Beschlussvorlage Stpl/009/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 17.03.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Gestaltung Hofwiesenweg Buch, Vorplatz vor dem FWGH
Anlagen: Entscheidungsvorlage Luftbild Altbestand Lageplan Feuerwehrgerätehaus Gestaltungsplan Plan-Nr.: Stpl 4-1/08/2021 - vom 20.01.2022, letzte Änderung vom 14.02.2022
Sachverhalt (kurz):
Die WBG KOMMUNAL GmbH realisiert zur Zeit den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die freiwillige Feuerwehr Buch. Dabei soll die mit dem Abbruch des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses (FWGH) freiwerdende Fläche im Hofwiesenweg als kleiner Dorfplatz für Buch gestaltet werden. Ein Trafohaus und ein Pumpwerk, die bisher im Feuerwehrgerätehaus integriert waren, müssen an Ort und Stelle verbleiben, da sie weiterhin benötigt werden.Durch diese vorhandenen technischen Einrichtungen der N-ERGIE und des Stadtentwässerungsbetriebs liegen zahlreiche Leitungen und Kanäle auf der kleinen Fläche.
Zwischen Trafohaus, Pumpwerk und künftigen Außenmauer der Feuerwehr wird mit der Neuplanung eine höherliegende kleine Platzfläche, die nach Süd-Osten durch drei Treppenstufen begrenzt wird, sowie eine tiefer liegende Platzebene, die sich in den Straßenraum vorschiebt, entstehen. Neue Bänke unter Bäumen sollen zum Aufenthalt einladen.
Östlich des Feuerwehrgerätehauses ist ein neuer Kinderspielplatz geplant. Zu diesem soll als sichere fußläufige Anbindung entlang des Georg-Ziegler-Weges ein neuer Gehweg angelegt werden.
Die Fachinstruktion wurde im Sept./Okt. 2021 durchgeführt, die Instruktionsergebnisse eingearbeitet. Die Planung soll zusammen mit dem Neubau für die freiwillige Feuerwehr und dem Kinderspielplatz durch die WBG KOMMUNAL GmbH umgesetzt werden.
Die Stadt trägt die Kosten für den Platz.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten 290.000 € Folgekosten 9.000 € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv 290.000 € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verwaltung erarbeitet einen Finanzierungsvorschlag und stimmt diesen mit Stk ab.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Ein Treffpunkt mit Begrünung und Sitzgelegenheiten spricht alle Bevölkerungsgruppen an. Über die Nähe zu Kinderspielplatz und Freiwilliger Feuerwehr ist eine hohe Fußgängerfrequenz zu erwarten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
wbg-k
Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beschließt den Gestaltungsplan Hofwiesenweg, Plan Nr. Stpl/4-1/08/2021 - vom 20.01.2022, letzte Änderung vom 14.02.2022 zur Umsetzung.