Sitzungsunterlagen
Sitzung des
Jugendhilfeausschusses
28.04.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Entwicklung einer Rahmenkonzeption für städtische Kindertageseinrichtungen 5 Bericht J/004/2022 5 Bericht_J-B1 Rahmenkonzeption J/004/2022 9 Rahmenkonzeption_JB1 J/004/2022 17 Anlage_1_Standards Strukturierte Offenheit_ J/004/2022 43 Anlage_2_Bildungsbereiche J/004/2022 48 TOP Ö 2 Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita 49 Bericht J/005/2022 49 Sachverhalt_Umgang mit Diversity&Vielfalt in der Kita J/005/2022 53 TOP Ö 3 Weiterentwicklung städtische Schülertreffs 59 Sitzungsvorlage J/006/2022 59 JHA_Entscheidungsvorlage_Schülertreffs J/006/2022 63 TOP Ö 4 Computerspielangebot 69 Bericht J/008/2022 69 Sachverhaltsdarstellung_Computerspielangebote in der Jugendarbeit J/008/2022 72 Antrag_SPD_Computerspielangebote in der Jugendarbeit J/008/2022 77 TOP Ö 5 Anerkennung der Gesellschaft für kulturelle Freiräume (GkF) mbH als freier 79 Träger der Jugendhilfe gem § 75 SGB VIII Sitzungsvorlage J/009/2022 79 Enscheidungsvorlage_Anerkennung_ZBau J/009/2022 82 TOP Ö 6 Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds 85 Sitzungsvorlage J/010/2022 85 Entscheidungsvorlage_Projekte-und Initiativenfonds J/010/2022 88 Antrag_Fränkisches_Bildungswerk J/010/2022 90
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 28.04.2022, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Entwicklung einer Rahmenkonzeption für städtische Bericht
Kindertageseinrichtungen J/004/2022
Ries, Elisabeth
2. Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita Bericht
Ries, Elisabeth
3. Weiterentwicklung städtische Schülertreffs Beschluss
Ries, Elisabeth
4. Computerspielangebot Bericht
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.08.2021 J/008/2022
Ries, Elisabeth
5. Anerkennung der Gesellschaft für kulturelle Freiräume (GkF) mbH Beschluss
als freier Träger der Jugendhilfe gem § 75 SGB VIII J/009/2022
Ries, Elisabeth
6. Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds Beschluss
Ries, Elisabeth
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 24.02.2022,
öffentlicher Teil
8. Mitteilungen
9. Auflagen
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 28.04.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Entwicklung einer Rahmenkonzeption für städtische Kindertageseinrichtungen
Anlagen: Bericht_J-B1 Rahmenkonzeption Rahmenkonzeption_JB1 Anlage_1_Standards Strukturierte Offenheit_ Anlage_2_Bildungsbereiche
Bericht:
Der kommunale Träger hat in einem dreijährigen Prozess eine Rahmenkonzeption für die eigenen Kindertageseinrichtungen entwickelt, als Grundlage für die pädagogische Arbeit in den städtischen Kindertageseinrichtungen. Basis der Rahmenkonzeption ist der Lebensweltorientierte Ansatz nach Hans Thiersch, neu konkretisert durch die sieben Prinzipien der Lebensweltorientierung. Die bisherige offene Arbeitsweise wurde methodisch zur "Strukturierten Offenheit" weiterentwickelt. Als besonderer Schwerpunkt und zur Profilschärfung der städtischen Kindertageseinrichtungen wurde das Thema "Umsetzung der Kinderrechte" gesetzt. Ab Herbst 2022 soll die Umsetzung der Rahmenkonzeption beginnen.
Dem Sachverhalt ist die Rahmenkonzeption angefügt sowie zwei Anlagen der Konzeption: "Standards Struktuierte Offenheit" (Anlage 1) und Anlage 2 "Bildungsbereiche und Programme".
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Im Weiterentwicklungsprozess wurde gezielt die Vielfalt in den städtischen Kindertageseinrichtungen berücksichtigt und die Veränderungen in der Lebenswelt von Kindern und deren Familien.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt:
Entwicklung einer Rahmenkonzeption für städtische Kindertageseinrichtungen
1. Anlass der Weiterentwicklung
Die Anfänge der lebensweltorientieren Arbeit in städtischen Kindertageseinrichtungen liegen in der Mitte der 90er Jahre. Damals war es zumindest in bayerischen Kindertageseinrichtungen noch üblich, in festen Gruppeneinheiten zu arbeiten, der Bewegungsraum wurde bestenfalls einmal in der Woche für eine Turnstunde besucht. Dies führte dazu, dass die Fachkräfte beobachteten, dass die begrenzten räumlichen Begebenheiten zu einer Zunahme von Aggressionen, Konflikten und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Hinzukam auch eine gewisse Unzufriedenheit bei den Fachkräften hinsichtlich des fehlenden Zusammenwirkens zwischen den einzelnen Gruppen und einer begrenzten gruppenübergreifenden Nutzung der vorhandenen fachlichen und personellen Ressourcen. Ausschlaggebend für die damalige Weiterentwicklung war aber letztendlich der intensiv geführte fachliche Diskurs zum pädagogischen Menschenbild und der Frage „Was ist eigentlich der Ausgangspunkt unseres pädagogischen Handelns?“. In einem gemeinsamen Prozess wurde die damalige Arbeitsweise in städtischen Kitas geprüft und eine Neuorientierung für die Pädagogik in städtischen Kindertageseinrichtungen mit folgenden Vorgaben definiert: Konsequente Hinwendung zum Kind Individuelle Bildung und Förderung der Kinder Vernetzung mit der Lebenswelt und dem Umfeld des Kindes und seiner Familie Schaffung von kindgerechten Rahmenbedingungen
Theoretische Grundlage für die damalige Neuausrichtung war das Konzept Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch. Das Konzept wurde bereits in den 1970er Jahren von Thiersch in Tübingen entwickelt und hat sich seither in ganz Deutschland verbreitet. Es entwirft „einen theoretischen Rahmen, aus dem sich Arbeitsprinzipien und Grundhaltungen sowie die spezifischen Ausgestaltungen der Sozialen Arbeit begründen lassen“.1
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen entstand im Rahmen des konzeptionellen Prozesses Mitte der 90er Jahre eine Arbeitsgrundlage für die „Lebensweltorientierte Pädagogik in städtischen Kindertagesstätten“2 und die individuelle Umsetzung vor Ort. Eine Anpassung der Grundlagen erfolgte mit Einführung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans im Jahr 2005.
Das Konzept der Lebensweltorientierung wurde nicht originär für die Arbeit in Kitas entwickelt. Vielmehr zeichnet sich die Lebensweltorientierung nach Thiersch durch eine große Offenheit gegenüber anderen Theorien und Arbeitsfeldern aus. Gerade mit Blick auf die Verwendung für Kindertageseinrichtungen gab es in der Fachwelt gewisse Vorbehalte, da die Offenheit des Ansatzes zu Unklarheiten und einer gewissen Unschärfe in der Praxis führte. Die im Ursprungskonzept von Thiersch benannten Strukturmaxime waren sehr allgemein formuliert, eine umfassende und praxisorientierte Konkretisierung für den Elementarbereich und die außerschulische Bildung hat nicht stattgefunden. Dies war über die Jahre hinweg auch ein interner Kritikpunkt und hat dazu geführt, dass der Wunsch nach einer Weiterentwicklung des Konzepts in den letzten Jahren häufiger benannt wurde.
1 aus Hans Thiersch: „Das Konzept Lebensweltorientierte Soziale Arbeit, für meine Enkel skizziert.“ 2 Herausgabe: Dezember 1998
Hinzu kommt, dass sich in den vergangenen Jahren die Lebenswelt von Kindern und Familien ebenso verändert und weiterentwickelt hat wie der Fachbereich selbst. Es sind nicht nur die Anzahl der Einrichtungen gestiegen, sondern damit auch die Anzahl der Beschäftigten. Zwischenzeitlich gibt es deutlich mehr Fachkräfte, die mit diesem Ansatz erstmalig in ihrer städtischen Kindertageseinrichtung in Kontakt kommen. Alleine daraus ergibt sich schon die Notwendigkeit, die konzeptionellen Grundlagen für die pädagogische Arbeit in den städtischen Kitas so aufzubereiten und anzupassen, dass eine Umsetzung vor Ort erfolgreich gelingen kann. Hinzu kommt auch, dass sich die Ansätze der offenen Arbeit, die zeitlich mit der Lebensweltorientierung eingeführt werden, heute nicht mehr so einfach auf die neuen Kitakonzepte übertragen lassen. In einem Haus für Kinder mit 250 Kindern kann nicht einfach „offen“ gearbeitet werden. Dazu bedarf es Vorgaben, beispielsweise für eine räumliche Strukturierung, ein Bezugspersonenkonzept oder ein Leitsystem. Und in der Vorbereitung dieses angedachten Prozesses ist deutlich geworden, dass durch die Weiterentwicklung der bisherigen konzeptionellen Ansätze auch eine Profilschärfung des Trägers stattfinden soll.
Der städtische Träger in Nürnberg steht seit Jahrzehnten für Offenheit und Vielfalt, dies wird sowohl in der Satzung deutlich, in der Haltung der Beschäftigten oder auch in der Öffnung unserer Kitas nach Außen für Familien und Stadtteile. In den vergangenen Jahren ist aber ein Thema immer mehr in den Mittelpunkt gerückt, das einerseits mit der besonderen geschichtlichen Verantwortung Nürnbergs zu tun hat, aber auch mit dem politischen und gesellschaftlichen Auftrag zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention: Einhaltung und Förderung der Kinderrechte. Diesen besonderen Auftrag wollen wir zukünftig in allen städtischen Kindertageseinrichtungen nicht nur beachten und umsetzen, sondern zum besonderen Profil der städtischen Einrichtungen werden lassen. Dabei ist es wichtig, nicht nur in Einzelprojekten oder Veranstaltungen das Thema zu betonen, sondern die Umsetzung der Kinderrechte als durchgängiges Prinzip und verbindlichen Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit festzulegen.
Der Weiterentwicklungsprozess der lebensweltorientieren Pädagogik hat sich zum Ziel gesetzt, eine Rahmenkonzeption für städtische Einrichtungen zu entwickeln, die als Basis für die pädagogische Arbeit und die individuelle Konzeptionsentwicklung aller städtischen Einrichtungen dient. Auf Wunsch der Fachkräfte ist der Ansatz der Lebensweltorientierung für alle Altersstufen zu konkretisieren, für die Umsetzung der Kinderrechte und der offenen Arbeitsstrukturen sind gemeinsame Standards zu formulieren.
Am 23. März 2019 fand der Auftakt der Entwicklung einer Rahmenkonzeption für städtische Kindertageseinrichtungen im Historischen Rathaussaal statt, unter Beteiligung von 400 Beschäftigten.
2. Prozess und Beteiligte
In der Vorbereitung – und Durchführung – war die größte Herausforderung der Anspruch, die Konzeption unter Beteiligung aller Zielgruppen weiter zu entwickeln: 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den 130 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 10.000 Kindern und Familien arbeiten. Daher waren zu Beginn alle Kita-Teams unter dem Aufruf „Beteiligung erwünscht!“ gefordert, sich auszutauschen und rück zu melden, ob und wie sie sich in die vorgeschlagenen Beteiligungsformate einbringen möchten und welche Leitsätze insgesamt für den gemeinsamen Erarbeitungsprozess maßgeblich sein sollen.
Für die wissenschaftliche Beratung und Vortragstätigkeiten konnten Prof. Dr. Steffen Brockmann und Prof. Dr. Ralf Kuckhermann von der Technischen Hochschule Georg-Simon Ohm in Nürnberg gewonnen werden. Zudem wurden wir zum Thema Kinderrechte von der Geschäftsführerin der Nürnberger Kinderkommission, Frau Cornelia Scharf, unterstützt.
Die zentralen Beteiligungsformate waren ein Steuerungskreis aus Trägerverantwortlichen, Kita- Fachkräften und den beiden Professoren, die intensive Mitarbeit als Modellstandort, vor allem in sogenannten kompakten Konzeptionswerkstätten, die Teilnahme von Leitungs- und Fachkräften aus allen städtischen Kitas an der Auftaktveranstaltung, an großen Konzeptionswerkstätten und der Ergebniswerkstatt, an Elternbeiratsveranstaltungen, Kinderbefragungen in den Modellstandorten sowie für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortlaufende Informationen und Materialien zu
allen Veranstaltungen und Ergebnissen. Dabei wurden alle Veranstaltungen in Plakaten visualisiert („J/B1-Bordbuch“) und die Ergebnisse als „Meilensteine“ in Form von Kurz-Videos kommuniziert. Zudem wurde ein eigenes elektronisches Postfach installiert, um allen jederzeit die Möglichkeit zu Fragen und Rückmeldungen zu geben.
Die großen Konzeptionswerkstätten bildeten das thematische Grundgerüst für den Prozess: März 2019: Auftakt – Lebensweltorientierung 2.0 – mit Prof. Steffen Brockmann und Prof. Ralf Kuckhermann Juni 2019: Umsetzung der Kinderrechte in der Kita – mit Prof. Jörg Maywald und Cornelia Scharf Juli 2020: Lebensweltorientierter Kita-Alltag, mit Renate Thiersch und Barbara Weiß Juli 2021: Strukturierte Offenheit – Weiterentwicklung der Offenen Arbeit im Kontext des Lebensweltorientierten Ansatzes Mai 2022: Abschlussveranstaltung zur fertig gestellten Rahmenkonzeption und einer Vorstellung des Rollouts
Das Herzstück im Prozess war die konzeptionelle Arbeit mit und in den Modellstandorten – sechzehn Kitas, aus allen acht Abteilungen, von klein bis ganz groß (25 – 280 Plätze) und mit allen Einrichtungstypen vertreten. In mehreren Arbeitstreffen sowie sechs kompakten Konzeptionswerkstätten haben die Fach- und Leitungskräfte aus den Modellstandorten zusammen mit den Abteilungsleitungen die Themenschwerpunkte differenziert bearbeitet, mit den eigenen Teams und den Abteilungen rückgekoppelt und die vorläufigen Ergebnisse aus den großen Konzeptionswerkstätten in Pilotphasen umgesetzt und auf Praxistauglichkeit hin überprüft.
Darüber hinaus haben diese Kitas modellhaft die Kinder aus ihrer Einrichtung befragt und deren Antworten und Hinweise flossen ebenso in die Ergebnisse mit ein wie die Rückmeldungen der Elternbeiräte in Veranstaltungen zu den Kinderrechten. Hier konnten wir dreimal in den direkten Austausch mit Elternbeiräten gehen und wir hoffen, diese Zusammenarbeit nun beim Implementieren der Rahmenkonzeption wieder intensivieren zu können. Denn gerade die Kinderrechte brauchen ein gemeinsames Verständnis und Engagement zur Umsetzung.
Erfreulicherweise erschien während des laufenden Entwicklungsprozesses eine Aktualisierung des Ansatz von Hans Thiersch unter dem Titel: „Lebensweltorientierte Soziale Arbeit – revisited“3, die Neuausgabe wurde allen Kitas zur Verfügung gestellt.
3. Ergebnisse
Ein fast dreijähriger Prozess liefert viele Zwischenergebnisse, die dann letztendlich als Gesamtergebnis die Inhalte der nun vorliegenden Rahmenkonzeption darstellen. Der Erarbeitungsprozess wurde thematisch strukturiert, um sowohl inhaltlich vertieft in das jeweilige Themenfeld einsteigen, als auch um immer wieder einen Bezug zwischen den Themenbereichen herstellen zu können. So war es beispielsweise immer wieder wichtig zu diskutieren und festzuhalten, wie die Kinderrechte mit der Lebensweltorientierung vereinbar sind.
Vor dem eigentlichen Prozessauftakt gab es eine grundsätzliche Abstimmung zwischen dem damaligen Referenten, der Jugendamtsleitung und der Bereichsleitung über die inhaltliche Zielsetzung der Weiterentwicklung mit folgendem Ergebnis: Die Lebensweltorientierung soll als pädagogische Grundlage erhalten und weiterentwickelt werden, mit dem besonderen Schwerpunkt „Kinderrechte“. Für die Umsetzung in den Einricthungen sind Standards entsprechend der Einrichtungstypen festzulegen und in einer Rahmenkonzeption festzuschreiben.
3. 1 Leitsätze für den Prozess
Für den Prozess selbst wurden gemeinsam mit den Fach- und Führungskräften, die an der Auftaktveranstaltung teilgenommen haben, Leitziele festgelegt. Vorab gab es innerhalb des Fachbe-
3 Verlag: BeltzJuventa, Auflage 2020
reichs eine Abfrage mit wünschenswerten und notwendigen Leitsätzen für den gemeinsamen Prozess. Ziel war es, für den Erarbeitungsprozess wesentliche Aspekte zu vereinbaren, um einen transparenten und auf einem gemeinsamen Verständnis beruhenden Prozess zu gewährleisten.
Folgende Leitsätze wurden festgelegt und während des Prozesses immer wieder auf deren Berücksichtigung geprüft: Offenheit, ein gutes Miteinander und respektvoller Umgang sind die Grundlage unserer Zusammenarbeit im Prozess. Im Mittelpunkt des Prozesses stehen die Kinder mit ihren Bedürfnissen und Bedarfen. Der Prozessverlauf und die Ergebnisse sind transparent und für alle Beteiligten und interessierten Personen verständlich. Fachkräfte sowie Kinder und deren Eltern werden mit einbezogen und wirken an der Entwicklung der Rahmenkonzeption mit. Der Prozess berücksichtigt unsere unterschiedlichen Einrichtungstypen und deren Individualität. Wir beziehen wissenschaftliche Erkenntnisse und aktuelle Studien mit ein.
Als Beispiele für die Einhaltung der Leitsätze kann angeführt werden, dass wir nicht nur die Kinder, sondern auch Eltern in den Prozess mit einbezogen haben und deren Haltung und Meinung zu den Kinderrechten mit abgefragt und für die Standards mit aufgenommen haben. Nach jeder großen Konzeptionswerkstatt gab es einen filmischen Meilenstein, den wir allen unseren Beschäftigten zur Verfügung gestellt haben, um den Prozessverlauf und die Ergebnisse verfolgen zu können.
3.2 Kinderrechte leben und im Alltag der Kita umsetzen4
Die Befassung mit dem Thema Kinderrechte hat deutlich gemacht, es geht um mehr als nur das Kennenlernen der Kinderrechte und die projektmäßige und anlassbezogene Befassung mit den Rechten der Kinder. Vielmehr geht es einmal um die Bewusstmachung, welche Bedeutung die Kinderrechte für ein gesundes Aufwachsen von Kindern haben, und welche Rolle die Kinder dabei haben, aber auch die Erwachsenen. Durch die Einbeziehung der fachlichen Expertise von Professor Maywald, einem der führenden Experten für Kinderschutz und Kinderrechte im deutschsprachigen Raum, wurden Leitgedanken für die eigene Diskussion und Entwicklung von Grundsätzen und Standards für die städtischen Kindertageseinrichtungen festgelegt.
In einer großen Konzeptionswerkstatt wurden gemeinsam allgemeine Grundsätze für die Umsetzung der Kinderrechte festgelegt: Bekenntnis zu den Kinderrechten: Die Kinderrechte sind sichtbar in der Einrichtung veröffentlicht und Bestandteil der Einrichtungskonzeption. Der Schutz, die Förderung und Beteiligung der Kinder haben höchste Priorität, die Fachkräfte haben sich gemeinsam mit den Eltern dafür einzusetzen. Die pädagogische Arbeit ist transparent, d.h. Strukturen, Prozesse und Ziele der pädagogischen Arbeit werden verständlich für Kinder und Familien kommuniziert. Sicherung des Kinderschutzes: Jede Einrichtung legt ihre Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes verbindlich fest und reflektiert dies jährlich anhand der vorgegebenen Arbeitsunterlagen, um es bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Die Fachkräfte sind offen für Kommunikation, zeigen Respekt und Neugierde, pflegen eine Willkommenskultur und schaffen eine Atmosphäre, in der vertrauensvoll auch Ängste und Kritik geäußert werden können. Sie reflektieren ihre eigene Rolle und Aufgabe, die Entwicklungsprozesse der Kinder zu unterstützen und zu moderieren und sehen die Kita als Entwicklungsraum für alle Beteiligten – also Kinder, Familien und Kita-Mitarbeitende - an. Beteiligungsmöglichkeiten: Die Kinder werden darin bestärkt, Wünsche, Meinungen und Anliegen einzubringen, aber auch Nein zu sagen und Vorschläge abzulehnen. Die dazu notwendigen verbindlichen Formate sind altersgerecht und allen Kindern zugänglich. Beschwerdemöglichkeiten für Kinder: Jede Einrichtung verfügt über altersgemäße Formate und Angebote, um Probleme, Anliegen und Beschwerden der Kinder aufzunehmen. Jedes Team hat einen verbindlichen Prozess gemeinsam mit den Kindern definiert, wie Anliegen; Konflikte und Beschwerden der Kinder aufgenommen, bearbeitet und rückgemeldet werden.
Beschwerde- und Beteiligungsmöglichkeit der Eltern: Jede Einrichtung verfügt über transparente und verbindliche Instrumente für Beschwerden von Eltern. Es ist ein Prozess für die Bearbeitung und Rückmeldung in der Einrichtungskonzeption festgelegt. Jede Einrichtung bietet neben den festgelegten Entwicklungsgesprächen ein weiteres offenes Format zum Austausch mit den Eltern an. Eltern dürfen auf Wunsch einmal jährlich hospitieren. Beschwerden von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden werden grundsätzlich von der Haltung her als aktive Beteiligung verstanden. Im Sinne der Tatsache, dass hinter jeder Beschwerde etwas verbogen ist, was für den jeweiligen Menschen wichtig ist.
Die Umsetzung der Kinderrechte in den städtischen Kitas orientiert sich eng an den Ausführungen von Jörg Maywald5. Dazu wurden gemeinsam Umsetzungsmöglichkeiten für den Kita-Alltag erarbeitet.
3.3 Prinzipien der Lebensweltorientierung6
Um den Lebensweltorientieren greif- und umsetzbar zu machen, war es nicht nur wichtig, sich mit der Entstehung und Zielsetzung des Ansatzes auseinander zu setzen, sondern vor allem auch mit der Übertragbarkeit auf das Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung und deren Praxis. Die im Ursprungskonzept von Thiersch benannten acht Strukturmaxime wurden vor dem Hintergrund der aktuellen fachlichen Diskurse und Herausforderungen für den Elementar- und außerschulischen Bildungsbereich betrachtet. Die Strukturmaxime wurden gemeinsam zu Prinzipien der Lebensweltorientierten Arbeit in städtischen Kitas weiterentwickelt und durch Standards für die Umsetzung konkretisiert. Folgende sieben Prinzipien wurden festgelegt: Alltagsorientierung: Wir schaffen eine einrichtungsspezifische Tages- und Wochenstruktur für einen gelingenden Kita-Alltag! Sozialraumbezug und Regionalisierung: Wir öffnen unsere Kita für die Familien und vernetzen uns im Stadtteil. Anerkennung: Wir an- und erkennen die Unterschiedlichkeiten unserer Kinder, Familien und Kolleg/-innen. Wir gehen offen damit um und schätzen und leben diese Vielfalt. Inklusion: Wir respektieren und wertschätzen Unterschiedlichkeiten aller Art (kulturell, familiär, physisch, psychisch usw.) im Alltag der Kita und beziehen alle an der Lebenswelt des Kindes beteiligten Personen und Gegebenheiten mit ein. Zukunftsgestaltung/Prävention: Wir schützen Kinder, fördern und stärken sie angemessen und begleiten sie in ihrer Entwicklung. Aktuelle gesellschaftliche Entwicklung nehmen wir in die tägliche pädagogische Arbeit auf und lassen sie in unsere Planungen mit einfließen. Partizipation: Wir verstehen unter Partizipation das Mitreden, Mitbestimmen, Mitgestalten und Mitverantworten von Kindern, Jugendlichen, Familien und Fachkräften, auf der Suche nach gemeinsamen Lösungen, immer auf freiwilliger Basis. Soziale Gerechtigkeit: Wir fördern und unterstützen die Teilhabe aller Kinder! Jedes Kind darf bei uns eigene Ziele verfolgen, wir ermöglichen es durch Räume, Angebote und durch unsere persönliche Unterstützung und Begleitung.
Die festgelegten Standards wurden von den Modellstandorten diskutiert, erprobt und reflektiert, bevor eine endgültige Festlegung stattfand. Durch die Festlegung auf sieben Prinzipien wurde der seit Jahren praktizierte Ansatz konkretisiert und anhand von prinzipiellen Festlegungen auch verbindlich.
5 Jörg Maywald, Kinderechte in der Kita, Herder, 2016, Kap. 3 - Kinderrechte im Alltag der Kita und Kap. 4 - Mit Beschwerden und Konflikten kindgerecht umgehen.
3.4 Strukturierte Offenheit7
Die bisher in städtischen Kindertageseinrichtungen praktizierte „Offene Arbeit“ wurde gemeinsam mit der Lebensweltorientierung eingeführt, konnte sich aber nie gewissen Vorbehalten entziehen. Gerade in sehr großen Einrichtungen und auch in Krippeneinrichtungen fehlte eine abgestimmte Modifizierung dieser Arbeitsform. Dies war Anlass, die bisherige „Offene Arbeit“ zu prüfen und weiterzuentwickeln, um sowohl den verschiedenen Altersstufen wie auch den unterschiedlichen Einrichtungsgrößen angemessene, kindgerechte, offene und beziehungsbasierte Arbeitsformen anzubieten. Dazu herangezogen wurde die nach Renate Thiersch entwickelte „Strukturierte Offenheit“ für die methodische Umsetzung des Lebensweltorientierten Ansatz.
Die Strukturierte Offenheit wird durch die Dimensionen Raum, Zeit und Beziehungen definiert und greift damit einerseits die Aspekte der „Offenen Arbeit“ mit auf, aber auch die Aspekte Zeit und Beziehungen.
Folgende Standards für das methodische Arbeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen wurden festgelegt: Raum: Die Räume - und damit auch das Außengelände - werden unter regelmäßiger Beteiligung der Kinder altersgerecht und funktional ausgestaltet. Zeit: Der Tagesablauf ist gekennzeichnet durch den Wechsel von Freispielzeit und pädagogischen Angeboten. Es wird auf eine Balance von Aktivität und Erholung sowie Rückzug geachtet. Beziehung: Es gibt für jedes Kind feste Bezugspersonen und feste Bezugseinheiten.
In einem weiteren Schritt wurden die drei Dimensionen weiter konkretisiert und mit eigenen Merkmalen versehen. Raum: Es findet eine Öffnung für Familien statt, Kinder und Familien werden in den Einrichtungen sichtbar. Die Ausstattung ist altersgerecht, die Räume ermöglichen Aktivität und Ruhe, sind unter Beteiligung der Kinder auszustatten und die Nutzung der jeweiligen Räume ist mit den Kinder abzustimmen. Damit sich die Kinder gut zurechtfinden, gibt es ein Leitsystem innerhalb der Einrichtungen und gemeinsam mit den Kindern festgelegte Regeln für die Nutzung. Je nach Einrichtungsgröße findet eine Clusterung der Funktionsbereiche statt. Zeit: Der Tagesablauf bietet genug Raum für die Grundbedürfnisse: Essen, Hygiene, Bewegung und Ruhen. Über die Woche sind die Phasen von Freispiel und angeleiteten Angeboten und Projekten ausgewogen. Fest verankerte Rhythmen und Rituale geben den Kinder Sicherheit, die Vielfalt der Kinder und ihrer Familien spiegelt sich im Jahresverlauf wieder. Beziehungen: Die Eingewöhnung und das Ankommen neuer Kinder findet durch feste Bezugspersonen statt. Diese moderieren und begleiten aktiv die individuellen Entwicklungsprozesse und Übergänge. Alle Kinder haben innerhalb der Einrichtung feste Bezugseinheiten. Die Fachkräfte sind Expertinnen und Experten für die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele und tragen gemeinsam die Verantwortung für die erfolgreiche Entwicklung der Kinder.
Diese Merkmale wurden dann in einem abschließenden Schritt für die verschiedenen Altersstufen definiert. Die bisherige offene Methodik wird damit strukturierter und transparenter für alle Beteiligten. Darüber hinaus fällt es auch den Fachkräften leichter, sich mit den Aufgaben und der jeweiligen Organisation vor Ort besser zu identifizieren.
4. Weiteres Vorgehen, Einführung
Die Rahmenkonzeption wurde unter Beteiligung der Fachkräfte entwickelt und an den ausgewählten 16 Modellstandorten inhaltlich vertieft diskutiert und erprobt. Mit dem Vorliegen der verabschiedeten Rahmenkonzeption erfolgt nun die flächendeckende Einführung und fachliche Umsetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen.
