Beschlussvorlage SÖR/032/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb 04.05.2022 öffentlich Beschluss
Öffentlicher Raum (SÖR)
Betreff:
Objektplan Kreisverkehr Spitzwegstraße / Worzeldorfer Hauptstraße und Umbau 2 x
Bushaltestellen
Anlagen: Erläuterungsbericht Beiblatt Mittelanpassung Planliste Kreisverkehr Spitzwegstraße Plan Straßenbau Kostenzusammenstellung Gesamtbaukosten Folgelasten
Sachverhalt (kurz):
An o.g. Knotenpunkt wurde ein Kreisverkehr geplant, der den Verkehrsfluss im Zentrum von Worzeldorf erheblich verbessern soll. In Verbindung mit dem Umbau von zwei Bushaltestellen in Kornburg soll der Verkehrsfluss verstetigt und der Busverkehr qualitativ verbessert werden. Die Messung von Verkehrszahlen belegt, dass durch den geplanten Kreisel eine wesentlich höhere Leistungsfähigkeit des Verkehrswegs erreicht wird. Die Buslinien werden künftig als Pulkführer den Verkehrsfluss regulieren und durch die Reduzierung von Verlustzeiten Fahrzeit einsparen. Dadurch gewinnt der ÖPNV erheblich an Qualität. Die Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Die Friedrich-Overbeck-Straße wird nördlich des Kreisels direkt an die Spitzwegstraße angebunden. An dem Knotenpunkt sind Änderungen der LSA erforderlich, die die neue Verkehrssituation berücksichtigen. Durch den Bau des Kreisverkehrs ist der Betrieb der bisherigen Gartenabfallsammelstelle nicht mehr zu realisieren. Diese Fläche wird entsprechend umgebaut, entsiegelt und für den Besucherverkehr umgestaltet. Die Vegetationsflächen werden vergrößert und die Attraktivität gesteigert. Die Zustimmung des UWA liegt vor und der erstellten Landschaftspflegerische Begleitplan wird im Rahmen der Maßnahme umgesetzt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 3.154.000 € Folgekosten 10.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung erfolgt über den Einzelansatz im MIP Nr. 1133 Kreisverkehr Worzeldorf. Der Mittelbedarf liegt wegen Planungsanpassungen höher als in der ersten Anmeldung (siehe Begründung Beiblatt).
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wurde im Rahmen der Planung behandelt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss beschließt den Objektplan für die Straßenbaumaßnahme Kreisvererkehr Spitzwegstraße/Worzeldorfer Hauptstraße und Umbau 2x Bushaltestellen gemäß der vorgelegten Planung mit den Lageplänen A4-1.01.5, E4-1.02b, A4-1.02.1 (auf Grundlage der vom AfV am 28.05.2020 beschlossenen Lagepläne Nr. 2.1960.2.2 , 2.1960.2.3 , 2.1960.2.4), in Höhe von 3.040.000 Euro.