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Bericht

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Schule & Bildung Digitalisierung & Verwaltung

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Berichtsvorlage HVE/001/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Vandalismus an Schulen, Sonderprogramm Toilettensanierung

Sachverhalt kurz:

Vandalismus an Schulen, und hier besonders in den Toilettenanlagen, sorgte in den letzten Jahren regelmäßig für Unmut und hohe finanzielle Aufwendung für die Beseitigung der Schäden.

HVE Schule und Sport berichtet über die aktuelle Situation hinsichtlich dieser Problematik und welche Möglichkeiten bestehen, den generellen Zustand der Sanitäranlagen in den Schulen, langfristig zu verbessern.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: falls das vorgeschlagenen Sonderprogramm Toilettensanierung aufgelegt wird, 500.000€/ Jahr

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage HVE/001/2022

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Vorschlag für den Schulausschuss, falls Zustimmung, Abstimmung mit Ref.I/II / StK

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Vandalismusschäden treten an Schulen jedweder Ausrichtung auf und es sind, bezogen auf die Toilettenvandalismus-Schäden, sowohl Jungen-als auch Mädchentoiletten betroffen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage HVE/001/2022

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