Den Auftakt bilden acht regionale Konzeptionswerkstätten für die Führungskräfte der jeweiligen Einrichtungen. Die beiden Modellstandorte aus der Region fungieren dabei als bestpratice-Beispiele, für die konkrete Umsetzung in den anderen Einrichtungen der Region.
Jede Einrichtungsleitung prüft im weiteren Prozess die Umsetzung der Standards und Vorgaben mit ihrem Team anhand von Checklisten. Am Anfang ist eine Ist-Stand-Analyse durchzuführen, im Abgleich mit den Standards der Rahmenkonzeption. Daraus sind dann jährliche Zielvorgaben zu entwickeln, um die spezifische Einrichtungskonzeption auf Basis der Rahmenkonzeption weiterzuentwickeln. Der individuelle Umsetzungsprozess wird von übergreifenden themenbezogenen Veranstaltungen begleitet.
Mit Abschluss der Umsetzung, geplant Ende 2024, findet dann eine jährliche einrichtungsspezifische Reflexion und Qualitätsprüfung anhand von messbaren und überprüfbaren Kriterien statt. Zusätzlich werden ausgewählte Kitas regelmäßig durch ein Fachgremium, bestehend aus verschiedenen Leitungskräften des Fachbereichs, interviewt, um mit einem Blick von außen etwaige allgemeine und spezifische Entwicklungs- und Anpassungsbedarfe zu erfassen. Ziel ist es, nach der flächendeckenden Einführung die Qualität der pädagogischen Arbeit fortlaufend zu prüfen und damit einrichtungsübergreifend zu sichern und bei Bedarf anzupassen und fachlich nachzusteuern.
Für alle neu hinzukommenden Fachkräfte werden zukünftig Qualifizierungen zu den Schwerpunkten der Rahmenkonzeption angeboten.
Für Eltern und interessierte Personen ist eine Kurzform der Rahmenkonzeption geplant, mit den wesentlichen Schwerpunkten und Elementen.
5. Fazit
Der gemeinsame Prozess war intensiv und aufgrund der Pandemie herausfordernd, aber dennoch durch die breite Beteiligung transparent, von hohem Interesse der Einrichtungen geprägt und damit auch erfolgreich. Es wurden von den verschiedenen Beteiligten, also von den Kindern, über die Eltern, von den Fach- und Führungskräften und der Wissenschaft viele wichtige und für das Arbeitsfeld wertvolle Impulse eingebracht und aufgenommen.
Die für den Entwicklungsprozess wichtigen Ziele wurden aus Sicht der Trägerverantwortlichen erreicht: Der Lebensweltorientierte Ansatz wurde aktualisiert und anhand der sieben Prinzipien anschaulich und praxisnah beschrieben. Die offene Arbeitsweise wurde durch die Methode „Strukturierte Offenheit“ weiterentwickelt und für die verschiedenen Einrichtungsarten konkretisiert. Das Profil des Trägers ist durch den Schwerpunkt „Kinderrechte“ geschärft.
Entstanden ist eine fundierte, verbindliche und sehr praxisorientierte theoretische Grundlage, mit festgelegten Standards, auf die die einzelnen Kindertageseinrichtungen mit ihren spezifischen Schwerpunktsetzungen aufbauen können. Mit dem Schwerpunkt auf die Umsetzung der Kinderrechte ist ein Profil entstanden, das sowohl zu Nürnberg passt und die damit verbundene Verantwortung auch von den städtischen Kindertageseinrichtungen aufgreift.
Zukünftig soll diese Verantwortung nicht nur in die jeweilige Einrichtung hineinwirken, sondern noch spürbarer nach außen getragen werden. In regelmäßigen Abständen soll dem Thema Kinderrechte ein eigenes Format gewidmet werden, bei dem die städtischen Kitas als Einheit auftreten. Zudem planen wir zukünftig nicht nur die Eltern zur Betreuungsqualität zu befragen, sondern auch ein Kinderbefragungsformat zu etablieren.
Mit dem Vorliegen der Rahmenkonzeption ist der Entwicklungsprozess abgeschlossen. Damit beginnt aber zugleich ein neuer und genauso wichtiger Prozess, nämlich die Umsetzung in allen städtischen Kitas. Die fachliche Steuerung und Begleitung wird weitere und auch sicherlich mit
Blick auf den weiterhin wachsenden Fachbereich zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen benötigen. Nach der Verstetigung ist angedacht, eine Evaluation zur Qualität des pädagogischen Angebotes durchzuführen.
Der Prozess der Umsetzung soll auch dazu beitragen, die inhaltliche Kooperation mit den Nürnberger Fachakademien wieder zu verstärken. Ein gutes und regelmäßiges Zusammenwirken zwischen Schule und Praxis, wie es jetzt schon beispielsweise im Rahmen der Praxisintegrierten Ausbildung8 stattfindet, hat nicht nur Auswirkungen für die Studierenden an sich, sondern belebt und regt den fachlichen Austausch zwischen schulischer Ausbildung und Praxisstellen in besonderer Weise an. Schulische Ausbildungsinhalte und trägerspezifische Konzepte können so deutlich besser in den fachlichen Diskurs gehen und sowohl in Unterricht und also auch in die Praxis vor Ort einfließen. Gerade die aktuell stattgefundene Aktualisierung des Ansatzes der Lebensweltorientierung9 und die Weiterentwicklung der konzeptionellen Grundlagen beim kommunalen Träger bieten hierfür einen willkommenen Anlass.
Diese Rahmenkonzeption ist das Ergebnis einer intensiven fachlichen Diskussion und offenen Reflexion der bisherigen Arbeitsweise. Die Erfahrungen aus den vergangenen 25 Jahren zeigen, ein Konzept darf niemals statisch ein. Die gesellschaftlichen und auch bildungspolitischen Entwicklungen fordern in allen Bereichen der Jugendhilfe eine laufende Überprüfung ihrer Ziele und Arbeitsweisen. Dies gilt auch für unseren Arbeitsbereich und diese Rahmenkonzeption. Die neu aufzunehmenden Themen zeichnen sich bereits ab und sind an vielen Standorten schon Bestandteile des Alltags in unseren Kitas. Darunter fallen wichtige Themen wie Digitalisierung und Umsetzung der Inklusion, aber auch Ökologie und Nachhaltigkeit in der Kita. Für diese und weitere Themen müssen didaktisch-pädagogische Ansätze entwickelt und in diese Konzeption mit aufgenommen werden.
Deswegen ist auch keine klassische Printversion geplant, sondern ein digitales Format, das eine laufende und partizipative Fortschreibung ermöglicht und damit Aktualität bietet. Um den Kindern, im Sinne von Hans Thiersch, einen gelingenden Alltag zu ermöglichen, braucht es ein hohes Maß an kritisch-reflexiver Bewertung der eigenen Arbeit und der Lebenswelt der Kinder und zugleich die Offenheit und Bereitschaft, eigene Konzepte immer wieder neu zu bewerten und bei Bedarf fortzuschreiben.
8 bisher OptiPraX, jetzt neu: PIA: Praxisintegrierte Ausbildung an der städtischen Fachakademie B10 9 Lebensweltorientierte Soziale Arbeit – revisited, Hans Thiersch, Verlag: BeltzJuventa, Auflage 2020
Rahmenkonzeption für Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg
Inhalt 1. Der städtische Kita-Träger ...................................................................................... 2 1.1 Wir stellen uns vor ............................................................................................. 2 1.2. Gesetzliche Grundlagen .................................................................................... 2 1.3 Die Handlungsleitlinien für städtische Kindertageseinrichtungen ...................... 3 1.4 Unsere Einrichtungsarten und besondere Konzepte ......................................... 3 1.5 Ziele und Entwicklung der Rahmenkonzeption ................................................. 5 1.6 Unser Betreuungspersonal ............................................................................... 6 2. Eckpunkte der Bildung, Erziehung und Betreuung in städtischen Kitas ................. 6 2.1 Orientierung an den Bildungsleitlinien und dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) ....................................................................................... 6 2.2 Umsetzung der Kinderrechte ............................................................................ 7 2.2.1 Grundsätze zur Umsetzung der Kinderrechte ............................................ 8 2.2.2 Standards zur Umsetzung .......................................................................... 9 2.3 Lebensweltorientierung und ihre Prinzipien .................................................... 12 2.3.1 Alltagsorientierung .................................................................................... 13 2.3.2 Sozialraumbezug und Regionalisierung ................................................... 13 2.3.3 Zukunftsgestaltung ................................................................................... 14 2.3.4 Partizipation .............................................................................................. 14 2.3.5 Inklusion ................................................................................................... 15 2.3.6 Anerkennung ............................................................................................ 15 2.3.7 Soziale Gerechtigkeit ................................................................................ 15 2.4 Strukturierte Offenheit - Räume für Spielen, Entdecken und Entfaltung ......... 16 3. Die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele .............................................. 17 3.1 Allgemeine Bildungs- und Erziehungsziele ..................................................... 17 3.2 Besondere Entwicklungsthemen für Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte ........................................................................................................... 17 3.2.1 Sprachliche Bildung .................................................................................. 18 3.2.2 Interkulturelle Arbeit .................................................................................. 18 3.2.3 Gesunde Ernährung und Gesundheitserziehung...................................... 18 3.3 Begleitung von Übergängen ............................................................................ 19 3.4 Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Elternbeirat ................................... 20 3.5 Beobachtung und Dokumentation als Basis der pädagogischen Arbeit .......... 20 4. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung unserer Einrichtungen ....................... 21
4.1. Kommunikation und Interaktion ...................................................................... 21 4.2. Umsetzung der Rahmenkonzeption ............................................................... 22 4.3 Fachliche Begleitung ....................................................................................... 22 4.3.1 Fachberatung ........................................................................................... 22 4.3.2 Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) ................................................ 22 4.3.3 Sprachberatung ........................................................................................ 23 4.4 Qualitätszirkel zu Schwerpunktthemen ........................................................... 23 4.5 Erhebungen .................................................................................................... 23 4.5.1 Elternbefragungen .................................................................................... 23 4.5.2. Kinderbefragungen .................................................................................. 24 4.5.3 Fachkraft-Reflexionen .............................................................................. 24 4.6. Fort- und Weiterbildung .................................................................................. 24 5. Ausblick ................................................................................................................ 24
1. Der städtische Kita-Träger
Diese Rahmenkonzeption ist entwickelt für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Nürnberg. In den folgenden Kapiteln werden die Rahmenbedingungen, die Ziele und Schwerpunkte sowie die Standards und Methoden der pädagogischen Arbeit der städtischen Kindertageseinrichtungen beschrieben und als verbindliche Grundlage definiert.
1.1 Wir stellen uns vor
Willkommen in unseren Kitas! So lautet das gemeinsame Verständnis unserer Willkommenskultur für städtische Kindertageseinrichtungen. Ziel ist es, dass unsere Fachkräfte mit den Familien und den verschiedenen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner eng für eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung und damit für eine gelingende Entwicklung der Kinder zusammenarbeiten.
Die Stadt Nürnberg hat eine jahrzehntelange Tradition als Träger von kommunalen Kindertageseinrichtungen. Alle städtischen Kindertageseinrichtungen bilden innerhalb des Jugendamtes einen eigenen Fachbereich. Träger der städtischen Kindertageseinrichtungen ist das Jugendamt der Stadt Nürnberg. Das Jugendamt gehört zum Geschäftsbereich des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg.
Die rund 130 Kindertageseinrichtungen sind acht regionalen Abteilungen zugeordnet, die Trägerverantwortlichen sind räumlich im Jugendamt, Dietzstr. 4, 90443 Nürnberg verortet.
1.2. Gesetzliche Grundlagen
In den Paragraphen 22 und 22a des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sind die Grunds-
ätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen geregelt. Das Bayerische Kinderbil-
dungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und die Ausführungsverordnung (AV BayKiBiG)
regelt die gesetzlichen Bestimmungen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern
in Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorten, Häusern für Kinder (altersgemischte Kitas wie
zum Beispiel für Kinder zwischen 1 und 10 Jahren) und Tagespflege. Basis der Arbeit in den
städtischen Kindertageseinrichtungen sind die Grundsätze für die Bildungs- und Erziehungs-
arbeit in förderfähigen Kindertageseinrichtungen gemäß Art. 13 BayKiBiG.
Die konzeptionelle Arbeit der städtischen Kindertageseinrichtungen richtet sich nach dem Le-
bensweltorientierten Ansatz1 sowie der Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte im
Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Das Nürnberger Leitbild „Nürnberg – Stadt des Frie-
dens und der Menschenrechte“ wird auch von den städtischen Kindertageseinrichtungen auf-
genommen und gelebt. Gezielt wird mit der alltäglichen Wahrung der Kinderrechte in städti-
schen Kindertageseinrichtungen ein besonderer Schwerpunkt gesetzt. Der Kinderschutz, als
wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit in städtischen Kindertages-einrichtungen,
wird durch ein eigenes Kinderschutzkonzept2 sichergestellt.
1.3 Die Handlungsleitlinien für städtische Kindertageseinrichtungen
Mit den Handlungsleitlinien werden Eckpfeiler für das fachliche, organisatorische und wertebezogene Handeln und Führen in städtischen Kindertageseinrichtungen definiert: Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das kompetente Kind, das wir achtsam und respektvoll in seiner Entwicklung und Bildung begleiten. Unsere Haltung gegenüber Kindern, Eltern und Kooperationspersonen ist wertschätzend und konstruktiv, unabhängig von Status, Herkunft, Geschlecht und Religion. Ziel unserer Arbeit ist das Erreichen gleicher Bildungs- und Lebenschancen für alle Kinder und deren Familien in Nürnberg. Wir kommunizieren unsere Ziele und Erfahrungen, Erfolge und Entwicklungen in die eigene Organisation und nach außen. Wir schaffen Handlungsspielräume, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre vorhandene Selbstverantwortung wahrnehmen und entfalten können. Dies beinhaltet auch die Bereitschaft und den Mut, an Weiterentwicklungen zu arbeiten, zu experimentieren und neue fachliche Wege zu beschreiten. Unsere pädagogische Arbeit nach dem „lebensweltorientierten Ansatz“ gestalten wir auf Grundlage des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes und nach den Leitlinien des Orientierungsrahmens des Referats für Jugend, Familie und Soziales.
1.4 Unsere Einrichtungsarten und besondere Konzepte
Mit über 10.000 Betreuungsplätzen3 sind die städtischen Kindertageseinrichtungen im gesamten Nürnberger Stadtgebiet vertreten und bieten Kindern ab der achten Lebenswoche bis ins Schulalter eine verlässliche Bildung, Erziehung und Betreuung an, auch in Ferienzeiten. Für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf oder einer Behinderung stehen zwischenzeitlich in vielen städtischen Kindertageseinrichtungen integrative Plätze zur Verfügung. In allen acht Abteilungen gibt es mindestens ein integratives Haus für Kinder, mit einem festen Kontingent an Plätzen für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Die städtischen Kindertageseinrichtungen sind offen für alle Kinder. Der Zugang wird objektiv über städtische Kriterien geregelt, im Rahmen der vorhandenen freien Plätze. Aufgenommen werden können auch Kinder, die in anderen Kitas ihren Platz verloren haben. Der Verbleib der Kinder, bis zum Ende der vereinbarten Betreuungsdauer, soll ermöglicht werden.
Folgende Einrichtungsarten stehen zur Verfügung:
Kinderkrippen für Kinder von 2 Monaten bis 3 Jahren
Kinderkrippen haben einen eigenständigen Auftrag zur Förderung und Unterstützung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen von Kindern unter drei Jahren. Der pädagogische Schwerpunkt liegt vor allem im individuellen und spielerischen Entdecken und gemeinsamen sozialen Miteinander der Kleinsten. Im Tagesablauf gibt es neben freien und angeleiteten Spiel- und Lernphasen in und außerhalb der Kita auch gemeinsame Zeiten des Essens einschließlich eines Mittagessens sowie des Ausruhens. Die enge Abstimmung und laufende Kooperation zwischen Krippenpersonal und Eltern ist Voraussetzung für eine gelingende Krippenzeit.
1 nach Prof. Dr. Dr. Hans Thiersch, Erziehungswissenschaften und Sozialpädagogik 2 siehe Anlage 3 3 Stand 12/2021: 133 Kindertageseinrichtungen mit 10.165 Plätzen
Kindergärten für Kinder von 3 Jahren bis zur Einschulung
Kindergärten stehen in enger Kooperation mit den Eltern im Sinne einer gemeinsamen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Dem jeweiligen Kind sollen bestmögliche Bildungserfahrungen und Chancen geboten werden. Dabei gilt es, den Kindern individuelle und vielfältige Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, sie in ihren Kompetenzen zu stärken und bei der Bewältigung der Übergänge zwischen den Bildungseinrichtungen zu begleiten. Der Tagesablauf ist geprägt durch eine betreute Freispielzeit, regelmäßige Garten- und Naturbesuche, angeleitete Angebots- und Projektzeiten sowie Phasen für Rückzug und Ausruhen. Das Mittagessen findet in gemeinschaftlicher Atmosphäre statt.
Kinderhorte für Grundschulkinder und Horte für Kinder aus Mittelschulen
Kinderhorte sind schulisch unabhängige Einrichtungen, häufig aber in Schulgebäuden oder in Schulnähe untergebracht. Sie zeichnen sich durch eine enge Kooperation mit den Schulen aus. Kinderhorte verstehen sich als Lebens- und Lernorte für Schulkinder in der Regel von der ersten bis zur vierten Klasse. Der Tagesablauf ist geprägt von Freizeit- und Rückzugsphasen, gemeinsamen Mahlzeiten und einer Hausaufgaben- bzw. Studierzeit. Das ganztägige Ferienbetreuungsangebot setzt nochmals eigene Akzente, beispielsweise durch mehrtägige Ferienfahrten. Eine Besonderheit stellen die Zentralhorte dar. Zentralhorte betreuen Schulkinder aus verschiedenen Schulstandorten, für den Transport der Kinder werden Busse und Taxen eingesetzt. Für Mittelschülerinnen und Mittelschüler gibt es an ausgewählten Standorten sogenannte Schülertreffs. Die Schülertreffs arbeiten nach einem kombinierten Konzept, mit Förder-, Beratungs- und Freizeitangeboten.
Horte an Förderzentren für Kinder der 1. bis zur 6. Klasse aus Förderzentren
Horte an Förderzentren sind Kindertageseinrichtungen mit einem speziellen inklusiven Angebot für Schulkinder, die einen hohen sozialen, emotionalen und kognitiven Förderbedarf haben. Der überwiegende Teil der Kinder besucht ein Förderzentrum. Orientierungshilfe, Vorleben und Erlernen von Basiskompetenzen und Strukturen, Wertevermittlung sowie die Förderung zwischenmenschlicher Beziehungen sind hier in besonderem Maße Merkmale des pädagogischen Handelns. Dies erfolgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Förderhort, Elternhaus und Schule. Der Tagesablauf beinhaltet Freizeit- und Rückzugsangebote, gemeinsame Mahlzeiten und eine Zeit für die Bearbeitung der Hausaufgaben. Auch hier setzt das ganztägige Ferienbetreuungsangebot nochmals eigene Akzente.
In den sogenannten Häusern für Kinder sind verschiedene Einrichtungsarten (Krippe, Kindergarten, Hort) unter einem Dach vereint. Darin können Kinder im Alter von 2 Monaten bis zur Einschulung oder auch bis zum Ende der Grundschulzeit betreut werden. Kinderkrippen, Kindergärten und Häuser für Kinder sind montags bis freitags bis zu zehn Stunden geöffnet. Kinderhorte bieten eine Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn an und sind dann wieder ab 11 Uhr geöffnet, in den Ferienzeiten durchgehend.
Verschiedene Einrichtungen dürfen sich als Kita als Ort für Familien oder als Familienzentrum bezeichnen. Diese Einrichtungen geben Eltern einen Raum und offerieren ein erweitertes Angebot zur Begegnung als Ort für Familien. Die Familienzentren erweitern das reguläre Angebot der Kindertageseinrichtung nochmals um spezifische, auf Familien bezogene Angebote. Dazu zählen unter anderem Informations- und Beratungsangebote durch verschiedene Fachdienste sowie Bildungsangebote. Darüber hinaus werden in weiteren Kindertageseinrichtungen ausgebildete Elternbegleitungen4 eingesetzt, die Eltern und Familien in erzieherischen und alltagsbezogenen Anliegen beraten und unterstützen.
4 siehe: https://www.elternchance.de/esf-programm-elternchance-ii/abschlussreport-qualifizierung-elternbegleitung/
Im außerschulischen Bereich wurde das Betreuungsangebot an drei Standorten durch eine integrierte und kooperative Arbeitsform zwischen Schule und Hort erweitert. Verschiedene Hortstandorte kooperieren auch mit ihrer Sprengelschule durch sogenannte Hortklassen, einem Konzept zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Hort für jeweils eine Klasse.
1.5 Ziele und Entwicklung der Rahmenkonzeption
Bereits Mitte der Neunziger Jahre haben sich die städtischen Kitas den lebensweltorientierten Ansatz5 in der Sozialen Arbeit als konzeptionelle Grundlage für die Kita-Pädagogik erarbeitet und zeitgleich die sogenannte Offene Arbeit6 als reformierte Entwicklungs- und Lernumgebung eingeführt. Seither hat sich die Gesellschaft - und damit die Lebenswelt der Kinder - stark gewandelt, so dass es notwendig geworden ist, die konzeptionellen Grundlagen für die pädagogische Arbeit kritisch zu betrachten und weiter zu entwickeln. Und auch der massive Kita-Ausbau hat dazu beigetragen, dass sich die Rahmenbedingungen hinsichtlich Altersstrukturen, Betreuungszeiten, Räumlichkeiten usw. sehr verändert haben und somit die Arbeits- und Betreuungsbedingungen entsprechend anzupassen waren.
Darüber hinaus hat die UN-Kinderrechtskonvention und die besondere Rolle der Stadt Nürnberg als Stadt der Menschenrechte unseren Fachbereich dazu motiviert, sich der Umsetzung der Kinderrechte im Kita-Alltag intensiv und einrichtungsübergreifend zu widmen. Mit diesem gemeinsamen Schwerpunkt und auf der Basis der vorliegenden Konzeption, die den pädagogischen und organisatorischen Rahmen bildet, entwickeln die Kita-Teams vor Ort ihre individuelle Einrichtungskonzeption7 - unter Einbeziehung der stadtteilbezogenen Bedarfe und zu betreuenden Altersgruppen sowie mit eigenen pädagogischen Schwerpunktthemen, z.B. Haus der kleinen Forscher, Tiergeschützte Pädagogik, Musik-Kita etc..
Vor diesem Hintergrund hat der Fachbereich im Frühjahr 2019 einen partizipativen Profilschärfungsprozess mit wissenschaftlicher Begleitung begonnen, dessen Ergebnis nun drei Jahre später durch diese Rahmenkonzeption vorliegt. Dabei waren die zentralen Fragestellungen: Was heißt heute und mit Blick auf die Zukunft Lebensweltorientierte Kita-Pädagogik? Wie können wir das gesunde Aufwachsen und Entwickeln von Kindern und Jugendlichen begleiten, unterstützen und fördern? Und was macht uns als Kita-Träger aus? Am Entwicklungsprozess waren Fach- und Führungskräfte, Kinder und Elternvertretungen beteiligt.
Für die wissenschaftliche Beratung und Vortragstätigkeiten konnten Prof. Dr. Steffen Brockmann und Prof. Dr. Ralf Kuckhermann von der Technischen Hochschule Georg-Simon-Ohm in Nürnberg gewonnen werden. Zudem wurden wir zum Thema Kinderrechte von der Geschäftsführerin der Nürnberger Kinderkommission, Frau Cornelia Scharf tatkräftig unterstützt.
In verschiedenen analogen und digitalen Formaten wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortlaufend über die Veranstaltungen und Zwischenergebnisse informiert. Die großen Konzeptionswerkstätten bildeten das thematische Grundgerüst für den Prozess. In den kompakten Konzeptionswerkstätten wurde mit den 16 Modellstandorten aus allen 8 Abteilungen intensiv an Ergebnissen und an der Umsetzung in den Kita-Alltag gearbeitet. Alle Beiträge von Fachkräften, Kindern und Elternbeiräten wurden systematisch aufbereitet und in die vorliegenden Ergebnisse eingearbeitet.
5 Hans Thiersch Einführung des Konzeptes einer „lebensweltorientierten Sozialen Arbeit“, 1978 6 Pädagogisches Konzept auf Grundlage der Theorien von ReformpädagogInnen wie bspw. J. Rousseau, M. Montessori oder J. Korzak, welches tatsächlich von Elementarpädagoginnen Ende der 70er Jahre in der Praxis entwickelt wurde und nicht auf eine alleinige Theorie zurückzuführen ist 7 siehe Infobaustein Kitakonzeptionsgliederung
1.6 Unser Betreuungspersonal
Gemäß den Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes sind die Kita-Teams zusammen gesetzt aus Fachkräften – dies sind vorwiegend Erzieherinnen und Erzieher – sowie Ergänzungskräften, meist Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. Diese wiederum bilden sich, gefördert durch die Stadt Nürnberg, oftmals zu Kita-Fachkräften weiter. Daneben studieren viele Erzieherinnen und Erzieher berufsbegleitend, in erster Linie Kindheits- und Sozialpädagogik oder qualifizieren sich zusätzlich als Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Darüber hinaus gibt es städtischerseits geförderte Zertifizierungen wie beispielsweise zur Elternbegleitung, Krippenpädagogik oder Marte Meo8. Seit Einführung der zentralen Essensversorgung steht jeder Kindertageseinrichtung auch eine Hauswirtschaftskraft und in ausgewählten Einrichtungen eine Verwaltungskraft zur Verfügung.
Alle Kita-Mitarbeitenden werden über die aktuellen Themen und Entwicklungen durch einen eigenen digitalen Informationsbrief informiert, zu ausgewählten Themen auch über Videoclips. Darüber hinaus findet bei einrichtungsübergreifenden Anliegen eine aktive Beteiligung und Einbeziehung in Arbeitsgruppen statt.
Die städtischen Einrichtungen fördern durch Ausbildungs- und Praktikumsplätze die Gewinnung und Sicherung von Nachwuchskräften in vielfältiger Form: Freiwilliges Soziales Jahr, Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger, Regelausbildung und praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher, Fachkräfte für Grundschulbetreuung, Duale Ausbildungsformate Erziehung / Kindheitspädagogik und Semesterpraktika in sozialen Studiengängen sowie Schüler- und Begleitpraktikas.
2. Eckpunkte der Bildung, Erziehung und Betreuung in städtischen Kitas
Die pädagogische Arbeit in städtischen Kindertageseinrichtungen orientiert sich an den bayerischen Vorgaben für Kindertageseinrichtungen und den trägerspezifischen konzeptionellen Vorgaben.
2.1 Orientierung an den Bildungsleitlinien und dem Bayerischen Bildungs- und Erzie-
hungsplan (BayBEP)
Die Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL) für Kinder von 0 bis 10 Jahren gelten für Kita und Schule gleichermaßen und finden sich in den jeweils spezifischen Bildungsplänen für Kinderkrippen und Kindergärten sowie dem Grundschullehrplan wieder. In der Ausführungs-verordnung zum Bayerischen Bildungs- und Betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) sind die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele festgelegt. Im BayBEP werden diese Bildungs- und Erziehungsziele ebenso wie die Schlüsselprozesse für Bildungs- und Erziehungsqualität ausführlich dargestellt und bilden die Grundlage für die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen. Dieser Plan wurde für die Betreuung der Unterdreijährigen entsprechend präzisiert und ist in der Handreichung „Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren“ zu finden.
Sowohl die Bildungsleitlinien für Kinder von 0 bis 10 Jahren als auch der BayBEP und der BEP U3 sind gemäß der jeweils aktuellen Fassung umzusetzen. Diese wurden im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales und vom Staatsinstitut für Frühpädagogik erarbeitet und weiterentwickelt9.
8 Marte Meo ist eine Methode zur Entwicklungsunterstützung. Sie vermittelt praktische Kenntnisse mit Hilfe von Videoaufnahmen von Alltagsinteraktionen., mehr dazu unter: https://www.martemeo.com/de/ 9 Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz - Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (bayern.de)
2.2 Umsetzung der Kinderrechte
Am 20.11.1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention10 in der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, nach Unterzeichnung und Ratifizierung trat sie im April 1992 in Deutschland in Kraft, anfänglich formulierte Vorbehalte wurden 2010 zurückgenommen. „Ausgangspunkt des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (...) ist die Stellung des Kindes als Träger eigener Rechte. Gemäß Artikel 1 gilt als Kind jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, also Kinder und Jugendliche.“ 11 Den Rechten der Kinder stehen Verpflichtungen der Erwachsenen gegenüber. Eltern, Institutionen für Kinder und der Staat tragen Verantwortung für die Verwirklichung der Kinderrechte. In der Fachwelt wird hier von den Kindern als Rechtsträger und allen unterstützenden Gruppen als Pflichtträger gesprochen.
