Haushaltssperre

← Sitzung des Kulturausschusses (25.03.2022)

Sitzung mit Nachreichung öffentlich (Stand 18.03.2022)

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Sitzungsunterlagen

Sitzung des Kulturausschusses

25.03.2022

Inhaltsverzeichnis

Sitzungsdokumente 4 Tagesordnung -öffentlich- 4 Vorlagendokumente 6 TOP Ö 1 Neuberufung von fünf neuen Mitgliedern im Beirat für Bildende Kunst - BBiK 6 Sitzungsvorlage H/009/2022 6 Niederschrift_der_95._Sitzung H/009/2022 10 Abstimmungsergebnis_Mitgliederwahl_2021 H/009/2022 13 Vita_Benedikt Buchmueller H/009/2022 14 Vita_Benjamin Heinrich H/009/2022 15 Vita_Ursula Kreutz H/009/2022 17 Vita_Holger Rieß H/009/2022 18 Vita_Anne Sterzbach H/009/2022 20 TOP Ö 2 Kultur in der Corona-Krise - Maßnahmen des Geschäftsbereichs Kultur 22 Bericht 2. BM/009/2022 22 01_Antrag SPD vom 11.11.2020 _AN_365_2020 2. BM/009/2022 25 02_Antrag Die Grünen vom 19.11.2021_AN_340_2021 2. BM/009/2022 26 03_Bericht zum Antrag der Stadratsfraktion Bündnis 90_Die Grünen 2. BM/009/2022 28 * TOP Ö 4 Museum des Widerstands gegen das NS-Regime in Nürnberg 30 Bericht KuM/001/2022 30 01_Die LINKE vom 28.05.2020 (AN_154_2020) KuM/001/2022 33 02_Bericht KuM/001/2022 34 TOP Ö 5 Staatstheater Nürnberg 35 Bericht Th/001/2022 35 01_Komprimierter Wirtschaftsplan_2021-2022_Finanzplan Th/001/2022 38 TOP Ö 6 Perspektiven am ehemaligen Bahnhof Märzfeld als Erinnerungsort 39 Sitzungsvorlage 2. BM/007/2022 39 01_Antrag SPD vom 17.12.2021_AN_360_2021 2. BM/007/2022 43 02_Antrag Die Guten vom 28.01.2022_AN_054_2022 2. BM/007/2022 44 03_Sachverhalt 2. BM/007/2022 45 * TOP Ö 7 Neufassung Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der Stadt 48 Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände Sitzungsvorlage 2. BM/008/2022 48 01_Antrag SPD vom 20.10.2021_AN_323_2021 2. BM/008/2022 52 02_Antrag Grüne vom 11.11.2021_AN_335_2021 2. BM/008/2022 53 03_Antrag Grüne vom 15.11.2021_AN_337_2021 2. BM/008/2022 55 04_Sachverhalt 2. BM/008/2022 56 05_Leitlinien_Stand 2004 2. BM/008/2022 60 TOP Ö 8 Faire Mietkonditionen für Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter der 62 lokalen Szene bei städtischen Veranstaltungsorten Bericht 2. BM/006/2022 62 01_Antrag Bündnis 90_Die Grünen vom 20211116_AN_342_2021 2. BM/006/2022 65 02_Bericht 2. BM/006/2022 67 TOP Ö 9 Kultur in der Stadt - Zuschüsse 71 Sitzungsvorlage 2. BM/002/2022 71 01_DiversityCheck 2. BM/002/2022 74 02_Empfehlungsliste 2. BM/002/2022 75

TOP Ö 10 Förderung freie Szene Tanz und Theater 76 Sitzungsvorlage KuKuQ/002/2022 76 01_DiversityCheck KuKuQ/002/2022 79 02_Entscheidungsvorlage mit Vergabeempfehlung KuKuQ/002/2022 80 03_Finanzentwicklung KuKuQ/002/2022 83

TAGESORDNUNG

Sitzung

Sitzung des Kulturausschusses

Sitzungszeit

Freitag, 25.03.2022, 09:00 Uhr

Sitzungsort

Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1. Neuberufung von fünf neuen Mitgliedern im Beirat für Bildende Beschluss

Kunst - BBiK H/009/2022

Ulrich, Daniel

2. Kultur in der Corona-Krise - Maßnahmen des Geschäftsbereichs Bericht

Kultur 2. BM/009/2022

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.11.2020

Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion

vom19.11.2021

Lehner, Julia, Prof. Dr.

3. Erhalt des Heimatmuseums Kornburg Bericht

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.01.2020 KuM/004/2021

- abgesetzt -

Lehner, Julia, Prof. Dr.

4. Museum des Widerstands gegen das NS-Regime in Nürnberg Bericht

hier: Antrag der Partei DIE LINKE vom 28.05.2020 KuM/001/2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

5. Staatstheater Nürnberg Bericht

Bericht aus der Sitzung des Stiftungsrates vom 06.12.2021 Th/001/2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

6. Perspektiven am ehemaligen Bahnhof Märzfeld als Beschluss

Erinnerungsort 2. BM/007/2022

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.12.2021

Antrag Die Guten vom 28.01.2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

7. Neufassung Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der Beschluss

Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände 2. BM/008/2022

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.10.2021

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 11.11.2021

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15.11.2021

Lehner, Julia, Prof. Dr.

8. Faire Mietkonditionen für Kulturveranstalterinnen und Bericht

Kulturveranstalter der lokalen Szene bei städtischen 2. BM/006/2022

Veranstaltungsorten

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom

16.11.2021

Lehner, Julia, Prof. Dr.

9. Kultur in der Stadt - Zuschüsse Beschluss

Mittelvergabe 2022 2. BM/002/2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

10. Förderung freie Szene Tanz und Theater Beschluss

Mittelvergabe Produktions- und Impulsförderung KuKuQ/002/2022

Lehner, Julia, Prof. Dr.

  1. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.11.2021,

öffentlicher Teil

H/009/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 25.03.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Neuberufung von fünf neuen Mitgliedern im Beirat für Bildende Kunst - BBiK

Anlagen: Niederschrift_der_95._Sitzung Abstimmungsergebnis_Mitgliederwahl_2021 Vita_Benedikt Buchmueller Vita_Benjamin Heinrich Vita_Ursula Kreutz Vita_Holger Rieß Vita_Anne Sterzbach

Sachverhalt (kurz):

Gemäß § 1 Abs. 2 der Satzung über den Beirat für bildende Kunst (BiKBS) werden die Mitglieder des Beirats vom Stadtrat berufen. Nach aktueller Satzung müssen die Mitglieder des Beirates spätestens nach Ablauf von sechs Jahren aus dem Beirat ausscheiden.

Aus dem Beirat scheiden als fachliche Vertreter für den Bereich

Der Beirat hat Vorschläge für die Ernennung der neuen ehrenamtlichen Mitglieder erarbeitet. Für die neu zu besetzenden Positionen standen fünf Bewerber und fünf Bewerberinnen zur Auswahl. In der Sitzung des Beirates für Bildende Kunst wurde am 10.12.2020 den Mitgliedern die Bewerberinnen und Bewerber vorgestellt. In zwei Online-Abstimmungen wurde über die Ernennung der Neumitglieder für den Beirat abgestimmt.

Der Beirat hat bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber auf eine gendergerechte Besetzung des Gremiums geachtet.

Bei der Abstimmung votierten die Mitglieder für

als neue Mitglieder des Gremiums für den Bereich "Kunst".

als neue Mitglieder des Gremiums für den Bereich "Architektur, Landschaftsarchitektur",

sowie für

als neues Mitglied des Gremiums für den Bereich "Kunstinteressierte Bevölkerung".

Der Ausschuss wird um Betsätigung des Votums gebeten.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Beirat hat bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber auf eine gendergerechte Besetzung geachtet.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Berufung von Ursula Kreutz, Anne Sterzbach, Benedikt Buchmüller sowie Ben Heinrich und Holger Ries als neue Mitglieder des Beirats für Bildende Kunst.

Niederschrift der 95. Sitzung des Beirats für Bildende Kunst

am 16.12.2021

Öffentlicher Teil:

Top 1: Cnopfsche Kinderklinik/Klinik Hallerwiese: Dachgestaltung Technikzentrale

Dem Beirat wurden die Planungsunterlagen zum Anbau der Cnopfschen Kinderklinik vorgestellt. Der Wunsch der Klinik ist, dass die Umhausung der Technikzentrale, die sich auf dem Dach des Neubaus befinden wird, künstlerisch gestaltet wird. Der Beirat bittet darum, Bildmaterial sowie Angaben zur Materialität der Hülle zu schicken, um eine genauere Beurteilung zu ermöglichen. Der Beirat beschäftigt sich in seiner nächsten Sitzung im Februar 2022 wieder mit dem Thema.

Top 2: Gretel-Bergmann-Grundschule: Kunstwerk für Gretel Bergmann

Herr Rebhan, Elternvertreter der Gretel-Bergmann-Grundschule, sowie Frau Lichtenstein, Schulleitung der Gretel-Bergmann-Grundschule, stellten das Projekt Applaus für Gretel Bergmann! - Ein Schul-Projekt für Toleranz und Menschenrechte vor. Teil des Projektes ist ein sichtbares Zeichen im Außenraum der Schule als Skulptur oder Kunst am Schulgebäude. Der Beirat unterstützt das Projekt und wird bezüglich des Wettbewerb als auch finanziell seinen Beitrag leisten.

Top 3: Züricher Platz: Kunstwerk für Hansfried Defet

Der Beirat hat intensiv über die Frage, welche Art von Kunst in den Park am Züricher Platz debattiert. Klar ist, dass der Beirat einen Wettbewerb möchte. Weiterhin hat der Beirat definiert, dass das Kunstwerk an Hansfried Defet erinnern kann. Konzepte, wie das Aufstellen von mehreren Kunstwerken, die in einigen Jahren zum Parcours werden, wurden verworfen. Es soll eine zentrale Arbeit geben. Es wurde auch hinterfragt, ob der Brunnen der AOK statt eines Spielbrunnens oder zusätzlcih zum Spielbrunnen aufgestellt werden kann.

Top 4: Südstadtbad: Projekt Frida

Eine Projektgruppe kam auf die Bäderverwaltung zu, um am Südstadtbad eine Außenwand mit einem Motiv der sustainable development goals zu gestalten. Dafür gibt es bereits einige Beispiele in der Stadt, z.B. bei Gebäuden der wbg. NüBad kann sich vorstellen, am Südstadtbad die Betonwand rechts der Reklame- Tafel hierfür anzubieten.

Der Beirat für Bildende Kunst hat sich gegen die Veränderung der Fassaden ausgesprochen, da hier das Ensemble zur Gustaf-Adolf-Kirche, dem ehemaligen Posthof und sogar zum Schlösschen Lichtenhof wirkt. Hier muss das architektonische Umfeld in die Situation einbezogen werden. Dem Beirat hat der Wandschmuck der Projektgruppe obendrein nicht gefallen, da hier eine Beliebigkeit in der Thematik vorherrscht.

Top 5: Kunstprojekt Lebensbrunnen Euckenweg

Der Beirat hat sich gegen eine Fassadengestaltung am Lebensbrunnen Euckenweg ausgesprochen. Die Anlage wirkt für sich. Der Beirat geht davon aus, dass bei Inbetriebnahme des Brunnens automatisch keine weiteren Graffiti/Tags gesprüht werden. Es wurde die Begrünung „von Oben“ besprochen, aber auch wieder verworfen. Stattdessen schlägt der Beirat vor, an dieser Stelle mit Licht zu arbeiten.

Top 6: Rückblick

- Symposion Urbanum

Geplante Arbeiten für 2022 sind das Kunstwerk D.I.S.C.O. von Ina Weber auf dem Klarissenplatz und eine Arbeit von Nasan Thur, die am Marientorgraben installiert wird. Neben dem Kunstwerk von MissingIcons sind zwei weitere Arbeiten fertiggestellt worden:

- Modulgalerie von Kasia und Olaf Prusik-Lutz

Die Modulgalerie wurde Ende Oktober eröffnet. Es sind jedes Jahr drei neue Ausstellungen geplant, bei denen vor allem Künstlern aus den Partnerstädten eingeladen werden.

- Kunstwerk von Gerhard Meyer

Das Kunstwerk wurde im November eingeweiht. Die Arbeit wurde von der bpd gezahlt und ist auf der Treppenhausaußenwand der Kreulstraße 40 zu sehen.

- GLW: Gewinner des Wettbewerbs

Herr Patrick Ruckdeschel hat den Wettbewerb für den Eingangsbereich des Gemeinschaftshauses gewonnen.

