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Sachverhalt

Anlage · 29.04.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Schule & Bildung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Zuschüsse für Freie Schulen in Nürnberg

Private Schulen in gemeinnütziger Trägerschaft sind im Art. 7 Grundgesetz verankert. Sie vervollständigen und bereichern das Schulwesen in staatlicher und kommunaler Trägerschaft. Diese Bereicherung des Schulwesens stellen auch die Freien Schulen in Nürnberg dar. Ihr Spektrum ist vielseitig, sie bieten Bildungsangebote als Ersatz oder Ergänzung staatlicher und kommunaler Angebote an. Sie sind z.T. staatlich anerkannt, häufig staatlich genehmigt.

Staatliche Förderung

Im Rahmen der Privatschulfreiheit ist der Staat verpflichtet, die privaten Schulen finanziell zu unterstützen. Diese Unterstützung besteht aus mehreren Bestandteilen und ist in den Art. 28ff. des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes geregelt. Die Bezuschussung differiert im Bereich Lehrpersonalzuschüsse für die unterschiedlichen Schularten und Rechtsformen, ebenso verhält es sich mit den staatlichen Zuschüssen bzgl. des Schulaufwands und für Baumaßnahmen.

Zuschüsse durch die Stadt Nürnberg

Die Stadt Nürnberg unterstützt in Anerkennung ihres besonderen Bildungsangebotes und der wertvollen Ergänzung der Bildungslandschaft für Nürnberger Schülerinnen und Schüler seit mehreren Jahren zahlreiche Freie Schulen in Nürnberg. Diese erhalten jährlich neben festen Zuschüssen für den Schulbetrieb/die Jahresarbeit zum großen Teil auch Verfügungsmittel für Projektarbeit, die nach interner Absprache der Schulen untereinander ausgeschüttet werden, bzw. einen Festbetrag für Inklusionsarbeit. Aufgrund der Entwicklung der einzelnen Freien Schulen innerhalb der letzten Jahre in Bezug auf Größe, Angebot und Schülerzahl erscheint eine Neubetrachtung der Zuschussvergabe und der Verwendungsnachweisführung unerlässlich, um hier zukünftig den städtischen, vor allem aber auch den allgemein rechtsgültigen Vorgaben im Rahmen der Zuwendungsgeschäftsanweisung in vollem Umfang Genüge zu leisten. Die Verwaltung schlägt deshalb folgende transparent Vorgehensweise vor:

a) Zuschüsse Jahresarbeit/Schulbetrieb

Zukünftig werden die bisherigen Einzelansätze (Kostenstellen: Z243102005, Z243102008, Z243102009, Z243102010, Z243102012 und Z243102014) zu einem jährlichen Zuschussbetrag von € 322.300,00 für die Jahresarbeit/den Schulbetrieb der Freien Schulen zusammengefasst und für jede einzelne Schule wie folgt berechnet: Prozentualer Anteil der SuS an Freien Schulen, die in Nürnberg ihren Wohnsitz haben (gemäß Oktoberstatistik) = prozentualer Anteil an den Zuschüssen der Stadt Nürnberg für den Schulbetrieb/die Jahresarbeit im entsprechenden Schuljahr. Freiwillige Zuschüsse dürfen in diesem Zusammenhang gemäß Zuwendungsgeschäftsanweisung nur gewährt werden, wenn die jeweilige Institution ohne die Bezuschussung nicht gesichert wäre. Für die Auszahlung der Zuschüsse im jeweiligen Haushaltsjahr werden die Schülerdaten der Oktoberstatistik des vorangegangenen Jahres herangezogen.

b) Jährliche Verfügungsmittel

Die jährlichen Verfügungsmittel von € 100.000,00 (Kostenstelle: Z243102011) werden mit einer Einreichungsfrist im Oktober des jeweiligen Jahres als Projektmittel für schulische Projekte auf Basis von Projektanträgen vergeben. Übersteigt die Gesamtsumme der angesetzten Mittel für die eingereichten Anträge das zu Grunde liegende Gesamtbudget, werden die Verfügungsmittel nach folgenden, in der Reihenfolge anzusetzenden Kriterien vergeben:

scherseits getroffen

Projektmittel zugeteilt.

Die Bewilligung von Verfügungsmitteln erfolgt nach Antragsstellung gemäß Zuwendungsgeschäftsanweisung.

Für die Zuschussbewilligung im Rahmen der Jahresarbeit/des Schulbetriebs der einzelnen Freien Schulen ergibt sich gemäß Berechnungsschlüssel unter a) für das Schuljahr 2021/22 folgendes Ergebnis:

Zuschüsse an Freie Schulen für das Schuljahr 21/22

Schülerzahlen zum Stichtag Oktober 2021

Stand: 21.02.2022

Schule Teilbereich Gesamt- schülerzahl davon mit Wohnsitz in Nürnberg % Fördergelder verteilt nach % in €
Adolf-Reichwein-Realschule Realschule 330 235 15,7 50.527,35
Jenaplan-Schule Grundschule 122 110 7,3 23.651,10
Jenaplan-Gymnasium Gymnasium 213 87 5,8 18.705,87
Montessori-Schule Primarstufe 220 184
Sekundarstufe 223 187
gesamt 443 371 24,7 79.768,71
Montessori Fachoberschule FOS 187 81 5,4 17.415,81
Rudolf-Steiner-Schule Primarstufe 277 180
ab Jgst. 5 644 435
gesamt 921 615 41,0 132.231,15

Summe 2.216 1.499 100,0 322.300,00

Bezüglich der Verfügungsmittel wird das unter b) vorgeschlagenen Vorgehen mit dem Schuljahr 2022/23 greifen.

c) Besonderer Zuschuss Inklusion für die Wilhelm-Löhe-Schule

Die Wilhelm-Löhe-Schule erhält seit dem Jahr 2015 einen jährlichen Zuschuss von € 7.000,00 für besondere inklusive Beschulung. Um hier dauerhaft den rechtlichen Rahmen bei der Zuschussgewährung zu erfüllen, erfolgt diese ab dem Schuljahr 2022/23 nach Antragsstellung gemäß Zuwendungsgeschäftsanweisung.

Die Verwendungsnachweisprüfung für die gewährten Zuschüsse erfolgt analog gemäß Zuwendungsgeschäftsanweisung der Stadt Nürnberg.

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