Bereits 1993 hat die Stadt Nürnberg eine Kinderkommission gegründet - ein Gremium mit Geschäftsführung, welches die Aufgabe hat, die Umsetzung der Kinderrechte in der Stadtgesellschaft voranzubringen. Sie entwickelt und verantwortet dazu entsprechende Projekte und Beteiligungsformate. Sichtbar werden die Kinderrechte seit 2007 auch im öffentlichen Raum durch die Straße der Kinderechte im Stadtpark, in Anlehnung an die Straße der Menschenrechte in der Kartäusergasse. Das besondere an der Straße der Kinderrechte ist, dass alle Kinderrechte-Stationen zusammen mit Kindern geplant und gestaltet wurden. Die Straße der Kinderrechte ist zwischenzeitlich ein anerkannter außerschulischer Bildungsraum und lädt alle Besucherinnen und Besucher zum Kennenlernen, Bespielen und zur Auseinandersetzung ein.
Neben der Einrichtung der Kinderkommission gibt es des Weiteren auch verschiedene Leitlinien als Handlungsmaximen für die Mitarbeitenden. So findet sich im Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik der Stadt Nürnberg die Leitlinie 3: „Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen“ und in der Willkommensmappe des Nürnberger Jugendamtes ist hinterlegt, dass alle Beschäftigten die Kinderrechte achten.
Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet insgesamt 54 Artikel und basiert auf vier Grundprinzipien: dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang.
Als Bild kann man sich die UN-Kinderrechtskonvention sehr gut als Gebäude vorstellen. Ganz unten das Fundament mit der Begriffsdefinition „Kind“, der Umsetzungsverpflichtung, der Berichterstattung und der Verpflichtung zur Verwirklichung der Rechte der Kinder. Dann auf dem Fundament die drei tragenden Säulen der Kinderrechte. Das Dach der Artikel 3: der Vorrang des Kindeswohls. Dies bedeutet, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, deren Wohl bei der Umsetzung vorrangig zu berücksichtigen ist. Wobei im Rahmen der UN- Kinderrechtskonvention sich der Vorrang des Kindeswohls auf alle Lebensbereiche der Kinder bezieht.
Die erste Säule umfasst alle Schutzrechte. Hierzu gehören die Artikel 2, 8, 9, 16, 17, 22, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37 und 28: Kinder sind aufgrund ihrer Entwicklung eine sensible Gruppe unserer Gesellschaft. Sie sind nicht so stark wie Erwachsene und können sich oft nicht wehren, wenn ihnen Unrecht geschieht, daher brauchen sie einen ganz besonderen Schutz von uns allen. Kinder kommen bereits als Menschen auf die Welt. Sie sind von Beginn an mit Menschenwürde ausgestattet. Daher ist es eine Aufgabe des Staates, dafür sorgen, dass Kinder in ihrer Würde geachtet werden, dass sie zum Beispiel keine Kinderarbeit leisten müssen und dass sie bei Misshandlungen und Gewalt durch die staatlichen Behörden
10 siehe https://www.kinderrechtskonvention.info/ 11 Jörg Maywald, Kinderechte in der Kita, Herder, 2016
und die Gesellschaft geschützt werden. Unter diese Säule fällt unter anderem auch das Recht auf Schutz vor Vernachlässigung und die gewaltfreie Erziehung sowie das Recht auf das Zusammenleben mit seinen Eltern und den Kontakt zu beiden Elternteilen, wenn diese getrennt leben. Die zweite Säule umfasst alle Förderungs- und Entwicklungsrechte mit den Artikeln 6, 10, 15, 17, 18, 23, 24, 27, 28, 30, 31 und 39: Kinder entwickeln sich von der Geburt bis ins Erwachsenenleben. Sie wachsen und werden groß, aber es wächst nicht nur der Körper, sondern es erweitern sich auch die kognitiven Fähigkeiten durch Wissensvermittlung, Erfahrungen und Erlebnisse. Kinder brauchen für ein erfolgreiches Aufwachsen nicht nur genug zu essen und einen gesunden Körper. Sie haben auch soziale Bedürfnisse und brauchen vielfältige Bezugspersonen wie zum Beispiel ihre Eltern, Freundinnen und Freunde und die Kita und Schule. Unter diese Säule fällt unter anderem das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung. Des Weiteren brauchen Kinder auch immer wieder kleine und große Erfolgserlebnisse um Anerkennung und Geltung zu erfahren. Dies alles trägt zu einem gesunden Wachstum der Kinder bei. Die dritte Säule umfasst die Beteiligungsrechte. Diese finden wir in den Artikeln:12, 13 und 1712: Kinder haben das Recht ihre Meinung zu sagen und mitzubestimmen, wenn etwas entschieden wird, was sie betrifft. Die Erwachsenen sollen den Kindern auch aktiv und interessiert zuhören. Denn Kinder haben genauso wichtige Meinungen wie Erwachsene. Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache und wissen über ihre Lebenswelten bestens Bescheid. Unter diese Säule fällt das Recht des Kindes auf kindgerechte Informationen und auf Äußerung und Berücksichtigung seiner Meinung.13 Es ist wichtig, dass Kinder sich als selbstwirksam erfahren können und erleben, dass sie in ihrem Leben und in der Gesellschaft etwas bewirken können. Maslow beschreibt diesen Punkt innerhalb der Bedürfnispyramide mit dem Begriff der Selbstwirksamkeit. Des Weiteren besteht in unserer Gesellschaft auch die Verpflichtung, jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, demokratische Grundprinzipien zu erlernen, um diese entsprechend verinnerlichen zu können.
Zusammenfassend ist noch wichtig anzumerken, dass Kinderrechte unteilbar und universell sind, dies bedeutet, alle Rechte sind gleich wichtig und alle Kinder haben die gleichen Rechte.
2.2.1 Grundsätze zur Umsetzung der Kinderrechte
Der Auftrag, Kinder in einem freiheitlich-demokratischen Grundverständnis zu erziehen, findet sich selbstverständlich auch im Auftrag des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans: „Oberstes Bildungs- und Erziehungsziel ist der eigenverantwortliche, beziehungs- und gemeinschaftsfähige, wertorientierte, weltoffene und schöpferische Mensch. Er ist fähig und bereit, in Familie, Staat und Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen, und offen für religiöse und weltanschauliche Fragen.“14
Um Kinder dazu zu befähigen, in diesem Sinne selbständig handelnde Personen zu werden, müssen sie ihre Rechte kennen, um Kinderrechtsverletzungen wahrnehmen zu können. Sie brauchen achtsame und informierte Menschen an ihrer Seite, welche ihnen bei erfolgten Verletzungen parteilich zur Seite stehen. Daher hat jedes Kita-Team die Aufgabe, sich kontinuierlich mit den Kinderrechten auseinanderzusetzen, die eigenen Haltungen zu prüfen sowie die Kinderrechte alters- und entwicklungsgerecht zu vermitteln und umzusetzen.
12 Eine Übersicht der jeweiligen Artikel und ihre Zuordnung zur jeweiligen Säule kann der Anlage 2 entnommen werden. 13 aus: https://www.fuer-kinderrechte.de/wissen/das-kinderrechte-haus 14 vgl. BayBEP, 3.2 Leitziele von Bildung und Erziehung
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wurden dafür folgende allgemeine Grundsätze festgelegt: Bekenntnis zu den Kinderrechten: Die Kinderrechte sind sichtbar in der Einrichtung veröffentlicht und Bestandteil der Einrichtungskonzeption. Der Schutz, die Förderung und Beteiligung der Kinder haben höchste Priorität, die Fachkräfte haben sich gemeinsam mit den Eltern dafür einzusetzen. Die pädagogische Arbeit ist transparent, d.h. Strukturen, Prozesse und Ziele der pädagogischen Arbeit werden verständlich für Kinder und Familien kommuniziert. Sicherung des Kinderschutzes: Jede Einrichtung legt ihre Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes verbindlich fest und reflektiert dies jährlich anhand der vorgegebenen Arbeitsunterlagen, um es bedarfsgerecht weiter zu entwickeln. Die Fachkräfte sind offen für Kommunikation, zeigen Respekt und Neugierde, pflegen eine Willkommenskultur und schaffen eine Atmosphäre, in der vertrauensvoll auch Ängste und Kritik geäußert werden können. Sie reflektieren ihre eigene Rolle und Aufgabe, die Entwicklungsprozesse der Kinder zu unterstützen und zu moderieren und sehen die Kita als Entwicklungsraum für alle Beteiligten – also Kinder, Familien und Kita- Mitarbeitende - an. Beteiligungsmöglichkeiten: Die Kinder werden darin bestärkt, Wünsche, Meinungen und Anliegen einzubringen, aber auch Nein zu sagen und Vorschläge abzulehnen. Die dazu notwendigen verbindlichen Formate sind altersgerecht und allen Kindern zugänglich. Beschwerdemöglichkeiten für Kinder: Jede Einrichtung verfügt über altersgemäße Formate und Angebote, um Probleme, Anliegen und Beschwerden der Kinder aufzunehmen. Jedes Team hat einen verbindlichen Prozess gemeinsam mit den Kindern definiert, wie Anliegen; Konflikte und Beschwerden der Kinder aufgenommen, bearbeitet und rückgemeldet werden. Beschwerde- und Beteiligungsmöglichkeit der Eltern: Jede Einrichtung verfügt über transparente und verbindliche Instrumente für Beschwerden von Eltern. Es ist ein Prozess für die Bearbeitung und Rückmeldung in der Einrichtungskonzeption festgelegt. Jede Einrichtung bietet neben den festgelegten Entwicklungsgesprächen ein weiteres offenes Format zum Austausch mit den Eltern an. Eltern dürfen auf Wunsch einmal jährlich hospitieren. Beschwerden von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden werden grundsätzlich von der Haltung her als aktive Beteiligung verstanden. Im Sinne der Tatsache, dass hinter jeder Beschwerde etwas verbogen ist, was für den jeweiligen Menschen wichtig ist.
2.2.2 Standards zur Umsetzung
Die Umsetzung der Kinderrechte in den städtischen Kitas orientiert sich eng an den Ausführungen von Jörg Maywald15. Dazu wurden gemeinsam Umsetzungsmöglichkeiten für den Kita-Alltag erarbeitet.
Folgende Standards für den pädagogischen Alltag sind hierzu verbindlich: Kennenlerngespräche und -angebote Für Kinder und Eltern ist die erste Begegnung in der Kita eine entscheidende, gerade auf der emotionalen Ebene. Deswegen ist diese entsprechend sensibel vorzubereiten und auszugestalten. Für diese Begegnung gibt es einen strukturierten und ruhigen Rahmen, beim Rundgang in der Einrichtung und allen Informationen wird das Kind altersgerecht mit einbezogen. Die Eingewöhnung In jeder Einrichtungsform werden die neuen Kinder und Familien vorab über den Ablauf informiert. Strukturen geben Sicherheit, Flexibilität ermöglicht die individuelle Anpassung ans Kind und seine Familie. Feste Bezugspersonen, Empathie und Wertschätzung unterstützen den Verlauf und werden in einer abschließenden Dokumentation sichtbar.
15 Jörg Maywald, Kinderechte in der Kita, Herder, 2016, Kap. 3 - Kinderrechte im Alltag der Kita und Kap. 4 - Mit Beschwerden und Konflikten kindgerecht umgehen.
Tägliches Begrüßen und Ankommen Jedes Kind wird mit Blickkontakt und seinem Namen begrüßt, ggf. auch mit einem Ritual. Kurze Übergabegespräche mit dem Elternteil und ein Verabschiedungsritual zum Trennungszeitpunkt, den das Kind selbst bestimmt, ermöglichen ein individuelles Ankommen. Die Fachkräfte begleiten das Kind achtsam in den gemeinsamen Tag.16 Das freie Spiel Kinder haben nicht nur das Bedürfnis zu spielen, um sich weiterzuentwickeln, sondern sie haben auch ein Recht darauf (vgl. Art. 31). Deshalb ist es so wichtig, den Kindern sowohl im Innenbereich als auch im Außengelände und bei Ausflügen ausreichend Zeit für freies Spiel einzuräumen. Die Kita-Beschäftigten stehen im Hintergrund zur Unterstützung und Moderation bereit und nutzen die Zeit für Beobachtung und Dokumentation der Entwicklungsschritte. Wenn Kinder aus sozialen oder emotionalen Gründen nicht ins Spiel finden, ist es die Aufgabe der Fachkräfte, sie ins Spiel zu bringen und ihnen damit einen gelingenden Kita-Tag zu ermöglichen. Angebote und Projekte Diese sind sowohl frei zugänglich als auch angeleitet und greifen die Interessen der Kinder auf. Diese Spiel- und Beschäftigungsangebote haben hohen Aufforderungscharakter und verfolgen altersgerechte Entwicklungs- und Bildungsziele. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Überforderung der Kinder damit einhergeht und es eine gute Balance zwischen freien, selbstbestimmten Kinderaktivitäten und gemeinsamen, angeleiteten Angeboten gibt. Gerade im Hort gestalten die Kinder die Wochenplanung regelmäßig mit.17 Gestaltung der Mahlzeiten Mahlzeiten sind nicht nur Nahrungsaufnahme, sie strukturieren den Tag und geben neben dem sozialen Miteinander auch die Möglichkeit zur Vertiefung von vielfältigen Lerninhalten18. So können bereits Krippenkinder in das Vorbereiten von Frühstück und Nachmittagssnack oder in das Basteln von Tisch-Dekoration einbezogen werden. Körperpflege und kindliche Sexualität Körperpflege dient nicht nur der Hygiene, sondern auch dem körperlichen Wohlbefinden und der Körpergesundheit. Hier ist die Integrität und Individualität eines jeden Kindes besonders zu berücksichtigen. Entsprechend braucht es eine vertrauensvolle Beziehung und einen geschützten Raum, auch im Sinne von ausreichend Zeit für Pflegesituationen. Alle pädagogischen Kräfte müssen hier auf eine professionelle und kindorientierte Nähe- Distanz-Regulation achten. Kindgerechte Pflege bedeutet gemäß J. Maywald, den Kindern so viel Eigenaktivität und Selbstverantwortung wie möglich zu gewähren und ihnen so viel Unterstützung wie nötig zukommen zu lassen. Alle Pflegehandlungen werden verbal und nonverbal kommuniziert. Kinder müssen nicht mit jeder Fachkraft zum Wickeln oder Toilettengang gehen, ihre Entscheidung ist zu respektieren. Die psychosexuelle Entwicklung ist Teil der Persönlichkeitsentwicklung, die Kita achtet auf einen geschlechterbewussten und geschlechtergerechten Umgang damit. Die Kita hat die Aufgabe, das Recht der Kinder auf Privatsphäre zu schützen, in dem es Freiräume für alterstypische Körpererkundungsspiele bietet und gleichzeitig den Schutz der Kinder vor Gefahren wie Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe gewährleistet. Dafür braucht es ein Sexualkonzept und ein Kinderschutzkonzept19. Auch die Eltern sind einzubeziehen, um gemeinsam abzustimmen, welcher Grad an Intimität in welchen Räumlichkeiten zugelassen ist und welche Verhaltensregeln dafür hinterlegt sind. Rückzugsmöglichkeiten und Ruhezeiten Schlaf und Erholung sind lebensnotwendig. Der Rhythmus von aktiven Phasen und Erholungsphasen ist weitgehend angeboren und verändert sich gleichzeitig während des ge-
16 Diese kindgerechte Willkommenskultur – erste Begegnung, Eingewöhnung und tägliches Ankommen - steht in direktem Zusammenhang mit den Lebensweltorientierten Prinzipien Alltagsorientierung und Anerkennung, siehe Pkt. 2.3.1+6. 17 Freispiel, Angebote und Projekte: Vgl. auch Kap. 2.4 zur Umsetzung der Strukturierten Offenheit 18 siehe Konzept: „Gemeinsam am Tisch“, Anlage 5 19 siehe Anlage 3
samten Lebens. Deswegen ist es so wichtig, die individuellen Schlaf- und Ruhebedürfnisse der Kinder zu berücksichtigen - auch wenn dies für die Kita mit ihrem institutionellen Rhythmus eine besondere Herausforderung darstellt. Auch hier braucht es räumlich und zeitlich vorgegebene Strukturen und Orte, um Sicherheit und Orientierung zu geben. Gleichzeitig benötigt jedes Kind individuelle Rückzugsmöglichkeiten, die es jederzeit eigenständig nutzen kann. In der Krippe gibt es daher in den Gruppenräumen bspw. Ruhe- Inseln, die die Kinder mitten im Geschehen nutzen können, um sich zu erholen. Und auch während des gemeinsamen Mittagsschlaf darf ein Krippen- und auch Kindergartenkind eigenständig früher aufstehen oder länger schlafen als die anderen Kinder. Das tägliche Verabschieden Wie der Begrüßung kommt auch dem täglichen Verabschieden eine wichtige Funktion zu. Der Zeitpunkt wird angekündigt und ggf. mit gemeinsamen Ritualen begleitet, wie bspw. Aufräumen oder Abschlusskreis, um mit den Kindern den Kita-Tag gemeinsam zu beenden. Die Kinder dürfen Rückmeldung darüber geben, was ihnen am besten gefallen hat oder was sie beim nächsten Mal anders gestalten möchten. Wird das Kind abgeholt, wird der Elternteil kurz über den Tag informiert und notwendige Absprachen für den nächsten Tag getroffen. Die pädagogische Fachkraft verabschiedet sich persönlich vom Kind und von den Eltern. Übergänge Die Bedeutung von Transitionen und die notwendige Unterstützung durch die Kita-Mitarbeitenden sind in Kap. 3.3 skizziert. Auch hier ist auf eine kindgerechte Ausgestaltung und die Beteiligung der jeweiligen Kinder und ihrer Familie zu achten. Die Kinder dürfen ihre Vorschläge einbringen und diese finden Berücksichtigung. Der Abschied aus der bestehenden Einrichtung wird immer wieder thematisiert und durch verschiedene Aktivitäten unterstützt. Wichtig ist hier auch die Übergabe des Portfolios an das Kind – es ist Eigentümer eben dieses und darf selbst entscheiden, ob es seine Portfolio-Mappe bspw. in der Schule und im Kinderhort weiterführen möchte.
Beschwerdemanagement ist laut Jörg Maywald ein Teil einer umfassenden Beteiligungskultur und bei Beschwerden hinsichtlich Grenzverletzungen und Übergriffen ein wichtiger Teil präventiven Kinderschutzes. Nur wenn wir konstruktive Kritik von Kindern und von Eltern achtsam und wertschätzend aufgreifen, können wir unsere Kindertageseinrichtungen kindgerecht gestalten und gemeinsam verbessern. Und nur mit einem verbindlich festgelegten Beschwerdeverfahren wird die Betriebserlaubnis für eine Kindertageseinrichtung erteilt.20
Folgende Standards sind festgelegt: Konflikte und Beschwerden mit Kindern Konflikte gehören zum Kita-Alltag. Diese können unter Kindern entstehen, aber auch zwischen Kindern und Kita-Beschäftigten. Dabei stehen jeweils eigene Interessen und Motive im Vordergrund. Deshalb ist es wichtig, nach den jeweiligen Interessenslagen zu fragen und Lösungen anzustreben, die den Kindern zu ihrem Recht verhelfen und gleichzeitig pädagogisch angemessen sind. Kinder benötigen für ihre Anliegen und Konflikte verlässliche Beschwerdestellen – dies kann in einem Kindergarten eine fest installierte Sprechstunde oder im Kinderhort ein Briefkasten sein. Es können für die Kindgruppen Fürsprecher gewählt und benannt werden, die die Anliegen der anderen Kinder an die Erwachsenen transportieren, bspw. in einer Kinderkonferenz.
Wichtig ist: Kinder sind darüber informiert, dass sie das Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern und wo sie ihre Anliegen formulieren können. Dabei sind Freiwilligkeit, Achtsamkeit und Respekt immer gegeben und das Recht zur freien Meinungsäußerung und Beschwerde ist inklusiv zu gestalten – niemand darf diskriminiert werden! Hier ist gleichzeitig ein kultursensibles Handeln der pädagogischen Fachkräfte gefragt, denn nicht überall kann ein Kind frei seine Meinung äußern, ohne sich zu gefährden.
20 § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII
Und es gibt eine Rechenschaftspflicht gegenüber den Kindern: sie müssen erfahren, dass ihre Anliegen angekommen sind, sie verstanden und aufgegriffen wurden, also gemeinsam etwas verändert wird, damit das Kind zu seinem Recht kommt. Mit dem Kind in Beziehung treten und eine kindgerechte und gewaltfreie Sprache sind hier von zentraler Bedeutung. Die Umsetzung eines altersgerechten Beschwerdeverfahrens ist besonders in der Kinderkrippe eine große Herausforderung. Hier ist die Offenheit und Achtsamkeit der Kita-Mitarbeitenden umso wichtiger und die Eltern nehmen als Fürsprecher ihrer Kinder eine größere Rolle ein. Konflikte und Beschwerden mit Eltern Eltern sind als Expertinnen und Experten für ihr Kind anzuerkennen. Die Kita-Fachkräfte agieren kultur- und sprachsensibel, wenn Eltern ihre Anliegen vorbringen. Dazu nutzen sie bestehende Fortbildungsangebote und eignen sich so Methoden wie bspw. Gesprächstechniken an. In Konflikten wird auf die Klärung von Sach- und Beziehungsebene und auf die verbindliche Umsetzung von Absprachen geachtet. Je nach Schwere des Konflikts werden auch die zuständige Abteilungsleitung und der Elternbeirat mit einbezogen. Wie bei den Kindern werden alle Anliegen und Beschwerden von Eltern ernst genommen, bearbeitet und beantwortet. Elternhaus und Kita haben unterschiedliche Regeln, dies gilt es gegenseitig zu respektieren. Kinder können mit unterschiedlichen Regelungen im jeweiligen Umfeld gut umgehen, wenn diese transparent und akzeptiert sind.
Die Partizipation ist eines der sieben Prinzipien der Lebensweltorientierung. Daher finden sich in Kapitel 2.3 die entsprechend verbindlichen Standards.
Die städtischen Kitas bzw. deren Kinder beteiligen sich immer wieder an Projekten und Festen, die die Kinderkommission zur Umsetzung der Kinderrechte veranstaltet, bspw. bei Planungen von Spielplätzen und anderen Bauten, bei Filmen und Kunstaktionen. Die Kinder werden zudem regelmäßig von ihrer Kita zu den Kinderversammlungen begleitet, die im jeweiligen Stadtteil vom Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg abgehalten werden und bringen dort ihre Anliegen ein.
Es ist eine wichtige Aufgabe von pädagogischen Fachkräften, Kindern ihre Rechte begreifund erlebbar zu machen. Und auch die Eltern im Sinne ihrer Kinder in den Austausch darüber und gemeinsame Projekte einzubinden, auch im Hinblick auf Interkulturalität.
2.3 Lebensweltorientierung und ihre Prinzipien
Die städtischen Kindertageseinrichtungen arbeiten nach dem Lebensweltorientierten Konzept von Hans Thiersch21. Thiersch hat das Konzept in den achtziger Jahren für soziale Arbeitsfelder ausformuliert und im Jahr 202022 mit Blick auf die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Entwicklungen und Herausforderungen für das pädagogische Handeln vor Ort weiter konkretisiert und ausdifferenziert.
Im Mittelpunkt der Lebensweltorientierten Kita-Arbeit unserer städtischen Kindertages-einrichtungen steht das Kind mit seinen jeweiligen Lebenswelten. Die Fachkräfte unserer Kitas haben die Aufgabe, die Kinder primär unter dem Aspekt zu sehen, wie sie die Welt, in der sie leben, wahrnehmen, und wie sie miteinander in ihrem Alltag zurechtkommen.23 Dabei gilt es, weniger nach den Defiziten der Kinder zu suchen, sondern die Kinder in ihren verschiedenen Lebenswelten wie Familie, Schule, Nachbarschaft und Stadtteil zu verstehen. Dieses bewusste Aufgreifen und das Anknüpfen an die kindlichen bzw. familiären Lebenswelten durch die Kita hat eine herausragende Bedeutung für das Wohlbefinden der Kinder, deren positiver
21 Hans Thiersch Prof. Dr. Dr. h.c. mult., Professor für Erziehungswissenschaft und Sozialpädagogik, Tübingen 22 Hans Thiersch, Lebensweltorientierte Soziale Arbeit – revisited, 24.06.2020, Beltz/Juventus 23 nach Renate Thiersch, Vortrag in Nürnberg 7/2020
Entwicklung und Bildungserfolge. Die enge Zusammenarbeit zwischen Kita und Eltern ist dafür zwingend notwendig, um jedem einzelnen Kind einen gelingenden Alltag in seiner Kita zu ermöglichen. Die individuellen Lernziele und Lernprogramme basieren auf den Beobachtungen der Fachkräfte und werden mit den Eltern abgestimmt.
Für die Umsetzung der Lebensweltorientierten Kita-Arbeit in den städtischen Kindertageseinrichtungen wurden, abgeleitet aus den Strukturmaximen von Hans Thiersch, gemeinsam sieben Prinzipien festgelegt sowie Standards für die Öffnung der Räume24.
Die sieben Prinzipien definieren den allgemeinen Ziel- und Handlungsrahmen für die pädagogische Arbeit in unseren Kindertageseinrichtungen und sichern damit zugleich die Arbeitsqualität, durch die Festlegung folgender Standards:
2.3.1 Alltagsorientierung
Mit der Alltagsorientierung werden gezielt die Lebenswelten der Kinder aufgegriffen, um jedem einzelnen Kind einen für sich gelingenden Alltag zu ermöglichen. Ein gelingender Alltag kann für ein Krippenkind bedeuten, dass es für sich einen Freund zum Spielen findet, für ein Kindergartenkind, dass es lernt, sich eigenständig die Hausschuhe anzuziehen oder für ein Hortkind, dass es die Hausaufgaben vollständig erledigt, um mit einem sicheren Gefühl in den nächsten Schultag blicken zu können.
Die Alltagsorientierung wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt: Wir schaffen eine Tages- und Wochenstruktur für einen gelingenden Kita-Alltag! Dabei achten wir auf die unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Zielgruppe. Wir sehen unsere Einrichtung als Ort für den Erwerb von Kompetenzen und uns als Begleitpersonen für die gerade anstehenden Entwicklungsaufgaben. Wir achten Kinder und Eltern in ihren individuellen Bedürfnissen und richten das situative Handeln danach aus. Wir führen regelmäßige Reflexionen in Teamgesprächen durch. Wir stellen praktische Bezüge zwischen Lebenswelt und Sozialraum der Kinder und ihrer Familien her.
Aus der Praxis: Alltagsorientierung heißt für uns, dass wir im Interesse der Kinder eine gleitende, aber dennoch verbindliche Hausaufgabenzeit anbieten.
2.3.2 Sozialraumbezug und Regionalisierung
Viele Familien suchen sich nach wie vor eine wohnortnahe Kindertageseinrichtung aus. Damit einhergehend haben auch die Kinder einen Bezug zum Stadtteil und zum Umfeld ihrer Kita. Erste lebensweltliche Erfahrungen der Kinder finden auf den Straßen des Stadtteils, auf den Spielplätzen und in den nahegelegenen Einrichtungen statt. Jeder Kitaausflug bietet demnach die Möglichkeit, den Sozialraum weiter für sich zu erkunden und zu erschließen. Darüber hinaus entstehen zwischen den Eltern Netzwerke, Verbindungen und Freundschaften. Je älter die Kinder werden, umso mehr bietet sich auch die Möglichkeit, dass sich die Kinder in die Entwicklung ihres Stadtteils einbringen und auch einmischen. Regionalisierung bezweckt aber auch, dass sich die verschiedenen Einrichtungen und Institutionen im Stadtteil vernetzen und bei Bedarf kooperieren.
Der Sozialraumbezug und die Regionalisierung wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen definiert: Wir öffnen unsere Kita für die Familien und vernetzen uns im Stadtteil. Wir mischen uns im Interesse unserer Kinder ein und nutzen die Netzwerke und Ressourcen des Stadtteils und der Familien im Sinne eines lebendigen Sozialraums.
24 siehe 2.4 Strukturierte Offenheit
Unsere Kita kennt die Anlaufstellen im Stadtteil und steht als Wegweiser zur Verfügung. Wir berücksichtigen das soziale Umfeld und richten den Fokus auf das einzelne Kind, auf seine Familie und deren Bedarfe.
Aus der Praxis: Sozialraumbezug und Regionalisierung heißt für uns, dass wir uns bewusst an der Begrünung unseres Stadtteils beteiligen.
2.3.3 Zukunftsgestaltung
Die Zukunftsgestaltung nimmt die pädagogische Qualität und damit den unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung der Kinder in den Focus. Durch die gezielte Förderung der verschiedenen Kompetenzbereiche und die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele sollten die Kinder sowohl kognitiv als auch sozial und emotional in ihren Entwicklungsverläufen unterstützt, gefördert und angeregt werden.
Die Zukunftsgestaltung wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt: Wir wollen Kinder schützen, sie stärken, sie angemessen fördern und in ihrer Entwicklung begleiten. Wir reflektieren unsere pädagogische Arbeit und setzen gezielt Schwerpunkte, auch im Sinne der Nachhaltigkeit. Dabei berücksichtigen wir die Individualität eines jeden Kindes und die gesellschaftlichen Anforderungen. Aktuelle gesellschaftliche Entwicklung nehmen wir in die tägliche pädagogische Arbeit auf und lassen sie in unsere Planungen mit einfließen. Wir begleiten die Übergänge im Zusammenspiel von Kind, Familie, Kita, Schule und Stadtteil und nutzen dafür unsere Netzwerke.
Aus der Praxis: Zukunftsgestaltung heißt für uns, dass wir den Kindern und Jugendlichen einen kindgerechten Zugang zu Medien ermöglichen und sie bei der Nutzung begleiten.
2.3.4 Partizipation
Unter Partizipation wird nicht nur die Beteiligung der Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen verstanden, sondern die bewusste Einbeziehung der Kinder, Familien und Fachkräfte in die Gestaltung der Einrichtung und deren Aktivitäten und Angebote. Insbesondere sollen die Interessen der Kinder immer wieder neu geprüft und berücksichtigt werden.
Die Partizipation wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt: Wir verstehen unter Partizipation das Mitreden, Mitbestimmen, Mitgestalten und Mitverantworten von Kindern, Familien und Fachkräften in unseren Einrichtungen. Kinder werden - entsprechend ihrem Entwicklungsstand - an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt. Ausgehend von unserer demokratischen Grundordnung leben wir Partizipation auf der Basis von Freiwilligkeit und dem Wissen über das eigene Recht auf Beteiligung und Selbstbestimmung. Die Grenzen und Möglichkeiten der Partizipation formulieren wir klar, transparent und verständlich und begleiten alle Prozesse – soweit notwendig. Wir sehen Konflikte als Chance an, um Kritikfähigkeit zu erlernen und gemeinsame Lösungen zu entwickeln.
Aus der Praxis: Partizipation bedeutet für uns, dass die Kinder bei der wöchentlichen Auswahl des Mittagessens beteiligt sind.
2.3.5 Inklusion
Inklusion in der Lebensweltorientierung meint die Öffnung der Einrichtung nach Möglichkeit für alle Kinder und Familien des Stadtteils25. Die Öffnung unserer Kindertageseinrichtungen richtet sich an Kinder unterschiedlicher Religion, Familienformen, Herkunft, Sprachen, mit Beeinträchtigungen und/oder besonderen Bedürfnissen, unterschiedlichem Geschlecht, sozialökonomischen Status und unterschiedlicher sexueller Orientierung.
Inklusion wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt: Wir verstehen unter Inklusion den Auftrag, die bestmögliche Teilhabe von Kindern in unseren Einrichtungen sicher zu stellen. Trotz aller kulturellen, sprachlichen, familiären, physischen und psychischen Unterschiedlichkeiten binden wir alle Kinder, Familien und Fachkräfte mit ein. Dabei erkennen wir die Lebenswelt aller Beteiligten an und kooperieren im Stadtteil. Wir reflektieren fortlaufend unser pädagogisches Handeln und fördern barrierefreies Spielen, Lernen und soziales Miteinander.
Aus der Praxis: Inklusion bedeutet für uns, dass wir allen Kindern, auch denen mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf eine Betreuung bei uns in der Einrichtung ermöglichen.
2.3.6 Anerkennung
Kinder haben ein Recht, dass ihre Lebenswelt anerkannt und auch gesehen wird. Dazu sollen Kinder die Möglichkeit haben, in unseren Kitas ihre eigenen „Spuren“ zu hinterlassen, ohne stereotype, folkloristische oder einseitige Darstellungen von Lebenswelten. Wir gehen offen mit Vielfalt um und sehen sie als Bereicherung für den Alltag in unseren Kindertageseinrichtungen.
Die Anerkennung der verschiedenen Lebenswelten und Vielfalt von Kindern wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt: Wir sehen die Einzigartigkeit jedes Kindes, seine Interessen, Fähigkeiten, Ressourcen und geben Raum zur persönlichen Entfaltung. Wir kennen und erkennen die Unterschiedlichkeiten unserer Kinder und Familien und unsere eigenen Unterschiedlichkeiten an. Wir schätzen die Vielfalt unserer Kinder, ihrer Familien und unserer Teams und geben allen die Möglichkeit, diese Vielfalt und Einzigartigkeit erlebbar zu machen. Dabei sehen wir in erster Linie das Gemeinsame aller Menschen: das Bedürfnis nach Akzeptanz, Wertschätzung und Gruppenzugehörigkeit und fördern dies durch ehrliches Interesse und einen achtsamen Umgang. Auf dem Weg vom Erkennen zum Anerkennen stoßen wir auch an unsere Grenzen und machen dies deutlich. Das Wohl des Kindes hat für uns höchste Priorität.
Aus der Praxis: Anerkennung bedeutet für uns, dass wir uns viel Zeit für die individuelle Eingewöhnung neuer Kinder und deren Eltern nehmen.
2.3.7 Soziale Gerechtigkeit
Alle Kinder sollen möglichst vergleichbare Bedingungen in unseren Kitas vorfinden, um sich entsprechend ihres individuellen Bedarfs gut und angemessen entwickeln zu können. Die Teilhabe an Angeboten, individueller Beratung und Förderung sind nicht abhängig vom Status der Familie.
Die soziale Gerechtigkeit wird wie folgt in städtischen Kindertageseinrichtungen umgesetzt: Wir fördern und unterstützen die Bildung und Teilhabe aller Kinder!
25 vgl. Thiersch/Weiß 2018
Jedes Kind darf bei uns eigene Ziele verfolgen. Wir ermöglichen dies durch Räume, Angebote und durch unsere persönliche Unterstützung und Begleitung. In unserer Kita sollen Kinder und Familien soziale Gerechtigkeit erleben und spüren. Wir verstehen uns als Lobby für Kinder unseres Stadtteils und tragen ihre Anliegen an die Verantwortlichen in der Kommune heran.
Aus der Praxis: Soziale Gerechtigkeit heißt für uns, dass Regeln und Verbote mit den Kindern vor der Einführung diskutiert und abgestimmt werden.
2.4 Strukturierte Offenheit - Räume für Spielen, Entdecken und Entfaltung
Die Umsetzung der Lebensweltorientierten Kita-Arbeit braucht eine klare, begründbare und transparente Struktur in jeder einzelnen Kita. Nur damit kann es gelingen, dass sich Kinder, Familien wie auch die Fachkräfte wohlfühlen und sich im Alltag zurechtfinden. Von daher gibt es weder pauschal ein ausschließliches gruppenbezogenes pädagogisches Arbeiten, noch ein allgemeines offenes und raumübergreifendes Arbeiten. In städtischen Kindertages-einrichtungen erfolgt die pädagogische Umsetzung des Lebensweltorientierten Ansatzes methodisch durch eine Strukturierte Offenheit nach Renate Thiersch.
Die Strukturierte Offenheit wird durch die Dimensionen Raum – Zeit – Beziehungen definiert. Dies bedeutet bezogen auf die drei Dimensionen: Raum: Die Räume - und damit auch das Außengelände - werden unter regelmäßiger Beteiligung der Kinder altersgerecht und funktional ausgestaltet. Zeit: Der Tagesablauf ist gekennzeichnet durch den Wechsel von Freispielzeit und pädagogischen Angeboten. Es wird auf eine Balance von Aktivität und Erholung / Rückzug geachtet. Beziehungen: Betreuungs- und Bildungsangebote können nur dann von Kindern optimal genutzt werden, sofern sie in wirksame Beziehungsstrukturen integriert sind.26 Daher ist es so wichtig, dass die Kinder in der Kita soziale Beziehungen aufbauen und sich darin emotional sicher fühlen. Deshalb gibt es für jedes Kind feste Bezugspersonen und feste Bezugseinheiten27.
Für die städtischen Kindertageseinrichtungen haben wir zu den drei Dimensionen folgende einrichtungsübergreifende Merkmale festgelegt:
In Bezug auf die Dimension Raum: Unsere Kitas öffnen sich für Familien. Die Vielfalt unserer Kinder und Familien wird in der Einrichtung sichtbar gemacht. Jede Einrichtung verfügt über eine altersgerechte Ausstattung. Es findet eine Beteiligung der Kinder sowohl bei der Ausstattung wie auch der Nutzung der Kita und der Festlegung von Ordnungssystemen statt. Es werden Räume geschaffen und konzipiert, die sowohl Aktivität als auch Ruhe und Rückzug ermöglichen. Jede Einrichtung verfügt über ein visuelles Leitsystem und Regeln für die Räume. Je nach Einrichtungsgröße werden für bestimmte Bezugseinheiten eigene Funktionsbereiche festgelegt.
In Bezug auf die Dimension Zeit: Der Tagesablauf bietet genug Raum für die Grundbedürfnisse: Essen, Hygiene, Bewegung und Ruhen. Über die Woche sind die Phasen von Freispiel und angeleiteten Angeboten und Projekten ausgewogen.
26 Ahnert, 2006 27 Eine Bezugseinheit kann eine altershomogene Gruppe sein oder die Kinder einer Etage
Die Kinder fühlen sich durch fest verankerte Rhythmen und Rituale sicher. Die Vielfalt der Kinder und ihrer Familien spiegelt sich im Jahresverlauf wieder.
In Bezug auf die Dimension Beziehungen: Das Eingewöhnen und Ankommen wird durch eine feste Bezugsperson begleitet. Bezugspersonen moderieren und begleiten aktiv die individuellen Entwicklungsprozesse und Übergänge. Alle Kinder sind nochmals einer festen Bezugseinheit zugeordnet. Die Fachkräfte haben eine gemeinsame Verantwortung für die Bildung, Betreuung und Erziehung aller Kinder. Die Fachkräfte sind Expertinnen und Experten für die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele.
Für die unterschiedlichen Einrichtungsarten sind Standards für die Umsetzung der Merkmale in den Anlage 1 festgelegt; zur Bearbeitung dieser Standards gibt es je nach Einrichtungsart entsprechende Checklisten28.
3. Die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele
Kinder lernen, denken, erleben und erfahren die Welt nicht in Fächern oder nach Bereichen getrennt. Vielmehr sind ihre emotionalen, sozialen, kognitiven und motorischen Lern-und Entwicklungsprozesse eng miteinander verknüpft. Zugleich gehen Kompetenzentwicklung und Wissenserwerb Hand in Hand, denn Kinder entwickeln ihre Kompetenzen nicht isoliert, sondern stets im Kontext von aktuellen Situationen, sozialem Austausch und bedeutsamen Themen. Ihr Lernen ist immer vernetzt. Die in den Bildungsleitlinien und im Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan genannten Bildungsbereiche greifen ineinander und weisen vielfältige Querverbindungen auf. Die vorgegebenen Bildungsziele geben eine Orientierung für die Umsetzung in den jeweiligen Einrichtungen und ermöglichen auch eine Schwerpunktsetzung. Die Konkretisierung der Bildungsbereiche findet auf Einrichtungsebene statt und ist Bestandteil der jeweiligen Einrichtungskonzeption.
3.1 Allgemeine Bildungs- und Erziehungsziele
Alle Bildungsbereiche sind Bestandteil der pädagogischen Arbeit in unseren städtischen Kindertageseinrichtungen und die jeweiligen Angebote können durch bestimmte Programme vertieft weiterentwickelt und schwerpunktmäßig umgesetzt werden. In der Anlage 2sind zu den Bildungsbereichen unterstützende Programme und Angebote benannt.
Die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele geschieht im offenen Spiel der Kinder, unter Beobachtung und Anregung der Fachkräfte, in Kleingruppenangeboten, Projekten und bei Bedarf in Einzelförderung29. Besonderer Bedeutung kommt dem eigenständigen kindlichen Spiel zu, da es eine herausragende Bedeutung für die individuelle Entwicklung des Kindes hat. Durch die freie Wahl des Spiels und der Spielbeteiligten, der selbstbestimmten Dauer des Spiels in einer anregenden und gut vorbereiteten und durch die Begleitung und anlassbezogenen Unterstützung durch die Fachkräfte, wird die Entwicklung der Kinder nachhaltig und vielfältig angeregt und gefördert. Diese Art des Spiels regt alle Sinne der Kinder an und fördert soziale, sprachliche und kognitive Kompetenzen. Es werden Normen und Werte vermittelt, Kreativität, Rollenwechsel und Konfliktfähigkeit gefördert.
3.2 Besondere Entwicklungsthemen für Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte
Die städtischen Kindertageseinrichtungen sehen sich in einer hohen Verantwortung, allen Kindern, insbesondere aber auch Kindern mit besonderen Förderbedarfen und Zuwanderungsgeschichten, eine besondere Unterstützung und Förderung zuteilwerden zu lassen.
28 Anlage 29 siehe Kapitel 2.4 – Umsetzung der Strukturierten Offenheit
Folgende Bildungs- und Entwicklungsthemen finden neben der Umsetzung der Kinderrechte deswegen in städtischen Kindertageseinrichtungen eine besondere Akzentuierung:
3.2.1 Sprachliche Bildung
Sprache ist für alle Menschen von zentraler Bedeutung, sowohl die Muttersprache wie auch die jeweilige Landessprache, mit der ein Kind aufwächst. Über Sprache werden nicht nur Bedeutungen und Überlieferungen vermittelt, sondern Sprache ist der „Schlüssel zum Welt- und Selbstverständnis und zentrales Mittel zwischenmenschlicher Verständigung.“30 Von daher ist die frühkindliche sprachliche Entwicklung bedeutsam für die Persönlichkeitsentwicklung, trägt nachweislich zum Schulerfolg bei, fördert den Umgang untereinander und trägt zu einer gelingenden gesellschaftlichen Integration bei.
Die sprachliche Bildung in städtischen Kindertageseinrichtungen ist ein durchgängiges Prinzip und findet vorrangig alltagsintegriert statt.
Ziele der sprachlichen Bildung: Förderung der Mehrsprachigkeit Förderung der individuellen Sprachkompetenz Förderung der Literacykompetenz31
Um diese Ziele zu erreichen, wurde das Programm „Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen – kurz SpiKi“ mit verschiedenen praxisnahen Modulen entwickelt. Seit 2021 ist auch ein trägereigenes Fachteam Sprache im Einsatz, das zeitlich befristet ausgewählte Kindergärten bei der Weiterentwicklung des einrichtungsspezifischen Konzeptes zur Sprachlichen Bildung berät, qualifiziert und mit Angeboten unterstützt. In Kindergärten findet darüber hinaus für ausgewählte Kinder eine zusätzliche Förderung im Rahmen „Vorkurs Deutsch 240“ im letzten Jahr vor der Einschulung statt. Für Einrichtungen mit Schulkindern ist die regelmäßige betreute Hausaufgabenzeit ein wichtiger und verbindlicher Baustein zur Förderung der Sprachkompetenz.
3.2.2 Interkulturelle Arbeit
Das gemeinsame Aufwachsen und die alltägliche Begegnung von Kinder aus verschiedenen Kulturen mit unterschiedlichen Lebensbiografien und religiösen und weltanschaulichen Hintergründen ist in städtischen Kindertageseinrichtungen langjährige und gewünschte Realität.
Die Ziele der interkulturellen Arbeit und die gemeinsam festgelegten Standards sind der Handreichung „Interkulturelle Arbeit“ zu entnehmen.
3.2.3 Gesunde Ernährung und Gesundheitserziehung
Kinder sollen in unseren Kindertageseinrichtungen nicht nur qualitativ gut versorgt sein, sondern die tägliche Essenssituation gemeinschaftlich mit den vertrauten Bezugspersonen genussvoll erleben können. Gerade die gemeinsame und verlässliche Essenssituation stellt ein wichtiges und prägendes Erfahrungs- und Lernfeld für die Mitwirkung und Beteiligung von Kindern dar. Durch die im Jahr 2017 eingeführte zentral gesteuerte und durch das Jugendamt für seine Kindertageseinrichtungen verantwortete Essensversorgung wird die Organisation, die verlässliche Bereitstellung und der qualitative Standard des Mittagessens sichergestellt.
30 Bayerische Leitlinien, Seite 44, Jan. 2012 31 Der Begriff Literacy stammt aus dem anglo-amerikanischen Bereich und steht für Lese- und Schreibkompetenz, im weiteren Sinne auch für Kompetenzen wie Text- und Sinnverstehen, sprachliche Abstraktionsfähigkeit, Lesefreude, Vertrautheit mit Büchern bis hin zum kompetenten Umgang mit Medien. (Stangl, 2022). Verwendete Literatur Stangl, W. (2022, 17. März). Literacy-Erziehung . Online Lexikon für Psychologie und Pädagogik., https://lexikon.stangl.eu/11947/literacy-erziehung.
Für die Essensversorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen wurde das Konzept „Gemeinsam gut essen“32 entwickelt, mit folgenden Zielsetzungen: Teilhabe aller Kinder am Mittagessen ermöglichen Einheitliche qualitative Standards für das Mittagessen Gemeinsames Essen von Kinder und Fachkräften ermöglichen Förderung der Selbsteinschätzung und Partizipation Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein und Esskultur
Das Konzept „Gemeinsam gut essen“ ist Bestandteil dieser Rahmenkonzeption und verbindlich von allen Einrichtungen umzusetzen.
3.3 Begleitung von Übergängen
Gelingende Transitionsprozesse sind ein wichtiger Faktor für die Resilienzentwicklung von Kindern und für ihre Teilhabe- und Bildungschancen in Kita und Schule. Wird ein Übergang vom Kind erfolgreich gemeistert, so wird es für weitere anstehende Übergänge gestärkt. Dazu können Eltern, Fach- und Lehrkräfte maßgeblich beitragen, indem sie gemeinsam anhand von verbindlichen Rahmenbedingungen das Kind in seine erste und dann weiterführende institutionelle Betreuung begleiten.
Das für alle städtischen Kinderkrippen verbindliche Eingewöhnungskonzept33 verfolgt das Ziel, das jeweilige Kind gut und sicher in der Krippe ankommen zu lassen, damit es sich dort gesund weiter entwickeln kann. Dabei wird in vier Phasen unterschieden: Kennenlernen – Aufbauen von Vertrauen und Sicherheit – Ablösung – Vertiefung. Eine verantwortliche Krippenfachkraft steht hierzu für das Kind und seine Familie als verlässliche Begleitung zur Verfügung. Transparenz und wertschätzende Kommunikation zwischen Eltern und Krippenteam ermöglichen dem Kind, die Prozessschritte nach seinen Bedarfen in seinem Tempo zu gehen.
Für den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gibt es seit vielen Jahren abgestimmte Maßnahmen zwischen Kita- und Schulbereich. In einer vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Tool-Box können die jeweiligen Kooperationspersonen vor Ort die Angebote wählen und umsetzen, die es den Kindern und ihren Familien ermöglichen, Schule und Lehrkräfte vor der Einschulung kennenzulernen und Themen einzubringen, die für die Entwicklung der Kinder wichtig sind. Dazu wird jährlich ein Kooperationskalender erstellt, der die gemeinsamen Übergangsangebote beinhaltet, wie beispielsweise gegenseitige Hospitationen von pädagogischen Fachkräften und Lehrkräften, gegenseitige Besuche mit den Kindern, zum Beispiel ausgestaltet als Spielevormittag, von Fach- und Lehrkräften veranstaltete Eltern-Kind-Nachmittage, die gemeinsame Durchführung des Vorkurs Deutsch und von gemeinsamen Einschulungsgesprächen.
Darüber hinaus gibt es für Familien mit Zuwanderungs- oder Fluchtgeschichte die Projekte „Mama lernt Deutsch“ und „Schultüte“, um Sprachbarrieren abzubauen und Familien mit dem deutschen Kita- und Schulsystem vertraut zu machen.
Für Kinder, die eingeschult werden, steht meistens gleichzeitig der Übergang in eine andere Betreuungsform an, oft in einen Kinderhort oder in ein integriertes Ganztagsangebot. Besucht ein Vorschulkind ein Haus für Kinder und soll nach Schuleintritt im Hortbereich weiter betreut werden, so finden innerhalb des Hauses ebenfalls verschiedene Aktionen statt, die die Kindergartenkinder an den Hortalltag heranführen. Hier und auch in reinen Kinderhorten
32 Anlage 5 33 Anlage 6
übernehmen oftmals ältere Kinder eine Patenschaft für ein neues Hortkind, um ihm bei Ankommen zu helfen. Hier ist es die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, die Bedürfnisse der neuen Hortkinder in den bestehenden Hortgruppen zu moderieren und mit den Kindern im Kita-Alltag entsprechende Hilfestellungen zu organisieren.
Dazu stehen die Hortfachkräfte auch im regelmäßigen Austausch mit der jeweiligen Grundschule und nehmen gegenseitig an Elterninformationsveranstaltungen oder Besprechungen teil, um gemeinsam die Entwicklungsstände der Kinder im Blick zu haben und mit den Eltern die Bildungspartnerschaft zu pflegen.
In den sogenannten Hortklassen kann diese Zusammenarbeit durch zusätzliche Ressourcen intensiviert werden. Durch die regelmäßige gegenseitige Teilnahme an Unterricht und Hortbetreuung werden sowohl die aktuellen Lern- und Projektinhalte aufeinander abgestimmt als auch die sozialen Themen der Kinder gemeinsam bearbeitet.
3.4 Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Elternbeirat
Für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist eine regelmäßige, und möglichst strukturierte Kommunikation und Kooperation zwischen Personensorgeberechtigten und Fachkräften sinnvoll und notwendig. Um dies sicherstellen zu können, sind folgende Standards festgelegt: Aufnahmegespräche vor Beginn der Betreuung. Für Kinderkrippen: Abschlussgespräch am Ende der Eingewöhnung. Mindestens ein jährliches angebotenes Entwicklungsgespräch auf Basis einer strukturierten Beobachtung, weitere Gespräche sind möglich. Bei Bedarf: Tür- und Angelgespräche und Gespräch im Rahmen des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule.
Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit zwischen dem pädagogischen Personal und den Eltern ist laut den gesetzlichen Vorgaben ein Elternbeirat einzurichten. Die städtischen Kindertageseinrichtungen orientieren sich für die Einrichtung des Elternbeirats an den „Information für Elternbeiräte und Interessenten zu BayKiBiG, BayBEP und Elternmitwirkung“ aus dem Jahr 2009. Selbstverständlich kann von den Eltern in Abstimmung der Einrichtungs-leitung ein einrichtungsspezifisches Wahl- und Festlegungsverfahren vereinbart werden. Die Aufgaben und Rechte eines Elternbeirats finden sich in Art. 14 BayKiBiG.
Standards für die Sicherung eines Elternbeirats und die Zusammenarbeit: Einrichtungsleitung initiiert die jährliche Elternbeiratswahl innerhalb der ersten drei Monate des neuen Kita-Jahres in Abstimmung mit dem bisherigen Elternbeirat. Regelmäßiger Austausch und Abstimmung zwischen Einrichtungsleitung und Elternbeirat zu wichtigen einrichtungsbezogenen Themen und Anliegen. Bei einrichtungsübergreifenden Themen und Anliegen: Weitergabe der Informationen des Trägers über die Einrichtungsleitung.
3.5 Beobachtung und Dokumentation als Basis der pädagogischen Arbeit
Zur Umsetzung des Lebensweltorientierten Ansatzes in Kindertageseinrichtungen gehören zum professionellen Handeln neben der Ausgestaltung von Beziehung und Kommunikation auch die Beobachtung, Reflexion und Interaktion.
Hier gilt es, neben gesetzlich vorgeschriebenen weitere passende Beobachtungsinstrumente für den Alltag zu entwickeln, auf Responsivität34 zu achten und die alltagsnahen Ziele regelmäßig zu überprüfen.35 Dies insbesondere mit Blick auf die Prävention, die passgenaue Unterstützung für die Kinder fordert und gleichzeitig das Zutrauen in ihre Fertigkeiten fördern will.
Auch in der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG wird auf die Wichtigkeit der Begleitung und Beobachtung des Entwicklungsstandes der Kinder verwiesen, deshalb sind folgende Beobachtungsbögen verpflichtend festgelegt: Für alle Kindergärten ist der Bogen PERIK („Positive Entwicklung und Resilienz im Kindergartenalltag“) oder gleichermaßen geeignete Beobachtungsbögen zur regelmäßigen Entwicklungsdokumentation vorgeschrieben. Daneben sind die Bögen SISMIK („Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen“) und SELDAK (“Sprachentwicklung und Literacy“) zur Sprachstandserhebung bei Kindergartenkindern verpflichtend durchzuführen, um notwendige Bedarfe der Sprachförderung zu erkennen und damit die Teilnahme am Vorkurs Deutsch zu ermöglichen, auch um Sprachbarrieren in Hinblick auf die Einschulung abzubauen.
Darüber hinaus hat der städtische Träger 2010 einen „Nürnberger Beobachtungsweg“ entwickelt, der für alle Einrichtungsarten, also auch für Kinderkrippe und Kinderhort, verbindliche Beobachtungsinstrumente festlegt. Dieser wurde 2020 in einem eigenen Konzept zur systematischen Beobachtung und Dokumentation weiterentwickelt. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Port-Folio-Methode, deren Anwendung wiederum in einem eigenen Konzept beschrieben ist.36
Sowohl im BayKiBiG als auch im Träger-Standard ist die regelmäßige Durchführung von Entwicklungsgesprächen mit den Eltern (und den Kindern) verbindlich umzusetzen, um dem Auftrag als Bildungseinrichtung nachzukommen. Beobachtung und Dokumentation und die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sind Kernaufgaben des pädagogischen Personals, die sicherstellen, dass die Entwicklung jedes Kindes und die daraus folgende pädagogische Arbeit fortlaufend im Blick ist und somit dessen Recht auf Bildung und Förderung tatsächlich umgesetzt wird.
4. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung unserer Einrichtungen
Zur Steuerung und Sicherung der Qualität sind verschiedene Instrumente und Maßnahmen zum Teil langjährig erprobt und hiermit auch verbindlich definiert.
4.1. Kommunikation und Interaktion
Der Fachbereich Städtische Kindertageseinrichtungen verfügt über ein eigenes Konzept für die interne Kommunikation und den Dialog zwischen den Trägerverantwortlichen und den Einrichtungsteams. Damit wird einerseits Handlungssicherheit gegeben, aber auch der Gestaltungsspielraum für alle Beschäftigten definiert. Unter anderem ist in diesem Konzept festlegt, dass alle Beschäftigten des Fachbereichs Zugang zu den wichtigen und aktuellen Informationen haben. Die jeweilige direkte Führungskraft stellt dies sicher. Die Beschäftigten einer Abteilung bzw. einer Kita stehen im regelmäßigen Dialog mit ihrer Leitung und untereinander.
34 Responsivität kann mit »Antwortlichkeit« oder »Antwortverhalten« übersetzt werden, häufig wird
eine Bedeutung im Sinne von »sich auf jemanden abstimmen« zugewiesen. Vgl. Nifbe, Prof. Dr. D.
Gutknecht, 2014
35 vgl. Thiersch, Renate: Lebensweltorientierung in der Kita, Nürnberg, 28.07.2020 36 Diese Handreichungen finden sich im Y-Laufwerk unter Pädagogische Materialien und Projekte im Ordner Beobachtung und Dokumentation / Konzeptionelle Grundlagen
Die Führungskräfte sind über die aktuellen Entwicklungen im Fachbereich/des Jugendamts informiert, je nach Thema oder Anlass findet eine Mitwirkung von Führungskräften und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt. Bei Beschwerden ist stets als erste Ansprechperson die direkte Führungskraft vorgesehen, beziehungsweise die nächste höhere Führungskraft.
Das Kommunikationskonzept enthält verbindliche Formen des Dialogs, benennt aber auch Optionen für anlassbezogene und temporäre Formate.
4.2. Umsetzung der Rahmenkonzeption
Die Rahmenkonzeption wurde unter Beteiligung der Fachkräfte entwickelt und an den ausgewählten 16 Modellstandorten inhaltlich vertieft diskutiert und erprobt. Mit dem Vorliegen der verabschiedeten Rahmenkonzeption erfolgt die flächendeckende Einführung und fachliche Umsetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen.
