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← Sitzung des Stadtplanungsausschusses (17.03.2022)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 17.03.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Gostenhof Fürther Straße Stadtentwicklung & Planung Kulturausschuss Weststadt Verkehr & Mobilität

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Beilage

Betreff:

Offener Ideen- und Realisierungswettbewerb

„Umgestaltung Umfeld Memorium Nürnberger Prozesse und Neubau eines

Besucherzentrums“

Grundzüge der Auslobung

Entscheidungsvorlage

1. Anlass und Ziel des Wettbewerbs

Im Ostflügel des Justizpalastes in der Bärenschanzstraße ist das „Memorium Nürnberger Prozesse“ als Erinnerungsstätte am authentischen und historischen Ort angesiedelt. Außerdem befindet sich hier der geschichtsträchtige Schwurgerichtssaal 600, der zwischenzeitlich für die Einbeziehung in den Ausstellungsrundgang freigegeben wurde. Die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien (IANP), eine Stiftung zur Förderung des Völkerstrafrechts, ist hier seit kurzem ebenfalls ansässig.

Seit der Eröffnung im Jahr 2010 hat sich das „Memorium Nürnberger Prozesse“ zum Publikumsmagneten entwickelt, insbesondere von Touristen aus dem Ausland. Mittlerweile besuchen jedes Jahr mehr als 100.000 Gäste (bezogen auf die „Normaljahre“ vor Corona) aus aller Welt die Dauerausstellung und den historischen Gerichtssaal der Nürnberger Prozesse. Für die Zukunft plant das Memorium umfassende Erweiterungen, die sowohl die Dauerausstellung und den Saal 600 als auch die Bedingungen für die Bildungsarbeit und Angebote des Besucherservice umfassen.

Durch die Fertigstellung des neuen Strafjustizzentrums westlich des Justizpalastes im Jahr 2018 wurde die Möglichkeit geschaffen, den Ostflügel umzustrukturieren und fast die gesamte Fläche künftig museal zu nutzen. In einem Nutzungsvertrag mit dem Freistaat Bayern wurden die entsprechenden Vereinbarungen dafür getroffen.

Vor diesem Hintergrund und um der herausragenden Bedeutung des Ortes und dem damit verbundenen großen öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen, soll das städtebauliche Umfeld am „Memorium Nürnberger Prozesse“ neu ausgerichtet, durch ein Besucherzentrum ergänzt und ein dem Ort angemessener öffentlicher Platz gestaltet werden.

Daher wurde 2016 von der Stadt Nürnberg das Areal der ehemaligen Kfz-Werkstatt an der Ecke Bärenschanzstraße/Fürther Straße erworben, das angrenzend südlich des Memoriums liegt. Bis zur Errichtung des Besucherzentrums wird die ehemalige Werkstatt interimsweise vom Cube 600 als Wechselausstellungsort genutzt.

Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualität soll nun ein offener hochbauund freianlagenplanerischer Architektenwettbewerb mit einem Ideen- und Realisierungsteil durchgeführt werden.

Ziel des Wettbewerbs ist es, mit der Umgestaltung des Umfeldes am Memorium und dem Neubau eines Besucherzentrums einen Ort zu schaffen, der der weltgeschichtlichen und musealen Bedeutung des Stadtraumes und dem damit verbundenen großen öffentlichen Interesse gerecht wird und gleichzeitig die Stadt um ein herausragendes Ensemble bereichert. Dabei ist die Authentizität des Ortes im Hinblick auf die laufende UNESCO-Welterbe- Bewerbung von großer Bedeutung.

2. Besucherzentrum – Beschluss des Kulturausschusses der Stadt Nürnberg

In der Sitzung vom 08.10.2021 hat der Kulturausschuss beschlossen, ein Besucherzentrum für das „Memorium Nürnberger Prozesse“ auf dem städtebaulich zu entwickelnden Areal an der Fürther Straße / Bärenschanzstraße auf der Grundlage des vorgelegten Raumprogrammes zu entwickeln. Das künftige Besucherzentrum soll dem Empfang von Besucher und Besucherinnen dienen und Nutzungen wie Kartenverkauf, Garderoben, Café etc. beherbergen.

Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Planung für das zu errichtende Gebäude fortzufahren und die notwendigen Schritte für einen städtebaulichen Wettbewerb einzuleiten.

3. Antrag auf Aufnahme als UNESCO-Welterbe

Der bayerische Ministerrat hat im September 2021 entschieden, dass der "Justizpalast Nürnberg mit Saal 600 und historischem Zellengefängnis – Stätte des Hauptkriegsverbrecherprozesses und Geburtsort des Völkerstrafrechts" der Kultusministerkonferenz als eine der beiden bayerischen Bewerbungen für die deutsche Tentativliste zum UNESCO-Welterbe vorgeschlagen wird. Ein entsprechender Antrag über die Aufnahme wurde gestellt. Eine Entscheidung der Kultusministerkonferenz wird für 2024 erwartet.

4. Wettbewerbsverfahren

4.1 Art des Wettbewerbsverfahrens

Das Wettbewerbsverfahren wird als offener hochbaulicher und freianlagenplanerischer Ideenund Realisierungswettbewerb nach RPW ausgelobt und durchgeführt.

Dem Wettbewerb schließt sich für den Realisierungsteil zur Vergabe von Planungsleistungen ein Verhandlungsverfahren nach Vergabeverordnung (VgV) an.

Das Wettbewerbsverfahren wurde mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt.

