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← Sitzung des Jugendhilfeausschusses (28.04.2022)

Rahmenkonzeption JB1

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Jugendhilfeausschuss Schule & Bildung Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage 1.2

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.04.2022

Rahmenkonzeption für Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg

Inhalt 1. Der städtische Kita-Träger ...................................................................................... 2 1.1 Wir stellen uns vor ............................................................................................. 2 1.2. Gesetzliche Grundlagen .................................................................................... 2 1.3 Die Handlungsleitlinien für städtische Kindertageseinrichtungen ...................... 3 1.4 Unsere Einrichtungsarten und besondere Konzepte ......................................... 3 1.5 Ziele und Entwicklung der Rahmenkonzeption ................................................. 5 1.6 Unser Betreuungspersonal ............................................................................... 6 2. Eckpunkte der Bildung, Erziehung und Betreuung in städtischen Kitas ................. 6 2.1 Orientierung an den Bildungsleitlinien und dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) ....................................................................................... 6 2.2 Umsetzung der Kinderrechte ............................................................................ 7 2.2.1 Grundsätze zur Umsetzung der Kinderrechte ............................................ 8 2.2.2 Standards zur Umsetzung .......................................................................... 9 2.3 Lebensweltorientierung und ihre Prinzipien .................................................... 12 2.3.1 Alltagsorientierung .................................................................................... 13 2.3.2 Sozialraumbezug und Regionalisierung ................................................... 13 2.3.3 Zukunftsgestaltung ................................................................................... 14 2.3.4 Partizipation .............................................................................................. 14 2.3.5 Inklusion ................................................................................................... 15 2.3.6 Anerkennung ............................................................................................ 15 2.3.7 Soziale Gerechtigkeit ................................................................................ 15 2.4 Strukturierte Offenheit - Räume für Spielen, Entdecken und Entfaltung ......... 16 3. Die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele .............................................. 17 3.1 Allgemeine Bildungs- und Erziehungsziele ..................................................... 17 3.2 Besondere Entwicklungsthemen für Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte ........................................................................................................... 17 3.2.1 Sprachliche Bildung .................................................................................. 18 3.2.2 Interkulturelle Arbeit .................................................................................. 18 3.2.3 Gesunde Ernährung und Gesundheitserziehung...................................... 18 3.3 Begleitung von Übergängen ............................................................................ 19 3.4 Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Elternbeirat ................................... 20 3.5 Beobachtung und Dokumentation als Basis der pädagogischen Arbeit .......... 20 4. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung unserer Einrichtungen ....................... 21

4.1. Kommunikation und Interaktion ...................................................................... 21 4.2. Umsetzung der Rahmenkonzeption ............................................................... 22 4.3 Fachliche Begleitung ....................................................................................... 22 4.3.1 Fachberatung ........................................................................................... 22 4.3.2 Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) ................................................ 22 4.3.3 Sprachberatung ........................................................................................ 23 4.4 Qualitätszirkel zu Schwerpunktthemen ........................................................... 23 4.5 Erhebungen .................................................................................................... 23 4.5.1 Elternbefragungen .................................................................................... 23 4.5.2. Kinderbefragungen .................................................................................. 24 4.5.3 Fachkraft-Reflexionen .............................................................................. 24 4.6. Fort- und Weiterbildung .................................................................................. 24 5. Ausblick ................................................................................................................ 24

1. Der städtische Kita-Träger

Diese Rahmenkonzeption ist entwickelt für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Nürnberg. In den folgenden Kapiteln werden die Rahmenbedingungen, die Ziele und Schwerpunkte sowie die Standards und Methoden der pädagogischen Arbeit der städtischen Kindertageseinrichtungen beschrieben und als verbindliche Grundlage definiert.

1.1 Wir stellen uns vor

Willkommen in unseren Kitas! So lautet das gemeinsame Verständnis unserer Willkommenskultur für städtische Kindertageseinrichtungen. Ziel ist es, dass unsere Fachkräfte mit den Familien und den verschiedenen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner eng für eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung und damit für eine gelingende Entwicklung der Kinder zusammenarbeiten.

Die Stadt Nürnberg hat eine jahrzehntelange Tradition als Träger von kommunalen Kindertageseinrichtungen. Alle städtischen Kindertageseinrichtungen bilden innerhalb des Jugendamtes einen eigenen Fachbereich. Träger der städtischen Kindertageseinrichtungen ist das Jugendamt der Stadt Nürnberg. Das Jugendamt gehört zum Geschäftsbereich des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg.

Die rund 130 Kindertageseinrichtungen sind acht regionalen Abteilungen zugeordnet, die Trägerverantwortlichen sind räumlich im Jugendamt, Dietzstr. 4, 90443 Nürnberg verortet.

1.2. Gesetzliche Grundlagen

In den Paragraphen 22 und 22a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sind die Grunds-

ätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen geregelt. Das Bayerische Kinderbil-

dungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und die Ausführungsverordnung (AV BayKiBiG)

regelt die gesetzlichen Bestimmungen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern

in Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorten, Häusern für Kinder (altersgemischte Kitas wie

zum Beispiel für Kinder zwischen 1 und 10 Jahren) und Tagespflege. Basis der Arbeit in den

städtischen Kindertageseinrichtungen sind die Grundsätze für die Bildungs- und Erziehungs-

arbeit in förderfähigen Kindertageseinrichtungen gemäß Art. 13 BayKiBiG.

Die konzeptionelle Arbeit der städtischen Kindertageseinrichtungen richtet sich nach dem Le-

bensweltorientierten Ansatz1 sowie der Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte im

Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Das Nürnberger Leitbild „Nürnberg – Stadt des Frie-

dens und der Menschenrechte“ wird auch von den städtischen Kindertageseinrichtungen auf-

genommen und gelebt. Gezielt wird mit der alltäglichen Wahrung der Kinderrechte in städti-

schen Kindertageseinrichtungen ein besonderer Schwerpunkt gesetzt. Der Kinderschutz, als

wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit in städtischen Kindertages-einrichtungen,

wird durch ein eigenes Kinderschutzkonzept2 sichergestellt.

1.3 Die Handlungsleitlinien für städtische Kindertageseinrichtungen

Mit den Handlungsleitlinien werden Eckpfeiler für das fachliche, organisatorische und wertebezogene Handeln und Führen in städtischen Kindertageseinrichtungen definiert:  Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das kompetente Kind, das wir achtsam und respektvoll in seiner Entwicklung und Bildung begleiten.  Unsere Haltung gegenüber Kindern, Eltern und Kooperationspersonen ist wertschätzend und konstruktiv, unabhängig von Status, Herkunft, Geschlecht und Religion.  Ziel unserer Arbeit ist das Erreichen gleicher Bildungs- und Lebenschancen für alle Kinder und deren Familien in Nürnberg.  Wir kommunizieren unsere Ziele und Erfahrungen, Erfolge und Entwicklungen in die eigene Organisation und nach außen.  Wir schaffen Handlungsspielräume, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre vorhandene Selbstverantwortung wahrnehmen und entfalten können. Dies beinhaltet auch die Bereitschaft und den Mut, an Weiterentwicklungen zu arbeiten, zu experimentieren und neue fachliche Wege zu beschreiten.  Unsere pädagogische Arbeit nach dem „lebensweltorientierten Ansatz“ gestalten wir auf Grundlage des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes und nach den Leitlinien des Orientierungsrahmens des Referats für Jugend, Familie und Soziales.

1.4 Unsere Einrichtungsarten und besondere Konzepte

Mit über 10.000 Betreuungsplätzen3 sind die städtischen Kindertageseinrichtungen im gesamten Nürnberger Stadtgebiet vertreten und bieten Kindern ab der achten Lebenswoche bis ins Schulalter eine verlässliche Bildung, Erziehung und Betreuung an, auch in Ferienzeiten. Für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf oder einer Behinderung stehen zwischenzeitlich in vielen städtischen Kindertageseinrichtungen integrative Plätze zur Verfügung. In allen acht Abteilungen gibt es mindestens ein integratives Haus für Kinder, mit einem festen Kontingent an Plätzen für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind offen für alle Kinder. Der Zugang wird objektiv über städtische Kriterien geregelt, im Rahmen der vorhandenen freien Plätze. Aufgenommen werden können auch Kinder, die in anderen Kitas ihren Platz verloren haben. Der Verbleib der Kinder, bis zum Ende der vereinbarten Betreuungsdauer, soll ermöglicht werden.

Folgende Einrichtungsarten stehen zur Verfügung:

Kinderkrippen für Kinder von 2 Monaten bis 3 Jahren

Kinderkrippen haben einen eigenständigen Auftrag zur Förderung und Unterstützung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen von Kindern unter drei Jahren. Der pädagogische Schwerpunkt liegt vor allem im individuellen und spielerischen Entdecken und gemeinsamen sozialen Miteinander der Kleinsten. Im Tagesablauf gibt es neben freien und angeleiteten Spiel- und Lernphasen in und außerhalb der Kita auch gemeinsame Zeiten des Essens einschließlich eines Mittagessens sowie des Ausruhens. Die enge Abstimmung und laufende Kooperation zwischen Krippenpersonal und Eltern ist Voraussetzung für eine gelingende Krippenzeit.

1 nach Prof. Dr. Dr. Hans Thiersch, Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogik 2 siehe Anlage 3 3 Stand 12/2021: 133 Kindertageseinrichtungen mit 10.165 Plätzen

Kindergärten für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung

Kindergärten stehen in enger Kooperation mit den Eltern im Sinne einer gemeinsamen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Dem jeweiligen Kind sollen bestmögliche Bildungserfahrungen und Chancen geboten werden. Dabei gilt es, den Kindern individuelle und vielfältige Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, sie in ihren Kompetenzen zu stärken und bei der Bewältigung der Übergänge zwischen den Bildungseinrichtungen zu begleiten. Der Tagesablauf ist geprägt durch eine betreute Freispielzeit, regelmäßige Garten- und Naturbesuche, angeleitete Angebots- und Projektzeiten sowie Phasen für Rückzug und Ausruhen. Das Mittagessen findet in gemeinschaftlicher Atmosphäre statt.

Kinderhorte für Grundschulkinder und Horte für Kinder aus Mittelschulen

Kinderhorte sind schulisch unabhängige Einrichtungen, häufig aber in Schulgebäuden oder in Schulnähe untergebracht. Sie zeichnen sich durch eine enge Kooperation mit den Schulen aus. Kinderhorte verstehen sich als Lebens- und Lernorte für Schulkinder in der Regel von der ersten bis zur vierten Klasse. Der Tagesablauf ist geprägt von Freizeit- und Rückzugsphasen, gemeinsamen Mahlzeiten und einer Hausaufgaben- bzw. Studierzeit. Das ganztägige Ferienbetreuungsangebot setzt nochmals eigene Akzente, beispielsweise durch mehrtägige Ferienfahrten. Eine Besonderheit stellen die Zentralhorte dar. Zentralhorte betreuen Schulkinder aus verschiedenen Schulstandorten, für den Transport der Kinder werden Busse und Taxen eingesetzt. Für Mittelschülerinnen und Mittelschüler gibt es an ausgewählten Standorten sogenannte Schülertreffs. Die Schülertreffs arbeiten nach einem kombinierten Konzept, mit Förder-, Beratungs- und Freizeitangeboten.

