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← gemeinsame Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses (07.04.2022)

Sitzung öffentlich Nachreichung

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Sitzungsunterlagen

gemeinsame Sitzung des

Stadtplanungs- und

Umweltausschusses

07.04.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 3 Nachreichung 3 Vorlagendokumente 4 * TOP Ö 6 Erstellung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen 4 Sitzungsvorlage Stpl/027/2022 4 Antrag_Ver- und Entsiegelung_Grüne Stpl/027/2022 7 Entscheidungsvorlage Stpl/027/2022 9

Stadt Nürnberg - Rathausplatz 2 - 90403 Nürnberg

An die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses

E-Mail: obm@stadt.nuernberg.de

Internet: www.nuernberg.de

Datum: 28.03.2022

NACHREICHUNG

ZUR SITZUNG

DES STADTPLANUNGSAUSSCHUSSES AM 07.04.2022

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Nachgang zur bereits zugestellten Einladung/Tagesordnung übermittle ich die Unterlagen zu

Öffentliche Sitzung

6. Erstellung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und

Entsiegelungen

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom

16.02.2022

Ulrich, Daniel

Gremien: Stadtplanungsausschuss

Mit freundlichen Grüßen

Abbildung 1

Marcus König Oberbürgermeister

Beschlussvorlage Stpl/027/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Erstellung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.02.2022

Anlagen: Antrag_Ver- und Entsiegelung_Grüne Entscheidungsvorlage

Sachverhalt (kurz): Um der weiteren Versiegelung in der Stadt entgegenzuwirken, wird die Einführung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen beantragt. Entwickelt werden soll eine Strategie, um durch sinkende Neuversiegelung und steigende Entsiegelung sowie basierend auf Tabuflächen eine Netto-Null-Versiegelung im Stadtgebiet erreichen zu können.

Die Verwaltung legt dar, dass die Umsetzung des beantragten Vorgehens mit unverhältnismäßig hohem Personalaufwand einhergehen würde. Beschlossen werden soll die Prüfung einer externen Unterstützung, auf deren Grundlage das weitere Vorgehen entschieden werden kann.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: s. Beschlussvorschlag: Als Grundlage für die Entscheidung des weiteren Vorgehens prüft die Verwaltung die Möglichkeiten und Voraussetzungen (u.a. Kosten) für ein katasterbasiertes Monitoring ver- und entsiegelter Flächen.

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/027/2022

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Begrenzung der Versiegelung dient der Resilienz der Stadt und damit der gesamten Stadtbevölkerung.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. III

3. BM

BgA/SE

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/027/2022

Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeiten und Voraussetzungen (u.a. Kosten) für ein katasterbasiertes Monitoring ver- und entsiegelter Flächen zu prüfen. Auf dieser Grundlage soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.

FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Stadtratsfraktion Nürnberg

An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus (■>m. Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax: (0911) 231-2930 OBERBÜRGERMEISTER gruene@stadt.nuernberg.de

1 6. FEB. 2022

Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)

Nürnberg, 16. Februar 2022

Erstellung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

je mehr Flächen in der Stadt versiegelt sind, desto größer sind die Auswirkungen von Hitzesommern und Starkregenereignissen: Die Temperaturen in der Stadt steigen, Wassermassen können nicht abfließen und der Schaden für die Bevölkerung ist in vielfacher Hinsicht immens. Um den Herausforderungen des Klimawandels entgegnen zu können, bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Darunter fallen unter anderem die konsequente Vermeidung von Versiegelung sowie die Entsiegelung von Flächen.

Um der Versiegelung zu entgegen, hat sich die Stadt die doppelte Innenentwicklung zum Ziel gesetzt: Die bauliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der gleichzeitig anwachsenden qualitativen und quantitativen Grünflächenausstattung.1 Dennoch verschwinden nach wie vor Brachen und Grünflächen, weil Bauten mehr Fläche als benötigt einnehmen, die Fläche nicht optimal genutzt oder unnötig versiegelt wurde. Dies ist jedoch kein spezifisches Problem: Laut Naturschutzbund Deutschland (NABU) werden in Deutschland täglich rund 58 Hektar Landschaft für Gewerbe, Wohnungsbau, Verkehr und Erholungsflächen verbraucht. Vor diesem Hintergrund fordert der Umweltverband, dass ab 2030 keine neuen Flächen zur Bebauung ausgewiesen werden, wenn nicht an anderer Stelle ein Ausgleich für die Natur geschaffen wird („Netto-Null“).2