4.2 Wettbewerbsgebiet

Das Wettbewerbsgebiet liegt im Stadtteil Gostenhof im Westen des Stadtgebietes, ist geprägt durch gründerzeitliche Bauten der Stadterweiterungen um 1900 und gekennzeichnet durch seine Nähe zur Innenstadt, zur Entwicklungsachse Fürther Straße und zum Naherholungsraum der Pegnitz.

Das Wettbewerbsareal selbst besteht aus dem Areal einer ehemaligen KfZ-Werkstatt (heute Cube 600), Parkplätzen, Zufahrten zum Justizpalast und dem Zugang zum „Memorium Nürnberger Prozesse“ sowie Teilflächen der Bärenschanzstraße und Fürther Straße.

Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 9.200 m².

Die im Wettbewerbsgebiet liegenden Grundstücke mit den Fl.Nrn. 385 und 386 je Gem. Gostenhof und eine Teilfläche von Fl.Nr. 400 Gem. Gostenhof befinden sich in städtischem Eigentum, die Teilfläche von Fl.Nr. 405 Gem. Gostenhof ist im Eigentum des Freistaates Bayern. Die östlich an das Wettbewerbsgebiet angrenzenden Grundstücke sind in privatem Besitz.

Das Wettbewerbsgebiet ist in einen Ideen- und einen Realisierungsteil gegliedert. Der Realisierungsteil bezieht städtische und staatliche Grundstücke mit ein, der Ideenteil ausschließlich staatliche Grundstücke.

Die Flächen der ehemaligen Kfz-Werkstatt an der Ecke Fürther Straße / Bärenschanzstraße, die Flächen vor dem Ostflügel des Justizpalastes, ein Teil der Bärenschanzstraße und der Fürther Straße sind Gegenstand des Realisierungsteils. Der Ideenteil umfasst die heute als

Parkplatz genutzte Fläche am Justizpalast westlich der unter Denkmalschutz stehenden Grundstücksmauer und nördlich der Fürther Straße.

Das Wettbewerbsgebiet liegt innerhalb der Grenzen des förmlich festgelegten Stadterneuerungsgebietes Weststadt.

4.3 Beteiligte am Wettbewerbsverfahren

Ausloberin des offenen Ideen- und Realisierungswettbewerbs ist die Stadt Nürnberg, vertreten durch das Planungs- und Baureferat/Stadtplanungsamt. Mit der Verfahrensbetreuung und Abwicklung des Verfahrens sind stm architekten PartGmbB, Nürnberg, beauftragt.

Aufgrund der herausragenden, historisch begründeten Bedeutung des Ortes und dem damit verbundenen internationalen Interesse sowie der Eigentümerverhältnisse der in den Wettbewerb miteinbezogenen Grundstücke sind neben der Verwaltung der Stadt Nürnberg im Wesentlichem folgende Beteiligte in das Verfahren (v.a. Formulierung der Wettbewerbsaufgabe, Preisgericht) miteinbezogen: Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Oberlandesgericht Nürnberg, Regierung von Mittelfranken und staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg.

4.4 Preisgericht

Das Preisgericht besteht voraussichtlich aus sieben Sach- und acht Fachpreisrichter und Fachpreisrichterinnen, sowie Vertretern und Vertreterinnen verschiedener Verwaltungen bzw. städtischer Dienststellen als Sachverständige. Es tagt in nicht-öffentlicher Sitzung.

4.5 Eckpunkte der Wettbewerbsaufgabe

Ziel der Aufgabe ist es, eine städtebaulich angemessene und gleichzeitig identitätsstiftende Lösung für das Umfeld zu finden, die mit einer herausragenden Freiraumgestaltung, Architektur, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Nutzung überzeugt.

Bei der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind folgende wesentliche Eckpunkte festgelegt:

 Städtebauliche Umgestaltung des Umfeldes am „Memorium Nürnberger Prozesse“ mit dem Bewusstsein für die Einzigartigkeit des Orts (im Hinblick auf die laufende Bewerbung als UNESCO-Welterbe) und unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes v.a. Justizpalast und Einfriedung Justizgelände.

 Bauliche Ergänzung der musealen Nutzungen im Ostflügel durch den Neubau eines Besucherzentrums in hoher Architekturqualität.

 Schaffung von repräsentativen Freiflächen im Umfeld des „Memoriums Nürnberger Prozesse“ mit hoher Aufenthaltsqualität und großzügiger Begrünung.

 Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Einfriedung am Justizpalast als historisch überlieferter Eindruck.

 Berücksichtigung einer offenen Sichtachse von der Fürther Straße zum Ostflügel des Justizpalastes („Memorium Nürnberger Prozesse“) und Erhalt des Gesamtbilds des historischen Umfelds des Justizpalasts.

 Rückbau der Bärenschanzstraße zwischen Justizpalast und städtischem Areal der ehemaligen KfZ-Werkstatt.

5. Zeitplan

Der offene Ideen- und Realisierungswettbewerb soll Anfang April 2022 europaweit ausgeschrieben werden. Eine Entscheidung durch das Preisgericht ist für Mitte November 2022 vorgesehen.

Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren werden die eingegangenen Arbeiten bzw. die Arbeiten der Preisträger in einer öffentliche Ausstellung gezeigt.

Über das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerb wird im AfS berichtet.

6. Finanzierung

Die Gesamtkosten des Wettbewerbes (Wettbewerbssumme, Honorare Preisgericht, Raummieten etc.) belaufen sich auf ca. 250.000 Euro.

Zur Finanzierung des Wettbewerbes sind im Budget von Stpl Mittel in ausreichender Höhe im Stadterneuerungsansatz der Maßnahme 715 eingeplant und vorhanden. Zuwendungen in einer Höhe von 153.000 Euro sind seitens des Zuschussgebers, der Regierung von Mittelfranken, bereits bewilligt.

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