Mit Abschluss der Umsetzung, geplant Ende 2024, findet folgende verbindliche Qualitätssicherung statt: Einmal jährliche einrichtungsspezifische Reflexion und Qualitätsprüfung anhand von messbaren und überprüfbaren Kriterien. Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse, bei Bedarf Festlegung von konkreten Maßnahmen. Sicherung von organisatorischen einrichtungsübergreifenden Abläufen und Prozessen im Info-Handbuch.
Zusätzlich werden ausgewählte Kitas regelmäßig durch ein Fachgremium, bestehend aus verschiedenen Leitungskräften des Fachbereichs interviewt, um mit einem Blick von außen etwaige allgemeine und spezifische Entwicklungs- und Anpassungsbedarfe zu erfassen. Ziel ist es, nach der flächendeckenden Einführung die Qualität der pädagogischen Arbeit fortlaufend zu prüfen und damit einrichtungsübergreifend zu sichern und bei Bedarf anzupassen und fachlich nachzusteuern.
Für alle neu hinzukommenden Fachkräfte werden zukünftig Qualifizierungen zu den Schwerpunkten der Rahmenkonzeption angeboten.
4.3 Fachliche Begleitung
Die städtischen Kitas können für ihre fachliche Weiterentwicklung und ihre einrichtungs-spezifische Profilschärfung neben stadtweiten Programmen und Projekten37folgende Beratungsangebote nutzen:
4.3.1 Fachberatung
Eine zentrale Aufgabe der Fachberatung ist die jährliche breit angelegte Erfassung und Aufbereitung der Fortbildungsbedarfe aller Beschäftigten. Zudem berät und unterstützt sie bei der Referentengewinnung für Teamtage und Coachingprozesse. Darüber hinaus koordiniert sie mit den jeweiligen Kooperationspersonen die laufenden Projekte zur Umsetzung der Bildungsbereiche, bspw. MUBIKIN, Bewegte Kita oder Lebenswelt Konflikt. Daneben berät sie die Kitas bei konzeptionellen Fragen und referiert über bereichsspezifische konzeptionelle Schwerpunkte in eigens aufgelegten Fortbildungen.
4.3.2 Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB)
Der städtische Träger beteiligt sich mit 1,6 Stellen am bayerischen Unterstützungssystem für Kitas zur Verbesserung der Interaktionsqualität anhand des vom Staatsinstitut für Frühpäda-
37 siehe Anlage 4
gogik erarbeiteten Qualitätskompass. Kita-Leitung und Team können sich auf freiwilliger Basis zu einem von ihnen gewählten pädagogischen Thema in einem bis zu eineinhalb jährigen Prozess von einer PQB in ihrer Einrichtung individuell coachen lassen. Dies geschieht beispielsweise durch Hospitation, Training-on-the-job, videogestützte Interaktionsberatung und gemeinsame Durchführung von Teamtagen. In sieben Prozessschritte gegliedert werden die Kitas in ihrer professionellen Lern- und Weiterentwicklungsfähigkeit gestärkt und durch nachhaltige Qualitätsnetzwerke gestützt.
4.3.3 Sprachberatung
Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen kommt gerade in einer Stadt wie Nürnberg mit vielen Nationalitäten und Kulturen eine sehr hohe Bedeutung zu. Da der Anteil von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte bei knapp 70%, in kommunalen Kitas bei bis zu über 90% liegt, wurde zur intensiven Sprachförderung und –bildung vor allem in Kindergärten ein eigenes Fachteam Sprache installiert. Dieses hat die Aufgabe, durch Sprachförderung in Kleingruppen, regelmäßiges Coaching der Fachkräfte und Unterstützung bei der Elternarbeit die sprachliche Bildung in diesen Einrichtungen nachhaltig zu verbessern. Die Sprachberatungen nach dem Heidelberger Interaktionstraining (HIT) qualifiziert und begleiten die Einrichtungen über zwei bis drei Jahre. Das Augenmerk liegt auf dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule, um die Teilhabe- und Bildungschancen der Kinder zu verbessern, gleichzeitig wird angestrebt, die fachliche Qualifizierung für eine gelingende Sprachentwicklung aller in städtischen Kitas betreuten Kinder von null bis zehn Jahren weiter voran zu bringen.
Darüber hinaus gibt es innerhalb des Jugendamtes weitere Stellen, welche regelmäßig eine fachliche Begleitung für Kitas anbieten, wie bspw. durch die Fachberatung für Orte für Familien und Familienzentren, durch den Stab Familienbildung, durch die Stabstelle Kinderschutz oder durch Angebote zur Gewalt- und Radikalisierungsprävention.
4.4 Qualitätszirkel zu Schwerpunktthemen
Um aktuellen Entwicklungen in der Gesellschaft und damit insbesondere den daraus resultierenden Herausforderungen für die Frühpädagogik in unseren Einrichtungen professionell begegnen zu können, werden regelmäßig Arbeitskreise einberufen, um gemeinsam mit engagierten Leitungs- und Fachkräften Standards für den jeweiligen Aufgabenbereich zu entwickeln und zu etablieren. Oftmals werden diese Anliegen von den Kita-Fachkräften selbst eingebracht, um ihr pädagogisches Handeln weiter zu professionalisieren. So werden neben den konzeptionellen Grundlagen verschiedene Themenschwerpunkte eigens bearbeitet, bspw. die Tiergestützte Arbeit insbesondere mit Hunden oder die Beobachtungs- und Dokumentationsmethoden für Horte. Daneben gibt es zur weiteren fachlichen Begleitung regelmäßige Arbeitstreffen z.B. der zertifizierten Elternbegleitungen und der Anleitungen, die vor Ort die Auszubildenden bzw. Praktikantinnen und Praktikanten betreuen.
4.5 Erhebungen
Alle vom Freistaat Bayern geförderten Kindertageseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, geeignete jährliche Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen. Dies geschieht einmal durch die Veröffentlichung bzw. dem offenen Zugang zur Konzeption der Einrichtung und der Durchführung einer Elternbefragung oder einer sonstigen, gleichermaßen geeigneten Maßnahme der Qualitätssicherung. Folgende Maßnahmen zur Sicherung der Qualität bieten wir an:
4.5.1 Elternbefragungen
In Nürnberg findet alle drei Jahre eine trägerübergreifende Elternbefragung statt, die zentral vom Jugendamt organisiert wird. In den dazwischenliegenden Jahren bieten die städtischen Kitas eine trägereigene Elternbefragung mit Fragen zur Betreuungsqualität und dem jeweiligen spezifischen Angebot der Einrichtung an. Die Ergebnisse werden sowohl innerhalb des
Teams als auch mit dem Elternbeirat mit Blick auf den Handlungsbedarf geprüft und bewertet. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Angebots vereinbart. Die Auswertungsergebnisse werden der gesamten Elternschaft transparent gemacht.
4.5.2. Kinderbefragungen
Das Instrument der Kinderbefragung wurde erstmals im Rahmen des Konzeptions-entwicklungsprozesses erprobt. Diese intensiven Beteiligungsprozesse haben aus Sicht der Fachkräfte teilweise zu überraschenden Ergebnissen geführt und deutlich gemacht, wie wichtig es ist, sich nicht nur über die Bedürfnisse von Kindern, sondern eben mit Kindern über ihre Bedürfnisse auszutauschen. Für die Durchführung von Kinderbefragungen braucht es einen fest vereinbarten Rahmen hinsichtlich der Freiwilligkeit der Teilnahme, der Erreichbarkeit der Kinder, der Unterstützung der Eltern sowie eine hohe Reflexionsfähigkeit und Sensibilität vonseiten der Fachkräfte, um trotz des vorhandenen Macht- und Abhängigkeitsverhältnisses zu offenen Antworten der Kinder zu kommen. Daher soll auch eine regelmäßige Kinderbefragung mittelfristig im Fachbereich etabliert werden, um Lebensweltorientierung und Kinderrechte auch aus dieser – wichtigsten – Perspektive bearbeiten zu können.
4.5.3 Fachkraft-Reflexionen
Mit der Umsetzung dieser Rahmenkonzeption wird auch die jährlich verbindliche Fachkraft- Reflexion eingeführt. Die gemeinsame Reflexion dient zur Selbsteinschätzung der aktuellen Herausforderungen für die pädagogische Arbeit in der jeweiligen Kita, der Umsetzung der Rahmenkonzeption und der möglichen Entwicklung von den Maßnahmen für die konzeptionelle Arbeit.
4.6. Fort- und Weiterbildung
Den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere in den Kitas, stehen durch die beiden großen Fortbildungsträger der Städteakademie und der Fachstelle PEF:SB ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot zur Verfügung. Im Sozialreferat wird alljährlich in einem breiten Beteiligungsprozess das Bildungsprogramm für das jeweils kommende Jahr organisiert, um die aktuellen gesellschaftlichen und pädagogischen Herausforderungen aufzugreifen und die Mitarbeitenden mit entsprechenden Angeboten zu professionalisieren. Individuelle Bedarfe auf Fachkraft- und Team-Ebene können durch das bereichsinterne Budget gedeckt werden.
Daneben gibt es ein durchgängiges Angebot von Supervision und Coaching für alle Kita-Beschäftigten sowie auf die Führungspositionen Kita-Leitung und Stellvertretung zugeschnittene Qualifikationen. Um in diesem so wichtigen Arbeitsfeld weiterhin motivierte Führungskräfte zu gewinnen, hat der Fachbereich inzwischen ein beachtliches Portfolio an Maßnahmen zum Nachfolgemanagement auf den Weg gebracht, allem voran ein Kompetenzprofil für Kita-Leitungen, welches als Instrument zur Einarbeitung und Selbstreflexion von Kita-Leitungskräften sowie zur Personalentwicklung für Teammitglieder dient. Darüber hinaus bietet das betriebliche Gesundheitsmanagement auch eigens für Kitas konzipierte Projekte an, wie bspw. die Entspannungsbotschafter und fördert durch einen Zuschuss für jährliche Gesundheitstage bedarfsgerechte Angebote für Kita-Personal zur Gesunderhaltung.
Und weitere städtische Dienststellen bzw. Fachbereiche im Jugendamt bieten regelmäßig Fachtagungen an, die auch an Kita-Fachkräfte adressiert sind: Offenes Forum für Familie, Familienbildungstag, Kinder- und Jugendhilfetag und Inklusionskonferenz, um nur einige zentrale Fachveranstaltungen zu nennen.
5. Ausblick
Das vorliegende Rahmenkonzept spiegelt die Komplexität der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen und macht deutlich, wie hoch die Anforderungen im Kita-Alltag sind,
um Kindern durchgängig die notwendigen Rahmenbedingungen für eine gesunde Entwicklung und Bildungsteilhabe zu geben.
Die Beteiligung der Kinder an der Gestaltung eben dieser Rahmenbedingungen erfordert viel Achtsamkeit und Sensibilität, eine hohe Reflexionsfähigkeit und verantwortliche Ressourcenplanung, ebenso wie die Einbindung der Eltern und Familien. Dennoch kann nur so gewährleistet werden, dass wir jedes Kind im Blick haben und bedarfsgerecht fördern. Und es gilt, anhand von nun verbindlich eingeführten Fachkraftreflexionen und Checklisten, den hier formulierten Rahmen für die Kita-Arbeit fortlaufend zu überprüfen und anzupassen. Dazu sind alle gefordert, sowohl Trägerverantwortliche als auch Kita-Leitungen und Kita- Teams.
Der Anspruch an eine Rahmenkonzeption ist dann erfüllt, wenn sie auch die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen aufnimmt und bildungspolitischen Ansprüchen genügt. Von daher bleibt es eine zukünftige Aufgabe, diese Konzeption immer wieder zu modernisieren und um die relevanten Themen zu ergänzen und bestehende Schwerpunkte fortzuschreiben. So wird derzeit bspw. an der Konzipierung von integrativen Einrichtungen gearbeitet.
Lassen Sie uns deshalb in unseren fest etablierten Kommunikationsformen im Austausch bleiben und nutzen Sie auch gerne individuell unser elektronisches Postfach zur Kitabeteiligung!
Nur so kann unser Lebensweltorientierter Ansatz und die Umsetzung der Kinderrechte in unserem Fachbereich gelingen und das vorliegende Konzept als qualitätsvolle Grundlage für Ihre pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen dienen.
Nürnberg, März 2022, erstellt von K. Popp-Hufnagl und C. Rester
Anlagen: 1) Standards Strukturierte Offenheit 2) Bildungsbereiche und Programme 3) Kinderschutzkonzept – in der Bearbeitung – 4) Checklisten für die Strukturierte Offenheit 2)
- Essenskonzept 6) Eingewöhnungskonzept für Krippen
J/B1 Städtische Kitas Rahmenkonzeption
Strukturierte Offenheit
Standards
Prämisse: Im Mittelpunkt der Strukturierten Offenheit steht das aktive Kind – gemäß Bayerischem Bildungs- und Erziehungsplan sollen die Kinder dazu befähigt werden, ihre eigene Bildungsbiographie zu kokonstruieren, also aktiv ihre Lernumgebung und ihre Entwicklungsschritte mitzugestalten. Darüber hinaus ist in allen städtischen Kitas die Umsetzung der Kinderrechte ein gemeinsamer Schwerpunkt und demgemäß werden Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen Entscheidungen beteiligt, die sie betreffen.
Die pädagogische Umsetzung des Lebensweltorientierten Ansatzes erfolgt methodisch durch eine „Strukturierte Offenheit“ nach R. Thiersch.
Die Strukturierte Offenheit wird durch die Dimensionen Raum – Zeit – Beziehungen definiert.
-
Raum: Die Räume - und damit auch das Außengelände - werden unter regelmäßiger Beteiligung der Kinder altersgerecht und funktional ausgestaltet.
-
Zeit: Der Tagesablauf ist gekennzeichnet durch den Wechsel von Freispielzeit und pädagogischen Angeboten. Es wird auf eine Balance von Aktivität und Erholung / Rückzug geachtet.
-
Beziehung: Betreuungs- und Bildungsangebote können nur dann von Kindern optimal genutzt werden, sofern sie in wirksame Beziehungsstrukturen integriert sind (vgl. Ahnert, 2003). Daher ist es so wichtig, dass
die Kinder in der Kita soziale Beziehungen aufbauen und sich darin emotional sicher fühlen. Deshalb gibt es für jedes Kind feste Bezugspersonen und feste Bezugseinheiten.
Weitere für uns als Träger wichtige Merkmale der drei Dimensionen:
Raum:
-
Öffnung für Familien - Sichtbarwerden der Kinder und Familien in der Einrichtung
-
Altersgerechte Ausstattung
-
Beteiligung der Kinder bzgl. Ausstattung, Ordnungssysteme und Nutzung
-
Raum schaffen sowohl für Aktivität als auch für Ruhe und Rückzug
-
Visuelles Leitsystem und Regeln
-
Je nach Einrichtungsgröße werden für die Bezugseinheiten eigene Funktionsbereiche eingerichtet (geclustert).
Zeit:
-
Der Tagesablauf bietet genug Raum für die Grundbedürfnisse: Essen, Hygiene, Bewegung und Ruhen.
-
Über die Woche sind die Phasen von Freispiel und angeleiteten Angeboten und Projekten ausgewogen.
-
Die Kinder fühlen sich sicher durch fest verankerte Rhythmen und Rituale.
-
Die Vielfalt der Kinder und ihrer Familien spiegelt sich im Jahresverlauf wieder
Beziehungen:
-
Eingewöhnung / Ankommen durch feste Bezugsperson
-
Bezugspersonen moderieren und begleiten aktiv die individuellen Entwicklungsprozesse und Übergänge
-
Feste Bezugseinheit für alle Kinder
-
Verantwortlichkeit aller pädagogischen Fachkräfte
-
Fachkräfte als ExpertInnen für die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele
| Einrichtungsart / Altersgruppe | ||||
|---|---|---|---|---|
| Dimension | Merkmale | Standards für Kinderkrippen | Standards für Kindergärten | Standards für Kinderhorte (einschl. HoFö + ST) |
| m u a R | Öffnung für Familien - Sichtbarwerden in der Kita | Die Einrichtung verfügt über einen Elternwarte- /begegnungsbereich. Dieser wird in Abstimmung mit den Eltern gestaltet, damit sich die Familien dort wohlfühlen. Kinder finden sich durch Bilder und Werke in ihrer Einrichtung wieder, sie dürfen Spuren hinterlassen. Garderoben sind durch Kinder- bzw. Familienbilder etc. gekennzeichnet. | Die Kinder und Familien finden sich in den Räumen wieder und dürfen / sollen ihre Spuren hinterlassen. | Die Kinder und Jugendlichen finden sich in den Räumen wieder und dürfen / sollen ihre Spuren hinterlassen. |
| Altersgerechte, kulturell und gesellschaftlich vielfältige Ausstattung | Die Gestaltung und Ausstattung der Räume passiert auf Augenhöhe der Kinder und gibt eine klare und überschaubare Struktur vor, damit die Kinder selbstständig agieren können und gleichzeitig genug Freiraum für ihr Spiel haben. Aktuelle Spielmaterialien werden ansprechend und barrierefrei präsentiert. | Das Raumkonzept orientiert sich an den Bedürfnissen und altersgerechten Interessen der Kinder. Die Räume sind so gestaltet, dass sie Aufforderungscharakter haben und die Kinder zum eigenständigen Spielen, Ausprobieren und Experimentieren einladen. Aktuelle Spiel- und Lernmaterialien werden ansprechend und barrierefrei präsentiert. | Das Raumkonzept orientiert sich flexibel an den Bedürfnissen und altersgerechten Interessen der Kinder und Jugendlichen. Die Räume sind so gestaltet, dass sie Aufforderungscharakter haben und die Kinder zum eigenständigen Spielen und Lernen einladen. | |
| Beteiligung der Kinder | Es wird fortlaufend durch Beobachtung und aktives Einbeziehen auf die Bedürfnisse und Wünsche der Krippenkinder geachtet und dies entsprechend in der Raum(um-)gestaltung berücksichtigt. Die Kinder dürfen über ihr Eigentumsfach, ihr Portfolio usw. bestimmen. | Kinder bestimmen durch geeignete und regelmäßige Formate mit, wie die Räume gestaltet werden und welche Spiel- und Beschäftigungsangebote dort vorgehalten werden. Darüber hinaus bestimmen die Kinder über ihr Eigentum und ihre Werke, einschl. Portfolio. | Kinder bestimmen durch geeignete und regelmäßige Formate mit, wie die Räume gestaltet werden und welche Spiel- und Beschäftigungsangebote dort vorgehalten werden. Darüber hinaus bestimmen die Kinder und Jugendlichen über ihr Eigentum und ihre Werke, einschl. Portfolio. | |
| Raum f. Aktivität und Erholung | Es wird auf eine gute Balance von Aktivität und Erholung im Tagesablauf geachtet, die Kinder finden überall Ruhe-Inseln und können auch von hier aus am Gruppengeschehen teilnehmen. | Die Gestaltung und Ausstattung der Räume passiert auf Augenhöhe der Kinder und gibt eine klare und überschaubare Struktur vor, damit die Kinder selbstständig agieren können und gleichzeitig genug Freiraum für ihr Spiel und ihre Interessen haben. Das Raumangebot fördert | Die Räume lassen sich flexibel ausgestalten und nutzen. Dies gilt innerhalb des Tagesablaufs genauso wie in der regelmäßigen Nutzung, um auf die sich wandelnden Bedürfnisse der Schulkinder und Jugendlichen reagieren zu können. |
| Bewegung, Spiel und Lernen und ermöglicht gleichzeitig Ruhe und Rückzug. | ||||
|---|---|---|---|---|
| Visuelles Leitsystem und Regeln | Um den Krippenkindern, Familien und Fachkräften Orientierung zu geben, gibt es ein altersgerechtes Leitsystem, von dem aus sich die Kinder eigenständig die Funktionsbereiche erschließen können. | Um den Kindern, Familien und Fachkräften Orientierung zu geben, gibt es ein altersgerechtes Leitsystem, von dem aus sich die Kinder eigenständig die Funktionsbereiche erschließen können. Für alle Räume sind Regeln vereinbart, die immer wieder zusammen mit den Kindern besprochen und bei Bedarf neu festgelegt werden. Diese Regeln sind einfach und verständlich formuliert und betreffen sowohl allgemeines Verhalten wie auch die konkrete Nutzung. | Je nach Alter und Cluster gibt es ein entsprechendes Leitsystem, welches die Kinder und Jugendlichen selbst mit entwickeln und gestalten. Für alle Räume sind Regeln vereinbart, die immer wieder zusammen mit den Kindern besprochen und bei Bedarf neu festgelegt werden. Diese Regeln sind einfach und verständlich formuliert und betreffen sowohl allgemeines Verhalten wie auch die konkrete Nutzung. | |
| Einteilung der Funktionsbereiche nach Bezugseinheiten (Clusterung) und Sicherung des Zugangs | Die verschiedenen Funktionsbereiche sind für die Kinder gut und eigenständig erreichbar und entsprechen ihrem Entwicklungsstand. | Je nach Einrichtungsgröße werden die unterschiedlichen Funktionen in mehreren Clustern vorgehalten, um Kinder nicht zu überfordern. Dabei werden gegebene räumliche Barrieren und Einschränkungen berücksichtigt (Stockwerke, Container usw.). | Je nach Einrichtungsgröße werden die unterschiedlichen Funktionen in mehreren Clustern vorgehalten, um die Grundschulkinder nicht zu überfordern. Dabei werden gegebene räumliche Barrieren und Einschränkungen berücksichtigt (Stockwerke, Container usw.). Es wird auf eine gleichwertige Ausstattung geachtet, mit gemeinsamen Grundregeln für die Nutzung. | |
| t i e Z | Tagesstruktur: Grund- bedürfnisse: Essen, Ruhen usw. | Der Tages- und Wochenablauf ist so gestaltet, dass ausreichend Zeit und Flexibilität für die Grundbedürfnisse der Kinder hinsichtlich Essen, Hygiene und Ruhen / Schlafen gegeben ist. Für die Entwicklung der Kinder ist die Befriedigung dieser Bedürfnisse sehr bedeutsam, gleichzeitig bieten diese Situationen vielfältige Möglichkeiten zur Interaktion und persönlicher Entwicklung. | Um den Kindern und Eltern Sicherheit zu geben, gibt es eine feste Tagesstruktur aus freien und angeleiteten Freispielphasen, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. Dem Ankommen und Verabschieden, den Essens-, Bewegungs- und Ruhezeiten usw. wird ausreichend Zeit eingeräumt. In der Freispielzeit stehen den Kindern die Funktionsbereiche zur Verfügung. Hier können sie wählen, wo und mit wem sie spielen, bzw. ob sie ein angeleitetes Angebot nutzen möchten. | Es gibt verbindliche Zeitkorridore für Essen, Lernvertiefung, Freispielzeit und Projektangebote. Die Kinder nutzen diese Zeiten aber flexibel, angepasst an ihre Bedürfnisse. |
| Tages- und Wochenstruktur: Ausgewogenheit Freispiel und Anleitung | Dem täglichen Ankommen der Kinder und der Übergabe mit den Eltern wird besondere Aufmerksamkeit und Zeit eingeräumt. Im Tagesablauf findet ein Wechsel zwischen Freispiel und angeleitetem Spiel statt, sowohl im Innen- und als auch im Außenbereich. | Neben der Freispielzeit gibt es in der Wochenstruktur regelmäßige feste Angebote für Projekte, Kleingruppen und Einzelförderung. Im Sinne der Lebensweltorientierung beinhaltet dies auch Ausflüge und Stadtteilexkursionen. | Die Grundstruktur für den Tages- und Wochenablauf ist durch die Einrichtung vorgegeben: Die Essenszeiten sind angepasst an Stundentafel. Die Begleitung der Hausaufgaben, montags bis donnerstags, richtet sich nach den Empfehlungen für die jeweilige Jahrgangsstufe: 30 Minuten für Erst - und Zweitklässler und max. 60 Minuten für Dritt- und Viertklässler. Kinder dürfen sich eigenständig und freiwillig auch länger mit ihren Hausaufgaben beschäftigen. Die weitere Ausgestaltung legen die Kinder und Jugendlichen zusammen mit den Fachkräften in ihrer jeweiligen Bezugseinheit für die Woche fest. Dabei achten die Fachkräfte auf ein ausgewogenes Maß an Aktivität und Erholung, bzw. freie und angeleitete Angebote und Projekte auf Basis der Bildungsleitlinien. | |
| Rituale & Rhythmen, kulturelle und religiöse Vielfalt im Jahresverlauf | Im Alltag sind feste Rituale verankert, um den Kindern Sicherheit zu geben, bspw. Morgenkreis, Lieder und Reime im Übergang von Freispiel zu Gruppenaktivitäten, Regeln für die Mittagessens-Zeit, tägliche Verabschiedung. Die kulturellen Höhepunkte im Jahresverlauf werden altersgerecht umgesetzt. | Neben täglichen Ritualen finden im Wochen- und Jahresverlauf auch verschiedene kulturelle und jahreszeitliche Sitten und Gebräuche ihren Platz, um die Kinder und ihre Familien sichtbar zu machen und dieser Vielfalt Raum und Bedeutung zu geben. | Neben täglichen Ritualen finden im Wochen- und Jahresverlauf auch verschiedene kulturelle und jahreszeitliche Sitten und Gebräuche ihren Platz, um die Kinder und ihre Familien sichtbar zu machen und dieser Vielfalt Raum und Bedeutung zu geben. |
| n e g n u h e i z e B | Eingewöhnung / Ankommen; Feste Bezugsperson: Moderation Entwicklungs- prozesse u. Übergänge | In der Eingewöhnungszeit der neuen Kinder (siehe Konzept!) ist eine Hauptansprechperson benannt, die Kind und Eltern durch diese Wochen begleitet. Währenddessen oder danach kann eine neue feste Bezugsperson für Kind und Familie vereinbart werden, je nach Sympathie des Kindes. Diese Person ist zuständig für die regelmäßige Begleitung im Alltag, für die Beobachtung und Dokumentation des Entwicklungsverlaufs, für die Moderation der Bildungsprozesse im Zusammenspiel mit den Eltern und ggf. für die Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern, wie bspw. Fachdiensten. Die Bezugsperson moderiert den gesamten Entwicklungsverlauf des Kindes und steht der ganzen Familie für Austausch und Beratung zur Verfügung. Die Betreuung der Funktionsbereiche wird von Fachkräften wechselweise wahrgenommen. Die Fachkräfte sind in dieser Zeit Ansprechpersonen der Kinder, sie geben Sicherheit, Impulse und Hilfestellungen. | Während der Eingewöhnung der neuen Kinder ist eine Hauptansprechperson benannt, die das Kind und die Eltern durch diese Phase begleitet. Im Anschluss wird diese oder eine andere Fachkraft als feste Bezugsperson für das Kind und seine Familie festgelegt. Diese Person (ggf. auch zwei Personen) ist zuständig für die regelmäßige Begleitung im Alltag, für die Beobachtung und Dokumentation des Entwicklungsverlaufs, für die Moderation der Bildungsprozesse im Zusammenspiel mit den Eltern und ggf. für die Zusammenarbeit mit externen Kooperationspartnern, wie bspw. Fachdiensten. Und sie koordiniert und begleitet den Übergang des Kindes in die Schule. Die Betreuung der Räume und Funktionsbereiche wird im regelmäßigen Wechsel von allen Fachkräften wahrgenommen. Damit ist gewährleistet, dass die Bezugspersonen ihre Kinder in unterschiedlichen Settings erleben und beobachten können und die Kinder wiederum durch ihre Beziehung zur Fachkraft auch alle Funktionen und Räume kennenlernen. Aufgabe der Fachkräfte ist es, die zu öffnenden Räume so vorzubereiten, dass sie Aufforderungscharakter haben und den aktuellen Interessen der Kinder entsprechen. Sie begleiten die Kinder während ihres Spiels im jeweiligen Raum, in dem sie Kindern Hilfestellungen geben, gezielte Angebote aussprechen und auf die Einhaltung der Regeln achten; diese Freispielzeiten werden auch für Beobachtungen genutzt. Durch den regelmäßigen Wechsel wird zudem sichergestellt, dass alle Bildungsbereiche regelmäßig abgedeckt sind und diese durch die verschiedenen Fachkräfte auch vielfältig vermittelt werden. | Für den Übergang vom Kindergarten in Schule und Hort ist eine Hauptansprechperson für das Kind und die Familie zu benennen. Nach der Eingewöhnung wird diese oder eine andere Fachkraft als feste Bezugsperson für das Kind und seine Familie festgelegt. Diese Person ist zuständig für die regelmäßige Begleitung im Alltag, für die Beobachtung und Dokumentation des Entwicklungsverlaufs, für die Moderation der Bildungsprozesse im Zusammenspiel mit den Eltern und für die Zusammenarbeit mit Schule und weiteren externen Kooperationspartnern, wie bspw. Fachdiensten. Die Betreuung der Räume und Funktionsbereiche wird im regelmäßigen Wechsel von allen Fachkräften wahrgenommen. Damit ist gewährleistet, dass die Bezugspersonen ihre Kinder in unterschiedlichen Settings erleben und beobachten können und die Kinder wiederum durch ihre Beziehung zur Fachkraft auch alle Funktionen und Räume nutzen. Aufgabe der Fachkräfte ist es, die Räume mit Öffnung so vorzubereiten, dass sie Aufforderungscharakter haben und den aktuellen Interessen der Kinder entsprechen. Sie sind Ansprechpersonen für die Kinder, bieten Hilfestellungen und gezielte Angebote an; diese Freispielzeiten werden auch für Beobachtungen genutzt. Durch den regelmäßigen Wechsel wird zudem sichergestellt, dass alle Bildungsbereiche regelmäßig abgedeckt sind und diese durch die verschiedenen Fachkräfte auch vielfältig vermittelt werden. |
|---|---|---|---|---|