Hinsichtlich Entsiegelung und Kompensation gibt es Instrumente wie den Biotopflächenfaktor, mit dem eine ökologische Planungskenngröße geschaffen wird, die als Zielvorgabe dazu dient, dem

1 Entscheidungsvortage, Stadtrat, 28. April 2021, TOP Ö5 Sachstandsbericht Masterplan Freiraum 2https//shop.nabu.de/presse/pressemitteilungen/www.noaanews.noaa.gov/index.php?popup=true&show=28422&db=presse service

Verdichtungsprozess in der Innenstadt durch Dachgeschossbau, Aufstockungen und Blockrandschließungen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang werden ökologische Mindeststandards für bauliche Veränderungen und Neubebauung formuliert und sämtliche Begrünungspotenziale wie Höfe, Dächer und Mauern einbezogen.3

Um der weiteren Versiegelung in der Stadt entgegenzuwirken, Synergien zu bündeln und weitere Potenziale hinsichtlich Entsiegelung auszuloten, stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:

> prüft die Einführung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen, das auch Kleinstflächen wie überflüssige Versiegelungen auf Wegen, Plätzen und im Straßenrandbereich einbezieht. > entwickelt auf Basis der gewonnenen Ergebnisse eine Strategie mit dem Ziel einer Netto- Null-Versiegelung im Stadtgebiet in 2035 mit schrittweisen Zielvorgaben und Maßnahmenplänen für eine sinkende Neuversiegelung und steigende Entsiegelung von Flächen innerhalb des Stadtgebiets. > legt „Tabuflächen“ mit einer besonderen Schutzbedürftigkeit (Grundwasserneubildung, Frisch- und Kaltluftentstehung, Minderung des Aufheizeffektes in Überwärmungsgebieten

und hohe klimatische Entlastungsfunktion) fest. > prüft ihre personelle Ausstattung hinsichtlich der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, Überprüfung von Bebauungsplänen und deren Umsetzung auf die Einhaltung von Flächenverbrauchsvorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bielmeier Marc Schüller Stadträtin stv. Fraktionsvorsitzender

5 httpsy/www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/landschaftsplanung/bff-biotopflaechenfaktor/

Beilage

Betreff:

Erstellung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen

Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.02.2022

Entscheidungsvorlage

Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.02.2022 zielt darauf ab, Versiegelungen und Entsiegelungen im Nürnberger Stadtgebiet bis 2035 in ein ausgeglichenes Verhältnis zu bringen. Hierfür soll die Einführung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen geprüft werden.

Im Einzelnen können die Anliegen des Antrages wie folgt beantwortet werden:

"Die Verwaltung prüft die Einführung eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen, das auch Kleinstflächen wie überflüssige Versiegelungen auf Wegen, Plätzen und im

Straßenrandbereich einbezieht."

Ein Kataster zu Ver- und Entsiegelung erfordert in einem ersten Schritt eine differenzierte stadtweite Bestandserhebung, die im Rahmen eines Monitorings dann kontinuierlich um neu ver- und entsiegelte Flächen fortzuführen wäre. Der Aufwand hierfür muss hinterfragt werden: Zum einen, weil das Bauen in einer Großstadt wie Nürnberg ein in höchstem Maß vielfältiger und dynamischer Prozess ist, zum anderen weil zahllose Maßnahmen. die mit Ver- und Entsiegelungen verbunden sind, genehmigungsfrei auf privaten Grundstücken umgesetzt werden. Hinzu kommt die im Antrag geforderte Detailschärfe der Erfassung ebenso wie die gewünschte Bewertung versiegelter Flächen ("überflüssig").

Ausscheiden muss ein Kataster, das alleine auf die Auswertung von Plänen und ergänzende Erfassungen vor Ort setzt. Die zu bewältigenden Herausforderungen würden von der Verwaltung nicht annähernd gestemmt werden können. Weder würden in absehbarer Zeit Ergebnisse vorliegen noch wäre ein vertretbares Verhältnis von Aufwand und Nutzen gegeben.

Weitgehende Möglichkeiten zur Erfassung versiegelter Flächen bestehen inzwischen über die Auswertung hochauflösender Satellitenbilder. Zu prüfen wäre, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen auf diesem Weg eine hinreichend aussagekräftige Bestandserfassung gelingen kann und durch regelmäßige Neuauswertungen eine Entwicklung dokumentiert werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, die Möglichkeit und die Kosten einer solchen externen Unterstützung abzuklären, um auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung notwendiger städtischer Personalbedarfe eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorbereiten zu können.