- Erläuternde Tafel Prantl

Die Tafel wurde im November aufgestellt. Eine Pressemittelung folgte parallel. Leider wurde diese von den Medien nicht wahrgenommen.

Nichtöffentlicher Teil:

Top 7: Mitglieder BBiK

Folgende Kandidaten haben sich der Wahl gestellt:

als Mitglied aus der kunstinteressierten Bevölkerung

Holger Ries, Stephanie Oschmann

als Künstler / Künstlerin

David Häuser, Anne Sterzbach, Barbara Engelhardt, Silja Beck, Ursula Kreuz

als Architekt / Architektin

Benedikt Buchmüller, Matthias Neubeck

als Landschaftsplaner / Landschaftsplanerin

Ben Heinrich, Norman Riede

Die Wahl fiel auf: Ursula Kreutz und Anne Sterzbach, Benedikt Buchmüller und Ben Heinrich sowie auf Holger Ries. Aus dem Beirat sind folgende Mitglieder ausgeschieden: Aus dem Beirat scheiden als fachliche VertreterInnen für den Bereich "Kunst" Sebastian Kuhn und Andrea Sohler, von den Architekten/Landschaftsarchitekten Harald Raab sowie Marc C. Kücking und als Mitglied aus der kunstinteressierten Bevölkerung Peter Naumann aus.

HINWEIS: Die Führung für den BBiK am Mittwoch, 12.01.2022 findet jetzt um 18.00 Uhr statt!

Nürnberg, 20. Dezember 2021

Peter Naumann

Mitgliederentscheid 2021

Tuercke Kuhn Kücking Naumann Buhr Raab Rumetsch Büdel Schimpf Rösner Summen Ursula Kreutz 1 1 1 1 1 1 6

Anne Sterzbach 1 1 1 1 1 1 6

David Häuser 1 1 2

Silja Beck 1 1 1 1 4

Barbara Engelhardt 1 1 1 3

Benedikt Buchmüller 1 1 1 1 1 1 1 7

Matthias Neubeck 1 1 1 3

Norman Riede 1 1 1 3

Ben Heinrich 1 1 1 1 1 1 1 7

Holger Ries 1 1 1 1 1 1 1 7

Stephanie Oschmann 1 1 1 3

Mehrfachnennungen waren möglich. Durch das eindeutige Wahlergebnis der 1. Runde wurde keine weitere Runde benötigt.

Nürnberg, 20.12.2021

H/K-2

Lebenslauf Ben Heinrich

Abbildung 1

Benjamin Heinrich

Dipl. Ing. fh Landschaftsarchitektur

1975 in Nürnberg

1981 – 1994 Rudolf-Steiner-Schule Nürnberg; mit integrierter Schreiner-Lehre 1994 – 1995 Hiberniaschule Herne Fachhochschulreife Technik 1995 – 1996 Lebensgemeinschaft Münzinghof Zivildienst www.muenzinghof.de

1997 – 1998 Architekturstudium FH Nürnberg (1 Semester)

1998 – 2003 Arbeit im Garten und Landschaftsbau Fa. GArten, Uwe Thielemann Nürnberg; mit Gesellenbrief

2003 – 2008 Landschaftsarchitektur Weihenstephan. University of Applied Sciences

2006 - aktuell Heinrich Landschaften Büro für Landschaftsarchitektur und Gartendesign

2009 -2011 Projektleiter Vogt Landschaftsarchitekten, München

2015 -2018 Projektleiter Grünplanung Oehm und Herlan

| etieS

Ursula Kreutz Vita

1969: geboren in Bergisch Gladbach Lebt und arbeitet in Fürth und Nürnberg

1995- 1996 Studium Akademie der Bildenden Künste München 1997- 2003 Studium Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg

2003: Erasmusstipendium Accademia di Belle Arti Palermo

2016: Kulturförderpreis der Stadt Fürth, Preis der Freunde der kunst galerie fürth zum zehnjährigen Bestehen 2011: A.I.R. Projektstipendium KUNST UND NATUR, Bonn 2010: Kulturförderpreis der Stadt Nürnberg 2009: Kunstpreis der Nürnberger Nachrichten, dritter Preis

Anne Sterzbach

1969 geboren in Bayreuth bis 1997 Studium an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg bei Prof. Günter Dollhopf Meisterschülerin Villigst-Förderstipendium 1994–95 Jahresstipendium am Central St. Martins College of Art, London 1997–98 Aufbaustudium an der Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe bei Prof. Silvia Bächli 1998 Absolventenpreis Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 1999 Kulturförderpreis der Stadt Fürth 2002 Förderpreis Förderkreis Bildende Kunst in Nürnberg e.V. 2003 Kunst am Bau 1. Preis und Realisation, Universität Erlangen 2005–08 Lehrauftrag an der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 2006 Kunstpreis Nürnberg-Stipendium 2009 HWP-Stipendium

Ausstellungen (Auswahl)

2020 Werkstattausstellung, Galerie Linda Treiber, Ettenheimmünster 2019 Neue Arbeiten, Galerie Linda Treiber, Ettenheimmünster (EA) Gesammelte Werke. 5 Jahre Kunstvilla, Kunstvilla Nürnberg 2018 Mojé Assefjah/Anne Sterzbach, Neue Galerie Dachau 2017 Play, kuratiert von Andreas Oehlert, Oechsner Galerie Nürnberg 2016 Präsentation der Schenkung Defet, Neues Museum Nürnberg Galerie Linda Treiber, Ettenheimmünster (EA) 2015 Sammeln um zu sehen, Kunstraum Alexander Bürkle, Freiburg 2014 Collector‘s Choice Only! – Lineatur (mit Fred Sandback, Katharina Hinsberg, Isabel Zuber und Gerhard Wittner) (Katalog Sammeln um zu Sehen) Paar in Betrachtung des Mondes. Die Sammlung Appelt, Kunstverein Weiden 2013 Unterm Strich, Galerie Ute Parduhn, Düsseldorf 10 Jahre Lentos, Lentos Kunstmuseum Linz 2012 Zeichen und Wunder – Positionen zeitgenössischer Zeichnung, (mit Caroline Bayer, Matthias Lahme, Paul McDevitt), Kunsthaus Nürnberg Return, AEG Nürnberg 2011 HWP-Stipendiatinnen – Barbara Engelhard, Sigrid Stabel, Anne Sterzbach, Akademie Galerie Nürnberg 2010 Flugstunden, Luftmuseum Amberg (mit Michael Schneider) Medium Papier. Arbeiten aus der Sammlung Rosskopf, Kunstraum Alexander Bürkle, Freiburg 2009 Filmprojektion, Stadtverführungen Nürnberg und Oechsner Galerie Nürnberg Zumikon, Nürnberg Astronauten zur Venus. Werke aus der Sammlung Appelt, Zentrifuge Nürnberg 2008 Zur Kontingenz der Linie, Kunstraum Alexander Bürkle, Freiburg 2007 Lounge im Zumikon, Nürnberg (mit Elke Fenneteau und Michael Hirschfeld) Rubin, Neues Museum Nürnberg 2006 Preise für Kunst und Wissenschaft der Stadt Nürnberg 2006, Tafelhalle Nürnberg Raumwechsel 5, Kunstraum Alexander Bürkle, Freiburg (mit Reto Boller, Alfons Lachauer, Thomas Müller und Antonio Scaccabarozzi) Institut für konstruktive Kunst und konkrete Poesie, Archiv Eugen Gomringer, Rehau Katalogpräsentation, Galerie Defet, Nürnberg 2005 Galerie Defet, Nürnberg 2004 Galerie Defet, Nürnberg (mit Christian Faul)

2003 Spot, Galerie Ute Parduhn, Düsseldorf Linien und Räume, Neue Galerie Dachau (EA, Kat.) Kohlenhof – Kunstverein Nürnberg, Nürnberg (EA) 2002 Fidibus (mit Thomas Pöhler), Galerie Ute Parduhn, Düsseldorf Studio Cristina Delponte, Locarno (EA) minimal, Kunstverein Weiden, Weiden Kunsthaus Essen, Essen 2001 Galerie Linda Treiber, Ettenheimmünster (EA) Galerie im Bürgerhaus, Schwabach (mit Renate Sellesnick) 2000 Galerie Dagmar Hensel, Karlsruhe (mit Monika Rutishauser und Kristina Hoppe) Zeit, Projekt im öffentlichen Raum, Fürth (Kat.) Galerie Goller, Selb (EA) 1999 Fünf junge Künstler, Galerie Lindig in Paludetto, Nürnberg Galerie Defet, Nürnberg (mit Christian Faul) (Kat.) Galerie im Kunsthaus Essen, Essen (mit Elisabeth Ensenberger und Regina Pemsl) Kulturförderpreis 1999, Schloss Burgfarrnbach, Fürth (EA) 1998 9 x V, 9 Villigster StipendiatInnen in der Kirche am Hohenzollernplatz, Berlin (Kat.) 68elf, Köln 1997 Kohlenhof – Kunstverein Nürnberg, Nürnberg Galerie für Neue Kunst, Amberg (die drei letztgenannten Ausstellungen mit Elisabeth Ensenberger und Regina Pemsl) 1996 Vier Villigster StipendiatInnen, Trinitatiskirche, Köln Everybody's darling, Kunsthaus Nürnberg, Nürnberg 1995 Small Mansions Art Centre, London Positionen und Tendenzen, Schloss Stein, Nürnberg (Kat.)

www.anne.sterzbach.de

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 25.03.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Kultur in der Corona-Krise - Maßnahmen des Geschäftsbereichs Kultur

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.11.2020

Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion vom 19.11.2021

Anlagen: 01_Antrag SPD vom 11.11.2020 _AN_365_2020 02_Antrag Die Grünen vom 19.11.2021_AN_340_2021 03_Bericht zum Antrag der Stadratsfraktion Bündnis 90_Die Grünen

Bericht: Die Verwaltung berichtet über die Aktivitäten und Planungen des Geschäftsbereichs und der Kulturdienststellen, die mit dem Fokus auf Förderung von Produktion und Präsentation von Kunst und Kultur vor dem Hintergrund der Corona-Krise ergriffen worden sind. Unter Gewährleistung von Aktualität erfolgt der Bericht in mündlicher Form.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Aktivitäten und Planungen des Geschäftsbereichs und der Dienststellen adressieren die gesamte Bürgerschaft in all ihrer Diversität.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.11.2021

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kulturelle Infrastruktur sowie alle Kulturinstitutionen, Kultureinrichtungen, die freie lokale Kunst- und Kulturszene waren und sind gravierend. Seit Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 hat die Stadt Nürnberg umfangreiche Maßnahmen getroffen, um den negativen Effekten der für Kunst- und Kulturschaffende im Rahmen des Gesundheitsschutzes notwendigen Regelungen entgegenzuwirken.

Hierbei hat die Verwaltung laufend die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch städtische Fördertöpfe, Stiftungsmittel und sonstige Quellen geprüft und bei der Bereitstellung von Eigenmitteln unterstützt. Maßgebliche Unterstützungsleistungen, vor allem finanzieller Art, aber auch darüber hinaus, wurden zudem durch die von Bund und Freistaats initiierten Unterstützungsprogramme geleistet. Viele Kultureinrichtungen und Kulturinitiativen vor Ort konnten auf diese Weise in ihrer Arbeit gestützt werden. Die eigens eingerichtete Corona-Lotsenstelle am Bildungscampus leistet dabei wertvolle Hilfestellung.

Die Kriterien, unter denen künftig Kulturveranstaltungen wieder vollumfänglich stattfinden können, sind grundsätzlich stets in Abhängigkeit zu setzen zu eventuell noch existierenden Maßnahmen im Sinne des Gesundheitsschutzes. Diese definieren sich durch gegebenenfalls notwendige Beschlüsse auf Bundes- und Landesebene.

Die Verwaltung hat bereits mehrfach und umfangreich über die durch den Geschäftsbereich Kultur projektierten Vorhaben zur Unterstützung der regionalen Kunst- und Kulturszene berichtet. Reaktionsschnell, effektiv und erfolgreich hat etwa das Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur viele neue Sonderformate aufgesetzt, darunter „Back to live – eine kleine Hofmusik“, „Kunst-Anschlag – Signale aus der Kunst-Szene“, „Lost & Found – ein Kunst-Parcours“ (Ausgabe 1 im Stadtpark, Ausgabe 2 im Burggraben), „Rathaus-Musik“, „Seebühne am Dutzendteich“, „Musikspeicher“ im Spittlertorzwinger als Kooperation mit der Musikzentrale und 20 Nürnberger Initiativen, Clubs und Vereinen, Muse im Museum“, zuletzt das „Rauhnächte-Festival“.

