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← gemeinsame Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses (07.04.2022)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 07.04.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Dutzendteich Stadtplanungsausschuss Hasenbuck Schule & Bildung Wohnen & Bauen Verkehr & Mobilität Umwelt & Klima Wirtschaft & Arbeit Rad- und Fußverkehr

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Betreff: Bebauungsplan Nr. 4656 "Technische Universität Nürnberg" (Module UTN Lichtenreuth)

für die Gebiete westlich der Münchener Straße und östlich der Brunecker Straße

sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1

Beschluss des Rahmenplans als Grundlage der weiteren Planungen für die TU Nürnberg

Entscheidungsvorlage

1. Ausgangssituation

a) Einbindung in das städtebauliche Entwicklungsgebiet Lichtenreuth

Der Freistaat Bayern wird auf Grundlage der entsprechenden Beschlüsse der Staatsregierung aus dem Jahr 2017 eine neue Technische Universität innerhalb der Konversionsfläche am ehemaligen Südbahnhof in Nürnberg errichten. Der Freistaat erwarb zu diesem Zweck im Jahr 2018 eine ca. 37 ha große Fläche östlich der Brunecker Straße sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1. Die Hochschule ist somit Bestandteil des städtebaulichen Entwicklungsgebiets für den neuen Nürnberger Stadtteil Lichtenreuth. Dessen weiteren Bereiche befinden sich teils bereits in der baulichen Umsetzung (Bebauungsplan Nr. 4635 „Südlicher Hasenbuck“ für das Modul I – u.a. Wohnen, Grundschule, Kita, Einzelhandel), teils werden sie bauleitplanerisch vorbereitet (künftiger Bebauungsplan für das Modul II – Ziel Wohnen, Kita, Einzelhandel – s.a. Übersichtsplan in Abbildung 1).

b) Vertiefung des Strukturkonzepts

Im Jahr 2019 wurden zunächst durch den Wissenschaftsrat des Freistaats Bayern und weiteren Institutionen die inhaltlichen und fachlichen Schwerpunkte entwickelt und darauf aufbauend entsprechende Raumprogramme konzipiert. Gleichzeitig wurden die planerischen Rahmenbedingungen, u.a. hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung und der umweltfachlichen Belange mit der Stadt Nürnberg abgestimmt. Unter diesen Maßgaben wurde im Jahr 2020 ein wettbewerbliches Verfahren mit vier interdisziplinär besetzten Planungsgemeinschaften durchgeführt. Mit Entscheidung der Empfehlungskommission wurde am 30.04.2021 das Strukturkonzept der Planungsgemeinschaft Ferdinand Heide Architekten (FHA), Frankfurt, und TOPOS Landschaftsarchitekten, Berlin, zur Umsetzung ausgewählt. Mit Bekanntmachung der Grundordnung im Mai 2021 trägt die Universität den Zweitnamen „University of Technology Nuremberg“ mit der Abkürzung „UTN“.

Das Strukturkonzept ordnet die wesentlichen Funktionen der künftigen TU Nürnberg innerhalb des Plangebiets an. Es wurde in engem Austausch mit der Stadtspitze fortgeschrieben und in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses (AfS) am 09.12.2021 vorgestellt. Aus dieser Überarbeitungsphase resultiert der heute vorliegende Rahmenplan mit integrierter Freiraumplanung zur räumlichen Entwicklung der künftigen UTN. Dessen städtebaulichen, landschaftsplanerischen und verkehrlichen Leitideen sowie die vorzubereitende planungsrechtliche Umsetzung sollen in der heutigen, gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses vorgestellt und zur Beschlussfassung empfohlen werden (siehe auch 2. und 3. der Entscheidungsvorlage).

c) Bisherige bauliche Entwicklung

Die Umsetzung der künftigen TU Nürnberg unterliegt einem hohen Zeitdruck. Ein erster Baustein wird dabei das interimsweise zu nutzende Verfügungsgebäude im Südosten des Plangebiets am Knotenpunkt Münchener Straße / Dr.-Luise-Herzberg-Straße sein. Diese wurde in 2021 abschließend hergestellt und ist in das Eigentum der Stadt Nürnberg übergegangen. Westlich des Verfügungsgebäudes entsteht mit dem sog. Modulbau ein – ebenfalls interimsweise zu errichtendes – Gebäude für die TH Nürnberg in Kooperation mit der UTN. Die Genehmigung der beiden Interimsgebäude erfolgt auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB).

