Sitzungsunterlagen
gemeinsame Sitzung des
Stadtplanungs- und
Umweltausschusses
07.04.2022
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente 3 Tagesordnung -öffentlich- 3 Vorlagendokumente 5 TOP Ö 1 Bebauungsplan Nr. 4656 "Technische Universität Nürnberg" (Module UTN 5 Lichtenreuth), Beschluss des Rahmenplans Sitzungsvorlage Stpl/025/2022 5 Entscheidungsvorlage Stpl/025/2022 9 Anlage 1: Übersichtsplan zum Rahmenplan UTN, Stand 10.03.2022 Stpl/025/2022 15 Anlage 2: Darstellung des ersten Bauabschnitts, Anlage 3: Darstellung der maßgebenden 16 Umweltbelange, Anlage 4: Darstellung der maßgeblichen Verkehrsplanung Stpl/025/2022 TOP Ö 2 Stabile und klimaneutrale Energieversorgung der Stadt Nürnberg 21 Sitzungsvorlage Ref.III/005/2022 21 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.21 Ref.III/005/2022 24 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.22 Ref.III/005/2022 26 Sachverhalt Ref.III/005/2022 27 TOP Ö 3 Bebauungsplan Nr. 4445 "Tiefes Feld": Nachhaltiger Städtebau im 32 Entwicklungsgebiet "Tiefes Feld" Sitzungsvorlage Stpl/019/2022 32 Entscheidungsvorlage Stpl/019/2022 36 TOP Ö 4 Bebauungsplan AEG-Nord-Gelände / Baumbestand 39 Sitzungsvorlage UwA/002/2022 39 CSU-Antrag vom 21.06.2021 UwA/002/2022 42 Sachverhalt UwA/002/2022 44 Anlage: Plan Weg im Kronentraufbereich UwA/002/2022 48 Anlage: Plan AEG-Nordareal - Neuer Städtebau ohne Rodungen UwA/002/2022 49 TOP Ö 5 Mehr Grün für dicht bebaute Stadtteile: Brachliegende Grundstücke in Parks 50 umwandeln und Stadtplätze begrünen Sitzungsvorlage Stpl/012/2022 50 Antrag_Entsiegelung Marie-Beeg-Platz_Grüne, Guten, ödp Stpl/012/2022 54 Antrag Brachliegende Grundstücke in Parks umwandeln Bündnis 90 Die Grünen 56
Antrag Entsiegelung von Flaechen CSU Stpl/012/2022 58 Entscheidungsvorlage mit Übersicht stadteigene Flächen, Stadtplätze und private Flächen 59
TOP Ö 7 Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter 72 Flächen, (Begrünungssatzung - BegrS) Sitzungsvorlage Stpl/023/2022 72 Antrag_Freiflächengestaltungssatzungen_SPD Stpl/023/2022 76 Antrag_Artenvielfalt_in_der_stadt_foerdern_steingaerten_eindaemmen Stpl/023/2022 77 Sachverhalt Stpl/023/2022 79 Satzungsentwurf Stpl/023/2022 86
TAGESORDNUNG
Sitzung
gemeinsame Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses
Sitzungszeit
Donnerstag, 07.04.2022, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1. Bebauungsplan Nr. 4656 "Technische Universität Nürnberg"
(Module UTN Lichtenreuth) Stpl/025/2022
für die Gebiete westlich der Münchener Straße und östlich der
Brunecker Straße
sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1
Beschluss des Rahmenplans als Grundlage der weiteren
Planungen für die TU Nürnberg
Ulrich, Daniel
Gremien: Stadtplanungsausschuss
2. Stabile und klimaneutrale Energieversorgung der Stadt Nürnberg
Ref.III/005/2022 Walthelm, Britta
Gremien: Stadtplanungsausschuss
3. Bebauungsplan Nr. 4445 "Tiefes Feld": Nachhaltiger Städtebau im
Entwicklungsgebiet "Tiefes Feld" Stpl/019/2022
Ulrich, Daniel
Gremien: Stadtplanungsausschuss
4. Bebauungsplan AEG-Nord-Gelände / Baumbestand
UwA/002/2022 Walthelm, Britta
Gremien: Stadtplanungsausschuss
5. Entsiegelung von Flächen und in verdichteten Stadtteilen; mehr
Grün für dicht bebaute Stadtteile: Brachliegende Grundstücke in Stpl/012/2022
Parks umwandeln und Stadtplätze begrünen
Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen, Die Guten und ÖDP
vom 11.06.2021
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2018
Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 10.11.2021
Ulrich, Daniel
Gremien: Stadtplanungsausschuss
6. Kataster Ver- und Entsiegelung
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom Stpl/027/2022
16.02.2022
Ulrich, Daniel (Beilagen werden nachgereicht) Gremien: Stadtplanungsausschuss
7. Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen
und unbebauter Flächen Stpl/023/2022
(Begrünungssatzung – BegrS)
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.03.2021
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom
02.05.2019 „Artenvielfalt in der Stadt fördern: Steingärten
eindämmen“
Ulrich, Daniel
Gremien: Stadtplanungsausschuss
- Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.07.2019,
öffentlicher Teil
Gremien: Stadtplanungsausschuss, Umweltausschuss
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4656 "Technische Universität Nürnberg" (Module UTN Lichtenreuth)
für die Gebiete westlich der Münchener Straße und östlich der Brunecker Straße
sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1
Beschluss des Rahmenplans als Grundlage der weiteren Planungen für die TU Nürnberg
Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1: Übersichtsplan zum Rahmenplan UTN, Stand 10.03.2022 Anlage 2: Darstellung des ersten Bauabschnitts, Anlage 3: Darstellung der maßgebenden Umweltbelange, Anlage 4: Darstellung der maßgeblichen Verkehrsplanung
Sachverhalt (kurz): In der Vorlage werden sowohl die Einbindung der künftigen TU Nürnberg in das städtebauliche Entwicklungsgebiet Lichtenreuth sowie die Überarbeitung des - im AfS am 09.12.2021 beschlossenen - Strukturkonzepts hin zur vorliegenden Rahmenplanung für die University of Technology Nuremberg (UTN) erläutert und erste bauliche Entwicklungen benannt. Die Vorlage enthält eine Beschreibung der wesentlichen, planerischen Leitlinien des Rahmenplans UTN im Hinblick auf dessen städtebauliche und ökologische sowie freiraum- und verkehrsplanerische Kernaussagen. Grundlage der weiteren Umsetzung ist u.a. die - im Stadtrat am 04.03.2020 beschlossene gemeinsame Erklärung des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg zur Entwicklung der TU Nürnberg.
Darüber hinaus wird das aus dem hohen zeitlichen Druck resultierende Procedere zur Umsetzung der baulichen Vorhaben im Bereich der ersten Entwicklungsmaßnahme beschrieben, innerhalb derer die Errichtung und Nutzung der ersten Institutsgebäude und des ersten Studentenwohnheims rechtlich und funktional ermöglicht werden soll - dies jedoch im Vorgriff auf die erforderlichen Bauleitplanverfahren.
Aus diesem Grund wurde zum aktuellen Stand der Rahmenplanung mit integrierter Freiraumplanung eine Fortschreibung des Natur- und Artenschutzkonzepts (NAK) erstellt, welches für das Gesamtgelände eine konzeptionelle Behandlung der relevanten Themen des Natur- und Artenschutzes einschließlich einer groben Quantifizierung von Flächenbedarfen beinhaltet. In einem weiteren Schritt wird diese Gesamtbetrachtung heruntergebrochen auf die Erschließungsmaßnahme 1, für welche auf dieser Basis eine landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt wird. Die Erschließungsmaßnahme 1 wird dabei wie ein großes, zusammenhängendes Einzelvorhaben betrachtet. Hinsichtlich der konkreten Maßnahmenrealisierung bedarf es vsl. eines noch zu definierenden und mit allen beteiligten Institutionen abzustimmenden Kompensations- Managements, in dem ähnlich wie bei einem Ökokonto spezifisch Ausgleichsmaßnahmen auf Vorrat geplant, genehmigt und realisiert werden, welche (soweit erforderlich) nachfolgend einzelnen Genehmigungen zugeordnet werden. Die planungsrechtliche Beurteilung der jeweiligen Vorhaben soll hierbei auf Grundlage des zur Beschlussfassung vorgelegten Rahmenplans UTN erfolgen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtplanungs- und Umweltausschuss insofern sowohl den Beschluss des Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (UTN) mit
Stand vom 10.03.2022 als Grundlage der weiteren planerischen und baulichen Entwicklung, als auch den Beschluss, dass vorgezogene Bauvorhaben auf der Grundlage des o.g. Rahmenplans beurteilt werden können. Zudem soll die aus einem flächengleichen Grundstückstausch im nördlichen Plangebiet resultierende Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 4656 beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Wird in den laufenden Bauleitplanverfahren berücksichtigt.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtplanungsausschuss und der Umweltausschuss beschließen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4656 "Technische Universität Nürnberg" (Module UTN Lichtenreuth) für die Gebiete westlich der Münchener Straße und östlich der Brunecker Straße sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1, so geändert wird, wie es sich aus dem Rahmenplan mit integrierter Freiraumplanung mit Stand vom 10.03.2022 ergibt.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
- Der Stadtplanungsausschuss und der Umweltausschuss beschließen den Rahmenplan mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (UTN) mit Stand vom 10.03.2022 als Grundlage der weiteren planerischen und baulichen Entwicklung. Auf dieser Grundlage soll die erforderliche vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung vorgenommen werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
- Der Stadtplanungsausschuss und der Umweltausschuss beschließen weiterhin, dass vorgezogene Bauvorhaben auf der Grundlage des Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (UTN) mit Stand vom 10.03.2022 sowie auf Basis des fortzuschreibenden Natur- und Artenschutzkonzepts (NAK) nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt werden können.
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4656 "Technische Universität Nürnberg" (Module UTN Lichtenreuth)
für die Gebiete westlich der Münchener Straße und östlich der Brunecker Straße
sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1
Beschluss des Rahmenplans als Grundlage der weiteren Planungen für die TU Nürnberg
Entscheidungsvorlage
1. Ausgangssituation
a) Einbindung in das städtebauliche Entwicklungsgebiet Lichtenreuth
Der Freistaat Bayern wird auf Grundlage der entsprechenden Beschlüsse der Staatsregierung aus dem Jahr 2017 eine neue Technische Universität innerhalb der Konversionsfläche am ehemaligen Südbahnhof in Nürnberg errichten. Der Freistaat erwarb zu diesem Zweck im Jahr 2018 eine ca. 37 ha große Fläche östlich der Brunecker Straße sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1. Die Hochschule ist somit Bestandteil des städtebaulichen Entwicklungsgebiets für den neuen Nürnberger Stadtteil Lichtenreuth. Dessen weiteren Bereiche befinden sich teils bereits in der baulichen Umsetzung (Bebauungsplan Nr. 4635 „Südlicher Hasenbuck“ für das Modul I – u.a. Wohnen, Grundschule, Kita, Einzelhandel), teils werden sie bauleitplanerisch vorbereitet (künftiger Bebauungsplan für das Modul II – Ziel Wohnen, Kita, Einzelhandel – s.a. Übersichtsplan in Abbildung 1).
b) Vertiefung des Strukturkonzepts
Im Jahr 2019 wurden zunächst durch den Wissenschaftsrat des Freistaats Bayern und weiteren Institutionen die inhaltlichen und fachlichen Schwerpunkte entwickelt und darauf aufbauend entsprechende Raumprogramme konzipiert. Gleichzeitig wurden die planerischen Rahmenbedingungen, u.a. hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung und der umweltfachlichen Belange mit der Stadt Nürnberg abgestimmt. Unter diesen Maßgaben wurde im Jahr 2020 ein wettbewerbliches Verfahren mit vier interdisziplinär besetzten Planungsgemeinschaften durchgeführt. Mit Entscheidung der Empfehlungskommission wurde am 30.04.2021 das Strukturkonzept der Planungsgemeinschaft Ferdinand Heide Architekten (FHA), Frankfurt, und TOPOS Landschaftsarchitekten, Berlin, zur Umsetzung ausgewählt. Mit Bekanntmachung der Grundordnung im Mai 2021 trägt die Universität den Zweitnamen „University of Technology Nuremberg“ mit der Abkürzung „UTN“.
Das Strukturkonzept ordnet die wesentlichen Funktionen der künftigen TU Nürnberg innerhalb des Plangebiets an. Es wurde in engem Austausch mit der Stadtspitze fortgeschrieben und in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses (AfS) am 09.12.2021 vorgestellt. Aus dieser Überarbeitungsphase resultiert der heute vorliegende Rahmenplan mit integrierter Freiraumplanung zur räumlichen Entwicklung der künftigen UTN. Dessen städtebaulichen, landschaftsplanerischen und verkehrlichen Leitideen sowie die vorzubereitende planungsrechtliche Umsetzung sollen in der heutigen, gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungs- und Umweltausschusses vorgestellt und zur Beschlussfassung empfohlen werden (siehe auch 2. und 3. der Entscheidungsvorlage).
c) Bisherige bauliche Entwicklung
Die Umsetzung der künftigen TU Nürnberg unterliegt einem hohen Zeitdruck. Ein erster Baustein wird dabei das interimsweise zu nutzende Verfügungsgebäude im Südosten des Plangebiets am Knotenpunkt Münchener Straße / Dr.-Luise-Herzberg-Straße sein. Diese wurde in 2021 abschließend hergestellt und ist in das Eigentum der Stadt Nürnberg übergegangen. Westlich des Verfügungsgebäudes entsteht mit dem sog. Modulbau ein – ebenfalls interimsweise zu errichtendes – Gebäude für die TH Nürnberg in Kooperation mit der UTN. Die Genehmigung der beiden Interimsgebäude erfolgt auf Grundlage des § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Beide Gebäude werden in der bereits im Strukturkonzept definierten und im vorliegenden Rahmenplan vertieften räumlichen Struktur aufgehen. Auch weitere Einzelvorhaben könnten weiterhin nach bestehendem Planungsrecht ("überwirkender Bestandsschutz") und unter Berücksichtigung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes beurteilt werden. Die Entwicklung
erfolgt insgesamt auf Basis der – nach Behandlung im Stadtrat am 04.03.2020 – zwischen der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern geschlossenen gemeinsamen Erklärung zur Entwicklung der TU Nürnberg.
A bbildung 1: Übersichtsplan zur Gebietsentwicklung Quellen: Modul 1: Stadtplanungsamt Nürnberg / Modul 2: West8, Rotterdam / Modul UTN: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH / TOPOS Landschaftsplanung Stadtplanung / Luftbild: Stadt Nürnberg 2020 Geobasisda- ten © Bayerische Vermessungsverwaltung /
2. Inhalte und Umsetzung des Rahmenplans UTN
a) Planerische Leitlinien
Städtebau
Als räumliches Leitbild für die junge Universität gilt es, insbesondere einen urbanen, weitgehend autofreien und lebendigen Campus zu bauen, der sich funktional mit der Umgebung vernetzt, von Beginn an nachhaltig und ressourcenschonend ist und seine Verantwortung in Hinblick auf den Klimaschutz übernimmt.
Das städtebauliche Leitbild ist eine klare Struktur, die das Zusammenspiel von Forschung, Lehre und Innovation thematisiert und bei der alle Departments der neuen Alma Mater gleichberechtigt nebeneinander und um eine gemeinsame Mitte angeordnet sind. Diese nimmt in Form eines zentralen Bandes idealtypisch und als Nucleus einen Teil der gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie Lern- und Lehrflächen, Hörsäle, Bibliothek etc. auf.
Alle weiteren Einrichtungen der neuen Universität sind als Sinnbild der TU Nürnberg und ihrer interdisziplinären Zusammenarbeit um diese gemeinsame Campusmitte herum als prägnante Volumen situiert. Bestmöglich verflochten sind sie über das Wegenetz und das gemeinschaftlich genutzte Zentrum. Die Departments sind Häuser mit eigener Identität und Adresse. Sie stehen wie in einem städtischen Gemeinwesen in einer definierten Figur nebeneinander. Ihre Eingangsund Gemeinschaftsbereiche sind beabsichtigt, durch großzügige Öffnungen und mittels transparenter Erdgeschosszonen optimal mit dem Campus zu verzahnen.
Das Leitbild der integrativen Einheit findet sich in der städtebaulichen/ freiraumplanerischen Struktur des Campus, die konsequent aus der Rahmenplanung West 8 der angrenzenden Quartiere und Randbereiche übernommen wird. Das städtebauliche Konzept legt großen Wert auf die Verzahnung mit dem angrenzenden Stadt- und Landschaftsraum. Ferner ist es von zentraler Bedeutung, dass die sich über einen langen Zeitraum vollziehende Entwicklung des Campus in jedem Ausbaustadium eine eigene räumliche Qualität sowie eine bauliche Identität aufweist.
Der Entwurf ist die zeitgemäße Interpretation einer klassischen Campus-Idee und stellt eine robuste Struktur für ein zukunftsweisendes Universitätsgelände dar.
Landschaftsplanung/ Freiflächenplanung
Die Freiraumstruktur baut auf folgenden, den Standort prägenden Elementen auf: der bestehenden, erhaltenswerten Vegetationsstruktur, der Topographie, den Vorgaben aus der bestehenden Belastung des Untergrundes, der übergeordneten Erschließung sowie den stadträumlichen/ landschaftsräumlichen Bezügen.
Im Rahmen der Neugestaltung erhält das Gelände des Campus UTN eine klare Struktur mit deutlich ausgeprägten räumlichen Kanten zu den angrenzenden urbanen Bereichen im Norden und Westen, zum geplanten Stadtpark und den Wohngebieten Modul I (West) und II (Nord).
Auf der Ostseite, im Übergang zur stark befahrenen Münchener Straße und dem nordöstlich angrenzenden Volkspark Dutzendteich, werden die vorhandenen naturnahen Strukturen erhalten und gestärkt. Sie bilden eine wichtige Biotop- und Freiraumverbindung. Darüber hinaus bildet dieser naturnah geprägte Randbereich eine deutliche Abschirmung zwischen Straßenraum und Campus. Die zukünftige Freiraumstruktur des Hochschulgeländes besteht aus öffentlichen Grünund Freiflächen, Plätzen, Pocket-Parks und grünen Nischen/ Fugen. Dazu kommen die den Gebäuden zugeordneten möglichen und wünschenswerten Freiflächen wie Innenhöfe, Dächer oder Terrassen.
Wesentliches Element ist der zentrale Grünzug mit der Campuswiese. Das „Grünes Band“ am westlichen Rand der „Grünen Mitte“ integriert nun den vorhandenen Baumbestand, eine prägnante Baumreihe, welche von Nord nach Süd verläuft. Der Grünzug wird an beiden Stirnseiten von befestigten Platzflächen mit einem Kopfgebäude gefasst und seitlich von weiteren Gebäuden flankiert. Großzügige Boulevards umgeben die Mitte wie eine Spange. Sie sind an der Nordseite mit einer Parkpromenade und auf der Südseite mit der Verlängerung des „Bildungsboulevards“ verbunden.
Abbildung 2: Perspektive zur „Grünen Mitte“ Quelle: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH
Verkehrsplanung/ Mobilitätskonzept
Aus Voruntersuchungen zur Entwicklung des ehemaligen Südbahnhofareals ist bekannt, dass die Kapazitäten der Münchener Straße zur Aufnahme von zusätzlichem Kfz-Verkehr in den Spitzenstunden nahezu ausgeschöpft sind. Daher ist für den Campus der UTN ein Erschließungskonzept zu entwickeln, das sowohl eine leistungsfähige Verkehrsabwicklung sicherstellt als auch den Anforderungen an eine nachhaltige und ressourcenschonende Planung gerecht wird. In diesem Zusammenhang sind geeignete Maßnahmen zur Förderung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr zu entwickeln, mit denen der motorisierte Individualverkehr (MIV) auf ein geringstmögliches Maß reduziert werden kann.
Die MIV-Erschließung des Areals erfolgt von Osten, ausgehend von der Münchener Straße über einen nördlichen Knotenpunkt am Flachweiher und über einen südlichen Knotenpunkt über die Dr.-Luise-Herzberg-Straße. Beide Knotenpunkte sind lichtsignalgeregelt und berücksichtigen auch gesicherte Querungen für Fußgänger und Radfahrer. Für den eintreffenden MIV sind unmittelbar im Bereich der Zufahrten Parkhäuser im Norden und im Süden (jeweils nahe der Münchener Straße) vorgesehen, ein weiteres im sog. Westflügel (Annex). Eine MIV-Erschließung von Westen ist nicht vorgesehen, um keinen quartiersfremden Verkehr auf eine potenziellen Ost- West-Durchfahrt in den Campus hineinzuziehen. Hier soll lediglich ein Zugang für Radfahrer, Fußgänger und Notdienste geschaffen werden. Durch die direkte Straßenanbindung der Münchener Straße im Norden und im Süden können auch Lkws den weitgehend autofreien Campus tangierend anfahren.
Eine besondere Bedeutung bei der Erschließung des Campus kommt der Straßenbahn zu. Im Radius von 300 m zu den Haltestellen im Norden und Süden werden alle Gebäude, bis auf die weniger frequentierten und im östlichen Campusbereich liegenden Hallen, über ein engmaschiges Wegenetz direkt und barrierefrei erreicht.
Das Wegenetz auf dem Campus besteht aus Bewegungsbereichen, die ausschließlich dem Fußgänger- und Radverkehr vorbehalten bleiben und aus Erschließungsstraßen für den Fahrverkehr, differenziert in Abschnitte zur öffentlichen Nutzung (Parkhauszufahrten) und in Abschnitte zur
nicht öffentlichen Nutzung (v.a. Anlieferung). Grundsätzlich sind dabei abseits der öffentlich nutzbaren Erschließungsstraßen Mischverkehrsflächen mit Bevorrechtigung des Fußverkehrs vorgesehen.
Die Erschließung mit dem Fahrrad orientiert sich an den übergeordneten städtischen Fahrradrouten mit Zufahrten ausgehend von der Münchener Straße, von der Brunecker Straße, von der Nerzstraße und von der Dr.-Luise-Herzberg-Straße. Zur Abstellung der Fahrräder dienen einerseits zentrale Fahrradparkhäuser an den Empfangsbereichen am Rand des Campusareals und andererseits dezentrale Anlagen im unmittelbaren Vorbereich der Gebäudezugänge. An wesentlichen Zugangsbereichen werden Fahrradstationen eingerichtet, an denen Fahrräder/ E- Bikes und Roller ausgeliehen o. repariert (untergebracht in Mobilitätsstationen) werden können. Mit dieser Erschließungsstruktur kann ein lebendiger, urbaner und weitgehend autofreier Campus geschaffen werden. Fahrräder und Roller spielen eine wichtige Rolle als campus-interne Fortbewegungsmittel.
b) Planungsrechtliche Umsetzung
Zur Baurechtschaffung werden sowohl vorbereitende als auch verbindliche Bauleitplanungen erforderlich. Die städtebaulichen Entwicklungen orientieren sich insbesondere an den räumlichen Schnittstellen der Module I und II und im Bereich der künftigen UTN aneinander; die Grundlage hierfür stellt der Rahmenplan West8 dar. Aus diesem Grund kann im Zuge der erforderlichen Bauleitplanverfahren auf die Ergebnisse der auf Grundlage des Rahmenplans West8 durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Gesamt-B-Plan Nr. 4600 „Brunecker Straße“ zurückgegriffen werden. Eine Wiederholung ist – analog zu den Bauleitplanungen in Modul I und II – nicht erforderlich.
Dennoch soll auf Grundlage des heute zur Beschlussfassung vorgelegten Rahmenplans UTN eine stadtinterne Dienststellenbeteiligung durchgeführt werden. Die sich aus dieser Instruktion ergebenden Stellungnahmen sollen hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunkte den jeweiligen Planungsverfahren zugeordnet werden.