Horte an Förderzentren für Kinder der 1. bis zur 6. Klasse aus Förderzentren

Horte an Förderzentren sind Kindertageseinrichtungen mit einem speziellen inklusiven Angebot für Schulkinder, die einen hohen sozialen, emotionalen und kognitiven Förderbedarf haben. Der überwiegende Teil der Kinder besucht ein Förderzentrum. Orientierungshilfe, Vorleben und Erlernen von Basiskompetenzen und Strukturen, Wertevermittlung sowie die Förderung zwischenmenschlicher Beziehungen sind hier in besonderem Maße Merkmale des pädagogischen Handelns. Dies erfolgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Förderhort, Elternhaus und Schule. Der Tagesablauf beinhaltet Freizeit- und Rückzugsangebote, gemeinsame Mahlzeiten und eine Zeit für die Bearbeitung der Hausaufgaben. Auch hier setzt das ganztägige Ferienbetreuungsangebot nochmals eigene Akzente.

In den sogenannten Häusern für Kinder sind verschiedene Einrichtungsarten (Krippe, Kindergarten, Hort) unter einem Dach vereint. Darin können Kinder im Alter von 2 Monaten bis zur Einschulung oder auch bis zum Ende der Grundschulzeit betreut werden. Kinderkrippen, Kindergärten und Häuser für Kinder sind montags bis freitags bis zu zehn Stunden geöffnet. Kinderhorte bieten eine Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn an und sind dann wieder ab 11 Uhr geöffnet, in den Ferienzeiten durchgehend.

Verschiedene Einrichtungen dürfen sich als Kita als Ort für Familien oder als Familienzentrum bezeichnen. Diese Einrichtungen geben Eltern einen Raum und offerieren ein erweitertes Angebot zur Begegnung als Ort für Familien. Die Familienzentren erweitern das reguläre Angebot der Kindertageseinrichtung nochmals um spezifische, auf Familien bezogene Angebote. Dazu zählen unter anderem Informations- und Beratungsangebote durch verschiedene Fachdienste sowie Bildungsangebote. Darüber hinaus werden in weiteren Kindertageseinrichtungen ausgebildete Elternbegleitungen4 eingesetzt, die Eltern und Familien in erzieherischen und alltagsbezogenen Anliegen beraten und unterstützen.

4 siehe: https://www.elternchance.de/esf-programm-elternchance-ii/abschlussreport-qualifizierung-elternbegleitung/

Im außerschulischen Bereich wurde das Betreuungsangebot an drei Standorten durch eine integrierte und kooperative Arbeitsform zwischen Schule und Hort erweitert. Verschiedene Hortstandorte kooperieren auch mit ihrer Sprengelschule durch sogenannte Hortklassen, einem Konzept zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort für jeweils eine Klasse.

1.5 Ziele und Entwicklung der Rahmenkonzeption

Bereits Mitte der Neunziger Jahre haben sich die städtischen Kitas den lebensweltorientierten Ansatz5 in der Sozialen Arbeit als konzeptionelle Grundlage für die Kita-Pädagogik erarbeitet und zeitgleich die sogenannte Offene Arbeit6 als reformierte Entwicklungs- und Lernumgebung eingeführt. Seither hat sich die Gesellschaft - und damit die Lebenswelt der Kinder - stark gewandelt, so dass es notwendig geworden ist, die konzeptionellen Grundlagen für die pädagogische Arbeit kritisch zu betrachten und weiter zu entwickeln. Und auch der massive Kita-Ausbau hat dazu beigetragen, dass sich die Rahmenbedingungen hinsichtlich Altersstrukturen, Betreuungszeiten, Räumlichkeiten usw. sehr verändert haben und somit die Arbeits- und Betreuungsbedingungen entsprechend anzupassen waren.

Darüber hinaus hat die UN-Kinderrechtskonvention und die besondere Rolle der Stadt Nürnberg als Stadt der Menschenrechte unseren Fachbereich dazu motiviert, sich der Umsetzung der Kinderrechte im Kita-Alltag intensiv und einrichtungsübergreifend zu widmen. Mit diesem gemeinsamen Schwerpunkt und auf der Basis der vorliegenden Konzeption, die den pädagogischen und organisatorischen Rahmen bildet, entwickeln die Kita-Teams vor Ort ihre individuelle Einrichtungskonzeption7 - unter Einbeziehung der stadtteilbezogenen Bedarfe und zu betreuenden Altersgruppen sowie mit eigenen pädagogischen Schwerpunktthemen, z.B. Haus der kleinen Forscher, Tiergeschützte Pädagogik, Musik-Kita etc..

Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereich im Frühjahr 2019 einen partizipativen Profilschärfungsprozess mit wissenschaftlicher Begleitung begonnen, dessen Ergebnis nun drei Jahre später durch diese Rahmenkonzeption vorliegt. Dabei waren die zentralen Fragestellungen: Was heißt heute und mit Blick auf die Zukunft Lebensweltorientierte Kita-Pädagogik? Wie können wir das gesunde Aufwachsen und Entwickeln von Kindern und Jugendlichen begleiten, unterstützen und fördern? Und was macht uns als Kita-Träger aus? Am Entwicklungsprozess waren Fach- und Führungskräfte, Kinder und Elternvertretungen beteiligt.

Für die wissenschaftliche Beratung und Vortragstätigkeiten konnten Prof. Dr. Steffen Brockmann und Prof. Dr. Ralf Kuckhermann von der Technischen Hochschule Georg-Simon-Ohm in Nürnberg gewonnen werden. Zudem wurden wir zum Thema Kinderrechte von der Geschäftsführerin der Nürnberger Kinderkommission, Frau Cornelia Scharf tatkräftig unterstützt.

In verschiedenen analogen und digitalen Formaten wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortlaufend über die Veranstaltungen und Zwischenergebnisse informiert. Die großen Konzeptionswerkstätten bildeten das thematische Grundgerüst für den Prozess. In den kompakten Konzeptionswerkstätten wurde mit den 16 Modellstandorten aus allen 8 Abteilungen intensiv an Ergebnissen und an der Umsetzung in den Kita-Alltag gearbeitet. Alle Beiträge von Fachkräften, Kindern und Elternbeiräten wurden systematisch aufbereitet und in die vorliegenden Ergebnisse eingearbeitet.

5 Hans Thiersch Einführung des Konzeptes einer „lebensweltorientierten Sozialen Arbeit“, 1978 6 Pädagogisches Konzept auf Grundlage der Theorien von ReformpädagogInnen wie bspw. J. Rousseau, M. Montessori oder J. Korzak, welches tatsächlich von Elementarpädagoginnen Ende der 70er Jahre in der Praxis entwickelt wurde und nicht auf eine alleinige Theorie zurückzuführen ist 7 siehe Infobaustein Kitakonzeptionsgliederung

1.6 Unser Betreuungspersonal

Gemäß den Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes sind die Kita-Teams zusammen gesetzt aus Fachkräften – dies sind vorwiegend Erzieherinnen und Erzieher – sowie Ergänzungskräften, meist Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. Diese wiederum bilden sich, gefördert durch die Stadt Nürnberg, oftmals zu Kita-Fachkräften weiter. Daneben studieren viele Erzieherinnen und Erzieher berufsbegleitend, in erster Linie Kindheits- und Sozialpädagogik oder qualifizieren sich zusätzlich als Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Darüber hinaus gibt es städtischerseits geförderte Zertifizierungen wie beispielsweise zur Elternbegleitung, Krippenpädagogik oder Marte Meo8. Seit Einführung der zentralen Essensversorgung steht jeder Kindertageseinrichtung auch eine Hauswirtschaftskraft und in ausgewählten Einrichtungen eine Verwaltungskraft zur Verfügung.

Alle Kita-Mitarbeitenden werden über die aktuellen Themen und Entwicklungen durch einen eigenen digitalen Informationsbrief informiert, zu ausgewählten Themen auch über Videoclips. Darüber hinaus findet bei einrichtungsübergreifenden Anliegen eine aktive Beteiligung und Einbeziehung in Arbeitsgruppen statt.

Die städtischen Einrichtungen fördern durch Ausbildungs- und Praktikumsplätze die Gewinnung und Sicherung von Nachwuchskräften in vielfältiger Form: Freiwilliges Soziales Jahr, Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger, Regelausbildung und praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher, Fachkräfte für Grundschulbetreuung, Duale Ausbildungsformate Erziehung / Kindheitspädagogik und Semesterpraktika in sozialen Studiengängen sowie Schüler- und Begleitpraktikas.

2. Eckpunkte der Bildung, Erziehung und Betreuung in städtischen Kitas

Die pädagogische Arbeit in städtischen Kindertageseinrichtungen orientiert sich an den bayerischen Vorgaben für Kindertageseinrichtungen und den trägerspezifischen konzeptionellen Vorgaben.

2.1 Orientierung an den Bildungsleitlinien und dem Bayerischen Bildungs- und Erzie-

hungsplan (BayBEP)

Die Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL) für Kinder von 0 bis 10 Jahren gelten für Kita und Schule gleichermaßen und finden sich in den jeweils spezifischen Bildungsplänen für Kinderkrippen und Kindergärten sowie dem Grundschullehrplan wieder. In der Ausführungs-verordnung zum Bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) sind die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele festgelegt. Im BayBEP werden diese Bildungs- und Erziehungsziele ebenso wie die Schlüsselprozesse für Bildungs- und Erziehungsqualität ausführlich dargestellt und bilden die Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Dieser Plan wurde für die Betreuung der Unterdreijährigen entsprechend präzisiert und ist in der Handreichung „Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren“ zu finden.

Sowohl die Bildungsleitlinien für Kinder von 0 bis 10 Jahren als auch der BayBEP und der BEP U3 sind gemäß der jeweils aktuellen Fassung umzusetzen. Diese wurden im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales und vom Staatsinstitut für Frühpädagogik erarbeitet und weiterentwickelt9.

8 Marte Meo ist eine Methode zur Entwicklungsunterstützung. Sie vermittelt praktische Kenntnisse mit Hilfe von Videoaufnahmen von Alltagsinteraktionen., mehr dazu unter: https://www.martemeo.com/de/ 9 Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz - Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (bayern.de)

2.2 Umsetzung der Kinderrechte

Am 20.11.1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention10 in der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, nach Unterzeichnung und Ratifizierung trat sie im April 1992 in Deutschland in Kraft, anfänglich formulierte Vorbehalte wurden 2010 zurückgenommen. „Ausgangspunkt des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (...) ist die Stellung des Kindes als Träger eigener Rechte. Gemäß Artikel 1 gilt als Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, also Kinder und Jugendliche.“ 11 Den Rechten der Kinder stehen Verpflichtungen der Erwachsenen gegenüber. Eltern, Institutionen für Kinder und der Staat tragen Verantwortung für die Verwirklichung der Kinderrechte. In der Fachwelt wird hier von den Kindern als Rechtsträger und allen unterstützenden Gruppen als Pflichtträger gesprochen.

Bereits 1993 hat die Stadt Nürnberg eine Kinderkommission gegründet - ein Gremium mit Geschäftsführung, welches die Aufgabe hat, die Umsetzung der Kinderrechte in der Stadtgesellschaft voranzubringen. Sie entwickelt und verantwortet dazu entsprechende Projekte und Beteiligungsformate. Sichtbar werden die Kinderrechte seit 2007 auch im öffentlichen Raum durch die Straße der Kinderechte im Stadtpark, in Anlehnung an die Straße der Menschenrechte in der Kartäusergasse. Das besondere an der Straße der Kinderrechte ist, dass alle Kinderrechte-Stationen zusammen mit Kindern geplant und gestaltet wurden. Die Straße der Kinderrechte ist zwischenzeitlich ein anerkannter außerschulischer Bildungsraum und lädt alle Besucherinnen und Besucher zum Kennenlernen, Bespielen und zur Auseinandersetzung ein.