Bestimmte Sonderformate besitzen unter Berücksichtigung möglicher personeller und finanzieller Ressourcen durchaus das Potential, in die Zukunft weiterentwickelt zu werden. Einige der genannten Sonderformate konnten auch nur durch Mittel aus dem „Neustart Kultur“-Fonds realisiert werden. Die Höhepunktveranstaltungen des Projektbüros erreichten in vorpandemischen Zeiten etwa 500.000 bis 600.000 Besucherinnen und Besucher pro Jahr. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl der Stadt Nürnberg. Somit sind diese Veranstaltungen deutliche Belege für breitenwirksame, niedrigschwellige Angebote zu verschiedenen Spielformen der Kunst und Kultur. Ebenfalls sind diese essentiell im Sinne überregionaler Sichtbarkeit und Präsentationsmöglichkeiten für regionale und lokale Kunstund Kulturschaffende. Formate wie Blaue Nacht, Bardentreffen, Klassik Open Air und Stars im Luitpoldhain sind national beachtete Veranstaltungen mit starker medialer Resonanz. Aktuell wird geplant, diese Formate wieder in regulärer Form in Umsetzung zu bringen.

Für die – auch in einem partizipativ gestalteten Prozess – Umsetzung von weiterführenden Überlegungen für einen möglichst vollumfänglichen und nachhaltigen Neustart aller Kunstund Kultursparten, wird zudem die Umsetzung und Weiterentwicklung der im Sinne der verbindlichen Kulturstrategie der Stadt Nürnberg vorangetriebenen Maßnahmen verstanden.

Die durch die Stadt Nürnberg vorgehaltenen kulturellen Infrastrukturen haben sich zudem in den zurückliegenden Jahren an die durch die Pandemie nötig gewordenen Vorgaben angepasst. Neue Kulturflächen und Ermöglichungsraum wurden dabei durch alle Kulturdienststellen definiert wie bestehender ausgeweitet. Die Nutzung dieses Ermöglichungsraumes wird größtenteils subventioniert, gefördert und unterstützt. Ebenfalls werden Projektmittel im Rahmen der Kulturförderverfahren im Geschäftsbereich derzeit in großem Umfang beantragt. Dies lässt den Schluss zu, dass große Teile der freien Nürnberger Kulturinstitutionen, Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter weiterhin in gewohntem Umfang das kulturelle Leben der Stadt prägen werden.

KuM/001/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 25.03.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Museum des Widerstands gegen das NS-Regime in Nürnberg

hier: Antrag der Partei DIE LINKE vom 28.05.2020

Anlagen: 01_Die LINKE vom 28.05.2020 (AN_154_2020) 02_Bericht

Bericht: Der Verein Gustav e.V. hat die Idee der Einrichtung eines Museums des Widerstands gegen das NS-Regime in Nürnberg am Platz der Opfer des Faschismus eingebracht. Ein eigenständiges „Museum des Widerstands gegen das NS-Regime in Nürnberg“ ist aus konzeptionell-strategischen Überlegungen sowie aufgrund mangelnder Ressourcen durch den städtischen Museumsverbund gegenwärtig nicht vorgesehen.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuM/001/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage KuM/001/2022

Museum des Widerstands gegen das NS-Regime in Nürnberg

hier: Antrag der Partei DIE LINKE vom 28.05.2020

Stellungnahme KuM

Ein eigenständiges „Museum des Widerstands gegen das NS-Regime in Nürnberg“ ist durch den städtischen Museumsverbund gegenwärtig nicht vorgesehen.

KuM betreibt mit dem Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und dem Memorium Nürnberger Prozesse zwei Häuser, die sich dem Umgang mit der Geschichte des Nationalsozialismus und seiner Auswirkungen in Nürnberg widmen. Im Rahmen dieser Museumsstrukturen werden mit Sonderformaten wie Wechselausstellungen, Vortragsprogrammen oder Spezialführungen relevante Themen in den Blick genommen und vertieft. Die inhaltliche Auseinandersetzung und didaktische Aufbereitung von einzelnen Aspekten der Zeit des Nationalsozialismus werden im Dokumentationszentrum bzw. im Memorium in geeigneter Form kontextualisiert. Die Vermittlung und Darstellung historischer und räumlicher Zusammenhänge an diesen zentralen Orten wirkt einer Singularisierung von Einzelaspekten entgegen und erleichtert das Verständnis von Zusammenhängen komplexer historischer Prozesse. In diesem Sinne wird sich das Dokumentationszentrum in seiner neuen Konzeption der Dauerausstellung (vorgesehene Eröffnung 2024) ausdrücklich auch auf die lokalgeschichtliche Komponente konzentrieren, um das gesellschaftliche Spektrum zwischen Mitmachen, Passivität und Widerstand museal darzustellen. Hier werden, wie schon in der derzeit geöffneten Interimsausstellung, ausdrücklich auch Aspekte des Widerstands sowie die Dimension der Opfer des Nationalsozialismus gewürdigt.

Jenseits dieser strategisch-konzeptionellen Überlegungen sehen sich die Museen der Stadt Nürnberg derzeit nicht in der Lage, ein neues eigenständiges Museum in städtischer Trägerschaft am Platz der Opfer des Faschismus zu konzipieren. Nicht zuletzt stehen einem solchen Vorhaben erhebliche Ressourcenbedarfe für eine dauerhaft betriebene Einrichtung entgegen. Die Herausforderungen der anstehenden Sanierungen, Neukonzeptionen und Überarbeitungen der Ausstellungen bei KuM sind bereits jetzt gewaltig und sind auch unter dem Gesichtspunkt der Synergiebildung anzugehen.

Die Anmietung von Ladenflächen, um diese einem Verein zum Betrieb eines eigenen Museums zur Verfügung zu stellen, liegt nicht im Verantwortungsbereich der Museen der Stadt Nürnberg. Das bürgerschaftliche Engagement des Vereins Gustav e.V. ist zu loben und weitere Bemühungen, sich mit dem Widerstand gegen das NS-Regime in Nürnberg auseinanderzusetzen, werden ausdrücklich begrüßt. Gerne unterstützen die genannten Häuser der Erinnerungskultur den Verein Gustav e.V. bei dessen weiteren Vorhaben in der Beschäftigung und Sichtbarmachung des Themas.

Th/001/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 25.03.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Staatstheater Nürnberg

Bericht aus der Sitzung des Stiftungsrates vom 06.12.2021

Anlagen: 01_Komprimierter Wirtschaftsplan_2021-2022_Finanzplan

Bericht:

Der Bericht erfolgt mündlich.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Th/001/2022

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Berichtsvorlage Th/001/2022

Stiftung Staatstheater Nürnberg / Kulturausschuss März 2022

Stiftung Staatstheater Nürnberg

Finanzplan für die

Spielzeit 01.09.2021 bis 31.08.2022

Ergebniskonten SPZ 21/22 SPZ 20/21 SPZ 19/20 SPZ 18/19
Plan Plan Ist Stand: IV. Quartalsbericht Plan Ist Plan Ist
** Einnahmen aus Vorstellungen am Ort ** Gastspiele und sonstige Entgelte ** Textbücher, Programme u.ä. *** Einnahmen aus Vorstellungsbetrieb ** Mieten, Pachten, Spielstätten ** Vermietungen von beweglichen Sachen ** Ersatzleistungen *** Leistungsentgelte (privatrechtlich) ** Vermischte Einnahmen ** Spenden/Sponsoring ** Ausserordentl/periodenfremde Erträge *** Sonstige Einnahmen 51910100 Zuschuss Freistaat Bayern Mindereinnahme aus Kürzung Zuschuss wegen Finanzierung Drehscheibe Schauspielhaus -6.252.448 -57.410 -90.750 -6.400.608 -41.000 0 -5.110 -46.110 -162.500 -610.600 -80.000 -853.100 -21.128.281 0 -7.358.547 -54.410 -110.000 -7.522.957 -125.173 0 -5.110 -130.283 -256.193 -700.600 -80.000 -1.036.793 -21.128.281 0 -450.931 -13.432 -16.356 -480.719 -2.093 0 -40.251 -42.344 -4.380.959 -513.498 -232.037 -5.126.493 -21.128.281 -7.253.500 -22.410 -95.000 -7.370.910 -125.256 0 -8.200 -133.456 -90.744 -589.750 0 -680.494 -21.203.281 75.000 -4.117.854 -4.732 -64.095 -4.186.680 -103.260 -1.376 -6.565 -111.201 -256.446 -796.070 -364.374 -1.416.890 -21.128.281 -6.843.441 -15.000 -95.000 -6.953.441 -175.000 0 -8.200 -183.200 -147.616 -425.000 -18.000 -590.616 -21.203.281 75.000 -7.238.251 -53.210 -105.633 -7.397.095 -169.996 -18.082 -15.347 -203.425 -317.391 -472.212 -177.333 -966.936 -21.128.281
Zwischensumme Staatszuschuss bereinigt: -21.128.281 -21.128.281 -21.128.281 -21.128.281
51910200 Zuschuss Stadt Nürnberg Mindereinnahme aus Kürzung Zuschuss wegen Finanzierung Drehscheibe Schauspielhaus -21.128.281 0 -21.128.281 0 -21.128.281 -21.203.281 75.000 -21.128.281 -21.203.281 75.000 -21.128.281
Zwischensumme Zuschuss Stadt bereinigt: -21.128.281 -21.128.281 -21.128.281 -21.128.281
-60.000 -42.316.562 0 -47.966.118 -28.430 -42.284.992 0 -47.999.763 -5.000 -42.261.562 0 -50.829.018

2.404.731

943.941

4.738.831

8.087.503

24.937.501

2.087.605

27.025.107

7.446.342

130.615

34.602.064

84.836

10.101

0

1.045.567

317.424

1.457.928

30.478

47 44.178.019

2.447.594

950.439

5.519.799

8.917.832

26.951.664

1.945.956

28.897.620

7.172.033

175.925

36.245.578

88.388

87.814

52

1.096.953

323.249

1.596.455

127.222

4.870 46.891.957

2.706.239

999.682

6.841.368

10.547.288

26.989.495

2.502.736

29.492.230

6.957.273

216.713

36.666.216

91.771

156.004

46

985.507

312.420

1.545.747

131.539

0 48.890.790

** Produktion,Vorstellung,Vertrieb 4.158.261 4.050.207 3.758.837 3.821.473

** Energie, Wasser, Grundabgaben, Entsorgung 1.196.946 1.196.946 1.118.546 1.083.546

** Liegenschaften, Unterhalt, Mieten 4.854.194 4.855.932 4.887.715 4.778.827

*** Sach- und Dienstleistungsaufwand 10.209.401 10.103.085 9.765.098 9.683.846

* Festpersonal: Gehälter, Löhne, Erstat.Bez 29.444.171 29.126.073 28.092.605 28.099.113 * Gästepersonal: Gehälter, Löhne, Entgelte 3.628.043 3.732.561 3.707.901 3.806.649

** Gehälter, Löhne 33.072.214 32.858.634 31.800.506 31.905.762

** Beiträge Sozialversicherung 7.639.034 7.548.220 7.227.819 7.059.724

** sonstige Lohn- und Gehaltsaufwendungen 277.021 273.523 242.970 229.787

*** Personalaufwand 40.988.269 40.680.377 39.271.295 39.195.273

** Zinsen und ähnliche Aufwendungen 81.200 84.835 88.380 91.770

** Transferaufwendungen 119.880 163.840 163.840 155.030

** Andere sonstige ordentliche Aufwendung 0 0 0 0

** Aufwendungen für Rechte und Dienste 1.027.500 1.013.500 1.074.200 1.055.000

** Aufw. Beiträge, Sonstiges, Wertkorrekt 332.050 334.200 325.500 302.900

*** Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.560.630 1.596.375 1.651.920 1.604.700

*** Ausserordentl/periodenfremde Aufwendun 0 0 0 0

*** Steuern 4.900 0 0 0

**** Ausgaben 52.763.200 52.379.837 50.688.313 50.483.819

0

-3.788.099

0

-1.107.805

0

-1.938.228

sonstige Steuern 0 0 0 0

***** Summe 0 0 0 0

Stand: 08.06.2021

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 25.03.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Perspektiven am ehemaligen Bahnhof Märzfeld als Erinnerungsort

hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.12.2021

Antrag Die Guten vom 28.01.2022

Anlagen: 01_Antrag SPD vom 17.12.2021_AN_360_2021 02_Antrag Die Guten vom 28.01.2022_AN_054_2022 03_Sachverhalt

Sachverhalt (kurz): Der denkmalgeschützte Bahnhof Märzfeld mit seinen Gleisanlagen ist als Erinnerungsort an zwei Deportationen im November 1941 und im März 1942 von rund 2.000 jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus dem gesamten nordbayerischen Raum sowie die Ankunft mehrerer hunderttausend Kriegsgefangener sowie ziviler Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus ganz Europa während des Zweiten Weltkrieges von großer Bedeutung. Zusammen mit der Eigentümerin Deutsche Bahn AG erarbeitet die Verwaltung ein Gestaltungs- und Finanzierungskonzept für eine räumliche Verbesserung der Informationspräsentation sowie der Erinnerungsarbeit vor Ort. Als Grundlage dient der Beschluss des Kulturausschusses vom 04.03.2016.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Gestaltung des Erinnerungsorts Bahnhof Märzfeld soll barrierefrei und multilingual sein.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

KuM

BoB

Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung (Federführung: 2. BM unter Einbindung von KuM, Stpl, BoB, Stk) mit der Konkretion der Kostenkalkulation auf Basis des in der Vorlage beschriebenen Gestaltungskonzepts für den Erinnerungsort Bahnhof Märzfeld in Absprache mit der Deutschen Bahn AG als Eigentümerin und mit der Entwicklung eines Finanzierungsplans mit dem Ziel der Realisierung bis spätestens April 2025.

