Beschlussvorlage Vpl/020/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Wörnitzstraße - Verkehrsberuhigter Bereich inkl. Baumpflanzungen
Anlagen: Straßenplan 2.2376.2.1
Sachverhalt (kurz):
Ein Investor errichtet ein neues Wohnungsbauvorhaben am Bahnhof Stein. Momentan befindet sich vor dem Bahnhof lediglich eine große Asphaltfläche. Zudem ist das Parken ungeordnet und es fehlen Elemente der Straßenraumgestaltung.
Im Rahmen des Bauvorhabens soll in der östlichen Wörnitzstraße auf der bisherigen Brache ein neuer verkehrsberuhigter Bereich entstehen. Durch die Planung von vier Grünflächen mit einigen Bäumen, die Ausweisung von Parkplatzflächen, die Errichtung von Radständern und mehrerer Belagwechsel wird die verkehrsrechtliche Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs sowie die notwendige Geschwindigkeitsreduzierung unterstützt. Im westlichen Teil ist die Umgestaltung einer vorhandenen ungeordneten Verkehrsfläche vorgesehen.
Die Planung wird in zwei Bauabschnitte aufgeteilt:
Im ersten Bauabschnitt (Ost) fallen 485.500 € an. Diese werden vom Investor getragen. Zusätzlich entstehen Folgekosten in Höhe von 2.310 € p. a..
Im zweiten Bauabschnitt (West) fallen 144.000 € mit jährlichen Folgekosten von 1.510 € an. Die Maßnahmen in der gewidmeten, vorhandenen Straßenfläche werden von der Stadt Nürnberg finanziert.
Die Ausführung des ersten baulichen Abschnitts soll noch im Jahr 2022 erfolgen. Der Bauabschnitt der Stadt Nürnberg kann erst erfolgen, wenn alle Bauvorhaben in der Wörnitzstraße abgeschlossen sind und die Finanzierung gesichert ist.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 602.500 € Folgekosten 3.820 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 144.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung des städtischen Anteils ist noch nicht gesichert.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Barrierefreie Stellplätze + Radständer und Fußgängerförderung durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Wörnitzstraße vom 18.05.2021, Vpl-Nr. 2.2376.2.1 vom 18.05.2021 mit letzter Änderung vom 24.09.2021. Die Verwaltung wird beauftragt die ggf. erforderlichen Grundstücksgeschäfte zu tätigen.