HaushaltssperreBeta

← Sitzung des Verkehrsausschusses (17.03.2022)

Bericht

Vorlage (Hauptdokument) · 17.03.2022 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

CSU-Stadtratsfraktion Verkehrsausschuss Digitalisierung & Verwaltung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Berichtsvorlage Vpl/008/2022

Beratung Datum Behandlung Ziel

Verkehrsausschuss 17.03.2022 öffentlich Bericht

Betreff:

Fußgängerüberweg Pilotystraße

hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.02.2021

Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.02.2021

Bericht:

Die Verwaltung wurde von der CSU-Stadtratsfraktion gebeten, die Möglichkeit einer weiteren Querung der Prickheimerstraße auf Höhe der Pilotystraße für Zufußgehende zu prüfen und diese in die vorhandene Signalisierung zu integrieren.

An der Kreuzung Pilotystraße/Pirckheimerstraße sind bei Abbiegevorgängen nach rechts - von Ost nach Nord - zu beobachten bzw. festzustellen, dass eine hohe Geschwindigkeit aufgrund des flachen Abbiegewinkels gefahren wird und eine späte Sicht auf die parallel geführten Zufußgehenden durch die weit abgesetzte Furt entsteht. Beides führt dazu, dass Kfz den parallel Zufußgehenden keinen Vorrang einräumen. Das sonst übliche gemeinsame Grün von Kfz und parallelen Zufußgehenden ist daher aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Um Passanten trotzdem über die nördliche Pilotystraße führen zu können, erhalten diese sowie die rechtsabbiegenden Kfz getrennt Grün. Diese Signalisierungsform löst eine zusätzliche Ampelphase aus, die bereits heute zu langen Wartezeiten und einer verringerten Leistungsfähigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden führt.

Das Einrichten einer weiteren Fußgängerfurt von der Dreiecksinsel über die östliche Pirckheimerstraße hieße, dass Linksabbieger von Nord nach Ost, wegen des ebenso flachen Abbiegewinkels und sehr wenig vorfahrtberechtigeten Gegenverkehr mit hoher Geschwindigkeit auf parallele Zufußgehende treffen und deren Vorrang missachten würden. Auch hier müssten aus Sicherheitsgründen getrennte Grünzeiten für Zufußgehende und Linksabbieger geschalten werden. Folglich löst auch diese Situation eine zusätzliche Ampelphase aus, die wiederrum zu unverhältnismäßig hohen Wartezeiten und zu stark reduzierter Leistungsfähigkeit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer führt. Daher wurde bereits in der Vergangenheit bei der Planung auf die vierte Fußgängerfurt an der Kreuzung verzichtet.

Im Ergebnis führen die längeren Wartezeiten für Zufußgehende zu mehr Rotlichtverstößen oder Überquerungen außerhalb der Signalanlage und einer gegenüber heute unvertretbaren verringerten Leistungsfähigkeit.

Die Verwaltung bewertet die Eingriffsschwere in der Verkehrsabwicklung als unverhältnismäßig gegenüber dem Nutzen. Zudem befindet sich ein fußverkehrsfreundlicher, lichtsignalgeregelter Übergang in ca. 140 m Entfernung auf Höhe Krelingstraße. Dieser führt direkt zum nördlich gelegenen U-Bahnhof Kaulbachplatz und stellt somit kaum einen Umweg für die Zufußgehenden dar.

  1. Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

(→ weiter bei 2.)

Nein (→ weiter bei 2.)

Ja

Kosten noch nicht bekannt

Kosten bekannt

Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr

dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum

davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr

davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr

Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?

(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:

Nein (→ weiter bei 3.)

Ja

Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans

Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)

Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt

2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)

Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:

  1. Diversity-Relevanz:

Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja

  1. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:

RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)

Download ↓