Beschlussvorlage Stpl/013/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtplanungsausschuss 17.03.2022 öffentlich Beschluss
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 4634 "Umspannwerk Gebersdorf"
für ein Gebiet östlich der Gebersdorfer Straße, nördlich und westlich der Bibertstraße
Billigung
Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Entwurf der Satzung Entwurf der Begründung
Sachverhalt (kurz): Auf dem Areal des ehemaligen Umspannwerks Gebersdorf im Südwesten Nürnbergs zwischen Gebersdorfer Straße und Bibertstraße plant der Investor ein neues Wohngebiet. Dazu sind am Rand zur Gebersdorfer Straße Wohnungsbauten mit vier Geschossen vorgesehen, die auch eine Schallschutzfunktion übernehmen. Als nördlicher Abschluss ist ein größeres Gebäude geplant, das neben Seniorenwohnen zusätzlich erdgeschossig einen Nahversorger enthalten soll. Im Nordosten sollen standardisierte Reihenhäusern als Vier- bis Sechsspänner sowie eine Kita entstehen. Es können somit rund 145 neue Wohneinheiten realisiert werden.
Die Billigung des Bebauungsplans Nr. 4634 "Umspannwerk Gebersdorf" soll beschlossen werden. Anschließend wird der Bebauungsplan öffentlich ausgelegt.
Im nicht-öffentlichen Teil des Stadtplanungsausschusses soll der städtebauliche Vertrag begutachtet und beschlossen werden.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Begründung zum Bebauungsplan Nr. 4634
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtplanungsausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4634 "Umspannwerk Gebersdorf" für ein Gebiet östlich der Gebersdorfer Straße, nördlich und westlich der Bibertstraße auf Grundlage des Plans vom 09.02.2022 und der Begründung vom 09.02.2022.
- Der Stadtplanungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf Grundlage des gebilligten Entwurfs.
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.