Auch ohne die Grundlage eines katasterbasierten Monitorings unternimmt die Verwaltung umfangreiche Anstrengungen, Neuversiegelungen zu begrenzen und Maßnahmen der Entsiegelung umzusetzen. Erfolgreiche Beispiele für Entsiegelungen sind in einer Vorlage zusammengestellt, die ebenfalls in der gemeinsamen AfS/UmwA-Sitzung am 07.04.2022 behandelt wird. Ziel der Verwaltung ist es, die Bemühungen dort, wo Einflussnahme möglich ist, weiter zu intensivieren.

Ein Teilaspekt des beantragten Katasters soll es sein, ggf. nicht (mehr) zwingend nötige Versiegelungen im öffentlichen Raum zu identifizieren. Die Bewertung versiegelter Flächen als "unnötig" entzieht sich eindeutiger Beurteilungskriterien. Vermeintlich unnötige Versiegelungen können gestalterisch begründet, funktional notwendig (z.B. Feuerwehrzufahrten) oder Voraussetzung dafür sein, dass einzelne Nutzergruppen, wie Menschen mit eingeschränkter Mobilität, oder Nutzungen, wie auf einen befestigten Untergrund angewiesene Bewegungsformate, im öffentlichen Raum nicht zu kurz kommen.

"Die Verwaltung entwickelt auf Basis der gewonnenen Ergebnisse eine Strategie mit dem Ziel einer Netto-Null-Versiegelung im Stadtgebiet in 2035 mit schrittweisen Zielvorgaben und Maßnahmenplänen für eine sinkende Neuversiegelung und steigende Entsiegelung von Flächen

innerhalb des Stadtgebiets."

Die vom Umweltverband NABU eingeforderte "Netto Null", auf die in der Antragsbegründung Bezug genommen wird, bezieht sich auf die erstmalige bauliche Inanspruchnahme von Flächen durch Siedlungs- und Verkehrsflächen. Die im Antrag vom 16.02.2022 hieraus abgeleitete "Netto Null" zielt auf eine ausgeglichene Bilanz von Neuversiegelung und Entsiegelung ab.

Beide Aspekte - Flächeninanspruchnahme und Versiegelung - weisen Gemeinsamkeiten in ihren Umweltauswirkungen auf. Sie können als Bilanzierungsgröße aber nicht gleichgesetzt werden: Weder ist eine Flächeninanspruchnahme immer auch eine Versiegelung noch muss eine Versiegelung Auswirkungen auf die Flächeninanspruchnahme haben. Ein öffentlicher Park ist „Flächeninanspruchnahme“, ein Weg in einem Park „Versiegelung“. Insbesondere für Projekte der baulichen Nachverdichtung gilt, dass diese zwar mit Neuversiegelungen verbunden sind, entsprechend der Lage innerhalb bestehender Siedlungs- und Verkehrsflächen aber keine neue Flächeninanspruchnahme darstellen. Durch die Anforderungen des WHG ist dabei sichergestellt, dass „Versieglung“ sinnvoll abgearbeitet werden kann, Flächeninanspruchnahme hingegen ist ein relevantes Thema.

"Netto Null" in Bezug auf Flächeninanspruchnahme

Auf Bundesebene wird aktuell das Ziel verfolgt, die erstmalige bauliche Inanspruchnahme von Flächen auf täglich 30 ha zu begrenzen. Heruntergebrochen auf Bayern leitet sich hieraus das Ziel einer 5 ha Flächeninanspruchnahme ab. Wie im AfS am 08.03.2018 berichtet, ist die Stadt Nürnberg in ihrer Flächenpolitik so erfolgreich, dass der Umfang dessen, was auf der Grundlage des 5 ha Zieles an Flächeninanspruchnahme in Nürnberg möglich wäre, deutlich nicht ausgeschöpft wird.

Ein "Netto Null" an Flächeninanspruchnahme geht (weit) über das bislang verfolgte Nachhaltigkeitsziel hinaus. Ergebnis wäre das Ende jedweder Stadtentwicklung – auch das Ende der Neueinrichtung von Grünanlagen oder anderweitig ökologischen öffentlich nutzbaren Flächen. Im Interesse von verbleibenden Handlungsspielräumen müsste eine solche "Netto Null" auf einen (über-)regionalen Maßstab fokussieren. Flächeninanspruchnahmen in wachsenden Städten oder Regionen könnten dann einen Ausgleich durch Rückbau in schrumpfenden Teilräumen erfahren.

