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← Sitzung des Kulturausschusses (25.03.2022)

Sitzungsvorlage

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Kulturausschuss Digitalisierung & Verwaltung

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Beschlussvorlage H/009/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 25.03.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Neuberufung von fünf neuen Mitgliedern im Beirat für Bildende Kunst - BBiK

Anlagen: Niederschrift_der_95._Sitzung Abstimmungsergebnis_Mitgliederwahl_2021 Vita_Benedikt Buchmueller Vita_Benjamin Heinrich Vita_Ursula Kreutz Vita_Holger Rieß Vita_Anne Sterzbach

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung über den Beirat für bildende Kunst (BiKBS) werden die Mitglieder des Beirats vom Stadtrat berufen. Nach aktueller Satzung müssen die Mitglieder des Beirates spätestens nach Ablauf von sechs Jahren aus dem Beirat ausscheiden.

Aus dem Beirat scheiden als fachliche Vertreter für den Bereich

Der Beirat hat Vorschläge für die Ernennung der neuen ehrenamtlichen Mitglieder erarbeitet. Für die neu zu besetzenden Positionen standen fünf Bewerber und fünf Bewerberinnen zur Auswahl. In der Sitzung des Beirates für Bildende Kunst wurde am 10.12.2020 den Mitgliedern die Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt. In zwei Online-Abstimmungen wurde über die Ernennung der Neumitglieder für den Beirat abgestimmt.

Der Beirat hat bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber auf eine gendergerechte Besetzung des Gremiums geachtet.

Bei der Abstimmung votierten die Mitglieder für

als neue Mitglieder des Gremiums für den Bereich "Kunst".

als neue Mitglieder des Gremiums für den Bereich "Architektur, Landschaftsarchitektur",

sowie für

als neues Mitglied des Gremiums für den Bereich "Kunstinteressierte Bevölkerung".

Der Ausschuss wird um Betsätigung des Votums gebeten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Beirat hat bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber auf eine gendergerechte Besetzung geachtet.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Berufung von Ursula Kreutz, Anne Sterzbach, Benedikt Buchmüller sowie Ben Heinrich und Holger Ries als neue Mitglieder des Beirats für Bildende Kunst.

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