HaushaltssperreBeta

← Sitzung der Opernhaus-Kommission (25.03.2022)

Bericht

Vorlage (Hauptdokument) · 25.03.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Opernhaus-Kommission Verkehr & Mobilität Digitalisierung & Verwaltung Kultur, Sport & Freizeit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsvorlage 2. BM/005/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Opernhaus-Kommission 25.03.2022 öffentlich Bericht

Betreff: Sachstandsbericht zur Evaluation der Betriebsbeschreibung für eine Ausweichspielstätte

für die Musik- und Tanztheatersparten des Staatstheaters Nürnberg

Anlagen: 01_Sachstandsbericht 02_Ersteinschaetzung Interim C4C 2022.03.08 03_Anlage 01 Oeffentl_Eigentum 04_Anlage 02 Planungsrecht_FNP-komprimiert 05_Anlage 03 Planungsrecht_B_Plan 06_Anlage 04 ÖPNV 07_Anlage 05 Denkmal 08_Anlage 06 Gruenobjekte 09_Anlage 07 Arten_u_Biotopschutzprogramm_ABSP 10_Anlage 08 Artenschutzpunkte 11_Anlage 09 Biotope 12_Anlage 10 Ausgleichsflächen 13_Anlage 11 Grundwasser 14_Anlage 12 Ueberschwemmungsgebiet 15_Anlage 13 Hydraulik

Bericht:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 auf Grundlage der Empfehlungen der Opernhaus-Kommission eine „kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der ‚Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett‘ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst", beschlossen. Dabei sollen "insbesondere Flächenbedarfe und anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden. Hierbei soll auch überprüft werden, welche Nutzungen nicht zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf. wirtschaftlicher gesondert in bestehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Mit dieser Einschränkung anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht überschritten werden.“

Mit dieser Evaluation hat die Verwaltung ein externes Büro beauftragt. Dessen Ersteinschätzung liegt vor und wird in der Sitzung vorgestellt. Dabei wird die beschlossene Deckelung auf 14.600 m² für den Standort Kongresshalle bestätigt. Im Zuge der Evaluierung wurden Auslagerungspotentiale von Nutzungen an andere Standorte betrachtet, Verlagerungspotentiale aus dem Ergänzungsbau in den Bestandsrundbau untersucht und geprüft, ob darüber hinaus im Ergänzungsbau und im Bestand vorgesehene Flächen optimiert (reduziert) werden können. Bezüglich der Verortung des künftigen Ergänzungsbaus wurden Rahmenbedingungen für das hierfür durchzuführende Verfahren untersucht. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 auf Grundlage der Empfehlungen der Opernhaus-

Kommission eine „kontinuierliche Plausibilisierung und Fortschreibung der ‚Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett‘ vom 5. Oktober 2020, die auch die Bedarfe der Staatsphilharmonie Nürnberg umfasst", beschlossen. Dabei sollen "insbesondere Flächenbedarfe und anordnungen im Rahmen der Planungsphase geprüft und mit Blick auf den als Ausweichspielstätte gefundenen Ort angepasst und aktualisiert werden. Hierbei soll auch überprüft werden, welche Nutzungen nicht zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen, sondern ggf. wirtschaftlicher gesondert in bestehenden Liegenschaften untergebracht werden können. Mit dieser Einschränkung anzustreben ist eine Gesamtlösung, die einen Ausgleich zwischen betrieblichen und künstlerischen Anforderungen, arbeitsrechtlichen Vorgaben und den Erwartungen des Publikums auf der einen Seite mit den Erfordernissen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung andererseits herstellt. Bei im Übrigen ausreichenden Raumhöhen soll eine Nutzungsfläche (NUF i.S.d. DIN 277) von 14.600 m² nicht überschritten werden.“

Mit dieser Evaluation hat die Verwaltung ein externes Büro beauftragt. Dessen Ersteinschätzung liegt vor und wird in der Sitzung vorgestellt. Dabei wird die beschlossene Deckelung auf 14.600 m² für den Standort Kongresshalle bestätigt. Im Zuge der Evaluierung wurden Auslagerungspotentiale von Nutzungen an andere Standorte betrachtet, Verlagerungspotentiale aus dem Ergänzungsbau in den Bestandsrundbau untersucht und geprüft, ob darüber hinaus im Ergänzungsbau und im Bestand vorgesehene Flächen optimiert (reduziert) werden können. Bezüglich der Verortung des künftigen Ergänzungsbaus wurden Rahmenbedingungen für das hierfür durchzuführende Verfahren untersucht.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bauvorhaben Opernhaus und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II

Ref. VI

Download ↓