Beilage Nr. zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 22.03.2022 120-20
Berufliche Aufstiegsqualifizierung im gewerblich-technischen Bereich;
Weiterbildung zu staatlich geprüften Technikern (w/m/d) bzw. Meistern (w/m/d)
I. Gutachten
Die Stadt Nürnberg bietet seit vielen Jahren Mitarbeitenden im Verwaltungsbereich durch den berufsbegleitenden Besuch der Beschäftigtenlehrgänge I und II sowie des Zertifikatslehrgangs die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln.
Die Beschäftigtenlehrgänge, die von der Bayerischen Verwaltungsschule exklusiv angeboten
werden, stellen eine Weiterqualifizierung dar, die sich speziell an die Tarifbeschäftigten im
öffentlichen Dienst richtet. Die Lehrgänge bereiten auf Fachprüfungen vor, die für die Über
tragung bestimmter Aufgaben tarifrechtlich vorausgesetzt werden. Aufgrund der Anzahl de
Verwaltungsbeschäftigten und Planstellen erfolgt diese Weiterqualifizierung bedarfsorientiert
und ist ein wichtiges Instrument zur Deckung des Personalbedarfs der Stadt Nürnberg. Die
erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen haben, falls sie nicht bereits eine entspre-
chende Stelle innehaben, zeitnah gute Möglichkeiten entsprechend der Aufstiegsqualifizie-
rung eingesetzt zu werden.
Für die Mitarbeitenden im gewerblich-technischen Bereich, die eine Vielfalt an Ausbildungsberufen mitbringen, gibt es diese eindeutige Zuordnung an geeigneten Aufstiegsfortbildungen, Anbietern, Zeitmodellen, Kostenfaktoren entsprechend dem Verwaltungsbereich nicht. Den Beschäftigten in gewerblich-technischen Berufen des öffentlichen Dienstes steht genauso wie den Beschäftigten der Privatwirtschaft die ganze Bandbreite an Qualifizierungsmöglichkeiten bei verschiedenen Anbieterinnen und Anbietern offen. Lehrgänge zur Meisterqualifizierung und zu staatlich geprüften Techniker/innen können sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Einrichtungen in Voll-/Teilzeit sowie in der Fernlehre belegt werden. Ebenso ist die Größe der einzelnen Jobfamilien und die Anzahl der Planstellen in den jeweiligen gewerblich-technischen Bereichen bei der Stadt Nürnberg nicht vergleichbar mit dem Verwaltungsbereich. Dies macht eine Differenzierung hinsichtlich des Qualifikationsbedarfs erforderlich. Aus diesen Gründen ist eine derart transparente und zentral gesteuerte Förderung von Aufstiegsqualifizierungen im gewerblich-technischen Bereich vergleichbar mit dem Verwaltungsbereich nicht zu bewerkstelligen.
Dennoch sollen zukünftig auch im gewerblich-technischen Bereich Möglichkeiten geschaffen werden, um am Bedarf orientiert die berufliche Weiterentwicklung der Beschäftigten zu staatlich geprüften Techniker/innen und Meister/innen zu unterstützen.
Gut qualifizierte Mitarbeitende sind die wichtigste Ressource der Stadt Nürnberg. Die Altersstruktur lässt erwarten, dass in den nächsten Jahren eine Vielzahl an Fachkräften altersbedingt ausscheiden wird. Fachkräfte sind allerdings immer schwieriger vom Arbeitsmarkt zu gewinnen, so dass es Ziel sein muss, das vorhandene Potenzial unserer Beschäftigten zu nutzen und zu entwickeln. Die Förderung von Aufstiegsfortbildungen wäre ein Weg, um eine höhere Unabhängigkeit vom externen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Gleichzeitig kann die Unterstützung von Aufstiegsqualifizierungen zur Motivation der Beschäftigten beitragen, eine oft mehrjährige Qualifizierung zu beginnen und durch die entstehenden beruflichen Perspektiven die Bindung an die Stadt Nürnberg zu stärken.
Um einerseits verantwortungsvoll mit den finanziellen Mitteln der Stadt Nürnberg umzugehen und andererseits die Erwartungen der Mitarbeitenden nicht zu enttäuschen, macht die zentral gesteuerte Förderung von Aufstiegsqualifizierungen in gewerblich-technischen Berufen nur Sinn, wenn Perspektiven für eine zeitnahe Verwendung der Beschäftigten auf Stellen entsprechend der höheren Qualifikation bestehen. Dies ist bei der Stadt Nürnberg aufgrund der Altersstruktur und des derzeitigen Bewerbermarktes in nahezu allen beruflichen Richtungen für staatlich geprüfte Techniker/innen sowie für Mitarbeitende mit Meisterabschlüssen zu erwarten.
Ab Lehrgangsbeginn 2022 soll deswegen für interessierte Beschäftigte, die die Voraussetzungen für die jeweilige Zielqualifikation und Fachrichtung mitbringen, eine Förderung für Fortbildungsmaßnahmen zu staatlich geprüften Techniker/innen bzw. für Meisterlehrgänge erfolgen.
Da es sowohl für die Aufstiegsqualifizierung zum/zur staatlich geprüften Techniker/in als auch zum/zur Meister/in geeignete Fortbildungsträger/innen gibt, die unterschiedliche Lehrgangsmodelle und Rahmenbedingungen bieten, soll die Wahl grundsätzlich den Teilnehmenden überlassen werden. Je nach Vorbildung und privater/familiärer Situation sollen die Mitarbeitenden die für sich passende Einrichtung aussuchen können.
Für die Förderung der Weiterbildung zu staatlich geprüften Techniker/innen und Meister/innen durch die Stadt Nürnberg sollen aber unabhängig von der Zielqualifikation aus Gründen der Qualitätssicherung, der Transparenz und Einheitlichkeit folgende Anforderungen vorausgesetzt werden:
1. Berufsbegleitende Form / Beurlaubung
Gefördert wird der Besuch von Fortbildungsmaßnahmen zu staatlich geprüften Techniker/innen und von Meisterlehrgängen, die in berufsbegleitender Form stattfinden. Dies umfasst sowohl Teilzeitmodelle in Präsenz als auch Fernunterrichtslehrgänge und mediengestützte Lehrgänge mit teilweiser Präsenz. Ebenso werden Lehrgänge für staatlich geprüfte Techniker/innen bzw. Meisterlehrgänge gefördert, für die eine Beurlaubung durch die Stadt Nürnberg zur beruflichen Weiterqualifizierung genehmigt wurde.
Trotz der zugrundeliegenden Bedarfsanalyse findet die geförderte Qualifizierung grundsätzlich „auf Vorrat“ statt. Bei dieser Art der geförderten Aufstiegsqualifizierung handelt es sich nicht um eine arbeitgeberveranlasste Qualifizierung nach § 5 Abs. 5 TVöD.
Ein Anspruch auf Übertragung einer entsprechenden Planstelle ist mit dem erfolgreichen Abschluss der Aufstiegsqualifizierung nicht verbunden.
2. Anbieter/in
Der Träger/die Trägerin muss für die Durchführung der Maßnahme zur Aufstiegsqualifizierung geeignet sein. Die Eignung liegt vor, wenn es sich um einen öffentlichen Träger/eine öffentliche Trägerin oder eine Einrichtung handelt, die unter staatlicher Aufsicht steht oder staatlich anerkannt ist oder wenn die Einrichtung eine Anerkennung bzw. Eignung i. S. v. § 2 a Nr. 1 und 2 AFBG besitzt oder eine Lehrgangszulassung nach § 12 des Fernunterrichtsschutzgesetzes nachweist.
3. Persönliche und formale Zulassungsvoraussetzungen
Die Förderung für die Weiterbildungsmaßnahmen zu staatlich geprüften Techniker/innen und Meister/innen durch die Stadt Nürnberg ist grundsätzlich an ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis geknüpft.
Je nach Zielqualifikation der Aufstiegsfortbildung (Techniker/in oder Meister/in) sowie beruflicher Fachrichtung sind die Zulassungsvoraussetzungen zu den Lehrgängen und Prüfungen unterschiedlich geregelt. Für die Qualifizierung zum/zur staatlich geprüften Techniker/in sind
die formalen Voraussetzungen für die Prüfungszulassung in einer länderübergreifenden Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz und in Fachschulordnungen/Schulgesetzen festgelegt. Das tatsächliche Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen prüft der Anbieter/die Anbieterin der Fortbildungsmaßnahme oder die für die Prüfungsabnahme zuständige Stelle, da es unter anderem berufs- und länderspezifische Unterschiede gibt.
