TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Schulausschusses
Sitzungszeit
Freitag, 29.04.2022, 09:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Aktuelle Herausforderungen für den Schulbereich - Corona und Bericht
Krieg in der Ukraine Ref.IV/007/2022
Trinkl, Cornelia Unterlagen werden nachgereicht
2. Rolle des IPSN während der Corona-Pandemie und strategischer Bericht
Ausblick IPSN/001/2022
Trinkl, Cornelia Tischvorlage
3. Durchführung des EU Horizon Projekts „SchoolFood4Change“ an Beschluss
Nürnberger Schulen Ref.IV/008/2022
Trinkl, Cornelia
4. Sportabzeichen-Tag an Nürnberger Schulen Bericht
Trinkl, Cornelia
5. Zuschussvergabe Freie Schulen Beschluss
Trinkl, Cornelia
6. Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe Beschluss
in die 5. Jahrgangsstufe der Realschulen und Gymnasien für das Ref.IV/011/2022
Schuljahr 2022-23, hier Aufnahme an kommunalen Realschulen
und Gymnasien
Trinkl, Cornelia
7. Beschluss
Weiterentwicklung der Wirtschaftsschule als Teil eines vielfältigen Ref.IV/012/2022
Bildungsangebots für Familien in Nürnberg - Evaluation der
Vorklasse und Pilotversuch "Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe
5"
Trinkl, Cornelia
8. Antrag zur Einführung der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik an Beschluss
der Rudolf-Diesel-Fachschule ab dem Schuljahr 2022/23 Ref.IV/013/2022
Trinkl, Cornelia
9. Beantragung der Einrichtung einer Minderklasse an der Beschluss
Fachschule für Druck- und Medientechnik zum Schuljahr 2022/23 Ref.IV/014/2022
Trinkl, Cornelia
10. Projekt IBOS/SCHLAU Beschluss
Trinkl, Cornelia Tischvorlage
11. Vandalismus an Schulen, Sonderprogramm Toilettensanierung Bericht
HVE/001/2022 Trinkl, Cornelia
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2022,
öffentlicher Teil
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Aktuelle Herausforderungen für den Schulbereich - Corona-Pandemie und Umgang mit
geflüchteten Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine; hier: Antrag „Versorgung von ukrainischen Kindern an Nürnberger Schulen„ der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grü
Sachverhalt kurz:
Die Verwaltung berichtet über die aktuelle Situation an den Nürnberger Schulen, das Engagement an den Nürnberger Schulen sowie die geltenden Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Daneben wird der aktuelle Corona-bedingte Stand der Belegung des Sportinternats "Haus der Athleten" in diesem Schuljahr beleuchtet und ein Ausblick auf die Belegungsituation im kommenden Schuljahr gegeben. Weiterhin bedeutet der Ausbruch des Krieges in der Ukraine und die damit einhergehende Fluchtbewegung eine weitere Herausforderung für die Nürnberger Schulen. Im Bericht liegt der Fokus auf dem strategischen Vorgehen zur Integration von geflüchteten Schülerinnen und Schülern in Nürnberg, dem Rahmenkonzept "Die Aufnahme geflohener Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an den bayerischen Schulen" des Kultusministeriums und der aktuellen Situation in Nürnberg. Zuletzt wird der Blick auf weitere Unterstützungsmaßnahmen als Zeichen der Solidarität und Hilfsbereitschaft im Schul- und Sportbereich gelegt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die unterstützenden Maßnahmen im Schul- und Sportbereich sollen den geflohenen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine das Ankommen an den Schulen und in Nürnberg erleichtern.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Schulausschuss stimmt dem Vorgehen bezüglich der Belegung des Hauses bis ins nächste Schuljahr hinein wie im Sachverhalt geschildert zu. Die Verwaltung wird beauftragt hier in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt weiterhin auf die kommenden Coronabedingten Lagen zu reagieren und ggf. im Schulausschuss zu berichten.
Aktuelle Herausforderungen für den Schulbereich – Corona-Pandemie und Umgang mit
geflüchteten Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine
hier: Beschluss „Sportinternat Haus der Athleten – Corona-bedingte Lage“ hier: Antrag „Versorgung von ukrainischen Kindern an Nürnberger Schulen“ der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.04.2022
1. Schule in Zeiten der Corona-Pandemie
1.1 Aktuelle Situation und Regelungen
In den vergangenen Monaten kam es durch das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften“ sowie den Regelungen der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in vielen Bereichen zu deutlichen Lockerungen. Anfang April 2022 wurde hierdurch die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude an allen Schularten aufgehoben. Weiterhin wird jedoch das Tragen einer Schutzmaske, insbesondere auf den Begegnungsflächen, ausdrücklich empfohlen. Auch für die Dauer des sogenannten „intensiven Testregimes“ nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse wird „das Tragen einer Maske auch am Sitzplatz während des Unterrichts bzw. während der Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuung nachdrücklich empfohlen“1. Die von der Stadt Nürnberg angeschafften Raumluftreinigungsgeräte sowie die weiteren eingeleiteten Maßnahmen ermöglichen weiterhin ein hohes Schutzniveau. Darüber hinaus besteht bis zum 01.05.22 die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie dem an Schulen beschäftigtem Personal. Nach dem Auslaufen der Testpflicht sollen die vorhandenen Antigen- Selbsttests an den Schulen weiterhin gelagert werden, da laut Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Testungen auch in Zukunft denkbar sind (z. B. bei Ausbruchstestungen). Ebenfalls zum 01.05.22 wird die 3G-Regelung für Lehrkräfte, sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen aufgehoben. Bezüglich des Infektionsgeschehens an Schulen zeigte sich in den vergangenen Wochen (Stand: 13.04.2022) ein divergentes Bild. Während an vielen Schulen relativ wenige Infektionen auf Lehrer- und Schülerseite registriert wurden und damit der Präsenzunterricht ohne Weiteres gewahrt werden konnte, standen zahlreiche Schulen auch aufgrund von Erkrankungen der Lehrkräfte vor großen Herausforderungen.
1.2 Belegung des Sportinternats „Haus der Athleten“; hier Beschluss: Das Sportinternat Haus der Athleten wird im laufenden Schuljahr 2021/2022 gemäß Schulausschussbeschluss vom 23.04.2021 Corona-bedingt in grundsätzlicher Einzelzimmerbelegung bewirtschaftet. Nach jetzigem Stand hält das hiesige Gesundheitsamt die Wiederaufnahme des regulären Betriebs mit einer Belegungskapazität von 44 Plätzen, inklusive Doppelzimmern, ab dem Schuljahr 2022/2023 grundsätzlich für möglich. Der Betrieb des Internats wird unter den dann geltenden Infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Bei der Belegung der Doppelzimmer wird darauf geachtet, dass Schüler bzw. Schülerinnen des gleichen Verbands ein gemeinsames Zimmer erhalten. Das in Kürze beginnende Aufnahmeverfahren für das kommende Schuljahr erfolgt entsprechend mit einer Kapazität von 44 Plätzen gemäß Betriebserlaubnis.
1 FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen (zuletzt aufgerufen am 13.04.22)
Eine Rückkehr auf ausschließlich Einzelzimmer im laufenden Betrieb wird nicht möglich sein. Sollte es die pandemische Lage erfordern, kann das Internat – in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt – jedoch vorübergehend geschlossen werden. Dieser Fall würde voraussichtlich nur dann eintreten, wenn auch Schul- und Sportbetrieb ausgesetzt werden.
Das Amt für Allgemeinbildende Schulen verbleibt in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und wird, soweit erforderlich, das Vorgehen anpassen. Für den städtischen Haushalt bedeutet die Rückkehr zur regulären Belegung eine Entlastung. Personelle Auswirkungen treten nicht auf.
1.3 Prämierung der B9 für ein kreatives Projekt in der Corona-Pandemie
Wie bereits in den vergangenen Ausschüssen seit Ausbruch der Corona-Pandemie dargelegt, haben die Schulleitungen, Lehrkräfte und das pädagogische Personal an unseren Nürnberger Schulen mit viel Engagement und Herzblut den Unterricht, soweit möglich das Schulleben und den Zusammenhalt der Schulfamilie mit motivierenden, innovativen und kreativen Lösungen gewährleistet. Für ihre individuellen Konzepte werden nun in einer ersten Auszeichnungsrunde knapp 200 bayerische Schulen mit je 1.000 Euro vom Kultusministerium ausgezeichnet. Darunter ist auch die Berufliche Schule 9 in Nürnberg. Prämiert werden bei ihr besondere Eigeninitiative und Ideenreichtum bei der Gestaltung der Corona-bedingten Abläufe. Die Berufliche Schule 9 hat sich mit dem Projekt „FIT und GESUND“ an der Ausschreibung beteiligt. Ziel des Projekts war es, dass sich die circa 120 Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen der Berufsfachschule für Büroberufe im Distanzunterricht zu Hause aktiv mit ihrer Ernährung und Gesundheit beschäftigen. Darüber hinaus sollte aber auch der Spaß an gemeinsamer Aktivität gefördert und das Gemeinschaftsgefühl gestärkt werden. Zwei Tage lang haben die Schülerinnen und Schüler unter Anleitung der Lehrkräfte gemeinsam in einer Videokonferenz gesund gekocht und Getränke kreiert. Die Ergebnisse wurden im Klassenchat hochgeladen. Zusätzlich wurden spezielle Workouts für zu Hause mit den Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Am Nachmittag hatten die Schüler dann die Aufgabe 5.000 beziehungsweise 10.000 Schritte zu laufen. Die Ergebnisse wurden per Smart-Watch oder Schrittzähler aufgezeichnet. Es konnten auch Fotos vom aktuellen Standort hochgeladen werden. Ein Wettkampf zwischen den fünf teilnehmenden Klassen spornte den Ehrgeiz zusätzlich an. Insgesamt stellte das Projekt eine willkommene Abwechslung für die Schülerinnen und Schüler dar und wurde hochmotiviert verfolgt.
2. Umgang mit geflüchteten Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine
2.1 Strategisches Vorgehen in Nürnberg
| So schnell wie | |
|---|---|
| möglich sollen die gerade aus der Ukraine in Nürnberg angekommenen Kinder und | |
| Jugendlichen wieder einen normalen Alltag haben. Dazu gehört auch, sich mit anderen in | |
| einem gut organisierten und geschützten Umfeld zu treffen und möglichst schnell zur Schule | |
| zu gehen. So wurden zeitnah zwei Beratungs- und Anmeldestellen eingerichtet. Zum einen für | |
| die Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen beim Staatlichen Schulamt und zum anderen | |
| für berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler an der Beruflichen Schule 5 im | |
| Berufsbildungszentrum. Diese Information wurde über die beteiligten Stellen ausgegeben, auf | |
| der städtischen Homepage unter „Hilfe für die Menschen aus und in der Ukraine“ und der | |
| Integreat App hinterlegt. Pädagogische Fachkräfte und Übersetzer standen in den | |
| Sprechstunden der Beratungsstellen zur Verfügung, um für die Kinder und Jugendlichen eine |
adäquate Integration an den Nürnberger Schulen zu gewährleisten. Kinder und Jugendliche
mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden für eine pädagogische Einzelfallberatung und
bestmögliche Unterstützung an die zuständige Beratungsstelle Inklusion am Staatlichen
Schulamt in der Stadt Nürnberg verwiesen.
2.2 Rahmenkonzept des Kultusministeriums
Laut dem Rahmenkonzept „Die Aufnahme geflohener Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an den bayerischen Schulen“2 des Kultusministeriums (Stand März 2022) soll den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen im bayerischen Schulsystem ermöglicht werden. Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse für den Unterricht werden schulartunabhängig in pädagogische Willkommensgruppen an staatlichen Schulen aufgenommen (Art. 36 Abs. 3 Satz 5 BayEUG), wo diese eingerichtet sind. Merkmale dabei sind eine feste Bezugsperson („Willkommenskräfte“ z. B. Drittkräfte, Lehramtsstudierende, pensionierte Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, evtl. Lehrkräfte, Ehrenamtliche, vorzugsweise mit Qualifikationen im Bereich Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache oder ukrainischen Sprachkenntnissen), eine geregelte Struktur, vielfältige Begegnungen mit Menschen, Spracherwerb und –förderung (z. B. durch gemeinsamen Sportunterricht, Projekte oder praktischen Unterricht mit Schülerinnen und Schülern aus Regelklassen), Kennenlernen des deutschen Schulalltags, Kontakthalten in die Heimat (z. b. durch Angebote von ukrainischen Lehr- bzw. Unterstützungskräften) und zehn bis 20 Kinder pro Gruppe. „Pädagogische Willkommensgruppen“ müssen nicht zwingend als geschlossene Gruppen eingerichtet werden. Schülerinnen und Schüler können – ggf. auch begabungs- und neigungsabhängig – phasenweise auf einzelne Klassen aufgeteilt werden. Weiterhin sind auch geeignete Räumlichkeiten außerhalb der Schule zu berücksichtigen. Die Dauer der täglichen Durchführung richtet sich nach dem Bedarf sowie den räumlichen und personellen Ressourcen. Die Verantwortung liegt bei der Schulleitung. Daneben ist auch eine Beschulung in konzeptionell bereits bestehenden besonderen Klassen oder Unterrichtsgruppen (Art. 36 Abs. 3 Satz 5 BayEUG) – z. B. Deutschklassen – möglich.
Im Hinblick auf die Sondersituation kann auch in einem pädagogisch vertretbaren Rahmen über die bisher geltenden Klassen- bzw. Gruppengrößen hinaus aufgefüllt werden.
Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht aufgrund hinreichender deutscher Sprachkenntnisse folgen und bei Wahlschulen ggf. auch notwendige Aufnahmeprüfungen sofort absolvieren können, können als Regelschülerin bzw. Regelschüler aufgenommen und beschult werden. Eine Aufnahme als Regelschülerin bzw. Regelschüler an der Grund- und Mittelschule kommt auch dann in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass der Spracherwerb auch durch Teilnahme am Regelunterricht (ggf. mit zusätzlicher Deutschförderung) ermöglicht werden kann; dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter („Sprachlernfenster“).
Das Kultusministerium verweist aktuell (Mitte März 2022) darauf, dass eine Aufnahme geflüchteter Schülerinnen und Schüler von kommunalen und privaten Schulen freiwillig erfolgt. Hier soll es in Zukunft Informationen geben.
2 https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7659/rahmenkonzept-gefluechtete-kinder-und-jugendlicheaus-der-ukraine-im-bayerischenschulsystem.html#:~:text=Den%20aus%20der%20Ukraine%20geflohenen,Geborgenheit%20und%20 Sicherheit%20zu%20vermitteln. (zuletzt aufgerufen am 13.04.22)
Für das Schuljahr 2021/22 wurden auf Ebene der Landkreise bzw. kreisfreien Städte Steuerungsgruppen eingerichtet. Die Steuerungsgruppe trägt im Zusammenwirken der Schulaufsichtsbehörden und in enger Abstimmung mit den Schulaufwandsträgern dafür Sorge, dass die aus der Ukraine geflohenen Kinder und Jugendlichen, die im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt ihren ständigen Aufenthalt haben, an „Pädagogischen Willkommensgruppen“ teilnehmen können bzw. in andere besondere Klassen und Unterrichtsgruppen (z. B. Deutschklassen) oder reguläre Klassen an Pflicht- und Wahlschulen aufgenommen werden können (siehe Rahmenkonzept „Die Aufnahme geflohener Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an den bayerischen Schulen“). Die Steuerungsgruppen setzen sich wie folgt zusammen:
Grund- und Mittelschule werden durch das jeweils zuständige Staatliche Schulamt vertreten. Beim jeweiligen Staatlichen Schulamt liegt auch die Federführung. Realschule und Gymnasium werden durch die oder den jeweils zuständige bzw. zuständigen Ministerialbeauftragte bzw. Ministerialbeauftragten vertreten. Die Ministerialbeauftragten können diese Aufgabe an eine Realschule bzw. ein Gymnasium im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt delegieren. Die beruflichen Schulen werden durch die Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren für Berufsvorbereitung eingebunden, die ggf. von den Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufsvorbereitung der Regierungen und den Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule unterstützt werden. Diese stellen die Verbindung zu den Angeboten der beruflichen Schulen her. Soweit Fragen der Beschulung an Schulen zur sonderpädagogischen Förderung betroffen sind, sind diese mit der zuständigen Regierung abzustimmen.
