Beschlussvorlage Vpl/018/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 07.04.2022 öffentlich Beschluss
Betreff: Landgrabenstraße zwischen Heynestraße und Gabelsbergerstraße - Barrierefreier Ausbau
der Straßenbahnhaltestelle Christuskirche
Anlagen: Straßenplan Landgrabenstraße Plan Nr. 2.2348.2.1
Sachverhalt (kurz):
Die Lichtsignalanlage Gugelstraße / Landgrabenstraße muss erneuert werden. Die Haltestelle Christuskirche hat eine große Bedeutung und Umsteigefunktion, die im Zuge der Einführung der neuen Linie Gibitzenhof - Mögeldorf noch größer wird, und soll deshalb im Rahmen der LSA- Maßnahme barrierefrei umgebaut und verbreitert werden.
Dabei werden die Bahnsteige auf 25 cm Höhe angehoben und mit Wartehallen, Spritzschutzwänden und einem taktilen Blindenleitsystem ausgestattet.
Im Zulauf zu den benachbarten Lichtsignalanlagen Gugelstraße / Landgrabenstraße und Landgrabenstraße / Tafelfeldstraße ist jeweils eine Abmarkierung der Gleise zur Beschleunigung der Straßenbahn vorgesehen. Damit entsteht für den Individualverkehr eine konstante Spurführung zwischen Heynestraße und Aufseßplatz. Um die Andienung der Geschäfte zu verbessern wird in Teilbereichen eine Parkscheinregelung eingeführt.
Auch an der LSA Landgrabenstraße / Tafelfeldstraße müssen Anpassungen vorgenommen werden. Dies ist bei dem vorhandenen Steuergerät nicht mehr möglich. Die LSA ist deshalb komplett zu erneuern.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 964.000 EUR. Dabei entfallen 390.000 EUR auf die Straßenplanung (Zuzüglich Spartenverlegungen), 544.000 EUR auf Verkehrsregelungstechnik und 30.000 EUR auf die Verkehrssicherung. Die Planung ist in den BIC/MIP-Prozess aufzunehmen.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 964.000 € Folgekosten 2.279 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 964.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung ist derzeit nicht gesichert. Für den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen soll eine neue MIP-Pauschale eingerichtet werden.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der barrierefreie Umbau der Haltestelle stellt für mobilitätseingeschränkte Personen eine erhebliche Verbesserung dar.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
VAG
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan Landgrabenstraße Plan-Nr. 2.2348.2.1 vom 24.07.2020 mit letzter Änderung vom 27.01.2022.