Berichtsvorlage 2. BM/003/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Opernhaus-Kommission 25.03.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Sachstandsbericht zur Evaluation des Nutzerbedarfsprogramms (NBP) für das
Bauvorhaben Opernhaus und nächste Schritte
Bericht:
Die Verwaltung hat der Opernhauskommission in ihrer Sitzung am 28. Juli 2021 ein "Nutzerbedarfsprogramm (NBP) für das Bauvorhaben Opernhaus" (Stand: 11. Juni 2021) vorgelegt. Eine "erste Lesung" des NBP war unter TOP 2 Gegenstand der Kommissionssitzung am 22. Oktober 2021. Ziel der Vorlage und Diskussion des NBP und der begleitenden Dokumente war explizit noch nicht die Empfehlung einer Beschlussfassung zum NBP durch den Rat, sondern erster einer ganzen Reihe aufeinander folgender Prozessschritte, die eine trittsichere Basis für die Anforderungen im Bauvorhaben Opernhaus schaffen und Voraussetzung für einen Beschluss im Rat und die Ausschreibung der Planungsleistungen in einem geeigneten Verfahren sein soll.
Dabei bestand im Rahmen der "ersten Lesung" Einvernehmen, dass das Nutzerbedarfsprogramm und die begleitenden Dokumente die Notwendigkeiten der Bauaufgabe und ihren Umfang plausibel beschreiben und die individuellen Anforderungen des Staatstheaters als Nutzer des städtischen Gebäudes in nachvollziehbarer Weise formulieren.
Nächster Prozessschritt ist nun eine Vertiefungsphase, in der einerseits eine kritische externe Analyse und Evaluation der bisher erarbeiteten Ergebnisse und andererseits die Vertiefung einzelner Themen-bereiche in Workshops und Arbeitskreisen erfolgt. Ziel der Vertiefungsphase ist die Konsolidierung des Nutzerbedarfsprogramms zum Bedarfsplan, der dann dem Stiftungsrat des Staatstheaters und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
Mitarbeiter des externen Büros, das mit der Evaluation und Vertiefung des Nutzerbedarfsprogramms beauftragt ist, und die Verwaltung geben einen Sachstandsbericht und skizzieren die nächsten Prozessschritte auf dem Zeitstrahl.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Das Bauvorhaben Opernhaus und die Ausweichspielstätte sind von hoher Relevanz für die diverse (Stadt-) Gesellschaft.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: