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← gemeinsame Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses (07.04.2022)

Entscheidungsvorlage mit Übersicht stadteigene Flächen, Stadtplätze und private Flächen

Anlage · 07.04.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Plärrer Südstadt Gostenhof Gibitzenhof Dutzendteich Altstadt Stadtplanungsausschuss St. Johannis Stadtentwicklung & Planung Wohnen & Bauen Sündersbühl Steinbühl Wöhrd St. Leonhard Gleißhammer Weststadt Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit Rad- und Fußverkehr Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Entscheidungsvorlage

In verschiedenen Anträgen begehren die Antragstellenden Aussagen zur Versiegelung im Stadtgebiet, Programme zur Reduktion dieser Versiegelung, Aussagen zur Ausstattung im Stadtgebiet mit Freiräumen und Programme zur Verbesserung der Freiraumausstattung, wo diese unzureichend ist. Zudem sollen Vorschläge zur Aufwertung städtischer Grundstücke als Grünflächen erfolgen sowie weitere erhaltungswürdige Flächen identifiziert werden zwecks Erwerb und Umgestaltung zur Grünfläche. Im Hinblick auf die Funktionen von Freiflächen sind diese Themenfelder gemeinsam zu behandeln – Freiraumflächen sind in der Regel nur minimal versiegelt und nehmen wichtige Funktionen wahr, gleichzeitig bieten in der bebauten Stadt fast allein versiegelte Flächen das Potential für neue Freiräume.

Versiegelung in Nu rnberg

Unter dem Begriff der Bodenversiegelung werden alle menschlichen Eingriffe zusammengefasst, die zur Folge haben, dass die natürliche Fähigkeit von Böden, Niederschlagswasser aufnehmen zu können, nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung steht. Neben baulichen Nutzungen an der Oberfläche zählen auch unterirdische Bauwerke (Tiefgaragen, Leitungsschächte, etc.) sowie die starke Verdichtung von Böden zur Versiegelung. Zu unterscheiden sind vollständig versiegelte Flächen und Flächen, die teilweise versiegelt sind. Mit der Versiegelung von Böden einher gehen eine verringerte Grundwasserneubildung, stadtklimatische Belastungen, Beeinträchtigungen der Biodiversität sowie ein erhöhtes Schadensrisiko bei Starkregenereignissen.

Das Gegenteil von Versiegelung ist die Entsiegelung. Entsiegelung umfasst alle Maßnahmen die dazu beitragen, versiegelte Flächen in ihrer wasserhaushaltlichen und ökologischen Leistungsfähigkeit zu verbessern. Eine vormals vollständig versiegelte (z.B. asphaltierte) Fläche so zurückzubauen, dass Niederschlagswasser auf der gesamten Fläche über eine offene Bodenfläche wieder uneingeschränkt versickern kann, ist die weitestgehende Form der Entsiegelung.

Validierte Zahlen zur Versiegelung gibt es (nicht nur) für Nürnberg nicht. Für eine statistische Erfassung fehlt es an einem standardisierten Verfahren zur Erhebung versiegelter Flächen. Weil Versiegelung - wie dargestellt - nicht alleine auf oberirdisch bebaute oder befestigte Flächen reduziert werden kann und teilweise versiegelte Flächen entsprechend der jeweiligen Funktionsbeeinträchtigung berücksichtigt werden müssten, wäre eine qualifizierte Erhebung sehr aufwändig und komplex.

Für Nürnberg kann das Ausmaß der Versiegelung daher nur grob abgeschätzt werden. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und das Umweltbundesamt gehen davon aus, dass in Deutschland etwa 50 % der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt sind. Übertragen auf die Stadt Nürnberg mit einem Anteil von 61,5 % Siedlungs- und Verkehrsfläche am gesamten Stadtgebiet (Stand 2020) würde dies einem Versiegelungsgrad von knapp 31 % entsprechen, wobei die Versiegelungsgrade in verschiedenen Stadtteilen sehr unterschiedlich ausfallen.

Demgegenüber gibt die Versiegelungsstudie der VdS Schadenverhütung GmbH, auf die im Antrag vom 11.06.2021 Bezug genommen wird, für Nürnberg den Anteil versiegelter Flächen mit 40,4 % an. Unabhängig davon, dass das methodische Vorgehen weitgehend im Unklaren bleibt, muss das in der Studie vorgenommene Ranking in Frage gestellt werden, da der Vergleich der für die einzelnen Städte angegebenen Versiegelungsanteile den Faktor der unterschiedlichen Stadtgebietsgröße außer Acht lässt.

Minimierung weiterer Versiegelungen

Versiegelung und Entsiegelung sind beide das Ergebnis städtischen Planen und Bauens. Weil in einer wachsenden Stadt wie Nürnberg die Versiegelung in der Gesamtbilanz überwiegt, sollte das

Augenmerk nicht nur auf die Möglichkeiten der Entsiegelung gelegt werden, sondern auch sichergestellt werden, dass neue Versiegelungen auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben.

Eine Schlüsselfunktion bei der Minimierung weiterer Versiegelungen kommt der Begrenzung der erstmaligen baulichen Inanspruchnahme von Flächen zu. Wie im AfS am 08.03.2018 berichtet wurde, agiert die Stadt Nürnberg bei diesem Ziel erfolgreicher als es das aus der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung für Bayern abgeleitete 5 ha Ziel erfordern würde.

Minimierung von Versiegelungen auf Straßen und Pla tzen Im Gegensatz zu Grünflächen und Parks, die im Regelfall mit sehr wenigen versiegelten Flächen für z.B. Fuß- und Radwege auskommen, bedingen die an Straßen und Plätze gerichteten Anforderungen einen üblicherweise deutlich höheren Grad an Versiegelung. Neben der Erschließungsfunktion für Wohnen, Einzelhandel, Gewerbe oder Kultur spielt vor allem auch die Frequentierung von öffentlichen (Platz-) Flächen in Abhängigkeit von ihrer Lage im Stadtgebiet und den am Platz befindlichen Nutzungen eine Rolle.

Ungeachtet der im Einzelnen zu berücksichtigenden Anforderungen gilt auch für die Neugestaltung von Straßen und Plätzen das Ziel, den Grad der Versiegelung auf das funktionell notwendige Maß zu begrenzen und eine möglichst großzügige Ausstattung mit Bäumen und insbesondere bei Plätzen auch mit weiterem Grün vorzusehen. Potentiale bestehen hierbei auch auf der Ebene der Bauausführung, indem die Versiegelung bei der Oberflächengestaltung von Wegen und Plätzen nicht nur durch die Wahl der verwendeten Materialien, sondern auch durch die Art der Bauweise reduziert werden kann.

