Bericht | Faire Mietkonditionen für Kulturveranstalter/-innen
Die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Folge der Corona-Pandemie schränkten Kulturveranstalterinnen, Kulturveranstalter und Kulturschaffende seit März 2020 in besonderer Weise ein. De facto bedeuteten die im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossenen Maßnahmen gerade auch für den Veranstaltungsbetrieb und hier insbesondere im performativen Bereich schwerste Einschränkungen in Berufsausübung und der Möglichkeit, ökonomisch sinnvoll einer künstlerischen Profession nachzugehen. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte hat der Geschäftsbereich Kultur bereits in den zurückliegenden Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um im Rahmen der jeweils geltenden Vorgaben auf kommunalen und öffentlichen Flächen vor allem einen Außenspielbetrieb zu ermöglichen. Hierzu gehörten etwa die durch das Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur 2020 und 2021 initiierten Sonderformate „Back to live – eine kleine Hofmusik“, „Kunst- Anschlag – Signale aus der Kunst-Szene“, „Lost & Found – ein Kunst- Parcours“ (Ausgabe 1 im Stadtpark, Ausgabe 2 im Burggraben), „Rathaus- Musik“, „Seebühne am Dutzendteich“, „Musikspeicher“ im Spittlertorzwinger als Kooperation mit der Musikzentrale und 20 Nürnberger Initiativen, Clubs und Vereinen, Muse im Museum“, „Rauhnächte-Festival“, in deren Rahmen eine große Zahl von lokalen und regionalen Kulturschaffenden aller Sparten involviert werden konnten. Dies inkludierte zahlreiche honorierte Auftrittsmöglichkeiten im öffentlichen Raum und in Räumlichkeiten, die kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden.
Sondernutzungen des öffentlichen Raums unterliegen generell einer
Genehmigung durch das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg. Für alle Sondernutzungen gelten die vom Stadtrat beschlossene Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung sowie das Sondernutzungsgebührenverzeichnis. Hierin sind keine durch das Liegenschaftsamt einzuhaltenden Gebührenhöhen festgelegt und es gibt in vielen Fällen keinen Ermessensspielraum für die Verwaltung. Lediglich bei Sondernutzungen, die im öffentlichen Interesse liegen, Sondernutzungen von Einrichtungen der öffentlichen Hand, sowie bei ausschließlich zu sozialen und karitativen Zwecken ausgeübten Sondernutzungen kommt eine Gebührenermäßigung oder eine Gebührenbefreiung in Frage. Im Falle von Sondernutzungen, bei denen das kommunale Sondernutzungsgebührenverzeichnis einen Gebührenrahmen vorsieht, bewegen sich die von LA festgelegten Sondernutzungsgebühren für kulturelle Zwecke eher am unteren Ende des Gebührenrahmens. Bei langjährig bewährten und nicht durch die Stadt Nürnberg durchgeführten Veranstaltungen nehmen die Sondernutzungsgebühren im Vergleich zu den übrigen durch die Veranstaltenden zu tragenden Kosten für Sicherheit oder Energie einen untergeordneten Stellenwert ein.