2.3 Situation in Nürnberg
Seit der Ankunft der geflohenen Menschen aus der Ukraine steigt die Zahl aufzunehmender Kinder und Jugendlicher in Nürnberg an. Von einem weiteren Wachstum ist aufgrund der weiterhin angespannten Situation in der Ukraine auszugehen. Daher muss festgehalten werden, dass es sich bei den folgenden Angaben um Momentaufnahmen handelt, welche sich schnell ändern können. An den allgemeinbildenden Schulen sind bis zu Beginn der Osterferien sukzessive bis ca. 500 betroffene Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine aufgenommen worden, welche hauptsächlich in den pädagogischen Willkommensgruppen und Deutschklassen einen Platz erhalten haben. Auch die kommunalen allgemeinbildenden Schulen haben Kinder und Jugendliche als Gastschülerinnen und –schüler aufgenommen. Gleiches gilt für die staatlichen Schulen. Um am Unterricht und am Schulleben teilnehmen zu können, sind dabei jedoch ausreichende Deutschkenntnisse Voraussetzung.
An den beruflichen Schulen haben sich bis zu Beginn der Osterferien knapp 50 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine gemeldet. Für diese Bedarfe wurde eine DK-BS (Deutschklasse zur Alphabetisierung) Klasse für ausschließlich ukrainische Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Alle weiteren Schülerinnen und Schüler wurden auf die bestehenden Berufsintegrationsvorklassen (BIK/V) verteilt. Im Gegensatz zu den BIK/V-Klassen gibt es bei den Integrationsvorklassen (IVK) an der Wirtschaftsschule noch kleine Kapazitäten. Daher wird bei weiter steigenden Zahlen derzeit mit den zuständigen staatlichen Stellen nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
2.4 Weitere Unterstützung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine
Die Menschen und gerade Kinder sowie Jugendlichen, die in Nürnberg eingetroffen sind,
erfahren hier starke Solidarität und Bereitschaft. Auch Schulreferentin Cornelia Trinkl und die
| Stadt-Schülervertretung (Stadt SV) e. V. wollten mit den Nürnberger Schulen tätig werden, um | |
|---|---|
| gezielt und gemeinsam geflüchtete Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine zu unterstützen. | |
| Der gemeinsame Spendenaufruf „Schüler helfen Schülern“ der Schulreferentin und der Stadt | |
| SV richtete sich an alle Schulfamilien. An vielen Nürnberger Schulen haben Lehrkräfte und | |
| Schülerinnen sowie Schüler wieder einmal außerordentliches Engagement gezeigt und sich in | |
| Aktionen eingesetzt, um für die Geflüchteten aus der Ukraine Hilfestellungen zu ermöglichen. | |
| So wurden kurzer Hand Spendenläufe, Flohmärkte, Basare und so weiter geplant und | |
| erfolgreich umgesetzt. Im Anschluss ging ein Teil der gesammelten finanziellen Mittel auch an | |
| den Spendenaufruf „Schüler helfen Schülern“. Bis Anfang April konnte dadurch die Summe | |
| von 18 000 Euro gesammelt werden. Ziel der Spendenaktion ist den geflüchteten Schülerinnen | |
| und Schülern die notwendigen Materialien für ihren Schulalltag an die zu Hand geben. Aktuell | |
| (Mitte April) werden an allen Schularten in Nürnberg die Bedarfe für die geflüchteten | |
| Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine abgefragt. Auf dieser Grundlage werden dann die | |
| notwendigen Materialien wie Stifte, Hefte, Federmäppchen, Rucksäcke oder Turnschläppchen | |
| vom Amt für allgemeinbildende Schulen organisiert und nach den Osterferien koordiniert an | |
| die geflüchteten Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine an den Nürnberger Schulen | |
| übergeben. | |
| Besonders erwähnenswert ist auch das Engagement der Nürnberger Sportvereine. Sie haben | |
| Sie haben | |
| Spenden gesammelt, haben Hilfsgüter- und Sachspendentransporte organisiert oder selbst | |
| umgesetzt und besondere integrative Sportangebote für die geflüchteten Menschen aus der | |
| Ukraine gestartet. Bereits Anfang März wurden Nürnberger Turnhallen, auch zwei der Bertolt- | |
| Brecht-Schule (BBS) als erste Anlaufstellen für ukrainische Flüchtlinge eingerichtet. Dank des | |
| Schulterschlusses vom Bayerischen Badmintonverband, dem Bayerischen Fußballverband, | |
| dem Bayerischen Leichtathletikverband, dem 1. FCN sowie der Schule wurden bereits kurz | |
| danach Sportangebote für die Kinder und Jugendlichen auf den Außensportanlagen der BBS | |
| ermöglicht. ei allen Programmen gibt es kaum Probleme mit der Sprache, da entweder jemand | |
| ermöglicht. | |
| Englisch spricht, eine Übersetzerin mit vor Ort ist oder im Notfall digitale | |
| Übersetzungsprogramme verwendet werden. Das Programm wurde von Anfang an gut | |
| angenommen und sorgt für die notwendige Abwechslung und Spaß. Schon kurze Zeit später | |
| waren auch Eltern beziehungsweise Erwachsene dabei und erfreuten sich am Angebot auf | |
| dem großzügigen Sportgelände. Einige Kinder zeigten sich so sportbegeistert und talentiert, | |
| dass sie sogar bereits in einem Verein aufgenommen wurden und aktuell entsprechende | |
| Anschlussmöglichkeiten ausgelotet werden. Der Bayerische Radsportverband möchte jetzt | |
| ebenfalls bei dem Sportangebot an der BBS aktiv werden. Er möchte dazu auch Räder zur | |
| Verfügung stellen. |
A
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus
3
Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg ^ — Fax:(0911) 231-2930 OBERBÜRGERMEIS TER gruene@stadt.nuernberg.de 0 8. -Ä 2022 , ... Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) I1-' Zur Ste’.’ungna; | Kts NNüürrnnbbeerrgg,, 88.. AApprriill 22002222
-.T Y
Versorgung von ukrainischen Kindern an Nürnberger Schulen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch den Krieg in der Ukraine sind auch viele Geflüchtete mit ihren Kindern in Nürnberg angekommen. Diese Kinder und Jugendliche müssen - sofern sie im schulpflichtigem Alter sind angemessen in den entsprechenden Nürnberger Schulen aufgenommen und versorgt werden.
Da die schulische Situation durch die schlechte personelle und räumliche Ausstattung sowie die Coronazeit schon sehr angespannt war und immer noch ist, stellt die Versorgung der ukrainischen Schülerinnen die Stadt nun vor neue Herausforderungen.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung berichtet
> darüber, welche Lösungen die Schulverwaltung für die Aufnahme von ukrainischen Kindern und Jugendliche vorweisen kann. > darüber, welche Nürnberger Schulen welche Kinder aufgenommen hat. > darüber, welche Möglichkeiten des Erlernens der deutschen Sprache es gibt. > über den Umgang mit Kindern mit Förderbedarf, die inklusive Beschulung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Klaßen Andrea Friedei Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzende
IPSN/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Rolle des IPSN während der Corona-Pandemie und strategischer Ausblick
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage IPSN/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Durchführung des EU Horizon Projekts „SchoolFood4Change„ an Nürnberger Schulen
Sachverhalt (kurz):
Die Verwaltung berichtet über den Inhalt und die Durchführung des EU Horizon Projekts „SchoolFood4Change“ an Nürnberger Schulen und erläutert die notwendige perspektivische Stärkung einer für Mensch und Umwelt gesundheitsförderlichen, nachhaltigen und regional ausgerichteten Essensbeschaffung und –bereitstellung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Projekt soll für alle Beteiligten der teilnehmenden Schulen positive Effekte bewirken.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.III
Der Schulausschuss nimmt den Bericht über das EU Horizon Projekt „SchoolFood4Change“ zur Kenntnis und begrüßt die positiven Auswirkungen des nachhaltigen Wandels der Schulernährung hinsichtlich des Einflusses auf Gesundheit von Mensch und Umwelt. Er bestätigt die perspektivische Stärkung einer nachhaltigen und regional ausgerichteten Essensbeschaffung und –bereitstellung für Nürnberger Schulen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nächsten Gespräche und Schritte zur perspektivischen Weiterentwicklung und Implementierung des Projekts an den Schulen im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten in der Stadt Nürnberg bis zum Jahr 2024 durchzuführen. Insbesondere ist die Beschaffungs- und Vertragssituation genauer zu beleuchten und Vorschläge für deren zukünftige Ausgestaltung nach Ende des Projektes zu machen.
Durchführung des EU Horizon Projekts „SchoolFood4Change“ an Nürnberger Schulen
Sachverhaltsdarstellung
Von vielen Seiten werden Ansprüche an die tägliche Verpflegung in unseren Schulen gestellt. Die Kommune, die Eltern- und Schülerschaft, die Nahrungsmittelerzeugenden, die Cateringunternehmen und auch die Schulleitung haben vielfältigste Forderungen, die alle in ihrer Summe für die Cateringunternehmen kaum zu erfüllen sind. Die Forderungen reichen vom Organisatorischen, vom Ökonomischen bis zum Ökologischen bis hin zum Gesundheitsaspekt. Daneben soll alles täglich auch immer noch individuell gut schmecken.
Ist-Zustand
In der Mensaverpflegung sollen an Schulen folgende Aspekte miteinander in Einklang gebracht werden: o Bioanteil o Regionalität der verwendeten Produkte o Beachtung verschiedener Aspekte der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Gesellschaft) o Rahmenbedingungen vor Ort o tatsächliche Ausgestaltung der Schulverpflegung o Möglichkeiten der Umsetzung für Caterer Zehn allgemeinbildende Schulen im Stadtgebiet nahmen seit dem Schuljahr 2009/10 am durch das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten initiierte „Mensa-Coaching“ teil (1 FÖZ, 1 GS & MS, 2 MS, 1 RS, 1 RS & Gym, 1 Gym, 1 B-Schule, 2 Privatschulen) teil. Ziel war es, das Verpflegungsangebot zu verbessern und so die Gesundheit und das Wohlergehen der Schulfamilie zu steigern. In diesen Schulen führte es nach mündlicher Aussage von Schulleitung, Ganztagskoordination bzw. Catering- Firmen zu einer gesundheitsförderlichen, wertgeschätzten, nachhaltigen und ökonomischen Schulverpflegung – Verwendung von mehr Vollkornprodukten, Reduktion der Abfallmenge und Intensivierung der Kommunikation aller am Essen Beteiligten, wurden hier als Stichworte genannt. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass die Schulverpflegung in ihrem nachhaltigen Anspruch derzeit hinter den Erwartungen und den Gegebenheiten der Verpflegung hinterherhinkt.
SchoolFood4Change
Das EU Horizon Projekt „SchoolFood4Change“ (SF4C) zur Transformation von Schulmahlzeiten versucht auf all diese Forderungen und Problematiken in Teilen Antworten zu geben. Schulmahlzeiten werden hier innovativ, gesund, lecker, regional und nachhaltig neu gedacht.
Zielsetzung des Projekts
Die Idee von SchoolFood4Change ist es, Lösungen für nachhaltige und gesunde Ernährung zusammen zu erarbeiten und diese 600.000 Kindern und 3.000 Schulen in 16 beteiligten Städten bzw. Regionen aus 12 europäischen Ländern anzubieten. Die im Projekt erarbeiteten Vorgehensweisen und Best- Practice-Beispiele sollen auf alle Schulen in Europa übertragbar sein. Schulen sind der ideale Ort, um möglichst viele Kinder zu erreichen, ungeachtet ihrer sozialen Herkunft und ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Nachhaltiges und gesundes Schulessen ist Gesundheitsprävention, gerade im Hinblick auf die steigende Anzahl an übergewichtigen Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft. Hier will SF4C einen Beitrag für die Zukunft der Gesellschaft leisten. Schulen sind der Katalysator für einen systemischen, interdisziplinären Wandel in Sachen Ernährung. Um die Transformation hin zu nachhaltigem, gesundem und regionalem Essen zu erreichen, möchte SchoolFood4Change mit dem Whole-School-Food-Triple-Approach einen möglichst großen Beitrag zu systemischen Ernährungs-Innovationen für alle Dimensionen der Nachhaltigkeit leisten und die regionale Resilienz stärken.
Beschaffung
Whole School Food Approach
Training Küchenteams
Beschaffung von Lebensmitteln
Ziel ist die Einführung und Ausweitung einer innovativen und nachhaltigen Nahrungsmittelbeschaffung von Lebensmitteln für Schulmahlzeiten, u. a. unter Berücksichtigung der Regionalität (z. B. weniger als 200 km vom Endverbraucher entfernt), nachhaltiger, ökologischer und biodynamischer Landwirtschaft, Transport, Logistik, Lagerung, Kühlung, Verarbeitung sowie Abfallentsorgung. Dabei wird die Regionalität im Einklang mit der EU-Strategy „Farm-to-Fork“ („vom Hof auf die Gabel“) berücksichtigt und die Diversität in unserer Stadt beachtet.
Whole School Food Approach
Unter diesem Begriff versteht man den Ansatz zur ganzheitlichen Transformation des Schulessens von der Beschaffung über die Abfallentsorgung bis zur fertigen Mahlzeit (hoher pädagogischer Aspekt). Nachhaltigkeit ist das Leitmotiv aller Aktivitäten der Schule im erzieherischen Prozess. Er umfasst Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogisches Personal, Eltern, alle Mitarbeitenden in der Schule und die gesamte Gesellschaft im partizipatorischen Prozess. Sie alle erhalten im SF4C-Projekt in Unterrichtseinheiten, aber auch durch praktische Kocherfahrungen und Besuchen auf landwirtschaftlichen Produktionsstätten im Rahmen der Schule-Bauernhof-Patenschaften Basiswissen über: o gesunde Ernährung o Ursprung der Nahrungsmittel o ökologischen und sozialen Fußabdruck o Auswirkungen von Nahrungsmitteln auf Körper und Gesundheit (physisch und psychisch) o Prävention von Fettleibigkeit und Wohlstandserkrankungen
Training und Wissenszuwachs: Küchenteams
Nachhaltige Menüs und nachhaltiges Kochen - mehr pflanzliche, weniger tierische Nahrungsmittel sollen Einzug erhalten: o Aufwertung der Bedeutung von Schulmahlzeiten, Kochen und Mensen über Trainings (sowohl für Köchinnen und Köche als auch für die Schulfamilie) o Training der Köchinnen und Köche wird von Kolleginnen und Kollegen durchgeführt, die bereits viel Erfahrung in der Transformation der Schulmahlzeiten haben (Stärkung und Professionalisierung der Verantwortlichen; dabei soll Bewusstsein für Regionalität geschaffen werden) o Aufwertung der Bedeutung gesunden und nachhaltigen Essens durch schulische Veranstaltungen, so dass die einbezogenen Personen als Multiplikatoren in die Gesellschaft hinein agieren können
Mitwirkende in den Städten
gesamte Schulfamilie der teilnehmenden Schulen Köchinnen & Köche der Cateringbetriebe Nahrungsmittelerzeugerinnen und –erzeuger Kommunale Entscheidungsträger zur Schulernährung
Die Heranwachsenden sind „Botschafterinnen und Botschafter“ in diesem Konzept; sie tragen ihr Wissen in die Familien und die breite Gesellschaft.