Beispiel: Nelson-Mandela-Platz Exemplarisch für die Entsiegelung einer zentralen innerstädtischen öffentlich gewidmeten Platzfläche ist die Neugestaltung des Nelson-Mandela-Platzes. Die ursprünglich als großer Parkplatz genutzte Fläche südlich des Hauptbahnhofes konnte in weiten Teilen vollständig entsiegelt und mit einer Vielzahl an Bäumen bepflanzt werden.

Beispiel: Tucher Brauerei Ein weiteres Beispiel ist die Nachnutzung der ehemaligen Tucherbrauerei am Schillerplatz, wo eine bestehende Grünfläche deutlich vergrößert und nach Westen fortgeführt werden konnte.

Beispiel: Pausenhof Schulzentrum Insel Schu tt Auch auf nur begrenzt öffentlichen Flächen agiert die Stadt regelmäßig positiv im Sinne von Stadtklima und Entsiegelung. Ein Beispiel hierfür ist der Umbau asphaltierter Schulhöfe in Spiel- und Erlebnislandschaften, die neben den wichtigen pädagogischen Funktionen auch wesentliche ökologische und stadtklimatische Funktionen übernehmen können. Die Freianlagenplanung durch SÖR in Verbindung mit der Gesamtverantwortung des Hochbauamtes setzt in diesen Projekten Maßstäbe über Nürnberg hinaus.

Sta dtische Programme Um auch private Entsiegelungsmaßnahmen zu forcieren, hat die Stadt Nürnberg die kommunalen Förderprogramme "Mehr Grün für Nürnberg" (in Stadterneuerungsgebieten) und "Initiative Grün" (im restlichen Stadtgebiet) aufgelegt. Die Programme, die eine finanzielle Unterstützung bei Hof-, Dachund Fassadenbegrünungen ermöglichen, werden zunehmend häufiger in Anspruch genommen. Eine weitere Vereinfachung der Antragsverfahren sowie eine Ausweitung der Förderquoten wird derzeit geprüft.

Ein weiterer Ansatz ist das Aktionsprogramm "Klein, aber fein", das seinen Schwerpunkt im Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof / Steinbühl-West / Rabus hat und dort seit 2017 die Zielsetzung verfolgt, mit einfachen und schnell umzusetzenden Maßnahmen zur Verbesserung der

Lebensqualität im Quartier beizutragen. In diesem Rahmen realisierte Begrünungen gehen oftmals mit Entsiegelungen einher.

Allen erfolgreichen Beispielen zum Trotz gibt es kein Patentrezept für Entsiegelungen. Art und Umfang von Entsiegelungen hängen immer wieder neu von der Individualität des Einzelfalls ab, insbesondere davon, welchen Nutzungsanforderungen eine Grünfläche oder ein städtischer Platz gerecht werden soll.

Freiraumsituation in Nu rnberg

Nürnberg ist in den letzten 15 Jahren um mehr als 45.000 Einwohner und Einwohnerinnen gewachsen. Mit der damit einhergehenden Gewerbe-, Verkehrs- und Wohnflächenentwicklung schreitet die Bebauung im Stadtgebiet vorrangig als Innenentwicklung sukzessive voran, auch um Außenbereiche wie Knoblauchsland, die landwirtschaftlichen Flächen im Süden und verbliebene Talauen von Pegnitz, Rednitz und Gründlach baulich nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Unabhängig davon sind aber vor allem im Knoblauchsland mit den enormen Gewächshausneubauten erhebliche Versieglungseffekte festzustellen – seit 2005 wurden etwa 60 Hektar Land neu „unter Glas“ genommen, das ist mehr als die Gewerbe- und Verkehrsflächenmehrung zusammen.

Vor dem Hintergrund der bundesweit geltenden Zielsetzung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wurden in den letzten Jahren sowohl brachliegende innerstädtische Freiflächen schrittweise bebaut als auch Konversionsflächen für eine dichte Wohnbebauung genutzt. Mit dieser intensiven Bebauung konnte die Freiraumentwicklung, insbesondere innerhalb der Ringstraße (Bundesstraße 4R), in jüngster Zeit nicht mehr Schritt halten. Neben der Einwohnerzahl hat die Dichte der Stadt ebenso wie deren Versiegelung zugenommen.

Freiraumausstattung und Versiegelung durch Bauleitplanung Vergleichsweise günstig schneiden dabei neue Bebauungsplangebiete wie Lichtenreuth, Lochnerstraße, Radrennbahn oder Hainstraße ab, bei denen die Ausstattung mit Freiraum von Anfang an mitgedacht und geplant wurde. Da mit dem Bebauungsplanverfahren eine intensive Abarbeitung wasserwirtschaftlicher Belange zwingend verbunden ist, steigt gerade auf Konversionsflächen nach der Umwandlung in Wohnen der Anteil versickerungsfähiger Flächen (Lochnerstr.; Hainstr.). In jedem Fall aber sichergestellt wird, dass das neue Baugebiet auch Starkregenereignisse intern bewältigen kann.

Freiraumausstattung und Versiegelung in der Baulu ckenschließung Wesentlich kritischer ist die Situation in Bezug auf bestehendes Baurecht nach § 34 BauGB. Baulücken sind per Definitionem bebaubar, mit der Folge, dass weitergehende Ansprüche und Ziele der Stadtökologie sich nur sehr eingeschränkt umsetzen lassen. Auch der lokale Mehrwert (Parks, Freiräume, Grünflächen) ist in solchen Fällen regelmäßig nicht zu realisieren. Bauen auf der Grundlage von § 34 BauGB macht jedoch einen großen Teil der Bautätigkeit in Nürnberg aus.

Freiraumausstattung und Versiegelung im Bestand Ein sehr problematischer Fall sind die nur auf den ersten Blick wenig verdichteten Einfamilienhausgebiete – hier üben private Nachverdichtungen insbesondere in Form von Stellplätzen, Schuppen, Terrassen, Hofpflasterungen, nicht versickerungsfähigen Gartengestaltungen und Erweiterungen bestehenden baulicher Anlagen enormen Druck auf die Gesamtsituation aus. Zu bedenken ist, dass das Verhältnis zwischen notwendigem (öffentlichen) Erschließungsaufwand und der Einwohnerzahl bei geringverdichteten Gebieten ungünstig ausfällt und damit der Anteil der versiegelten Flächen ansteigt. Während in den höchstverdichteten und grünflächenarmen Stadtflächen innerhalb des Rings Starkregenereignisse technisch gelöst sind, kommt die Kanalisation in den Außenstadtteilen regelmäßig an ihre Grenzen. Neben kommunaler Grünflächenentwicklung und kommunalen Ansätzen zur Entsiegelung vor allem in den Innenstadtflächen sind somit auch Ansätze im privaten Bereich für die Außenstadt nötig.