Neben der Einrichtung der Kinderkommission gibt es des Weiteren auch verschiedene Leitlinien als Handlungsmaximen für die Mitarbeitenden. So findet sich im Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik der Stadt Nürnberg die Leitlinie 3: „Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen“ und in der Willkommensmappe des Nürnberger Jugendamtes ist hinterlegt, dass alle Beschäftigten die Kinderrechte achten.

Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet insgesamt 54 Artikel und basiert auf vier Grundprinzipien: dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang.

Als Bild kann man sich die UN-Kinderrechtskonvention sehr gut als Gebäude vorstellen. Ganz unten das Fundament mit der Begriffsdefinition „Kind“, der Umsetzungsverpflichtung, der Berichterstattung und der Verpflichtung zur Verwirklichung der Rechte der Kinder. Dann auf dem Fundament die drei tragenden Säulen der Kinderrechte. Das Dach der Artikel 3: der Vorrang des Kindeswohls. Dies bedeutet, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, deren Wohl bei der Umsetzung vorrangig zu berücksichtigen ist. Wobei im Rahmen der UN- Kinderrechtskonvention sich der Vorrang des Kindeswohls auf alle Lebensbereiche der Kinder bezieht.

 Die erste Säule umfasst alle Schutzrechte. Hierzu gehören die Artikel 2, 8, 9, 16, 17, 22, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37 und 28: Kinder sind aufgrund ihrer Entwicklung eine sensible Gruppe unserer Gesellschaft. Sie sind nicht so stark wie Erwachsene und können sich oft nicht wehren, wenn ihnen Unrecht geschieht, daher brauchen sie einen ganz besonderen Schutz von uns allen. Kinder kommen bereits als Menschen auf die Welt. Sie sind von Beginn an mit Menschenwürde ausgestattet. Daher ist es eine Aufgabe des Staates, dafür sorgen, dass Kinder in ihrer Würde geachtet werden, dass sie zum Beispiel keine Kinderarbeit leisten müssen und dass sie bei Misshandlungen und Gewalt durch die staatlichen Behörden

10 siehe https://www.kinderrechtskonvention.info/ 11 Jörg Maywald, Kinderechte in der Kita, Herder, 2016

und die Gesellschaft geschützt werden. Unter diese Säule fällt unter anderem auch das Recht auf Schutz vor Vernachlässigung und die gewaltfreie Erziehung sowie das Recht auf das Zusammenleben mit seinen Eltern und den Kontakt zu beiden Elternteilen, wenn diese getrennt leben.  Die zweite Säule umfasst alle Förderungs- und Entwicklungsrechte mit den Artikeln 6, 10, 15, 17, 18, 23, 24, 27, 28, 30, 31 und 39: Kinder entwickeln sich von der Geburt bis ins Erwachsenenleben. Sie wachsen und werden groß, aber es wächst nicht nur der Körper, sondern es erweitern sich auch die kognitiven Fähigkeiten durch Wissensvermittlung, Erfahrungen und Erlebnisse. Kinder brauchen für ein erfolgreiches Aufwachsen nicht nur genug zu essen und einen gesunden Körper. Sie haben auch soziale Bedürfnisse und brauchen vielfältige Bezugspersonen wie zum Beispiel ihre Eltern, Freundinnen und Freunde und die Kita und Schule. Unter diese Säule fällt unter anderem das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung. Des Weiteren brauchen Kinder auch immer wieder kleine und große Erfolgserlebnisse um Anerkennung und Geltung zu erfahren. Dies alles trägt zu einem gesunden Wachstum der Kinder bei.  Die dritte Säule umfasst die Beteiligungsrechte. Diese finden wir in den Artikeln:12, 13 und 1712: Kinder haben das Recht ihre Meinung zu sagen und mitzubestimmen, wenn etwas entschieden wird, was sie betrifft. Die Erwachsenen sollen den Kindern auch aktiv und interessiert zuhören. Denn Kinder haben genauso wichtige Meinungen wie Erwachsene. Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und wissen über ihre Lebenswelten bestens Bescheid. Unter diese Säule fällt das Recht des Kindes auf kindgerechte Informationen und auf Äußerung und Berücksichtigung seiner Meinung.13 Es ist wichtig, dass Kinder sich als selbstwirksam erfahren können und erleben, dass sie in ihrem Leben und in der Gesellschaft etwas bewirken können. Maslow beschreibt diesen Punkt innerhalb der Bedürfnispyramide mit dem Begriff der Selbstwirksamkeit. Des Weiteren besteht in unserer Gesellschaft auch die Verpflichtung, jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, demokratische Grundprinzipien zu erlernen, um diese entsprechend verinnerlichen zu können.

Zusammenfassend ist noch wichtig anzumerken, dass Kinderrechte unteilbar und universell sind, dies bedeutet, alle Rechte sind gleich wichtig und alle Kinder haben die gleichen Rechte.

2.2.1 Grundsätze zur Umsetzung der Kinderrechte

Der Auftrag, Kinder in einem freiheitlich-demokratischen Grundverständnis zu erziehen, findet sich selbstverständlich auch im Auftrag des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans: „Oberstes Bildungs- und Erziehungsziel ist der eigenverantwortliche, beziehungs- und gemeinschaftsfähige, wertorientierte, weltoffene und schöpferische Mensch. Er ist fähig und bereit, in Familie, Staat und Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen, und offen für religiöse und weltanschauliche Fragen.“14

Um Kinder dazu zu befähigen, in diesem Sinne selbständig handelnde Personen zu werden, müssen sie ihre Rechte kennen, um Kinderrechtsverletzungen wahrnehmen zu können. Sie brauchen achtsame und informierte Menschen an ihrer Seite, welche ihnen bei erfolgten Verletzungen parteilich zur Seite stehen. Daher hat jedes Kita-Team die Aufgabe, sich kontinuierlich mit den Kinderrechten auseinanderzusetzen, die eigenen Haltungen zu prüfen sowie die Kinderrechte alters- und entwicklungsgerecht zu vermitteln und umzusetzen.

12 Eine Übersicht der jeweiligen Artikel und ihre Zuordnung zur jeweiligen Säule kann der Anlage 2 entnommen werden. 13 aus: https://www.fuer-kinderrechte.de/wissen/das-kinderrechte-haus 14 vgl. BayBEP, 3.2 Leitziele von Bildung und Erziehung

Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wurden dafür folgende allgemeine Grundsätze festgelegt:  Bekenntnis zu den Kinderrechten: Die Kinderrechte sind sichtbar in der Einrichtung veröffentlicht und Bestandteil der Einrichtungskonzeption. Der Schutz, die Förderung und Beteiligung der Kinder haben höchste Priorität, die Fachkräfte haben sich gemeinsam mit den Eltern dafür einzusetzen. Die pädagogische Arbeit ist transparent, d.h. Strukturen, Prozesse und Ziele der pädagogischen Arbeit werden verständlich für Kinder und Familien kommuniziert.  Sicherung des Kinderschutzes: Jede Einrichtung legt ihre Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes verbindlich fest und reflektiert dies jährlich anhand der vorgegebenen Arbeitsunterlagen, um es bedarfsgerecht weiter zu entwickeln.  Die Fachkräfte sind offen für Kommunikation, zeigen Respekt und Neugierde, pflegen eine Willkommenskultur und schaffen eine Atmosphäre, in der vertrauensvoll auch Ängste und Kritik geäußert werden können. Sie reflektieren ihre eigene Rolle und Aufgabe, die Entwicklungsprozesse der Kinder zu unterstützen und zu moderieren und sehen die Kita als Entwicklungsraum für alle Beteiligten – also Kinder, Familien und Kita- Mitarbeitende - an.  Beteiligungsmöglichkeiten: Die Kinder werden darin bestärkt, Wünsche, Meinungen und Anliegen einzubringen, aber auch Nein zu sagen und Vorschläge abzulehnen. Die dazu notwendigen verbindlichen Formate sind altersgerecht und allen Kindern zugänglich.  Beschwerdemöglichkeiten für Kinder: Jede Einrichtung verfügt über altersgemäße Formate und Angebote, um Probleme, Anliegen und Beschwerden der Kinder aufzunehmen. Jedes Team hat einen verbindlichen Prozess gemeinsam mit den Kindern definiert, wie Anliegen; Konflikte und Beschwerden der Kinder aufgenommen, bearbeitet und rückgemeldet werden.  Beschwerde- und Beteiligungsmöglichkeit der Eltern: Jede Einrichtung verfügt über transparente und verbindliche Instrumente für Beschwerden von Eltern. Es ist ein Prozess für die Bearbeitung und Rückmeldung in der Einrichtungskonzeption festgelegt. Jede Einrichtung bietet neben den festgelegten Entwicklungsgesprächen ein weiteres offenes Format zum Austausch mit den Eltern an. Eltern dürfen auf Wunsch einmal jährlich hospitieren.  Beschwerden von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden werden grundsätzlich von der Haltung her als aktive Beteiligung verstanden. Im Sinne der Tatsache, dass hinter jeder Beschwerde etwas verbogen ist, was für den jeweiligen Menschen wichtig ist.

2.2.2 Standards zur Umsetzung

Die Umsetzung der Kinderrechte in den städtischen Kitas orientiert sich eng an den Ausführungen von Jörg Maywald15. Dazu wurden gemeinsam Umsetzungsmöglichkeiten für den Kita-Alltag erarbeitet.

Folgende Standards für den pädagogischen Alltag sind hierzu verbindlich:  Kennenlerngespräche und -angebote Für Kinder und Eltern ist die erste Begegnung in der Kita eine entscheidende, gerade auf der emotionalen Ebene. Deswegen ist diese entsprechend sensibel vorzubereiten und auszugestalten. Für diese Begegnung gibt es einen strukturierten und ruhigen Rahmen, beim Rundgang in der Einrichtung und allen Informationen wird das Kind altersgerecht mit einbezogen.  Die Eingewöhnung In jeder Einrichtungsform werden die neuen Kinder und Familien vorab über den Ablauf informiert. Strukturen geben Sicherheit, Flexibilität ermöglicht die individuelle Anpassung ans Kind und seine Familie. Feste Bezugspersonen, Empathie und Wertschätzung unterstützen den Verlauf und werden in einer abschließenden Dokumentation sichtbar.

15 Jörg Maywald, Kinderechte in der Kita, Herder, 2016, Kap. 3 - Kinderrechte im Alltag der Kita und Kap. 4 - Mit Beschwerden und Konflikten kindgerecht umgehen.