Die Anzahl der beteiligten Schulen soll in Nürnberg wie in den anderen Städten wachsen:
Jahr 1: 5 Schulen Jahr 2: 10 Schulen Jahr 4 30 Schulen
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Sportabzeichen-Tag an Nürnberger Schulen
Sachverhalt kurz:
Die Abnahme des Sportabzeichens soll zukünftig auch im Rahmen schulischer Aktivitäten an Nürnberger Schulen ermöglicht werden. Dazu soll ein Pilotversuch vor den Sommerferien mit einer begrenzten Anzahl von Nürnberger Schulen auf dem Sportgelände der Bertolt-Brecht- Schule angesetzt werden, bei dem Schülerinnen und Schüler von der 2. bis 6. Jahrgansstufe (aller Schularten) die verschiedenen Disziplinen ausführen. Der Pilotversuch soll Erkenntnisse bringen, um das Projekt zukünftig zum einen in der Nürnberger Schullandschaft zu implentieren und zum anderen auf weitere Klassenstufen auszuweiten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.IV/009/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Grundsätzlich können Menschen mit Beeinträchtigungen das Deutsche Sportabzeichen erwerben. Dies soll perspektivisch beim Sportabzeichentag an den Nürnberger Schulen berücksichtigt werden.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Ref.IV/009/2022
Sportabzeichen-Tag an Nürnberger Schulen ab 2022
Durch die notwendigen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen Jahren wurden die Möglichkeiten dem Sport und auch dem Schulsport gewohnt nachzugehen maßgeblich verringert. Sport bietet über alle Altersklassen hinweg selbstverständlich gesundheitliche Vorteile, wirkt sich daneben aber auch positiv auf die Konzentrationsfähigkeit, das Selbstbewusstsein, die Teamfähigkeit, das Gemeinschaftsgefühl usw. aus. All diese Effekte entsprechen dem Bildungs- und Erziehungsauftrag, denn die Schulen „sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden.“1 Grundsätzlich erfreut sich der Sportunterricht wohl auch aufgrund der oben genannten Vorteile bei den Schülerinnen und Schülern großer Beliebtheit. Ein zusätzlicher Aspekt ist, dass hier Erfolgserlebnisse außerhalb von schriftlichen Leistungen möglich sind.
Das Deutsche Sportabzeichen im Allgemeinen
Das Deutsche Sportabzeichen ist eine Auszeichnung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es ist die höchste Auszeichnung außerhalb des Wettkampfsports und wird als Leistungsabzeichen für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit verliehen. Das Deutsche Sportabzeichen kann von allen, auch von Menschen mit Beeinträchtigungen, sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch im Ausland erworben werden. Die Bedingungen für Menschen mit Behinderung wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) festgelegt und sind im Handbuch „Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung“ beschrieben. Die Verleihung erfolgt durch die Überreichung einer Urkunde.
Kriterien für das Bestehen des Sportabzeichens
Aus einer der vier Gruppen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination muss eine Übung mit den geforderten Bedingungen in der entsprechenden Geschlechts- und Altersgruppe absolviert werden. Entsprechend der erbrachten Leistung werden Sportabzeichen in Bronze, Silber und Gold vergeben Die Schwimmfertigkeit muss bei Kindern und Jugendlichen einmalig nachgewiesen werden, Alle Übungen müssen innerhalb eines Kalenderjahres abgelegt werden. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren erhalten das Deutsche Sportabzeichen „Jugend“ (Erwachsene ab 18 Jahren das „Deutsche Sportabzeichen“). Die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens ist kostenlos.
Abnahmeregularien
Die Legitimation, die Sportabzeichen-Prüfung abnehmen zu dürfen, können durch drei Arten erreicht werden:
Studierte Sportlehrkräfte und Sportwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler müssen dazu keine Fortbildung etc. besuchen, sondern können eine Prüfberechtigung Deutsches Sportabzeichen erhalten, indem sie das „Antragsformular Prüfberechtigung“ komplett ausgefüllt zusammen mit einer Bestätigung des Studienabschlusses (bei Sportlehrkräften mindestens 1. Staatsexamen) beim BLSB (Bayerischer Landessportverband e. V.) einreichen. Um eine Abnahmeberechtigung für den Schul- und den Vereinssport zu erhalten, muss das Antragsformular von der Schule und vom Verein abgestempelt werden. Übungsleiterinnen und -leiter, Trainerinnen und Trainer, Kampfrichterinnen und -richter aus den Bereichen des Breitensports, der Leichtathletik, des Schwimmens, des Radfahrens bzw. des Geräteturnens mit mindestens einer C-Lizenz benötigen ebenfalls keine gesonderte Ausbildung, sondern erhalten eine Prüfberechtigung des Deutschen Sportabzeichens für die jeweilige Sportart, indem sie das „Antragsformular Prüfberechtigung“ komplett ausgefüllt zusammen mit einer Kopie der Lizenz beim WLSB einreichen. Lehrgänge zum Erwerb der Prüfberechtigung für weitere Interessierte, die nicht unter die beiden Rubriken fallen, werden des Öfteren (bis zu acht Mal) im Jahr in den Sportkreisen angeboten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen dabei mindestens 16 Jahre alt sowie Mitglied in
1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, Artikel 1 BayEUG: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632) BayRS 2230-1-1-K (Art. 1–125) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de); zuletzt aufgerufen am 28.03.22
einem Sportverein sein und einen gültigen Nachweis (nicht älter als vier Jahre) eines Erste- Hilfe-Kurses besitzen.
Abnahmeberechtigte für den obligatorischen Nachweis der Schwimmfertigkeit:
Sportlehrkräfte und Lehrkräfte mit Schwimmlehrbefähigung, die Schwimmunterricht an Schulen oder Hochschulen erteilen Lehrkräften mit der Lehrberechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht Lehrkräften, die mit der Erteilung von Schwimmunterricht nach den entsprechenden Richtlinien der Länder beauftragt sind Fachangestellte für Bäderbetreibe (Schwimmmeistergehilfinnen und –gehilfen) geprüfte Meisterinnen und Meister für Bäderbetreibe (geprüfte Schwimmmeisterinnen und – meister) Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer
Erfahrungen im Nürnberger Umland: Sportabzeichen-Tag an Fürther Schulen
Gemeinsam mit der Bayerischen Sportjugend (BSJ) im Sportkreis Fürth organisiert der Bayerische Landes-Sportverband e. V. (BLSV) seit 2004 einmal jährlich den Schülersportabzeichen-Tag für Fürther Schulen. Die Veranstaltung auf der Charly-Mai-Sportanlage ist seit Jahren von den Schülerinnen und Schülern im Alter zwischen 6 und 13 Jahren gut besucht und bereitet allen Beteiligten viel Freude. Die erforderlichen Schwimmnachweise wurden von den Schulen schon im Vorfeld erbracht. In der Regel dauert der Sportabzeichen-Tag fünf Stunden (8 bis 13 Uhr) und beinhaltet für Kinder zwischen 7 bis 13 Jahren Laufen, Springen und Werfen, um den Anforderungen des Deutschen Sportabzeichens in den Kategorien Ausdauer (800 m Lauf), Schnelligkeit (30/50m Lauf), Kraft (Weitwurf/Standweitsprung) und Koordination (Weitsprung) gerecht zu werden. Die Anzahl an teilnehmenden Schülerinnen und Schülern betrug in der Regel zwischen 800 und 1.000. Bis zum Schuljahr 2018/19 fand der Sportabzeichen-Tag für Fürther Schulen 16 Male statt, aufgrund der Corona-Pandemie fand/findet er 2020/2021 nicht statt. Der BLSV hatte zwar Konzepte zur Durchführung des Sportabzeichens in reduzierter Form entwickelt, sah aber unter Würdigung des Infektionsschutzes sowie dem Schutz der Teilnehmenden und Prüfer keine andere Möglichkeit, als die Veranstaltung zum ersten Mal in seiner Geschichte abzusagen.
Nürnberger Schulen und das Sportabzeichen
Ausgehend von den guten Erfahrungen der Fürther Schulen und den positiven Effekten auf die Schülerinnen und Schüler entstand der Wunsch, die Abnahme des Sportabzeichens in der Nürnberger Schullandschaft zu implementieren. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretungen des Amtes für allgemeinbildende Schulen, des Sportservice und des BLSV entwickelte in Gesprächen ein Konzept zur Durchführung eines Sportabzeichen-Tages. Dabei wird zunächst von einem Pilotprojekt ausgegangen, an dem Schülerinnen und Schüler der zweiten bis sechsten Klasse (Grund-, Förder-, Mittel-, Realschule und Gymnasium) teilnehmen. Eine spätere Aufstockung um weitere Jahrgänge erfolgt auf Basis der Auswertung der Ergebnisse und Erfahrungen des Pilotprojekts. Als Veranstaltungsort ist das Sportgelände der Bertolt-Brecht-Schule vorgesehen, das sich in unmittelbarer Nähe zu vielen Schulen befindet. Als bestmöglicher Termin wurde der Juli 2022 (genauer Termin wird noch bestimmt) gesetzt. Unter den gegebenen Umständen durch die Corona-Pandemie, den damit verbundenen Sicherheitsbestimmungen, dem nicht stattfindenden Sportunterricht an Schulen sowie dem mit der Veranstaltung immens vorhandenen Organisationsaufwand war eine Planung für Sommer 2021 nicht möglich. Für die teilnehmenden Schulen entsteht im Vorfeld dieses Tages bzw. konkret am Tag der Abnahme um das Sportabzeichen kein Mehraufwand, lediglich die Aufsichtspflicht durch die mit anwesenden Lehrkräfte bleibt. Ihnen steht es frei, diese Möglichkeit z. B. im Rahmen eines Wandertages zu ergreifen, den sie zumeist im Juli bzw. in den letzten Schulwochen vor den Sommerferien durchführen. Bei der Veranstaltung handelt es sich für teilnehmende Klassen um eine schulische Veranstaltung; damit besteht der Versicherungsschutz. Nach Auskunft des BLSV sind genügend Prüferinnen und Prüfer vorhanden, sodass hier kein personeller Engpass besteht. Die Schulen Nürnbergs werden demnächst mit einem Schreiben über die Veranstaltung informiert und eingeladen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Zuschussvergabe Freie Schulen
Sachverhalt (kurz):
Die Zuschussvergabe an die Freien Schulen wird gemäß Zuwendungsgeschäftsanweisung neu geschärft. Die Zuwendungen werden transparent für jedes Schuljahr neu berechnet und vergeben, die Verwendungsnachweisführung in diesem Zuge angepasst.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Stadt Nürnberg unterstützt seit mehreren Jahren zahlreiche Freie Schulen in Nürnberg, eine Bevorteilung oder Benachteiligung findet nicht statt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
RpR
Der Schulausschuss stimmt dem Vorgehen bezüglich der vorgechlagenen Vorgehensweise im Rahmen der Zuschussvergabe an Freie Schulen zu.
Zuschüsse für Freie Schulen in Nürnberg
Private Schulen in gemeinnütziger Trägerschaft sind im Art. 7 Grundgesetz verankert. Sie vervollständigen und bereichern das Schulwesen in staatlicher und kommunaler Trägerschaft. Diese Bereicherung des Schulwesens stellen auch die Freien Schulen in Nürnberg dar. Ihr Spektrum ist vielseitig, sie bieten Bildungsangebote als Ersatz oder Ergänzung staatlicher und kommunaler Angebote an. Sie sind z.T. staatlich anerkannt, häufig staatlich genehmigt.
Staatliche Förderung
Im Rahmen der Privatschulfreiheit ist der Staat verpflichtet, die privaten Schulen finanziell zu unterstützen. Diese Unterstützung besteht aus mehreren Bestandteilen und ist in den Art. 28ff. des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes geregelt. Die Bezuschussung differiert im Bereich Lehrpersonalzuschüsse für die unterschiedlichen Schularten und Rechtsformen, ebenso verhält es sich mit den staatlichen Zuschüssen bzgl. des Schulaufwands und für Baumaßnahmen.
Zuschüsse durch die Stadt Nürnberg
Die Stadt Nürnberg unterstützt in Anerkennung ihres besonderen Bildungsangebotes und der wertvollen Ergänzung der Bildungslandschaft für Nürnberger Schülerinnen und Schüler seit mehreren Jahren zahlreiche Freie Schulen in Nürnberg. Diese erhalten jährlich neben festen Zuschüssen für den Schulbetrieb/die Jahresarbeit zum großen Teil auch Verfügungsmittel für Projektarbeit, die nach interner Absprache der Schulen untereinander ausgeschüttet werden, bzw. einen Festbetrag für Inklusionsarbeit. Aufgrund der Entwicklung der einzelnen Freien Schulen innerhalb der letzten Jahre in Bezug auf Größe, Angebot und Schülerzahl erscheint eine Neubetrachtung der Zuschussvergabe und der Verwendungsnachweisführung unerlässlich, um hier zukünftig den städtischen, vor allem aber auch den allgemein rechtsgültigen Vorgaben im Rahmen der Zuwendungsgeschäftsanweisung in vollem Umfang Genüge zu leisten. Die Verwaltung schlägt deshalb folgende transparent Vorgehensweise vor:
a) Zuschüsse Jahresarbeit/Schulbetrieb
Zukünftig werden die bisherigen Einzelansätze (Kostenstellen: Z243102005, Z243102008, Z243102009, Z243102010, Z243102012 und Z243102014) zu einem jährlichen Zuschussbetrag von € 322.300,00 für die Jahresarbeit/den Schulbetrieb der Freien Schulen zusammengefasst und für jede einzelne Schule wie folgt berechnet: Prozentualer Anteil der SuS an Freien Schulen, die in Nürnberg ihren Wohnsitz haben (gemäß Oktoberstatistik) = prozentualer Anteil an den Zuschüssen der Stadt Nürnberg für den Schulbetrieb/die Jahresarbeit im entsprechenden Schuljahr. Freiwillige Zuschüsse dürfen in diesem Zusammenhang gemäß Zuwendungsgeschäftsanweisung nur gewährt werden, wenn die jeweilige Institution ohne die Bezuschussung nicht gesichert wäre. Für die Auszahlung der Zuschüsse im jeweiligen Haushaltsjahr werden die Schülerdaten der Oktoberstatistik des vorangegangenen Jahres herangezogen.
b) Jährliche Verfügungsmittel
Die jährlichen Verfügungsmittel von € 100.000,00 (Kostenstelle: Z243102011) werden mit einer Einreichungsfrist im Oktober des jeweiligen Jahres als Projektmittel für schulische Projekte auf Basis von Projektanträgen vergeben. Übersteigt die Gesamtsumme der angesetzten Mittel für die eingereichten Anträge das zu Grunde liegende Gesamtbudget, werden die Verfügungsmittel nach folgenden, in der Reihenfolge anzusetzenden Kriterien vergeben:
- für jede Schule wird ein Projekt gefördert; die zugrundeliegende Priorisierung wird schuli-
scherseits getroffen
- wird dennoch das Budget überschritten, erhalten die Schulen anteilig nach den Projektkosten
Projektmittel zugeteilt.