Im Anschluss daran wird auf Ebene der Flächennutzungsplanung mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) das Änderungsverfahren Nr. 8c vorbereitet. In Fortführung der bereits erfolgten Änderungsverfahren Nr. 8a (Modul I, wirksam geworden am 16.10.2019) und Nr. 8b (Modul II, Feststellungsbeschluss in der heutigen Sitzung des AfS) wird das Änderungsverfahren Nr. 8c sowohl das Stammareal als auch nach derzeitigen Stand den Annex der künftigen Flächen der UTN umfassen.
Die Fortführung des bereits in der Stadtratssitzung am 04.03.2020 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. 4656 „Technische Universität Nürnberg“ schließt sich an die o.g. Verfahren an.
c) Vorgezogene bauliche Umsetzung
Die tatsächliche räumliche Entwicklung der künftigen TU Nürnberg beginnt mit dem ersten Bauabschnitt im Norden des Stammareals der UTN. Hier entstehen das Präsidiumsgebäude der künftigen Hochschulleitung sowie erste Departments einzelner Fachbereiche und weitere arrondierende Gebäude mit ergänzenden Nutzungen (u.a. Studierendenwohnheim, Parkhaus, Logistikund Energiezentrale).
Aufgrund der Zielvorstellungen einer möglichst schnellen und flexiblen Realisierung des ersten Bauabschnitts der UTN sind allerdings Genehmigungen von Vorhaben im Vorgriff auf die Rechtskraft des Bebauungsplans auf bestehender Rechtsgrundlage i.V.m. § 34 BauGB erforderlich. Das StBA ER-N bereitet mit der sog. Erschließungsmaßnahme EM1 ein Vorhaben vor, welches die Errichtung und Nutzung der ersten Institutsgebäude und des ersten Studentenwohnheims, das in eigener Verantwortung plant und baut, rechtlich und funktional ermöglichen soll. Somit müssen bereits im Vorfeld des B-Plan-Verfahrens bzw. parallel dazu in größerem Umfang natur- und artenschutzrechtliche Fragestellungen geklärt und entsprechende Genehmigungen erteilt werden. Die Beteiligten stimmen überein, dass eine kleinteilige Einzelbetrachtung (je Gebäude bzw. je Baufeld) aufgrund komplexer Schnittstellen und hohen Verwaltungsaufwands nicht möglich bzw.
zielführend wäre. Vielmehr soll eine gesamthafte Betrachtung der Erschließungsmaßnahme 1 erfolgen. Zum aktuellen Stand der Rahmenplanung mit integrierter Freiraumplanung erstellt das vom StBA Er-N beauftragte Büro WGF Landschaft, Nürnberg, eine Fortschreibung des Naturund Artenschutzkonzepts (NAK), welches für das Gesamtgelände eine konzeptionelle Behandlung der relevanten Themen des Natur- und Artenschutzes einschließlich einer groben Quantifizierung von Flächenbedarfen beinhaltet. In einem weiteren Schritt wird diese Gesamtbetrachtung heruntergebrochen auf die Erschließungsmaßnahme 1, für welche auf dieser Basis eine landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt wird. Die Erschließungsmaßnahme 1 wird dabei wie ein großes, zusammenhängendes Einzelvorhaben betrachtet. Hinsichtlich der konkreten Maßnahmenrealisierung bedarf es vsl. eines noch zu definierenden und mit allen beteiligten Institutionen abzustimmenden Kompensations-Managements, in dem ähnlich wie bei einem Ökokonto spezifisch Ausgleichsmaßnahmen auf Vorrat geplant, genehmigt und realisiert werden, welche (soweit erforderlich) nachfolgend einzelnen Genehmigungen zugeordnet werden. Ausgleichsmaßnahmen können ggf. auch temporär im Universitäts-Gelände oder im Stadtgebiet durchgeführt werden. Das diesbezügliche, konkrete Vorgehen wird eng mit der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Mittelfranken abgestimmt.1
3. Empfohlene Beschlüsse
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtplanungsausschuss und dem Umweltausschuss, den Rahmenplan mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (UTN) mit Stand vom 10.03.2022 als Grundlage der weiteren planerischen und baulichen Entwicklung zu beschließen. Auf dieser Grundlage sollen die erforderlichen vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung vorgenommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtplanungsausschuss und dem Umweltausschuss weiterhin, dass vorgezogene Bauvorhaben auf der Grundlage des Rahmenplans mit integrierter Freiraumplanung der TU Nürnberg (UTN) mit Stand vom 10.03.2022 sowie auf Basis des fortzuschreibenden Natur- und Artenschutzkonzeptes (NAK) nach § 34 BauGB beurteilt werden können.
Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, die in o.g. Planunterlagen dargestellte Änderung der nördlichen Geltungsbereichsgrenze des BP Nr. 4656 zu beschließen. Diese Änderung resultiert aus einer mit dem Freistaat Bayern und der Aurelis sowie der Stadt Nürnberg abgestimmten, flächengleichen Arrondierung der bisherigen Grundstücksgrenzen. Ziel dieser Arrondierung ist die Anpassung der räumlichen und funktionalen Schnittstellen der Planungen in diesem Bereich, wodurch u.a. eine geradlinige Führung der Ost-West-gerichteten Radwegeverbindung möglich wird.
1 vgl. Aktenvermerk der WGF, Werkgemeinschaft Freiraum Nürnberg, zur „UTN – BEHANDLUNG DES NATUR- UND ARTENSCHUTZES ZUM RAHMENPLAN SOWIE ZUR ERSCHLIESSUNGSMASSNAHME 1“ am 18.02.2022
ÜBERSICHTSPLAN ZUM
BEBAUUNGSPLAN NR. 4656
"TU NÜRNBERG"
für die Gebiete westlich der Münchener Straße und östlich der Brunecker Straße sowie südwestlich der U-Bahnlinie 1
469/29 I 1561II III41
46 501/ /43 07ße 466 466/782 467/141 467
| I 892 II HsNr. 85 HsNr. 87 692 .rNsH 092 II c33 .rNsH b33 .rNsH I 296 Id33 I II 3 I 32 62 III82 I I I I I 27III 922 I III I722 3 I 0 I5 I 2 I2I I 2 I II 1 3 0 2 2 2 I II I 1 9 2 9 2 1 I I I I 9 7 1 9 I 2 I 1 I 5 I I 7 0 I 1 2 5 I 2 I 9 7 1 0 I 2 I39 9 1 0 I I2 I I III 1 1 9 1 1 2 II9 3 I 8 1II 1 2I II 51II2I II II781 7 I 6 I58 II 1 II381 II181 II9 I 7 I 1 961 II171 II371 II571 II771 IIII7 II541 II341 l33 I IV I 77 .rNsH k33 .rNsH 296a II83 II04II24 I296b 23III43 II II 467/143 466/475 466/658 466/665 366/ 467/33 467/144466/466 466/474 466/310 456 5 27 3/324 /325 /327 /3/6322 / 8 31/ / 3 3 4 2 1 9 5/364 466/814 2 /3 469/173469/174 501/20 501/3 5 5 0 0 1 1 /7 /6 3 8 5 5 0 01 1 / / 5 5 6 0 9 1/7 5 0 01/7 5 /5 1 0 5 1/7 5 2 01/54 50 5 1 01 / / 1 24 0 501/ 5 6 01/5 5 3 0 50 1 1 / / 6 5 5 2 0 2 5 1 0 /6 1/ 3 5 5 1 01/ 5 6 0 4 1/65 466/816 466/44 4 7 66/441 4 /7 4 6 6 1 6 6/ 1 / 4 4 39 43 466/7 / 1 7 2 08 466/70 4 6 66/444 466/710 466/709 /808 466/806 46 4 6 66 /7 /8 4 1 66 0 /8 9 05 7 466 4 / 6 7 6 2 / 2 721 4 4 4 6 6 6 6 6 / / 6 7 7 / 2 0 7 3 4 20 46 /71 6 8 /755 466/754 466/7 / 66 7 4 5 66/765 6 /764 467/187 467/186 467/18 4 8 67 4 / 6 7 /1 6 7 3 9 /734 /178 /730 /733 467/162 466/732 466/456 466/784 /785 466/282 1/402/403 /32/46 04/405/406/407/4 /3 0 3 8 0/409/410/411 466/763 /762 467/163 466/449 466/457 467/89 467/91 466/32 466/448 466/717 466/7 4 1 6 5 6/716 /714 466/446 467/42 467/150 467/90 467/95 466/471 466/481 /412 469/1 4 75 66/636 466/635 466/6 4 7 6 6 6/809 466/677 466/678 466/813 466/679 466/680 /713 467/151 467/97 467/4 466/469 /465 466/638 466/460 941/764 467/132 466/472 884/664 467/38 /478 784/664 467/133 466/ 4 6 6 6 6 0 /473 466/661 466/662 466/477 467/131 467/135 69/35 / 8 368/359/360/36 / 1 367/363 /365/331 /3 /33 6 2 6/333 3 23469/313 466/751 466/761 467/165 467/164 466/786 467/158 466/728 466/760 286/664 466/445 466/753 466/805 466/804 466/724 466/803 466/752 467/100 467/96 466/725 /802 /726 /801 466/727 /155 074/664 466/479 3/5 501/2 50 5 1/ 0 5 1 0 / 5 5 5 5 0 7 0 1 0 5 1 / 0 1 7 / 1 / 5 / 6 5 4 8 6 0 95 1 0 / 1 5 5 5 / 9 0 5 0 1 6 1 / / 6 4 / 5 1 0 6 01 7 /6 5 1 0 5 1 0 /8 1 5 / 0 1 1/ 1 40 501/393 5 8 01/2 5 9 01 5 /3 5 0 0 0 1 1 / / 3 3 5 5 1 3 0 0 1 1/3 5 2 01 5 / 0 4 1 4 /45 5 5 01 0 / 1 48 /46 501/47 Brun 46 e 6/ c 7 ker Stra 466/817 466/705 466/703 466/702 /767 467/52 /735 467/181 467/180 466/731 466/73 466/698 46 4 6 66/6 / 99 700 466/783 /142 467/32 /88 466/442 466/815 Nerzstraße Brunecker Straße /637/810 466/691 466/681 466/693 g33 25 II II HsNr. 99 III 467/153 451/764 466/685 466 / 798 466/737 466/740 466/458 /156 466/684 466/450 467/99 467/102 957/ 466/761 46 4 6 6 / 6 7 / 3 7 9 38 466/742 466/787 467/157 466/741 466/683 466/800 467/101 467/152 466/466 466/482 466/480 466/451 466/811 466/284 466/619 /641 466/640 HsNr. 101 466/758 466/453 466/691 466/799 467/159 466/692 466/7 97 466/788 466/736 467/161 467/160 467/103 467/40 466/686 466/640 298b 06 HsNr. 103 466/757 466/689 /795 466/691 466/690 466/688 466/796 466/692 466/687 466/284 466/453 35/764 467/170 466/749 467/168 467/171 466/7 4 9 6 4 6/ 4 7 6 4 6 6 /7 4 4 6 7 6/745 466/748 466/750 466/789 467/167 467/166 467/169 466/459 466/790 /27 466/640 466/641 466/619 467/105 467/43 467/104 Brunecker Straße HsNr. 111 HsNr. 115 466/793 466/744 467/191 467/192 467/193 467/107 467/106 467/108 I 466/791 467/190 369/29 91/963 /28 466/792466/743 467/189 466/641 554/664 466/284 466/466 466/545 119 I 369/61 //782192 466/546 466/454 466/642 467/113 /645467/134 369/16 369/22 466/137 466/643 300 I II 467/194 466/136 369/66 /49 369/23 369/6 466/619 466/6 4 4 6 4 6/646 467/126 467/44 467/109 467/127 369 369/55 466/140 121a 466/ 302 I941 136 II 467/195466/649 369/5 466/141 466/647 /648 369/67 369/62 369/57 369/56 II 467/129 466/454 467/128 467/130 466/483 52/963 /26 3/963 466/650 467/116 466/668 466/671 466/669 369/58 369/68 031 466/667 466/672 666/664 076/ /484 369/13 369/65 369/63 467/115 466/652 466/653 466/485 369/2 369/33 /651 369/21 310 I 132 369/8 466/620 369 369/59 466/ 466/138 541 I 467/114 466/590 369/60 /46 466/654 369/45 369/64 369/51 466/591 466/34 466/629 466/675 466/631 369/37 369/61 466/657 369/47 369/48 369 369/61 466/673 466/674 G 446666//663344 6 | 211/1 Alfred-Hensel-Weg 213/2 356 356/5 VI 356/3 455/2 356/2 281 4/653 283VI 356/1 213/12 213 466/282 304 142 455/5 655 466/285 466/633 MKG: GIBITZENHOF II o466/h297ne Maßstab 11 M |
|---|
475/2 475/3 475/4 122III
17aII 19II21II21aII23II23aII 23b II22 III42II62II82II03II23 III43 469/164469/165 469/166 469/169 134III 128a HsNr. 128 126II II542 h342g3 I 4 I 2e3I 4 I 2d3 I 4 I 2c3I 4 I 2b3 I 4 I 2a3 I 4 I 23I 4 I 2 II2I II /346 I4I c I 142b1I I 4 I I6 2 I a1 I 4 I 2 I I I I I I I I I 2I 8 1 2 42 /3 II 0 I0 6 2 / I 3 II 4 0 I 7 1 I8I1 /3/40 I 2 I / 7 6I 3 0 1 16 /3 I 0 I 8 I4 I 1 I4I2 II / I / I 3 2 I 1 3 I 7 6 1 1 2 /3 0 18 II /3 I 1 8 9 2 /3 /5 32 4 0 /3 /3 1 /53 I 2 5 I 2 I 1 0 / I 3/5 3 I 3622 6 / I 3/ I 3 I 3 I I 136III II942 I II
469/167 822/964 469/168 469/17 469/235 469 469 4 /2 6 2 9/ 5 226 469/227 469/223 / 4 1 6 85 9/260 4 /2 6 4 8 6 9 9 5 /1 /2 8 / 8 2 3 2 / 8 3 / 8 4 72 8 / / 6 2 / 8 3 /29 / 3 9 9 1 82 88 1 / 3 3 2 // 923 / 4 / 7 2 3 89 4 9 4 9 40 6 1 9 2 / / 2 3 7 / / / 4 3 3 / 3 2 3 / 3 2 / 4 3 39 0 9 8 0 / 4 7 33 3 / 33 0 /2 4 / 4 / 3 2 / / 9 3 3 4 / 8 2 38 9 8 8 / 4 / 23 9 6 5 94 / 05 7 2 / / 3 4 / 3 3 9 2 / / 73 8 9 / 1 8 0 5 3 /2 8 4 9 9 /34 8/ / / 30 4 3/ 3 2 3 5 / 3 3 8 8 9 6 7 3 / 9 2 4 9 / 9/ / 3 4 3 2 / / 7 9 7 4 2 8 12 4 8 / 9 3 6 / 0 1 3 9 0 / / 3 4 / 4 8 / / 7 2 2 2 4 7 3 6 6 2 9 2 3 1 6 / / 9 / / 3 / 3 4 3 3 8 / 1 4 1 0 / 3 4 3 8 8 7 5 1 5 6 / / / 4 3 /4 / 4 2 3 4 2 / 2 32 5 59 4 0 0 / / 3 4 / 7 1 3 9 5 7/ 7 3251 /3 4 9 / / 5 4 3 6 /3 5 1 9 2 9 / 6 6 3 / 7 3 / / 31 3 / 5 0 9 3 3 7 1 2 1 /3 / 9 3 8 / 7 4 / 1 3 0 / 5 39 7 9 4 /40 / / 4 0 3 1 /4 4 / 7 / / 4 3 1 4 0 3
Brixener Straße
469/183
469/222 466/547
I III 152
469/221
II II352
II552 469/220 a952 III b952III c952III
369/35
369/42
369/54
369/4 369/44
369/20
369/41 682/
369/40
I
I
I
/416
466/548 466/65 922/964 475/5 475/6
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ünchener Straße EU-MTU_rs_11302202_LEIZ_6564 :EMANNALP Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH / TOPOS Landschaftsplanung Stadtplanung Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4656 "Technische Universität Nürnberg" (Module UTN Lichtenreuth) für die Gebiete westlich der Münchener Straße und östlich der Brunecker Straße sowie
südwestlich der U-Bahnlinie 1
Beschluss des Rahmenplans als Grundlage der weiteren Planungen für die TU Nürnberg
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan .................................................................... siehe seperates Dokument Anlage 2: Darstellung des ersten Bauabschnitts ......................................................................... 2 Anlage 3: Darstellung der maßgebenden Umweltbelange .......................................................... 3 Anlage 4a: Darstellung der maßgeblichen Verkehrsplanung – ÖPNV und Kfz-Verkehr .............. 4 Anlage 4b: Darstellung der maßgeblichen Verkehrsplanung – Radverkehr ................................ 5
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Darstellung des ersten Bauabschnitts
Quelle: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH / TOPOS Landschaftsplanung Stadtplanung Stadtforschung / BERNARD Gruppe ZT GmbH / LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten / Müller-BBM GmbH / WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH, Präsentation Rahmenplanung, S. Z03.8, 02.03.2022
Anlage 3: Darstellung der maßgebenden Umweltbelange
Quelle: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH / TOPOS Landschaftsplanung Stadtplanung Stadtforschung / BERNARD Gruppe ZT GmbH / LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten / Müller-BBM GmbH / WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH, Präsentation Rahmenplanung, S. Z03.11, 02.03.2022
Anlage 4a: Darstellung der maßgeblichen Verkehrsplanung – ÖPNV und Kfz-Verkehr
Quelle: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH / TOPOS Landschaftsplanung Stadtplanung Stadtforschung / BERNARD Gruppe ZT GmbH / LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten / Müller-BBM GmbH / WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH, Präsentation Rahmenplanung, S. Z03.23, 02.03.2022
Anlage 4b: Darstellung der maßgeblichen Verkehrsplanung – Radverkehr
Quelle: Ferdinand Heide Architekt Planungsgesellschaft mbH / TOPOS Landschaftsplanung Stadtplanung Stadtforschung / BERNARD Gruppe ZT GmbH / LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten / Müller-BBM GmbH / WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH, Präsentation Rahmenplanung,, S. 03.24, 02.03.2022
Ref.III/005/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Stabile und klimaneutrale Energieversorgung der Stadt Nürnberg
Anlagen: Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.21 Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 03.02.22 Sachverhalt
Sachverhalt (kurz):
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen begehrt Auskunft über Netzpotentiale und Kapazitäten in den Stadteilen im Kontext mit den Anforderungen der Energiewende. Zudem wird das Ausbaupotential für PV-Anlagen, insbesondere an Energiegroßverbrauchsstellen, abgefragt.
Die Verwaltung stellt das Thema „netzgebundene Energieversorgung“ in einem größeren Kontext dar. Hierbei wird auf die drei Sektoren Wärme, Strom und Verkehr eingegangen. Genauere Erläuterungen insbesondere zu technischen Fragestellungen erfolgen in einem mündlichen Bericht der N-ERGIE AG in der Sitzung.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/005/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es handelt sich um eine Fachdebatte über Erneuerbare Energien. Dies ist nicht diversity relevant.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Ref.III/005/2022
Beschlussvorschlag:
Der gemeinsame Stadtplanungs- und Umweltausschuss
a) nimmt den Bericht zur stabilen und klimaneutralen Energieversorgung der Stadt Nürnberg zur Kenntnis.
b) beauftragt die Stadtverwaltung das Thema gemeinsam mit dem Energieversorger weiter voranzubringen.
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Tel: (0911) 231-5091 90403 Nürnberg Fax:(0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de OBERBÜRGERMEISTER Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus) 2 8. jüJ 2021 U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 28. Juni 2021
Einspeisung von Solarenergie ins Fernwärmenetz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im vergangenen Jahr ist die ins Fernwärmenetz eingespeiste Leistung von großen Solar- Anlagen um mehr als 40 Prozent gestiegen (auf rund 75 Megawatt).
Tendenziell wird das dynamische Wachstum von solaren Wärmenetzen auch in den kommenden Jahren anhalten. Als ein wesentlicher Treiber für diese positive Entwicklung gelten die langfristig berechenbaren und günstigen Kosten pro Wärmeeinheit von Solarenergie und der gleichzeitig steigende QT-Preis.
Die Stadt Nürnberg verfügt bereits über ein sehr breit aufgestelltes Fernwärmenetz. Um mit dem schnellen Fortschritt beim Klimaschutz - vor allem im Gebäudesektor - Schritt halten zu können, sollte Nürnberg den Ausbau von Wärmenetzen auf Basis von erneuerbaren Energien nicht versäumen.
Um dieses Potenzial zu nutzen, bedarf es daher einer kommunalen Wärme-Energie-Planung. Denn für eine erfolgreiche Energiewende benötigen wir eine Beschleunigung der Wärmewende.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung führt zusammen mit der N-Ergie eine Machbarkeitsuntersuchung bezüglich des Ausbaus von Wärmenetzen durch und berichtet darüber.
- Ebenso prüft die Verwaltung bei Neubebauungen und Sanierungen anstelle von
Elektrodurchlauferhitzer für die Warmwasserbereitung, ökologische Systeme auf hydraulisch-thermischer Basis in ganzjähriger Kombination mit Fernwärme und Solaranlagen einzusetzen - und dies mindestens in städtebaulichen Verträgen vorzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Cengiz Sahin Marc Schüller Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender
FRAKTION B 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2. 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
Rathausplatz 2
Marcus König
90403 Nürnberg
Rathaus
Tel: (0911) 231-5091
90403 Nürnberg OBERBÜRGERMEISTER Fax: (0911) 231-2930
gruene@stadtnuernberg.de
0 3 f E3,
, ?m
Bus: ünie 36,46,4? (Rathaus)
jß U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche) Nürnberg, 3, Februar 2022
Gewährleistung einer stabilen elektrischen Energie-Netzstruktur
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
gut funktionierende technische Infrastrukturen sind in einer Großstadt von großer Bedeutung. Gerade die dauerhafte stabile elektrische Energie-Netzstruktur stellt eine bedeutsame Herausforderung dar, um eine ständige und flächendeckende Verfügbarkeit gewährleisten zu können - vor allem bei starken Belastungen. Vor dem Hintergrund der Verkehrs- und Energiewende und dem damit verbundenen nötigen Ausbau von PV-Anlagen bedarf es zudem Detailinformationen über stadtteilbezogene Energie-Netze.
Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- die Verwaltung fragt bei der N-Ergie Netzpotenziale und Kapazitäten in den einzelnen
Stadtteilen ab, um einen effektiven und effizienten Ausbau von PV-Anlagen verfolgen und gezielt auf die notwendigen Anpassungen sowie Erweiterungsmöglichkeiten eingehen zu können.
- die Verwaltung prüft auch den möglichen Ausbau von PV-Anlagen bei Energie-
Großverbrauchern - zum Beispiel Rechenzentren - um eine Netzentlastung herbeizuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Cengiz Sahin Marc Schüller Stadtrat stv. Fraktionsvorsitzender
Gemeinsamer Stadtplanungs- und Umweltausschuss am 7. April 2022
Bericht: Stabile und klimaneutrale Energieversorgung der Stadt Nürnberg
Bezug: 1. Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 28. Juni 2021: Einspeisung von Solarenergie ins Fernwärmenetz 2. Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 3. Februar 2022: Gewährleistung einer stabilen elektrischen Energie-Netzinfrastruktur
Sachverhalt: Die Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen begehrt Auskunft über Netzpotentiale und Kapazitäten in den Stadteilen im Kontext mit den Anforderungen der Energiewende. Zudem wird das Ausbaupotential für PV-Anlagen, insbesondere an Energiegroßverbrauchsstellen, abgefragt. Es ist zunächst anzumerken, dass die Stadtverwaltung zu einzelnen technischen Fragestellungen hinsichtlich der Einbindung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen in das Strom- bzw. Fernwärmenetz nicht über die entsprechenden Daten oder das entsprechende Fachwissen verfügt. Hierzu sei an dieser Stelle auf die Ausführungen der N- ERGIE verwiesen. Die Verwaltung hält es allerdings für geboten, das Thema „netzgebundene Energieversorgung“ in einem größeren Kontext darzustellen. Für Nürnberg wurden im Jahr 2011 im Rahmen eines Energienutzungsplans erstmals Verbrauchswerte, Versorgungspotenziale und Szenarien für die Sektoren Wärme und Strom identifiziert. Einzelne Aspekte des Energienutzungsplans wurden in den Folgejahren beispielsweise in der Energieeffizienzstrategie und den Klimaschutzfahrplänen aufgegriffen.