In der Summe ist die Umsetzung der doppelten Innentwicklung – einer Innenentwicklung mit einer ausreichenden Grün- und Freiraumversorgung – heute wichtiger denn je. Der Konflikt zwischen den Wohnraumbedürfnissen der Menschen in Nürnberg und der mangelnden Flächenverfügbarkeit ist dabei in jedem Einzelfall zu diskutieren. Je nach lokaler Situation kann die Herstellung von Grünflächen dem Bau von Wohn- oder Gewerbeprojekten zu bevorzugen sein.

„Dreifache Innenentwicklung“ Die doppelte Innenentwicklung wird zur dreifachen Innenentwicklung, wenn neben den Belangen von Wohnen/Gewerbe und Grün auch der öffentliche Raum, insbesondere der Straßenraum, mit in die Betrachtung einbezogen wird. In diesem Sinn wird immer wieder neu die Frage in den Fokus zu rücken sein, wie Flächen, die aktuell für den ruhenden und auch fließenden motorisierten Individualverkehr genutzt werden, entweder reduziert, umgestaltet oder multicodiert werden, um sie in der Folge mit neuen Funktionen auch anderen Nutzergruppen zur Verfügung stellen zu können. Eine hohe bauliche Dichte, qualitätsvolle Freiräume sowie Konzepte für eine nachhaltige und stadtverträgliche Mobilität sind das Patentrezept für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die einerseits zum Klimaschutz beiträgt und andererseits geeignete Maßnahmen der grün-blauen- Infrastruktur enthält.

Um den neuen Herausforderungen in Nürnberg, wie anhaltendes Wachstum, bauliche Innenentwicklung, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Erhalt der biologischen Vielfalt und Umweltgerechtigkeit planerisch zu begegnen, bedarf es einer stark forcierten Grün- und Freiraumentwicklung. Der ohnehin schon knappe Grün- und Freiraum im Stadtgebiet darf auch weiterhin nicht als „Vorratsfläche“ für jedwede bauliche Nutzung betrachtet werden.

Wohnungsnahe öffentliche Grünflächen sind – neben ihrer klimatischen und ökologischen Wirkung

übernehmen sie wichtige soziale und auch gesundheitliche Funktionen. Diese zu erfüllen, ist insbesondere für die dicht besiedelten Gebiete wie etwa in der Südstadt, wo sich soziale Benachteiligung und hohe Grünflächendefizite treffen, wichtig.

Während der Corona-Pandemie hat sich der hohe Stellenwert der Grünflächen und vor allem des urbanen Grüns deutlich gezeigt. Da die Parks und Grünflächen häufiger und intensiver genutzt werden, gewinnen sie nochmals stark an Bedeutung. Die Menschen benötigen auch weiter in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld, in fußläufiger Entfernung, Stadtgrün. Dieses trägt nachhaltig zur Gesundheitsvorsorge bei und sorgt für Lebensqualität, um das Leben in der Stadt weiterhin attraktiv und nachhaltig zu gestalten.

Beispiel: Marie-Beeg-Platz Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Die Guten und der ÖDP vom 11.06.2021 ist die Umgestaltung des Marie-Beeg-Platzes in St. Leonhard als Blaupause für weitere Entsiegelungen vorgeschlagen. Der Marie-Beeg-Platz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 4380 und ist dort als Grünfläche festgesetzt. Der planerische Entwurf zum Quartiersplatz St. Leonhard sieht vor, den Platz mit mehr schattenspendenden Bäumen zu versehen und bestehende Versiegelungen in einem Umfang von rd. 1.100 qm zu entsiegeln. Ebenso soll ein kleines niederschwelliges Spielangebot für jüngere Kinder geschaffen werden. Möglich ist die im Juni 2021 beschlossene Umgestaltung aufgrund günstiger örtlicher Gegebenheiten, die weder Feuerwehraufstellflächen noch die Berücksichtigung von Garagenzufahrten erforderlich machen. Lediglich ein Fuß-Radweg tangiert die Grünfläche und dient der fußläufigen Quartierserschließung. Das Projekt wurde für das Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt. Mit dem Bau soll im Herbst 2022 begonnen werden.

Beispiel: Weg am Village Ein vergleichbares Beispiel für die Entsiegelung einer bestehenden Grünfläche ist der sog. Weg am

Village, ein im Bebauungsplan Nr. 4388 am östlichen Rand des Village-Wohnquartiers festgesetzter Grünzug. Bei der im Jahr 2021 erfolgten Umgestaltung wurde eine vorhandene Straßenfläche vollständig zugunsten von Grün und wassergebundenen Wegeflächen zurückgebaut.

Beispiel: Quelle-Park Häufig gelingen Entsiegelungen im Zusammenhang mit der Neu- bzw. Umnutzung von Konversionsflächen. So entstand im Nürnberger Westen an Stelle eines großen Firmenparkplatzes der Quellepark, eine neue Grünfläche mit großem Spielplatz und einem wichtigen Verbindungsweg in die südlich angrenzenden Gebiete.

Entsiegelung „An der Ehrenhalle“

Die Straße an der Ehrenhalle wurde im Zuge der Bauarbeiten an der Bayernstraße über viele Monate aus dem Verkehr genommen. Mit Antrag vom 10.11.2021 schlug die Stadtratsfraktion der CSU vor, diesen Straßenast endgültig aufzugeben und ihn in den angrenzenden Luitpoldhain zu integrieren.

Der Straßenzug An der Ehrenhalle ist eine Hauptverkehrsstraße und dient zur Bündelung des örtlichen und überörtlichen Verkehrs. Da direkt keine Bebauung angrenzt, wird durch den dortigen Verkehr niemand unmittelbar beeinträchtigt.

Die Straße ist zudem insbesondere nach Konzertveranstaltungen in der Großen Meistersingerhalle (MSH) ein wichtiger Abfahrtsweg der bis zu 650 PKW aus dem Großen Parkplatz Richtung Süden (B8/A73). Während der Sperrung müssen diese die Schleife hin zur Kreuzung Münchener Straße fahren und dort auf der Linksabbiegerspur an der Ampel warten, bei der max. 4-5 PKWs pro Ampelschaltung nach Süden abfahren können. Im Normalfall stehen mit der Straße an der Ehrenhalle zwei Wege zur Abfahrt zur Verfügung: Schleife zur Kreuzung Münchener Str. Richtung Norden/Westen und Straße an der Ehrenhalle Richtung Bayernstraße Süden/Osten.

Die Sperrung der Straße führte aufgrund der coronabedingt geringen Auslastung der MSH (Kapazitätsbeschränkungen und Veranstaltungsausfällen) kaum zu Problemen. Jedoch ist zu erwähnen, dass seit Beginn der Pandemie im März 2020 und den damit verbundenen Einschränkungen im Veranstaltungsbereich kein einziges ausverkauftes Konzert mit mehr als 2.000 Besuchenden und dementsprechend vielen PKWs in der Großen Meistersingerhalle stattgefunden hat.

Bereits in der Vergangenheit gab es trotz der vorhandenen Straße An der Ehrenhalle Stauungen bei Konzertende aufgrund der vielen gleichzeitig ausfahrenden PKWs. Dies führte u.a. im April 2013 zur Prüfung, die Grünphasen an der Kreuzung Münchener Str. für die Linksabbieger zur verlängern, was damals jedoch trotz weitergehender Untersuchungen und Zählungen nicht realisiert werden konnte.

Eine Auflassung der Strecke wird auch von Seiten des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände kritisch gesehen. Das Dokumentationszentrum verzeichnete vorpandemisch Jahresbesucherzahlen von zuletzt über 300.000, mit jährlich steigender Tendenz und vorwiegend externer, internationaler Besucherschaft. Dabei erfolgt ein Teil des Besucherverkehrs via PKW oder Bus aus Norden auch über die Straße „An der Ehrenhalle“. Im Falle einer Auflassung müsste der KFZ-Verkehr über die Münchner Straße oder die Regensburger Straße auf die ohnehin stark befahrene Bayernstraße gelenkt werden.

Vorrangig besteht aber aufgrund der künftig dauerhaft veränderten Parksituation im direkten Umfeld des Dokumentationszentrums (Wegfall bisheriger Zufahrtsmöglichkeiten und Stellflächen am Dutzendteich, Debatte Innenhof) ein bislang nicht gelöstes Problem hinsichtlich der Stellflächen für die zahlreichen anreisenden Busse. Es ist angedacht, die bisherigen PKW-Stellflächen im Umfeld der Ehrenhalle künftig für die Nutzung durch Busse zu markieren, um eine relativ nahe am Dokumentationszentrum gelegene Parkmöglichkeit zu gewährleisten. Im Falle einer Auflassung

würde diese Option entfallen, ohne dass Ersatzflächen bereitstünden. Ein dauerhaftes Ausweichen auf den Volksfestplatz ist wegen der häufigen Veranstaltungen am Ort nicht möglich.

Durch die baustellenbedingte Nutzung der Wende südlich des MSH-Parkplatzes entsteht aktuell Mehrverkehr in der nördlichen Schultheißallee sowie an der Münchener Straße, der aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung vermieden werden sollte. Zudem wird die Straßenbahnhaltestelle mit ihren Zugängen, die bei der baustellenbedingten Lösung zusätzlich passiert werden muss, zeitweise hoch frequentiert, insbesondere bei Veranstaltungsende sowie durch Schülerverkehre aufgrund der angrenzenden Gymnasien. Dieser Zustand müsste bei einer Teilauflassung der Strecke so bleiben.

Am Knoten „Platz der Opfer des Faschismus“ wären bei einer dauerhaften Lösung Anpassungen an der LSA erforderlich, zum Beispiel getrennt signalisierte Linksabbieger. Platz für zusätzliche Abbiegefahrstreifen ist dort nicht vorhanden.

Eine bei Auflassung „An der Ehrenhalle“ nötige Öffnung der südlichen Schultheißallee in Zweibahnrichtung würde zu Mehrverkehr im südlichen Bereich der Schultheißallee führen, wo Wohnbebauung im Bereich der heutigen Wendespuren (die ertüchtigt werden müssten) und in Höhe Seminarweg direkt angrenzt. Die Straße ist zur Zeit zweistreifig. Am Knoten Bayernstraße / Schultheißallee müssten die baulichen Voraussetzungen für neue Abbiegebeziehungen und einen leistungsfähigen Abfluss, vermutlich mit mindestens einem zusätzlichen Fahrstreifen, geschaffen werden. Ein Eingriff in Privatgrund und Grün wäre unvermeidlich. Bei den trotz allem zu erwartenden Rückstaus werden beidseits der Straße Anwohner belästigt. Zudem entstünden neue, kürzere Routen für den Kraftfahrzeugverkehr, die tendenziell zu Mehrverkehr führen, zum Beispiel von der Wodanstraße Richtung Dutzendteich/Regensburger Straße. Dies entspricht nicht den verkehrsplanerischen Zielen der Stadt Nürnberg.

Durch die heutige Aufteilung der Verkehrsströme auf die beiden Straßen An der Ehrenhalle und Schultheißallee sind die jeweiligen Knoten an der Bayernstraße leistungsfähig. Die Bündelung an einer Stelle mit neuen Phasen mit hohem Grünzeitbedarf würde in diesem Fall zu Nachteilen bei der Verkehrsqualität, insbesondere für die Buslinie 36, und für die an der Schultheißallee die Bayernstraße querenden Fußgänger führen. Die heutige Wendefahrt der Buslinie 36 mit Endhalt Dokuzentrum wäre nicht mehr möglich und die Buslinie 55 könnte das Dokuzentrum stadtauswärts nicht mehr bedienen. Somit entstehen auch Nachteile bei der Verknüpfung der Buslinien für Umsteiger von und zum Ringbus und der Linie 45 – es sei denn, eine Busspur würde in der Achse An der Ehrenhalle verbleiben. Damit wäre aber die Entsiegelung gescheitert.

Entlang An der Ehrenhalle verläuft eine Radvorrangroute, sodass diese Achse auch für den Radverkehr von besonderer Bedeutung ist. Die Straßenbahntrasse müsste ebenso wie der Radweg in jedem Fall verbleiben. Somit wären zwei, mit Busspur drei, versiegelte Verkehrsanlagen weiterhin notwendig.

Zudem ist anzumerken, dass die Anschlüsse zur Bayernstraße im Rahmen der Generalsanierung mitsamt den Lichtsignalanlagen und Spartenanpassungen gerade komplett neu gebaut werden. Die Bauarbeiten sind schon weit fortgeschritten. Bei einem erneuten Eingriff müssten diese neu erstellten Verkehrsanlagen nach Erstellung von neuen Straßen- und Signallageplänen wieder umgebaut werden.

Im Ergebnis muss der südliche Abfahrtsweg erhalten bleiben, um erhöhte Beschwerdelagen von mit dem PKW anreisenden Konzertbesuchern nach Konzertende in der Meistersingerhalle zu vermeiden. Bei der nach wie vor hohen Pulsdichte zu Konzertende muss eine Ausfahrt für den überregionalen Verkehr Richtung Süden/Osten gewährleistet sein. Die Straße wird aus verkehrlicher Sicht und aus Rücksichtnahme auf die Anwohnenden insbesondere während der sensiblen Abendund Nachtstunden weiterhin benötigt.