 Tägliches Begrüßen und Ankommen Jedes Kind wird mit Blickkontakt und seinem Namen begrüßt, ggf. auch mit einem Ritual. Kurze Übergabegespräche mit dem Elternteil und ein Verabschiedungsritual zum Trennungszeitpunkt, den das Kind selbst bestimmt, ermöglichen ein individuelles Ankommen. Die Fachkräfte begleiten das Kind achtsam in den gemeinsamen Tag.16  Das freie Spiel Kinder haben nicht nur das Bedürfnis zu spielen, um sich weiterzuentwickeln, sondern sie haben auch ein Recht darauf (vgl. Art. 31). Deshalb ist es so wichtig, den Kindern sowohl im Innenbereich als auch im Außengelände und bei Ausflügen ausreichend Zeit für freies Spiel einzuräumen. Die Kita-Beschäftigten stehen im Hintergrund zur Unterstützung und Moderation bereit und nutzen die Zeit für Beobachtung und Dokumentation der Entwicklungsschritte. Wenn Kinder aus sozialen oder emotionalen Gründen nicht ins Spiel finden, ist es die Aufgabe der Fachkräfte, sie ins Spiel zu bringen und ihnen damit einen gelingenden Kita-Tag zu ermöglichen.  Angebote und Projekte Diese sind sowohl frei zugänglich als auch angeleitet und greifen die Interessen der Kinder auf. Diese Spiel- und Beschäftigungsangebote haben hohen Aufforderungscharakter und verfolgen altersgerechte Entwicklungs- und Bildungsziele. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Überforderung der Kinder damit einhergeht und es eine gute Balance zwischen freien, selbstbestimmten Kinderaktivitäten und gemeinsamen, angeleiteten Angeboten gibt. Gerade im Hort gestalten die Kinder die Wochenplanung regelmäßig mit.17  Gestaltung der Mahlzeiten Mahlzeiten sind nicht nur Nahrungsaufnahme, sie strukturieren den Tag und geben neben dem sozialen Miteinander auch die Möglichkeit zur Vertiefung von vielfältigen Lerninhalten18. So können bereits Krippenkinder in das Vorbereiten von Frühstück und Nachmittagssnack oder in das Basteln von Tisch-Dekoration einbezogen werden.  Körperpflege und kindliche Sexualität Körperpflege dient nicht nur der Hygiene, sondern auch dem körperlichen Wohlbefinden und der Körpergesundheit. Hier ist die Integrität und Individualität eines jeden Kindes besonders zu berücksichtigen. Entsprechend braucht es eine vertrauensvolle Beziehung und einen geschützten Raum, auch im Sinne von ausreichend Zeit für Pflegesituationen. Alle pädagogischen Kräfte müssen hier auf eine professionelle und kindorientierte Nähe- Distanz-Regulation achten. Kindgerechte Pflege bedeutet gemäß J. Maywald, den Kindern so viel Eigenaktivität und Selbstverantwortung wie möglich zu gewähren und ihnen so viel Unterstützung wie nötig zukommen zu lassen. Alle Pflegehandlungen werden verbal und nonverbal kommuniziert. Kinder müssen nicht mit jeder Fachkraft zum Wickeln oder Toilettengang gehen, ihre Entscheidung ist zu respektieren. Die psychosexuelle Entwicklung ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung, die Kita achtet auf einen geschlechterbewussten und geschlechtergerechten Umgang damit. Die Kita hat die Aufgabe, das Recht der Kinder auf Privatsphäre zu schützen, in dem es Freiräume für alterstypische Körpererkundungsspiele bietet und gleichzeitig den Schutz der Kinder vor Gefahren wie Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe gewährleistet. Dafür braucht es ein Sexualkonzept und ein Kinderschutzkonzept19. Auch die Eltern sind einzubeziehen, um gemeinsam abzustimmen, welcher Grad an Intimität in welchen Räumlichkeiten zugelassen ist und welche Verhaltensregeln dafür hinterlegt sind.  Rückzugsmöglichkeiten und Ruhezeiten Schlaf und Erholung sind lebensnotwendig. Der Rhythmus von aktiven Phasen und Erholungsphasen ist weitgehend angeboren und verändert sich gleichzeitig während des ge-

16 Diese kindgerechte Willkommenskultur – erste Begegnung, Eingewöhnung und tägliches Ankommen - steht in direktem Zusammenhang mit den Lebensweltorientierten Prinzipien Alltagsorientierung und Anerkennung, siehe Pkt. 2.3.1+6. 17 Freispiel, Angebote und Projekte: Vgl. auch Kap. 2.4 zur Umsetzung der Strukturierten Offenheit 18 siehe Konzept: „Gemeinsam am Tisch“, Anlage 5 19 siehe Anlage 3

samten Lebens. Deswegen ist es so wichtig, die individuellen Schlaf- und Ruhebedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen - auch wenn dies für die Kita mit ihrem institutionellen Rhythmus eine besondere Herausforderung darstellt. Auch hier braucht es räumlich und zeitlich vorgegebene Strukturen und Orte, um Sicherheit und Orientierung zu geben. Gleichzeitig benötigt jedes Kind individuelle Rückzugsmöglichkeiten, die es jederzeit eigenständig nutzen kann. In der Krippe gibt es daher in den Gruppenräumen bspw. Ruhe- Inseln, die die Kinder mitten im Geschehen nutzen können, um sich zu erholen. Und auch während des gemeinsamen Mittagsschlaf darf ein Krippen- und auch Kindergartenkind eigenständig früher aufstehen oder länger schlafen als die anderen Kinder.  Das tägliche Verabschieden Wie der Begrüßung kommt auch dem täglichen Verabschieden eine wichtige Funktion zu. Der Zeitpunkt wird angekündigt und ggf. mit gemeinsamen Ritualen begleitet, wie bspw. Aufräumen oder Abschlusskreis, um mit den Kindern den Kita-Tag gemeinsam zu beenden. Die Kinder dürfen Rückmeldung darüber geben, was ihnen am besten gefallen hat oder was sie beim nächsten Mal anders gestalten möchten. Wird das Kind abgeholt, wird der Elternteil kurz über den Tag informiert und notwendige Absprachen für den nächsten Tag getroffen. Die pädagogische Fachkraft verabschiedet sich persönlich vom Kind und von den Eltern.  Übergänge Die Bedeutung von Transitionen und die notwendige Unterstützung durch die Kita-Mitarbeitenden sind in Kap. 3.3 skizziert. Auch hier ist auf eine kindgerechte Ausgestaltung und die Beteiligung der jeweiligen Kinder und ihrer Familie zu achten. Die Kinder dürfen ihre Vorschläge einbringen und diese finden Berücksichtigung. Der Abschied aus der bestehenden Einrichtung wird immer wieder thematisiert und durch verschiedene Aktivitäten unterstützt. Wichtig ist hier auch die Übergabe des Portfolios an das Kind – es ist Eigentümer eben dieses und darf selbst entscheiden, ob es seine Portfolio-Mappe bspw. in der Schule und im Kinderhort weiterführen möchte.

Beschwerdemanagement ist laut Jörg Maywald ein Teil einer umfassenden Beteiligungskultur und bei Beschwerden hinsichtlich Grenzverletzungen und Übergriffen ein wichtiger Teil präventiven Kinderschutzes. Nur wenn wir konstruktive Kritik von Kindern und von Eltern achtsam und wertschätzend aufgreifen, können wir unsere Kindertageseinrichtungen kindgerecht gestalten und gemeinsam verbessern. Und nur mit einem verbindlich festgelegten Beschwerdeverfahren wird die Betriebserlaubnis für eine Kindertageseinrichtung erteilt.20

Folgende Standards sind festgelegt:  Konflikte und Beschwerden mit Kindern Konflikte gehören zum Kita-Alltag. Diese können unter Kindern entstehen, aber auch zwischen Kindern und Kita-Beschäftigten. Dabei stehen jeweils eigene Interessen und Motive im Vordergrund. Deshalb ist es wichtig, nach den jeweiligen Interessenslagen zu fragen und Lösungen anzustreben, die den Kindern zu ihrem Recht verhelfen und gleichzeitig pädagogisch angemessen sind. Kinder benötigen für ihre Anliegen und Konflikte verlässliche Beschwerdestellen – dies kann in einem Kindergarten eine fest installierte Sprechstunde oder im Kinderhort ein Briefkasten sein. Es können für die Kindgruppen Fürsprecher gewählt und benannt werden, die die Anliegen der anderen Kinder an die Erwachsenen transportieren, bspw. in einer Kinderkonferenz.

Wichtig ist: Kinder sind darüber informiert, dass sie das Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern und wo sie ihre Anliegen formulieren können. Dabei sind Freiwilligkeit, Achtsamkeit und Respekt immer gegeben und das Recht zur freien Meinungsäußerung und Beschwerde ist inklusiv zu gestalten – niemand darf diskriminiert werden! Hier ist gleichzeitig ein kultursensibles Handeln der pädagogischen Fachkräfte gefragt, denn nicht überall kann ein Kind frei seine Meinung äußern, ohne sich zu gefährden.

20 § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII

Und es gibt eine Rechenschaftspflicht gegenüber den Kindern: sie müssen erfahren, dass ihre Anliegen angekommen sind, sie verstanden und aufgegriffen wurden, also gemeinsam etwas verändert wird, damit das Kind zu seinem Recht kommt. Mit dem Kind in Beziehung treten und eine kindgerechte und gewaltfreie Sprache sind hier von zentraler Bedeutung. Die Umsetzung eines altersgerechten Beschwerdeverfahrens ist besonders in der Kinderkrippe eine große Herausforderung. Hier ist die Offenheit und Achtsamkeit der Kita-Mitarbeitenden umso wichtiger und die Eltern nehmen als Fürsprecher ihrer Kinder eine größere Rolle ein.  Konflikte und Beschwerden mit Eltern Eltern sind als Expertinnen und Experten für ihr Kind anzuerkennen. Die Kita-Fachkräfte agieren kultur- und sprachsensibel, wenn Eltern ihre Anliegen vorbringen. Dazu nutzen sie bestehende Fortbildungsangebote und eignen sich so Methoden wie bspw. Gesprächstechniken an. In Konflikten wird auf die Klärung von Sach- und Beziehungsebene und auf die verbindliche Umsetzung von Absprachen geachtet. Je nach Schwere des Konflikts werden auch die zuständige Abteilungsleitung und der Elternbeirat mit einbezogen. Wie bei den Kindern werden alle Anliegen und Beschwerden von Eltern ernst genommen, bearbeitet und beantwortet. Elternhaus und Kita haben unterschiedliche Regeln, dies gilt es gegenseitig zu respektieren. Kinder können mit unterschiedlichen Regelungen im jeweiligen Umfeld gut umgehen, wenn diese transparent und akzeptiert sind.

Die Partizipation ist eines der sieben Prinzipien der Lebensweltorientierung. Daher finden sich in Kapitel 2.3 die entsprechend verbindlichen Standards.

Die städtischen Kitas bzw. deren Kinder beteiligen sich immer wieder an Projekten und Festen, die die Kinderkommission zur Umsetzung der Kinderrechte veranstaltet, bspw. bei Planungen von Spielplätzen und anderen Bauten, bei Filmen und Kunstaktionen. Die Kinder werden zudem regelmäßig von ihrer Kita zu den Kinderversammlungen begleitet, die im jeweiligen Stadtteil vom Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg abgehalten werden und bringen dort ihre Anliegen ein.

Es ist eine wichtige Aufgabe von pädagogischen Fachkräften, Kindern ihre Rechte begreifund erlebbar zu machen. Und auch die Eltern im Sinne ihrer Kinder in den Austausch darüber und gemeinsame Projekte einzubinden, auch im Hinblick auf Interkulturalität.

2.3 Lebensweltorientierung und ihre Prinzipien

Die städtischen Kindertageseinrichtungen arbeiten nach dem Lebensweltorientierten Konzept von Hans Thiersch21. Thiersch hat das Konzept in den achtziger Jahren für soziale Arbeitsfelder ausformuliert und im Jahr 202022 mit Blick auf die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklungen und Herausforderungen für das pädagogische Handeln vor Ort weiter konkretisiert und ausdifferenziert.