Perspektiven am ehemaligen Bahnhof Märzfeld als Erinnerungsort

Der Bahnhof Märzfeld wurde 1938 für die Reichsparteitage der NSDAP in Betrieb genommen. Als Erinnerungsort ist er von großer Bedeutung, da über seine Gleisanlagen zwei Deportationen im November 1941 und im März 1942 von rund 2.000 jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus dem gesamten nordbayerischen Raum in das nationalsozialistische Lager nach Jungfernhof bei Riga und ins Ghetto Izbica bei Lublin stattfanden. Außerdem fungierte er als Ankunfts- und Verteilerbahnhof für mehrere hunderttausend Kriegsgefangene sowie zivile Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus ganz Europa während des Zweiten Weltkrieges. Bis 1987 wurde der Bahnhof als „Bahnhof Nürnberg- Langwasser“ noch für den öffentlichen Personenverkehr genutzt. Die Reste der historischen Bahnhofsanlage mit Schaufassade und zwei Bahnsteigabgängen aus Backsteinmauerwerk mit Muschelkalksteinverkleidung stehen als Bestandteil des Flächen- und Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehemaliges Reichsparteitagsgelände“ seit 1973 unter Denkmalschutz (Denkmalliste Nr. D-5-64-000-2367).

Der ehemalige Bahnhof Märzfeld – bestehend aus Gleisanlagen, Tunnelbauten mit Bahnsteigaufgängen, Freifläche zwischen beiden Tunneln, Überresten des Bahnhofsgebäudes – befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Die Gleisanlagen werden derzeit weiterhin für den Güter- und Rangierverkehr genutzt. Einer der unter den Gleisen verlaufenden Tunnel ist eine wichtige Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Langwasser-Nord und -Süd. Im Jahr 2008 wurden durch SÖR Sicherungsmaßnahmen an dem Tunnelbauwerk vorgenommen. Auf Grund seiner Bedeutung als Wegeverbindung fand der ehemalige Bahnhof Märzfeld auch Aufnahme in das vom Stadtrat Nürnberg am 16.12.2015 angenommene „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Südost“ (INSEK Südost).

In unmittelbarer Nähe des ehemaligen Bahnhofs Märzfeld hat die Stadt am 07.04.2021 eine Teilfläche des Geländes der Prinovis GmbH & Co. KG erworben und wird hier in den nächsten Jahren verschiedene Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Schulformen neu errichten. Die Auseinandersetzung mit dem Bahnhofsgelände als Täter- und Opferort nationalsozialistischer Gewaltherrschaft gewinnt insofern an zusätzlichem Gewicht. Eine sichtbare Bewusstmachung der Ortsgeschichte und eine räumliche Aufwertung sind dringend geboten.

1. Bisheriges Vorgehen

Bislang wurde seitens der Verwaltung versucht, die baulich-stadtplanerischen Vorhaben mit der Verbesserung der historischen Ortsinformation zusammen zu planen. Auf einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion vom 07.05.2014 hin starteten Gespräche zwischen der Verwaltung und der Deutschen Bahn als Eigentümerin für ein künftiges Gesamtkonzept inklusive der Tunnelsanierung. Der Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin legte zusammen mit den Museen der Stadt Nürnberg dem Kulturausschuss am 04.03.2016 ein Gestaltungskonzept zur Verbesserung der historischen Informationen vor Ort vor. Es bildet auch aktuell die Grundlage für eine Umsetzung unter den Prämissen Erhöhung der Informations- und Aufenthaltsqualität sowie Sichtbarmachung der noch erhaltenen historischen Bauzeugnisse (vgl. Punkt 3). Eine hierzu angeforderte grobe Kostenschätzung von der Deutschen Bahn als Eigentümerin belief sich auf 162.597,10 Euro, die notwendigen statischen und geologischen Untersuchungen wurden noch nicht berücksichtigt.

Angesichts der Kostenhöhe wurde auf Initiative des Geschäftsbereichs Kultur im Jahr 2017 versucht, eine ganzheitliche Förderstruktur im Rahmen des von Stpl initiierten „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Südost“ zu entwickeln. Eine Ortsbegehung am 10.09.2018 unter Beteiligung

von 2. BM, KuM, Stpl, Vpl, SÖR und WiF mit Vertretern der Deutschen Bahn erbrachte zwar die grundsätzliche Zustimmung der Eigentümerin zur Gestaltungskonzeption, aber keine Detaillierung der Kosten. Offen blieb außerdem die künftige Übernahme der Pflegekosten für die neu zu schaffende Freifläche. Die Fragen nach konkreten Kosten und deren Aufteilung, wie in den Anträgen der SPD- Fraktion vom 23.04.2018 und von Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2018 nachgefragt, konnten noch nicht beantwortet werden.

Mittlerweile aufgekommene Gestaltungsvorschläge Dritter unter Einbeziehung der Wiederöffnung der Bahnsteigzugänge wurden seitens des Geschäftsbereichs Kultur und des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände am 17.04.2018 mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern unter anderem der Israelitischen Kultusgemeinde Nürnberg, der Stadtbild-Initiative Nürnberg und Geschichte Für Alle e.V. intensiv diskutiert. Die Umsetzung der bisherigen städtischen Konzeption wurde am wahrscheinlichsten erachtet.

Eine weitreichende Lösung hinsichtlich der Gesamtthematik am vormaligen Bahnhof Märzfeld und der Kostenkonkretion wurde damals nicht gefunden. Seitens SÖR wurde im Herbst 2018 die Fundamentierung der beiden vorhandenen Informationsstelen als „Aufwertung des Umfeldes“ veranlasst. Im Zuge der Bewerbung Nürnbergs um den Titel Kulturhauptstadt Europas im Jahr 2025 prüfte das damalige Bewerbungsbüro alternative Herangehensweisen in Kooperation mit externen Partnern wie der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg. Gleichzeitig verbreiterte das Dokumentationszentrum die Wissensbasis über die am Bahnhof Märzfeld angekommenen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter mit Hilfe eines internationalen Forschungsprojektes. Die Erkenntnisse hieraus wurden im Dokumentationszentrum und in der Sonderausstellung „Das Reichsparteitagsgelände im Krieg“ vom 09.05.2019 bis 08.03.2020 ebenso wie in einer gleichnamigen Begleitpublikation der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine Wanderausstellung mit den wesentlichen Inhalten wurde unter anderem im polnischen Oppeln am 60. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen am 01.09.2019 gezeigt. Das Dokumentationszentrum hat sich seither als wichtiger Ansprechpartner für noch lebende ehemalige Kriegsgefangene, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie deren Angehörige und Nachfahren etabliert. Aktuell erreichen das Dokumentationszentrum von den verschiedenen Opfergruppen Anfragen aus aller Welt mit dem Wunsch um Information und Besichtigung unter anderem des Bahnhofsareals.

2. Aktueller Stand

Mittlerweile hat die Deutsche Bahn am ehemaligen Bahnhof Märzfeld in den Tunneln und an den Gebäudefassaden die Graffiti entfernen lassen. Zudem wurde der starke Pflanzenbewuchs zwischen der Gleisböschung und der historischen Bahnhofsfassade entfernt. Seitens der Deutschen Bahn wurde im Jahr 2021 eigens ein Projektmanager bestellt sowie das DB-Museum eingeschalten. Dem Austausch zwischen den Bahnbeteiligten und dem Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin folgte am 07.02.2022 eine erneute Ortsbegehung. Auf folgendes Vorgehen wurde sich verständigt:

Die Basis der Umgestaltungen zum Erinnerungsort bildet weiterhin die dem Kulturausschuss am 04.03.2016 vorgestellte Grundkonzeption:

 Herstellung der Zugänglichkeit zur Schaufassade des Bahnhofsgebäudes mittels Entfernung des Bewuchses und Zurücksetzung der Zaunabsperrung;  Erhalt der historischen Bausubstanz durch denkmalgerechte Sicherung der Fassade des Bahnhofsgebäudes;  Herstellung einer barrierefrei zugänglichen Freifläche vor der Fassade zum Aufenthalt für kleinere Personengruppen;

 Neuinstallation von Informationsträgern in den Zugangsnischen des Bahnhofsgebäudes mit Hinweisen beispielsweise über die vom Bahnhof Märzfeld deportierten oder hierher verbrachten Opfergruppen nationalsozialistischer Gewaltherrschaft und deren Herkunft;  Versetzung der beiden Stelen des Geländeinformationssystems auf die entstehende Freifläche für den direkten Blickbezug zur historischen Fassade;  Thematische Einbindung des historischen Ortes „Bahnhof Märzfeld“ in die neue Dauerausstellung im Dokumentationszentrum und in das pädagogische Vermittlungskonzept für das gesamte ehemalige Reichsparteitagsgelände.

Ein eigener Museumsbetrieb oder die Zugänglichkeit zu den Innenbereichen des Bahnhofsgebäudes sowie zu den früheren Bahnsteigen sind nicht vorgesehen. Durch den fortgesetzten Gleisbetrieb wären entsprechende Sicherungsmaßnahmen notwendig, die Vermittlungsarbeit durch die Lärmintensität stark eingeschränkt. Geprüft werden soll, ob durch eine außenliegende Stahlrohrtreppe zumindest ein Überblick auf die Gleisanlagen möglich wäre. Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände bleibt der zentrale Ort, wo die historischen und die räumlichen Zusammenhänge dargestellt und erläutert werden. Die sichtbare Markierung der erhaltenen historischen Bereiche des Reichsparteitagsgeländes mittels ortsspezifischer Informationsträger ergänzt die zentrale Gesamtdarstellung auf dezentrale Weise.

Die Eigentumsverhältnisse am vormaligen Bahnhof Märzfeld sowie den Tunneln und den Gleisanlagen bleiben von den genannten Maßnahmenvorschlägen ebenso unberührt wie die weiterhin bestehende Rechtsgültigkeit der Vertragsvereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und der damaligen Deutschen Bundesbahn vom 15.06./29.06.1973. Demgemäß müsste die Stadt für alle Kosten, die dem Erhalt dienen, und für gewünschte bauliche Veränderungen alleine aufkommen, insofern es sich nicht um notwendige Ausgaben für die Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs handelt. Eine genaue Schätzung kann weiterhin nur die Deutsche Bahn als Eigentümerin vornehmen. Eine mögliche Beteiligung an den noch nicht bekannten Kosten wurde seitens der Deutschen Bahn jedoch in Aussicht gestellt.

3. Weitere Schritte

Es wird angeregt, dass die Deutsche Bahn in der praktischen Kostenkonkretisierung für die Umsetzung des Vorschlags des Geschäftsbereichs Kultur, konkret die unter Punkt 3 genannten Aspekte, durch die entsprechenden Verwaltungsstellen unterstützt wird.

Nach den im Jahr 2018 durch SÖR durchgeführten und auch finanzierten Verbesserungsmaßnahmen – Befestigung der Informationsstelen, der Auslichtung der Grünfläche zwischen der Unterführung U-Bahn und Unterführung Bahnhof Märzfeld sowie der Graffiti-Beseitigung an den Wänden – kann SÖR aktuell mit den zur Verfügung stehenden Kapazitäten unter Berücksichtigung der bereits langfristig eingeplanten städtischen Projekte und Maßnahmen eine Erarbeitung bzw. Unterstützung zur Konkretisierung der Kosten aus fachlicher Sicht derzeit nicht begleiten. Für die Gestaltung der Freifläche vor der historischen Bahnhofsfassade soll stattdessen auf die Erfahrung eines Fachplaners mit vergleichbaren Projekten zurückgegriffen werden. Hinzukommt die denkmalpflegerische Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde für gestalterische Umsetzungsschritte und die Kostenrelevanz baulicher Sicherungsmaßnahmen an der Bahnhofsfassade sowie die Ermittlung entsprechender Fördermöglichkeiten im Rahmen der Stadtentwicklung durch das Stadtplanungsamt. Auf dieser Basis soll eine Kostenkonkretion und ein Förderszenario erfolgen, über das der Stadtrat befinden und eine mögliche städtische Kostenbeteiligung beschließen kann.

