HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Stadtrates (18.05.2022)

Sitzungsvorlage

Vorlage (Hauptdokument) · 04.05.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage ASN/004/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb 04.05.2022 öffentlich Gutachten

Nürnberg (ASN)

Stadtrat 18.05.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Nürnberg; Satzung zur Änderung der Satzung über die

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS)

Sachverhalt (kurz):

Lt. § 21 der AbfS dient die Deponie Süd der Ablagerung der dort verzeichneten Abfälle, wenn sie in Nürnberg bzw. in Gebietskörperschaften, mit denen die Stadt besondere Vereinbarungen getroffen hat, angefallen und nicht verwertbar sind; diese Abfälle sind der Entsorgungseinrichtung grundsätzlich anzudienen. Ausnahmen und Befreiungen sind in § 5 der AbfS geregelt.

Aus deponiebautechnischen Gründen soll die Annahmemenge für faserhaltige Abfälle (Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält – KMF, AVV 17 06 03 und asbesthaltige Baustoffe, AVV 17 06 05 sowie Dämmstoffe, die Asbest enthalten, AVV 17 06 01) auf eine Annahmemenge von wöchentlich maximal 5 t pro Entsorungs-/ Sammelentsorgungsnachweis beschränkt werden.

Die von der Stadt Nürnberg (ASN) erlassenen Rahmenvorgaben für die Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) im Rahmen des "Dualen Systems" lassen eine Bereitstellung von LVP in gelben Säcken nicht mehr zu. Das gesamte Erfassungssystem für LVP wurde auf die "gelbe Tonne" umgestellt. Demgemäß bedarf § 10 Abs. 4 Satz 2 AbfS der vorgeschlagenen Änderung (Streichung der Wörter "gelber Sack").

Darüber hinaus ist die "gewerbliche Sammlung" von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) zum 31.03.2021 eingestellt und die Aufgabenwahrnehmung der Erfassung von PPK an die Stadt Nürnberg zurückgefallen. Neben diesen, in der Hauptsache fordernden Satzungsänderungs- Tatbeständen sollen auch redaktionelle Änderungen / Anpassungen aufgenommen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Aus dem rein satzungsrechtlichen Vorgang ergibt sich keine Diversity- Relevanz

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Gutachtenvorschlag:

Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS – AbfS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Gutachten des Werkausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg vom 04.05.2022 wird die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (AbfallwirtschaftsS - AbfS) beschlossen.

Download ↓