Im Mittelpunkt der Lebensweltorientierten Kita-Arbeit unserer städtischen Kindertages-einrichtungen steht das Kind mit seinen jeweiligen Lebenswelten. Die Fachkräfte unserer Kitas haben die Aufgabe, die Kinder primär unter dem Aspekt zu sehen, wie sie die Welt, in der sie leben, wahrnehmen, und wie sie miteinander in ihrem Alltag zurechtkommen.23 Dabei gilt es, weniger nach den Defiziten der Kinder zu suchen, sondern die Kinder in ihren verschiedenen Lebenswelten wie Familie, Schule, Nachbarschaft und Stadtteil zu verstehen. Dieses bewusste Aufgreifen und das Anknüpfen an die kindlichen bzw. familiären Lebenswelten durch die Kita hat eine herausragende Bedeutung für das Wohlbefinden der Kinder, deren positiver

21 Hans Thiersch Prof. Dr. Dr. h.c. mult., Professor für Erziehungswissenschaft und Sozialpädagogik, Tübingen 22 Hans Thiersch, Lebensweltorientierte Soziale Arbeit – revisited, 24.06.2020, Beltz/Juventus 23 nach Renate Thiersch, Vortrag in Nürnberg 7/2020

Entwicklung und Bildungserfolge. Die enge Zusammenarbeit zwischen Kita und Eltern ist dafür zwingend notwendig, um jedem einzelnen Kind einen gelingenden Alltag in seiner Kita zu ermöglichen. Die individuellen Lernziele und Lernprogramme basieren auf den Beobachtungen der Fachkräfte und werden mit den Eltern abgestimmt.

Für die Umsetzung der Lebensweltorientierten Kita-Arbeit in den städtischen Kindertageseinrichtungen wurden, abgeleitet aus den Strukturmaximen von Hans Thiersch, gemeinsam sieben Prinzipien festgelegt sowie Standards für die Öffnung der Räume24.

Die sieben Prinzipien definieren den allgemeinen Ziel- und Handlungsrahmen für die pädagogische Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen und sichern damit zugleich die Arbeitsqualität, durch die Festlegung folgender Standards:

2.3.1 Alltagsorientierung

Mit der Alltagsorientierung werden gezielt die Lebenswelten der Kinder aufgegriffen, um jedem einzelnen Kind einen für sich gelingenden Alltag zu ermöglichen. Ein gelingender Alltag kann für ein Krippenkind bedeuten, dass es für sich einen Freund zum Spielen findet, für ein Kindergartenkind, dass es lernt, sich eigenständig die Hausschuhe anzuziehen oder für ein Hortkind, dass es die Hausaufgaben vollständig erledigt, um mit einem sicheren Gefühl in den nächsten Schultag blicken zu können.

Die Alltagsorientierung wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt:  Wir schaffen eine Tages- und Wochenstruktur für einen gelingenden Kita-Alltag! Dabei achten wir auf die unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Zielgruppe.  Wir sehen unsere Einrichtung als Ort für den Erwerb von Kompetenzen und uns als Begleitpersonen für die gerade anstehenden Entwicklungsaufgaben.  Wir achten Kinder und Eltern in ihren individuellen Bedürfnissen und richten das situative Handeln danach aus.  Wir führen regelmäßige Reflexionen in Teamgesprächen durch.  Wir stellen praktische Bezüge zwischen Lebenswelt und Sozialraum der Kinder und ihrer Familien her.

Aus der Praxis: Alltagsorientierung heißt für uns, dass wir im Interesse der Kinder eine gleitende, aber dennoch verbindliche Hausaufgabenzeit anbieten.

2.3.2 Sozialraumbezug und Regionalisierung

Viele Familien suchen sich nach wie vor eine wohnortnahe Kindertageseinrichtung aus. Damit einhergehend haben auch die Kinder einen Bezug zum Stadtteil und zum Umfeld ihrer Kita. Erste lebensweltliche Erfahrungen der Kinder finden auf den Straßen des Stadtteils, auf den Spielplätzen und in den nahegelegenen Einrichtungen statt. Jeder Kitaausflug bietet demnach die Möglichkeit, den Sozialraum weiter für sich zu erkunden und zu erschließen. Darüber hinaus entstehen zwischen den Eltern Netzwerke, Verbindungen und Freundschaften. Je älter die Kinder werden, umso mehr bietet sich auch die Möglichkeit, dass sich die Kinder in die Entwicklung ihres Stadtteils einbringen und auch einmischen. Regionalisierung bezweckt aber auch, dass sich die verschiedenen Einrichtungen und Institutionen im Stadtteil vernetzen und bei Bedarf kooperieren.

Der Sozialraumbezug und die Regionalisierung wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen definiert:  Wir öffnen unsere Kita für die Familien und vernetzen uns im Stadtteil.  Wir mischen uns im Interesse unserer Kinder ein und nutzen die Netzwerke und Ressourcen des Stadtteils und der Familien im Sinne eines lebendigen Sozialraums.

24 siehe 2.4 Strukturierte Offenheit

 Unsere Kita kennt die Anlaufstellen im Stadtteil und steht als Wegweiser zur Verfügung.  Wir berücksichtigen das soziale Umfeld und richten den Fokus auf das einzelne Kind, auf seine Familie und deren Bedarfe.

Aus der Praxis: Sozialraumbezug und Regionalisierung heißt für uns, dass wir uns bewusst an der Begrünung unseres Stadtteils beteiligen.

2.3.3 Zukunftsgestaltung

Die Zukunftsgestaltung nimmt die pädagogische Qualität und damit den unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung der Kinder in den Focus. Durch die gezielte Förderung der verschiedenen Kompetenzbereiche und die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele sollten die Kinder sowohl kognitiv als auch sozial und emotional in ihren Entwicklungsverläufen unterstützt, gefördert und angeregt werden.

Die Zukunftsgestaltung wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt:  Wir wollen Kinder schützen, sie stärken, sie angemessen fördern und in ihrer Entwicklung begleiten.  Wir reflektieren unsere pädagogische Arbeit und setzen gezielt Schwerpunkte, auch im Sinne der Nachhaltigkeit.  Dabei berücksichtigen wir die Individualität eines jeden Kindes und die gesellschaftlichen Anforderungen.  Aktuelle gesellschaftliche Entwicklung nehmen wir in die tägliche pädagogische Arbeit auf und lassen sie in unsere Planungen mit einfließen.  Wir begleiten die Übergänge im Zusammenspiel von Kind, Familie, Kita, Schule und Stadtteil und nutzen dafür unsere Netzwerke.

Aus der Praxis: Zukunftsgestaltung heißt für uns, dass wir den Kindern und Jugendlichen einen kindgerechten Zugang zu Medien ermöglichen und sie bei der Nutzung begleiten.

2.3.4 Partizipation

Unter Partizipation wird nicht nur die Beteiligung der Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen verstanden, sondern die bewusste Einbeziehung der Kinder, Familien und Fachkräfte in die Gestaltung der Einrichtung und deren Aktivitäten und Angebote. Insbesondere sollen die Interessen der Kinder immer wieder neu geprüft und berücksichtigt werden.

Die Partizipation wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt:  Wir verstehen unter Partizipation das Mitreden, Mitbestimmen, Mitgestalten und Mitverantworten von Kindern, Familien und Fachkräften in unseren Einrichtungen.  Kinder werden - entsprechend ihrem Entwicklungsstand - an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt.  Ausgehend von unserer demokratischen Grundordnung leben wir Partizipation auf der Basis von Freiwilligkeit und dem Wissen über das eigene Recht auf Beteiligung und Selbstbestimmung.  Die Grenzen und Möglichkeiten der Partizipation formulieren wir klar, transparent und verständlich und begleiten alle Prozesse – soweit notwendig.  Wir sehen Konflikte als Chance an, um Kritikfähigkeit zu erlernen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln.

Aus der Praxis: Partizipation bedeutet für uns, dass die Kinder bei der wöchentlichen Auswahl des Mittagessens beteiligt sind.

2.3.5 Inklusion

Inklusion in der Lebensweltorientierung meint die Öffnung der Einrichtung nach Möglichkeit für alle Kinder und Familien des Stadtteils25. Die Öffnung unserer Kindertageseinrichtungen richtet sich an Kinder unterschiedlicher Religion, Familienformen, Herkunft, Sprachen, mit Beeinträchtigungen und/oder besonderen Bedürfnissen, unterschiedlichem Geschlecht, sozialökonomischen Status und unterschiedlicher sexueller Orientierung.

Inklusion wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt:  Wir verstehen unter Inklusion den Auftrag, die bestmögliche Teilhabe von Kindern in unseren Einrichtungen sicher zu stellen.  Trotz aller kulturellen, sprachlichen, familiären, physischen und psychischen Unterschiedlichkeiten binden wir alle Kinder, Familien und Fachkräfte mit ein.  Dabei erkennen wir die Lebenswelt aller Beteiligten an und kooperieren im Stadtteil.  Wir reflektieren fortlaufend unser pädagogisches Handeln und fördern barrierefreies Spielen, Lernen und soziales Miteinander.

Aus der Praxis: Inklusion bedeutet für uns, dass wir allen Kindern, auch denen mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf eine Betreuung bei uns in der Einrichtung ermöglichen.

2.3.6 Anerkennung

Kinder haben ein Recht, dass ihre Lebenswelt anerkannt und auch gesehen wird. Dazu sollen Kinder die Möglichkeit haben, in unseren Kitas ihre eigenen „Spuren“ zu hinterlassen, ohne stereotype, folkloristische oder einseitige Darstellungen von Lebenswelten. Wir gehen offen mit Vielfalt um und sehen sie als Bereicherung für den Alltag in unseren Kindertageseinrichtungen.

Die Anerkennung der verschiedenen Lebenswelten und Vielfalt von Kindern wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt:  Wir sehen die Einzigartigkeit jedes Kindes, seine Interessen, Fähigkeiten, Ressourcen und geben Raum zur persönlichen Entfaltung.  Wir kennen und erkennen die Unterschiedlichkeiten unserer Kinder und Familien und unsere eigenen Unterschiedlichkeiten an.  Wir schätzen die Vielfalt unserer Kinder, ihrer Familien und unserer Teams und geben allen die Möglichkeit, diese Vielfalt und Einzigartigkeit erlebbar zu machen.  Dabei sehen wir in erster Linie das Gemeinsame aller Menschen: das Bedürfnis nach Akzeptanz, Wertschätzung und Gruppenzugehörigkeit und fördern dies durch ehrliches Interesse und einen achtsamen Umgang.  Auf dem Weg vom Erkennen zum Anerkennen stoßen wir auch an unsere Grenzen und machen dies deutlich. Das Wohl des Kindes hat für uns höchste Priorität.

Aus der Praxis: Anerkennung bedeutet für uns, dass wir uns viel Zeit für die individuelle Eingewöhnung neuer Kinder und deren Eltern nehmen.

2.3.7 Soziale Gerechtigkeit

Alle Kinder sollen möglichst vergleichbare Bedingungen in unseren Kitas vorfinden, um sich entsprechend ihres individuellen Bedarfs gut und angemessen entwickeln zu können. Die Teilhabe an Angeboten, individueller Beratung und Förderung sind nicht abhängig vom Status der Familie.

Die soziale Gerechtigkeit wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt:  Wir fördern und unterstützen die Bildung und Teilhabe aller Kinder!

25 vgl. Thiersch/Weiß 2018

 Jedes Kind darf bei uns eigene Ziele verfolgen. Wir ermöglichen dies durch Räume, Angebote und durch unsere persönliche Unterstützung und Begleitung.  In unserer Kita sollen Kinder und Familien soziale Gerechtigkeit erleben und spüren.  Wir verstehen uns als Lobby für Kinder unseres Stadtteils und tragen ihre Anliegen an die Verantwortlichen in der Kommune heran.

Aus der Praxis: Soziale Gerechtigkeit heißt für uns, dass Regeln und Verbote mit den Kindern vor der Einführung diskutiert und abgestimmt werden.