Die Umsetzungsmaßnahmen der Neugestaltung am vormaligen Bahnhof Märzfeld sollen spätestens bis zum 80. Jahrestag der Befreiung des Kriegsgefangenenlagers Nürnberg-Langwasser am 17.04.2025 erfolgt sein.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 25.03.2022 öffentlich Beschluss

Betreff: Neufassung Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem

ehemaligen Reichsparteitagsgelände

hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.10.2021

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 11.11.2021

Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 15.11.2021

Anlagen: 01_Antrag SPD vom 20.10.2021_AN_323_2021 02_Antrag Grüne vom 11.11.2021_AN_335_2021 03_Antrag Grüne vom 15.11.2021_AN_337_2021 04_Sachverhalt 05_Leitlinien_Stand 2004

Sachverhalt (kurz): Der Stadtrat beschloss am 19.05.2004 erstmals „Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände". Sie bilden den Rahmen für die Auseinandersetzung mit den sichtbaren Hinterlassenschaften der NS-Zeit im Nürnberger Südosten. In den vergangenen fast zwei Jahrzehnten haben sich die Bedingungen und Umgangsformen mit den Baurelikten der NS-Zeit jedoch verändert. Daher sollen die bestehenden Leitlinien/Leitgedanken von 2004 in einem partizipativen Prozess mit verschiedenen Interessenten und Gruppen überprüft und angepasst werden.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Leitlinien sollen auch künftig die Grundlage für verschiedene Umgangsformen einer pluralen Gesellschaft mit dem ehem. Reichsparteitagsgelände bilden und entsprechend angepasst werden.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Ref. I/II/Stk

Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss beschließt, dem skizzierten Vorgehen zuzustimmen.

Neufassung Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit

dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände

1. Aktueller Sachstand

Zusammen mit der Eröffnung des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände am 04.11.2001 stellen die am 19.05.2004 vom Stadtrat einstimmig beschlossenen „Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände“ einen entscheidenden Schritt der Stadt Nürnberg in der Debatte um eine zeitgemäße Erinnerungskultur dar. Beides ist Ausweis der aktiven Annahme der NS-Vergangenheit der Stadtgeschichte und dokumentiert die Verantwortung, sich dauerhaft damit auseinanderzusetzen.

Die Grundaussage der Leitlinien hat unverändert Bestand: Für die Stadt Nürnberg ist die Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände keine Frage des „Ob“, sondern des „Wie“ – zumal Rassismus, Antisemitismus, Rechtsextremismus und ein neuer Nationalismus in immer stärkerem Maße demokratische Gesellschaften bedrohen.

Der größer werdende zeitliche Abstand zur NS-Zeit verändert die Sichtweisen auf die baulichen Relikte des Nationalsozialismus und bringt neue Formen der Aneignung und des Umgangs mit sich. Dieser Wandel ist in den Leitlinien von 2004 mit der Zielsetzung zur inhaltlichen Offenheit gegenüber künftigen Generationen zwar benannt, aber nicht näher ausgeführt. Bei grundsätzlicher Bewahrung des historischen Erbes des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes soll die Neufassung der Leitlinien den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen.

2. Veränderungen im Nürnberger Südosten

Das ehemalige Reichsparteitagsgelände und sein Umfeld haben sich seit der Jahrtausendwende städtebaulich stark gewandelt. Der Neubau der Arena Nürnberger Versicherung, der Neubau der Teambank mit Parkhaus, der Umbau des Frankenstadions zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006, der Ausbau der NürnbergMesse u.a. mit einem neuen Parkhaus und der Neubau der Bertolt-Brecht-Schule sind hier als Beispiele ebenso zu nennen wie jüngst der Ausbau des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände und die Planungen für die Kongresshalle als künftigen Kulturstandort für ein Ausweichquartier des Opernhauses und für künstlerische Ermöglichungsräume. Zusammen mit der Entwicklung von Zeppelinfeld und Zeppelintribüne zum Lern- und Begegnungsort wird die Sichtbarkeit des historischen Ortes Reichsparteitagsgelände gestärkt. Der Multifunktionalität als Ort für Kultur, individueller oder organisierter Freizeit und Naherholung steht die historische Bedeutung und ihre weltweite Bekanntheit nicht entgegen.

Nicht unterschätzt werden darf in der stadträumlichen Entwicklung, dass in südwestlicher Nachbarschaft zum ehemaligen Reichsparteitagsgelände auf dem früheren Gelände des Südbahnhofs der neue Stadtteil Lichtenreuth entsteht. Dort hat die neugegründete Technische Universität Nürnberg für künftig bis zu 5.000 Studierende aus aller Welt ihre Heimat gefunden.

Die Leitlinien/Leitgedanken für den künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände müssen diesen 2004 nicht absehbaren Gesamtentwicklungen Rechnung tragen, soll der historische Ort von internationaler Bedeutung weiterhin als solcher wahrgenommen werden können und seine Funktion als lebendiger Stadtraum mit unterschiedlichen Aneignungsformen einer pluralen Stadtgesellschaft erhalten bleiben.

  1. Novellierung der städtischen Leitlinien im Umgang mit dem ehemaligen Reichspar-

teitagsgelände

3.1. Unveränderte Grundlagen

Der einstimmige Beschluss des Stadtrates vom 19.05.2004 schuf die Voraussetzungen, um heute über eine Fortentwicklung des Umgangs mit den NS-Hinterlassenschaften des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes überhaupt nachdenken zu können. Eine bauliche Überformung und damit Veränderung des historischen Ortes, wie in den 1950er Jahren beispielsweise mit der weitgehenden Überbauung des unfertig gebliebenen Märzfeldes oder mit der Sprengung der Pfeilergalerie der Zeppelintribüne geschehen, war seit der Verabschiedung der Leitlinien nicht mehr möglich. Die noch erhaltenen denkmalgeschützten Bauten werden weder rekonstruiert noch lässt man sie verfallen; vielmehr sollen sie mit all ihren Zeitspuren auch künftigen Generationen zur vielfältigen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit und ihren Folgen dienen. Das bedeutet aber keine Musealisierung, sondern Offenheit in der alltäglichen Nutzung und Aneignung. Das ehemalige Reichsparteitagsgelände ist kein Freilichtmuseum, sondern ein lebendiger Stadtraum, der bereits vor 1933 eine wichtige Funktion für die Stadtgesellschaft als Naherholungs- und Freizeitstätte hatte.

Hieraus sind weiterhin Schlüsse zu ziehen, die den fortgesetzten Rahmen bilden, innerhalb dessen die Novellierung der Leitlinien diskutiert werden soll:

 Das ehemalige Reichsparteitagsgelände ist ein international wichtiger und einmaliger Ort der Zeitgeschichte. Die Auseinandersetzung damit ist eine immerwährende Verpflichtung für die Stadt Nürnberg. Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände erfüllt als zentraler Anlaufpunkt diese Aufgabe für die Stadtgesellschaft.  Die nationalsozialistischen Bauten auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände stehen seit 1973 unter Denkmalschutz und dienen der Auseinandersetzung mit ihrer Entstehungszeit. Das bedeutet zum einen, sie sind weiterhin erkennbar kommenden Generationen zu erhalten, zum anderen ist die Form des Umgangs mit ihnen offen.  Das ehemalige Reichsparteitagsgelände ist zwar ein historischer, aber kein historisierter Ort. Neben der Geschichtsvermittlung steht er weiteren Funktionen wie der Naherholung, dem Freizeit- und Sportbetrieb offen, die selbst historische Wurzeln haben und das Bild vom „Volkspark Dutzendteich“ geprägt haben.  Seit den 1960er Jahren sind die NürnbergMesse auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände ebenso etabliert wie das jährliche Nürnberger Volksfest im Frühling und Herbst sowie zwei jährliche Großveranstaltungen mit dem Musikfestival „Rock im Park“ und der Motorsportveranstaltung Norisring, die große Flächen in Anspruch nehmen und zeitweise dem öffentlichen Zugang entziehen.  Ein Gesamtplan für das ehemalige Reichsparteitagsgelände ist konzeptionell und baulich auf Grund unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse, Zuständigkeiten und Nutzungsanforderungen nicht umsetzbar. Als Erkenntnis aus dem städtebaulichen Wettbewerb des Jahres 2001 sind für stadtplanerische Fragen weiterhin Einzelfalllösungen zu finden.

3.2. Neue Fragestellungen

Die Sichtweise auf die NS-Vergangenheit ist heute eine andere als vor 20 Jahren. Sie ist heterogener, gesellschaftlich pluraler, multiperspektivisch und internationaler.

 Auf welches Gebiet sollen die neugefassten Leitlinien Anwendung finden? Die heute noch sichtbaren Bereiche des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes vom Luitpoldhain als historischer Grenze im Norden bis zu den Fundamentresten des ehemaligen Märzfelds im Süden an der Karl-Schönleben-Straße umfassen bereits rund vier Quadratkilometer. Bereiche wie die Lager im Süden oder die sogenannte „KdF-Stadt“ im Nordosten sind heute überbaut und nicht mehr erkennbar. Einzelne historische Orte wie der ehemalige Bahnhof Märzfeld sind bisher nur über das Geländeinformationssystem erschlossen, aber nicht Bestandteil der Leitlinien.  Welche Einrichtungen, Gruppen oder Einzelpersonen gilt es zu involvieren? Die Bandbreite soll dabei die pädagogische Praxis der Partnerinnen und Partner des Studienforums im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände wie Geschichte für Alle e.V., DoKuPäd-Kreisjugendring Nürnberg-Stadt und die Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus ebenso widerspiegeln wie den Diskurs mitprägende bürgerschaftliche Akteure wie BauLust e.V., aber auch bisher noch nicht gehörte Gruppen und Einzelpersonen der Stadtgesellschaft, die zu einer Beteiligung angeregt werden sollen.  Wie kann den in den Leitlinien von 2004 zwar angeregten, aber bisher nur unzureichend umgesetzten Aneignungsformen durch künstlerische Mittel mehr terminlicher und geographischer Raum gegeben werden?  Wie sind Aneignung und Präsenz der demokratischen Zivilgesellschaft generell zu stärken, um sowohl am historischen Ort selbst den Missbrauch als Kulisse für rechtsextreme und strafwürdige Handlungen zu verhindern, als auch entsprechend präventive Bildungsarbeit weiter zu intensivieren?

Die Neufassung der Leitlinien muss auf diese und weitere Fragen Antworten finden, die im Verwaltungshandeln ebenso wie in der künftigen Nutzung des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes auch in Zukunft allgemeingültige Akzeptanz erlangen und deren praktische Anwendung erlauben. Nur im Dialog mit der Stadtgesellschaft, der Politik und innerhalb der Verwaltung ist dies wie 2004 als Prozess zu erreichen.

4. Nächste Schritte

Die Verwaltung schlägt folgende schrittweise Vorgehensweise zur Novellierung der Leitlinien/Leitgedanken der Stadt Nürnberg im künftigen Umgang mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände vor:

  1. Bildung einer städtischen Arbeitsgruppe aus den Geschäftsbereichen, die mit unterschiedlichen Themen und Zuständigkeiten rund um das ehemalige Reichsparteitagsgelände befasst sind, und Entwurf eines im Kulturausschuss vorzustellenden Fragenkatalogs sowie einer Liste von Adressaten, an die der Fragenkatalog mit Bitte zur Abgabe von Stellungnahmen versandt werden soll. Arbeitsschritt bis Ende des 2. Quartals 2022. 2. Diskussion der eingegangenen Ergebnisse mit verschiedenen Fachgremien und externen Fachleuten aus allen gesellschaftlichen Bereichen wie dem Kuratorium Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, dem Wissenschaftlichen Beirat für den historischen Erinnerungsort Reichsparteitagsgelände usw. sowie den Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrats. Arbeitsschritt im 3. und 4. Quartal 2022.

  2. Zusammenfassung des Diskussionstandes und verschiedene öffentliche Formate hierzu als Grundlage für eine Beschlussvorlage für den Stadtrat. Arbeitsschritt bis Ende des 2. Quartal 2023.