"Netto Null" in Bezug auf Versiegelung/Entsiegelung

Eine ausgeglichene Bilanz von Versiegelung und Entsiegelung stellt gegenüber einer "Netto Null" Flächeninanspruchnahme die noch größere Herausforderung dar - sowohl in der Zielerreichung als auch im begleitenden Monitoring.

Einfluss auf die Zielerreichung könnte die Verwaltung nur sehr eingeschränkt nehmen, weil bei privaten Grundstücken und vorhandenem Baurecht keine unmittelbaren Zugriffsmöglichkeiten bestehen. Auch wäre, wie bereits dargestellt, die Erfassung aller Ver- und Entsiegelungen eine unverhältnismäßig aufwändige, aber unverzichtbare Voraussetzung für die Bilanzierung einer "Netto Null". An rechtliche Grenzen stößt das Ziel einer "Netto-Null"-Versiegelung bei Grundstücken mit bestehendem Baurecht, wenn das Baurecht ein Mehr an Versiegelung zulässt als es das Ziel einer stadtweit ausgeglichenen Bilanz erlauben würde. Wobei es ohnehin die Frage wäre, wie die auf die Gesamtstadt und einen längeren Betrachtungsraum ausgelegte Ver- und Entsiegelungsbilanz bei grundstücksbezogenen Bauanträgen quasi tagesaktuell Berücksichtigung finden könnte.

Einstieg in eine "Netto Null" Versiegelung könnte es sein, zunächst nur städtische Liegenschaften in den Blick zu nehmen. Aber auch hier wäre eine Umsetzungsperspektive abhängig von zwingend notwendigen personellen und ggf. auch finanziellen (externe Unterstützung) Ressourcen.

"Die Verwaltung legt „Tabuflächen“ mit einer besonderen Schutzbedürftigkeit (Grundwasserneubildung, Frisch- und Kaltluftentstehung, Minderung des Aufheizeffektes in

Überwärmungsgebieten und hohe klimatische Entlastungsfunktion) fest."

Mit Bannwald, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten oder regionalplanerischen Festlegungen gibt es eine Vielzahl an umweltbezogenen Restriktionen, die das Wachstum der Stadt Nürnberg steuern und begrenzen. Über das Stadtklimagutachten (2014) steht darüber hinaus eine stadtweite Analyse von klimaökologischen Funktionen als zwar unverbindliche, aber wichtige Planungsgrundlage zur Verfügung.

Aufgabe von Stadtplanung ist es, bei planerischen Entscheidungsvorgängen eine gerechte Interessenabwägung sicherzustellen. Flächen mit besonderer Schutzfunktion in Bezug auf Grundwasser oder Stadtklima werden als Belange in diesem Abwägungsprozess berücksichtigt. Abwägung braucht planerische Handlungsspielräume. Bei der Festlegung umfassender Tabuflächen würden diese unangemessen eingeschränkt sein können. Eine gute Ergänzung könnte darin bestehen, die für Nürnberg stadtklimatisch wichtigen Kaltluftbahnen im Flächennutzungsplan als nicht-bebaubare Freiflächen zu sichern.

"Die Verwaltung prüft ihre personelle Ausstattung hinsichtlich der Umsetzung von Kom-

pensationsmaßnahmen, Überprüfung von Bebauungsplänen und deren Umsetzung auf die

Einhaltung von Flächenverbrauchsvorgaben."

Die Überprüfung der Umsetzung von Bebauungsplänen und Kompensationsmaßnahmen ist in der Verwaltung fest als Aufgabe verankert. Unter dem Aspekt der Versiegelung ist die Einhaltung von Baugrenzen ein wichtiges Prüfkriterium, da diese den Umfang der maximal überbaubaren Grundstücksteilfläche festlegen. Weitergehende Erfassungen von Art und Umfang versiegelter Flächen sind bislang nicht Gegenstand der Bauüberwachung durch die Bauordnungsbehörde.

Bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Sinne der Bayerischen Bauordnung werden die gesetzlichen Anforderungen auf der Grundlage der vorzulegenden Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Hierzu zählen insbesondere die bauplanungsrechtlichen Regelungen und damit auch die Einhaltung von festgesetzten Baugrenzen. Eine ergänzende Überprüfung vor Ort gilt in erster Linie der plankonformen Ausführung bzw. der Übereinstimmung der Planvorlagen mit den baulichen Gegebenheiten. Um die Übereinstimmung der Gebäudelage mit der erteilten Genehmigung sicherzustellen, werden vom Bauherrn häufig (v.a. im Neubau) Bestätigungen in Form einer sog. Einmessbescheinigung eingefordert.

