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04 Sachverhalt

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Neufassung Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit

dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände

1. Aktueller Sachstand

Zusammen mit der Eröffnung des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände am 04.11.2001 stellen die am 19.05.2004 vom Stadtrat einstimmig beschlossenen „Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände“ einen entscheidenden Schritt der Stadt Nürnberg in der Debatte um eine zeitgemäße Erinnerungskultur dar. Beides ist Ausweis der aktiven Annahme der NS-Vergangenheit der Stadtgeschichte und dokumentiert die Verantwortung, sich dauerhaft damit auseinanderzusetzen.

Die Grundaussage der Leitlinien hat unverändert Bestand: Für die Stadt Nürnberg ist die Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände keine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“ – zumal Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und ein neuer Nationalismus in immer stärkerem Maße demokratische Gesellschaften bedrohen.

Der größer werdende zeitliche Abstand zur NS-Zeit verändert die Sichtweisen auf die baulichen Relikte des Nationalsozialismus und bringt neue Formen der Aneignung und des Umgangs mit sich. Dieser Wandel ist in den Leitlinien von 2004 mit der Zielsetzung zur inhaltlichen Offenheit gegenüber künftigen Generationen zwar benannt, aber nicht näher ausgeführt. Bei grundsätzlicher Bewahrung des historischen Erbes des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes soll die Neufassung der Leitlinien den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen.

2. Veränderungen im Nürnberger Südosten

Das ehemalige Reichsparteitagsgelände und sein Umfeld haben sich seit der Jahrtausendwende städtebaulich stark gewandelt. Der Neubau der Arena Nürnberger Versicherung, der Neubau der Teambank mit Parkhaus, der Umbau des Frankenstadions zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006, der Ausbau der NürnbergMesse u.a. mit einem neuen Parkhaus und der Neubau der Bertolt-Brecht-Schule sind hier als Beispiele ebenso zu nennen wie jüngst der Ausbau des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände und die Planungen für die Kongresshalle als künftigen Kulturstandort für ein Ausweichquartier des Opernhauses und für künstlerische Ermöglichungsräume. Zusammen mit der Entwicklung von Zeppelinfeld und Zeppelintribüne zum Lern- und Begegnungsort wird die Sichtbarkeit des historischen Ortes Reichsparteitagsgelände gestärkt. Der Multifunktionalität als Ort für Kultur, individueller oder organisierter Freizeit und Naherholung steht die historische Bedeutung und ihre weltweite Bekanntheit nicht entgegen.

Nicht unterschätzt werden darf in der stadträumlichen Entwicklung, dass in südwestlicher Nachbarschaft zum ehemaligen Reichsparteitagsgelände auf dem früheren Gelände des Südbahnhofs der neue Stadtteil Lichtenreuth entsteht. Dort hat die neugegründete Technische Universität Nürnberg für künftig bis zu 5.000 Studierende aus aller Welt ihre Heimat gefunden.

Die Leitlinien/Leitgedanken für den künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände müssen diesen 2004 nicht absehbaren Gesamtentwicklungen Rechnung tragen, soll der historische Ort von internationaler Bedeutung weiterhin als solcher wahrgenommen werden können und seine Funktion als lebendiger Stadtraum mit unterschiedlichen Aneignungsformen einer pluralen Stadtgesellschaft erhalten bleiben.