Durch das Liegenschaftsamt werden keine Gebäude betreut, die als Veranstaltungsorte für kurzfristige Nutzungen dienen. Gemäß den Festlegungen im Geschäftsverteilungsplan der Stadt Nürnberg sind für alle Vermietungen, die kürzer als ein Jahr laufen, die hausverwaltenden Dienststellen der jeweiligen Örtlichkeit verantwortlich. Den Großteil dieser Nutzungen verwaltet der Geschäftsbereich Kultur mit seinen Dienststellen und Einrichtungen. Die wenigen durch das Liegenschaftsamt längerfristig zur kulturellen Nutzung vermieteten Objekte sind direkt an einen Kulturträger vergeben. Oftmals werden die hiermit verbundenen Mietzahlungen stark bezuschusst. Desgleichen haben alle Kulturdienststellen im Geschäftsbereich Kultur Bühnenpraxis und Aufführungstätigkeit nach Kräften gefördert und ermöglicht. Der Geschäftsbereich hat hierzu regelmäßig ausführlich berichtet. Bereits zu Beginn des Jahres 2021 erfolgte zudem ein öffentlicher Aufruf an lokale und regionale Kulturschaffende auf der Suche nach geeigneten Aufführungs- und Präsentationsflächen, sich direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern im Geschäftsbereich und den Dienststellen sowie mit dem Liegenschaftsamt in Verbindung zu setzen. Das Angebot, die diversen Raumsituationen in unterschiedlichsten Größen und Kapazitäten, von Saalbauten für mehrere hundert Menschen wie Räumen für kleinste Gruppenarbeiten, zu nutzen, gilt weiterhin, die Liste der verantwortlichen Ansprechpersonen: https://www.nuernberg.de/internet/nuernbergkultur/auftrittspotentiale_fuer_kun st_und_kulturschaffende.html Dabei unterscheiden sich die Möglichkeiten der Unterstützung durch die spezifische Ausrichtung der jeweiligen Kulturdienststelle. Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) versteht sich als soziokulturell ausgerichteter Kulturanbieter. Kulturschaffende, oft auch im Bereich des Nachwuchses, werden im Zuge von Kooperationen intensiv gefördert, nicht nur durch kostenfreie Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten, sondern auch vor, während und nach Festivals und Veranstaltungen durch erfahrenes Kulturmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie technische Beratung wie Unterstützung. Zudem arbeitet das KuF auch auf Honorarbasis mit vielen freien Kunst- und Kulturschaffenden, insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung, in der Zusammenarbeit mit Schulen oder bei allgemein öffentlich zugänglichen Angeboten. Es sieht sich dabei der Diversität der Stadtgesellschaft verpflichtet und begleitet inter- wie transkulturelle Aufbauprozesse intensiv. Die Größe der Räumlichkeiten, die durch KuF zur Verfügung gestellt werden können, ist äußerst heterogen und reicht von Saalbauten mit einer Kapazität für bis zu 500 Personen bis hin zu kleinen Gruppenräumen. Das Raumangebot ist dezentral über das Stadtgebiet verteilt. Im Rahmen von Kooperationsveranstaltungen zwischen Kulturladen und Freier Szene und Kulturinitiativen fallen grundsätzlich keine Mieten für die Überlassung von Räumen an. Ggf. müssen entstehende Kosten für Veranstaltungstechnik und Gastronomie in Rechnung gestellt oder zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt werden.
Das Raumangebot für Veranstaltungen und Formate, die nicht auf Kooperationsbasis durchgeführt werden, steht unter Berücksichtigung eines in drei Kategorien gestaffelten Mietpreistarifes zur Verfügung. Letztere dienen vor allem der Wirtschaftlichkeit, werden aber aufgrund des kulturpolitischen Auftrags bei Nachfragen entsprechend disponiert. Grundsätzlich wird die mehrheitliche Nutzung der Räumlichkeiten und Außenspielflächen von KuF durch die Nutzung von Vereinen, Initiativen und Freien Akteurinnen und Akteuren für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglieder oder für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Bürgervereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Institutionen, Schulen usw. mit Sitz in Nürnberg zu den genannten Konditionen bestritten. Auch das KunstKulturQuartier (KuKuQ) mit seinen verbundenen Einrichtungen versteht