2.4 Strukturierte Offenheit - Räume für Spielen, Entdecken und Entfaltung

Die Umsetzung der Lebensweltorientierten Kita-Arbeit braucht eine klare, begründbare und transparente Struktur in jeder einzelnen Kita. Nur damit kann es gelingen, dass sich Kinder, Familien wie auch die Fachkräfte wohlfühlen und sich im Alltag zurechtfinden. Von daher gibt es weder pauschal ein ausschließliches gruppenbezogenes pädagogisches Arbeiten, noch ein allgemeines offenes und raumübergreifendes Arbeiten. In städtischen Kindertages-einrichtungen erfolgt die pädagogische Umsetzung des Lebensweltorientierten Ansatzes methodisch durch eine Strukturierte Offenheit nach Renate Thiersch.

Die Strukturierte Offenheit wird durch die Dimensionen Raum – Zeit – Beziehungen definiert. Dies bedeutet bezogen auf die drei Dimensionen:  Raum: Die Räume - und damit auch das Außengelände - werden unter regelmäßiger Beteiligung der Kinder altersgerecht und funktional ausgestaltet.  Zeit: Der Tagesablauf ist gekennzeichnet durch den Wechsel von Freispielzeit und pädagogischen Angeboten. Es wird auf eine Balance von Aktivität und Erholung / Rückzug geachtet.  Beziehungen: Betreuungs- und Bildungsangebote können nur dann von Kindern optimal genutzt werden, sofern sie in wirksame Beziehungsstrukturen integriert sind.26 Daher ist es so wichtig, dass die Kinder in der Kita soziale Beziehungen aufbauen und sich darin emotional sicher fühlen. Deshalb gibt es für jedes Kind feste Bezugspersonen und feste Bezugseinheiten27.

Für die städtischen Kindertageseinrichtungen haben wir zu den drei Dimensionen folgende einrichtungsübergreifende Merkmale festgelegt:

In Bezug auf die Dimension Raum:  Unsere Kitas öffnen sich für Familien. Die Vielfalt unserer Kinder und Familien wird in der Einrichtung sichtbar gemacht.  Jede Einrichtung verfügt über eine altersgerechte Ausstattung.  Es findet eine Beteiligung der Kinder sowohl bei der Ausstattung wie auch der Nutzung der Kita und der Festlegung von Ordnungssystemen statt.  Es werden Räume geschaffen und konzipiert, die sowohl Aktivität als auch Ruhe und Rückzug ermöglichen.  Jede Einrichtung verfügt über ein visuelles Leitsystem und Regeln für die Räume.  Je nach Einrichtungsgröße werden für bestimmte Bezugseinheiten eigene Funktionsbereiche festgelegt.

In Bezug auf die Dimension Zeit:  Der Tagesablauf bietet genug Raum für die Grundbedürfnisse: Essen, Hygiene, Bewegung und Ruhen.  Über die Woche sind die Phasen von Freispiel und angeleiteten Angeboten und Projekten ausgewogen.

26 Ahnert, 2006 27 Eine Bezugseinheit kann eine altershomogene Gruppe sein oder die Kinder einer Etage

 Die Kinder fühlen sich durch fest verankerte Rhythmen und Rituale sicher.  Die Vielfalt der Kinder und ihrer Familien spiegelt sich im Jahresverlauf wieder.

In Bezug auf die Dimension Beziehungen:  Das Eingewöhnen und Ankommen wird durch eine feste Bezugsperson begleitet.  Bezugspersonen moderieren und begleiten aktiv die individuellen Entwicklungsprozesse und Übergänge.  Alle Kinder sind nochmals einer festen Bezugseinheit zugeordnet.  Die Fachkräfte haben eine gemeinsame Verantwortung für die Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder.  Die Fachkräfte sind Expertinnen und Experten für die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele.

Für die unterschiedlichen Einrichtungsarten sind Standards für die Umsetzung der Merkmale in den Anlage 1 festgelegt; zur Bearbeitung dieser Standards gibt es je nach Einrichtungsart entsprechende Checklisten28.

3. Die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele

Kinder lernen, denken, erleben und erfahren die Welt nicht in Fächern oder nach Bereichen getrennt. Vielmehr sind ihre emotionalen, sozialen, kognitiven und motorischen Lern-und Entwicklungsprozesse eng miteinander verknüpft. Zugleich gehen Kompetenzentwicklung und Wissenserwerb Hand in Hand, denn Kinder entwickeln ihre Kompetenzen nicht isoliert, sondern stets im Kontext von aktuellen Situationen, sozialem Austausch und bedeutsamen Themen. Ihr Lernen ist immer vernetzt. Die in den Bildungsleitlinien und im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan genannten Bildungsbereiche greifen ineinander und weisen vielfältige Querverbindungen auf. Die vorgegebenen Bildungsziele geben eine Orientierung für die Umsetzung in den jeweiligen Einrichtungen und ermöglichen auch eine Schwerpunktsetzung. Die Konkretisierung der Bildungsbereiche findet auf Einrichtungsebene statt und ist Bestandteil der jeweiligen Einrichtungskonzeption.

3.1 Allgemeine Bildungs- und Erziehungsziele

Alle Bildungsbereiche sind Bestandteil der pädagogischen Arbeit in unseren städtischen Kindertageseinrichtungen und die jeweiligen Angebote können durch bestimmte Programme vertieft weiterentwickelt und schwerpunktmäßig umgesetzt werden. In der Anlage 2sind zu den Bildungsbereichen unterstützende Programme und Angebote benannt.

Die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele geschieht im offenen Spiel der Kinder, unter Beobachtung und Anregung der Fachkräfte, in Kleingruppenangeboten, Projekten und bei Bedarf in Einzelförderung29. Besonderer Bedeutung kommt dem eigenständigen kindlichen Spiel zu, da es eine herausragende Bedeutung für die individuelle Entwicklung des Kindes hat. Durch die freie Wahl des Spiels und der Spielbeteiligten, der selbstbestimmten Dauer des Spiels in einer anregenden und gut vorbereiteten und durch die Begleitung und anlassbezogenen Unterstützung durch die Fachkräfte, wird die Entwicklung der Kinder nachhaltig und vielfältig angeregt und gefördert. Diese Art des Spiels regt alle Sinne der Kinder an und fördert soziale, sprachliche und kognitive Kompetenzen. Es werden Normen und Werte vermittelt, Kreativität, Rollenwechsel und Konfliktfähigkeit gefördert.

3.2 Besondere Entwicklungsthemen für Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte

Die städtischen Kindertageseinrichtungen sehen sich in einer hohen Verantwortung, allen Kindern, insbesondere aber auch Kindern mit besonderen Förderbedarfen und Zuwanderungsgeschichten, eine besondere Unterstützung und Förderung zuteilwerden zu lassen.

28 Anlage 29 siehe Kapitel 2.4 – Umsetzung der Strukturierten Offenheit

Folgende Bildungs- und Entwicklungsthemen finden neben der Umsetzung der Kinderrechte deswegen in städtischen Kindertageseinrichtungen eine besondere Akzentuierung:

3.2.1 Sprachliche Bildung

Sprache ist für alle Menschen von zentraler Bedeutung, sowohl die Muttersprache wie auch die jeweilige Landessprache, mit der ein Kind aufwächst. Über Sprache werden nicht nur Bedeutungen und Überlieferungen vermittelt, sondern Sprache ist der „Schlüssel zum Welt- und Selbstverständnis und zentrales Mittel zwischenmenschlicher Verständigung.“30 Von daher ist die frühkindliche sprachliche Entwicklung bedeutsam für die Persönlichkeitsentwicklung, trägt nachweislich zum Schulerfolg bei, fördert den Umgang untereinander und trägt zu einer gelingenden gesellschaftlichen Integration bei.

Die sprachliche Bildung in städtischen Kindertageseinrichtungen ist ein durchgängiges Prinzip und findet vorrangig alltagsintegriert statt.

Ziele der sprachlichen Bildung:  Förderung der Mehrsprachigkeit  Förderung der individuellen Sprachkompetenz  Förderung der Literacykompetenz31

Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Programm „Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen – kurz SpiKi“ mit verschiedenen praxisnahen Modulen entwickelt. Seit 2021 ist auch ein trägereigenes Fachteam Sprache im Einsatz, das zeitlich befristet ausgewählte Kindergärten bei der Weiterentwicklung des einrichtungsspezifischen Konzeptes zur Sprachlichen Bildung berät, qualifiziert und mit Angeboten unterstützt. In Kindergärten findet darüber hinaus für ausgewählte Kinder eine zusätzliche Förderung im Rahmen „Vorkurs Deutsch 240“ im letzten Jahr vor der Einschulung statt. Für Einrichtungen mit Schulkindern ist die regelmäßige betreute Hausaufgabenzeit ein wichtiger und verbindlicher Baustein zur Förderung der Sprachkompetenz.

3.2.2 Interkulturelle Arbeit

Das gemeinsame Aufwachsen und die alltägliche Begegnung von Kinder aus verschiedenen Kulturen mit unterschiedlichen Lebensbiografien und religiösen und weltanschaulichen Hintergründen ist in städtischen Kindertageseinrichtungen langjährige und gewünschte Realität.

Die Ziele der interkulturellen Arbeit und die gemeinsam festgelegten Standards sind der Handreichung „Interkulturelle Arbeit“ zu entnehmen.

3.2.3 Gesunde Ernährung und Gesundheitserziehung

Kinder sollen in unseren Kindertageseinrichtungen nicht nur qualitativ gut versorgt sein, sondern die tägliche Essenssituation gemeinschaftlich mit den vertrauten Bezugspersonen genussvoll erleben können. Gerade die gemeinsame und verlässliche Essenssituation stellt ein wichtiges und prägendes Erfahrungs- und Lernfeld für die Mitwirkung und Beteiligung von Kindern dar. Durch die im Jahr 2017 eingeführte zentral gesteuerte und durch das Jugendamt für seine Kindertageseinrichtungen verantwortete Essensversorgung wird die Organisation, die verlässliche Bereitstellung und der qualitative Standard des Mittagessens sichergestellt.

30 Bayerische Leitlinien, Seite 44, Jan. 2012 31 Der Begriff Literacy stammt aus dem anglo-amerikanischen Bereich und steht für Lese- und Schreibkompetenz, im weiteren Sinne auch für Kompetenzen wie Text- und Sinnverstehen, sprachliche Abstraktionsfähigkeit, Lesefreude, Vertrautheit mit Büchern bis hin zum kompetenten Umgang mit Medien. (Stangl, 2022). Verwendete Literatur Stangl, W. (2022, 17. März). Literacy-Erziehung . Online Lexikon für Psychologie und Pädagogik., https://lexikon.stangl.eu/11947/literacy-erziehung.

Für die Essensversorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen wurde das Konzept „Gemeinsam gut essen“32 entwickelt, mit folgenden Zielsetzungen:  Teilhabe aller Kinder am Mittagessen ermöglichen  Einheitliche qualitative Standards für das Mittagessen  Gemeinsames Essen von Kinder und Fachkräften ermöglichen  Förderung der Selbsteinschätzung und Partizipation  Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein und Esskultur

Das Konzept „Gemeinsam gut essen“ ist Bestandteil dieser Rahmenkonzeption und verbindlich von allen Einrichtungen umzusetzen.

3.3 Begleitung von Übergängen

Gelingende Transitionsprozesse sind ein wichtiger Faktor für die Resilienzentwicklung von Kindern und für ihre Teilhabe- und Bildungschancen in Kita und Schule. Wird ein Übergang vom Kind erfolgreich gemeistert, so wird es für weitere anstehende Übergänge gestärkt. Dazu können Eltern, Fach- und Lehrkräfte maßgeblich beitragen, indem sie gemeinsam anhand von verbindlichen Rahmenbedingungen das Kind in seine erste und dann weiterführende institutionelle Betreuung begleiten.