1. Netzgebundene Energieversorgung in Nürnberg
Die Energieversorgung der Stadt Nürnberg basiert in vielen Bereichen auf netzgebundenen Infrastrukturen. Im Falle der Wärmeversorgung ist dies ein flächenmäßig gut ausgebautes Fernwärme- und Gasnetz. Gleiches gilt auch für die Stromversorgung, die ebenfalls nahezu vollständig netzgebunden ist. Hierbei spielt auch der Verkehrssektor durch die zunehmende Elektromobilität eine immer größere Rolle als netzgebundener Stromverbraucher, ebenso die zunehmende Zahl von Wärmepumpen mit hohen Spitzenlasten. Zusätzlich müssen zukünftig immer mehr dezentrale Erzeugungsanlagen (z. B. PV-Anlagen) in das Stromnetz eingebunden werden. Im Folgenden werden die zentralen Herausforderungen im Hinblick auf die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten erforderliche Dekarbonisierung in allen drei Sektoren erörtert.
2. Wärmesektor
Die Wärmeversorgung ist aktuell für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen der Stadt Nürnberg verantwortlich und ist darüber hinaus stark abhängig vom Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere Erdgas und Heizöl (vgl. Abbildung 1).
Abbildung 1: Treibhausgasemissionen nach Energieträgern
Quelle: Energieagentur Nordbayern GmbH
Die Wärmeversorgung in Nürnberg steht auf mehreren Säulen. Etwa 50.000 Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen sind an das bestehende Fernwärmenetz angeschlossen. Die Fernwärme ist somit ein zentraler Pfeiler der Wärmeversorgung. Für die notwendige Wärmewende hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist dies einerseits eine gute Ausgangslage, da bei der Fernwärme mit der Umstellung einiger weniger zentraler Anlagen zur Wärmeerzeugung eine Vielzahl von Haushalten gleichzeitig erreicht werden kann. Die große Herausforderung besteht jedoch darin, zukünftig eine ausreichend große Menge erneuerbarer und CO -neutraler Wärme (mit dem notwendigen Temperaturniveau) an wenigen Einspeisepunkten in das Fernwärmenetz einzubinden. Inwieweit hierfür auch größere Solarthermieanlagen in Frage kommen könnten, muss im Einzelfall geprüft werden, da hierfür vor allem die mangelnde Flächenverfügbarkeit im Stadtgebiet ein limitierender Faktor ist. Für die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung müssen seitens des Fernwärmenetzbetreibers Strategien und Lösungen entwickelt werden.
Abbildung 2: Fernwärmenetz im Stadtgebiet Nürnberg
Quelle: N-ERGIE AG
Die weitaus größere Herausforderung im Kontext der Wärmewende besteht darin, die Vielzahl der Einzelgebäude bzw. Verbraucher in Nürnberg klimaneutral mit Wärme zu versorgen, die aktuell noch auf dezentrale Gas- und Ölheizungen angewiesen sind. Für eine Komplettumstellung des bestehenden Gasnetzes auf CO -neutrales Gas (z. B. grünen Wasserstoff) gibt es heute noch keine Lösung. Zudem müssen die bestehenden Ölheizungen in den kommenden Jahren schnellstmöglich gegen klimafreundliche Alternativen ausgetauscht werden. Ein möglicher Ansatz für die Umstellung bisher fossil betriebener Heizungen ist der Umstieg auf Wärmepumpen. Dieser Ansatz stößt jedoch in dichter besiedelten Gebieten an Grenzen, da längere Kältephasen im Winter nicht ohne einen gewaltigen Ausbau des Stromnetzes abbildbar wären. Ebenso ist es fraglich, ob in dicht bebauten Bestandsquartieren ausreichend viele und konfliktfreie Standorte für Wärmepumpen gefunden werden können. In Stadtteilen mit sehr hohen Wärmebedarfsdichten wird die Fernwärme auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen. Neben dem Einsatz von Wärmepumpen gilt es außerdem – wo möglich – die solare Wärmegewinnung weiter auszubauen. Es ist jedoch nicht ausreichend, lediglich die Wärmeerzeugung in den Blick zu nehmen. Gleichzeitig muss auch der Wärmebedarf von Gebäuden und Produktionsprozessen durch entsprechende Effizienzmaßnahmen sukzessiv gesenkt werden. Aus kommunaler Sicht besteht dabei allerdings die Problematik, dass die Stadt Nürnberg nur sehr begrenzten Einfluss auf die Eigentümer von Bestandsgebäuden nehmen kann. Hier sind deshalb auch entsprechende Vorgaben und Anreize der Bundesregierung gefragt. In der Gesamtbetrachtung wird deutlich, dass es auch zukünftig verschiedene Ansätze für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Nürnberg geben muss. Es müssen jeweils an die konkrete Situation vor Ort angepasste Lösungen für eine Vielzahl von Einzelgebäuden sowie für ganze Quartiere und Stadtteile gefunden werden. Die Fernwärme wird hierfür in vielen
Stadtteilen auch zukünftig eine wichtige Option sein, während in manchen Bereichen eher Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder Kombinationen mit Solaranlagen in Frage kommen werden. Bei größeren Baugebietsentwicklungen werden außerdem in vielen Fällen quartiersbezogene Nahwärmenetze eine Lösung sein.
3. Stromsektor
Ein weiterer wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele und letztlich zur vollständigen Dekarbonisierung der Energieversorgung ist der Ausbau der Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien. Die Energiewende im Stromsektor ist in Deutschland und auch in Nürnberg schon deutlich weiter vorangeschritten als im Wärmesektor. Der Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix nimmt kontinuierlich zu und der THG- Emissionsfaktor beim Strom verbessert sich dementsprechend. Nichtsdestotrotz besteht auch hier noch ein erheblicher Handlungsbedarf. Auch weil der Gesamtstromverbrauch weiter steigen wird. Es gilt deshalb die vorhandenen Potenziale der Photovoltaik auf geeigneten Flächen (v. a. auf Dächern) im Stadtgebiet systematisch auszuschöpfen. In der Regel sollte das vorhandene Stromnetz für eine Aufnahme von zusätzlichem PV-Strom ausreichend bemessen sein. Üblicherweise werden PV-Anlagen im Stadtgebiet immer in Rücksprache mit dem Stromnetzbetreiber realisiert. Neben dem Ausbau der Photovoltaik müssen außerdem alle anderen Möglichkeiten der erneuerbaren Stromerzeugung genutzt werden. Beispielsweise durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung. Sicher ist allerdings auch, dass eine Großstadt wie Nürnberg sich auch bei Ausschöpfung aller eigenen Potenziale der erneuerbaren Stromerzeugung niemals vollständig selbst mit erneuerbarem Strom wird versorgen können. Aus diesem Grund ist eine regionale und überregionale Vernetzung beim Thema erneuerbare Energien zwingend notwendig. In der Region muss daher auch der Ausbau der Stromverteilnetze ein zentrales Thema sein, wenn es darum geht, großflächige PV- oder Windkraftanlagen ins überörtliche Stromnetz einzubinden.
4. Verkehrssektor
Im Kontext der ebenfalls anhaltend hohen CO -Emissionen des Sektors Verkehr soll an dieser Stelle auch das Thema Elektromobilität kurz beleuchtet werden. In den kommenden Jahren ist auch in Nürnberg mit einer stetigen Zunahme der Elektrofahrzeuge zu rechnen. Dies geht einher mit neuen Anforderungen an das Stromnetz und die Infrastruktur. Einerseits kommen zusätzliche Verbraucher ans Stromnetz und andererseits muss eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Beim Aufbau der Ladeinfrastruktur wird es mit zunehmender Anzahl an E-Fahrzeugen auf eine sinnvolle System- und Standortplanung und einen sukzessiven Ausbau ankommen. Besonders zu betrachten ist dabei auch unter Netzaspekten die Frage „Schnellader >250kW“ vs. „Regelsysteme 11/22 kW“ vs. „neue Systeme 3-6 kW“. Die Haltung der Kunden ist noch nicht gesichert. Die für das Laden der E-Fahrzeuge benötigten Strommengen sollten die bestehenden Stromnetze im Regelfall jedoch nicht überfordern. Das Thema Lademanagement wird weiter an Bedeutung gewinnen.
Aus Sicht einer nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung kann der Ausbau der Elektromobilität jedoch nur begrüßt werden, wenn der dafür benötigte Strom vollständig aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Außerdem kann es nicht darum gehen, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren eins zu eins gegen elektrisch betriebene Fahrzeuge zu ersetzen. Vielmehr muss Mobilität insgesamt weitergedacht und der Fahrzeugbestand muss aufgrund der begrenzten Flächenressourcen in Nürnberg perspektivisch deutlich reduziert werden. Elektromobilität ist dementsprechend nur ein Mosaikstein von vielen auf dem Weg zu einem nachhaltigen Mobilitätsystem.
5. Fazit
Betrachtet man die zukünftigen Herausforderungen der netzgebundenen Energieversorgung in Nürnberg wird deutlich, dass wir am Beginn eines großen Transformationsprozesses stehen, an dessen Ende eine vollständige Dekarbonisierung des Wärme-, Strom- und Verkehrssektors stehen wird. Eine erfolgreiche Wärmewende erfordert deshalb eine vorausschauende kommunale Wärmeleitplanung, die ausgehend von den lokalen Bedarfen und Potenzialen, Wege für eine schrittweise Dekarbonisierung der Wärmeversorgung aufzeigt. Dabei geht es nicht um pauschale Lösungen für das gesamte Stadtgebiet, sondern vor allem um quartiersbezogene Ansätze. Hier müssen die Folgen einer Verbreitung von strombasierter Wärmeerzeugung betrachtet werden. Bei der Stromversorgung müssen zudem Strategien für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien im städtischen und regionalen Maßstab entwickelt werden. Dies schließt auch den Ausbau der Netzkapazität in der Region mit ein. Aufgrund der seit Aufstellung des Energienutzungsplans 2011 mittlerweile deutlich veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere der wesentlich ambitionierteren Klimaschutzziele, ist die Erstellung neuer Handlungskonzepte notwendig. Wegen der zunehmenden Sektorenkopplung, z. B. durch die verstärkte Elektrifizierung der Wärmeversorgung, ist eine integrierte Betrachtung dabei zwingend erforderlich. Hierbei müssen auch die bestehenden Akteursstrukturen berücksichtigt werden. Neben der Stadtverwaltung und den Netzbetreibern sollten beispielsweise auch die Wohnungswirtschaft und das Gewerbe in zukünftige Planungen eng mit eingebunden werden. Der notwendige Transformationsprozess kann nur gelingen, wenn alle relevanten Akteursgruppen abgestimmt und entschlossen handeln.
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4445 "Tiefes Feld": Nachhaltiger Städtebau im Entwicklungsgebiet
"Tiefes Feld"
Anlagen: Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz): Angesichts des steigenden Wohnraumbedarfs hat sich der Nürnberger Stadtrat für eine städtebauliche Entwicklung des Tiefen Feldes entschieden. Dies geschah nach sorgfältiger Abwägung, trotz zum Teil erheblicher Eingriffe in Umwelt, Natur und Kulturlandschaft. Die Entwicklung des neuen Quartiers soll wegweisend klimaschonend und nachhaltig erfolgen. Dazu sollen im Rahmen eines Pilotprojekts zentrale Elemente der nachhaltigen und klimafreundlichen Siedlungsentwicklung intensiv in eine Quartiersbebauung eingebracht werden.
Die Verwaltung schlägt für das "Tiefe Feld" die Umsetzung einer integrierten Nachhaltigkeitsstrategie vor. Dabei sind einerseits eine CO2-neutrale Energieversorgung anzustreben (Umweltausschuss vom 11.03.2020), andererseits sind bei der Wahl der Baustoffe und Materialien ("graue Energie") sowie bei der Konzeption der urbanen Mobilität und des soziokulturellen Umfelds Leistungen zu erbringen.
In der Lebenszyklusanalyse soll das Baugebiet einen möglichst hohen Standard erreichen. Als Rechenmodelle dazu sollen das Tool des Bundesinnenministeriums, Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen BNB ("Gold", nur gewerblich anwendbar) oder private Tools wie von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB ("Gold") zulässig sein. Es ist eine Verankerung in anstehenden Grundstückskaufverträgen der städtischen Grundstücke ebenso notwendig wie der Erlass einer Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang an das angestrebte Fernwärmenetz.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Auswirkungen auf unterschiedliche Gesellschaftsgruppen.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
N-ERGIE
Ref. VII
Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beauftragt die Verwaltung,
- die Flächen am „Tiefen Feld“ im Sinne der in der Vorlage genannten energetischen Ziele und
der Ziele zum nachhaltigen Bauen auf Basis des aktuellen Planentwurfs zu entwickeln,
- ein Konzept für ein Nahwärmenetz (zum Anschluss an das Fernwärmenetz) zur CO2-
neutralen Wärmeversorgung zu entwickeln,
- die maximale Nutzung von Photovoltaik und solarer Wärmeerzeugung im Quartier
sicherzustellen,
- in anstehenden Kaufverträgen oder anderen vertraglichen Regelungen die Ziele dieser
Vorlage auch privatrechtlich umzusetzen,
- eine Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang für Nah- bzw. Fernwärme im „Tiefen
Feld“ vorzulegen.
Betreff: Bebauungsplan Nr. 4445 "Tiefes Feld": Nachhaltiger Städtebau im Entwicklungsgebiet "Tiefes Feld"
Entscheidungsvorlage
Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Transformation der Städte wird durch die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, insbesondere mit ihrem Nachhaltigkeitsziel 11 (Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten), die New Urban Agenda, das Pariser Klimaabkommen und den Green Deal der Europäischen Kommission unterstrichen. Daraus ergibt sich der Auftrag, Stadtwachstum und Urbanisierung möglichst nachhaltig zu gestalten. Mit Beschlüssen des Stadtrats hat die Stadt Nürnberg ihren Willen zur Umsetzung dieser Ziele bekräftigt.
Angesichts des steigenden Wohnraumbedarfs hat sich der Nürnberger Stadtrat für eine städtebauliche Entwicklung des Tiefen Felds entschieden. Dies geschah nach sorgfältiger Abwägung trotz zum Teil erheblicher Eingriffe in Umwelt, Natur und Kulturlandschaft. Die Entwicklung des neuen Quartiers soll jedoch wegweisend klimaschonend und nachhaltig erfolgen. Dazu sollen nun zentrale Elemente der nachhaltigen und klimafreundlichen Siedlungsentwicklung intensiv in die Quartiersbebauung eingebacht werden.
Im Zentrum stehen dabei eine Lebenszyklusanalyse der Bauwerke einschließlich ihrer Materialien sowie eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Hinzu treten die Sicherstellung umweltgerechter urbaner Mobilität, soziokulturelle und soziale Aspekte zur Gestaltung eines Wohnumfelds mit hoher Lebensqualität, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Ein derartig anspruchsvolles Vorgehen lässt sich nur mit einer Kombination aus Mitteln des Bauplanungsrechts, zusätzlichen Satzungen, privatrechtlichen Vereinbarungen in Grundstücksverkäufen und intensiven Beratungsleistungen erreichen. Wesentliche Elemente des Konzepts sind für sich bereits gängige Praxis, in der Gesamtschau wurden sie bisher jedoch nicht in einer Quartiersplanung formalisiert zusammengeführt.
1. Etablierte Instrumente der nachhaltigen Siedlungsentwicklung
Wesentlicher Faktor bei der Sicherung der Nachhaltigkeit ist eine zeitgemäße Mobilität. Der Verkehr ist der am wenigsten reduzierte Erbringer von CO , die Einsparpotentiale in diesem Bereich sind besonders hoch.
Dabei ist es bisher durch den vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätsbaukasten an vielen Stellen gelungen, Angebote zu machen, die den Umstieg auf den Umweltverbund erleichtern. Im „Tiefen Feld“ ist der wesentliche Faktor die im Bau befindliche U-Bahn. Mit ihr können fast alle wesentlichen Nahverkehrsziele erreicht werden.
Wichtig in der Nachhaltigkeitsdebatte ist zudem die Versorgung mit ausreichend großen und qualitätsvollen Grünflächen sowie die Optimierung der Siedlungswasserstrukturen. Beides gelingt im Plangebiet des Bebauungsplans 4445 sehr gut. Zum einen ist die Wasserführung wegweisend organisiert, zum anderen wird mit dem Landschaftspark eine Situation geschaffen, die eine sehr gute Kaltluftversorgung des Quartiers ebenso wie einen hohen Freizeitwert erwarten lässt.
Die soziale und kulturelle Infrastruktur ist über das Planverfahren gesichert. Mit Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie einem Bürgertreff und weiteren Einrichtungen, wie Läden des täglichen Bedarfs, können wesentliche Standortkriterien der Nachhaltigkeitsbetrachtung erfüllt werden. Bezahlbarer und anteilig geförderter Wohnraum stellt eine Grundlage für eine
nachhaltige Siedlungsentwicklung dar, da auf diese Weise ein Wohnungsangebot für breite Schichten der Bevölkerung sichergestellt wird.
2. Klimaneutrale Wärmeversorgung
Offene Aufgabe bleibt die Wärmeversorgung neuer Quartiere. Der Nürnberger Stadtrat hat am 24.07.2019 den Klimaschutz als zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg formuliert. Im damit verbunden Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, „alle Möglichkeiten für CO neutrale Wärmeversorgungen bei Neubauten und Neubaugebieten auszuschöpfen und beim Verkauf von Grundstücken der Stadt Nürnberg im Vorfeld Studien hinsichtlich möglicher CO - Neutralität erstellen zu lassen und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.“
Zentrale Voraussetzung ist ein schlüssiges energetisches Konzept. Hierzu hat die N-ERGIE bereits eine Studie im Umweltausschuss vorgestellt, die Basis der weiteren Beauftragung sein kann. Es zeigt sich, dass dabei eine zentrale Wärmeversorgung mit CO -neutraler Wärmeerzeugung allen anderen Ansätzen ökologisch überlegen ist. Im Plangebiet lässt die dichte Bebauung ein hoch belegtes und verlustarmes Fernwärmenetz zu. Möglich ist auch ein Stufenmodell - zunächst mit der Errichtung eines Nahwärmenetzes, das später an das Fernwärmenetz angeschlossen wird. Die N-ERGIE ist aktuell in Verhandlung bezüglich einer möglichen Erschließung des Baugebiets Züricher Straße mit Fernwärme. Von dieser Leitung aus könnte auch die Versorgung des Tiefen Felds sichergestellt werden.
Für die Einzelgebäude im Plangebiet besteht der Vorteil im eingesparten Bauraum für die Wärmeversorgung, zudem in sicherer und preisstabiler CO -neutraler Wärmeversorgung. Außerdem fallen keine Lärmemissionen in der Fläche durch Lieferverkehr, Apparate oder Wärmepumpen an. Die nötige elektrische Leistung im neu zu errichtenden Stromnetz kann sich auf die klassische Stromversorgung und die E-Mobilität beschränken.
Wesentliche Komponenten für die Energieversorgung sind:
-
kompaktes Wärmenetz mit Anschluss- und Benutzungszwang für das Areal
-
Energiezentrale an geeigneter Stelle, um eine Zwischenversorgung bis zur
Fernwärmeanbindung und späteren Netzstabilisierung (Versorgungssicherheit) sicherstellen zu können. Erste Planungen hierzu gehen von einem Flächenbedarf von knapp 600 m² aus.
- weitestgehend Belegung aller Dachflächen im Quartier mit Solarthermie / Photovoltaik
zur (bilanziellen) Vollversorgung des Quartiers
Um das Ziel einer CO -neutralen Energieversorgung umzusetzen, wird es im weiteren Verfahren zu Konkretisierungen kommen müssen - insbesondere im Hinblick auf:
-
Standort für die Energiezentrale und die Solarthermieanlage
-
Sicherstellung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an das Wärmenetz im
Planungsbereich sowie der Rechte für die Verlegung der Wärmeversorgungsnetze
Zur Sicherung der Investitionen ist eine Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang erforderlich. Sie wird im Nachgang zum begehrten Beschluss zu dieser Vorlage durch die Verwaltung ebenso vorbereitet, wie die Details der rechtlichen Bindung der N-ERGIE als Vorhabenträger auf Basis der gültigen Konzessionsverträge.
3. Nachhaltiges Bauen
Zweite Säule ist die Sicherstellung der Nachhaltigkeit bei der Errichtung der Gebäude sowie der Freianlagen an sich. Dabei kommt es gerade nicht nur auf Dämmwerte an, sondern auf eine Lebenszyklusbetrachtung aller Bauteile in den geplanten baulichen Anlagen.
Das Werkzeug zur Bewertung von „Nachhaltigkeit“ ist ein Rechenmodell. Zur Verfügung stehen insbesondere das Bewertungssystem des Nachhaltigen Bauens des Bundesinnenministeriums BNB (nicht für den Wohnungsbau) und das privatwirtschaftliche System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Beide Modelle ähneln sich, das BNB-Modell ist allerdings kostenfrei anwendbar. Um den jeweils Bauenden Spielräume zu öffnen, sollen beide Modelle verwendbar sein, immer mit dem Ziel der Qualitätsstufe „Gold“ als Mindeststandard.
Da die Einhaltung der energetischen Kennwerte aus dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) ohnehin Pflicht ist, diese Regelung aber kein nachhaltiges Konzept sicherstellen kann, ist der Anspruch der Siedlung teilweise auch über Grundstückskaufverträge (Verkauf städtischer Flächen durch Konzeptausschreibung) einzulösen. Bauplanungsrechtlich können Vorgaben zur Nachhaltigkeit unterstützend festgesetzt werden („Zulässigkeit“, nicht Umsetzungspflicht). Zudem ist eine Satzung zum Anschluss- und Benutzungszwang eines Nah- /Fernwärmenetzes nötig, die die Umsetzung sichert.
Sicherzustellen ist, dass die Bauherren aller Objekte auf zu bebauenden städtischen Flächen verpflichtet werden, entweder den Mindeststandard BNB Gold oder den Standard DGNB Gold einzuhalten und die Einhaltung gegenüber der Stadt zu belegen.
Für die besonderen Kriterien, die die Stadt Nürnberg etwaigen Investoren vorgibt oder als Bindungen mit Bezug zu Nachhaltigkeitsthemen festschreibt, werden Vorgaben der fachlich zuständigen Dienststellen benötigt. Ferner ist die (infrastrukturelle) Einhaltung der Vorgaben zu kontrollieren, etwaige Sanktionen bei Nichteinhaltung der Standards sind festzulegen und zu vollziehen. Hier ist vorläufig das Planungs- und Baureferat mit der neu geschaffenen Energiemanager-Stelle in der Pflicht.
In beiden Standards sind neben den Aspekten der baulich-ökologischen Nachhaltigkeit („graue Energie“) auch wesentliche soziokulturelle und ökonomische Aspekte gewichtet. Die Standards verlangen also vom Bauherrn nicht die Errichtung unwirtschaftlicher Objekte, sie sichern aber - über die Lebensdauer des Bauwerks betrachtet - eine möglichst große Nachhaltigkeit, also einen geringen CO -Fußabdruck und geringe verbleibende ökologische Lasten. Das oben vorgestellte Energiekonzept sichert, ebenso wie die Umsetzung des Mobilitätsbaukastens, die Einhaltung der Standards ab.
In der Summe bietet das geplante Quartier beste Chancen, ein „Leuchtturmprojekt“ nachhaltiger Stadtentwicklung zu werden. Voraussetzung dafür sind privatrechtliche Vorgaben bei den Grundstücksverkäufen.