Die Bewilligung von Verfügungsmitteln erfolgt nach Antragsstellung gemäß Zuwendungsgeschäftsanweisung.
Für die Zuschussbewilligung im Rahmen der Jahresarbeit/des Schulbetriebs der einzelnen Freien Schulen ergibt sich gemäß Berechnungsschlüssel unter a) für das Schuljahr 2021/22 folgendes Ergebnis:
Zuschüsse an Freie Schulen für das Schuljahr 21/22
Schülerzahlen zum Stichtag Oktober 2021
Stand: 21.02.2022
| Schule | Teilbereich | Gesamt- schülerzahl | davon mit Wohnsitz in Nürnberg | % | Fördergelder verteilt nach % in € |
|---|---|---|---|---|---|
| Adolf-Reichwein-Realschule | Realschule | 330 | 235 | 15,7 | 50.527,35 |
| Jenaplan-Schule | Grundschule | 122 | 110 | 7,3 | 23.651,10 |
| Jenaplan-Gymnasium | Gymnasium | 213 | 87 | 5,8 | 18.705,87 |
| Montessori-Schule | Primarstufe | 220 | 184 | ||
| Sekundarstufe | 223 | 187 | |||
| gesamt | 443 | 371 | 24,7 | 79.768,71 | |
| Montessori Fachoberschule | FOS | 187 | 81 | 5,4 | 17.415,81 |
| Rudolf-Steiner-Schule | Primarstufe | 277 | 180 | ||
| ab Jgst. 5 | 644 | 435 | |||
| gesamt | 921 | 615 | 41,0 | 132.231,15 |
Summe 2.216 1.499 100,0 322.300,00
Bezüglich der Verfügungsmittel wird das unter b) vorgeschlagenen Vorgehen mit dem Schuljahr 2022/23 greifen.
c) Besonderer Zuschuss Inklusion für die Wilhelm-Löhe-Schule
Die Wilhelm-Löhe-Schule erhält seit dem Jahr 2015 einen jährlichen Zuschuss von € 7.000,00 für besondere inklusive Beschulung. Um hier dauerhaft den rechtlichen Rahmen bei der Zuschussgewährung zu erfüllen, erfolgt diese ab dem Schuljahr 2022/23 nach Antragsstellung gemäß Zuwendungsgeschäftsanweisung.
Die Verwendungsnachweisprüfung für die gewährten Zuschüsse erfolgt analog gemäß Zuwendungsgeschäftsanweisung der Stadt Nürnberg.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe in die 5. Jahrgangsstufe der Realschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2022-23, hier Aufnahme an kommunalen
Realschulen und Gymnasien
Sachverhalt (kurz):
Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass an einigen öffentlichen Gymnasien und Realschulen in der Stadt Nürnberg die Zahl der Anmeldungen für die neuen 5. Klassen die Anzahl der dortigen freien Plätze deutlich übersteigt. Die Beschränkung der Plätze sind durch räumliche, pädagogische und schulorganisatorische Aspekte gegeben. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule der Schulart Realschule oder Gymnasium besteht nicht. Den Verfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und SChülern koordiniert über die Diensstelllen der Minisiterialbeauftragten der Gymnasien bzw. der Realschulen in Mittelfranken schließt sich SchA mit seinen Schulen an um hier eine sinnvoll und gerechte Verteilung in der Stadt Nürnberg mitzutragen. Damit erfolgt die Verteilung an die kommunalen allgemeinbildenden Schulen wie im Sachverhalt dargelegt unter Berücksichtigung der jeweiligen Raumkapazitäten und weiterer Kriterien. Die Kontingentierung der aufzunehmenden Schülerinenn und Schüler wird dadurch nicht tangiert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Schulauschschuss stimmt dem dargelegten Aufnahmeprozess für die kommunalen Realschulen und Gymnasien in die 5. Klassen des Schuljahres 2022/23. Darüber hinaus stimmt er zu, die Vorgehensweise bei Bedarf in den Folgejahren beizubehalten, soweit keine wesentlichen Änderungen etwa aufgrund der gesamten Aufnahmesituation im Stadtgebiet erfolgen müssen. Hier würde dann erneut um Einbringung in eine Schulausschusssitzung gebeten.
Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe Grundschule in die
- Jahrgangsstufe Realschulen/Gymnasien für das Schuljahr 2022/23;
hier: Aufnahme an kommunalen Realschulen und Gymnasien
Ausgangslage
Bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass an einigen öffentlichen Gymnasien und Realschulen in der Stadt Nürnberg die Zahl der Anmeldungen für die neuen 5. Klassen die Anzahl der dortigen freien Plätze deutlich übersteigt. Die Beschränkung der Plätze sind durch räumliche, pädagogische und schulorganisatorische Aspekte gegeben. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule der Schulart Realschule oder Gymnasium besteht nicht. An den öffentlichen Nürnberger Realschulen erfolgt deshalb seit mehreren Jahren ein Umverteilungsverfahren unter Federführung der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Realschulen in Mittelfranken. An den öffentlichen Nürnberger Gymnasien wurde dieses im letzten Jahr erstmals ebenfalls federführend durch die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Mittelfranken aufgenommen. Bei der Umverteilung werden einheitliche, rechtsichere Kriterien angesetzt: ➢ Dauer des Schulweges zum Wunschgymnasium: standortnahe Aufnahme ➢ Dauer des Schulwegs zu Alternativschule mit freien Kapazitäten ➢ Soziale Gründe, z.B. Geschwister am Wunschschule ➢ Pädagogische Gründe: z.B. Zugehörigkeit zu einer Gruppe/Klasse aus einer bestimmten Grundschule. Bei Geschwisterkindern ist ggf. abzuklären, ob die Gruppenzugehörigkeit wichtiger als die Aufnahme an die Schule des Bruders bzw. der Schwester ist. ➢ Objektive schulspezifische Gründe, z. B. Zweigangebot
Härtefälle werden hier gesondert betrachtet.
Aufnahme an kommunalen allgemeinbildenden Schulen
Die kommunalen Nürnberger Gymnasien und Realschulen dürfen jedes Jahr in der Gesamtzahl lt. städtischer Beschlusslage (11/2007) 895 Schülerinnen und Schüler aus der 4. Jahrgangsstufe in der Jahrgangsstufe 5 aufnehmen. Um bei Anmeldezahlen, die die vorhandenen Kapazitäten an einer Schule (auch im Hinblick auf das G9) übersteigen, eine pädagogisch vertretbare, sinnvolle und gerechte Verteilung der Aufnahmen auf jede einzelne Schule zu gewährleisten, sollen – analog und ergänzend zu den Aufnahmekriterien der staatlichen Schulaufsichten – für das Schuljahr 2022/23 und bei Bedarf auch weitere folgenden Schuljahre folgende Kriterien angesetzt werden:
➢ Eine Zügigkeit, die ein auskömmliches Budget für die Schule garantiert; ➢ Angebot eines besonderen Zweiges, der ab Jahrgangsstufe 5 gewählt wird (Bsp: Labenwolf Gymnasium) ➢ Schulstrukturelle Besonderheiten (hier: Adam-Kraft-Realschule) ➢ pädagogisch und schulstrukturell sinnvolle Klassengrößen
Zudem muss als weiteres Kriterium für jede Schule die räumlichen Gegebenheiten gemäß Schulbauverordnung (ein Klassenzimmer für jede Klasse/Klassengruppe) insbesondere unter Beachtung der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums berücksichtigt werden. SchA ist hier mit den staatl. Schulaufsichten im engen Austausch.
Auf Basis von Erfahrungswerten und der vorher genannten Kriterien soll für die Aufnahme in die neuen 5. Klassen des Schuljahres 2022/23 folgende Aufteilung gelten:
Gymnasien: 530 Schülerinnen und Schüler, max. 28 Schülerinnen und Schüler je Klasse
Sigena-Gymnasium: max. 4 Züge Peter-Vischer-Schule: 3 Züge Labenwolf-Gymnasium: max. 4 Züge Bertolt-Brecht-Schule Gymnasium: 4 Züge Johannes-Scharrer-Gymnasium: 4 Züge Durch einzelne Besonderheiten an den Gymnasien (Leistungssportklassen, gebundene Ganztage) ist hier eine geringere Aufnahme als 28 erfahrungsgemäß gegeben, sodass eine Kapazitätsverschiebung zwischen den Gymnasien möglich ist.
Realschulen: 365 Schülerinnen und Schüler, max. 25 Schülerinnen und Schüler je
Klasse
Adam-Kraft-Realschule: 4 Züge Bertolt-Brecht-Schule Realschule: 4 Züge Peter-Vischer-Schule Realschule: 3 Züge Veit-Stoß-Realschule: 4 Züge Durch einzelne Besonderheiten an den Realschulen (Leistungssportklassen, gebundene Ganztage) ist hier eine geringere Aufnahme als 25 erfahrungsgemäß gegeben.
Generell sind zahlenmäßige Verschiebungen zwischen den einzelnen Schulen und Schularten im Rahmen der gegebenen Obergrenze möglich. Ziel muss jedoch immer sein, pädagogisch sinnvolle Klassengrößen in den einzelnen Schulen und ein auskömmliches Budget zu gewährleisten. Härtefälle werden gesondert betrachtet.
Koordinierung der Aufnahmen an öffentlichen Schulen in Nürnberg und Mittelfranken
Die Dienststellen der Ministerialbeauftragten für Realschulen und Gymnasien werden auch die Aufnahmen für das Schuljahr 2022/23 federführend koordinieren. Auf Basis der letztjährigen Erfahrungen bei der erstmaligen Umverteilung an den Gymnasien hat die Dienststelle des Ministerialbeauftragten für Gymnasien einen transparenten Ablauf entwickelt, um das Verfahren für alle Beteiligten nachvollziehbar zu gestalten. Das für die Realschulen analoge, bewährte und bekannte Verfahren wird beibehalten. Diesem Verfahren schließt sich SchA mit seinen Schulen an, um hier eine sinnvoll und gerechte Verteilung in der Stadt Nürnberg mitzutragen.
Der Schulausschuss der Stadt Nürnberg stimmt dem dargelegten Aufnahmeprozess für die kommunalen Realschulen und Gymnasien in die 5. Klasse des Schuljahres 2022/23 und bei Bedarf in den Folgejahren zu.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Weiterentwicklung der Wirtschaftsschule als Teil eines vielfältigen Bildungsangebots für Familien in Nürnberg - Evaluation der Vorklasse und Pilotversuch "Wirtschaftsschule ab
Jahrgangsstufe 5"
Sachverhalt (kurz):
Die Wirtschaftsschule Nürnberg ist eine Schule im breit gefächerten Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche in der Sekundarstufe I. Die Schule zeichnet sich durch das Alleinstellungsmerkmal einer Kombination von allgemeinen Bildungsinhalten und einer kaufmännischen Grundbildung aus. Die Schulart wird deshalb von vielen Unternehmen sehr geschätzt. Ihre Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kompetenzen, die sie für einen Start in eine kaufmännische duale Ausbildung besonders befähigen. An der Wirtschaftsschule Nürnberg können Kinder in der 7., 8. und 10. Jahrgangsstufe starten. Seit dem Schuljahr 2020/21 gehören an den Wirtschftsschulen Vorklassen (Jahrgangsstufe 6) zum Regelangebot. Die Wirtschftsschule Nürnberg führt eine Vorklasse pro Schuljahr. Zum Halbjahr 2021/22 wurden Schüler/-innen der 6. und 7. Jahrgangsstufe, deren Eltern und die in der Vorklasse unterrichtenden Lehrkräfte zur Vorklasse befragt. Die Ergebnisse werden in Auszügen dargestellt. Die Wirtschaftsschule ist räumlich und personell ausreichend ausgestattet. Für eine Pilotierung einer 5. Klasse würden vorhandene Räume vollständig ausreichen. Die Schülerströme in Nürnberg insgesamt würden sich nicht wesentlich verändern. Da die Gesamtzahl der Klassen an der Wirtschaftsschule weit unter dem Niveau früherer Jahre verbliebe, wären keine Kostensteigerungen mit einem Schulversuch „WS 5“ verbunden. Der Schulausschuss wird deshalb darum gebeten, einen Pilotversuch „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“ in Nürnberg zu unterstützen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dies für öffentliche Schulen zulassen. Sollten die schulrechtlichen Rahmenbedingungen für einen Schulversuch „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“ zukünftig gegeben sein, würden die Einrichtung einer Pilotklasse im Schulausschuss beantragt und die Kosten dazu dargestellt werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bildungsangebot würde allen Schülerinnen und Schülern offenstehen, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Schulausschuss unterstützt einen Pilotversuch „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“ in Nürnberg, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dies für öffentliche Schulen zulassen.
Weiterentwicklung der Wirtschaftsschule als Teil eines vielfältigen Bildungsangebots für Familien in Nürnberg – Evaluation der Vorklasse und Pilotversuch „Wirtschaftsschule ab Jahr-
gangsstufe 5“
hier: Sachverhalt
Die Wirtschaftsschule Nürnberg als Teil einer vielfältigen Nürnberger Bildungslandschaft
Nürnberg bietet als Zentrum der Metropolregion eine vielfältige Bildungslandschaft für ihre Kinder und Jugendlichen. Die Wahlmöglichkeiten umfassen in der Sekundarstufe I an den öffentlichen Schulen Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien sowie eine Wirtschaftsschule. Neben den öffentlichen Schulen bereichern Privatschulen mit ihren Bildungsangeboten die Auswahlmöglichkeiten für Familien und Kinder.
Ein mittlerer Bildungsabschluss kann auf ganz verschiedenen Wegen erreicht werden, an allgemeinbildenden Schulen, an 15 öffentlichen und privaten Mittelschulen, zwölf Realschulen in öffentlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft, an 18 öffentlichen, kirchlichen und privaten Gymnasien, zwei Förderschulen oder auch an den Berufsfachschulen, Berufsschulen und an den beiden Wirtschaftsschulen, der B12 sowie der privaten Wirtschaftsschule Sabel. Das differenzierte Bildungssystem vor Ort setzt durch vielfältige Bildungswege auf die individuelle Förderung nach Begabung, Neigung und Fähigkeiten. Die Wirtschaftsschule zählt dabei zu den Besonderheiten des Schulwesens. Sie ist darauf spezialisiert, kaufmännische Nachwuchskräfte auszubilden. Als eine berufsvorbereitende Schule vermittelt sie den jungen Menschen eine allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Die Wirtschaftsschule umfasste bislang regulär die Jahrgangsstufen 7 bis 10 in der vierstufigen, die Jahrgangsstufen 8 bis 10 in der dreistufigen oder 10 bis 11 in der zweistufigen Form.
Wichtige Qualitätskriterien für die Wahl des jeweiligen Bildungswegs sind passgenaue Schulformen für die Kinder, vielfältige Schulprofile und „nach oben offene“ Bildungswege. Dabei ist es für die Entscheidung für einen Bildungsweg auch immer ein wichtiges Kriterium, dass sich die Kinder und Jugendlichen an ihrer Schule wohlfühlen und gut „einleben“ können, dass sie möglichst längerfristig in einem Klassenverband bleiben und an einer Schule „verwurzelt“ sind. Übergänge zwischen Schulen stellen Kinder und Jugendliche stets vor besondere Herausforderungen. Diese gilt es möglichst schülergerecht zu gestalten. Ein Schulwechsel bedeutet gerade für junge Menschen auch einen Wechsel der Gemeinschaft und einen großen sozialen Einschnitt.