Das für alle städtischen Kinderkrippen verbindliche Eingewöhnungskonzept33 verfolgt das Ziel, das jeweilige Kind gut und sicher in der Krippe ankommen zu lassen, damit es sich dort gesund weiter entwickeln kann. Dabei wird in vier Phasen unterschieden: Kennenlernen – Aufbauen von Vertrauen und Sicherheit – Ablösung – Vertiefung. Eine verantwortliche Krippenfachkraft steht hierzu für das Kind und seine Familie als verlässliche Begleitung zur Verfügung. Transparenz und wertschätzende Kommunikation zwischen Eltern und Krippenteam ermöglichen dem Kind, die Prozessschritte nach seinen Bedarfen in seinem Tempo zu gehen.

Für den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gibt es seit vielen Jahren abgestimmte Maßnahmen zwischen Kita- und Schulbereich. In einer vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Tool-Box können die jeweiligen Kooperationspersonen vor Ort die Angebote wählen und umsetzen, die es den Kindern und ihren Familien ermöglichen, Schule und Lehrkräfte vor der Einschulung kennenzulernen und Themen einzubringen, die für die Entwicklung der Kinder wichtig sind. Dazu wird jährlich ein Kooperationskalender erstellt, der die gemeinsamen Übergangsangebote beinhaltet, wie beispielsweise  gegenseitige Hospitationen von pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften,  gegenseitige Besuche mit den Kindern, zum Beispiel ausgestaltet als Spielevormittag,  von Fach- und Lehrkräften veranstaltete Eltern-Kind-Nachmittage,  die gemeinsame Durchführung des Vorkurs Deutsch und  von gemeinsamen Einschulungsgesprächen.

Darüber hinaus gibt es für Familien mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte die Projekte „Mama lernt Deutsch“ und „Schultüte“, um Sprachbarrieren abzubauen und Familien mit dem deutschen Kita- und Schulsystem vertraut zu machen.

Für Kinder, die eingeschult werden, steht meistens gleichzeitig der Übergang in eine andere Betreuungsform an, oft in einen Kinderhort oder in ein integriertes Ganztagsangebot. Besucht ein Vorschulkind ein Haus für Kinder und soll nach Schuleintritt im Hortbereich weiter betreut werden, so finden innerhalb des Hauses ebenfalls verschiedene Aktionen statt, die die Kindergartenkinder an den Hortalltag heranführen. Hier und auch in reinen Kinderhorten

32 Anlage 5 33 Anlage 6

übernehmen oftmals ältere Kinder eine Patenschaft für ein neues Hortkind, um ihm bei Ankommen zu helfen. Hier ist es die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, die Bedürfnisse der neuen Hortkinder in den bestehenden Hortgruppen zu moderieren und mit den Kindern im Kita-Alltag entsprechende Hilfestellungen zu organisieren.

Dazu stehen die Hortfachkräfte auch im regelmäßigen Austausch mit der jeweiligen Grundschule und nehmen gegenseitig an Elterninformationsveranstaltungen oder Besprechungen teil, um gemeinsam die Entwicklungsstände der Kinder im Blick zu haben und mit den Eltern die Bildungspartnerschaft zu pflegen.

In den sogenannten Hortklassen kann diese Zusammenarbeit durch zusätzliche Ressourcen intensiviert werden. Durch die regelmäßige gegenseitige Teilnahme an Unterricht und Hortbetreuung werden sowohl die aktuellen Lern- und Projektinhalte aufeinander abgestimmt als auch die sozialen Themen der Kinder gemeinsam bearbeitet.

3.4 Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Elternbeirat

Für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist eine regelmäßige, und möglichst strukturierte Kommunikation und Kooperation zwischen Personensorgeberechtigten und Fachkräften sinnvoll und notwendig. Um dies sicherstellen zu können, sind folgende Standards festgelegt:  Aufnahmegespräche vor Beginn der Betreuung.  Für Kinderkrippen: Abschlussgespräch am Ende der Eingewöhnung.  Mindestens ein jährliches angebotenes Entwicklungsgespräch auf Basis einer strukturierten Beobachtung, weitere Gespräche sind möglich.  Bei Bedarf: Tür- und Angelgespräche und Gespräch im Rahmen des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule.

Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit zwischen dem pädagogischen Personal und den Eltern ist laut den gesetzlichen Vorgaben ein Elternbeirat einzurichten. Die städtischen Kindertageseinrichtungen orientieren sich für die Einrichtung des Elternbeirats an den „Information für Elternbeiräte und Interessenten zu BayKiBiG, BayBEP und Elternmitwirkung“ aus dem Jahr 2009. Selbstverständlich kann von den Eltern in Abstimmung der Einrichtungs-leitung ein einrichtungsspezifisches Wahl- und Festlegungsverfahren vereinbart werden. Die Aufgaben und Rechte eines Elternbeirats finden sich in Art. 14 BayKiBiG.

Standards für die Sicherung eines Elternbeirats und die Zusammenarbeit:  Einrichtungsleitung initiiert die jährliche Elternbeiratswahl innerhalb der ersten drei Monate des neuen Kita-Jahres in Abstimmung mit dem bisherigen Elternbeirat.  Regelmäßiger Austausch und Abstimmung zwischen Einrichtungsleitung und Elternbeirat zu wichtigen einrichtungsbezogenen Themen und Anliegen.  Bei einrichtungsübergreifenden Themen und Anliegen: Weitergabe der Informationen des Trägers über die Einrichtungsleitung.

3.5 Beobachtung und Dokumentation als Basis der pädagogischen Arbeit

Zur Umsetzung des Lebensweltorientierten Ansatzes in Kindertageseinrichtungen gehören zum professionellen Handeln neben der Ausgestaltung von Beziehung und Kommunikation auch die Beobachtung, Reflexion und Interaktion.

Hier gilt es, neben gesetzlich vorgeschriebenen weitere passende Beobachtungsinstrumente für den Alltag zu entwickeln, auf Responsivität34 zu achten und die alltagsnahen Ziele regelmäßig zu überprüfen.35 Dies insbesondere mit Blick auf die Prävention, die passgenaue Unterstützung für die Kinder fordert und gleichzeitig das Zutrauen in ihre Fertigkeiten fördern will.

Auch in der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG wird auf die Wichtigkeit der Begleitung und Beobachtung des Entwicklungsstandes der Kinder verwiesen, deshalb sind folgende Beobachtungsbögen verpflichtend festgelegt:  Für alle Kindergärten ist der Bogen PERIK („Positive Entwicklung und Resilienz im Kindergartenalltag“) oder gleichermaßen geeignete Beobachtungsbögen zur regelmäßigen Entwicklungsdokumentation vorgeschrieben.  Daneben sind die Bögen SISMIK („Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen“) und SELDAK (“Sprachentwicklung und Literacy“) zur Sprachstandserhebung bei Kindergartenkindern verpflichtend durchzuführen, um notwendige Bedarfe der Sprachförderung zu erkennen und damit die Teilnahme am Vorkurs Deutsch zu ermöglichen, auch um Sprachbarrieren in Hinblick auf die Einschulung abzubauen.

Darüber hinaus hat der städtische Träger 2010 einen „Nürnberger Beobachtungsweg“ entwickelt, der für alle Einrichtungsarten, also auch für Kinderkrippe und Kinderhort, verbindliche Beobachtungsinstrumente festlegt. Dieser wurde 2020 in einem eigenen Konzept zur systematischen Beobachtung und Dokumentation weiterentwickelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Port-Folio-Methode, deren Anwendung wiederum in einem eigenen Konzept beschrieben ist.36

Sowohl im BayKiBiG als auch im Träger-Standard ist die regelmäßige Durchführung von Entwicklungsgesprächen mit den Eltern (und den Kindern) verbindlich umzusetzen, um dem Auftrag als Bildungseinrichtung nachzukommen. Beobachtung und Dokumentation und die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sind Kernaufgaben des pädagogischen Personals, die sicherstellen, dass die Entwicklung jedes Kindes und die daraus folgende pädagogische Arbeit fortlaufend im Blick ist und somit dessen Recht auf Bildung und Förderung tatsächlich umgesetzt wird.

4. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung unserer Einrichtungen

Zur Steuerung und Sicherung der Qualität sind verschiedene Instrumente und Maßnahmen zum Teil langjährig erprobt und hiermit auch verbindlich definiert.

4.1. Kommunikation und Interaktion

Der Fachbereich Städtische Kindertageseinrichtungen verfügt über ein eigenes Konzept für die interne Kommunikation und den Dialog zwischen den Trägerverantwortlichen und den Einrichtungsteams. Damit wird einerseits Handlungssicherheit gegeben, aber auch der Gestaltungsspielraum für alle Beschäftigten definiert. Unter anderem ist in diesem Konzept festlegt,  dass alle Beschäftigten des Fachbereichs Zugang zu den wichtigen und aktuellen Informationen haben. Die jeweilige direkte Führungskraft stellt dies sicher.  Die Beschäftigten einer Abteilung bzw. einer Kita stehen im regelmäßigen Dialog mit ihrer Leitung und untereinander.

34 Responsivität kann mit »Antwortlichkeit« oder »Antwortverhalten« übersetzt werden, häufig wird

eine Bedeutung im Sinne von »sich auf jemanden abstimmen« zugewiesen. Vgl. Nifbe, Prof. Dr. D.

Gutknecht, 2014

35 vgl. Thiersch, Renate: Lebensweltorientierung in der Kita, Nürnberg, 28.07.2020 36 Diese Handreichungen finden sich im Y-Laufwerk unter Pädagogische Materialien und Projekte im Ordner Beobachtung und Dokumentation / Konzeptionelle Grundlagen

 Die Führungskräfte sind über die aktuellen Entwicklungen im Fachbereich/des Jugendamts informiert, je nach Thema oder Anlass findet eine Mitwirkung von Führungskräften und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt.  Bei Beschwerden ist stets als erste Ansprechperson die direkte Führungskraft vorgesehen, beziehungsweise die nächste höhere Führungskraft.

Das Kommunikationskonzept enthält verbindliche Formen des Dialogs, benennt aber auch Optionen für anlassbezogene und temporäre Formate.

4.2. Umsetzung der Rahmenkonzeption

Die Rahmenkonzeption wurde unter Beteiligung der Fachkräfte entwickelt und an den ausgewählten 16 Modellstandorten inhaltlich vertieft diskutiert und erprobt. Mit dem Vorliegen der verabschiedeten Rahmenkonzeption erfolgt die flächendeckende Einführung und fachliche Umsetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen.

Mit Abschluss der Umsetzung, geplant Ende 2024, findet folgende verbindliche Qualitätssicherung statt:  Einmal jährliche einrichtungsspezifische Reflexion und Qualitätsprüfung anhand von messbaren und überprüfbaren Kriterien.  Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse, bei Bedarf Festlegung von konkreten Maßnahmen.  Sicherung von organisatorischen einrichtungsübergreifenden Abläufen und Prozessen im Info-Handbuch.

Zusätzlich werden ausgewählte Kitas regelmäßig durch ein Fachgremium, bestehend aus verschiedenen Leitungskräften des Fachbereichs interviewt, um mit einem Blick von außen etwaige allgemeine und spezifische Entwicklungs- und Anpassungsbedarfe zu erfassen. Ziel ist es, nach der flächendeckenden Einführung die Qualität der pädagogischen Arbeit fortlaufend zu prüfen und damit einrichtungsübergreifend zu sichern und bei Bedarf anzupassen und fachlich nachzusteuern.

