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05 Leitlinien Stand 2004

Anlage · 25.03.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der

Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände

Ausgangsposition:

Die Stadt Nürnberg ist verpflichtet, sich mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände auseinander zu setzen. Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie.

Die Stadt Nürnberg ist sich bewusst, dass sie dabei die Hauptverantwortung für ein nationales Erbe trägt. Dies heißt aber auch, dass die Kommune bei der Bewältigung dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden darf. Bund und Land sind weiterhin in der Pflicht.

Die Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände ist als offener Prozess im öffentlichen Dialog ohne vorgegebenes Ende zu führen. Daher kann es eine für alle Zeiten geltende städtebauliche oder architektonische „Gesamtlösung“ nicht geben. Gleichwohl orientiert sich die Stadt an Zielen im Umgang mit dem historischen Areal.

Ziele:

Die Zeugnisse der NS-Zeit sind als Denkmäler und Geschichtsquellen in ihrem heutigen Aussehen, das teilweise bereits nur noch Reste eines früheren Zustands darstellt, zu bewahren. (Dies bedeutet auch, dass ihre räumliche Wirkung im Umfeld erhalten bleibt.) Angestrebt wird weder ein bewusster Verfall der Bausubstanz noch eine Rekonstruktion des nicht mehr Vorhandenem.

Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände mit dem Studienforum ist der Nukleus für die Auseinandersetzung mit dem Reichsparteitagsgelände und der NS-Zeit. Diese Bildungsstätte wird den Erfordernissen nach sukzessive ausgebaut.

Die Vermittlung von Wissen und die Anstöße zum Nachdenken über das Areal müssen jedoch darüber hinaus gehen. Das gesamte ehemalige Reichsparteitagsgelände ist auch als „Lernort“ zu begreifen und zu nutzen. Dies sollte auf zweierlei Weise geschehen:

Informationsinseln im Gelände vermitteln in knapper Form Grundwissen über das Reichsparteitagsgelände und die Reichsparteitage. Daneben

sollen (künstlerische) Angebote geschaffen werden, die politisch Interessierten und zufälligen Passanten und Freizeitnutzern andere Zugänge in der Beschäftigung mit dem Gelände und der NS-Zeit ermöglichen. Die Bedeutung des Ortes als „nationales Erbe“ erfordert eine künstlerische Auseinandersetzung mit internationaler Beteiligung.

Grundprinzip dieser „Kontrapunkte“ zum historischen Erbe soll sein, mit einer anderen Sprache auf Inhalte und Ausdrucksformen der NS-Zeit zu reagieren als sie die früheren Urheber pflegten. Als Antwort auf die auf „tausend Jahre“ angelegte NS-Architektur samt ihrer intendierten Ideologie sind weder Mystifizierung noch Monumentalisierung angebracht. Dem totalitären System der Bauherren und ihrer Architektur setzt Nürnberg das demokratisch-pluralistische Denken der Gegenwart entgegen. Die angestrebten künstlerischen Auseinandersetzungen sind deshalb dezidiert als „temporäre Lösungen“ zu sehen, die keineswegs für die „Ewigkeit“ geschaffen werden. Der freie Raum soll nicht „musealisiert“ werden.

Die Nutzung des Geländes für verschiedene Freizeitaktivitäten ist akzeptiert und erwünscht. Durch entsprechende Infrastrukturmaßnahmen ist die Erholungsfunktion der Parklandschaft weiter zu stärken. Als Ort der Erholung, der zwanglosen Begegnung und der nichtorganisierten Gemeinschaftlichkeit erfüllt das Gelände auf diese Weise auch eine wichtige Funktion für eine pluralistische Stadtgesellschaft. Ein weiterer Flächenverbrauch für kommerzielle Nutzungen ist nicht angeraten. Jedwede neue Bebauungsgesuche sind auf ihre Vereinbarkeit mit vorgenannten Zielen zu überprüfen.

Grundsätzlich dürfen keine Festlegungen getroffen werden, die nachfolgenden Generationen die Möglichkeit verschließen würden, eine eigene Form des Umgangs zu finden und mit eigenen Antworten auf die NS-Hinterlassenschaft zu reagieren.

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