UwA/002/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan AEG-Nord-Gelände / Baumbestand
Anlagen: CSU-Antrag vom 21.06.2021 Sachverhalt Anlage: Plan Weg im Kronentraufbereich Anlage: Plan AEG-Nordareal - Neuer Städtebau ohne Rodungen
Sachverhalt (kurz):
Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt eine Berichterstattung zum Sachstand und fordert die Verwaltung auf, sich für den Erhalt des Baumbestandes auf dem städtischen Grundstück mit der Flurnummer 898 einzusetzen. Hierzu wird im folgenden der aktuelle Sachstand berichtet.
Es wird um Beschluss zur entwickelten Vorgehensweise gebeten.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/002/2022
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die entwickelte Lösung führt zu einem weitgehenden Baumerhalt, der für alle Bevölkerungskreise von Vorteil ist.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
3. BM/SÖR
Ref. VI/Stpl
Stadt Nürnberg Beschlussvorlage UwA/002/2022
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt gemäß des im Sachstandberichts geschilderten Vorgehens zu verfahren (Variante 2a).
ÖÖ
BPlan 4543A – AEG-Nordareal
hier: Deponiesicherung und Baumerhalt – Variantenvergleich Bezug: Antrag der CSU-Fraktion vom 21.06.2021
Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt eine Berichterstattung zum Sachstand und fordert die Verwaltung auf, sich für den Erhalt des Baumbestandes auf dem städtischen Grundstück mit der Flurnummer 898 einzusetzen. Hierzu wird im folgenden der aktuelle Sachstand berichtet.
Hintergrund
mit Beschluss des AfS vom 04.06.2019 wurde für das fragliche Areal, auf Basis eines im Vorfeld zwischen Investor und Stadt abgestimmten detaillierten Rahmenplans, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen sowie im Stadtrat am 26.06.2019 die Einleitung eines entsprechenden FNP-Änderungsverfahrens. Beides wurde im Amtsblatt vom 10.07.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Aus dem Rahmenplan ergibt sich das derzeit festgelegte Baufeld, das im fraglichen Bereich (Übergang zum öffentlichen Freiraum am nordöstlichen Rand) bis zur Grundstücksgrenze des AEG Nordareals reicht.
Im Untergrund des BPlan-Geländes befindet sich die durch die Stadt Nürnberg ehemals (1938 bis ca. 1950) betriebene Altdeponie Fuchsloch. In nördlicher Richtung verläuft die Grenze der Deponie entlang der Ringbahntrasse und beinhaltet auch die dortige Kleingartenanlage. Nach Nordosten reicht die Altablagerung bis zum Pegnitzufer. Größere Teilbereiche der Altdeponie befinden sich in nordöstlicher Richtung außerhalb des AEG- Baufeldes auf städtischem Grund (Flurnummern 898 und 898/3, Gemarkung Höfen). Diese Teilbereiche sind durch eine landschaftsprägende und erhaltenswerte Baum- und Strauchvegetation bewachsen (s. unten). Die Altdeponie befindet sich in der technischen Überwachung durch das Umweltamt.
Innerhalb der Deponie liegen flächendeckend, z.T. deutliche Schadstoffbelastungen in der bis zu 12 m mächtigen Aufschüttung vor. Aufgrund teilweise erheblicher Kontaminationen im Ablagerungsmaterial, die sich z.T. auch im Grundwasser abzeichnen, besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht die grundsätzliche Notwendigkeit zur Sicherung der Deponiefläche. Aktuell ist die Altdeponie im Bereich des ehem. AEG-Nordareals großteils durch eine Oberflächenversiegelung gesichert. Weitere Deponiebereiche außerhalb des Baufeldes, die aber z.T. noch innerhalb des BPlan-Geltungsbereiches liegen (Bahn-Kleingärten im Norden und die städtischen Grünflächen im Nordosten zwischen der AEG- Grundstücksgrenze und der Pegnitz) sind derzeit unversiegelt und damit aus bodenschutzrechtlicher Sicht ungesichert.
Die o.e. mächtigen Aufschüttungen sind nicht homogen tragfähig. Um die Tragfähigkeit des Baugrundes qualifiziert herzustellen, besteht daher die Erfordernis, diese durch technische Maßnahmen zu ertüchtigen.
Auf Grundlage bestehender Verträge zwischen der Stadt Nürnberg und dem aktuellen Grundstückseigentümer (ÖRV 2007, Grundzustimmungserklärung 2019) ist der Investor im Rahmen der geplanten Baumaßnahme (bei der die vorhandene Versiegelung entfernt wird) dazu verpflichtet eine neue technische Deponiesicherung im Bereich des Baufeldes umzusetzen. Anhand des vorgeliegenden Entwurfs eines Sanierungsplans ist ein flächiger Bodenaushub bis ca. 4 m Tiefe geplant (im Wesentlichen Unterkellerung mit Tiefgaragen). Das verbleibende Deponiematerial zwischen 4 m und max. 12 m u. GOK unterhalb des Bauplanums wird durch den Einbau einer Technischen Sicherungsschicht (hier: Kunststoffdichtungsbahn) abgedichtet und somit vor eindringendem Niederschlagswasser geschützt. Zum Abschluss der Technischen Sicherungsschicht (TeSi) ist ein senkrechter Verbau zur Baugrubensicherung vorgesehen.
Auf der TeSi erfolgt die Bebauung des Areals sowie die technische Infrastruktur (incl. Sparten). Die TeSi ist qualifiziert zu entwässern. Unter der TeSi wird durch sog. Rüttelstopfsäulen die Tragfähigkeit des Baugrundes im Rahmen der Baumaßnahmen qualifiziert hergestellt. Auch dafür (Herstellung und dauerhafte Tragfähigkeit) trägt der Investor die volle Verantwortung, da dies eine zwingende Erfordernis für die städtebauliche Entwicklung des Areals ist.
Für die angrenzenden Kleingartenanlagen im Norden (Bahn) und Westen (Stadtverband) wurden/werden Sicherungsmaßnahmen durch Bodenaustausch und Anbauempfehlungen durchgeführt. Tiefgreifendere Eingriffe sind angesichts des beabsichtigten Erhalts der derzeitigen Kleingartennutzung nicht erforderlich.
Bei ausgelichteten und freigelegten Flächen außerhalb des Baufeldes erfolgt grundsätzlich ein oberflächennaher Bodenaustausch oder eine Überdeckung mit unbelastetem Bodenmaterial.
Es erfolgt eine laufende Grundwasserüberwachung der unversiegelten Bereiche über vorhandene Grundwassermessstellen; nur bei Verschlechterung der Grundwasserqualität sind u.U. weitere Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Bewertung Baumbestand
In nordöstlicher Richtung wird das Planungsgebiet von einem landschaftsbildprägenden Gehölzbestand eingefasst, der sich auf dem städtischen Grundstück mit der Fl.-Nr. 898 der Gemarkung Höfen befindet. Der Bestand liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans, aber außerhalb der vorgesehenen Baufelder.
Das Feldgehölz ist Bestandteil eines kartierten Stadtbiotops (N-1083), im Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt ist die Fläche als Teil eines regional bedeutsamen Lebensraums verzeichnet. In seiner Gesamtheit weist der Baumbestand im Hinblick auf landschaftsplanerische, klimatische sowie natur-/artenschutzfachliche Belange eine hohe Wertigkeit auf. Gemäß Einschätzung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) ist der Bestand zudem als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) bzw. des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) einzustufen.
Als Grundlage für die Planung wurde ein qualifizierter Baum- und Gehölzbestandsplan für das überplante Areal erstellt. Hierbei wurde der Bestand in seiner Gesamtheit bewertet, zudem wurden wertgebende Einzelbäume aufgenommen (Art, Stammdurchmesser, Stammumfang und Kronendurchmesser) sowie im Hinblick auf Vitalität und Erhaltungswürdigkeit eingestuft.
Eine Bewertung des Gehölzbestandes im Hinblick auf seine artenschutzfachliche Relevanz wurde im Rahmen der Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) durchgeführt. Hierzu erfolgte eine Geländebegehung mit Aufnahme der relevanten Strukturen (Höhlen, Spalten, abplatzende Rindenbereiche).
In Bezug auf den Gehölzbestand auf Fl.-Nr. 898 lassen sich folgende Feststellungen treffen: In seiner Gesamtheit ist das Gehölz, welches aus über 200 Einzelbäumen besteht, als sehr erhaltenswert einzustufen. Der teils sehr alte und hohe Baumbestand hat eine sehr hohe Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild und ist wirksam bis in weit entfernte Bereiche jenseits der Pegnitz. Der Bestand beinhaltet 41 Bäume, die im Hinblick auf Art, Größe, Wuchs, Standort und Vitalität als wertgebende Einzelbäume eingeordnet werden; diese sind durchweg als erhaltenswert bis sehr erhaltenswert zu beurteilen. Eine artenschutzrechtliche Relevanz wurde für 8 Bäume festgestellt, welche somit als Biotopbäume zu klassifizieren und dementsprechend im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen sind.
Durch die Altlastensituation und den vorhandenen Baumbestand ergibt sich ein zu klärender Zielkonflikt für unterschiedliche Umweltbelange, die einer Klärung zuzuführen waren. Hierfür wurden die folgenden Varianten für die Belange Deponiesicherung/ -sanierung und Baumschutz/-erhalt für das weitere Vorgehen entwickelt und diskutiert:
Variante 1: Deponiesicherung bis zum Pegnitzufer Vorgehensweise analog zum Baufeld (Aushub bis 4 m / Einbau einer TeSi). Aus altlastentechnischer Sicht die optimale Lösung durch großflächige Versiegelung. Aus naturschutzfachlicher Sicht worst case Szenario mit Verlust des kompletten Aufwuchses bis zur Pegnitz (beidseitig des bestehenden Fuß-/Radweges).
Variante 2: Einrücken der nordöstlichen Baugrenze (Einhaltung Schutzbereich = Kronentraufbereich + 1,5 m) Aus naturschutzfachlicher Sicht die optimale Lösung durch Erhalt des kompletten Aufwuchses auf städtischem Grund. Aus altlastentechnischer Sicht schwieriger Lösungsansatz (zusätzlich unversiegelte Bereiche auf einer Fläche von ca. 4.500 m²). rechtliche Verantwortlichkeiten teilweise ungeklärt. Auswirkungen auf die bestehende Rahmenplanung (Umplanungen von Gebäuden, Verund Entsorgung; Rettungswegen etc.).
Variante 3: Deponiesicherung bis zur Grundstücksgrenze Aus altlastentechnischer Sicht deutliche Verbesserung zur aktuellen Situation (hochwertige Versiegelung der Deponie im gesamten Baufeld). Aus naturschutzfachlicher Sicht Verlust von ca. 70 Bäumen auf öffentlicher Fläche an der nordöstlichen Grundstücksgrenze durch baubedingte Eingriffe in den Wurzelbereich. Erhalt von ca. 145 Bäumen westlich Geh- und Radweg = Grenze Geltungsbereich BPlan. Erhalt der kompletten Vegetation östlich des Geh- und Radwegs (Böschungsbereich). klare rechtliche Zuständigkeiten für Deponiesicherung und dauerhafte Tragfähigkeit des Untergrundes auf Basis der bestehenden Eigentumsverhältnisse. Keine Änderungen des Rahmenplans im fraglichen Bereich erforderlich.
Weiteres Vorgehen
Nach intensiven Diskussionen wurde in Abstimmung mit allen beteiligten Stellen eine Variante 2a als tragfähige Kompromisslösung mit klaren rechtlichen Verantwortlichkeiten entwickelt.
Diese beinhaltet die folgenden Schwerpunkte:
- die Baumassen bleiben insgesamt erhalten, 2. der Rahmenplan wird geeignet angepasst in betroffenen Baufeldern und Grünflächen, 3. Sanierungsgrenze und Baufeldgrenze werden verschoben, 4. SÖR übernimmt die entstandene, bisher private, Fläche in öffentliches Eigentum, 5. der öffentliche Baumbestand bleibt erhalten, 6. eine Unterschreitung der Baumfallgrenze wird durch die Verwaltung akzeptiert, wenn durch den Investor bei den betroffenen Gebäuden statisch reagiert wird, 7. die Unterschreitung des Baumschutzbereichs (s. oben) wird in seltenen Einzelfällen (ca. 4 Stück) akzeptiert, 8. vom Investor ist für den Baumstreifen ein Pflegeentwicklungsplan zu erstellen und mit SÖR abzustimmen 9. vor Beginn der Baumaßnahmen ist vom Investor eine Erstpflegemaßnahme als Basis des weiteren Pflegentwicklungsplans durchzuführen 10. alle nachfolgenden Pflegegänge erfolgen danach durch SÖR auf Grundlage des abgestimmten Pflegeentwicklungsplanes.
Die Veränderungen sind in der beigefügte Anlage als Überlagerung des bisherigen und künftigen Rahmenplans dargestellt.
Das weitere Vorgehen – auch zu anderen Sachverhalten - wurden mit Schreiben von Herrn OBM vom 07.03.2022 dem Investor mitgeteilt. Das entsprechende Schreiben wird hiermit ebenfalls z.K. gebracht.
Zur Realisierung des Bauvorhabens sind – neben der Fortführung des Bauleitplanverfahrens Nr. 4543A - verschiedene rechtliche Vereinbarungen mit dem Investor zu treffen, insbesondere:
- Verbindlicherklärung eines Sanierungsplans durch das Umweltamt, 2. Abschluss eines Sanierungsvertrages zwischen Investor und Stadt Nürnberg, 3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen Investor und Stadt Nürnberg.
Zu 1. befindet sich die Umweltverwaltung im fachlichen Austausch mit dem Investor und dessen beauftragten Ingenieurbüro. Die bislang vorliegenden Entwürfe sind auf Basis der Variante 2a zu überarbeiten. Dabei wird auch die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes gefordert, um Eingriffe zu minimieren, bilanzieren und kompensieren.
Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Verträge unter 2. oder 3. auch die Folgeregelungen hinsichtlich des bestehenden ÖRV aus 2007 beinhalten soll und damit auch angepasste Regelungen zu Verantwortlichkeiten (incl. Haftungsfragen) für Altdeponie und die vorgesehene städtebauliche Entwicklung.
Um Zustimmung zum vorgestellten Vorgehen wird gebeten.
Legende
Grundstücksgrenze JV Nord, bisherige Sanierungsgrenze und Grenze der Baufelder
Mögliche abgerückte Sanierungsgrenze und neue Grenze der Baufelder 0011 03 06 bisherige Baugrenze angepasste Baugrenze 1100 120 Erweiterung der öffentlichen Grünfläche (ca. 900 m²) 1144 Gehweg zukünftig öffentlich durch 1155 1166 Anpassung Sanierungsgrenze gespiegelte private Grünfläche (öffentlich nutzbar) 2211 20.0 Tiefe Innenhof in aktueller Planung 20.0 Tiefe Innenhof im Falle der Anpassung 6 .6 .6
58.1 62.4
30.3 5588 6611 62 25.1
7700 71 151
20.7 26.8
Erforderliche Anpassung der Geschossigkeiten / Verteilung der Geschossfläche:
Bisherige Planungsvariante
7 5 6 7 4 5 MU3 4 5 5 5 5 4 4 5 MU4 6 4 5 4 6 5 5 6
Zulässige Geschossfläche: MU3: 16.250 m² MU3 und MU4 gesamt: MU4: 24.000 m² 40.250 m²
Mögliche Planungsvariante
5 MU3
6 5
5 MU4
4 6
Bebauungsplan Nr. 4543A - AEG-Nordareal
5 Vorentwurf 6 Überlagerung zum Thema Sanierungsgrenze
Zulässige Geschossfläche: Stand: 13.12.2021 MU3: 17.750 m² MU3 und MU4 gesamt: M 1:1000 MU4: 22.500 m² 40.250 m²
AREAL DTEBAU OHNE RODUNGEN - EINGRIFFE GEM
AEG NORD
JV NORD
NEUER STÄ . RAS LP4
LEGENDE
Grundstücksgrenze JV Nord, bisherige Sanierungsgrenze und Grenze der Baufelder
Bestandsgebäude
bestehende befestigte Fläche
MU03
relevante Bestandsbäume
34 möglich abgerückte Sanierungsgrenze
Baugrenze
geplantes Baufeld
Private Grünfläche
Öffentliche Grünfläche
MU04
Eingriffe in Kronentraufbereich
MU08
geplante Wegeverbindung
96 Eingriffe in relevante Gehölze MU09 Baum Nr. Eingriff in Krone Eingriff nach RAS LP4 Nr. 17 ca. 2,0 m ca. 3,5 m Nr. 30 ca. 2,0 m ca. 3,5 m Nr. 34 0,0 m 0,0 m N Nr. 80 ca. 2,5 m ca. 4,0 m Nr. 86 0,0 m 0,0 m Nr. 96 ca. 2,0 m ca. 3,5 m
MU05
M 1: 1.000 26.01.2021, cl
H/B = 297 / 420 (0.12m²) Allplan 2021
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Entsiegelung von Flächen und in verdichteten Stadtteilen; mehr Grün für dicht bebaute Stadtteile: Brachliegende Grundstücke in Parks umwandeln und Stadtplätze begrünen
Gemeinsamer Antrag Bündnis 90/Die Grünen, Die Guten und ÖDP vom 11.06.2021
Antrag Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2018
Antrag CSU-Stadtratsfraktion vom 10.11.2021
Anlagen: Antrag_Entsiegelung Marie-Beeg-Platz_Grüne, Guten, ödp Antrag Brachliegende Grundstücke in Parks umwandeln Bündnis 90 Die Grünen Antrag Entsiegelung von Flaechen CSU Entscheidungsvorlage mit Übersicht stadteigene Flächen, Stadtplätze und private Flächen
Sachverhalt (kurz): Entsiegelung ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung des Kleinklimas, der Grundwasserneubildung und des Schutzes vor Starkregenereignissen im Zuge der Klimaanpassung. Zudem können Maßnahmen der Entrisiegelung und Begrünung die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern und die Biodiversität stärken.
Die Umgestaltung des Marie-Beeg-Platzes in St. Leonhard wird im gemeinsamen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Die Guten und ÖDP vom 11.06.2021 als gelungenes Beispiel für eine Entsiegelung im öffentlichen Raum gewürdigt. Die Verwaltung zeigt beispielhaft auf, welche weiteren mit Entsiegelungen einhergehenden Umgestaltungen von Grünflächen und Plätzen in Nürnberg durchgeführt wurden bzw. aktuell in Planung und Vorbereitung sind.
Der Masterplan Freiraum hat das Ziel, die Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg nachhaltig zu verbessern. Dafür spielt insbesondere die Neuanlage von Grünflächen als Nachbarschaftsund Quartierparks in bisher mit Grün unterversorgten Stadtteilen eine bedeutende Rolle. Im Masterplan wurden vorhandene stadteigene und private Flächen hinsichtlich ihrer Eignung als öffentliche Grünanlagen untersucht.
Ein "Masterplan Entsiegelung" ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, weil bereits ausreichend Planungen vorliegen ("grüne Finger", Masterplan Freiraum…), es jedoch ein Umsetzungsfedizit gibt.
Die Straße "An der Ehrenhalle" kann unter aktuellen verkehrlichen und betrieblichen Bedingungen der Meistersingerhalle nicht aufgelassen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Von Maßnahmen der Entsiegelung können Menschen, die auf öffentliche Grün- und Freiraumangebote angewiesen sind, besonders profitieren.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
3. BM
BgA/SE
Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt,
-
die vorgeschlagenen 3 x 3 Flächen hinsichtlich ihrer Entsiegelungs- und Grünflächenpotentiale vertieft zu prüfen und die Umsetzung in geeigneter Weise vorrangig vorzubereiten.
-
die erforderlichen Mittel rechtzeitig zur MIP-Fortschreibung und ggf. zum BIC-Verfahren anzumelden.
-
kontinuierlich weitere Flächenpotenziale zu identifizieren und zur Umsetzung vorzuschlagen.
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BÜNDNIS 90 6UTEN
DIE GRÜNEN
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An den Oberbürqermeistef—------------------------------------------ OBERBÜRGERMEISTER
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Marcus König 0 9. Jum 2021 Rathaus ..Nr. 90403 Nürnberg B/ü'l Zur Stellungnahme Zur Kts. 4 Antwort vor Absen 2 dung vorlegen Mts X 5 Antwort zur Unterz.w.V. schrift vorlegen Nürnberg, 11. Juni 2021
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Entsiegelung Marie-Beeg-Platz als Blau-Pause für die Entsiegelung in
den verdichteten Stadtteilen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Mitglieder des SÖR-Werkausschusses haben in der Sitzung vom 9. Juni 2021 die Planung für die Entsiegelung des Marie-Beeg-Platzes in St. Leonhard beschlossen. Dabei ist eine groß zügige Begrünung, unter anderem auch die Neupflanzung von Großbäumen geplant. Eine Er höhung der Biodiversität soll mittels Sträuchern und Beeten erfolgen. Dieses Konzept kann für viele andere versiegelte Plätze in der Stadt ein Vorbild darstellen.
Eine hohe Versiegelung wirkt sich auf vielen Ebenen sehr negativ aus: Einerseits kann das Wasser bei Starkregenereignissen nicht mehr versickern, was oft zu lokalen Überflutungen und Stauwasser führt. Andererseits heizt sich die Stadt weiter auf. Vor dem Hintergrund des Klima wandels und der steigenden Temperaturen hat dies schwerwiegende Folgen für die Bürgerinnen. Nürnberg gehört zu den am dichtesten versiegelten Städte in Deutschland. Mit einem Versiegelungsgrad von 40,4 Prozent nahm sie 2018 den fünften Platz im Ranking ein. (www.gdv.de, 24.10.2018)
Der Versiegelungsgrad hat maßgeblichen Einfluss auf die Aufheizung der Städte, weshalb Grün-, Frei- und Wasserflächen eine äußerst wichtige Rolle spielen. Wir stellen deshalb zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
- Die Verwaltung identifiziert Plätze in den verdichteten Stadtteilen wie der Südstadt,
Gostenhof, St. Johannis und St. Leonhard und prüft die Umgestaltung hinsichtlich Entsiegelung, Begrünung und Biodiversität.
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BÜNDNIS 90 6UTEN
DIE GRÜNEN
- Die Verwaltung stellt einen Masterplan Entsiegelung auf und benennt in diesem auch
die Zeitschienen für die einzelnen Umsetzungsschritte.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Bielmeier Alexandra Thiele Ina Hager Stadträtin Stadträtin Stadträtin B‘90/DIE GRÜNEN Die Guten ÖDP
FRAKTION B’ 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg
90403 Nürnberg Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930 gruene@stadt.nuernberg.de
Bus: Linie 36, 46, 47 (Rathaus) U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Nürnberg, 28.06.2018
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der „Masterplan Freiraum“ hat u.a. zum Ziel, in den dicht bebauten Stadtteilen innerhalb des Mittleren Rings mit kleinen Parks grüne Oasen zu schaffen, die den mit Grün eher dürftig versorgen Bewohnerinnen und Bewohner dieser Stadtteile, Erholungsräume geben und das Stadtklima verbessern. Dieser Auftrag ist auch dieses Jahr noch einmal vom Stadtrat bestätigt worden.
Die wachsende Bevölkerungszahl hat in den letzten Jahren einen hohen Baudruck in der Stadt ausgelöst. Baulücken werden geschlossen und auf bisher freien Flächen entstehen zusätzliche Gebäude. Die ohnehin eng bebaute Kernstadt wird weiter verdichtet. Debatten, wie jene um die mögliche Bebauung der Freifläche am Cramer- Klett-Park, machen die Flächenkonkurrenz zwischen Grün und Bauen deutlich. Auch die westlich des Bielingplatzes gelegene Brache, die ein möglicher Standort für einen Stadtgarten mit Urban Gardening sein könnte, ist als Baufläche vorgesehen.
Um die selbst gesteckten Ziele der Stadt, grüne Oasen in dicht bebauten Stadtvierteln zu schaffen, auch tatsächlich erreichen zu können, müssen Freiflächen bewahrt werden.
Aus diesem Grund stellen wir zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
Die Verwaltung wertet geeignete städtische Grundstücke als Grünflächen auf.