Beide Gebäude werden in der bereits im Strukturkonzept definierten und im vorliegenden Rahmenplan vertieften räumlichen Struktur aufgehen. Auch weitere Einzelvorhaben könnten weiterhin nach bestehendem Planungsrecht ("überwirkender Bestandsschutz") und unter Berücksichtigung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes beurteilt werden. Die Entwicklung

erfolgt insgesamt auf Basis der – nach Behandlung im Stadtrat am 04.03.2020 – zwischen der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern geschlossenen gemeinsamen Erklärung zur Entwicklung der TU Nürnberg.

A bbildung 1: Übersichtsplan zur Gebietsentwicklung Quellen: Modul 1: Stadtplanungsamt Nürnberg / Modul 2: West8, Rotterdam / Modul UTN: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH / TOPOS Landschaftsplanung Stadtplanung / Luftbild: Stadt Nürnberg 2020 Geobasisda- ten © Bayerische Vermessungsverwaltung /

Abbildung 1

2. Inhalte und Umsetzung des Rahmenplans UTN

a) Planerische Leitlinien

Städtebau

Als räumliches Leitbild für die junge Universität gilt es, insbesondere einen urbanen, weitgehend autofreien und lebendigen Campus zu bauen, der sich funktional mit der Umgebung vernetzt, von Beginn an nachhaltig und ressourcenschonend ist und seine Verantwortung in Hinblick auf den Klimaschutz übernimmt.

Das städtebauliche Leitbild ist eine klare Struktur, die das Zusammenspiel von Forschung, Lehre und Innovation thematisiert und bei der alle Departments der neuen Alma Mater gleichberechtigt nebeneinander und um eine gemeinsame Mitte angeordnet sind. Diese nimmt in Form eines zentralen Bandes idealtypisch und als Nucleus einen Teil der gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie Lern- und Lehrflächen, Hörsäle, Bibliothek etc. auf.

Alle weiteren Einrichtungen der neuen Universität sind als Sinnbild der TU Nürnberg und ihrer interdisziplinären Zusammenarbeit um diese gemeinsame Campusmitte herum als prägnante Volumen situiert. Bestmöglich verflochten sind sie über das Wegenetz und das gemeinschaftlich genutzte Zentrum. Die Departments sind Häuser mit eigener Identität und Adresse. Sie stehen wie in einem städtischen Gemeinwesen in einer definierten Figur nebeneinander. Ihre Eingangsund Gemeinschaftsbereiche sind beabsichtigt, durch großzügige Öffnungen und mittels transparenter Erdgeschosszonen optimal mit dem Campus zu verzahnen.

Das Leitbild der integrativen Einheit findet sich in der städtebaulichen/ freiraumplanerischen Struktur des Campus, die konsequent aus der Rahmenplanung West 8 der angrenzenden Quartiere und Randbereiche übernommen wird. Das städtebauliche Konzept legt großen Wert auf die Verzahnung mit dem angrenzenden Stadt- und Landschaftsraum. Ferner ist es von zentraler Bedeutung, dass die sich über einen langen Zeitraum vollziehende Entwicklung des Campus in jedem Ausbaustadium eine eigene räumliche Qualität sowie eine bauliche Identität aufweist.

Der Entwurf ist die zeitgemäße Interpretation einer klassischen Campus-Idee und stellt eine robuste Struktur für ein zukunftsweisendes Universitätsgelände dar.

Landschaftsplanung/ Freiflächenplanung

Die Freiraumstruktur baut auf folgenden, den Standort prägenden Elementen auf:  der bestehenden, erhaltenswerten Vegetationsstruktur,  der Topographie,  den Vorgaben aus der bestehenden Belastung des Untergrundes,  der übergeordneten Erschließung sowie  den stadträumlichen/ landschaftsräumlichen Bezügen.