Ü bergreifende Planungen

Um die angespannte Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg zu verbessern, wurde 2014 der Masterplan Freiraum aufgestellt, dessen Aktionsplan jedes Jahr fortgeschrieben wird. Einer der besonderen Augenmerke liegt auf der Schaffung neuer Grünanlagen in bisher mit Grün unterversorgten Stadtteilen. Das Gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) zeigt die bestehenden rechnerischen Grünflächendefizite in Nürnberg in den jeweiligen Planungsbereichen auf und benennt Leitideen und Umsetzungsstrategien zur Verbesserung der Grün- und Freiraumsituation.

Der Masterplan Freiraum wurde im Stadtrat vom 04.03.2020 durch das übergeordnete Konzept „Vision grüne Finger“ erweitert, das nun auch eine planungsrechtliche Grundlage für eine qualifizierte Grün- und Freiraumentwicklung auf Konversionsflächen liefert. Mit diesem Konzept hat die Stadt in Abstimmung mit dem Masterplan erstmals jenseits der Ebene des Flächennutzungsplanes dargelegt, welche heute bebauten Flächen in Zukunft sinnvoll Teil großräumiger Grünstrukturen werden können.

Gru nfla chen durch Bauleitplanung Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP/LP) sind für Nürnberg 355 ha als öffentliche Grünflächen dargestellt. Derzeit sind davon 62 Hektar, die sich auf 60 Einzelflächen verteilen, noch nicht als öffentliche Grünfläche ausgebaut oder anderweitig genutzt. Dies entspricht rund 17 Prozent aller dargestellten Grünflächen.

Vorstöße, insbesondere die im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen (z.B. Hiroshimaplatz, Keßlerplatz, Parkplatz an der Nopitschstraße) und die in Bebauungsplänen festgesetzten, noch nicht realisierten, Grünflächen zu entwickeln, sind bislang wegen anderweitiger Prioritätensetzung weitgehend erfolglos geblieben.

In den zukünftigen größeren Siedlungserweiterungsgebieten außerhalb der Ringstraße ist es jedoch gelungen, neue Parkanlagen planerisch zu integrieren. Positive Beispiele dafür stellen der Landschaftspark Tiefes Feld, der Wetzendorfer Park und der Park an der Brunecker Straße dar.

Über die Bebauungsplanung mit integrierter Grünordnungsplanung (GOP)wurden im Nürnberger Stadtgebiet insgesamt 500 Flächen als öffentliche Grünflächen rechtsverbindlich festgesetzt (239 B- Pläne/GOP). Sie entsprechen zusammen einer Flächengröße von rund 374 Hektar (Stand: Juli 2020). Rund 72 Prozent dieser Grünflächen, mit einer Gesamtgröße von 268 Hektar, wurden bisher ausgebaut. Etwas mehr als 15 Prozent (59 Hektar) sind nur teilweise entwickelt und knapp 13 Prozent (47 Hektar) der festgesetzten öffentlichen Grünflächen sind nicht hergestellt. Damit warten fast ein Drittel der festgesetzten öffentlichen Grünflächen auf ihre Vollendung.

Die Gründe für die fehlende Realisierung von Grün sind vielfältig. Neben fehlenden Finanzmitteln und Personal für die Objektplanung haben Grundstücksgeschäfte in Form von Verpachtung oder Verkauf oder der fehlende Ankauf die Flächenverfügbarkeit erschwert und die Umsetzung verhindert. Die Realisierung dieser Grünflächen sollte jedoch kurz- bis mittelfristig im Fokus stehen, dies gilt insbesondere für die sich bereits im Stadteigentum befindlichen Flächen.

Gru nanlagen auf sonstigen Fla chen Aber auch weitere städtische Flächen, die aktuell brachliegen, mindergenutzt sind, deren zukünftige Nutzung noch nicht abschließend geklärt ist, die temporär ebenerdig als großflächige Parkplätze genutzt sind oder deren Nutzung ggf. nicht mehr zeitgemäß ist, müssen auf den Prüfstand, inwieweit sie für eine Grünflächennutzung in Betracht gezogen werden können. Parkplätze stellen dabei keine Brachflächen im klassischen Sinne dar, sind aber weitere Potentialflächen zur Grün- und Freiraumentwicklung in der verdichteten Innenstadt, insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung des Mobilitätspaktes und der Anpassung an den Klimawandel sowie im Kontext mit der Errichtung von Quartiersgaragen.

Parallel dazu sollte der Ankauf privater Flächen für eine Grünflächenentwicklung verstärkt in Betracht gezogen werden, auch wenn er sich erfahrungsgemäß schwierig und kostenintensiv gestaltet. Es ist davon auszugehen, dass die Flächenkonkurrenz unterschiedlicher und gut begründeter Nutzungsanforderungen weiter zunehmen wird. Vor dem Hintergrund einer resilienten Stadtentwicklung und der hohen Folgekosten, die entstehen, wenn die Stadt Nürnberg nicht angemessen auf die Herausforderungen des Klimawandels reagiert, ist die Kostendebatte um notwendiges Grün erneut und differenziert zu führen.

Potentiale fu r die Zukunft

Die Verwaltung wird im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2018 gebeten, geeignete Grundstücke als Grünflächen aufzuwerten sowie erhaltungs- oder änderungswürdige Flächen zu identifizieren, um diese zu erwerben und ebenfalls als Grünflächen aufzuwerten. Der Fokus liegt auf den verdichteten Stadtteilen innerhalb der Ringstraße.

Zur Beantwortung dieses Antrags wurden vom Umweltamt vorhandene stadteigene und private Flächen sowie größere ebenerdige Stellplatzanlagen untersucht. Oftmals handelt es sich bei den Flächen nicht um klassische „Leerstände“, sondern teils um mindergenutzte Flächen wie Überlaufparkplätze oder um dauerhafte ebenerdige Parkplätze, Lagerplätze und Flächen für diverse Zwischennutzungen. Auch planungsrechtlich als gewerbliche Parkplätze beschlossene Flächen, die grundsätzlich ein großes Potential für die Freiraumplanung haben, wurden einbezogen. Hier muss eine enge Abstimmung mit den Unternehmen/Nutzenden erfolgen.

