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← gemeinsame Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses (07.04.2022)

Sitzungsvorlage

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Stadtplanungsausschuss Wohnen & Bauen Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beschlussvorlage Stpl/025/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Bebauungsplan Nr. 4656 "Technische Universität Nürnberg" (Module UTN Lichtenreuth)

für die Gebiete westlich der Münchener Straße und östlich der Brunecker Straße

sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1

Beschluss des Rahmenplans als Grundlage der weiteren Planungen für die TU Nürnberg

Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1: Übersichtsplan zum Rahmenplan UTN, Stand 10.03.2022 Anlage 2: Darstellung des ersten Bauabschnitts, Anlage 3: Darstellung der maßgebenden Umweltbelange, Anlage 4: Darstellung der maßgeblichen Verkehrsplanung

Sachverhalt (kurz): In der Vorlage werden sowohl die Einbindung der künftigen TU Nürnberg in das städtebauliche Entwicklungsgebiet Lichtenreuth sowie die Überarbeitung des - im AfS am 09.12.2021 beschlossenen - Strukturkonzepts hin zur vorliegenden Rahmenplanung für die University of Technology Nuremberg (UTN) erläutert und erste bauliche Entwicklungen benannt. Die Vorlage enthält eine Beschreibung der wesentlichen, planerischen Leitlinien des Rahmenplans UTN im Hinblick auf dessen städtebauliche und ökologische sowie freiraum- und verkehrsplanerische Kernaussagen. Grundlage der weiteren Umsetzung ist u.a. die - im Stadtrat am 04.03.2020 beschlossene gemeinsame Erklärung des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg zur Entwicklung der TU Nürnberg.

Darüber hinaus wird das aus dem hohen zeitlichen Druck resultierende Procedere zur Umsetzung der baulichen Vorhaben im Bereich der ersten Entwicklungsmaßnahme beschrieben, innerhalb derer die Errichtung und Nutzung der ersten Institutsgebäude und des ersten Studentenwohnheims rechtlich und funktional ermöglicht werden soll - dies jedoch im Vorgriff auf die erforderlichen Bauleitplanverfahren.

Aus diesem Grund wurde zum aktuellen Stand der Rahmenplanung mit integrierter Freiraumplanung eine Fortschreibung des Natur- und Artenschutzkonzepts (NAK) erstellt, welches für das Gesamtgelände eine konzeptionelle Behandlung der relevanten Themen des Natur- und Artenschutzes einschließlich einer groben Quantifizierung von Flächenbedarfen beinhaltet. In einem weiteren Schritt wird diese Gesamtbetrachtung heruntergebrochen auf die Erschließungsmaßnahme 1, für welche auf dieser Basis eine landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt wird. Die Erschließungsmaßnahme 1 wird dabei wie ein großes, zusammenhängendes Einzelvorhaben betrachtet. Hinsichtlich der konkreten Maßnahmenrealisierung bedarf es vsl. eines noch zu definierenden und mit allen beteiligten Institutionen abzustimmenden Kompensations- Managements, in dem ähnlich wie bei einem Ökokonto spezifisch Ausgleichsmaßnahmen auf Vorrat geplant, genehmigt und realisiert werden, welche (soweit erforderlich) nachfolgend einzelnen Genehmigungen zugeordnet werden. Die planungsrechtliche Beurteilung der jeweiligen Vorhaben soll hierbei auf Grundlage des zur Beschlussfassung vorgelegten Rahmenplans UTN erfolgen.

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtplanungs- und Umweltausschuss insofern sowohl den Beschluss des Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (UTN) mit

Stand vom 10.03.2022 als Grundlage der weiteren planerischen und baulichen Entwicklung, als auch den Beschluss, dass vorgezogene Bauvorhaben auf der Grundlage des o.g. Rahmenplans beurteilt werden können. Zudem soll die aus einem flächengleichen Grundstückstausch im nördlichen Plangebiet resultierende Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 4656 beschlossen werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wird in den laufenden Bauleitplanverfahren berücksichtigt.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

UwA

Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtplanungsausschuss und der Umweltausschuss beschließen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4656 "Technische Universität Nürnberg" (Module UTN Lichtenreuth) für die Gebiete westlich der Münchener Straße und östlich der Brunecker Straße sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1, so geändert wird, wie es sich aus dem Rahmenplan mit integrierter Freiraumplanung mit Stand vom 10.03.2022 ergibt.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

  1. Der Stadtplanungsausschuss und der Umweltausschuss beschließen den Rahmenplan mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (UTN) mit Stand vom 10.03.2022 als Grundlage der weiteren planerischen und baulichen Entwicklung. Auf dieser Grundlage soll die erforderliche vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung vorgenommen werden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

  1. Der Stadtplanungsausschuss und der Umweltausschuss beschließen weiterhin, dass vorgezogene Bauvorhaben auf der Grundlage des Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (UTN) mit Stand vom 10.03.2022 sowie auf Basis des fortzuschreibenden Natur- und Artenschutzkonzepts (NAK) nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden können.

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