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← Sitzung der Opernhaus-Kommission (25.03.2022)

01 Sachstandsbericht

Anlage · 25.03.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Dutzendteich Stadtentwicklung & Planung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

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Sachstandsbericht zur Evaluation der Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte

für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 beschlossen, dass die „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vom 5. Oktober 2020 kontinuierlich plausibilisiert und fortgeschrieben werden soll. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen wurde die Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) auf 14.600 m² gedeckelt.

Ref.VI/PBD hat das Büro C4C mit einer Evaluation der Machbarkeitsstudie beauftragt. Eine Ersteinschätzung liegt mit folgendem Ergebnis vor:

 Die Ergebnisse/Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie werden im Wesentlichen bestätigt.  Der Beschluss des Stadtrats zur Standortentscheidung kann umgesetzt werden. Flächenbedarfe mit ca. 14.600 m2 Nutzfläche sind angemessen und am Standort Kongresshalle realisierbar.  Über die ohnehin schon vorgenommenen Einsparungen und Flächenoptimierung im Raumprogramm und der Machbarkeitsstudie hinaus werden keine nennenswerten Potentiale für weitere Flächeneinsparungen erkannt.  Weitere nutzbare Auslagerungspotentiale zur Reduktion des Flächenbedarfs an der Interimsspielstätte bestehen nicht; wo Auslagerungen möglich wären, sind sie nicht wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar.  Eine weitere Verlagerung von Flächen aus dem Ergänzungsbau in den Bestand des Rundbaus der Kongresshalle ist allenfalls eingeschränkt möglich und oft mit starken baulichen Eingriffen in den denkmalgeschützten Bestand verbunden. Diese bedingen eine weitere räumliche Nähe des Ergänzungsbaukörpers zum Bestandgebäude. Umgekehrt gilt: Je größer die Entfernung von Bestands- und Ergänzungsbau zueinander wird, desto mehr Flächen sind im Ergänzungsbau zwingend notwendig anzuordnen.

Die Ersteinschätzung befasst sich im Übrigen detailliert mit den Rahmenbedingungen für die Verortung eines Ergänzungsbaus im „Innenhof“ oder an der Außenseite der Kongresshalle und behandelt in Kapitel 3.1.1 neben eigentums- und planungsrechtlichen Fragestellungen

 die Verkehrssituation,  das Grundwasser und im Besonderen den hohen Grundwasserstand,  das Überschwemmungsgebiet, das die Kongresshalle auf drei Seiten umgibt,  die wasserwirtschaftliche Infrastruktur von Großem und Kleinem Dutzendteich im Umgriff der Kongresshalle,  die Grünanlagen und den Volksfestplatz,

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 den Natur- und im Besonderen den Artenschutz einschließlich des gesetzlich geschützten Biotops (zugleich Ausgleichsfläche) auf der Südseite im Ufersaum des Dutzendteiches,  den Denkmalschutz,  die Feuerwehrumfahrt der Kongresshalle.

Die genannten Rahmenbedingungen haben auch wirtschaftlich unterschiedliche Auswirkungen auf einen künftigen Ergänzungsbau, je nachdem, wo er verortet wird. Im Rahmen des Verfahrens zur Entscheidung über den Standort des Ergänzungsbaus sind daher die Planungsbeiträge entsprechend zu prüfen und zu bewerten.

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