Für die Identifizierung geeigneter Flächen wurden bereits bestehende Erhebungen und Analysen (z.B. Plankonzept „Vision Grüne Finger“, Flächennutzungsplan, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, Grün- und Freiraumkonzept Weststadt, diverse INSEKs, Grundlagenuntersuchungen zu Stadterneuerungsgebieten, Freiraumkonzept Nürnberger Süden, Konzeption Urbane Gartenschau Nürnberg 2030 etc.) sowie aktuelle Entwicklungen und Planungen berücksichtigt. Die wesentlichen Flächen liegen im Bereich des vom Stadtrat beschlossenen informellen Plankonzepts „Vision grüne Finger“, das planungsrechtlich auch Grundlage für weitergehende Schritte (Bauleitplanung, besonderes Städtebaurecht) sein kann.

Abbildung 1

„Vision grüne Finger“ (Kartengrundlage: © Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse)

Im Folgenden werden stadteigene und private Flächen innerhalb der Ringstraße priorisiert, die aus planerischer Sicht prioritär für eine Grünflächenentwicklung geeignet sind. Zudem werden Stadtplätze aufgelistet, die in hoch versiegelten Bereichen liegen, ein hohes Aufwertungspotential haben und im Masterplan Freiraum (Aktionsplan, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept) enthalten sind. Die Analyse konzentriert sich auf größere Flächen, die für die Neuanlage von Nachbarschaftsparks (3.000 m² bis 1 ha) oder Quartierparks (1 bis 10 ha) geeignet sind und eine große Wirkung entfalten könnten. Kleinere Brachflächen (unter 3.000 m²), wie z.B. vorhandene Lücken in Häuserzeilen, werden in dieser Vorlage nicht im Detail betrachtet, obwohl sie als Pocket- Parks oder für punktuelle Aufwertungsmaßnahmen (vgl. Aktionsprogramm „Klein, aber fein“) ebenfalls eine Rolle zur Verbesserung der wohnungsnahen Grünausstattung der Stadtteile spielen. Je größer die Flächen, desto variantenreicher und multifunktionaler kann eine Grünanlage gestaltet werden und desto gewichtiger ist ihre klimatische Funktion, ihre Bedeutung als Aufenthalts-, Erholungs- und Spielort, sowie ihre Eignung zum Erhalt und zur Erhöhung der Biodiversität. Brachflächen können zudem für eine sportliche Betätigung abseits des klassischen, vereinsgebundenen Sports genutzt werden. Auch die temporäre Verwendung der Freiräume im Wartestand sind bei dem bestehenden Mangel an Grün- und Freiflächen ins Auge zu fassen.

Geeignete sta dtische Grundstu cke Die angehängte Tabelle Nr. 1 enthält drei exemplarische stadteigene Flächen, die zur weitergehenden Prüfung für eine Grünflächenentwicklung prioritär vorgeschlagen werden. Die potenziell mögliche Grün- und Freiraumentwicklung auf den vorgeschlagenen Flächen kann auch Bedarfen für gegebenenfalls erforderliche Nutzungen, wie Spiel, Bewegung oder ruhiger Rad- und Fußverkehr, dienen. Zusätzlich zu diesen stadteigenen Flächen werden drei exemplarische zentrale Stadtplätze in der Altstadt für Aufwertungs- und Begrünungsmaßnahmen vorgeschlagen (siehe angehängte Tabelle Nr. 2). Die Stadtplätze haben teilweise einen hohen historischen und repräsentativen Wert mit viel Publikumsverkehr. Sie werden derzeit jedoch oft als Parkplätze genutzt und können daher ihr bestehendes Freiraumpotenzial nicht zur Geltung bringen. Eine verstärkte Grünflächen- und Freiraumentwicklung auf diesen Plätzen in der stark verdichteten und mit Grünflächen unterversorgten Altstadt würde neue Erholungsmöglichkeiten schaffen und die klimatischen Situation in diesem Raum gleichzeitig verbessern. Diese vorgeschlagenen Plätze sind im Aktionsplan des Masterplans Freiraum verankert und im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept enthalten.

Geeignete private Grundstu cke Ergänzend zu den stadteigenen Flächen enthält die Tabelle 3 eine exemplarische Auflistung von drei privaten Flächen, die aufgrund ihrer Eignung zur weitergehenden Prüfung für eine Grünflächenentwicklung prioritär vorgeschlagen werden. Im Rahmen einer nachgeschalteten, vertiefenden Prüfung müssen jedoch auch ökonomische und soziale Belange berücksichtigt werden.

Die benannten Flächen sind lange in der Debatte, weitere (private) Flächen eignen sich, sollen aber aus nachvollziehbaren Gründen noch nicht öffentlich diskutiert werden.

Weiteres Vorgehen

Zur Neuschaffung von Grün- und Freiraumflächen werden von der Verwaltung die in den Tabellen 1-3 genannten Flächen vorgeschlagen. Sie sind aus freiraumplanerischer Sicht für die Realisierung geeignet. Für einen Teil der Flächen liegen bereits konkrete Planungsvorschläge bzw. Beschlüsse vor.

Nach einem ersten umfassenden Analyseschritt soll 2022 eine vertiefende Prüfung aller Belange anschließen. Für die Entscheidungsfindung, welche der ausgewählten Flächen weiterverfolgt werden sollen, sind intensive Abstimmungen unter Berücksichtigung anderer (städtischer) Bedarfe

notwendig. Dabei müssen soziale und ökonomische Aspekte beachtet werden. Für die Potentialflächen in privatem Eigentum sind Gespräche und Kaufverhandlungen mit den Flächeneigentümern zu führen.

Entsiegelung ist wie Grünflächenschaffung eine Daueraufgabe. Bei Um- oder Neugestaltungen im öffentlichen Raum ist die Prüfung von Möglichkeiten der Entsiegelung und der nachhaltigen Neupflanzung von Bäumen obligatorisch. Auch in der Bauleitplanung ist die Entsiegelung mit dem am 22.07.2021 im Stadtplanungsausschuss beschlossenen Klima-Baukasten als wichtiger Baustein für die Klimaanpassung fest verankert.

Der Antrag vom 11.06.2021 fokussiert auf Entsiegelungen in verdichteten Stadtteilen zugunsten von Grün und Biodiversität. Räumlich und inhaltlich entspricht dies der bisherigen und aktuellen Schwerpunktsetzung der Verwaltung. Die Auswahl und Priorisierung von konkreten Projekten ist ein vielschichtiger Prozess und im Ergebnis immer wieder auch kurzfristigen Änderungen unterworfen.