Die meisten Schulwechsel finden nach der vierten Klasse statt. Mit der Jahrgangsstufe 5 beginnen die Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien. An der Wirtschaftsschule starteten Kinder bislang in der Regel in der Jahrgangsstufe 7, seit dem Schuljahr 2020/21 wird ihnen auch die Möglichkeit des Besuchs einer Vorklasse (Jahrgangsstufe 6) eröffnet. Die Vorklasse, zuerst als Schulversuch des Bildungspaktes Bayern begonnen, ist seit dem Schuljahr 2020/21 zum Regelangebot geworden. An der B12 ist eine Vorklasse mit aktuell 22 Kindern eingerichtet.
Die Einführung der Vorklasse wurde von Wirtschaftsunternehmen sehr befürwortet. So beschreibt etwa Herr Dr. Christof Prechtl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die Vorteile dieses Bildungsangebots wie folgt: „Gut ausgebildete Fachkräfte sind das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft. Sie garantieren in hohem Maße die Leistungsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Daher braucht das bayerische Schulsystem auch in der Zukunft Bildungsangebote wie die Wirtschaftsschule, die als berufsvorbereitende Schule jungen Menschen nun ab der 6. Jahrgangsstufe ökonomische und kaufmännische Kompetenzen vermittelt und sie auf eine spätere Tätigkeit in der Wirtschaft zielgerichtet vorbereitet. Der abgeschlossene Modellversuch ist ein Baustein dafür, die Zukunftssicherheit dieser Schulform zu gewährleisten.“1
1 vgl. bbw: Vorsprung durch Bildung; https://www.bildunginbayern.de/news/wirtschaftsschule-ab-jahrgangsstufe-6/, Stand 03.03.2022
Erfahrungsbericht – Vorklasse der Wirtschaftsschule
Mit der Vorklasse (Jahrgangsstufe 6) rückt die Wirtschaftsschule direkt an die sogenannte Gelenkklasse 5 heran. Die Wirtschaftsschule hat fünf Jahre Zeit, die Schülerinnen und Schüler möglichst gut auf das berufliche und private Leben vorzubereiten: Je länger die Schülerinnen und Schüler an der Wirtschaftsschule sind, desto höher sind die Chancen, einen guten Abschluss zu erzielen. Die Vorklasse setzt hierbei insbesondere darauf, dass den Schülerinnen und Schülern ein guter Einstieg an der Wirtschaftsschule gelingt. In der 6. Klasse wird großer Wert auf eine intensive Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch gelegt, vorhandene Lücken können geschlossen werden. Darüber hinaus werden grundlegende Kompetenzen, wie Lerntechniken, Selbstorganisation, Kommunikation und selbstständiges Arbeiten geschult, eine wichtige Basis für den Erfolg in Schule und Beruf. Und dies mit Erfolg: Im letzten Schuljahr haben alle Schüler/-innen, die die Vorklasse 6 an der Wirtschaftsschule Nürnberg besucht haben, das Klassenziel erreicht und sind in die 7. Jahrgangsstufe versetzt worden. Der Erfolg der Schüler/-innen, ihre Zufriedenheit in der neuen Jahrgangsstufe und die Zufriedenheit ihrer Eltern sind für die Schule wichtigste Kriterien.
Zum Schulhalbjahr 2021/22 wurde die Vorklasse der Wirtschaftsschule von den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrkräften bewertet. Das Feedback aller Beteiligten beschreiben nachfolgende Evaluationsergebnisse der Vorklasse:2
Vergleich der Notendurchschnitte in den Kernfächern zum Halbjahr 2021/22
Notendurchschnitte der Schüler/-innen im Fach Deutsch im Halbjahr der 7. Klasse:
Notendurchschnitt im Fach Deutsch -7. Klassen
3,00 2,90 2,80 2,70 2,60 1 2
Säule 1: SuS aus der Vorklasse SJ 2020/21 Säule 2: SuS mit Direkteinstieg in die 7. Klasse im SJ 2021/22
Notendurchschnitte der Schüler/-innen im Fach Englisch im Halbjahr der 7. Klasse:
2 Auszüge aus der Gesamtevaluation
Notendurchschnitt in Englisch -7. Klassen
3,20 Säule 1: SuS aus der Vorklasse SJ 2020/21
3,00 Säule 2: SuS mit Direkteinstieg in die 7. Klasse im SJ 2021/22
2,80 1 2
Notendurchschnitte der Schüler/-innen im Fach Mathematik im Halbjahr der 7. Klasse:
Notendurchschnitt in Mathematik -alle 7. Klassen
Säule 1: SuS aus der Vorklasse SJ 2020/21
3,00 Säule 2: SuS mit Direkteinstieg in die 7. Klasse im SJ 2021/22
2,50
2,00 1 2
Herkunftsschulen der Kinder aus der dies- und letztjährigen Vorklasse 6 (jetzt 7.Klasse)
V6A
22 Schüler/-innen Segmente: 17 aus MS 17/22 77,27% Herkunft Klasse V6A 0 aus RS 0/22 0 5 aus Gymn. ´5/22 22,73%
| 1 | Mittelschule |
|---|---|
| 2 | Realschule |
| 3 | Gymnasium |
3 2
1
V7A, Ganz-
tagesklasse
19 Schüler/-innen Segmente: 12 aus MS 12/19 63,16% 1 Herkunft Klasse V7A 4 aus RS 4/19 21,05% 3 aus Gymn. 3/19 15,79%
| Mittelschule | |
|---|---|
| 2 | Realschule |
| 3 | Gymnasium |
3
2 1 18 Schüler/-innen Segmente: 14 aus MS `14/18 77,78% 3 aus RS `3/18 16,67% 1 aus Gymn. `1/18 5,56%
V7B, Ganz-
tagesklasse
| 1 | Mittelschule |
|---|---|
| 2 | Realschule |
| 3 | Gymnasium |
Herkunft Klasse V7B
3 2
1
Segmente: 27 Schüler/-inne 15 aus MS 6 aus RS 6 aus Gymn.
V7C, ohne
Ganztag
| 1 | Mittelschule | |
|---|---|---|
| Herk`u1n5ft /K2la7ss e V7C55,56% `6/27 22,22% `6/27 22,22% 3 2 1 | 2 | Realschule |
| 3 | Gymnasium |
In die Vorklasse der Wirtschaftsschule traten aus den 23 Mittelschulen der Stadt Nürnberg nur aus einer Mittelschule vier Schüler/-innen über, aus weiteren 13 Mittelschulen jeweils ein bis maximal zwei Schüler/-innen und aus neun Mittelschulen keine Schüler/-innen. Gleichzeitig ergaben sich auch neue Kooperationen für die Wirtschaftsschule im Zuge der Einführung der Vorklasse, u. a. mit dem räumlich nahegelegenen Melanchthon-Gymnasium.
Auszüge aus den Umfrageergebnissen bei Schülern/-innen, Eltern und Lehrkräften
Schüler/-innen aus der Vorklasse:
Mir gefällt es an der Wirtschaftsschule.
Die Lehrkräfte kümmern sich um die Schüler/-innen in der Vorklasse (6. Klasse)
Einzelne Rückmeldungen zur Frage: Welche Vorteile hat der Besuch der Vorklasse für dich?
„Man kann schon ab der 6. Klasse auf die Wirtschaftsschule gehen und für die Abschlussprüfung lernen. Und dass man hier mit mehr Computern arbeiten kann.“
„Man versteht sich mit jedem und hilft sich gegenseitig, wenn man Hilfe braucht.“
„Man lernt viel und wenn du Fragen hast, kommen die Lehrer/-innen immer zu dir, um zu helfen. Für mich ist die Schule cool.“
Schüler/-innen, die die Vorklasse im Schuljahr 2020/21 besuchten:
Durch den Besuch der Vorklasse (6. Klasse) war mein Einstieg an der Wirtschaftsschule leichter.
Eltern von Schüler/-innen der Vorklasse:
Ich würde meinen Sohn/meine Tochter wieder an der Wirtschaftsschule anmelden.
Mein Kind geht gerne in die Wirtschaftsschule.
Meine Tochter/mein Sohn fühlt sich insgesamt in der Vorklasse (6. Klasse) wohl.
In der Vorklasse unterrichtende Lehrkräfte im Schuljahr 2021/22:
Mit dem kompetenzorientierten Lehrplan kann man in der Vorklasse (6. Klasse) gut arbeiten.
Lehrkräfte, die im Schuljahr 2020/21 in der Vorklasse unterrichtet hatten:
Die Unterrichtsfächer in der Vorklasse (6. Klasse) sind gut gewählt für einen erfolgreichen Einstieg und Besuch der Schüler/-innen an der Wirtschaftsschule.
Durch den Besuch der Vorklasse (6. Klasse) identifizieren sich die Schüler/-innen besser mit der Wirtschaftsschule.
Initiative „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“
Im Jahr 2021 startete eine Unterstützungsinitiative zur „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“, angestoßen durch die Direktorenvereinigung Bayerischer Wirtschaftsschulen e. V. Bis November 2021 wurden 1.200 Unterstützerbriefe und Unterschriften gesammelt und als Unterstützerbuch am 10.11.2021 an Herrn Oberbürgermeister König übergeben. Unternehmen und Institutionen sowie Verbände der Wirtschaft, Vertreter aus Politik und Gesellschaft der Metropolregion befürworten darin einen Pilotversuch „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“.
Veränderungen im Bereich der privaten Wirtschaftsschulen (Ersatzschulen)
Private Ersatzschulen bereichern und vervollständigen das Bildungsangebot für Familien und Kinder in Bayern. In ihren Bildungs- und Erziehungszielen entsprechen sie gleichzeitig den in Bayern vorhandenen öffentlichen Schulen. Von einer privaten Ersatzschule in Bayern wurde der Betrieb einer sechsstufigen Wirtschaftsschule zum Schuljahr 2018/19 beantragt. Nachdem der Antrag zuerst nicht genehmigt wurde, entschied der VGH München im Dezember 2021, dass der Privatschule die Genehmigung zum Betrieb der sechsstufigen Wirtschaftsschule (ab Jahrgangsstufe 5) zu erteilen sei.
Pilotversuch „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“ zur Stärkung und langfristigen Stabi-
lisierung der Wirtschaftsschule
Die Klassen- und Schülerzahlen an der Wirtschaftsschule Nürnberg verringerten sich in den letzten Jahren von 30 Klassen mit 763 Schüler/-innen im Schuljahr 2009/10 auf 25 Klassen mit 537 Schüler/-innen im Schuljahr 2020/21. Mit Einführung der Vorklasse zeigt sich im laufenden Schuljahr erstmals eine leichte Stabilisierung der Klassen und Schülerzahlen.
Entwicklung der Klassen- und Schülerzahlen an der Wirtschaftsschule Nürnberg seit dem
Schuljahr 2004/05
| Schuljahre | Städtisch | Staatlich | Gesamt | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klassen | Schülerinnen und | Klassen | Schülerinnen und | Klassen | Schülerinnen und | |||||||
| Schüler | Schüler | Schüler | ||||||||||
| 2004/05 | 27 | 763 | 4 | 117 | 31 | 880 | ||||||
| 2005/06 | 28 | 785 | 4 | 117 | 32 | 902 | ||||||
| 2006/07 | 28 | 771 | 4 | 122 | 32 | 893 | ||||||
| 2007/08 | 28 | 751 | 4 | 125 | 32 | 876 | ||||||
| 2008/09 | 26 | 690 | 4 | 122 | 30 | 812 | ||||||
| 2009/10 | 26 | 646 | 4 | 117 | 30 | 763 | ||||||
| Schuljahre | Städtisch | Staatlich | Gesamt | |||||||||
| Klassen | Schülerinnen und | Klassen | Schülerinnen und | Klassen | Schülerinnen und | |||||||
| Schüler | Schüler | Schüler | ||||||||||
| 2010/11 | 25 | 600 | 4 | 103 | 29 | 703 | ||||||
| 2011/12 | 24 | 610 | 4 | 106 | 28 | 716 | ||||||
| 2012/13 | 22 | 550 | 4 | 106 | 26 | 656 | ||||||
| 2013/14 | 22 | 541 | 4 | 106 | 26 | 647 | ||||||
| 2014/15 | 22 | 539 | 4 | 94 | 26 | 633 | ||||||
| 2015/16 | 21 | 501 | 4 | 103 | 25 | 604 | ||||||
| 2016/17 | 20 | 487 | 6 | 152 | 26 | 639 | ||||||
| 2017/18 | 19 | 442 | 8 | 178 | 27 | 620 | ||||||
| 2018/19 | 17 17 19 18 | 395 385 392 384 | 8 7 6 8 | 187 163 145 186 | 25 24 25 26 | 582 548 537 570 | ||||||
| 2019/20 | ||||||||||||
| 2020/21 | ||||||||||||
| 2021/22 |
Quelle: Amtliche Schulstatistiken zum Stichtag 20.10. des Schuljahres des Amtes für Berufliche Schulen
Ein Pilotversuch mit einer Klasse der Jahrgangsstufe 5 würde in Nürnberg voraussichtlich keine große Veränderung der „Schülerströme“ bewirken, sondern vielmehr die Vielfalt möglicher Bildungswege ergänzen. Gleichzeitig könnte ein Pilotversuch eine weitere Stabilisierung der Wirtschaftsschule auf im Vergleich zur letzten Dekade weitaus niedrigerem Niveau bewirken: Hinzu kämen gerade einmal eine Klasse mit etwa 25 Schüler/-innen.
Räumliche Kapazitäten als Voraussetzung für einen Pilotversuch
Die Wirtschaftsschule verfügt über ausreichende Räumlichkeiten in der Nunnenbeckstraße 40 inklusive eines Ganztagsangebots sowie einer Mittagsverpflegung für Kinder und Jugendliche. Schulhausneu- oder Umbauten wären für einen Pilotversuch nicht erforderlich. Unter der Annahme einer langfristig weiter steigenden Bevölkerung in der Stadt würde mit einem Pilotversuch auch einer effizienten Nutzung vorhandener räumlicher Kapazitäten entsprochen.
