Niederschrift
über die
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 04. Juli 2005
im Großen Sitzungssaal, Rathaus Fünferplatz 2, 2. Stock
- öffentlich –
Vorsitzender: Herr StR Seel
Anwesende Mitglieder: Herr StR Brehm
Frau StRin Rauch
Frau StRin Grützner-Kanis
Herr StR Hamburger
Herr StR Ziegler
Sonstige Teilnehmer: Herr berufsm. StR Köhler, Ref. I/II
Herr Palme, Rpr
Herr Schwarz, Rpr
Schriftführerin: Frau Lang
Beginn: 9:00 Uhr
Ende: 9:10 Uhr
Herr StR Seel eröffnet die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und begrüßt die Teilnehmer. Zur Sitzung wurde form- und fristgerecht eingeladen. Der Ausschuß ist beschlussfähig.
- Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 1994 bis 2002 der Stadt Nürnberg und
der von ihr verwalteten rechtsfähigen Stiftungen
hier: Gesamtbericht; Entlastung
Herr Palme: 00:00:35
„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss am 26.07.2004 den Teilbericht 1 (Informationstechnik) der überörtlichen Prüfung der Jahre 1994 – 2002 behandelt und die uneingeschränkte Entlastung begutachtet hat, steht heute der Gesamtbericht an.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat in diesem Bericht im wesentlichen Aussagen getroffen in den Bereichen
finanzielle Verhältnisse der Stadt Nürnberg,
Gebührenkalkulation und Betriebsabrechnung bei der Abfallwirtschaft und der Abwasserbeseitigung,
Straßenreinigung,
Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge,
Finanzzuweisungen und
dienstrechtliche Angelegenheiten.
Die Bemerkungen und Feststellungen sind im einzelnen in den Nrn. 3 und 4 des Berichtes ersichtlich und in Nr. 7 in gestraffter Form dargestellt.
Die hierzu durch das zunächst federführende Finanzreferat eingeholten Stellungnahmen der betroffenen Einrichtungen der Stadt sind in Beilage 1.3 abgedruckt.
Nach diesen Stellungnahmen sind die Prüfungsbemerkungen aus unserer Sicht weitestgehend geklärt bzw. erledigt; u.a. auch deswegen, weil neben ausgeräumten Beanstandungen die Zusicherung der Erledigung von Feststellungen bzw. deren künftige Beachtung aus prüfungstechnischer Sicht i.d.R. zum förmlichen Abschluss der Prüfung führen; der Erledigungsstand ergibt sich im einzelnen aus Beilage 1.4.
Aus der Prüfung und den Berichten des Prüfungsverbandes ergeben sich trotz der aufgezeigten Mängel keine Hinweise, die einer vorbehaltlosen Entlastung entgegenstehen; die für die Haushaltsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze wurden insgesamt gesehen eingehalten. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt daher dem Rechnungsprüfungsausschuss, die uneingeschränkte Entlastung gem. Art. 102 Abs. 4 GO a.F. für die Jahresrechnungen 1994 bis 2002 der Stadt Nürnberg und der von ihr verwalteten rechtsfähigen Stiftungen zu begutachten.
Die Beschlussfassung zu den beiden dann vorliegenden Gutachten soll in der Stadtratssitzung am 20.07.2005 erfolgen.
Damit wäre das letzte Entlastungsverfahren nach altem Recht – also auf der Basis der überörtlichen Prüfung – abgeschlossen. Auf die Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Kommunalrechts ab 01.08.2004 – d. h. Entlastung bereits nach der örtlichen Prüfung – haben wir in Nr. 2.1 der Vorlage und auch schon im Sachverständigenbericht 2004 hingewiesen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
StR Hamburger: 00:03:40
Die Beanstandungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes sind insgesamt gesehen minimal. Seine Fraktion stimmt dem Gutachtensvorschlag zu. Die Entlastung wird in vollem Umfang mitgetragen.
StR Brehm: 00:05:30
Die Prüfungsbeanstandungen sind weitgehend abgearbeitet. Der Entlastung stimmt seine Fraktion zu.
Gutachten: (Beilage 1.5) – einstimmig beschlossen –
2. Prüfung und Empfehlung der Feststellung/Entlastung –
Jahresabschlüsse des Regiebetriebes „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Herpersdorf“ für die Wirtschaftsjahre 2002 und 2003
Herr Palme: 00:06:50
„Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
die noch ausstehende Feststellung der verspätet vorgelegten Jahresabschlüsse 2002 und 2003 des Regiebetriebes „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Herpersdorf“ sowie die entsprechende Entlastung kann jetzt nachgeholt werden. Die geprüften, ordnungsgemäßen Jahresabschlüsse liegen vor, vom zuständigen Ausschuss für Stadtplanung wurden sie bereits begutachtet.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2002 betrug rd. 22,7 Mio. EUR; der Jahresverlust 2002 belief sich auf 1,4 Mio. EUR. Die Bilanz zum 31.12.2003 schloss mit 23,7 Mio. EUR ab; im Wirtschaftsjahr 2003 konnte erstmals ein Jahresgewinn von 1,45 Mio. EUR erzielt werden. In den beiden Jahren ergab sich somit insgesamt ein leichter Überschuss. Schon heute kann ich darauf hinweisen, dass sich diese positive Entwicklung auch im Wirtschaftsjahr 2004 mit einem Gewinn von knapp 900 T€ fortgesetzt hat.
Auf der Grundlage des Sachverständigenberichtes vom 11. Mai 2005 (Beilage 2.2) empfiehlt Rpr, die Jahresabschlüsse 2002 und 2003 des Regiebetriebes STEM gemäß Art. 102 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung festzustellen und die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
Feststellung und Entlastung zum von mir schon angesprochenen, fristgerecht vorgelegten Jahresabschluss 2004 des Regiebetriebes werden zusammen mit allen übrigen 2004er Jahresrechnungen und Jahresabschlüssen der Stadt erfolgen.
Vielen Dank.“
StR Hamburger: 00:08:43
Erfreulich ist die Verminderung des Verlustes um ca. 1,5 Mio. € im Jahr 2002 durch einen Gewinn im Jahr 2003. Seine Fraktion trägt den Gutachtensvorschlag voll mit.
Gutachten: (Beilage 2.3) – einstimmig beschlossen –
3. Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom
20.12.2004, öffentlicher Teil
Beschluss: (Auflage) – einstimmig beschlossen –
Herr StR Seel schließt die Sitzung um 09:10 Uhr.
Der Vorsitzende: Die Schriftführerin:
Seel Lang