Im Rahmen der Neugestaltung erhält das Gelände des Campus UTN eine klare Struktur mit deutlich ausgeprägten räumlichen Kanten zu den angrenzenden urbanen Bereichen im Norden und Westen, zum geplanten Stadtpark und den Wohngebieten Modul I (West) und II (Nord).

Auf der Ostseite, im Übergang zur stark befahrenen Münchener Straße und dem nordöstlich angrenzenden Volkspark Dutzendteich, werden die vorhandenen naturnahen Strukturen erhalten und gestärkt. Sie bilden eine wichtige Biotop- und Freiraumverbindung. Darüber hinaus bildet dieser naturnah geprägte Randbereich eine deutliche Abschirmung zwischen Straßenraum und Campus. Die zukünftige Freiraumstruktur des Hochschulgeländes besteht aus öffentlichen Grünund Freiflächen, Plätzen, Pocket-Parks und grünen Nischen/ Fugen. Dazu kommen die den Gebäuden zugeordneten möglichen und wünschenswerten Freiflächen wie Innenhöfe, Dächer oder Terrassen.

Wesentliches Element ist der zentrale Grünzug mit der Campuswiese. Das „Grünes Band“ am westlichen Rand der „Grünen Mitte“ integriert nun den vorhandenen Baumbestand, eine prägnante Baumreihe, welche von Nord nach Süd verläuft. Der Grünzug wird an beiden Stirnseiten von befestigten Platzflächen mit einem Kopfgebäude gefasst und seitlich von weiteren Gebäuden flankiert. Großzügige Boulevards umgeben die Mitte wie eine Spange. Sie sind an der Nordseite mit einer Parkpromenade und auf der Südseite mit der Verlängerung des „Bildungsboulevards“ verbunden.

Abbildung 2

Abbildung 2: Perspektive zur „Grünen Mitte“ Quelle: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH

Verkehrsplanung/ Mobilitätskonzept

Aus Voruntersuchungen zur Entwicklung des ehemaligen Südbahnhofareals ist bekannt, dass die Kapazitäten der Münchener Straße zur Aufnahme von zusätzlichem Kfz-Verkehr in den Spitzenstunden nahezu ausgeschöpft sind. Daher ist für den Campus der UTN ein Erschließungskonzept zu entwickeln, das sowohl eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung sicherstellt als auch den Anforderungen an eine nachhaltige und ressourcenschonende Planung gerecht wird. In diesem Zusammenhang sind geeignete Maßnahmen zur Förderung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr zu entwickeln, mit denen der motorisierte Individualverkehr (MIV) auf ein geringstmögliches Maß reduziert werden kann.

Die MIV-Erschließung des Areals erfolgt von Osten, ausgehend von der Münchener Straße über einen nördlichen Knotenpunkt am Flachweiher und über einen südlichen Knotenpunkt über die Dr.-Luise-Herzberg-Straße. Beide Knotenpunkte sind lichtsignalgeregelt und berücksichtigen auch gesicherte Querungen für Fußgänger und Radfahrer. Für den eintreffenden MIV sind unmittelbar im Bereich der Zufahrten Parkhäuser im Norden und im Süden (jeweils nahe der Münchener Straße) vorgesehen, ein weiteres im sog. Westflügel (Annex). Eine MIV-Erschließung von Westen ist nicht vorgesehen, um keinen quartiersfremden Verkehr auf eine potenziellen Ost- West-Durchfahrt in den Campus hineinzuziehen. Hier soll lediglich ein Zugang für Radfahrer, Fußgänger und Notdienste geschaffen werden. Durch die direkte Straßenanbindung der Münchener Straße im Norden und im Süden können auch Lkws den weitgehend autofreien Campus tangierend anfahren.

Eine besondere Bedeutung bei der Erschließung des Campus kommt der Straßenbahn zu. Im Radius von 300 m zu den Haltestellen im Norden und Süden werden alle Gebäude, bis auf die weniger frequentierten und im östlichen Campusbereich liegenden Hallen, über ein engmaschiges Wegenetz direkt und barrierefrei erreicht.