Bis zum Beschluss der neugefassten Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände behalten die Leitlinien von 2004 ihre Gültigkeit. Die interadministrative Koordinierungsgruppe ehemaliges Reichsparteitagsgelände ist gemäß AdON vom 21.07.2004 weiterhin „rechtzeitig in alle Planungen der Geschäftsbereiche und Dienststellen, die das ehemalige Reichsparteitagsgelände betreffen oder tangieren“, einzuschalten und zur Stellungnahme aufgefordert.

Für den skizzierten Prozess stehen bislang weder gesonderte Personal- noch Sachmittel zur Verfügung. Aktuell binden die Prozesse der Umsetzung des Lern- und Begegnungsortes Zeppelinfeld und Zeppelintribüne sowie die Entwicklung der Kongresshalle zum Ort für Kunst und Kultur die vorhandenen personellen und finanziellen Kapazitäten in erheblichem Maße. Dies beeinflusst den skizzierten Zeitplan ebenso wie die Unwägbarkeiten der anhaltenden COVID-19-Pandemie, in welcher Form die angedachten Beteiligungs- und Informationsformate für eine zukunftsweisende Entscheidung in Hinblick auf die Nürnberger Erinnerungskultur die NS-Zeit und den Umgang damit betreffend letztlich stattfinden können.

Leitlinien/Leitgedanken zum künftigen Umgang der

Stadt Nürnberg mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände

Ausgangsposition:

Die Stadt Nürnberg ist verpflichtet, sich mit dem ehemaligen

Reichsparteitagsgelände auseinander zu setzen. Es geht nicht um das

Ob, sondern um das Wie.

Die Stadt Nürnberg ist sich bewusst, dass sie dabei die

Hauptverantwortung für ein nationales Erbe trägt. Dies heißt aber auch,

dass die Kommune bei der Bewältigung dieser Aufgabe nicht allein

gelassen werden darf. Bund und Land sind weiterhin in der Pflicht.

Die Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände

ist als offener Prozess im öffentlichen Dialog ohne vorgegebenes Ende

zu führen. Daher kann es eine für alle Zeiten geltende städtebauliche

oder architektonische „Gesamtlösung“ nicht geben. Gleichwohl orientiert

sich die Stadt an Zielen im Umgang mit dem historischen Areal.

Ziele:

Die Zeugnisse der NS-Zeit sind als Denkmäler und Geschichtsquellen in

ihrem heutigen Aussehen, das teilweise bereits nur noch Reste eines

früheren Zustands darstellt, zu bewahren. (Dies bedeutet auch, dass ihre

räumliche Wirkung im Umfeld erhalten bleibt.) Angestrebt wird weder ein

bewusster Verfall der Bausubstanz noch eine Rekonstruktion des nicht

mehr Vorhandenem.

Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände mit dem

Studienforum ist der Nukleus für die Auseinandersetzung mit dem

Reichsparteitagsgelände und der NS-Zeit. Diese Bildungsstätte wird den

Erfordernissen nach sukzessive ausgebaut.

Die Vermittlung von Wissen und die Anstöße zum Nachdenken über das

Areal müssen jedoch darüber hinaus gehen. Das gesamte ehemalige

Reichsparteitagsgelände ist auch als „Lernort“ zu begreifen und zu

nutzen. Dies sollte auf zweierlei Weise geschehen:

Informationsinseln im Gelände vermitteln in knapper Form Grundwissen

über das Reichsparteitagsgelände und die Reichsparteitage. Daneben

sollen (künstlerische) Angebote geschaffen werden, die politisch

Interessierten und zufälligen Passanten und Freizeitnutzern andere

Zugänge in der Beschäftigung mit dem Gelände und der NS-Zeit

ermöglichen.

Die Bedeutung des Ortes als „nationales Erbe“ erfordert eine

künstlerische Auseinandersetzung mit internationaler Beteiligung.

Grundprinzip dieser „Kontrapunkte“ zum historischen Erbe soll sein, mit

einer anderen Sprache auf Inhalte und Ausdrucksformen der NS-Zeit zu

reagieren als sie die früheren Urheber pflegten. Als Antwort auf die auf

„tausend Jahre“ angelegte NS-Architektur samt ihrer intendierten

Ideologie sind weder Mystifizierung noch Monumentalisierung

angebracht. Dem totalitären System der Bauherren und ihrer Architektur

setzt Nürnberg das demokratisch-pluralistische Denken der Gegenwart

entgegen. Die angestrebten künstlerischen Auseinandersetzungen sind

deshalb dezidiert als „temporäre Lösungen“ zu sehen, die keineswegs

für die „Ewigkeit“ geschaffen werden. Der freie Raum soll nicht

„musealisiert“ werden.

Die Nutzung des Geländes für verschiedene Freizeitaktivitäten ist

akzeptiert und erwünscht. Durch entsprechende

Infrastrukturmaßnahmen ist die Erholungsfunktion der Parklandschaft

weiter zu stärken. Als Ort der Erholung, der zwanglosen Begegnung und

der nichtorganisierten Gemeinschaftlichkeit erfüllt das Gelände auf diese

Weise auch eine wichtige Funktion für eine pluralistische

Stadtgesellschaft.

Ein weiterer Flächenverbrauch für kommerzielle Nutzungen ist nicht

angeraten. Jedwede neue Bebauungsgesuche sind auf ihre

Vereinbarkeit mit vorgenannten Zielen zu überprüfen.

Grundsätzlich dürfen keine Festlegungen getroffen werden, die

nachfolgenden Generationen die Möglichkeit verschließen würden, eine

eigene Form des Umgangs zu finden und mit eigenen Antworten auf die

NS-Hinterlassenschaft zu reagieren.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 25.03.2022 öffentlich Bericht

Betreff: Faire Mietkonditionen für Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter der lokalen Szene

bei städtischen Veranstaltungsorten

hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16.11.2021

Anlagen: 01_Antrag Bündnis 90_Die Grünen vom 20211116_AN_342_2021 02_Bericht

Bericht:

Die Verwaltung berichtet über grundsätzlich für eine kulturelle Nutzung durch die freie lokale Szene zur Verfügung stehenden kommunalen Veranstaltungsorte und unter welchen Konditionen diese der freien lokalen Kunst- und Kulturszene als Spielorte zur Verfügung gestellt werden können.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Nutzung von kommunalen Veranstaltungsräumen steht der gesamten Stadtbevölkerung grundsätzlich offen.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Bericht | Faire Mietkonditionen für Kulturveranstalter/-innen

Die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in Folge der Corona-Pandemie schränkten Kulturveranstalterinnen, Kulturveranstalter und Kulturschaffende seit März 2020 in besonderer Weise ein. De facto bedeuteten die im Rahmen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossenen Maßnahmen gerade auch für den Veranstaltungsbetrieb und hier insbesondere im performativen Bereich schwerste Einschränkungen in Berufsausübung und der Möglichkeit, ökonomisch sinnvoll einer künstlerischen Profession nachzugehen. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte hat der Geschäftsbereich Kultur bereits in den zurückliegenden Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, um im Rahmen der jeweils geltenden Vorgaben auf kommunalen und öffentlichen Flächen vor allem einen Außenspielbetrieb zu ermöglichen. Hierzu gehörten etwa die durch das Projektbüro im Geschäftsbereich Kultur 2020 und 2021 initiierten Sonderformate „Back to live – eine kleine Hofmusik“, „Kunst- Anschlag – Signale aus der Kunst-Szene“, „Lost & Found – ein Kunst- Parcours“ (Ausgabe 1 im Stadtpark, Ausgabe 2 im Burggraben), „Rathaus- Musik“, „Seebühne am Dutzendteich“, „Musikspeicher“ im Spittlertorzwinger als Kooperation mit der Musikzentrale und 20 Nürnberger Initiativen, Clubs und Vereinen, Muse im Museum“, „Rauhnächte-Festival“, in deren Rahmen eine große Zahl von lokalen und regionalen Kulturschaffenden aller Sparten involviert werden konnten. Dies inkludierte zahlreiche honorierte Auftrittsmöglichkeiten im öffentlichen Raum und in Räumlichkeiten, die kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden.

Sondernutzungen des öffentlichen Raums unterliegen generell einer

Genehmigung durch das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg. Für alle Sondernutzungen gelten die vom Stadtrat beschlossene Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung sowie das Sondernutzungsgebührenverzeichnis. Hierin sind keine durch das Liegenschaftsamt einzuhaltenden Gebührenhöhen festgelegt und es gibt in vielen Fällen keinen Ermessensspielraum für die Verwaltung. Lediglich bei Sondernutzungen, die im öffentlichen Interesse liegen, Sondernutzungen von Einrichtungen der öffentlichen Hand, sowie bei ausschließlich zu sozialen und karitativen Zwecken ausgeübten Sondernutzungen kommt eine Gebührenermäßigung oder eine Gebührenbefreiung in Frage. Im Falle von Sondernutzungen, bei denen das kommunale Sondernutzungsgebührenverzeichnis einen Gebührenrahmen vorsieht, bewegen sich die von LA festgelegten Sondernutzungsgebühren für kulturelle Zwecke eher am unteren Ende des Gebührenrahmens. Bei langjährig bewährten und nicht durch die Stadt Nürnberg durchgeführten Veranstaltungen nehmen die Sondernutzungsgebühren im Vergleich zu den übrigen durch die Veranstaltenden zu tragenden Kosten für Sicherheit oder Energie einen untergeordneten Stellenwert ein.

Durch das Liegenschaftsamt werden keine Gebäude betreut, die als Veranstaltungsorte für kurzfristige Nutzungen dienen. Gemäß den Festlegungen im Geschäftsverteilungsplan der Stadt Nürnberg sind für alle Vermietungen, die kürzer als ein Jahr laufen, die hausverwaltenden Dienststellen der jeweiligen Örtlichkeit verantwortlich. Den Großteil dieser Nutzungen verwaltet der Geschäftsbereich Kultur mit seinen Dienststellen und Einrichtungen. Die wenigen durch das Liegenschaftsamt längerfristig zur kulturellen Nutzung vermieteten Objekte sind direkt an einen Kulturträger vergeben. Oftmals werden die hiermit verbundenen Mietzahlungen stark bezuschusst. Desgleichen haben alle Kulturdienststellen im Geschäftsbereich Kultur Bühnenpraxis und Aufführungstätigkeit nach Kräften gefördert und ermöglicht. Der Geschäftsbereich hat hierzu regelmäßig ausführlich berichtet. Bereits zu Beginn des Jahres 2021 erfolgte zudem ein öffentlicher Aufruf an lokale und regionale Kulturschaffende auf der Suche nach geeigneten Aufführungs- und Präsentationsflächen, sich direkt mit den zuständigen Ansprechpartnern im Geschäftsbereich und den Dienststellen sowie mit dem Liegenschaftsamt in Verbindung zu setzen. Das Angebot, die diversen Raumsituationen in unterschiedlichsten Größen und Kapazitäten, von Saalbauten für mehrere hundert Menschen wie Räumen für kleinste Gruppenarbeiten, zu nutzen, gilt weiterhin, die Liste der verantwortlichen Ansprechpersonen: https://www.nuernberg.de/internet/nuernbergkultur/auftrittspotentiale_fuer_kun st_und_kulturschaffende.html Dabei unterscheiden sich die Möglichkeiten der Unterstützung durch die spezifische Ausrichtung der jeweiligen Kulturdienststelle. Das Amt für Kultur und Freizeit (KuF) versteht sich als soziokulturell ausgerichteter Kulturanbieter. Kulturschaffende, oft auch im Bereich des Nachwuchses, werden im Zuge von Kooperationen intensiv gefördert, nicht nur durch kostenfreie Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten, sondern auch vor, während und nach Festivals und Veranstaltungen durch erfahrenes Kulturmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie technische Beratung wie Unterstützung. Zudem arbeitet das KuF auch auf Honorarbasis mit vielen freien Kunst- und Kulturschaffenden, insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung, in der Zusammenarbeit mit Schulen oder bei allgemein öffentlich zugänglichen Angeboten. Es sieht sich dabei der Diversität der Stadtgesellschaft verpflichtet und begleitet inter- wie transkulturelle Aufbauprozesse intensiv. Die Größe der Räumlichkeiten, die durch KuF zur Verfügung gestellt werden können, ist äußerst heterogen und reicht von Saalbauten mit einer Kapazität für bis zu 500 Personen bis hin zu kleinen Gruppenräumen. Das Raumangebot ist dezentral über das Stadtgebiet verteilt. Im Rahmen von Kooperationsveranstaltungen zwischen Kulturladen und Freier Szene und Kulturinitiativen fallen grundsätzlich keine Mieten für die Überlassung von Räumen an. Ggf. müssen entstehende Kosten für Veranstaltungstechnik und Gastronomie in Rechnung gestellt oder zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt werden.