Zusätzlich identifiziert die Verwaltung erhaltungswürdige Flächen, um diese zu erwerben und ebenfalls als Grünfläche aufzuwerten. Hierbei liegt der Fokus schwerpunktmäßig auf den Stadtteilen innerhalb des Mittleren Rings.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Walthelm Andrea Bielmeier stv. Fraktionsvorsitzende Stadträtin
CSU
Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Stadtrat zu Nürnberg
CSU-Stadtratsfraktion Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Wolff'scher Bau des Rathauses Zimmer 222 Herrn Oberbürgermeister Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathausplatz 2 OBERBÜRGERMEISTER Telefon: 0911 231-2907 90403 Nürnberg Telefax: 0911 231-4051 1 1. NGV. 2021 E-Mail: csu@stadt.nuernberg.de /........Nr. $ www.csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de
1011.2021
. Antragsteller: Dr. Heimbucher/ Dr. Körner
Entsiegelung von Flächen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
an jedem Tag des Jahres werden in Bayern über 11 ha Fläche überbaut und versiegelt, auch in Nürnberg geht immer mehr Freifläche verloren. Es ist daher dringend erforderlich, dass Grundstücke auch wieder entsiegelt werden und Boden wo immer möglich auch wieder freigelegt wird.
Der Rückbau von wenig genutzten Verkehrswegen und Abstellflächen im städtischen und sonstigen öffentlichen Besitz aber auch im privaten Bereich sollte daher angestoßen werden. Ein Beispiel für den Rückbau von Ver kehrswegen kann die Straße „An der Ehrenhalle" sein, wodurch der Luitpoldhain wesentlich erweitert und auf gewertet werden könnte.
Da der Bereich baustellenbedingt bereits seit ca. 2 Jahren gesperrt ist, sollte der dauerhafte Wegfall dieser Ver kehrsbeziehung wenig Auswirkungen haben. Um dies zu evaluieren, könnte nach Fertigstellung der angrenzen den Baustelle an der Bayernstraße die Sperrung für einen Probezeitraum aufrechterhalten werden, bevor ein tatsächlicher Einzug der Straße erfolgt.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung sucht nach geeigneten städtischen Flächen, die für eine Entsiegelung in Frage kommen und stellt Möglichkeiten dar, wie auch die Entsiegelung von privaten Flächen angeregt werden kann.
Der Rückbau der Straße „An der Ehrenhalle" soll vorrangig geprüft und soweit möglich umgesetzt wer den.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionsvorsitzender
A21102501 Entsiegelung.docx
Entscheidungsvorlage
In verschiedenen Anträgen begehren die Antragstellenden Aussagen zur Versiegelung im Stadtgebiet, Programme zur Reduktion dieser Versiegelung, Aussagen zur Ausstattung im Stadtgebiet mit Freiräumen und Programme zur Verbesserung der Freiraumausstattung, wo diese unzureichend ist. Zudem sollen Vorschläge zur Aufwertung städtischer Grundstücke als Grünflächen erfolgen sowie weitere erhaltungswürdige Flächen identifiziert werden zwecks Erwerb und Umgestaltung zur Grünfläche. Im Hinblick auf die Funktionen von Freiflächen sind diese Themenfelder gemeinsam zu behandeln – Freiraumflächen sind in der Regel nur minimal versiegelt und nehmen wichtige Funktionen wahr, gleichzeitig bieten in der bebauten Stadt fast allein versiegelte Flächen das Potential für neue Freiräume.
Versiegelung in Nu rnberg
Unter dem Begriff der Bodenversiegelung werden alle menschlichen Eingriffe zusammengefasst, die zur Folge haben, dass die natürliche Fähigkeit von Böden, Niederschlagswasser aufnehmen zu können, nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung steht. Neben baulichen Nutzungen an der Oberfläche zählen auch unterirdische Bauwerke (Tiefgaragen, Leitungsschächte, etc.) sowie die starke Verdichtung von Böden zur Versiegelung. Zu unterscheiden sind vollständig versiegelte Flächen und Flächen, die teilweise versiegelt sind. Mit der Versiegelung von Böden einher gehen eine verringerte Grundwasserneubildung, stadtklimatische Belastungen, Beeinträchtigungen der Biodiversität sowie ein erhöhtes Schadensrisiko bei Starkregenereignissen.
Das Gegenteil von Versiegelung ist die Entsiegelung. Entsiegelung umfasst alle Maßnahmen die dazu beitragen, versiegelte Flächen in ihrer wasserhaushaltlichen und ökologischen Leistungsfähigkeit zu verbessern. Eine vormals vollständig versiegelte (z.B. asphaltierte) Fläche so zurückzubauen, dass Niederschlagswasser auf der gesamten Fläche über eine offene Bodenfläche wieder uneingeschränkt versickern kann, ist die weitestgehende Form der Entsiegelung.
Validierte Zahlen zur Versiegelung gibt es (nicht nur) für Nürnberg nicht. Für eine statistische Erfassung fehlt es an einem standardisierten Verfahren zur Erhebung versiegelter Flächen. Weil Versiegelung - wie dargestellt - nicht alleine auf oberirdisch bebaute oder befestigte Flächen reduziert werden kann und teilweise versiegelte Flächen entsprechend der jeweiligen Funktionsbeeinträchtigung berücksichtigt werden müssten, wäre eine qualifizierte Erhebung sehr aufwändig und komplex.
Für Nürnberg kann das Ausmaß der Versiegelung daher nur grob abgeschätzt werden. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und das Umweltbundesamt gehen davon aus, dass in Deutschland etwa 50 % der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt sind. Übertragen auf die Stadt Nürnberg mit einem Anteil von 61,5 % Siedlungs- und Verkehrsfläche am gesamten Stadtgebiet (Stand 2020) würde dies einem Versiegelungsgrad von knapp 31 % entsprechen, wobei die Versiegelungsgrade in verschiedenen Stadtteilen sehr unterschiedlich ausfallen.
Demgegenüber gibt die Versiegelungsstudie der VdS Schadenverhütung GmbH, auf die im Antrag vom 11.06.2021 Bezug genommen wird, für Nürnberg den Anteil versiegelter Flächen mit 40,4 % an. Unabhängig davon, dass das methodische Vorgehen weitgehend im Unklaren bleibt, muss das in der Studie vorgenommene Ranking in Frage gestellt werden, da der Vergleich der für die einzelnen Städte angegebenen Versiegelungsanteile den Faktor der unterschiedlichen Stadtgebietsgröße außer Acht lässt.
Minimierung weiterer Versiegelungen
Versiegelung und Entsiegelung sind beide das Ergebnis städtischen Planen und Bauens. Weil in einer wachsenden Stadt wie Nürnberg die Versiegelung in der Gesamtbilanz überwiegt, sollte das
Augenmerk nicht nur auf die Möglichkeiten der Entsiegelung gelegt werden, sondern auch sichergestellt werden, dass neue Versiegelungen auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben.
Eine Schlüsselfunktion bei der Minimierung weiterer Versiegelungen kommt der Begrenzung der erstmaligen baulichen Inanspruchnahme von Flächen zu. Wie im AfS am 08.03.2018 berichtet wurde, agiert die Stadt Nürnberg bei diesem Ziel erfolgreicher als es das aus der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung für Bayern abgeleitete 5 ha Ziel erfordern würde.
Minimierung von Versiegelungen auf Straßen und Pla tzen Im Gegensatz zu Grünflächen und Parks, die im Regelfall mit sehr wenigen versiegelten Flächen für z.B. Fuß- und Radwege auskommen, bedingen die an Straßen und Plätze gerichteten Anforderungen einen üblicherweise deutlich höheren Grad an Versiegelung. Neben der Erschließungsfunktion für Wohnen, Einzelhandel, Gewerbe oder Kultur spielt vor allem auch die Frequentierung von öffentlichen (Platz-) Flächen in Abhängigkeit von ihrer Lage im Stadtgebiet und den am Platz befindlichen Nutzungen eine Rolle.
Ungeachtet der im Einzelnen zu berücksichtigenden Anforderungen gilt auch für die Neugestaltung von Straßen und Plätzen das Ziel, den Grad der Versiegelung auf das funktionell notwendige Maß zu begrenzen und eine möglichst großzügige Ausstattung mit Bäumen und insbesondere bei Plätzen auch mit weiterem Grün vorzusehen. Potentiale bestehen hierbei auch auf der Ebene der Bauausführung, indem die Versiegelung bei der Oberflächengestaltung von Wegen und Plätzen nicht nur durch die Wahl der verwendeten Materialien, sondern auch durch die Art der Bauweise reduziert werden kann.
Beispiel: Nelson-Mandela-Platz Exemplarisch für die Entsiegelung einer zentralen innerstädtischen öffentlich gewidmeten Platzfläche ist die Neugestaltung des Nelson-Mandela-Platzes. Die ursprünglich als großer Parkplatz genutzte Fläche südlich des Hauptbahnhofes konnte in weiten Teilen vollständig entsiegelt und mit einer Vielzahl an Bäumen bepflanzt werden.
Beispiel: Tucher Brauerei Ein weiteres Beispiel ist die Nachnutzung der ehemaligen Tucherbrauerei am Schillerplatz, wo eine bestehende Grünfläche deutlich vergrößert und nach Westen fortgeführt werden konnte.
Beispiel: Pausenhof Schulzentrum Insel Schu tt Auch auf nur begrenzt öffentlichen Flächen agiert die Stadt regelmäßig positiv im Sinne von Stadtklima und Entsiegelung. Ein Beispiel hierfür ist der Umbau asphaltierter Schulhöfe in Spiel- und Erlebnislandschaften, die neben den wichtigen pädagogischen Funktionen auch wesentliche ökologische und stadtklimatische Funktionen übernehmen können. Die Freianlagenplanung durch SÖR in Verbindung mit der Gesamtverantwortung des Hochbauamtes setzt in diesen Projekten Maßstäbe über Nürnberg hinaus.
Sta dtische Programme Um auch private Entsiegelungsmaßnahmen zu forcieren, hat die Stadt Nürnberg die kommunalen Förderprogramme "Mehr Grün für Nürnberg" (in Stadterneuerungsgebieten) und "Initiative Grün" (im restlichen Stadtgebiet) aufgelegt. Die Programme, die eine finanzielle Unterstützung bei Hof-, Dachund Fassadenbegrünungen ermöglichen, werden zunehmend häufiger in Anspruch genommen. Eine weitere Vereinfachung der Antragsverfahren sowie eine Ausweitung der Förderquoten wird derzeit geprüft.
Ein weiterer Ansatz ist das Aktionsprogramm "Klein, aber fein", das seinen Schwerpunkt im Stadterneuerungsgebiet Gibitzenhof / Steinbühl-West / Rabus hat und dort seit 2017 die Zielsetzung verfolgt, mit einfachen und schnell umzusetzenden Maßnahmen zur Verbesserung der
Lebensqualität im Quartier beizutragen. In diesem Rahmen realisierte Begrünungen gehen oftmals mit Entsiegelungen einher.
Allen erfolgreichen Beispielen zum Trotz gibt es kein Patentrezept für Entsiegelungen. Art und Umfang von Entsiegelungen hängen immer wieder neu von der Individualität des Einzelfalls ab, insbesondere davon, welchen Nutzungsanforderungen eine Grünfläche oder ein städtischer Platz gerecht werden soll.
Freiraumsituation in Nu rnberg
Nürnberg ist in den letzten 15 Jahren um mehr als 45.000 Einwohner und Einwohnerinnen gewachsen. Mit der damit einhergehenden Gewerbe-, Verkehrs- und Wohnflächenentwicklung schreitet die Bebauung im Stadtgebiet vorrangig als Innenentwicklung sukzessive voran, auch um Außenbereiche wie Knoblauchsland, die landwirtschaftlichen Flächen im Süden und verbliebene Talauen von Pegnitz, Rednitz und Gründlach baulich nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Unabhängig davon sind aber vor allem im Knoblauchsland mit den enormen Gewächshausneubauten erhebliche Versieglungseffekte festzustellen – seit 2005 wurden etwa 60 Hektar Land neu „unter Glas“ genommen, das ist mehr als die Gewerbe- und Verkehrsflächenmehrung zusammen.
Vor dem Hintergrund der bundesweit geltenden Zielsetzung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wurden in den letzten Jahren sowohl brachliegende innerstädtische Freiflächen schrittweise bebaut als auch Konversionsflächen für eine dichte Wohnbebauung genutzt. Mit dieser intensiven Bebauung konnte die Freiraumentwicklung, insbesondere innerhalb der Ringstraße (Bundesstraße 4R), in jüngster Zeit nicht mehr Schritt halten. Neben der Einwohnerzahl hat die Dichte der Stadt ebenso wie deren Versiegelung zugenommen.
Freiraumausstattung und Versiegelung durch Bauleitplanung Vergleichsweise günstig schneiden dabei neue Bebauungsplangebiete wie Lichtenreuth, Lochnerstraße, Radrennbahn oder Hainstraße ab, bei denen die Ausstattung mit Freiraum von Anfang an mitgedacht und geplant wurde. Da mit dem Bebauungsplanverfahren eine intensive Abarbeitung wasserwirtschaftlicher Belange zwingend verbunden ist, steigt gerade auf Konversionsflächen nach der Umwandlung in Wohnen der Anteil versickerungsfähiger Flächen (Lochnerstr.; Hainstr.). In jedem Fall aber sichergestellt wird, dass das neue Baugebiet auch Starkregenereignisse intern bewältigen kann.
Freiraumausstattung und Versiegelung in der Baulu ckenschließung Wesentlich kritischer ist die Situation in Bezug auf bestehendes Baurecht nach § 34 BauGB. Baulücken sind per Definitionem bebaubar, mit der Folge, dass weitergehende Ansprüche und Ziele der Stadtökologie sich nur sehr eingeschränkt umsetzen lassen. Auch der lokale Mehrwert (Parks, Freiräume, Grünflächen) ist in solchen Fällen regelmäßig nicht zu realisieren. Bauen auf der Grundlage von § 34 BauGB macht jedoch einen großen Teil der Bautätigkeit in Nürnberg aus.
Freiraumausstattung und Versiegelung im Bestand Ein sehr problematischer Fall sind die nur auf den ersten Blick wenig verdichteten Einfamilienhausgebiete – hier üben private Nachverdichtungen insbesondere in Form von Stellplätzen, Schuppen, Terrassen, Hofpflasterungen, nicht versickerungsfähigen Gartengestaltungen und Erweiterungen bestehenden baulicher Anlagen enormen Druck auf die Gesamtsituation aus. Zu bedenken ist, dass das Verhältnis zwischen notwendigem (öffentlichen) Erschließungsaufwand und der Einwohnerzahl bei geringverdichteten Gebieten ungünstig ausfällt und damit der Anteil der versiegelten Flächen ansteigt. Während in den höchstverdichteten und grünflächenarmen Stadtflächen innerhalb des Rings Starkregenereignisse technisch gelöst sind, kommt die Kanalisation in den Außenstadtteilen regelmäßig an ihre Grenzen. Neben kommunaler Grünflächenentwicklung und kommunalen Ansätzen zur Entsiegelung vor allem in den Innenstadtflächen sind somit auch Ansätze im privaten Bereich für die Außenstadt nötig.
In der Summe ist die Umsetzung der doppelten Innentwicklung – einer Innenentwicklung mit einer ausreichenden Grün- und Freiraumversorgung – heute wichtiger denn je. Der Konflikt zwischen den Wohnraumbedürfnissen der Menschen in Nürnberg und der mangelnden Flächenverfügbarkeit ist dabei in jedem Einzelfall zu diskutieren. Je nach lokaler Situation kann die Herstellung von Grünflächen dem Bau von Wohn- oder Gewerbeprojekten zu bevorzugen sein.
„Dreifache Innenentwicklung“ Die doppelte Innenentwicklung wird zur dreifachen Innenentwicklung, wenn neben den Belangen von Wohnen/Gewerbe und Grün auch der öffentliche Raum, insbesondere der Straßenraum, mit in die Betrachtung einbezogen wird. In diesem Sinn wird immer wieder neu die Frage in den Fokus zu rücken sein, wie Flächen, die aktuell für den ruhenden und auch fließenden motorisierten Individualverkehr genutzt werden, entweder reduziert, umgestaltet oder multicodiert werden, um sie in der Folge mit neuen Funktionen auch anderen Nutzergruppen zur Verfügung stellen zu können. Eine hohe bauliche Dichte, qualitätsvolle Freiräume sowie Konzepte für eine nachhaltige und stadtverträgliche Mobilität sind das Patentrezept für eine nachhaltige Stadtentwicklung, die einerseits zum Klimaschutz beiträgt und andererseits geeignete Maßnahmen der grün-blauen- Infrastruktur enthält.
Um den neuen Herausforderungen in Nürnberg, wie anhaltendes Wachstum, bauliche Innenentwicklung, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Erhalt der biologischen Vielfalt und Umweltgerechtigkeit planerisch zu begegnen, bedarf es einer stark forcierten Grün- und Freiraumentwicklung. Der ohnehin schon knappe Grün- und Freiraum im Stadtgebiet darf auch weiterhin nicht als „Vorratsfläche“ für jedwede bauliche Nutzung betrachtet werden.
Wohnungsnahe öffentliche Grünflächen sind – neben ihrer klimatischen und ökologischen Wirkung
- für alle Bevölkerungsgruppen wichtige Spiel-, Freizeit- und Erholungsflächen. Gleichzeitig
übernehmen sie wichtige soziale und auch gesundheitliche Funktionen. Diese zu erfüllen, ist insbesondere für die dicht besiedelten Gebiete wie etwa in der Südstadt, wo sich soziale Benachteiligung und hohe Grünflächendefizite treffen, wichtig.
Während der Corona-Pandemie hat sich der hohe Stellenwert der Grünflächen und vor allem des urbanen Grüns deutlich gezeigt. Da die Parks und Grünflächen häufiger und intensiver genutzt werden, gewinnen sie nochmals stark an Bedeutung. Die Menschen benötigen auch weiter in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld, in fußläufiger Entfernung, Stadtgrün. Dieses trägt nachhaltig zur Gesundheitsvorsorge bei und sorgt für Lebensqualität, um das Leben in der Stadt weiterhin attraktiv und nachhaltig zu gestalten.
Beispiel: Marie-Beeg-Platz Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, Die Guten und der ÖDP vom 11.06.2021 ist die Umgestaltung des Marie-Beeg-Platzes in St. Leonhard als Blaupause für weitere Entsiegelungen vorgeschlagen. Der Marie-Beeg-Platz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 4380 und ist dort als Grünfläche festgesetzt. Der planerische Entwurf zum Quartiersplatz St. Leonhard sieht vor, den Platz mit mehr schattenspendenden Bäumen zu versehen und bestehende Versiegelungen in einem Umfang von rd. 1.100 qm zu entsiegeln. Ebenso soll ein kleines niederschwelliges Spielangebot für jüngere Kinder geschaffen werden. Möglich ist die im Juni 2021 beschlossene Umgestaltung aufgrund günstiger örtlicher Gegebenheiten, die weder Feuerwehraufstellflächen noch die Berücksichtigung von Garagenzufahrten erforderlich machen. Lediglich ein Fuß-Radweg tangiert die Grünfläche und dient der fußläufigen Quartierserschließung. Das Projekt wurde für das Bundesförderprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ ausgewählt. Mit dem Bau soll im Herbst 2022 begonnen werden.
Beispiel: Weg am Village Ein vergleichbares Beispiel für die Entsiegelung einer bestehenden Grünfläche ist der sog. Weg am
Village, ein im Bebauungsplan Nr. 4388 am östlichen Rand des Village-Wohnquartiers festgesetzter Grünzug. Bei der im Jahr 2021 erfolgten Umgestaltung wurde eine vorhandene Straßenfläche vollständig zugunsten von Grün und wassergebundenen Wegeflächen zurückgebaut.
Beispiel: Quelle-Park Häufig gelingen Entsiegelungen im Zusammenhang mit der Neu- bzw. Umnutzung von Konversionsflächen. So entstand im Nürnberger Westen an Stelle eines großen Firmenparkplatzes der Quellepark, eine neue Grünfläche mit großem Spielplatz und einem wichtigen Verbindungsweg in die südlich angrenzenden Gebiete.
Entsiegelung „An der Ehrenhalle“
Die Straße an der Ehrenhalle wurde im Zuge der Bauarbeiten an der Bayernstraße über viele Monate aus dem Verkehr genommen. Mit Antrag vom 10.11.2021 schlug die Stadtratsfraktion der CSU vor, diesen Straßenast endgültig aufzugeben und ihn in den angrenzenden Luitpoldhain zu integrieren.
Der Straßenzug An der Ehrenhalle ist eine Hauptverkehrsstraße und dient zur Bündelung des örtlichen und überörtlichen Verkehrs. Da direkt keine Bebauung angrenzt, wird durch den dortigen Verkehr niemand unmittelbar beeinträchtigt.
Die Straße ist zudem insbesondere nach Konzertveranstaltungen in der Großen Meistersingerhalle (MSH) ein wichtiger Abfahrtsweg der bis zu 650 PKW aus dem Großen Parkplatz Richtung Süden (B8/A73). Während der Sperrung müssen diese die Schleife hin zur Kreuzung Münchener Straße fahren und dort auf der Linksabbiegerspur an der Ampel warten, bei der max. 4-5 PKWs pro Ampelschaltung nach Süden abfahren können. Im Normalfall stehen mit der Straße an der Ehrenhalle zwei Wege zur Abfahrt zur Verfügung: Schleife zur Kreuzung Münchener Str. Richtung Norden/Westen und Straße an der Ehrenhalle Richtung Bayernstraße Süden/Osten.
Die Sperrung der Straße führte aufgrund der coronabedingt geringen Auslastung der MSH (Kapazitätsbeschränkungen und Veranstaltungsausfällen) kaum zu Problemen. Jedoch ist zu erwähnen, dass seit Beginn der Pandemie im März 2020 und den damit verbundenen Einschränkungen im Veranstaltungsbereich kein einziges ausverkauftes Konzert mit mehr als 2.000 Besuchenden und dementsprechend vielen PKWs in der Großen Meistersingerhalle stattgefunden hat.
Bereits in der Vergangenheit gab es trotz der vorhandenen Straße An der Ehrenhalle Stauungen bei Konzertende aufgrund der vielen gleichzeitig ausfahrenden PKWs. Dies führte u.a. im April 2013 zur Prüfung, die Grünphasen an der Kreuzung Münchener Str. für die Linksabbieger zur verlängern, was damals jedoch trotz weitergehender Untersuchungen und Zählungen nicht realisiert werden konnte.
Eine Auflassung der Strecke wird auch von Seiten des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände kritisch gesehen. Das Dokumentationszentrum verzeichnete vorpandemisch Jahresbesucherzahlen von zuletzt über 300.000, mit jährlich steigender Tendenz und vorwiegend externer, internationaler Besucherschaft. Dabei erfolgt ein Teil des Besucherverkehrs via PKW oder Bus aus Norden auch über die Straße „An der Ehrenhalle“. Im Falle einer Auflassung müsste der KFZ-Verkehr über die Münchner Straße oder die Regensburger Straße auf die ohnehin stark befahrene Bayernstraße gelenkt werden.
Vorrangig besteht aber aufgrund der künftig dauerhaft veränderten Parksituation im direkten Umfeld des Dokumentationszentrums (Wegfall bisheriger Zufahrtsmöglichkeiten und Stellflächen am Dutzendteich, Debatte Innenhof) ein bislang nicht gelöstes Problem hinsichtlich der Stellflächen für die zahlreichen anreisenden Busse. Es ist angedacht, die bisherigen PKW-Stellflächen im Umfeld der Ehrenhalle künftig für die Nutzung durch Busse zu markieren, um eine relativ nahe am Dokumentationszentrum gelegene Parkmöglichkeit zu gewährleisten. Im Falle einer Auflassung
würde diese Option entfallen, ohne dass Ersatzflächen bereitstünden. Ein dauerhaftes Ausweichen auf den Volksfestplatz ist wegen der häufigen Veranstaltungen am Ort nicht möglich.