Das Wegenetz auf dem Campus besteht aus Bewegungsbereichen, die ausschließlich dem Fußgänger- und Radverkehr vorbehalten bleiben und aus Erschließungsstraßen für den Fahrverkehr, differenziert in Abschnitte zur öffentlichen Nutzung (Parkhauszufahrten) und in Abschnitte zur

nicht öffentlichen Nutzung (v.a. Anlieferung). Grundsätzlich sind dabei abseits der öffentlich nutzbaren Erschließungsstraßen Mischverkehrsflächen mit Bevorrechtigung des Fußverkehrs vorgesehen.

Die Erschließung mit dem Fahrrad orientiert sich an den übergeordneten städtischen Fahrradrouten mit Zufahrten ausgehend von der Münchener Straße, von der Brunecker Straße, von der Nerzstraße und von der Dr.-Luise-Herzberg-Straße. Zur Abstellung der Fahrräder dienen einerseits zentrale Fahrradparkhäuser an den Empfangsbereichen am Rand des Campusareals und andererseits dezentrale Anlagen im unmittelbaren Vorbereich der Gebäudezugänge. An wesentlichen Zugangsbereichen werden Fahrradstationen eingerichtet, an denen Fahrräder/ E- Bikes und Roller ausgeliehen o. repariert (untergebracht in Mobilitätsstationen) werden können. Mit dieser Erschließungsstruktur kann ein lebendiger, urbaner und weitgehend autofreier Campus geschaffen werden. Fahrräder und Roller spielen eine wichtige Rolle als campus-interne Fortbewegungsmittel.

b) Planungsrechtliche Umsetzung

Zur Baurechtschaffung werden sowohl vorbereitende als auch verbindliche Bauleitplanungen erforderlich. Die städtebaulichen Entwicklungen orientieren sich insbesondere an den räumlichen Schnittstellen der Module I und II und im Bereich der künftigen UTN aneinander; die Grundlage hierfür stellt der Rahmenplan West8 dar. Aus diesem Grund kann im Zuge der erforderlichen Bauleitplanverfahren auf die Ergebnisse der auf Grundlage des Rahmenplans West8 durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Gesamt-B-Plan Nr. 4600 „Brunecker Straße“ zurückgegriffen werden. Eine Wiederholung ist – analog zu den Bauleitplanungen in Modul I und II – nicht erforderlich.

Dennoch soll auf Grundlage des heute zur Beschlussfassung vorgelegten Rahmenplans UTN eine stadtinterne Dienststellenbeteiligung durchgeführt werden. Die sich aus dieser Instruktion ergebenden Stellungnahmen sollen hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunkte den jeweiligen Planungsverfahren zugeordnet werden.

Im Anschluss daran wird auf Ebene der Flächennutzungsplanung mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) das Änderungsverfahren Nr. 8c vorbereitet. In Fortführung der bereits erfolgten Änderungsverfahren Nr. 8a (Modul I, wirksam geworden am 16.10.2019) und Nr. 8b (Modul II, Feststellungsbeschluss in der heutigen Sitzung des AfS) wird das Änderungsverfahren Nr. 8c sowohl das Stammareal als auch nach derzeitigen Stand den Annex der künftigen Flächen der UTN umfassen.

Die Fortführung des bereits in der Stadtratssitzung am 04.03.2020 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. 4656 „Technische Universität Nürnberg“ schließt sich an die o.g. Verfahren an.

c) Vorgezogene bauliche Umsetzung

Die tatsächliche räumliche Entwicklung der künftigen TU Nürnberg beginnt mit dem ersten Bauabschnitt im Norden des Stammareals der UTN. Hier entstehen das Präsidiumsgebäude der künftigen Hochschulleitung sowie erste Departments einzelner Fachbereiche und weitere arrondierende Gebäude mit ergänzenden Nutzungen (u.a. Studierendenwohnheim, Parkhaus, Logistikund Energiezentrale).

