Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe Grundschule in die
- Jahrgangsstufe Realschulen/Gymnasien für das Schuljahr 2022/23;
hier: Aufnahme an kommunalen Realschulen und Gymnasien
Ausgangslage
Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass an einigen öffentlichen Gymnasien und Realschulen in der Stadt Nürnberg die Zahl der Anmeldungen für die neuen 5. Klassen die Anzahl der dortigen freien Plätze deutlich übersteigt. Die Beschränkung der Plätze sind durch räumliche, pädagogische und schulorganisatorische Aspekte gegeben. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule der Schulart Realschule oder Gymnasium besteht nicht. An den öffentlichen Nürnberger Realschulen erfolgt deshalb seit mehreren Jahren ein Umverteilungsverfahren unter Federführung der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Realschulen in Mittelfranken. An den öffentlichen Nürnberger Gymnasien wurde dieses im letzten Jahr erstmals ebenfalls federführend durch die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Mittelfranken aufgenommen. Bei der Umverteilung werden einheitliche, rechtsichere Kriterien angesetzt: ➢ Dauer des Schulweges zum Wunschgymnasium: standortnahe Aufnahme ➢ Dauer des Schulwegs zu Alternativschule mit freien Kapazitäten ➢ Soziale Gründe, z.B. Geschwister am Wunschschule ➢ Pädagogische Gründe: z.B. Zugehörigkeit zu einer Gruppe/Klasse aus einer bestimmten Grundschule. Bei Geschwisterkindern ist ggf. abzuklären, ob die Gruppenzugehörigkeit wichtiger als die Aufnahme an die Schule des Bruders bzw. der Schwester ist. ➢ Objektive schulspezifische Gründe, z. B. Zweigangebot
Härtefälle werden hier gesondert betrachtet.
Aufnahme an kommunalen allgemeinbildenden Schulen
Die kommunalen Nürnberger Gymnasien und Realschulen dürfen jedes Jahr in der Gesamtzahl lt. städtischer Beschlusslage (11/2007) 895 Schülerinnen und Schüler aus der 4. Jahrgangsstufe in der Jahrgangsstufe 5 aufnehmen. Um bei Anmeldezahlen, die die vorhandenen Kapazitäten an einer Schule (auch im Hinblick auf das G9) übersteigen, eine pädagogisch vertretbare, sinnvolle und gerechte Verteilung der Aufnahmen auf jede einzelne Schule zu gewährleisten, sollen – analog und ergänzend zu den Aufnahmekriterien der staatlichen Schulaufsichten – für das Schuljahr 2022/23 und bei Bedarf auch weitere folgenden Schuljahre folgende Kriterien angesetzt werden:
➢ Eine Zügigkeit, die ein auskömmliches Budget für die Schule garantiert; ➢ Angebot eines besonderen Zweiges, der ab Jahrgangsstufe 5 gewählt wird (Bsp: Labenwolf Gymnasium) ➢ Schulstrukturelle Besonderheiten (hier: Adam-Kraft-Realschule) ➢ pädagogisch und schulstrukturell sinnvolle Klassengrößen
Zudem muss als weiteres Kriterium für jede Schule die räumlichen Gegebenheiten gemäß Schulbauverordnung (ein Klassenzimmer für jede Klasse/Klassengruppe) insbesondere unter Beachtung der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums berücksichtigt werden. SchA ist hier mit den staatl. Schulaufsichten im engen Austausch.
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Auf Basis von Erfahrungswerten und der vorher genannten Kriterien soll für die Aufnahme in die neuen 5. Klassen des Schuljahres 2022/23 folgende Aufteilung gelten:
Gymnasien: 530 Schülerinnen und Schüler, max. 28 Schülerinnen und Schüler je Klasse
Sigena-Gymnasium: max. 4 Züge Peter-Vischer-Schule: 3 Züge Labenwolf-Gymnasium: max. 4 Züge Bertolt-Brecht-Schule Gymnasium: 4 Züge Johannes-Scharrer-Gymnasium: 4 Züge Durch einzelne Besonderheiten an den Gymnasien (Leistungssportklassen, gebundene Ganztage) ist hier eine geringere Aufnahme als 28 erfahrungsgemäß gegeben, sodass eine Kapazitätsverschiebung zwischen den Gymnasien möglich ist.
Realschulen: 365 Schülerinnen und Schüler, max. 25 Schülerinnen und Schüler je
Klasse
Adam-Kraft-Realschule: 4 Züge Bertolt-Brecht-Schule Realschule: 4 Züge Peter-Vischer-Schule Realschule: 3 Züge Veit-Stoß-Realschule: 4 Züge Durch einzelne Besonderheiten an den Realschulen (Leistungssportklassen, gebundene Ganztage) ist hier eine geringere Aufnahme als 25 erfahrungsgemäß gegeben.
Generell sind zahlenmäßige Verschiebungen zwischen den einzelnen Schulen und Schularten im Rahmen der gegebenen Obergrenze möglich. Ziel muss jedoch immer sein, pädagogisch sinnvolle Klassengrößen in den einzelnen Schulen und ein auskömmliches Budget zu gewährleisten. Härtefälle werden gesondert betrachtet.
Koordinierung der Aufnahmen an öffentlichen Schulen in Nürnberg und Mittelfranken
Die Dienststellen der Ministerialbeauftragten für Realschulen und Gymnasien werden auch die Aufnahmen für das Schuljahr 2022/23 federführend koordinieren. Auf Basis der letztjährigen Erfahrungen bei der erstmaligen Umverteilung an den Gymnasien hat die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Gymnasien einen transparenten Ablauf entwickelt, um das Verfahren für alle Beteiligten nachvollziehbar zu gestalten. Das für die Realschulen analoge, bewährte und bekannte Verfahren wird beibehalten. Diesem Verfahren schließt sich SchA mit seinen Schulen an, um hier eine sinnvoll und gerechte Verteilung in der Stadt Nürnberg mitzutragen.
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss der Stadt Nürnberg stimmt dem dargelegten Aufnahmeprozess für die kommunalen Realschulen und Gymnasien in die 5. Klasse des Schuljahres 2022/23 und bei Bedarf in den Folgejahren zu.
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