| Verantwortlichkeit aller Fachkräfte | Neben der festen Bezugsperson stehen dem Kind alle Fachkräfte für die verschiedenen Interaktionen zur Verfügung. Die Fachkräfte achten sensibel darauf, den Kindern Unterstützung und Sicherheit zu geben, wo es gebraucht wird. Gleichzeitig wird den Kindern Autonomie gewährt, um sie in ihrem Explorationsverhalten zu fördern und sie Selbstwirksamkeit erfahren zu lassen. | Neben der festen Bezugsperson stehen dem Kind alle Fachkräfte für die verschiedenen Interaktionen und vertrauensvolle Gespräche zur Verfügung. Die Fachkräfte gehen individuell auf die emotionalen und physischen Bedürfnisse der Kinder ein. | Neben der festen Bezugsperson stehen dem Kind alle Fachkräfte für die verschiedenen Interaktionen und vertrauensvolle Gespräche zur Verfügung - hierfür gibt es verschiedene Formate wie bspw. eine Mädchen- Sprechstunde oder ein Jungen-Treff; | |
| Feste Bezugseinheit | Die Kinder bilden innerhalb der Altersstufen nochmals eine Einheit, um nochmals gezielter auf die besonderen Interessen der Kinder eingehen zu können. | Um den Kindern Orientierung zu geben und den Beziehungsaufbau zu fördern, haben diese auch eine Zuordnung zu einer Gruppe oder Einheit, die altershomogen oder altersübergreifend organisiert werden kann. Dabei geht es um ein sicheres Ankommen in der Einrichtung, die Entwicklung eines Zugehörigkeits-Gefühls und um für Kinder / Familien und Fachkräfte gleichermaßen übersichtliche und transparente Strukturen in der Kita. | Um den Kindern Orientierung zu geben und den Bezug zur Peer Group zu fördern, haben diese auch eine Zuordnung zu einer Altersstufe. Dabei geht es um ein sicheres Ankommen in der Einrichtung, die Entwicklung eines Gemeinschaftsgefühls und um übersichtliche und transparente Strukturen für Kinder, Fachkräfte und Eltern gleichermaßen. |
| Fachkräfte als ExpertInnen für pädagogische Schwerpunkte | Die Fachkräfte bringen ihr ExpertInnenwissen in den einzelnen Entwicklungs- und Bildungsbereichen mit ein und achten gleichzeitig auf ein Angebot, welches den gesamten BEP U3 abdeckt. | Die Fachkräfte sind ExpertInnen für bestimmte Bildungsbereiche und bringen dieses Fachwissen über die Freispielzeit hinaus in festen Angeboten, Projekten und in die Teamentwicklungsprozesse mit ein. Als Team achten alle darauf, das gesamte Spektrum des BEP umzusetzen. | Die Fachkräfte sind ExpertInnen für bestimmte Bildungsbereiche und bringen dieses Fachwissen über die Freispielzeit hinaus in festen Angeboten, Projekten und in die Teamentwicklungsprozesse mit ein. Als Team achten alle darauf, das gesamte Spektrum der Bildungsleitlinien umzusetzen. |
|---|
Anlage 2: Ergänzende Angebote und Programme zu den Bildungsbereichen
| Bildungsbereich | Ergänzende Angebote und Programme | ||
|---|---|---|---|
| Krippe | Kindergarten | Kinderhort / Schülertreffs | |
| Werteorientierung, Religiosität und Sinnsuche | Publikation: „Ganz Ohr für das, was zählt: Zuhören, Mitreden, Werte erleben. Für Kinder in Kita und Schule“ von Bralo-Zeitler & Schönicke, Herderverlag | ||
| Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte | - Programm: Faustlos - LebensweltKonflikt | - Programm: Faustlos - LebensweltKonflikt - Achtung Grenze - Faires Raufen | |
| Digitale Medien | Startchance kita.digital | Startchance kita.digital Medienführerschein | |
| Mathematik | - Entenland - Haus der Kleinen Forscher | - Zahlenland - Haus der Kleinen Forscher - Matheland* | Haus der Kleinen Forscher |
| Umwelt, Naturwissenschaften und Technik | Haus der kleinen Forscher | Haus d kl Forscher Tiergarten Energiefresser (Hochbauamt) | Umweltstation |
| Ästhetik, Kunst und Kultur | Angebote KPZ Kindertheater (-woche) | Angebote KPZ Kinderkunstraum auf AEG | |
| Musik, Rhythmik und Tanz | MUBiKiN (sprengelabhängig); Wachsen mit Musik | dance festival (Wiese 69) | |
| Bewegung und Sport | Bewegte Kita | - Bewegte Kita; - Rübe-Turnen; - Schwimm-Kurse - Tigerkids | - Schwimm-Kurse -Bewegte Kita |
| Gesundheit | mit Kinderaugen sehen – Klabautermann | Gesunde Kita; Jolinchen Kids; Acker-Kita | |
| Lebenspraxis | Mobi-Kids (VAG)* | ||
| Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Geschichte | Clever Kids; Kultur im Koffer | Clever Kids | |
| Demokratie und Politik | Doku Päd Radikalisierungs-/ Gewaltprävention Kinderversammlungen | ||
| Sprache | Lesestart | D240, Sprachteam, Biss, Klexi, Lesefreunde … BibKIT, | Biss |
* mobikids-alex-nuernberg-vag.pdf https://museen.nuernberg.de/museum-industriekultur/dauerausstellung/lernwerkstattmatheland
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 28.04.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita
Anlagen: Sachverhalt_Umgang mit Diversity&Vielfalt in der Kita
Bericht:
Der Umgang mit Diversität und Vielfalt ist nicht neu und längst Alltag in unseren Einrichtungen. Im Diskurs mit der Praxis ist festzustellen, dass dies sowohl eine Chance und Bereicherung darstellt, aber auch in den letzten Jahren neue Anforderungen mit sich brachte. Folglich wird aus der Praxis ein Bedarf nach Orientierungen, Handlungsleitlinien und pädagogischen Konzepten für einen professionellen Umgang damit geäußert. Die Förderung von Entwicklungen auf der strukturellen und konzeptionellen Ebene zu diesem Thema ist deshalb auch schon seit vielen Jahren zentraler Bestandteil im Förderprogramm „Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg“, zuletzt in der Fortschreibung des Maßnahmenporfolios für die Jahre 2022 und 2023. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung zu Weiterentwicklungsperspektiven im Bereich der interkulturellen Kita-Arbeit fand zuletzt im Jahr 2019 auf Basis der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage in Nürnberger Kitas zum Thema „Migration und Integration in der Kita“ statt. Ausgehend von den Befunden der Befragung hatte sich die Verwaltung zum Ziel gesetzt, eine „Qualitätsentwicklungs-offensive zum Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita“ unter Beteiligung der freien Träger auf den Weg zu bringen. Mit der Ausschussvorlage erhalten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine aktuelle Übersicht zu den hierzu erfolgten Planungen und Maßnahmen.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen Leitlinie 3: Rechte von Kinder und Jugendlichen durchsetzen Leitlinie 5: Armut bekämpfen, Chancen eröffnen Leitlinie 9: Zuwanderung gestalten, interkulturelle Vielfalt leben
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 117.800 € Folgekosten 117.800 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten 117.800 € pro Jahr
davon konsumtiv 117.800 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: siehe fachlicher Beschluss im JHA vom 30.09.2021 (TOP 6 "Fortschreibung QW 2022-2023"); Anmeldung erfolgt zum Haushalt 2023.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der gleichberechtigten Teilhabe aller Kinder an frühkindlicher Bildung unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Werte- und Weltanschauung, Behinderung und sozialer Lage.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita
1. Einleitung
Über Diversität und/oder Vielfalt in Kitas und den Umgang damit wird viel gesprochen, gibt es viele Meinungen, viel zu lesen und auch schon viel an Praxiserfahrung. Auch und insb. hier bei uns in Nürnberg, wo eine vielfältige Stadtgesellschaft schon lange zur Normalität gehört. Klar ist, dass die Debatte zu diesem Thema in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung kein Thema ist, welches sich ausschließlich auf den Zuwanderungskontext beschränkt. Neben dem Herkunftshintergrund sind Familienkonstellationen, Werte- und Weltanschauungen, Religion, Geschlechterrollen, Behinderungen und soziale Lebenslagen weitere Facetten, die Diversität und Vielfalt in unseren Einrichtungen zum Ausdruck bringen und Einfluss auf den Kitaalltag haben.
Der Umgang damit ist nicht neu und längst Alltagspraxis in den Kitas. Doch heute stellen sich andere quantitative und qualitative Anforderungen, als dies noch vor einigen Jahren der Fall war. Auf der quantitativen Seite tragen die Rechtsansprüche auf einen Kita-Platz sowie der damit korrespondierende massive Ausbau von Betreuungsplätzen in den letzten Jahren dazu bei, dass immer früher und immer mehr Kinder die Einrichtungen besuchen. Auf der qualitativen Seite haben sich zum einen die Anforderungen an die interkulturelle Kita-Arbeit verändert, insb. durch den Zuzug neuer Zuwanderungsgruppen im Zuge der umfassenderen EU- Zuwanderung seit 2010 sowie der ab 2015 enorm gestiegenen Anzahl von Schutzsuchenden aus nicht-europäischen Herkunftsländern im Zuge der Fluchtzuwanderung. Und nun ganz aktuell auch wieder durch Flucht und Vertreibung aus dem Kriegsgebiet der Ukraine. Es ist mittlerweile keine Seltenheit mehr, dass in großen Kitas Familien mit 20 verschiedenen Erstsprachen betreut werden und diese dort zusammentreffen und ihren Alltag verbringen. Auf der anderen Seite zeigt sich eine Ausdifferenzierung der Förderbedarfe analog der zunehmend ausdifferenzierten Lebenslagen von Familien in Bezug auf deren Einkommenssituation, Armutsrisiko, Wohnsituation, Bildungsstand und soziale Teilhabe. Hinzu kommt, dass durch die Corona-Pandemie nicht nur ein Aufholbedarf an Lern- und Entwicklungsrückständen bei vielen Kindern entstanden ist, sondern sich auch bereits vorher bestehende Ungleichheiten in Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern, insb. bei den vulnerablen Gruppen, nochmals verschlechtert haben.
Die Entwicklungen zusammen haben zur Folge, dass sich die Zusammensetzung der Kinder in den Kitas und deren Förderbedarfe zunehmend ausdifferenzieren und die damit verbundenen Herausforderungen für die Praxis der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung an Komplexität gewonnen haben. Unsere Fachkräfte in den Kitas erleben dies wie folgt: „Vielfalt ist Alltag, Vielfalt ist eine Bereicherung für alle Kinder und das Personal, der Umgang mit Vielfalt ist aber auch eine zunehmend große Herausforderung!“ Wir merken in der Praxis, dass die Entwicklungen der letzten Jahre in Teilen schon eine Verunsicherung bei den Fachkräften zur Folge haben, neue Wissensbedarfe entstanden sind und es auch noch Entwicklungsbedarfe für einen professionellen Umgang mit Diversität und Vielfalt im Kita-Alltag gibt.
Die genannten Herausforderungen finden in Nürnberg bereits seit Jahren Eingang in die Förderung von Entwicklungen auf der strukturellen und konzeptionellen Ebene sowie in Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur fortlaufenden Professionalisierung der Praxis. Berichterstattungen und Beschlüsse zu einzelnen Angeboten und Maßnahmen standen auch schon auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses. Eine grundsätzliche Auseinandersetzung zu Weiterentwicklungsperspektiven im Bereich der interkulturellen Kita-Arbeit fand zuletzt im Jahr 2019 auf Basis der Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage in Nürnberger Kitas zum Thema „Migration und Integration in der Kita“ statt1. Ausgehend von den Befunden der Befragung hatte sich die Verwaltung zum Ziel
1 siehe „Bericht zur Befragung "Migration & Integration in der Kita" im Jugendhilfeausschuss vom 19.12.2019
gesetzt, eine „Qualitätsentwicklungsoffensive zum Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita“ unter Beteiligung der freien Träger auf den Weg zu bringen. Trotz der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Betriebseinschränkungen und der monatelangen Notbetreuung in den Kitas ist es gelungen, in den Jahren 2020 und 2021 hierzu wichtige Entwicklungen anzustoßen und umzusetzen. Mit der Ausschussvorlage erhalten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine aktuelle Übersicht zu den zentralen Maßnahmen und Planungen, um darauf basierend in der gemeinsamen Diskussion Impulse für die weitere Arbeit ableiten zu können.
- Qualitätsentwicklungsoffensive zum Umgang mit Diversität und Vielfalt in der Kita:
Zentrale Maßnahmen und Entwicklungen
2.1 Weiterentwicklung und Verstetigung von Angeboten der interkulturellen Kita-Arbeit im Förderprogramm „Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg“ Im Zuge der Fortschreibungen 2019-20202 und 2022 - 20233 konnten wichtige Angebote im Bereich der interkulturellen Kita-Arbeit weiterentwickelt und verstetigt werden: Mit der „Kitaförderung plus“ werden engagierte und innovative Einrichtungen und Träger finanziell bei der Durchführung von Projekten unterstützt, die aufgrund sozialräumlicher Bedingungen und Herausforderungen. z.B. im Bereich der Integrationsarbeit, besonders belastet sind. Durch die Förderungen der Maßnahme „Elternbegleiterinnen und -begleiter“ unterstützen speziell qualifizierte pädagogische Fachkräfte die integrierte Familienarbeit in den Kitas. Ziel der Arbeit der Elternbegleiterinnen und -begleiter ist es, Eltern dabei zu unterstützen, den Bildungsweg ihrer Kinder schon in frühen Jahren aktiv zu begleiten. Dieses Unterstützungsangebot soll insb. Kindern aus bildungsfernen und sozial belasteten Familien zu Gute kommen und deren Bildungs- und Teilhabechancen verbessern. Durch das Qualifizierungsprogramm „frühstart“ werden die pädagogischen Mitarbeitenden in den Kitas durch Teambegleitungen bei der oft herausfordernden Arbeit unterstützt. Thematische Schwerpunkte sind der Umgang mit den Schlüsselthemen „Vielfalt” und „Partizipation” in der Kita, für deren Umsetzung im Kita-Alltag Reflexion, Unterstützung und Impulse hilfreich und notwendig sind. Dabei wird die jeweilige individuelle Situation vor Ort berücksichtigt, mit dem Ziel, die methodischen, fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Teammitglieder zu erweitern und dabei auf deren Ressourcen aufzubauen. Bei diesem Integrationsangebot „Mama & Papa starten durch“ für Eltern mit Flucht- bzw. Zuwanderungsgeschichte handelt es sich um einen Einführungskurs in die deutsche Kultur, Sprache und hiesigen Gepflogenheiten, den Umgang mit Ämtern und in den Nürnberger Familienalltag. Das Angebot „Schultüte“ richtet sich ebenfalls an Eltern mit Fluchterfahrung und/oder Zuwanderungsgeschichte und deren Vorschulkinder. Es werden die gleichen Ziele wie beim vorangegangenen Projekt verfolgt, jedoch fokussiert auf das Thema Einschulung. Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2017 niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten sollen. Die Angebote richten sich gezielt an Eltern und Kinder, die bisher nur unzureichend von der Kindertagesbetreuung erreicht werden, z.B. Familien mit Fluchterfahrung und/oder Zuwanderungsgeschichte. Diese erhalten über „Eltern-Kind-Gruppen“ und Beratungsangebote durch sog. ÜbergangsbegleiterInnen einen ersten Einblick in das System der Kindertagesbetreuung und werden über die Möglichkeiten der frühen Bildung in Deutschland informiert. An dem Projekt beteiligt sich neben der Stadt Nürnberg auch die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V., Diakoneo KdöR, die Katholische Kirchenstiftung St. Ludwig und das Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit Nürnberg (ISKA). Mit Auslaufen der Förderung durch das BMFSFJ Ende 2022 sollen zentrale Bausteine des Förderprojektes mit Mitteln des kommunalen Förderprogramms „Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg“ verstetigt werden. Mit Blick auf die Auf-
2 siehe „Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung 2019 - 2020“ im Jugendhilfeausschuss vom 04.10.2018 3 siehe „Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung 2022 - 2023“ im Jugendhilfeausschuss vom 30.09.2021
nahme von Kindern aus der Ukraine in der Kindertagesbetreuung wird derzeit allerdings diskutiert, das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ ggf. zu verlängern. Dadurch stünden den Kommunen auch weiterhin Bundesmittel zur Durchführung dieser wichtigen Angebote zur Verfügung. Der Ausbau von Kitas zu „Familienzentren“ und „Kitas als Orte für Familien" erfolgt in Nürnberg seit dem Jahr 2008, um gezielt auch sozial belastete Familien besser erreichen und unterstützen zu können. Einrichtungen nach diesem Betriebskonzept erweitern das reguläre Angebot der Kindertageseinrichtung um spezifische, auf Familien bezogene Unterstützungsangebote. Dazu zählen unter anderem Information und Beratung durch Fachdienste, Angebote der Familienbildung als auch Angebote zur Unterstützung am Übergang Kindergarten-Grundschule. Außerdem finden eine verstärkte Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen im Stadtteil sowie eine Vernetzung der Angebote für Familien im Stadtteil statt. Für diese Aufgaben erhalten die Einrichtungen zusätzliche Ressourcen, um im Sinne einer „positiven Diskriminierung“ vor Ort niedrigschwellig zugängliche Angebote zur Förderung der Partizipation insb. für benachteiligte Familien vorhalten zu können. Insgesamt stehen mit Stand 2021 36 Orte für Familien zur Verfügung, davon 20 bei freien Trägern. Darüber hinaus gibt es nach aktuellem Stand 12 Familienzentren, davon 7 in freigemeinnütziger und sonstiger Trägerschaft. Ab 2024 soll am Aufseßplatz und ab 2025 an der Regensburger Straße jeweils ein weiteres Familienzentrum hinzukommen4. Ab 2023 sollen zudem zwei weitere Standorte als Ort für Familien in freier Trägerschaft entstehen.
2.2 Verstetigung des Projektes „Sprach- und Kulturvermittler“ der ISKA gGmbH (ZAB) Die ehrenamtlichen Sprach- und Kulturvermittler sind ein wichtiger Brückenbauer zwischen den Kulturen. Geflüchteten helfen sie dabei, den Alltag besser zu verstehen. Die in den letzten Jahren gemachten positiven und unterstützenden Erfahrungen bei Elterngesprächen z.B. im ASD und in Kitas zu verschiedenen Themen konnten im letzten Jahr fortgeführt werden. Die Corona Pandemie spielte dabei eine große Rolle. Der Einsatz der Sprachvermittler war ein wesentlicher Beitrag zur Begleitung und Bewältigung dieser krisenhaften Situation. Da die Förderungen 2022 auslaufen bedürfte es einer neuen und dauerhaften aufgestellten Finanzierung, um dieses Angebot aufrechterhalten und weiter entwickeln zu können. Um dies zu gewährleisten, wurde ein struktureller freiwilliger Zuschuss zur Verstetigung des Angebots durch den Stadtrat (auf Beschluss des JHA-Etat) ab dem Haushaltsjahr 2022 bewilligt.
2.3 Stärkung der Sprachlichen Bildung in städtischen Kitas Um die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern mit intensivem sprachlichen Förderungsbedarf zu unterstützen, wurde durch JHA-Beschluss vom 18. September 2019 ein Fachteam Sprache für kommunale Kitas auf den Weg gebracht5. Die darin tätigen Sprachberaterinnen und Sprachberater begleiten und coachen die pädagogischen Fachkräfte vor Ort bei ihrer fachlichen Weiterentwicklung im Bereich Sprachbildung und -förderung, unterstützen bei der Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien und fördern die Kinder in regelmäßigen passgenauen Angeboten. Dabei steht die alltagsintegrierte Sprachbildung im Mittelpunkt, bei der die Situations- und Bedürfnisorientierung und eine hohe Interaktionsqualität maßgeblich sind. Die Kinder sollen möglichst früh und individuell in ihrer sprachlichen Entwicklung unterstützt und so ihr Potential chancengerecht gefördert werden, um ihren Bildungsweg erfolgreich meistern zu können. Sprachliche Bildung gerade in Kitas mit einem hohen Anteil an mehrsprachigen Kindern ist immer auch interkulturelle Kita-Arbeit
- bei allen Hemmnissen kann diese nur dann nachhaltig gelingen, wenn sprachliche Vielfalt als
Bereicherung verstanden wird, die vorhandenen Potentiale der Familien genutzt werden und Bildungs- und Erziehungspartnerschaft lebendig gestaltet wird. Aktuell stehen die Kitas im Fokus, die aufgrund der 2019 durchgeführten Befragung zum Thema „Migration und Integration in der Kita“ den höchsten Anteil an Kindern aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte betreuen und auch einen entsprechenden Unterstützungsbedarf angezeigt haben. Daneben zeigt sich aktuell, dass die beiden jüngst in Betrieb gegangenen städtischen Regionalkindergärten sowie der neue Kindergarten Am Thoner Espan einen hohen Bedarf an Unterstützung für die Sprachförderung und -bildung
4 siehe „Freiwillige Baukostenzuschüsse für Familienzentren am Aufseßplatz und im Regensburger Quartier“ im Jugendhilfeausschuss vom 29.04.2021 5 siehe „Zuschuss Kita-Gebühren: Verwendung der eingesparten Leistungen - Mehr Chancen durch Sprachliche Bildung und Inklusion für Nürnberger Kinder“ im Jugendhilfeausschuss vom 18.09.2019 sowie „Fachteam Sprache zur Stärkung der Sprachlichen Bildung in städtischen Kindertageseinrichtungen – 1. Zwischenbericht“ im Jugendhilfeausschuss vom 16.12.2021
haben. Hier finden sich viele Kinder, die bereits im Vorschulalter sind, bisher noch keine Kita besucht und aufgrund ihrer Familiensprache noch wenig oder keine Deutschkenntnisse haben. Mittelfristig sollen natürlich auch Kinderkrippen von der Expertise des Sprachteams profitieren, um die Entwicklung der Sprachkompetenz frühestmöglich zu fördern. Darüber hinaus ist das Sprachteam bemüht, über einen „Sprachkanal“ allen städtischen Einrichtungen für Beratung zur Verfügung zu stehen und regelmäßig aktuelle Fachliteratur und Praxismethoden weiter zu geben.
2.4 Fachdienst Inklusion Der neue Fachdienst Inklusion im Jugendamt unterstützt dann, wenn einzelne Kinder in der Vielfalt aller nicht zurechtkommen und drohen, die Systeme zu sprengen. Kinder die wiederholt herausforderndes Verhalten auf sozial-emotionaler Ebene zeigen, bedürfen besonderer Unterstützung und Förderung, damit diese auch weiterhin an den Regelsystemen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung teilhaben können und somit auch Teil der Vielfaltsgemeinschaft in der Kita bleiben. Der Fachdienst Inklusion ist ein institutionsübergreifendes, freiwilliges und kostenloses Angebot für Kinder, ihre Familien sowie das Personal in Nürnberger Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen. Das Team übernimmt Lotsenfunktion, bietet Beratung bei pädagogischen Herausforderungen und begleitet bei der Suche nach passenden Hilfs- und Förderangeboten. Ganz individuell auf die Bedürfnisse des Kindes angepasst, setzt das Fachpersonal aus den Bereichen Pädagogik, Psychologie oder dem Sozialdienst gemeinsam mit Eltern und der Kita Zielsetzungen fest und vermittelt passende Maßnahmen. Zudem berät der Fachdienst die Teams in den Kitas, bietet Coachings an und gibt Hilfestellungen im Umgang mit herausfordernden Kindern und Jugendlichen6.
2.5 Handlungshilfen für die Praxis Die Umfrage des Jugendamts in Nürnberger Kitas zum Thema „Migration & Integration in der Kita“ aus dem Jahr 2019 war Anlass, unter Beteiligung der freien Träger Handlungshilfen für die Praxis auszuarbeiten, in welcher sowohl die bereits vorhandenen Erfahrungen (aus der Praxis für die Praxis) gebündelt als auch aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse (neue Impulse für die Praxis) Eingang finden sollten. Durch die Folgen der Corona-Pandemie musste das Vorhaben leider zunächst einmal hintenangestellt werden und konnte erst 2021 angegangen werden. Hierzu wurde im Februar 2021 dann eine Unterarbeitsgruppe der AG § 78 Kitas gegründet, welche sich bis Ende 2021 mit der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Praxishilfen zum Umgang mit Diversität und Vielfalt in Kitas beschäftigt hat. Beteiligt an dieser Arbeitsgruppe haben sich erfahrene Kita-Leitungen und Kita-Fachkräfte sowie mit dem Thema betraute Fachberatungen der Träger. Die Arbeitsgruppe war paritätisch mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Kreis der freien Träger sowie des städtischen Trägers besetzt. Die Arbeiterwohlfahrt KV Nbg. e.V. / Referat Migration und Integration war aufgrund ihrer Expertise zum Thema als externe Fachmoderation vom Jugendamt mit der Begleitung der Arbeitsgruppe beauftragt.
Gemeinsam näherten sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe diesem komplexen Thema auf der Grundlage des Anti-Bias-Ansatzes7. Die Ziele dieses Ansatzes lassen sich komprimieren zu: Identität stärken; Vielfalt aktiv erleben; Kritisches Denken anregen; sich aktiv gegen Unrecht einsetzen. Die Arbeitsgruppe befasste sich mit den Fragestellungen - Was verstehen wir unter den Begriffen „Vielfalt“ und „Diversität“? An welchen Werten orientiert sich unser pädagogisches Handeln? Wo liegen die zentralen Herausforderungen zur Ausgestaltung einer kultur- und diskriminierungssensiblen Arbeit in unseren Einrichtungen? Welche Antworten brauchen wir für die Arbeit mit den Kindern und Eltern sowie zur Zusammenarbeit im Team?
Entlang dieser Leitfragestellungen wurden für die Handlungsfelder Interaktion mit Kindern, Zusammenarbeit mit Eltern/Familien, Zusammenarbeit im Team, Lernumgebung und Raumgestaltung und Spachvielfalt Handlungsempfehlungen und Praxishilfen wie Checklisten, Reflexionsfragen, Best-Practice Modelle, Literatur und Materialien sowie Infos zu wichtigen Netzwerkpartner zusam-
6 siehe „Bericht des Fachdienst Inklusion als Unterstützungsangebot für Kindertageseinrichtungen in Nürnberg“ im Jugendhilfeausschuss vom 22.07.2021 7 Eine Zusammenfassung und einen kurzen Film zum Anti-Bias-Ansatz findet sich unter: https://www.kita.de/wissen/anti-bias-ansatz/
mengetragen. Die erarbeiteten Materialien sollen Fachkräfte aus Kitas bei der Reflexion von Haltungen und Werten sowie der Planung, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des pädagogischen Alltags unterstützen. Zur Verbreitung und Verstetigung der Ergebnisse in der Praxis sind unterschiedliche Formate in Planung: Fachtag „Diversität und Vielfalt in der Kita – Anforderungen und Handlungshilfen für die Praxis“: Der Fachtag am 05. Juli 2022 richtet sich an pädagogische Fachkräfte sowie Trägervertretungen der Kindertagesbetreuung in Nürnberg, und bietet die Möglichkeit, sich zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe umfassend zu informieren und dazu mit Kolleginnen und Kollegen in den Austausch zu kommen. Zur Frage, wie sich eine Kitapraxis mit dem Ansatz der „Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung“ gestalten lässt, konnten wir Petra Wagner von der Fachstelle Kinderwelten für Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung© als Referentin gewinnen und erhoffen uns dadurch weitere Impulse für die Praxis. Onlinegestütztes Themenportal: Bis zum Fachtag soll ein onlinegestütztes Themenportal für Fachkräfte auf der Website des Jugendamtes der Stadt Nürnberg aufgebaut werden. Über dieses Themenportal sollen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe allen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Nürnberg zugänglich gemacht werden. Ein Umsetzungskonzept für das onlinegestützte Themenportal wird aktuell erarbeitet und die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur diesem Zwecke aufbereitet. Das Themenportal soll am Fachtag erstmals vorgestellt und beworben werden. Im Anschluss daran soll ein trägerübergreifendes „Redaktionsteam“ das Themenportal fachlich begleiten und dieses stetig aktualisieren und weiterentwickeln. Um die Verbreitung und Verstetigung der Ergebnisse in die Praxis zu unterstützen sollen darüber hinaus Coachings-, Trainings- und Fortbildungsangebote, moderierte Qualitätsdialoge sowie kleinere Sonderprojekte unter Einbindung externer Fachexpertise angestoßen werden. Die dafür erforderlichen Mittel werden im Rahmen Förderprogramms „Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg“ bereitgestellt8.
