Beschlussvorlage J/009/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 28.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Anerkennung der Gesellschaft für kulturelle Freiräume (GkF) mbH als freier Träger der
Jugendhilfe gem § 75 SGB VIII
Anlagen: Enscheidungsvorlage_Anerkennung_ZBau
Sachverhalt (kurz):
Die Gesellschaft für kulturelle Freiräume (GkF) mbH beantragt die öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach den Vorschriften des § 75 SGB VIII.
Über diese Anerkennung nach § 75 SGB VIII entscheidet der Jugendhilfeausschuss gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 7 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/009/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/009/2022
Beschlussvorschlag:
Die Gesellschaft für kulturelle Freiräume (GkF) mbH mit Sitz in Nürnberg vertreten durch Steffen Zimmermann (Geschäftsführer) wird gemäß § 75 SGB VIII als förderungswürdiger freier Träger der Jugendhilfe öffentlich anerkannt.