Für alle neu hinzukommenden Fachkräfte werden zukünftig Qualifizierungen zu den Schwerpunkten der Rahmenkonzeption angeboten.

4.3 Fachliche Begleitung

Die städtischen Kitas können für ihre fachliche Weiterentwicklung und ihre einrichtungs-spezifische Profilschärfung neben stadtweiten Programmen und Projekten37folgende Beratungsangebote nutzen:

4.3.1 Fachberatung

Eine zentrale Aufgabe der Fachberatung ist die jährliche breit angelegte Erfassung und Aufbereitung der Fortbildungsbedarfe aller Beschäftigten. Zudem berät und unterstützt sie bei der Referentengewinnung für Teamtage und Coachingprozesse. Darüber hinaus koordiniert sie mit den jeweiligen Kooperationspersonen die laufenden Projekte zur Umsetzung der Bildungsbereiche, bspw. MUBIKIN, Bewegte Kita oder Lebenswelt Konflikt. Daneben berät sie die Kitas bei konzeptionellen Fragen und referiert über bereichsspezifische konzeptionelle Schwerpunkte in eigens aufgelegten Fortbildungen.

4.3.2 Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB)

Der städtische Träger beteiligt sich mit 1,6 Stellen am bayerischen Unterstützungssystem für Kitas zur Verbesserung der Interaktionsqualität anhand des vom Staatsinstitut für Frühpäda-

37 siehe Anlage 4

gogik erarbeiteten Qualitätskompass. Kita-Leitung und Team können sich auf freiwilliger Basis zu einem von ihnen gewählten pädagogischen Thema in einem bis zu eineinhalb jährigen Prozess von einer PQB in ihrer Einrichtung individuell coachen lassen. Dies geschieht beispielsweise durch Hospitation, Training-on-the-job, videogestützte Interaktionsberatung und gemeinsame Durchführung von Teamtagen. In sieben Prozessschritte gegliedert werden die Kitas in ihrer professionellen Lern- und Weiterentwicklungsfähigkeit gestärkt und durch nachhaltige Qualitätsnetzwerke gestützt.

4.3.3 Sprachberatung

Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen kommt gerade in einer Stadt wie Nürnberg mit vielen Nationalitäten und Kulturen eine sehr hohe Bedeutung zu. Da der Anteil von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte bei knapp 70%, in kommunalen Kitas bei bis zu über 90% liegt, wurde zur intensiven Sprachförderung und –bildung vor allem in Kindergärten ein eigenes Fachteam Sprache installiert. Dieses hat die Aufgabe, durch Sprachförderung in Kleingruppen, regelmäßiges Coaching der Fachkräfte und Unterstützung bei der Elternarbeit die sprachliche Bildung in diesen Einrichtungen nachhaltig zu verbessern. Die Sprachberatungen nach dem Heidelberger Interaktionstraining (HIT) qualifiziert und begleiten die Einrichtungen über zwei bis drei Jahre. Das Augenmerk liegt auf dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule, um die Teilhabe- und Bildungschancen der Kinder zu verbessern, gleichzeitig wird angestrebt, die fachliche Qualifizierung für eine gelingende Sprachentwicklung aller in städtischen Kitas betreuten Kinder von null bis zehn Jahren weiter voran zu bringen.

Darüber hinaus gibt es innerhalb des Jugendamtes weitere Stellen, welche regelmäßig eine fachliche Begleitung für Kitas anbieten, wie bspw. durch die Fachberatung für Orte für Familien und Familienzentren, durch den Stab Familienbildung, durch die Stabstelle Kinderschutz oder durch Angebote zur Gewalt- und Radikalisierungsprävention.

4.4 Qualitätszirkel zu Schwerpunktthemen

Um aktuellen Entwicklungen in der Gesellschaft und damit insbesondere den daraus resultierenden Herausforderungen für die Frühpädagogik in unseren Einrichtungen professionell begegnen zu können, werden regelmäßig Arbeitskreise einberufen, um gemeinsam mit engagierten Leitungs- und Fachkräften Standards für den jeweiligen Aufgabenbereich zu entwickeln und zu etablieren. Oftmals werden diese Anliegen von den Kita-Fachkräften selbst eingebracht, um ihr pädagogisches Handeln weiter zu professionalisieren. So werden neben den konzeptionellen Grundlagen verschiedene Themenschwerpunkte eigens bearbeitet, bspw. die Tiergestützte Arbeit insbesondere mit Hunden oder die Beobachtungs- und Dokumentationsmethoden für Horte. Daneben gibt es zur weiteren fachlichen Begleitung regelmäßige Arbeitstreffen z.B. der zertifizierten Elternbegleitungen und der Anleitungen, die vor Ort die Auszubildenden bzw. Praktikantinnen und Praktikanten betreuen.

4.5 Erhebungen

Alle vom Freistaat Bayern geförderten Kindertageseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, geeignete jährliche Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen. Dies geschieht einmal durch die Veröffentlichung bzw. dem offenen Zugang zur Konzeption der Einrichtung und der Durchführung einer Elternbefragung oder einer sonstigen, gleichermaßen geeigneten Maßnahme der Qualitätssicherung. Folgende Maßnahmen zur Sicherung der Qualität bieten wir an:

4.5.1 Elternbefragungen

In Nürnberg findet alle drei Jahre eine trägerübergreifende Elternbefragung statt, die zentral vom Jugendamt organisiert wird. In den dazwischenliegenden Jahren bieten die städtischen Kitas eine trägereigene Elternbefragung mit Fragen zur Betreuungsqualität und dem jeweiligen spezifischen Angebot der Einrichtung an. Die Ergebnisse werden sowohl innerhalb des

Teams als auch mit dem Elternbeirat mit Blick auf den Handlungsbedarf geprüft und bewertet. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Angebots vereinbart. Die Auswertungsergebnisse werden der gesamten Elternschaft transparent gemacht.

4.5.2. Kinderbefragungen

Das Instrument der Kinderbefragung wurde erstmals im Rahmen des Konzeptions-entwicklungsprozesses erprobt. Diese intensiven Beteiligungsprozesse haben aus Sicht der Fachkräfte teilweise zu überraschenden Ergebnissen geführt und deutlich gemacht, wie wichtig es ist, sich nicht nur über die Bedürfnisse von Kindern, sondern eben mit Kindern über ihre Bedürfnisse auszutauschen. Für die Durchführung von Kinderbefragungen braucht es einen fest vereinbarten Rahmen hinsichtlich der Freiwilligkeit der Teilnahme, der Erreichbarkeit der Kinder, der Unterstützung der Eltern sowie eine hohe Reflexionsfähigkeit und Sensibilität vonseiten der Fachkräfte, um trotz des vorhandenen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisses zu offenen Antworten der Kinder zu kommen. Daher soll auch eine regelmäßige Kinderbefragung mittelfristig im Fachbereich etabliert werden, um Lebensweltorientierung und Kinderrechte auch aus dieser – wichtigsten – Perspektive bearbeiten zu können.

4.5.3 Fachkraft-Reflexionen

Mit der Umsetzung dieser Rahmenkonzeption wird auch die jährlich verbindliche Fachkraft- Reflexion eingeführt. Die gemeinsame Reflexion dient zur Selbsteinschätzung der aktuellen Herausforderungen für die pädagogische Arbeit in der jeweiligen Kita, der Umsetzung der Rahmenkonzeption und der möglichen Entwicklung von den Maßnahmen für die konzeptionelle Arbeit.

4.6. Fort- und Weiterbildung

Den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere in den Kitas, stehen durch die beiden großen Fortbildungsträger der Städteakademie und der Fachstelle PEF:SB ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Im Sozialreferat wird alljährlich in einem breiten Beteiligungsprozess das Bildungsprogramm für das jeweils kommende Jahr organisiert, um die aktuellen gesellschaftlichen und pädagogischen Herausforderungen aufzugreifen und die Mitarbeitenden mit entsprechenden Angeboten zu professionalisieren. Individuelle Bedarfe auf Fachkraft- und Team-Ebene können durch das bereichsinterne Budget gedeckt werden.

Daneben gibt es ein durchgängiges Angebot von Supervision und Coaching für alle Kita-Beschäftigten sowie auf die Führungspositionen Kita-Leitung und Stellvertretung zugeschnittene Qualifikationen. Um in diesem so wichtigen Arbeitsfeld weiterhin motivierte Führungskräfte zu gewinnen, hat der Fachbereich inzwischen ein beachtliches Portfolio an Maßnahmen zum Nachfolgemanagement auf den Weg gebracht, allem voran ein Kompetenzprofil für Kita-Leitungen, welches als Instrument zur Einarbeitung und Selbstreflexion von Kita-Leitungskräften sowie zur Personalentwicklung für Teammitglieder dient. Darüber hinaus bietet das betriebliche Gesundheitsmanagement auch eigens für Kitas konzipierte Projekte an, wie bspw. die Entspannungsbotschafter und fördert durch einen Zuschuss für jährliche Gesundheitstage bedarfsgerechte Angebote für Kita-Personal zur Gesunderhaltung.

Und weitere städtische Dienststellen bzw. Fachbereiche im Jugendamt bieten regelmäßig Fachtagungen an, die auch an Kita-Fachkräfte adressiert sind: Offenes Forum für Familie, Familienbildungstag, Kinder- und Jugendhilfetag und Inklusionskonferenz, um nur einige zentrale Fachveranstaltungen zu nennen.

5. Ausblick

Das vorliegende Rahmenkonzept spiegelt die Komplexität der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen und macht deutlich, wie hoch die Anforderungen im Kita-Alltag sind,

um Kindern durchgängig die notwendigen Rahmenbedingungen für eine gesunde Entwicklung und Bildungsteilhabe zu geben.

Die Beteiligung der Kinder an der Gestaltung eben dieser Rahmenbedingungen erfordert viel Achtsamkeit und Sensibilität, eine hohe Reflexionsfähigkeit und verantwortliche Ressourcenplanung, ebenso wie die Einbindung der Eltern und Familien. Dennoch kann nur so gewährleistet werden, dass wir jedes Kind im Blick haben und bedarfsgerecht fördern. Und es gilt, anhand von nun verbindlich eingeführten Fachkraftreflexionen und Checklisten, den hier formulierten Rahmen für die Kita-Arbeit fortlaufend zu überprüfen und anzupassen. Dazu sind alle gefordert, sowohl Trägerverantwortliche als auch Kita-Leitungen und Kita- Teams.

Der Anspruch an eine Rahmenkonzeption ist dann erfüllt, wenn sie auch die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen aufnimmt und bildungspolitischen Ansprüchen genügt. Von daher bleibt es eine zukünftige Aufgabe, diese Konzeption immer wieder zu modernisieren und um die relevanten Themen zu ergänzen und bestehende Schwerpunkte fortzuschreiben. So wird derzeit bspw. an der Konzipierung von integrativen Einrichtungen gearbeitet.

Lassen Sie uns deshalb in unseren fest etablierten Kommunikationsformen im Austausch bleiben und nutzen Sie auch gerne individuell unser elektronisches Postfach zur Kitabeteiligung!

Nur so kann unser Lebensweltorientierter Ansatz und die Umsetzung der Kinderrechte in unserem Fachbereich gelingen und das vorliegende Konzept als qualitätsvolle Grundlage für Ihre pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen dienen.

Nürnberg, März 2022, erstellt von K. Popp-Hufnagl und C. Rester

Anlagen: 1) Standards Strukturierte Offenheit 2) Bildungsbereiche und Programme 3) Kinderschutzkonzept – in der Bearbeitung – 4) Checklisten für die Strukturierte Offenheit 2)

  1. Essenskonzept 6) Eingewöhnungskonzept für Krippen

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