4. Förderumfang durch die Stadt Nürnberg
Bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses erhält der/die Mitarbeitende von der Stadt Nürnberg eine Erfolgsprämie i. H. v. 2.000 €. Dieser Betrag soll Aufwendungen für die Beschaffung von Hilfsmitteln wie z. B. Laptop, Lehrbücher, für Reisekosten usw. pauschal ausgleichen und ist eine Anerkennung für das Engagement und den zeitlichen Aufwand einer oft mehrjährigen Qualifizierung. Die Prämie i. H. v. 2.000 € brutto unterliegt der Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Je nach Anbieter/in werden Aufstiegsqualifizierungen kostenlos oder gegen Entrichtung von Lehrgangsgebühren in unterschiedlicher Höhe angeboten. Für den Fall, dass sich Mitarbeitende für eine Einrichtung entscheiden, die Lehrgangsgebühren erhebt, besteht die Möglichkeit, über die staatliche Förderung des Aufstiegs - BAföG eine Erstattung von derzeit bis zu 75 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu bekommen. Für das Aufstiegs - BAföG müssen die für die Prüfungszulassung jeweiligen erforderlichen Vorqualifikationen bereits zu Lehrgangsbeginn nachgewiesen werden. Wird die staatliche Prüfung in Bayern abgelegt, besteht daneben die Möglichkeit, den Meisterbonus zu beantragen.
Die Prämie der Stadt Nürnberg wird unabhängig von der Kostenpflichtigkeit der Fortbildungsmaßnahme oder der Inanspruchnahme staatlicher Förderungen gewährt.
Neben der Erfolgsprämie erhalten Mitarbeitende, die die Aufstiegsqualifizierung berufsbegleitend besuchen, eine bezahlte Freistellung zur Weiterqualifizierung im Umfang von 5 Tagen pro Kalenderjahr für die Dauer der Fortbildung, längstens über einen Zeitraum von 4 Jahren.
5. Kontingent
Maximal stehen für die Kernverwaltung pro Kalenderjahr insgesamt 10 geförderte Plätze zur Verfügung. Die Zusagen für eine Förderung werden in der Reihenfolge der eingehenden Anträge vorgenommen.
Den Eigenbetrieben der Stadt Nürnberg wird empfohlen, die Regelungen zur Förderung von Fortbildungsmaßnahmen zu staatlich geprüften Techniker/innen und Meister/innen in bereits bestehende Konzepte zu übernehmen.
6. Anmeldung
Da die Anmeldezeiträume an den verschiedenen Schulen und Einrichtungen variieren bzw. Lehrgänge auch mehrmals im Jahr zu verschiedenen Startzeitpunkten angeboten werden, können interessierte Beschäftigte ganzjährig die Förderung der Aufstiegsqualifizierung beim Personalamt der Stadt Nürnberg beantragen. Vor einer verbindlichen Anmeldung beim Träger/bei der Trägerin wird mit dem Personalamt geklärt, ob noch Kontingente frei sind bzw. wann die nächste Fördermöglichkeit besteht.
Liegen ausnahmsweise gleichzeitig mehr Förderanträge als noch zur Verfügung stehende Plätze vor, wird bei der Zusage der Förderung eine längere Beschäftigungszeit bei der Stadt Nürnberg berücksichtigt. Außerdem wird bei der Vergabe der Förderung darauf geachtet, dass Beschäftigte verschiedener Fachdienststellen zum Zuge kommen.
Die endgültige Förderzusage durch die Stadt Nürnberg erfolgt erst, wenn die Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung bei einer geeigneten Einrichtung vorliegt. Nach der Interessensbekundung durch den/die Mitarbeitende und bei freien Kontingenten ist der Platz bis zu einer Zu- bzw. Absage durch den/die Träger/in reserviert.
7. Fördervereinbarung
Zwischen den Mitarbeitenden und der Stadt Nürnberg wird eine Fördervereinbarung getroffen. Diese enthält auch eine Vereinbarung zur Rückzahlung der Prämie, sollte die/der Beschäftigte die Stadt Nürnberg innerhalb von einem Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Aufstiegsfortbildung auf eigenen Wunsch oder aus einem von ihr/ihm zu vertretendem Grunde verlassen. Der Rückzahlungsbetrag ermäßigt sich um 1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat nach Abschluss der Weiterbildung.
