Beschlussvorlage Stpl/026/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren„
Stadterneuerungsgebiet Nördliche Altstadt
Aufwertung Stangengäßchen
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.06.2021
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.02.2022
Anlagen: Antrag_Stangengässchen_SPD Antrag_Stangengässchen_CSU Entscheidungsvorlage 1 Lageplan 1 Luftbild 1 Plan neue Treppe 1 Fußgängerzählung
Sachverhalt (kurz): Das Stangengäßchen befindet sich in zentraler Lage der Altstadt und verbindet die Adlerstraße mit der Kaiserstraße. Bereits seit 2007 gibt es Bemühungen, das Stangengäßchen, einschließlich des Innenhofes, einer adäquaten Aufwertung zuzuführen. Die große Zahl der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer und deren unterschiedlichen Interessen machte und macht es schwer, zu einem gemeinsam akzeptierten Ergebnis zu kommen. Wunsch des Eigentümers der öffentlich gewidmeten Treppenanlage ist es, diese zu schließen und im Gegenzug eine neue Treppe im Bereich des Stangengäßchens zu errichten. 2009 waren für eine Gesamtaufwertung Kosten in Höhe von insgesamt 840.000 € für drei Bauabschnitte (BA) errechnet worden. Vorgesehen war, zwei erste BA mit Kosten von 590.000 € sofort umzusetzen. Nur bei einer Gesamtaufwertung des Bereichs könnten Städtebauförderungsmittel - mit entsprechendem Eigenanteil - eingesetzt werden.
Ein Großteil der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer hält diese Kosten für zu hoch, zum Teil wird nur die Errichtung einer neuen Treppe befürwortet. Allein dafür ist eine finanzielle Beteiligung über die Städtebauförderung allerdings nicht möglich. Deshalb soll nun eine Vereinbarung mit allen Betroffenen geschlossen werden, die eine Neuplanung und Neustrukturierung der Gesamtflächen einschließlich der Vergabe eines Planungsauftrages mit konsensualen Lösungsansätzen beinhaltet. Eine Umsetzung kann dann in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Kosten des Planungsauftrages werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern finanziert. Eine Beteiligung der Städtebauförderung wird geprüft. Die Kostenaufteilung für die Umsetzung muss noch zwischen den Betroffenen und der Stadt Nürnberg geklärt werden. Der Behindertenbeirat der Stadt Nürnberg wird in die Neuplanungen mit einbezogen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die heutige Situation wird als Angstraum wahrgenommen. Eine Aufwertung könnte hier zu einer Verbesserung führen. Allerdings könnte auch die neue Treppe nachts einen neuen Angstraum schaffen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Vereinbarung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Gesamtaufwertung des Stangengäßchens auszuverhandeln und abzuschließen. Sie soll die Neuplanung der Zwischengeschossfläche einschließlich der Vergabe eines Planungsauftrages mit konsensualen Lösungsansätzen beinhalten. Nur für diese Gesamtaufwertung können Fördermittel in Aussicht gestellt werden. Die Kosten des Planungsauftrages werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern finanziert.
Die Kostenaufteilung für die Umsetzung der Planung wird zwischen den Eigentümerinnen und Eigentümern und der Stadt Nürnberg geklärt.
Der Behindertenbeirat der Stadt Nürnberg ist in die Neuplanungen mit einzubeziehen.