Fazit
Die Wirtschaftsschule Nürnberg würde sich für einen Pilotversuch „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“ aus den folgenden Gründen besonders eignen: Die stetig wachsende Halbmillionenstadt Nürnberg bietet Familien ein breit gefächertes und vielfältiges Bildungsangebot. Die Einzelschulen legen dabei viel Wert auf ihr jeweils eigenständiges Schulprofil. Die Wirtschaftsschule zeichnet sich durch das Alleinstellungsmerkmal einer Kombination von allgemeinen Bildungsinhalten und einer kaufmännischen Grundbildung aus. Die Schulart wird deshalb gerade im Lichte einer Stärkung des beruflichen Schulwesens und der beruflichen Bildung von vielen Unternehmen und Institutionen sehr geschätzt; Verfügen deren Absolventinnen und Absolventen doch gerade über jene Kompetenzen, die sie für einen Start in eine kaufmännische duale Ausbildung besonders befähigen. Die Wirtschaftsschule ist räumlich und personell ausreichend ausgestattet. Für eine Pilotierung einer 5. Klasse würden vorhandene Räume vollständig ausreichen. Die Schülerströme in Nürnberg insgesamt würden sich nicht wesentlich verändern. Da die Gesamtzahl der Klassen an der Wirtschaftsschule weit unter dem Niveau früherer Jahre verbliebe, wären starke Kostensteigerungen nicht mit einem Schulversuch „WS 5“ verbunden. Der Schulausschuss wird deshalb darum gebeten, einen Pilotversuch „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“ in Nürnberg zu unterstützen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen dies für öffentliche Schulen zulassen. Sollten die schulrechtlichen Rahmenbedingungen für einen Schulversuch „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“ zukünftig gegeben sein, würden die Einrichtung einer Pilotklasse im Schulausschuss beantragt und die Kosten dazu dargestellt werden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Antrag zur Einführung der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik an der Rudolf-Diesel-
Fachschule ab dem Schuljahr 2022/23
Sachverhalt (kurz):
An der Rudolf-Diesel-Fachschule (RDF) werden bislang die Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Mechatroniktechnik, Bautechnik und Informatiktechnik geführt. In den Unternehmen verschiedenster Branchen der Stadt Nürnberg und der Region entwickelt sich im Zuge der Digitalisierung in den Unternehmenbereichen zunehmender Bedarf an Fachkräften, die sowohl über vertiefte Fachkenntnisse wie auch über berufspraktische Fähigkeiten verfügen und gleichzeitig den Einsatz digitaler Anwendungs-Tools zur Lösung von anspruchsvollen, betrieblichen Aufgabenstellungen beherrschen müssen. Mit der Einführung der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik soll diesem Fachkräftebedarf Rechnung getragen werden. Gleichzeitig bietet die RDF mit dieser Fachrichtung ein zukunftsorientiertes Angebot für junge Erwachsene, die nach beruflicher Erstausbildung in kaufmännischen Berufen und Berufspraxis eine Weiterqualifizierung im Bereich der Informationstechnik anstreben. Die Einrichtung einer Klasse kann an der RDF kostenneutral erfolgen, da im Gegenzug die Klassen der weiteren Fachrichtungen reduziert wurden. Sollte die Bewerbersituation zeigen, dass die Mindestschülerzahl zu Schuljahresbeginn nicht erreicht werden kann, dann strebt die RDF eine Klassenkopplung mit der Fachrichtung Informatiktechnik an. Um Unterstützung der Einrichtung der neuen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik an der RDF wird gebeten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Fachrichtung Wirtschaftsinformatik steht allen Bewerberinnen und Bewerbern, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, offen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Schulausschuss befürwortet die Einrichtung der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik an der Rudolf-Diesel-Fachschule zum Schuljahr 2022/23, soweit diese kostenneutral erfolgt.
Sachverhalt
hier: Antrag zur Einführung der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik an der Rudolf-Diesel-
Fachschule ab dem Schuljahr 2022/23
Aktuelle Fachrichtungen/Weiterbildungsgänge an der RDF
Die Rudolf-Diesel Fachschule (RDF) bietet jungen Erwachsenen nach ihrem erfolgreichen Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und späterer einschlägiger beruflicher Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit von mindestens fünf Jahren eine vertiefte berufliche Fortbildung und Allgemeinbildung.1 Die Fachschüler/-innen eignen sich während der Weiterbildung fachliche und personale Kompetenzen an, die zur Übernahme von Aufgaben im mittleren Funktionsbereich in Unternehmen befähigen. Den Studierenden der RDF wird die Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) ermöglicht. Eine schriftliche Abschlussprüfung findet hierzu im Fach Mathematik statt. Zudem werden für das Reifezeugnis die Noten der Fächer Deutsch, Englisch, Wirtschaftskunde sowie Politik und Gesellschaft (Endnote: mindestens „ausreichend“) sowie die Durchschnittsnote aus dem Abschlusszeugnis der Technikerprüfung übernommen. Der Abschluss zum/zur „Staatlich geprüften Techniker/-in“ verleiht das Prädikat „Bachelor Professional“. Er ist im Deutschen Qualifikationsrahmen der Niveaustufe 6 zugeordnet und dem Bachelorabschluss an Hochschulen und Universitäten gleichgesetzt.2 Die RDF bildet Fachschüler/-innen in den Fachrichtungen Bautechnik, Elektrotechnik, Informatiktechnik, Maschinenbautechnik sowie Mechatroniktechnik aus. Die Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbautechnik können entweder vollschulisch oder als Teilzeitweiterbildung belegt werden. Der Teilzeitunterricht findet am Abend statt. Die Schüler/-innen besuchen die RDF im Teilzeitunterricht neben ihrer Berufstätigkeit. Die Klassen an der RDF sind leicht rückläufig. Gleichzeitig übertreffen die Stellenangebote für Absolventinnen und Absolventen der RDF bei weitem die zur Verfügung stehende Zahl der Staatlich geprüften Techniker/-innen im Großraum Nürnberg. Die Chancen am Arbeitsmarkt sind für Absolventen/- innen der Region enorm gut.
Entwicklung der Klassen in den Fachrichtungen der RDF
| RDF | Schuljahr | Schuljahr | Schuljahr | Schuljahr | Schuljahr | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Klassen in den … | 2017/18 | 2018/19 | 2019/20 | 2020/21 | 2021/22 | |||||||||||||||
| Ausbildungsrichtungen | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | Vollzeit | Teilzeit | ||||||||||
| Bautechnik | 2 | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 | ||||||||||
| Elektrotechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 2 | 3 | ||||||||||
| Informatiktechnik | 2 | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 | ||||||||||
| Maschinenbautechnik | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 4 | 3 | ||||||||||
| Mechatroniktechnik | 2 | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 | ||||||||||
| gesamt | 14 | 8 | 14 | 8 | 14 | 8 | 14 | 7 | 12 | 6 |
Bedarf an Fachkräften und Spezialist/-innen in Mittelfranken
Der Fachkräftemonitor der Industrie- und Handelskammer in Bayern ermittelte für das Jahr 2021 in den Berufsgruppen „Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe, wie z. B. Entwicklungstechniker/-innen, Planungs- und Projektingenieur/-in, Konstruktionsleiter/-in, CAD-Ingenieur/-in und Produktentwickler/-in“ einen sehr deutlichen Arbeitskräfte-Engpass: Die Nachfrage nach Spezialist/-innen3 übersteigt das Angebot um mehr als 20%.
1 vgl. dazu § 5 FSO sowie Art. 15 BayEUG. 2 vgl. dazu Startseite - Deutscher Qualifikationsrahmen (dqr.de), Stand 18.02.2022 3 Anforderungsniveau 3: Komplexe Spezialistentätigkeit; vgl. dazu Bundesagentur für Arbeit: Klassifikation der Berufe 2010; S. 26, abrufbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/Klassifikation-der-Berufe_ba017989.pdf, Stand 18.02.2022
Quelle: Industrie- und Handelskammer in Bayern; https://www.ihk-fachkraeftemonitor-bayern.de/, Stand 18.02.2022
Unternehmen in der Metropolregion Nürnberg benötigen dringend Fort- und Weiterbildungsangebote, um Fach- und Führungskräfte im Tätigkeitsfeld „Digitale Transformation“ zu gewinnen. Ein branchenübergreifender Mangel an Fachkräften gilt als ein zentrales Hemmnis zur Umsetzung digitaler Prozesse in den Betrieben. Digitalisierung betrifft dabei alle Hierarchiestufen der Beschäftigten in Unternehmen4 verschiedenster Wirtschaftssektoren.5 Unternehmensbefragungen im Rahmen des BMBF-Projektes „BIRD“6 zeigten, dass bei den regionalen Unternehmen eine große Nachfrage nach Arbeitskräften mit digitalen Kompetenzen an der Schnittstelle kaufmännischer und gewerblich-technischer Aufgabenfelder besteht. Aus diesem Grund wird erwartet, dass ein Weiterbildungsangebot zum/zur „Staatlich geprüften Wirtschaftsinformatiker/-in“ auf der DQR-Stufe 6 als Ergänzung zu den bestehenden Fachrichtungen der RDF sinnvoll und notwendig ist.
Die Fachrichtung Wirtschaftsinformatik (WI)
Das neue Bildungsangebot ermöglicht es, kaufmännische und gewerblich-technische Mitarbeitende mit Berufserfahrung als „Bachelor Professional in Wirtschaftsinformatik“ zu qualifizieren. Mit der Einführung der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: Weiterbildung für Fachkräfte mit gewerblich-technischer oder kaufmännischer Erstausbildung und Berufserfahrung zu Spezialisten mit vertieften, berufsbezogenen IT-Kenntnissen und Fertigkeiten Öffnung der Weiterbildung an der Fachschule auch für IT-affine und weiterbildungsinteressierte Absolventen/-innen aus kaufmännischen Abteilungen verschiedener Branchen und Wirtschaftszweige, z. B. auch aus dem Handel und aus Dienstleistungsbetrieben Alternative zum Bachelor-Studium Wirtschaftsinformatik: Bachelor Professional Antwort auf den zunehmenden Bedarf an IT-Spezialisten/-innen in Unternehmen mit fachlicher Erstausbildung und unternehmensspezifischem Know-how
4 vgl. dazu IAB-Forschungsbericht 8/2020: How digitalized is work in large German workplaces, and how is digitalized work perceived by workers? – A new employer-emplyee survey instrument; M. Reimann, A. Abendroth, M. Diewald, S. 20 5 ebenda, S. 19 6 vgl. dazu: TOP 3 im Ferienausschuss am 22.04.2020
Aufnahmevoraussetzung für die Fachrichtung sind gewerblich-technische oder kaufmännische Berufsabschlüsse sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr. Bei der Information und Kommunikation des neuen Angebots der RDF sollen alle Berufsschulen und Berufsfachschulen vor Ort einbezogen werden. Neben den klassischen Besuchen an beruflichen Schulen sind digitale Formate angedacht, z. B. Informationsvideos, die Verlinkung der Schulhomepages mit der RDF-Homepage, Präsentationen auf digitalen Info-Boards der beruflichen Schulen, etc. Die Rudolf-Diesel-Fachschule trägt mit Einrichtung der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik den Arbeitskräftebedarfen der Unternehmen in der Region Rechnung. Sollten die Möglichkeiten des hybriden Lernens an Fachschulen von Seiten des StMUK weiter forciert und geöffnet werden, dann sind digitale Unterrichtssequenzen neben den Präsenzphasen in der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik in höherem Maße umsetzbar. Dazu gilt es die aktuell laufenden digitalen Unterrichtskonzepte an der RDF zu evaluieren und im Hinblick auf bestmöglichen Unterrichts- und Lernerfolg zu optimieren. Die Einrichtung der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik ist der Regierung von Mittelfranken anzuzeigen.7 Die Stundentafel umfasst folgende Fächer:
Wirtschaftsinformatik
| Fächer | Wochenstunden | |
|---|---|---|
| 1. Schuljahr | 2. Sch uljahr | |
| Pflichtfächer | ||
| Deutsch | 2 | – |
| Englisch | 2 | 2 |
| Wirtschaftskunde sowie Politik und Gesellschaft | 2 | – |
| Betriebswirtschaft | 5 | 4 |
| Softwareentwicklungsprozesse | 2 | 2 |
| Programmieren | 10 | 10 |
| Datenbanken I | 2 | 2 |
| Informations- und Kommunikationssysteme | 5 | 2 |
| Betriebssysteme I | 2 | – |
| Zwischensumme | 32 | 22 |
| Flexible Wochenstunden | 4 | |
| + 12 Wochenstun- | ||
| den Wahlpflichtfä- | ||
| cher | ||
| Gesamtsumme | 36 | 34 |
| Wahlpflichtfächer | ||
| Softwarearchitektur | – | 2 |
| Datenbanken II | – | 2 |
| Technische Prozesse | – | 2 |
| Informationssicherheit und Datenschutz | – | 3 |
| Betriebssysteme II | – | 2 |
| Systemadministration | – | 2 |
| Betriebswirtschaftliche Anwendungssysteme | – | 4 |
| Anpassung betriebswirtschaftlicher Anwendungssysteme | – | 2 |
| Wartung und Pflege von Anwendungssystemen | – | 2 |
| Geschäftsprozessoptimierung | – | 2 |
| Geschäftsdatenanalyse | – | 2 |
| Internetanwendungen | – | 2 |
| Anwendungsentwicklung für mobile Endgeräte | – | 2 |
| Eingebettete Systeme | – | 4 |
| Feldbussysteme | – | 3 |
| IT-Recht | – | 2 |
| Skriptprogrammierung | – | 2 |
| Steuerungstechnik | – | 3 |
| Projektmanagement | – | 2 |
| Projektarbeit | – | 4 |
7 vgl. dazu Art. 27 (1) 3 BayEUG
| Berufs- und Arbeitspädagogik | – | 2 |
|---|---|---|
| Zusatzfächer zum Erwerb der Fachhochschulreife | ||
| Englisch | – | 2 |
| Mathematik | – | 3 |
| Naturwissenschaftliche Grundlagen | 3 | – |
Der Lehrplan für die Fachschule für Wirtschaftsinformatik schließt eine Vielzahl von digitalen Kernkompetenzen ein, die Voraussetzung sind für eine spätere Übernahme von kaufmännischen und technischen Aufgaben im mittleren Management von Unternehmen: Neben klassischen betriebswirtschaftlichen Inhalten, wie z. B. Personalwesen, Kostenrechnung und Controlling, sind dies das Management von Softwareprojekten, die Anwendungsentwicklung, das Anlegen komplexer Datenstrukturen sowie komplexe Informations- und Kommunikationssysteme. Im Unterricht der Fachrichtung WI eignen sich die Schüler/-innen Know-how zum Entwurf und zur Beurteilung von Softwarearchitekturen an, zur Auswahl geeigneter Datenmodelle und digitalen Überwachung von technischen Prozessen, zu den Themen Informationssicherheit und Datenschutz, Netzwerkadministration sowie Automatisierung der Systemadministration. Die Implementierung von ERP-Systemen und die Anpassung betriebswirtschaftlicher Anwendungssysteme, die Analyse und Optimierung von Geschäftsprozessen und -daten, die Entwicklung komplexer Internetanwendungen sowie die Anwendungsentwicklung für mobile Endgeräte, eingebettete Systeme sowie technische Grundlagen von Feldbussystemen und die Entwicklung programmierbarer Steuerungen sind ebenso Teile der Weiterbildung. Personale Kompetenzen werden mit Methoden des Projektmanagements und einer fachübergreifenden Projektarbeit besonders geschult. Inhalte der Berufs- und Arbeitspädagogik sind ebenso im Lehrplan abgebildet. Neben vertieftem beruflichem Fachwissen müssen auch Kompetenzen im Bereich des Managements, wie z. B. Führung von Mitarbeiter/-innen, Arbeiten im Team, Orientierung an Kundenbedürfnissen sowie effektive und kostenbewusste Gestaltung von betrieblichen Prozessen erworben werden.
Kosten der Einrichtung der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik
Personalkosten Die Einführung einer Vollzeitklasse der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik führt nicht zu einer Mehrung der Personalkosten an der RDF insgesamt: Durch den Wegfall von zwei Vollzeitklassen der Fachrichtung Elektrotechnik bereits zum Schuljahr 2021/22 ergibt sich insgesamt keine Ausweitung der Klassenzahl.8 Auch zukünftig soll die Gesamtzahl der Klassen inklusive jener der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik das Niveau des Schuljahres 2019/20 nicht übersteigen.9 Sollte zum Schuljahr 2022/23 keine vollständige Klasse mit mindestens 16 Fachschülern/-innen in der Fachrichtung WI zustande kommen, strebt die Schule ein sogenanntes Y-Modell an, das bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen ist: Geplant ist in diesem Fall eine gemeinsame Beschulung der Fachschüler/-innen der Fachrichtungen Informatiktechnik und Wirtschaftsinformatik10 in folgenden Fächern:
Gemeinsame Fächer
| Fächer | Wochenstunden | |
|---|---|---|
| 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | |
| Deutsch | 2 | |
| Englisch | 2 | 2 |
| Mathematik II | 2 | |
| Wirtschaftskunde sowie Politik und Gesellschaft | 2 | |
| Programmieren | 5 | 4 |
| Datenbanken | 2 | 2 |
| Berufs- Arbeitspädagogik | 2 | |
| Betriebssysteme | - | - |
8 Die Stundentafel der Fachrichtung Elektrotechnik umfasst im 1. Schuljahr 37 und im 2. Schuljahr 34 Wochenstunden. 9 Bei der Gesamtklassenplanung entspricht ein Vollzeitklasse zwei Teilzeitklassen. 10 alternativ: Kopplung FR Wirtschaftsinformatik mit FR Mechatroniktechnik
| 2 | ||
|---|---|---|
| gesamt | 15 | 12 |
Durch eine Reduzierung der Unterrichtsstunden um 15 (1. Schuljahr) bzw. 12 (2. Schuljahr) kann eine mögliche Minderung der Lehrpersonalzuschüsse11 für die Wirtschaftsinformatik-Klasse kompensiert werden, wenn mindestens 10 Bewerber/-innen ihre Weiterbildung in der neuen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik beginnen. Sachkosten An der RDF stehen Unterrichträume sowie eine für die Fachrichtung passende Ausstattung zur Verfügung. Zusätzliche Sachkosten werden nicht entstehen.
Fazit
Der Bedarf an Fachkräften in Unternehmensbereichen, die sowohl über vertiefte Fachkenntnisse wie auch über berufspraktische Fähigkeiten verfügen und gleichzeitig den Einsatz digitaler Anwendungs-Tools zur Lösung von anspruchsvollen, betrieblichen Aufgabenstellungen beherrschen, ist groß: Er besteht in Unternehmen verschiedenster Branchen in der Region. Mit der Einführung der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik an der RDF soll diesem Fachkräftebedarf ein Stück weit Rechnung getragen werden. Gleichzeitig bietet die RDF mit dieser Fachrichtung ein zukunftsorientiertes Angebot für junge Erwachsene, die nach beruflicher Erstausbildung in kaufmännischen Berufen und Berufspraxis eine Weiterqualifizierung im Bereich der Informationstechnik anstreben. Die Einrichtung einer Klasse kann an der RDF kostenneutral erfolgen, da im Gegenzug die Klassen der weiteren Fachrichtungen reduziert wurden. Sollte die Bewerbersituation zeigen, dass die Mindestschülerzahl zu Schuljahresbeginn nicht erreicht werden kann, dann strebt die RDF eine Klassenkopplung mit der Fachrichtung Informatiktechnik an.12 Um eine Befürwortung der Einrichtung der neuen Fachrichtung Wirtschaftsinformatik an der RDF durch den Schulausschuss der Stadt Nürnberg wird gebeten.
11 vgl. dazu Art. 18 (1) 4 BaySchFG 12 Alternativ wäre ebenso eine Kopplung mit der Fachrichtung Mechatroniktechnik möglich.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Beantragung der Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und
Medientechnik zum Schuljahr 2022/23
Sachverhalt (kurz):
Die Fachschule für Druck- und Medientechnik hat die Weiterbildung zum/zur „Staatlich geprüften Druck- und Medientechniker/-in“ in den letzten Jahren reformiert und dabei die Lerninhalte stärker auf die medientechnischen Fachkompetenzen ausgerichtet. Absolventen/innen der Fachschule bieten sich hervorragende Einstiegsmöglichkeiten in Unternehmen der Medienbranche in der Stadt und Region. Im Schuljahr 2020/21 konnte die B6 aufgrund des überwiegenden Distanzunterrichts kaum Auszubildende in den Abschlussklassen bereits zum Ende der Erstausbildung für eine Weiterbildung an der Fachschule gewinnen. Da die Aufnahme an der Fachschule sowohl den erfolgreichen Abschluss der Erstausbildung als auch eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr voraussetzt, wirkt sich das „Corona-Schuljahr 2020/21“ an den Fachschulen auf die Anmeldezahlen zum Schuljahr 2022/23 aus. Der Schulausschuss wird darum gebeten, folgende Planungen der Schule zu unterstützen: Bei einer Zahl von mindestens zehn geeigneten Bewerbern/-innen kann zum Schuljahr 2022/23 eine Eingangsklasse als Minderklasse gebildet werden. Sollte die Anmeldezahlen geringer sein, bildet die Fachschule für Druck- und Medientechnik im Schuljahr 2022/23 keine Eingangsklasse und geht damit auf einen zweijährigen Turnus über.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Durch verringerte Lehrpersonalzuschüsse bei einer Minderklassse erhöht sich der städtische Zuschussbedarf in Abhängigkeit von der Schülerzahl.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Fachschule für Druck- und Medientechnik steht allen Bewerbern/-innen, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, offen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Der Schulausschuss befürwortet die Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und Medientechnik bei einer Klassenstärke von mindestens 10 Schüler/-innen in der Eingangsklasse im Schuljahr 2022/23. Wird diese Klassenstärke nicht erreicht, dann bildet die Fachschule für Druck- und Medientechnik keine Eingangsklasse im nächsten Schuljahr.
Beantragung der Einrichtung einer Minderklasse an der Fachschule für Druck- und
Medientechnik zum Schuljahr 2022/23
hier: Sachverhalt
Inhaltliche Modernisierung der Weiterbildung an der FS Druck- und Medientechnik
Im Schulausschuss am 25.10.2019 wurde darüber berichtet, dass die Schülerzahlen der Fachschule für Druck- und Medientechnik in den letzten Jahren deutlich rückläufig waren. Die B6 hatte gemeinsam mit der Fachschule für Druck- und Medientechnik München einen Reformvorschlag zur Anpassung der Stundentafel und der Lerninhalte ausgearbeitet und dem StMUK vorgelegt. Ab dem Schuljahr 2019/20 wurde der neue Lehrplan zur Erprobung im 1. Fachschuljahr eingesetzt. Änderungen waren vor allem: neue Lernfelder, Lernfeldanpassungen, Umstrukturierung der Fächer und Stundentafel mit stärkerer Ausrichtung auf den Medien(gestalter)bereich. Für das zweite Fachschuljahr galt die Erprobung ab dem Schuljahr 2020/21. Beendet wurde die Erprobung am 31.07.2021. Die B6 erhielt vom StMUK den Auftrag, eine Bewertung der Erprobung abzugeben und die Lerninhalte und Stundentafeln daran anschließend nochmals zu überarbeiten und anzupassen. Dies erfolgte im Dezember 2021 zusammen mit der FS Druck- und Medientechnik München. Ergebnis war eine nochmalige Anpassung der Stundentafel sowie der Lernfeldinhalte. Der Entwurf wurde dem StMUK im Dezember 2021 zugesandt. Aktueller Stand: Der Entwurf wurde Anfang März 2022 final vom ISB fertiggestellt und liegt nun als endgültiger Entwurf für die Gremienabstimmung vor.
Ausbildungsziele und Aufnahmevoraussetzungen und Folgewirkungen des Distanzunter-
richts im Schuljahr 2020/21
Die Weiterbildung an der Fachschule für Druck- und Medientechnik befähigt junge Erwachsene zur Übernahme von Aufgaben im mittleren Management und Funktionsbereichen als Spezialisten in der Druck- und Medienbranche. Während die Stellenangebote in der Region Nürnberg im Bereich der Drucktechnik durch den Wegfall namhafter Unternehmen rückläufig waren, sind Stellenangebote für Fachkräfte (mit einschlägiger Ausbildung) und Spezialisten/-innen (nach einer Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker/zur Staatlich geprüften Technikerin) in der Medienbranche stark gestiegen. Dies bietet den Absolventen/-innen der FS Druck- und Medien hervorragende Möglichkeiten des Berufseinstiegs. Gleichzeitig führt der Fachkräftemangel im Bereich der Medientechnik aber auch dazu, dass nach der Erstausbildung und einjähriger beruflicher Praxis die Bereitschaft, eine Weiterbildung in Vollzeit anzustreben, sinkt. Da die Aufnahme in die Fachschule eine einjährige Berufserfahrung nach der Ausbildung voraussetzt, zeigen Informations- und Werbemaßnahmen erst ein Jahr später ihre Auswirkungen auf die Anmeldezahlen. Aufgrund der Pandemie konnten keine Informationsveranstaltungen in Abschlussklassen an bayerischen Druck/Medienstandorten durchgeführt werden. Online-Informationsveranstaltungen, wie beispielsweise die Teilnahme an der bayernweiten Aus- und Weiterbildungswoche im März 2021 und viele eigene Online-Informationsangebote wurden nur sehr schwach nachgefragt. Erfahrungsgemäß zeigt die persönliche Ansprache von möglichen Interessentinnen und Interessenten vor Ort stets den größten Erfolg.
Die Prognose der Anmeldezahlen für das Schuljahr 22/23 zeigen im Vergleich zum Schuljahr 2021/22 einen Abwärtstrend und es erscheint zum jetzigen Zeitpunkt als nicht abgesichert, ob im Schuljahr 22/23 die notwendige Anzahl von 16 Schülerinnen und Schüler erreicht werden kann. Dieser Trend lässt sich einerseits der Pandemie mit dem Wegfall der Informationsveranstaltungen in Präsenz im Schuljahr 2020/21, aber auch dem sich immer mehr abzeichnenden Fachkräftemangel in der Druck-Medienbranche zurechnen.
Die Schule hat im laufenden Schuljahr 2021/22 umfangreiche Informationsmaßnahmen geplant, um über die Fachschule für Druck- und Medientechnik zu informieren. U. a. sind dies: Vorstellung der Fachschule an Berufsschulstandorten in Bayern und Thüringen Erstellung von Informationsvideos zur Fachschule, die über den Youtube-Kanal der Stadt veröffentlicht werden sollen Informationsabende in Präsenz und bei Bedarf online Gestaltung und Erstellung von Plakaten zum Aushang im Medienbereich der B6 und zum Versand an Druck-/Medien-Standorte in Bayern und Thüringen Social-Media-Werbung über die Instagram-Seite der Fachschule Erstellung eines neuen Image-Filmes bis Mai 2022 Messestandbetreuung bei der Fachpack im September 2022 Neugestaltung und Produktion eines Fachschul-Flyers in Visitenkartenformat Großformatige Plakate zur Information über Weiterbildungsmöglichkeiten an der B6
Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen kann erst nach den Auswirkungen der Pandemie zum Schuljahr 2023/24 richtig eingeschätzt werden.
Entwicklung der Klassen- Schülerzahlen1
Die Klassen und die Schülerzahlen der Fachschule für Druck- und Medientechnik entwickelten Sie in den letzten Jahren wie folgt:
| Schuljahr | Klassen | Schüler/-innen |
|---|---|---|
| 2008/09 | 2 | 51 |
| 2009/10 | 2 | 53 |
| 2010/11 | 2 | 52 |
| 2011/12 | 2 | 53 |
| 2012/13 | 2 | 56 |
| 2013/14 | 2 | 54 |
| 2014/15 | 2 | 45 |
| 2015/16 | 2 | 33 |
| 2016/17 | 2 | 27 |
| 2017/18 | 2 | 32 |
| 2018/19 | 2 | 35 |
| 2019/20 | 2 | 24 |
| 2020/21 | 2 | 14 |
| 2021/22 | 2 | 21 |
Strategien für das Schuljahr 2022/23
Angesichts des beschriebenen Sachverhalts und der langjährigen Tradition Nürnbergs als Druckstandort sowie dem damit verbundenen guten Ruf, den sich die Fachschule für Druck- und Medientechnik der Stadt Nürnberg – auch überregional - in den letzten Jahrzehnten erworben hat, erscheint es aber sehr sinnvoll, die Schulart auch weiterhin anzubieten. Insbesondere die ortsansässigen Unternehmen und die Firmen der Metropolregion Nürnberg rekrutieren Ihren Führungsnachwuchs aus Absolventen/-innen der Fachschule für Druck- und Medientechnik der Stadt Nürnberg.
1 Quelle: SchB-Statistiken zum 20.10. des Schuljahres (Stichtag der amtl. Schulstatistik für berufliche Schulen)
Aktuell liegen an der Fachschule für Druck- und Medientechnik für eine Eingangsklassenbildung im Schuljahr 2022/23 Anmeldungen noch nicht im ausreichenden Maße vor. Die B6 hat den bisherigen Bewerbern/-innen deshalb noch keine festen Zusagen erteilt. Für die Bewerber/-innen bedeutet dies, dass sie ihre Arbeitsstellen noch nicht kündigen können. Für das nächste Schuljahr 2022/23 erscheint es grundsätzlich sinnvoll, eine Minderklasse einzurichten, falls sich mindestens zehn Bewerber/-innen anmelden. Sollte diese Anmeldezahl nicht erreicht werden können, würde die Schulen ab dem Schuljahr 2022/23 zu einem zweijährigen Turnus für die Bildung von Eingangsklassen übergehen.