Ein Masterplan Entsiegelung, wie im Antrag vom 11.06.2021 vorgeschlagen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Zum einen hat die dargelegte Praxis, über Entsiegelungen unter Berücksichtigung aller an einen Platz oder an eine Grünfläche gerichteten Nutzungsanforderungen zu entscheiden, den Vorteil von ausgewogenen und integrierten Planungslösungen. Zum anderen würden Entsiegelungen aufgrund von nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen (Personal, investive Mittel) auch mit einem Masterplan nicht umfangreicher oder schneller gelingen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Ziel der Entsiegelung weiterhin kontinuierlich im Rahmen von konkreten Umsetzungsprojekten zu verfolgen, wie es z.B. bei den konzeptionellen Überlegungen zu einer Landesgartenschau der Fall ist. Dabei sollen Haushaltsmittel vorrangig aus dem Programm „Masterplan Freiraum“ oder –je nach Projekt- aus anderen bereits grundsätzlich finanzierten Titeln bebucht werden.

Tabelle 1: Ü bersicht potentieller stadteigener Fla chen fu r eine Gru nfla chenentwicklung (der Gro ße nach geordnet) - o ffentlicher Teil

Potentielle
Fläche, planerische Grundlagen Derzeitige und potentiell zukünftige Nutzungen Grünflächenentwicklung
Nr. Nr. Fläche inkl. Größe in m² Flurstück (z.T. als Teilflächen) Darstellung im FNP/LP B-Plan Festsetzungen (soweit vorhanden) Lage im Planungsbereich Derzeitige Nutzung Derzeitige Nutzung Zukünftige Nutzung und Sachstand : Aktueller Diskussionsstand, Instruktionsergebnisse Ausschuss- / Stadtratsbehandlungen Ausschuss- / Stadtratsbehandlungen Konzeption, Verwaltungsvorschlag aus freiraumplanerischer Sicht) Konzeption,
Stadter- (Pb) und Verwaltungsvorschlag aus
neuerungs- öffentliches freiraumplanerischer Sicht)
gebiet Grünflächen-
1.1 Hiroshimaplatz & Gleisschleife ca. 35.000m² 467, 467/119, 468/2, 451; jeweils Gem. Gibitzenhof Grünfläche B-Plan 4130 (1980): Fläche für den Gemein-bedarf - Schulsportplatz - & Private Grünfläche - Parkplatz nein Pb 6 Glockenhof / Gleißhammer (-18,9 ha) Hiroshimaplatz: Temporärer Parkplatz (z.B. für Rock im Park, Veranstaltungen BAMF), in Teilen temporärer Lagerplatz SÖR (Grünschnitt, Sammelplatz für abgeschleppte Rotpunkt-Fahrzeuge) Gleisschleife: Wendeschleife Straßenbahnlinie 7 Neue potentielle Grünanlage aus Aktionsplan Masterplan Freiraum und Freiraumkonzept Süden nach Rückbau der Gleisschleife inklusive Tunnel in Abhängigkeit von Straßenbahn Verlängerung nach Lichtenreuth / Südklinikum. Wegfall der (temporären) Stellplätze von Rock im Park (RIP) kritisch; wilde Beparkung und auch das grundsätzliche Infragestellen der Veranstaltung durch die Organisatoren befürchtet. UmwA 12.03.2014 AfS 27.03.2014 (Beschlüsse) Umsetzung des Masterplans Freiraum, inkl. Aktionsplan und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept; Mittel- bis langfristig Neuanlage biodiverser Quartierspark unter Berücksichtigung der Straßenbahn- Pläne
1.2 Keßlerplatz ca. 4.500m² 22; Gem. Gärten b. Wöhrd Grünfläche Baulinienplan Nr. 3421: Grünfläche nein Pb 5 Wöhrd / Tullnau (kein Defizit) Öffentlicher Parkplatz Neue potentielle Grünanlage aus GFK Masterplan Freiraum Vision Grüne Finger (Lage im Grünen Finger) UmwA 12.03.2014, AfS 27.03.2014 (Beschlüsse): Umsetzung des Masterplans Freiraum, inkl. Aktionsplan und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept StR 04.03.2020 (Beschluss), Plankonzept "Vision Grüne Finger" als Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für alle räumlichen Entwicklungs- planungen sowie für stadtstrategische Grundsatzentscheidungen Neuanlage Nachbarschaftspark, unter Berücksichtigung von Verkehrswegen und Behindertenparkplätzen im näheren Umfeld Mögliches Teilprojekt im Rahmen einer Bewerbung der Stadt Nürnberg um die Ausrichtung einer Urbanen Gartenschau 2030
1.3 Bielingplatz-Ost ca. 2.500m² 295, 310/2; jeweils Gem. St. Johannis Wohnbaufläche - nein Pb 2 St. Johannis / Vogelherd (-34,8 ha) Öffentlicher Parkplatz Reduktion der Parkplatzflächen in erster Stufe erfolgt, zweite Stufe möglich, Planung in Vorbereitung. Letztmalig: AfS 15.04.2021 (Beschluss): östlicher Bielingplatz als begrünten Stadtteilplatz umgestalten; Fläche westlich des Bielingsplatzes mit sozialen und kulturellen Nutzungen bebauen Aufwertung und Begrünung Bielingplatz als Nachbarschaftspark

Fläche

inkl. Größe in m²

Flurstück

(z.T. als

Teilflächen)

Darstellung im

FNP/LP

B-Plan

Festsetzungen

(soweit vorhanden)

Zukünftige Nutzung und Sachstand : Aktueller

Diskussionsstand, Instruktionsergebnisse

Tabelle 2: Ü bersicht zentraler Stadtpla tze fu r Aufwertungs- und Begru nungsmaßnahmen (der Gro ße nach geordnet); Hierbei handelt es sich nicht um Brachfla chen – o ffentlicher Teil

Potentielle grüne Entwicklung
Fläche, planerische Grundlagen Derzeitige und potentiell zukünftige Nutzungen des Stadtplatzes
Nr. Nr. Fläche inkl. Größe in m² Flurstück (z.T. als Teilflächen) Lage im Stadterneuerungs- gebiet Planungsbereich (Pb) und öffentliches Grünflächendefizit gemäß GFK Planungsbereich (Pb) Derzeitige Nutzung Derzeitige Nutzung Zukünftige Nutzung: Aktueller Diskussionsstand / Planungshistorie zu Fläche Ggf. Stadtratsbehandlung Ggf. Stadtratsbehandlung Konzeption, Verwaltungsvorschlag aus freiraumplanerischer Sicht) Konzeption,
und öffentliches Verwaltungsvorschlag aus
Grünflächendefizit freiraumplanerischer Sicht)
gemäß GFK
2.1 Plärrer ca. 30.000 m2 14 Gem. Gostenhof Weststadt Pb 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau (-35,5 ha) Verkehrsknoten Verkehrskonten mit Begegnungs- und Aufenthaltsfunktionen, Planung läuft AfS 19.09.2019; 30.06.2021 Verbesserung der Freiraumqualität des zentralen Verkehrsknotens mit „Puck“ und mehr Grün sowie Teilentsiegelung im Sinne des Wettbewerbsergebnisses.
2.2 Bauhof ca. 3.000m² 2077; Gem. Nürnberg- Lorenz Altstadt-Süd Pb 1 Altstadt (-1,7 ha) Parkplatz für städtische Mitarbeitende und Öffentlichkeit Aktionsplan Masterplan Freiraum, Ziel Grüner Stadtplatz, Vorentwürfe zur Aufwertung liegen bereits vor; Auswirkungen durch Erweiterung der Fußgängerzone Königstraße ( Wegfall von Mitarbeiterparkplätzen kritisch, da die Arbeitgeberattraktivität der Stadt Nürnberg vermindert werden könnte. UmwA 12.03.2014, AfS 27.03.2014 (Beschlüsse): Umsetzung des Masterplans Freiraum, inkl. Aktionsplan und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept StR 21.07.2021 Grüner Stadtplatz (stufenweise Realisierung) unter Berücksichtigung von Verkehrswegen (Fußgängerzone Königstraße) Behinderten- und Außen-dienstparkplätzen im näheren Umfeld
2.3 Unterer Bergauerplatz ca. 1.000m² 1901; Gem. Nürnberg- Lorenz Nördliche Altstadt Pb 1 Altstadt (-1,7 ha) Parkplatz Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Masterplan Freiraum, Ziel Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität, kann ein kleiner attraktiver Stadtplatz und Verweilort am Schnittpunkt zweier wichtiger Fußwegeachsen sein. Aufenthaltsmöglichkeiten bieten sich am Weg pegnitzseitig mit Blick auf den Fluss, das Heilig-Geist-Spital und die Insel Schütt an. Der Platz ist zusammen mit dem Platzraum am Wespennest zu entwickeln, ein gestalterischer Zusammenhang unter Einbeziehung der hier zu querenden Peter-Vischer- Straße sollte hergestellt werden. Die Umgestaltung des Platzes kann sukzessive erfolgen. Die Rücknahme der pegnitzseitigen Parkplätze wäre ein erster Schritt. Die Schaffung einer neuen Grünfläche im Bereich des historischen Mauergrabens ist zu prüfen. UmwA 12.03.2014, AfS 27.03.2014 (Beschlüsse): Umsetzung des Masterplans Freiraum, inkl. Aktionsplan und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept AfS 17.12.2020: Neugestaltung Unterer Bergauerplatz beauftragt, Realisierung noch nicht beschlossen Grüner Stadtplatz mit Aufenthaltsqualität

Fläche

inkl. Größe in

m²

Flurstück

(z.T. als

Teilflächen)

Lage im

Stadterneuerungs-

gebiet

Tabelle 3: Ü bersicht potentieller privater Fla chen fu r eine Gru nfla chenentwicklung unter Einbezug von mindergenutzten Fla chen und Stellplatzanlagen sowie Zwischennutzungsfla chen (der Gro ße nach geordnet)

Fläche, planerische Grundlagen Derzeitige und potentiell zukünftige Nutzungen Potentielle Grünflächen- entwicklung
Nr. Fläche inkl. Größe in m² Flurstück (z.T als Teilflächen) Darstellung im FNP/LP B-Plan Lage im Stadter- neuerungsgebiet Planungsbereich (Pb) Derzeitige Nutzung Aktueller Diskussionsstand / Planungshistorie zu Fläche Ggf. Stadtratsbehandlung Konzeption,
Festsetzungen und öffentliches Verwaltungsvorschlag
(soweit Grünflächendefizit aus freiraumplanerischer
vorhanden) gemäß GFK Sicht)
3.1 Ergänzungen Westpark offen Grünfläche - Öffentliche Park- und Grünanlage B-Plan 4233 (1984) nein Pb 11 St. Leonhard / Sündersbühl (-28,4 ha) diverse Vision Grüne Finger, Erweiterung des Westparks als übergeordneter Grünzug (Urbane Parklandschaft) im Rahmen des Gesamtstädtischen Freiraumkonzepts/ Masterplan Freiraum und des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden UmwA 12.03.2014, AfS 27.03.2014 (Beschlüsse): Umsetzung des Masterplans Freiraum, inkl. Aktionsplan und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept StR 04.03.2020 (Beschluss), Plankonzept "Vision Grüne Finger" als Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für alle räumlichen Entwicklungsplanungen sowie für stadtstrategische Grundsatzentscheidungen AfS 17.02.2022: Beschluss zur Umnutzung/Entsiegelung des Parkplatzes an der Von-der-Tann-Straße zugunsten des dort geplanten Weltacker-Projektes. Erweiterung Westpark als Urbane Parklandschaft „Grünes Westband“
3.2 Sielstraße (ehem. Lederer Biergarten) ca. 5.400m² 397; Gem. Gostenhof Grünfläche (B-Plan 4500 im Verfahren) Weststadt Pb 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau (-35,5 ha) Brache (ehem. Lederer Biergarten) Wohn- und Einzelhandelsnutzung sowie Kinderkrippe auf Gesamtgelände; Freifläche (ehem. Biergarten) soll als Grünfläche erhalten und der Stadt übertragen werden und öff. zugänglich bleiben; AfS 20.07.2017 (Beschluss): Bebauungsplan-verfahren Nr. 4500 wird auf Grundlage des Rahmenplans Stpl (Variante A) weitergeführt. Kurz- bis mittelfristig Neuanlage Nachbarschaftspark
3.3 Kohlenhof „Steinbühler Park“ ca. 2.700m² 59/138, 59/139, 59/140, 59/141, 59/142, 59/149, 59/147, 59/150, 59/151, jeweils Gem. Gostenhof Bahnanlagen - (B-Plan 4535 im Verfahren) nein Pb Tafelhof 54 (-1,8 ha) Straßenfläche, Brache Öffentlich nutzbare Grünfläche, die in privater Hand bleiben soll, teilweise mit Tiefgarage unterbaut; Flächenerwerb nicht vorgesehen. Derzeit Verhandlungen mit Aurelis über Flächen für Straße und FW3. AfS 15.04.2021 (Beschluss): Fortschreibung Rahmenplan "Masterplan Kohlenhof Areal" Kurzfristig Neuanlage Nachbarschaftspark

Fläche, planerische Grundlagen

Derzeitige und potentiell zukünftige Nutzungen

Potentielle Grünflächen-

entwicklung

Fläche

inkl. Größe

in m²

Flurstück

(z.T als

Teilflächen)

Darstellung

im FNP/LP

Lage im Stadter-

neuerungsgebiet

Derzeitige

Nutzung

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