Verkehrsprobleme Ziegelstein
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.10.2020
Bericht
Anlass
Mit Antrag vom 19.10.2020 bittet die CSU-Stadtratsfraktion um eine Bewertung des Modellversuchs in der Fliegersiedlung und um Prüfung einer möglichen räumlichen Ausweitung. Des Weiteren wird darum gebeten, etwaigen Durchgangs- und Ausweichverkehr in der Könisgberger Straße einzuschränken. Auch mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder am U-Bahnhof Ziegelstein und eine Abmarkierung neuer Pkw-Stellplätze nördlich des Bierwegs sollen geprüft werden. Zudem sollen Optimierungsmöglichkeiten des Parkverbots im Austausch mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Angerburger Straße gefunden werden.
Punkt 1 und 2 des Antrags: Bewertung und Ausweitung des Modellversuchs
Auf Anregung einer Anwohnerinitiative wurden in der Otto-Lilienthal-Straße sowie den angrenzenden Sackgassen Haltverbote im Zeitraum der Straßenreinigung, die dienstags von 8 bis 11 Uhr stattfindet, angeordnet. Dadurch sollen gebietsfremde Dauerparker, wohl sogenannte „Urlaubsparker“, abgehalten werden. Der Modellversuch war als Pilotphase von einem Jahr konzipiert. Währenddessen sollten die Akzeptanz der Beschilderung sowie die Auswirkungen auf angrenzende Straßenzüge und Gebiete beobachtet und anschließend evaluiert werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie, die seit Anfang des Jahres 2020 zu verschiedenen Beschränkungen und zu einem geänderten Reiseverhalten mit einem deutlichen Rückgang des Flugverkehrs geführt hat, war keine vergleichende Untersuchung des Parkverhaltens in Ziegelstein nach Einführung der neuen Regelung möglich. Darüber hinaus sind Erhebungen zum Parkverhalten derzeit nicht repräsentativ, weil sich durch Homeoffice, Online-Unterricht und die Sorge um Ansteckungen auch das Verkehrsverhalten zeitweise stark verändert hat. Ein geringerer Parkdruck in der Otto-Lilienthal-Straße sowie den Seitenstraßen und fehlende „Urlaubsparker“ können somit nicht nur auf den Modellversuch zurück geführt werden, sondern sind dem Effekt der Corona- Pandemie geschuldet. Der Modellversuch war zunächst für ein Jahr konzipiert, besteht jedoch weiterhin, da die Evaluation bisher nicht durchgeführt werden konnte. Sobald sich die Lage deutlich normalisiert bzw. eine neue „Normalsituation“ eingependelt hat und damit der Flugverkehr wieder zugenommen hat, werden weitere repräsentative Erhebungen durchgeführt. Vorher kann keine abschließende Beurteilung zum Modellversuch getroffen werden.
Aufgrund der bislang nicht sinnvoll durchführbaren Evaluation des Modellversuchs ist auch die Prüfung einer dauerhaften Beibehaltung sowie einer Ausweitung auf weitere Straßen in Ziegelstein zur Zeit nicht zielführend. Erst nach der abschließenden Beurteilung kann geprüft werden, ob ein ähnliches Modell in anderen Straßenzügen in Betracht kommt. Voraussetzung hierfür wäre zum einen ein stärkerer Verdrängungseffekt in andere Straßen und ein breites Einverständnis der Anwohnerinnen und Anwohner, da vor allem diese hierdurch eingeschränkt werden.
Punkt 3 des Antrags: Durchgangs- und Ausweichverkehr Königsberger Straße
In der Königsberger Straße verkehren knapp 600 Kfz/24h. Eine Durchgangsverkehrszählung ergab zwar einen relativ hohen Durchgangsverkehrsanteil von bis zu 40%, mehrheitlich Richtung Osten, in Anbetracht der niedrigen Gesamtverkehrsmenge ist dieser absolut als gering einzustufen.
Die Durchfahrt durch die Königsberger Straße zwischen Angerburger Straße und Ziegelsteinstraße ist aus Richtung Osten für Nicht-Anlieger schon heute verboten. Maßnahmen, die die Durchfahrt physisch unterbinden würden, hätten für die Anlieger zur Folge, dass sie nur noch über den Heroldsberger Weg zu- und abfahren können. Damit ginge eine etwas höhere Verkehrsbelastung im Heroldsberger Weg einher.
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Eine mögliche Maßnahme wäre eine Einbahnregelung in der Königsberger Straße. Diese Maßnahme unterbindet die Durchfahrt nur in eine Richtung. Dadurch besteht das Problem der Durchfahrer zum Teil weiterhin. Da jedoch die Gesamtverkehrsmenge gering ist und jede Maßnahme auch Nachteile für den Anliegerverkehr und die angrenzenden Straßen hätte, sieht die Verwaltung momentan keine Notwendigkeit, das Verkehrssystem zu ändern.
Die baulichen Voraussetzungen der Königsberger Straße laden nicht zum „Rasen“ ein. Auf der nördlichen Fahrbahnseite kann längs geparkt werden. Dadurch verengt sich die Fahrbahnbreite auf knapp 3,50 Meter, die sich beide Fahrtrichtungen teilen müssen. Mit möglichem Gegenverkehr ist bei dieser Straßenbreite kein schnelles Fahren möglich.