Durch die baustellenbedingte Nutzung der Wende südlich des MSH-Parkplatzes entsteht aktuell Mehrverkehr in der nördlichen Schultheißallee sowie an der Münchener Straße, der aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung vermieden werden sollte. Zudem wird die Straßenbahnhaltestelle mit ihren Zugängen, die bei der baustellenbedingten Lösung zusätzlich passiert werden muss, zeitweise hoch frequentiert, insbesondere bei Veranstaltungsende sowie durch Schülerverkehre aufgrund der angrenzenden Gymnasien. Dieser Zustand müsste bei einer Teilauflassung der Strecke so bleiben.
Am Knoten „Platz der Opfer des Faschismus“ wären bei einer dauerhaften Lösung Anpassungen an der LSA erforderlich, zum Beispiel getrennt signalisierte Linksabbieger. Platz für zusätzliche Abbiegefahrstreifen ist dort nicht vorhanden.
Eine bei Auflassung „An der Ehrenhalle“ nötige Öffnung der südlichen Schultheißallee in Zweibahnrichtung würde zu Mehrverkehr im südlichen Bereich der Schultheißallee führen, wo Wohnbebauung im Bereich der heutigen Wendespuren (die ertüchtigt werden müssten) und in Höhe Seminarweg direkt angrenzt. Die Straße ist zur Zeit zweistreifig. Am Knoten Bayernstraße / Schultheißallee müssten die baulichen Voraussetzungen für neue Abbiegebeziehungen und einen leistungsfähigen Abfluss, vermutlich mit mindestens einem zusätzlichen Fahrstreifen, geschaffen werden. Ein Eingriff in Privatgrund und Grün wäre unvermeidlich. Bei den trotz allem zu erwartenden Rückstaus werden beidseits der Straße Anwohner belästigt. Zudem entstünden neue, kürzere Routen für den Kraftfahrzeugverkehr, die tendenziell zu Mehrverkehr führen, zum Beispiel von der Wodanstraße Richtung Dutzendteich/Regensburger Straße. Dies entspricht nicht den verkehrsplanerischen Zielen der Stadt Nürnberg.
Durch die heutige Aufteilung der Verkehrsströme auf die beiden Straßen An der Ehrenhalle und Schultheißallee sind die jeweiligen Knoten an der Bayernstraße leistungsfähig. Die Bündelung an einer Stelle mit neuen Phasen mit hohem Grünzeitbedarf würde in diesem Fall zu Nachteilen bei der Verkehrsqualität, insbesondere für die Buslinie 36, und für die an der Schultheißallee die Bayernstraße querenden Fußgänger führen. Die heutige Wendefahrt der Buslinie 36 mit Endhalt Dokuzentrum wäre nicht mehr möglich und die Buslinie 55 könnte das Dokuzentrum stadtauswärts nicht mehr bedienen. Somit entstehen auch Nachteile bei der Verknüpfung der Buslinien für Umsteiger von und zum Ringbus und der Linie 45 – es sei denn, eine Busspur würde in der Achse An der Ehrenhalle verbleiben. Damit wäre aber die Entsiegelung gescheitert.
Entlang An der Ehrenhalle verläuft eine Radvorrangroute, sodass diese Achse auch für den Radverkehr von besonderer Bedeutung ist. Die Straßenbahntrasse müsste ebenso wie der Radweg in jedem Fall verbleiben. Somit wären zwei, mit Busspur drei, versiegelte Verkehrsanlagen weiterhin notwendig.
Zudem ist anzumerken, dass die Anschlüsse zur Bayernstraße im Rahmen der Generalsanierung mitsamt den Lichtsignalanlagen und Spartenanpassungen gerade komplett neu gebaut werden. Die Bauarbeiten sind schon weit fortgeschritten. Bei einem erneuten Eingriff müssten diese neu erstellten Verkehrsanlagen nach Erstellung von neuen Straßen- und Signallageplänen wieder umgebaut werden.
Im Ergebnis muss der südliche Abfahrtsweg erhalten bleiben, um erhöhte Beschwerdelagen von mit dem PKW anreisenden Konzertbesuchern nach Konzertende in der Meistersingerhalle zu vermeiden. Bei der nach wie vor hohen Pulsdichte zu Konzertende muss eine Ausfahrt für den überregionalen Verkehr Richtung Süden/Osten gewährleistet sein. Die Straße wird aus verkehrlicher Sicht und aus Rücksichtnahme auf die Anwohnenden insbesondere während der sensiblen Abendund Nachtstunden weiterhin benötigt.
Ü bergreifende Planungen
Um die angespannte Grün- und Freiraumsituation in Nürnberg zu verbessern, wurde 2014 der Masterplan Freiraum aufgestellt, dessen Aktionsplan jedes Jahr fortgeschrieben wird. Einer der besonderen Augenmerke liegt auf der Schaffung neuer Grünanlagen in bisher mit Grün unterversorgten Stadtteilen. Das Gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) zeigt die bestehenden rechnerischen Grünflächendefizite in Nürnberg in den jeweiligen Planungsbereichen auf und benennt Leitideen und Umsetzungsstrategien zur Verbesserung der Grün- und Freiraumsituation.
Der Masterplan Freiraum wurde im Stadtrat vom 04.03.2020 durch das übergeordnete Konzept „Vision grüne Finger“ erweitert, das nun auch eine planungsrechtliche Grundlage für eine qualifizierte Grün- und Freiraumentwicklung auf Konversionsflächen liefert. Mit diesem Konzept hat die Stadt in Abstimmung mit dem Masterplan erstmals jenseits der Ebene des Flächennutzungsplanes dargelegt, welche heute bebauten Flächen in Zukunft sinnvoll Teil großräumiger Grünstrukturen werden können.
Gru nfla chen durch Bauleitplanung Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP/LP) sind für Nürnberg 355 ha als öffentliche Grünflächen dargestellt. Derzeit sind davon 62 Hektar, die sich auf 60 Einzelflächen verteilen, noch nicht als öffentliche Grünfläche ausgebaut oder anderweitig genutzt. Dies entspricht rund 17 Prozent aller dargestellten Grünflächen.
Vorstöße, insbesondere die im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen (z.B. Hiroshimaplatz, Keßlerplatz, Parkplatz an der Nopitschstraße) und die in Bebauungsplänen festgesetzten, noch nicht realisierten, Grünflächen zu entwickeln, sind bislang wegen anderweitiger Prioritätensetzung weitgehend erfolglos geblieben.
In den zukünftigen größeren Siedlungserweiterungsgebieten außerhalb der Ringstraße ist es jedoch gelungen, neue Parkanlagen planerisch zu integrieren. Positive Beispiele dafür stellen der Landschaftspark Tiefes Feld, der Wetzendorfer Park und der Park an der Brunecker Straße dar.
Über die Bebauungsplanung mit integrierter Grünordnungsplanung (GOP)wurden im Nürnberger Stadtgebiet insgesamt 500 Flächen als öffentliche Grünflächen rechtsverbindlich festgesetzt (239 B- Pläne/GOP). Sie entsprechen zusammen einer Flächengröße von rund 374 Hektar (Stand: Juli 2020). Rund 72 Prozent dieser Grünflächen, mit einer Gesamtgröße von 268 Hektar, wurden bisher ausgebaut. Etwas mehr als 15 Prozent (59 Hektar) sind nur teilweise entwickelt und knapp 13 Prozent (47 Hektar) der festgesetzten öffentlichen Grünflächen sind nicht hergestellt. Damit warten fast ein Drittel der festgesetzten öffentlichen Grünflächen auf ihre Vollendung.
Die Gründe für die fehlende Realisierung von Grün sind vielfältig. Neben fehlenden Finanzmitteln und Personal für die Objektplanung haben Grundstücksgeschäfte in Form von Verpachtung oder Verkauf oder der fehlende Ankauf die Flächenverfügbarkeit erschwert und die Umsetzung verhindert. Die Realisierung dieser Grünflächen sollte jedoch kurz- bis mittelfristig im Fokus stehen, dies gilt insbesondere für die sich bereits im Stadteigentum befindlichen Flächen.
Gru nanlagen auf sonstigen Fla chen Aber auch weitere städtische Flächen, die aktuell brachliegen, mindergenutzt sind, deren zukünftige Nutzung noch nicht abschließend geklärt ist, die temporär ebenerdig als großflächige Parkplätze genutzt sind oder deren Nutzung ggf. nicht mehr zeitgemäß ist, müssen auf den Prüfstand, inwieweit sie für eine Grünflächennutzung in Betracht gezogen werden können. Parkplätze stellen dabei keine Brachflächen im klassischen Sinne dar, sind aber weitere Potentialflächen zur Grün- und Freiraumentwicklung in der verdichteten Innenstadt, insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung des Mobilitätspaktes und der Anpassung an den Klimawandel sowie im Kontext mit der Errichtung von Quartiersgaragen.
Parallel dazu sollte der Ankauf privater Flächen für eine Grünflächenentwicklung verstärkt in Betracht gezogen werden, auch wenn er sich erfahrungsgemäß schwierig und kostenintensiv gestaltet. Es ist davon auszugehen, dass die Flächenkonkurrenz unterschiedlicher und gut begründeter Nutzungsanforderungen weiter zunehmen wird. Vor dem Hintergrund einer resilienten Stadtentwicklung und der hohen Folgekosten, die entstehen, wenn die Stadt Nürnberg nicht angemessen auf die Herausforderungen des Klimawandels reagiert, ist die Kostendebatte um notwendiges Grün erneut und differenziert zu führen.
Potentiale fu r die Zukunft
Die Verwaltung wird im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 28.06.2018 gebeten, geeignete Grundstücke als Grünflächen aufzuwerten sowie erhaltungs- oder änderungswürdige Flächen zu identifizieren, um diese zu erwerben und ebenfalls als Grünflächen aufzuwerten. Der Fokus liegt auf den verdichteten Stadtteilen innerhalb der Ringstraße.
Zur Beantwortung dieses Antrags wurden vom Umweltamt vorhandene stadteigene und private Flächen sowie größere ebenerdige Stellplatzanlagen untersucht. Oftmals handelt es sich bei den Flächen nicht um klassische „Leerstände“, sondern teils um mindergenutzte Flächen wie Überlaufparkplätze oder um dauerhafte ebenerdige Parkplätze, Lagerplätze und Flächen für diverse Zwischennutzungen. Auch planungsrechtlich als gewerbliche Parkplätze beschlossene Flächen, die grundsätzlich ein großes Potential für die Freiraumplanung haben, wurden einbezogen. Hier muss eine enge Abstimmung mit den Unternehmen/Nutzenden erfolgen.
Für die Identifizierung geeigneter Flächen wurden bereits bestehende Erhebungen und Analysen (z.B. Plankonzept „Vision Grüne Finger“, Flächennutzungsplan, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg, Grün- und Freiraumkonzept Weststadt, diverse INSEKs, Grundlagenuntersuchungen zu Stadterneuerungsgebieten, Freiraumkonzept Nürnberger Süden, Konzeption Urbane Gartenschau Nürnberg 2030 etc.) sowie aktuelle Entwicklungen und Planungen berücksichtigt. Die wesentlichen Flächen liegen im Bereich des vom Stadtrat beschlossenen informellen Plankonzepts „Vision grüne Finger“, das planungsrechtlich auch Grundlage für weitergehende Schritte (Bauleitplanung, besonderes Städtebaurecht) sein kann.
„Vision grüne Finger“ (Kartengrundlage: © Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse)
Im Folgenden werden stadteigene und private Flächen innerhalb der Ringstraße priorisiert, die aus planerischer Sicht prioritär für eine Grünflächenentwicklung geeignet sind. Zudem werden Stadtplätze aufgelistet, die in hoch versiegelten Bereichen liegen, ein hohes Aufwertungspotential haben und im Masterplan Freiraum (Aktionsplan, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept) enthalten sind. Die Analyse konzentriert sich auf größere Flächen, die für die Neuanlage von Nachbarschaftsparks (3.000 m² bis 1 ha) oder Quartierparks (1 bis 10 ha) geeignet sind und eine große Wirkung entfalten könnten. Kleinere Brachflächen (unter 3.000 m²), wie z.B. vorhandene Lücken in Häuserzeilen, werden in dieser Vorlage nicht im Detail betrachtet, obwohl sie als Pocket- Parks oder für punktuelle Aufwertungsmaßnahmen (vgl. Aktionsprogramm „Klein, aber fein“) ebenfalls eine Rolle zur Verbesserung der wohnungsnahen Grünausstattung der Stadtteile spielen. Je größer die Flächen, desto variantenreicher und multifunktionaler kann eine Grünanlage gestaltet werden und desto gewichtiger ist ihre klimatische Funktion, ihre Bedeutung als Aufenthalts-, Erholungs- und Spielort, sowie ihre Eignung zum Erhalt und zur Erhöhung der Biodiversität. Brachflächen können zudem für eine sportliche Betätigung abseits des klassischen, vereinsgebundenen Sports genutzt werden. Auch die temporäre Verwendung der Freiräume im Wartestand sind bei dem bestehenden Mangel an Grün- und Freiflächen ins Auge zu fassen.
Geeignete sta dtische Grundstu cke Die angehängte Tabelle Nr. 1 enthält drei exemplarische stadteigene Flächen, die zur weitergehenden Prüfung für eine Grünflächenentwicklung prioritär vorgeschlagen werden. Die potenziell mögliche Grün- und Freiraumentwicklung auf den vorgeschlagenen Flächen kann auch Bedarfen für gegebenenfalls erforderliche Nutzungen, wie Spiel, Bewegung oder ruhiger Rad- und Fußverkehr, dienen. Zusätzlich zu diesen stadteigenen Flächen werden drei exemplarische zentrale Stadtplätze in der Altstadt für Aufwertungs- und Begrünungsmaßnahmen vorgeschlagen (siehe angehängte Tabelle Nr. 2). Die Stadtplätze haben teilweise einen hohen historischen und repräsentativen Wert mit viel Publikumsverkehr. Sie werden derzeit jedoch oft als Parkplätze genutzt und können daher ihr bestehendes Freiraumpotenzial nicht zur Geltung bringen. Eine verstärkte Grünflächen- und Freiraumentwicklung auf diesen Plätzen in der stark verdichteten und mit Grünflächen unterversorgten Altstadt würde neue Erholungsmöglichkeiten schaffen und die klimatischen Situation in diesem Raum gleichzeitig verbessern. Diese vorgeschlagenen Plätze sind im Aktionsplan des Masterplans Freiraum verankert und im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept enthalten.
Geeignete private Grundstu cke Ergänzend zu den stadteigenen Flächen enthält die Tabelle 3 eine exemplarische Auflistung von drei privaten Flächen, die aufgrund ihrer Eignung zur weitergehenden Prüfung für eine Grünflächenentwicklung prioritär vorgeschlagen werden. Im Rahmen einer nachgeschalteten, vertiefenden Prüfung müssen jedoch auch ökonomische und soziale Belange berücksichtigt werden.
Die benannten Flächen sind lange in der Debatte, weitere (private) Flächen eignen sich, sollen aber aus nachvollziehbaren Gründen noch nicht öffentlich diskutiert werden.
Weiteres Vorgehen
Zur Neuschaffung von Grün- und Freiraumflächen werden von der Verwaltung die in den Tabellen 1-3 genannten Flächen vorgeschlagen. Sie sind aus freiraumplanerischer Sicht für die Realisierung geeignet. Für einen Teil der Flächen liegen bereits konkrete Planungsvorschläge bzw. Beschlüsse vor.
Nach einem ersten umfassenden Analyseschritt soll 2022 eine vertiefende Prüfung aller Belange anschließen. Für die Entscheidungsfindung, welche der ausgewählten Flächen weiterverfolgt werden sollen, sind intensive Abstimmungen unter Berücksichtigung anderer (städtischer) Bedarfe
notwendig. Dabei müssen soziale und ökonomische Aspekte beachtet werden. Für die Potentialflächen in privatem Eigentum sind Gespräche und Kaufverhandlungen mit den Flächeneigentümern zu führen.
Entsiegelung ist wie Grünflächenschaffung eine Daueraufgabe. Bei Um- oder Neugestaltungen im öffentlichen Raum ist die Prüfung von Möglichkeiten der Entsiegelung und der nachhaltigen Neupflanzung von Bäumen obligatorisch. Auch in der Bauleitplanung ist die Entsiegelung mit dem am 22.07.2021 im Stadtplanungsausschuss beschlossenen Klima-Baukasten als wichtiger Baustein für die Klimaanpassung fest verankert.
Der Antrag vom 11.06.2021 fokussiert auf Entsiegelungen in verdichteten Stadtteilen zugunsten von Grün und Biodiversität. Räumlich und inhaltlich entspricht dies der bisherigen und aktuellen Schwerpunktsetzung der Verwaltung. Die Auswahl und Priorisierung von konkreten Projekten ist ein vielschichtiger Prozess und im Ergebnis immer wieder auch kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Ein Masterplan Entsiegelung, wie im Antrag vom 11.06.2021 vorgeschlagen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Zum einen hat die dargelegte Praxis, über Entsiegelungen unter Berücksichtigung aller an einen Platz oder an eine Grünfläche gerichteten Nutzungsanforderungen zu entscheiden, den Vorteil von ausgewogenen und integrierten Planungslösungen. Zum anderen würden Entsiegelungen aufgrund von nur begrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen (Personal, investive Mittel) auch mit einem Masterplan nicht umfangreicher oder schneller gelingen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Ziel der Entsiegelung weiterhin kontinuierlich im Rahmen von konkreten Umsetzungsprojekten zu verfolgen, wie es z.B. bei den konzeptionellen Überlegungen zu einer Landesgartenschau der Fall ist. Dabei sollen Haushaltsmittel vorrangig aus dem Programm „Masterplan Freiraum“ oder –je nach Projekt- aus anderen bereits grundsätzlich finanzierten Titeln bebucht werden.
Tabelle 1: Ü bersicht potentieller stadteigener Fla chen fu r eine Gru nfla chenentwicklung (der Gro ße nach geordnet) - o ffentlicher Teil
| Potentielle | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fläche, planerische Grundlagen | Derzeitige und potentiell zukünftige Nutzungen | Grünflächenentwicklung | ||||||||||||||
| Nr. | Nr. | Fläche inkl. Größe in m² | Flurstück (z.T. als Teilflächen) | Darstellung im FNP/LP | B-Plan Festsetzungen (soweit vorhanden) | Lage im | Planungsbereich | Derzeitige Nutzung | Derzeitige Nutzung | Zukünftige Nutzung und Sachstand : Aktueller Diskussionsstand, Instruktionsergebnisse | Ausschuss- / Stadtratsbehandlungen | Ausschuss- / Stadtratsbehandlungen | Konzeption, Verwaltungsvorschlag aus freiraumplanerischer Sicht) | Konzeption, | ||
| Stadter- | (Pb) und | Verwaltungsvorschlag aus | ||||||||||||||
| neuerungs- | öffentliches | freiraumplanerischer Sicht) | ||||||||||||||
| gebiet | Grünflächen- | |||||||||||||||
| 1.1 | Hiroshimaplatz & Gleisschleife ca. 35.000m² | 467, 467/119, 468/2, 451; jeweils Gem. Gibitzenhof | Grünfläche | B-Plan 4130 (1980): Fläche für den Gemein-bedarf - Schulsportplatz - & Private Grünfläche - Parkplatz | nein | Pb 6 Glockenhof / Gleißhammer (-18,9 ha) | Hiroshimaplatz: Temporärer Parkplatz (z.B. für Rock im Park, Veranstaltungen BAMF), in Teilen temporärer Lagerplatz SÖR (Grünschnitt, Sammelplatz für abgeschleppte Rotpunkt-Fahrzeuge) Gleisschleife: Wendeschleife Straßenbahnlinie 7 | Neue potentielle Grünanlage aus Aktionsplan Masterplan Freiraum und Freiraumkonzept Süden nach Rückbau der Gleisschleife inklusive Tunnel in Abhängigkeit von Straßenbahn Verlängerung nach Lichtenreuth / Südklinikum. Wegfall der (temporären) Stellplätze von Rock im Park (RIP) kritisch; wilde Beparkung und auch das grundsätzliche Infragestellen der Veranstaltung durch die Organisatoren befürchtet. | UmwA 12.03.2014 AfS 27.03.2014 (Beschlüsse) Umsetzung des Masterplans Freiraum, inkl. Aktionsplan und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept; | Mittel- bis langfristig Neuanlage biodiverser Quartierspark unter Berücksichtigung der Straßenbahn- Pläne | ||||||
| 1.2 | Keßlerplatz ca. 4.500m² | 22; Gem. Gärten b. Wöhrd | Grünfläche | Baulinienplan Nr. 3421: Grünfläche | nein | Pb 5 Wöhrd / Tullnau (kein Defizit) | Öffentlicher Parkplatz | Neue potentielle Grünanlage aus GFK Masterplan Freiraum Vision Grüne Finger (Lage im Grünen Finger) | UmwA 12.03.2014, AfS 27.03.2014 (Beschlüsse): Umsetzung des Masterplans Freiraum, inkl. Aktionsplan und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept StR 04.03.2020 (Beschluss), Plankonzept "Vision Grüne Finger" als Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für alle räumlichen Entwicklungs- planungen sowie für stadtstrategische Grundsatzentscheidungen | Neuanlage Nachbarschaftspark, unter Berücksichtigung von Verkehrswegen und Behindertenparkplätzen im näheren Umfeld Mögliches Teilprojekt im Rahmen einer Bewerbung der Stadt Nürnberg um die Ausrichtung einer Urbanen Gartenschau 2030 | ||||||
| 1.3 | Bielingplatz-Ost ca. 2.500m² | 295, 310/2; jeweils Gem. St. Johannis | Wohnbaufläche | - | nein | Pb 2 St. Johannis / Vogelherd (-34,8 ha) | Öffentlicher Parkplatz | Reduktion der Parkplatzflächen in erster Stufe erfolgt, zweite Stufe möglich, Planung in Vorbereitung. | Letztmalig: AfS 15.04.2021 (Beschluss): östlicher Bielingplatz als begrünten Stadtteilplatz umgestalten; Fläche westlich des Bielingsplatzes mit sozialen und kulturellen Nutzungen bebauen | Aufwertung und Begrünung Bielingplatz als Nachbarschaftspark |
Fläche
inkl. Größe in m²
Flurstück
(z.T. als
Teilflächen)
Darstellung im
FNP/LP
B-Plan
Festsetzungen
(soweit vorhanden)
Zukünftige Nutzung und Sachstand : Aktueller
Diskussionsstand, Instruktionsergebnisse
Tabelle 2: Ü bersicht zentraler Stadtpla tze fu r Aufwertungs- und Begru nungsmaßnahmen (der Gro ße nach geordnet); Hierbei handelt es sich nicht um Brachfla chen – o ffentlicher Teil
| Potentielle grüne Entwicklung | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fläche, planerische Grundlagen | Derzeitige und potentiell zukünftige Nutzungen | des Stadtplatzes | |||||||||||
| Nr. | Nr. | Fläche inkl. Größe in m² | Flurstück (z.T. als Teilflächen) | Lage im Stadterneuerungs- gebiet | Planungsbereich (Pb) und öffentliches Grünflächendefizit gemäß GFK | Planungsbereich (Pb) | Derzeitige Nutzung | Derzeitige Nutzung | Zukünftige Nutzung: Aktueller Diskussionsstand / Planungshistorie zu Fläche | Ggf. Stadtratsbehandlung | Ggf. Stadtratsbehandlung | Konzeption, Verwaltungsvorschlag aus freiraumplanerischer Sicht) | Konzeption, |
| und öffentliches | Verwaltungsvorschlag aus | ||||||||||||
| Grünflächendefizit | freiraumplanerischer Sicht) | ||||||||||||
| gemäß GFK | |||||||||||||
| 2.1 | Plärrer ca. 30.000 m2 | 14 Gem. Gostenhof | Weststadt | Pb 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau (-35,5 ha) | Verkehrsknoten | Verkehrskonten mit Begegnungs- und Aufenthaltsfunktionen, Planung läuft | AfS 19.09.2019; 30.06.2021 | Verbesserung der Freiraumqualität des zentralen Verkehrsknotens mit „Puck“ und mehr Grün sowie Teilentsiegelung im Sinne des Wettbewerbsergebnisses. | |||||
| 2.2 | Bauhof ca. 3.000m² | 2077; Gem. Nürnberg- Lorenz | Altstadt-Süd | Pb 1 Altstadt (-1,7 ha) | Parkplatz für städtische Mitarbeitende und Öffentlichkeit | Aktionsplan Masterplan Freiraum, Ziel Grüner Stadtplatz, Vorentwürfe zur Aufwertung liegen bereits vor; Auswirkungen durch Erweiterung der Fußgängerzone Königstraße ( Wegfall von Mitarbeiterparkplätzen kritisch, da die Arbeitgeberattraktivität der Stadt Nürnberg vermindert werden könnte. | UmwA 12.03.2014, AfS 27.03.2014 (Beschlüsse): Umsetzung des Masterplans Freiraum, inkl. Aktionsplan und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept StR 21.07.2021 | Grüner Stadtplatz (stufenweise Realisierung) unter Berücksichtigung von Verkehrswegen (Fußgängerzone Königstraße) Behinderten- und Außen-dienstparkplätzen im näheren Umfeld | |||||
| 2.3 | Unterer Bergauerplatz ca. 1.000m² | 1901; Gem. Nürnberg- Lorenz | Nördliche Altstadt | Pb 1 Altstadt (-1,7 ha) | Parkplatz | Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Masterplan Freiraum, Ziel Begrünung und Erhöhung der Aufenthaltsqualität, kann ein kleiner attraktiver Stadtplatz und Verweilort am Schnittpunkt zweier wichtiger Fußwegeachsen sein. Aufenthaltsmöglichkeiten bieten sich am Weg pegnitzseitig mit Blick auf den Fluss, das Heilig-Geist-Spital und die Insel Schütt an. Der Platz ist zusammen mit dem Platzraum am Wespennest zu entwickeln, ein gestalterischer Zusammenhang unter Einbeziehung der hier zu querenden Peter-Vischer- Straße sollte hergestellt werden. Die Umgestaltung des Platzes kann sukzessive erfolgen. Die Rücknahme der pegnitzseitigen Parkplätze wäre ein erster Schritt. Die Schaffung einer neuen Grünfläche im Bereich des historischen Mauergrabens ist zu prüfen. | UmwA 12.03.2014, AfS 27.03.2014 (Beschlüsse): Umsetzung des Masterplans Freiraum, inkl. Aktionsplan und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept AfS 17.12.2020: Neugestaltung Unterer Bergauerplatz beauftragt, Realisierung noch nicht beschlossen | Grüner Stadtplatz mit Aufenthaltsqualität |
Fläche
inkl. Größe in
m²
Flurstück
(z.T. als
Teilflächen)
Lage im
Stadterneuerungs-
gebiet
Tabelle 3: Ü bersicht potentieller privater Fla chen fu r eine Gru nfla chenentwicklung unter Einbezug von mindergenutzten Fla chen und Stellplatzanlagen sowie Zwischennutzungsfla chen (der Gro ße nach geordnet)
| Fläche, planerische Grundlagen | Derzeitige und potentiell zukünftige Nutzungen | Potentielle Grünflächen- entwicklung | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Fläche inkl. Größe in m² | Flurstück (z.T als Teilflächen) | Darstellung im FNP/LP | B-Plan | Lage im Stadter- neuerungsgebiet | Planungsbereich (Pb) | Derzeitige Nutzung | Aktueller Diskussionsstand / Planungshistorie zu Fläche | Ggf. Stadtratsbehandlung | Konzeption, | |||
| Festsetzungen | und öffentliches | Verwaltungsvorschlag | |||||||||||
| (soweit | Grünflächendefizit | aus freiraumplanerischer | |||||||||||
| vorhanden) | gemäß GFK | Sicht) | |||||||||||
| 3.1 | Ergänzungen Westpark | offen | Grünfläche - Öffentliche Park- und Grünanlage | B-Plan 4233 (1984) | nein | Pb 11 St. Leonhard / Sündersbühl (-28,4 ha) | diverse | Vision Grüne Finger, Erweiterung des Westparks als übergeordneter Grünzug (Urbane Parklandschaft) im Rahmen des Gesamtstädtischen Freiraumkonzepts/ Masterplan Freiraum und des Freiraumkonzepts Nürnberger Süden | UmwA 12.03.2014, AfS 27.03.2014 (Beschlüsse): Umsetzung des Masterplans Freiraum, inkl. Aktionsplan und Gesamtstädtisches Freiraumkonzept StR 04.03.2020 (Beschluss), Plankonzept "Vision Grüne Finger" als Planungsgrundlage und Orientierungshilfe für alle räumlichen Entwicklungsplanungen sowie für stadtstrategische Grundsatzentscheidungen AfS 17.02.2022: Beschluss zur Umnutzung/Entsiegelung des Parkplatzes an der Von-der-Tann-Straße zugunsten des dort geplanten Weltacker-Projektes. | Erweiterung Westpark als Urbane Parklandschaft „Grünes Westband“ | |||
| 3.2 | Sielstraße (ehem. Lederer Biergarten) ca. 5.400m² | 397; Gem. Gostenhof | Grünfläche | (B-Plan 4500 im Verfahren) | Weststadt | Pb 12 Gostenhof / Bärenschanze / Rosenau (-35,5 ha) | Brache (ehem. Lederer Biergarten) | Wohn- und Einzelhandelsnutzung sowie Kinderkrippe auf Gesamtgelände; Freifläche (ehem. Biergarten) soll als Grünfläche erhalten und der Stadt übertragen werden und öff. zugänglich bleiben; | AfS 20.07.2017 (Beschluss): Bebauungsplan-verfahren Nr. 4500 wird auf Grundlage des Rahmenplans Stpl (Variante A) weitergeführt. | Kurz- bis mittelfristig Neuanlage Nachbarschaftspark | |||
| 3.3 | Kohlenhof „Steinbühler Park“ ca. 2.700m² | 59/138, 59/139, 59/140, 59/141, 59/142, 59/149, 59/147, 59/150, 59/151, jeweils Gem. Gostenhof | Bahnanlagen | - (B-Plan 4535 im Verfahren) | nein | Pb Tafelhof 54 (-1,8 ha) | Straßenfläche, Brache | Öffentlich nutzbare Grünfläche, die in privater Hand bleiben soll, teilweise mit Tiefgarage unterbaut; Flächenerwerb nicht vorgesehen. Derzeit Verhandlungen mit Aurelis über Flächen für Straße und FW3. | AfS 15.04.2021 (Beschluss): Fortschreibung Rahmenplan "Masterplan Kohlenhof Areal" | Kurzfristig Neuanlage Nachbarschaftspark |
Fläche, planerische Grundlagen
Derzeitige und potentiell zukünftige Nutzungen
Potentielle Grünflächen-
entwicklung
Fläche
inkl. Größe
in m²
Flurstück
(z.T als
Teilflächen)
Darstellung
im FNP/LP
Lage im Stadter-
neuerungsgebiet
Derzeitige
Nutzung
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 07.04.2022 öffentlich Gutachten
Stadtrat 27.04.2022 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff: Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen
(Begrünungssatzung – BegrS)
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.03.2021
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.05.2019 „Artenvielfalt in der
Stadt fördern: Steingärten eindämmen„
Anlagen: Antrag_Freiflächengestaltungssatzungen_SPD Antrag_Artenvielfalt_in_der_stadt_foerdern_steingaerten_eindaemmen Sachverhalt Satzungsentwurf
Sachverhalt (kurz): Mithilfe einer Begrüngssatzung soll in Nürnberg eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der baulichen Anlagen sichergestellt und gefördert werden. Eine gute Durchgrünung und qualitätsvolle Freiflächengestaltung dienen dem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld und einem attraktiven Ortsbild und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz und Klimaanpassung sowie zur Teilhabe benachteiligter Gruppen am Leben im öffentlichen Raum.
Mit der Novellierung der Bayersichen Bauordnung 2021 können Kommunen Regelungen zur Begrünung von Gebäuden aus ortsgestalterischen Gründen erlassen. Dadurch können in Nürnberg kommunale Vorgaben zur besseren Gestaltung der privaten Grünflächen, zu Fassadenbegrünung und Dachbegrünung gemacht werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Stellenbedarf im Prüfprozess
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die neue Satzung löst ggf. einen erhöhten Personalbedarf aus, der in Qualität und Quantität noch zu verifizieren ist.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 6 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Im Rahmen der Haushaltsberatungen werden sich ggf. abzeichnende Stellenbedarfe besprochen.
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ein klimaangepasster Stadtraum bietet insbesondere benachteiligten Gruppen bessere Chancen auf Teilhabe am öffentlichen Leben. Die Verbesserungen dienen damit allen Bürgern.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III
Gutachtenvorschlag (AfS/UmwA 07.04.2022): Der gemeinsame Stadtplanungs- und Umweltausschuss begutachtet die beiliegende Satzung der Stadt Nürnberg über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung – BegrS) und empfiehlt dem Stadtrat:
-
Die Satzung über Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen (Begrünungssatzung-BegrS) wird beschlossen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Sachstandsberichts über die Evaluierung der Umsetzung der Satzungsinhalte nach 2 Jahren nach Inkrafttreten zu berichten.
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Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Prozessstrukturen zu schaffen und die Anwendung der Satzung sicherzustellen..
Beschlussvorschlag (StR 27.04.2022): 1. Die Begrünungssatzung (BegrS) wird entsprechend dem Gutachten des gemeinsamen Stadtplanungs- und Umweltausschuss vom 07.04.2022 beschlossen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen eines Sachstandsberichts über die Evaluierung der Umsetzung der Satzungsinhalte nach 2 Jahren nach Inkrafttreten zu berichten.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Prozessstrukturen zu schaffen und die Anwendung der Satzung sicherzustellen.
SPD
spd@stadt.nuernberg.de U1, U11 Lorenzkirche Rathaus Tel 0911 /231-2906 STADTRATSFRAKTION www. spd-stadtratsfraktion. nuernberg de Bus 36, 46, 47 Rathaus 90403 Nürnberg Fax 0911 / 231-3895 NÜRNBERG
SPD Stadtratsfraktion | Rathaus | 90403 Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Marcus König Rathaus 90403 Nürnberg
Nürnberg, 9. März 2021 Antragsteller: Brehm
Für mehr Grün - Möglichkeiten der Bayerischen Bauordnung für
Freiflächengestaltungssatzungen nutzen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir wollen Nürnberg weiter begrünen, mit mehr Bäumen und Pflanzen für ein angenehmes Stadtklima sorgen und so einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. In den letzten Jahren haben wir viele Initiativen im öffentlichen Raum ergriffen.
Nun gibt es durch die Novellierung der Bayerischen Bauordnung weitere Instrumente zur Förderung von Grün. So sind im Rahmen von Freiflächengestaltungssatzungen auch kommunale Vorgaben für Fassadenbegrünungen, die Ausgestaltung privater, unbebauter Flächen sowie der Erlass von Gestaltungsrichtlinien möglich. Dieses Instrumentarium sollte aus unserer Sicht im Sinne des angeführten Gesamtziels genutzt werden. Bei entsprechenden Vorgaben gilt es allerdings Augenmaß zu behalten, weshalb aus unserer Sicht vor allem mit Anreizen und Fördermöglichkeiten gearbeitet werden sollte. Dies könnte zum Beispiel mit einem städtischen Förderprogramm erfolgen, mit dem Ziel, dass mehr Bäume auf privaten Flächen gepflanzt werden.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion im zuständigen Ausschuss folgenden
Antrag:
Die Verwaltung
- berichtet über die neuen bzw. erweiterten Möglichkeiten entsprechende Satzungen
zu erlassen,
-
erarbeitet entsprechende Satzungsvorschläge und
-
legt ein entsprechendes Förderprogramm auf.
Mit freundlichen Grüßen
i. UreXoH
Thorsten Brehm Fraktionsvorsitzender
FRAKTION B' 90/DIE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, 90403 NÜRNBERG BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stadtratsfraktion Nürnberg
An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Rathausplatz 2 Rathaus 90403 Nürnberg
90403 Nürnberg OBERBÜRGERM EIS fER Tel: (0911) 231-5091 Fax: (0911) 231-2930
0 2. MAI 2019 gruene@stadt.nuemberg.de
Bus: Linie 36,46,47 (Rathaus)
t i
U-Bahn: Linie 1 (Lorenzkirche)
Jnter- Nürnberg, 02.05.2019 schrlft vortegen
Artenvielfalt in der Stadt fördern: Steingärten eindämmen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Vorgärten prägen das Erscheinungsbild ganzer Wohnviertel und gehörten damit zum Aushängeschild jeder Stadt. Bereits seit einigen Jahren ist der Trend zu beobachten, Hecken und Grünflächen durch ökologisch wertlose Kiesflächen zu ersetzen. In den Medien wird das Thema inzwischen unter dem Schlagwort „Gärten des Grauens“ diskutiert. Seit dem erfolgreichen Volksbegehren „Rettet die Bienen“ steht der Artenschutz in den Debatten besonders im Fokus. Denn: In solchen Steingärten finden weder Insekten noch Vögel einen Lebensraum. Dabei kommt gerade kleinen Grünflächen eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima in der Stadt zu. Insekten und Vögel können auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von Garten zu Garten wandern. Begrünte Flächen liefern saubere, frische Luft während sich Kies- und Steinflächen im Sommer aufheizen und die Wärme wieder abstrahlen. Für das Stadtklima sind die zunehmenden Kies- und Steingärten somit ein Problem - vor allem, wenn zusätzlich notwendige Kaltluftschneisen durch neue Bebauungen wegfallen.
Zwar legt die Bayerische Bauordnung (BayBO) in Artikel 7, Absatz 1 fest, dass nicht überbaute Flächen bebauter Grundstücke zu begrünen oder zu bepflanzen sind. In der Praxis scheint diese Regelung jedoch keine konsequente Anwendung zu finden. Um künftig das Entstehen neuer ökologisch wertloser Kiesgärten einzudämmen, halten wir es für sinnvoll, in den Bebauungsplänen von Neubaugebieten eine grüne Gestaltung festzuschreiben. Städte wie Dortmund haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst, in anderen Städten stehen Verbote in neuen Bebauungsplänen bezüglich Steingärten zur Diskussion.
Um Gartenbesitzer*innen bestehender Gärten bei einer naturnahen Gestaltung zu unterstützen, sollte außerdem geprüft werden, ob eine finanzielle Förderung im Rahmen des Programms „Mehr Grün für Nürnberg“ möglich ist.
Wir stellen vor diesem Hintergrund zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden Antrag:
-
In Bebauungsplänen für Neubaugebiete wird künftig festgesetzt, dass nicht baulich genutzte Freiflächen von Baugrundstücken als unversiegelte, begrünte Vegetationsfläche anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind hierfür unzulässig.
-
Die Verwaltung erarbeitet außerdem ein Beratungsangebot für Gartenbesitzer'innen zu einer pflegeleichten und ökologisch wertvollen Gartengestaltung.
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Sie prüft außerdem, ob eine finanzielle Förderung von ökologisch gestalteten Vorgärten im Rahmen des Programms „Mehr Grün für Nürnberg“ möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Britta WaIthelm Monika Krannich-Pöhler stv. Fraktionsvorsitzende Stadträtin
vwvw.gruene.rathaus.nuernberg.de
Satzung der Stadt Nürnberg über
Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen
(Begrünungssatzung – BegrS)
Erläuterung:
Der Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 02.05.2019 „Artenvielfalt in der Stadt fördern: Steingärten eindämmen“ wird hier behandelt, weil nicht oder nur geringfügig bepflanzten Schottergärten nach der vorgeschlagenen Begrünungssatzung für nicht zulässig erklärt werden.
Die SPD Stadtratsfraktion hat mit ihrem Antrag vom 09.03.2021 „Für mehr Grün – Möglichkeiten der Bayerischen Bauordnung für Freiflächengestaltungssatzungen nutzen“ die Behandlung des Themas beantragt.
Mit einer Begrünungssatzung (BegrS) soll in Nürnberg eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der neu zu bebauenden Baugrundstücke sowie der neuen baulichen Anlagen sichergestellt und gefördert werden, um eine qualitätvolle Stadtgestaltung zu sichern. Die positive ortgestalterische Wirkung von Begrünungsmaßnahmen soll in besonderer Weise gestärkt werden. Zudem ist Ziel, die Anpassung an den Klimawandel zu beschleunigen, sommerlicher Überhitzung vorzubeugen und die Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft auch im besiedelten Bereich zu stärken. Eine gute Durchgrünung und qualitätsvolle Freiflächengestaltung dienen dem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld und einem attraktiven Ortsbild und leisten einen aktiven Beitrag zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz.
Mit der Begrünungssatzung soll die Stadt Nürnberg in ihrer Grün- und Freiraumqualität gestärkt werden. Dies geschieht beispielsweise über Regelungen für die Bepflanzung der Vorgärten, Tiefgaragen und sonstigen Freiflächen sowie für die Begrünung der Dächer und Fassaden von Gebäuden und Anlagen. Flächen sollen unter Berücksichtigung der vorhandenen Gehölzbestände mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. Dabei sind standortgerechte Gehölzarten zu verwenden. Ebenso sind Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen geregelt.
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO sind die Anforderungen des Art. 7 Abs. 1 BayBO an die Begrünung der Grundstücke grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, es gibt eine örtliche Bauvorschrift nach Art. 81 BayBO, also eine städtische Satzung, wie z.B. die Kinderspielplatzsatzung oder die hier gegenständliche Begrünungssatzung.
Erweiterte Satzungsermächtigungen aufgrund der Novelle der BayBO 2021: Das Planungs- und Baureferat hat im Ferienausschuss am 03.03.2021 über die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) berichtet, die am 01.02.2021 in Kraft getreten ist.
Mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung 2021 können Kommunen nun auch Regelungen zur Begrünung von Gebäuden aus ortsgestalterischen Gründen erlassen. Dadurch können in Nürnberg kommunale Vorgaben zur besseren Gestaltung der privaten Grünflächen, zu Fassadenbegrünung und Dachbegrünung gemacht werden.
Grundlage hierbei bildet der geänderte Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 BayBO, wonach Gemeinden Satzungen erlassen können „1. über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, insbesondere zur Begrünung von Gebäuden […]“ sowie „5. über die Gestaltung der Plätze für bewegliche Abfallbehälter, die Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke […], dabei kann bestimmt werden, dass Vorgärten nicht als Arbeitsflächen oder Lagerflächen benutzt werden dürfen…“
Insbesondere können besondere gärtnerische Gestaltungen einschließlich Baumpflanzungen und die Arten der Bepflanzung bestimmt werden. Ferner kann bestimmt werden, dass zur Begrünung nicht überbauter Tiefgaragenflächen ein Mindestmaß an Erdüberdeckung aufzubringen ist. Zudem können zur äußeren Gestaltung von baulichen Anlagen Fassadenbegrünung und Dachbegrünung eingefordert werden. Aus Gründen der Ortsgestaltung kann ebenfalls die Anlage von unstrukturierten Schottergärten verhindert werden.
Satzungsvorschlag Begrünungssatzung für Nürnberg (Anlage)
Der Entwurf der Begrünungssatzung zielt auf die Festlegung eines Grundanspruchs an die Begrünung und Gestaltung neu zu bebauender Baugrundstücke und baulicher Anlagen innerhalb des Stadtgebiets. Die Außenbereiche nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) bleiben dabei ebenso wie alle Gebiete mit qualifizierten Bebauungsplänen unberücksichtigt. Die Satzung gilt damit nur für die im Bebauungszusammenhang liegenden Gebiete (§ 34 BauGB).
Die Begrünungssatzung gilt aus Gründen des Bestandsschutzes nicht für bestehende Freiflächen oder bauliche Anlagen. Die Freiflächengestaltungssatzung ist allein auf Vorhaben anzuwenden, die nach Inkrafttreten der Satzung errichtet oder genehmigungspflichtig geändert werden.
In § 1 wird der Geltungsbereich der Satzung definiert und der Anwendungsbereich festgelegt. Damit soll sie Anwendung finden für die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, nicht jedoch im beplanten Innenbereich (qualifizierte Bebauungspläne) und nicht im Bereich des § 35 BauGB (Außenbereich). Die Satzung ist auf Vorhaben anzuwenden, für die nach Inkrafttreten der Satzung ein Bauantrag oder ein Antrag in einem anderen Gestattungsverfahren, das die Baugenehmigung einschließt, ein die baurechtliche Prüfung umfassender Antrag gestellt wird oder eine Vorlage im Genehmigungsfreistellungverfahren oder zur Genehmigungsfiktion erfolgt sowie bei Bauvorhaben, die verfahrensfrei sind. Die Belange des Brand- und Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.
Das Ziel der Satzung (§ 2) ist die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Grüngestaltung der Baugrundstücke und Begrünung der baulichen Anlagen. Dabei steht eine gute Durchgrünung und eine qualitätvolle Freiflächengestaltung im Sinne der Gestaltung und Erhaltung des Ortsbildes im Vordergrund. Weitere wichtige Aspekte sind die Anpassung an den Klimawandel sowie die Sicherung eines gesunden Wohn- und Arbeitsumfeldes.
In § 3 wird die Begrünung unbebauter Flächen geregelt. Die nicht überbauten Flächen einschließlich der unterbauten Freiflächen (in der Regel Tiefgaragen) der zu bebauenden Grundstücke sind zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Es sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Vorhandene, wertgebende Gehölzbestände sind dabei vorrangig zu erhalten. Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten.
Nicht oder nur geringfügig bepflanzte Schottergärten sind nicht zulässig.
Die Anzahl der Bäume im Stadtgebiet soll aus stadtgestalterischen Gründen erhöht werden. Daher ist je 200 m² unbebauter und / oder unterbauter Fläche (Außenanlagenfläche AF nach DIN 277 (Teilfläche der Grundstücksfläche (GF), die nicht überbaut ist; dazu gehören auch unterbaute und überdeckte Flächen)) ein standortgerechter Baum zu pflanzen.
Die Art der Bäume (Laubbaum, Obstbaum, Nadelbaum) ist nicht eingeschränkt. Es sind soweit einschlägig- Hochstämme nach FLL Klassifizierung 3xv mit einem Stammumfang von 18-20 cm oder gleichwertig zu pflanzen,
Hecken und Büsche sollen eine Mindestwuchshöhe bei Pflanzung von 80-100 cm haben. Zu bevorzugen sind Gehölze, die einem artenreichen Spektrum von Flora und Fauna dienlich sind. In den Regelungen zu Abweichungen wird ein Sondertatbestand für kleine Wohnbauvorhaben („Häuslebauer“) eingeführt, der für diese Fälle auch geringere Wuchsmaße (10/12) zulässt.
Bestehende Bäume sind soweit möglich zu erhalten und dürfen, wenn sie dauerhaft erhalten werden, auf die Pflanzanforderungen angerechnet werden.
Zuwege und Zufahrten sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Sie sind mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, soweit es die Art der Nutzung, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zulassen. Das Niederschlagswasser von diesen Flächen ist in Vegetationsflächen einzuleiten.
Vorgärten sind zu begrünen und dürfen nicht als Stellplatz-, Arbeits- oder Lagerfläche genutzt werden. Der Bereich zwischen der Gehwegkante oder einer Straßenbegrenzungslinie und der Baulinie/Baugrenze bzw. tatsächlicher Bebauung (Vorgartenzone) ist also zu begrünen und darf nicht als Arbeits- oder Lagerfläche genutzt werden. Zwischen notwendigen befestigten Flächen in Gärten und der öffentlichen Verkehrsfläche muss ein bepflanzter Streifen von 50 cm Breite angelegt werden. Dieser Streifen soll den Übergang vom versiegelten öffentlichen Raum zum teilweise versiegelten privaten Raum, in der Regel den Stellplätzen auf dem Baugrundstück, stadtgestalterisch deutlich erkennbar machen. Zudem soll er der Versickerung von Regenwasser und kleinklimatischer Verbesserung dienen.