Das Raumangebot für Veranstaltungen und Formate, die nicht auf Kooperationsbasis durchgeführt werden, steht unter Berücksichtigung eines in drei Kategorien gestaffelten Mietpreistarifes zur Verfügung. Letztere dienen vor allem der Wirtschaftlichkeit, werden aber aufgrund des kulturpolitischen Auftrags bei Nachfragen entsprechend disponiert. Grundsätzlich wird die mehrheitliche Nutzung der Räumlichkeiten und Außenspielflächen von KuF durch die Nutzung von Vereinen, Initiativen und Freien Akteurinnen und Akteuren für regelmäßige Zusammenkünfte ihrer Mitglieder oder für öffentliche Veranstaltungen von Wohlfahrtsorganisationen, Bürgervereinen, Initiativen und Gruppen mit gemeinnützigen Zielen sowie von anerkannten Institutionen, Schulen usw. mit Sitz in Nürnberg zu den genannten Konditionen bestritten. Auch das KunstKulturQuartier (KuKuQ) mit seinen verbundenen Einrichtungen versteht sich als Kulturanbieter mit einem besonderen Fokus auf die Ermöglichung der Aktivitäten freier Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstalter und hat seit Beginn der Corona-Pandemie über das bisherige Maß hinausreichende Flächen-, Raum- und Technik- (Streaming) Angebote eingerichtet. Dies betrifft dabei insbesondere die Einrichtungen Künstlerhaus mit K:osk 93, Kunsthaus, Katharinenruine als innerstädtischer Open-Air-Spielort und die Tafelfalle. Ein Großteil des Gebäudes des Künstlerhauses wird derzeit im Verlauf des 3. Bauabschnittes ertüchtigt und erneuert. Mit der für Herbst 2022 geplanten Wiedereröffnung nach erfolgter Generalsanierung werden daher für Kulturveranstalterinnen und –Veranstalter wieder die hier verorteten Raumangebote in Gänze zur Verfügung stehen. Der Festsaal des Künstlerhauses wird wieder bespielbar sein und angemietet werden können. Vor der umbaubedingten Schließung waren die Mietgebühren für kommerzielle und gemeinnützige Nutzungen gesondert dargestellt. Eine neue Mietpreisregelung muss noch vor Wiedereröffnung festgelegt werden. Mietfrei überlassen werden dann wieder kleinere Räumlichkeiten für Veranstaltergruppen wie Musikverein e. V., Zentralcafé Kaya e. V. und Kulturkellerei. Perspektivisch wird auch der angegliederte KulturGarten wieder als Spielort zur Verfügung stehen. Die Aufführungsstätte Tafelhalle wird lediglich für sogenannte „geschlossene Veranstaltungen“ vermietet, etwa zur Durchführung von Firmenjubiläen, Unternehmenspräsentationen und ähnlich gelagerte Vorhaben. Etwa 80% des Spielplans werden durch regionale und lokale Gruppen und Ensembles der Freien Szene bestritten. Diese finden auf Kooperationsbasis statt. Mietkosten fallen hierbei nicht an, die Tafelhalle stellt Infrastruktur, Beratungsleistungen und Veranstaltungstechnik kostenfrei zur Verfügung. Zudem werden Eintrittspreise subventioniert. Für die Außenspielfläche St. Katharina galten in den zurückliegenden Corona-Jahren besondere Bedingungen. Freie Gruppen und Ensembles erhielten hier die Möglichkeit, kostenfrei und unter Bezug fester Gagen aufzutreten. Zudem wurde der Spielbetrieb weit über den üblichen Zeitrahmen hinaus bis in den Oktober 2021 verlängert. KuKuQ steht bei Interesse einer Nutzung für gesonderte Absprachen mit Kulturveranstalterinnen und –veranstaltern weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der BildungsCampusNürnberg (BCN) bietet Kulturveranstaltern ebenfalls eine Vielfalt von Nutzungsmöglichkeiten der im Bereich der Dienststelle zur Verfügung stehenden Räume. Dies beinhaltet etwa das umfangreiche Mietverhältnis im Rahmen der Kooperation mit der Naturhistorischen Gesellschaft, regelmäßigen Einzelvermietungen des Katharinensaals eine große Anzahl an Kooperationen im Übergangsfeld „Kultur und Wissenschaft“ des Planetariums sowie jüngst mit der Umsetzung des Festivalformats „texttage.nuernberg“. Diese Praxis ist elementarer Bestandteil des Selbstverständnisses des BCN. Durch erheblich gestiegenen Eigenbedarf im Zuge der Corona-Pandemie sowie der jüngsten Aufgabe von Standorten des Bildungszentrums im August 2021 sind Vermietungsmöglichkeiten derzeit nicht in vollem Umfang darstellbar. Die durch die Satzung des BCN vorgegebene Kostenregelung für Vermietungen blieb seit dem Jahr 2006 unverändert. Der Verbund der Museen der Stadt Nürnberg (KuM) stellt zumeist kleinere Veranstaltungsräume mit teilweise historisch sensiblen Raumsituationen zur Verfügung. Nach Absprache verlangt KuM bisher keine gesonderten Mietgebühren für kulturelle Nutzungen, etwa des Hirsvogelsaals im Museum Tucherschloss oder der Räumlichkeiten des Museums Industriekultur. Lediglich die Übernahme der Fremdpersonalkosten, etwa notwendigen Wachpersonals sowie Reinigungspauschalen fallen an. Im Bereich der

Meistersingerhalle (MSH) ist perspektivisch nach Auszug des

Nachverfolgungszentrums des Gesundheitsamtes und erfolgter Wiederertüchtigung der Räumlichkeiten die sog. kleine Meistersingerhalle wieder bespielbar. Für alle Nutzungen im Bereich der MSH gelten bindende Preistarife.

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 25.03.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Kultur in der Stadt - Zuschüsse

Mittelvergabe 2022

Anlagen: 01_DiversityCheck 02_Empfehlungsliste

Sachverhalt (kurz): Für das Jahr 2022 wurden bei der Kostenstelle Z281001001 "Kultur in der Stadt" insgesamt 290.900,- Euro in den Haushaltsplan 2022 eingeplant. Aus diesen Mitteln wird als Zweckbindung für den 3. Internationalen Meistersingerwettbewerb 2022 ein Preisgeld in Höhe von 10.000,- Euro bereitgestellt. Zur weiteren Vergabe stehen 280.900,- Euro zur Verfügung. Aus pandemischen Gründen hat sich das Beratergremium für kulturelle Fragen am 24.02.2022 zu seiner ersten Sitzung in diesem Jahr, via MS-Teams, getroffen. Dabei wurden für 11 Anträge Zuschussempfehlungen über 5.000,- Euro ausgesprochen, zu denen der Kulturausschuss um Zustimmung gebeten wird.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 123.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 123.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Beilage.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss schließt sich der Vergabeempfehlung der Verwaltung an und vergibt elf Zuwendungen in Höhe von 123.000,- Euro für folgende Projekte:

  1. Galerie Bernsteinzimmer / Jahresarbeit 2022 11.000,00 Euro 2. Der Kreis e.V. / Jahresarbeit 2022 11.000,00 Euro 3. Kohlenhof-Kunstverein Nürnberg e.V. / Jahresarbeit 2022 11.000,00 Euro 4. Förderkreis Katzwanger Kulturzentrum-KaKuze e.V. / 22.000,00 Euro Jahresarbeit 2022 5. Sunday Night Orchestra / Jahresarbeit 2022 12.000,00 Euro 6. Metropolmusik e.V. / Jahresarbeit 2022 10.000,00 Euro 7. Edel Extra - Verein zur Förderung ästhetischer Prozesse e.V. / 11.000,00 Euro Jahresarbeit 8. Fotoszene Nürnberg/Galeriebetrieb und Jahresarbeit 2022 1 1 . 0 0 0 , 00 Euro 9. Philoscience gGmbH/Jahresarbeit 2022-Projekte 8 . 0 0 0 , 0 0 Euro 10. StadtEnsemble/Partizipatives Laienschauspiel und Tanz 6 . 0 0 0 , 0 0 Euro 11. Theater Zwangsvorstellung e.V./TRIGGER Nürnberg Festival f. 10.000,00 Euro Menschenrechte

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
Gesamt- relevanz  relevant  teilweise relevant  nicht relevant

Empfehlungsliste

Kultur in der Stadt – Zuschüsse Vergabeempfehlung 2022

Antragsteller Maßnahme Empfehlung Beirat
1 Galerie Bernsteinzimmer Zuschuss zur Jahresarbeit 2022 u. a. Ausstellungen, Lesungen, Radio Bernstein 11.000,- Euro
2 Der Kreis e.V. Zuschuss zur Jahresarbeit 2022 – Ausstellungen 11.000,- Euro
3 Kohlenhof – Kunstverein Nürnberg e.V. Zuschuss zur Jahresarbeit 2022 u.a. Ausstellungen, Lesungen, Konzerte 11.000,- Euro
4 Förderkreis Katzwanger Kulturzentrum – KaKuze e.V. Zuschuss zur Jahresarbeit 2022 u.a. Theater, Konzerte, Lesungen, Investitionen 22.000,- Euro
5 Sunday Night Orchestra GbR Zuschuss zur Jahresarbeit 2022- Konzertreihe in der Tafelhalle 12.000,- Euro
6 Metropolmusik e.V. Zuschuss zur Jahresarbeit 2022 u.a. Online-Features, Freedoms Concepts, Zikaden, „Gefieder“, Musik im Freien 10.000,- Euro
7 Edel Extra – Verein zur Förderung ästhetischer Prozesse e.V. Kulturelles Jahresprogramm 2022 11.000,- Euro
8 Fotoszene Nürnberg Galeriebetrieb und Jahresarbeit 2022, Ausstellungen an verschiedenen Orten 11.000,- Euro
9 Philoscience gGmbH (früher Turm der Sinne) Zuschuss zur Jahresarbeit 2022 – Musemumsbox, Online Seminare, OnlineMuseumsshop 8.000,- Euro
10 Stadtensemble – Daniela Rutenkolk Partizipatives Laienschauspiel und Tanz Ensemble 6.000,- Euro
11 Theater Zwangsvorstellung e.V. TRIGGER Nürnberger Festival für Menschenrechte und Politik in Theater und Performance 10.000,- Euro

KuKuQ/002/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Kulturausschuss 25.03.2022 öffentlich Beschluss

Betreff:

Förderung freie Szene Tanz und Theater

Mittelvergabe Produktions- und Impulsförderung

Anlagen: 01_DiversityCheck 02_Entscheidungsvorlage mit Vergabeempfehlung 03_Finanzentwicklung

Sachverhalt (kurz): Für das Haushaltsjahr 2022 stehen bei der Kostenstelle Z261001004 "Produktions- und Impulsförderung" 150.000€ zur Verfügung. Davon stehen für die Impulsförderung 20.000€ und für die Projektförderung 130.000€ zur Verfügung.

Das Beratergremium kam zu seiner Sitzung am 24. Januar 2022 zusammen und hat für die eingegangenen Anträge Zuschussempfehlungen ausgesprochen, zu denen der Kulturausschuss um Zustimmung gebeten wird.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten 150.000 € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv 150.000 € davon Personalkosten € pro Jahr

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuKuQ/002/2022

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Siehe Beilage.