Punkt 4 des Antrags: Abstellmöglichkeiten Fahrräder
Im Januar 2021 wurden am Fritz-Munkert-Platz westlich des U-Bahnaufgangs Ziegelstein neue Radständer mit insgesamt 14 Bügeln aufgestellt. Weitere Radständer sind vorläufig nicht geplant, da diverse Zwangspunkte, wie z.B. Flächen für Marktstände an einzelnen Tagen, Freihalten direkter Wegebeziehungen, Anfahrtszonen der Feuerwehr, eine Errichtung zusätzlicher Radständer am Platz verhindern.
Punkt 5 des Antrags: Abmarkierung neuer Pkw-Stellplätze im Gebiet nördlich des Bierweges
Im Bereich nördlich des Bierwegs ist es nicht möglich, durch Markierung neue Pkw-Stellplätze zu schaffen. Es darf dort in den Parkbuchten geparkt werden und gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch am rechten Fahrbahnrand, wenn eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m verbleibt. Eine Markierung aller legalen Parkmöglichkeiten ist weder leistbar noch erforderlich, da das Parken durch die Straßenverkehrsordnung geregelt ist.
Das halbseitige Parken auf dem Gehweg kann in diesem Gebiet nicht zugelassen werden. Die Straßen sind breit genug, sodass Fahrzeuge wechselseitig am rechten Fahrbahnrand oder in den dafür vorgesehenen Parkbuchten parken können und damit die Gehwege uneingeschränkt dem Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Außerdem unterstützen die am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeuge eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit.
Punkt 6 des Antrags: Optimierungsmöglichkeiten des Parkverbots in der Angerburger Straße
Die Parkplatzsituation in der Angerburger Straße wurde mehrfach vor Ort überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass es keine Möglichkeit zur Optimierung bzw. Freigabe weiterer Parkplätze gibt. Das vor 2019 praktizierte beidseitig halbseitige Gehwegparken kann nicht legalisiert werden, da ansonsten nicht ausreichend breite Gehwege für Fußgängerinnen und Fußgänger übrigbleiben würden. Das eingeschränkte Haltverbot ist notwendig, um eine StVO-konforme Parkordnung herzustellen und um eine erforderliche Mindestfahrbahnbreite sicherzustellen. Diese ist vor allem für Rettungskräfte und die Müllabfuhr erforderlich. Im Gegensatz zum absoluten Haltverbot erlaubt das eingeschränkte Haltverbot den Bewohnern das Be- und Entladen vor den eigenen Häusern.
Insgesamt gäbe es drei Möglichkeiten für die Einrichtung des eingeschränkten Haltverbots in der Angerburger Straße nördlich der Gumbinner Straße:
a) Haltverbot auf der Ostseite Dies ist die momentan angeordnete Parkordnung. Diese Alternative bietet die meisten Parkmöglichkeiten auf der Westseite. Es gibt ca. 16 Parkplätze zwischen den Zufahrten am rechten Fahrbahnrand.
b) Haltverbot auf der Westseite
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Wie bei Alternative a) würden auch bei dieser Variante ca. 16 Parkplätze auf der Ostseite verbleiben, jedoch sind manche Bereiche zwischen den Zufahrten so groß bzw. klein, dass nur ein großes Auto oder zwei kleine Autos dort parken können, sodass ggf. weniger Autos dort parken könnten.
c) Haltverbot wechselseitig auf Ost- und Westseite Dadurch würden in der Summe weniger Parkplätze als bei den vorherigen Varianten zur Verfügung stehen, da bei einem Seitenwechsel des Haltverbots die Schleppkurven von Rettungsfahrzeugen und der Müllabfuhr berücksichtigt werden müssen. Das Haltverbot würde sich auf einer Länge von ca. 10-12 m überschneiden, sodass dort weitere Parkplätze entfielen.
Aus Sicht der Verwaltung ist die aktuelle Parkordnung die sinnvollste Variante. Eine Bürgerbeteiligung ist bei der Anordnung von Verkehrszeichen nicht vorgesehen. Die Verkehrsbehörde handelt im übertragenem Wirkungskreis im Rahmen der StVO und kann auf persönliche Belange leider nur sehr beschränkt Rücksicht nehmen. Es müssen immer die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden und nicht nur die Bedürfnisse der direkt Anwohnenden.
Fazit
Coronabedingt konnte bisher keine repräsentative Vergleichsuntersuchung und damit keine Beurteilung des Modellversuchs in der Fliegersiedlung in Ziegelstein vorgenommen werden. Deshalb kommt eine mögliche Ausweitung auf weitere Straßen des Gebietes derzeit nicht infrage.
Da die Gesamtverkehrsmenge in der Königsberger Straße sehr gering ist, sollten keine Veränderungen am Verkehrssystem an dieser Stelle vorgenommen werden. Am U-Bahnhof Ziegelstein wurde die Anzahl der Radständer erhöht. Nördlich des Bierwegs ist es nicht möglich, durch Markierung neue Pkw-Stellplätze zu schaffen. Das Parkverbot in der Angerburgerstraße bleibt bestehen. Auch eine erneute Überprüfung ergab, dass es keine Möglichkeit zur Optimierung bzw. Freigabe weiterer Parkplätze gibt. Insbesondere kann das Haltverbot nicht eingezogen oder das vor 2019 praktizierte beidseitig halbseitige Gehwegparken legalisiert werden.