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← Sitzung des Werkausschusses Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) (04.05.2022)

Sitzungsvorlage

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Beschlussvorlage SÖR/033/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Werkausschuss Servicebetrieb 04.05.2022 öffentlich Beschluss

Öffentlicher Raum (SÖR)

Betreff:

Widmung, Umstufung, Widmungserweiterung und Einziehung von Straßen - Vollzug des

Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)-

Anlagen: Liste Übersichtskarte

Sachverhalt (kurz):

Für neugebaute Straßen und Wege ist eine Widmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayStrWG von der Straßenbaubehörde zu verfügen. Die Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält (Art. 6 Abs. 1 BayStrWG).

Hat sich die Verkehrsbedeutung bestehender Straßen geändert, so sind sie in die entsprechende Straßenklasse umzustufen (Art. 7 Abs. 1 BayStrWG).

Bei bestehenden Straßen und Wege mit Widmungsbeschränkung ist es im Einzelfall erforderlich, eine Widmungserweiterung zu verfügen, um einer geänderten Verkehrsplanung zu entsprechen oder die Voraussetzungen für eine Baugenehmigung (Anfahrbarkeit des Grundstückes) zu schaffen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG), bzw. die Beschränkungen zu aktualisieren.

Hat eine Straße ihre Verkehrsbedeutung verloren oder liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, so ist diese Straße einzuziehen (Art. 8 Abs. 1 BayStrWG).

Zuständige Straßenbaubehörde für die in den beiliegenden Listen zusammengefassten Straßen und Wege ist die Stadt Nürnberg (Art. 58 BayStrWG).

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wegerechtsverfahren können sich auf unterschiedliche Personen- und Nutzergruppen auswirken. Dies wurde zeitlich vorab in den Planungsprozess eingebracht, intensiv geprüft und abgewogen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

  1. Widmung zu öffentlichen Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 1 angeführten, neu gebauten öffentlichen Verkehrsflächen werden gewidmet.

  2. Umstufung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 2 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden umgestuft.

  3. Widmungserweiterung für beschränkt-öffentliche Wege Für die in beiliegender Liste Nr. 3 angeführten, bereits bestehenden öffentlichen Wege wird die Widmungsbeschränkung geändert.

  4. Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen Die in beiliegender Liste Nr. 4 angeführten öffentlichen Verkehrsflächen werden eingezogen.

Inkrafttreten des vorstehenden Beschlusses: Am Tag nach der Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Nürnberg.

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