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Stadt Nürnberg Beschlussvorlage KuKuQ/002/2022

Beschlussvorschlag: Der Kulturausschuss schließt sich der Empfehlung des Beratergremiums „Freie Szene Tanz und Theater“ an und beschließt Zuwendungen in Höhe von 150.000 Euro für folgende Projekte:

Impulsförderung (für die Jahre 2021/2022/2023) 3 Jahre je 20.000 €

beantragt empfohlen
1. Plan MEE - Borrmann, Eva: „Kitsch vs. Kunst“ 20.000 €

Produktionsförderung 130.000 €

beantragt empfohlen
1. Baumann, Franziska: „Maeren Kabinett, Winternachtsträume“ 3.050 € 0 €
2. Bess, Barbara: „fall into place – a landart festival“ 5.000 € 5.000 €
3. Beyer, Gerd: „Männner*innen” 15.000 € 10.000 €
4. Bonilla, Carlos: „Yes We Can“ 12.000 € 0 €
5. Brachland Ensemble - Gunnar Seidel: „All das draußen“ 10.000 € 10.000 €
6. Co>labs - Beate Höhn: „Über Dinge – Ein Himmel voller Pasta“ 10.000 € 8.000 €
7. Cutty Shells - Simons, Kathi: „CALL OF MORAL DUTY, Weiterentwicklung“ 5.000 € 0 €
8. Das Papiertheater - Johannes Volkmann: „Verkehrsschilder der Gerechtigkeit“ 9.000 € 0 €
9. EveryBody e.V. - Curtis, Susanna: „exploring borders” 15.000 € 15.000 €
10. Interdisziplinäres Forschungskolleg - Jakob Jokisch: „MAZED, Episode 10, Dani putzt.“ 15.000 € 13.000 €
11. Kaalund, Henrik: „DreaMe, Video Tanz Solo“ 12.500 € 10.000 €
12. Karademir, Barish: „Eure Paläste sind leer (von Thomas Kröck“ – zurückgezogen - 26.300 € 0 €
13. Kühner, Anna-Lena: „Die zweite Haut, reloaded“ 6.150 € 0 €
14. Rauh, Alexandra: „Anatomie der Wut/ Anatomie der Demut“ 17.000 € 14.000 €
15. Schmidt, Rudyard: „cold lips“ 18.000 € 10.000 €
16. SETanztheater - Sebastian Eilers: „der process“ 12.500 € 12.500 €
17. Theaterlabor - Irfan Taufik: „Symphonie des Lebens“ 24.750 € 0 €
18. TheaterRäume - Nicole Schymiczek-Böhm: „HumanArt“ 9.000 € 0 €
19. Wolfsherz - Johanna Steinhauser: „Der Versuch“ 12.000 € 12.000 €
Restmittel, Reserve für neue Entwicklungen während des Jahres 10.500 €

Diversity-Check Stadt Nürnberg

Nr. Prüffragen Begründung / Bemerkungen Bewertung
1. In welcher Weise wirkt sich das Vorhaben nach Einschätzung der Verwaltung auf unter- schiedliche Personen- gruppen aus?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
2. Auf welchen nach den Diversity-Dimensionen differenzierten Daten, Informationen oder Schätzungen basiert das Vorhaben?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
3. Kann das Vorhaben zur Gleichberechtigung / Gleichstellung und Chancengleichheit bei- tragen?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
4. Welche Auswirkungen auf bestimmte Perso- nengruppen sind mit dem Einsatz öffentli- cher Mittel zu erwar- ten?  relevant  teilweise relevant  nicht relevant
Gesamt- relevanz  relevant  teilweise relevant  nicht relevant

Entscheidungsvorlage

2015 wurden zum ersten Mal die Zuschussmittel für Gruppen, Künstlerinnen und Künstler, die der freien Szene Tanz und Theater zuzuordnen sind, gemeinsam und nach neuen Bestimmungen und Kriterien vergeben. Die Erfahrungen nach nunmehr sechs Jahren Laufzeit bestätigen die Erkenntnisse aus den ersten Jahren: es ist festzustellen, dass die bessere Mittelausstattung und die geschaffenen Anreize zu Kooperationen und spartenübergreifendem Denken und Handeln die Qualität der geförderten Produktionen erhöht hat. Auch hat die Unterscheidung der Zuschussberechtigten aus diesem Fördertopf zwischen produzierenden Gruppen und institutionalisierten Einrichtungen für mehr Klarheit und Transparenz gesorgt.

Aus der relativ stabilen, bzw. vergleichbaren Antragslage (siehe unten) lassen sich folgende Schlüsse ziehen:

die Spielzeit zu planen, die auf den ersten erreichbaren Kulturausschuss im Haushaltsjahr folgt. Wenn z.B. der Ausschuss Ende Februar/Anfang März tagt, sollten die Projekte für die darauffolgende Spielzeit (September – Juli) geplant sein.

Besetzung etc.) ebenfalls gefördert.

erschwerten Planungsläufe, Abrechnungen oder Verschiebungen geführt

Beratergremium

Das 2015 neu aufgestellte Beratergremium wurde im sechsten Jahr auf jenen Positionen umgesetzt, auf welchen Berater/innen ausgeschieden waren. Aktuell gehören dem Gremium an: Thomas Reher (Theater Fürth), Susanne Ziegler (Theater Erlangen), Andrea Erl (Regisseurin, Theater Mumpitz) und Julia Opitz (Regisseurin und Kulturmanagerin) Das Gremium arbeitet intensiv und kompetent zusammen und beweist hohen Sachverstand. Nach dem Ausscheiden von Julia Opitz muss ein Berater/innenplatz neu besetzt werden. Moderiert wird das Beratergremium von Mitarbeitenden des 2.BM/ GeschB Kultur.

Antragslage

Die Impulsförderung wurde 2021 für die Jahre 2021, 2022 und 2023 mit dem eingereichten Konzept „Kitsch vs. Kunst“ an die Choreographin und Konzeptkünstlerin Eva Borrmann vergeben und musste demnach nicht beschieden werden. Für die Produktionsförderung liegen 19 Anträge vor, was eine Verstetigung der letzten Jahre darstellt. (2021: 23 Anträge; 2020: 16, 2019 und 2018 waren es 18), davon elf Neuanträge (2021: neun; 2020: drei, 2019 und 2018 vier). Die Gesamtantragssumme der 19 Anträge beläuft sich auf 237.250 € (2021: 327.664 €; 2020: 219.305,00 €; 2019: 230.010 €, 2018: 225.050 €).

Bei zu verteilenden Mitteln in Höhe von 130.000 € war das Beratergremium angehalten, Schwerpunkte zu setzen, um förderwürdige Anträge mit ausreichend Mittel auszustatten, die

eine Projektrealisierung auch möglich machen. Mangels ausreichendem Budget müssen dann auch interessante Projekte abgelehnt werden, da eine Realisierung mit z.B. nur 50% der Antragssumme scheitern muss.

Bei diesem Prozess erwiesen sich 11 der 19 Anträge (2021: 14 von 23; 2020: zehn von 16, 2019 waren es 13 von 18 Anträgen, 2018: 14 von 18) als tragfähig. Alle sieben abgelehnten Anträge (ein Antrag wurde zurückgezogen) ließen – so die Meinung des Beratergremiums – die erforderliche künstlerische Brisanz und Fundiertheit vermissen, griffen keine relevanten Themen auf oder entsprachen anderen Kriterien nicht.

Mit der neu definierten Produktionsförderung sollen künstlerische Arbeiten mit unterstützt werden, die als Bühnenstücke aufgeführt werden können, abendfüllend oder als Teil eines Aufführungskonzeptes. Alle empfohlenen Projekte entsprechen diesen Kriterien. Erfreulich dabei ist, dass der Aspekt der Vernetzung mit Künstlerinnen und Künstlern aus der Region oder anderen Partnern aufgenommen wurde. Weiterhin wurde darauf geachtet, dass Künstlerinnen und Künstler mit branchenüblichen, wenn auch immer noch geringen Honoraren entlohnt werden können.

Bezuschusst sollen letztlich 11 Anträge (2021: 14; 2020: 10; 2019 und 2018: 13) werden, die eine große Bandbreite aufweisen und für eine lebendige Szene sprechen. Sehr unterschiedlich im künstlerisch-ästhetischen Impetus, teils offen-performativ, teils klassisch konzeptioniert. Reine Tanz- oder Theaterformen finden sich genauso wie interdisziplinäre Ansätze, Tanztheater und Performance Art.

Die geförderten Produktionen werden in der laufenden Saison 2021/2022 und in der Saison 2022/2023 an verschiedenen Spielorten in Nürnberg Premiere haben.

Vergabeempfehlung

Impulsförderung (für die Jahre 2021/2022/2023) 3 Jahre je 20.000 €

beantragt empfohlen
1. Borrmann, Eva: „Kitsch vs. Kunst“ 20.000 €

Produktionsförderung 130.000 €

beantragt empfohlen
1. Baumann, Franziska: „Maeren Kabinett, Winternachtsträume“ 3.050 € 0 €
2. Bess, Barbara: „fall into place – a landart festival“ 5.000 € 5.000 €
3. Beyer, Gerd: „Männner*innen” 15.000 € 10.000 €
4. Bonilla, Carlos: „Yes We Can“ 12.000 € 0 €
5. Brachland Ensemble - Gunnar Seidel: „All das draußen“ 10.000 € 10.000 €
6. Co>labs - Beate Höhn: „Über Dinge – Ein Himmel voller Pasta“ 10.000 € 8.000 €
7. Cutty Shells - Simons, Kathi: „CALL OF MORAL DUTY, Weiterentwicklung“ 5.000 € 0 €
8. Das Papiertheater - Johannes Volkmann: „Verkehrsschilder der Gerechtigkeit“ 9.000 € 0 €
9. EveryBody e.V. - Curtis, Susanna: „exploring borders” 15.000 € 15.000 €
10. Interdisziplinäres Forschungskolleg - Jakob Jokisch: „MAZED, Episode 10, Dani putzt.“ 15.000 € 13.000 €
11. Kaalund, Henrik: „DreaMe, Video Tanz Solo“ 12.500 € 10.000 €
12. Karademir, Barish: „Eure Paläste sind leer (von Thomas Kröck“ 26.300 € 0 €
13. Kühner, Anna-Lena: „Die zweite Haut, reloaded“ 6.150 € 0 €
14. Rauh, Alexandra: „Anatomie der Wut/ Anatomie der Demut“ 17.000 € 14.000 €
15. Schmidt, Rudyard: „cold lips“ 18.000 € 10.000 €
16. SETanztheater - Sebastian Eilers: „der process“ 12.500 € 12.500 €
17. Theaterlabor - Irfan Taufik: „Symphonie des Lebens“ 24.750 € 0 €
18. TheaterRäume - Nicole Schymiczek-Böhm: „HumanArt“ 9.000 € 0 €
19. Wolfsherz - Johanna Steinhauser: „Der Versuch“ 12.000 € 12.000 €
Restmittel, Reserve für neue Entwicklungen während des Jahres 10.500 €

Finanzentwicklung

Gelistet sind alle Künstler*innen und Ensembles, die mindestens in einem der drei Betrachtungsjahre Zuschussmittel erhalten haben.

Künstler*innen 2022 2021 2020
Arenz Helwig Kein Antrag 8.000 € 0 €
Baumann, Franziska 3.050 € Kein Antrag Kein Antrag
Bess, Barbara 5.000 € Kein Antrag Impulsförderung
Beyer, Gerd 10.000 € Kein Antrag 0 €
Bonilla, Carlos 0 € Kein Antrag Kein Antrag
Brachland Ensemble – Gunnar Seidel 10.000 € Kein Antrag 11.000 €
Co>labs – Beate Höhn 8.000 € 15.000 € 15.000 €
Curtis & Co. dance affairs – Susanna Curtis Kein Antrag 7.000 € 15.000 €
Cutty Shells, Kathi Simons 0 € 5.000 € Kein Antrag
Das Papiertheater – Johannes Volkmann 0 € Kein Antrag 5.000 €
EveryBody e.V. – Susanna Curtis 15.000 € Kein Antrag Kein Antrag
Hintermaier, Andrea-Maria Kein Antrag 0 € 12.000 €
Interdisziplinäres Forschungskolleg 13.000 € 8.000 € Kein Antrag
Isletme, Akin Kein Antrag 9.000 € Kein Antrag
Kaalund, Henrik 10.000 € 7.500 € Kein Antrag
Karademir, Barish 0 € 15.000 € 15.000 €
Kranabetter, Isabelle Kein Antrag 5.000 € 0 €
Kühner, Anna-Lena 0 € 5.000 € Kein Antrag
Neudegger, Manu Kein Antrag 8.000 € 8.000 €
Plan MEE – Eva Borrmann Impulsförderung Impulsförderung 15.000 €
Rauh, Alexandra 14.000 € 10.000 € 15.000 €
Schmidt, Rudyard 10.000 € Kein Antrag Kein Antrag
SETanztheater – Sebastian Eilers 12.500 € 12.500 € 11.000 €
Theaterlabor – Irfan Taufik 0 € Kein Antrag Kein Antrag
TheateRäume – Nicole Schymiczek-Böhm 0 € Kein Antrag Kein Antrag
transforming arts – Bettina Ostermeier Kein Antrag 8.000 € Kein Antrag
Wolfsherz – Johanna Steinhauser 12.000 € Kein Antrag Kein Antrag
Reserve 10.500 € 7.000 € 8.000 €
Impulsförderung
Plan MEE – Eva Borrmann 20.000 € 20.000 € --
Wilde Verwandte – Barbara Bess -- -- 20.000 €
GESAMT 150.000 € 150.000 € 150.000 €

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