Bei der Errichtung verfahrensfreier baulicher Anlagen wird die Einhaltung von Baugrenzen ebenso wie alle weiteren Vorgaben auf Grund der personellen Kapazitäten lediglich bei auftretenden Beschwerden kontrolliert. Rechtliche Verstöße werden im Ermessen der Bauordnungsbehörde geahndet.

Bauüberwachung ist eine Gratwanderung zwischen Notwendigkeit und Angemessenheit. Eine uneingeschränkte regelmäßige Kontrolle des gesamten Stadtgebietes auf Verstöße würde jeglichen personellen und zeitlichen Rahmen der beteiligten Dienststellen (BoB, Stpl, UwA, RA) sprengen. Auch würde in vielen Fällen der Aufwand, Sanktionen auszusprechen, durchzusetzen und nachzukontrollieren, in keinem Verhältnis zur Schwere des rechtlichen Verstoßes stehen.

Ein Mehr an Überwachung kann mit den aktuell vorhandenen personellen Ressourcen nicht geleistet werden. Dies gilt auch für den Vollzug der in der gemeinsamen AfS/UmwA-Sitzung am 07.04.2022 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Begrünungssatzung. Auch wenn das Controlling der Begrünungssatzung mit gewissen Synergien in Bezug auf Ver- und Entsiegelung verbunden wäre, würde der Standard einer umfassenden Erfassung ver- und entsiegelter Flächen weitere personelle Ressourcen in erheblichem Umfang erfordern, die in keinerlei vernünftigem Verhältnis zum Nutzen stünden..

Für die Überwachung der Umsetzung von naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen in Genehmigungs- und Bauleitplanverfahren gibt es in der Verwaltung noch kein durchgehend einheitliches und stringentes Vorgehen. Die im Einzelnen beteiligten Dienststellen befinden sich in einer Prozessfindung, in deren Rahmen auch die personelle Ausstattung überprüft wird.

Fazit / Weiteres Vorgehen

Das Anliegen, Versiegelungen zu begrenzen und Entsiegelungen zu forcieren, ist ein zentraler Baustein einer an Nachhaltigkeit orientierten Stadtentwicklung. Wenn auch unschärfer in Bezug auf die tatsächliche Überbauung wird in der Fachwelt nicht die Versiegelung, sondern die erstmalige bauliche Inanspruchnahme von Flächen als geeigneter Indikator für ein Monitoring angesehen.

In Bezug auf die Flächeninanspruchnahme bewegt sich die Stadt Nürnberg zwischen dem bayerischen 5 ha Ziel (bayerischer Durchschnitt 2020: 11,6 ha / Tag) und der vom Umweltverband NABU geforderten "Netto Null". Bei einer allein auf das Stadtgebiet bezogenen "Netto Null" wären Handlungsspielräume in der Stadtentwicklung massivst eingeschränkt. In der Konsequenz könnte die Stadt kaum noch auf Grenzen, an die die Innenentwicklung in Nürnberg mehr und mehr stößt, reagieren.

Aus Sicht der Verwaltung müsste dem Ziel einer "Netto Null" Flächeninanspruchnahme ein (über- )regionaler Betrachtungsrahmen und die Einführung eines standardisierten Bilanzierungsverfahrens zugrunde gelegt werden. Sinnvoll kann ein ergänzendes Monitoring ver- und entsiegelter Flächen sein, aus Kapazitätsgründen aber nur unter der Voraussetzung einer externen technischen Unterstützung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Möglichkeiten und Voraussetzungen (u.a. Kosten) für ein katasterbasiertes Monitoring in Erfahrung bringt und auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen entschieden werden kann.

Die Überwachung von Flächenvorgaben und -zielen, aber auch von Kompensationsmaßnahmen erfordert einen Spagat zwischen Umfang und Engmaschigkeit der Kontrolle auf der einen Seite und dem notwendigen personellen Aufwand auf der anderen Seite. Die Personalausstattung für die Bauüberwachung sollte aus Sicht der Verwaltung so bemessen sein, dass neben der Prüfung von Bauvorlagen zumindest auch stichprobenartige Kontrollen vor Ort durchgeführt werden können.

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