  1. Novellierung der städtischen Leitlinien im Umgang mit dem ehemaligen Reichspar-

teitagsgelände

3.1. Unveränderte Grundlagen

Der einstimmige Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2004 schuf die Voraussetzungen, um heute über eine Fortentwicklung des Umgangs mit den NS-Hinterlassenschaften des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes überhaupt nachdenken zu können. Eine bauliche Überformung und damit Veränderung des historischen Ortes, wie in den 1950er Jahren beispielsweise mit der weitgehenden Überbauung des unfertig gebliebenen Märzfeldes oder mit der Sprengung der Pfeilergalerie der Zeppelintribüne geschehen, war seit der Verabschiedung der Leitlinien nicht mehr möglich. Die noch erhaltenen denkmalgeschützten Bauten werden weder rekonstruiert noch lässt man sie verfallen; vielmehr sollen sie mit all ihren Zeitspuren auch künftigen Generationen zur vielfältigen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit und ihren Folgen dienen. Das bedeutet aber keine Musealisierung, sondern Offenheit in der alltäglichen Nutzung und Aneignung. Das ehemalige Reichsparteitagsgelände ist kein Freilichtmuseum, sondern ein lebendiger Stadtraum, der bereits vor 1933 eine wichtige Funktion für die Stadtgesellschaft als Naherholungs- und Freizeitstätte hatte.

Hieraus sind weiterhin Schlüsse zu ziehen, die den fortgesetzten Rahmen bilden, innerhalb dessen die Novellierung der Leitlinien diskutiert werden soll:

 Das ehemalige Reichsparteitagsgelände ist ein international wichtiger und einmaliger Ort der Zeitgeschichte. Die Auseinandersetzung damit ist eine immerwährende Verpflichtung für die Stadt Nürnberg. Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände erfüllt als zentraler Anlaufpunkt diese Aufgabe für die Stadtgesellschaft.  Die nationalsozialistischen Bauten auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände stehen seit 1973 unter Denkmalschutz und dienen der Auseinandersetzung mit ihrer Entstehungszeit. Das bedeutet zum einen, sie sind weiterhin erkennbar kommenden Generationen zu erhalten, zum anderen ist die Form des Umgangs mit ihnen offen.  Das ehemalige Reichsparteitagsgelände ist zwar ein historischer, aber kein historisierter Ort. Neben der Geschichtsvermittlung steht er weiteren Funktionen wie der Naherholung, dem Freizeit- und Sportbetrieb offen, die selbst historische Wurzeln haben und das Bild vom „Volkspark Dutzendteich“ geprägt haben.  Seit den 1960er Jahren sind die NürnbergMesse auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände ebenso etabliert wie das jährliche Nürnberger Volksfest im Frühling und Herbst sowie zwei jährliche Großveranstaltungen mit dem Musikfestival „Rock im Park“ und der Motorsportveranstaltung Norisring, die große Flächen in Anspruch nehmen und zeitweise dem öffentlichen Zugang entziehen.  Ein Gesamtplan für das ehemalige Reichsparteitagsgelände ist konzeptionell und baulich auf Grund unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeiten und Nutzungsanforderungen nicht umsetzbar. Als Erkenntnis aus dem städtebaulichen Wettbewerb des Jahres 2001 sind für stadtplanerische Fragen weiterhin Einzelfalllösungen zu finden.

3.2. Neue Fragestellungen

Die Sichtweise auf die NS-Vergangenheit ist heute eine andere als vor 20 Jahren. Sie ist heterogener, gesellschaftlich pluraler, multiperspektivisch und internationaler.

 Auf welches Gebiet sollen die neugefassten Leitlinien Anwendung finden? Die heute noch sichtbaren Bereiche des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes vom Luitpoldhain als historischer Grenze im Norden bis zu den Fundamentresten des ehemaligen Märzfelds im Süden an der Karl-Schönleben-Straße umfassen bereits rund vier Quadratkilometer. Bereiche wie die Lager im Süden oder die sogenannte „KdF-Stadt“ im Nordosten sind heute überbaut und nicht mehr erkennbar. Einzelne historische Orte wie der ehemalige Bahnhof Märzfeld sind bisher nur über das Geländeinformationssystem erschlossen, aber nicht Bestandteil der Leitlinien.  Welche Einrichtungen, Gruppen oder Einzelpersonen gilt es zu involvieren? Die Bandbreite soll dabei die pädagogische Praxis der Partnerinnen und Partner des Studienforums im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände wie Geschichte für Alle e.V., DoKuPäd-Kreisjugendring Nürnberg-Stadt und die Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus ebenso widerspiegeln wie den Diskurs mitprägende bürgerschaftliche Akteure wie BauLust e.V., aber auch bisher noch nicht gehörte Gruppen und Einzelpersonen der Stadtgesellschaft, die zu einer Beteiligung angeregt werden sollen.  Wie kann den in den Leitlinien von 2004 zwar angeregten, aber bisher nur unzureichend umgesetzten Aneignungsformen durch künstlerische Mittel mehr terminlicher und geographischer Raum gegeben werden?  Wie sind Aneignung und Präsenz der demokratischen Zivilgesellschaft generell zu stärken, um sowohl am historischen Ort selbst den Missbrauch als Kulisse für rechtsextreme und strafwürdige Handlungen zu verhindern, als auch entsprechend präventive Bildungsarbeit weiter zu intensivieren?