sich als Kulturanbieter mit einem besonderen Fokus auf die Ermöglichung der Aktivitäten freier Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter und hat seit Beginn der Corona-Pandemie über das bisherige Maß hinausreichende Flächen-, Raum- und Technik- (Streaming) Angebote eingerichtet. Dies betrifft dabei insbesondere die Einrichtungen Künstlerhaus mit K:osk 93, Kunsthaus, Katharinenruine als innerstädtischer Open-Air-Spielort und die Tafelfalle. Ein Großteil des Gebäudes des Künstlerhauses wird derzeit im Verlauf des 3. Bauabschnittes ertüchtigt und erneuert. Mit der für Herbst 2022 geplanten Wiedereröffnung nach erfolgter Generalsanierung werden daher für Kulturveranstalterinnen und –Veranstalter wieder die hier verorteten Raumangebote in Gänze zur Verfügung stehen. Der Festsaal des Künstlerhauses wird wieder bespielbar sein und angemietet werden können. Vor der umbaubedingten Schließung waren die Mietgebühren für kommerzielle und gemeinnützige Nutzungen gesondert dargestellt. Eine neue Mietpreisregelung muss noch vor Wiedereröffnung festgelegt werden. Mietfrei überlassen werden dann wieder kleinere Räumlichkeiten für Veranstaltergruppen wie Musikverein e. V., Zentralcafé Kaya e. V. und Kulturkellerei. Perspektivisch wird auch der angegliederte KulturGarten wieder als Spielort zur Verfügung stehen. Die Aufführungsstätte Tafelhalle wird lediglich für sogenannte „geschlossene Veranstaltungen“ vermietet, etwa zur Durchführung von Firmenjubiläen, Unternehmenspräsentationen und ähnlich gelagerte Vorhaben. Etwa 80% des Spielplans werden durch regionale und lokale Gruppen und Ensembles der Freien Szene bestritten. Diese finden auf Kooperationsbasis statt. Mietkosten fallen hierbei nicht an, die Tafelhalle stellt Infrastruktur, Beratungsleistungen und Veranstaltungstechnik kostenfrei zur Verfügung. Zudem werden Eintrittspreise subventioniert. Für die Außenspielfläche St. Katharina galten in den zurückliegenden Corona-Jahren besondere Bedingungen. Freie Gruppen und Ensembles erhielten hier die Möglichkeit, kostenfrei und unter Bezug fester Gagen aufzutreten. Zudem wurde der Spielbetrieb weit über den üblichen Zeitrahmen hinaus bis in den Oktober 2021 verlängert. KuKuQ steht bei Interesse einer Nutzung für gesonderte Absprachen mit Kulturveranstalterinnen und –veranstaltern weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der BildungsCampusNürnberg (BCN) bietet Kulturveranstaltern ebenfalls eine Vielfalt von Nutzungsmöglichkeiten der im Bereich der Dienststelle zur Verfügung stehenden Räume. Dies beinhaltet etwa das umfangreiche Mietverhältnis im Rahmen der Kooperation mit der Naturhistorischen Gesellschaft, regelmäßigen Einzelvermietungen des Katharinensaals eine große Anzahl an Kooperationen im Übergangsfeld „Kultur und Wissenschaft“ des Planetariums sowie jüngst mit der Umsetzung des Festivalformats „texttage.nuernberg“. Diese Praxis ist elementarer Bestandteil des Selbstverständnisses des BCN. Durch erheblich gestiegenen Eigenbedarf im Zuge der Corona-Pandemie sowie der jüngsten Aufgabe von Standorten des Bildungszentrums im August 2021 sind Vermietungsmöglichkeiten derzeit nicht in vollem Umfang darstellbar. Die durch die Satzung des BCN vorgegebene Kostenregelung für Vermietungen blieb seit dem Jahr 2006 unverändert. Der Verbund der Museen der Stadt Nürnberg (KuM) stellt zumeist kleinere Veranstaltungsräume mit teilweise historisch sensiblen Raumsituationen zur Verfügung. Nach Absprache verlangt KuM bisher keine gesonderten Mietgebühren für kulturelle Nutzungen, etwa des Hirsvogelsaals im Museum Tucherschloss oder der Räumlichkeiten des Museums Industriekultur. Lediglich die Übernahme der Fremdpersonalkosten, etwa notwendigen Wachpersonals sowie Reinigungspauschalen fallen an. Im Bereich der
Meistersingerhalle (MSH) ist perspektivisch nach Auszug des
Nachverfolgungszentrums des Gesundheitsamtes und erfolgter Wiederertüchtigung der Räumlichkeiten die sog. kleine Meistersingerhalle wieder bespielbar. Für alle Nutzungen im Bereich der MSH gelten bindende Preistarife.