Personalkosten bei der Einrichtung von Minderklassen
Die Bildung einer Minderklasse unter 16 Schüler/-innen wirkt sich wie folgt auf die Personalkosten aus: Zum einen sieht die staatlich vorgegebene Lehrerbedarfsrechnung eine geringere Zahl an Teilungsstunden für kleine Klassen unter 16 Schüler/-innen vor. Zum anderen mindert sich der Lehrpersonalzuschuss gem. Art. 18 (1) BaySchFG bei der Bildung einer Minderklasse anteilig im Verhältnis der tatsächlichen Schülerzahl zur festgelegten Mindestschülerzahl von 16 Schüler/-innen pro Klasse. Die Personalkosten für den Unterricht stellen sich wie folgt dar:
| Entwicklung der städtischen Personalkosten pro Ausbildungsjahr und nach Schülerzahl für den Unterricht | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Jahr | 2. Jahr | |||||||
| SuS | Personalkosten; Basis: staatl. Lehrerbedarfsrech nung bei Klassen mind. 16 bzw. weniger als 16 SuS 1,2,3 | abzgl. LPZ 4 | städt. P-Kosten | Personalk. | abzgl. LPZ | städt. P-Kosten | städtische Kosten pro Schüler/ -in im 1. Ausbildungsjahr | städtische Kosten pro Schüler/ -in im 1. und 2. Ausbildungsjahr |
| 24 | 1 79.583,78 € | 96.181,80 € | 83.401,98 € | 1 99.187,72 € | 1 06.496,40 € | 92.691,32 € | 3 .862,14 € | 7.337,22 € |
| 23 | 1 79.583,78 € | 96.181,80 € | 83.401,98 € | 1 99.187,72 € | 1 06.496,40 € | 92.691,32 € | 4 .030,06 € | 7.656,23 € |
| 22 | 1 79.583,78 € | 96.181,80 € | 83.401,98 € | 1 99.187,72 € | 1 06.496,40 € | 92.691,32 € | 4 .213,24 € | 8.004,24 € |
| 21 | 1 79.583,78 € | 96.181,80 € | 83.401,98 € | 1 99.187,72 € | 1 06.496,40 € | 92.691,32 € | 4 .413,87 € | 8.385,40 € |
| 20 | 1 79.583,78 € | 96.181,80 € | 83.401,98 € | 1 99.187,72 € | 1 06.496,40 € | 92.691,32 € | 4 .634,57 € | 8.804,67 € |
| 19 | 1 79.583,78 € | 96.181,80 € | 83.401,98 € | 1 99.187,72 € | 1 06.496,40 € | 92.691,32 € | 4 .878,49 € | 9.268,07 € |
| 18 | 1 79.583,78 € | 96.181,80 € | 83.401,98 € | 1 99.187,72 € | 1 06.496,40 € | 92.691,32 € | 5 .149,52 € | 9.782,96 € |
| 17 | 1 79.583,78 € | 96.181,80 € | 83.401,98 € | 1 99.187,72 € | 1 06.496,40 € | 92.691,32 € | 5 .452,43 € | 10.358,43 € |
| 16 | 1 79.583,78 € | 96.181,80 € | 83.401,98 € | 1 99.187,72 € | 1 06.496,40 € | 92.691,32 € | 5 .793,21 € | 11.005,83 € |
| 15 | 1 61.652,44 € | 81.290,25 € | 80.362,19 € | 1 41.802,56 € | 71.228,44 € | 70.574,12 € | 4 .704,94 € | 10.062,42 € |
| 14 | 1 61.652,44 € | 75.870,90 € | 85.781,54 € | 1 41.802,56 € | 66.479,88 € | 75.322,68 € | 5 .380,19 € | 11.507,44 € |
| 13 | 1 61.652,44 € | 70.451,55 € | 91.200,89 € | 1 41.802,56 € | 61.731,31 € | 80.071,24 € | 6 .159,33 € | 13.174,78 € |
| 12 | 1 61.652,44 € | 65.032,20 € | 96.620,24 € | 1 41.802,56 € | 56.982,75 € | 84.819,81 € | 7 .068,32 € | 15.120,00 € |
| 11 | 1 61.652,44 € | 59.612,85 € | 1 02.039,59 € | 1 41.802,56 € | 52.234,19 € | 89.568,37 € | 8 .142,58 € | 17.418,91 € |
| 10 | 1 61.652,44 € | 54.193,50 € | 1 07.458,94 € | 1 41.802,56 € | 47.485,63 € | 94.316,93 € | 9 .431,69 € | 20.177,59 € |
| 9 | 1 61.652,44 € | 48.774,15 € | 1 12.878,29 € | 1 41.802,56 € | 42.737,06 € | 99.065,49 € | 11.007,28 € | 23.549,31 € |
| 8 | 1 61.652,44 € | 43.354,80 € | 1 18.297,64 € | 1 41.802,56 € | 37.988,50 € | 1 03.814,06 € | 12.976,76 € | 27.763,96 € |
- Durchschnittliche Personalkosten 2022, Anlage zur Mitteilung Nr. 1B vom 03.01.2022, A14 u. A11 Lehrkräfte 2) Lehrerbedarfsrechnung des StMUK für die FS Druck/Medien, bei mehr als 16, weniger als 24 SuS u. bei weniger 16 SuS 3) Aufteilung der Stunden auf Q3, Q4 hängt vom Wahlverhalten der SuS im 2. Jahr ab. Aufteilung erfolgt hier nach Erfahrungswerten 4) Zuschussmessbetragstabelle 2022: Lehrpersonalzuschüsse für kommunale berufl. Schulen nach Art. 18 BaySchFG 2022
Die Kosten einer Klasse ab 16 Schüler/-innen sowie einer Minderklasse mit 15 bzw. zehn Schüler/innen pro Schuljahr sowie für die zweijährige Vollzeit-Weiterbildung insgesamt veranschaulicht die folgende Übersicht:
| Berechung der (pauschalierten) Personalkosten pro Klasse - Fachschule für Druck- und Medientechnik sowie LPZ-Verlust bei Minderklassen | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Lehrerwochen- stunden | Personalkosten - Unterricht | ||||||||||||
| städt. Personalkosten €2 | Lehrpersonalzuschuss €3 | Saldo: städtische | |||||||||||
| inkl. Teilungen1 | bei 15 SuS | bei 10 SuS | Kosten € pro SJ im Vergleich | ||||||||||
| Jährliche Minderklasse (15 oder 10 SuS): | QE4 | QE3 | QE4 | QE3 | QE4 | QE3 | QE4 | QE3 | bei 15 SuS | bei 10 SuS | bei 15 SuS ges. (1. und 2. Jahr) | bei 10 SuS ges. (1. und 2. Jahr) | |
| FS Druck, einzügig, jährlicher Turnus, | 1. Schuljahr, bis zu 15 SuS | 32 | 8 | 137.744,00 | 23.908,44 | 69.450,00 | 11.840,25 | 46.300,00 | 11.840,25 | 80.362,19 | 103.512,19 | ||
| Minderklassen | 2. Schuljahr bis zu 15 SuS | 26 | 10 | 111.917,00 | 29.885,56 | 56.428,13 | 14.800,31 | 37.618,75 | 14.800,31 | 70.574,12 | 89.383,49 | 150.936,31 | 192.895,69 |
| Zweijährige Klasse mit mind. 16 SuS: | bei 16 bis 24 SuS | bei 16 bis 24 SuS | |||||||||||
| FS Druck, einzügig, zweijähriger Turnus, Klassen mit 16 bis 24 SuS | 1. Schuljahr, ab 16 bis 24 SuS | 32 | 14 | 137.744,00 | 41.839,78 | 74.080,00 | 22.101,80 | 83.401,98 | |||||
| 2. Schuljahr, ab 16 bis 24 SuS | 31 | 22 | 133.439,50 | 65.748,22 | 71.765,00 | 34.731,40 | 92.691,32 | 88.046,65 | |||||
| 1) Basis: | Lehrerbedarfsberechnung des StMUK für die FS Druck- und Medientechnik, bei a) 15 oder weniger SuS pro Klasse bzw. b) 16 bis 24 SuS; Stand Oktober 2021https://www.km.bayern.de/lehrer/schulleitungen/formulare-und-hinweise.html (ohne Anrechnungsstunden) | ||||||||||||
| 2) Basis: | Durchschnittliche Personalkosten 2022, Anlage zur Mitteilung Nr. 1 B vom 03.01.2022, A14 und A11 Beamte/Lehrkräfte | ||||||||||||
| 3) Basis: | Zuschussmessbetragstabelle 2022: Lehrpersonalzuschüsse für kommunale berufliche Schulen nach Art. 18 BaySchFG 2022 |
Die räumliche Ausstattung für die Fachschule ist an der B6 vorhanden. Auch die Sachkosten würden sich bei Bildung einer Minderklassen grundsätzlich nicht verändern.
Fazit
Die Schülerzahlen an der Fachschule für Druck- und Medientechnik sind seit mehreren Jahren rückläufig. Im Schuljahr 2020/21 konnte die B6 aufgrund des überwiegenden Distanzunterrichts kaum Auszubildende in den Abschlussklassen bereits zum Ende der Erstausbildung für eine Weiterbildung an der Fachschule gewinnen. Da die Aufnahme an der Fachschule sowohl den erfolgreichen Abschluss der Erstausbildung als auch eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr voraussetzt, wirkt sich das „Corona-Schuljahr 2020/21“ an den Fachschulen auf die Anmeldezahlen zum Schuljahr 2022/23 aus. Die Schule hat die Weiterbildung zum/zur „Staatlich geprüften Druck- und Medientechniker/-in“ bereits reformiert und dabei die medientechnischen Lerninhalte stärker fokussiert. Absolventen/-innen der Fachschule bieten sich deshalb hervorragende Einstiegsmöglichkeiten in Unternehmen der Medienbranche. Der Schulausschuss wird darum gebeten, folgende Planungsstrategie der Schule zu unterstützen: Bei einer Zahl von mindestens zehn geeigneten Bewerbern/-innen kann zum Schuljahr 2022/23 eine Eingangsklasse als Minderklasse gebildet werden. Sollte die Anmeldezahlen geringer sein, bildet die Fachschule für Druck- und Medientechnik im Schuljahr 2022/23 keine Eingangsklasse und geht damit auf einen zweijährigen Turnus über.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Projekt IBOS/SCHLAU
HVE/001/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Schulausschuss 29.04.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Vandalismus an Schulen, Sonderprogramm Toilettensanierung
Sachverhalt kurz:
Vandalismus an Schulen, und hier besonders in den Toilettenanlagen, sorgte in den letzten Jahren regelmäßig für Unmut und hohe finanzielle Aufwendung für die Beseitigung der Schäden.
HVE Schule und Sport berichtet über die aktuelle Situation hinsichtlich dieser Problematik und welche Möglichkeiten bestehen, den generellen Zustand der Sanitäranlagen in den Schulen, langfristig zu verbessern.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: falls das vorgeschlagenen Sonderprogramm Toilettensanierung aufgelegt wird, 500.000€/ Jahr
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage HVE/001/2022
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Vorschlag für den Schulausschuss, falls Zustimmung, Abstimmung mit Ref.I/II / StK
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Vandalismusschäden treten an Schulen jedweder Ausrichtung auf und es sind, bezogen auf die Toilettenvandalismus-Schäden, sowohl Jungen-als auch Mädchentoiletten betroffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Berichtsvorlage HVE/001/2022
Schulausschuss-Vorlage Toilettenanlagen an Schulen der Stadt Nürnberg
HVE Schule und Sport ist stets bemüht, die Toilettenanlagen in den zugewiesenen Schulliegenschaften in ordentlichem Zustand und funktionsfähig zu halten. Entsprechend werden kontinuierlich Maßnahmen über den Bauunterhalt der HVE SuS ergriffen, um den Bestandserhalt bzw. eine Verbesserung der Situation zu erreichen.
Großmaßnahmen
Im Zeitraum 2010 bis 2018 wurde über zwei Stadtratsbeschlüsse ein Sonderprogramm Toilettensanierung in Zusammenarbeit von Hochbauamt und HVE durchgeführt und dabei Großmaßnahmen, wie z.B. die Toilettensanierung in der GS Ziegelstein EG (340.000 €), Georg-Paul- Amberger-Schule WC-Anlagen Mädchentrakt EG bis 2.OG (350.000 €), Berufsschule B1 WC-Anlage EG (540.000 €), Georg-Holzbauer-Schule Toilettensanierung (405.000 €), GS Holzgartenschule WC- Sanierung(280.000 €), Friedrich-Wilhelm-Herschel-Schule Toilettensanierung (625.000 €), durchgeführt. Darüber hinaus wurden Dutzende kleinere Einzelmaßnahmen umgesetzt. Dazu gab es drei ausführliche Berichte im Schulausschuss.
Seit 2019 wird dieses Sonderprogramm nicht mehr durchgeführt. HVE SuS hatte damals vorgeschlagen, eine jährliche Summe von 500.000 € zweckgebunden für die Sanierung und Instandhaltung der schulischen Toiletten- und Sanitäreinrichtungen zur Verfügung zu stellen, dies wurde auf Grund von Kosteneinsparungen abgelehnt.
Entsprechend werden alle laufenden Vorhaben nun über die Baupauschale finanziert bzw. im BIC- Verfahren gelistet und durch die Fülle der Maßnahmen erst nach einer gewissen Zeit durchgeführt.
Kleinmaßnahmen/Schönheitsreparaturen
Zu den Großmaßnahmen kamen und kommen immer wieder kleinere Instandsetzungen bzw. Schönheitsreparaturen in den WC-Anlagen, die im Rahmen des Bauunterhalts ausgeführt werden, wie z.B. Erneuerung der Sanitärmöblierung (Porzellan), Malerarbeiten, Erneuerung der Trennkabinen, Austausch von Fliesen, Oberflächenversiegelung etc.. Seit 2019 hat dies in einem Gesamtwert von etwas über 2.000.000 € stattgefunden. Zudem kommen weiterhin Maßnahmen wie Instandsetzungen und Sonderreinigungen auf Grund von Verunreinigungen bzw. Vandalismus hinzu.
Auszug aus den geplanten Maßnahmen ab 2022
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Melanchthon-Gymnasium: Kompletterneuerung von vier WC Anlagen
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Berufliche Schule 9: Im EG werden die Handtuchspender durch Händetrockner ersetzt
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Grundschule Nürnberg-Eibach: Atriumbau Ertüchtigung Toilettenanlage, bis Abbruch bzw. Neubau
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Dep. Grundschule Nürnberg-Eibach: Oberflächenversiegelung Fliesenspiegel
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Berufliche Schule 2: Pinselsanierung mit Erneuerung der Keramik
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Knauerschule: Pinselsanierung mit Erneuerung der Keramik
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Astrid-Lindgren-Schule: Erneuerung WC-Trennwände
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Lothar-von-Faber FOS: Austausch von WC-Sitzen mit Porzellan
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Veit-Stoß-Realschule: Tausch von Waschbecken und WC-Porzellan
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Konrad-Groß-Schule: im gesamten Altbau in verschiedenen WC-Anlagen WC-Brillen und
Seifenspender sowie teilweise WC-Porzellan Erneuerung
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Henry-Dunant-Schule: Sonderreinigung aufgrund Geruch bis zum Abbruch bzw. Neubau der Schule
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Carl-von-Ossietzky-Schule: Sanierung der Toilettenanlage war in der BP gemeldet, soll nun im Zuge
der umfassenden Sanierung ertüchtigt werden.
Vandalismus/mutwillige Zerstörung in Toilettenanlagen
Es kommt immer wieder vor, dass die Toilettenanlagen durch Vandalismus mutwillig beschädigt bzw. verunreinigt werden. HVE SuS hat immer wieder mit Vandalismusarten wie mutwillige Verstopfungen der WC-Anlagen, Schmierereien an den Wänden, Beschädigung der Rigipswände, Beschädigung der WC Eingangstüren, teilweise abgerissene und beschädigte Jumborollenhalter, Verschmutzung durch Fäkalien, Graffitis, Brennspuren von Zigaretten auf Ablagen und WC-Sitzen, Löcher in Kabinentüren, mutwillige Zerstörung von Handgebläsetrockner, Wände und Decken mit umhergeworfenen Papierhandtüchern, Tampons und Toilettenpapier verunstaltet, etc. zu tun.
Diese Beschädigungen/Verunreinigungen binden jährlich einen großen fünf- bis sechsstelligen Betrag des Bauunterhaltes (2021 insg. 110.000 €). Präventiv könnte hier durch ein organisatorisches Eingreifen der Schulleitungen gearbeitet werden., dafür gibt es gute Beispiele in der Stadt.
Zusammenfassung
Auf Grund der unterschiedlichen Baujahre der Schulliegenschaften, die in einem Fenster von 120 Jahren bis zum Neubau angesiedelt sind, sind die Toilettenanlagen generell in einem funktionsfähigen, aber nicht immer befriedigendem oder zeitgemäßen Zustand. Trotz vieler Schönheitsreparaturen und großem Engagements von Seiten der Hausverwaltung sind die Toilettenanlagen in vielen Bereichen sanierungsbedürftig. Darüber hinaus würde es helfen, zweckgebundene Mittel im laufenden Haushaltsjahr für Toilettensanierung bzw. – instandhaltung zur Verfügung zu haben. Damit könnte perspektivisch nach einer festgelegten Prioritätenliste abgearbeitet werden. Grundsätzlich gilt: Toilettenanlagen in öffentlichen Bereichen mit hoher Nutzeranzahl haben eine Haltbarkeitsdauer von maximal 20 Jahren. Danach ist eine Gesamtsanierung der Toilettenanlagen empfohlen bzw. erforderlich.
Vorschlag
Die HVE Schule und Sport nimmt Gespräche mit StK auf, um für die Sanierung und Instandhaltung von Schultoiletten einen verstetigten Betrag im Stadthaushalt zu etablieren.