Aufgrund der Zielvorstellungen einer möglichst schnellen und flexiblen Realisierung des ersten Bauabschnitts der UTN sind allerdings Genehmigungen von Vorhaben im Vorgriff auf die Rechtskraft des Bebauungsplans auf bestehender Rechtsgrundlage i.V.m. § 34 BauGB erforderlich. Das StBA ER-N bereitet mit der sog. Erschließungsmaßnahme EM1 ein Vorhaben vor, welches die Errichtung und Nutzung der ersten Institutsgebäude und des ersten Studentenwohnheims, das in eigener Verantwortung plant und baut, rechtlich und funktional ermöglichen soll. Somit müssen bereits im Vorfeld des B-Plan-Verfahrens bzw. parallel dazu in größerem Umfang natur- und artenschutzrechtliche Fragestellungen geklärt und entsprechende Genehmigungen erteilt werden. Die Beteiligten stimmen überein, dass eine kleinteilige Einzelbetrachtung (je Gebäude bzw. je Baufeld) aufgrund komplexer Schnittstellen und hohen Verwaltungsaufwands nicht möglich bzw.

zielführend wäre. Vielmehr soll eine gesamthafte Betrachtung der Erschließungsmaßnahme 1 erfolgen. Zum aktuellen Stand der Rahmenplanung mit integrierter Freiraumplanung erstellt das vom StBA Er-N beauftragte Büro WGF Landschaft, Nürnberg, eine Fortschreibung des Naturund Artenschutzkonzepts (NAK), welches für das Gesamtgelände eine konzeptionelle Behandlung der relevanten Themen des Natur- und Artenschutzes einschließlich einer groben Quantifizierung von Flächenbedarfen beinhaltet. In einem weiteren Schritt wird diese Gesamtbetrachtung heruntergebrochen auf die Erschließungsmaßnahme 1, für welche auf dieser Basis eine landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt wird. Die Erschließungsmaßnahme 1 wird dabei wie ein großes, zusammenhängendes Einzelvorhaben betrachtet. Hinsichtlich der konkreten Maßnahmenrealisierung bedarf es vsl. eines noch zu definierenden und mit allen beteiligten Institutionen abzustimmenden Kompensations-Managements, in dem ähnlich wie bei einem Ökokonto spezifisch Ausgleichsmaßnahmen auf Vorrat geplant, genehmigt und realisiert werden, welche (soweit erforderlich) nachfolgend einzelnen Genehmigungen zugeordnet werden. Ausgleichsmaßnahmen können ggf. auch temporär im Universitäts-Gelände oder im Stadtgebiet durchgeführt werden. Das diesbezügliche, konkrete Vorgehen wird eng mit der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.1

3. Empfohlene Beschlüsse

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtplanungsausschuss und dem Umweltausschuss, den Rahmenplan mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (UTN) mit Stand vom 10.03.2022 als Grundlage der weiteren planerischen und baulichen Entwicklung zu beschließen. Auf dieser Grundlage sollen die erforderlichen vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung vorgenommen werden.

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtplanungsausschuss und dem Umweltausschuss weiterhin, dass vorgezogene Bauvorhaben auf der Grundlage des Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (UTN) mit Stand vom 10.03.2022 sowie auf Basis des fortzuschreibenden Natur- und Artenschutzkonzeptes (NAK) nach § 34 BauGB beurteilt werden können.

Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, die in o.g. Planunterlagen dargestellte Änderung der nördlichen Geltungsbereichsgrenze des BP Nr. 4656 zu beschließen. Diese Änderung resultiert aus einer mit dem Freistaat Bayern und der Aurelis sowie der Stadt Nürnberg abgestimmten, flächengleichen Arrondierung der bisherigen Grundstücksgrenzen. Ziel dieser Arrondierung ist die Anpassung der räumlichen und funktionalen Schnittstellen der Planungen in diesem Bereich, wodurch u.a. eine geradlinige Führung der Ost-West-gerichteten Radwegeverbindung möglich wird.

1 vgl. Aktenvermerk der WGF, Werkgemeinschaft Freiraum Nürnberg, zur „UTN – BEHANDLUNG DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES ZUM RAHMENPLAN SOWIE ZUR ERSCHLIESSUNGSMASSNAHME 1“ am 18.02.2022

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