Haushaltssperre

← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (04.05.2022)

Liste

Anlage · 04.05.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Langwasser Wetzendorf Worzeldorf Schweinau Fischbach Eibach

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Zu Ortsstraßew gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

9264 Worzeldorfer Kirchsteig Von der Kehre(=km 0,000) bis zur lichen

Gmkg.Worzeldorf (=km0,069) wird die bestehende Widmung verlängert.

Straßengrundstücke: Fl.Nr. 1/11, 1/23, 19/6, T.v. 19/5 Gmkg.Worzeldorf Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Zu beschränkt-öffentlichen Wegen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

3028-01 Hauchstraße Von der Hauchstraße bis zum beschränkt-

Straßengrundstück: Fl.Nr. 658/69 Gmkg. Großreuth b.Schweinau

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 3999-02 Karl-Schönleben-Straße Von dem beschränkt-öffentlichen Weg

Nr. 3999/01 bis zur Ortsstraße Karl-Schönleben- Straße.

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 145/1890, T.v. 145/1342 Gmkg. Langwasser

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4663-01 Langgasswiesenweg Von dem beschränkt-öffentlichen Weg An der Wied

Landgraben.

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 155/66, T.v. 155/68, T.v. 151/126, T.v. 151/129 Gmkg. Röthenbach b.Schweinau

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

4663-02 Langgasswiesenweg Von dem beschränkt-öffentlichen Weg

Ortsstraße Skopjestraße.

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 151/126 Gmkg. Röthenbach b.Schweinau

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4663-03 Langgasswiesenweg Von dem beschränkt-öffentlichen Weg

beschränkt-öffentlichen Weg Langgasswiesenweg Nr. 4663/01.

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 151/126, T.v. 151/129 Gmkg. Röthenbach b.Schweinau

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 4663-04 Langgasswiesenweg Von dem beschränkt-öffentlichen Weg

Ortsstraße Nizzastraße.

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 151/126 Gmkg. Röthenbach b.Schweinau

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 9325-03 Zeisigweg Von der Ortsstraße Zeisigweg bis zur

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 555/66 Gmkg. Wetzendorf

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Zu Eigentümerwegen werden gewidmet (Art. 6 Abs.1 BayStrWG):

0365-08 Bärenbühlgraben Von der Straße Bärenbühlgraben bis zur südlichen

Straßengrundstücke: Fl.Nr. T.v. 517/5, T.v. 516/2 Gmkg. Fischbach b.Nürnberg Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer

3729-02 Innstraße Von der Innstraße bis zur nordöstlichen

Straßengrundstück: Fl.Nr. T.v. 533/5 Gmkg. Eibach Träger der Baulast: Die jeweiligen Grundstückseigentümer

In eine andere Straßenklassewerdenumgestuft (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG):

2889-02 Hallerwiese Abstufung von der Ortsstraße zum beschränkt-

Vom beschränkt-öffentlichen Weg Großweidenmühlsteg Nr. 2678/01 bis zur Ortsstraße Sankt-Johannis-Mühlgasse.

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr Träger der Baulast: Stadt Nürnberg 6420-01 Pyraser Straße Abstufung von der Ortsstraße zum beschränkt-

Von der Staufer Straße bis zur Schalkhaußerstraße.

Widmungsbeschränkung: Radfahr- und Fußgängerverkehr und zusätzlich wird die Zufahrt zu den Grundstücken gestattet. Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Für d nachstehend aufgeführten beschränkt-öffentlichen Wegwird die Widmung erweitert (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG):

3150-02 Heinrich-Held-Straße Neben dem Rad- und Fußgängerverkehr wird

von der Hans-Christoph-Seebohm-Straßeund der Heinrich-Held-Straßeher gestattet.

Träger der Baulast: Stadt Nürnberg

Die nachstehend aufgeführten öffentlichen Feld- und Waldwegewerden eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

6460-12 Raiffeisenstraße Vom öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 6460/13

und Waldweg in seiner gesamten Länge eingezogen. Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. 9272-06 Würzburger Straße Der öffentliche Feld- und Waldweg wird in seiner

Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.

D nachstehend aufgeführte beschränkt-öffentliche Wegw eingezogen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG):

6315-01 Pleydenwurffstraße Der beschränkt-öffentliche Weg wird auf seiner

Der Weg ist in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden.

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