Tiefgaragen sind mit einem fachgerechten Bodenaufbau herzustellen und einer mindestens 0,80 m starken Vegetationstragschicht zu überdecken. Auf Tiefgaragen ist je 100 m² Oberfläche ein Baum in einer mindestens 1,2 m starken Vegetationstragschicht vorzusehen. Die Art der Bäume (Laubbaum, Obstbaum, Nadelbaum) ist nicht eingeschränkt. Es sind -soweit einschlägig- Hochstämme nach FLL Klassifizierung 3xv mit einem Stammumfang von 18- 20 cm oder gleichwertig zu pflanzen,
Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen. Damit wird sichergestellt, dass trotz geringer formaler Anforderungen an die Erstpflanzung die Begrünung dauerhaft vorhandenen ist. Es genügt also nicht das einmalige Anpflanzen, die Verpflichtungen der Satzung sind dauerhaft zu erfüllen.
In § 4 wird die Begrünung von Flachdächern geregelt. Flachdächer und Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20° sind ab einer Gesamtfläche von 50 m² mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszustatten. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren und befestigte Flächen sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern (Kombinationslösung). In Gebieten hoher städtebaulicher Dichte (GRZ ab 0,8 nach BaunVO) überwiegt der Nutzen der kleinklimatischen Verbesserung der Begrünung so stark, dass diese vorrangig vor technischen Anlagen oder Anlagen zur Nutzung von Solarenergie errichtet werden soll.
Ebenso sollen künftig Flachdächer von Carports, Garagen, Müllgebäuden, Gartenhäusern und sonstigen Nebengebäuden oder -anlagen ab einer jeweiligen Gesamtfläche von 30 m² ganzflächig mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung ausgestattet werden. Das Flächenmaß ergibt sich aus analoger Anwendung des Art. 47 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO. Zudem sind damit reguläre Doppelgaragen noch nicht von der Satzung erfasst.
Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen. Damit wird sichergestellt, dass trotz geringer formaler Anforderungen an die Erstpflanzung die Begrünung dauerhaft vorhandenen ist. Es genügt also nicht das einmalige Anpflanzen, die Verpflichtungen der Satzung sind dauerhaft zu erfüllen.
§ 5 regelt die Gestaltung von Außenfassaden von Gebäuden, welche mit Spalier- oder Klettergehölzen dauerhaft zu begrünen sind. Dies soll zu einer nachhaltigen Durchgrünung des Ortsbildes beitragen. Bewusst wird dabei die ganze Bandbreite von Begrünungen, vom Spalierobst über freie Ranker wie Efeu bis zu komplexen technischen Lösungen zugelassen. Zudem wird der aus energiepolitischer Sicht sinnvolle Vorrang von Anlagen zur Nutzung der Solarenergie im Vorgriff auf die sich schnell entwickelnden Techniken geregelt. Ein „Grünprimat“ aus Gründen der Dichte wird analog der Regelungen zum Flachdach kodifiziert. Die Höhenvorgaben (2,0 m) ergeben sich aus den Regelungen des Art. 57 BayBO zur Verfahrensfreiheit.
Mit § 6 werden die erforderlichen Nachweise zur Prüfung benannt. Insbesondere sollen anhand des erforderlichen qualifizierten Freiflächengestaltungsplanes die Qualitäten und Inhalte geprüft werden können. Dieser Plan wird bereits heute regelmäßig auf Basis der Baumschutzverordnung, der Kinderspielplatzsatzung und/oder der Stellplatzsatzung gefordert, seine Erstellung ist also im Regelfall keine neue Anforderung.
Mit § 7 aufgrund Art. 63 BayBO sollen Abweichungen ermöglicht werden. Geregelt ist die oben erwähnte gebundene Abweichung für kleine Wohnbauvorhaben. Sie soll implizit gewährt werden, ohne gesonderten Antrag. Für Baudenkmäler und Ensembles wird auf Antrag eine Abweichung erteilt, wenn gewichtige Gründe des Denkmalschutzes einer Begrünung entgegenstehen. Grundsätzlich soll die Verwaltung die Ziele der Satzung erreichen, die Regelungen der §§ 3 mit 5 sollen daher einzelfallbezogen und unter Ausübung von Ermessen beurteilt werden. Abweichungen sollen mit geeigneten Kompensationen, die dem Einzelfall gerecht werden, regelmäßig gewährt werden.
Mit § 8 soll eine Ordnungswidrigkeiten-Vorschrift aufgenommen werden, um neben Art. 79 BayBO bei bewusster und fahrlässiger Zuwiderhandlung oder Nichtherstellung der Begrünungsmaßnahmen eine Sanktionsmöglichkeit zu ermöglichen.
Die Satzung soll zum 01.06.2022 in Kraft treten. Der Vollzug erfolgt in der Planprüfung über die im Umweltamt angesiedelte Prüfung der Freiflächengestaltungspläne, im Außendienst über den Außendienst der Bauordnungsbehörde. Ggf. nötige zusätzliche Personalkapazitäten zum Vollzug und zur Prüfung werden nach Prüfung der Notwendigkeit ab 2024 beantragt werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Begrünungssatzung um eine örtliche Bauvorschrift nach der BayBO handelt. Die Rechtsgrundlage für diese Satzung ist Art. 81 Abs. 1 BayBO. Die Satzung kann also nur Regelungen des Bauordnungsrechts enthalten (Gestaltungsvorschriften), nicht aber auch solche des Bauplanungsrechts, wie z. B. Ausschluss und Lage von Stellplätzen oder Vorgaben zum Versiegelungsgrad der Grundstücke.
Bei Verstößen gegen Anforderungen der Freiflächengestaltungssatzung kann mit den üblichen Mitteln der Bauaufsicht eingeschritten werden (z. B. Auflagen, Anordnungen, Zwangsmittel).
Zum Sachverhalt soll in zwei Jahren erneut berichtet werden, um die Wirksamkeit der Satzung zu überprüfen.
Förderprogramm
Frage 3 des SPD-Antrages (9. März 2021):
„Die Verwaltung legt ein entsprechendes Förderprogramm auf.“
Um Anreize für die Begrünung von privaten Höfen, Vorgärten, Dächern und Fassaden zu schaffen, stehen in Nürnberg bereits Förderprogramme zur Verfügung. Neben der Möglichkeit Begrünungsmaßnahmen in den Stadterneuerungsgebieten finanziell zu unterstützen, ist Mitte 2020 ein stadtweites Förderprogramm aufgestellt worden. Somit besteht für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt die Möglichkeit der Bezuschussung privater Begrünungsmaßnahmen und gleichzeitig einen Beitrag zu Klimaanpassung in Nürnberg zu leisten. Weitere Informationen, einschl. der Antragsformulare sind unter www.initiativegruen.nuernberg.de zu finden.
Außerdem hat die Umweltverwaltung ein Förderprogramm zur Unterstützung privater Baumpflanzungen erarbeitet. Dieses war am 06.10.2021 im Umweltausschuss und startete am 01.01.2022.
Im Folgenden werden die Fragestellungen des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 02.05.2019 beantwortet (vgl. Anlage).
„Artenvielfalt in der Stadt fördern: Steingärten eindämmen“
- „In Bebauungsplänen für Neubaugebiete wird künftig festgesetzt, dass nicht baulich genutzte Freiflächen von Baugrundstücken als unversiegelte begrünte Vegetationsfläche anzulegen sind. Kies-, Schotter und ähnliche Materialschüttungen ggf. in Kombination mit darunterliegenden wasserdichten und nicht durchwurzelbaren Folien sind
hierfür unzulässig.“
Seit einigen Jahren ist mit zunehmender Tendenz die Errichtung von vermeintlich pflegeleichten und kostengünstigen Gärten und Vorgärten mit Kies- und Schotterschüttungen festzustellen. Die Entwicklung resultiert vermutlich aus dem Wunsch der Eigentümer und Einwohnerinnen saubere, nicht bzw. nur sehr spärlich bepflanzte Freiflächen vorzuhalten, die wenig Pflege- und Unterhaltsarbeiten erfordern. Dabei können erheblich nachteilige ökologische Wirkungen wie Bodenversiegelung, Hitzerückstrahlung und Rückgang der Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen. Weiterhin bleiben, bei der ausschließlich auf die Pflegeintensität fokussierten Betrachtungsweise, die positiven Effekte, die Grünflächen auf die Gesundheit von Stadtbewohnern haben, teilweise unberücksichtigt.
Bisher ist in Bebauungsplansatzungen vielfach die „gärtnerische Gestaltung“ unbebauter Freiflächen festgesetzt. Der Begriff „gärtnerische Gestaltung“ ist – angesichts der deutlichen Zunahme naturferner Gärten – offensichtlich nicht ausreichend genau definiert, um auf dieser Grundlage die Versiegelung von Flächen, sowie die Entstehung von ökologisch und teilweise ästhetisch fragwürdigen Gartengestaltungen zu verhindern. Die Anpassung der Satzungstexte für die Bebauungspläne wird für sinnvoll erachtet, um den Vorgaben des BauGB Rechnung zu tragen. In § 1a BauGB „Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz“ ist u.a. festgelegt, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll und Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen sind.
In Anbetracht des zunehmenden Trends zu stärker versiegelten und naturfernen privaten Garten- und Vorgärtenflächen mit Kies und vergleichbaren Oberflächen wird die wichtige Ausgleichsfunktion von Freiflächen reduziert. Eine Reglementierung mit Hilfe von Steuerungsinstrumenten und ein klarer Hinweis auf einzuhaltende ökologische und gestalterische
Standards wird daher als zielführend erachtet. § 9 Abs. 1 BauGB ermächtigt den Satzungsgeber (hier: Stadt Nürnberg) einschlägige Festsetzungen zu Nutzungen zu treffen. Dies kann nach jeweiliger Abwägung im Bebauungsplan durch Festsetzungen wie beispielhaft nachstehend erreicht werden:
„1. Allgemeine Wohngebiete 1.1 Freiflächen (Gartenflächen einschließlich Vorgarten) ab 100 qm Flächengröße, die nicht für sonstige zulässige Nutzungen in Anspruch genommen werden, sind gärtnerisch zu gestalten, zu begrünen und auf Dauer zu unterhalten. Versiegelungen dürfen nur in dem für die Erschließung erforderlichen Maß (Wege/Zufahrten/Terrassen) und bis zu 50 % der Gesamtfläche erfolgen.
1.2 Die Verwendung von Stein-, Kies-, Schotter- oder sonstigen Materialschüttungen in Verbindung mit dem Einbau wasserundurchlässiger Folien, bzw. sonstiger Materialien, welche die Versickerung von Niederschlagswasser behindern oder verhindern und / oder die Bodenfunktionen beeinträchtigen oder schädigen sind grundsätzlich nicht zulässig. Möglich ist die Einbringung natürlicher Materialien wie Rohboden, Schotter und Kies zur Schaffung von Sonderstandorten mit dem Ziel spezielle Pflanzen, bzw. Pflanzengesellschaften anzusiedeln (z.B. Alpinum, Mager- und Ruderalfluren).
- Mischgebiete/ Gewerbegebiete / Sondergebiete Es sind mindestens 10 % der festgesetzten Grundstücksfläche von Versiegelung freizuhalten und zu begrünen. Die Flächen sind gärtnerisch zu gestalten und auf Dauer zu unterhalten. Die Verwendung von Stein-, Kies-, Schotter- oder sonstigen Materialschüttungen in Verbindung mit dem Einbau wasserundurchlässiger Folien, bzw. sonstiger Materialien, welche die Versickerung von Niederschlagswasser behindern oder verhindern und / oder die Bodenfunktionen beeinträchtigen oder schädigen sind grundsätzlich nicht zulässig. Möglich ist die Einbringung natürlicher Materialien wie Rohboden, Schotter und Kies zur Schaffung von Sonderstandorten mit dem Ziel spezielle Pflanzen, bzw. Pflanzengesellschaften anzusiedeln (z.B. Mager- und Ruderalfluren). Die Nutzung dieser Flächen als Lagerfläche ist nicht zulässig.“
Solche Regelungen sind ausschließlich für den Geltungsbereich eines Bebauungsplanverfahrens bindend und erzielen daher nur eine eingeschränkte Wirkung, den Trend zu naturfernen versiegelten Freiflächengestaltungen einzudämmen.
Der ständig voranschreitende Flächenverbrauch und der Klimawandel erfordern auch im privaten und gewerblichen Bereich bei der Neu- bzw. Umgestaltung von Freiflächen eine konsequentere Berücksichtigung der zu erhaltenden Bodenfunktionen und der Erhaltung bzw. Schaffung von Grünvolumen. Aufgrund der sich eröffnenden Möglichkeit auch auf die Gestaltung privater Freiflächen außerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen stärker einwirken zu können, wird der Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung empfohlen. Die beigefügte Begrünungssatzung regelt u.a., dass Schottergärten nichtzulässig sind.
- Die Verwaltung erarbeitet außerdem ein Beratungsangebot für Gartenbesitzer*innen zu
einer pflegeleichten und ökologisch wertvollen Gartengestaltung
Die Vorhaltung individueller Beratungsangebote ist mit einem hohem Zeit- und Personalaufwand verbunden. Daher soll solch ein Beratungsangebot für eine ökologisch wertvolle Gartengestaltung nicht eingerichtet werden.
- Sie prüft außerdem, ob eine finanzielle Förderung von ökologisch gestalteten Vorgärten im Rahmen des Programms „Mehr Grün für Nürnberg“ möglich ist.
Die Fragestellung lässt sich nicht mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Grundsätzlich ist die Förderung von Vorgärten im Rahmen des Programms „Mehr Grün für Nürnberg“
und „Initiative Grün“ (s. oben) nicht ausgeschlossen. Es gelten jedoch die Förderrichtlinien die auf der Website www.hofbegruenung.nuernberg.de veröffentlicht sind. Ziel des Programms ist die Aufwertung der Lebens- und Aufenthaltsqualität und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere in dicht besiedelten Bereichen der Stadt Nürnberg. Gegenstand der Fördermaßnahmen sind die Begrünung von privaten Höfen, Freiflächen, Dächern und Fassaden, um einen Beitrag zu einer ökologisch orientierten Stadtentwicklung zu leisten und das Stadtklima nachhaltig positiv beeinflussen zu können.
Bei Prüfung der Förderfähigkeit von Vorgartenbereichen sind folgende Punkte zu beachten:
Förderfähig sind:
- die Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen, wenn sie danach den Bewohne
rinnen und Bewohnern zur Verfügung gestellt werden,
-
die Herstellung von Baumstandorten und die Pflanzung von Bäumen,
-
die Begrünung von Fassaden und Dächern,
sowie landschaftsplanerische Leistungen, die damit in Zusammenhang stehen.
Ausschlaggebend für die Förderung ist der Umfang der stattfindenden Entsiegelung und Gestaltung. Anzustreben ist, mindestens 50 % der Fläche zu entsiegeln, gärtnerisch zu gestalten und auf Dauer zu unterhalten. Bei der gärtnerisch gestalteten Fläche dürfen maximal 20% der Fläche als sickerfähige Beläge ausgebildet werden.
Bereits bestehende Grünflächen, die z.B. durch Kiesschüttungen überdeckt/zerstört wurden, gelten nicht als versiegelte Flächen. Deren Umgestaltung kann nicht als Einzelmaßnahme gefördert werden.
Der Erhalt der neu gestalteten Fläche muss durch den Eigentümer für die nächsten 15 Jahre garantiert werden.
Satzung der Stadt Nürnberg über
Begrünung baulicher Anlagen und unbebauter Flächen
(Begrünungssatzung – BegrS)
Vom ........................................
Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) und Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588) zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) folgende Satzung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Geltungs- und Anwendungsbereich § 2 Ziel der Satzung § 3 Begrünung unbebauter Flächen § 4 Begrünung von Flachdächern § 5 Begrünung von Außenfassaden § 6 Nachweise, Fristen § 7 Abweichungen § 8 Ordnungswidrigkeiten § 9 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
§ 1
Geltungs- und Anwendungsbereich
(1) Diese Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet für die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen. Sie gilt nur innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
(2) Weitergehende Anforderungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen nach dem Baugesetzbuch bleiben unberührt.
(3) Die Belange des Brand- und Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.
§ 2
Ziel der Satzung
Die Satzung bezweckt aus städtebaulichen, stadtgestalterischen und stadtökologischen Gründen sowie zur Anpassung der Stadt an die Folgen des Klimawandels die Sicherstellung und Förderung einer verbesserten Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke und der baulichen Anlagen. Dabei steht eine intensive Durchgrünung und eine qualitätsvolle Freiflächengestaltung im Sinne der Gestaltung und Erhaltung des Ortsbildes sowie eines klimaangepassten, gesunden Wohn- und Arbeitsumfeldes im Vordergrund.
§ 3
Begrünung unbebauter Flächen
(1) Die nicht überbauten Flächen einschließlich der unterbauten Freiflächen der bebauten Grundstücke sind vollständig zu begrünen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Es sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Vorhandene Gehölzbestände sind dabei vorrangig zu erhalten.
(2) Nicht zulässig sind nicht oder nur geringfügig bepflanzte Schottergärten.
(3) Je 200 m² unbebauter und/oder unterbauter Fläche ist mindestens ein standortgerechter Baum mit 18-20 cm Stammumfang zu pflanzen. Die Mindestpflanzqualität von Sträuchern und Hecken ist: Höhe 80-100 cm.
(4) Bestehende Bäume und Hecken werden auf das Soll nach Abs. 3 angerechnet, wenn Sie den Anforderungen von Abs. 3 i. V. m. § 7 Abs. 1 und 2 entsprechen und dauerhaft erhalten werden können.
(5) Zuwege und Zufahrten sind auf das erforderliche Maß zu beschränken. Sie sind mit wasserdurchlässigen Belägen zu versehen, soweit es die Art der Nutzung, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit zulassen. Das Niederschlagswasser von diesen Flächen ist – soweit keine Gründe des technischen Umweltschutzes dagegensprechen – in Vegetationsflächen einzuleiten.
(6) Vorgärten sind zu begrünen und dürfen nicht als Arbeits- oder Lagerfläche genutzt werden. Zwischen befestigten Flächen und der öffentlichen Verkehrsfläche muss ein bepflanzter Streifen mit einer Breite von 50 cm angelegt werden.
(7) Tiefgaragen sind mit einem fachgerechten Bodenaufbau herzustellen und einer mindestens 0,80 m starken Vegetationstragschicht zu überdecken. Auf Tiefgaragen ist je 100 m² Fläche ein Baum nach Abs. 3 in einer mindestens 1,2 m starken Vegetationstragschicht vorzusehen.
(8) Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen.
§ 4
Begrünung von Flachdächern
(1) Flachdächer und Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu 20° sind ab einer Gesamtfläche von 50 m² mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszustatten. Dies gilt auch für Dächer von Tiefgaragenzufahrten. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren und befestigte Flächen sind so zu konzipieren, dass sie eine Dachbegrünung nicht behindern (Kombinationslösung). Die Vegetationstragschicht muss mindestens 15 cm stark sein. Auf Vorhabengrundstücken mit einer Dichte (GRZ) von mehr als 0,8 ist zu prüfen, ob aus stadtklimatischen Gründen Begrünung ganz- oder teilflächig Vorrang vor technischen Anlagen oder Anlagen zur Nutzung der Solarenergie auf dem Dach genießen soll.
(2) Flachdächer von Carports, Garagen, Müllgebäuden, Gartenhäusern und sonstigen Nebengebäuden oder -anlagen sind ab einer jeweiligen Gesamtfläche von 30 m² ganzflächig mit einer extensiven oder intensiven Dachbegrünung auszustatten und konstruktiv entsprechend auszubilden. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 6 cm stark sein.
(3) Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen.
§ 5
Begrünung von Außenfassaden
(1) Fassaden und Fassadenabschnitte von Gebäuden, die auf einer Länge von über 3 m keine Fenster- oder Türöffnungen aufweisen sowie Mauern und geschlossenen Einfriedungen über 2 m Höhe sind mit Spalier- oder Klettergehölzen flächig zu begrünen. Dies gilt nicht für Tiefgarageneinfahrten. Mindestens alle 1,50 m ist eine Kletterpflanze zu pflanzen.
(2) Einhausungen von Müll- und Abfallbehältern oder vergleichbarer Anlagen über 2 m Höhe sind mit hochwachsenden Gehölzen oder Klettergehölzen wirksam einzugrünen.
(3) Anlagen zur solaren Energienutzung genießen an Fassaden Vorrang. Auf Vorhabengrundstücken mit einer Dichte (GRZ) von mehr als 0,8 ist zu prüfen, ob aus stadtklimatischen Gründen Begrünung ganz- oder teilflächig Vorrang vor technischen Anlagen oder Anlagen zur Nutzung der Solarenergie an Fassaden genießen soll.
(4) Die Begrünung ist auf Dauer fachgerecht zu unterhalten und bei Verlust oder Abgang zu ersetzen.
§ 6
Nachweise, Fristen
(1) Bei erlaubnis- und genehmigungspflichtigen Vorhaben sind für die Begrünung der unbebauten Flächen ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan, für die Begrünung von Flachdächern und Außenfassaden die erforderlichen Nachweise, Berechnungen und Pläne zusammen mit den Antragsunterlagen vorzulegen.
(2) Die Begrünung nach den §§ 3, 4 und 5 ist innerhalb von neun Monaten nach Herstellung des Gebäudes oder der Anlage herzustellen. Die Begrünung gilt als hergestellt, wenn die Fläche mit Pflanzsubstrat bedeckt ist und die Pflanzen gesetzt wurden.
§ 7
Abweichungen
(1) Von den Vorschriften dieser Satzung sollen Abweichungen insbesondere von den Regelungen der §§ 3 bis 5 ermöglicht werden, wenn das konkrete Vorhaben die Ziele aus § 2 auf andere geeignete Weise erreicht.
(2) Bei der Errichtung von Wohnbauvorhaben mit weniger als 3 Wohneinheiten genügt für Baumpflanzungen nach § 3 ein Stammumfang von 10/12 cm.
(3) Aus Gründen des Brandschutzes sowie für Baudenkmäler und in Ensembles ist auf Antrag eine Abweichung zu erteilen, wenn gewichtige Gründe des Brand- oder Denkmalschutzes einer Begrünung entgegenstehen.
§ 8
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- entgegen § 3 Abs. 1, 2, 3, 6 und 7 nicht überbaute Flächen nicht oder nicht rechtzeitig dem Freiflächengestaltungsplan entsprechend begrünt und bepflanzt, 2. entgegen § 3 Abs.6 Vorgärten als Arbeits- oder Lagerflächen nutzt, 3. entgegen § 3 Abs. 8 die Begrünung nicht auf Dauer fachgerecht unterhält oder sie bei Verlust oder Abgang nicht ersetzt, 4. entgegen § 4 Abs. 1 und 2 Dachflächen nicht oder nicht rechtzeitig den Nachweisen und Plänen entsprechend begrünt, 5. entgegen § 4 Abs. 3 die Begrünung von Dachflächen nicht auf Dauer fachgerecht unterhält oder sie bei Verlust oder Abgang nicht ersetzt, 6. entgegen § 5 Abs. 1 Fassaden, Mauern oder geschlossenen Einfriedungen nicht oder nicht rechtzeitig den Plänen entsprechend begrünt, 7. entgegen § 5 Abs. 2 Einhausungen nicht oder nicht rechtzeitig begrünt, 8. entgegen § 5 Abs. 4 die Begrünung nicht auf Dauer fachgerecht unterhält oder sie bei Verlust oder Abgang nicht ersetzt.
§ 9
Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
(1) Diese Satzung tritt am 01.06.2022 in Kraft.
(2) Die Pflicht zur Begrünung von unbebauten Flächen (§ 3) gilt nicht für die unbebauten Flächen von zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung bereits bebauten Grundstücken. Der tatsächlichen Bebauung steht eine genehmigte oder erlaubte Bebauung gleich. Grundstücke, die nur geringfügig bebaut, deren Bebauung also erheblich unter dem Maß der zulässigen Bebauung liegt, gelten als unbebaut.
(3) Die Pflicht zur Begrünung von Flachdächern (§ 4) und Außenfassaden (§ 5) gilt nicht für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung bestehende Gebäude und Anlagen sowie für solche Gebäude und Anlagen, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzung bereits eine Erlaubnis oder Genehmigung vorliegt.