2.6 Fort- und Weiterbildungsangebote der Fachstelle PEF:SB Die Fachstelle "Personalentwicklung & Fortbildung: Soziale Berufe (PEF:SB)“ bietet seit Jahren bereits ein breites Portfolio an Weiterbildungsangeboten rund um das Thema „Diversität und Vielfalt in der Kita“ an. Das Angebot richtet sich dabei sowohl an Kita-Mitarbeitende in städtischer Trägerschaft als auch in freier Trägerschaft sowie weiterem Fachpersonal auf der jeweiligen Trägerebene.
Der folgende Auszug aus dem Bildungsprogramm für 2022 verdeutlicht exemplarisch die Vielfältigkeit des Angebots:
8 siehe „Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg - Fortschreibung 2022 - 2023“ im Jugendhilfeausschuss vom 30.09.2021
Wie unter Punkt 2.5 beschrieben, sollen auf Basis der Ergebnisse der trägerübergreifenden Arbeitsgruppe zu Handlungsempfehlungen und Praxishilfen zum Umgang mit Diversität und Vielfalt in Kitas Weiterbildungsmodule abgleitet und im Fort- und Weiterbildungsangebote Fachstelle PEF:SB verankert werden.
2.7 Ausblick: Angebote für Flüchtlingskinder aus der Ukraine
Zurzeit können wir noch nicht sagen, wie viele Familien mit Kindern tatsächlich bereits in Nürnberg angekommen sind. In vielen Fällen sind die Familien bei hier lebenden Verwandten und Bekannten untergekommen und eine Meldepflicht besteht erst nach drei Monaten. Und auch Prognosen zur weiteren Entwicklung sind aufgrund der aktuelle Lage kaum möglich. Experten sind sich jedoch einig, dass auf die erste schon erfolgte Flüchtlingszuwanderung eine zweite große Zahl folgen wird. Und betrachtet man die aktuelle Situation in der Ukraine, so besteht wenig Hoffnung, dass eine Rückkehr der geflüchteten Familien (meist Frauen und Kinder) in ihre Heimat in absehbarer Zeit möglich sein wird. Insofern steht zu erwarten, dass viele der Kinder dann auch frühkindliche Bildungseinrichtungen besuchen werden.
Aktuell wird mit Hochdruck an der Schaffung niedrigschwelliger Angebote gearbeitet, um diese Familien unterstützen zu können. Dazu zählen insbesondere betreute Spielgruppen in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften. Außerdem prüfen die städtischen Kindertageseinrichtungen, ob Räume oder Außenanlagen für Angebote für Geflüchtete außerhalb der Öffnungszeiten geöffnet werden können. Erste konkrete Angebote, Spendenaktionen und Planungen gibt es bereits. Bei Bedarf stehen auch muttersprachliche Fachkräfte in den städtischen Kitas zur Verfügung. Städtische Kitas mit solchen Angeboten sind durch ein eigens gestaltetes Plakat zu erkennen.
Die Staatsregierung prüft derzeit, welche der unterschiedlichen, etablierten Unterstützungsstrukturen mit Bezug zu Unterstützung und Integration geflüchteter Familien herangezogen und ggf. gestärkt werden können. Insbesondere bedarf es hier auch einer zeitnahen Klärung der Verlängerung, Ausweitung oder Wiederbelebung einschlägiger Förderprogramme, wie „Elternchance ist Kinderchance bzw. Elternbegleiter“ oder der Bundesprogramme „Kita-Einstieg“ und „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft".
Ein weiterer zu prüfender Aspekt ist, wie vor dem Hintergrund des Personalmangels in der Kindertagesbetreuung Fachkräfte aus der Ukraine eingebunden werden können. Daran arbeitet bereits das StMAS intensiv und steht dabei mit Bund und EU im Austausch, z.B. in Bezug auf die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Sicherstellung des erforderlichen Sprachniveaus.
Auf kommunaler Ebene müssen wir darauf hinwirken, dass die für 2023 geplanten Angebote der interkulturellen Kita-Arbeit, wie oben beschrieben, im Förderprogramm „Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Nürnberg“ (siehe Kapitel 2.1) auch tatsächlich in den Haushaltsberatungen beschlossen werden. Dazu hat der Jugendhilfeausschuss am 30.09.2021 bereits einen fachlichen Beschluss gefasst, die Verwaltung des Jugendamts wird die Mittel entsprechend zum Haushalt 2023 anmelden.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 28.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Weiterentwicklung städtische Schülertreffs
Anlagen: JHA_Entscheidungsvorlage_Schülertreffs
Sachverhalt (kurz):
Das Konzept Schülertrefffs für Mittelschülerinnen und Mittelschüler wurde im Jahr 2007 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und in den zurückliegenden Jahren erfolgreich umgesetzt. Die Nachfrage ist aufgrund der schulischen Ganztagesangebote schleichend zurückgegangen, zuletzt auch bedingt durch die Pandemie. Dies wurde zum Anlass genommen, die Auslastung der vier Standorte zu prüfen und einen Stufenplan für die weitere Nutzung zu entwickeln.
Bezug zum Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Standort Ritter-von-Schuh-Platz unterliegt hinsichtlich der Investitionen einer Bindungsfrist, bei einer anderweitigen Nachnutzung wäre gegebenenfalls eine Rückforderung seitens der Regierung von Mittelfranken zu erwarten.
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Niederschwelliges Betreuungsangebot insb. für Schülerinnen/Schüler der 5.-7. Klasse u. an Mittelschulstandorten ohne Ganztagsangeboten, die einen Betreuungsbedarf haben.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgeschlagenen Stufenplan weiterzuverfolgen und entsprechend der Bedarfe umzusetzen.
Weiterentwicklung städtische Schülertreffs
Entscheidungsvorlage
1. Ausgangslage
Das Konzept „Schülertreffs als Horte für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ wurde im Jahr 2007 beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es für Kinder und Jugendliche ab ca. 10 Jahre eine Betreuungslücke, da die Regelhorte auf Grundschulkinder ausgerichtet sind und Angebote der gebundenen Ganztagshauptschule1 nur punktuell zur Verfügung standen. Die Zielgruppen der Schülertreffs sind vorrangig Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zu 7. Klasse, bei Bedarf können die Kinder auch bis zum Ende der 9. Klasse begleitet werden. Um den Zugang möglichst niedrigschwellig zu halten, werden für den Besuch keine Elterngebühren erhoben, seit Einführung der Essensversorgung müssen jedoch die Kosten für die Verpflegung von den Eltern getragen werden. Durch den im Jahr 2007 beschlossenen konzeptionellen Rahmen ist die Förderfähigkeit nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz möglich geworden, im Sinne einer betriebserlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung gemäß § 45 SGB VIII.
Die Anzahl der Schülertreffs hat sich im Laufe der vergangenen 15 Jahre platzmäßig kurzzeitig ausgeweitet, ist in den vergangenen Jahren aber wieder auf das ursprüngliche Ausgangsniveau zurückgegangen. Im Jahr 2007 gab es vier städtische und einen Schülertreff in freier Trägerschaft, mit insgesamt 175 Plätzen. Geplant war, die Anzahl der Einrichtungen auf 10 zu erhöhen, was jedoch nie realisiert werden konnte. Derzeit gibt es 172 Plätze in sechs Schülertreffs2. Der städtische Träger hat bereits im Jahr 2015 zwei der Schülertreffs in Langwasser mangels Nachfrage in Regelhortplätze umgewandelt. Ein schleichender Rückgang der Nachfrage zeichnet sich seit einigen Jahren ab, deutlich verstärkt hat sich der Rückgang aber in den vergangenen zwei Jahren aufgrund der Pandemie und den Zugangsbeschränkungen im Jahr 2020 und 2021. Die gezielten Bemühungen wieder mit den Jugendlichen in Kontakt zu kommen, blieben fast durchgängig erfolglos.
Der aber sicherlich weitaus größere Effekt auf die Nachfrage ist dem starken Ausbau der Ganztagsbe-
| eit dem Schuljahr 2011/2012 haben sich die 24 staatlichen | |
|---|---|
| Nürnberger Mittelschulen zu 7 Mittelschulverbünden zusammengeschlossen. In jedem Mittelschulver- | |
| bund gibt es mindestens eine Schule mit einem offenen oder gebundenen Ganztagsangebot. Damit ist | |
| das Ganztagesangebot für Schülerinnen und Schüler in Nürnberg deutlich ausgebaut worden. Ein | |
| Vorteil der schulischen Ganztagsbetreuung ist die räumliche Verortung am Schulgelände und der di- | |
| rekte Zugang über die Schule. Von den vier verbliebenen städtischen Schülertreffs befinden sich zwei | |
| unmittelbar an einem Schulstandort, die anderen beiden Standorte haben keinen räumlichen Bezug | |
| zu einer Mittelschule. Eine aktuelle Auswertung belegt den kontinuierlichen Rückgang der Nutzung. |
| Einrichtungsname | PZ* | BQ* 2016 | BQ 2017 | BQ 2018 | BQ 2019 | BQ 2020 | BQ 2021 | BQ 2022 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Galgenhofstr. 14a | 42 | 91% | 92% | 83% | 99% | 96% | 81% | 76% | |||||||||
| Preißlerstr. 6 | 25 | 104% | 96% | 100% | 100% | 94% | 70% | 48% | |||||||||
| Ritter-von-Schuh Platz 41 | 30 | 80% | 96% | 88% | 82% | 64% | 58% | 29% | |||||||||
| Ambergerstr. 25 | 25 | 88% | 95% | 97% | 86% | 66% | 59% | 52% | |||||||||
| PZ* = Platzzahl | |||||||||||||||||
| BQ* = Belegungszahl |
BQ*
201
BQ
2017
BQ
2018
BQ
2019
BQ
2020
BQ
2021
BQ
2022
1 Heute: Mittelschulen 2 2022: vier städtische und zwei Schülertreffs in freier Trägerschaft
Obwohl die Standorte sehr intensiv und auf kreative und persönliche Art und Weise um neue Kinder
und Jugendliche werben, lässt sich der Trend nicht aufhalten. Das schulische Angebot ist einfach für
viele Kinder und Jugendliche besser erreichbar und durch die Verzahnung zwischen Schule und Be-
treuung attraktiver. Zudem nutzt auch ein Teil der Jugendlichen die offenen und niedrigschwelligen Angebote der Jugendhilfe, die deutlich weniger Verbindlichkeit erwarten, als es ein Schülertreff tun
muss. Um die staatliche Förderfähigkeit des jeweils belegten Platzes zu behalten, ist eine schriftliche
Betreuungsvereinbarung und regelmäßige Inanspruchnahme erforderlich. Dies erfordert ein gewisse
Maß an Disziplin von den Jugendlichen und auch eine Bereitschaft von den Eltern, hier entsprechen
auf ihre Kinder einzuwirken. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen zwar hier ein großes Bemühe
der Standorte die Kooperation mit den Familien auszubauen, aber mit wenig Resonanz von Seiten d
Eltern und Familien. Das schulische Angebot – ob nun offen oder gebunden – hat einen anderen Ste
lenwert, als das Angebot der Schülertreffs. Dies führt unter anderem dazu, dass die Nutzung stark
fluktuiert und die Auslastung instabil ist. Als Herausforderung für die Verwaltung wird zwischenzeitlic
auch die personelle Bewirtschaftung der Standorte erlebt. Um den laufenden Betrieb und die Öff-
nungszeiten3 durchgängig anbieten zu können, muss eine personelle Mindestausstattung ermöglicht
werden, die aber nicht durchgängig der tatsächlichen Auslastung entspricht.
s d n er l-
h
2. Analyse und Perspektiven der Standorte
Die Verwaltung hat diesen nun seit Jahren zu beobachtbaren Trend zum Anlass genommen, die vier
städtischen Standorte auf den weiteren Bedarf und deren Perspektiven zu analysieren. Ziel ist es, da
bestehende Angebot auf den zukünftigen Bedarf hin zu überprüfen und die Anzahl der Plätze und
Standorte entsprechend zu modifizieren, um eine bedarfsgerechte Versorgung und stabile Auslastun
zu erreichen.
s
g
2.1 Schülertreff Galgenhofstraße 14a mit 42 Plätzen
Die Einrichtung befindet sich in einem städtischen Gebäude, in direkter Nähe zur Mittelschule Hummelsteiner Weg. Der Schülertreff befindet sich im 1. Obergeschoss des Gebäudes, im Erdgeschoss werden Grundschul- und Förderkinder aus den umliegenden Schulen betreut. An der Mittelschule ot h
selbst wird mittlerweile kein Ganztagsangebot mehr vorgehalten. Der Schülertreff richtet sein Angeb
schwerpunktmäßig an die Schülerinnen und Schüler der nahen Mittelschule, vereinzelt kommen auc
Kinder und Jugendliche aus anderen Schulen.
Aktuelle Situation: Die Einrichtung besuchen aktuell 30 Kinder, 12 Plätze sind unbelegt. Die langjäh-
rige Leitung wird in den kommenden zwei Jahren altersbedingt ausscheiden. Im Kitaportal gab es zu
Anmeldeschluss am 31.01.2022 eine Anmeldung für das neue Schuljahr.
m
Perspektive: Der anstehende personelle Wechsel sollte zum Anlass genommen werden, die beiden r
Einrichtungen am Standort Galgenhofstraße zu einem Hort zusammenzuführen und für Kinder bis zu
- Klasse zu öffnen. Damit steht dem Schulstandort nach wie vor ein Betreuungsangebot zur Verfü-
gung, zumindest für Kinder bis zur sechsten Klasse. Den bei der Zusammenführung der Einrichtung
unter Betreuung stehenden Jugendlichen würde ein übergangsweises Betreuungsangebot unterbere
tet werden.
en i-
2.2 Standort Schülertreff Ritter-von-Schuh-Platz 41 mit 30 Plätzen
Der Schülertreff wurde im Jahr 2009 gemeinsam mit dem Jugendtreff neu in Betrieb genommen, auf
Basis einer gemeinsamen räumlichen Konzeption.
gramm, so werden bestimmte Räume gemeinsam genutzt, es gibt auch keine definierte räumliche Trennung in Schülertreff und Jugendtreff.
3 11 bis ca. 17.30 Uhr
Es befindet sich keine Mittelschule in unmittelbarer Nähe, vielmehr kooperiert die Einrichtung mit verschiedenen Schulstandorten.
Aktuelle Situation: Die Auslastung liegt derzeit bei 14 Kindern, 16 Plätze sind unbelegt. Für das neue Betreuungsjahr 2022/2023 gab es bis zum Anmeldeschluss 31.01. keine Anmeldung im Kita-Portal. Zum Ende des Jahres wird die Leitung in den Ruhestand gehen.
Perspektive: Der Schülertreff ist gemeinsam mit dem Jugendtreff im Jahr 2009 neu an den Start gegangen. Der damalige Neubau wurde mit staatlichen Mitteln gefördert mit einer Bindungsfrist von 25 Jahren. Eine anderweitige Anschlussnutzung vor Ablauf der 25-jährigen Bindungsfrist hätte zur Folge, dass die Stadt Nürnberg anteilig Fördergelder zurückzahlen müsste. Von daher ist zu prüfen, ob eine Anschlussnutzung förderunschädlich realisierbar ist. Bis dahin ist der Schülertreff weiter zu betreiben, die Auslastung muss erhöht werden.
Eine Nachnutzung durch eine andere Altersgruppe (Kindergarten oder Hort) wurde bereits geprüft, ist aber nicht umsetzbar. Die jeweiligen Zielgruppen des Jugendtreffs und des Schülertreffs waren kompatibel, eine gemeinsame Raumnutzung auch deswegen möglich. Sollten aber jetzt anstelle des Schülertreffs eine andere Einrichtungsart (Kindergarten/Kinderhort) die Räume nutzen wollen, so müsste aufgrund der Verschiedenheit der Zielgruppen eine klare räumliche Trennung erfolgen, um eine jeweils eigenständige Betriebsführung zu ermöglichen. Dies ist aber aufgrund der vorhandenen baulichen Gegebenheiten nur bedingt vorstellbar und sicherlich mit hohen Kosten verbunden. Zusätzlich müsste auch ein eigener Außenbereich für die Kinder geschaffen werden, für den aber keine Fläche vorhanden ist. Von daher wird eine Nachnutzung als Kindergarten und Kinderhort ausgeschlossen.
Die frei werdenden Räume könnten perspektivisch in einem ersten Schritt dem Jugendtreff zur Verfügung gestellt werden. Damit könnte Jugendlichen ein dem Schülertreff vergleichbares Format angeboten und damit die drängenden Bedarfe an schulischen Hilfen in den anschließenden Quartieren zumindest zum Teil befriedigend aufgefangen werden. In einem nächsten Schritt könnte dann der Jugendtreff mit der fachlich angezeigten Anpassung finanzieller und personeller Ressourcen zu einem Kinder- und Jugendhaus weiterentwickelt werden. Alle Räume des Gebäudes zusammen ermöglichen es, die Mindestnutzfläche eines Kinder- und Jugendhauses von 400 m² zu erreichen und den vorgesehenen Mehrzweckraum, zwei Gruppenräume, eine Werkstatt, eine Cafeteria mit Küche und ein Büro zu realisieren. Das Konzept des Kinder- und Jugendhauses ANNA würde die in der Jugendhilfeplanung genannten Bedarfe der Kinder und Jugendlichen im Quartier auffangen. Zielgruppen sind dabei alle jungen Menschen aus dem Einzugsbereich im Alter von 6 bis ca. 21 Jahre, mit Schwerpunkt auf besonders benachteiligte junge Menschen. Schwerpunkte des Programms des Hauses wären außerschulische Bildungsangebote mit kulturellen, technischen, medialen und politischen Inhalten, schulund berufsbezogene Jugendarbeit mit Hausaufgaben- und Lernhilfen, Beratung und Begleitung, und Freiräume zum Erlernen von Mitbestimmung und Partizipation und damit zur Teilhabe an der Stadtgesellschaft.
Die Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit (2017) beschreibt die Bedarfe wie folgt:
Der Jugendtreff ANNA liegt exakt an der Grenze des Planungsbereichs 18, Gibitzenhof, Hasenbuck, Hummelstein, Rabus und des Planungsbereichs 7, Tafelhof, Galgenhof, Lichtenhof, Steinbühl der Jugendhilfeplanung Offene Kinder- und Jugendarbeit (2017). Im Planungsbereich 18 deckt die „ANNA“ zusammen mit dem Jugendtreff Hasenbuck die Bedarfe Jugendlicher und junger Erwachsener. Angebote für Kinder bietet der Naturspielplatz Neulichtenhof.
Der Planungsbereich 7 erstreckt sich vom Annapark bis Tafelhof zum Nelson-Mandela-Platz. Hier stehen außer dem Kinder- und Jugendtreff Freiraum des Kreisjugendwerks der AWO und dem Jugendtreff ANNA keine Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Lediglich punktuelle Angebote von Jugendverbänden und Kirchengemeinden richten sich noch an Kinder und Jugendliche. Insbesondere Kinder bleiben damit weitestgehend unterversorgt.
Im Planungsbereich leben 2.953 junge Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahre, davon 1.467 Kinder, 6 bis 14 Jahre. Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund liegt in der Altersgruppe 6 bis 14 bis 86 %, bei den 14 bis 18–Jährigen bei 83%, bei den 18 bis 21-Jährigen immer noch bei 66%, bei der Gesamtbevölkerung bei 58%. Alleine diese große Zahl an jungen Menschen löst lt. Jugendhilfeplanung den Bedarf für mindestens eine große Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit aus.
In diesem Stadtgebiet wohnen eher finanziell schwächere Familien. Das Leben vieler junger Menschen ist von materiellen und sozialen Notlagen geprägt. Fehlende elterliche Förderung bis hin zu Vernachlässigung und Gewalt sind oftmals Erfahrungen, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen bestimmen. Auf Grund finanzieller Knappheit ist vielen jungen Menschen der Zugang zu kulturellen, sportlichen und Bildungsangeboten verwehrt, Benachteiligungen im Verhältnis zu Gleichaltrigen sind für sie deutlich spürbar.
Unterstützung in schulischen Fragen können Eltern mit einfachen Schulabschlüssen zudem kaum geben. Signifikant ist auch die relativ hohe Anzahl Alleinerziehender im Gebiet, meist Mütter. Durch ihre Doppelbelastung Arbeit und Kinder schaffen sie oft die notwendige Förderung in schulischen Belangen nicht. Mit diesen Konstellationen wird die Bewältigung einer Schullaufbahn an einer weiterführenden Bildungseinrichtung für die Kinder sehr schwierig. Ein Fehlbedarf von kostengünstiger/ bezahlbarer Nachhilfe für Kinder und Schüler/-innen weiterführender Schulen ist zu erkennen, zudem sind entsprechende Angebote zu wenig bekannt. Gute Schul- und Berufsausbildung wäre ein probater Weg für junge Menschen, die Armutsspirale ihrer Familien zu durchbrechen.
Die Kumulation sozialer Belastungsindikatoren im Gebiet löst weitergehende multiple soziale Problematiken aus. Unter diesem Blickwinkel muss das aktuelle Angebot als völlig unzureichend betrachtet werden und eine eklatante Unterversorgung von Kindern mit Angeboten insbesondere der Offenen Kinder- und Jugendarbeit konstatiert werden.
Die Situation ist in der Jugendhilfe bekannt und kann so auf Dauer nicht hingenommen werden. Deshalb sucht das Jugendamt seit Langem nach Möglichkeiten, das räumliche und inhaltliche Angebot des Jugendtreff ANNA zu erweitern und so das Konzept eines Kinder- und Jugendhauses zu realisieren. Nachdem Optionen angedacht und abgeprüft wurden, stellt letztlich eine Optimierung des Jugendtreffs die einzig realistische Möglichkeit dar, um die drängenden Bedarfe des Quartiers anzugehen. Zudem lassen die räumlichen Gegebenheiten des Hauses nur eine kooperative Nutzung durch einen Träger und homogene Zielgruppen zu (ein Eingang, ein Treppenhaus, gemeinsame Raumnutzung).
2.3 Standort Schülertreff Preißlerstraße 5 mit 25 Plätzen
Der Schülertreff nutzt (ehemalige) Schulräume direkt im Schulgebäude. Aufgrund der begrenzten
Raumkapazitäten ist aber eine Mitnutzung von schulischen Räumen notwendig, was sich nicht immer
so wie gewünscht realisieren lässt. Die Mittelschule selbst bietet eine gebundene Ganztagesbetreu-
ung an und kooperiert auch mit umliegenden Einrichtungen der Jugendhilfe.
Aktuelle Situation: Die Auslastung liegt derzeit mit 12 Kindern bei 48 Prozent. Die Leitungsstelle ist derzeit befristet vakant, die kommissarische Nachbesetzung ist bisher nicht erfolgt. Aktuell sind im Kita-Portal keine Kinder angemeldet, zum Ende des Kitajahres scheiden voraussichtlich drei der derzeit 12 angemeldeten Kinder aus, damit verbleiben 9 Kinder bzw. Jugendliche.
Perspektive: Der langfristige Bedarf für einen Schülertreff an diesem Standort wird nicht mehr gese-
hen. Von daher wird vorgeschlagen, den Betrieb zum Ende des Betriebsjahrs 2021/2022 am Standort
Preißlerstraße auslaufen zu lassen und die beiden Standorte Ritter-von-Schuh-Platz und Preißlerstraße zusammenzuführen.
Eine anderweitige Nutzung der schulischen Räumlichkeiten durch die Jugendhilfe ist nicht möglich.
Die Schulräume stehen dann wieder der Schulverwaltung zur Verfügung.
2.4 Standort Amberger Straße 25 mit 25 Plätzen
Die vom Schülertreff genutzten Räume befinden sich auf dem Schulgelände der Georg-Paul-Amber
ger-Schule4, als Außenspielfläche dient der Schulhof. Mit der Schulverwaltung wurde bisher abge-
stimmt, dass die Überlassung der Räume einen gewissen Bestandsschutz genießt, solange die Ver
waltung einen Bedarf für das Angebot hat.
Aufgrund der fehlenden räumlichen Anbindung an eine Mittelschule erstreckt sich die Kooperation auf
verschiedene Mittelschulstandorte sowie auf Förderzentren im Südwesten von Nürnberg.
Aktuelle Situation: Von den 25 Plätzen sind aktuell 19 belegt. Der Schülertreff hat sich zwischenzeit
lich eine stabile Kooperation mit verschiedenen Schulstandorten aufgebaut, die aber nicht für eine
Vollauslastung sorgt. Aber auch für diesen Standort liegen derzeit keine Anmeldungen für das neue
Schuljahr 2022/2023 vor.
Perspektive: Mit dem mittelfristigen Wegfall von zwei der vier Standorte ist davon auszugehen, dass
die Auslastung wieder zunimmt. Dies setzt natürlich voraus, dass für das Angebot intensiv geworbe
wird, sowohl bei den Schulleitungen selbst, als auch beispielsweise über die Jugendsozialarbeit und
Fachdienste. Die Verwaltung schlägt vor, den Standort für die kommenden zwei Betriebsjahr
2022/2023 und 2023/2024 zu erhalten und dann die Auslastung neu zu prüfen.
n
3. Weiteres stufenweises Vorgehen
Eine Anpassung des bisherigen Angebots ist sowohl aufgrund der zurückgehenden Nachfrage als
auch aus wirtschaftlichen Gründen angezeigt. Wie oben beschrieben, ergeben sich im Laufe dieses
bzw. der kommenden beiden Jahre auch personelle Veränderungen auf Leitungsebene. Die Verwal
tung schlägt deshalb vor, das bisherige Angebot stufenweise auf drei, gegebenenfalls auch auf zwe
Standorte zu bündeln und die Nachfrage und Auslastung weiter zu beobachten, mit Blick auf einen
mittelfristigen Bedarf. Eine Anpassung der Personalausstattung an die tatsächliche Auslastung erfolgt
grundsätzlich unter Einhaltung der förderrechtlichen und aussichtsrechtlichen Vorgaben:
Ende Kitajahr 2021/2022: Zusammenführung der beiden Standorte Ritter-von-Schuh-Platz und
Preißlerstraße am Standort Ritter-von-Schuh-Platz. Überprüfung in Richtung einer mittelfristi
gen Anschlussnutzung des Standorts Ritter-von-Schuh-Platz.
4 Grundschule
Kitajahr 2023/2024: Zusammenlegung des Schülertreffs Galgenhofstraße und Hort Galgenhof
straße, mit Erweiterung des Hortangebots bis zur 6. Klasse.
Kitajahr 2024/2025: Überprüfung Auslastung und weiterer Bedarf am Standort Amberger
Straße und Entwicklung eines Vorschlags zum weiteren Vorgehen.
-
Bei allen anstehenden Entscheidungen ist das Personal, die Elternbeiräte und die Personalvertretung
regelmäßig zu informieren und anzuhören. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich das be-
stehende Personal einer Einrichtung vorausschauend im Rahmen der jährlich stattfindenden Stellen-
börse weiter bewerben kann. Damit wird gewährleistet, dass ein selbstbestimmter Wechsel stattfinden
kann. Die von einer Schließung betroffenen Jugendlichen sind frühzeitig über die Entscheidung zu in-
formieren und das jeweilige Team vor Ort hat alternative Betreuungsoptionen zu prüfen und anzubie-
ten. Die Verwaltung regt an, die freiwerdenden Räume mit Blick auf die kurzfristige Betreuung von ge-
flüchteten Kindern bzw. Jugendlichen zu prüfen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 28.04.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Computerspielangebot
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.08.2021
Anlagen: Sachverhaltsdarstellung_Computerspielangebote in der Jugendarbeit Antrag_SPD_Computerspielangebote in der Jugendarbeit
Bericht:
Die SPD-Stadtratsfraktion setzt sich mit ihrem Antrag vom 17.08.2021 mit dem Thema Computerspielangebote in der Jugendarbeit auseinander. Damit greift sie ein Thema auf, das nicht zuletzt mit weiteren Themen der Digitalisierung in den Fokus des öffentlichen Diskurses gerückt und Gegenstand der Kinder- und Jugendarbeit geworden ist.
