Berichtsvorlage Vpl/015/2022
Beratung Datum Behandlung Ziel
Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Bericht
Betreff:
Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Wurfbeinstraße zur
Verkehrsunfallvermeidung
Bericht:
Aufgrund der Verkehrsunfallsituation hat die Verkehrsbehörde im Verkehrsplanungsamt - nach einer einvernehmlichen Behandlung in der Unfallkommission - angeordnet, die Wurfbeinstraße zur Einbahnstraße zu beschildern. Diese Einbahnstraße führt von der Ostendstraße in Richtung Kiefhaberstraße bzw. Würfelstraße.
Die Unfallkommission ist eine Arbeitsgruppe, die unter Federführung der Verkehrsbehörde im Verkehrsplanungsamt, der Polizei (Polizeipräsidium Mittelfranken und Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg) und des Servicebetrieb öffentlicher Raum gemeinsam das Unfallgeschehen im Stadtgebiet analysiert. Sie erarbeitet fachlich fundierte Maßnahmen, um Ursachen für Unfallhäufungen zu beseitigen.
Grund für die Einführung der Einbahnstraße ist, dass sich an der Einmündung der Wurfbeinstraße in die Ostendstraße eine Unfallhäufungsstelle mit insgesamt 32 Verkehrsunfällen seit 2009 ergeben hatte. Mit 19 Unfällen geschahen die vorwiegende Anzahl beim Einbiegen von der Wurfbeinstraße in die Ostendstraße. Zudem ist die Wurfbeinstraße mit einer Breite von teils unter 4 Meter zu schmal für den Begegnungsfall von Kraftfahrzeugen.
Einbahnstraßen werden nur Zeit selten neu beschildert, da sie den Kraftfahrzeugverkehr dazu verleiten, ohne auf Gegenverkehr achten zu müssen schneller zu fahren. Bei der Wurfbeinstraße musste jedoch gehandelt werden; eine Beschleunigung des Kfz-Verkehrs ist angesichts der engen Fahrbahn hier nicht zu befürchten. Verkehrssicherheit und die Vermeidung von Unfällen haben oberste Priorität in der Verkehrsplanung.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Gebietes entstehen durch die neue Einbahnstraßenregelung keine wesentlichen Nachteile. Durch die westlich und östlich parallel zur Wurfbeinstraße verlaufende Marthastraße bzw. Speckhartstraße, die beide über eine mit Ampel gesicherte Einmündung zur Ostendstraße verfügen, lassen sich alle Ziele im Wohngebiet nördlich der Ostendstraße ohne große Umwege erreichen.
Der Radverkehr darf die Wurfbeinstraße entgegen der Einbahnrichtung befahren. Für den Kraftfahrzeugverkehr ist die Wurfbeinstraße dann in Fahrtrichtung Ostendstraße ab der Kiefhaberstraße gesperrt.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: