relevanz gem. Diversity-Check

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorlage

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 04.05.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

7. Sachstandsbericht Masterplan Freiraum

Anlagen: Entscheidungsvorlage Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg" Aktionsplan Karte Projektsteckbrief Stadtpark Projektsteckbrief Ambergerstraße Projektsteckbrief Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche MIP-Projektliste, Fortschreibung 2022-2025 ff

Sachverhalt (kurz):

Der Masterplan Freiraum hat als gesamtstädtisches Freiraumkonzept das Ziel, die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg nachhaltig zu verbessern. Er wurde 2014 vom Umweltausschuss und Stadtplanungsausschuss beschlossen und bildet die Grundlage der Nürnberger Freiraumplanung. Er hat sich als Dauer- und Gemeinschaftsaufgabe etabliert. Seit 2015 wird regelmäßig in den Fachausschüssen bzw. im Stadtrat über den aktuellen Sachstand berichtet. Der letzte Sachstand wurde im Umweltausschuss am 28.04.2021 vorgestellt, die Finanzen wurden erneut am 19.05.2021 im Stadtrat behandelt. Der Masterplan Freiraum enthält den Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“, der alle bereits fertiggestellten und begonnenen Masterplan Freiraum Projekte im Stadtgebiet sowie Projekte, die angeschoben werden sollen, auflistet. Sukzessive werden ausgewählte Maßnahmen in den MIP-Ansatz des Masterplan Freiraum übernommen und somit in den Umsetzungsprozess gebracht. Der Masterplan Freiraum wird stetig fortgeschrieben. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Stand der Umsetzung. Zusammenhänge zu einer möglichen Bewerbung Nürnbergs als Urbane Gartenschau 2030 werden in der Sitzung bei Bedarf mündlich erläutert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 172.834 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten 172.834 € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Bezüglich der geforderten Stellenschaffungen wird separat im Stellenschaffungsverfahren zu entscheiden sein.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Bezüglich der geforderten Stellenschaffungen wird separat im Stellenschaffungsverfahren zu entscheiden sein.

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Diversity Belange werden bei allen Masterplan Freiraum Projekten berücksichtigt

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

3. BM, BgA/SE

Ref. I/II

Ref. IV, Ref. V, Ref. VI, Ref. VII

Beschlussvorschlag:

  1. Der Sachstandsbericht zum Masterplan Freiraum wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der im Aktionsplan genannten Maßnahmen weiter voranzutreiben und die erforderlichen Haushaltsmittel und Personalressourcen in geeigneter Form anzumelden.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zum Hiroshimapark als neue Quartierparkanlage in der Südstadt voranzutreiben und die Maßnahme im BIC anzumelden.

Beilage Umweltausschuss 04.05.2022

Sachstandsbericht

Entscheidungsvorlage

Anlass

Der Masterplan Freiraum hat das Ziel, die Grün- und Freiraumversorgung in Nürnberg nachhaltig zu verbessern. Mit seinem „Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg“ und seinem integrierten Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ bildet er das konzeptionelle Grundgerüst für den weiteren Ausbau der Grünen Infrastruktur in der Stadt.

Die Umsetzung des Masterplans Freiraum ist eine Dauer- und Gemeinschaftsaufgabe, bei der alle beteiligten Geschäftsbereiche an einem Strang ziehen. Das Gesamtprojekt ist als Prozess zu verstehen, in dem Strategien, Programmatiken, Konzepte und auch konkrete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden. Sein Leitbild ist Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung, er wirkt als Motor für die Freiraumentwicklung und ergänzt somit die zahlreichen weiteren Grünaktivitäten im Stadtgebiet.

Entsprechend wird der Masterplan Freiraum jährlich fortgeschrieben und weiterentwickelt. Hierbei werden einzelne Maßnahmenplanungen mit weiteren wichtigen Grundlagen der Stadtentwicklungsplanung, z.B. den Sanierungszielen der Stadterneuerung oder dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“, abgestimmt und die zuständigen Dienststellen einbezogen.

Im Jahre 2014 erfolgte in den jeweiligen Fachausschüssen (UmwA 12.03.2014 und AfS 27.03.2014) ein Grundsatzbeschluss zur Verankerung des Masterplans Freiraum als planerische Grundlage in der Freiraum- und Stadtplanung. Über den Sachstand wird seitdem in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Ausschussbehandlungen berichtet. Auf die entsprechenden Behandlungen der letzten Jahre im Umweltausschuss, im Werkausschuss SÖR, im Stadtplanungsausschuss und in den Stadtratssitzungen wird verwiesen. Der letzte Sachstandsbericht wurde am 28.04.2021 im Umweltausschuss und am 19.05.2021 im Stadtrat vorgestellt und der Beschluss gefasst die benötigten Finanzmittel zur Umsetzung des Masterplans Freiraum im Rahmen der MIP- Fortschreibung zu beantragen.

Aktionsplan

Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ listet alle bereits fertiggestellten und begonnenen Masterplan Freiraum Projekte sowie Projekte, die angeschoben werden sollen, auf. Sie sind räumlich auf das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden, abhängig von den jeweiligen Rahmenbedingungen, kurz-, mittel- bzw. langfristig seit 2015 schrittweise umgesetzt. Der Aktionsplan enthält sowohl konzeptionelle als auch konkrete Umsetzungsprojekte, die auch eine Strahlkraft bzw. Vorbildfunktion für andere Maßnahmen besitzen. Anlage 1 enthält – nach neun Handlungsfeldern geordnet – eine Übersichtsliste der Projekte aus dem Aktionsplan und gibt deren derzeitigen Projektstatus an. Anlage 2 stellt den Aktionsplan kartographisch dar und in Anlage 3 werden drei ausgewählte Projekte im Detail in Modell-Steckbriefen vorgestellt. Der Aktionsplan wird stetig fortgeschrieben, um neue Projekte ergänzt und gegebenenfalls an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Als Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme neuer Masterplan Freiraum Projekte in den Aktionsplan werden verwaltungsinterne Kriterien herangezogen.

Einige im Aktionsplan enthaltene Projekte liegen in Stadterneuerungsgebieten. Sie entsprechen im Wesentlichen den im Rahmen der jeweiligen Vorbereitenden Untersuchungen identifizierten Sanierungszielen und den Zielsetzungen der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK). Zum einen werden die Projekte aus dem Aktionsplan meist in das Handlungsprogramm der Sanierungsgebiete übernommen und zum anderen werden auch wichtige freiraumplanerische Sanierungsziele in den Aktionsplan nach vorhergehender Prüfung anhand des beschlossenen

Kriterienkatalogs übertragen. So können Synergieeffekte in der Planung und auch Finanzierung genutzt und die Umsetzung durch Zuschüsse aus der Bund-Länder-Städtebauförderung vorangetrieben werden. Der Großteil der Projekte aus dem Aktionsplan ist in dem Masterplan Freiraum zugeordneten MIP- Ansatz (Nr. 714, siehe Anlage 4) aufgenommen. Für die hier aufgeführten Projekte sind bis 2025 finanzielle Mittel für die Planung und Umsetzung hinterlegt. Nicht alle Projekte aus dem Aktionsplan sind jedoch bislang durch den MIP Ansatz Nr. 714 abgedeckt.

Seit Beginn des Masterplan Freiraum wurden bislang insgesamt sechs Umsetzungsprojekte aus dem Aktionsplan durch SÖR fertiggestellt. Dies sind der Quellepark (2.5, vgl. Aktionsplan), der Pocketpark Nonnengasse (4.2), die Umgestaltung der Freiflächen an der Christuskirche (4.3), die Sanierung des Cramer-Klett-Parks (5.1), des Marie-Juchacz-Parks (5.5) und der Rechenberganlage / Bauabschnitte 1-3 (5.6). Zudem wurden die beiden konzeptionellen Projekte Entwicklungskonzept Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal (1.1) und die Konzeptstudie Grüner Weg zum Faberwald (7.7) von UwA erstellt. Im Frühsommer 2022 werden zudem die Arbeiten zum „Weg am Village“ (3.4.1), zur Grünanlage am Aischweg (8.7) und zum Freiraumkonzept Nürnberger Süden (9.1) fertiggestellt.

Neu aufgenommen in den Aktionsplan wurde die neu konzipierte Grünanlage Keßlerpark (2.12). Auf dieser im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als Grünfläche dargestellten Fläche soll ein neuer Nachbarschaftspark errichtet werden. Das Potential dafür ist auf der aktuell als Parkplatz genutzten 4.500 m² großen Fläche vorhanden (vgl. auch AfS-UmwA-Vorlage zum Thema Brachflächen/Entsiegelung vom 07. April 2022). Als Weiteres neu aufgenommen wurde die aus dem Freiraumkonzept Nürnberg Süden neu konzipierte Quartiersparkanlage Hiroshimapark (2.11), sowie die Sanierungen der beiden Grünanlagen Annapark (5.7) und Melanchthonplatz (5.8) in der Südstadt.

Projektstand ausgewählter Maßnahmen

Im Folgenden werden die Fortschritte einiger ausgewählter Projekte aus dem Aktionsplan erläutert, die aktuell schwerpunktmäßig bearbeitet bzw. vorangetrieben werden.

Das „Grüne Westband“ vom Westpark zum Tiefen Feld (3.4) fasst eine Vielzahl von verschiedenen Freiräumen im Nürnberger Westen zusammen, die in einem nutzungsstrukturellen und gestalterischen Kontext stehen und zu einem Gesamtraum verknüpft werden sollen. Hauptaugenmerk besteht auf der Verknüpfung des Westparks mit dem geplanten Züricher Park und dem geplanten Landschaftspark Tiefes Feld. Die Planungen für den neuen Züricher Park (2.3) im südwestlichen Stadtgebiet schreiten zügig voran. Im Dezember 2021 wurde der Objektplan für das ca. 5,5 Mio. € teure Projekt genehmigt. Das Vorhaben wurde im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen und wird mit einem Anteil von 4,5 Mio. € gefördert. Es entsteht eine neue urbane Parkanlage mit vielfältigen Funktionen, die die Bedürfnisse von Erholung, Freizeit und Spielen sowie die Belange von Artenschutz, ökologischem Ausgleich und Klimaanpassung vereint. Der Landschaftspark Tiefes Feld (2.6) wird aktuell im Rahmen der Bauleitplanung in die komplexen Nutzungs- und Infrastrukturen der gesamten Gebietsentwicklung integriert. Die Arbeiten befinden sich in der Vorplanung. Der Grünzug Weg am Village (3.4.1) wird, nach der Bürgerbeteiligung im November 2020 und dem Abschluss der Sanierungsarbeiten im Herbst 2021, im Frühjahr 2022 eröffnet. Die ehemalige Erschließungsstraße des Militär-Krankenhauses wurde als attraktiver, nutzbarer und erlebbarer Natur-, Aufenthalts- und Bewegungsraum aufgewertet und stellt als Freiraumverbindung eine weitere Verknüpfung zwischen Westpark und Züricher Park her. Der Regenwasserkanal wurde verschlossen, die Asphaltdecke zu einer wassergebundenen Wegedecke zurückgebaut und ein alter Brunnen wieder in Betrieb genommen. Durch die großflächige Entsiegelung und entsprechende Planung wird zukünftig alles anfallende Wasser über Rigolen den alten und neu nachgepflanzten Bäumen der, die Anlage prägenden, Allee zugeführt.

Am Standort des früheren Peststadels am Egidienplatz wird die Neuanlage des Pocketparks Tetzelgasse (4.8) vorangetrieben. Das Areal liegt im Stadterneuerungsgebiet Nördliche Altstadt, wodurch Städtebaufördermittel durch Stpl akquiriert werden können. Nördlich grenzen das Scharrer Gymnasium und östlich das Pellerhaus an, die konzeptionell in die Planungen miteinbezogen werden. Die Fläche stellt eine kleine grüne Oase mit intaktem und erhaltenswerten Baumbestand in der dicht bebauten Altstadt dar. Über zehn Jahre wurde sie als Baustelleneinrichtung und Parkplatz genutzt und war der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Fläche soll ab 2022 als öffentlich nutzbare Grünanlage/Pocketpark neugestaltet werden. Integriert werden auch Bereiche der südlich angrenzenden Dr.-Erich-Mulzer-Straße.

Ein weiterer Pocketpark in der Altstadt entsteht durch die Sanierung des Marientorzwingers (4.7) und seiner nördlich angrenzenden Freiflächen. Im Zuge der Sanierung der Graben- und Wehrmauern und des Teilwiederaufbaus des im 2. Weltkrieg beschädigten Stadtmauerturms „Blaues G“, wird die Freifläche im Zwinger als öffentlich nutzbare Grünfläche umgestaltet und in eine ruhige Oase in der historischen Wehrmauer verwandelt. Der Altstadtzugang in der nördlich angrenzenden Katharinengasse wird durch den Rückbau einer Fahrspur, der Verlegung des Gehweges und durch Pflasterstreifen im Bodenbelag, die den historischen Verlauf der Stadtmauer wieder sichtbar werden lassen, städtebaulich aufgewertet. Die Stadtmauer soll in ihrem gesamten Aufbau vom Marientorzwinger über die Katharinengasse bis zu den Stadtmauerfragmenten in der Tiefgarage des Rosa-Luxemburg-Platzes wieder erlebbar werden. Die angrenzenden Freiflächen nördlich der Katharinengasse werden ebenfalls saniert. Die Maßnahme wird aus dem bayerischen Sonderfond „Innenstädte beleben“ gefördert.

In Schweinau soll eine städtische Fläche, die im FNP als Grünfläche dargestellt ist, an der Nopitschstraße (4.11) als langfristiges Ziel zum Quartierspark entwickelt werden. Derzeit dient die Fläche einem benachbarten Unternehmen als Stellplatznachweis, solange steht sie für eine Umwandlung als Grünfläche nicht zur Verfügung. Im Norden wurden zurzeit und temporär von der VAG Parkplätze angemietet, hier könnten anschließend bei geeigneten Rahmenbedingungen erste Begrünungsmaßnahmen als Pocketpark durchgeführt werden.

Für die Sanierung und zukunftsfähige Gestaltung des Stadtparks (5.3) wurde in 2020 mit der Planung begonnen. Momentan läuft die Vorentwurfsplanung für den gesamten Stadtpark inkl. des benachbarten Berliner Platzes. Im Zeitraum von Juni bis Juli 2021 wurden Nutzerbeteiligungen für Kinder und Jugendliche durchgeführt. An zwei Aktionstagen im Juli wurden vor Ort Parkbesucher befragt und im September und Oktober 2021 fand zudem eine Onlinebeteiligung mit einem ergänzenden Bürgerspaziergang statt. Nach Auswertung der Anregungen soll im Frühjahr 2022 die Vorentwurfsplanung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Vertiefende Informationen zur Umgestaltung des Stadtparks sind im Projektsteckbrief (Anlage 3.1) zu finden.

Die Sanierung der Rechenberganlage (5.6) befindet sich planmäßig in der Umsetzung. Der 1. Bauabschnitt „Ballspielfläche an der Welserstraße“ wurde im April 2021 fertiggestellt. Der 2. und 3. Bauabschnitt „Kinderspielbereich auf dem Plateau“ und der Bereich am Kenotaphen wurden im Dezember 2021 eröffnet. Die Planungen für den 4. Bauabschnitt starten noch in 2022. Die Umgestaltung der Parkanlage wurde durch eine umfangreiche Bürger- und Kinderbeteiligung begleitet. Die Anregungen wurden vielfach in die Planungen integriert.

Die Planungen zum Quartiersplatz St. Leonhard (6.7) an der Marie-Beeg-Straße sind abgeschlossen. Sie sehen vor, den Platz großflächig zu entsiegeln und in eine öffentliche Grünfläche umzuwandeln. Mehrere schattenspendende Bäumen sowie ein kleines, niederschwelliges Spielangebot für jüngere Kinder sollen neu hinzukommen. Das Projekt wurde, wie der Züricher Park, in das Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ aufgenommen, wodurch in hohem Anteil Fördergelder möglich werden könnten. Da hierzu die Bewerbungsverfahren noch laufen und eine Zusage zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erst im Frühjahr 2022 zu erwarten ist, kann erst im Herbst 2022 mit dem Bau begonnen werden.

Auch die klimaangepasste und grüne Umgestaltung der Nürnberger Stadtplätze in der Altstadt soll in den nächsten Jahren mit dem Masterplan Freiraum weiter vorangebracht werden. Dabei stehen

die Themen Begrünung, kommunikativer und konsumfreier Aufenthalt im Vordergrund. Zudem wird die vielseitige Verwendung von Wasser für einzelne Plätze geprüft. Mit der Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt wurde auch beschlossen, an verschiedenen Straßen und Plätzen Verkehrsberuhigungs- und Gestaltungsmaßnahmen umzusetzen. Damit entsteht vielerorts die Möglichkeit, bislang vorwiegend als Stellplätze genutzte Räume zu entsiegeln und in grüne Stadtplätze mit hoher Aufenthaltsqualität umzugestalten, was z.B. auf den Egidienplatz/Theresienplatz (6.3) und auch den Bauhof (6.2) zutrifft, für den erste Planungen seitens des Stadtplanungsamts vorliegen. Auch der Andreij-Sacharow-Platz (6.6) in der Sebalder Altstadt soll aufgewertet werden, erste Baumpflanzungen werden im Zuge des Umbaus des Herrenschießhauses realisiert.

Die Konzeptstudie zum Grünen Weg zum Faberwald (7.7) wurde fertiggestellt und im Umweltausschuss im Juli 2021 vorgestellt. Sie dient als Blaupause für die Entwicklung weiterer Grüner Wege aus dem Aktionsplan. Die vorgestellten Maßnahmenvorschläge sollen nun Schritt für Schritt in die Umsetzung gehen. Bereits fertiggestellt ist die Anlage von mehreren Blühflächen und Blumenzwiebelpflanzungen durch SÖR entlang der Wegeverbindung sowie die Pflanzung zusätzlicher Straßenbäume in der Turnerheimstraße. Als eine der größten Einzelmaßnahmen wurde im Frühjahr 2022 mit den Planungen zum Grünzug Ambergerstraße (2.10) begonnen. Hier soll ein Großteil der Straße entsiegelt und eine neue öffentliche Grünfläche geschaffen werden. Vertiefende Informationen dazu sind im Projektsteckbrief (Anlage 3.2) zu finden. Die Grünflächenneuschaffung wird durch die Ablöse aus dem Bebauungsplan Nr. 3748 Lochnerstraße kofinanziert. Die Planungen für die Sanierung des Schweinauer Bucks (3.2.1), als weitere große Einzelmaßnahme aus der Konzeptstudie, kann umgesetzt werden, wenn bei SÖR mehr personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.

Beim Nägeleinsplatz (8.1) wurde der geplante Baubeginn von 2021 aufgrund der Corona bedingten Haushaltslage um ein Jahr auf 2022 verschoben. Im Februar 2022 wurde die Vergabe des ersten (Hallertörchen bis zum Wehr) von drei Bauabschnitten genehmigt. Mit dem Bau soll im Mai begonnen werden. Ab 2023 und 2024 sind die Arbeiten im zweiten und dritten Bauabschnitt geplant. Das Sanierungsprojekt wird aus Fördermitteln der Städtebauförderung unterstützt.

Nachdem die Personenschifffahrt und der Betrieb der Anlegestelle Gebersdorf eingestellt wurde, lag die baumbestandene Fläche am Aischweg (8.7) brach und wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit abgesperrt. Im Werkausschuss SÖR wurde im Dezember 2018 beschlossen, diese Fläche in den Unterhalt zu übernehmen und als naturnahe, biodiverse Grünanlage mit attraktiven Aufenthaltsmöglichkeiten am Wasser auszubauen. Mit den Baumaßnahmen wurde im Herbst 2021 begonnen. Dem ging ein Informationsabend voraus, bei dem BürgerInnen ihre Anregungen und Ideen einbrachten. Die Eröffnung ist für das Frühjahr 2022 vorgesehen.

Im Mai 2017 wurde die Erstellung eines integrierten Freiraumkonzepts für den Nürnberger Süden (9.1) im Umweltausschuss, Stadtplanungsausschuss und Werkausschuss SÖR beschlossen. Die Ergebnisse des Freiraumkonzepts liegen nun vor und werden voraussichtlich im Juni 2022 im Umweltausschuss vorgestellt. Der rund 800 Hektar große Raum mit ca. 93.000 Bewohnern grenzt direkt südlich an den Stadtgraben an und umschließt große Bereiche in der Süd- und Südweststadt innerhalb der Ringstraße. Das Freiraumkonzept thematisiert kreative Ansätze und neue Lösungsstrategien, um die Grün- und Freiraumsituation in diesem dicht besiedelten Raum zu verbessern. Auf dieser Grundlage wurden konkrete Maßnahmen entwickelt. Das räumliche und konzeptionelle Leitbild des Freiraumkonzepts besteht aus verschiedenen Ebenen, wie z.B. den Blau-Grünen Meilen, die als übergeordnete Grünverbindungen durch die Stadtquartiere verlaufen und die innere Stadt mit den äußeren Landschaften oder großen Parkanlagen verknüpfen. Ein Beispiel dafür ist die konzipierte „Südstadt.Klima.Meile“ vom Stadtgraben bis zum Dutzendteich. Gerade in den weniger privilegierten Stadtteilen sind neue Umsetzungsstrategien gefragt, zumal hier der Versiegelungsgrad und somit auch das Grünflächendefizit sowie die bioklimatische Belastung extrem hoch sind. Um die Straßenzüge in den dicht bebauten Bereichen stärker zu begrünen, wurde das Projekt „Straßenbaumoffensive Nürnberger Süden“ bereits während der Konzepterstellung gestartet. Als kurzfristige Vorabmaßnahmen wurden an ausgewählten Standorten im Herbst vergangenen

Jahres ca. 1.200 m² Blumenzwiebeln durch SÖR gesteckt. Hierbei kamen bienenfreundliche Mischungen zum Einsatz. Zudem wurden mehrere Blühflächen zur Förderung der Biodiversität geschaffen. Mit den aktuell zur Verfügung stehenden Ressourcen ist in einem ersten Schritt geplant, zehn prioritäre Maßnahmen bis 2030 anzuschieben, diese in den Aktionsplan und MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum zu integrieren und in den Umsetzungsprozess zu bringen. Synergieeffekte mit bereits vorhandenen Planungen werden dabei berücksichtigt. Um möglichst viele wirksame Maßnahmen bis 2030 zu realisieren, sind eine Anschubfinanzierung von ca. 25 Mio. € im MIP-Ansatz 714 Masterplan Freiraum und zusätzliche Personalkapazitäten bei den planenden und umsetzenden Dienststellen erforderlich.

Der Hiroshimapark (2.11) wurde aus dem Freiraumkonzept Nürnberger Süden entwickelt und in den Aktionsplan sowie MIP-Ansatz des Masterplan Freiraum als neue Grünanlage in der Südstadt aufgenommen. Das Ziel ist es auf dem bislang teils temporär als Parkplatz genutzten Hiroshimaplatz sowie der benachbarten Gleisschleife (insg. ca. 3,5 ha groß) langfristig einen Quartierspark zu entwickeln. Zunächst wird die Fläche ab 2024 als Baustelleneinrichtung für den Rückbau des Straßenbahntunnels und der Gleisschleife im Zuge der Tramverlängerung nach Lichtenreuth fungieren. Anschließend soll mit der Freiflächenplanung begonnen werden und insbesondere Sport und Bewegungsangebote, ggf. unter Berücksichtigung von Schulbedarfen, etabliert werden. Der geplante Hiroshimapark ist zudem Bestandteil der o.g. konzipierten Südstadt.Klima.Meile. Bis zur Herstellung könnte die frei verfügbaren Flächen mit temporären Maßnahmen begrünt und teilweise für niedrigschwellige Nutzungen erschlossen werden. Das Umsetzungsprogramm des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden nimmt ebenfalls die Sanierungen des Annaparks (5.7) und des Melanchthonplatzes (5.8) sowie die Umgestaltung des Platzes an der Gustav-Adolf-Gedächtniskirche (6.4) auf. Für letzteren Platz wurden erste Planungsprinzipien entwickelt. Dabei wurden auch die angrenzende Annastraße und die kleine Grünfläche an der Wirtstraße integriert. Ziel ist eine klimaangepasste und grüne Umgestaltung des Raumes im Sinne des Schwammstadtprinzips. Vertiefende Informationen dazu sind dem Projektsteckbrief (Anlage 3.3) zu entnehmen.

Sonstige Planungen

Urbane Gartenschau im Rahmen einer Bayerischen Landesgartenschau Die Interessensbekundung Nürnbergs zur Ausrichtung einer Urbanen Gartenschau (UGS) in 2030 und die im Folgenden konzipierte Bewerbung betrifft mehrere Projekte aus dem Masterplan Freiraum. In erster Linie trifft dies auf den Stadtgraben zu, der als Kernbestandteil der Gartenschaubewerbung und als zentrale Ausstellungsfläche ausgewählt wurde. Der Stadtgraben (5.4) wurde im Jahr 2020 in den Masterplan Freiraum und seinem MIP-Ansatz aufgenommen. Er soll als innerstädtische Grünanlage mit vielfältigen Funktionen und eingebetteten Nutzungen gestärkt und unter ökologischen, sozialen und nachhaltigen Aspekten saniert werden. Die planerischen Überlegungen gingen in das Konzept und die Bewerbung zur UGS ein. Die im Rahmen der UGS zusätzlich geplanten Aufwertungen ausgewählter Plätze und Straßenräume in der Altstadt stimmen mit den Zielsetzungen des Masterplans Freiraum überein. Die UGS bietet hier die Chance, als Impulsgeber bzw. Prozessverstärker zu fungieren und die Umgestaltung des öffentlichen Raums im Sinne der Klimaanpassung, Aufenthaltsqualität und Biodiversität voranzutreiben.

Brachflächenanalyse und Entsiegelungsmaßnahmen / verschiedene Anträge In verschiedenen Stadtratsanträgen (u.a. „Brachliegende Grundstücke in Parks umwandeln“, Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2018; „Entsiegelung Marie-Beeg-Platz“, Bündnis 90/Die Grünen /Die Guten/ÖDP vom 11.06.21) begehrten die Antragsteller Aussagen zur Versiegelung, Grün- und Freiraumausstattung sowie zu Maßnahmen der Entsiegelung im Stadtgebiet. Es sollten Vorschläge zur Verbesserung der Grün- und Freiraumversorgung und zu Aufwertung geeigneter stadteigener Grundstücke als öffentliche Grünflächen gemacht werden. Zusätzlich sollten erhaltungs- oder änderungswürdige private Flächen identifiziert werden, um diese zu erwerben und als öffentliche Grünflächen aufzuwerten. Der Fokus liegt auf den Stadtteilen innerhalb der Ringstraße.

In mehreren Analysen wurden diesbezüglich verschiedene Flächen geprüft. Dabei handelte es sich um Flächen, die aktuell brachliegen oder mindergenutzt werden, deren zukünftige Nutzung noch nicht abschließend geklärt ist, die temporär ebenerdig als großflächige Parkplätze genutzt werden oder deren aktuelle Nutzung ggf. nicht mehr zeitgemäß ist. Parkplätze stellen dahingegen zwar keine Brachflächen dar, jedoch erweiterte Potentialflächen zur Grün- und Freiraumentwicklung in den verdichteten Stadtteilen, insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung des Mobilitätsbeschlusses für Nürnberg und des Klimafahrplans. Die Ergebnisse der vom Umweltamt untersuchten Flächen wurden im AfS vom 07. April 2022 vorgestellt. Es wurden je drei exemplarische stadteigene und private Flächen identifiziert, die zur weitergehenden Prüfung für eine Grünflächenentwicklung prioritär vorgeschlagen werden. Zusätzlich zu diesen Flächen werden drei zentrale Stadtplätze in der Altstadt für Aufwertungs- und Begrünungsmaßnahmen vorgeschlagen.

Öffnung Sportflächen Im Sinne einer nachhaltigen Sportstättenentwicklungsplanung ist sicherzustellen, dass allen Bevölkerungsteilen ausreichend öffentliche Bewegungsflächen zur Verfügung stehen. Hier ist aktuell ein je nach Stadtgebiet unterschiedlich stark ausgeprägtes Defizit an öffentlich zugänglichen Flächen für Sport und Bewegung zu konstatieren. Neben Brachflächen und weiteren Flächen (z.B. Stadtplätze, Vorplätze, Straßenräume, Haltestellen des ÖPNV, Parks und Grünflachen, Spiel- und Aktionsflächen für Kinder und Jugendliche) können auch Sport(vereins)flächen einen neuen Ansatz zur Optimierung der Sportflächenversorgung der Bevölkerung bieten. In Zusammenarbeit mit Ref. IV/SportService entstand vor diesem Hintergrund die Idee, geeignete Vereinssportflächen stärker für eine öffentliche Nutzung zugänglich zu machen und diesbezüglich ein Pilotprojekt mit einem Nürnberger Sportverein anzustoßen. Die Vereinsfläche des SG Viktoria Nürnberg-Fürth 1883 e.V., Bertha-von-Suttner-Straße 30, die im Westen an den Westpark und die ehemalige Gärtnerei angrenzt und sich im Umgriff des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden sowie im Stadterneuerungsgebiet St. Leonhard/Schweinau befindet, wird für das Pilotprojekt vorgeschlagen. Hier bieten die Randflächen des Sportareals ein Potential für eine öffentliche Nutzung. Der Verein steht dem Thema grundsätzlich offen gegenüber, allerdings steht eine finale Abstimmung ebenso wie eine potentielle Synchronisation des Pilotprojekts mit den ebenfalls das Vereinsgelände betreffenden Maßnahmen der Schulraumentwicklung noch aus. Entscheidend für den Erfolg eines Pilotprojekts wird auch sein, dem Partnerverein zufriedenstellende Antworten bezüglich der Themen Haftung und erhöhter Unterhaltsaufwand geben zu können.

Finanzen / Ressourcen

Für die Maßnahmen aus dem Aktionsplan des Masterplan Freiraum wurden 2016 Mittel in Höhe von 25 Mio. € im MIP Nr. 714 zur Verfügung gestellt. Projekte unter einem Kostenansatz von 500.000 € werden direkt im MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum dargestellt, kostenintensivere, BIC-pflichtige Maßnahmen über 500.000 € werden aus Transparenzgründen als Einzelmaßnahme veranschaulicht. Der MIP-Ansatz des Masterplans Freiraum (MIP Nr. 714) wird um die dafür benötigten städtischen Mittel reduziert.

Im letztjährigen 6. Sachstandsbericht zum Masterplan Freiraum wurde deutlich gemacht, dass höhere Mittelansätze in den Folgejahren notwendig sind, um die angestoßenen Maßnahmen zu realisieren. Bei den Haushaltsberatungen im November 2021 wurde für den Haushalt 2022 eine erhebliche Erhöhung um 39,22 Mio.€ beschlossen. Dadurch konnte die Unterfinanzierung im MIP Masterplan Freiraum behoben werden und die bisher geplanten Projekte können fortgeschrieben werden.

Im MIP-Ansatz Masterplan Freiraum, Auftragsnummer E 5510071400U, stehen aktuell noch 52,3 Mio. € zur Verfügung, folgendermaßen verteilt auf die Jahre: HHR (Haushaltsrest) 2021: 1.500T €, 2022: 1.004T €, 2023: 4.305 T €, 2024: 8.419 T €; 2025: 9.100T €, Plan spätere Jahre 28.000T €.

Die beiliegende MIP-Liste in Anlage 4 stellt die Projekte des Aktionsplans vor, deren konkrete

Bearbeitung im MIP-Zeitraum 2022 bis 2025 und darüber hinaus anstehen. Sie bildet den aktuellen Stand der einzelnen Maßnahmen-Finanzierung ab und gibt eine Einschätzung über die zukünftige Fortschreibung der Projekte. In der Spalte „Gesamt“ sind Gesamtkosten in Höhe von 79,5 Mio. € für diese Maßnahmen kalkuliert. Neben investiven und konsumtiven städtischen Mitteln werden die Möglichkeiten zur Kofinanzierung aus Bund-Länder-Förderprogrammen, wie beispielsweise der Städtebauförderung in Stadterneuerungsgebieten oder aus dem Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ genutzt. Abzüglich der Fremdfinanzierungen (ca.13,9 Mio. €) ergeben sich für den MIP 714 Masterplan Freiraum für den städtischen Haushalt insgesamt Kosten in Höhe von 65,6 Mio. €. Der Mittelbedarf abzüglich der MIP Einzelmaßnahmen und der bereits freigegebenen Mittel für das aktuelle Maßnahmenprogramm beträgt 54,4 Mio. €. Durch die Erhöhung des MIP-Ansatzes 714 sind hiermit die aktuell in der MIP-Liste dargestellten Maßnahmen (mit Ausnahme von Neuaufnahmen wie bspw. dem Hiroshimapark) abgedeckt.

Für konsumtive Maßnahmen, die nicht über MIP 714 finanziert werden können, wie beispielsweise Baumpflanzungen, Blumenzwiebelpflanzungen, Ansaat von Blühwiesen oder die Anlage von Parklets, stehen im SÖR Unterhalt zukünftig jährlich 100.000 € konsumtive Mittel bereit.

Die fehlenden personellen Kapazitäten bei den an der Planung und Umsetzung beteiligten Dienststellen führen seit längerem zu Engpässen bei der Umsetzung bzw. zu Verschiebungen bereits beschlossener Masterplan Freiraum Projekte. Insbesondere bei der SÖR-Grünplanung fehlen Personalressourcen, weshalb in den nächsten Jahren ohne Personalaufstockung keine weiteren Masterplan Freiraum Projekte begonnen werden können. Auch das umfangreiche Planungs- und Bauprogramm außerhalb des Masterplan Freiraum führt immer wieder zu Projektverschiebungen. Daher ist es für die Fortführung des Umsetzungsprogramms des Masterplan Freiraum dringend erforderlich, die personellen Kapazitäten bei der SÖR-Grünplanung aufzustocken. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014 wurde mit der Etablierung des Masterplans Freiraum u.a. beschlossen, dass die notwendigen Personalressourcen durch die Verwaltung anzumelden sind. Für die SÖR- Grünplanung wurden daraufhin vier Stellen angemeldet, von diesen konnten bisher jedoch lediglich 2,25 Stellen geschaffen und besetzt werden. Um die noch fehlenden 1,75 Stellen zu decken, werden von SÖR zwei Stellen beantragt.

AG Masterplan Freiraum

Die seit Beginn eingerichtete referatsübergreifende Arbeitsgruppe „AG Masterplan Freiraum“ arbeitet weiterhin unter der Federführung des Umweltamts erfolgreich zusammen. Zwischen Ref. III, UwA, BgA/SE, Stpl, Vpl, SÖR, J, LA, SpS, Ref. VI, Ref. VII existiert eine intensive Zusammenarbeit. So können Synergien zwischen den Zielsetzungen des Masterplans Freiraum, weiteren Stadtentwicklungskonzepten, Verkehrsplanungen, den Arbeitsprogrammen bei SÖR, den Sanierungszielen der Stadterneuerungsgebiete, dem Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ und den einschlägigen Förderprogrammen etc. sinnvoll genutzt werden.

Anlagen

  1. Projektliste Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg“ 2. Aktionsplan Karte 3. Modell Projektsteckbriefe: 3.1 Stadtpark 3.2 Grünzug Ambergerstraße 3.3 Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 4. MIP-Projektliste, Fortschreibung 2022-2025ff

Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"

Projektstatus Nr. Handlungsfeld/Maßnahme

1. AUFWERTUNG DER NATUR-UND KULTURLANDSCHAFTEN

1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" (Konzept abgeschlossen, Umsetzung laufend) 1.3 Erlenstegener Forst

2. NEUE PARKANLAGEN / GRÜNANLAGEN

2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Park Brunecker Straße 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld 2.7 MaxGrün 2.10 Grünzug Ambergerstraße 2.11 Hiroshimapark 2.12 Keßlerpark

3. ENTWICKLUNGSKONZEPTE URBANE PARKLANDSCHAFTEN

3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.2.1 Schweinauer Buck 3.3 Marienbergpark 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld 3.4.1 Weg am Village

4. GRÜN PLUS

Pocket Parks*

4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche 4.7 Marientorzwinger 4.8 Tetzelgasse, Peststadel 4.11 Nopitschstraße

Räumlich nicht verortetete Maßnahmen

4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen*

5. SANIERUNG GRÜN- UND PARKANLAGEN

5.1 Cramer-Klett-Park 5.2 Tullnaupark 5.3 Stadtpark 5.4 Stadtgraben 5.5 Marie-Juchacz-Park 5.6 Rechenberganlage 5.7 Annapark 5.8 Melanchthonplatz (Nordfläche)

Masterplan Freiraum Projektliste Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"

6. GRÜNE STADTPLÄTZE

6.1 Augustinerstraße 6.2 Bauhof 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz 6.4 Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 6.5 Jakobsplatz 6.6 Andreij-Sacharow-Platz 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard

7. GRÜNE WEGE

7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) 7.2 Grüner Weg Nord-Süd 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) 7.5 Umsetzung neuer Fuß- und Radwege in der Weststadt 7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst 7.7 Grüner Weg zum Faberwald

8. WASSER IN DER STADT

8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet) 8.4 Prinzregentenufer 8.5 Hallerwiese 8.7 Grünanlage Aischweg

9. FREIRAUMKONZEPTE AUF STADTTEILEBENE

9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden

10. Weitere Themen

10.1 Öffentlichkeitsarbeit 10.2 Grünplanungsbroschüre 10.3 Brachflächenanalyse 10.4 Öffnung Sportflächen

Projektstatus Projekt noch nicht begonnen Projekt begonnen Projekt fertiggestellt

* In städtebaulich besonders verdichteteten und mit Grün unterversorgten Räumen

Arbeitsstand Februar 2022 / UwA1

Abbildung 3

Masterplan Freiraum
Großgründlach !( 1.1 Neunhof Boxdorf !( 7.4 Kraftshof !( 7.2.1 Buch !( Almoshof 7.4 Höfles Lohe Ziegelstein !( 1.3 !( 3.3 Kleinreuth h.d.Veste !( 7.3 !( Erlenstegen 2.2 Thon !( 7.2.1 Wetzendorf !( 7.6 Schoppershof Schniegling Laufamholz !( !( 5.3 5.6 !( 7.5.1 Gärten h.d.Veste St.Johannis !( Gärten 5.4 !( b.Wöhrd Mögeldorf !( 4.8 8.5 !( !( !( !( !( 6.3 5.1 2.5 8.1 6.1 !( !( 6.6 !( 2.7 2.12 !( !( !( 4.2 4.7 !( 5.2 8.4 Höfen !( Gostenhof !( 6.2 6.5 !( !( 7.7 St.Peter 3.4 !( !( 7.1 3.4.1 Gleißhammer !( 6.7 !( !( 5.8 4.3 !( !( 6.4 !( 5.5 2.3 !( !( !( 7.4 !( 7.2.2 5.7 2.6 !( 2.11 Großreuth !( !( b.Schweinau 4.11 7.1 !( !( 8.7 9.1 Gibitzenhof !( !( !( Kleiner 3.1 2.10 Dutzendteich 2.4 Fischbach b.Nürnberg !( 3.2.1 !( 7.7 Röthenbach b.Schweinau !( 3.2 Langwasser !( 7.2.2 Eibach Reichelsdorf Mühlhof !( 7.4 Worzeldorf Brunn Kornburg Katzwang Handlungsfelder 1. Aufwertung der Natur- und Kultur- landschaften 1.1 Entwicklungskonzept "Multifunktionale Auenlandschaft Gründlachtal" 1.3 Erlenstegener Forst 2. Neue Parkanlagen / Grünanlagen 2.2 Wetzendorfer Park & Grünzüge 2.3 Züricher Park 2.4 Park Brunecker Straße 2.5 Quellepark 2.6 Park Tiefes Feld 2.7 MaxGrün 2.10 Grünzug Ambergerstraße 2.11 Hiroshimapark 2.12 Keßlerpark 3. Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften 3.1 Dutzendteich & Co 3.2 Schweinauer Buck / Faberwald 3.2.1 Schweinauer Buck 3.3 Marienbergpark 3.4 "Grünes Westband" vom Westpark bis Tiefes Feld 3.4.1 Weg am Village 4. Grün Plus Pocket Parks* 4.2 Nonnengasse 4.3 Christuskirche 4.7 Marientorzwinger 4.8 Tetzelgasse, Peststadel 4.11 Nopitschstraße Räumlich nicht verortete Maßnahmen 4.1 Blumenzwiebeln und Blühflächen 4.4 Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünung* 4.6 Straßenbäume, Mobiles Grün, Parklets, Sommerstraßen* 5. Sanierung Grün- und Parkanlagen 5.1 Cramer-Klett-Park 5.2 Tullnaupark 5.3 Stadtpark 5.4 Stadtgraben 5.5 Marie-Juchacz-Park 5.6 Rechenberganlage 5.7 Annapark 5.8 Melanchthonplatz (Nordfläche) 6. Grüne Stadtplätze 6.1 Augustinerstraße 6.2 Bauhof 6.3 Egidienplatz / Theresienplatz 6.4 Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche 6.5 Jakobsplatz 6.6 Andreij-Sacharow-Platz 6.7 Quartiersplatz St. Leonhard 7. Grüne Wege 7.1 Grüner Weg zum Hainberg (Südwest) 7.2 Grüner Weg Nord-Süd 7.2.1 Abschnitt Vestnertorgraben - Neunhof 7.2.2 Abschnitt Frauentorgraben - Alter Kanal 7.3 Grüner Weg Ringbahn (Maxtor - Erlenstegen) 7.4 "Grüne Waldeinstiege" (Tore in den Reichswald) 7.5 Umsetzung neuer Rad- und Fußwege in der Weststadt 7.5.1 Fußweg Muggenhofer Straße - Fuchsloch 7.6 Grüner Weg zum Erlenstegener Forst 7.7 Grüner Weg zum Faberwald 8. Wasser in der Stadt 8.1 Nägeleinsplatz mit Umfeld 8.2 Brunnen und Wasserspiele (räumlich nicht verortet) 8.4 Prinzregentenufer 8.5 Hallerwiese 8.7 Grünanlage Aischweg 9. Freiraumkonzepte auf Stadtteilebene 9.1 Freiraumkonzept Nürnberger Süden Projektstatus !( Projekt fertiggestellt !( Projekt begonnen !( Projekt noch nicht begonnen Laufende Stadterneuerungsgebiete Weststadt Stadtgrenze * In städtebaulich besonders verdichteten und mit Grün unterversorgten Räumen Stadt Nürnberg Umweltamt / Umweltplanung Arbeitsstand: Februar 2022 UwA/1 Datenquellen: Hintergrundkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellungsmaßstab (in DIN A0): 1:25.000 Ü 0 500 1.000 1.500 2.000 Meter
Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg"

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 4

5.3 Stadtpark Projekt begonnen Stand 16.02.2022
Strategischer Handlungsraum Erweiterte Innenstadt
Leitidee Freiräume qualifizieren und multicodieren
Handlungsfeld Aktionsplan Sanierung Grün- und Parkanlagen
Räumliche Einordnung Der Stadtpark liegt im Nürnberger Stadtteil Maxfeld. Er ist eine der größten Parkanlagen in der dicht bebauten Innenstadt Nürnbergs. Lageplan Stadtpark
Lage Gemarkung: Gärten b. Wöhrd; Schoppershof Fl.Nrn.: 119/2, 147/3, 148, 148/5, 391 Fläche ca. 19 ha Stadtpark, ca. 3,8 ha Berliner Platz Planungsbereich PB 3 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 32,4 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 70.260 m² Bestandsplan Stadtpark
Rahmenbedingungen und Ziele Der Stadtpark ist eine der bedeutendsten und meist frequentierten Parkanlagen Nürnbergs mit langer und wechselhafter Geschichte. Im Jahr 1855 war er bereits Versammlungsort. Ab 1856 wurde er zum englischen Park ausgebaut. In den Jahren 1882 und 1896 fanden hier die Bayerische Landesindustrie-, Gewerbe- und Kunst-Ausstellung statt. Zu dieser Zeit war er bereits mit prächtigen hundertjährigen Kastanien und Linden bewachsen. Im 20. Jahrhundert wurde der Bayerische Landesindustrie-, Gewerbe- und Kunst-Ausstellung 1882

Abbildung 5

Abbildung 6

Abbildung 7

Stadtpark sukzessiv zur heutigen bekannten und beliebten Parkanlage weiterentwickelt. Mittlerweile ist der Stadtpark, mit seinem gegenüberliegenden Berliner Platz, jedoch in die Jahre gekommen und in Teilbereichen sanierungsbedürftig. Einzelne Bereiche wurden zwar bereits in den letzten Jahren, bruchstückhaft und isoliert voneinander saniert, doch bislang fehlte ein übergeordnetes Gesamtkonzept. Das Ziel der Gesamtkonzeption und Sanierung ist eine zukunftsfähige Gestaltung des Stadtparks, angepasst an die heutigen Rahmenbedingungen, Nutzungsdruck und - ansprüche. Die übergeordneten Themenkomplexe sind Spiel und Bewegung, Wege und Zugänge, Grün und Erholung, Klimaanpassung und ein Baumentwicklungskonzept. Zu untersuchende Detailbereiche der Umgestaltung
Kosten Gesamtkosten Umgestaltung voraussichtlich ca. 8,7 Mio. €
Finanzierung / Zuschüsse Masterplan Freiraum, BIC
Bürgerbeteiligung  Zwei Aktionstage im Juli 2021 mit Befragung der Parkbesucher  Kinder- und Jugendbeteiligung im Juni - Juli 2021  Onlinebeteiligung von September bis Oktober 2021 mit einem ergänzenden Bürgerspaziergang  Eine Bürgerbeteiligung in Präsenz fand pandemiebedingt nicht statt
Zeitplan und Vorgehensweise  Grundlagenermittlung Anfang 2021  Bürgerbeteiligung Mitte 2021  Vorentwurfsplanung bis Sommer 2022  Genehmigungsplanung Herbst 2022  Ausführungsplanung und Ausschreibung Frühjahr / Sommer 2023  Baubeginn voraussichtlich ab Herbst 2023, Abwicklung in mehreren Bauabschnitten
Planerische und rechtliche Vorgaben -
Federführung SÖR/1-G
Aktueller Sachstand Vorentwurfsplanung
Projekt in Ausschüssen Derzeitige Sanierung bislang noch nicht Vorherige Sanierungsmaßnahmen Stadtpark: WA SÖR 06/15, WA SÖR 12/13

Abbildung 8

2.10 Grünzug Ambergerstraße Projekt begonnen Stand 16.02.2022
Strategischer Handlungsraum Außenstadt
Leitidee Freiräume entwickeln
Handlungsfeld Aktionsplan Neue Parkanlagen / Grünanlagen
Räumliche Einordnung Die Ambergerstraße liegt in der Gemarkung Schweinau (Stadtbezirk Hohe Marter) zwischen der Nopitschstraße im Norden und der Zweibrückener Straße im Süden. Im Westen grenzt sie an die Grünanlage Hohe Marter an, im Osten liegt der neu errichtete VAG e-Bus Port. Im Südosten der Ambergerstraße befindet sich die VAG- Buswerkstatt und die Georg-Paul-Amberger- Grundschule. Direkt angrenzend sind Geschosswohnungsbauten der 1950er und 1960er Jahre. Lageplan Ambergerstraße mit Spielhof
Lage Gemarkung: Schweinau Fl.Nrn.: 95/22, 105/6, 113, 117/2, 117/3, 117/4, 117/10, Fläche ca. 8.000 m² Planungsbereich PB 10 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 5,7 ha Rechnerisches Defizit an öffentlichen Spielplätzen - 20.595 m² Foto 1: Ambergerstraße vor der Georg-Paul-Amberger-Schule
Rahmenbedingungen und Ziele Die Ambergerstraße ist sanierungsbedürftig. Bis in die 1980er Jahre fuhr die Straßenbahn von der Hohen Marter durch die Ambergerstraße bis zum damaligen Straßenbahndepot (heutige VAG- Buswerkstatt). Alte Straßenbahngleise befinden sich bis heute noch im Straßenbelag. Die Straße ist unmittelbar an der Zweibrückener Straße abgehängt und dort nur für Fuß- und Radverkehr passierbar. Die Ambergerstraße ist ein Teilstück des konzipierten Grünen Wegs zum Faberwald und der geplanten Radschnellverbindung nach Schwabach. Verkehrs- und Freiraumplanerisches Ziel der Umgestaltung ist es die Ambergerstraße ab der Georg-Paul-Amberger-Schule abzuhängen und vom nordöstlichen Eingang der Schule bis Foto 2: Ambergerstraße vor der Georg-Paul-Amberger-Schule

Abbildung 9

Abbildung 10

Abbildung 11

zur Zweibrückener Straße eine neue Grünfläche zu schaffen. Der Raum - momentan vorwiegend als Parkplatz genutzt - wird entsiegelt und nur noch durch einen abgetrennten Geh-, Radweg im Ausbaustandard einer Radschnellverbindung gequert. Neue Baumpflanzungen sowie kleine Platzflächen mit Sitzgelegenheiten sollen die Aufenthaltsqualität erhöhen. Im Zusammenhang mit der Grünanlage Hohe Marter und der Grünanlage an der Hinteren Marktstraße kann somit ein durchgängiger Grünverbund im Sinne des Grünen Wegs zum Faberwald geschaffen werden. Die Straßenplanung sieht zudem Verbesserungen für die Schulwegsicherheit vor, wie z.B. breitere Gehwege und bessere Querungen. Der Beginn der Ambergerstraße von der Nopitschstraße bis zum geplanten Wendehammer am Schulhaus wird zur Fahrradstraße. Ebenfalls so die Turnerheimstraße südlich angrenzend an die Ambergerstraße. In die Umgestaltung miteinbezogen wird zudem das Schulhofgelände der Georg-Paul- Amberger-Schule. Die dortigen Sportflächen und Teile des Schulhofgeländes sind sanierungsbedürftig. Es besteht die Möglichkeit die Fläche des Spielhofs mit den Sportflächen zu tauschen. Dadurch wird der Spielhof direkt angrenzend an die Ambergerstraße verlegt und ein neuer direkter Zugang kann geschaffen werden. Gegebenenfalls könnte der Spielhof in einen öffentlichen Spielplatz umgestaltet werden. Vorentwurf der neuen Grünfläche in der Ambergerstraße (Planungsgruppe Landschaft) Visualisierung der Grünfläche vor der Georg-Paul-Amberger-Schule (Planungsgruppe Landschaft)
Kosten Herstellung Grünfläche nach erster Kostenschätzung voraussichtlich 1,1 Mio €; mit Spielhof 3,0 Mio. Zusätzliche Kosten für Straßenumbau
Finanzierung / Zuschüsse Grünflächenablöse B-Plan 3748 Lochnerstraße 1,05 Mio €, MIP Masterplan Freiraum
Bürgerbeteiligung Bislang: Beteiligung des Bürgervereins St. Leonhard / Schweinau im Rahmen der Konzeptstudie Grüner Weg zum Faberwald im Oktober 2019 und September 2020 Weitere im Rahmen der Objektplanung geplant
Zeitplan und Vorgehensweise  Straßenplanung und freiraumplanerisches Konzept bis Anfang 2022 abgeschlossen  AfV-Behandlung im März 2022  BIC-Anmeldung erfolgt  VGV-Verfahren Februar-Juli 2022  Vorentwurfsplanung Grünfläche ab Juli 2022
Planerische und rechtliche Vorgaben Die Grünfläche soll (in Teilen) aus der Grünflächenablöse des B-Plans 3748 Lochnerstraße finanziert werden.
Federführung UwA/1, Vpl, SÖR/1-G, SÖR/1-S
Aktueller Sachstand Straßenplanung abgeschlossen; Freiraumplanerisches Konzept abgeschlossen; Nächste Schritte: Vorentwurfsplanung Grünfläche
Projekt in Ausschüssen Konzeptstudie Grüner Weg zum Faberwald im UmwA 07/21; Straßenplanung Ambergerstraße im AfV 03/22

Abbildung 12

Abbildung 13

6.4 Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche „Blau-Grüner Gustav“ Projekt begonnen Stand 04.04.2022
Strategischer Handlungsraum Erweiterte Innenstadt
Leitidee Freiräume qualifizieren und mehrfachnutzen
Handlungsfeld Aktionsplan Grüne Stadtplätze
Räumliche Einordnung Urban zentraler Stadtplatz an der Allersberger Straße im südlichen Stadtgebiet. Der Platz befindet sich in einem dicht besiedelten und mit Stadtgrün stark untervorsorgten Umfeld. Der großzügige Platz ist eingebettet in eine städtebaulich einheitliche Ar- chitektur aus der Zeit der Industrialisierung entlang der Allersberger Straße. Die denkmalgeschützte Gustav-Adolf-Gedächtniskirche, ein monumentaler Backsteinbau prägt die Platzfläche. Zudem ist der Platz auch Kirchenvorplatz und dient der Erschlie- ßung des öffentlichen Hallen- und Freibads „Süd- stadtbad“. Es gibt Nord-Süd verlaufende Rad- und Gehweg- verbindungen, eine auf der Westseite durch den Kir- chenhof zur Annastraße/Wirthstraße und eine ent- lang der Allersberger Straße. Gelegentlich kreuzen Radfahrende den Platz. Lageplan Platz an der Gustav-Adolf-Gedächtniskirche inkl. Umfeld
Lage Gemarkung: Gibitzenhof Fl. Nrn.: 228/0 (TF), 228/8, 228/9, 228/10, 228/15, 235/2 (TF), (ggf. inkl. 231/0 und 232/18) Fläche 7.750 m² inkl. Annastraße und öff. Grünfläche (Platz: ca. 4.900 m², Annastraße: ca. 1.850 m², Grünfläche: ca. 1.000 m²) Planungsbereich PB 7 Rechnerisches Defizit an öffentlichen Grünflächen - 65 ha Luftbild Platz an der Gustav-Adolf-Gedächtniskirche inkl. Umfeld
Rahmenbedingungen und Ziele Der aktuell stark versiegelte Platz besitzt einen gu- ten Baumbestand, lässt dennoch Aufenthaltsqualität vermissen. Eine klimagerechte Umgestaltung und Aufwertung ist sehr sinnvoll. Ziel ist die Schaffung von Aufenthaltsqualität, die sich an klimagerechten Kriterien im Sinne des Schwammstadtprinzips orientiert. Dabei soll das an- fallende Niederschlagswasser vor Ort gespeichert werden und in Hitzeperioden durch Verdunstungs- kälte das lokale Mikroklima verbessern. Hierzu soll der Platz entsiegelt und stärker begrünt werden. Der Einsatz wasserfähiger Beläge ist in Form eines Pilotprojektes zu prüfen. Rückhalt, Versickerung, Verdunstung und Kühlung sollen als System zu- sammenwirken. Neue und attraktive Sitzgelegenheiten sollen zum Verweilen einladen. Foto: Platz an der Gustav-Adolf-Gedächtniskirche (Fotograf: G.Illig)

Abbildung 16

Abbildung 17

Abbildung 14

Abbildung 15

Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilde2r:7 © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg

Der bestehende Baumbestand soll erhalten und mit neuen klimagerechten Bäume ergänzt werden. Begrünte Fassaden (z.B. am Südstadtbad) und Wasser als Gestaltungselement können die Küh- lungseffekte unterstützen und den Platz attraktiver gestalten. Eine Funktionstrennung für den Fuß- und Radver- kehr ist sinnvoll. Das Kreuzen des Platzes durch Radfahrende soll möglichst verhindert werden. Hierzu soll auch der bestehende Radweg entlang der Allersberger Straße optimiert werden. Die nördlich angrenzende Annastraße soll in die Planung mit einbezogen und aufgewertet werden. Hier besteht das Potenzial zur Verkehrsberuhigung und Stellplatzreduzierungen zu Gunsten des Grün- und Freiraums. Die nördlich liegende Grünfläche an der Anna- straße/Wirthstraße bietet ebenfalls Aufwertungspo- tenzial. Foto: Platz Gustav-Adolf-Gedächtniskirche (Fotograf: M. Tröger)
Kosten ges. ca. 4.000.000 €
Finanzierung / Zuschüsse MIP Masterplan Freiraum
Bürgerbeteiligung Eine öffentliche Beteiligung ist geplant
Zeitplan und Vorgehensweise 2022/2023: Vorentwurfs-/Entwurfsplanung 2024/2025: Ausführungsplanung 2026: Baubeginn
Planerische und rechtliche Vorgaben FNP: Fläche für Gemeinbedarf Denkmalschutz: Baudenkmal Gustav-Adolf-Gedächtnis- kirche, westlich angrenzend: Bau-/ Bodendenkmal ehem. Herrensitz Petzenschloss Im Umgriff des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden
Federführung Stpl/4GS-1
Aktueller Sachstand Grundlagenermittlung
Projekt in Ausschüssen -

Abbildung 18

Quellenangaben: Stadtkarte: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Luftbilde2r:8 © Stadt Nürnberg 2020, Fotos: © Stadt Nürnberg

16.02.2022

MIP NR 714 Masterplan Freiraum - investive Maßnahmen Aktionsplan 2016 ff_Fortschreibung 2022-2025 ff

Fremdfinanz. Masterplan GESAMT HHR 2021 MIP 2022-2025
2022 2023 2024 2025 Plan spätere Jahre
Mittel aus Haushaltsrest 2021 und MIP 2022-2025, Auftrag: E5510071400U Masterplan Freiraum 52.328.000 1.500.000 1.004.000 4.305.000 8.419.000 9.100.000 28.000.000
Mittelbedarf abzügl. MIP Einzelmaßnahmen und bereits freigegebene Mittel 54.447.000 1.074.000 4.140.000 8.373.000 9.010.000 31.850.000
MIP Einzelmaßnahmen 10.343.200 8.815.800 19.159.000
Bereits freigegebene Mittel 2.345.600
Mittelbindung 13.872.600 65.608.400 79.481.000
Nr. Handlungsfeld /Maßnahme Federführung Finanzierung Fremdfinanz. Masterplan GESAMT BIC Maßn. Nr. bereits freigegeben Plan Mittelbedarf Masterplan
2022 2023 2024 2025 spätere Jahre
1. Aufwertung der Natur- und Kulturlandschaften
1.1. EK Auenlandsch. Gründlachtal** UwA/1 Masterplan/UwA 70.000 70.000 X √ N 70.000 0
2 Neue Parkanlagen/Grünanlagen
2.1. Jülicher /Düsseldorfer Str.-Grünanlage SÖR/1-G Masterplan 29.000 29.000 29.000 0
2.2. Wetzendorfer Park und Grünzüge SÖR/1-G Masterplan 15.000.000 15.000.000 X √ J 500.000 250.000 880.000 2.500.000 2.430.000 8.440.000
2.3. Züricher Park SÖR/1-G Masterpl/Klimaanpassung 4.500.000 1.000.000 5.500.000 X √ J MIP 1108
2.6. Park Tiefes Feld SÖR/1-G Masterplan 11.000.000 11.000.000 X 30.000 400.000 770.000 9.800.000
2.10. Grünzug Ambergerstraße UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 1.110.000 1.110.000 X √ J 100.000 130.000 380.000 500.000 0
2.11. Hiroshimapark, Teil 1** SÖR/1-G Masterplan 415.000 415.000 X 15.000 400.000
3. Entwicklungskonzepte Urbane Parklandschaften
3.1. Dutzendteich & Co. ** SÖR/1-G/UwA/Stpl/BGA Masterplan 180.000 180.000 X 80.000 100.000
3.2.1. Schweinauer Buck UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 2.448.000 2.448.000 X 20.000 138.000 490.000 1.800.000
3.4. Grünes Westband (Westpark -Tiefes Feld) UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 2.300.000 2.300.000 X 30.000 540.000 550.000 1.180.000
3.4.1. Weg am Village SÖR/1-G Masterplan 467.000 467.000 430.000 37.000 0
4. Grün Plus
Pocket Parks
4.2. Nonnengasse SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 166.800 134.200 301.000 134.200 0
4.3. Christuskirche SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 460.000 80.000 540.000 80.000 0
4.7. Marientorzwinger, Teilbereich H/SÖR/1-G H/Masterplan/Städtebauförd. 108.000 142.000 250.000 X √ J 142.000 0
4.8. Tetzelgasse, Peststadel** SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 400.000 400.000 X √ J 30.000 200.000 170.000
4.10. Ludwigshafener Straße SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 74.600 17.400 92.000 17.400 0
4. Räumlich nicht verortete Maßnahmen
4.1. Blumenzwiebeln und Blühflächen SÖR/1-G Masterplan 75.000 75.000 75.000
4.4. Dach-, Fassaden-, Hinterhofbegrünung UwA/1,Stpl/1, H Masterpl/Städtebauförd. 100.000 100.000 100.000
4.6. Straßenbäume SÖR/1-G Masterplan 46.000 46.000 46.000
Karl-Bröger Straße Parklett Stpl Masterplan 10.000 10.000 10.000
5. Sanierung Parkanlagen
5.1. Cramer-Klett-Park SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 1.129.200 752.800 1.882.000 X √ J MIP 874
5.2. Tullnaupark SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 720.000 580.000 1.300.000 X 50.000 100.000 430.000
5.3. Stadtpark SÖR/1-G Masterplan 8.700.000 8.700.000 X √ J 1105 120.000 100.000 980.000 2.200.000 1.100.000 4.200.000
5.4. Stadtgraben SÖR/1-G Masterplan 2.000.000 6.400.000 8.400.000 X 80.000 680.000 340.000 1.800.000 3.500.000
5.5. Marie-Juchacz-Park SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 443.000 472.000 915.000 X √ J M 01044
5.6. Rechenberganlage SÖR/1-G Masterplan 2.750.000 2.750.000 X √ J MIP 1052
6. Grüne Stadtplätze
6.4. Platz Gustav-Adolf- Gedächtniskirche Stpl/4-1 Masterplan 2.600.000 2.600.000 X 100.000 300.000 700.000 1.500.000
6.7. Quartiersplatz St. Leonhard, Marie-Beeg SÖR/1-G Masterplan 410.000 410.000 20.000 307.000 83.000 0
7. Grüne Wege
7.1. Grüner Weg zum Hainberg ** UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 150.000 150.000 X 150.000
7.2. Grüner Weg Nord Süd ** UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 200.000 200.000 80.000 120.000
7.3. Grüner Weg Ringbahn UwA/1/SÖR/1-G Masterplan 1.100.000 1.100.000 X √ J 20.000 40.000 40.000 1.000.000
7.7. Grüner Weg zum Faberwald UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 1.600.000 1.600.000 X 50.000 500.000 800.000 250.000
7.7.1. Turnerheimstraße UwA/1/SÖR/1-G/SÖR/1-S Masterplan 85.000 85.000 85.000
8. Wasser in der Stadt
8.1. Nägeleinsplatz mit Umfeld SÖR/1-G Masterpl./Städtebauförd. 2.000.000 1.703.000 3.703.000 X √ J MIP 1118
8.5. Hallerwiese** SÖR/1-G 395.000 395.000 X 15.000 380.000
8.7. Grünanlage Aischweg SÖR/1-G Masterplan 449.000 449.000 449.000 0
8.8. Oberer Wöhrder See BA 1 SÖR/1-G 577.000 706.000 1.283.000 X √ J MIP 1137
9. Freiraumkonzepte
9.1. Freiraumkonzept Nürnberger Süden** UwA/1 Masterplan 100.000 100.000 100.000
10. Sonstige Projekte

16.02.2022

10.1. Anette Kolb Anlage SÖR/1-G Masterplan 1.694.000 414.000 2.108.000 X √ J MIP 1119
10.2. Dorfäckerstraße SÖR/1-G Masterplan 1.018.000 1.018.000 X √ J MIP 1107
, ahme Ja/Nein

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 04.05.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

"Der geschenkte Baum" - ein Förderprogramm von Baumpflanzungen auf

Privatgrundstücken im Stadtgebiet Nürnberg

Anlagen: Förderrichtlinie mit Anlagen Informations-Beiblatt Flyer

Bericht:

Aufgrund des o.g. Beschlusses wurden für das Baumförderprogramm "Der geschenkte Baum" Unterlagen ausgearbeitet, die nun vorgestellt werden sollen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten 30.000 € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Das Förderprogramm wird aus den Erträgen der Ausgleichszahlungen im Vollzug der BaumschVO finanziert.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Förderprogramm hat keine Diversity-Relevanz.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Stk

Förderrichtlinie „Der geschenkte Baum“ der Stadt Nürnberg

vom 01.01.2022

Anlage 1 – Kriterien an die Neupflanzung Anlage 2 – Antragsformular Anlage 3 – Vertragsmuster

Präambel

Bäume erfüllen gerade im städtischen Raum viele wichtige Aufgaben. Sie binden CO², filtern Staub aus der Luft, bilden Sauerstoff und verbessern durch Schattenbildung und Verdunstung das Mikroklima. Zudem können sie Straßenlärm dämmen, Erosion bekämpfen und Lebensraum sowie Futterquelle für viele unterschiedliche Tiere sein. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist die Pflanzung von neuen Bäumen ein adäquates Mittel um den Auswirkungen entgegenzuwirken. Gleichzeitig wird es immer schwerer im städtischen Raum geeignete Flächen für die Pflanzung von neuen Bäumen zu finden. Mit diesem Förderprogramm werden positive Anreize für die Pflanzung von Bäumen auf privaten Flächen geschaffen.

§ 1 Förderfähige Maßnahmen

(1) Gefördert wird die Pflanzung von Laub- oder Obstbäumen gemäß den Kriterien für Neupflanzungen (Anlage 1) auf privaten Wohngrundstücken. (2) Das Angebot ist auf Flächen begrenzt, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Nürnberg liegen. (3) Ausgenommen von diesem Angebot sind notwendige Pflanzungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung bestehen (z.B. Ersatzpflanzungen nach BaumSchVO, Auflagen aus Baugenehmigungsbescheiden, Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen aufgrund von Naturschutzgesetzen, Ersatzaufforstungen oder Pflanzgebote nach Bebauungsplan). (4) Die Förderungen von bereits umgesetzten oder begonnenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. (5) 1Ebenfalls ausgenommen sind Maßnahmen, die anderweitig mit öffentlichen Geldern förderfähig sind. 2Die Förderprogramme zu Begrünungsmaßnahmen durch das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg sind gegenüber diesem Förderprogramm vorrangig.

§ 2 Antragsberechtigung

(1) Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Eigentümergemeinschaften, die auf in ihrem Eigentum stehenden privaten Wohngrundstücken eine Pflanzung nach § 1 vornehmen möchten. (2) Im Kalenderjahr können auf einem Grundstück maximal zwei Maßnahmen gefördert werden. Außerdem kann in einem Kalenderjahr eine Person bzw. Eigentümergemeinschaft maximal zwei Förderungen erhalten.

§ 3 Förderungshöhe

(1) Der Fördersatz beträgt 1. für großkronige Laubbäume mit Stammumfang mindestens 18/20 cm 100 %, 2. für klein- und schmalkronige sowie mittelgroße Laubbäume mit Stammumfang mindestens 18/20 cm 75 % und 3. für hochstämmige Obstbäume mit Stammumfang mindestens 10/12 cm 50 % des gem. Abs. 3 förderfähigen Betrags. (2) 1Übernommen wird entsprechend dem jeweiligen Fördersatz die Kaufsumme für die Bäume einschließlich der für die Pflanzung unmittelbar erforderlichen Materialien (z.B. Baumverankerung, Gießring, Sonnenschutz) und einmaligen Pflanzkosten. 2Nicht übernommen werden Pflegekosten und Kosten für den laufenden Unterhalt. (3) 1Die Kostenübernahme ist auf 500,00 € pro Maßnahme und im jeweiligen Kalenderjahr auf die Summe der Einnahmeerwartung zu Ausgleichszahlungen gem. § 7 der Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Nürnberg (BaumSchVO) des jeweiligen Jahres begrenzt. 2Die Einnahmeerwartung ergibt sich aus den Einnahmen des Vorjahres und gibt an, welche Einnahmen im jeweiligen Jahr erwartet werden. (4) Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

§ 4 Antragstellung

(1) Nach Eingang des schriftlichen Antragsformulars (Anlage 2) werden die gemachten Angaben sowie der geplante Standort der Neupflanzung durch die Stadt Nürnberg überprüft. (2) Die Stadt Nürnberg behält sich vor, Förderanträge abzulehnen, wenn nach fachlicher Einschätzung durch die Stadt Nürnberg eine langfristige Entwicklung des Baumes (z.B. aufgrund Standortgegebenheiten) nicht gewährleistet ist. (3) 1Anträge, die im laufenden Kalenderjahr aufgrund von § 3 Abs. 3 nicht mehr bewilligt werden können, werden im nächsten Jahr vorrangig geprüft. 2Die antragsstellende Person wird hierüber informiert. (4) Zwischen der Stadt Nürnberg und den antragstellenden Personen wird ein öffentlichrechtlicher Vertrag (Anlage 3) über die Förderung und die Pflegeverpflichtung geschlossen. (5) Die Förderung wird an die antragstellende Person erst dann ausbezahlt, wenn Belege der entstandenen Kosten nach § 3 Abs.2 sowie ein Foto der abgeschlossenen Maßnahme vorliegen. (6) Beratung, Entgegennahme der Anträge, Bewilligung und Auszahlung erfolgt durch die Stadt Nürnberg, Umweltamt, Abteilung Untere Naturschutzbehörde.

§ 5 Schlussbestimmungen

(6) Das Förderprogramm wurde am 06.10.2021 vom Umweltausschuss beschlossen und tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge berücksichtigt werden. (7) Die Stadt Nürnberg behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu ändern oder einzustellen.

Kriterien an die Neupflanzung

Bäume erfüllen gerade im städtischen Raum viele wichtige Aufgaben. Sie binden CO², filtern Staub aus der Luft, bilden Sauerstoff und verbessern durch Schattenbildung und Verdunstung das Mikroklima. Zudem können sie Straßenlärm dämmen, Erosion bekämpfen und Lebensraum sowie Futterquelle für viele unterschiedliche Tiere sein. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist die Pflanzung von neuen Bäumen ein adäquates Mittel um den Auswirkungen entgegenzuwirken. Gleichzeitig wird es immer schwerer im städtischen Raum geeignete Flächen für die Pflanzung von neuen Bäumen zu finden.

Die Stadt Nürnberg legt keine abschließende Pflanzliste an förderfähigen Baumarten fest. Züchtungen ohne natürlichen Kronenaufbau wie z.B. Kugel- oder Heisterformen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Nadelbäume sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Es werden nur Hochstamm-Bäume gefördert. Die Pflanzung hat fachgerecht zu erfolgen. Insbesondere sind die Vorgaben der DIN 18916 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Pflanzen und Pflanzarbeiten“ sowie der FLL „Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teile 1 und 2“ einzuhalten. Da jeder Standort sehr individuell ist und sich die klimatischen Bedingungen in Städten zusehends ändern, wird auf eine abschließende Pflanzliste verzichtet, sondern es soll eine standortgerechte Pflanzenauswahl getroffen werden. Natürlich soll der Baum den klimatischen Bedingungen unserer Breiten angepasst sein. Der Satz der Förderung richtet sich mit den folgenden Abstufungen nach der Art des Baumes: 4. für großkronige Laubbäume mit Stammumfang mindestens 18/20 cm 100 %, 5. für klein- und schmalkronige sowie mittelgroße Laubbäume mit Stammumfang mindestens 18/20 cm 75 % und 6. für hochstämmige Obstbäume mit Stammumfang mindestens 10/12 cm 50 % jeweils bis maximal 500 €.

Von der Bezuschussung ausgenommen sind Ersatzpflanzungen, welche im Zuge der Baum- SchVO, durch Bauvorhaben, Festsetzungen im Bebauungsplan oder aufgrund von anderen Vorgaben zu pflanzen sind.

Hinweis: Passend für Fensterkuvert

Stadt Nürnberg Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde Bauhof 2 90402 Nürnberg

Antrag auf Förderung für die Pflanzung eines Laub- oder Obstbaumes

Ich möchte einen hochstämmigen  Laub- oder  Obstbaum pflanzen und beantrage hierfür eine Förderung aus dem städtischen Förderprogramm „Der geschenkte Baum“.

Der Fördersatz beträgt für großkronige Laubbäume mit Stammumfang mindestens 18/20 cm 100 %, für klein- und schmalkronige sowie mittelgroße Laubbäume mit Stammumfang mindestens 18/20 cm 75 %, für Obstbäume (Hochstamm) mit Stammumfang mindestens 10/12 cm 50 %

Übernommen wird entsprechend dem jeweiligen Fördersatz die Kaufsumme für den Baum einschließlich der erforderlichen Materialien (z.B. Verankerung, Stammschutz) und Pflanzkosten bis zu einem Betrag von insgesamt 500,- €. Nicht übernommen werden Pflegekosten und Kosten für den laufenden Unterhalt.

Antragstellende Person

Name Vorname Anrede
Straße Hausnum- mer PLZ Ort
Telefon E-Mail

 Ich bin/ wir sind Eigentümer*in des Grundstücks.  Ich habe folgende eigentümergleiche Rechtsstellung: ___________________.  Ich habe die Vertretungsmacht, im Namen der Eigentümerin / des Eigentümers aufzutreten.

Baumstandort Auf welchem Grundstück wird der Baum gepflanzt?

 unter der oben angegebenen Adresse  unter einer anderen Andresse
Straße/Gemarkung Hausnummer/Flurstück

Baum Welcher Baum ist vorgesehen?

Baumart

Wuchsgröße (bei Laubbäumen mindestens 18/20 cm, bei Obstbäumen mindestens 10/12 cm)

 Bei dem o.g. beantragten Baum handelt es sich nicht um eine durch öffentlich-rechtliche Vorschriften geforderte oder festgesetzte Pflanzung (z.B. Ersatzpflanzungen nach BaumSchVO, Auflagen aus Baugenehmigungsbescheiden, Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen aufgrund von Naturschutzgesetzen, Ersatzaufforstungen oder Pflanzgebote nach Bebauungsplan).  Ich erkläre mich bereit, den o.g. Baum wie beantragt zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen.  Ich versichere, dass keine anderweitige Förderung für die Maßnahme beantragt wird.

Kontoverbindung

Kontoinhaber*in (wenn von der antragsstellenden Person abweichend)

IBAN

BIC

Anlagen  Lageplan mit Einzeichnung des geplanten Baumstandortes  Bild des geplanten Baumstandortes im aktuellen Zustand  Kostenangebot von einem Fachbetrieb mit nachvollziehbarer Aufschlüsselung der Positionen  Vertretungsvollmacht der Grundstückseigentümerin / des Grundstückseigentümers, Einverständniserklärung aller Eigentümer*innen  Sonstiges: _____________________________________________________________

Nach Eingang Ihres Antrags werden wir diesen prüfen und uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass Förderungen von bereits umgesetzten Maßnahmen ausgeschlossen sind.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde, Bauhof 2, 90402 Nürnberg Webseite: geschenkterbaum.nuernberg.de Tel.-Nr. 0911/231-23299 E-Mail: geschenkterbaum@stadt.nuernberg.de

Ich bestätige die Richtigkeit der gemachten Angaben.

Ort, Datum Unterschrift

Datenschutzhinweise (Extra Blatt)

Förderprogramm "Der geschenkte Baum"

Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Nr. [ ]

zwischen

der Stadt Nürnberg, vertreten durch den Oberbürgermeister Marcus König, dieser vertreten durch die Referentin für Umwelt und Gesundheit Britta Walthelm, diese vertreten durch den Leiter des Umweltamts Dr. Klaus Köppel, dieser vertreten durch [ ] (Umweltamt, Abteilung Untere Naturschutzbehörde)

und

[ ]

§ 1 - Förderung

(1) Die Stadt Nürnberg gewährt der antragstellenden Person eine Förderung für die Pflanzung (nachfolgend „Maßnahme“ genannt) von [ ] (nachfolgend „Förderobjekt“ genannt) auf dem Anwesen [ ]. (2) Die antragstellende Person bestätigt, dass die Maßnahme nicht aufgrund einer öffentlichrechtlichen Verpflichtung (z.B. Ersatzpflanzung, Ausgleichsmaßnahme) erforderlich ist. (3) 1Übernommen wird der Kaufpreis für das Förderobjekt, der für die Maßnahme unmittelbar erforderlichen Materialien (z.B. Baumverankerung, Gießring, Sonnenschutz) und einmaligen Pflanzkosten mit einem Fördersatz von [ ] % bis zu einer maximalen Höhe von 500,00 €. 2Nicht übernommen werden Pflegekosten und Kosten für den laufenden Unterhalt. (4) Der Betrag wird innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Kaufbelege und eines Fotos der abgeschlossenen Maßnahme auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. (5) Es gilt die Förderrichtlinie, die die antragstellende Person als Anlage dieses Vertrags in Kopie erhalten hat.

§ 2 - Pflegeverpflichtung

(1) 1Die antragstellende Person ist verpflichtet, die Maßnahme innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss dieses Vertrags durchzuführen und die Fertigstellung der Stadt Nürnberg zu melden. 2Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist endet das Förderverfahren und der vorliegende Vertrag verliert seine Wirkung. 3Die für diese Maßnahme zurückgehaltenen Fördermittel werden in diesem Fall wieder frei und können von der Stadt Nürnberg neu vergeben werden. 4Die Frist aus Satz 1 kann auf Antrag verlängert werden. (2) Das Förderobjekt ist dauerhaft, insbesondere für den in Abs. 4 Satz 2 genannten Zeitraum, mit einem arttypischen Habitus zu erhalten.

(3) 1Die antragstellende Person verpflichtet sich, das Förderobjekt fachgerecht zu pflegen und im erforderlichen Umfang (insb. während der Anwuchszeit) zu bewässern. 2Die Kosten hierfür trägt die antragstellende Person. (4) 1Die antragstellende Person ist verpflichtet, der Stadt Nürnberg die geplante Beseitigung des Förderobjektes mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen; mögliche vorrangige Antrags- oder Anzeigeverpflichtungen anderer rechtlicher Normen (z.B. BaumSchVO) bleiben davon unberührt. 2Sollte das Förderobjekt im vitalen Zustand innerhalb von zehn Jahren beseitigt werden, ist die Förderung in voller Höhe zurückzuzahlen oder in Absprache mit der Stadt Nürnberg ein vergleichbarer Ersatz zu schaffen. 3Die Frist beginnt mit Eingang der Kaufbelege und des Fotos der abgeschlossenen Maßnahme bei der Stadt Nürnberg. 4Ist das Förderobjekt nicht mehr vital, ist dies durch die antragstellende Person zu belegen. (5) 1Die antragstellende Person ist für zehn Jahre ab Vertragsschluss verpflichtet, einem eventuellen Rechtsnachfolger die Rechte und Pflichten dieses Vertrags zu übertragen und der Stadt Nürnberg dies schriftlich mitzuteilen. 2Bis zu dieser Mitteilung bleibt die antragstellende Person für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich.

Stadt Nürnberg Antragstellende Person Nürnberg, den _________ Nürnberg, den _________ i.A.

______________________ ______________________

Schön, dass Sie einen Beitrag

für ein „Mehr“ in Nürnberg leisten

Für die Auswahl und Pflanzung Ihres Baumes wollen wir Ihnen einige Tipps an die Hand geben.

Bitte beachten Sie, dass diese nicht abschließend sind und eine zusätzliche Beratung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen können.

› Wie finde ich meinen Baum?

Bei der Wahl eines Baumes muss einiges beachtet werden. Der erste Schritt ist die Auswahl des zukünftigen Standortes. Hierbei ist neben dem gesetzlichen Grenzabstand gemäß Art. 47 Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) auch ausreichend Entwicklungsraum für den jungen Baum mit einzuplanen. Ein Baum besteht nicht nur aus der Krone, sondern auch dem Wurzelwerk muss ausreichend Platz eingeräumt werden.

Zu Beginn macht es Sinn, sich folgende Fragen zu stellen:

 Habe ich Zufahrtmöglichkeiten zu dem geplanten Baumstandort? Kann der Transport bis zum Pflanzloch ohne Hindernisse gewährleistet werden? Habe ich ein geeignetes Transportmittel? Beachten Sie, dass ein Baum in der geförderten Größe bis zu 200 Kilo wiegen kann.  Wie viel und wie lange bekommt der neue Baum auf dem Standort Sonne?  Welchen Boden und pH-Wert habe ich in meinem Garten?  Wie groß kann der Baum werden, ohne dass es zu Problemen kommt? Wenn Sie nur wenig Platz haben, entscheiden Sie sich für einen von Natur aus kleinwüchsigen Baum.  Kann ich dem Baum in der Anwuchsphase und bei Trockenperioden ausreichend Wasser zu Verfügung stellen?  Wo verlaufen Trassen und Leitungen in meinem Garten und welchen Abstand muss ich zu diesen einhalten?

Natürlich sollte der Baum Ihnen darüber hinaus gefallen und den klimatischen Bedingungen unserer Breiten angepasst sein.

Mit all diesen Informationen helfen Baumschulen oder fachkundige Betriebe bei der Auswahl eines geeigneten Baumes, welcher sich an dem Standort wohl fühlen und gut entwickeln kann.

› Worauf sollte ich beim Kauf bezüglich der Förderung achten?

Bitte beachten Sie die im Fördervertrag vereinbarten Konditionen hinsichtlich der Größe und Qualität des Baumes. Anderenfalls kann Ihr Baum unter Umständen nicht gefördert werden.

› Wie bereite ich die Pflanzgrube vor?

Die Pflanzgrube sollte ca. anderthalb-mal so groß ausgehoben werden, wie der Wurzelballen des Baumes groß ist. Hierbei ist zu beachten, dass die Ränder der Pflanzgrube angeraut werden sollten, um ein Verzahnen mit der aufgefüllten Erde zu ermöglichen. Die ausgehobene Erde kann neben der Pflanzgruben bereitgelegt und zum Verfüllen der Pflanzgrube verwendet werden. Es hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt, dabei besondere Erde mit einzubringen, da es hier zum „Blumentopfeffekt“ kommen kann und der Baum nur innerhalb der Pflanzgrube wurzelt und nicht in dem angrenzenden Boden. Besser ist es, einen Startdünger direkt in die Pflanzgrube zu geben.

› Wie bereite ich den Baum auf die Pflanzung vor?

Rückschnitt der Krone:

 Die Baumkrone sollte unmittelbare vor der Pflanzung um ca. 30 % reduziert werden. Dies sollte durch eine Fachperson durchgeführt werden, um den natürlichen Kronenaufbau zu erhalten sowie das künftige Kronenwachstum zu fördern.  Der Leittrieb sollte herausgestellt und Konkurrenztriebe deutlich zurückgeschnitten werden.  Der natürliche Habitus sollte herausgearbeitet werden. Reibende oder beschädigte Äste werden entnommen. Die Krone sollte in einem günstigen Verhältnis zur Wurzel stehen.

Rückschnitt der Wurzeln:

 Bei Ballenware werden nur beschädigte Wurzeln zurückgeschnitten.  Bei Containerware sollte das dichte Wurzelgeflecht aufgerissen werden, um das Wurzelwachstum anzuregen und Drehwuchs vorzubeugen.

› Wie pflanze ich den Baum?

Ballenware wird optimal in der Vegetationsruhe von Mitte Oktober bis Mitte März gepflanzt. Containerware kann das ganze Jahr über gepflanzt werden. Es sollte grundsätzlich frostfrei sein und insbesondere kein gefrorener Boden ins Pflanzloch verfüllt werden.

Der Baum wird ca. 10 cm höher gepflanzt als er in der Baumschule stand, da sich der gelockerte Boden noch setzen wird. Im Zweifel lieber etwas höher als zu tief.

Bei einem Ballen müssen das Drahtgeflecht und das Ballentuch nur nach oben geöffnet werden. Sowohl das Geflecht als auch das Tuch lösen sich in wenigen Jahren auf.

Der neu gepflanzte Baum muss zur Sicherung gestützt werden. Üblich ist hierbei der Dreibock. Bei der Auswahl der Sicherung muss die Größe des Baumes berücksichtigt werden. Im Zweifel ist hier noch einmal mit der Baumschule oder Fachfirma Rücksprache zu halten. Die Verankerung sollte ein bis zwei Jahre stehen bleiben, bis der Baum fest verwurzelt ist.

Um den Baum möglichst effektiv mit Wasser zu versorgen, sollte um den neuen Baum ein Gießrand gezogen werden. Dieser sollte ca. 15 bis 30 cm hoch sein und im Innendurchmesser mindestens dem Pflanzloch entsprechen. Der Gießrand kann aus dem vorhandenen Aushub hergestellt werden, es gibt aber auch Alternativen z.B. aus recyceltem Kunststoff.

Um zu gewährleisten, dass die Erde bündig um die feinen Wurzeln liegt, wird der Baum nach der Pflanzung ausgiebig gewässert. Je nach Baumgröße sind zwischen 100 bis 150 Liter (ca. zwei- bis dreimal den Gießrand füllen) notwendig. Danach vor dem Gießen die Bodenfeuchte fühlen und nur bei Bedarf wässern, dann aber gründlich. Nicht täglich gießen!

› Mit welcher Pflege kann ich den Baum beim Anwachsen unterstützen?

Das Anwachsen und die Entwicklung des Baumes kann in den ersten Jahren mit folgenden Maßnahmen unterstützt werden:

 Baumscheibe regelmäßig lockern und im ersten Jahr frei von Bewuchs halten. Baumscheiben sollen nicht gemulcht werden.  Trockene, reibende und beschädigte Äste fachgerecht entfernen. Grundsätzlich sollte dem Baum möglichst wenig Schnittverletzungen zugefügt werden, da diese Wunden potenzielle Eintrittspforten für Pilze oder Fäulnis sein können. Ein gesunder Baum benötigt normalerweise keinen Pflegeschnitt.  Stammaustriebe im späten Frühjahr abschneiden.  Anbindung jährlich überprüfen, um ein Einwachsen zu verhindern.  Baum auf Krankheiten und Schädlinge kontrollieren.

Wir wünschen viel Freude mit Ihrem Baum!

Förderprogramm für

Baumpflanzungen auf

privaten Grundstücken

Abbildung 21

… mehr als CO² binden. Mehr als Feinstaub filtern,

das Kleinklima verbessern und

Sauerstoff erzeugen. Mehr als

Straßenlärm dämmen und Erosion

Abbildung 19

bekämpfen. Mehr als Lebensraum

und Futterquelle für viele unter-

schiedliche Tiere sein.

Bäume

können

mehr!

Das Umweltamt

möchte Ihnen bei diesem

„mehr“ helfen. Mit dem Projekt

„Der geschenkte Baum“ werden Sie

mit einer Förderung für Neupflanzungen

bei Ihrem Einsatz für neue Bäume im

Stadtgebiet unterstützt. Damit möchte

das Umweltamt Ihnen etwas zurück-

geben und einen Beitrag für ein

„mehr“ in Nürnberg leisten.

Abbildung 20

Bäume können ein

Ruhepol in Ihrem Garten

werden. Ihr eigener Obstlie-

ferant. Ihr Familienprojekt. Ihr

Erinnerungsanker an Vergangenes

und Ihr Motivator für Kommendes. Ihr

ganz persönlicher Beitrag zu einer

nachhaltigen Zukunft und Ihre

Botschaft an die kommenden

Generationen.

Das wird gefördert:

der hochstämmige Baum (Laub- oder Obstgehölz)

die für die Pflanzung notwendigen Materialen (wie z. B. für die Anbindung des Baumes)

die Pflanzarbeit, soweit die Pflanzung nicht von Ihnen durchgeführt wird

Das wird nicht gefördert:

Ersatzpflanzungen, die im Zuge der Baumschutzverordnung, durch Bauvorhaben, Festsetzungen im Bebauungsplan oder aufgrund von anderen rechtlichen Vorgaben zu pflanzen sind.

Bäume ohne natürlichen Kronenaufbau wie z. B. Kugel- oder Spalierformen.

Wieviel wird gefördert:

zu 100 %

großkronige Laubbäume, Mindest-Stammumfang von 18 – 20 cm

18 – 20 cm

zu 75 %

klein-, mittel- sowie schmalkronige Laubbäume, Mindest-Stammumfang von 18 – 20 cm

18 – 20 cm

zu 50 %

Obstbäume, Mindest-Stammumfang von 10 – 12 cm

10 – 12 cm

jeweils maximal bis 500 €

Abbildung 22

So kommen Sie

zu Ihrem Baum:

1 Informieren Sie sich bei einer Fachfirma oder Baumschule über eine mögliche Neupflanzung auf Ihrem Grundstück.

Nutzen Sie auch gerne die Informationen, die wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung stellen.

2 Stellen Sie online den Antrag auf Förderung. Gerne senden wir Ihnen das Formular auch per Post zu, rufen Sie uns hierfür bitte an.

3 Die Stadt Nürnberg überprüft Ihre Angaben und schließt mit Ihnen einen Fördervertrag.

4 Sie können Ihren Baum nun pflanzen.

5 Reichen Sie die Rechnung sowie ein Nachweisfoto ein und die Stadt Nürnberg überweist Ihnen die vereinbarte Fördersumme.

6 Pflegen Sie Ihren Baum und Sie können ein Leben lang Freude an ihm haben.

Online-Formular auf der Webseite:

geschenkterbaum.nuernberg.de

Information

und Unterstützung

Umweltamt / Untere Naturschutzbehörde Bauhof 2, 90402 Nürnberg Telefon (0)911 / 2 31 -23 299

Weitere Informationen sowie unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite:

geschenkterbaum.nuernberg.de

Bäume

können

mehr!

Abbildung 23

Impressum: Herausgeberin: Stadt Nürnberg · Umweltamt / Untere Naturschutzbehörde Bauhof 2, 90402 Nürnberg Gestaltung: Stadtgrafik Nürnberg Fotos: Titelbild Buchenblätter ©unsplash/Ash from modern afflatus; Rückseite ©Tabea Mühlhaus; Innenseiten ©adobestock Druck: noris Inklusion gemeinnützige GmbH, Werk West/Druckerei, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier tcf

Ref.III/006/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 04.05.2022 öffentlich Bericht

Betreff: Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth/Bericht und Perspektive bis 12/2026 -

Beilagen werden nachgereicht -

Anlagen: Bericht der Oeko-Modellregion

Bericht:

Die Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth stellt den Wirkungsbericht der letzten beiden Jahre vor. Bisherige Arbeitsschwerpunkte sowie zukünftige Handlungsfelder werden dargelegt. Die neuen Fördermöglichkeiten und die Weiterführung der Öko-Modellregion für den Zeitraum 01/2023 - 12/2026 werden erläutert.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/006/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Personalkosten Eigenanteil der Stadt Nürnberg i.H.v. jährlich ca. 20.700 Euro steht für die Jahre 2023 - 2026 zur Verfügung.

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Beim Thema Ernährung spielen genderrelevante Aspekte eine Rolle. Diese fließen in die Projektarbeit ein.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.III/006/2022

Öko-Modellregion Nürnberg, Nürnberger Land, Roth

Bericht und Perspektive bis 2026

Inhaltsverzeichnis

1 Wirkungsbericht ............................................................................................................................ 1 1.1 Region..................................................................................................................................... 1 1.2 Schwerpunkte der bisherigen Arbeit .................................................................................... 2 2 Zukünftige Handlungsfelder mit Projektbeispielen ..................................................................... 4 3 Neue Fördermöglichkeiten in der Öko-Modellregion ................................................................. 4 3.1 Management und Planung .................................................................................................... 4 3.2 Neue, eigene Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte ..................................................... 5

1 Wirkungsbericht

1.1 Region

Die Öko-Modellregion Nürnberg – Nürnberger Land – Roth existiert seit Anfang 2015. Die Partner bieten einen Absatzmarkt für landwirtschaftliche Produkte für 830.000 Menschen (Statistik von 2021: Nürnberg 532.000, Nürnberger Land 171.000, Roth 127.000).

In der bisherigen Arbeit standen die Ziele des Bewerbungskonzepts von 2014 im Vordergrund:

 Stadt-Land-Kooperation: Absatzmarkt Großstadt für regionale Bio-Lebensmittel erschließen  Regionale Wertschöpfungsketten stärken und den regionalen Umsatz steigern  Zahl der Umstellungsbetriebe steigern  Projekte der Solidarischen Landwirtschaft  das Interesse und die Zufriedenheit der Verbraucher für regionale Bio-Produkte steigern.

Das Projektmanagement ist bei der Stadt Nürnberg, Referat für Umwelt und Gesundheit, Biometropole angesiedelt und arbeitet eng mit den Landratsämtern Nürnberger Land und Roth zusammen. Die Stelle der Projektmanagerin wird mit Mitteln des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten anteilsmäßig gefördert. Ein Steuerungskreis mit Vertretern vom Amt für ländliche Entwicklung, der Wirtschaftsförderung und des Klimaschutzmanagements (LRA), der Ökoberatung (AELF), der Bio-Landwirtschaft und aus aktuell relevanten Projekten kommt halbjährlich zusammen, um die nächsten Schritte zu diskutieren.

Übergeordnetes Ziel gibt die Initiative BioRegio 2030 der bayerischen Staatsregierung vor: 30 % Ökolandbau bis 2030. Blickt man auf die Zahlen in der Öko-Modellregion wird deutlich, dass dies ein ambitioniertes Ziel ist. Trotz eines deutlichen Aufwärtstrends bei der Anzahl der landwirtschaftlichen Öko-Betriebe mit B10 KULAP-Förderung (2015: 100; 2021: 176) und der ökologisch bewirtschafteten Fläche (2015: 3356ha; 2021: 6408ha) liegt man aktuell bei rund 11 % Ökolandbaufläche in der Öko-Modellregion.

Abbildung 24

In der Öko-Modellregion gibt es eine Vielzahl von Verarbeitern und weiteren Dienstleistern im Öko-Bereich. Die Grafik unten zeigt die Zunahmen aller bio-zertifizierten Unternehmenssparten seit existieren der Öko-Modellregion auf (2015: 339; 2021: 535). Grafik oben: Öko-Modellregion, Daten: Invekos, StMELF (Nur Betriebe/Flächen mit KULAP B10 wurden erfasst).

Abbildung 25

Grafik links: Öko-Modellregion, Daten: LfL Bayern, IEM 6 (Öko-Kontrollstellen; Betriebe die in mehreren Sparten tätig sind wurden doppelt aufgeführt.)

1.2 Schwerpunkte der bisherigen Arbeit

Erzeugung

Die Wissensvermittlung und Vernetzung von Bio-Betrieben und solchen die es werden wollen wurde in den letzten beiden Jahren intensiv durch Praxistage gefördert: „Fruchtbare Böden aufbauen und erhalten“, „Praxis Zwischenfruchtanbau“, Feldabende zum Lupinen- und Sojaanbau sowie das Umstellerseminar: „Der Weg zum Ökolandwirt“. Begleitet von Online-Veranstaltungen zum Austausch im Winterhalbjahr.

Getreide

Gemeinsam mit benachbarten Öko-Modellregionen arbeiten wir daran einen Wertschöpfungskettenmanager für den Bereich „Bio-Getreide Nordbayern“ zu installieren. Der Vertragsanbau für Bio-Dinkel mit der Bäckerei Dr. Karg aus Schwabach und der Vermarktungsgesellschaft Bio-Bauern mbH, als Koordinator der Landwirte, konnte unter Vermittlung der Öko-Modellregion 2021 wieder verlängert werden.

Fleisch

Seit Herbst 2021 sind zwei Geflügelschlachtmobile in der Region unterwegs und können eine Schlachtung direkt am Hof anbieten. Die Öko-Modellregion stellt den Kontakt zwischen interessierten Geflügelhaltern und den Betreibern her. Die Vorkehrungen zum Betrieb einer teilmobilen Schlachtung, auch im Großtierbereich, wurden von der Öko-Modellregion wesentlich unterstützt. Aktuell führen wir Gespräche mit einer Metzgerei um eine mobile Schlachtbox zu realisieren.

Sojaölmühle

Die SAATBAU Deutschland GmbH, unter der Geschäftsführung von Herrn Müller, plant die Eröffnung einer Bio-Sojaölmühle im Nürnberger Hafen noch vor der Ernte 2022. Die Öko-Modellregion unterstützte bereits im Vorfeld mit dem Sojafeldabend im Nürnberger Land und der Information aller Bio-Landwirte aus der Region. Die SAATBAU ist an langfristen Lieferverträgen interessiert und bietet somit Planungssicherheit für Landwirtinnen.

Nüsseprojekt

Anbau, Pflege, Ernte und Verarbeitung von Walnüssen, Haselnüssen und Edelkastanien für die regionale Selbstversorgung werden gefördert. Langfristiges Ziel ist eine Bio-Zertifizierung, die auf Grund der geringen Flächengröße und Erntemengen noch nicht umgesetzt wurde. Die Öko-Modellregion hat bei der Fortführung des Projektes unterstützt und „Nüsse fürs Nürnberger Land“ wird seit Herbst 2021 durch Land.belebt, eine Initiative der Bayerischen Verwaltung für ländliche Entwicklung, finanziell gefördert.

Streuobst

Die Zusammenarbeit mit der SIHA UG, Vermarktungsgesellschaft für Bio-Streuobstsäfte der Marke „Pomme200“ aus dem Nürnberger Land, wurde fortgeführt. Im Austausch mit der Streuobstinitiative Hersbrucker Alb unterstützen wir das Projekt weiterhin bei der Gewinnung von Lieferanten sowie bezüglich Absatz- und Fördermöglichkeiten.

GemüseWert

Das Projekt GemüseWert, bei dem es unter Federführung der Frankengemüse eG um die Absatzförderung für Bio-Gemüse aus dem Knoblauchsland geht, ist eng mit der Öko-Modellregion verzahnt. Über einen Bio-Wertschöpfungskettenmanager bei der Erzeugergenossenschaft Franken-Gemüse eG werden Kooperationen aus- und aufgebaut und die regionale Wertschöpfung gestärkt. Die Öko-Modellregion fungiert als Schnittstelle zu den Bio-Landwirten aus den beiden Landkreisen.

Öffentlichkeitsarbeit

Feldtage, Seminare und Veranstaltungen werden in der lokalen Presse beworben und auch im Nachgang durch Berichterstattungen gewürdigt. Die Öko-Modellregion war zudem mit der Regioplus-Challenge in Radiobeiträgen und der BR-Frankenschau (Start der Challenge, Bilanz nach der Challenge) vertreten.

Bewusstseinsbildung

Bio-regionale Lebensmittel werden seit 2020 jährlich mit der Regioplus Challenge im Herbst intensiv beworben. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen sich folgender Herausforderung zu stellen: Eine Woche kommt nur das auf den Teller, was in der Region wächst und das möglichst bio, fair und saisonal. In 2022 lädt die Öko-Modellregionen wieder zum Mitmachen ein: vom 26. September bis 2. Oktober gibt es dann vielfältige Aktionen. Vom Kochkurs über Radtouren zu Direktvermarktern bin hin zu Kinoabenden mit Filmgesprächen.

2 Zukünftige Handlungsfelder mit Projektbeispielen

Alle unter 1.2 genannten Schwerpunkte werden weiterhin von der Öko-Modellregion betreut. Die Bereiche Erzeugung, Getreide, Fleisch, Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung mit der Regioplus Challenge sind auch zukünftig als primäre Aufgaben des Umsetzungsmanagements zu sehen. Die Sojaölmühle, das Nüsseprojekt, GemüseWert, die Streuobstinitiative Hersbrucker Alb und die Solawi-Initiative sind hingegen selbst organisiert und werden nur bei konkreten Anliegen unterstützt.

Kontaktbörse für bio-regionalen Vertragsanbau

Der Aufbau direkter Lieferverträge zwischen Erzeugern und Verarbeiterinnen / Gastronomen ist ein Mehrwert für alle Beteiligten. Als Plattform für einen ersten Austausch kann eine Kontaktbörse mit „Speed-Dating“ dienen. Bei weiteren Gesprächen und Verhandlungen kann von Seiten des Umsetzungsmanagements unterstützt werden.

Bio als Chance für das Lebensmittelhandwerk

Erste Schritte mit Umfragen und Online-Workshops für Lebensmittelhandwerker wurden bereits durchgeführt. Die Vernetzung unter Bäckerinnen, Metzgern und Konditoren soll weiter verbessert werden und Umstellungsinteressierte Unterstützung finden. Angeboten werden Praxisworkshops mit dem Fokus auf Unternehmensnachfolge und „Bio als Chance“.

Haus der Esskultur in Nürnberg

Das Kopenhagener Modell vom „House of Food“ soll auf Nürnberger Verhältnisse übertragen werden. Es ist als ein Kompetenzzentrum für Ernährung zu sehen, in dem Weiterbildungen für Gastronomie / Gemeinschaftsgastronomie / Cateringunternehmen der gesamten Region stattfinden. Die Verarbeitung von Lebensmitteln und der Aufbau bio-regionaler Lieferketten stehen im Mittelpunkt.

Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung

Die Umsetzung des Ministerratsbeschlusses von mindestens 50% bio / regionalem Rohstoffeinsatz soll mit Fokus auf den bioregionalen Warenanteil v.a. in den beiden Landkreisen unterstützt werden. Im Mai findet gemeinsam mit Bioland der Workshop „Bio kann jeder – Bio erfolgreich in den Speiseplan“ für Kitas und Schulen statt. Individuelle Beratungen sowie Praxisworkshops in Kooperation mit Verbänden und Ämtern sollen folgen.

Klimalandwirtschaft

Über ein Humusaufbau-Programm Klimalandwirte in der Öko-Modellregion ausbilden. Beim Klimafond der Metropolregion Nürnberg wurde ein Förderantrag der Öko-Modellregion eingereicht. Ziel: Einen finanziellen Anreiz für Landwirtinnen schaffen, die den Humusaufbau fördern und damit einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Kompensation des CO2-Ausstoßes und Unterstützung der Biodiversität leisten.

3 Neue Fördermöglichkeiten in der Öko-Modellregion

Regionen mit aktivem Öko-Modellregionsmanagement sollen bis zum Jahr 2030 vom Freistaat Bayern unterstützt werden. In 2021 wurden mit dem Programm BioRegio 2030 neue Förderbereiche benannt, die wir in der Öko-Modellregion umsetzen können.

3.1 Management und Planung

Im Anschluss an die aktuelle Förderphase des Öko-Modellregionsmanagements (01/2020 – 12/2022), können Personal- und Sachkosten der Öko-Modellregion bis 2030 weiterhin mit bis

zu 20 % über die Ländliche Entwicklung gefördert werden. Wir haben im März das Konzept der Öko-Modellregion für den Zeitraum 01/2023 – 12/2026 fortgeschrieben und einer Jury vorgestellt. Mittlerweile haben wir die Bewilligung des Förderzuschusses bis Ende 2026 erhalten. In der Stadtratssitzung am 23.10.2019 hatte der Nürnberger Stadtrat bereits beschlossen, dass die Förderung der Öko-Modellregion bis 2026 fortgesetzt werden soll. Nach einer Zwischenevaluation in 2026 planen wir das Konzept bis Ende 2030 zu erweitern.

3.2 Neue, eigene Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte

Die Verlängerung schafft zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten, da den Öko-Modellregionen zukünftig Fördermittel für Projekte von insgesamt 95.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Dieses Fördervolumen teilt sich in die Förderung von Kleinprojekten einerseits und außergewöhnlichen Projekten andererseits. Diese zusätzlichen Fördermittel verbessern die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterarbeit der Öko-Modellregion deutlich.

Verfügungsrahmen für Kleinprojekte

Erstmals für 2022 stellte das Amt für ländliche Entwicklung 45.000 € Fördermittel zur Verfügung, die Öko-Modellregion fügte 5.000 € hinzu und somit standen insgesamt 50.000 € bereit, um Öko-Kleinprojekte in der Region zu starten. Grundsätzlich müssen die Projekte zur Erreichung der Ziele der Öko-Modellregion beitragen. Wesentlich ist es dabei, den Aufbau regionaler Bio-Wertschöpfungsketten voranzubringen und/oder das Bewusstsein für regionale Bio-Lebensmittel zu stärken. Es wurden 22 Förderanfragen mit Gesamtkosten in Höhe von 218.000 € eingereicht. Anhand festgelegter Öko-Kriterien entschied Ende Februar ein Expertengremium welche Projekte, mit 50% der Nettoausgaben, bezuschusst werden. Folgende Projekte werden gefördert und sollen bis Ende September umgesetzt werden: Erzeugung und Verarbeitung

Vermarktung

Bildung und Veranstaltungen

Auch in den kommenden Jahren möchte die Öko-Modellregion den Verfügungsrahmen Ökoprojekte nutzen, um innovative Öko-Kleinprojekte zu unterstützen.

Förderung außergewöhnlicher Projekte

Ab 2022 können zudem bis zu 50.000 € jährlich für die Vorbereitung und Begleitung außergewöhnlicher Projekte und Ideen über die Ländliche Entwicklung gefördert werden. Ein konkreter Projektantrag für 2022 liegt noch nicht vor. Die Absprache dazu erfolgt im Steuerungskreis der Öko-Modellregion, um ein Pilotprojekt in der Region und Finanzierungspartner für den Eigenanteil (50%) zu finden.

ASN/006/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 04.05.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Verpackungssteuer nach Tübinger Modell

Anlagen: Gemeinsame Stellungnahme KaSt und ASN Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.01.2022

Bericht:

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen forderte mit vorliegendem Antrag die Verwaltung auf, die Einführung einer Verpackungssteuer sowie die Zuschussförderung von Mehrweggeschirr nach dem Tübinger Modell zu prüfen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ASN/006/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um rechtliche und abfallwirtschaftiche Sachverhalte. Diese sind unabhängig von Diversity-Aspekten

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

KaSt

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage ASN/006/2022

Stellungnahme des Kassen- und Steueramts und des ASN

Mit Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.01.2022 wird die Verwaltung gebeten, die Einführung einer Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell zu prüfen.

  1. Historie:

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung einer Verpackungssteuer in seiner Entscheidung vom 07.05.1998 (Az. 2 BvR 1991/95 u. 2 BvR 2004/95) in der Stadt Kassel als rechtswidrig eingestuft, weil diese dem abfallrechtlichen Kooperationsgebot widersprechen würde und einen Verstoß gegen Art. 12 I i. V. m. Art. 74 I Nr. 24 GG und dem Rechtsstaatsprinzip darstellen würde. Damit wurde die vorhergehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.1995 (Az. 8 N 1/93) aufgehoben, da dieses eine Erhebung einer Verpackungssteuer als Verbrauchssteuer im Sinne des Art. 105 IIa GG noch als zulässig angesehen hatte. Aufgrund der höchstrichterlich festgestellten Unzulässigkeit wollte daher bis zum 30.01.2020 keine weitere Kommune eine Verpackungssteuer einführen. Am 30.01.2020 hat jedoch der Stadtrat der Stadt Tübingen wieder eine Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer beschlossen. Diese sollte ursprünglich zum 01.01.2021 in Kraft treten. Aufgrund der herrschenden Corona-Pandemie wurde die Einführung jedoch um ein Jahr auf den 01.01.2022 verschoben.

Mit Beschluss vom 30.03.2022 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 30.01.2020 nun tatsächlich für unwirksam erklärt; die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor und ist etwa Ende April 2022 zu erwarten. Ob die Stadt Tübingen ein –vom VGH Baden-Württemberg zugelassenes Revisionsverfahren- beim Bundesverwaltungsgerichtshof beantragen wird, ist noch unklar.

2) „Verpackungssteuer“ Tübingen

Die in Tübingen seit dem 01.01.2022 geltende Steuersatzung sieht z. B. folgende Steuerbeträge vor:

0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher 0,50 Euro (netto) für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen 0,20 Euro (netto) für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalm oder Eislöffel

Außerdem ist der Steuersatz pro Einzelmahlzeit auf maximal 1,50 Euro begrenzt.

Besteuert werden Einwegverpackungen und Einwegbesteck für Getränke und Speisen, die für den sofortigen Verzehr gedacht sind oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder –Getränk verkauft werden. Steuerpflichtig ist der Endverkäufer. Die Steuer könnte jedoch über einen höheren Verkaufspreis refinanziert werden und somit letztlich vom Käufer getragen werden. Mit der Einführung der Verpackungssteuer will die Stadt Tübingen Einnahmen generieren, um die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise durch die verursachenden Personen begleichen zu lassen. Damit stellt die „Steuer“ an sich eine zweckgebundene Abgabe, keine in den allgemeinen Haushalt fließende Steuer dar. Außerdem ist ein weiteres Ziel die deutliche

Reduzierung des Ressourcenverbrauchs und auch der zu entsorgenden Müllberge. Die Verpackungssteuer soll auch einen Anreiz bieten, damit Speisen und Getränke vermehrt in Mehrwegverpackungen verkauft werden.

3) Rechtliche Zulässigkeit einer Verpackungssteuer

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.1998 (Az. 2 BvR 1991/95 u. 2 BvR 2004/95) zur Verpackungssteuersatzung der Stadt Kassel beruhte insbesondere auf dem damaligen Abfallgesetz vom 27.08.1986 bzw. dem darauffolgenden Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 13. März 1998. Das dort verankerte abfallrechtliche Kooperationsgebot stehe der Erhebung einer Verpackungssteuer entgegen, so das Gericht. Auch die mit der Verpackungsverordnung vom 12.06.1991 begründete Idee der Eigenverantwortung der Marktteilnehmer lässt sich mit einer Verpackungssteuer nicht vereinen. Die bundesgesetzlichen Regelungen seien abschließend und ließen keinen Raum für weitere davon abweichenden kommunalen Regelungen.

Seit dieser Grundsatzentscheidung im Jahr 1998 wurden die maßgeblichen rechtlichen Regelungen mehrmals überarbeitet. Insbesondere die EU-Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/ER, AbfRRL) hat nochmals zu einer deutlichen Gesetzes- und Rechtsänderung geführt.

Befürworter einer Verpackungssteuer gehen daher davon aus, dass das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Verpackungsgesetz (VerpackG) jetzt nicht mehr einer Verpackungssteuer entgegenstehen würden, da kein Verstoß gegen das Kooperationsgebot mehr vorliegen würde. So werden z. B. in § 33 KrWG explizit Abfallvermeidungsprogramme genannt, an denen sich die Bundesländer eigenverantwortlich in ihrem Zuständigkeitsbereich beteiligen können. Wirtschaftliche Instrumente als Maßnahmen zur Abfallvermeidung sind hierbei möglich.

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen sieht hingegen keine grundsätzliche Änderung der Rechtslage durch das neue VerpackG bzw. das neue KrWG, so dass er weiterhin von einer Unzulässigkeit einer Verpackungssteuer ausgeht (StGB NRW-Mitteilung 386/2020 vom 12.05.2020. (https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/st euer-auf-einwegverpackungen.html).

In einer Stellungnahme des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration im Bayerischen Landtag vom 13.10.2020 (Drucksache 18/10694 vom 12.10.2020) geht dieses ebenfalls davon aus, dass durch die im Jahr 2019 erfolgte Änderung des Verpackungsgesetzes derzeit nicht absehbar ist, dass das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer zu einer anderen Einschätzung kommen würde.

Im Rahmen der Sitzungen des Beirates „Kommunalabgaben und Steuern“ des Deutschen Städtetages wurde eine Einführung einer Verpackungssteuer bereits mehrfach thematisiert (z. B. TOP 22, 86. Sitzung am 8. und 9. Oktober 2015, TOP 19, 89. Sitzung am 06 und 07. April 2017, TOP 12 und 13, 99. Sitzung am 11.02.2022). Im Ergebnis wurde auch hier bisher die Meinung vertreten, dass eine Verpackungssteuer rechtlich nicht zulässig sei. Es werden weiterhin erhebliche rechtliche Risiken gesehen, so dass von der Einführung einer Verpackungssteuer dringend abgeraten wird.

Ergänzend sei auch noch darauf hingewiesen, dass bei der erstmaligen Einführung einer Verpackungssteuer in Bayern die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich ist (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz - KAG). Außerdem könnte in das Kommunalabgabensetz auch jederzeit ein Verbot einer Verpackungssteuer mit aufgenommen werden, wie dies z. B. bereits bei der Vergnügungssteuer der Fall ist (vgl. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG).

4) Praktische Umsetzung einer Verpackungssteuersatzung

Sowohl bei den Betrieben, welche die Verpackungen ausgeben, wie auch für die erhebende Verwaltung ist mit einem erheblichen Vollzugsaufwand zu rechnen.

Entsprechend dem Tübinger-Modell müssen die Betriebe oder Verkaufsstände Aufzeichnungen über jede ausgegebene Einwegverpackung bzw. die dadurch angefallenen Steuern führen, da bis zum 15. Januar des Folgejahres eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Um eine gleichmäßige Besteuerung gewährleisten zu können, erscheint auch die Einrichtung eines Außendienstes erforderlich, der vor Ort die ordnungsgemäße Abrechnung und Aufzeichnungen zumindest stichprobenartig kontrolliert. Aufgrund der Vielzahl an täglich ausgegebenen Einwegverpackungen erscheint eine Kontrolle von Papierbelegen für ein ganzes Steuerjahr kaum möglich. Für das korrekte Auslesen elektronischer Kassensysteme müssten demzufolge entsprechende Ressourcen und Technik angeschafft werden.

Aufgrund vielerlei Detailfragen und Abgrenzungsproblemen ist von einem erheblichen Beratungs- und späterem Kontrollaufwand auszugehen, damit von den Betrieben die Verpackungssteuer auch korrekt erhoben bzw. aufgezeichnet wird. Außerdem erscheint es fraglich, ob manche Detailfragen für den Bürger bzw. die Bürgerin nachvollzogen werden können. Es wird daher von vielen zeit- und arbeitsaufwendigen Rechtsstreitigkeiten über Detailfragen ausgegangen, insbesondere auch deshalb, weil es zu dem Thema Vollzug einer Verpackungssteuer bisher keinerlei gesicherte Rechtsprechung gibt.

Beispiel:

§ 3 Punkt 1 Steuerbefreiung bei stofflicher Verwertung

Unter der Voraussetzung, dass es einen Vertrag zwischen dem Endverkäufer und einem Müllentsorger hinsichtlich der stofflichen Verwertung der Einwegverpackungen gibt, ist dann eine Steuerfreiheit gegeben, wenn die Speisen und Getränke vor Ort an den aufgestellten Tischen im Verkaufsraum gegessen werden und die Verpackungen vor Ort im Verkaufsraum entsorgt werden. Werden die Speisen und Getränke jedoch mitgenommen und außerhalb des Verkaufsraums verzehrt („take-away“), so besteht eine Steuerpflicht.

Entsprechend der Steuersatzung ist die Rücknahme und stoffliche Verwertung von dem/der Steuerpflichtigen auf Verlangen nachzuweisen.

5) Handlungsvorschlag

Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit einer Verpackungssteuer sollte in jedem Fall der Ausgang des derzeit anhängigen Gerichtsverfahrens gegen die Tübinger Verpackungssteuersatzung abgewartet werden, bevor aufwändige weitere Vorarbeiten hierzu begonnen werden.

Bisher liegen auch keine praktischen Erfahrungen mit der Steuererhebung vor. Die Steuer gibt es in Tübingen erst seit dem 01.01.2022, so dass Erkenntnisse noch zu sammeln und zu evaluieren sind. Die Umsetzung und Erhebung einer Verpackungssteuer dürfte sich sehr umfangreich und schwierig gestalten, mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Abgrenzungsproblemen. Auch ergeben sich nach Einschätzung anderer Städte die Möglichkeiten von Steuervermeidungen durch entsprechende Änderungen bei der Verpackungsgestaltung.

Außerdem sollten ebenfalls die Auswirkungen der seit dem 03.07.2021 in Kraft getretenen Einwegkunststoffverbotsverordnung weiter beobachtet werden, die ein Verbot bestimmter Einwegprodukte beinhaltet. Das Verpackungsgesetz wurde ebenfalls novelliert, so dass auch hier erste praktische Erfahrungen mit der neuen Gesetzeslage gesammelt werden sollten. So wurden ab dem Jahr 2022 alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Ab dem Jahr 2023 müssen gastronomische Betriebe zwingend auch Mehrwegverpackungen als Alternative zu Einwegverpackungen anbieten. Es erscheint derzeit fraglich, ob der personelle und sachliche Verwaltungsaufwand für die Steuereinführung in einem vertretbaren Verhältnis zu den (dann noch) möglichen Steuereinnahmen stehen würde.

Zum derzeitigen Zeitpunkt sollte daher aus fachlicher Sicht von der Einführung einer Verpackungssteuer in Nürnberg abgesehen werden.

BÜNDNIS 90 ^

DIE GRÜNEN M

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN. RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg RathauspLatz 2 Märcus König ^ fr 90403 Nürnberg Rathaus OBERBÜRGERMEISTER Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg 2 5, JAN 2022 Fax:(0911) 231-2930 /........Nr........... gruene(5) stadt.nuernberg.de 3 Zur Stellungnahme X Zar Bus: Linie 36, 46,47 (Rathaus) KiS. 4 Ärr.AOrt vsr Atsen- U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) '5 Ar:,'.'“: L jr Untorz.w.V. schT:: vceaen Nürnberg 25. Januar 2022

Verpackungssteuer nach Tübinger Modell prüfen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

EinwegpLastikprodukte sind seit dem 3. Juli 2021 in der EU verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme und Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik'1. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Was schon auf dem Markt ist, dürfen die Geschäfte aber noch ausgeben und verwenden.

Die Stadt Tübingen geht mit einem bundesweiten Pilotprojekt nun noch einen Schritt weiter: Seit Jahresbeginn ist eine Verpackungssteuer fällig. Pro Becher, Box oder Schale gehen 50 Cent (netto) an die Stadt, pro Besteck sind es 20 Cent. Zahlen müssen unter anderem Gaststätten, Restaurants, Cafes, Imbissläden, Bäckereien, Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, die Takeaway-Gerichte und Kaffee in nicht-wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ist davon überzeugt, dass die Abgabe die Wende in der Wegwerfgesellschaft bringen wird.

Die Verpackungssteuer kann sich auf mehrere Bereiche positiv auswirken: Nicht nur die Vermüllung in der Stadt und auf Grünflächen nimmt ab, sondern fördert die Stadt damit gleichzeitig die Umstellung auf Mehrwegsysteme und kann mit den Steuereinnahmen zumindest einen Teil der Entsorgungskosten begleichen.

Unternehmen, die Mehrwegverpackungen verwenden, erhalten von der Stadt jeweils bis zu 500 Euro Zuschuss - für eine Spülmaschine beträgt die Förderung bis zu 1.000 Euro.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden Antrag:

Zuschussförderung von Mehrweggeschirr nach dem Tübinger Modell

Mit freundlichen Grüßen

Kai Küfner Achim Mletzko Stadtrat Fraktionsvorsitzender

Beratung Datum Behandlung Ziel

Umweltausschuss 04.05.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Gestiegener Dauerlärm in der Rangierbahnhof-Siedlung und deren Umgebung

Bericht:

Am Rangierbahnhof wurden 2012 Schmieranlagen in Betrieb genommen, durch die das Quietschen der ablaufenden Waggons in den Bremsanlagen erheblich verringert werden konnte. Seit einiger Zeit hat die Belästigung durch das Quietschen wieder stark zugenommen. Die Bürgervereine Hasenbuck und Siedlungen Süd hatten sich diesbzgl. an die Deutsche Bahn AG (DB) und - mit der Bitte um Unterstützung - an die Stadtverwaltung gewandt.

In verschiedenen Gesprächen wurde seitens DB erläutert, welche technischen Probleme dafür verantwortlich sind und wie die DB die ursprüngliche Lärmreduzierung in absehbarer Zeit wieder erreichen will.

Die beiden Fraktionen beantragten mit vorliegenden Anträgen, dass sich die Verwaltung zur fraglichen Thematik mit der DB in Verbindung setzt und hierzu berichtet. Der Bericht zum aktuellen Stand wird hiermit vorgelegt.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Sowohl die fragliche Lärmbelastung, als auch deren Reduzierung sind unabhängig von Diversity-Aspekten.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

BgA

Gestiegener Dauerlärm in der Rangierbahnhof-Siedlung und deren Umgebung

hier: Sachverhaltsdarstellung

Mit Datum vom 18.06.2021 haben sich die Bürgervereine Hasenbuck und Siedlungen Süd über die Arbeitsgemeinschaft der Nürnberger Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV) an Herrn OBM zur wieder gestiegenen Lärmbelastung durch quietschende Güterwagen am Rangierbahnhof gewandt. Am 17.11.2021 wurde von der SPD-Fraktion im Stadtrat der Antrag gestellt, dass sich die Verwaltung mit der Deutschen Bahn und dem Eisenbahn-Bundesamt in Verbindung setzt, um die schon einmal erreichte Lärmreduktion wiederherzustellen und darüber im zuständigen Ausschuss zu berichten. Am 01.12.2021 gab es eine Online-Besprechung und am 21.03.2022 eine Besprechung vor Ort, an der Vertreter/Vertreterinnen der Bürgervereine, der Deutschen Bahn AG, MdB Michael Frieser, Stadtrat Lorenz Gradl, sowie die Verwaltung teilnahmen.

Die Schmieranlagen am Rangierbahnhof wurden 2012 in Betrieb genommen, um die Anwohner und auch die Beschäftigten der Deutschen Bahn AG (DB) vom Quietschen der rollenden Güterwagen in den Gleisbremsen zu entlasten. Die Anlage hat zu Beginn sehr gut funktioniert. Die Wartung, speziell im Bereich Instandsetzung und Entstörung, hat sich jedoch als zunehmend problematisch herausgestellt. Die Dosierung des Schmiermittels ist stark temperaturabhängig und beeinflusst die Bremswirkung. Es kann zu Störungen in der elektronischen Steuerung kommen. Dies hat in der Vergangenheit auch schon zu Störungen und Unfällen geführt. Letztlich haben sich nach Mitteilung der DB die Schmieranlagen weder technisch noch wirtschaftlich bewährt. Aktuell sind sie zum Teil außer Betrieb, die Lärmbelastung ist entsprechend wieder angestiegen.

Deshalb wurde von der DB zusammen mit einem anderen Hersteller eine Alternative entwickelt, bei der in der Bremsanlage Hybrid-Bremsbacken statt Grauguss-Bremsbacken verwendet werden. Die Hybrid-Bremsbacken tendieren nicht zum Quietschen und es ist keine Schmieranlage mehr notwendig. Die Technik ist für den Betrieb zugelassen und ist bereits im Rangierbahnhof Maschen (südlich Hamburg) im Einsatz. Ein Teil der Gleisbremsen soll in 2022 und 2023 damit ausgerüstet werden. Die DB erwartet davon eine jeweils erhebliche Verringerung der Lärmemissionen von insgesamt rund 60%. Langfristig steht die Renovierung des gesamten Rangierbahnhofs an, bei der auch die restlichen Gleisbremsen umgerüstet werden sollen.

Die Deutsche Bahn hält die Stadt Nürnberg über das Bürgermeisteramt zum Stand der Arbeiten auf dem Laufenden. Sie klärt außerdem, ob im Bereich des Rangierbahnhofs Maßnahmen im Lärmschutzprogramm der Bahn vorgesehen sind.

Nach der Umrüstung der ersten Anlagen im Herbst 2022 wird zu einem weiteren Ortstermin eingeladen, um die Wirkung vor Ort gemeinsam zu erfahren. An diesem sollen neben der Verwaltung auch Vertreter/Vertreterinnen der örtlichen Bürgervereine beteiligt werden.

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