Die Verwaltung des Jugendamts gibt nach einem kurzen Input über die digitalen Lebenswelten Kinder und Jugendlicher zunächst einen Überblick über die vielfältigen digitalen Spielangebote in Nürnberg und bezieht sowohl kommerzielle als auch städtische oder städtisch geförderte Angebote mit ein. Vertieft werden anschließend die speziellen Angebote der Offenen Jugendarbeit, und es werden Aussagen über den weiteren Bedarf getroffen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Computerspielagebote werden für junge Menschen, unabhängig der Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, für Bedürfnisse von Mädchen und Jungen, teilweise im geschlechtshomogenen Setting angeboten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Sachverhalt:
Computer- und weitere digitale Spielangebote in der Kinder- und Jugendarbeit
Die SPD-Stadtratsfraktion setzt sich mit ihrem Antrag vom 17.08.2021 mit dem Thema Computerspielangebote in der Jugendarbeit auseinander. Damit greift sie ein Thema auf, das nicht zuletzt mit weiteren Themen der Digitalisierung in den Fokus des öffentlichen Diskurses gerückt und Gegenstand der Kinder- und Jugendarbeit geworden ist.
Vorangestellt wird ein Exkurs über die digitalen Lebenswelten Kinder und Jugendlicher. Nach einem Überblick über die digitalen Spielangebote in Nürnberg beschreibt der Bericht die Computer- und weiteren digitalen Spielangebote der kommunalen Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKiJA) und erläutert die aus ihrer Sicht notwendige Ergänzung des Angebots.
1. Kinder- und Jugendarbeit und digitale Lebenswelten
Die Digitalisierung hat die Jugendarbeit längst erreicht, gelten doch insbesondere Jugendliche als sogenannte „Digital Natives“, als die Generation, die mit den digitalen Medien aufwächst und diese wie selbstverständlich nutzt. Die Jugendarbeit muss damit umgehen und auch die digitalen Lebenswelten Jugendlicher als ihren Handlungsraum begreifen. Längst gehören Computerspielangebote und weitere digitale Spielangebote in den Einrichtungen der OKiJA zum Standard. Kaum eine Einrichtung, die nicht über eine oder mehrere Spielekonsolen verfügt, oder Computer zum Spielen bereitstellt. In mehreren Einrichtungen gehören digitale Spielangebote gar zum Angebotsschwerpunkt. Die Corona-Krise hat die Nutzung digitaler Elemente in der Kinder- und insbesondere in der Jugendarbeit stark beschleunigt, auch wenn Begegnungen und Angebote in Präsenz durch Nichts gleichwertig zu ersetzen sind.
Wie selbstverständlich bewegen sich Jugendliche und vermehrt auch ältere Kinder durch die digitalen Welten. Dabei ist nicht mehr der Computer, sondern das Handy Dreh- und Angelpunkt der digitalen (Er-)Lebenswelt. Schon E-Mail-Adressen sind z.B. für Jugendliche „Old School“, Informationen und Verabredungen werden über Messenger-Dienste und Social Networks, wie WhatsApp, Twitter, Instagram usw. ausgetauscht. Auch das Gaming findet vermehrt über das Handy statt. Jugendliche „verwachsen“ sozusagen mit ihrem Smartphone. An oberster Stelle stehen heute die Smartphone-Spiele, gefolgt von Konsolen- und PC-Spielen. Knapp zwei Stunden täglich verbringen deutsche Jugendliche durchschnittlich mit digitalen Spielen (Quelle: www.mpfs.de/studien/jim-studie/2019/).
Das Computer Spielen ist ja auch immer Gegenstand gesellschaftlicher Diskussionen und oft hitziger Debatten. Im Folgenden werden beispielhaft positive und negative Aspekte dargestellt:
Positive Aspekte: Gemeinsames Spielen verbindet und macht Spaß! Zusätzlich lädt es dazu ein, soziale und kulturelle Barrieren abzubauen. Erfolgserlebnisse im Spiel sind motivierend.
Computerspiele bieten andere Lernmöglichkeiten und -settings als die Schule. Eingebettet in einen pädagogischen Rahmen können bestimmte Spiele Kinder auch zu Hause fördern – sei es in Mathematik, Sprachen oder Geschichte. Es muss aber nicht immer ein „Lernspiel“ sein: Alle Computerspiele bieten Lernerfahrungen, die Ausgangspunkt für eine Vertiefung der jeweiligen Thematik sein könnten.
Computerspiele bieten tolle Möglichkeiten, um in Phantasiewelten verschiedene Rollen auszuprobieren oder völlig neue Situationen zu simulieren. Dabei wird die Kreativität gefördert.
Im Spiel erleben sich Kinder und Jugendliche als kompetent: Erfolgserlebnisse motivieren und das eigene Handeln wird als wirkungsvoll erlebt. Junge Spieler und Spielerinnen können zusätzlich dazu ermutigt werden, in die Expert/-innenrolle zu schlüpfen und ihr Wissen über Computerspiele mit Erwachsenen zu teilen.
Negative Aspekte: Es gibt eine Vielspieler-Problematik, bis hin zur „süchtigen“ Nutzung. Wobei eine intensive Mediennutzung nicht zwangsläufig für eine Sucht sprechen muss. Oft reichen pädagogische Maßnahmen aus, um das Thema zu bearbeiten.
Jugendgefährdende Inhalte, z.B. Gewaltinhalte, beängstigende Inhalte, Handlungsdruck, etc., welche abhängig vom Alter und der Reife überfordern können, sind wie in der gesamten digitalen Lebenswelt Kinder und Jugendlicher auch hier ein von der Medienpädagogik aufzugreifender Aspekt.
Vermutete gesundheitliche Risiken bei übermäßiger Nutzung im jungen Alter (Entwicklungsstörungen, Sprachentwicklungsstörungen (bis 6 Jahre), motorische Hyperaktivität) [BLIKK Studie BLIKK Studie - Zusammenfassung v. Kinderärzte im Netz + BLIKK Studie]
In der Kinder- und Jugendarbeit bedarf es einer grundsätzlichen Bereitschaft, offen an das Thema heranzugehen und Chancen und Gefahren zu erkennen und damit umzugehen. Die Kinder- und Jugendarbeit muss hierbei den Fokus auf die Entwicklung von pädagogischen Konzepten zur Begleitung von computerspielbegeisterten Jugendlichen legen, ohne die möglicherweise problematischen Wirkungen der Nutzung von Computerspielen außer Acht zu lassen.
2. Digitale Spielangebote in Nürnberg
2.1. Digitale Spielangebote des Medienzentrums Parabol & Partner
Das Medienzentrum Parabol ist langjähriger medienpädagogischer Partner der Stadt Nürnberg, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit und der Kindertagesbetreuung. Es führt sowohl pädagogische Angebote in den Einrichtungen durch als auch medienpädagogische Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Es ist stark in das Thema Computerspiele und digitales Spielen involviert und möchte vor allem Jugendlichen die Möglichkeit geben, ihre Leidenschaft „das Computer Spielen“ in einem pädagogischen Setting auszuüben und somit auch die Eltern, die oftmals überfordert sind, zu unterstützen.
FrankenFinals – das e-Sportevent Die FrankenFinals finden einmal im Jahr statt. Die Frankenfinals sind ein „League of Legends“-Turnier, das gemeinsam mit dem Gaming-Verein TheLanCrancks organisiert wird.
In Zeiten von Corona kann das Turnier nur „Offline“ stattfinden. Mit über 1000 Stream-Zuschauer*innen im Netz und 250 Jugendlichen als Spielerinnen und Spielern war es ein voller Erfolg.
Aufbau eines eigenen Minecraft-Server
Auf einem eigenen Minecraft-Server können Jugendliche eigene Welten erstellen und sich in großen
Gruppen miteinander spielerisch und kreativ ausleben. Dabei kann Parabol als Betreiber die Einstel-
lungen für die Welten und die Rechte der Jugendlichen jeweils frei bestimmen.
Vor allem auch für Partizipationsprojekte in Verbindung mit „laut!“ lässt sich ein eigener Server sehr
gut nutzen. Durch die Möglichkeit, gemeinsame Welten langfristig zugänglich zu machen, eignet sich
ein eigener Server dazu, Jugendliche auch über längere Zeit für pädagogische Minecraft-Angebote zu
interessieren.
Games & Festival
Das Haus des Spielens und das Medienzentrum Parabol wollen mit dem Games & Festival einen
Event für die Spiel(e)kultur schaffen,
arbeit beteiligt sich mit eigenen Angeboten an dem Festival. Das nächste Games & Festival findet vom 25. Juni bis 3. Juli 2022 statt. Das im Aufbau befindliche Haus des Spielens will das Pellerhaus neu zum Leben erwecken und dabei sowohl die analoge wie die digitale Spielewelt umfassen.
Weitere Angebote des Medienzentrums Parabol: Informationsveranstaltungen für Eltern und Pädagog/-innen zum Thema Computerspiele Beratung der Offenen Jugendarbeit für Gamingformate Durchführung von Training- Camps zu bestimmten Computerspielen für Jugendliche aus der Jugendarbeit Ferienangebote für Jugendliche aus Nürnberg, z.B.: Wir programmieren ein Computerspiel. Streamingangebote zu folgenden Themen:
-
Aufwachsen mit Videospielen
-
Vorstellung der Videospiellandschaft
-
Kooperative Videospiele für Familien
-
Indi-Games für Jugendliche
2.2. Kommerzielle Angebote
Projekte: Project HIVE (teilkommerziell): Möglichkeiten für Interessierte, ihr digitales Spielhobby auszuüben. Gamingcommunity für den Raum Nürnberg mit diversen On- & Offlineprojekten.
Escape Rooms & Schnitzeljagd 2.0: In einem Escape Room werden die Mitspieler in einem Raum “eingeschlossen”, aus dem sie sich innerhalb von einer vorgegebenen Zeit durch das Lösen von Rätseln und dem cleveren Kombinieren von Hinweisen befreien können. Die Räume werden mit den verschiedensten Szenarien und Hintergrundgeschichten angeboten.
Bei einem Outdoor Escape Room oder einer Schnitzeljagd 2.0 löst man Rätsel im Freien in einem bestimmten Gebiet. Hierbei wird häufig noch zusätzlich die Umgebung der Spielenden miteinbezogen. Sie funktionieren häufig über Smartphones.
Anbieter in Nürnberg (Stand 01.02.2022): Escape Room | Exit The Room Finest Escape Nürnberg Escape Agency (escape-nbg.de) Scavenger Escape Rooms Nürnberg: Escaperooms +Stadtrallyes TeamEscape Nürnberg (exitgames-nuernberg.de): Escaperooms +Stadtrallyes Sir Peter Morgan (sir-peter-morgan.de): Outdoor Escaperrooms (Schnitzeljagd 2.0) CityGames: Next Level Schnitzeljagd in Nürnberg: Stadtrallyes (Schnitzeljagd 2.0)
Lasertag: Lasertag ist ein Teamspiel, bei dem verschiedene Aufgaben in mehreren Schwierigkeitsstufen gelöst werden müssen. Die Spieler tragen dabei eine Ausrüstung, die aus einer Weste und einer Laserpistole besteht. Durch das Markieren von Spielern und Sonderzielen bekommt man Punkte.
Anbieter in Nürnberg (Stand 01.02.2022): ActionPark Nürnberg (actionpark-nuernberg.de): Lasertag+ Darttag Snap Lasertag Nürnberg (snap-lasertag.de): Lasertag + Escaperooms + Nerfgunfight
Virtual Reality: Beim Virtual Reality Gaming taucht man durch das Tragen einer Speziellen Brille und weiterer Ausrüstung in verschiedene Spielgenres wie Geschicklichkeitsspiele, VR Escaperooms oder Wettrennen in virtuellen Welten ein.
Anbieter in Nürnberg (Stand 01.02.2022): VR Funpark PIXELS (pixels-vr.de) Virtuis
3. Computer- und weitere digitale Spielangebote der Einrichtungen der kommunalen
OKiJA
3.1 Standardangebote und Rahmenbedingungen
Computerspiel- und weitere digitale Spielangebote sind in die Angebotsstruktur der OKiJA fest eingebunden. Nahezu jede Einrichtung der kommunalen OKiJA verfügt über Computer zum Spielen und Plattformen für digitale Spiele. Das Spektrum reicht von Spielekonsolen verschiedener Hersteller (Playstation, Wii, X-Box), über webbasierte Browserspiele auf Computern oder klassischen Computerspielen mit fest installierten Spielen, bis hin zu Spielen auf dem Smartphone. Daher ist es für die Einrichtungen sehr wichtig, über ein leistungsstarkes Internet und WLAN zu verfügen, da nicht nur Spiele, sondern auch die Kommunikation über das Smartphone stattfindet.
In der Regel gibt es in den Einrichtungen definierte Zeiten oder Zeitkontingente zum digitalen Spielen. Es wird auch darauf geachtet, dass die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Relevante Themen rund um das digitale Spielen werden pädagogisch aufgearbeitet und mit den Jugendlichen erörtert.
3.2 Vernetzte Angebote teils in Kooperation mit dem Medienzentrum Parabol für 2022
FIFA 22-Online-Liga Jugendliche aus verschiedenen Einrichtungen spielen für diese Online FIFA 22 in einer Liga gegeneinander, wenn wieder möglich (Corona!) auch in Präsenz. Girls Gaming Night In einem geschützten Rahmen können Mädchen in zwei Altersgruppen zu unterschiedlichen Tageszeiten digitale Spielerfahrungen machen. Dabei werden auch Spiele und Ausstattung nach Genderaspekten ausgewählt Nürnberg Zockt Es ist ein League-of-Legend-Turnier und ein weiteres E-Sport-Event übergreifend für mehrere Einrichtungen geplant. Games & Festival Einrichtungen der OKiJA werden in das Festival von Haus des Spiels und Parabol mit eingebunden. Nutzung des Parabol-Minecraft-Servers Mehrere Einrichtungen nutzen den Server für Partizipations- und Stadtentwicklungsprojekte. Auch „laut!“ nutzt diese Ressource.
Auch in der OKiJA der freien Träger steht digitales Spielen auf der Agenda. Das Medienzentrum Parabol wendet sich mit seiner Expertise auch an diese. An den o.g. Projekten und Aktionen sind oft auch Einrichtungen freier Träger der OKiJA beteiligt.
4. Fazit und Ausblick
Digitale Spielangebote und weitere digitale Angebote haben sich in den Einrichtungen der OKiJA während der Corona-Krise weiter etabliert. Die Digitalisierung ist jetzt nicht mehr nur Thema von einzelnen Einrichtungen, sondern ist thematisch als Querschnitt in allen Einrichtungen fest verankert. Einzelne Häuser wie z.B. der Jugendtreff „Max“ oder das KiJH TetriX setzen innerhalb ihres Portfolios digitale Schwerpunkte.
Insgesamt kann gesagt werden, dass für interessierte Jugendliche in der OKiJA Computerspiel- und weitere digitale Spielangebote vorhanden sind, die sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch ausbaufähig sind. Sogenannte „Hardcoregamer“, die Digitales Spielen als ernsthaftes Hobby oder mehr betreiben, sind eher im privaten Umfeld aktiv oder schließen sich anderen teilweise auch kommerziellen Communities an. Auch dafür gibt es in Nürnberg ausreichend Angebote.
Aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes ist über die beschriebenen Angebote hinaus kein spezielles Angebot mit dem Schwerpunkt „Computerspiele“ notwendig, wohl aber ein Bedarf für den Ausbau und die Pflege der bestehenden Computer- und der weiteren digitalen Spielangebote.
Die im Antrag der SPD-Stadtratsfraktion angesprochene sinnvolle und notwendige Ergänzung ist in einem weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur der Einrichtungen der OKiJA, mit flächendeckendem WLAN und weiteren Endgeräten und dem noch stärkeren Support durch das Medienzentrum Parabol zu sehen. Dem Medienzentrum Parabol kommt bei den digitalen Spielangeboten der OKiJA mehrfach Bedeutung zu. Sie schulen und koordinieren die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der OKiJA und befähigen sie so, digitale Angebote zu entwickeln und durchzuführen. Ebenso entwickeln und koordinieren sie gemeinsame Projekte digitalen Spielens.
Längst reichen die Kapazitäten von Parabol nicht aus, um digitale Fortbildungsangebote und Spielangebote in den Einrichtungen der OKiJA und die Computerspielszene im Allgemeinen im notwendigen Umfang zu unterstützen und auszubauen. Aus fachlicher Sicht wird empfohlen, den kommunalen Zuschuss an das Medienzentrum Parabol für diesen Zweck entsprechend zu erhöhen.
ÖÖ
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 28.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Anerkennung der Gesellschaft für kulturelle Freiräume (GkF) mbH als freier Träger der
Jugendhilfe gem § 75 SGB VIII
Anlagen: Enscheidungsvorlage_Anerkennung_ZBau
Sachverhalt (kurz):
Die Gesellschaft für kulturelle Freiräume (GkF) mbH beantragt die öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach den Vorschriften des § 75 SGB VIII.
Über diese Anerkennung nach § 75 SGB VIII entscheidet der Jugendhilfeausschuss gemäß § 5 Abs. 4 Nr. 7 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Nürnberg.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Die Gesellschaft für kulturelle Freiräume (GkF) mbH mit Sitz in Nürnberg vertreten durch Steffen Zimmermann (Geschäftsführer) wird gemäß § 75 SGB VIII als förderungswürdiger freier Träger der Jugendhilfe öffentlich anerkannt.
Entscheidungsvorlage
Anerkennung der Gesellschaft für kulturelle Freiräume (GkF) mbH freier Träger der Jugendhilfe
gem. § 75 SGB VIII
Ausgangslage
Der Z-Bau – Haus für Gegenwartskultur ist ein Kulturhaus in Nürnberg, das von der Gesellschaft für kulturelle Freiräume betrieben wird, die sich zu diesem Zweck im Jahr 2014 gründete. Teilhabende Gesellschafter sind die Musikzentrale Nürnberg e. V. (gemeinnütziger Verein und Träger der Jugendhilfe mit dem Ziel der Förderung der regionalen Musikszene), der Kunstverein Hintere Cramergasse e.V. (gemeinnütziger Verein und Mieter eines Veranstaltungsraums im Z-Bau, mit Schwerpunkt auf Konzertveranstaltungen) sowie die Stadt Nürnberg, welche das stadteigene Gebäude auf dem Anwesen Frankenstr. 200 zur Nutzung als kulturellen Freiraum überlässt.
Zweck der Tätigkeiten der GkF im Z-Bau sind lt. § 2 des Gesellschaftervertrags die Förderung von Kultur in ihrer Vielfalt und von Kulturschaffenden im Großraum Nürnberg. Es werden partizipative, offene und niedrigschwellige Strukturen zur Verfügung gestellt und Möglichkeiten zur Umsetzung und zum Erleben des subjektiven Kulturempfindens geboten. Ziele sind hierbei: eine positive Beeinflussung kultureller Sozialisation, die nachhaltige Entwicklung und Stärkung eines ästhetischen Bezugsrahmens bzw. Empfindens des Einzelnen, die Förderung von individuellen kreativen Ressourcen und berufliche Weiterbildung im Sektor der Kultur- und Kreativwirtschaft. Kulturschaffende und -rezipienten sollen in ihrer Entwicklung zu aufgeklärten, reflektierten und inspirierten Persönlichkeiten unterstützt werden.
Im Bereich der Jugendhilfe ist die GkF durch die Organisation verschiedener Angebote und Veranstaltungen tätig. Durch das offene Konzept als Förder- und Kreativzentrum, das gegenwärtige Formen der Pop- Sub- und Alternativkultur umfasst, werden v. a. jüngere Menschen und Jugendliche angesprochen. Die Angebote werden auch durch festangestelltes pädagogisches Personal konzipiert und betreut.
Veranstaltungsformate /Angebote speziell für Jugendliche: Schema Z: Schema Z - Discoveranstaltung ab 16 Jahres in Zusammenarbeit mit Novum Events und Jugendamt Rap im Z-Bau (Konzerte ab 16 Jahren) Comic Café (offenes Angebot) Rollenspielstammtisch (offenes Angebot) Freizeitangebote (Basketball, Tischtennisplatte im Außenbereich, Rollgarten für Scater) Vermietungen: Style Scouts (Graffiti Kunst), Zirkuslabor, Fotokurse, offene Fahrradwerkstatt, basisdemokratischer Kunstverein, Urban Lab - Büro für partizipative Stadtentwicklung, Musikübungsräume für Musikgruppen
Ziel der Angebote für Jugendliche ist es „jungen Menschen eine erstrebenswerte, also gewaltfreie und tolerante Freikultur näher zu bringen, die in rein kommerziellen Kontexten eher selten anzutreffen ist"1
1 S. 3 Antragsunterlagen - Trägerstruktur
Zudem betreut der Z-Bau seit mehreren Jahren in Kooperation mit Treffpunkt e.V. (Koordinierungsstelle für gerichtliche Arbeitsweisungen und Fachstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit) und Justus e.V. (Verein zur Hilfe für jugendliche Straftäterinnen und Straftäter) Sozialstundenleistende, die ihre gerichtlich angeordneten Strafstunden ableisten. Ziel der Sozialen Arbeit des Z-Baus ist es, einen wertschätzenden und respektvollen Umgang entgegenzubringen, gewaltfrei zu kommunizieren und sinnvolle Tätigkeiten zu verfolgen. Der kulturelle Kontext des Z-Baus wird dabei genutzt, um kreative Projekte umzusetzen.
Voraussetzungen
Als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 Abs. 1 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
- auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind, 2. gemeinnützige Zielsetzungen verfolgen, 3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind und 4. die Gewähr2 für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten" (§ 75 Abs. 1 SGB VIII).
Die Voraussetzungen werden von der GkF mbH zur Anerkennung als freier Träger der
Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII erfüllt3.
Die GkF ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe i. S. d. § 1 SGB VIII tätig. Durch die Veranstaltungen und Angebote verfolgt sie das Ziel zur Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (§ 1 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 SGB VIII). Die Tätigkeit erstreckt sich hier auf den Teilbereich außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer und kultureller Bildung der Jugendarbeit gem. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII und entspricht der Jugendarbeit in Geselligkeit gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII. Zur Erfüllung der Voraussetzung des § 75 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII muss der Träger nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen, diese muss aber nach dem Gesellschaftsvertrag als auch in der praktischen Arbeit als genügend gewichtet, von anderen Aufgaben als abgegrenzter Schwerpunkt erscheinen. Die o. g. Zwecke der GmbH gem. § 2 des Gesellschaftsvertrags können hier bereits mit Bezug zur Jugendarbeit gesehen werden, die praktische Umsetzung erfolgt durch die Bereitstellung der beschriebenen Angebote. Eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags unter Aufnahme des Zwecks der Jugendhilfe ist für die Zukunft geplant.
Die GkF ist eine juristische Person und erfüllt die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII, da die GmbH gem. des Gesellschaftsvertrags gemeinwohlorientiert ist und sämtliche Überschüsse einzig für diesen Zweck verwendet werden können. Die Tätigkeiten des Trägers dienen
2 Die Erfüllung des Erziehungsauftrags im Sinne des § 1 SGB VIII bietet in der Regel die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit; Auszug aus §1 SGB VIII: (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. 3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
3 Die Antragsunterlagen können auf Wunsch bei der Verwaltung des Jugendamts eingesehen werden.
zudem nicht einem geschlossenen Kreis von Mitgliedern, sondern sind offene Angebote und Veranstaltungen. Gem. § 17 des Gesellschaftsvertrags besteht eine Rechenschaftspflicht gegenüber den Mitgliedern der Gesellschaft (Gesellschafter, s. o.). Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Vermögen der Stadt Nürnberg übertragen (§ 21 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).
Die GkF kann aufgrund ihrer fachlichen und personellen Voraussetzungen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten, da wichtige Angebote der Nürnberger Kulturszene für junge Erwachsene und Jugendliche mit pädagogischem Konzept und geeignetem Fachpersonal durchgeführt werden. Sie bietet zudem die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. (Vgl. § 2 Abs. 1 Satz 5 f. Gesellschaftsvertrag GkF mbH).
Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist (§ 75 Abs. 2 SGB VIII). Die GkF ist seit 2014 auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig.
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt, es wird auch kein Anspruch auf eine dauerhafte Förderung begründet. Die GkF mbH erlangt durch die Anerkennung die Möglichkeit, einen Sitz im Jugendhilfeausschuss zu erlangen und an Arbeitsgemeinschaften beteiligt zu werden, wie z.B. die AG 78, d. h. als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe hat die GkF mbH ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Jugendhilfe.
Die Verwaltung des Jugendamts empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss die Anerkennung der Gesellschaft für kulturelle Freiräume (GkF) mbH als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII i. V. m. § 33 Abs. 1 Nr. 3 AGSG zu beschließen.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Jugendhilfeausschuss 28.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Förderung aus dem Projekte- und Initiativenfonds
Entscheidung über vorliegenden Antrag
Anlagen: Entscheidungsvorlage_Projekte-und Initiativenfonds Antrag_Fränkisches_Bildungswerk
Sachverhalt (kurz):
Der Projektantrag wurde auf Basis der strategischen Eckpunkte des Geschäftsbereiches beurteilt und ausgewählt.
Der Bezug zu den Leitlininen des Orientierungsrahmens wird in der Sachverhaltsdarstellung gezeigt. Verwaltungsinterne Beteiligungen, Stellungnahmen und fachliche Begutachtungen erfolgen abhängig von der Thematik. Nach der Beschlussfassung erfolgt die Abwicklung des Zuschusses einschließlich der Überwachung der Verwendung durch Ref V.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 6.100 € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv 6.100 € davon Personalkosten € pro Jahr
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Förderungenie kommen Kindern, Jugendlichen und Familien unabhängig von Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, mit oder ohne (drohende Behinderung) zu Gute.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Es wird folgende Förderung beschlossen:
Das Fränkische Bildungswerk für Friedensarbeit e.V. erhält für das Projekt „Resilienzförderung von Kindern in KiTas“ einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 6.100,00 Euro.
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.04.2022
Förderung aus dem „Projekte- und Initiativenfonds“
Beratungsgegenstand - Ziele, Inhalt, Konsequenzen
1. Ressourcen
Für den „Projekte- und Initiativenfonds“ stehen 2022 Mittel in Höhe von 40.000,00 Euro zur Verfügung.
Bisher wurden noch keine Förderungen ausbezahlt, so dass aktuell noch der gesamte Betrag in Höhe von 40.000,00 Euro zur Verfügung stehen.
Erfolgt die Förderung entsprechend dem vorliegenden Beschlussvorschlag in Höhe von insgesamt 6.100,00 Euro, stehen für Förderungen aus dem Projekte- und Initiativenfonds für 2022 unter Berücksichtigung der reservierten Fördermittel für das Projekt „Laut! Jugend bewegt Stadt“ (12.800,00 Euro) noch Mittel in Höhe von 27.200,00 Euro zur Verfügung.
2. Organisation und Abwicklung
Die Abwicklung der Zuschüsse einschließlich der Überwachung der Verwendung erfolgt durch Ref. V.
3. Programme, Instrumente, Maßnahmen
Erwartete Ergebnisse, Wirkungen
Im Folgenden wird die Zielrichtung der beantragten Förderungen hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen, deren Finanzierung und erwarteten Ergebnisse, Wirkungen / Zielsetzungen für die Bürgerinnen und Bürger bzw. bestimmte Zielgruppen erläutert.
3.1 Antrag Fränkisches Bildungswerk für Friedensarbeit e.V.
„Resilienzförderung von Kindern in KiTas““
Kinder leiden stark unter den Coronabedingungen. Mit dem Projekt unterstützt das Fränkische Bildungswerk für Friedensarbeit Kinder in den KiTas, um die Widerstandskraft zu fördern. Es wird ein Konzept entwickelt, das den Erziehenden und den Kindern ermöglicht, auf ihre Grundwiderstandskräfte zurückzugreifen. Dafür geht der Verein in die KiTas und arbeitet mit den Kindern wie auch mit den Erziehenden. Es werden Elternabende und –trainings angeboten, die Eltern darauf aufmerksam machen, was Kinder aktuell brauchen.
Die Maßnahme entspricht in der Thematik der
Leitlinie 1:Familie stärken, Erziehung unterstützen
Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen
Leitlinie 3: Rechte von Kindern und Jugendlichen durchsetzen
Eine einmalige Förderung i. H. v. 6.100,00 Euro
wird befürwortet.