8. Einzelfälle
Die Förderung berufsbegleitender Aufstiegsfortbildungen soll bedarfsorientiert berufliche Perspektiven für besonders engagierte Mitarbeitende schaffen und mittelfristig Stellenbesetzungen innerhalb der Stadt Nürnberg mit bewährten Beschäftigten ermöglichen.
In Einzelfällen, insbesondere bei kurzfristigem und konkretem Personalbedarf, können Sonderlösungen hinsichtlich der Qualifizierung von Beschäftigten erforderlich werden. Bei konkreten Vakanzen oder zeitnah anstehenden Stellenbesetzungsverfahren, die absehbar weder über externe noch interne Stellenausschreibungen besetzt werden können, prüft das Personalamt im Benehmen mit der Fachdienststelle und der Personalvertretung, ob es Möglichkeiten und Potenzial gibt, um Beschäftigte für die Übertragung dieser Aufgaben zu qualifizieren.
Je nach Ausgangssituation kann unter Umständen mit der Qualifizierung bereits eine Stellenbesetzung vorweggenommen werden. Über den Förderumfang dieser arbeitgeberveranlassten Qualifizierung hinsichtlich der Übernahme von Lehrgangsgebühren und der sonstigen Rahmenbedingungen wie z. B. Einbringung der Arbeitszeit, Fortzahlung der Vergütung und der Zuschläge, Reisekosten usw. soll eine Einzelvereinbarung zwischen der Stadt Nürnberg und der/dem Beschäftigten getroffen werden. Diese Einzelfälle fallen nicht unter die Regelungen der Vorratsqualifizierung.
Von entscheidender Bedeutung für das Vorgehen im Einzelfall ist u. a. die Tatsache, ob die Stelle noch besetzt oder bereits frei ist und wann voraussichtlich die konkrete Vakanz entsteht. Je nach Ausgangslage sind unterschiedliche Aspekte zu prüfen wie z. B. die Möglichkeit einer überlappenden Stellenbesetzung im Vorgriff und deren Finanzierung bei noch besetzten Stellen bzw. personelle Überbrückungsmöglichkeiten, um Beschäftigte für eine Qualifizierung in Vollzeit freizustellen bei bereits vakanten Stellen. Hinzu kommt die Markterkundung nach geeigneten Anbietern und die Tatsache der Fremdbestimmung durch die Starttermine der Lehrgänge und deren sonstiger Rahmenbedingungen.
Da die Fallkonstellationen sehr vielfältig sind, erscheint eine pauschale Regelung des Vorgehens und die Festlegung der Konditionen nicht sinnvoll. In diesen Fällen sind Einzelfallentscheidungen unter Einbeziehung der Fachdienststelle, des Personalrats und der Stadtkämmerei zielführender. Die finanziellen Auswirkungen sind einzelfallabhängig. Eine seriöse Prognose der Kosten (Personal- und sonstige Kosten) ist nicht möglich.
Beschlussvorschlag
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Die Stadt Nürnberg fördert Aufstiegsfortbildungen zu staatlich geprüften Technikerinnen und Technikern sowie Meisterinnen und Meistern im gewerblich-technischen Bereich, die die beschriebenen Anforderungen erfüllen, mit einer Erfolgsprämie i.H. v. 2.000 €. Die Förderung erfolgt bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses. Außerdem werden den Beschäftigten während der Dauer eines berufsbegleitenden Lehrgangs, längstens für 4 Jahre, 5 Tage bezahlte Freistellung zur Weiterqualifizierung gewährt. Bei nicht vollen Kalenderjahren wird die Freistellung anteilig berechnet.
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Maximal stehen für die Kernverwaltung 10 geförderte Plätze pro Kalenderjahr zur Verfügung. Die Förderung ist erstmalig für Aufstiegsqualifizierungen mit Lehrgangsbeginn 2022 vorgesehen.
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Für Einzelfälle, insbesondere bei konkretem Personalbedarf, können abweichende Sondervereinbarungen zum Förderumfang von Aufstiegsqualifizierungen getroffen werden. Sie fallen nicht unter die Regelungen zur Vorratsqualifizierung. Zu beteiligen sind die Fachdienststelle, der Personalrat und die Stadtkämmerei.
II. Herrn Ref. I/II Zeichnung erfolgt in Session
III. GPR
IV. GSBV
V. GST
VI. PA/1-1
VII. Ref. I/II-POA
Nürnberg, 23.02.2022 Personalamt i. V.
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