Beilage 6.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.04.2022
Förderung aus dem „Projekte- und Initiativenfonds“
Beratungsgegenstand - Ziele, Inhalt, Konsequenzen
1. Ressourcen
Für den „Projekte- und Initiativenfonds“ stehen 2022 Mittel in Höhe von 40.000,00 Euro zur Verfügung.
Bisher wurden noch keine Förderungen ausbezahlt, so dass aktuell noch der gesamte Betrag in Höhe von 40.000,00 Euro zur Verfügung stehen.
Erfolgt die Förderung entsprechend dem vorliegenden Beschlussvorschlag in Höhe von insgesamt 6.100,00 Euro, stehen für Förderungen aus dem Projekte- und Initiativenfonds für 2022 unter Berücksichtigung der reservierten Fördermittel für das Projekt „Laut! Jugend bewegt Stadt“ (12.800,00 Euro) noch Mittel in Höhe von 27.200,00 Euro zur Verfügung.
2. Organisation und Abwicklung
Die Abwicklung der Zuschüsse einschließlich der Überwachung der Verwendung erfolgt durch Ref. V.
3. Programme, Instrumente, Maßnahmen
Erwartete Ergebnisse, Wirkungen
Im Folgenden wird die Zielrichtung der beantragten Förderungen hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen, deren Finanzierung und erwarteten Ergebnisse, Wirkungen / Zielsetzungen für die Bürgerinnen und Bürger bzw. bestimmte Zielgruppen erläutert.
3.1 Antrag Fränkisches Bildungswerk für Friedensarbeit e.V.
„Resilienzförderung von Kindern in KiTas““
Kinder leiden stark unter den Coronabedingungen. Mit dem Projekt unterstützt das Fränkische Bildungswerk für Friedensarbeit Kinder in den KiTas, um die Widerstandskraft zu fördern. Es wird ein Konzept entwickelt, das den Erziehenden und den Kindern ermöglicht, auf ihre Grundwiderstandskräfte zurückzugreifen. Dafür geht der Verein in die KiTas und arbeitet mit den Kindern wie auch mit den Erziehenden. Es werden Elternabende und –trainings angeboten, die Eltern darauf aufmerksam machen, was Kinder aktuell brauchen.
Die Maßnahme entspricht in der Thematik der
Leitlinie 1:Familie stärken, Erziehung unterstützen
Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen
Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen
Eine einmalige Förderung i. H. v. 6.100,00 Euro
wird befürwortet.