Die Neufassung der Leitlinien muss auf diese und weitere Fragen Antworten finden, die im Verwaltungshandeln ebenso wie in der künftigen Nutzung des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes auch in Zukunft allgemeingültige Akzeptanz erlangen und deren praktische Anwendung erlauben. Nur im Dialog mit der Stadtgesellschaft, der Politik und innerhalb der Verwaltung ist dies wie 2004 als Prozess zu erreichen.

4. Nächste Schritte

Die Verwaltung schlägt folgende schrittweise Vorgehensweise zur Novellierung der Leitlinien/Leitgedanken der Stadt Nürnberg im künftigen Umgang mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände vor:

  1. Bildung einer städtischen Arbeitsgruppe aus den Geschäftsbereichen, die mit unterschiedlichen Themen und Zuständigkeiten rund um das ehemalige Reichsparteitagsgelände befasst sind, und Entwurf eines im Kulturausschuss vorzustellenden Fragenkatalogs sowie einer Liste von Adressaten, an die der Fragenkatalog mit Bitte zur Abgabe von Stellungnahmen versandt werden soll. Arbeitsschritt bis Ende des 2. Quartals 2022. 2. Diskussion der eingegangenen Ergebnisse mit verschiedenen Fachgremien und externen Fachleuten aus allen gesellschaftlichen Bereichen wie dem Kuratorium Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, dem Wissenschaftlichen Beirat für den historischen Erinnerungsort Reichsparteitagsgelände usw. sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrats. Arbeitsschritt im 3. und 4. Quartal 2022.

  2. Zusammenfassung des Diskussionstandes und verschiedene öffentliche Formate hierzu als Grundlage für eine Beschlussvorlage für den Stadtrat. Arbeitsschritt bis Ende des 2. Quartal 2023.

Bis zum Beschluss der neugefassten Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände behalten die Leitlinien von 2004 ihre Gültigkeit. Die interadministrative Koordinierungsgruppe ehemaliges Reichsparteitagsgelände ist gemäß AdON vom 21.07.2004 weiterhin „rechtzeitig in alle Planungen der Geschäftsbereiche und Dienststellen, die das ehemalige Reichsparteitagsgelände betreffen oder tangieren“, einzuschalten und zur Stellungnahme aufgefordert.

Für den skizzierten Prozess stehen bislang weder gesonderte Personal- noch Sachmittel zur Verfügung. Aktuell binden die Prozesse der Umsetzung des Lern- und Begegnungsortes Zeppelinfeld und Zeppelintribüne sowie die Entwicklung der Kongresshalle zum Ort für Kunst und Kultur die vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten in erheblichem Maße. Dies beeinflusst den skizzierten Zeitplan ebenso wie die Unwägbarkeiten der anhaltenden COVID-19-Pandemie, in welcher Form die angedachten Beteiligungs- und Informationsformate für eine zukunftsweisende Entscheidung in Hinblick auf die Nürnberger Erinnerungskultur die NS-Zeit und den Umgang damit betreffend letztlich stattfinden können.

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